Schriftzug

Kurze Beschreibung des jezigen Pfalz Zweibrükischen OberAmtes Schaumburg.

Mit Hinsicht auf dessen Zustand im Zeitpunkt der Abtrettung von der Krone Frankreich.-

Zur Erläuterung der daraus bezogen werdenden Lander Herrschaftlichen seigneurial und ähnlichen Renten

Verabfaßt im Mai Monat 1791.

 

 

(pag 1)

Der Flächen-Gehalt desjenigen Landstrichs, welchen die Benennung des Ober-Amts Schaumburg dermahlen umfaßt, beträgt nach ohngefährem Überschlag, und nach Berechnung der bis jezt vermessenen Gemarkungen sieben und sechzig tausend Quadrat Morgen Zweibrükker Renovations Maases.

 

Die Gränz Nachbarn sind,

gegen Morgen das Kuhr-Trierische Amt St. Wendel, und die Nassau-Saarbrückische Gravschaft Ottweiller,

gegen Mittag ebenbesagte Gravschaft,

gegen Abend das Gemeinschaftliche Hoch=Gericht Lebach, das Gemeinschaftlich Freiherrlich von Hagensche und Grävlich Hunoldsteinsche Dorf Heidersdorf, nebst damit verbundenen kleinen Dorfs Schubrich, ferner die Gemarkung des Lothringischen Dorfs Reimschbach, gegen Mitternach Kuhr Trierisches (pag 2) Gebiet, welches bey einigen Gemarkungen durch das Abtei. Tholeische und Stiftisch St. Simeonische immedial Dorf Michelbach, und die Herrschaft Dagstuhl unterbrochen wurd, dann dem Lehnbaren Hochgericht Neunkirchen, dem ritterschaftl. Ort Gondesweiller und dem Amt Nohefelden erreichet, endlich an der nordöstlichen Seite von wegen des Amtes St. Wendel wieder eingreift.

 

Die Lage zwischen dem 49. und 50. Grad nördlicher Breite bedarf keiner Erwähnung.

 

Von denen solches durchströmenden Bächen verdienen bemerkt zu werden:

 

1, die Bliese.

Sie entspringt ohnfern der Schaumburger Gränze und des Groniger Banns, etwann einen Büchsenschuß weit davon, auf dem zum lehnbaren Hochgericht Neunkirchen gehörigen Selbacher Gemark, an der östlichen Seite des Kleinen Thals, Orendell genannt.

Die schwache Quelle des Bliesborns läßt die Erwartung vom Ursprung eines so ansehnlichen Baches ohnbefriediget. Durch stärkere Quellen und Bächlein bald (pag. 3) vermehret, durchziehet sie die Schaumburger Gemarkungen Gronig; Osenbach, und Linden, ferner durch Bliesen, und kommt aus der Gemarkung dieses Orts in das Kuhr Trierische Gebiet. Sie gibt zugleich dem Thal, worinnen die Schaumburger Dörfer Gronig, Imweiller, Osenbach, Linden, Bliesen, Ellmern und Niederhofen gelegen sind, den Namen.

 

2, die Thel.

Ihr Ursprung ist an der nördlichen Seite, des Schaumbergs, auf der Gemarkung Thelen oder Theley, tritt aus derselben in den Schaumburger Bergweillerer Bann, durchziehet ferner die Gemarkungen von Sozweiller, Exweiller, Aschbach und Calmesweiller, verläßt alsdann das privative Ober=Amt Schaumburg, passirt das Gemeinschaftliche Dorf und Hochgericht Lebach, und vereiniget sich ohnfern dessen Gränzen, bey dem zur Grav- (pag 4) schaft Saarbrüken gehörigen Weiller Knorrscheid mit der

3, Bremse, diese entstehet auf dem Hohwald, beym Dorf Hermeskail, Kuhr Trierischen Amts Grimburg, durchfließet die lothringische Maierey Castel, kommt aus solcher in die Reichsherrschaft Dagstuhl, passirt hiernächst in einer kurzen Streke das Kuhr Trierische Gebiet, und flißet aus selbigem in die Limbacher Gemarkung, zum Ober-Amt Schaumburg gehörig, formiret nach deren Verlassung in einer Länge Von ohngefähr drei Viertel Stunden die Scheidung des Bettinger und Ausener Banns, und fällt 3 Stunden weit Von der Schaumburger Gränze, unterhalb Dillingen in die Saar.

 

(pag 5)

In dem Bezirk des Oberamts findet sich EisenErz in großer Menge, desgleichen sind Röthelstein, Agah, Jaspis und Walker Erde unter dessen Produkten zu rechnen. Die Kalksteinbrüge zu Ausen und Scheuren sind noch zur Zeit zur inneren Benöthigung ohnzureichend. Spuhren von Braunstein, lassen einen Vorrat Von diesem Halb=Metall Vermuthen. Anzeigen von Steinkohlen sind im Marpinger Bann und in der Meyerey Eppelborn vorhanden, die Adern aber nicht bauwürdig.

 

Grund und Boden ist in ganzen genommen, fruchtbar, und zur Baumpflanzung vorzüglich tauglich.

 

Hoch- und NiederWaldungen, einschlieslich der Rothecken können ohngefähr den sechsten (pag. 6) Theil des ganzen FlächenGehalts einnehmen. Das Verhältnüs der Wiesen zu den Ackern war in Zeitpunkt der Cession von der Crone Frankreich, soweit sich solches beurtheilen lies, wie eins zu zehn. Durch Verbesserungs Einrichtungen, welche gelegenheitlich der BannVermessungen angebracht werden, wird dieses Verhältnüs wie eins zu sieben, oder zwei zu dreizehn sich nähern. Haber war zu vorermeldter CessionsZeit das Haupterzeugnüs, woran die Schaumburger Bauern Überflus hatten, und ist es noch, obgleich die Aufhebung der vorher bestandenen Stükel Theilung (siehe Anmerkung) und Richtigstellung der GütherBesizungs Rechten, mit der (pag. 7) bessern Aufnahm der Landwirthschaft der Mäsigung des Haberbaues zur Folge hat. Die Vortheile, die die Einwohner des OberAmts aus der ViehZucht ziehen, sind und werden die Wesentlichste bleiben die ihnen ihrer politischen, physischen und geographischen Lage nach zu Theil werden können. Außerdem treiben sie kein Activ Gewerbe von sonderlicher Bedeutung und müssen dagegen Kalk, Steinkohlen, Wein und Branntwein auswärts erkaufen.

 

So wie die Crone Frankreich mit der Erwerbung des Herzogthums Lothringen die Souveraineté über Schaumburg ohne sonstige Teilnehmung überkommen hat, ebenso ist die Vollständige Landeshoheit darüber nunmehr dem (pag. 8) PfalzGrävlich Zweibrükischen Hohen Haus zuständig.

Im Zeitpunkt der Abtrettung von Frankreich, war die Abtey Tholey im Besiz der GrundGerichtsbarkeit, und der Leibeigenschafts Rechten im größten Theil des OberAmts, in den kleinen Dörfern Scheuern und Neupel war sie HochGerichtsherrschaft. Durch den Vertrag vom 17. Merz 1788. übernahm das Herzogliche Hohe Haus sämtliche Abteil. Jurisdictionalien, titulo oneroso.

 

Die hohe, mittlere und Grund Gerichtsbarkeit über die Meyerey Eppelborn, und den Distrikt zu St. Peter oder Hilschershaußer Bann, bey Scheuren stehet dem Freiherrn von Busek zu.

 

In dem OberAmt zeichnen sich mit Grund Eigenthum, Rechten und Renten, folgende theils aus wärtige Zinß und Zehend Hherrschaften (pag. 9), theils Vasallen und privilegate RentenEigentümer aus:

 

1, die darinnnen existirende Abthey Tholei. Ihre eigentumliche Ländereien und Waldungen mögen ohngefähr 2800 Zweibrükische RenovationsMorgen, und ihre sämtliche - blos Schaumburger Renten an Geld, Früchten, sonstigen Naturalien und einschlieslich des Anschlags der Frohnden über 12000. f - deductis deducendis jährlich betragen.

 

2, die Freiherrliche Familie Von Buseck, als Besizer des Patrimonial Lehns des Hochgerichts Eppelborn, der Juris diktional-Grund- und Zehent Renten vom Hilschershauser Bann, sodann einiger Ländereien auf Exweillerer und Sozweillerer Gemarkungen, wie auch eines Grundzinses auf dem ersteren dieser Bänne.

 

3, die Erbgräfin von Oettingen Sötern als Erbin der Reichsherrschaft Dagstuhl, und des (pag. 10) dazu von deren Vorfahren acquirirt wordenen:

 

a, Von dem Souverain über Schaumburg relevirenden Steinbacher Thal Lehens in Geld und Frucht Renten im Kirchspiel Exweiller bestehend.

 

b, der von der Abtey Tholei herrührender Humbrechts Lehen zu Sozweiller, Bergweiller, Winterbach und Neupel gelegen, wozu eigentümliche Güter nebst Schaften an Geld und Früchten gehörig.

 

c, der mit lit. a. gleiche Lehens Eigenschaft habenden Renten zu Naumborn in Geld, Frucht und sonstigen Naturalien bestehend, nebst dem Zehenden auf dem Distrikt Rodenberg.

 

d, des Schloß Guths zu Linden, aus Gärten, Aekern, Wiesen, und einem Stük Hochwalds sich componirend.

 

(pag. 11)

4, die Inhaber der vormaligen Seigneurie Dillingen an der Saar von wegen dazu gehörig gewesenen lehnbaren Frucht und Geld Renten, auch sonstiger Gerechtsamen im KirchSpiel Bettingen, desgleichen einigen eigentümlichen Grundstüken auf Bettinger Gemarkung.

 

5., die LaSallesche Erben aus Sarrelouis, wegen Geld, Frucht und GeflügelRenten in den Kirchspielen Bettingen und Limbach.

 

6, der Teutsch Orden, von wegen der Balley Lothringen als Jnhaber der ZehentRenten auf Limbacher Gemark.

 

7, der Freiherr von Zandt, zu Weiskirchen, theils wegen verschiedenen zum HofGut Geisweiller gehörigen Ländereien auf Ausener Gemarkung, theils (pag. 12) wegen eines geringen Grundzinses auf Sozweiller Gemarkung.

 

8, das Haus Lemberg, modo die Kuhrfürstlich Trierische Kellerey Sankt Wendel, wegen Renten an Geld, Frucht und Geflügel, im Bliesener Kirchspiel, zum Theil auf Tholeier Bann, auch eines ZehentAntheils in besagtem Kirchspiel, und eines eigentüml. Feldstüks auf Osenbacher Gemarkung.

 

9, die Inhaber der vormalig von Feigniesschen Hälfte am gemeinschaftl. Momberger Wald auf Groniger Gemarkung.

 

10, die Pastorey Theley, wegen eines ZehenthAntheils im Kirchspiel Bliesen.

 

11, die D'hamen, von Vinstingen, wegen Naumborner GrundZinsen.

 

12, der Freiherr von Hagen, zur Motten, wegen eines geringen Zinses zu Limbach.

 

(pag. 13)

Die von No. 2. bis 12. einschlieslich aus dem OberAmt Schaumburg jährlich kommende Nuzungen können im GeldAnschlag 6000 Gulden betragen.

 

Die Landesherrliche Einkünfte, welche aus Souverainetäts-Gerichtsbarkeit und Domainen Renten zusammen fließen, sind jedoch nur größtentheils nach ohnbescheinigten Nachrichten - am Schluss dieser Beschreibung in ein Verzeichnus gebracht. Es mangeln die erforderliche Rechnungen, Etats und Urkunden, um dem Verzeichnus durchgehende Beweise unterstellen zu können.

 

Die Eintheilung des OberAmts Schaumburg nach dessen acht Kirchspielen ist zur statistisch geographischen Übersicht bequemer, als die nach Meiereien, welch leztere auf ohnbeständigen Säzen ruhet.

 

Folgende Tabelle erleichtert diese Übersicht.

 

(pag 14)

 

Namen der

Ortschaften

Höfe

Mühlen

Kirchspielen

 

 

 

 

 

 

 

Tholey

Tholey

Schaumburger Hof

 

 

Alzweiler

 

1 Mahlmühle

 

Winterbach

Wellesweiler Hof

1 Mahlmühle

 

Sozweiler

Engscheider Hof

1 Mahl,1 Oel-, 1 Walkmühle

 

 

 

1 Walkmühle

 

Bergweiler

 

1 Mahlmühle

Bliesen

Bliesen, Elmeren, Niederhofen

 

2 Mahlmühlen

 

Linden, Inweiler, Osenbach

Lindener SchlosGut

2 Mahlmühlen

 

Gronig und Humweiller

 

-

 

Guidesweiller

 

1 Mahlmühle

 

Naumborn

 

2 Mahl- u. Oelmühlen

Marpingen

Marpingen

 

2 Mahlmühlen

Exweiler

Exweiler

Abtheylicher Hof

2 Mahlmühlen

 

Aschbach

 

1 Mahlmühle

 

Steinbach

 

1 Sägemühle

 

Dersdorf

 

 

Scheuern

Scheuern

Gemarkung von

 

 

Neupel

St. Peter, oder

2 Mahlmühlen

 

Niederhofen

Hilschershauser Feld

1 Mahlmühle

 

Lindschied

 

 

Limbach

Limbach

 

1 Mahlmühle

Bettingen

Bettingen und Goldbach

 

 

 

Außen

 

1 Mahlmühle, 1 Eisenschmelz

 

Gresaubach

 

1 Oel-, 1 Lohmühle

Eppelborn

Eppelborn

 

1 Mahlmühle

 

Calmesweiller, Schafhausen und Bubach

Seigneurial Hofgut

 

 

Macherbach

 

 

 

Habach und Graulhek

 

1 Mahlmühle

 

a, die unterstrichene Namen bezeichnen die Meiereien.

b, die zusammen geschriebenen Dörfer stehen in Bann= und CommunitätsGemeinschaft

c, die Juden Familien, Viern der Zahl, und die dazu gehörigen 41. Personen sind unter den übrigen Unterthanen mitgezählt 


[1] Anmerkung: Der Zweibrücker Regierungsrat Schimper, Vorsizender der Öconomiekommission, erklärt die Stückelteilung: der ganze Bann war unverteiltes Eigentum der Gemeinde und wurde jährlich durch das Los an die Untertanen vergeben. Schimper wies zum ersten Male auf das Schädliche dieser Verfassung hin. Archiv der Geistlichen Güterverwaltung Zweibrücken Rep. IIII 4410

Kapitel 1 "Kirchspiel Tholei" =>

Kapitel 2 "Kirchspiel Bliesen" =>

Kapitel 3 "Kirchspiel Marpingen" =>

Kapitel 4 "Kirchspiel Exweiller" =>

Kapitel 5 "Kirchspiel Scheuern" =>

Kapitel 6 "Kirchspiel Limbach" =>

Kapitel 7 "Kirchspiel Bettingen" =>

Kapitel 8 "Kirchspiel Eppelborn" =>

Historische Forschungen · Roland Geiger · Alsfassener Straße 17 · 66606 St. Wendel · Telefon: 0 68 51 / 31 66
E-Mail:  alsfassen(at)web.de  (c)2009 hfrg.de

Diese Website durchsuchen

Suchen & Finden  
erweiterte Suche