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Das bisher geheime Vermächtnis des Nicolaus Cusanus

von Werner Martin, St. Wendel

 

Fakten, erwiesene und wahrscheinliche Zusammenhänge sowie begründete Fragen als Anstoß zur wissenschaftlichen Aufarbeitung.

 

(Eine vorläufige Fassung der Einleitungs-Kapitels der größeren Arbeit  über die Beziehungen zwischen Cusanus und St. Wendel)

 

Das Saarland ist ein recht kleines und als politisches Gebilde ein sehr junges Land, zumal sogar nicht von Anfang an der Bundesrepublik zugehörig, sondern mit einem zukunftsahnenden Ansatz der Europäisierung war es gar ein "Puffer" zwischen den zeitweilig einstigen "Erbfeinden" Frankreich und Deutschland. Zukunftsorientierte denken ihm demgemäß deshalb eine besondere Brückenfunktion zwischen den nunmehr gut befreundeten beiden Ländern zu. So bleibt der Ansatz zur Europäisierung erhalten und die ehemalige Pufferfunktion, nämlich Stöße der beiden ost- und westwärts angrenzenden Staaten gegeneinander abzufangen, wird aufgrund politischer Einsicht auf beiden Seiten in eine Verbindungsfunktion umgewandelt. Das Saarland muß dementsprechend also natürliche, aber unterschiedliche Gegebenheiten wie etwa Landessprache oder nationale Mentalität überbrücken helfen.

 

Eine gewisse Schwierigkeit allerdings für seine dafür notwendige Selbstbehauptung erwächst diesem Saarland neben seiner mit der politischen Spätgeburt zusammenhängenden, weitgehend willkürlichen Grenzziehung inmitten der europäischen Landkarte aus der Gegebenheit, daß Kohle- und Stahlindustrie im heimischen Revier einem erbarmungslosen Niedergang ausgesetzt sind und damit dem Land nicht nur wesentliche Identifikationsmerkmale genommen werden, sondern es infolge seiner revierstützenden Subventionspolitik an den Rand seiner Existenzmöglichkeit geraten ist. - Darum erweist es sich als notwendig, Positionen und Merkmale neu zu suchen oder zu erarbeiten, mit denen sich das Saarland eine neue, allseits akzeptable und auch geschichtlich wie zukünftig fundierte Identität erwirbt, damit es auf dieser Basis seine Selbstbehauptung betreiben, untermauern und festigen kann.

 

Möglichkeiten dazu bietet in erster Linie natürlich die Zukunft mit entsprechend steuernder Planung und Umstrukturierung - wegen der heute vorwiegend konsumptiven Mentalität vor allem auf wirtschaftlichem Gebiet. Eine weitere, jedoch nur sehr viel bedingter steuerbare Möglichkeit liefert dagegen zweifellos auch die Rückschau in die Geschichte und das Herausstellen bedeutender und vermittelnder Brückenfunktionen, die es durchaus in der "saarländischen" Geschichte gibt. Schließlich hat sogar bezeichnenderweise die heutige Landeshauptstadt in ihrem überlagernden Namen SAARBRÜCKEN - nomen est omen - (die heutige Großstadt entstand zu Anfang des Jahrhunderts, genau im Jahre 1909, aus dem Zusammenschluß der beiden Städte St.Johann und Alt-Saarbrücken mit den Ortsteilen Burbach-Malstatt) diese Funktion als festen Bestandteil in ihre Kennzeichnung aufgenommen.

 

Ein in der Literaturgeschichte bereits bekanntes und mit dem Namen Saarbrücken verbundenes Faktum aus der weiteren Vergangenheit des Landes, wenn auch noch nicht genügend herausgestellt und damit entsprechend bewußt geworden, liefert die vermittelnde Übersetzertätigkeit der Gräfin Elisabeth von Nassau-Saarbrücken, die eine geborne "von Lothringen" war, in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Sie übertrug für die eigene Bearbeitung von Werken als erste aus den "Chansons de geste" Geschichten von Rittern und ihren Frauen aus dem Französischen ins Deutsche und bereitete damit dem deutschen Prosaroman den Weg in jene Schichten, welche bereits in der eigenen Landessprache lesen konnten. Sie war die Gemahlin des Grafen Philipp I. von Nassau-Saarbrücken und hatte nach dessen Tod im Jahre 1429 zunächst selber anstelle ihrer beiden noch unmündigen Söhne bis 1442 das Land selbständig weiterregiert. Mit ihrem auch kunstgeschichtlich bedeutenden und heute noch zu bestaunenden Grabdenkmal in der Stiftskirche zu Saarbrücken-St.Arnual eröffnete sie im Jahre 1456 den Reigen der herrschaftlichen Grablege, die als solche bis 1681 von weiteren Mitgliedern der Familie, Stiftsherren und Hofdamen genutzt wurde. - Elisabeth übersetzte aber nicht nur, sondern regierte offenbar auch erfolgreich und vermittelte nicht nur im sprachlichen Bereich. Diplomatisch half sie bei der Entschärfung der Armagnaken-Belästigung, als diese Heerhaufen nach Beendigung des 100-jährigen Krieges zwischen England und Frankreich und nach den Hussitenkriegen beschäftigungslos geworden sind. Außerdem geht auf sie interessanterweise - wie Ruppersberg in seiner Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken schreibt - sogar der erste historische Beleg für Eisenhüttenwesen und Kohlebergbau im heutigen Saarland zurück. Sie erwirkte einen Rachtungsbrief "durch den Ritter Friedrich von Greiffenklau von Volradt Donnerstag nach Dreikönigstag 1431 auf alle seine Ansprüche aus den lothringischen und dürkheim'schen Fehden und sonsther verzichtete und sich verpflichtete, kein eisenschmitten noch kolengruben in dem Sinderdale oder zu Schiffweiler zu halten noch anzulegen." (Ruppersberg I, 209) Damit läßt sich sogar belegen, daß Kohleförderung und Stahl- bzw. Eisenproduktion durchaus nicht erst seit dem Industrie-Zeitalter Merkmale der Saarregion darstellen, wie vielfach allgemein angenommen wird.

 

Doch zurück zur Übersetzer- und Vermittlertätigkeit der Gräfin Elisabeth. Sie steht keineswegs so isoliert und mit der Person der Gräfin verbunden, wie das nach der vorstehenden Schilderung zunächst erscheinen mag, sondern war offensichtlich in ein familiäres Umfeld eingebettet. Denn Elisabeths Mutter ließ beispielsweise das Werk "Loher und Maller", welches Elisabeth selbst im Jahre 1437 vom Französischen ins Deutsche übertrug, bereits im Jahre 1405 vom Lateinischen ins Französische übersetzen. Und ähnlich motivierend für eineÜbertragung dürfte gewirkt haben. daß Elisabeths Sohn, Graf Johann, das mit "Loher und Maller" zusammenhängende Gedicht von "Hugschapler" in St. Denis abschreiben ließ und ihr als Handschrift 1437 von Paris mitbrachte. In diesem ihrem bedeutendsten Werk "Huge Scheppel" benutzte Elisabeth die volksnähere Version, bei der die Hauptfigur des Werkes, der historische Hugo Capet als Begründer der Kapetinger-Dynastie, abweichend von der geschichtlichen Wirklichkeit Abkömmling einer "Metzgerstochter" ist und seine 12 Söhne sich mit ihm durchschlagen, bis er in Frieden sein Reich regieren konnte.

 

Damit entsprach sie dem Zeitgeist, der dahin drängte, Handwerkerschaft und Bürgertum in ihrer Tüchtigkeit gegenüber dem sich traditionsgemäß Vorrechte anmaßenden Adel herauszustellen und zu unterstreichen.

 

In gleichem Geiste und ungefähr zu derselben Zeit vollzog sich ebenfalls im Gebiet des heutigen Saarlandes - bisher jedoch in keinerlei Parallele und Zusammenhang mit Elisabeths übersetzender Vermittlerfunktion gesehen und auch von der Forschung in dieser Hinsicht unbemerkt - eine andere Übertragung, nämlich die der Legende vom hl. Wendelin, dessen Gebeine in der Basilika zu St. Wendel im nördlichen Saarland ruhen. Bei dieser nachweislich in derselben Jahrhunderthälfte wie die Übersetzungen der Elisabeth neu aufgekommenen Legende wird der Heilige, erstmals in deutscher Sprache, zu einem weltlichen Hirten, der vor allem durch seine fachliche Tüchtigkeit als Hirte seinem adligen Dienstherrn zur Mehrung des Besitzes verhilft, während dieser ihn auf eigene Weise durch "Raub nehmen" zu mehren sucht. Dagegen stellten die älteren Legenden in lateinischer Sprache den hl.Wendelin als Mönchsideal dar. Lediglich in einem Nebensatz einer lateinischen Legende war erwähnt worden, daß er aus Gründen der Bescheidenheit sogar die Schweine hütete, was bekanntlich die niedrigste Stufe der Hirtentätigkeit war.

 

Bei dieser Legenden-Schöpfung wurde die Übertragung zwar nicht von einer Volkssprache in eine andere geleistet wie von der Gräfin Elisabeth von Saarbrücken, sondern von der ausschließlichen und das Volk ausschließenden Kultsprache in die Sprache des Volkes. Das aber zeigt zusätzlich auf, daß es bei diesen Übertragungen nicht nur um eine Vermittlung und "Brückenfunktion" in geographisch-räumlicher Dimension gehen kann, also von Land zu Land, sondern genauso um eine soziale - und wie ein Blick auf die geschichtliche Entwicklung zeigt - zugleich um eine "Brückenfunktion" in epochaler, also zeitlich-geschichtlicher Hinsicht, nämlich um den Übergang vom ausgehenden Mittelalter in die frühe Neuzeit.

 

Dabei sei in diesem Zusammenhang zunächst dahingestellt, ob es zu jener Zeit direkte Beziehungen zwischen dem gräflichen Hofe von Saarbrücken und der Pilgerstadt St.Wendel oder gar zwischen der adligen Autorin Elisabeth und dem noch unbekannten Autor der erwähnten ersten deutschsprachigen Wendelslegende gab. Immerhin liegt eine auffallende, friedensfordernde Parallele im Anfang des Romans der Gräfin Elisabeth und jener zentralen, konflikt-vermeidenden Antwort in der Legende des Hirten Wendelin, als sein Dienstherr ihn zornig zur Rede stellt. Bei Elisabeth heißt es: "Machent fryede dürch got den milten/ so werdent ir eyn schone materie vernehmen", und die betreffende Stelle in der Wendelslegende lautet so: "Habent frid in euwerem herczen durch got der kan es alles güt machen/". Derartige Parallelität mag durchaus in besagtem Zeitgeist ihre Ursache haben, zumal die späteren Ausgaben des Romans zunächst diesen Anfang von Elisabeth in den Straßburger Drucken von 1500 und 1508 an nachgeordneter Stelle und auch abgewandelt bringen, die späteren Drucke selbst in Straßburg sowie die in Frankfurt (1556 und 1576) und Leipzig (1604 uff.) ihn aber gänzlich weglassen.

 

Dennoch kann ein solcher Parallel-Impuls zum Frieden auf eine geistige Verbindung hindeuten und darf nicht kommentarlos übergangen werden. Zeitlich jedenfalls wäre eine Bekanntschaft beider möglich gewesen, und auch sonstige Anhaltspunkte lassen dies nicht völlig ausgeschlossen erscheinen. Denn immerhin besitzt auch heute noch die Kirche von St.Wendelin einen kostbaren Kelch, den Graf Johann II. von Saarbrücken im Jahre 1369 dieser Kirche gestiftet hat, zu einer Zeit also, als die Stadt bereits mehrere Jahrzehnte zum Kurfürstentum Trier gehörte. Außerdem vermachte dieser Graf im Jahre 1380 in seinem Testament u.a. der Kirche von St.Wendel die Summe von 6 Franken Gold. Da er jedoch bereits 1381 verstorben war, Elisabeth dagegen erst 1397 geboren wurde, konnte es zwar keinen direkten Kontakt zwischen den beiden gegeben haben. Weil sein Sohn, besagter Graf Philipp I., sie aber in zweiter Ehe 1412 geheiratet hatte, wurde sie immerhin die nachmalige Schwiegertochter dieses der Kirche in St.Wendel zugetanen Grafen Johann. Die Annahme einer Verbindung zwischen der Saarbrücker Gräfin Elisabeth und St.Wendel muß aus dieser Sicht zunächst einmal offen bleiben.

 

Doch die inzwischen gleichfalls wieder restaurierten Gewölbemalereien der Martinskirche im heute zu Püttlingen gehörenden früheren Kölln-Bucherbach und diejenigen in der Pfarrkirche zu St.Wendel bieten durchaus einen Anhaltspunkt dafür, daß neben jener schon aufgezeigten Tendenz zur Volksnähe auch in der Verkündigung, wiederum wohl dem Zeitgeist entsprechend, eine indirekte Verbundenheit zwischen der Gräfin Elisabeth und dem Pfarrherrn von St. Wendel bestand. Beide Malereien entstanden etwa zur gleichen Zeit und dienten derselben Funktion, nämlich der Verkündigung des Heils in veranschaulichender Weise an das überwiegend noch schriftunkundige Kirchenvolk. Zwar übte das Prämonstratenser-Kloster Wadgassen das Patronatsrecht über die Köllner Martinskirche aus und war deshalb zuvorderst für sie verantwortlich. Aber diese Kirche war immerhin auch die Pfarrkirche des Witwensitzes 'Burg Bucherbach' der Gräfin Elisabeth, so daß man gerade aufgrund ihrer belegten Übersetzertätigkeit in die Volkssprache ebenso ihr Einverständnis zu der dem Volke entgegenkommenden Nutzung der Verkündigungsmalerei annehmen kann, wenn sie dieselbe nicht vielleicht doch in eigener Person veranlaßt hat. - Nicht ohne Grund hat deshalb Pfarrer Karl Rug in seinem Buch "Burg Bucherbach im Köllertal" im Kapitel 5 über "Philipp I. von Nassau-Saarbrücken und Gräfin Elisabeth von Lothringen" seinen Hinweis auf einen "der edelsten Geister dieser bewegten Zeit des ausgehenden Mittelalters und der heraufdämmernden Neuzeit", nämlich den Kardinal Nikolaus von Kues, eingearbeitet. Ob ihn eine bestimmte Quelle dazu veranlaßt hat oder eben nur eine Ahnung aufgrund seiner Einsicht in damalige kirchen- und regionalgeschichtliche Gegebenheiten, muß in diesem Zusammenhang unbeantwortet bleiben.

 

Diese Verkündigungsmalereien allerdings belegen nicht nur eine indirekte Verbundenheit zwischen der Gräfin Elisabeth und dem Pfarrherrn bzw. der Pfarrkirche zu St. Wendel im damaligen Zeitgeist, sondern sie zeigen zugleich auf, daß hinsichtlich der Nutzung solcher Verkündigungmalerei in Art und Stil das Gebiet des heutigen Saarlandes zu einem Kulturraum gehörte, der vom Pfälzer Territorium am Rhein und in Rheinhessen bis nach Luxemburg und Lothringen hinein reichte, wie die heute noch erhaltenen Beispiele etwa von Essingen und Kleinfischlingen in der Vorderpfalz, über Buntenbach bei Zweibrücken, dem luxemburgischen Rindschleiden und schließlich dem zwischen Metz und Nancy gelegenen Sillegny zeigen. Das also bestätigt im Hinblick auf unser regionales Kulturerbe dann doch auch die "Willkür" der späteren Grenzziehung durch die politisch Mächtigen, welche selbstverständlich für Ihre Ziele und Interessen andere Grenzen als "natürlich" ansehen und damit selbstredend Willkür für ihre Entscheidung negieren können.

 

Eine weitere, wichtige Gemeinsamkeit zwischen dem Gemahl der Gräfin Elisabeth von Nassau-Saarbrücke, Graf Philipp I., und dem späteren Pfarrherrn von St.Wendel in den 40-er Jahren, dem bekannten Philosophen und Kirchenfürst Nikolaus von Kues, kurz Cusanus genannt, im Geist jener Zeit und der Region liegt im Bemühen, das herkömmliche und durch Gewohnheit dem Volk eher bekannte und vertraute Recht aufzuzeichnen und festzulegen. Für das Saarbrücker Territorium belegen dies die auf uns gekommenen Weistümer jener Zeit, welche anfänglich vom gräflichen Amtmann Knebel gesammelt und festgehalten wurden und sich dann auffällig in den fünfziger Jahren häufen. - Eine durch historisch bekannte Fakten diesbezüglich zu ziehende Verbindungslinie zwischen Graf Philipp I. und Cusanus läßt sich über die Person des Kaisers Sigismund auf folgende Weise annehmen: Graf Philipp hielt sich beim Konstanzer Konzil (1414 - 1418) in der Umgebung des Königs Sigismund auf und wurde von diesem mit Aufträgen betraut. Aufgrund der Verdienste sowie der Parteinahme für König Sigismund übertrug der König ihm im Jahre 1415 u.a. die Landvogtei über die Wetterau mit der Aufgabe, Straßen, Land und Leute zu schützen (ob die seinerzeit im Wetterauer Städtchen Butzbach sehr aktive Wendelstradition damit zusammenhängt, zeitweise erhob Butzbach sogar den Anspruch, die Gebeine Wendelins zu besitzen, kann hier unerörtert bleiben. Wahrscheinlich ist die Tradition dort schon älter.)

 

Ebenfalls im selben Jahr 1415 erneuerte Graf Philipp mit dem Herzog Karl von Lothringen und anderen angrenzenden Territorialherren den Geleitvertrag zum Schutz der Kaufleute auf der Handelsstraße von Straßburg nach Flandern, die Teil der Route von Oberitalien zu den wichtigen Handelszentren in den Niederlanden war.

 

Auf dem Teilstück dieser Route von Trier nach Straßburg reiste in den Jahren 1432 und 1433 mit ziemlicher Sicherheit mehrfach der damals noch wenig bekannte und bedeutende Nikolaus von Kues zum Baseler Konzil, bei dem der nun als Kaiser etablierte frühere König Sigismund vom Konstanzer Konzil gleichfalls anwesend war. Es liegen bislang zwar keinerlei Anhaltspunkte vor für einen Zwischenaufenthalt des Cusaners in Saarbrücken - Graf Philipp, der beim Konstanzer Konzil sich Sigismund dienstbar erwies und sich in Sachen Rechtssicherung engagierte, war bereits 1429 gestorben - aber es darf auch nicht völlig ausgeschlossen werden, zumindest erscheint es möglich, wenn nicht sogar aufgrund des Themas wahrscheinlich, daß Kaiser Sigismund und Cusanus beim Gespräch oder bei der Verhandlung über die Erhaltung des herkömmlichen Rechts auch der Saarbrücker Initiative des Grafen Philipp gedacht haben. Von Cusanus nämlich ist sein engagiertes Eintreten für die Erhaltung des herkömmlichen und dem Volk durch Gewohnheit bekanntes Recht in seiner Reformschrift "de concordantia catholica" (= über die allgemeine Übereinstimmung) bezeugt. Es heißt da: "Verfängliche Rechtsformen (das bezieht sich auf das vordringende römische Recht. Anmerk. d.Verf.) sollen ganz abgeschafft werden, weil oft einfältige arme Leute auf die ungerechteste Weise durch die Plackereien der Sachwalter nur durch einen Formfehler den Prozeß verlieren, was ich oft in der Trierer Diöcese gesehen habe." (zitiert nach Scharpff, Der Cardinal und Bischof Nicolaus von Cusa. Seite 20)

 

Einer der Gründe für das Vordringen des neuen römischen Rechts lag im Studium vieler Studenten auch bürgerlicher Herkunft an den Universitäten in Italien. Ein anderer Grund lag in der erkannten Möglichkeit für die Territorialherren, mit der Durchsetzung des neuen Rechts dasselbe unter Zurückdrängen der lokalen Vielfältigkeit des herkömmlichen Gewohnheitsrechts prinzipiell zu vereinheitlichen. Dagegen standen das im Sachsen- und Schwabenspiegel gesammelte Land- und Kaiserrecht sowie die vor Ort entstandenen und dem Volke näherstehenden Weistümer.

 

Daß der Zeitgeist allerdings nicht geschlossen auf Rechtssicherung wie Graf Philipp und Cusanus nach dem herkömmlichen Recht oder die Territorialherren nach dem neuen Recht aus sind, sondern manche Bevorrechtete sich über dieses Bemühen zur Rechtssicherung vor allem der niederen Schichten amüsierten, belegen beispielsweise zwei anekdotenhafte "Facezien" des Florentiner Literaten Poggio Bracciolini, den Cusanus wahrscheinlich bereits während seiner Tätigkeit für Papst Eugen IV. in den 30-er Jahren kennenlernte. Poggio fungierte als apostolischer Sekretär schon in der Kanzlei Bonifaz IX. (1389 - 1404) und schließlich als päpstlicher Geheimschreiber während der Regierungszeit von 8 Päpsten, bis er sich im Jhre 1453 zurückzog. - Jacob Burckhardt beschreibt die Tätigkeit und Bedeutung dieser Art von Funktionären unter Bezugnahme auf J.Volterranus folgendermaßen: "Die apostolischen Schreiber haben die ersten Geschäfte der Welt in Händen, denn wer anders als sie schreibt und verfügt in Sachen katholischen Glaubens, der Bekämpfung der Ketzerei, der Herstellung des Friedens, der Vermittelung zwischen den größten Monarchen? Wer anders als sie liefert die statistischen Übersichten der ganzen Christenheit? Sie sind es, die Könige, Fürsten und Völker in Bewunderung versetzen durch das, was von den Päpsten ausgeht; sie verfassen die Befehle und Instruktionen für die Legaten; ihre Befehle empfangen sie aber nur vom Papst, und sind derselben zu jeder Stunde des Tages und der Nacht gewärtig."

 

Im Rahmen seiner reichen schriftstellerischen Tätigkeit veröffentlichte dieser Poggio Braciolini - wahrscheinlich 1452, also kurz vor seinem Rückzug aus dem Amte - eine Sammlung von "Facezien", von denen zwei als typische Beispiele für die angesprochene Haltung nachfolgend aufgeführt seien. Dazu muß angemerkt werden, daß Poggios Werke nicht durchweg den Päpsten genehm sein konnten. So schrieb er später eine Satire auf die Bettelorden, was ihn unter seinem früheren Dienstherrn Papst Eugen IV. nach Meinung seiner Kritiker wahrscheinlich das Leben gekostet hätte.

 

Die beiden Beispiele aus den Facetien des Poggio Bracciolini:

 

"Zwei Weiber aus Rom, die ich kannte, verschieden an Alter und Schönheit, gehen einmal in die Wohnung eines unserer Kurialen um seiner Lust zu dienen und um des Verdienstes willen. Während dieser sich mit der Schöneren von ihnen zweimal ergötzte, gab er sich mit der anderen nur einmal ab, und zwar nur, damit sie sich nicht verschmäht fühle und ein anderes Mal mit ihrer Genossin wiederkäme. Als sie fortgehen, schenkte er ihnen ein Stück Leinwand, ohne anzugeben, in welchem Verhältnis sie es teilen sollten. Als nun die Teilung vorgenommen werden sollte, entstand zwischen den Weibsleuten ein Streit, indem die eine zwei Drittel entsprechend der geleisteten Arbeit, die andere die Hälfte des Ganzen forderte nach Maßgabe der Personenzahl. Sie brachten beide mannigfache Gründe und Gegengründe vor; die eine behauptete, größere Beschwerden erduldet zu haben, die andere widersprach, die Arbeit sei gleichwertig gewesen. Von den Worten kam es zu Schlägen, und sie fingen an sich in die Haare zu fahren und sich mit den Nägeln zu bearbeiten. Zuerst kamen die Nachbarn herbeigeeilt, dann die Ehemänner; niemand kannte den Grund des Zwistes, und jede der beiden Dirnen versicherte, die andere habesie mit Worten beleidigt. Und da die Ehemänner die Sache der Gattinnen zu der ihren machten, geht der Kampf zwischen diesen auf sie über: man geht mit Stöcken und Steinen aufeinander los, bis sich Passanten ins Mittel legten und die Erbitterten auseinanderbrachten. In ihre Behausungen zurückgekehrt, nährten die Männer, immer noch ohne den wahren Grund des Streites zu kennen, wie es in Rom Sitte, Feindschaft gegeneinander im Herzen. Die Leinwand liegt noch ungeteilt bei einem Dritten, weil die Entscheidung noch nicht gefallen ist, aber insgeheim unterhandeln die Weiber über ihre Teilung." - Und Poggio schließt diese Facezie dann ironisierend mit der rhetorischen Frage: "Wie würden die Rechtsgelehrten in diesem Falle wohl entscheiden?" -

 

Das zweite Beispiel aus Poggios Facetien nimmt die angestrebte Praxis der ungebildeten Bauern aufs Korn, durch Abschluß von Verträgen Recht zu erhalten und zu sichern. Es heißt da: "Ein Bauer aus unserer Gegend, ein dummer Teufel, der namentlich in Sachen des Beischlafs unerfahren war, verheiratete sich. Da geschah es eines Nachts, daß seien Frau ihm im Bett den Rücken zuwandte, so daß ihr Hinterer in seinen Schoß zu ruhen kam. Er hatte seine Waffe bereit, geht zum Angriff über und traf zufällig ins Ziel. Verwundert über diesen Erfolg fragte er seine Gattin, ob sie denn zwei Scheiden hätte. Und als sie bejahte, rief er: "Hoho! Ich bin mit einer zufrieden, die andere ist ganz überflüssig." Darauf meinte die geriebnene Frau, die es mit dem Pfarrer hatte: "Dann können wir die zweite ja als Almosen hergeben; schenken wir sie doch der Kirche oder unserem Pfarrer. Er wird sich sehr darüber freuen und dir wird es nichts ausmachen, da du ja an einer genug hast." Der Mann war damit einverstanden, teils dem Pfarrer zuliebe, teils um sich die unnötige Last vom Halse zu schaffen. Man lud also den Seelsorger zur abendlichen Mahlzeit ein, setzte ihm die Sache auseinander, aß sich satt, und dann gings zu dritt ins Bett, und zwar so, daß die Frau in die Mitte zu liegen kam, und der Mann sich vorn, der Priester aber hinten sich seines Anteils erfreuen konnte. Der Priester, ausgehungert und gierig auf den ersehnten Leckerbissen, wie er war, geht auf seiner Seite zuerst zum Angriff über, den die Frau mit einem leisen Geflüster und einem gewissen Geräusch beantwortete. "He! alter Freund!" rief da der Mann, besorgt, der Pfarrer möchte ihm ins Gehege kommen, "paß auf die Verträge, halt dich an deinen Anteil und laß den meinen ungeschoren!" - "Da sei Gott vor!" antwortete der Priester, ich mache mir garnichts aus deinem Besitz, stehen mir doch die Güter der Kirche zur Verfügung." Durch diese Worte ließ sich der dumme Bauer beruhigen und forderte den Pfarrer auf, sich nach Gutdünken des Anteils der Kirche zu bedienen." (Zitiert nach "Die Facezien des Poggio Fiorentino. Aus dem Lateinischen übersetzt und eingeleitet von Hanns Floerke. Privatdruck München 1906: Bei Georg Müller)

 

Ein völlig anderes Gebiet, auf welchem eine gewisse Gemeinsamkeit zwischen dem damaligen gräflichen Hofe der Elisabeth von Saarbrücken und St.Wendel gesehen werden kann, liegt in der malerischen Ausschmückung der Kirchen. - Mit einiger Sicherheit bietet uns heute die inzwischen wieder im Hinblick auf ihre Entstehungszeit restaurierte Decken-Malerei der beiden Kirchen, der Martinskirche zu Kölln-Bucherbach - sie war die Kirche des Witwensitzes der Gräfin Elisabeth - und der damals sehr bedeutenden Pfarrkirche zu St.Wendel noch Anhaltspunkte für die Funktion der Malerei in jenem Zeitgeist, der nicht nur für uns heute kunstgeschichtliche, sondern auch mentalitätsbedingte und für jene Zeit sogar pastorale Gemeinsamkeiten aufweist. In beiden Kirchen wurde die Malerei - wie allgemein zu jener Zeit noch üblich - vorwiegend als Hilfsmittel zur Verkündigung eingesetzt, die Funktion der aesthetischen Ausstattung im modernen kunstgeschichtlichen Sinne ist Frucht einer späteren Zeit, das Bild als selbständiges Kunstwerk begann sich damals erst zu emanzipieren.

 

Bei genauerem Hinsehen jedoch und beim Vergleichen im Detail fallen Unterschiede auf, welche die Ausstattung der Martinskirche dem seinerzeit üblichen Standard zuordnen, während die Ausgestaltung der Kirche in St. Wendel ein durchaus anderes Verkündigungskonzept verrät. In diesem Sinne wohl zurecht hat F. Oberhauser in seinem "Saarland"-Kunstführer mit gutem Gespür für die Ergiebigkeit bei feststellbaren Unterschieden angeregt, die Ausstattung der Köllerbacher Martinskirche "als dörfliches Gegenstück zum städtischen Wendelsdom in St.Wendel" zu vergleichen. Die Malereien der Martinskirche "erzählen" ihre Inhalte anhand figürlicher Darstellung in der Art einer "biblia pauperum" und entsprechen den herkömmlichen Predigtthemen wie Heilsgeschichte, Himmel und Hölle, Heiligen-Darstellung, Kirchenjahr- oder Bibelthematik. Bei der Malerei im Wendelsdom dagegen - zu der ersten Malschicht gehören nur die Wappen und die beiden dazu gegenläufig stehenden Funktionsfiguren, der "Posaunen-Engel" und der "Keulen-Dämon", die Ranken-Malereien wurden später eingemalt - dominieren die Wappen als symbolische, vom Menschen erfundene und gesetzte Zeichen. Dadurch rückt die Stellvertreter-Funktion der Zeichen viel stärker ins Bewußtsein. Mit diesen symbolischen Zeichen aber wird nicht "Natur" oder "Wirklichkeit" oder "Geschehen" abgebildet, sondern eine vom Menschen erfundene und benutzte "Zeichenhaftigkeit", welche anstelle der natürlich erlebbaren, durch figürliche Zeichen wiedergebenen Wirklichkeit steht. Zwar leisten die gewohnt figürlichen Zeichen ebenfalls Stellvertreter-Funktion, aber die symbolischen Zeichen erfordern eine verbesserte Lesefähigkeit - auch beim einfachen Kirchenbesucher in der vielbesuchten Wallfahrtskirche zu St. Wendel. Die so durch die symbolischen Zeichen notwendig gewordene, verbesserte Lesefähigkeit stellt zweifellos eine zeitgemäße Entwicklungsstufe dar auf dem Weg zur Lesefähigkeit allgemein für Buchstaben, Wörter und Sätze. Damit aber erweist sich dieses St. Wendeler "Verkündigungs-Instrumentarium" als Zuarbeit, jedoch sicher nicht die einzige des Cusanus, für die Erfindung Gutenbergs und zwar von der Benutzerseite her. -

 

Wie genau das Bemühen des Cusanus um Lesefähigkeit beim Kirchenvolk mit der Erfindung Gutenbergs zusammenfällt, liefert die Datierung jener erhaltenen "Vater-Unser-Tafel" aus Hildesheim, welche er bei seiner Legationsreise durch Deutschland im Jahre 1451 aufstellen ließ, damit die Kirchenbesucher die wichtigsten Standard-Gebete ihrem Text nach richtig erlernen konnten. Der Hauptzweck dieser Tafel mag wohl das Erlernen des genauen Textes gewesen sein, oder die Kontrolle, ob man den Text richtig aufsagen kann, wie das die Cusanus-Forschung bisher darstellt. Aber damit war zweifellos genau so die Erlernung von Lesen verbunden, wenn dies nicht ohnehin das direkte Hauptziel war. Denn ohne Lesefähigkeit konnte der Betrachter der Tafel auch durch den dort vorgegebenen Text nicht kontrollieren, ob er ihn richtig wußte oder kannte. Und wenn er ihn anhand der Tafel erlernte, dann war damit zwangsläufig ein Lernvorgang in Richtung Lesefähigkeit verbunden. -

 

Diese St. Wendeler Wappenmalerei fällt aber noch durch eine weitere Besonderheit aus dem herkömmlichen Rahmen. Ihre Thematik paßt in keiner Weise zu den üblichen, zuvor angeführten konventionellen Predigtthemen des ausgehenden Mittelalters. Selbst der Laie kann auf den ersten Blick erkennen, daß mit den Wappen von Kaiser und Kurfürsten ein politisches Thema angesprochen wird. Doch darüber wird ein späteres Kapitel ausführlicher handeln.

 

Den Schlüssel für die Unterschiedlichkeit der Ausgestaltung im Detail trotz der Gemeinsamkeit im Funktionalen liefert wohl noch besser ein Vergleich der beiden zwar indirekten, aber doch maßgeblichen "Herrschaftspersonen" dieser Kirchen während der 40-er Jahre des 15. Jahrhunderts. Für die Martinskirche war dies die Gräfin Elisabeth und für die Grabkirche des hl. Wendelin war es der damalige Kommendatar-Pfarrer und spätere Kardinal Nikolaus von Kues, nach Humanistenart auch "Cusanus" genannt. Unter diesem Namen kennt ihn heute vor allem eine größere Anzahl Akademiker, weil die deutschen Bischöfe ihrem in der Nachkriegszeit gestifteten Stipendien- bzw. Studienwerk in Erinnerung an seine Studienplatz-Stiftung den Namen "Cusanus-Werk" gaben.

 

Beide "Kirchenherrschaften" sind zunächst einmal gleichfalls Vermittler und leisteten jeder auf seine Weise Brückenfunktion. Die Gräfin Elisabeth bekanntlich im Literarischen von der französischen Landessprache in die deutsche. Cusanus von der offiziellen Kultsprache Lateinisch in die deutsche Volkssprache, wie jene später in Hildesheim aufgestellte Vater-Unser-Tafel und die sehr wahrscheinlich durch ihn veranlaßte oder selbst gefertigte Übertragung der Wendelslegende belegt.

 

Aber auch schon für seine Vaterunser-Predigt in Augsburg im Jahre 1440 wurde ausdrücklich vermerkt, daß er in deutscher Sprache gepredigt hat. Hinsichtlich der persönlichen Existenz gehen sie aber von verschiedenen Positionen aus. Gräfin Elisabeth war eine standesgemäß geborene, etablierte und tüchtige Regentin. Cusanus dagegen stammte aus bürgerlichem Hause und besaß keinen von ihm zu regierenden Herrschaftsbezirk. Seine Verdienste bestanden zu Anfang der 40-er Jahre hauptsächlich in der erfolgreichen Erfüllung diplomatischer Missionen, mit seiner Reise nach Konstantinopel zuletzt allerdings im Rahmen der damaligen Weltpolitik. Demgegenüber konnte Gräfin Elisabeth ein eigenes regionales Herrschaftsgebiet als Basis für ihren Erfolg und ihre Tüchtigkeit nutzen. Ein solches wollte offenbar Cusanus, wie verschiedene Anhaltspunkte andeuten, sich mit dem Erhalt der Pfarrkirche von St.Wendel als Pfründe gleichfalls verschaffen bzw. aufbauen. Die "Pfarrkirche" St.Wendel bot insofern gute Voraussetzungen dafür, weil es einerseits bereits ein Pfarrbereich mit verschiedenen Besitzungen im Umfeld und andererseits eine nicht unmittelbar an das kurfürstliche Erzbistum angrenzende Exklave war.

 

Die wesentlichen Anhaltspunkte für eine Absicht des Nicolaus Cusanus, nach Erhalt der Pfarrkirche St.Wendel sich einen eigenen Herrschaftsbereich aufzubauen, liegen einmal in der Tatsache, daß er mit dem Trierer Kurfürst-Erzbischof und Landesherrn Jacob von Sierck nahezu einig geworden war, St.Wendel zur Bischofsstadt eines kleinen Suffragan-Bistums der damaligen Erzdiöse Trier zu machen. Dazu erwarb er im Jahre 1447 von Philipp von Sierck, dem Bruder des Kurfürst-Erzbischofs, der schließlich dessen Suffragan-Bischof in Metz wurde, die beiden Dörfer Hüttigweiler und Rassweiler als Pfandherrschaft für die Kirche in St.Wendel, welche zu jener Zeit kirchlich - nicht politisch - noch zum Bistum Metz gehörte. - Kurfürst Jacob konnte durchaus ein Interesse daran haben, einen so tüchtigen und erfolgreichen Mann als Suffragan in seinem Territorium zu wissen, zumal Cusanus in den Jahren zuvor in Rechtsangelegenheiten auch für ihn gearbeitet hatte. Außerdem war er in jenen Jahren mehrfach Mitglied der päpstlichen Delegation bei Reichstagen.

 

Diese in St.Wendel begonnene Erwerbsstrategie und ihre Anfangserfolge haben dann wohl seinen Gönner und Delegations-Chef bei den Reichstagsverhandlungen 1446, den Erzbischof von Bologna und nachmaligen Papst Nikolaus V., später wahrscheinlich mitveranlaßt, Cusanus das Bistum Brixen zu übertragen. Denn dort kam es darauf an, Rechte und Besitzansprüche zurückzuerlangen, welche durch schwache Bischofsherrschaft nach und nach an das Erzherzogtum Tirol verloren gegangen sind.

 

Doch zurück zum Thema der Brückenfunktion und der damit zusammenhängenden Frage, läßt sich in den Beziehungen des Cusanus zu St.Wendel eine bedeutende Vermittlerfunktion mit Brückencharakter aufzeigen, und was wurde dabei vermittelt?

 

Cusanus und seine Beziehungen zu St. Wendel

 

Mehrere Einzelheiten im lokalen Bereich deuten in der Zusammenschau mit bekannten Fakten aus dem Leben und der weltpolitischen Tätigkeit des Cusanus darauf hin, daß er mit der Pfarrkirche von St.Wendel und ihrem dort ruhenden Heiligen im Zeitgeist des ausgehenden Mittelalters mit seinem aufstrebenden Handwerker- und Bürgertum ein Stadtentwicklungs- und vor allem ein Pastoralprogramm zu realisieren versucht hat, welches neben einer starken Komponente für sozialen Frieden, einen bedeutsamen Einfluß des frühbürgerlichen Humanismus aus Florenz widerspiegelt. Die diesbezüglich vermittelnde "Brückenfunktion" des Cusanus läßt sich an drei markanten Beispielen aufzeigen:

 

1) An der Aktualisierung des hl.Wendelin

 

2) An der Planung von Baulichkeiten um die Kirche

 

3) An der Installation des "St.Wendeler Medien-Ensembles" in der Pfarrkirche.

 

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