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19. Jahrhundert -> 1819 Im Fürstenthum Lichtenberg, wo Zitronen nicht blühn

Im Fürstenthum Lichtenberg - Sie  kennen ja das umgetaufte Land, wo die Zitronen nicht blühn, und noch edlere Früchte nicht - geht es bunt zu. Ohne in die Untersuchung eingehen zu wollen, ob die Beschwerdeführer gegen die dortige Landes=Administrationskommission nicht irrige Darstellungen und Übertreibungen sich vorzuwerfen haben, und ob auch das Landesgericht in seinen Behauptungen über die Kompetenz der letztern nicht so weit ging, sowie denn offenbar die Anführung der Konstitution von 1793 und die Bestreitung der Gültigkeit aller nicht "vom Volke von St. Wendel" ratifizierten Dekrete und Ordnungen ein Missgriff war; so ergibt sich doch aus dem Moniteur oder Amtsblatt von St. Wendel selbst unwidersprechlich, daß die Verordnungssucht sehr weit getrieben war, und daß manche Maasregeln, die früher in den Rh. Blättern schon gerügt, willkürlich ins Eigenthum, in die heiligsten Rechte und in die Justiz eingegriffen.

Nun ist durch ein herzogliches Rescript vom 24. Februar 1819 der Knoten zerhauen. Die Gerichte stehen nämlich ganz unter der Verwaltung, der die gesetzgebende Macht förmlich anvertraut ist, müssen deren Leistung befolgen, werden von der Verwaltung vereidet, und diese hat die Disziplin!!! Der Staatsprokurator ist eine Art von Justizminister und denunziert die Richter, wenn sie nicht pariren, der - Landes=Administrationskommission.

Kaum wird man in Frankreich, in Rheinbaiern und Rheinpreußen sich von einer solchen Justiz einen Begriff machen können, und wer unter solchen Bedingungen und bei dieser Abhängigkeit einer Stelle annimmt, der muß in einer beklagenswerthen Lage sich befinden. Tröstlich insbesondere muß eine solche Einrichtung für Parteien seyn, die gegen den Fiskus Recht suchen.

Sie sollten wirklich der Sache erwähnen, deren Beweis sich durch die Ansicht des, wo ich nicht irre, auch in der Mainzer Zeitung abgedruckten obenerwähnten Rescripts selbst darstellt, dessen Durchlesung jeden Kommentar überflüssig macht. Was würde man in Frankreich gesagt haben, wenn je ein Präfekt, oder selbst ein Gouverneur einer Militärdivision in eine solche, den Gedanken an unparteiische Rechtspflege aufhebende Stellung gegen die Gerichte getreten wäre!

 

Quelle: Zeitung der freien Stadt Frankfurt, Nr. 118 (28.4.1819)

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