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Historische Notizen über das Schloß Liebenberg.

von Julius Bettingen

 

Dieses jetzt spurlos verschwundene Schloß wird in alten Urkunden bald Liebenberg, bald Liebenburg, bald Liewenberg oder Lewenberg, bald Leuenburg, dann auch Lymbergk, Limberg oder Lehemberg, Lemburg und Lemberg genannt, so daß man daran zweifeln müßte, ob unter diesen verschiedenen Benennungen auch immer eine und dieselbe Burg zu verstehen sei, wenn nicht Anhaltspunkte geboten wären, welche jeden Zweifel in dieser Beziehung zu heben geeignet wären.

 

Diese Burg stand auf einem Hügel in der Nähe des Dorfes Hofeld, ungefähr 3/4 Meilen von St. Wendel entfernt. Kaum zeigen einzelne Mauer-Überreste die Stelle, wo ehemals die mittelalterliche Burg gestanden. Der Hügel, auf welchem die Löwenburg, wie sie im Munde des Volkes heißt, gestanden, wird noch heute der "Schloßberg" genannt. Die Rhein-Nahe-Eisenbahn fährt dicht daran vorbei.

 

Über die Gründung dieses Schlosses haben wir keine Nachrichten, jedenfalls ist dasselbe aber vor Anfang des 13ten Jahrhunderts und mehr als wahrscheinlich durch die Grafen von Castell (Blieskastel), die Abkömmlinge der alten Grafen im Bliesgau, welche schon sehr frühe mit der Vogtei des Klosters Tholey, mit St. Wendel und den übrigen diesseitigen verdunschen Besitzungen von dem Bischof von Verdun belehnt worden waren, als Grenzfeste und als Vorhut ihrer Besitzungen nach Norden hin, namentlich Tholey's und St. Wendels, erbaut worden.

 

Ein Rittergeschlecht, welches von den Grafen von Castell mit dem Schlosse Liebenberg belehnt worden war, nannte sich nach demselben.

 

Ritter Wilhelm von Liebenberg erscheint in zwei Urkunden aus dem Jahre 1234 als Zeuge. (Croll. Orig. Bipont. Pars I pag 163 und Pars II pag. 30)

 

Nachdem das alte Geschlecht der Grafen von Castel im Jahre 1238 mit dem Grafen Heinrich im Mannesstamme erloschen war, wurde dessen älteste Tochter Elisabeth, welche mit Raynald von Lothingen, Grafen von Bitsch, einem Bruder des Herzogs Friedrich II von Lothringen vermählt war, von dem Bischof Johann von Metz mit der Grafschaft Castel, welche eigentlich aber nur ein Mannslehn war, belehnt.

 

In der bet. Urkunde vom Jahre 1238, - siehe Croll. Orig. Bipont. Pars I pag 167 - bedingt der Bischof, daß ihm als Lehnsherren von allen Burgmännern der Eid der Treue geleistet werden solle. Der gleiche Eid sei aber auch den Bischöfen von Trier und Verdun zu leisten, im Falle nämlich, Elisabeth auch von diesen jene Lehen erhalten wurde, welche ihr Vater besessen.

 

Dagegen weigerte sich aber der Bischof von Verdun, sie auch mit den Verdun'schen Dependenzien in hießiger Gegend, welche ihr Vater besessen, zu belehnen, übertrug diese vielmehr, darunter auch die Vogtei St. Wendel und das Schloß Liebenberg, an den Grafen Gerlach IV (dieser Graf Gerlach hatte gegen 1214 die Burg Lichtenberg auf dem Gebiete des sogenannten St. Remigiusland erbaut. Ihm gehörte auch Cusel, Meisenheim, Odernheim, Moschel etc.) von Veldenz (comes de Feldenzun) einen Abkömmling der alten Nahgaugrafen, dessen Geschlecht auch die Grafschaft Veldenz, von der es den Namen führte von der bischöflichen Kirche zu Verdun, zu Lehn empfangen hatte. Dieser Belehnung der Grafen von Veldenz widersetzten sich die Casteler Erben, welche ein Recht auf diesselbe zu haben glaubten. Die Gräfin Witwe von Castel, Agnes, geborene Gräfin von Sayn, forderte 1242 ihre Schwiegersöhne auf zur Wiedereroberung der Schlösser Schauwenburg, St. Wendel, Liebenberg etc., welche durch den Grafen von Veldenz bereits in Besitz genommen waren, und zwar zum Vortheil des Grafen Heinrich von Salm des Gemahls ihrer zweitältesten Tochter Lauretta, welcher damals schon männliche Erben hatte.

 

Heinrich der letzte Graf von Castel hatte 7 Töchter und zwar:

 

1)      Gräfin Elisabeth, Gemahlin des Grafen Reinald von Bitsch

2)      Lauretta Gemahlin des Grafen Heinrich von Salm

3)      Maria vermählt mit Urlich Dynasten von Rappoldstein

4)      Adelheide Gemahlin des Grafen Gottfried von Arnsberg

5)      Mechthildis vermählt mit Friedrich Herrn zu Blaetenheim

6)      Sonagina Gemahlin Gerlachs Herrn zu Limberg und

7)      Cunigunde vermählt mit dem Grafen Engelbrecht von der Mark

 

In Folge der hierauf entstandenen Fehde der Casteler Erben gegen den Grafen von Veldenz mußte dieser auf die Advocatie des Klosters Tholey sowohl, als auch auf St. Wendel, Liebenberg etc. Verzicht leisten, welche alsdann wahrscheinlich in Folge Familienvergleichs an den Grafen von Arnsberg, Gemahl der Casteler Tochter Adelheide, abgetreten wurden, in dessen Besitz sie indessen nicht lange verblieben. Gegen das Jahr 1266 scheinen diese Lehen an dessen Schwager, den Besitzer der Grafschaft Castel, Grafen Reinwald (Graf Reinald hatte den Anteil seines Schwagers, der Herren von Rappoldstein an der Casteler Erbschaft im Anfang des Jahres 1274, nachdem seine Gemahlin Elisabeth bereits gestorben war, abgekauft und hierauf gründete sich der Anspruch seines Neffen des Herzogs Friedrich. è Croll orig. Bipont P. II), gekommen zu sein, ob durch Kauf oder durch einen anderweiten Familienvertrag ist nicht nachzuweisen, welchem sie auch verblieben bis zu seinem Tode. Nachdem Reinald, der seine Gemahlin Elisabeth überlebt hatte, im Jahre 1274 kinderlos gestorben war, erhob sich ein langwährender Erbschaftstreit um dessen Besitzungen, in dem sein Neffe der Herzog Friedrich III von Lothringen einer Seits, anderer Seits aber sein Schwager, der Graf Heinrich von Salm, Gemahl der Gräfin Lauretta von Castel Erbansprüche auf die Grafschaft Blieskastel und die dazugehörigen Herrschaften usw. erhoben, während der Bischof von Metz, Laurentius, die Erbansprüche beider nicht anerkennen, die Grafschaft Castel vielmehr als ein seinem Bisthum erhallenes Mannslehen an sich ziehen wollte.

 

Letzter ließ sich endlich dazu bewegen, die strittigen Besitzungen insoweit dieselben von ihm abhängig waren, am 21. October 1275 dem Grafen von Salm, jedoch unter der Bedingung zu übertragen, daß die Grafschaft Bliescastel einmal in den Besitz des Herzogs von Lothringen gelangen dürfe.

 

Jetzt kam es zum offenen Krieg zwischen dem Bischofe von Metz und dem Herzog von Lothringen, an welchem dieser die Grafen Simon IV von Saarbrücken, Heinrich von Bar und Heinrich von Vaudemont, der Bischof aber den Grafen Heinrich II von Zweibrücken und den Bischof Conrad von Straßburg zu Bundesgenossen hatte. (Vergl. Kremer, Gesch. des Ard. Geschlechts Band I pag. 37 in der Note. Graf Simon IV von Saarbrücken (1240-1306) war ein Verwandter des Herzogs Friedrich. Durch einen Vertrag vom Jahre 1275 verpflichtete er sich diesem zu Hülfeleistung in dieser Fehde.)

 

Graf Heinrich von Zweibrücken griff 1277 im Vereine mit den bischöflichen Truppen den Herzog an und besiegte ihn in einem blutigen Gefechte auf der Wattweiler Höhe. Auf beiden Seiten wurden viele Krieger getötet und noch mehr verwundet. Doch der Graf von Zweibrücken trug endlich den Sieg davon. Trotz dieser Niederlage ergab sich doch der Herzog nicht, und die Fehden dieser dauerten noch bis zum Jahre 1278 fort, in welchem durch Vermittelung des von beiden streitenden Theilen zum Schiedsrichter erwählten Gerbert von Aspremont Frieden geschlossen wurde. (Crollius sagt von diesem Gefechte sprechend: Dux Lotharingiae victus a comite Gemini pratis; utrinque ceciderunt multi et equi et homines. Croll. orig. Bipont. Part II, pag. 94/95)

 

Bei diesem Friedensschlusse kam St. Wendel nebst der Hälfte des Schlosses Liebenberg von dem Grafen von Arnsberg in den Besitz des Herzogs von Lothringen, trotz des Schiedsspruchs von Seiten des Bischofs von Verdun. Während der kurzen Zeit der Advokatie des Grafen von Veldenz über das Kloster Tholey, während welcher er auch die Vogtei St. Wendel etc zu Lehen trug, hatte er mehreren seiner Burgmänner Unter-Lehen in hiesiger Gegend verliehen, so den Rittern von Gudenberg, welche Castrensen der Burg Veldenz waren, Lehen in den Dörfern Gronich, Pinsweiler, Roßberg etc., und den Rittern von der Leyen einen Theil der Burg Liebenberg.

 

In dieser Zeit besaßen schon die Ritter von Esch als Burgmänner von Liebenberg das zu letzterem Schlosse gehörige Dorf Heisterberg. Hofeld trug die Familie von Hagen zu Lehen.

 

Herzog Friedrich von Lothringen, welcher nach der Fehde mit den Casteler Erben in den Besitz der halben Burg Liebenberg gelangt war, verlieh diese dem Grafen Heinrich von Zweibrücken, welcher sie wiederum dem Ritter Lampert von Castel und Johann von Liebenberg unter den nämlichen Verpflichtungen übertrug, unter welchen er selbst sie vom Herzog erhalten hatte. (Croll. Orig. Bipont. P. I pag. 62 und Pars II pag. 82)

 

Nachdem der Churfürst Balduin von Trier St. Wendel erworben hatte, suchte er seine Besitzungen in der Blies-Gegend immer noch zu vergrößern und kaufte daher größere und kleinere Alodial- und Feudal-Güter, so auch Theile von der Burg Liebenberg.

 

In einer Urkunde vom 18.ten Januar 1332 bekennt Heinrich von Leye, (a Petra) Ritter, daß er mit Willen seiner Hausfrau Mechtilde und seiner Kinder Nicolaus, Heinrich, Elisabeth, Jutta, Phyale und Lysa gegen Empfang von 300 Pfd. Trier'scher Pfennige, dem Erzbischof Baldewin zu Lehen aufgetragen habe sein Antheil an dem Schlosse. Liebenberg cum castrentibus, vasallis, fidelibus et hominibus meis ad ipsum castrum sperlantibus etc.

 

Und zwar soll das genannte Schloß Lieberg ein einfaches Lehen sein.

 

(von Stramberg - Moselthal)

 

In ähnlicher Weise übertrug einige Jahre später Ritter Johann von Odenbach (Wappen mit dem schräglaufenden Bache) seinen Theil an dem Schloß Liebenburg an den Churfürsten Balduin.

 

Im Jahre 1336 errichtete Balduin unterm 4ten Februar (Sundages nach Lichtmisse 1335 mor. trev.) in Gemeinschaft mit dem Edelknecht Johann von Kirkel, den bereits genannten Rittern Heinrich von der Leyen und Waldemar von Odenbach, einen Burgfrieden ihres Gemeinhauses zu Liewenberg. (Orig. Urkunde im Cobl. Archiv. s. Goetz)

 

Nach einer Urkunde von 29. September 1348 macht Balduin den Clas von Hunoldstein, nachdem er ihn mit 200 M. aufs Neue zu seinem Manne genommen hat, zum Amtmann zue Liebenberg.

 

Der Nachfolger Balduins, Boemund II schloß wiederum am 5. Februar 1355 (uff dunerstag na lichtmisse 1354 mor. trev.) einen Burgfrieden mit Ludwig Herrn zu Kirkel, dem Ritter Baldemar von Odenbach und Heinrich von der Leyen für ihr gemeinschaftliches Haus Liebenberg. (derselbe Heinrich von der Leyen hatte sich verschiedene Brüche und Übergriffe in des Erzbischofs Gebiet von St. Wendel erlaubt. In einer Urkunde vom 16. July 1357 versprach er diese so bald wie möglich den Beschädigten zu vergüten. Beide Urkunden sind im Original im Cobl. Archiv)

 

Der Herzog von Lothringen scheint auch bis zu dieser Zeit noch gewisse Ansprüche und Rechte auf St. Wendel, Liebenberg usw. nicht ganz und gar entsagt gehabt zu haben, obgleich er bereits 1334 am 13ten November mit Churfürst Balduin und unterm 24. October 1368 mit dem Churfürsten Cuno II dieserhalb Verträge abgeschlossen hatte.

 

Letzterer erneuerte diese Verträge am 7ten Februar 1377 zu Mertzige, resp. er schloß einen neuen Vertrag wegen der bisherigen Gränz, Jurisdiction und anderen Irrungen, namentlich wegen St. Wendel, etc. mit dem Herzoge.

 

Im Jahre 1384 am 14ten April beurkundet Erzbischof Cuno II dem Johann Herrn zu Kirkel das Wiederkaufsrecht an dem demselben um 750 Gulden abgekauften Theil von St. Wendel und Liebenburg. Kaiser Sigismund bestätigt unterm 22.8.1414 dem Erzbischof Werner von Trier den durch Carl II 1376 ertheilten Vorrechts-Privilegien etc und werden hier außer den in dem Diplome von 1376 angeführten Städten und Burgen noch folgende genannt: Schöneck, Heinzenberg, Liebenberg etc. Liebenberg war jetzt in den alleinigen Besitze des Erzstiftes gelangt.

 

Im Anfange des 15ten Jahrhunderts finden wir Jeckelin Birenbach von Lichtenberg auf der Burg Liebenburg. Diesem verschreibt Churfürst Werner am 27. Januar 1417 25 Gulden jährlich aus der Kellerei St. Wendalin, weil Jeckelin an dem Schlosse Liebenberg 250 Gulden verbaut hatte. (Temporale, siehe Goertz, Regesten)

 

Demselben Jeckeln Burnbach von Lichtenberg erschreibt Churfürst Otto am 11. Juny 1424 uff Pfingsttag dafür, daß derselbe ihm seine Lehen und die Pfandschaft des Schlosses Liebenberg testamentsweise übergeben hatte, auf Lebenszeit 12 Fuder Wein, 15 Malter Frucht aus der Kellerei Berncastel und 50 Gulden jährlich aus dem Regelamt zu Trier. Dagegen hat Otto nach dem Temporale dem Jeckel Bornbach von Lichtenberg, welcher auf das Schloß Liebenberg bei St. Wendalin verzichtet hatte, dafür auf Lebenszeit 50 Gulden jährlich aus dem Regelamt zu Trier verschrieben und zwar am 30. November (die Andree) 1428. (Temporale, siehe Goertz Seite 23)

 

In dem nach dem Tode Ottos entstandenen sogenannten Manderscheid'schen Krieg scheint das Schloß Liebenberg stark gelitten zu haben und verbrannt worden zu sein, denn Churfürst Raban ernennt in einer Urkunde vom 16ten Februar 1437 (1436 unterm Samstag nach Dato mihi) den Johann Studigel von Bitsch nicht nur zum Amtmann der Veste Liebenberg auf Lebenszeit, sondern er erlaubt demselben auch, 400 Gulden an der ausgebrannten Burg zu verbauen.

 

Der Nachfolger Rabans, Jacob I, erlaubt durch Urkunde vom 24ten November (uff St. Katharinen abend) 1448 demselben Johann Studigel von Bitsch, außer den von Raban ihm bereits erlaubten 400 Gulden noch weitere 400 Gulden an dem Schlosse Lewenberg bei St. Wendel zu verbauen.

 

Eine mit der vorigen gleichlautende zweite Urkunde ist datiert vom 20. Januar 1451 (1450 stil. Treb. mitwoch nach St. Antoniustag) (Nach Goertz, Regesten S. 167 befinden sich diese 3 Urkunden sämtlich im Original in dem Coblenzer Archiv)

 

Vielleicht die erste nicht zur Ausführung oder zum Vollzuge gekommen war, so daß die spätere keine Rücksicht auf das Vorhandensein der ersteren genommen hat?

 

Johann Studigel von Bitsch hatte sonach 800 Gulden an dem Schlosse Liebenberg verbaut, und nachdem er gestorben war, erbte seine Tochter Margarethe, welche mit Johann von Hundelingen verheiratet war, dieses Guthaben resp. als Pfandschaft dafür das Schloß Liebenberg.

 

Im Jahre 1483 am 9ten April (mittwoch nach quasimodo neigeriti) verschreibt Johann II (von Baden) dem Heinrich von Sötern dem alten für 800 gulden Amts- und Pfandsweise das Schloß Liebenberg bei St. Wendel, welches er mit diesem Gelde von Johann von Hundelingen eingelöst hatte. (die bet. Original Urkunde befindet sich in dem Coblenzer Prov. Archiv, s. Goertz Regesten)

 

Nach dem Tode des Heinrich von Soetern d.a. ging das Schloß und das Amt Lymbergk (Liebenberg) an dessen Sohn Heinrich unter denselben Bedingungen über, und kurze Zeit nachher mit Einwilligung des letzteren an seinen Vetter Adam von Soetern, bei dessen Familie Burg Liebenberg verblieb bis zu deren Zerstörung. In der Herrschaft Liebenberg, in dieser Zeit schon meistens Lymberg oder auch Lemberg genannt, gehörten außer dem Schlosse selbst die Dörfer Hoffeld und Heisterberg, der Hof Einweiler (oder Eisweiler), ferner ein Theil des Dorfes Naumboren (Namborn), dann viel Grundrenten in den Dörfern Bliesen, Ellmern und Niederhofen, später auch Grunich (Gronig), Immweiler etc., im oberen Bliesthal dann Gehweiler, Mosberg und Rußweiler, in der ehemaligen Vogtei Wolfersweiler, Pinsweiler u.s.w..

 

Das Hochgericht zu St. Wendel hatte seit den ältesten Zeiten die Criminal-Jurisdiction in dem Amte Liebenberg, und nach der Verpfändung an die Herren von Sötern auch die strittige und freiwillige Jurisdiction auszuüben.

 

Der Pfandherr durfte nur bei kleineren Vergehen, Frevel, Ungehorsam etc, bis zu einer Geldbuße von einigen Albus erkennen. Die Original-Urkunde, wodurch Churfürst Johann II (von Baden) seinem Rathe Adam von Soetern das Schloß und Amt Lymbergk (Lebenberg) nechst bey St. Wendlin auf 10 Jahre verschreibt, datirt vom "ersten Tag im Maien" 1496 und befindet sich dieselbe nach Goertz in dem Coblenzer Provinzialarchive. Aber auch in dem hiesigen städtischen Archive befindet sich eine sehr alte Abschrift derselben.

 

In der Unterstellung, daß die hier vorhandene Copie, obgleich dieselbe nicht beglaubigt ist, mit dem Original übereinstimmen wird, theile ich dieselbe nachstehend wörtlich getreu mit:

 

"Wir Johann von Gottes Gnaden Ertzbischoff zu Trier, des heyligen Römischen Reichs im Gallien Ertz Cantzler und Churfürst becennen und thun kunt inn diesem Brieff so als der alt Heinrich selig (diesen Heinrich von Soetern d.a. nennt Maria von Hagen, die Ehefrau des Junkers Adam von Soetern in einer Urkunde dat. St. Wendelin, den 11. Juni 1484 einen Vetter und Schwager) unnd nach ihm sein Sohn Heinrich unnd antlizt gebrueder vonn Soeterenn unser ampt und Schloß Lemberg nechst bey Sanct Wendel gelegenn ingehabt lauth einer Verschreibung mit Verwilligung unsers Thombcapitels. Also haben wir uns mit unserem Rat und lieben getreuen Adamme von Soetern demselbigen unser Schloß und ampt zugestellt unnd innehalten daß uns die Hauptverschreibung mit d. baues guetern Wissen und Willen gemacht gebenn unnd stellen im auch hiermit inn crafft dieser unnd d. Hauptverschreibung zu, desgleichen haben dieselbige geprueder Ime auch alle Ire gerechtigkeit übergeben und zugestellt mit unserem Willenn, unnd so nun an dem gemeltenn Schloß verbauet ist bis auff dise zeyt durch dam altenn unnd die geprueder seins sind, vonn Soeteren, hermit Im überkommen sein um 200 Guldenn, dieselbenn 200 Gulden d gemelt Adam vonn unsers wegenn nach landts verschreibung sie vereinigt unnd uffgericht hatt darvor vür jarlichs aus d. Kellerey Berncastell dem dict. Adam und seinenn erben als Inhalter d. haupt, unnd dieser Verschreibung, ausrichtenn unnd liefernn lassenn sollenn und wollenn ein fuder weins, wie dann rein gelten Recht, herkommen und gewonheit ist, der wie her dann aus Krafft diser unnd der haupt verschreibung; ohne Weigerung von uns unnd unsere nachkommen zugesagt unnd verschribenn haben und so nun die 200 uff die 800 gulden hauptgeltt innhatt.

 

Derselbigen Hauptverschreibung geschlagenen ist als nun der gantzen Hauptsomme Tausend Reinische Gulden darum d. genant adam vonn Soeteren kaufet seinenn erbenn als Inhalter, der brieff, sollich schloß und ambt mit seinen zu gehördenn unnd auch d. erzins zu haben besitzenn und geprauchen sollen und mögen, wird brieff mit allenn und jeglichenn Articeln weiter besagt und verleget, gehalten soll werdenn. Wir und unsere nachkommen wollen und sollen in sein erbenn und Inhalter mit entsetzenn und ablösen binnen disenn negstenn zehenn Jaren nach dato dis brieffs, unnd sie getreuerlich handhabenn schützenn und schirmenn und was d. hauptbrieff und diser Inhalter und vermag vollkommenlichs unnd uffrichtiglich genug thun, desgleichen hatt uns d.g. adam von Soeteren vor sich und seine Erben zugesagt Lebenberg binnen denn bemelten zehenn Jarenn auch nit aufzukünden und darzu gelobt und versprochen allem dem derselbig brieff Inhalt und ausweiset genug zu sein ohn alle genrede. Und daß zu Urkund hann wir unser Insigel ann diesenn brieff thun inmitten der geben ist uff den ersten tag im maien nach Christi geburt 1496 Jare."

 

Nach dem Tode Adams von Soetern kam Haus Lemberg in den Besitz seines Sohnes Ludwig und von diesem an dessen Söhne.

 

Zwischen letzteren und dem Churfürsten Johann V (von Osenburg) hatten sich Streitigkeiten erhoben, welche aber im Jahre 1553 durch einen Vergleich gehoben worden.

 

Die betreffende Urkunde lautet:

 

"Nachdem sich vor einiger Zeytt etliche Irrungen vonn wegen des Haus Leemberg zwischen dem hochwürdigsten Churfürsten unserem gnedigsten Herren von Trier am einen und dem gepruederen von Soeternn am anderen theyll erhaltenn. So hatt sich uff heut dato Ire Churfürstl. G. nachvolgendermassen, mit jenen denn gepruedernn gnedigst verglichen. Erstlich will Ihre Churfürstl. G. Jenem das Haus Leemberg alspaldt die Verschreibung verfertigt, und von Einem Ehrwürdigenn Thumb capitull zu Trier versiegelt wie Ir Vetter Ludwig vonn Soeterenn selig dasselbig hiebevor Ingehabt, wieder einraumen und zu stellen. Und dieweill gn. Ludwig selig allerley am bemelten Haus bauwen lassen will Ire Churf. Gnaden dagegen uff denen Pfandschilling fünfhundert Gulden zu 15 patzenn schlagen und Inn die Verschreibung setzen lassenn. Auch die Schuldenn so gemelte geprueder der Kirchen zu St. Wendlin schuldig, aber sich nemmen, und dieselbige entrichtenn und bezalen, desgleichenn nach dem 200 Gulden vonn dem pfandschilling jährlich aus der Kellereyen zu Berncastel mit einem fueder Weins verpensioniert werden welliche pension von vier Jarenn her unbezalt stehet. Soll Hochw. Ire Churf. Gn. gemeltenn gepruederenn zwey fueder Weins daselbst zu Berncastel dafür lieffern und folgenn lassenn.

 

Es hatt auch hochw. unser gnedigster Herr gnediglichenn bewilligt und zugesagt so ir Churf. bemelt Haus Leemberg ablösen wollt daß soll dem Erzstift Trier zu nutz geschehen und die last keinem anderenn gestat noch zu gelassenn werdenn, und ist dieses alles so hierin geschrieben stehet vonn allenn theyllen bewilligt und angenommen, geben zu St. Wendlin under unsers gnedigsten Churfürstl. Kanzley Decret am 11 Decembris Inn dem Jarenn unseres Herrn 1553."

 

Unter der Regierung des Churfürsten Jacob III (von Eltz) wurde der Hauptbrief über dieses Verhältnis wieder erneuert, die Schuld des Erstiffts an die Familie von Soetern näher bezeichnet und die Rechte dieser auf das Haus Leemberg neu festgestellt und anerkannt. Es liegt nur eine Abschrift dieser Urkunde vor, welche keinerlei Datum trägt, die aber wohl ebenso alt als das Original sein dürfte, welches wahrscheinlich um das Jahr 1568 errichtet worden ist. Die Urkunde lautet:

 

"Wir Jacob von Gottes Gnaden etc. thun khundt bekhennen hiermit offentlich. Nachdem vor vielen Jarenn hero weilandt Heinrich vonn Soeternn und nach ime Adam von Soeternn uns seine Erbenn Unser Schloß und Vestenn Leemberg bey unserer Stadt Sanct Wendlin gelegenn mit aller Irzu gehoer im Ampts- und Pfandtweis umb 800 gutten Rheynischer Gulden ingehabt, und sich dann nach der hanndt izu getragenn, als gedachtem Adam die Hauptverschreibung über soliche Pfandtschaft mit verwilligung obgenantz Heinrichs Sun zugestellt, das uff dem pfandschillingt noch 200 derselben bauwgelt geschlagenn und zum Adamme dafür durch unseren Vorfaren Ertzbischoff Johannen von baden, ein fuder weins jarlich aaus unserer Kelerey Berncastelll zu empfahenn verschriebenn worden, wie auch unser zweyter Vorfahr Ertzbischoff Johann von Isenburg seligen Gedachtums im Jahre 53 der wenigen Zall vonn Soeteren gebruederen Ludwigen vonn Soeteren Sune und obgenantz Adamen Enkeln ferner gnediglichenn bewilligt mehr bemelt unser Schloß und Vestenn Leemburg, so inn unsers Erzstiffts Handenn gewesen wie ir Vatter Ludwig dasselbig zuvor ingehabt, wiederumb ein zu neueren.

 

Auch zur Ansehung, daß derselbe Ludwig allerley am oftbemelten Schloß Leemberg bauen lassen, noch 500 Gulden zu 15 batzen, auff bemeltenn Pfandschillingt zu schlagen, desgleichen die Schuldenn so gemelte gebrueder vonn Soetern der Kirchen zu St. Wendlin schuldig, uber sich zu nemenn, und dieselbige zu entrichten und zu bezalen. Als das nunmehr den Pfandchillingt thausenth gold gulden und 500 gulden zu 15 batzen ist, wie die underschiedliche Verschreibungen derowegen auffgericht. Solches clerlicher auszuweisenn, daß wir demnach mit wissen und willen des würdigenn Wolgeporenenn und Edlen unser lieben andechtige Thumb Probst dhumb dechand und Capittels unserer dhumb Kirchen zu Trier obgenantem Gebruedern vonn Soeternn und iren Erben vilbemelt unser Schloß und Vestenn Leemberg, mit dörffernn und gerichten, Rechtenn, Leuthenn, Herrlichkeiten, Gultenn, Renthenn, Nutzungenn, Zinsenn, Gefellenn, Eckernn, Wiesen, Weldern, Buschenn, Feldernn, Muehlen, Fischereien, Wildtbannen und allenn anderen dasselbigem Schloß zu geherungenn Nichtz davun aus-  gescheiden inn Amptz und pfandtz weis ingegeben und verschrieben habenn, gebenn innen, daß ime kund machen sie darüber unsere Amptleuth vor unns unsere Nachkommen und Stifft inn craft dies brieffs, fur 1000 guter Reynischer golt gulden unserer d. Churfürstenn bey Rhein muntzen schweren gewichts, unnd 500 gulden zu 15 batzen, die unsere Vorfaren wie obstehet zum theill empfangen und zum theil durch gedachte von Soetern unnd irr Erbenn vilgedacht unnser Schloß Leemberg mit allen jegklichen Renthen, nutzen, gefellen, Rechten unnd zugehörungen, gantz nichtz ausgescheidenn inn Ampts und Pfandtzweis inhabenn, soliche Renth nutz und gefelle auffhebenn, unnd zu irem Urbar unnd bestenn gewiessen unnd gebrauchen samd einiche Rechenschafft unns unnd unnsere Nachkommen darum zu thun. Inn Allermassen unnd wie Ir Vatter dasselbig Schloß Leemberg mit seiner Herligkeit, Rechten, nutzung und zugehoerungen bisher ingehabt, genossen und gebraucht haben, ungeverlich. Darzu soll innen järlich im Herbst, so lang diese Pfandtschafft weret, aus unserer Kelerey Bernkastel ein fuder weins durch einen jeglichenn unsere Kellner daselbst geliefert werden.

 

Die vorgenante Gebrueder vonn Soeternn und ire Erben sollen auch so lang sie das vorberuert unns Schloß Leemberg inn jetzig massenn inhabenn werden. Alls Underthanen ins Ambt gehörig bey Geistlichenn und Weltlichenn auch unser unnd des Erstiffts Herlichkeit unnd gericht unnd gerechtigkeit nach irem besten Vermogenn sinnen, getreulichs handhabenn verdediegenn schutzenn und schirmenn, auch die Underthanen zu kheinen ungewonlichen Fronnen Achtenn, dhienstenn, schatzungenn unnd anderer beschwerung dringenn, so unnd bey irenn alten Herkhomenn unnd gutenn gewonheitenn lassenn, unnd daruber nit betrangenn. Sie sollenn auch uns Schloß Leemberg derweill sie es innhabenn mit Pfortenrenn, Thoren Khnechtenn, wechternn unnd anderen Burggesindt allezeit als bestellenn unnd bestelt habenn, daß wir oder unsere Nachkommenn es zu allenn Zeiten so wir des noth gewinnenn offenn finden unns mit wenig oder vill gewappneder od. blosenn Leuthenn daraus oder darinn nach allem unserem willenn und gutbedunken zu behelffenn und sonder er entgeltnuß Costenn unnd schadenn ungeverlich. Auch so sollendt die bemelte Gebrueder vonn Soeternn und ire Erben das gemeldt genannten Leemberg gehörig getreulich thun hueten und hegenn und es nit schädlich verwustenn, noch verhaurenn lassen ungeverlich. Sie sollenn auch vonn denn armenn Leuthern im Ampt gesessen die inen Boesfellig werden, die boesenn so fueglich unnd gnediglich fordernn unnd aufhebenn, dz. die armenn Leuth des geniessenn mögenn, unnd dardurch nit verderblich oder landtreunnig dörffen werden. Es sollenn auch die vonn Soeternn gebrueder obg. unnd ire Erbenn aus dem genannten Schloß Leemberg kheinen Krieg fuerenn oder begreiffenn noch auch darinn enthaltenn wieder jemandt wer das auch were. Es geschee dann mit unser oder unser Nachkommen wissen, willen unnd verhengknuss. Es were dann sach daß jemandt sie wieder Pilligkheit bekriegen wolt oder beschedigenn, unnd dyeselbigenn inen das Rechten fur unns oder unseren Räthenn ausgiengenn und verschlugenn. So mögent d. vonn Soeternn unnd ire Erbenn sich der gegenwehr wird dieselbigenn ire Feindt oder beschediger zu gebrauchenn aus Leemberg, unnd wieder darinn zu behelffenn nach aller irer notturfft, doch das es alle zeits geschee mit unserer oder unserer Nachkhommen wissen und willen, alles ungeferlich. Darzu sollenn sie dasselbige Schloß Leemberg so lang sie es zue iren Handenn habenn, im gewönlichen gedech halten und handthabenn, doch ob einiche noth. Bauw darinn zu thun were, denn sollenn sie mit einem unsers Stiffts oder wenn das vonn Unns oder unseren Nachkomen bevolken wurde rath und wissen thue. Unnd was sie also hundlich erbauwen, das soll inen inn zeit der Ablösung ein mit der Haupt-Summa ausgericht unnd bezalt werden."

 

Diese Gebrüder von Sötern, Söhne Ludwigs, waren: Georg Wilhelm, Johann Ludwig und der Trierische Domherr Philipp Christoff von Soetern.

 

Von ersterm, der sich Herr zu Lemberg (Liebenberg) nennt, erbte diese Besitzung auf dessen Bruder Georg Wilhelm und von diesem auf dessen Sohn Ludwig Alexander, von diesem auf Johann Reinhard und von letzterem endlich auf seinen Sohn Franz Philipp, den letzten Mann seines Geschlechtes fort.

 

Im Jahre 1591 wurde nochmals eine neue Pfandverschreibung von 1000 Rhein-Gold-Gulden und 500 Gulden zu 15 Batzen von Churfürst Johann VII für Ludwig Alexander von Soetern, damals fürstl. Straßburgischer Rath, ausgestellt. Das Erzstift behielt sich dabei aber auf die Burg die Landeshoheit vor.

 

Auch Franz Philipp von Soetern, Freiherr auf Dagstuhl, welcher 1696 starb, führte noch den Titel Herr zu Leemberg.

 

Die Herrn von Soetern hatten immer Kellner zu Liebenberg, welche die Verwaltung führten.

 

Im Anfang des 17. Jahrhunderts war ein gewisser Melchior Wiltperger, welcher früher Notar zu St. Wendel gewesen zu sein scheint und nach diesem in den Jahren 1611-1620 Johann Parrot, Kellner uff Lemberg. Ich habe noch Acten gefunden, woraus hervorgeht, daß Einwohner aus Namborn und Pinsweiler, sowie auch von Soeternsche Leibeigene aus dem Blieser-Thal auf Lemberg vor dem Kellner im Verhör waren.

 

Ludwig Alexander von Soetern (gestorben 1612), Herr zu Lemberg, Amtmann zu Münster-Maifeld und Cobern, vermählt mit Elisabetha von Naussau, stellte die damals sehr verfallene Vestung und Schloß Lemberg bei St. Wendel ex fundamento mit einem Kostenaufwandt von 3727 Gulden wieder her. Churfürst Lothar ratifizirte den Kostenbetrag, gestattete die Fortsetzung des Baues, namentlich eines Ziehbrunnens, eine Pforte mit Zugbrücke, und versprach Ersatz aller aufgewendeten Mittel bei Erstattung der Pfandsumme (Coblenz den 19. Juni 1606). Wie die Burg Liebenberg in den ältesten Zeiten das gleiche Schicksal mit der Burg zu St. Wendel getheilt hatte, so wurde sie auch zu gleicher Zeit mit dieser von demselben Urheber und aus demselben Grund zerstört, so daß heut zu Tage sowohl von der einen wie der andern kaum noch eine Spur mehr in der Tiefe der Erde übrig geblieben ist. Nur die Sage und die Geschichte erinnern noch an ihr einstiges Bestehen.

 

Zu dem Schlosse resp. Amt Liebenberg gehörten die Dörfer Grunich, Humbweiler, Imweiler, fast das halbe Dorf Namborn und der Weiler Einweiler (Eisweiler), außerdem ein Wald und viele Leibeigene, Zehnten und Gefälle in den Dörfern Bliesen, Winterbach, Elmern, Niederhofen, Guidesweiler, Furschweiler und Roschberg.

 

Das Schloß Lemberg wurde 1636 von den Schweden geplündert und so ruinirt, daß man es nicht mehr wieder herstellen konnte, sondern dem Verfall überließ.

 

Es war zu Ausgang des Monats Februar im Jahre 1677, als die Franzosen auf einem mit Mord und Brand bezeichneten Streifzuge von der benachbarten Pfalz aus, welche sie unter dem General Comte de Reissy nur wenige Tage vorher besetzt hatten, Cusel überzogen, dasselbe niederbrannten und von dort Liebenberg zerstörend, St. Wendel einäschernd und Niederweiler von der Erde vertilgend, sich nach Ottweiler zurückzogenannten

 

Was von der Burg Liebenberg etwa noch stehen geblieben war, wurde später auch niedergerissen, weil Frankreich keine festen Plätze, so klein und unbedeutend sie auch sein mochten, in der Nähe seiner Gränzen dulden wollte.

 

Die Bauern nahmen vor uns während des französischen Krieges die besten Steine zu ihrem Gebrauche weg.

 

Nach dem Untergang des Schlosses Liebenberg hörte auch das gleichnamige Amt auf zu bestehen und die zu demselben gehörigen Dörfer wurden dem Amte und Kellerei St. Wendel zugetheilt und in jeder Beziehung untergeordnet.

 

Die Pfandschaft des Schlosses und aller da zugehörigen Renten etc. wurde erst 1722 vom Churfürsten Franz Ludwig abgelöst, Churfürsten Lothar von Trier als sein Mannlehen eingezogen und mit dem Amt St. Wendel vereinigt.

 

In einer vorliegenden Urkunde vom 23 October 1722 heißt es:

 

"V.G.G. Wir Franz Ludwig g.g. thun kund und bekennen g.g. Nachdem mahlen wir ohnlängsthin die Pfandschaft des Schlosses Lewenberg und aller dessen zugehörigen Renten im Ambt St. Wendalin gelegen abgelöst haben und uns darbey die Mahlmühle zu Hohenfelden wieder anverfallen ist, darzu sein etc etc." Im Jahre 1779 wurde der Ort aber von diesem wieder abgetreten und dem näher gelegenen Amte Oberstein zugetheilt, bei welchem er bis zur Auflösung des Churstaates verblieb.

 

Mittelreidenbach, welches allein für sich eine Schultheißerei bildete, war rundum von fremdherrlichem Gebiete umgeben.

 

Zu Reitscheid hatte der Graf von der Leyen als Vasall des Erzstifts 11, die Abtei Tholey resp. der Herzog von Lothringen 2 Leibeigene. Zu Hofeld waren mehrere Zweibrücken zugehörigen Renten, womit in älterer Zeit die Gentersberg von Bitsch, später aber deren Erben, die Freiherren von Gailing belehnt waren, weshalb diese auch Ansprüche auf Grundgerichtsbarkeit machen wollten. Die Grafen von Schoenborn waren noch im vorigen Jahrhundert auf dem dortogen Bann begüthert.

 

Längere Zeit waren die von Hagen mit dem Dorfe Hofeld als mit einem Liebenburger Burglehen belehnt, so wie die Herren von Esch im 14. Jahrhundert das Dorf Heisterberg in gleicher Eigenschaft besaßen.

 

Außer den beiden zuletzt genannten Ortschaften gehörten noch zu der in dem Amte und Hochgerichte von St. Wendel gelegenen Burg Liebenberg, von welcher unten das Nähere mitgetheilt werden wird, die Dörfer Pinzweiler (Pünzweiler), Gehweiler (Genweiler), Mosberg (Mosenberg) und Russweiler in der ehemaligen Vogtei (Schultheißerei) Wolfersweiler, ein Theil des Dorfes Namborn (Naumborn), der Hof (später Dörfchen) Eisweiler (Einweiler) ferner Leibeigene und Grundrenten im oberen Bliesthal (Imweiler, Linden, Gronig, Elmern, Niederhofen etc.)

 

Quelle: Julius Bettingen, "Geschichte der Stadt St. Wendel", IIter Theil, 1865

Original im Bestand des Historischen Vereines für die Saargegend

 

 

 

 

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