Schriftzug
Menschen -> Julius Bettingen, Geschichte der Stadt St. Wendel, Teil 2: Bemerkenswerte Personen

Julius Bettingen, "Geschichte der Stadt St. Wendel", IIter Theil, 1865

Original im Bestand des Historischen Vereines für die Saargegend

 

 

 

Inhalt:

 

Philipp von Weiskirchen  12

Johann vom Stein  12

Sygfried vom Steyne  12

Wolf Heinrich Freiherr vom Stein-Kallenfels  12

vom Stein, genannt "Stuber" 13

Martin vom Stein  14

Hans vom Oberstein  14

Philipp von Oberstein  14

Steuffs Clesgin  14

Schlabatz  14

Lotharius Letig  16

Dussart 21

Burglonius  21

Christoffel Richter 25

Martinus Wentzel, 26

Demuth  27

Glock oder Klock  30

Peter Clock oder Glock von oder vom Oberstein. 30

Junker Gerhard Mull 32

Emmerich von Dietz  33

Herrmann Quad zu Landskron, 34

vom Hane (von Hagen) 34

Johann vom Hane  35

Heinrich von Hagen  35

Caspar von Hagen  35

Johann von Soetern  36

Johann von Oppenheim   37

von Soetern  37

Ludwig von Soetern  43

Georg Wilhelm von Soetern  45

Philipp Christoph von Soetern  47

Conrad von Soetern geb. 24.12.1557  52

Ludwig Alexander von Soetern  52

Philipp Christoph von Soetern  53

Johann Reinhard, Freiherr von Soetern  53

Freiherr Franz Philipp von Soetern  55

(von) Roßberg  59

Nicolas von Roßberg  59

Peter von Roßberg (Roßbergs Peter) 59

Schank  59

Friedrich Schank, 59

von Zolly  60

Florheim   64

Coenen. 65

Johannes Haßdenteufel 66

Hans Jacob Born, 66

Adam Schrämbgen + Margaretha Zolly  67

Osburg, von  67

Balthasar Kueffer 75

Back Maria  87

Linxweiler 87

Tholey  88

Jochem   89

Conrad Jochem   90

Hautz  90

Martin Motz  95

Johann Wilhelm Mospach  96

Ludwig  96

Nicolaus Weckbahr 96

Johann von Kempenich  97

Adam Nassau  97

Brandt 97

Ursch  97

Carll oder Carell 97

Weisgerber 98

Jacob Luder 99

Nicolaus Schadt 99

Lyon  101

Farbricius  101

Jacob Schawel 101

Kepper 101

Senesardt 102

Kockler 102

Cuno (Cono) Reichwein  102

Voltz  103

Wendel Voltz  103

Schwarz Anton  103

Schwan Sebastian  103

Heinrich Marschall 104

Heckmann  104

Zangerle  104

Nicolaus Hoffmann  104

Hans Daun  105

Theodor Fleck (Tasch) 105

Johann Joseph  106

Michel Joseph  106

Rueb (Rueben) 107

Ferdinand Molitor 107

Die Familie D'hame  107

Gand (II) 108

Johannes Damianus  109

Reiser: 113

Johann Mynhain (Johann Minham) 113

H. Johann Wilhelm d'Hame  119

Franz Ernest von Hame  120

Wilhelm von Hame  122

Johannes D'hame  122

Johann Hermes (1792) 122

Franz Richard Gatterman  123

Anton Ruffetti (aus Pioni in Savoyen) 123

Vacano  123

Cetto (auch Zetto) 123

Johann Carl Anton Cetto  124

Joseph Wassenich  124

Johann Wassenich  125

Franz Sieglohr 125

Kiren  125

Feyen  126

Geistliche der Stadt St. Wendel 126

Eberhard Strube  127

Johann Schwarz  127

Peter von Osburg  127

Johann Durchdenwald  127

Günther von Alsfeld  127

Heinrich Stutzel 127

Mathias von Gontorff 128

Hermann von Siegen  128

Philippus Oleatoris  128

Sigfrid Glock  129

Nicolaus Aldringen  129

Joannes Oecht à Schoeneck  130

Dr. Wilhelm Fosinger 130

Nicolaus Biedburgius  131

Frater Johannes Gymnich  131

Antonius Meminger 131

Bartholomäus Weiler 131

Nicolaus Müller 132

Nicolaus Keller 133

Johann Christ. Stackler 133

Michael Schmitz  134

Johann Joseph Sack  134

Heinrich Joseph Braun  134

Dr. Martinus Bender 134

Dr. Wilhelm Joseph Castello  135

Feylen Mathias  136

Theodor Creins  136

Altaristen  136

Sebastian Cerdo  137

Augustin Murelbach  138

Evangelische Geistliche  140

Moerchen, 140

Biographische Notizen hervorragender Männer, 141

Adam Mayer 141

Johann von St. Wendel 142

Theobert de Hame  142

Conrad d'Hame  143

Carl Heinrich Wendelin d'Hame  143

Theobert von Hame  144

Johannes Tholey  144

Pater Bartholomäus von St. Wendel 144

Nicolaus Lauer 145

Riotte  146

Philipp Jacob Riotte. 147

Johann Nicolaus Riotte  147

Steininger 148

Richard Maria Steininger 149

Johannes Steininger 150

von Vacano  152

Heinrich Schwendler 153

Hans Wilhelm Claus oder Clausen  153

Alphabetisches Namensregister zum II.ten Theil 154

Historische Mittheilungen über das Schloß Liebenberg bei St. Wendel 175

Linden  175

Historische Notizen über das Schloß Liebenberg. 176

 

 

 

(-5-) Reihenfolge der Erzbischöfe zu Trier von St. Modoald bis Clemens Wenzeslaus von           622 - 1802

 

St. Modoald (Pipins I Schwager)                      622               - 640

St. Numerian                                                  640               - 666

St. Hildulph                                                     666               - 671

St. Basinus, austrasischen Geschlechts            671               - 695

St. Ludwin (Neffe des vorigen)                        695               - 713

Milo (Sohn des vorigen)                                  713               - 753

St. Weomad                                                   753               - 791

Richbod                                                          791               - 804

Waso                                                             804               - 809

Amalharius Fortunatus                                    809               - 814

Hetti                                                              814               - 847

Tietgaud (Neffe des vorigen)                           847               - 863

Sedisvacanz                                                   863               - 869

Bertolf, Neffe des Bischof Adventius zu Metz   869               - 883

Radbod                                                          883               - 915

Rutger                                                           915               - 930

Rotbers, Sohn König Rudolphs von Burgund     931               - 956

Heinrich I (Verwandter Otto I)                         956               - 964

(-6-) Theoderich I                                          965               - 977

Egbert (Graf von Holland)                               977               - 993

Ludolf (ein Sachse)                                         994               - 1008

Megingaud                                                     1008             - 1015

Poppo (Markgraf von Oestreich)                     1016             - 1047

Eberhard, Sohn d Grafen Ezzelin v Schwaben  1047             - 1066 15.04

S. Cuno von Phullingen, Neffe Annos von Cöln 1066             - 1066 01.06

Udo (Graf von Nellenburg)                              1066             - 1078

Egilbert (Graf von Ortenburg)                          1079             - 1101

Bruno (Graf von Laufen)                                 1102             - 1124

Godefrid aus Falmanies, Vianden, Dioz. Lüttich 1124             - 1127

Meginher (ebendaher)                                    1127             - 1130

Albero (von Montreuil)                                    1131             - 1152

Hillin (von Falmanies)                                      1152             - 1169

Arnold I (von Walincourt)                                1169             - 1183

Rudolph (Graf von Wied)                                1183             - 1189

Folmar (Graf von Blieskastel)                                                   

Johann I                                                         1190             - 1212

Theoderich II (Graf von Wied)                         1212             - 1242

Arnold II (Graf von Isenburg)                          1242             - 1259

Heinrich II (von Vinstingen)                             1260             - 1286

Boemund I (von Warnesberg)                         1286             - 1299

(-7-) Diether (Graf von Nassau)                     1300             - 1307 22.11

Balduin (Graf von Luxemburg)                        1307 07.12   - 1354 21.01

Boemund II von Ettendorf-Saarbrücken           1354 03.02   - 1362 Mai

Cuno II (von Falkenstein)                               1362 Mai       - 1388 April

Wernher (von Falkenstein)                              1388 03.04   - 1418 04.10

Otto (Graf von Ziegenhain)                             1418 13.10   - 1430 13.02

Ulrich (Graf von Manderscheid)                       1430 27.02   - 1436 08.02

Raban (von Helmstatt)                                   1430 22.05   - 1439 17.04

Jacob I (von Sirk)                                           1439 Mai       - 1456 28.05

Johann II (Markgraf von Baden)                      1456 21.06   - 1503 09.02

Jacob II (Markgraf von Baden)                        1503 27.02   - 1511 27.04

Richard (von Greifenklau)                               1511 14.05   - 1531 13.03

Johann II (von Metzenhausen)                        1531 27.03   - 1540 22.07

Johann IV Ludwig (von Hagen)                        1540 09.08   - 1547 23.03

Johann VI (von der Leyen)                              1556 15.04   - 1567 09.02

Johann V (Graf von Isenburg)                         1547 20.04   - 1556 18.02

Jacob III (von Elz)                                          1567 07.04   - 1581 04.06

Johann VII (von Schoenberg i.E.)                    1581 31.07   - 1599 01.05

Lothar (von Metternich)                                  1599 07.06   - 1623 07.05

Philipp Christoph (von Soetern)                       1623 25.09   - 1652 07.02

(-8-) Carl Caspar (von der Leyen)                  1652 12.03   - 1676 01.06

Johann Hugo (von Orsbeck)                           1676 13.07   - 1711 06.01

Carl Joseph (Herzog von Lothringen)              1711 Jan       - 1715 04.12

Franz Ludwig, von Neuburg, Pfalzgraf              1716 20.02   - 1729 03.03

Franz Georg (Graf von Schoenborn)               1729 02.05   - 1756 18.01

Johann Philipp (von Walderdorf)                      1756 18.01   - 1768 02.01

Clemens Wenzeslaus, Prinz von Sachsen

u. Polen, Sohn Königs Augusts III v. Polen

u. Kurfürst v. Sachsen                                    1768 10.02   - 1802 25.04

 

(nach Goerz Regesten)

 

Historische Mittheilungen über eingeborene Beamten und Bürgerfamilien der Stadt St. Wendel.

 

Philipp von Weiskirchen

(de Wiskirche) (wahrscheinlich ein Sohn Arnolds v. W.) Trier. Burggraf zu Grimburg und St. Wendel v. 1332-1335.

 

Else von Weiskirchen brachte ihr Vermögen an ihren Gatten Bertram von Gutenberg, und nach dessen kinderlosen Tode an ihren 2ten Mann Jaeckel (Jacob) Bornbach von Lichtenberg. 1384 wurde sie von Erzbischof Cuno mit ihrem Antheil an Burg Weiskirchen belehnt.

 

-33- 

Johann vom Stein

 

(de Lapide) oder vom Steine, churfürstlich Trierischer Burggraf oder Amtmann zu St. Wendel. Johann vom Steyne, Burggraf zu St. Wendel erscheint in mehreren Urkunden zwischen den Jahren 1335 bis 1360. Im Jahre 1357 brachte er den Ritter Heinrich von Leye (:von der Leyen - a Petra:) welcher sich verschiedene Brüche und Übergriffe in des Erzbischofs Boemund Gebiet von St. Wendel erlaubt hatte, zur Ruhe. Letzterer mußte seinen angeblichen Ansprüchen und Rechten an dem Kirchenschatze sowohl als auch an dem -34- Gerichte zu St. Wendel entsagen und für allen von ihm verursachten Schaden Ersatz leisten.

 

Das bet. Versprechen versiegelten mit ihm Peter von der Leyen (Petrus de Petra, Amtmann zu Saarburg) "mynen Neven", ein wolgeboren Knecht (der mit Agnes von Soetern verheirathet war) und Johann von Soetern (Urkunde vom Donnerstag vor Marien-Magdalenentag 1357. conf. Honth. Trier. Gesch. pag. 201. und vom Montage vor St. Peterstag 1358, welche sich in Coblenzer Prov. Archive befindet).

 

Die verschiedenen Geschlechter der von Stein: von Stein (Oberstein), von Stein über Caldenfels oder Stein Kallenfels, von Stein bei Creuznach (Rheingrafenstein) so wie die von Stein an der Lahn, waren ohne allen Zweifel miteinander verwandt gewesen.

 

Unser Johann stammte wahrscheinlich von Oberstein ab. Über dem damaligen Dorfe Oberstein erhoben sich auf gewaltigen Felsen die beiden Burgen Stein, das sogenannte neue Haus und das Loch, oder das Schloß Ober-Stein und die Unterburg Loch. Zwei Geschwister hatten diese Burgen von Trier in gemeinschaftlichem Besitze, die Herren von Dune und Stein und die von Stein (Hinrich von Daun (1209-1248) heirathete die Erbtochter des letzten Herren von Oberstein).

 

 

Sygfried vom Steyne

 

war der 2te Nachfolger Johanns im Amte eines Burggrafen oder Amtmannes zu St. Wendel und wahrscheinlich auch des letzteren Sohn.

 

(-35-)

Wolf Heinrich Freiherr vom Stein-Kallenfels

 

stammte von dem Ritter Johann vom Steine ab; das Stammschloß dieser Familie Stein-Kallenfels liegt im Hahnebach-Thal, zwischen der Stadt Kirn und dem Schloße Wartenstein. Dieser Johann hatte eine Tochter des Edelknechtes Lamprecht Streif von Castel, des Herrn von Buntenbach, geheirathet, und dadurch die Herrschaft Buntenbach, bei Zweibrücken, in die Familie von Stein-Kallenfels gebracht.

 

Wolf Heinrich war der älteste Sohn (-36-) Georgs von Stein-Kallenfels zur Buntenbach und der Rosine Schertlin von Buntenbach auf Stammheim und Geißingen. Die Eheberedung zwischen den Eltern Wolf Heinrichs fand am 8. März 1600 statt. Zeugen dabei waren der Vater Georgs, Friedrich von Stein-Kallenfels, dann Ludwig Alexander von Soetern, Hans Friedrich, Hans Heinrich und Hans Sebastian Schertlin von Buntenbach und Hans Ludwig von Frauenberg zu Thalheim.

 

Als ältester Sohn erhielt Wolf Heinrich durch Testament seines Vaters vom 19. April 1623 das Schloß Buntenbach mit allen Zubehörungen und die Dörfer Groß- und Klein-Buntenbach, dagegen übernahm Wolf die auf dem Besitzthum haftenden Schulden sowie die Unterhaltung und Aussteuer seiner Schwestern. Überdies sicherte er noch jedem seiner Brüder (-37-) 5000 und jeder Schwester 2000 Gulden zu.

 

Wolf Heinrich hatte sechs Geschwister, drei Brüder: Joh. Friedrich, Joh. Nicolaus und Friedrich Wilhelm und ebenfalls drei Schwestern: Dorothea, Elisabeth und Maria Barbara. Der Vater hatte zu Vormündern bestellt seinen Bruder Nicolaus, dann den Hans Schweickhardt von Sickingen zu Ebernburg und den Dr. Melchior Korte.

 

Am 26. Maerz 1653 überließ jedoch Wolf Heinrich die Herrschaft Buntenbach u.s.w. seinem Bruder Friedrich, und er selbst erhielt die Rechte zu Ommersheim, Dalheim und Webenheim mit dem Zehnten zu Gailbach. Die beiden ersteren Dörfer verkaufte er später 1673 an den Churfürsten Carl Caspar von Trier, des Johann Reinhards von Soetern Nachfolger.

 

In demselben Jahre 1653 wurde er zum churfürstlich Trierischen Amtmann zu St. Wendel und zum Bürgermeister Ihrer Churfürstl. Gnaden ernannt (in einer hiesigen Urkunde vom Jahre 1636 ist der Amtmann irrthümlich Wolf Nicolaus von Stein Kallenfels genannt).

 

(-38-) Das letztere Amt hatte vor ihm sein Oheim Otto Nicolaus Junker von Stein-Kallenfels bekleidet (<s>gestrichen: welcher Maria Elisabeth von Soetern, Tochter Ludwig Alexanders, zur Gemahlin hatte</s>), welcher der St. Wendeler Bürgerschaft mehrmals zu Klagen vor dem Churfürsten Veranlassung dadurch gegeben hatte, daß er sie zu Jagddiensten, wozu sie nicht verpflichtet waren, herangezogen hatte.

 

Freiherr Wolf Heinrich scheint ohne Leibeserben, wenigstens ohne männliche Nachkommen geblieben zu sein, denn sein Neffe Friedrich Ludwig, Sohn Johann Friedrichs von Stein-Kallenfels, welcher mit Sybille Catharine Schmidt von Schmidtfeld, der Wittwe des Pfalz-Zweibrückischen Raths und Oberstallmeisters Jacob Mylord von Cathèardt von Carbiston vermählt war, wird als der letzte (-39-) Mann der Buntenbacher Linie des Stein-Kallenfelsischen Stammes genannt. (Siehe: Schultz Bliesgau/:pag.101:/ welchem die Notizen über die Familie derer von Stein-Kallenfels meisten Theiles entlehnt sind.)

 

Übrigens glaube ich aus dem Verzicht Wolf Heinrichs auf die Herrschaft Buntenbach zu Gunsten seines Bruders Georg schließen zu dürfen, daß derselbe ganz unverheirathet geblieben ist, und dies umsomehr, als aus keiner Urkunde das Gegentheil hervorgeht.

 

Der Großvater des St. Wendeler Amtmannes Friedrich von Stein-Kallenfels war in erster Ehe vermählt mit Barbara Breder von Hohenstein, der Ritter Joh. Ludwig von Soetern, in zweiter Ehe mit Juliane von Loewenstein.

 

(-40-)        

vom Stein, genannt "Stuber"

 

Einem Cuntze - oder Contze vom Stein, genannt "Stuber" - gab Erzbischof Werner /:von Falkenstein:/ am 25ten July des Jahres 1399 eine Hofstatt zu St. Wendalin zu dortigem Burglehen.

 

Denselben Contze vom Steyne, genannt "Stuber", gewinnt er am 14. August 1418 /:Vigil. assumpt. Marie:/ für 4 Malter Korn jährlich aus der Kellerei zu St. Wendelin aufs neue zum Manne (siehe Goerz Regesten in Seite 144).

 

 

Martin vom Stein

 

wird als Mitglied der St. Sebastians Bruderschaft von dem Jahre 1481 genannt.

 

 

Hans vom Oberstein

 

wird am 21. December 1498 - auf Thomastag - von Johann II mit 10 Gulden Manngelt aus der Kellerei St. Wendalin belehnt.

 

 

Den

 

Philipp von Oberstein

 

genannt Stuber, belehnte Churfürst Johann II. donnerstags nach Quasimodo am 21. April 1474 mit (-41-) einem Hause zu St. Wendel (die Kopie der betreffenden Urkunde befindet sich in dem Koblenzer Prov. Archiv (siehe Goerz)).

 

Außer diesem Philipp Stuber erscheinen in derselben Zeit noch mehrere dieses Namens, so Claus (dessen Frau Catharina hieß) und Johann Stuber als Beamten in St. Wendel. Letzterer war Kaiserlicher Notarius und hat als solcher eine im hiesigen Stadtarchive vorhandene Urkunde vom 11. Juny 1484 beglaubigt, wodurch Maria von Hagen Junker Adam von Soetern Hausfrau einen Altar in der St. Wendels Kirche fundirt.

 

Die beiden erstern, Claus und Philipp, waren Kellner. Da der Name bald Stuber bald Stüber dann auch Steube geschrieben wird, so (-42-) darf als sicher angenommen werden, daß der Stadtschultheiß zu St. Wendel

 

Steuffs Clesgin

 

welchem Churfürst Johann der II am 13ten Maerz 1493 (quarta post Greorii Anno 1492 mor. trev) einen Platz in der Stadt St. Wendel, genannt "die Zehendscheuer", vererbpachtete, derselben Familie angehörte, wahrscheinlich ist dieser Schultheiß Steuffs Clesgin sogar derselbe Claus Stüber, welcher früher Kellner war.

 

Stubers oder Steubers Haus in der Stadt St. Wendel war gefreit. In der Mitte des 16. Jahrhunderts finden wir dieses Haus aber schon in dem Besitze der Familie Schlabatz, welche dasselbe geerbt zu haben scheint.

 

(-43-)

 

Schlabatz

 

Hans Schlabatz d.j. verwaltete das Amt eines Amts- und Stadt-Schultheißen zu St. Wendel fast während der ganzen zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts.

 

Ein Schreiben an Hans Schlabatz habe ich gefunden, von einem gewißen Willig, der aus St. Wendel gebürtig und ein Freund des Schlabatz war, d.d. Andorff (Antwerpen) den 14. December 1567. Er schreibt darin, er wolle seiner Frau sein Vermögen vermachen, man solle aber seiner Mutter und seinem Bruder nichts davon sagen, zu dem sie es sonst seiner Frau entgelten könnten. Zum Schluße heißt es: "Neue Zeitung: Die Kirchen zerreißen und zerschlagen, zudem seind etlich dausendt Burger entlaufen, etliche hat man gefangen, etliche hat man von wegen des Glaubens gehenkt und verbrannt, zudem hat man eine gewaltige Vestung anfanghen zu bauen".

 

Er scheint übrigens der letzte seines Namens in hießiger Stadt gewesen zu sein, denn nach ihn wird in den hiesigen Akten der Name Schlabatz nicht mehr gefunden. (im Jahre 1677 lebte in Trier noch ein Hochgerichtsschöffe des Namens Schlabach (Schlabatz)). Eine Tochter des Schultheißen Hans Schlabatz namens Maria war in erster Ehe an einen gewißen Fankel in St. Wendel, in 2ter an Balthasar Kuefer (siehe Seite 263), verheiratet. Fankel scheint frühzeitig verstorben zu sein. Ein bei seinem Tode noch unmündiger Sohn Jakob (-44-) hatte den Hochgerichtsschöffen Peter Leonhardt zum Vormunde (Jakob Fankel war der Stiefsohn des Balthasar Kueffer (Schreiben des Churf. Lothar v. 09.08.1615 betr. Streitsache zwischen beiden obigen wegen gewisser liegender Gütter). Ein Jacob Fankel von St. Wendel war noch 1647 Priester und Profeß zu Clausen.).

 

Dieser verkaufte die Erbgüter seines Pflegesohns, Jacob Fankels, von seiner Mutter Maria Schlabatzin herrührend und um St. Wendel gelegen, alleine seine "angebür" an dem gefreyten Schlabatzen-Haus (früher Stubers Haus) vorbehalten unterm 4. Februar 1598 an den damaligen Hochgerichts- und Stadtschreiber Leonhardt Dham von Welschbillig. Der betreffende Kaufakt befindet sich in dem St. Wendeler Stadtarchive.

 

Fankel muß wohl entweder frühe gestorben sein oder aber seine Vaterstadt verlassen haben, denn in den Bürgerlisten dieser und auch der späteren Zeit findet sich dieser Name nicht mehr vor.

 

Das Schlabatzenhaus scheinen diese (-45-) Erben wenige Jahre später haben verkaufen zu wollen. Der Churfürst Lothar schreibt in dieser Beziehung unterm 2ten Oktober 1603 von Coblenz aus an den Ersamen, unsern lieben getreuen Schultheis, Scheffen und Gericht zu St. Wendalin:

 

Liebe getreue.

 

Wir haben euer an uns gethan Schreiben, betreffend die Behaußung zu St. Wendalin, so die Schlabatzen von uns und unserm Erzstifft zu Lehen tragen, wohlgeliefert empfangen, und uns seines mehreren inhalts, der Notturft nach referieren lassen.

 

Moegen euch daruff hin wider in Gnaden nit verhalten, daß wir in nachrichtung befinden, Welcher massen das Lehen über ermelte Behausung sambt dessen Zuebehöer, die Schlabatzsche Erben von uns biß dato noch nit (-46-) empfangen, Wie dem aber, Seint wir gnedigst zufrieden, das Ir obbemelt Lehnrüriges Hauß, sambt seinem Zubehör, demselbigen, so daran interessirt und berechtiget zum besten nutzen veralimiret und käufflich überlassen möget, jedoch derogestalt, daß dem jenigen, so ein solches kauffen wurde, alles ernsts eingebunden und ufferlegt werde nach getroffenen Kauff sich zu unserer Canzley zuerheben, und unsern Consensum, den wir alßdan in Forma fertigen lassen wöllen gegen die Gebuer zu gesinnen und abzuholen, wie auch das Lehen zu empfangen. Und dieweilen das Lehen von den Schlabatzischen Erben noch zur Zeit von uns, der schuldigkeit nach, wie ob angedeut, nit empfangen worden, Alls werdet Ir dessen bey der Kauffhandlung zu gedenken (-47-) unvergessen sein, damit der Keuffer dieselbe Tax ebenmeßig künftiglich zu erlegen sich nicht verwidere. Darnach ihr euch zu richten und verrichtet darauf Unsern gnedigsten zuverlessigen willen und Meinung.

 

Zu einem Verkaufe des genannten Hauses scheint es indessen nicht gekommen zu sein, denn wir finden dasselbe einige Jahre später im Besitze des Churfürstlichen Kellners

 

 

Lotharius Letig

 

+ 1635, welcher mit Catharina Schlabatz, also einer Erbin des fraglichen Hauses vermählt war. Letig, mitunter auch Lettig oder Lietig genannt, stammte aus Trier und war des Sohn des dortigen Leyendeckermeisters Franz Lietig, (-48-) welcher Hochgerichtsschöffe und mit dem Trierschen Stadtschreiber Petrus Beurlaus, General Schatz-Innehmer im Ober-Erzstifft Trier war (die Letige werden zuweilen auch aus Pfalzel herstammend bezeichnet. Auch ein Johannes Mathias Letig wird um diese Zeit genannt.)

 

Lotharius Letig muß übrigens zweimal geheirathet haben, denn er wird von dem Kellner Johann Dhame als dessen "Eydam" genannt (1607), und hiermit übereinstimmend namet Lettig Johann Wilhelm Dhame seinen Schwager.

 

Das Schlabatzen Freihaus sub. Nr.120 befand sich ca. 1794 im Besitze des Nicolaus Schwan (ein Nicolaus Schwan war in der ersten Hälfte des 18ten Jahrhunderts Hochgerichts Schöffe und öfters Hochgerichts Bürgermeister (1726-1729. 1735. 1742. 1745.) Seine Eheliebste war Helena genannt Bicking).

 

1719 beschwert sich dieser Lehnsträger (Letig), daß er der Freiheiten, welche ihn als Besitzer des Lehnhauses von dem Schlabatzen herrührend gegen der Kirche übergelegen wie es von Churfürst Johann VII. Anno 1590 bestimmt wurde, genießen wollte, indem man es mit all vorfand. beschwerlich und gemein oneribus belastet.

 

Wir treffen unseren Letig bereits im Jahre 1607 in St. Wendel. Im Jahre 1619 war er hier Hochgerichts-Bürgermeister, und 1624 wurde er churfürstlicher Kellner, nachdem er vorher seit 1619 und auch noch 1623 Gerichtsschreiber gewesen; er starb 1635.

 

Eine Tochter des Lotharius Letig, Catharina, war verheirathet (29.01.1633) an Wilhelm Dhamian, Sohn des Leonhard Dhamian.

 

Eine andere Tochter des Lotharius Loetig namens Anna heiratete am 3.9.1629 den Herrn Engelbert von Urscholtz. Die Hochzeit wurde wegen der Pest in Pfalzel gefeiert. Nach dem Tode Engelberts heiratete seine Witwe Johann Sebastian Lewen aus Saarbrücken Ao. 1638 2/2.

 

Ao. 1625 die purific. B. Mar. Virg nuptias celebrarent Lothar Letig Filius Franciscus Letig et honesti Josten Jacobi filia relicta Catharina von Wallerfingen

 

Ao. 1631 8/1 nuptias celebrarent respectabilis dom. Lotharii Letig cellarii filius Franciscus Ernestus Leethig et doctissimi dom. utriusque jurio Doctoris Philippi Wilhelmi Mochelii relicta filia Margaretha Trevirensis.

 

17.01.1674 Claus Heinr. wurde hier geboren als filius _____nobilis Di. Joh. Wolfgang de Lettig

1675 Johannes Michelimus a Letti ___ Seiamus den Colleg. Kirche dem heil Gottes _____ zu 9 Jahre (?)

 

Die Wittwe seines Sohnes Franz Ernst Letig, welcher frühzeitig gestorben zu sein scheint, Anna Lettigin - ihren Familiennamen kenne ich nicht -, hat entweder nicht in St. Wendel oder doch jedenfalls nicht in ihrem Eigenthum, dem gefreiten Schlabatzen Haus gewohnt, wie aus nachstehendem hervorgeht.

 

Nach gehaltenem Jargeding - so heißt es in den Hochgerichtsakten des Jahres 1660 - in selbiger stund hat der Herr Schulteiß den Schöffen und (-49-) Sechß von den Zünften proponiert und vorgehalten, wie daß ihme Herr Hundtheim Churtrierischer Rath, in gegenwart Michel Altzfaßer und Wilhelm Mosbach in Trier angelegen, er wolle doch behülflich sein, daß den Letigen Lehnhaus zu St. Wendel Inwonere, wer die auch seyn chut und Wacht frey sein mögen.

 

Die Herren Schöpfen, und Sez von den Zünfften gaben ihre resolution ein und (?) absonderlich und stimbten alle deren Vota über ein, daß sie diesem begeren mit willfahren könten, sondern dabey wie von alters hero gehalten worden, sein verpleiben haben müsse, welches in doch in alle weg den proprietarys zu keinem nachtheil umb so viel do mehr, weilen außtrücklich zu Coblentz bey einem Landtag in derngleichen gehandelt, und (-50-) geschloßen worden, daß die freye Häußer, einen Frembden nit, sondern den eigenthümber in solchen Dingen frey halten könen, wollten sonsten hertzlich gern wolermelten Herrn Hundthemio als Churfürstl. Rath hierin ratificirt haben, weilen aber dieser Last, als Hut und Wacht, der wenigen Bürgerschafft gar schwer zu Halß liegt, auch in diesem Haus ein offener Laden und Handtierung gehalten wirt, kanne es vor dießmahl nicht geschehen, bitten man ihnen oder der Bürgerschafft solches nit verublen wolle.

 

Einige Zeit nachher wurde dasselbe Ersuchen schriftlich wiederholt, ob diesmal wiederum durch den genannten Herrn Hontheim, was nach dem eben mitgetheilten Beischeide nicht wahrscheinlich, oder durch einen anderen angesehenen (-51-) Herrn (wahrscheinlich der Herr Amtmann) ist aus dem mir vorliegenden Concepte des Amtsschreibers - Dat. St. Wendel den 27. Juny 1661 - nicht zu ersehen, weil eine Adresse nicht beigesetzt ist. Die Antwort ist wieder eine abschlägliche und gibt dieselbe diesmal auch einen speciellen Grund der Unwillfährigkeit des hiesigen Stadtvorstandes in dieser Sache an.

 

Sie lautet:

 

Edler, Meister, hochgelehrter, großg. hochgeehrter Herr.

 

Unseres hochgeehrten Herrn an uns großg. abgelaßenes schreiben haben wir zu recht erhalten und daraus dienstlich verstanden, daß derselbe freundtlich an unß gesonnen, wie der Frauw Letigsen den ienigen, welcher in ihrem Hauß alhie wohnet Hut und Wacht frey lassen solten, woruber die Bürgerschafft deliberirt (-52-) und dem Herrn zu dienst fr. Willfahrung, den incolam etwa ein iar zu befreyn gesint gewesen, ohnerachtet vor etlich iaren bei einem Landtag zu Coblentz geschloßen worden, daß niemand alß der proprietarius, der freyheit so ein oder ander Hauß hat, genießen solle. Als aber die Fr. Letigsen mit einer faulen und zumahlen nichtigen forderung an die Bürgerschaft gesetzt, und ein große Par Früchten und geld, welche Herr Lotharius Letig als Kellner in seiner Kellereyrechnung 635 in außgab verrechnet und nit bey der Bürgerschafft, sondern bey den Amptsverstorbenen und verdorbenen Unterthanen, auch an underschiedlichen arten außerhalb des Ampts hinderstendig plieben, haben wollen als die gemeine Bürgerschaft zurückgefallen (-53-) und hat rotunde erklert, daß sie sich nun bey dem Coblentzer Landtags Schluß manuteniren und handthaben, und keinem anderen alß dem eigentumber einiche freyheit gestatten wolle. Daß man auß angeregten Ursachen dem Herrn nit willfahren köne, bitten wir dienstfr. unß solches nit zu verübelen versichernt demselben wir uff andere mögliche wege ungespartes Fleißes zu dienst sein wollen denselben wir dan, Göttlicher Warung dienstlichst empfehlen.

 

Im Herbste desselben Jahres noch that Frau Letig wieder neue Schritte, um zu ihrem vermeintliche Rechte zu gelangen, und diesmal zwar persönlich, denn es heißt in dem bet. Protocolle:

 

"Den 24. Octobris 661 erschiene die Ehren Tugentsame Frau Letigin vor samptlichen Hochgerichts Schöffen und (-54-) Sez von den Zünften und brachte vor, daß ihr Hauß alß ein Churfl. Lehn mit einer freyheit, laut lehnbriffs begabt seye, welche freyheit ihr, oder den Inwonern nit wie vor altershero, bey ihrem Schwieger Herrn geschehen, die bürger nit gestatten wollen, sondern denjenigen, deme sie das Hauß mit habender Freyheit verlent, zu aller bürgerlicher beschwerung anhalten thun, bate, man solte sie und die Inwoner bey der alten gerechtigkeit handthaben, in sonderheit den Inwoner Hut und Wacht befreyen, und nit darzu anhalten.

 

Resolutio

 

Dieweil zu Coblentz bei dem Landtag wegen unterschiedlichen Freyhäusern im Ertzstifft geschlossen worden, daß man proprietario, deme dergleichen Freyhäußer zustendig wan er oder (-55-) die seinige solche selbst bewonen, die Freyheit mit entzogen, aber den Frembden, welche Lehnsweiß darinen sietzen, deren zumahl kein gestatten werden sollen alß pleiben samptliche Schöffen, und 6 von den Zünften bey selbigen Schluß, und seint mit gesint, dem iemigen welcher lehnsweiß daß Hauß ein hat, einiche Freyheit zu zulaßen, was aber den eigenthumber anlangt, wan er selbßten daß Hauß bewont deme selben sie gegen seinen Lehnbriff nicht zumuten, sondern wie vor alters alles gestatten wollen.

 

Um dieselbe Zeit glaubten mehrere Einwohner der Stadt, die Freiheit von Hut und Wacht etc. beanspruchen zu dürfen, und hat es bei einigen zu zeitläufigen Verhandlungen dieserhalb geführt, welche zum Theil erst durch den (-56-) Churfürsten selbst haben zur Entscheidung gebracht werden können.

 

Den 18. August 1658 hat Herr Schultheiß Johan Dham die Hochgerichts Schöffen, sampt 6 von den Zünften und etlich außerstens vom Ampt Deputirten uffs Rathauß zusammen komen laßen, denselben proponirt und vorhgehalten, wie volgt:

 

1. Daß der Quartirmeister Quirinus Gepfscher um etlich iahr alhie in der Statt, Contrib: Hut und Wacht, und anderen Bürglichen beschwerden frey geseßen, und also continuirlich frey zu sein vermeine.

 

2. Daß Philip Christoph Burglonius sich auch Hut und Wacht, und am Weg und steg zu frönen eximiren und frey halten wolle, gebe auch seinem angegeben nach, vermög Schatzungs Register, an Contrib: und Schatzung zu wenig.

 

3. Daß Heinrich Zolly ebenmeßig sich der Frönen am weg und steg, auch (-57-) der Vieh Hut selbsten befroyen wolle, unerachtet hiebevoren seiner Mutter, durch Ihre Gd. den Freyherrn von Söttern Hochseeligen andenkens , daß dieß orts Amptman, von ied Viehhut täglich den Bürgern 6 alb. zu geben oder die Viehut selbsten thun zu lassen anbefohlen worden. Solches seye ihm Herrn Schultheiß zu mehrmahlen von underschiedlichen Bürgern anpracht und geclagt worden. Weilen nun er Herr Schulti obgenanten 3 Personen verwant, so hat er nach gethaner proposition solches alles den anwesenden Schöffen und Deputirten, zu debattiren und ihr Judicium darüber zu geben, übertragen, was sie demnach hierauff schließen werden, solches solten Sie auch zu exequiren alle gewalt von ihm haben.

 

Hierauff haben Herrn Schöffen und die Deputirten den gemeinen (-58-) Bürgermeister Johannes Graßen zu dem Quartirmeister geschickt, und an sagen laßen, falls er einische Freyheit uff zu weisen habe, solle er also balt uffs Rathauß komen, und selbige vorzeigen, war aber nit einheimisch erschiene gleichwol uber ein halbe stund hernacher exhibirt sein vormeinte Freyheit, vorgebent wan man damit nit zufrieden, sollte man sich deßen zu Trier beßer erkundigen, wobey es verplieben, und solle Copia seiner Befreyung zur Cantzley getragen werden.

 

 

Philip Christoph Burglon betreffend, welche er vor wenig tagen zue Brücken, sampt andern Bürgern Kalck beyführen helffen sollen, und seine Fuhr mit gehen lassen, den gebragten Kalck aber nit wie andre zur Brücken geliffert, sondern in sein Hauß gefürt, (-59-) ward darauff geschloßen, daß demselben durch den Büttel alsobald gebotten werden solle, entweder den gebrachten Kalck zur Brücke zu lieffern, oder aber in 3 oder 4 Tagen, anderen Kalck zu holen und bey zu schaffen, in gegenspiel soll er alsobalt exequirt, und ihm ein Vieh Hind den Würth gestellt werden, nit allein wegen dieser sondern wegen aller andren Frönen diesen Schluß gemacht worden.

 

Die Hut und Wacht, soll ihm der ordnung nach gebotten werden, von seinem Wohnhauß wie von altersher observirt werden.

 

Nach vorhergangnem Schluß erschiene Philip Burglon vor Herrn Schulti und gerichten, und Deputirten, berufte sich uffs Kellery Sahlbuch vermeinte darauf zu beweißen, daß sein gehäuß nit allein Hut und Wacht, sondern auch den bürgerlichen (-60-) Frönen, und beschwerden Frey sein solle.

 

Daß Kellerey Sahlbuch wart uffgeschlagen, befande sich daß Christoff Richters gehäuß Hut und Wacht frey seye laut habender Briff, aber von Frönen, und anderen Burgenbeschwerung nicht.

 

Darauff wardt geschloßen, daß er Burglon inerhalb 3 Wochen seine Brieff beypringen solle, zu besehen, ob beide Häuser Hut und Wacht frey seyen, oder nur eins, wie von altershero observirt worden, sonsten die Frön belangent soll er dieselben gleich andern praestieren oder würcklich exequirt werden. Burglonius beklagte sich, daß ihm zu jetziger Zeit daß Ziel von 3 Wochen zu kurtz falle, batte solches zu prolongiren, biß künftigen Michäelis erpotte (?) sich unterdessen Burgen zu geben, falls er die Freyheit nit erhalten würde, wollte er die Frön so ihm gebüren würden, (-61-) nachmahlen mit gelt bezahlen, welches ihm erste nit erlaubt worden, sondern soll die Frön leisten, ist aber nachmahlen zugelaßen, darauff er Burgen geben sollen aber ipsa hora nit geschehen.

 

Weilen Burglonius den anerpottenen Burgen selbigen Tags nit dergestellt, hat man ihm andren Tags die Frön uffs neu gepotten, darauff er also balt Simon Tholey zum gemeinen Bürgermeister gefürt, welcher die Burgschafft dergestalt angenommen, daß er hier zwischen Michaelis seine Sach außsingen solle lenger er auch nit Burg sein wolle, erpotte sich waß ihm underdeßen an Frönen gebüren würde, er solche wen er nichts erhalten solte, mit gelt bezalen wolte.

 

Waß deß Quartirmeisters Freyheit anlangt, darauff ist bei der Cantzley ein Dekret erfolgt, daß derselbe Hut (-62-) und Wacht und andere bürgerliche Beschwerung praestiren solle, wegen der Schatzung und Contribution pleibt er annoch frey, biß uff ferner Verordnung. Das Decret ist ihme in Copia durch Michel Altzfaßer Gerichtbürgermeistern, und den Stadtschreiber geliffert worden, damit er nit zufrieden, sondern begerte daß originall sampt der Clag so gegen ihne geschehen zu sehen will alß dan sein gegenbericht daruff thun.

 

Den 1. Sept. 1658 seint die Herrn Schöffen undt 6 von den Zünften uff dem Rathhauß beysamen gewesen und hat der älteste Schöffe Hanß Wilhelm Clauß (siehe Anhang 2), weilen Herr Schulteiß auf erheblichen Ursachen nit gegenwertig gewesen, den anwesenden proponirt, ob man nit weilen Ihre Churfürstlich Gd. unser Herr ietzo (-63-) zu Trier und vieleicht nit lang dar verpleiben mögte, der meinung were, iemanden wegen deß lang geschwebten Urweiler Streits mit der Statt abzuordnen und anzuhalten, daß diesem Streit dermahlen aus ein end gemacht werdt und fernere uncosten vermitten pleiben.

 

Darauff wardt in gemein geschloßen weilen der Herr Schulteiß naher Trier zu verreisen gesinnet, daß man denselben bitten und umb gebür darzu vermögen solte, er daß beste darbey thun, die zum ende pringen helffen wolte.

 

Der Schulteiß übernahm diesen Auftrag und reiste mit einer bezügl. Bittschrift der Bürgerschafft zu dem Churfürsten nach Trier. In dieser Bittschrift beklagte die Stadt sich auch gleichzeitig über den Quartiermeister Quirinus (-64-) wegen der von ihm beanspruchten Freiheiten.

 

(Das hiesige Hospital besitzt eine Wiese, welche noch heute Quartiermeisters (Dell) Wiese genannt wird. Der sonst wohl nicht so sehr häufig vorkommende Name "Quirinus" hat sich lange hier erhalten)

 

Die betr. Stelle in der Gerichts Protocollbuche sagt:

 

 Der Quartirmeister Quirinus Jepfer welcher 3. Jahr lang zu St. Wendel von aller Beschwerung wegen seiner hiebevren Ihren Churfürstl. G. geleiseten Kriegsdiensten frey geseßen hat nachdem er seiner Dienst erlaßen gewesen, die Freyheit also fortan continuiren wolen, deßen sich die Bürgerschafft in der Supplication wegen des Urweiler Proceß 1658 beschwert und folgendes gnedigstes Decret erhalten - 4. 7bris 1658.

 

Decretum

Über den ersten Puncten, die Urweiler Schuldigkeit belangent, werden Ihro Churfl. Gd. zu Trier, unser Herr, nach erhaltener Underthänigster relation von den in dero Sach verordneten (-65-) Commißarien rechtliche Verordnung ertheilt.

 

Der gewesene Quartirmeister aber solle dem Schulteißen und Schöffen schuldigen respect und gehorsamb leisten, auch weilen er anietzo keine würckliche Kriegs Dienst thut in der Statt, gleich anderen Bürgeren, Hut und Wacht thun wegen der Contribution aber, solle hernegst fernere Verordnung ertheilt werden. Trier den 4. 7br. 1658

 

Also underschrieben

Ex Mandato Emmi

Nicolas Metzen Secr.

 

Nachmahlen hat er, Quirin, sich under die Landt Compagnie mit 2 Pferden underhalten laßen, die Freyheit so ihm hiebey versprochen sein soll, hat er noch nit vorgezeigt, wirt ihm nechster Tagen abgefordert, und der Erfolg hernach gesetzt werden.

 

Letzteres ist zwar in Betreff des (-66-) Quartirmachers nicht geschehen, doch wird uns das Decret später mitgetheilt, welches dem Nicolaus Deßart, welcher gleich dem Quirinus in die Land Compagnie eingetreten war, die beanspruchte Freiheit zutheilt.

 

Nicolaus Deßart, sagt das Gerichts Protocoll Buch, Nic. Deßart von Diedenhoven, welcher sich vor wenig Wochen alhero an die Frau Zoller verheuratet, hat bey Ihrer Churfl. Gnaden einiche Freyheit ausgepracht, dieselbe hat er, als man Weg und Steg am 26. May mit gesampter Bürgerschaft machen sollen, alß man ihnen darzu beruffen, wie gebräuchlich ied Zeit gewesen, in folgenden Worten vorgezeigt, erhoffend, in allen bürglichen Beschwerden frey zu sein, darneben er den Abgeordneten noch mündtlich gesagt, daß er mit keiner (-67-) Bürgerschafft, so lange er in Churfl. Diensten seye, wo zu thun haben, anderßwo alß zu Welschbillig, muße man wol seines gleichen dienst wegen daß Vieh hüten dörffen auch keinen Hirtenlohnen welches er doch alhie noch nit begeren wolle.

 

Das Decretum lautet wie folgt:.

 

Decretum.

 

Supplicant solle von der Zahl der 18. reuter, so zue Leibgarde plieben, er laßen hingegen aber under der Land Compagnie, so im oberen Stifft zu Pferd uffgerichtet sein und gleich andern unserer selbigen Compagnie gehörigen Reutern, der verordneten Freyheit und der besoldung geniesen.

 

Cärlich den 6. May 1660

 

Unterschrieben

Ex Mandato Emmi

Nicolaus Metzer, Secr.

 

 

(-68-) Die genannten beiden Herrn sollten jedoch dieser Freiheiten nicht auf lange genießen, denn im Monat July desselben Jahres 1660 wurde die Land Compagnie bereits aufgelöst. Das bezügliche Churfürstliche Decret, welches in dem mehrerwähnten Protocollbuche mit der Ueberschrift versehen ist: Alhie werden die Wendlische Land Reuter Caßirt etc. lautet:

 

Carl Caspar von G. G. Ertzbischof zu Trier und Churfürst-Administrator zu Prümb. Ehrsame liebe, getreuwe. Uns haben gemeine Bürger und Ampts Underthanen zu St. Wendel underthänigst Supplicando zu erkennen geben, weßen sich beide daselbst wohnende Reuter aller Contributionsschatzung, frön und Dienst, Hut, Wacht und sonsten allen gemeiner Beschwerden zu dero mercklichen Schaden eximiren (-69-) und befreyen wollen, und deßwegen umb gnedigste remedyrung underthänigst gebetten. Wie wir nun durch den nunmehr Gottlob erlangten lieben Frieden im heiligen Röm. reich so wol alß denen angrentzenden Königreichen und Landen solche bey dergleichen und vorhin ertheilten Privilegien unseren übrigen Landtsunderthanen zu großerem Schaden und nachtheil lenger zu laßen nit gemeint. Als befehlen wir gleich hiemit gnedigst, obberürte beide Reuter, ihrer Kriegsdiensten nun mehr in gnaden zu entlaßen und ins künftig selbige mit Contribution schatzung, frön und diensten, auch Huet, Wacht und Waß sonsten der Beschwerden mehr seint, gleich andre unsere Underthanen anzusehen.

 

Datum in Unserer Stadt Trier den 16. July 1660.

Also underschrieben

Carl Caspar A. El. I (L.S)

 

(-70-) Hierdurch war die Streitsache zwischen der Stadt und den Herrn Quirinus und Nicolaus Dussardt vollständig erledigt worden. Ueber des erster verwandtschaftliche und sonstige Verhältnisse geben unsere Acten keinen weiteren Aufschluß. Daß er ein Verwandter des Schultheißen Johann Dhame war, haben wir gehört. Ob sein Familienname Jexscher oder Jepscher, Jexser oder Jepser war, kann ich in der abwechselnden Schreibart in den betreffenden Urkunden halber nicht mit Bestimmtheit behaupten (25.01.1655 Convers Pauli Nuptias celebrarunt honestus Quirinus Jepser Juliacensis et Joennis Dhamiany Praetoris dum vixit Tholeyensis filia residua Maria Elisabetha de S. Wendalino).

 

Dussart

 

Johann Nicolaus wird, wie wir gehört haben, als von Diedenhofen (Thionville) herstammend bezeichnet, scheint aber vor seiner Niederlassung in hiesiger Stadt in Welschbillig, dem Hauptorte des gleichnamigen churtrierischen Amts gewohnt zu haben (Besitzer der hiesigen Dussart'schen Güter war 1670 ein Dechant Dussart zu Saarlouis, welcher aber nach Bickendorf verzogen ist). Hier heirathete (-71-) er die Witwe Zollers (ao. 1660 5/4 nupt. cellbr. honest adolescens Joes Nicolaus Dusart cum honesta Matrona Vidua Anna Margaretha Zolli ex S. Wendalino), Anna Margaretha Burglon (+ 16.10.1662) oder Burglonius und wurde dadurch der Schwager des bereits genannten Philipp Christoph Burglonius und des Churfürstlichen Trierschen geheimben und Hoffraths Jacob (von) Meelbaum (von Castelburg), welcher im Jahre 1667 am 20. November durch den Kaiser Leopold I nit allein in Stand und gradt des Reichs Adelß, sondern auch zugleich in die Ehr und Würde der Pfaltz- und Hofgrafen zu latein Comites Palatini erhöht worden ist.

 

Meelbaum war Professor an der Universität zu Trier und ist der Verfasser der Schrift: Siptra academica dive de antiquitatis urbis et Academica Treviorum etc. welche dem Damian Hartard Freiherrn v. d. Leyen gewidmet ist. Jacob Meelbaum wurde von Kaiser Leopold I. in Ansehung deßselben und dessen Voreltern in politischen und militärischen Verrichtung geleisten Trewister (treuester) Diensten unterm 20ten November 1667 nit allein in Stand und Gradt des Reichs Adels sondern auch zugleich in die Ehr und Würd eines Kaiserl. Pfaltz und Hofgrafen, zu latein Comites Palatini genannt, erhoben. Sein Grabstein befindet sich in der Kirche des vormaligen Clarissen Klosters zu Trier.

 

Der Sohn dieses Jacob Meelbaum war Johann Dietherich Meelbaum von Castelberg Juris utriusque Doctor Perusinus, sacri Palatii Caesarei Comes Churfürstl. Trier. Hofrath, der Hochlöbl. Juristen Facultät der uralten Universität zu Trier senios etc. etc., auf den noch einmal zurückzukommen wir Gelegenheit haben werden.

 

(-72-) Der Vater der Frau Dußart etc. war Jacob Burglonius (eine Tochter Jacob Burglonius war Anna Juliana), Hof Medicus Sr. Churfürstl. Gnaden zu Trier; dessen Sohn Philipp bezeugt in einer mir vorliegenden Urkunde vom Jahre 1646 (31.11.), daß er auf sein und seiner Base Margaretha Oßburg Anhalten, von dem hiesigen Altaristen Sebastianus Cerdo = 30 alb leihweise erhalten habe, um behufs Erlerung der Französischen Sprache nach Metz zu gehen. Als Unterpfand stellte er sein Theil an der Schmalwiese, so er von seiner Altmutter Anna Juliana (von) Weicherdingen geerbt, sowie auch die ganze stiegel wieß, sein und seiner Schwester Johanna Gertrudis theil, gebe aber seiner Schwester gegen ihr Theil Stiegel Wiesen sein Theil in der Pitschwiesen, sampt seinem Teil Grummet zu Altzfassen neben Joh. Wilhl. Dhame. Der Creditor solle die genannten Wiesen (-73-), solange sie als Unterpfand dienen, nutzen, nießen und gebrauchen gleich eigenthümblichen guettern.

 

Niclaus Desart war wahrscheinlich ein Verwandter des gegen 1648 als Churfürstlicher Kellner und Amtsverwalter hierher berufenen Johann Heinrich Veider und ist vielleicht durch diesen veranlaßt worden, sich in hiesiger Stadt niederzulassen (Unser Johann Heinrich Veider ist wohl derselbe, welchen Baersch den Stammvater der Familie von Veyder nennt, welche noch heute im Besitze des Schloßes Malberg bei Kilburg ist. Nach Baersch war derselbe aus Bickendorf gebürtig und Amtmann zu Malberg gewesen. In der Kirche zu Bickendorf ist das Grabmal des 1758 gestorbenen Alexander du Sart de Vigneuil, Amtmanns zu Bickendorf etc. etc. und dessen 1727 gestorbenen Gattin Anna Maria Veyder).

 

(-74-) Seine Vermögens-Verhältnisse scheinen nicht besonders gut bestellt gewesen zu sein, denn sein Vetter, Schultheiß Johann Dhame, legte dem Gerichte eine Obligation vor, wonach die Eheleute Desart im Jahre 1662 bei ihm ein baares Darlehen von 100 Reichs Thaler auf Jahr, unter Verpfändung aller ihrer Möbel und Immöbel aufgenommen haben.

 

Hiermit stimmt der Umstand freilich sehr schlecht überein, daß am 26. Septembris 1659 sich 31 Bürger der Stadt vor Schultheiß, Schöffen und 6 von den Zünften, dargestellt haben, "bey ihren eyden darzuthun, daß Doctor Meelbaum und Consorten mehr Bürger und Bauerngütter besitzen, alß ihrer 30 haben. Unter diesen 31 befanden sich: Johannes Schwan, Peter Keuper, Farkel Kreutler, Adam Nuß*, Peter Altzfaßer, Herr Jacob Luder etc etc. Zu den Consorten des Dr. Meelbaums zählte doch auch sein Miterbe und Schwager Deßart.

 

* Adam Nuß war aus Neumagen gebürtig. Valentin Noß, Sohn von Adam aus Neumagen, heirathete am 29.04.1658 die Tochter Jacobi, olim (jetzt) Müller ex regione Alsfaßen (der Name "Nuß" steht so nicht im Original, ist aber sehr schlecht lesbar).

 

Der Terminus solutionis war längst vorüber, Frau Desart inzwischen bereits gestorben, der Schultheiß war aber immer noch nicht wieder zu seinem Gelde gekommen. Nachdem an Desart sowohl, als durch die Vormünder zu wiederholten Malen vergeblich um Befriedigung ersucht, bittet er Bürgermeister und Schöffen, man möge ihm das deponierte Silber und Goldgeschmeidt, das bereits dem Altaristen Sebastian versetzt gewesen aber (-75-) wieder eingelöst worden sei, gerichtlich anschlagen und abschätzen. Was dann noch fehle um seine Schuldforderung ganz zu decken, möge man aus dem Erlöse aus den Mobilien, so noch vorhanden, herholen.

 

Dußarts Schwager Dr. Jacob Mehlbaum (Meelbaum) führte als Burglonischer Miterbe längere Zeit hindurch, wegen Freilassung der Burglonischen Güter von verschiedenen Lasten, Proceß mit der Verwaltung der Stadt St. Wendel.

 

Ich finde darüber Folgendes in den mir zu Gebote stehenden Acten, den 6. 10bris 659 (6. "Okto"ber 1659) hat Doctor Mehlbaum eine Schrift gegen die Bürgerschafft alhie durch den Herrn Pastor überreichen, und insimiren laßen, dem Herrn Schulteßen, Schöffen und 6 von den Zünften, daß der Herr (-76-) Schulteiß mit 2 Schöffen Donerstags den 10. Decbr. bey der Churfürstl. Cantzley erscheinen solle, und einen gegen den andern waß ferner nöthig, mündlich ein Grund in dem Herrn Schulteißen worden per vota verordnet Michel Altzfaßer und Wilhelm Moßbach.

 

Was der Gewalt, oder Vollmacht anlangt, weilen man nit weiß, wie dieselbe stylisirt werden solle, wird ihm Herrn Schultheiß und beiden Schöffen hiemit erlaubt, daß sie der Notturff nach, wie sie es gut befinden werden und die Bürgerschaft bey dieser Sache zum besten kommen mag, eine Vollmacht und Gewalt durch ienen zu Trier uffsetzen laßen sollen welches alles die Herrn Schöffen und 6 von den Zünften im namen der gantzen Bürgerschafft, der es doch zuvor angezeigt werden solle (-77-) vor gemein halten und partizipiren und derenwegen sie allerdings indomnisiren wolle.

 

Die Duplic wegen den Jungfrauwen Gütter, welche der Herr Pastor mit obgemelten sachen, Herrn Schultheißen und Schöffen insinuirt und überreicht hat, weilen solche nit die Statt, sondern absonderlich Schafftleut angeht, alß weil dieselbe Duplic Herrn Pastoren zurückgeben, den schafftgültigen Leuten solche zu insinuiren.

 

Diese Schrifften seint zwar uff Sontag den 6. 10bris durch Herrn Pastore, gegen Gewonheitsrechten eingeliffert worden, welche man propter morae periclum, damit man einmahl zu end gelangen möge angenommen, wirt also underthänigst schuldige Folg darauf geschehen. (-78-) Alles vorher gehörtes ist den 7. 10ber umb 1 Uhr einer jedwedern Zunfft vorgelesen worden, sich darauf zu erkleren, ob sie mit dem Schluß, welchen die 6 von den Zünfften sampt den Schöffen gemacht, zufrieden seyen, in sonderheit waß die Vollmacht anlangt, weilen man nit eben wieße, wie solche zu stylisiren seye, daß sie die Abgeordnete nach ihrem Gutbefinden zu Trier solche anstellen sollen, und alles was sie bey dieser Sache der Bürgerschafft zum besten thun werden vor jenem und in allem schadloß halten wollen.

 

Beneben deme weilen sich in Doctor Mehlbaums der Bürgerschaft insinuirten Schrifft befindl. alß solte der Herr Schultheiß zu St. Wendel sich effentlich berümbt haben, er seye in solcher grad bey Ihrer (-79-) Churfürstl. Gd. und dero Hoffrath, daß er erhalten köne waß er wolle, welches er dan als ein falsch erdicht, nit uff ihm ersitzen laßen köne, Alß begert er von den Zünfften eine Zeugnuß, ob einer oder der andere ein solches von ihm gehört habe, damit er sich deren nach notturft zu geprauchen habe.

 

Die Karcher Zunfft, dere es zum ersten vorhgehalten worden ist mit allem dem ienigen waß die Schöffen und die 6 Verordnete geschloßen wol zufrieden, und will keiner aus dieser Zunfft wißen, daß der Herr Schult sich iemalen solcher Grad wie Dr. Mehlbaum schreibt, berümbt habe, dessen sie ihm Zeugnuß so viel ihm vonnöten alle Stundt zu geben im geringsten sich nit beschweren.

 

(-80-) Die Schumacher Zunft ist mit allen wie die Karcher Zunft geschloßen wol zufrieden, da bey sie es beruhen läßt. Die Schneider Zunfft erklerte sich auch das sie mit allem vorhergehenden Maßen wol zufrieden, so wol wegen der Vollmacht, welche die Abgeordneten nach ihrem, und des Syndici gutbefunden, stylisiren sollen, wollen alles ratificiren, und sie ied Zeit indemnisiren über daß so Dr. Mehlbaum iniuriode dem Herrn Schult von Ihrer Churfürstl. Gd uffgerückt hat, seint sie willig mit ihrer attestation zu vernichtigen.

 

Den Jungfern schafft belangendt, wollen die Schafftleidt Moßbachen gewalt geben, mit Doctor Mehlbaum, den angepottenen gütlichen Verglich zu sentiren.

 

(-81-) Am 8ten traten die Abgeordneten die Reise nach Trier an, am 10ten war das Verhör, und unterem 13. December erfolgte die Entscheidung.

 

Das bet. Decret lautet:

 

In sachen Doctoris Jacobi Mehlbaums Churftl. Fiscals in Ehrw. Vogts namen, und samptlich Burglonischer erben Clegeren, an einem, gegen und wieder Schulteiß, Schöffen und Bürgerschafft zu St. Wendel, beclagt am andern Theil, wirt allem vor und an bringen nach hiermit zu recht erkant, daß Klegern, wegen deren quaestionis Jungfrawen gütten und wegen des Backhauß, Crafft habender Brieff, und Churfürstl. Consensus, bey deren herprachten exemption, von denen bürgerlichen Beschwerten Schatzung, und andrer Herrn Dienst außbehalten (-82-) nach wie vormahlen zu manuteniren, hingegen zu condemniren, und zu verweisen seyen, daß der ortswonhaffte Besitzer von den übrigen, possidirenden Häußern, und platzen außerhalb ersten Feltern Backhaußes, wie auch von allen anderen acquirirten güttern (so von besagten Jungfrawen Güttern durch Clegern zu separiren und zu specificiren) alle onera civilia gleich andren Bürgern und Einwohnern fürters hin zu tragen schuldig und gehalten sein sollen, meßen dan himit erkennen, manuteriren, condemniren, und erweisen, respective die uncosten und pfandung auß bewegenden Ursachen gegeneinander compensirende (-83-) puplicatum,

 

Trier in Concilio aulico den 13. 10ber 1659.

Also unterschrieben

Ex Mandato

(L.S.) Niclauß Deßlog Secr.

 

Der fragl. Prozeß hat der Stadt viele Kosten verursacht. In der Gerichts Bürgermeisterey Rechnung des Wendel Voltz vom Jahre 1659 finde ich folgende hierauf bezügliche Ausgabe Posten:

Item als der Herr Schultheiß mit dem Einspringen wegen Dr. Mehlbaums Prozeß nachher Trier verreist ist ihm geben 18 fl.

Item als der Herr Schultheiß Mosbach und Michel Altzfasser wegen obgemeltern Prozeß nach Trier gereist Ihnen geben 18 fl.

Item Mosbacher vor Herrn Dr. Eysen (Advoc. Anwalt der Stadt) 7 fl. 21 alb.

Herr Dr. Eysen vor 2 maßen Butter 2 fl. 6 alb.

Noch demselben vor ein Milchkalb 1 1/2 fl.

Item Wingen geben das er das Kalb nach Trier geführt 3 fl.

Item Doctor Eyßen vor ein Hamel geben 3 1/2 Fl

Item Claman welcher naher Trier zu Dr. Eyßen geschickt 2 Fl 6 alb.

 

Dr. Mehlbaum scheint mir mit dieser Entscheidung indessen nicht sehr zufrieden gewesen zu sein, denn die ihm zugetheilten Contributionen etc. zahlte er sehr säumig und nur gezwungen. In den Jahren 1660 und 61 scheint er gar nichts gezahlt zu haben. So daß die deshalsige Schuld im Frühjahr 1662 den damals nicht unbedeutenden Betrag von 33 Gulden 16 alb. 4 Pf. erreicht hatte, wie wir aus dem nachstehend mitgetheilten Protocolle ersehen.

 

Den 31. Marty 1662 hat Niclauß Tholey Ampts-Einnemer zu St. Wendel seine Schatz und Contributions (-84-) rechnung vor dem Amt abgelegt und plieb per receß dem Ampt schuldig 65RThr 17 alb, hingegen aber hat Computant zu guten bey Herrn Dr. Mehlbaum 33 Gl. 16 Alb 4 Pf. so daß Ampt herauß treiben muß, und an receß ihm abzukürtzen, worüber, wie in fiel der. gehaltener Rechnung zu finden, Herr Thomaß Claß, und Wilhelm Moßbach sampt gemeinen Burgermeißtern Hans Schwanen und Johann Haß den Deuffel, zu Niclauß Deßarten Herrn Mehlbaums Schwager abgeordnet worden, demselben anzusagen, weilen Sie zwei Schwäger ihre alhie Schatzbare gütter noch unverteilt heten, werde daß Ampt dieselbe ins gesampt, falls sie sich obge. ursachen halber nit vergleichen (-85-) ausbieten laßen, biß alles befriediget. Herr Deßart gab antwort, solte biß künftige Pfingsten gedult tragen, wolle underdeßen seinen schwager Mehlbaum berichten und uff die Theilung treiben, damit daß Ampt contentirt werde, wobey es vor dießmahl beruhet.

 

Bey dieser Rechnung waren Herr Schulteiß, 7 Schöffen, Stattschreiber, gemeine Bürgermeister, von der Schumacher Zunft Simon Tholey, Johannes Schwan, von der Karcher Zunft Peter Altzfaßer, Baßt Münster (Sebastian Münster von Tronecken heirathete sich hier 1630), von der Schneider Zunft Hans Jacob Gerhart, von Reitschet Merten Schneider, von Roßberg HaßdenDeuffel, von Urweiler Müller Matheiß, von Altzfaßen und Breiten Balteß Petgen und der Büttel: (-86-) Herr Schultheiß 1 Gulden, 7 Schöffen und Stattschreiber 6 G., gemeiner Bürgenmeister und 5 von den Zünften und Büttel sampt 4 außwendigen 5 Gl = 12 Gl 12 alb. N.B. im gantzen ampt ist auß iedem Dorf einer beschrieben worden, aber Lebach ist außen plieben, vor welche der Meyer daselbsten verwilliget, falls ihrer keiner komen würde, sie mit dem ienigl. waß andre machen zufrieden sein wollen. Von Theley ist auch niemand erschienen, wollen auch mit aller Handlung zufrieden sein. (Wann Meelbaum und Deßart ihre Güter vertheilt weiß ich nicht; am 13ten December 1715 kam hier ein Vergleich zu Standen zwischen Herrn Canonicus Mehlbaum und Herrn Doesard pto. eines gehabten processus)

 

Einen großen Theil der Burglonischen Erbgüter, so namentlich auch die Jungfrauen-Schaffts-Güter, das Freihaus in der Stadt, hatte (-87-) früher der Churfürstliche Kellner

 

 

Christoffel Richter

 

in Besitz, dessen Gemahlin Anna Juliana (von) Weicherdingen war. Richter scheint im Jahre 1566 Kellner geworden zu sein, als Nachfolger des Heinrich Eysenberger. In der Rechnung des genannten Jahres finde ich einen Ausgabe Posten, der ihn als Kellner nennt: "Item alß der Kellner Christoffel Richter die gericht ins schloß zu gast geladen hant sie mit gedragen fier Maßinn wein dudt 8. alb."

 

Im Jahre 1592 resignirte er auf die Kellerei oder vertauschte er, aus welcher Ursache ist mir unbekannt, das Amt eines Kellners mit dem eines Amts- und Stadt-Schultheißen, welches er verwaltetet bis zu (-88-) seinem gegen das Jahr 1603 erfolgten Tode.

 

1597 hatte Richter 19 Stück Rindvieh im Sommer, im Herbst 25 Stück.

 

(Eine Tochter des Christoph Richter und der Anna Juliana v. Weicherdingen heirathete den Jacob Burglonius (von Burglon) Hof Medic. Sr. Churtl. Durchlaucht zu Trier (s. pag. 72). Die von Burglon besaßen auch ein Burglehen zu Saarburg (Dr. Heuer S. 17) Anna Maria von Burglon war die Gemahlin des Johann Jacob von Weistorff. Synodal Hochger. Schöffe und Bürgermeister zu Saarburg (1690)).

 

Seine Witwe verheiratete sich wieder mit dem damaligen Kellner Johann Dham im Jahre 1605. In erster Ehe war Richter mit einer Lorbecherin vermählt, und war dadurch der Schwager des churfürstlichen Scheffen und Rathgenossen Christoph Fath zu Trier und des Roland Krug geworden.

 

Der Rathsschöffe Christoph Fath zu Trier wurde unterm 4. Juli des Jahres 1589 von dem Churfürsten zum General-Commissarius ernannt, die Voruntersuchung gegen den der Zauberei halber angeklagten Stadtschultheiß Dr. Flade (1585 Rector der Universität zu Trier) zu führen. Fath suchte den Auftrag von sich ab zu lehnen, in dem er zu Flade in so nahen Beziehungen stehe, daß es seinem Gemüthe zu schwer falle, gegen ihn zu agiren. Des beschuldigten Dr. Flade Bruder, Franz Flade, sei sein Beförderer und Dietrich Flade selbst habe nicht geringen Vorschub zu seiner des Bittstellers Heirath geleistet. Derselbe habe ihn noch vor ungefähr fünf Wochen ein Söhnchen über Taufe gehoben, und zudem sei er noch mit Dr. Flade wegen seiner Hausfrau verschwägert.

 

Dieser Gründe ungeachtet bestand der Churfürst in einem neuen Schreiben darauf, daß Fath das ihm aufgetragene Commissionsgeschäft ausführe. (Siehe Marx Geschichte etc. S. 138 2. Band.)

 

Ein Sohn dieses L. W. Fath war der Schwager des Burglonius, welcher eine Tochter der Anna Juliana zur Frau hatte.

 

Im Jahre 1593 deponirte Richter eine Urkunde bei dem hiesigen Gerichte, wonach Christoph Fath dem Sohne Richters namens Johannes die Summe von 500 Thaler vermacht.

 

Das bet. Protocoll lautet:

 

"Wir Friedrich Schanck, Peter Bernhardt Schmitt, Wendel Foltz, Balthasar Schneider, Hans Kallenborn, Johan Dham und Martin Schmitt, allesamt Scheffen des Churf. Trier. Hochgerichts St. Wendel, Urkunden und bekennen hiemit, (-89-) das heut dato andengl. der Ehrenwerth Christoph Richter, Churf. Trier. Scholteis alhie zu St. Wendel Eine HauptVerschreibung So Christoff Fath sein Vetter zur Trier, über 500 Thaller ermelts Scholtißen zubrachtem Kindt Johanneßen vermacht worden von sich geben, Uns zu unserem Gerichts gewahrsam eingeliebert, und wir dieselbe auffgenomen, und In unsere Gerichts Kist ad custodiam gelegt, die auch künfftiglich uff erforderung, und damit ermelten Kindt, das ewig Ime darin verschrieben und doniert nit verhalten sonder gedeien möge herußen zu geben, oder copeilig mit zu theilen hiemit versprochen. Urkundt Unsers auffgetruckten Gerichts Einsiegels. Signatum den 4. January Anno 93 more treverico.

 

(-90-) Auf der Rückseite dieses Protocolls ist folgender Vermerk zu lesen:

 

Uff Zurückliefferung dieser Urkunde so heut Dato den 26. May 626 beschehen. Ist darum vermelte Haupt Verschreibung der Alter Kellnerin Anna Juliane von Weicherdingen Im nahmen Christoph Wilhelm Fath Stattschreiber zu Trier herauß gefolgt worden.

 

Wie ich aus einem bogenlangen Schreiben des Kellners Johann Dham vom 22. December 1609 gerichtet an den Ehrvesten und Hochachtbaren Herrn Rolandt Krug, seinen günftigen lieben Schwager, erfahre, war dessen Vorfhar weilandt Christoff Richter selig längere Zeit hindurch in Streit mit seinen Schwägern, dem genannten Krug und Christoph Fath, wegen der Hinterlaßenschaft seiner ersten ehelichen Hausfrau, Catharina Lorbecherin, verwickelt, welcher bei seinem Ableben noch nicht geschlichtet war.

 

(Wo die genannte Lorbecherin herstammte, weiß ich nicht. Gegen 1450 war ein Niclas Lorbecher - Loirbecher oder Lairbecher churfürstlicher Kellner zu Wesel)

 

(-91-) Sein succeßor Dham gab sich Mühe, diesen Proceß auf gütlichem Wege zu beseitigen. Er sucht in dem fraglichen Briefe darzuthun, daß die Herren Schwäger unrecht hätten, mehr zu verlangen als 600 Gulden, welche sie schon erhalten hätten; von Übervortheilung könne keine Rede sein, abgesehen davon daß die Lorbecherin vor der Verheirathung bereits erklärt hätte, seinem Vorfahr im Falle Ihres Ablebens alles liegend und fharend gut eigenthümblich zuekommen laßen zu wollen. Klar und offenbar sei es auch - so fährt er fort - daß er (Richter) vor sich selbsten vorhein eigene Renthen und erbgüter sampt einem Hauß gehat, genant Cons Reichweins Hauß (1540 war ein Simon Reichwein de Montabaur Leibarzt des Churfürsten Johann III. (von Metzerhausen)), uff welches Becirc daß wonhauß darnach gebauwet, und also nach landlichem Sprichworth daß der grundt den Bauw (-92-) ziehe die Lorbechren erben ahn solchen vorhein Erb und Kauffsweiß eingehabten guetern keine rechtmäßige ansprach haben können. Hierneben waß mobilia es seie Hausrath Kleinodien Barschafft etc. belangt, stehet solches alles undisputerlich vor sich und ist laut dieses orts Brauchs und herbringens dem letzlebenden nemlich meinem Vorfharen wan gleich wol kein Testament uffgericht were, durchaus allein angestorben.

 

Gegen den Schluß seines Schreibens sagt Dham:

 

Damit man aber sehen und spuren moge, daß man dieserseits vielmehr zue pflanzung und Continuirung behaglicher freundlicher affection und neigung als zue einihen wiederwillen, weitleuffiger vielkostiger proceßen beliebens trage, so soll mir und (-93-) meiner Hausfrauwen nicht zugegen sein, daß der Schwager seinen Vorschlag noch selbsten oder durch andre genugsam gevolmechtigte friedliebende personen in kunfftigen Februaris oder Martis welches tags sie wollen, alhie zu St. Wendel erscheinen und versuch thuen werde mein person, wan mir Gott das leben fristet stetig zu Hauß zu finden sein, dan zugestandener Leibsbrechens halber so balt mich keiner weiter reißen anvertrauwen habe dho als dan die gutliche Conferens stattfinden und fruchtbarlich ergehen mag.

 

Ob diese Zusammenkunft wirklich stattgefunden hat und ob der Streit gütlich beigelegt worden ist, weiß ich nicht. Wenn der Kellner Dham aber die fragl. Conferenz überhaupt noch erlebt hat, so hat er sie doch nicht lange überlebt, denn bereits in demselben Jahre 1610 erscheint (-94-) als sein Nachfolge im Amte

 

Martinus Wentzel,

 

von welchem ich aber nicht viel weiter zu sagen weiß, als daß er vom Jahre 1610 bis 1624 Churfürstlicher Kellner hier war, dann zum Burggrafen "uff Grimburg" erhoben wurde und im Jahre 1642 gestorben ist. Wentzel war von Limburg. Er war Schwager des Schultheißen Leonhardt Dham, hatte demnach eine Bohlen von Daun zur Frau.

 

Von den Vorgängern des Hansen Schlabatz in dem Schultheißen-Amt sind mir fast nur dem Namen nach bekannt, und zwar aus amtlichen Acten ihrer Zeit:

 

Conzon, Stiltho genannt Styso, Henge Junk Hans, welcher im Jahre 1440 genannt wird, und Conrad Feylbecker, genannt Nebelong, Johann durch den Wald und Claise Willmans Söhne, Jeckelin Kremer, Bastian Jäckel, Hansel Smyd, dann Peter Greben und Rulben Cleeßgen - oder wie er auch genannt wird: Rulben Cleßgin, der in mehrfachen Urkunden um das Jahr 1480 erscheint. Ferner Steuffs Cleßgin und Johannes Koben, dessen Name abwechselnd auch "Hanß Kobenn", "Coben hanß" oder auch (-95-) "Johan Kobe" geschrieben wird.

 

Demuth

 

Ebenso wenig wußte ich von dem Schultheißen Claus Demuth viel zu sagen. Während aber die Familie sämtlicher bereits besprochener Männer, wenigstens im Mannesstamme länger schon als 200 Jahre aus hiesiger Gegend verschwunden sind, lebt die Familie Demuth noch heute in verschiedenen Zweigen in hiesiger Stadt fort.

 

Die beiden Ersten dieses Namens, welche uns hier begegnen, sind der oben genannte Amts- und Stadt-Schultheiß Claus und Conrad Demuth oder Demut, letzterer im Anfange des 16ten, als gemeinen Bürgermeister, ersterer gegen Ende des 15ten Jahrhunderts in Jahren 1479 bis 1492. In welchem verwandschaftlichen Verhältnisse diese beiden (-96-) stehen möchten, ob sie etwa Brüder oder ob Conrad bereits der Sohn des Schultheißen war, habe ich nicht erfahren können. Sie stammten aus Schafhausen in der Schweiz, weshalb auch beide ihrem Namen den Zusatz "von Schaafhusen, von Schafhausen" etc. beifügten.

 

In den verschiedensten städtischen Aemtern sehen wir später Träger des Namens Demuth, von denen wir einige hier anführen wollen. Jacob Demuth war gegen Ende des 16. Jhts. Spitalmeister, so wie auch einige Mal gemeiner Bürgermeister. Ein Bruder desselben namens Nicolaus war ebenfalls im Jahre 1580 Spitalmeister, zugleich aber auch Hochgerichts- und Amtschreiber. Dieser war mit Maria Schänckin verheirathet und sonach der Schwager (-97-) des churfürstlichen Kellners Johann Dham, welcher in erster Ehe mit der letzteren Schwester Anna (Schänckin) vermählt war.

 

Sebastian Demuth, ein Sohn der erstgenannten Eheleute, nahm im Jahre 1604 "eine Tugentsame Person, des Ehrengeachten Cornely Eltzer Bürgers zu Dendesheim ehe leibliche Dochter Margaretha" zur Frau.

 

Eine Abschrift des zu diesem Behufe nötigen Geburts-Schein befindet sich in den hiesigen Gerichts-Akten. Es dürfte nicht uninteressant sein, eine solche Urkunde, deren sich sehr viele hier vorfinden, kennen zu lernen, weshalb ich einige Stellen aus derselben hier folgen lassen will.

 

... Zu welchem effect - der Verheiratung nähmlich - ermelter sein Sohn Sebastian seiner ehelichen geburt (-98-) Herkommens, Handels und Wandels urkundlichen schriftlichen versiegelten scheins, denselben im Fal der noth uffzulegen und vorzuzeigen haben, von nöten sein mögte. Mit dienstlich pitte wir wolten Ime Sebastian solchen urkundelichen schein in glaubhaffter form, under unserem Gerichts Einsiegel gnediglich verfertigen und mittheilen lassen. So ihme Kundschafft der wahrheit und schein ehelicher Geburt niemanden zu versagen, sondern Ime und iedermanniglichen auff gesinnen der wahrheit gemeß mitzutheilen und befürderung zuerzeigen wie, ganz wol geneigt sein, haben wie auch Ime solche seine angelegte zimblich recht und billigmeßige pit nicht zuverweigern gewußt, sondern gern und gutwillig (-99-) gewillfharet, Sagen und Erkennen demnach wir obgemelte Schulteis Scheffen und Gerichte bey denen eyden und pflichten darmit wir Hochstg. Ihrer Churfurstl. Gn. und verwant sein, daß obgedachter Sebastian Demuth Vurzeiger dieses, außer obgl. Nicolaus Demuth und Marien Schänckin rechten eheleuten (so noch beide bey leben und vur dieser Zeit Ihren Christlichen Kirchergang alhie zu St. Wendelin nach altem Herkommen Loblichen prauch ehrlich und ziemlich gehalten haben) im stande der heyligen Ehe, neben andern ehelichen Kindern, ehelich erzeugt und geboren seye etc etc. Zum Schluße heißt es noch: "Da wir Inen gern befürdert sehen und haben wollen gelangt derowegen ahn alle und Jede, wes standes (-100-) Reputation würde oder Dignitet Sie seyen, welchem oder welchen dieser Unser offner brieff vurkombt, lesen oder hören lesen, Unser nach Jedes standes gebuer, Underthänige Thienst und freundliche pit obermelten Sebastian Demuth vurzeigern dieses, als vur ein ehelichen im stande der heiligen Ehe ehelich erzeugten und sonsten ehrlichen und frommen Redtlichen Gesellen zu halten zu erkennen uff und an zu nehmen, zu allen ehrenständen worzu er qualificirt sein mag sonstiglich zu befürdern und also dieses Urkundlichen scheins im besten genießen zu lassen. Diese Urkunde trägt das Datum: So geben zu St. Wendelin den 22. September A. 604 (1604).

 

(-101-) Ferner begegnen wir einem Hans Demuth, welcher Zunftmeister der Karcherzunft und im Jahre 1612 Ungelter war, und im Jahre 1624 einen Schuster-Zunftmeister desselben Namens. Da nun doch wohl schwerlich zu gleicher Zeit drei Mitglieder der Familie Demuth den selben Namen "Hans" geführt haben dürften, so ist wahrscheinlich der erstgenannte derselbe, welcher im Jahre 1622 als Hochgerichts-Büttel und in den beiden Jahren 1632 und 1648 als Gerichts-Bürgermeister erscheint.

 

Hans Demuth befand sich im Jahre 1649 während längerer Zeit zu Trier als Abgeordneter der Stadt St. Wendel. Am 22 Juli schrieb er von dort an den hiesigen Schultheisen und die Gerichte. Das Schreiben betrifft fast ausschließlich die damals der Stadt sehr lästige (-102-) Einquartierung ("schwedische Völker und thrierische Reuter").

 

Er hatte sich mit Hülfe seines Vetters Oßburger zu Trier Mühe gegeben, die Last der Stadt zu erleichtern. In einem Postscripte fragt er noch: "es wirt mein Bruder euch auch müntlich berichten, welche auch bey fetter Oßberger gewesen ist." Dieser Bruder war vielleicht der damalige (1628) "Würth zum Schwanen" Hans Friedrich Demuth. Ein anderer Friedrich Demut(h) war 1641 Hochgerichts- und Stadt-Schreiber, aber wie es scheint auch nur für dieses Jahr. Ferner begegnet uns ein zweiter Hans Friedrich Bürger und Metzger (1652). Vielleicht ist dieser aber auch derselbe, welcher bereits als Würth zum (-103-) Schwanen genannt worden.

 

Ein Petrus Demuth war 1665 Kaiserl. Notar, Stadtschreiber und Amts- Einnehmer, ein Jacob Demuth 1730 Hochgerichtsschöffe u.v.m.

 

Sebastian Demuth erbaute 1752 das jetzige Jochem'sche Haus in der Untergasse. Er war ein sehr wohlhabender Bürger und Vater des Wendel und des Jacob.

 

Wendel Demuth (Zur Krone) Hochgerichts Schöffe und öfters Hochgerichts Bürgermeister, war im Jahre 1797 60 Jahre alt. Eine Tochter desselben war verheirathet an den Churf. Revierförster Carl Thiery (am Kirchberg), dessen Mutter in 2ter Ehe an den hiesigen Hochgerichts Schöffen Johann Knoll verheirathet war. Joes Knoll hatte zur 1ten Frau Christina Sartorius. Mußte er wegen dieser 1794, weil sie eine Fremde war, 10 Thl, 30 vor Bürgerrecht bezahlen. Knoll war der Stiefbruder des Jos. und des Math. Tholey, welcher letzl. Anna Maria Zangerle zur Frau hatte. Johann Knoll starb 1791. Sein Sohn Jacob war gleich ihm Rothgerber. Jungfrau Maria Knoll war 1797 Professin im Kloster St. Agneten in Trier.

 

Der Gerber Nicolas Demuth, ein Neffe des Wendel Demuth, ebenfalls Hochgerichts Scheffen seit dem Jahre 1794 und öfters Bürgermeister, war in dem genannten Jahre 33 Jahre alt. Dieser war zweimal verheirathet mit Töchtern des Schöffen Zangerle (1. Ehe 08.11.1785 mit Catharina Zangerle, 2. Ehe 26.10.1798 mit Magdalena Rosina Zangerle). Aus erster Ehe hatte er einen Sohn Franz Demut, welcher Ostern 1852 unverheirathet starb. Dieser war Stadtrath und erster Bürgermeister wie Adjunct. Aus 2ter Ehe hat Nicolaus Demuth einen Sohn Wendel, welchem er das Haus neben dem jetzigen Carl Cetto'schen baute, und seine Tochter Anna Catharina Demuth (* 24.08.1804), welche den jetzigen Königlich-Preußischen Regierungspräsidenten Michael Sebaldt (* 27.08.1789 + 22.04.1862) zu Trier heirathete. 1794 hatte derselbe das Haus bei der Kelzweiler Brücke gerade über dem Wirth Conrad Jochem gebaut. Nicolaus Demuth wurde im März 1814 Adjunkt.

 

 

 

Glock oder Klock

 

Peter Clock oder Glock von oder vom Oberstein.

 

Amtmann zu St. Wendel.

 

Aus dem Zusatz von Oberstein dürfen wir schließen, daß diese Familie Glock aus Oberstein herstammte. Noch hundert Jahre nach dem ersten Erscheinen des Peter Glock führen die Mitglieder dieser Familie den Beinamen "Von Oberstein".

 

Churfürst Johann II nimmt in einer Urkunde vom 18ten Februar 1479 (montags nach Anthonrien 1478 tr. Stils) den Glocken Peter zu St. Wendel (-104-) mit einem reyssigen Pferde wohlgerüstet auf 6 Jahre gegen 6 Gulden, 4 Malter Korn und 8 Malter Hafer als Rottenmeister in Dienst (Goerz Regesten der Erzbischöfe von Trier - Trier 1861 - S. 248.9).

 

In der bereits angeführten Urkunde vom 11. Juny 1484 wird derselbe bereits Amtmann genannt - in bysin des ersamen Hern mathis von gontorff pfarner und dez erbarn peter clocken von Oberstein amtman. (Siehe Seite 143)

 

Bei der Schlichtung eines Streits zwischen dem Pfarrer und den Altaristen zu St. Wendel, welche im Churfürstlichen Pallaste zu Trier, wahrscheinlich im Jahre 1480 standfand, war auch der Amtmann Peter Clocken zugegen. (Vergleiche Seite 419)

 

(-105-) Eine Original-Urkunde von der Hand unseres Amtmannes Peter Glock vom Jahre 1501 habe ich aufgefunden, welche ich nachstehend mittheile.

 

Ich Peter Glock vom Oberstein zur Zit Amptman zu Sant Wendell thon kont und bekennen mit dieser quitantzie als die ersamen Bürger und Bürgerschaft der stat Sant Wendelin das halb ungelt daselbst zu sture, von unserm guetigsten Herrn von Trier Jars zu der were und befestigange des fleckens zu verbuwen fallent habent da bekenne ich Peter obgemelt, das die ersamen Bürgermeister daselbs dis Jare mit namen Becker Hans und Hans Scheerer Soliche Hallpsteyle des furgmelten ungelts nemlich Siebentzick achtthalb pont Heller zu funffzehn reder albus vor eyn pont gerechnet mit mym peter Amptmans Vane wissen und willen weile (-106-) verbuwt und zu aller nottorfft angekert und gewant haben. Sagen herumb die zweuwe obgenante Bürgermeister der obgemelten Somengelts amptz wegen quit ledig und lois und weme quiterens hie von inn not ist von diesem und allem vergangen Jaren. In Urkunde myns angedruckten siegels Geben und bescheen uff montag nach Sant Veltinstag anno Funfzehnhundert primo.

          (L.S.)

 

Wie wir hier erfahren, wurde also schon damals das Ungelt (Wein accise) getheilt zwischen der Churfürstlichen Staats-Casse und der Stadt, welche es zu Bauten resp. Reparaturen verwendete.

 

(-107-) Ein Tochter des Amtmannes Peter u. seiner Frau Margarethe von Harsbaum von Liebenburg (geheirathet i. J. 1489), Barbara Glock, war an dessen Nachfolger, den Juncker Clais von Gersbach, Amtmann zu St. Wendel, später zu Oberstein verheirathet. Die älteste hier vorhandene Stadtordnung von St. Wendel ist von dem Amtmann Clasem Gerspach vom Jahre 1514.

 

Diese Eheleute schenkten 1508 auf St. Andreastag der St. Annen-Kapelle bei Altzfassen 100 Gulden zur Stiftung einer wöchentlichen Messe.

 

Wahrscheinlich war der hiesige Pfarrer, Seifrid (Siegfried) Glock, ein Sohn des Peter Glock und Bruder der Barbara Glock, der ehelichen Hausfrau des genannten Amtmannes Clais von Gersbach.

 

uf mitwuch S. Remeistags 1527 hielt das Jahrgeding zu Theley Sifried Glocken Khelner zu St. Wendelin in beysein Junkher Bernhards von Flerschem genent Montgmer und Mathyß Hilbring. (Weisthum von Jac. Grimm 2 Theil S. 88)

 

In einer hier vorhandenen Urkunde "von Dienstag nach Ulrichstag, als man zaldt daussendt et fünf (-108-) hundertt und fünfzig Jare" ertheilt Nicolaus Glock vom Oberstein, wohnhaft zu Kaufmanns-Saarburg, seinem lieben Schwager Urban Zolly, wohnhaft zu Sandt Wendalin, umfaßende Vollmacht, ihn als Miterbe des Herrn "Seiffert Glocken seligen " zu vertreten (Auch von Peter Glock von Oberstein ist eine Vollmacht für Urban Zolly in derselben Sache (am 1.7.1550) vorhanden. Hierin wird auch Hermann gerppar Amtmann zu Oberstein "lieber Schwager" genannt.). Außer dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten, dem ehrenhaften und vornemen Urban Zolly, werden in dieser Urkunde noch als Miterbe genannt des erstern Brüder Peter Glocken und Veltin, Arzt zu Funstingen.

 

Die Erbschaft bestand theils in damals noch ungetheilten Grundgütern, theils auch in ausständigen Schulden als nemlich von Schloßpettern zu Sandt Wendalin, von den Edlen Ehrenvesten Christoffeln und Philipsen bredern (v. Soetern) und Heinrichen (-109-) von Hagen und sonst viel ausstehenden Schulden.

 

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts begegnen wir noch mehrern Trägern des Namens Glock. Als Mitglieder der hiesigen St. Sebastians-Bruderschaft finde ich eingetragen zum Jahre 1557 einen Godmann und Adam Glock, zum Jahre 1570 Arnold Glock von Oberstein und Ulrich Glock von Oberstein. Auch wird um diese Zeit ein Mathias Glock aus St. Wendel genannt, welcher am Zehnten von dem damals bei Ergweiler (?) gebauten Steine betheiligt war.

 

Der obgenannte Godmann Glock war später auch Pastor von St. Wendel und wird derselbe als (-110-) solcher bei der im Jahre 1569 nach Vorschrift des concilium Tridenti vorgenommenen Revision aller Pfarreien genannt unter der abgekürzten Bezeichnung Dom-Godmannus.( Vergleiche "Beiträge zur Geschichte des Kreises St. Wendel" in dem Wochenblatte für die Kreise St. Wendel und Ottweiler - 1842 Nr. 21 S. 8.)

 

In späteren St. Wendeler Unkunden aus dem 17ten Jhrhdt. kommt der Name Glock nicht mehr vor, es sei denn, noch in Verbindung mit dem Namen Zolli. Diese Zolli, welche wir jetzt in dem alleinigen Besitze der hiesigen so genannten Glockengütter finden, werden in bet. Acten stets "Zolly-Glockenerb" genannt. Die Klockenherren zu Finstingen werden noch 1770 als Besitzer von Gütern auf Urweiler, Mauschbacher, Roschberger u St. Wendeler Bann genannt. Über diese Familie später.

 

Ob der im Jahre 1788 als Pastor in Marpingen lebende Mauritius Klock, welcher 1722 geboren und 1755 geistlich geworden ist, aus derselben Familie stammt, ist mir unbekannt.

 

(-111-)

Junker Gerhard Mull

 

Die Familie der Mull oder Mul stammte von der Neuerburg im Kreise Wittlich, weßhalb die Angehörigen derselben sich auch "Mul von der Nuwer-Borg, von der Neuerburg" (de Novocastro) nannten.

 

 

Sie waren churtrierische Burgmänner daselbst und besaßen ziemlich bedeutende Lehen vom Erzstifte.

 

Erzbischof Albero (von Monsterol) baute 1141 ein Schloß zu Neuerburg, und sein 2ter Nachfolger Arnold I überwieß sein Allodium in Castro Nurberch dem Erzstifte.

 

Schon 1362 erscheint Heinrich Mul von der Nuwer-Borg "ein Wegener" als Zeuge in einer Urkunde (vom 29. September), wo ein durch Vermittlung des Churfürsten Cuno (von Falkenstein) eine Fehde zwischen dem Grafen Johann (-112-) von Saarbrücken und den Brüdern Gerhard und Nicolaus Vögten von Hunolstein beigelegt wird.

 

Ein anderer Henricus Mull de Castro Novo starb 1411 als Abbas abbatiae Sti Maximini zu Trier.

 

Nähere Nachrichten über unseren Amtmann Junker Gerhard habe ich nicht in Erfahrung gebracht.

 

 

Emmerich von Dietz

 

+ 1577, Churfürstlicher Amtmann zu St. Wendel und Saarburg, war in 1ter Ehe verheiratet mit Anna von Flersheim, Tochter des Junckers Joist von Flersheim, genannt Monzenheimer, welcher in erster Ehe mit Anna Kreppin von Sirburg, in 2ter mit Anna von Brantscheid und in 3ter mit Margaretha von Rollingen, der Mutter Annas, verheiratet war. Margarethe von Rollingen, Tochter Wilhelms von Rollingen und der Elisabeth von der Fels.

 

Anna von Flersheim brachte ihrem Gemahl Emrich von Dietz Weiskirchen und Bruken. In der Kirche zu Freudenburg zur Rechten Seite des Altars befindet sich der Grabstein der Anna von Flersheim, Gemahlin des E. v. Dietz vom Jahre 1532.

 

Emmerich von Dietz war durch seine Frau in den Besitz des Hofes Reydenbach von Rollingen und der Elisabeth von der Fels (-113-) und eines Theiles des Dorfes Reydenbach (Nieder- und Mittelreidenbach) gelangt. Sein Sohn war Hans Jacob von Dietz, welcher am 14. März 1616 starb. Nach dessen Tode wurde Reidenbach von dem Erzbischofe Lothar als verfallenes Lehen eingezogen und mit dem Amte St. Wendel vereinigt.

 

Derselbe Emrich von Dietz war später vom Jahre 1556 bis 1559 Rheingräflicher Amtmann von Kirburg. Als solcher hatte er zu Besoldung wie folgt:

 

An Geld 80 Gld. Jeden zu 26 Alb gezelt;

20 Malter Korn Speicher maß;

2 Fuder Wein eins Creuznachter das and. Kirner. Item 3 pferd, 1 Knecht und Buben werden mit Fütterung nagel und Eysen Kleidung und Kosten underhalten. Item ein Behaußung, wan er wil zu Kirn zu verschaffen. Nebenwießung: von Item Dausch od. Verwechselung der angehörigen ein goldgulden. (- Siehe: Geschichte des Wild... und Rheingr. Hauses von C. Schneider Seite 162 und 163.

 

Reydenbach (bei Oberstein) war früher ein Besitzthum der Herrn von Schwartzenberg. Diese letztern hatten Reydenbach geerbt von dem Geschlechte der Ritter von Reidenbach, welche Vasallen der Obersteiner gewesen waren.

 

Schon 1282 erscheint Werner Ritter von Reitenbach in Urkunden.

 

Der Hof Niederreidenbach war 1720 im Besitze Friedrich Casimirs von Botzheim.

 

Churfürst Johann II belehnte Johann von Schwarzenberg, Thilmanns Sohn am 26. July 1469 mit dem Hofe Reydenbach bei Oberstein, den dieser vorher dem Erzbischofe für 700 Gulden verkauft hatte. Nachdem Johann von Schwartzenberg gestorben war, erbten seine Vettern, die Brüder Bernhard (1517 Amtmann zu Dhaun, starb kinderlos) und Joist von Flesheim - genannt Montzenheimer - seine Besitzungen.

 

(-114-)

Herrmann Quad zu Landskron,

 

Herrmann Quad zu St. Wendel, Saarburg und seit 1588 auch von Schauwenburg war der Nachfolger Philipps von Homburg (1553-1569 Amtmann, hatte eine Tochter des Wilhelm Kolf von Wasteneck und der Anna von Hillesheim zur Frau) und Vorgänger Conrads von Soetern. Es findet sich hier noch ein Bittgesuch des hies. Stadt Magistrats vom 17.3.1598 an denselben vor. betr. Vermehrung der Städtischen Einnahmen. Er war wahrscheinlich ein Sohn des Herrmann Quad, Herrn zu Landskron Homburg, Koenigsfeld und Mürs und der Katharina von der Leyen zu Olbrück. Das Wappen des alten Geschlechts, welches auch einen Rittersitz zu Pfalzel a/M hatte,und sich in viele Linien theilte, sind 2 oben und unten gezinkte Balken, auf dem mit einem Wulste belegten Helms, ein wachsender Meister Bär, zwei, zwei Flügen (S. Urkunde bei Croll - Origines Bipontinae - Tom. I pag. 144).

 

(-120-) Der hiesige Amtmann Hermann Quadt von Landtscron, welcher gleichzeitig auch den Aemtern Saarburg und Schauwenburg vorstand, Vorgänger des Conrad von Soetern war der Enkel des Hermann Quadt, Herrn zun Landtskron, Homburg, Koenigsfeld, und Mürh, welcher mit Katharina von der Leyen zu Olbrück vermählt war. Zwei Söhne des letzteren waren Domherren zu Trier. Johann und Wilhelm, dieser war später auch Churbischof.

 

Das Wappen der Quadt sind zwei oben und unten gezinkte silberne Balken, auf dem mit einem Wulste belegten Helme ein wachhender Meister Bär zwischen zwei Flügen. (Ein Schreiben an ihn siehe Anhang)

 

 

(-114-)       

vom Hane (von Hagen)

 

Diese Familie, welche eine und dieselbe ist mit der von Hagen (de Hagen, auch ab indagine genannt) ist eine der ältesten im Rheinlande.

 

Das Schloß Hahn, welches in der Nähe von Lebach lag, war wahrscheinlich das Stammhaus der Herrn von Hagen, welche deshalb auch in mehrern Urkunden vom Hane genannt wurden. Theoderich von Hagen, Sohn Hugos von Hagen, war 1242 als Neffe einer der Erben Heinrich I, Herrn von Kirkel, eines Sohnes des Grafen Ludwig I von Saarwerden. Die Besitzungen, welche die Herrn vom Hane (oder von Hagen) in und um St. Wendel hatten, rührten daher wahrscheinlich von der Familie von Kirkel her, welche bekanntlich hier vielfach begütert war.

 

(-115-) Auf den Bännen von St. Wendel und den benachbarten Gemeinden Urweiler und Baltersweiler waren bedeutende Güter, welche die "Hahnen-Güter" genannt wurden und vor der Franz. Revolution der Familie von Dürkheim gehörten, welche dieselben gleichzeitig mit dem Schloß Soetern als Abkömmlinge des St. Wendeler Amtmannes Caspar von Hagen, Sohn des Nicolaus von Hagen und der Rosine von Soetern, ererbt hatten.

 

Da die vom Hane wiederum mit den Herrn von Esch verschwägert waren. So ist es wahrscheinlich, daß letztere Familie durch die vom Hane in den Besitz der Güter in und um St. Wendel gekommen ist.

Johann von Esch, welcher zu Anfang des 14ten Jhts lebte, hatte Lyse vom Hane zur Frau Eine Schwester dieser war an Hans von Heringen vermählt.

Die von Hagen trugen als Burgmänner von Liebenberg das Dorf Hofeld, die von Esch das Dorf Heisterberg zu Lehen.

 

Johann vom Hane

 

genannt Boeffgin, nimmt Churfürst Johann II unterm 5. Januar 1472 - Sonntags nach heil Jahrtag 1471 tr. Stils - zu seinem lebenslänglichen Diener in St. Wendel an und gibt ihm außer den 6 Gulden, die er aus dem Siegel (-116-) zu Trier bereits bezieht, 3 Malter Korn, 5 Malter Hafer jährlich, eine Wiese bei St. Wendelin und Freiheit von den bürgerlichen Lasten daselbst (Goerz Regesten - Temporale).

 

Der Sohn Gerhards, Heinrich, wurde nach seinem Tode 1387 von seinem Verwandten Johann, Kämmerer von Worms, Stammvater des ganzen nachfolgolgenden Geschlechts, beerbt, der nun Schloß Dalberg nebst allem Zubehör besaß und sich urkundlich zuerst 1395 mit dem Beinamen "genannt von Dalberg" findet. Mit sämmtlichen Dalbergischem Besitz. ... hat derselbe auch Namen und Wappen des Hauses angenommen, und seitdem führen die Kämmerer von Worms den Namen "Herrn von Dalberg".

 

Godebold II von Weyerbach a/N. erbaute um 1170 das Schloß Dalberg. Von den Enkeln desselben hat Godebold IV das Geschlecht derer von Weyerbach fortgeführt, dessen Bruder aber, Johann I, das von Herrn Dalberg angehoben. Dieses Geschlecht ist im Mannesstamm bereits i. J. 1319 mit Johanns Enkel, Anton v. Dalberg, erloschen. Letzterer hatte seinen Oheim, den Ritter Johann, Kämmerer von Worms, Gemahl seiner Mutter Schwester, Juliana von Waldeck, in die Gemeinschaft eines Theiles am Schloß und Herrschaft Dalberg aufgenommen. Der Sohn Johanns, Gerhard, Kämmerer von Worms, ererbte dann durch seine Verheirathung mit Greta von Dalberg, der letzten ihres Geschlechts, den anderen Theil des Schloßes.

 

 

Heinrich von Hagen

 

Churfürstlich Trierscher Amtmann zu St. Wendel, Bliescastel und Grimburg, war ein Sohn des Junkers Friedrich von Hagen - zur Motten, Amtmann zu Pfalzel, und der Sophia von Greifenclau zu Vollraths, der Erbin von Eppelborn (Ippelbrunn), Calmesweiler etc.

 

In der Aufforderung des Churfürsten Johann IV Ludwig (von Hagen) an die Städte und Aemter des Erzstiftes, betreffend die Verhaftung etc. der Zigeuner und Wiederteufer vom Jahre 1544, wird er als Amtmann von St. Wendel und in einer anderen Urkunde vom Jahre 1545 als Amtmann (-117-) von St. Wendel, Bliescastel und Grimburg genannt (Siehe Grimms Weisthümer II S. 94).

 

Sein einziger Sohn, Hans Heinrich von Hagen, Herr zu Eppelborn, heirathete eine Frei (?)(?) von Dern. Eine Tochter dieser Eheleute, Maria Amalie, brachte ihrem Gemahle Hans Bernhard von Loewenstein die Herrschaft Eppelborn zu, welche später durch die Verheirathung der Maria Margaretha von Loewenstein mit Philipp Conrad von Buseck an diese Familie kam.

 

(-118-)       

Caspar von Hagen

 

ebenfalls Amtmann zu St. Wendel und Bliescastel war der Sohn des Nicolaus von Hagen - zur Motten und der Rosine von Soetern, welche eine Tochter Johannes von Soetern war.

 

Caspar von Hagen war verheirathet mit Maria von Stein-Kallenfels, der Tochter Johanns von Stein-Kallenfels, Herrn zu Buntenbach, und der Catharina von Wildburg.

 

Amtmann von St. Wendel wurde derselbe im Jahre 1546 oder 1547, denn im Jahre 1548 erscheint er bereits als solcher, während im Jahre 1545 noch sein Vetter Heinrich von Hagen diese Stelle bekleidete. Schon im Jahre 1553 war Caspar von Hagen gestorben (+ 07.09.1553). Er hinterließ nur 2 Töchter: Elisabetha, welche später mit Johann, Vogt von (-119-) Hunoldstein, und Anna, welche mit Johann Philipp von Landschaden-Steinach vermählt wurde. Vormünder dieser Töchter Caspars von Hagen waren: dessen Vetter Johann von Schwarzenburg und dessen Schwager Melchior von Stein-Kallenfels. Im Jahre 1553 wurde zwischen diesen Vormündern und dem Burggrafen von Grimburg ein Vergleich in St. Wendel abgeschlossen.

 

 

(-120-)       

Johann von Oppenheim

 

genannt Hahnenschild, und Tryne, seine eheliche Hausfrau, schenkten durch Urkunde gegeben "auf Dinstagnacht nach St. Bartholomäus-Tag des heiligen Apostels" 1455, der Kirche und der Stadt St. Wendalin ihr dortiges Haus, nebst allem Zubehör, zu einem ewigen Spital und Herberge armer elender Leute (Näheres über diese Stiftung siehe 1ter Teil Seite 262 undf.).

 

Von diesen Eheleuten und deren Familien habe ich eine fernere Nachricht bis jetzt noch nicht auffinden können.

 

Vielleicht hatte Johann von Oppenheim eine geborene vom Hane zur Frau, welche in der obengenannten Urkunde (-121-) bloß mit ihrem Vornamen "Tryne" genannt wird. Der Beiname Johannes "Hanenschild" würde alsdann seine Erklärung gefunden haben, indem alsdann angenommen werden könnte, Johann von Oppenheim habe etwa das Wappen derer vom Hane angenommen oder auch nur zur Unterscheidung seiner Familie von andern Zweigen der Oppenheimer mit dem seinigen vereinigt, weßhalb man ihn dann "den mit dem Hanenschild" genannt haben dürfte.

 

Über der Thüre des Oppenheimischen Hauses, welches erst 1820 abgebrochen wurde, war ein Wappen in einen hervorragenden Stein gehauen, sichtbar, dasselbe war jedoch sehr verwittert und konnten die Figuren nicht mehr genau ermittelt werden, wie Augenzeugen berichten.

 

(-122-) In diesem Falle würde das hiesige Besitzthum der Eheleute Oppenheim von Seiten der Familie vom Hane, welche, wie wir bereits gehört haben, in und um St. Wendel begütert war, hergekommen sein. Zu verwundern wäre dann nur, daß kein Mitglied der Familie vom Hane (oder von Hagen) als Verwandter in der Schenkungs-Urkunde unter den Zeugen figuirt, es sei denn, daß einer oder der andere der genannten Junker eine Schwester der Tryne zur Frau gehabt, also Schwager des Johann von Oppenheim gewesen sei.

 

Dieser Johann von Oppenheim, genannt Hanenschild, ist übrigens der einzige seines Namens, dem wir in der Geschichte St. Wendels begegnen.

 

 

(-123-)       

von Soetern

 

Das Geschlecht der Ritter von Soetern ist gleich dem der von Hagen eines der ältesten in den Rheinlanden.

 

In Urkunden des 13. Jhrhts werden schon Herrn von Soetern genannt. In einer zu St. Wendel in den Vigilien der Apostel Simon und Juda 1304 errichteten Urkunde, wodurch Ritter Thilmann von Schauwenburg, genannt "Hudestoch", zu Gunsten des heiligen Wendalinus auf alle seine Rechte in betreff der Mühle bei Breiten Verzicht leistet, erscheint Wilhelm Miles de Sutra (Ritter von Soetern) als Zeuge (US 1, Pfarrarchiv St. Wendel)

 

Die Lehen, welche die Ritter von Schauwenburg hier besaßen, hatten dieselbe von dem Grafen Ludwig vom Homburg empfangen. (I. Theil pag. 160)

 

(-124-) Das Stammhaus dieses Geschlechts, das Schloß Soetern, lag ungefähr 3. Stunden von St. Wendel entfernt, in dem sogenannten Eberswalde, in dem jetzigen Fürstenthume Birkenfeld, Amt Nohfelden. Das zu Anfang des 16. Jahrhunderts neu erbaute Schloß Soetern lag unterhalb der Pfarrkirche auf einer Ebene, hatte gegen Norden einige Thürme und rundum einen Graben, war 5 Stockwerke hoch und hatte außen einen großen Rittersaal, mehrere sehr schöne, Wohnzimmer. Jahre J. 1805/6 wurde dasselbe auf Abbruch versteigert und ist verschwunden.

Botzelinus de Soetern abbas Tholeianus quae stirps in viciniae degens doctrinae utriusque fama claret 1290. Reinoldus de Soetern abbas Thol. 1360. Thomas de Soetern abbas Thol. 1422. Das alte Schloß wurde in den Pfälzischen Jahren 1504 niedergebrandt, aber wieder hergestellt. Henricus miles de Spetern monastus in Nimmrod

 

Der Ort Soetern bildete mit Braunshausen, Otzenhausen und Schwarzenbach das Hochgericht Eberswalde.

 

Die Familie von Soetern war, wie wir hören werden, an vielen Orten begütert und trug bedeutende Besitzungen von dem Erzstifte und andere zu Lehen.

 

(-134-) Die von Soetern waren auch in Heppenheim und Dienheim (Kurfürstenthum Mainz) begütert.

Bechthold von Soetern, war vermählt mit Hildegard von Dienheim - Oppenheimer Burglehn zu Dienheim.

Adam von Soetern, wahrscheinlich Bechtolds Sohn, hat 1482 auf Mithwoch nach St. Oitlien Tag von Churfürst Philipp von der Pfalz das Dienheimer Burglehn, die Stadt und Burg Oppenheim übertragen erhalten.

 

Wir finden sie in verwandtschaftlichen Verhältnißen mit vielen angesehenen rheinischen Ritterfamilien, so unda. mit denen von der Leyen, von Brücken, von Orley, von Hagen zur Motten, von Neipperg, Vogt von Hunoldstein, von Schwartzenburg, von Landschaden-Steinach, den Breder von Hohenstein, von Stein-Kallenfels, (-125-) von der Fels, von Dietz, von Neßelrode, von Bellenhausen, von Elver, von Pittlingen, Schilling von Lahnstein und zuletzt mit den Grafen von Oettingen-Baldern etc. etc., den Grafen Graz zu Scharfenstein, zu Burg Cronenberg, Falkenstein. Die von Metzenhausen (bei Kirchberg) sollen desselben Stammes mit den von Soetern sein. Jene waren Gemeiner der Burg Waldeck, besaßen das Amt Kübelberg und als Trierisches Lehen die Burg und Herrschaft Neef an der Mosel. Der letzte des Geschlechts Carl Michael Emmrig v. N. Trierischer Kämmerer und Oberjägermeister starb am 9. Februar 1750.

 

(Gefälle zu Oberemmel (10 Fuder Wein)

1/3 Wein zehnten zu Lieser

1/3 des Zehnten zu Pardenbach und St. Erasmus bei Saarburg als Lehen von Montclair.

Die Herrschaft bestand aus den Dörfern Ober- und Unter-Soetern, Busen und einem Theil von Schwartzenholtz, die ging vom alten Hause Salm zu Lehen.

 

Archivrath v. Eltester schreibt mir, die Herrschaft Eberswald sei reichsunmittelbar gewesen.

 

Das Soeternsche Wappen ist ein silberner Wurfhacken in rothem Felde, auf dem Helme einen mit Hermelin verzierten Hut, auf welchem zwei schwarze Flüge sind (oder einer sogenannten Wolfsangel roth in Gold oder auch silbern in Roth.

Das Wappen des Berthold von Soetern, welcher 1325, gleichzeitig mit Einolph von Leye als Burgmann vom Schmidburg erscheint, wird in Schneiders Geschichte der Wild. und Rheingrafen mitgetheilt in nachstehender Figur: (Zeichnung des Wappens)).

 

Vom 14. Jahrhundert ab erscheinen Herrn von Soetern in vielen noch vorhandenen Urkunden, von denen wir mehrere in Kürze und in chronologischer Reihenfolge anführen wollen, um dadurch ihre Familie und ihre Verhältnisse etwas näher kennenzulernen.

 

Wie Archivrath von Eltester mir mittheilt, nennen sich zwei verschiedene Geschlechter nach der Burg von Soetern:

 

1. Die Soetern (Sothern), welche einen schwarzen Schrägrechtsbalken mit zwei Leisten im goldenen Kern (Zeichnung des Wappens), auf dem Helme einen Mohrenkopf führen und deshalb auch Mohr von Soetern genannt werden. Diese kommen von 1302-1515 vor und starben aus mit Johann von Soetern, Herr zu Soetern und Neu-Warsberg Saarlouis vor 1523. Seine Töchter waren Catharina und Rosa. (S. Seite 130) Diesem Geschlecht gehörte die Herrschaft Soetern oder Eberswald.

 

2. Die von Soetern mit der Wolfsangel im Wappen, welche als Gauerben oder Gemeiner an der Burg Soetern betheiligt waren.

 

Unterm 26. May 1346 bewilligt Churfürst Baldewin dem Johann von Soetern und dessen Frau Betzele, daß ihre Lehen in Ermangelung von Söhnen ihre Töchter erben sollen. 1350: Agnes von Soetern, Schwester Johanns, war mit Peter von der Leyen, Amtmann zu Saarburg vermählt.

 

Demselben Johann beurkundet Erzbischof Cuno am 2. September 1372 (Urkunde in Trier, Goerz Regesten S. 86), (-126-) daß er seine Dörfer und Leute in der Pflege von Grimburg und St. Wendelin in den erzstiftlischen Schirm gegeben habe und es beiderseits jeder Zeit freistehen solle, dieses Schirmverhältniß wieder aufzuheben (Temporale). Im Jahre 1398 wurde Claus von Soetern, Arnolds Sohn, mit dem Eberswalde und mit Gerechtigkeiten zu Hermeskeil und Nonnweiler belehnt.

 

1422 am 6. September belehnte Erzbischof Otto den Philipp von Soetern mit 4 Ohm Wein jährlich zu Urtzge (Uertzig), welche Stammlehen der Herrschaft Daun waren.

 

Am 5. September 1440 gibt Jacob I dem Bechtold von Soetern 10 Malter Korn und 40 Schilling Jahrrente aus dem Amt Birkenfeld, den Wald "Königsfeld" und andere Güter mehr als Burglehen zu Grimburg und Schmidtburg - Samstag nach Allerheil. (Siehe Goerz Regesten)

 

 (-127-) 1446 am 9. Januar (1445 trier. Stils Samstags nach den Heil. dreyen Königstag) verschreibt Jacob I dem Thomas von Soetern, welcher ihm 1000 Gulden behufs Ablösung 100 Gulden Manngeldes des Grafen Dietrich von Seyn aus dem Zoll zu Engers geliehen hat, dieses Manngeld.

 

In einer Urkunde vom 30. April 1445 wird der Domherr Friedrich von Soetern genannt.

 

Demselben Thomas verschreibt Johann II am 18. Januar 1457 für die demselben schuldigen 1500 Gulden Schloß und Amt Grimburg, nachdem demselben bereits früher, unterm 14ten November 1455, das Schloß Smydburg nebst Zubehör für 1200 Gulden Amt und pfandweise verschrieben worden war.

 

Die Ehefrau dieses Thomas von Soetern war Ermgarte von Bellenhusen (S. Goertz), Tochter des Amtmanns zu Saarburg Oswald von Bellenhausen und der Agnes von Elleny.

 

(-128-) Johann II nimmt durch Urkunde vom 16. December 1465 - Montag nach Luzien- des Heinrich von Soetern Besitzungen und Leute zu Soetern, Achtelsbach, Meckenbach etc. gegen 8 Malter Schirmhaber jährlich in seinen Schutz. - Temporale -

 

1469 am 29 July verschreibt Johann II dem Heinrich von Soetern dem alten für 900 Gulden Schloß Schwartzenberg mit Zubehör amt- und pfandweise.

 

Dem Sohn des bereits genannten Thomas von Soetern bewilligt Johann II am Maerz 1476 (1475 Stil. trier. sab. post. Estomihi) seine Ehefrau Maria von Elver auf Güter und Renten zu Saarburg und seine Lehen zu Burenfelt zu bewitthumen. - Temporale-

 

Unterm 3. May 1479 befiehlt der Churfürst denen von Mettnich, seinem Amtmann zu Schwartzenburg Heinrich von Soetern d.a. Folge zu leisten, und (-129-) am 9. Juny desselben Jahres nimmt er die dem Heinrich von Soetern d.j. angehörige Leute, ungefähr 19 Hausgesessene, zu Ober Soetern, Oberndorf, Schwartzenbach etc. gegen 8 Malter Schirmhafer jährlich in seinen Schutz.

 

Einen Jacob von Soetern nimmt Johann II am 30. September 1474 uf Endrestag mit 2 Pferden gegen 20 Gulden jährlich auf 4 Jahre zum Helfer und Diener an.

 

Den Brüdern Thomas und Heinrich von Soetern bestimmt Johann II am 24 December (am heil Christabend) 1481, in ihrem Streite mit Johann von Soetern einen Rechtstag auf Mittwoch nach Eschmittwoch vor seinem Hofgericht (also auf den 27. Februar 1482).

 

Nach einer hier vorhandenen Urkunde geben uff Donerstag nach Sant Elisabethen Tag anno Dominy dusent vierhundert achtzig und zweyer Jare verkaufte der Junker Thomas von Soetern und Johann des itzgenannten Son des lieben Heylantz Sant Wendelins Bruder Meistern Mathias von Gunttorff pharner und rulben Cleßgin und begmontz Peter 3 1/2 reinsche Gulden jerlicher gulten uß iren Renten zu Rymeschwiller und roßperg vor fünfzig guter reinschr Gulden am Golde unter Vorbehalt des Wiederkaufrechts.

 

Freitag nach Und Lieb Frauen Tag Annunciationis 1518 eine Schenkung über den Zehnten zu Braunshausen.

 

Im Jahre 1489 empfing Johann von Soetern den Eberswald etc. zu Lehen. Auf Bitten Johannes wurden diese Lehen, welche bisher Mannslehen waren, von (-130-) der Lehnsherrin Barbara von Vinstingen, Gemahlin des Grafen Nicolaus von Meurs und Saarwerden, zu Gunsten der beiden Töchter Johanns, Catharina und Rosine in Weiberlehne (Kunkellehne) verwandelt. Erstere wurde die Gattin Heinrich von Schwarzenburg, letztere die des Nicolaus von Hagen zur Motten.

 

Im Jahre 1542 wurde das Erbe in der Weise geteilt, daß das Haus Soetern mit dem Eberswalde dem Nicolaus von Hagen, dem Herrn von Schwarzenburg aber das Haus Warsberg zufiel.

 

Nicolaus von Hagen hatte aus seiner Ehe mit Rosine von Soetern nur einen Sohn, Caspar von Hagen, Amtmann von St. Wendel. Dieser vermählte sich mit Maria von Stein-Kallenfels. Die beiden Töchter aus dieser Ehe, Elisabeth, Gattin des Johann Vogt von Hunoldstein, und Anna, Gemahlin des Joh. Philipp von Landschaden-Steinach, teilten sich in das elterliche Erbe.

 

(-131-) Da Anna kinderlos geblieben, so erbte 1602 Elisabeths Sohn, Johann Adam, Vogt von Hunoldstein, auch die zweite Hälfte des Eberswaldes.

 

Johann Adam und seine Ehefrau Elsbeth von Eltz bauten das zerstörte Schloß von Sötern wieder auf, erhielten von Kaiser Maximilian 1614 eine Urkunde über Haltung zweier Märkte und machten das Kloster Tholei zum Heil ihrer Seelen auf.

 

Der Enkel Johann Adams, Sohn des Niclas von Hunoldstein (Niclas, Vogt v. Hunoldstein, war Amtmann zu Birkenfeld. Sein Grabstein ist in der Kirche zu Sötern vor dem Hochaltar), Ernst Ludwig, Herr zu Züsch und Sötern, hatte aus seiner Ehe mit Maria Sybilla von Gemmingen keine Kinder, und überließ daher das Haus Soetern nebst Zubehör den Enkeln seiner Schwester Magdalena Catharina, welche 1662 mit Wolf Friedrich Eckbrecht von Dürckheim vermählt worden war. Bei dieser Familie von Dürckheim verblieb Soetern bis zur Auflösung des Deutschen Reiches (Die Freiherren von Dürkheim hatten auch das Hahnengut auf dem Banne von Urweiler geerbt, welches sie noch 1790 besaßen.).

 

Nachdem wir jetzt denjenigen Zweig der Soetern'schen Familie, welcher im Besitz des Stammhauses Soetern geblieben ist, näher kennengelernt haben, wollen wir wieder bis zu den letzten Decennien des 15ten Jahrhunderts zurückkehren.

 

(-132-) In dieser Zeit lebten viele Herrn von Soetern in hiesiger Gegend, die wir zum Theile bereits kennengelernt haben, wie den Jacob, Johann, Heinrich der alte und Heinrich der junge und Thomas, Vater und Sohn von Soetern, ferner Adam der alte, Anton und Adam der junge von Soetern.

 

1494 am 13. November vergleicht Johann II den Pastor Peter zu Soetern mit den Gevattern Adam, Heinrich und Johann von Soetern wegen verschiedener Gülten, welche die Leute zu Erweiler zu entrichten haben. Derselbe Erzbischof belehnt am 5. Februar 1496 seinen Rath Heinrich von Soetern für sich, seinen Bruder Anton und seinen Vetter Adam von Soetern mit einem Burglehen von Grimburg und Schmidtburg und einem Kempenischen Mannlehen. (siehe Goerz Regesten, Orig. in Koblenz)

 

(-133-) Den genannten Heinrich von Soetern beauftragte der Churfürst noch im Jahre 1499 mit einer Gesandtschaft an den Herzog von Lothringen. Ob dieser derselbe Heinrich von Soetern ist, welchem Johann II am 11. Januar 1503 (Mittwochs nach Dreyen Königtag) bewilligte, seine Ehefrau Adelheit (Aleide) Meynfelderin auf die Burg Arras zu bewitthumen, kann ich nicht bestimmen. Der Sohn des letzern Friedrich von Soetern, Herr zu Arras, heirathete die Tochter des Wilhelm Schilling zu Lahnstein.

 

Im Jahre 1483 unterm 9. April - Mittwochs nach Quasimodo anigeniti - hatte Erzbischof Johann II dem Heinrich von Soetern d.a. das Schloß Liebenburg bei St. Wendel, für 800 Gulden, mit welchem Gelde er dasselbe von Johann von Hundelingen wieder eingelöst hatte, amts und pfandweise verschrieben. Nachdem Heinrich der alte (-134-) aber verstorben war, verschrieb Johann II mit Einwilligung des Sohnes Heinrichs dem Adam von Soetern am 1ten May des Jahres 1496 das Schloß und Amt Lymberg (Lemberg) "nechst bey St. Wendelin gelegen" auf zehn Jahre für dieselbe Summe von 800 Gulden und ferner 200 Gulden, welche an dem Schloße durch Heinrich von Soetern verbaut worden waren, wofür aber dem Adam von Soetern resp. seinen Erben ein Fuder Wein jährlich aus der Kellerei Berncastel geliefert werden soll (Beide Urkunden befinden sich im Original zu Coblenz. Von der ad.1. ist eine alte Copie im hiesigen Stadtarchiv.). An demselben Tage gibt der Erzbischof diesem Adam von Soetern auf Lebenszeit für sein Haus zu St. Wendelin gleiche Freiheiten, als die Häuser anderer Adlichen daselbst haben.

 

(-135-) Dieser Adam von Soetern, welchen der Churfürst seinen Rath und lieben Getreuen nennt, ist der Stammvater aller spätern Herrn von Soetern, welche in näherem Verhältnisse zu dem Amte und der Stadt St. Wendel standen, auch der Stammvater des Churfürsten Philipp Christoph.

 

Adam war in erster Ehe vermählt mit Franziska von Orley, in 2ter mit Maria (Mergen) von Hagen (Adam v. S. d. Jahre war Gerichtsherr zu Mettnich, besaß Güter zu Uchtelfangen, Mettnich, Mühlfeld und Lockweiler von den von Hagen herrührenden Renten zu Rymschweiler und Roßberg etc etc.).

 

Maria war wahrscheinlich eine Schwester des aus den Sicking'schen Kriegsbekannten Churtrierischen Amtmannes zu Pfalzel, Friedrich von Hagen, Herrn von Eppelborn.

 

Franziska von Orley war eine Tochter Bernhards von Orley, Herrn zu Linster und Weisenburg, welcher mit Franziska von Argenteau (Arkenthal) verheiratet war. Eine andere Tochter dieser Eheleute (-136-) war Johannetta, die Gemahlin Diethers von Metzenhausen (Das Stammhaus der von Orley oder Urley lag bei Erden auf. Es führten die von Orley zwei, früher 3 rothe Pfähle im goldenen Felde im Wappen [Siehe von Strambergs Moselthal, S. 230).

 

Die Ehe Adams von Soetern mit Maria von Hagen scheint kinderlos geblieben zu sein, jeden Falls aber ist kein Sohn aus derselben hervorgegangen, welcher die väterliche Erbschaft angetreten.

 

Mehrere Urkunden von diesen Eheleuten ausgestellt sind noch hier vorhanden, welche alle aus den achtziger Jahren des 15ten Jahrhunderts datieren.

 

Die älteste derselben ist vom 11.ten Juny 1484, und befindet sich im hiesigen Stadtarchiv. Dieselbe lautet wörtlich wie folgt:

 

(-137-) Mergen von Hagen, Junker Adams von Soetern Hausfrau, fundirt den von ihr in der Kirche St. Wendelin gestifteten Altar. 11. Juni 1484.

 

"Ich Merge von Hagen thun konth und offenbare nun mich eigenerben und nachkomen allermenglich. So als Inn der Heiligen Kirche St. Wendelins zu sant Wendelin ayn nüve altare gebauwet und Inn eren sonderlich der Heil. Dreyveltigkeyt auch der lieben Heiligen Sant sebastian und Woffgang und sant agnes geweyt, welchen alter zur Zyt unbegabet dem nach So hann Ich Merge von Hagen gute mit wohlbedacht unde willen und gudem wissen zu dem guth altar als eyn anstyffteryn gegeben zugestelt und verschrieben geben zustelle und verschriebe hinfurt zu ewigen zukünftigen Zyten nach Notturfth alles, rechten das Dorf Huchelyngmetzer bisthom Inn Bließcasteller Ampt by ormshey gelegen (-138-) mit allen synen Herlichkeiten erbschaften, welden Gülten renthen zinsen und allen gerechtigkeit wie ich die bißher gehabt und genossen han, wie die namen hant und haben mögen, welches Dorff Huchelhey myr Mergen eignt von myn lieben Huß wirt adam von soetern zu eyner morgen gaben gegeben worden ist wie sich solchs gepürt. Darumb so han ich merge obgen. In der Zustellong und Ubergebong des gnt. Dorffs Huchelley Inn massen egsch "In dem obgedachten alten gescheen uff alle und eglich gerechtigkeit Ich dan in morgengaben wyse darzu gehabt han gentzlich übergeben Verzegen und Inn crafft dieß brieffs mich entsetzt und hie mit entploesst und den gen. Altar da mit begebet geerbt und hinfurt eben auch sohan Ich merge egen. solche Uffgabe und zustellong mit Halme und münde gethane Inn dem (-139-) Gericht das soliches Dorff Huchlhey untz gulten renthen zinsen und anders wie obgs. Inn gelegen ist nach vill er ordenong als recht und gewarheit ist Solicher egen. gulten, Renthen, Zinsen und anders wie obgs. von dem gen. Dorff Huchelhey (Huchelheim: bei Ormesheim ==> untergegangener Ort) schmende und fallende sol hinfurt zu ewigen Tagen genyessen und gebrauchen haben und nemen eyniglicher Capellane oder altarist des gen. altars der heiligen trinität. Darumb auf eyn eglicher altarist an gen. altars zu ewigen zukünftigen Zyten hinfurth thun sol und schaffen gethane werden alle wochen eyn lehen misse zu lediger Zyt got zu eren eyn Huswirt mir und allen den Ihenen wir begern zu trost Im leben und auch vur die im got verscheiden sint auch wan und welche Zyt got der almechtig über mich gebüt und von diesem elende verscheid. So soll eyn eglich altarist des gen. altars zuz zyt so zu ewigen Zukünftigen Zyten (-140-) alle Jerlichs eyn Löbelich Jare gezyt schaffen In begene und thun laissen mit den gemeyne Hern samhafft Inn den Kirchen sant wendelin eglichs Jares uff den erst Dienstag nach unseres Hern Lichenamstag vur mich myn Haßwirt und alle die wir Im leben begeren gewest sind und das mit vigilien und zweyen siegend missen. Die beide uff dem altar sancte trinitat und auch mit Comemoration als gewohnlich soliche zu eglichem Jaregezyde gepürlich Pfarer altarist schoilmeister und Glocken sol eyn eglich altarist des gen. altars ufzerichten und von den gen. gulten nemen dieß alles zu waren Urkunde und ewigl. gezügniß so hann ich Merge vom Hagen obgen. myn eigen ingeß an diesen breiff gehangen und diwile dieß mit myn adam von Soetern der obengen. Mergen elicher Hußwirt guten wissen willen und Verharknis geschehn ist han Ich adam myn eygen (-141-) Ingeß auch an dießen brieff gehangen und zu merer stedicheit so hain wir sampt eyn beden unseren lieben schwagern und vetter Heinrich von Soetern den alten das er sin Ingesiegel heran by die unsern gehangen hait das Ich henrich ytzgen. also bekenne von bede wegen gethan. Divile auch furten soliche uffgabe des gen. Dorffs Huchelhey mit aller siner Herlichkeit wie obgedacht nur uns scholthes, meyer und scheffen des gerichts zu ormeßhey mit namen Diederich scholthes und meyer folmar und jeder scheffen des gemelt. gerichts durch der Dickgen. Junffer vollmechtigen Momper und procurator das Wir dan gud schyne gesehen und lesen gehert han gescheen ist und dem gemelt altar der heil. Dreyvaltigkeyt uffgedragen sind zu ewigen tagen Inngeben und zugestelt ist und wir unser recht und anthenkniß von gerichts wegen darumb genommen hain So en wir gen. scholthes und scheffen (-142-) eigen Ingesiegels nit anhan So han Wir mit flys gebeden den ersamen Hern Niclaus unsern Kirch Hern das er sin Ingesz vur uns an dießen brieff hencken wolle das Ich nicolaus Kirchher zu Ormßhey obgen. bekenne gethane eyn Ingesiegel vor bede der gen. scholthes und scheffen wegen an dießen brieff gahangen hain und zu noch merer sicherheit aller obgedechter dinge han Ich Merge vom Hagen mit flyß den Ersamen Hern Johann stuber offenbarer schreiber und Notarius das er auch diesen brieff underschreiben und mit synem gewonlichen notarien zeichen signieren wolle obgen. Zu bezugen gescheen und geben in dem Jaren der gnade unsers lieben Hern dusent vierhondert achtzig und vier Jare in der zweyten Indiction uff freytag den eylften tag des mondes Juny umb mittag zyt oder bey der pabstlicher wirdickeyt des (-143-) allerheiligsten In got Vatter und unsers Hern Hern sixti des vierten babsts siner baibstlicher wirdickeyt Inn dem dreytzehenden Jare zu sant Wendel trierischen bißthoms daselbst Inn der Sacristey anfencklich In by sin des ersamen Hern mathis von gontorff und dez erbern peter Clocken vom oberstein amptman und Roßbergs peter brudermeister zu sant Wendlin gezugen dar zu gebden

 

Dieselben Eheleute Adam von Sötern und Merge vom Hagen verkauften laut einer Urkunde datiert: Uff der Kentetag da man zahlt nahe Christus gepurt dusennt vierhundert achtzig und drey Jare der Kirche zu St. Wendel resp. dem ersamen Herrn Mathys von Gonttorf, Parrer, Rulben Cleßgin scholtheß und Roßbergs peter zur zyt Brudermeister ihre renthen gefalle etc. in den Dörfern Uchtelfangen und Mettnich von dem von Hagen ererbt, für 500. Rinscher gulden gut vonn gold schwarr genog, behielten sich (-144-) aber, wie damals üblich, das Wiederkaufs Recht vor, der meyer des vestenn Junkers Adam von Sötern gerichts Hern zu Mettnich, Hans von Müllenfelt, sowie der Meyer und die Gerichtsleute von Uchtelfangen waren bei dem Acte erschienen und mußten die meyer gelopen und schwören die bet. gulten, renthen etc. zu liebern.

 

Der Wiederkauf erfolgte im Jahre 1490 uff Sanct Laurenz Tag, wie aus der betr. Bescheinigung hervorgeht, ausgestellt von Mathias von gontdorff Pfarner zur Zyth zu Sanct Wendelin, Claes Demut vonn schaffhusien Scholtes und Roßbergs peter Brudermeister des heilants und Hilger Kirchen Sanct Wendalins.

 

Merge von Hagen war inzwischen bereits gestorben, denn sie wird in dieser letztern Urkunde "Merge selige von hagen sin erste eliche Husfraube" genannt.

 

(-145-) Auch in dem hiesigen Kirchenarchive befindet sich noch eine Urkunde, wodurch Adam von Soetern und Merge von Hagen, seine eheliche Hausfrau 1488 auf St. Gregorius Tag ihre Zehnten in den Dörfern Mulenbach, Ruthweiler, Matzenbach, Ruthherzweiler und Bettenhausen in der Pfarrei Theisbergstegen (hinter Cusel am Glan) so wie sie solche von ihren Vorfahren ererbt und bisher beseßen haben, um die Summe von 800 guten oberländischen Gulden an Golde Münze der vier Churfürsten am Rhein an die Brudermeister der Kirche zu St. Wendel verkauften.

 

Nach einer Urkunde aus dem Jahre 1490 scheint Adam von Soetern sogar drei Frauen gehabt zu haben. In diesem Falle wäre eine von Brucken, die zweite dagegen Franzisca von Orley die dritte Frau gewesen. Die fragliche Urkunde, (-146-) welche sich im hiesige Stadtarchive befindet, besteht in einer Quittung über 40 Gulden welche Adam zur Stiftung von Messen an die hiesige Kirchen-Verwaltung gezahlt hat, und lautet:

 

"Wir Pfarner und Brudermeister der Heyligen Kirchen und Heylants zur Zyt zu Sanct Wendelin Nemlich mathias von gontorff, pharner Claus Demut von schaffhusen und peter von Roßberg bekennen uns semenklich und thun konth vür uns und unser Nachkommende pharner und Brudermeister der kirchen Sant Wendelins das wir empfangen und ingenommen hain viertzig Reinscher gulden von dem vesten unserm lieben Junckern Adam von soetern vor sie und siner sweger wegen zu eymem ewigen Jaregezyde und begenkniß Irer aller schweger frauwen der Edele Junffrauwe Kathrina von Brucken (-147-) Inn maszen wie das der Haubtbrieff wir darüber in han Clerlichen bestimpt und ufzeichnet mit vigilien und zweyen siegen myssen commemoracion uff zyt und stunde dar Inn benannt ewigliche zu thun und verschaffen gethane werde, das alles hain wir geredt und versprochen. gereden und versprechen Inn und myt Crafft dieß Brieffs vür uns und unser nachkomende alle und eynsiglichen Jars uffrichtig und vollenkomelich zu halten bestellen und verschaffen bescheen sol sondern eynicherley Indrag hindernis widderstand oder abroche und ob sache were da got vor sie und nit sin soll das wir oder unser nachkomende daro und do inn si mich und das nit hielten um verschnoffen also zu bescheen zu male oder eyndeils so sullent die obgen. unser lieben Junker und schweger von Irer Hußfrauwe wegen Ir erben macht hain soliche gult zu Yppelborn so ferne die (-148-) 40 gulden erdragen mögen an ander ende zu keren und stellen Inn gotsdienst inn maißen wie im Haubtbrief zu bescheen und doch die gult nit macht ine zu behalten anders dan wie der Brieff ußwist solche begenckniß bestellen und verschaffenn anderßwo gehalten doch alles so sinnenß an uns und unsere nachkomen sie wirt und das nit verbessert oder abgestelt dar widder stellen noech wollen wir Ytzont pfarner und Brudermeister und unser nachkomen nit reden thun noch schaffen gethane werde sonder dem allen und iglichen vollenkomelich nach zu komen sonder geverde und argelist des zu urkunde haben wir des lieben Sant Wendelin Ingesiegel an diesen Brieff gehangen uns aller obgß. ding zu bezugen Geben uff montagvest nach dem sontag der Heyl. Dryvaltickeyt des Jahres G. G. 1490 Jare.

 

(-149-) Adam von Soetern des Älteren zweitältester Sohn (Der älteste Franz war Dom Scholaster zu Trier, Hofmeister des Pfalzgrafen Alexander (?)) aus seiner Ehe mit Franziska von Orley war der Juncker

 

Ludwig von Soetern

 

geb. 1469 + 1574 (?), Amtmann zu Liebenberg (Lebenberg, Leemberg) und Schauwenburg.

 

In einer vorhandenen Urkunde "geben uff Cathedro Petry a. 1541 und ausgestellt von Seyfriedt Glock Pfarher und Sebastianus Zelting, Brudermeister, werdend die Eltern des damals noch lebenden Junckers Ludwig von Soetern ausdrücklich genannt: Adam von Soetern der ältere und Franczissa von Orley".

 

Wie lange beide Eltern gelebt haben, ist mir nicht bekannt. Im Jahre 1517 lebt Junker Adam aber noch, denn in diesem Jahre verglich er sich mit der Aebtissin Margaretha von Fraulautern (von Ellenbach) wegen des Baues der Kirche von Reisweiler (Adam von Soetern starb 29.10.1520).

 

(-150-) Ludwig von Soetern war mit Anna von Neipperg vermählt.

 

In einer mir vorliegenden, sehr beschädigten Original-Urkunde auf Pergament

 

"Geben zu Sant Wendlin in sechßzehnten tage des monats ..... Inn dem Jare Christi unseres Herrn funffzehnhundert und virtzig vier more trev. anerkennen die Eheleute Ludwig von Soetern und Anna geporn von Meyzergt" von den Brudermeistern der Kirche zu St. Wendelin 200 Goldgulden empfangen zu haben, wofür sie der genannten Kirche 8 Gulden jählicher Rente verkaufen, welche ihr jedesmaliger Kellner zu Huyß Lemberg jährlich zu Sanct Johannes baptisten Tag (mit Sommers) liefern, entrichten und bezahlen soll.

 

Churfürst Johann IV Ludwig (von Hagen) hing auch sein Siegel an diese Urkunde.

 

(-151-) Ursprünglich betrug diese Schuld 400 Goldgulden, worauf aber bereits im Jahre 1534 200 zurückbezahlt worden waren, wie dies aus einem Vertrag hervorgeht, den Churfürstliche Commissarien adhoc zwischen Ludwig von Soetern und der Kirche zu St. Wendel zu Stande gebracht hatten.

 

Dieser Vertrag lautet:

 

Deß Hochwürdigsten Churfürsten, unseres gnedigsten Herrn deß Erzbischoffs zu Trier dazu geordnete Rathe habenn die Irrungen und gebrechenn so sich zwischen dem Erwursten Junker Ludwigen von Soetern eines und dene Brudermeistern der Pfarrkirchen allhie zu St. Wendlin anderntheils erhaltendt, betreffend 400 Goldguldenn Hauptgelts und etliche davon noch hinderstendige Pensionen sampt anderen danebenn uffgemachten schulden uff heudt dato verhört und die (-152-) obgen. Parteien derselbigen Irer Irthumb nach fleissiger zwuschen Inenn angewandter Underhandlung mit Irem guten wissen und willenn entscheidenn und vertragen. In maßen alß davon hernach geschrieben volget.

 

Erstlich, daß die hinderstendige Pension, und die daneben uffgemacht schulden, dergleichen der guldenn den die Brudermeister auff daß vonn Soetern Hauß alhie gehabt, alles abe und verglichenn, und der von Soetern daß denn Kirchenmeistern zu entrichten und hinfurthen zu betzalenn nit schuldig sein solle.

 

So will aber die 400 Goldtguldenn Hauptgelts belanget die weill dann der vonn Soetern denn Brudermeistern vonn denn 400 Goldtgulden, zwei entricht.

 

Ist bethedingt und algemedt daß er denn Brudermeistern die übrige (-153-) 200 Goltguldenn hinfurther Jedes Jars mit acht redder guldenn, verzensiern und vergultenn solle, Wie er Inenn dan darauff solche 200 Goltguldenn von Jetz ann vier Jar nicht nacheinander verpensiert, und Inen deswegenn zween und dreißig räder gulden baar geliebert und betzalt hatt. Und nach verscheinung der vier Jahr soll der vonn Soetern macht habenn und in seins willenn stehn die acht redden gulden Pension nemblich mit 50 Goldtguldenn, zween, und also vortann abzulegenn und sich derer zu erledigen.

 

Damit auch die vorgen. Brudermeister der Pension jerlichs sicher und gewiß seienn. Soll der vonn Soetern sie derselbigenn uff sein Renthe und gultenn daß Hauß Lemburg darzu dem Hochg. unser gstr. Herr vonn Trier Alß der eigenthumbs Herr sein Bewilligung (-154-) gegeben und gethann hatt, gnugsam verwiesenn und versichern, Und die obermelte Partheien sollen aller Iren Irthumb sie mit einander gehabt, also gentzlich und zumal gericht und vertragen sein und pleiben.

 

Gebenn und gescheen zu St. Wendlin under Hochg. Unsers gnedigst Herrn Insiegel uff Sambstag nach St. Kilians Tag Anno 34 (1534).

 

Ludwig von Soetern starb 1547 und seine Hausfrau Anna am 5ten May 1555. Sie waren die Großeltern des Churfürsten Philipp Christoph. Ihre Grabmäler befinden sich noch jetzt in der Kirche zu St. Wendel, nebeneinander an dem untersten Theile der Wand in dem nördlichen Seitenschiffe. Die beiden Figuren sind in Lebensgröße in Stein gemeißelt und mit Umschriften umgeben, worin die Namen (-155-) sowie die Daten ihres Todes angegeben werden. Die Umschrift an dem Monumente Ludwigs ist übrigens bereits sehr verwittert.

 

Ludwigs Söhne waren Johann Ludwig, Georg Wilhelm und Philipp Christophel. Johann Ludwig v S. wurde am 16/2 1537 von Churfürst Joh (v Metzenhausen) zum Burglehnmann von St. Wendel angenommen.

 

Johann Ludwig von Soetern, in der Regel auch nur Ludwig genannt, war verheirathet mit Barbara Breder von Hohenstein (die edle Frau Barbara von Soetern Wittib lebte noch 1606), der Tochter des Philipp Breder von Hohenstein, in erster Ehe wahrscheinlich mit einer Glock von Oberstein, Tochter des hiesigen Amtmannes Peter Glock v Oberstein und Margaretha Harsbaum von Liebenberg. Er starb schon 1564, und seine Witwe, welche keine Kinder von ihm hatte, heirathete in zweiter Ehe 1567 den Friedrich von Stein-Kallenfels, Herrn zu Bundenbach.

 

Unterm 18 December 1563 stellte Johann Ludwig von Soetern zu St. Wendelin eine eigenhändige Quittung aus über fünfhalbhundert Gulden welche er von Schulteis. Scheffen u Gericht wegen der Glockengüther empfangen, so er von Peter Glock seel. erhalten. Joh Ludwig von Soetern starb den 2 August 1564 zu Lemberg (i. e. auf der Burg Liebenberg)

 

Philipp Christophel hatte sich dem geistlichen Stande gewiedmet, und starb hochbejahrt den 14. Juny 1594 als Churbischof zu Trier, Dom Cantor zu Speyer und Dom Custos zu Worms. Er war der Pate seines Neffen Philipp Christoph von Soetern, Erzbischof von Trier.

 

Philipp Christoph war der Eigenthümer eines Hauses (oder vielmehr zweier Häuser) in der Stadt St. Wendel von den Voreltern ererbt. (S. Urkunde) welches gegenüber dem Schloße lag und von Churfürst Jacob am 3 August 1578 gefreit wurde. Dieser hatte schon für seine Familie ein Fidei Commiß errichtet.

 

(-156-)

Georg Wilhelm von Soetern

 

 

Kurpfälzischer Rath und Oberamtmann zu Creuznach, Amtmann zu Zweibrücken, Amtmann auf Lemberg (Liebenburg) war verheirathet mit Barbara von Pittlingen (Püttlingen). Die von Püttlingen trugen die Herrschaft Püttlingen, bestehend aus Püttlingen , Rockershausen und Obersalbach von Lothringen zu Lehn.

 

Die Herrschaft ererbte von den Herrn von Püttlingen auf die Herrn nachherige Grafen von Crichingen.

 

Diese Eheleute ertauschten nach einer hiesigen Urkunde am 12ten October 1589 von Philipp Georg von Schmittberg den Brühl zu Linden, enthaltend 19 Morgen Heuwachsthum und ungefähr 40 Morgen Land für erblich.

 

Georg Wilhelm v S. kaufte am 13/6 1561 die Ruinen des alten Schlosses zu Linden nebst einem dabei gelegenen Hause, Hofbering von der Familie von Hilbringen für 1277 1/2 Räder Gulden (jeder zu 40 Kr. 24 alb) u am 3/10 1561 den großen Brühl zu Linden von Hans von Frankenstein. Er war Inhaber des Schlosses Löwenburg.

 

 Nach einem mir vorliegenden Schreiben des Wilhelm von Lewenstein an den Christoph Nagel von Dirmstein Domherr zu Speier vom 18/9.1575 wollte der H v. Soetern die nun und in St. Wendel gelegene Güter des Wolff Leyser ankaufen, und hatte den Schreiber beauftragt dieserhalb mit dem v. Leyser zu sprechen.

 

Dieser gab zur Antwort: Wiewohl er dem H. v. S. zu Diensten wo Ihme möglich zu wilfaren geneigt, so khonne er doch dismal kurtzhalbenn keinen gewißen bescheidt gebenn, mit Vermeldung daß nach Antrag der sachenn solches alles denen v. Soetern vor andern solle gegönnet werden. Wolle solches auch an seine Hausfruwen Freundschaft gelangen lassen.

 

Ein Originalschreiben des Churfürsten Johann VII an Georg Wilhelm habe ich gefunden, worin er diesen ernstlich ermahnt, seiner Schuldigkeit gegen die Kirche zu St. Wendel nachzukommen.

 

Der Stadt-Scholtheiß Sebastian Linxweiler hatte schon vorher unterm 23. Januar 1586 nach gewohnheit im Stifft zu schreiben, den edlen (-157-) ehrenwerten und gnädigsten Jurnckherrn Georg Wilhelm von Soetern in devotem und sehr höflichem Tone zur Zahlung eingeladen doch vergeblich.

 

Der Churfürst mußte drohen. Er schreibt:

 

"Werter lieber getreuer. Wir befinden in der Kirchen-Rechnung zu St. Wendel, daß du derselben jährliche Zehen gulden und zwantzig alb zu entrichten schuldig und dernwegen das Dorff Mettnich verunderpfandt seye, welche nun etlich Jahr hero onvergnuegt, der Kirche zu Abbruch außtehen verblieben. Wan wir nun damit der Kirchen desto besser das Irig gedeihen mögt, solch underpfandt anzugreiffen und sie darauß zu contentiern verursacht gewesen. So haben wir doch dich dernhalben zuvor ermannen wollen, mit gnädigen ernst bevehlendt, du wöllest daran sein das der Kirchen allen Restant und hinfuro alle Jahrs al solche Zehen gulden (-158-) gewißlich entrichtet sonsten wurden wir anderweg wie daselbig zu wegen zu bringen vor zu nehmen verursacht werden. Unnd wollten die ein solches dich darnach wissen zu gerichten gnädiglichen nit bergen.

 

Datum Wittlich den 18. February An. 86. more trev. Johan"

 

Ein ähnliches Ermahnungsschreiben ist hier vorhanden von dem Churfürsten Johann V (von Isenburg) an Unsern lieben getreuen Ludwigen vonn Soetern, welchem ich hier umsomehr Raum gönnen will, als dasselbe von St. Wendel datiert. (Unter diesem Ludwig muß wohl Johann Ludwig zu verstehen sein, da das Schreiben dem Jahre 1553 angehört). Es lautet:

 

 Johann von gottes gnaden Ertzbischoff zu Trier und Churfürst (-159-) Lieber getreuer. Wir haben durch unsern verordnete Rathe die Kirchen Rechnung allhie Inn Beisein der Kirchenmeister hören lassen Und werden von Inen bericht, Wie dein Vater Jerlich derselbigenn Kirchen, vermög Jngelegtenn Zettels schuldig gewesenn Unnd noch von etlichenn Jahren unbezalt außstehe, welches der Kirchenn nit zu kleinem Schadenn thu gereichenn, zu dem der Gotsdienst dardurch verhindert werde, Dieweill nun unns uß obliegenden Ampt Insehens zu haben gepuert damit der gotsdienst unnd Kirchenordnung Inn Iren vorigen stand unnd Wesenn kommen mögen. So ist unser gnedig Gesinnenn unnd ernstlichs begerenn, du wolltest solichenn vonn deinem Vatter ußstendigen schuld unseren dartzu verordnetenn Kirchenmeisternn uff Ir erfordern guttlich und unweigerlich entrichten und betzahlenn, (-160-) dann da solichs vonn dir nit beschehe, khundten wir nit umbgehen zu Handhabung unnd erhaltung der ehrenn gottes dargegenn für zu nemen, unnd zu gedenkenn, waß die notturfft erfordernn würdet, daß wir lieber weitherung zu verhuetenn underlassenn woltenn, das haben wir dir, dich Im bestenn darnach zu richtenn wissenn, gnediger meynunng nit verhaltenn wollenn. Und begerenn hierauff Dein beschriebene Antwort.

 

Dat. St. Wendlin denn 7ten Novembris Ao 1553

 

Nach einer aufgefundenen Notiz war diese Schuld folgende:

 

Pension von 11 Goldgulden von dem Jahre 38 facit f. 15 Jahr.

Item von dem haus bei dem Schloß 111 Guld steht aus von 10 Jahren.

Item von dem Annivarsario Elisabethen von Soetern 11 Rheingulden steht aus von 10 Jahren.)

 

 

 

(-161-) Georg Wilhelms Söhne waren Conrad und Philipp Christoph von Soetern.

 

Philipp Christoph von Soetern

 

geb. 01.12.1567, + 07.02.1652, hatte sich dem geistlichen Stande gewidmet, und war Domprobst zu Trier, Bischof zu Speier und Kammerrichter, als er nach dem Tode Lothars (von Metternich) 57 Jahre alt, am 25ten September 1623 einstimmig von allen Wählern zum Erzbischofe und Churfürsten von Trier gewählt wurde. Er war, um ihn in kurzen Worten zu charaktrisiren, ein Mann von hohem Geiste und voll Gelehrsamkeit, dabei aber ein unruhiger, heftiger, gewaltthätiger und herrschsüchtiger Fürst.

 

In dem unheilvollen Drama des 30jährigen Krieges hatte er, der Churfürst des heil. römischen Reiches, der (-162-) Erzkanzler durch Gallien, das Reich Arelat, sich auf die Seite der Feinde des Kaisers gestellt, war Verbündeter der Franzosen und der Schweden geworden. Anfangs suchte er Neutralität nach, übergab dann den Franzosen und Schweden sein Land zur Besetzung, leistete ihnen allen möglichen Vorschub und überlieferte den Franzosen die Feste Ehrenbreitstein, den Schlüssel des Rheins und der Mosel.

 

Ja, er soll sogar alles aufgeboten haben, um den Premier-Minister Ludwig XIII, den berühmten oder berüchtigten Cardinal Armand du Pleßis, Herzog von Richelieu, zum Coadjutor des Erzstifts Trier zu erheben.

 

Zur Strafe für solch verrätherisches Benehmen wurde Philipp Christoph auf Befehl des Kaisers am 26. Maerz 1635 von den Spaniern und Kaiserlichen unter dem Befehl des Grafen von Embden (?), dem Obristen Maillard und Metternich, welche von Luxemburg aus Trier überfielen, gefangen genommen, und zuerst am 4. April - 25. Maerz nach Gent in Belgien, sodann aber nach Wien abgeführt. In dieser Staatsgefangenschaft mußte er ca. 10 Jahre zubringen, während welcher Zeit (-163-) das hohe Domcapitel die Verwaltung des Landes leitete.

 

Nach einer Mittheilung Hansens soll Phil. Christ. zu Zweibrücken geboren worden sein.

V. Stramberg - Rhein Antiqund 2.B.S.289 - sagt von ihm: Entsproßen einem alten, aber wenig begüterten ritterlichen Geschlechte des Westerreiches, so ohne Zweifel mit denen von Metzenhausen einerlei Herkommens, war Phil. Christ. sicherlich in der protestantischen Kirche geboren (11. December 1567) und erzogen, denn er hat sein Vater Georg Wilhelm verm. mit Barbara von Püttlingen , den Häusern Pfalz und Baden als Rath und Oberamtmann zu Creuznach gedient.

 

Auf des Knaben oder Jünglings Übertritt mag sein Pathe, zugleich seines Vaters Bruder, ein älterer Phil. Christ. v. S. Domherr zu Trier und Churbischof lit. St. Mauritii (seit 19.Oct.1589) Domsänger zu Speier und Dom custos zu Worms, gest. 14.Jun.1592 vorzüglich eingewirket haben.

 

Der alte Herr, welcher in der Errichtung eines Fidei commisses seine Sorge um die Erhöhung des Familienglanzes bethätigte, wird zeitig des Neffen Beruf für denselben Zweck erkannt haben. Ohne Zweifel leitete der Chorbischof auch die Erziehung dieses Neffen, und hätte er damit pruncken mögenannten Im Gymnasium schon, unter der Jesuiten Aufsicht, ließ der jüngere Soetern alle seine Mitschüler weit zurück. Daß kaum den Kinderjahren entwachsen, er die Würde eines Magisters empfangen konnte; vorzügliche Fertigkeit in Sprachen und gründliche Kenntniß der bürgerlichen u canonischen Rechte wird von ihm gerühmt.

 

Seinem wohlbegründeten Rufe, und mehr noch seinen Familienverbindungen verdankte der junge Mann schnelle Beförderung. Domherr zu Trier von der Schule her, kommt er bereits 1600 OberChorbischof vor. 1604 wurde er zum Domprobst, 1609 zum Coadjutor des Bischofs von Speier, wo er schon 1610 zur Regierung gelangte.

Die Haupt.Ingenia der Welt, sagte man damals, seien Philipp Christopf, Wallenstein u Richelieu

 

Philipp Christopf war hochgewachsen, von blasser Gesichtsfarbe. Eine mächtig vorragende Stirn überschattete die feurigen Augen, darüber gebieterisch vortretende Augenbraunen.Eine eigenthümliche, doch zierlich geformte Nase, langer dünner Bart, das kahle Vorhaupt, das überhaupt spärliche Haar, verliehen dem ganzen Menschen etwas Auffallendes, Unheimliches. Und der Züge Eindruck wich der Rede keineswegs, die lebhaft, bündig geist u sentenzenreich, doch immer die geheime Absicht, den Zuhörer nicht nur zu blenden und hinzureißen, sondern vielmehr zu erdrücken verrieth. Einzig in der Vertrauten Kreise konnte Philipp Christ. diese Härte ablegen und dann sogar ungemein liebenswürdig sich zeigen.

 

Liebling, Freund und fast einziger Vertrauter Philipp Christopfs war der gelehrte Dominicaner Otto von Senheim (geboren a 4/7 1601) Doctor der Theologie, ein bescheidener, redlicher, frommer und wohlwollender Mann. Der Churfürst vertraute ihm wichtige Gesandtschaften an, so an die Regentin der Niederlande Isabella und an den König von Frankreich, ernannte ihn zum Domcapitular und 1633 zum Weihbischof der trier. Kirche. Er wurde gleich seinem Fürsten von den Spaniern gefangen genommen und wurde er erst in Folge eines drohenden Schreibens von Seiten des Papstes Urban VIII. aus seiner Gefangenschaft zu Jülich entlassen. Noch 10 Jahre lang, nach dem Tode seines Gönners Phil. Christ. war er als Weihbischof thätig und starb auf einer Inspections Reise unerwarteten Todes in der Abtei Laach.

1.

2. Siehe Marx Band IV S. 453. Klein Moselthal S. 217 Holzer de proepiscopis Trev. pag. 88-93.

(Anmerkungen auf Seite 165) Sein Vertrauter war auch lange Zeit der Official Dr. Johann Theod. Bruerius.

 

Vor wie nach seiner Gefangenschaft lebte er mit seinem Dom Capitel sowie mit den Landständen wegen der Willkür und Härte seines Regimentes in stetem Hader und Zwiespalt.

 

Ebenso war er bis zu seinem Tode mit der Abtei St. Maximin bei Trier, welche er als Commende beanspruchte, in heftige Streitereien verwickelt. (Siehe hierüber: Marx, Geschichte des Erzstiftes Trier II Abth. I Band pag 136-142)

 

Im Jahre 1645 war Philipp Christoph unter der Bedingung der Anerkennung der Wahl des Kaisers Ferdinand und Übergabe der Festung Ehrenbreitstein wieder in sein Land zurückgekehrt, und im folgenden Jahr besuchte er St. Wendel, welches gleichsam seine Vaterstadt war.

 

(Anmerkungen auf Seite 163) Vice Kanzler Jacob Graß und Dr. Meelbaum, Werkzeuge des Churfürsten zur Vergrößerung des Familien Peculiunas

 

Der Streit mit dem Dom Capitel entbrannte wieder aufs neue, (-164-) als er im Jahre 1650, auf Frankreichs Rath, den neuen Domherrn Philipp Ludwig von Reiffenberg zu seinem Coadjutor wählte und Miene machte, die Franzosen wieder ins Land zu bringen. Der Streit wurde zum offenen Kampfe, in dem das Domcapitel Truppen unter Anführung der Capitularen Carl Caspar von der Leyen und Hugo Eberhard von Cratz gegen den Churfürsten marschieren ließ. Philipp Christoph, von den Franzosen im Stich gelassen, mußte sich fügen und es geschehen lassen, daß Carl Caspar von der Leyen zum Coadjutor gewählt wurde (durch ein Schreiben der Fürsten u Stände d. v. Münster v. 5. Juni 1649. veranlaßt durch das Trier. Domcapitel, wurde Phil. Christ. ersucht, die an sich selbst nichtige vergangne Electionen des Freiherrn Ph. L. von Reiffenberg zum Condjuctor fallen zu lassen. (Abschrift des Schreibens ist hier vorhanden)).

 

Der Churfürst starb am 7ten Tage des Monats Februar 1652 donnerstags vorabends im 87 Jahre seines Lebens, einsam in dem prächtigen, von ihm erbauten Schlosse Philippsburg unter der Feste Ehrenbreitstein, ohne daß ein mitleidvolles Auge an seinem Sterbebette geweint hätte.

 

1631 u 1632 war in dem churfürstl. Schlosse Philippsburg der magister artium Felix Wendrownikius als Goldmacher beschäftigt. Diesen hatte der Churfürst aus weiter Ferne verschrieben. Der geheime Kämmerer, Michael Wiedmann, ein Günstling Philipp Christophs, welcher den unheimlichen Gast besonders haßte, vermochte ebensowenig wie alle andern, ihn doch nicht zu entfernen. Wiedmann war mit Barbara von Nettesheim verheirathet. Der Churfürst hatte den am 24. Sept. 1628 geborenen Sohn des Wiedmann eigenhändig zur Taufe gehalten. (zu Trier).

 

Lautlos, unbemerkt verschied derjenige, dessen Leben so geräuschvoll, so stürmisch gewesen.

 

(-165-) Gemäß seiner testamentlichen Bestimmung sollte sein Leichnahm nach Speier, wo er Bischof gewesen war, abgeführt werden, da aber seine mündlichen Äußerungen über seine Grabstätte vor seinem Ableben nicht bestimmt genug waren, so hat man beschlossen, daß das Herz nach Speier, die Eingeweide bei den Capuzinern im Thal Ehrenbreitstein (die Grabinschrift in der Capuzinerkirche in Thal schließt mit den Worten: Sat multa fecit, et passus est, Habeat quietem moriendo, Quam vivendo habere non potuit), sein Körper aber in der Domkirche zu Trier beigesetzt werden sollte. Ein eingemauerter Sandstein an der nördlichen Umfassungsmauer des Domes bezeichnet seine Grabstätte, welcher folgende Inschrift trägt:

 

Hic juxtra facet Reverendissimus et illustrissimus Archiepicopus Elector Trevirensis Philippus Christophorus à Soetern qui obiit 7ma Februarü anno 1652 cujus anima requiescat in pace. Amen.

 

Auf dem Landtag a. 14.Dec.1623 bewilligten die Stände einen Zuschuß von 100.000 u zu den Legationskosten 6000 Thlr. Im Januar 1625 wieder Landtag zu Trier neue Forderungen und Streit mit den Ständen.

 

Ein anderes Monument für ihn (-166-) in der Domkirche zu Trier ist der ungefähr 10 Fuß von obiger Gedächtnistafel entfernte schöne altarähnliche marmorne Taufstein mit einem Oel-Gemälde, die Anbetung der drei Weisen aus Morgenland vorstellend. Dieses Monument ist aus schwarzem, die vier Säulenschafte aus buntem Marmor, und die Figuren und Verzierungen aus Alabaster verfertigt. Es mißt in der Höhe 29 Fuß und in der Breite 16 1/6 Fuß. Rechts und links von dem Oelgemälde sind die Patronen des Fürsten St. Philippus und St. Christophorus, auf Postamenten zwischen den vier Säulen aufgestellt. An dem Giebel ist das Trierisch-Soetern'sche Wappen angebracht und die Giebelspitze ziert ein Kreuz, welches den Schluß des Monumentes bildet. (Siehe die Geschichte des Domes zu Trier von P.M. Walrand S. 80 und 127).

 

(-167-) Philipp Christoph war darauf bedacht gewesen, das Vermögen und das Ansehen seiner Familie zu heben und zu vermehren. Er erwarb deßhalb viele und bedeutende Besitzungen und errichtete am 6ten Maerz 1635 ein Familien Fideicommiß und Philipps Hospital. Zum ersten Besitzer desselben hatte er in seinem Testamente seinem Großneffen den Franz Philipp von Sötern, einen Enkel seines Bruders Ludwig Alexander und Sohn des Johann Reinhard von Soetern. Die Verwaltung des Fideicommisses führte der Churfürst bis zum Jahre 1647 selbst.

 

In der Handschrift, wodurch das Fideicommiß gestiftet wird, heißt es an einer Stelle:"Daneben aber im Falle die Capella S. Sebastiani so in vorberührter Pfarrkirche zu St. Wendel begriffen, darinnen unsere liebe, Vor- und Eltern seligen Begräbniß und Ruhebettlein vor langen Zeiten her gehabt und noch haben (Geschichte der Churfürsten von Soetern, Hontheim Hist. diplon. Trev. Tom III. S. 276-670 Brower Annal Trev. Tom. II S. 475-552 Wyttenboch Gesch. v. Trier IV.6. S. 125-225)

 

In der ersten Stiftung des Fideicommisses 6.3.1635 war dasselbe seinem Neffen Johann Reinhard zugedacht gewesen. "Dar aber der Bedingung unserm Söterisch Fidei commisse, Hospitalis Philippici trewlich vorzustehen, nicht nachkomme, sondern derren etliche Tonnen Goldts verwahrlost, verpfend, versetzt und alles mit überheuffig Schulden zu verderben, understanden."

 

Den Verschwender zu bestrafen setzte der eben aus Gefangenschaft zurückkehrende Kurfürst den Großneffen an dessen Stelle, und weil Philipp Franz noch minderjährig, wurde ihm als Curator des Fidei Commisses des Kurfürsten Schwestersohn, Bertram von Nestelrod auf Ehreshofen, beigegeben.

 

Des Philipp Franz Hofmeister und Amtsschreiber zu Dagstuhl war Georg Philipp am Endt. Der Churfürst schrieb nach Starnberg auch an diesen: "Es wirdt hiermit der unverschämpte Dagstuhlische Sackh-Pfeiffer Georg Philipp am Endt peremtorie citirt, vor der Söterisch Fidei Commission et Hospitalis Philippici Cantzley zu erscheinen. 7.Jan.1647 more Trev.

 

Den Hauptbestandtheil des Fidei Commisses bildete die Herrschaft Dagstuhl, welche aus dem Oberamte Wadern bestand. Dieses war in (-168-) zwei Hochgerichte, Wadern und Schwarzenberg, getheilt.

 

Die Herrschaft Dagstuhl hatte Philipp Christoph von den Gauerben derselben, den Herrn von Rollingen, den Grafen von Crichingen und den Freiherrn von Fleckenstein gekauft. Viele ältere Besitzungen der von Soetern'schen Familie, sowie auch neuerworbene wurden zu dem Fideicommisse geschlagen.

 

Klagen gegen das Fidei commiß

Benedictus Deus und seine große Gnadt. der uns ein mahl von den unerhörten pressuren Geldtaxationen, Verfolgungen und aus dem Rachen des insatiabilis Söterisch Fidei-Commiß gnadig errethet. Wir hetten sonsten mit Weib u Kindern wegen den so grausamen executionen aus dem Ertzstifft verlauffen müssen. Das quo cumque modo zusammengeschwapten zerlegtes Fidei Commiß.

 

 

Auch mehrere im Amte und in der Stadt St. Wendel belegene Besitzungen wurden demselben beigefügt, darunter das von der Abtei Tholey neuerworbene Haus in hiesiger Stadt (das Haus wird noch im Jahre 1786 das gräfl. Dagstuhlische Haus genannt.).

 

Der betreffende Original-Kaufact vom 20. May 1648 befindet sich in dem St. Wendeler Stadtarchive, und da derselbe nicht ganz ohne Interesse sein dürfte, so theile ich denselben nachstehend wörtlich mit:

 

(-169-) Urkunde betreffend den Verkauf des Tholeyer Hauses in der Stadt St. Wendel (20. May 1648).

 

Wir Maurus Abbt. Prior und Convent des Klosters und Gotteshauß Tholey, Benedictiner Ordens Thun kund und bekennen hiermit öffentlich für Uns und Unsere Nachkommen allen denen, welche diesen Brief zu sehen oder zu lesen vorkommbt. Dannach Wir im Jahr der gnadenreichen Geburt Unsers Erlösers und Seeligmachers Jesu Christi 1640 und Acht gezählt, in der ersten Indicition bey Hersch. unndt Regierung des allerdurchlauchtigsten Großmächtigsten unndt Unüberwindlichsten Fürsten unnd Herrn, Herrn Ferdinand des Dritten des Namens, Erwählten Römischen Kaysers allezeit mehrer des Reichs in Germanien, zu Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Kroatien unnd Sklavomien Königs, Erzhertzogen zu Oesterreich, Hertzogen zue Burgundt, Steyer, Cärnten, (-170-) Crain und Württemberg, Landgrafen im Elsaß, Grafen zu Tirol, Habspurg unndt Goertz. Unsers Allergnädigsten Herrn Ihrer Kaysl. Maj. Reiche deß Römischen im zwölften Hungarischen im 23ten unndt Böheimischen im 21ten Jahre, den zwantzigsten Monatstag May. Wir bei Uns reiflich erwogen, welchergestalt bey diesen Überschwären Kriegszeiten durch continuirliche Durchzug unndt Einquartierung verschiedener Armeen, gefänglicher Hinwegnahmung unndt kostbarer Rantzionirung deß negst vorhin gewesenen Praelaten Martin Nennig, so dan die immerwehrende Contributiones, Raub, Plünderung unndt Verderbung aller unsers Gotteshauß Güther, Vornemblich aber durch die bey Unseren Creditoren uffgeschwollene unndt noch täglich mehr unndt mehr uffschwellende Pensions in solch Verderben unndt Ruin gesetzt, daß wo Wir mehrern schaden in Zeiten nit vorkommen Uns auch entlich die Unentzögliche (-171-) Leibsnahrung abgehen unndt Wir zu Verlaßung des Closters unndt Gottesdienst genötiget werden, auch daß Closter gantz einfallen unndt alles in Desolation stehen lassen müßen. Unndt zwar solchem Vor augen stehenden gewisser Undergang Unsers Closters möglichst zu steuren daß Einige mittel erfinden können, Wan Wir Unßer in sehr engem Begrieff stehende Behaußung in der Stadt St. Wendel gelegen Umb bahr geldt anbringen unndt verkauffen, alßdan den Kaufschilling zur Still. unndt Befriedigung der ienigen creditoren, welche Unß durch continuirende unndt kostbahre Arreste alle lebensmittel entziehen, anwenden mögten, sich aber dabey befunden, daß vorgedachte Unsere Behaußung fast barlos unndt ohne schwäre Cösten nit zu repariren, darneben die Trierische Landschafft unndt der Kriegs Ufflagen General-Einnehmer, wegen deren uff solchem Hauß hafftenden Restanten und (-172-) Contributionen ansprach unndt Forderung daruff gemacht, ohne dem daß lehre Hauß so die geringste Assumenten Gütter nicht hat, unndt zu anders nicht, alß pro refugio in Kriegszeiten dienet. Järlich nichts eintragen können, wohl aber continuirliche Außgaben. Umb dasselbe in Tach unndt Fach zu halten, erfordert zu geschweigen, daß daßelbe in fundo et Teritorio alieno unndt ohne Consens deß Landfürsten erbauwet gewesen, also keine Käuffer darzu finden können, daß wir entlich mit Wißen unndt gnedigsten consens des Hochwürdigsten Unseres gnedigsten Churfürsten unndt Herrn, Herrn Pilipps Christophen, Erzbischowen zu Trier, deß heyligen Römischen Reichs durch Gallien unndt deß Königreichs Arelaten Ertzkantzler unndt Churfürsten, Bischoff zu Speyer, Administrator zu Prümb, Probst zu Weißenburg unndt Odenheimb, Commendatore zu St. Maximin, Alß Unsers Ordinary, auch (-173-) von gehabten Rath verschiedenen Praelaten unndt Abbten Benedictiner Ordenß obgmelde Unsere Behaußung zu St. Wendel käuflich angetragen unndt zu kauffen geben dem Wohlgebornen Herrn Frantz Philippsen Freyherrn uff Dagstuhl unndt Winnenburg von unndt Mitherr zu Soetern alß Sötterischen Commißaris, zu Behueff deß Sötterischen Fidei Commißi unndt Philipps Spitalb welcher unangesehen das Sötterisch Fidei Commißum seine bahre gelder besser anlegen auch wohl angesentlichere Häußer unndt umb geringeren Werth unndt mit weniger beschwernuß erhandlen können, dennoch uff Unser bietliches Anlangen obgedachte Unßere Behaußung umb Uns unndt Unßer Gotteshauß eines bestendigen Rechten Wahren Kauffs wie derselbe von Rechts wegen am kräfftigsten unndt verbindlichsten geschehen kann, soll oder mag, vor obgedacht Sötterisches Fidei Commißum unndt Philipps Spithall (-174-) kaufft hat umb eine Summa von 5000 Gulden rotatos die Wir alßbald vor ausfertigung dießes an guten, gangbahren unndt richtigen Müntzsorten bahr empfangen, derowegen Wir vorgemelten Herrn Käuffern unndt daß Sötterisch Fidei Commissum unndt Philipps Spithall besten gestalt hiermit quittiren, unndt Uns der Exception non numeratae pecuniae nimmer gebrauchen können noch wollen. Maßen Wir den vorberührten Kauffschilling zu Uns unndt Unseres Gottes Hauß scheinbahren nutzen verwendet, und daßelbe hierdurch vor gäntzlichem Verderben errettet. In deme Wir gleich nach dem empfang dem Stifft St. Simeonis binnen Trier ein Capital von 700 Reichs Thlr abgelegt unndt Alßo Unsers Gottes Hauß frey eygenen Hoff zu Thron an der Mosell gelegen, welcher vorgedachtem Stifft Hypothecirt gewesen, befreyet, darbey wir auch in ansehung solcher bahre (-175-) Zahlung ein Nachlaß von 200 Reichs Thlr verstandene interesse erhalten, daß übrige aber unndt benantlich 1440 sieben unndt einen halben Rhs.Thlr. Zur Bezahlung Herrn Renati Gülchen seel. nachgelaßenen Wittib unnd Erben angewendet gestalt dieselbe uff vorgangene Rechtliche liquidation unndt Erkenntnuß hin den daß Stadtgericht zu Trier gelegt, deponirt unndt consignirt worden, womit nicht allein Unserer Gottes Hauß Zehnt Gefäll zu Bettingen unndt Außen in Lothringen deren daruff haftender Hypothec, sondern auch andere Unsere im Ertzstifft Trier gelegene Güther unndt Renthen, welche von obgedachter Wittiben mit continuirenden Arresten zu verderblichem schaden Unseres Gottes Hauß geschweret worden, erledigt.

 

Hierauf geben Wir mehreren Wohlgebornen Herrn Käuffern unndt dem Sötterischen Fidei Commißo Vollkommene (-176-) macht unndt gewaldt, daß erkauffte Hauß in wirklichen besitz zu nehmen, daßelbe zu nutzen unndt zu nießen, unndt damit gleich wie mit anderen Fidei Commiß unndt Philipp Spithall gütter zu gebrauchen.

 

Versprechen von Uns und Unsere Nachkommenn bey Unseren wahren wortten, Prießterllichen Ehren, treuewe unndt glauben, auch an Aydl statt dießes Erbkauffshalber dem Sötterschen Fdei Commißo ieder Zeit guete uffrichtige Wahrschaff zu leisten bei Verpfendung aller Unseres Closters güthern, Renthen, unndt Gefälle so viel hierzu von nöten, zu ewigen Zeiten nichts gegen dißen Kauff zu thun, vor zu nehmen oder zu handlen noch zu gestatten, daß von anderen hiergegen etwaß vorgenommen oder gehandelt werde, gestalt dan Uns nit solle gegen dißen Kauff vorträglich (-177-) sein oder helfen einiger behülff geistl. oder Weltlicher Rechten, privilegien, Indulten ermanglung eines mehrern Consens totius ordinis, deßen nicht vonnöthen gewesen, weilen vor Ufferbauung des erkaufften Haußes der Consens ordinary von Unß nicht erhalten worden, absonderlich der Außzug casionis ultra Dimidium restitutionis absolutionis simulati Contractus Doli mali Unndt daß kein gemeiner Verzug gültig seihe es wehre dan ein special vorher gangen, auch aller andern wie die Nahmen haben oder Unß zum Gueten erdacht werden mögen, deren wir unß hiermit wißentlich unndt Wohlbedächtig begeben.

 

Zu deßo mehrerer becräfftigung dießes alles haben Wir Höchste Ihro Churfürstl. G. sowoll auch an negstgeseßene Praelaten zu St. Matheiß unndt St. Mergen so bey dißen Contract mit unndt angewesen, Underthenigst (-178-) unndt gebührent erbeten,daß sie Ihre Insiegel unndt Underschriefft neben mein deß Abbts unndt Convents Siegel, auch mein deß Abbts vor mich Prior unndt Convents Underschriefft, mit an dießen Brieff Thun hangen unndt setzen. Doch Ihnen unndt Ihrigen allerdings ohne schaden. Geschehen im Jahre, Monat und Tag wie obgemelt. (Unterschrieben sind:)

 

Philippus Christophorus Archiepis Elector trev.

 

F. Maurus Croptius Aptt zur Tholey

 

Fr. Nicolaus Abbas ad St. Mathiam

Nicolaus a Frinkler starb am 10. Februar 1649. Dieser Abt wurde von dem Erzbischof Philipp Christoph von Soetern leidenschaftlich verfolgt.

 

F. Johannes Abbas ad St. Martyrs

Johannes Halt starb am 21. April 1678 (1636-1678)

 

Fünf Siegel hingen an dieser Urkunde, welche sich in Duplo in dem Stadtarchive zu St. Wendel befindet. Die Siegel sind aber bereits verschwunden. Das Concept zu diesem Acte ist selbst noch vorhanden.

 

 

(-179-)

Conrad von Soetern geb. 24.12.1557

 

Herr zu Preusch und Abays, war Churfürstlich Trierischer Rath und Amtmann von St. Wendel, Saarburg und Schauwenburg. Churfürst Johann VII (von Schoenberg) hatte am 8. Februar 1588 die Herrschaften Schauenburg und Siersberg für 120.000 Gulden von dem Herzoge Carl III von Lothringen auf Wiederkauf erworben. Dieser Wiederkauf scheint aber bald erfolgt zu sein, denn schon 1619 verpfändete Herzog Heinrich das Amt Schauenburg dem dortigen Amtmann Joh. Friedrich Friesdorf.

 

Dieser Amtmann figuriert in vielen hier noch vorhandenen Urkunden, auch befinden sich noch Urtheile von ihm aus dem Jahre 1601 in dem hiesigen städtischen Archive betreffend: "Spann und Mißverstand zwischen dem damaligen Stadtschultheißen Christophel (-180-) Richter und den gemeinen Besitzer und Innhaber der sogenannten Junffrauen Güter, welche ersterem mit schefften und gülten verpflichtet waren.

 

In dem ersten Urtheil vom 6. Juni 1601 waren die Innhaber der fraglichen Güter aller Frön und Dienstbarkeit zu ewigen Zeiten endtragen und erlassen, wogegen sie vor jedes Jahr zu ew. Zeiten 2 Gulden und 5 alb ausrichten und bezahlen sollen. Im zweiten Urtheile (vom 15. November 1601) verfügt der Amtmann, daß die Debenten das Geld unter sich sammlen und in einer Rate an genannten Herr Schultheißen einzahlen müßten. Diese sogenannte Jungfrauschafft Güter finde ich später als Eigenthum der Familie von Hame wieder.

 

(-181-)

Ludwig Alexander von Soetern

 

Amtmann zu Münster-Meyfeld und Cobern, + 1612, erscheint, wie wir bereits gehört haben, als Zeuge auf dem Heirathsbrief des Georg von Stein-Kallenfels mit Rosine Schetlin von Burtenbach vom 8ten Maerz 1600. Ebenfalls als Zeuge figuriert er im folgenden Jahre bei der am 15. April 1601 stattgehabten Eheberedung des Friedich Wallrab von Koppenstein mit Elisabeth von Stein-Kallenfels neben Friedrich von Stein-Kallenfels und andern.

 

Ludwig Alexander heirathete die noch nicht 18 jährige Wittwe des Johann von Helfenstein, welche eine Tochter Philipps von Naßau, des Amtmanns von Welmich und Bernkastel, und als solche Erbin der Herrschaft Spurkenburg gewesen ist. Aus der Ehe mit dem von Helfenstein hatte sie eine Tochter Christina Catharina, welche die Frau des Otto Nicolaus von Stein-Callenfels wurde.

 

Der Bruder des Churfürsten Lothar von Metternich, Hans-Dietrich Freiherr von Metternich zu Sinzingen, kurtrierischer Rath, Amtmann zu Mayen, Monreal und in der Pellenz nahm zum Weibe die Anna Frei von Dern, des Subentius und der Katharina von Naßau-Spurkenburg einzige Tochter. Hans Dietrich =1625. Durch diese Heirath ist die Herrschaft Spurkenburg an die Metternich gekommen, nachdem sie viele Jahre ihnen und denen von Soetern ein Zankapfel gewesen.

 

Ludwig Alexander starb lange vor seinem Vetter Philipp Christoph. Das Schloß Lemberg (Liebenburg) nebst den übrigen väterlichen Besitzungen in hiesiger Gegend waren in seinen Besitz gelangt. (Während der Gefangenschaft des Churf. Philipp Christoph, seines Oheims, war der Landhofmeister Johann Reinhard von Soetern, unter dem Vorwande eines begangenen Majestätsverbrechen, eingekerkert, seiner mehrsten Güter beraubt und gezwungen worden, durch Erlegung von 30.000 Rthl die ihm angedrohte Todesstrafe abzukaufen.)

 

(-182-) Seine Söhne waren Johann Reinhard und Philipp Christoph von Soetern.

 

Philipp Christoph von Soetern

 

geb. 08.07.1595, Pate des Churfürsten, seines Oheims, hatte sich gleich diesem dem geistlichen Stande gewiedmet und starb vor diesem schon im Jahre 1622 als Domherr zu Trier, Mainz, Speier und St. Alban. Am 21. Sept. 1622 stürzte er vom Pferd und starb. Er hatte die Freude nicht mehr erlebt, seinen Pathen und Oheim den erzbischöflichen Stuhl von Trier besteigen zu sehen.

 

Johann Reinhard, Freiherr von Soetern

 

geb. 22.11.1596, + 1650, war, wie ihn eine hiesige Urkunde vom 11. September 1634 nennt, Herr zu Johansberg, zu Raulant, Dagstuhl und (-183-) Lemberg, Churfürstlicher Trierischer Rat, Landhofmeister und Amptmann zu St. Wendalin, und Pfalzel Grimburg Statthalter.

 

Während der Gefangenschaft des Churf. Philipp Christoph, seines Oheims, war der Landhofmeister Johann Reinhard von Soetern, unter dem Vorwande eines begangenen Majestätsverbrechen, eingekerkert, seiner mehrsten Güter beraubt und gezwungen worden, durch Erlegung von 30.000 Rthl die ihm angedrohte Todesstrafe abzukaufen.

 

Diesem Johann Reinhardt von Soetern verpfändete der Amtmann Johann Friedrich Friesdorf (in einer hiesigen Urkunde vom 1. Oktober 1611 "Johan Freischdorff Leutenandt zu Schaumburg" genannt) die Herrschaft Schaumburg, welche dieser seit 1619 pfandweise besaß, mit Genehmigung des Herzogs Heinrich von Lothringen, für die Summe von 44.648 Frc's (Die Wiedereinlösung dieser Herrschaft erfolgte erst im Jahre 1776); auch kaufte er die Burg Lockweiler, welche ein Lehn des Hochstifts Speier war, mit Zustimmung des Lehnsherrn von dem damaligen Besitzer Johann Christoph von Flersheim.

 

(-184-) Johann Reinhard starb im Jahre 1650. Seine Frau Gertrude, eine geborene F.F. von Pallandt, überlebte ihn. Diese ließ sich im Jahre 1657 nebst ihren Töchtern, den "Frei" Fräuleins Magdalena und Maria Agata, in die St. Sebastians Bruderschaft zu St. Wendel einschreiben und überschickte den Brüdern an Geld 2 Reichsthaler für sich und für die Kammermagd Anna Rosina Jegen, welche auch eingeschrieben worden war 9 albus.

 

1659. Dunnerschtag nach Eschermittwoch als man die Eyer, so in der Fastenzeit geheischen werden, durch die gnädige Freyfrau u Freillen in beysein Herrn Schultesen verzehrt worden ist ufgangen 10.Fl. 15alb. 1663 wird ein von Neßelroth von Soetern'scher Vormund genannt.

 

Die Frau W(ittwe) von Soetern lebte noch im Jahre 1678 in St. Wendel, dieselbe scheint auch hier gestorben zu sein. Der Soeterische Amtmann M. G. Jardin nahm am 27. Jan. 1691 ein Inventar der im hiesige Soet. Sterbhause vorgefundene Möbel auf.

 

Am 25. October 1655 befahl der H v Soetern dem hiesigen Kellner der verwittweten Freifrau v. Soetern jährlich 25. Malt Korn 30. Mltr Hafer, 18 Fuder Heu, 12 Fuder Stroh u anderes mehr jährlich aus den Kellerei Einkünften zu St. Wendel zu liefern. St. Wendel d 29ten Augusti 1666

 

Schreiben der Freifrau von Soetern geboren von Pallandt, Wittib an den Churfürsten d. d. St. Wendel den 23 Marty 1678:

 

Es haben Ew. Churf. Gn. die Urweyler und Rußberger underthanen viel zu null und gegen alle wahrheit berichtet, als wan Ich Ihnen die Schafft und Zinsen vom vergangenen 77iger Jahr hette nachgesehen, und deme ohnerachtet, selbe von meiner Dochter durch execution mittel darzu wollen angehalten werden: sondern ist vielmehr in facto wahr als Sie sich ihres erlittnen schadens beklagt und etwas nachlaß gebetten. Ich Ihnen zur antwort geben, daß Ihrem vermogen nach lieffern und das übrige hernechst nachtragen solten; womit die Underthanen ahn Meine Tochter, weilen Ich hohen erreichten alters halben zu dergleichen sachen sehr wenig so mir einige Aßißtenz noch beyhulff leisten thut, remittirt, die Ihre dan selbe antwort auch geben: Also wohl mehr als zu verwundern, daß sie so vermessen sein können, daß Erw. Churf. Gnaden wie droben gemelt linx und mit lügen berichten dörffen: Lebe also der trostlichen hoffnung, man werde mich die wenige noch (Anmerkungen auf Seite 190) vor mir übrig habende Tag in ruhigem Genoß der Kellerey Rendten und gefell laßen, und daßjenige nit aus handen nehmen, worauf ich verwittmet und dafür so viel hab nachlassen müssen; dan auf dem Ambt St. Wendel 20/m Reichsthlr Capital gestanden, dafür Ich Jahrs die pension ad 1000 R.Thlr ziehen sollen, welches Capital mit mehr andern dem Erzstifft bey dem Schwartzenburger Tractat zugewachsen. Zu dem ist mehr als zu viel bekandt, daß außerhalb hiesiger Kellerey Renthen, so bey diesen Jahren sehr geringschätzig kein andere Lebensmittel, noch auch sonsten von meinem Sohn /:als welcher selbsten von Haus und Hof nunmehr vertrieben und in Trier wie hinter dem Wirth sich aufhält:/ kein support im geringsten zu gewarten hab. Sonsten hette ich längsthin mehr als große ursach mich gegen diese so rebellische Underthanen, und praestirung deren schuldige frohndienst zu beklagen gehabt, daß selbe so nachläßig zu höchster Meiner praejudiz verrichten: Dan sie mir vergangen Jahr in sechs Monaten kein Sprißlein Holtz (Anmerkungen auf Seite 191) geführt, auch aus der Habersat gegen angelegtes gebott gangen und ihren Wucher nach gefahren, und die halbe achs nit gepflügt noch mit haber besehet, der augenschein gibts auch wie liederlich sie das Land erbauen, und theils mit hecken muthwillig verwachsen laßen, und ist daß Ihre arbeit so sie thun, des blosen Kosten nit werth ist. Als ist und gelangt an Erw. Churf. Gnaden mein demütigste pitt mich nit allein ex causis supra allegatis bey ruhiger poßeßion zu handthaben. Sondern sie underthanen auch zu Ihrer schuldigkeit mit frond und Dhienst, auch liefferung Renthen und gefell per decretum gnädl. und ernstlichen an zu weißen, da gegen Kundtbares vermögen selbe keineswegs zu treiben gedenke: Auch ins Künftige auf einseitige Klage ohne vorhergegangene Communication gnädigst nichts zu statuiren noch zu ordnen, und daß im übrigen wegen beigelegten beschwerungs puncten auch satisfaction haben und Klaglos gestellt werden mögen, dero tröstlicher Zuversichten bin und verbleibe nechst Gott schuldl. empfehl. Erw. Churfl. Gnade Demütigste F.F.v.S. geboren von Palland wittib.

 

Es finden sich hier noch Schreiben vor, welche in den Jahren 1660, 1661, 1663 und noch eines, welches unterm 31ten Oktober 1664 an die "Wohlgeborne Fraue Wittib von Soetern" gerichtet und von dem St. Wendeler Stadtschultheißen und Kirchenpfleger Johann D'Hame geschrieben worden sind.

 

(-185-)

Freiherr Franz Philipp von Soetern

 

zu Dagstuhl, Mitherr zu Soetern, Herr auf Dagstuhl und Winnenburg, auch Lemberg, war, nach dem Todes eines Bruders Philipp Christoph, der einzige Sohn Johann Reinhards.

 

Diesen Franz Philipp nennt Herr Baersch fast durchgängig Philipp Franz, wogegen derselbe in allen hiesigen selbst Original Urkunden mit nur einer Ausnahme immer Franz Philipp genannt wird.

 

 Die obige Titulatur wird demselben in mehreren hiesigen Urkunden ertheilt.

 

Ein Schreiben an ihn aus dem Jahre 1657 trägt die mir nicht erklärliche Adresse "Dem Herrn Ambtman of Weinenboerg". Wunenberg war damals aber schon im unbestrittenen Besitze der Freiherrn von Mettnich.

 

Nachdem mit Wilhelm das Geschlecht der von Wunenberg-Beilstein 1635 ausgestorben war, erhielt drei Jahre später der Domprobst Freiherr Emmerich von Metternich vom Dom-Capitel, das während der Gefangenschaft des Churfürsten den Regierungs Geschäften vorstand, die Belehnungszusage.

 

Philipp Christoph freigelassen wollte aber niemals einwilligen, belehnte vielmehr seinen Großneffen Franz Philipp mit dieser Herrschaft. Sein Nachfolger aber Carl Caspar von der Leyen stellte 1652 den Freiherrn von Metternich den Lehensbrief darüber aus, u diese blieben in dem Besitze Wunenbergs bis zur franz. Revolution.

 

(-186-) In einem Schreiben, welches Bürgermeister, Schöffen und Rath der Stadt St. Wendel unterm 29. August 1666 an ihn richteten, wird er Philipp Franz genannt, und ihm folgende Titulatur gegeben: Dem Hochwohlgeb. Herrn Herrn Philipp Franz von Soetern, Freyherrn zu Dagstuhl, Herrn zu St. Johannesberg, Welt Limberg, etc. Unserem gnedigsten Herrn etc.

 

Den Titel St. Johans oder Johansberg hatte schon der Vater Johann Reinhard so wie auch sein Großoheim Conrad von Soetern geführt. Ob hierunter dies oder jenes Johannsberg zu verstehen sei, vermag ich nicht zu bestimmen. Welche Besitzung unter "Welt" zu verstehen ist weiß ich ebensowenig; dagegen ist unter Limburg das Schloß resp. die Herrschaft Liebenburg (Lemburg)bei St. Wendel gemeint. Das fragliche Schreiben selbst teile ich nachstehend mit.

 

(-187-) Im Jahre 1666 hatte sich das Gerücht verbreitet, in St. Wendel sei eine Seuche ausgebrochen, diesem Gerücht zu begegnen, war der Zweck folgenden Schreibens.

 

"Hochwohlgeborner Freyherr, gnädiger Herr etc. Dieweilen wir eußerlich in erfahrung gebracht werden, waß gestaldt dieses orth hinc inde beschreyt sein solle, alß wan die leidige Seucht und contagion eingerißen davon bereiths viell und etzliche Häußer ausgestorben, und noch mehr andern krank darmit darnieder liegen. Dahero dan bey hohen Straff verbotten, Unsere Leuth außzuhalten, selbigen kein Paß, wenigers wo Sie in Durchreiße benachten möchten, daß logement oder Herberig zu gestatten. Wan unßer Gott sey Immer wehrendes Lob, solches nit, sondern ein erdicht falsches Außschreyen ist, so von keinem ehrlichen Menschen je verificirt noch dargetahn werden kan; Alß haben wir nit (-188-) underlaßen sollen Euer Gnaden durch Zeigern dieses Michell Alßfaßer Hochgerichtsscheffen hiemit underthänig und expreße berichten undt versicheren zu laßen, daß in Einem Jahr mehr nit als 3 Persohnen, darunder waß der älteste Burger Bartell Kreutle, und zwo alter frawen, deren die Eine über 30 Jahr mangelhaft, die andere auch über Jahr undt tag krank gewesen, gestorben wie gemelter Alßfasser mit mehreren referiren wird, underthänig bittendt, Uns die hohe Gnad zu erzeichen, undt denjenigen, welcher Uns also fälschlich beschreydt dafern selben nuhr bekandt gnädig zu Denominiren, und Unß rechtlich gegen selbigen zu vindiciren Welches alles E. Gnaden negst göttlichen hochen uffnehmen Underthänig nit verhalten annebens verbleiben sollen. Eurer Gnaden Underthänige Bürgermeißter, Scheffen und Rath daselbsten.

 

(-189-) Freiherr Franz Philipp war, wie wir bereits in Erfahrung gebracht haben, durch den Willen des Churfürsten Philipp Christoph, seines Groß-Oheims, Besitzer des von Soetern'schen Fidei Commisses geworden. Nach dem Tode des Churfürsten wurden von verschiedenen Seiten Reclamationen gegen das Fidei Commiß erhoben. Auch die Stadt St. Wendel erhob Beschwerde darüber, daß Wege und Ländereien zu diesem Fidei Commiße genommen worden seien, welche der Stadt zugehörten. Namentlich war es aber das Domcapitel, welches klagbar wurde, Philipp Christoph habe mehrere Besitzungen per fas et nefas an sich gerißen, welche nunmehr repetuirt werden müßten.

 

Im Jahre 1654 verglich sich Franz Philipp mit dem Domcapitel. Bei dieser Gelegenheit schenkte er die Thiesburg oder Diesburg bei Ruwer, welche Churfürst (-190-) Philipp Christoph von dem Herrn von Schoenberg gekauft hatte, nebst Weinbergen und anderen dazu gehörigen Gütern dem Domcapitel zur Benutzung des jedesmaligen Domdechanten.

 

Noch im Jahre 1760 nannte sich der damalige Domdechant einen Herrn zu Diesburg (Siehe Baersch Trier. Adreß Kal. 1844 S. 246)

 

Auch an das Erzstift mußte der Herr von Soetern vermöge Vergleichs zwischen ihm und dem Churfürsten Carl Caspar (von der Leyen) mehrere Besitzungen abtreten, wogegen ihm 15.000 (20.000) Reichsthaler gezahlt werden sollten. Da aber die Staatskasse nicht in der Lage war, diese Summe gleich baar bezahlen zu können, so wurde dem Freiherrn Franz Philipp sowohl zur Deckung der laufenden Zinsen, als auch zu Sicherstellung der Haupt-Schuld-Summe (-191-) die Kellerei St. Wendel überwiesen.

 

Des Freiherrn von Soetern Beamter (Kellner) in St. Wendel in dieser Zeit war ein gewißer (Junker) Johann Rutgerus a Linster, von dem noch ein Schreiben aus dem Jahre 1661 vorhanden ist, worin er ersterem die Geburt eines Söhnches angezeigt und ihn bittet, die Pathenstelle bei demselben übernehmen zu wollen. Joh. Rut. a Linster hatte zur Frau Anna Margaretha Dhamian, geb. 11.02.1662. Sein Sohn hieß Philipp Franz Johann.

 

Dieses Verhältnißes geschieht auch Erwähnung in nachfolgendem Schreiben, worin der Churfürst den Freiherrn erinnert, seine Schuld bei der Kirche zu St. Wendel abzutragen.

 

Es lautet dasselbe:

 

Carl Caspar etc. etc. an den Wohlgebornen Unsern lieben getreuen Franz Philipp Freyherrn von Soetern zu Dagstuhll. Wohlgeborn Lieber Getreuer. Auß beyliegendem Extract Wendalischen Kirchen-Manuals geben wir auch gnädigst zu vernehmen, waß die Synodales und Kirchenvorsteher zu gemelten St. Wendel sowohl wegen Dauthweiller, Mettnich und St. Sebastian, alß auch Unserer euch Pfandtsweyß cum onere et honore eingeraumbter Kellerei an Euch zu praetendiren haben. Gleichwie und diese praetensiones vor andern Debitis privilegyrt, und ihr auch zu deren (-192-) Abstattung von selbsten willig sein werdet, Also wollen Wir Unß auch gnädigst versehen, ihr gemelt Kirch ohne fernern aufschub befriedigen und allerdings Clagloß stellen werden, damit Wie uff ferneres ansuchen nicht verursachet werden, derselben durch andere mittell zur Zahlung zu verhelffen, so auch hierbey in gnaden Womit euch ohne dene wohlgewogen verbleiben, haben anfügen wollen.

 

Geben in unser Statt Trier, den 22. xbr 1656

 

Carl Caspar

 

Die St. Wendeler Kirchen-Verwaltung war überhaupt oft in der Lage, sich über den Herrn von Soetern wegen Säumigkeit im Bezahlen beklagen zu müssen. Mehrere Erinnerungsschreiben von dem damaligen St. Wendeler Schultheiß und Kirchenpfleger

 

(-193-) Johann D'hame aus den Jahren 1653 bis 1657 sind hier noch vorhanden, welche aber meistens an einen gewißen Herrn Zoller auf Dagstuhl (à Monsieur M. Zoller, Officier à Dagsthul) der wohl wahrscheinlich der Intendant oder Kellner des Herrn von Soetern war, gerichtet (Dieser Herr Zoler redet D'Hame in seinem Schreiben an "Edler vester gnash. und hochgeehrter Herr Vetter". Soll Zoller vielleicht identisch mit Zolly sein?).

 

Diese höflichen Erinnerungs-Schreiben scheinen aber in der Regel von geringem Erfolge gewesen zu sein, und den Kirchenplegern blieb in diesem Falle kein anderes Mittel übrig, um der Kirche zu ihrem Guthaben zu verhelfen, als die Vermittelung des (-194-) Landesfürsten anzuflehen, welcher als dann, wie wir bereits früher gesehen haben, mit Nachdruck dahin wirkte, daß die Kirche befriedigt wurde.

 

Daß übrigens nicht allein die Familie von Soetern, sondern auch andere adeliche und vornehme Debitores der Kirche zu St. Wendel mit der Zahlung der dieser schuldigen Pensionen, Renten und Zinsen säumig waren, geht unter anderm aus zwei hier vorhandenen Schriftstücken hervor, wovon eines dem 16ten, das andere aber der Mitte des 17ten Jahrhunderts angehört.

 

Obschon der Zusammenhang unserer Darstellung dadurch in etwa gestört wird, so wollen wir doch dieselben etwas näher ansehen.

 

Das eine ist eine Beschwerdeschrift, welche (-195-) dem Churfürsten zu Coeln, wo er sich damals aufgehalten zu haben scheint, am 16ten October (?) durch den Schultheißen von St. Wendel übergeben worden ist, wie ein auf dem fragl. Schriftstücke befindlicher Vermerk es besagt.

 

Als Debitoren der Kirche werden hier genannt:

 

1. Der Blicker von Lichtenberg.

 

2. Des edlen und Erenvesten Junker Ludwigs Zanten seligen hinterlassene Erben.

 

3. Des Geilingers (Gailingers) seligen Dochtermann Wolff Leißern.

 

4. Die würdig Frau Abtißen von Naumünster, das Kloster hat aber Albrecht von Naßau eingenommen. (Im Jahre 1576 war nur noch die Abtissin und zwei Conventualinnen vorhanden, welche das kloster dem Grafen Albrecht von Nassau-Ottweiler übergaben.)

 

5. Des Edlen und Ehrenvesten Alexander Braubachs hinterlassene Erben. Die edlen und Erenvesten Wolfgang vom Hagen und Johann Fausten der Helmstetter.

 

(-196-) 6. Bernhart Montzenhaimers seligen aus der Meierey Dautweiler modo Philipp Kempendorf. (Dautweiler, Duitweiler, Dauitweiler gehörte 1545 dem Junker Bernhard von Flersheim genannt Muntzemer, welcher dort seine eigenen Leute und sein eigenes Weisthum hatte.)

 

7. Die von der Leyen, wegen der Meierei Duremberg

 

8. Junker Johannsen von Kerpen von wegen des Hochgerichts zu Hirchtweiler. Dieser war der Sohn Heinrichs von Kerpen (= 3. Juni 1557) und seiner Gemahlin Catharina Schenck von Schmittburg. Der Grabstein dieses Heinrichs von Kerpen befindet sich noch jetzt in der Kirche zu Illingen.

 

Das zweite Schriftstück ist ein von dem Schultheis und Kirchenpfleger Johann Wilhelm Dham angefertigter (-197-) Contract Wendalischer Kirchen-Manualis.

 

Hierin heißt es:

 

Erstlich ist Junkher Gonderoth zu Lichtenberg der Kirchen ab anno 1652 biß izt instehend S. Sebastiani 1657 inclus. ahn pension, ohn die alte Restand schuldig 104 Gl.

 

Item der Herr von Soetern wegen der Meierei Dauthweiler amt Mettenich sodann wegen S. Sebastian jedes Jahr 27 Gl. 2 alb thut ohn die alte Restant  162 Gl.

 

Item wegen der Kelnerey alhie von 3 Jahren jedes Jahr 25 Gl. facit 75 Gl.

 

etc. etc.

 

Item der von Kerpen zu Ilingen ahn pension von 1652 biß hierher ohn die alte Restant 30 Gl.

 

NB. Dessen Anteceßor hat daß Underpfandt veräußert, und der iezig Inhaber des Haußes Ilingen gibt vor, Er bedine sich deß gl. Haus Ilingen als eines Lehns und remittire die Kirch ahn deß äigenthumb, da doch deßwegen nichts vorhanden.

 

(-198-) Item der Herr grave von Wittgenstein zu Neumagen jahrs den Kirchen ahn pension schuldig 37½ Gl. facit in 6 Jahren 225 Gl. darauff 1652 gelifert 95 Gl. 18 alb. undt 1655 acht ohmen schlechten wein, welcher noch nit zu gelt ahngeschlagen etc. etc.

 

Zwei Schreiben von Bürgermeißter, Scheffen u Rath etc. etc. der Stadt St. Wendel an den Herrn v. Soetern sind hier vorhanden, das eine mit der Adresse:

 

A. Monsieur Monsieur Le Comte de Soetern etc. a Dagstuhl vom 13/8 1674.

 

Das andere mit der Adresse:

Dem Hochgebornen Grafen u Herrn, Herrn Philipp Frantzen von Soetern uff Dagstuhl uns. gnäd. Herrn.

 

In beiden wird demselben Dank gesagt für seine Verwendung bei beiden Hn. Gubernatoren und dem Intendanten zu Trier für die Stadt, bittend, er möge auch fernerhin wo nöthig die Stadt recommandiren u von Schäden warnen und gnäd. affection etc

 

Kehren wir nach dieser kleinen Abschweifung zu der Familie von Soetern wieder zurück:

 

Franz Philipp soll ein Verschwender gewesen sein. Er starb im Jahre 1696. Sein einziger Sohn Maximilian Emanuel, Graf von Soetern, starb 1729 ledig als der letzte Mann seines Geschlechts.

 

Philipp Franz hinterließ 4 Töchter. Die älteste derselben, Maria Sidonia, war die Gemahlin des Grafen Rotger Wilhelm von Oettingen-Katzenstein-Baldern; sie starb aber schon 1691 und ihr Gemahl 1693.

 

Nach dem Tode Franz Philipps von Soetern (-199-) fiel die Herrschaft Dagstuhl etc. seinem Enkel, dem Grafen Crato Anton Wilhelm von Oettingen-Baldern, dem Sohn Maria Sidonias, zu, während der Churfürst Johann Hugo (von Orsbeck) die Mannlehne, womit die von Soetern von dem Erzstifte belehnt gewesen war, als erledigt einzog.

 

Crato Anton Wilhelm war verheirathet mit der Schwester des Churfürsten Franz Georg, der Gräfin Eleonore von Schoenborn und starb 1751. Dieser Ehe waren 4 Söhne entsproßt, von welchen drei sich dem geistlichen Stande wiedmeten, während der drittgeborene, Graf Joseph Anton von Oettingen-Hohenbaldern und Söttern, dem Vater in der Regierung folgte.

 

Dieser hatte zur Gemahlin Christina, Tochter des Fürsten Christian von Schwarzburg-Sondershausen. Diese hatte in ihrer Jugend an den Höfen zu Wien und Dresden gelebt, dort die kath. Religion kennen und lieben gelernt und war in ihrem 17ten Jahre (1748) in der Ursulinenkirche auf dem Hradschin zu Prag in Gegenwart (von) vielen hohen Personen zur katholischen Kirche übergetreten. Graf Johann Anton heirathete sie 1761. Sechs Jahre später, 1767, gründete dieser das Capuziner Kloster zu Wadern und nannte dasselbe seiner Gemahlin zu Ehren Christiansburg. Diese starb am 26. Juni 1771 und wurde in der Kirche des genannten Klosters begraben. In 2ter Ehe war Johann Anton verheirathet mit Maria Antonia, Gräfin von Zeil-Wurzach, spätere Gräfin von Hohenzollern-Hechingen.

 

Nach seinem Tode, welcher am 20ten April 1778 erfolgte, nahm seine Tochter Philippine Caroline, welche später, 1792, mit dem Fürsten Rudolp Joseph von Coloredo-Mansfeld (Obersthofmeister etc. geboren 1772. Rud. Jos. Fürst v Coll. Mansfeld, war der älteste Sohn des Fürsten Franz Grundaccas, Großkammerherr, Reichsvicekanzler) (-200-) vermählt wurde, resp. deren Vormundschaft (?) die Herrschaft Dagstuhl in Besitz.

 

Eine Tochter Crato Anton Wilhelms, Charlotte Juliane, heirathete den Gafen Philipp Carl von Oettingen-Wallerstein, wurde aber schon 1766 Witwe. Diese sowohl als auch der Graf Franz Wilhelm, Bruder des verstorbenen Grafen Joseph Anton, welcher Geistlicher und Domprobst zu Coeln geworden war, protestirte gegen die Besitznahme Dagstuhls von Seiten der Tochter Joseph Antons durch den Reichs-Deputations-Beschluß vom 25. Februar 1803 (§ 15). Dieser erhielt dafür eine Landentschädigung auf dem rechten Rheinufer: Die Abtei Heiligenkreuz zu Donauwörth, die Klöster Kirchheim, Eggingen, Maichingen und andere Besitzungen.

 

Auch der Sohn der verwittwen Gräfin von Oettingen-Wallenstein, Crato Ernst, der i.G. 1774 zum Reichsfürsten erhoben worden war, machte Anspruch auf Dagstuhl. Die französische Revolution machte dem Streit ein Ende, in deren Folge die Herrschaft Dagstuhl eingezogen und mit Frankreich vereinigt wurde. Nachdem der Mannesstamm der Grafen von Oettingen Baldern 1798 mit Franz Wilhelm erloschen war, verglich sich die Fürstin von Colloredo-Mansfeld 1802 mit ihrem Vetter, dem Fürsten von Oettingen-Wallerstein, und überließ demselben, ihre Ansprüche auf eine Aversional-Entschädigung geltend zu machen.

 

(-201-)

(von) Roßberg

 

Der erste diese Namens, welcher in mir bekannten Urkunden genannt wird, ist der Bürger

 

Nicolas von Roßberg

 

zu St. Wendalin, welchem der Churfürst Johann II mittwochs nach der eylfftusent megdetag (26. October) 1463 die Erlaubnis zu einem Mühlenbau "an der Rychswiese" und gleichzeitig einen Pachtbrief über die genannte Mühle auf 40 Jahre erheilte. Zwei Jahre später (Dienstag nach Martinstag) 1465 erlaubt der Churfürst demselben für 10 Schillinge Heller (?) jährlich den Wasserlauf bei der Rychswiese zu seiner Walk- und Oehlmühle. (siehe Goerz Regesten etc. Seite 127 und 222)

 

Peter von Roßberg (Roßbergs Peter)

 

ein Sohn des vorigen, erscheint in mehreren hiesigen Urkunden aus den Jahren 1483 bis 1490 als Zeuge und zwar in seiner Eigenschaft als Brudermeister der Kirche neben Beymontz Peter.

 

(-202-)

Schank

 

Ein Wendel Schank war im Jahre 1545 Gerichts-Bürgermeister.

 

Friedrich Schank,

 

gewöhnlich mit dem Beisatze "von Reichenbach", war Wirth "Zur Krone" (daher auch Kronen Friedrich genannt) und erscheint 1563 als Hochgerichtsschöffe.

 

Im Jahre 1592 war er neben dem Hochgerichtsschöffen Peter Schmitt als Deputirter auf dem Landtage, welche nach Wittlich zusammenberufen worden war.

 

Schank war am 26. August 1590 als bevollmächtigter Deputirter mit Hans Jacob Rieb auf dem Landtag zu Coblenz.

 

Schank scheint, da dieser Name später hier nicht mehr vorkommt, ohne männliche Nachkommenschaft geblieben zu sein. Von seinen beiden Töchtern heirathete die eine, Maria (Schänkin), den Hochgerichts- und Amtsschreiber Nicolaus Demuth, die andere, Anna, den Churfürstlichen Kellner Johannes Damianus von Welschbillig.

 

(-203-)

von Zolly

 

 

Urban Zolly war, wie wir bereits gehört haben, der Schwager der Gebrüder Nicolaus und Peter Glock (1550), welche letztere, ohne Leibeserben zu hinterlassen, gestorben zu sein scheinen. Ob nun dieser Urban Zolly resp. dessen Kinder die alleinigen Erben der Familie Glock und er daher Vater eines zweiten Urbans Zolly und eines anderen Sohnes Namens Moriz gewesen ist, oder aber ob Moriz Zolly auch eine Glock zur Frau gehabt und daher der Schwager Urban Zolly gewesen, kann ich mit Bestimmtheit nicht sagen, nur geht aus der nachstehden mitgetheilten Urkunde aus dem Jahre 1588 hervor, daß gleichzeitig sowohl die Kinder eines Moriz als auch die eines Urban Zolly Erben der Klocken-Güter waren, über welche in der genannten Urkunde verfügt wird:

 

(-204-) "Uff heudt Freitag, den 9ten Decembers in Anno Funfzehen hundert Achzig und acht Stilo Novo ist ein uffrichtiger Erblicher bestettigter erbkauff gemacht und beschlossen worden, zwischen dem edlen und Ehrenvesten Hans Friedrich von Franckenstein und der Edlen und tugendsame Martha geborene von Bentzenrath seiner Ehelichen Haußfrawe als Kauffern In beysein des Ehrenvesten Hanns Holandts Ebersteinischen Amptman zu Werdenstein, seinen Stieff Vatter und dan Leonhardt Kast sallmischer Amtman zu Heeßenpittling anstatt Sein und von wegen seiner ehlichen Haußfrauen Margarethen Dietterin, Phielips Koch Kannengiesser und Bürger zu Saarbrücken, als verordtnete vurmunder weylandt Moritz Zolly Selig hinderlasser Kinder Philips Wolff und Hanß (-205-) Friedrich, und Hanß Bock, bürger zu St. Nabor als Vurmund. Urban Zollis Selig hinderlassene Kinder, sie haben Namen wie sie wöllen als verkauffere Nemblich aller ihrer ererbter Ligender guetter sambt ober herlich und gerechtigkeiten - except daz Hauß beym Rathauß - So sie ererpt worden von weylandt der gemeine glockenerben zu sanct Wendell im selbigen gericht und im ampt Schaumenburg in derselbig Pfleg und anderswo gelegen, auch Gulten, renten, geldt, Korn, Habern, Hüner, Hanen, Cappaunen, Keß, Orbeß, nichts außgescheiden ahn Lehn Richen Leuthen, frön, dinst, fischen und Jagen, alle eigenthumbs ersucht und unersucht, so Sie gemelte Erben einhaben, Außerhalb der Lehn und Freyhauß bey dem schloß gelegen sampt seine Hoffgeringe so die Verkauffere ihnen vurbehalten, nur solches alles sollen sie (-206-) obgesagte Kauffere, ihnen denVerkauffern geben und bezalen Fünf Tausend gulden ieden gulden zu zwantzig fünff alb gezalt, Müntz wie zu St. Wendell im Stifft Trier gange und geneme ist, und es ist auch bereth daz die Verkauffere bey den Lehnhern die Consens vur erlegung des ersten Termins auff ihren costen außbringen sollenn, aber die empfahung der Lehn uff der Käuffere costen nach gebür oder tax eines ieden Lehnhern außrichten und bezalen, sonder zu thun der verkauffere, Item ist auch zugelaßen und bewilliget durch die Verkauffern, die weill aussen und bettingen vur zweyhundert gulden zu 15 batzen versetzt ist, aus gescheiden die Leibeigenschafft daselbst (welche in diesem Erbkauff gezogen). So Kauffere soliche soma der 200 Fl. erlegen und bezalen würden, sollen sie alle renten, gülten, hüner und cappen etc. auch erblichen und Eigenthümblich haben, derogleichen (-207-) dz Lehn von dem Junckern von Cronbergk die escher Guether zu Nauweiller und bubwiller gelegen, Sollen sie Käuffern auch entpfangen erblich behalten, auch die Ansproch des Weyhers zu Rickwiller in der Pfarre Wolfferswiller gelegen und soliches Alles Sie Kauffern uff ihre Costen richtig und gangbar machen, dieser auffrichtig Marckt ist bestetigt und beschloßen worden durch Underhandlung des Ehrenhafften und fürnehmen Sebastian Linxwiller schultesen zu sanct Wendell, in bey wesen als Sonderlichen Hierzu beruffen mit Name Nicloß Demut Stadtschreiber und Hanns Jacob Rieb schreiber dieses, und demnach ettliche stück von den Verkaufften Guettern beschwert und versatzt sein, die sollen von der Kauffs soma gelöst und an derselbig abgezogen werden, was das Pfandtgelt erdregt, wie dan auch die Schulden So die (-208-) gemeine Glockenerben weilandt Hanßen Schlabatzen seligen erben zu thun seindt, waß sich deßen in guter Rechnung befindet acht tag vur Nechste künfftigen St. Gertraudentag, ohne einichen fernern Uffschub, gedachten Schlabatzen wittiben oder deren erben in ihre behausung zu Sanct Wendell erlegen und bahr bezalen sollen und volgendts den übrigen rest der Kauffsuma, auff künfftigen St. Martinstag in Ao. 89 den Verkauffern (ohne ihren Costen) gleichvals zu St. Wendell zu ihren sichern Handen gegen genugksamber quitung auch bahr bezalen und erlegen sollen und alsdan gleich baldt in der jährlich messung aller angeregter guetter sonder einichs der Vkauffer, oder sonst iemandts anders von ihrent wegen verhinderuns zu gehn, und soliche (-209-) zu gebrauchen haben. Es haben auch gemeine Verkauffer ihnen hierin außdrücklich vurbehalten, die schulden so sie in Rechtfertigung Stehn, gegen die Junckern sebach und Hagen und auch die Geldtforderung an Juncker Wolff von Kronbergk. Es sollen auch hergegen die Verkäufferen den gemelten Käuffern hierüber genug samb verschaffen an den enden und orthen da es sich gebüren will, Wag und leisten wie ebenmeßig vorgenannten Vormunder von ihren Obrigkeiten und Herschafften Ihre gewalt, ridimirte und glaubwürdige Copey den Käuffern zustellen sollen. Desgleichen über diesen bescheene Kauff die gebürliche Kauffbrieff vor erlegung der gantzer Hauptsuma der Fünftaussent Gulden obg. Wehrung uffgericht und verfertigt sollet werden.

 

(-210-) In dem ist Abgereth worden, daß von Verkäuffern daz verkaufft gut, biß zur letzten bezalung vor ihr gewiß underpfandt verpleiben solle. Zu Urkundt haben sich beyde Partheien und underhändler mit Eichnen Händen underschrieben, geben und gescheen zu St. Wendell uff Jar und Tag wie ob stet.

 

(Die Ehefrau des Käufers, Hans Friedrich von Frankenstein, war Martha von Benzerath, deren Familie in Longuich an der Mosel bedeutende Besitzungen hatte. An der Mauer der dortigen Pfarrkirche befindet sich in Stein gehauen das Bild eines knieenden Frauenzimmers. Nach einer Ueberlieferung soll daßelbe Frau Dorothea von Benzerath vorstellen, welche, weil sie sehr klein war und eine sehr gebogene Nase hatte, Eulchen genannt wurde. Sie (-211-) wurde zu Ende des 16. Jahrhunderts (1587 bis 1593, also ungefähr in derselben Zeit, in der obiger Kauf stattfand) als Hexe angeklagt und wahrscheinlich verbrannt (Baersch).

 

Im Jahre 1598 verkaufte Johann Friedrich Zolly, einer der genannten Klockschen Miterben, "die sämmtlichen Erben zugehörige Zollische oder Glocken-Behausung beim Rathhaus alhie" an den hiesigen Bürger Willibord Mey für 215 fl (Wolf May, Kronenwirth, versprach 1617 den Brüdern der Schuhmacher Bruderschaft ein Ohm Wein nach seinem Tode, was der Stadtschreiber Lettig in das Bruderschafts Register notirte.).

 

1590 wird Hans Fried. Zolly als Eigenthümer des Wurtzelwaldes genannt.

1600 wird ein Zolly Schwager des Kellners Johann Damianus genannt, der ein Haus in der Stadt an der Pforte als Erzstiftisches Mannlehn besaß.

 

Der bet. Kaufact lautet:

 

Kaufbrieff.

 

Ich Johann Friedrich Zolly, Jetzo wohnhafft zu St. Wendel bekenne öffentlich hiemit und in Krafft dieses briefs, vor mich, meine Erben und Nachkommen. Nachdem ich dem Ernhafften und fürnehmen Wilbert Mey Bürgern zu St. Wendel mein und meiner Miterben alte Behausung, gelegen zu St. Wendel bei dem Rahthauß, (-212-) welche wir von unseren Vorältern selig gedächtnuß wohlhergebracht und ererbt erblich verkaufft vor und umb die somma 215 fl. den gulden zu 25 alb gezahlen Wendelischer Wehrung wie dan d. Uftrag mit Mundt und Halm, wie prauch, vor Schöffen und gericht zu St. Wendel beschehen, welche genannten Somma er Käufer uf ziell und zeitt erlegen und erschießen solle, Nemblich sol er Käufer ahn bezahlung gemeltes Hauses, mir ohnverzöglich alß bahr erlegen, und bezahlen 60 Fl., gerurter Wehrung, welche er Käufer mir vor Dato dieses also bahr erlegt, dero wegen ihme den 60 Fl. hiemit und zu bester forma quittiere. Weiter soll er Käufer von Dato dieses ahn zu rechn. über 1 Jahr uff Sundag Reminiscere Ao 99 Wiederumb 50 fl zu entlicher bezahlung der 215 fl ohn einige meine Kosten und schaden (-213-) bei Verpflichtung seinerfahrend und liegend guetter gewißlich mir vorgnügen und erschließen, Wie ich Verkäufer dan ihne Käufer bei dießen Kauf des Hauses zu hanthaben und ihme des wegen schadlos zu halten und zu Inteveniren auch ihme deswegen guetter ufrichtige wehrschafft gegen meine Miterben zu tragen, bey verpflichtung aller meiner fahrenden und liegenden guetter, hiemit und in Crafft dieses Briefs in guettem glauben versprochen und zugesagt sich habe uf den Nohtfahl seines Costens und schadens, da einiger ufgehn wurde, zu erholen.

 

Es ist auch ferner hierin bedingt, nachdem ich ihme den Käufer vermög habenden Verschreibung schuldig worden, die Somma 25 fl (zu 24 alb) zu zahlen, das von jetzo über 1 Jahr nemblich uf Sondag Reminiscere Ao 99 12½ Fl. (-214-) gerurter Wehrung, in erlegung der 50 fl. wie obgemelt und fortters im volgenden Jahr 1601 die anderen 12½ fl zu bezahlung abgehn, und öhme Käufern zu guet kommen solle, dessen zu wahrer Uhrkundt, so hab ich dieses geschrieben und underschrieben auch mein gewohnlich pitschafft zu mehrer sicherheit, hie zu ende ufgetrukt. So geschehen zu St. Wendel in beisein des Ernhafften Leonhardt Dahm von Welschbillig alß gezeug, Niclas Demuths und Hannsen Metzgers beide Bürger und wonhaft daselbst zu St. Wendel als Marckts Leuhte, den 17. February 1598 also underschrieben

 

          Johann Friderich Zolly (L.S.)

 

 

Mit diesem Verkaufe waren die Miterben nicht einverstanden, und es trat der Procurator Johann (-215-) Moriz Zolly als Kläger in seinem und seiner Miterben Namen, gegen den Käufer und jetzigen Besitzer des Hauses auf (Johann M. Zolly wird zuweilen Johann M. von St. Nabor (St. Avold) genannt, er scheint also dort gewohnt zu haben). Der bet. "Proceßus judicalis" befindet sich in dem vorliegenden Gerichts Protocollbuche, und dürfte derselbe für einen Juristen von Fach nicht ganz uninteressant sein, da sowohl Anklage als auch Rechtfertigung mit vielem Aufwand von juridischer Gelehrsamkeit abgefaßt zu sein scheinen.

 

Die Klage Zollys hebt an:

 

"Vor Euch Fürsichtigen und Ersamen Herrn Scholteisen und gantz gericht erscheint Johan Moritz Zolli, vor sich und im Nahmen seiner Miterben als rechtmäßige haeredes und einhabern der glockischen Guetter Cläger gegen und wieder willebrodt Mey, bürger alhie zu St. Wendel, beclagter und bringe jedoch nicht in gestalt eines (-216-) herrlichen zierlichen Libels, sonder alleinig mit erzehlung der geschicht in schlichter Petitionsweiß Articulatim clagend vor wie volgt.

 

Zum 1 wahr zu sein, auch hochrühmblich und Löblich in allen Rechten und Constitutionibus versehen ist, daß Keiner dem andern seine aigenthumbliche guter wider recht und billigkeit vorenthalten, und ohne rechtmeßigen Titul poßediren und besitzen solle.

 

Zum 2. etc. etc.   Zum 12. etc. etc. (Respons. und Defensionales Artli sind 39. darauf erfolgte Replic etc. (?))

 

Die Sache wurde mehrere Male behufs Deliberation ausgesetzt. Vor dem dritten anberaumten Gerichts Termin kam ein Compromiß zwischen beiden Parteien zu Stande.

 

Darzu wurden als Arbitratores beiderseits erbetten (-217-) Niclos Trapff, Sebastian Hautz, Sebastian Motz und Hannß Ruttig. Die haben Donnerstags am 28. Juny (1607) die Vergleichung volgendermaßen getroffen. Nemblich solle beclagter Wilbrodt Mey bei der erkauffter und Streitiger Behausung pleiben und Clägern, Johan Moritz Zolly ahn Hauptgelt nachlaßen, so Cläger beclagtem schuldig Einhundert gulden, die fünff Malter Korn pension aber sol Cläger beclagtem bezahlen, und jeder den halben Costen, so in dieser Rechtfertigung erwachsen, selbsten tragen und bezahlen. Cläger beclagten gegen alle andere Interessenten des Hauses, uf all vorfallende Weg schadlos halten und die Eviction als auch die Verdication, ohne beclagten schaden noch entgeltnuß vertretten, und uf seine Gefahr entheben. Beede (-218-) Partheyen damit solch recht und zum ewigen tagen, ohn einige fernere Zuspruch, noch forderung vereinbart und bestendiglich verglichen sein.

 

Johann Moriz Zolly, welcher auch Mettlachischer Schultheiß gewesen, wurde während seines Aufenthaltes zu St. Wendel in Angelegenheiten der Stadt und des Amtes, zu wiederholten Malen als Deputirter und Anwalt bei Sr. Churfürstl. Gnaden verwendet. Im Jahre 1609 stand er an der Spitze einer Deputation, bestehend aus Hansen Kaltenborn und Peter Voltzen, beide Statt und Hochgerichtsschöffen, Sebastian Hautz Statt-Bürgermeister und den Grundschöffen Thomas und Michel, welche von den Bürgermeister, Zunftmeister, Gerichtsschöffen, Bürgerschafft und gemeinen Ambts Underthanen zue St. Wendel an (-219-) den Churfürsten abgeordnet worden, um ihr hochbeschwerliches anliegen deroselben in aller Underthänigkeit vorzudragen, und um Abhilfe zu bitten. Im folgenden Jahre wurde Zolly in derselben Angelegenheit wieder, diesmal aber allein als Vermittler zu dem Churfürsten gesandt. Eine Abschrift des Schreibens, welches er bei dieser Gelegenheit zu überreichen hatte, liegt mir vor. Dasselbe lautet:

 

 

Dem Hochw. In Gott Fürsten und Herrn, Herrn Lothario Ertzbischoven zu Trier, des Heiligen Römischen Reichs durch Gallien und das Königreich Arelat ErtzCantzlern und Churfürst Administratorn zu Prüm etc. etc. Unserem G. Churfürsten und Herren.

 

Hochwürdigster etc.

 

Zu deroselben haben wir gegenwärtigen Unsern mit Nachbarn (-220-) Johan Moritzen Zoly, unserer hochanliegender neulicher Zeit vorgetragener und sithero mehr zugestandener beschwerden halber, mit instruction und bericht abgefertiget. Demnach Ew. Churf. G. Underthenigst und umb Gottes Willen bitten thun, gnedigste audientz Ime zu gestatten. Was auch er mündl. und schriftlich einbringen wirdt, glaube zu zustellen und unsere Höchste notturft auß gnedigst und vätterlichen affection zu behertzigen und darauß zu helffen, angelegen laßen sein wollen,d as sein wir und unsere Nachkommenende mit Underthenigstem gehorsambsten Diensten zu beschulden allezeit willig. Erkenne Gott den E. Churf. Gn. in bestendiger frischer gesundheit, und friedsamer glückseliger Regierung (-221-) erhalten wolle.

 

Datum St. Wendelin den 16. Aprilis Anno 1610.

 

E. Churf. Gn.

 

Underthenigst gehorsambste Underthanen Scholteis, Bürgermeister, Scheffen und Zunfftmeister wegen gantzer Bürgerschafft zu St. Wendelin.

 

Zolly war vermählt mit Dorothea Mararetha (von) Oßburg, und war daher der Schwager des St. Wendeler Schultheißen Joh. Wilhelm D'hame. Beide Schwäger waren Vormünder der Kinder der verstorbenen Eheleute Hanns Wilhelm von Oßburg ihres Schwagers, und der Maria D'hame, von denen später noch Rede sein wird.

 

Johann Moriz hatte einen Bruder Lorenz Zolli, welcher Flörsheimischer Meyer und Bürger zu Merzig war (Lorenz (von) Zolli und dessen Bruder Johann Moritz hatten als Erben ihrer Vetter, des Philipp Wolfgang u Friedrich Zolli einen Proceß wegen eines Capitals von 300 Thlr Luxemburger Wehrung, welches die genannten Vettern am 15. Januar 1593 bei Junker Georg von Lellich, Mitherrn zu Wolkringen und Engeln u sr. Hausfrau Cath. von Wald Mohr aufgenommen und wofür sie Hofgüter Muridtlingen verpfändet hatten. Die Gebrüder Zolli stellten Anmerkungen auf Seite 222) im Jahre 1605 behufs Führung dieses Proceßes Vollmacht aus auf Theobald Müller (von Hofeld) Zollischer Diener im Glockenhaus und auf Math. Langen, Zollischer Meyer zu Namborn. In dieser Proceßsache wurden die Zolli "von Zolli" genannt.) (-222-) und eine Schwester Namens Anna, welche an den Churfürstl. Trierschen Schultheiß Leonhardt Adams zu Merzig verheirathet war (S.J. Adams (Servatius Johann) war 1718 und war. hier Stadt- und Hochgerichts-Schultheiserei Verweser, auch wird er Hochgerichts- und Amts-Verweser, Vice Amtsverwalter und Amts-Substitut genannt. Derselbe war auch Special-Einnehmer hier und Notar. imper.).

 

Am 26ten Juni des Jahres 1613 ertheilten die letztgenannten Eheleute ihrem Bruder Lorenz General und Special Mandat, auch ihren Theil an den Zollyschen Klockengütter zu St. Wendel, nebst Renten, Gefällen und Gerechtigkeiten zu veräußern.

 

Auch am 22 May 1662 wurde hier ein Familienact errichtet betr. den freien Burgsaß zu St. Wendel, Trier. Lehn "Glockenhof genannt". Zeugen dabei waren Herr Peter Boudet u Johann Nicol Dußart.

 

Die Wittwe Zollys Dor. Margaretha Oßburg hatte nach dem Tode ihres Mannes häufig Gelegenheit, sich über Verweigerung von Frohnden und Lieferungen etc. wegen des Glockenschaft vom Bliesener, Wallesweiler, Alzfaßener und Breitener Gut zu beklagenannten Beschwerdeschriften derselben an den Hochedelgebornen, Gnädigen und (-223-) gestrengen Herrn Amtmann finden sich noch mehrere vor.

 

Frau We. Zolly lebte noch im Jahre 1663, wie solches auch unter andern auch aus folgender Urkunde hervorgeht.

 

Kund und zu wißen sein hiemit Menniglichen, daß heudt Mittwochs den 7. Marty Jahres 1663 alhie zu Sarburg Nachmittag umb vünf Uhren vor mihr underschriebenen Notarien und glauwuirdigen hiezu erbettenen gezeug Erschienen sein der Ehrenhafft und Wohnvornehme auch Ehr und Thugentsame Respective Joannes Florheim und Johanna Gertrudis Zolly Eheleut und meiner zue Eyll und gaben Sie beide Eheleudt alda zu verstehen, wie daß bey Abtheilung Ihrer Respect. Schwiegervatter und Vatteren Verlaßenschafft außdrücklich vorbehalten und Reserviert währ worden, daß (-224-) dem jenigen Sr mit Wt. Henrich Zolly Ihrem Schwager und Broder naher St. Wendell fallen wuirde, nach absterben genannten Ihres Broder p.m. die Option under den Haußer zu St. Wendel haben Solle, weilen nuhn Er obgenannten Joannes Florchener in Nahmen seiner Hausfrau mit obgenannten Seinem H. Schwager Henrich Sehelig naher St. Wendell in der Theillung gefallen. Er H. Henrich Zolly auch nuhn mehr In gott Entschlaffen, So gedachte Er vermög obgter vor der Theillung außgehaltener Reservation daß Ihme in der Theillung angeerbtes Hauß zu quittieren und daß Klocken Hauß zu optiren, wie Sie Eheleuth dan hiemit und in Crafft dieses uff daß Ihnen in der theillung angefallenes Hauß Resigniert, undt daß Klocken Hauß wuircklich optirten, (-225-) übertragen also mit vollen kommener macht und gewaldt dem Edell und vesten Herrn Johann Dham Churfürstl. Triersch. Ambtsverwalter und Scholteisen zu St. Wendell Ihrem lieben Herrn Vetter, In Ihrer Eheleuth Nahmen vor Notarien gehörig oder auch dan nottig In beisein Herrn Scholteißen, Scheffen und Gericht poßeßion genannten Hauß zu apprehendiren und iu zu nehmen wie daß ahm Besten und Rechts wegen zu St. Wendell ubigl. und herkommens, versprechent daß die Eheleuth ob wohl gedachten Herrn Scholtheißen alß Ihren herinnen vervollmechtigten Anwaldt, oder dessen Subsituirten (wozue Sie dan Ihnen gleichmaßig hiemit authorisiert) in allem denjenig daß Er oder deßen Subsituierten in diesem Actu apprehendae poseßionis Thun werden bei obligation aller Ihrer Guether schadlos halten (-226-) Sollen undt wollen. So geschehen Jahrs, tags, Monats undt loco alß obstehet In beysein und Consentiendae der Motter Margarethae Oßbergin, und dan der Ehrenhafft wohlvornehm und Respective Ersamer Herrn Matthiae Florchener Hochgerichts Schöffen alhie zu Sarburg und dan Erharden Henrichs Bürger hieselbsten alß hirzu Sunderlich beruf undt Erbettener gezeug,

 

Georgius Coenen Not. und Kellner zur Sarburg.

 

Florheim

 

Die Familie Florchem ist dieselbe wie Florger, Florchener, od Floerchinger, welche aus Saarburg (Sirk) zu stammen scheint, wo sie (wie Dr. Hewer S. 20 sagt) immer hoch geachtet war, und ein großes herrschaftliches Haus besaß. In der ersten decade dieses Jahrhunderts starb dieselbe aus. Besteht aber noch in Sirk. Franz Floerchinger (de Florange) erhielt den Adel 1721.

 

A°. 1646 21/9 nuptias celebr. honest Joannes Florichinger de Sarburg Philippi T. filius legit. et pudica virgo Johanna Gertrudis Jo is Mauritii Zolly leg. filia de S. Wendalino.

 

Coenen.

 

Ein Abkömmling dieses Notars, Hr. Johannes Coenen, war in der Mitte des vor.Jahrhunderts. Hochgerichtschöffen und Special-Einnehmer zu St. Wendel, seiner Geburtsstadt. Sein Vater war Wilhelm Coenen, welcher 1722 schon gestorben war. Johann Coenen's Wittwe Maria Angela geboren Born cedirt am 4 Juni 1784 ihr elterliches Haus ihren Orgelmacherischen Kindern zu freier Disposition. Die Wittwe Coenen verlebte ihre letzten Tage bei ihrem Sohn, der Pastor zu Oberkirchen war. Sie hatte einen Tochtermann, Jahre Peter Zorn zu Berncastel. In dieser Zeit gab es auch einen Hofkammerrath und einen Canonicus des Namens Coenen, ob und wie verwandt mit dem hiesigen, weiß ich nicht.

 

Auf eine Dennunciation der Stadt. u Amts. Deputirten hin, wurde gegen Coenen als Special-Einnehmer ein langwieriger Proceß geführt. Am 21ten August 1775 erschien hier eine Untersuchungs Commission, welche seine ganze Geschäftsführung zu revidiren hatte. Commissarius war der Hofrath Reuland (Siehe S. 224) Coenens Advocat war zuerst Frz. Ernst Hadamar (dieser Advocat Franz Ernst Hadamar war im Jahre 1759 mit Johann Coenen Deputirter zur Ablieferung der Militär Fourage ad 1586 Rationen von Seite des hiesige Amtes.) dann ein gewisser Hien aus Zweibrücken. (Das Coenen'sche Vermögen gibt er selbst auf 15.000 Gulden an).

 

Die Coenen so feindselig gesinnten Städt-Deputirten waren: Johannes Scheffler, Carl Lyon, Johannes Haßdenteufel und Franz Thucker, von den Hochgerichtsschöffen war nur H Knoll gegen ihn. Die Schreibereien wurden besorgt durch den Notarius Schaadt und den Altaristen Reitz.

Die ursprüngl. Objectionen

1. Der Alsfasser Ueberschuß behält C. zurück

2. obgleich 1770 wegen der schlechten Zeiten von Sr. Durchl. 3 Simplen nachgelassen worden, hat C. sie doch erhoben.

3. hat er schon Anfang März auf die erst im May fälligen Simplen exquiriren lassen.

4. hat er vom Ab und Zuschreiben meist 6. alb. statt wie vorgeschrieben 3 alb.

5. habe er, bevor die Zünfte sich selbst eingelegt, Nahrungsgeld sicher zuviel erhoben, wie man vermuthen müße.

6. Er läßt oft 2 Schatzungen vom selben Stück Land bezahlen.

7. Tractirt er die Leute wie Aas, mit Verludern, schänden und schmähen. Die armen nennt er nur Zaunschlüpfer, auch den übrigen gibt er andere Spott- u Schmäh Namen.

8. Sogar Sr. Durchl. Gn. weiß er auf den Wirthshausbänken nicht zu schonen (werden sogar Fälle mitgetheilt.)

9. Als Hospitalmeister läßt er sich von denen die ein Capital suchen, Geschenke reichen u tapfer Wein einschenken.

 

Im Juli 1775 drückten die Stadt. Deput. dem Hofrath u General-Einnehmer v. Coels den Wunsch schriftlich mit, er möge als Commissarius in der Coenen'schen Untersuchungssache hierher kommen, bitten ihn aber zugleich, ev. im Weißen Roß sein Quartier zu nehmen, weil alle übrigen Wirthe der Stadt mit C. in Verwandtschaft stünden.

 

Durch Churfl. Decret vom 11. December 1775 wurde C. seines Spital-Einnehmerei-Dienstes entsetzt, nicht minder von dem Hospital-Kellerei-Dienst ausgeschlossen. Die Deput. hörten aber immer noch nicht auf, neue Anschuldigungen vorzubringen und denselben weiter zu verfolgenannten Sie wurden immer heftiger u leidenschaftlicher.

 

Eine an das hiesige Amt unterm 13. May 1776 eingereichte Vorstellung fand der Churfürst so respectwiderig u vergessen so alle Ehrerbietung gegen die Obrigkeit auf Seite setzend, daß er durch verord. vom 25. Juli 1776 ernstlich mit Festungsstrafe drohte. Er befahl, die Deput. hätten die Reisekosten nach Coblenz ex propriis zu zahlen. Lyon soll aus der Zahl der Deput. u zwar dergestalt ausgeschlossen sein, daß er sich weder directe noch indirect zu dieser Angelegenheit beigezogen werden dürfe, außer dem habe der Amtmann ihm aufzugeben innerhalb 8 Tagen bei der Reggs. Canzlei zu Ehrenbreitstein sich einzufinden u zugegenwärtigen, was ihm ferner werde vorgehalten werde.

 

Nachfolger Coenens wurde Johannes Haßdenteufel. Coenen war Eigenthümer der Felsenmühle, und führte auch wie aus den Proceßverhandlungen hervorgeht, Schankwirthschaft. Er starb 1785. Eine Tochter Coenens, Cath. war verh. an Wendel Recktenwald zu Remmesweiler.

 

Johannes Haßdenteufel

 

(1714 Familie H. hierher)

 

Im Jahre 1776 wude Haßdenteufel zum Special-Einnehmer ernannt. Sein Cautions Instrument datirt vom 10 Sept.1776. Schon 1782 stellte sich ein Deffect in seiner Casse heraus, in Folge dessen er suspendirt und cassirt wurde. Auf ergangenen Befehl gab das Hochgericht unterm 19. Februar 1785 sein Gutachten dahin ab, daß er der fr. Defect wahrscheinlich daher entstanden sei, weil H. tagtäglich betrunken sei, vielerlei Händel treibe und stets in Proceße verwickelt sei.

 

An demselben Tage wurde sein Vermögen auf 2646 Fl. 30xer abgeschätzt. Schon am 14 Jan. 1783 sollten seine Immöbel, behufs Deckung des Defectes zur Versteigerung gestellt werden. Da H. aber inzwischen eine Summe von 1100 Fl. zur theilweisen Tilgung des Defectes eingezahlt hatte, letztere auch noch nicht festgestellt worden war, so wurde die Versteigerung weiter aufgeschoben. H. starb inzwischen im Jahre 1785 und auf Betreiben seiner Wte. Elisabetha Keßler (gebürtig aus Illingen) wurde die Versteigerung endlich vorgenommen am 8 Maerz 1786. Im ganzen wurden nur erlöst 1164 Fl. 30xer. Das Haus (in der Schloßgasse, jetzt Johann Kirch zugehörig) welches nach amtlicher Schätzung wohl 1000 Thlr damals werth war, obgleich es als Cautions Object zu nur 450 Fl. angenommen war, ersteigerte der Hochgerichtsschöffe Wendel Demuth für 295 Fl. H. hatte 3 Geschwister. Seine Wte. heirathete nach seinem Tode einen gewissen Bohn, und starb in größter Armuth. Ein Johann Haßdenteufel machte am 11. Februar einen Ehecontract mit einer Elisabeth Jochum. Ob dies ein anderer Johann H. war, oder ob der Special-Einnehmer die genannte Elisab. Keßler als zweite Frau heirathete, ist mir unbekannt.

 

1760 wurde Johann Haßdenteufel nebst Jacob Pistor, damals Hochgerichts Bürgermeister von dem Hr. Amtsverwalter Wirsch den Truppen bis Hermeskeil entgegengeschickt. (Dieser Emmrich Wirsch war später Amtsverwalter zu Wittlich).

 

Jacob Pistor war Hochgerichtsschöffe und zu wiederholten Malen Hochgerichts-Bürgermeister, so in den Jahren 1747, 1754, 1760 u 1768.

 

Hans Jacob Born,

 

Sohn des Mathias Born, war verheirathet mit Anna Maria Schaadt, welche erst 1785 am 26. Juli starb. Ihre Kinder waren Michel, Barbara, Elisabeth Ehefrau des Andreas Nock. Margaretha Ehefrau Jac. Burg und Maria Angela welche im 1ter Ehe verheirathet war mit Anton Orgelmacher. Ein Sohn aus dieser Ehe war Pastor zu Oberkirchen. In zweiter Ehe heirathete sie den Hochgerichtsschöffen Johannes Coenen. In den 1770iger Jahren war Michel Orgelmacher Altarist in St. Wendel. Das hiesige Orgelmacher'sche Haus gehörte 1795 dem Johann Münster.

 

Wir Underschriebene consentieren in aller maaßen obg. Unseren respect. lieben Schwagern undt Schwestern zum besten in der option undt fürhabender poßeßion, daß selbige durch Hr. Vettern J. Dham Churfürstl. Ambsverwalter undt Scholtheisen zu St. Wendell (-227-) vermög beschloßener theillung undt allerseits beschehener Verwilligung die guetter so dem Klocken Hoff in mehrgenannten Theillung zugerechnet dabey verpleiben wie ein gleichen es auch mit den andern guetter zum obristen Haus bey der Kirchen gehörig gehalten werden solle.

 

Adam Schrämbgen + Margaretha Zolly

 

die Witwe Zolly scheint in dieser Zeit sich bei ihren verheiratheten Töchtern an der Saar aufgehalten zu haben. Ddie Eheleute Schrämbgen oder Schrembgen wohnten in Saarburg. (Die Familie Schrämbgen habe ich nicht näher kennengelernt. Indessen war (-228-) der Name Schrämbgen zu dieser Zeit auch in hiesiger Stadt vertreten. Ob und wieweit aber der hiesige Nagelschmied Nicolaus Schrämbgen (Ao. 1630) mit jenem Adam, welcher eine Zolly "Klockenerb" zur Frau hatte, in verwandtschaftlichem Verhältnisse stand, weiß ich nicht.

 

Nicolaus Schrämbgen, der hiesige Nagelschmied, machte unterm 16. April 1630 der Stadtverwaltung das Anerbieten, er wolle 15.000 Stück Latt- und Decknägel verfertigen und an die Stadt abliefern, wenn er das gewöhnliche Bürgereinkaufsgeld wegen seiner Hausfrau nicht zu zahlen brauche. Er scheint mit der Lieferung aber nicht sehr eilig gewesen zu sein, denn im Jahre 1634 wurde auf sein Ansuchen verwilligt, daß er jährlich bis zur Erfüllung der versprochenen Zahl nur 2000 Latt- und Decknägel abgeliefern habe. Diese Nägel wurden bei Reparaturen der Dächer etc. der Stadt Gebäulichkeiten etc. verwendet.

 

Thomas Buchholz, (v. Soetern'schen Kellner), Cellerarius, war verheirathet mit Margaretha Schraembgen, einer Schwester des Johann Adam und der Magdalena Schrämbgen. Es wurden ihm hier mehrere Kinder geboren, bei seiner Tochter Johanna Theodora geboren 1669 war Dr. Meelbaum Pathe geworden, bei seinem Sohne Johann Adam Buchholz war Johann Adam Schrämbgen, Meyer zu Irsch, Pathe.

 

Nach dieser Zeit scheint der (-229-) Name Zolly bald aus der hiesigen Stadt verschwunden zu sein. Johann Moriz Zollys Sohn, von dem in den Acten die Rede ist, Wilhelm Heinrich, scheint unverheirathet geblieben, oder doch jedenfalls ohne Leibeserben zu hinterlassen, gestorben zu sein.

 

Hans Diether und Ursula Zolli, welche in der Mitte des 17ten Jhrhts genannt werden, waren wohl Kinder jenes Johann Friedrich Zolly, Bruder des Johann Moriz, welchen wir durch den Verkauf des alten Klockenhauses an (-230-) Wilhelm Mey kennengelernt haben. Seines Bruders Philipp Wolff Zolly, welcher in der Urkunde, wodurch der von Frankenstein die hiesigen Klockengütter erworben, neben ihm genannt wird, geschieht in den hiesigen Papieren später keine Erwähnung mehr. Ob der an einem anderen Orte, von uns bereits erwähnte Zoller, welcher auf Dagstuhl wohnte und welchen der hiesige Schultheiß D'hame Vetter nannte (1657) derselben Familie angehörte, weiß ich nicht, doch scheint es wahrscheinlich.

 

In einem Acte vom Jahre 17__, worin mehreren Einwohnern von Mausbach und Hofelten freie Ländereien an dem Campberg verpachtet werden erscheinen noch die Klockenherrn Johann Peter Zolly und Johann Jacob Flörchinger, Hochgerichtsscheffe von Saarburg, Bürgermeister etc.

 

(-231-)

Osburg, von

 

Wie und wann die Familie Osburg hier verpflanzt worden, ist mir nichts bekannt geworden, ebensowenig, woher sie stammt. Sie hatte Besitzungen an der Mosel, in der Eifel unds.w. und wir finden sie bereits im 16.ten Jahrhunderte in verwandtschaftlichem Verhältnisse zu den Familien von Weicherdingen, Burglonius bald auch Zolly, de Hame etc.

 

1461 war Peter von Osburg Pastor hier. 1580-1599 war einer des Geschlechts Georg von Osburg (Ossberk) Burggraf auf Grimberg und war dieser der erklärte Liebling des Churfürsten Johann VII von Schoenenburg

 

In der ersten Hälfte des 17ten Jahrhunderts finden wir in hiesiger Stadt drei Geschwister Osburg (1669 Georg Wolfgang von Osberg, Kanoniker zu St. Paulin, Rector von Cues), bisweilen auch Osberg, auch von Osburg oder von Osberg geschrieben und zwar zwei Schwestern Anna Maria und (Dorothea) Margaretha und einen Bruder Hans Wilhelm, ein zweiter (-232-) Bruder Joachim lebte zu Coeln. Einen dritten Bruder namens Mathias finde ich nur einmal 1629 erwähnt, in welchem Jahr er starb ohne Leibeserben. Seine Geschwister beerbten ihn, unter anderem erhielten sie das ihnen gemeinschaftliche Haus zu Saarburg, ein Gut zu Grach an der Mosel u.s.w. Die erstgenannte, Anna Maria, war, wie wir bereits wissen, die Gemahlin des hiesigen Amts- und Stadtschultheißen Johann Wilhelm Dhame, die andere, Margaretha, haben wir ebenfalls schon, und zwar als die Frau des Moritz Zolly, kennengelernt.

 

In Folge einer Erbschaft wurde im Jahre 1652 folgender Vertrag zwischen den beiden Schwestern errichtet, welcher mir im Original vorliegt.

 

Erbtausch und Vergleichung zwischen Hern Johan Wilhelm Dhame Schultheißen alhie Im nahmen seiner Hausfrauen Anna Maria und dan der Ehretugendtreichen Frauw Margaretha von Ospurg, Weilandt Hern Johan Moritz Zoly nachgelasener wittiben.

 

(-233-) Uff heuth dato den 15. July 1652 ist zwischen dem Ehrevesten Hern Joh. Wilhelm Dham Schulteisen alhie zu St. Wendalin, wegen seiner Hausfrowen Anna Maria ahn einem: und den der Ehrentugendtreichen Margaretha von Ospurg, weylandt Herr Johan Moritz Zolly nachgelassenen Wittiben andere theils volgende Vergleichung getroffen und beschlossen worden.

 

Erstlich ist zu wissen, daß Nachdemahlen beide Partheyen von weylandt Ihrem lieben Vetter sehl. zu Sahrburg Joachimen von Weicherdingen zu Hildensthein in der Eiffel einiche behausung sampt andere dazu gehörigen guetern ahn Aecker, Wiesen, Garten etc. pro communi et indiviso anerfallen und dan die unumbgängliche hohe notturfft erforderet das das besagtes Haus so allerdings (-234-) baw las vor allen Dingen wieder uffgericht und zu tach erhalten werde, besagter Fr. Zolly aber gelegenheit nit is, solchen bauwen sich bey zu pflichten und abzuwarten.

 

Sondern weilen dero Schwester Anna Maria obsteht vor hie in mehrere daselbst ererbt, als hat sie sich ultro dahie erclärt Ihre dero Angeburendt Antheill Haus, wie auch aller anderer gueter in dem werth, wie solche den 16, May 1651 durch Schulteis und Gericht loci geschetzt, Kaufflichen zu uberlasen. Jedoch solle vor diesmahl g. haus so damahlen ad 1200 fl. geschetzt, allein vor die Handt genohmen und g. dero Schwester Annen Marien undt Ihren Erben Erblich wais und wie viel sie darin zu pretendiren edirt und ubertragen werden (-235-) masen sie sich dan hiemit crafft dieses der allerdings hiermit in der besten bestendigst formb Rechtens solches Immer geschehen kan, soll oder mach begeben haben will fur: Und umb die Som gelts 270 fl. 24 alb hiesieger Landtswehrung. Welche Sommen gelts die Kauffern Innerhalb Jahrs frist mit gueten gangbaren Schulden, sonderlich denen Ihnen zu Mertzig von Mattheiß Honecker gerichtlich zuerkandten Behausung, sampt darzu gehörigen Garthen und Peschen oder andern daselbsten oder alhie zu St. Wendalin ausstendigen richtigen Schulden zu permutiren und zu bezahlen. Und fahls g. behausung zu Mertzig Ihnen Eigenthümblich verbleiben wurde, so sollen sie solche sampt dero Appartinentien Gerichtliche erachten und sie Verkaufferin solche in solcher (-236-) Schatzung anzunahmen schuldig sein mit ausdrucklichem Vorbehalt, waß das Schatzgelt die 270 fl. obsteht ahn Haus zu Hildeßheim Ubertragen uff die gueter daselbst geschlagen und ahn bezahlung Ihr uberlasen werden solle alles in der Schatzung wie obg. Belangen den gartten zu besagtem Hilldesheim so in der Statt negst beym Haus gelegen, weilen in Zweifel gezogen wirdt, ob solcher zu der behausung geschetzt oder nit, so soll daruber sich informirt und desfahls keinem Theill zu Nachtheill gehandelt werden:

 

Einmal hat es sein Verbleibens dabey, das den Kauffern ahn den 300 fl. so der Verkaufferin ahn Ihrem 1/4 theil ahn der behausung vermög obengeregter Schatzung gepurt 30 fl. aus freundschafft nachgelasen sein sollen.

 

(-237-) Ferner ist abgeredt, wan ein Hoffman zu den guetern zu Hildesheim anpracht werden kan, welcher die gueter in bau stellen wirdt, das der Verkaufferin oder permutantin, so lang bis Ihre die gueter zu gnugen bezahlt nach advenant Ihr Contingent ahn pfacht Ihre gereicht werden solle.

 

Actum St. Wendalin ut supra In beysein Hans Wilhelm Clausen und Hansen Demuthen beiden Hochgerichts Scheffen. So dan Wilhelmen Dhamen als Gerichtsschreibern daselbsten.

 

Wilhelm Dhamian attestor ut surpa

 

Hans Wilhelm Osburg, nach Riotte aus Grachs an der Mosel gebürtig und in den 1590ziger Jahren als Notarius hierhergekommen, war im Jahre 1615 einer der Ungelter als Hochgerichtsschöffe, 1614 und 1617 Gerichtsbürgermeister.

 

Im Jahre 1613 war derselbe zum Stadt- und Gerichtsschreiber

 

 

(-238-) ernannt worden. Das betreffende Befehl-Schreiben des Herrn Amtmannes an den Ehrenhafften vornehmen Schultheiß undt Gerichten des Churfürstlichen Stadt St. Wendalin, meinem besonders lieben undt guethen freundt liegt mir in der Urschrift vor und lautet wie folgt:

 

"Ein gunstiger gruß sambt allen gutten zu vor Erehafft vornehme besonders Liebe undt guette freundt demnach der Stadtschreiberey zue St. Wendalin nun eine guette weill durch abwesen Balthasarn Kuffers nicht versehen oder exercirt worden und die notturfft erfordert, daß selbige Jemandt anders ins kunffig committirt und zu exerciren anbefohlen werde. Als hab ich von Ambts wegen den Ehrehafft Hans Wilhelm Osperg so auch nunmehr zum Scheffen ernent (-239-) und creirt, solche Stadt- oder gerichts schreiberey Verwaltung zugestellt und commitirt, stelle auch hiemit zu und commitire. Auch derwegen sembtlich befehlendt denselbigen dazu uff- und anzunehmen und Ime hierin keinen Intrag oder Hinderung zu thun, jedoch alles provisionsweis hiemit unangefuget nit lasen wollen. Dabey Göttlicher Protection befehlendt. dat. den 25 Merty Ao. 1613

 

Conradt von Söttern"

 

Nach einer Notiz in dem Bruderschafts-Buche der fraternit. Sti. Fab. et Sebastiani starb Johann Wilhelm Osburg, jedenfalls noch sehr jung im Jahre 1617. (-240-)

 

Er muß spät zu Ende des Jahres 1617 gestorben sein, denn er befindet sich noch unter den "volmächtigen anwäld", welche die Bürgerschaft von St. Wendel unterm 12. October 1617 an den Churfürsten abordnete wegen des Weidestrics auf dem Banne des nahe gelegenen Dorfes Urweiler, "Als haben wir unsere liebe Mitburgern und respective Bürgermeistern, Statschreibern und Hochgerichtscheffen Johan Wilhelm Osburg, Peter Voltzen und Johann Kallenboren als unsere volmächtige Anwäld und sachwaltern abgeordnet etc. etc."

 

Er war verheirathet mit Maria von Ham. Vormünder der Hinterlassenen, unmündigen Kinder wurden seine beiden Schwäger Johann Wilhelm Dhame und Johann Moriz Zolly.

 

Im Betreff dieser Vormundschaft findet sich folgendes Schreiben vor, (-241-) gerichtet an den hiesigen Kellern Lothario Letig und den Schultheisen Leonardo Dham:

 

Ehrenwerte, wohlachtpare, sonders gunstige hern Schultheis und Kelner, Es hat ihro geistr. Hern Statthalter H. Johan Mauritz Zoli zu verstehen geben, was masen von Hern Schultheisen und Gericht zu St. Wendel H. Wilhelmen Damian und Ihme der junger Osperger Vormundtschaft anvertrauet worden seye, deme er sich höchlich beschwerdt und dagegen protestirt, auch selbige anderster nit als provisions weis angetretten und seithero bis zu anderwertlicher obrekeitlicher disposition verwaldet, wan nun sein contutor Damian al solcher vormundtsverwesung subtenirt, Ihme Zoli aber wegen seines weit entlegenen Mettlachischen Schultheisen Diensts dieselbe (-242-) erheischender nottdurfft nach zu administriren unmöglich fallen will; Als hat er volgl. seine Geistr. in erwegung dessen bittlchen angelangt, Schultheisen und Gerichten zu St. Wendel, eine qualifizierte person aus ihren mittel oder der Burgerschafft (welche der pupillen renthen und pensiones gegen zustellung des Inventarys eintreibe, empfange, dem Gericht darüber geburliche Rechnung erfindliches remanens und uffstand Ihme Zoli, zu anwendung der pfleg Kinder notturfft nutz, und desfals haltender Rechnung folgents uberliebern) zum Vormund zu verordnen, amtlichen zu befehlen.

 

Weilen dan sein Zoli begeren vor billich erachtet worden, so ist (-243-) wohlg. ihro Geistr. hern Statthalters ernstliches befelch, daß Schultheis und Gerichte zu St. Wendel ein solches gebettener masen mit Deputirung des Vormundes crafft dieses vollziehen sollen.

 

Ferners hat auch ihro Geistr. ge. Zoli zu erkennen gegeben, daß her pastor, H. Sebastian, und der Schulmeister zu St. Wendel wegen eines viertheil Jars, nach Abzug seinen Capellans Altaris. S. Crucis uff sein vorher gegangenes bestellen versehene wochen messen und Gottesdiensts, ihre gebür ihme abfordern thuen, ein solche aber dem hern, als Kirchenmeister daselbst zu endtrichten und zu verrechnen obliegen, Als solle der demnach aus befelch g. hern pastor und consorten ihres anstandts halb suntentieren, und ihre Geistr. fernern anlaufs uberheben und verschonen.

 

So den hern zu ihrer aufricht auf (-244-) befelch unverhalten sollen dieselben göttlicher allmacht wirklich empfelendt und ein glückseliges neues und dan noch viel folgender Jahr an wünschendt.

 

          Dat. Trier d. 2. January 1628

 

          den hern dienstwillig        Ludwig Dopperich"

 

Jedenfalls in Folge dieser Verfügung erscheinen später die beiden hiesigen Bürger Peter Altzfasser und Hans Lanz als Vormünder der Kinder Osburg. Noch in einer Urkunde vom Jahre 1634 werden sie als solche genannt. Es sind hier noch mehrere Vormundtschafts-Rechnungen, geführt durch Joh. Wilhelm Dhame, vorhanden.

 

Nach der Rechnung vom Jahre 1623 war aus dem vorhergegangenen Jahre 1622 ein Baarbestand verblieben von 2315 fl. 19 alb. Unter den vielen Capital-Schuldnern erschienen (-245-) Johann Parot gewesener Kellner uff Lemberg mit 200 fl. Capital-Schuld; die Gemeinde Ippelborn mit 300 fl., die Mertziger Gemeindt über 500 fl., Osters Jacob und sein Schwager zu Macherbach mit 800 fl. und außer diesen viele Einwohner von Merzig, Brotdorf, Rimmlingen, Reitscheid, Theley, Eytzweiler, Wiesbach, Oberkirchen, Bachem, Born, Altzweiler, Urweiler und St. Wendel. Unter den Ausgaben kommen u.s.w. folgende vor:

 

Item dem Schoemachern für 5 pfar Schoe, 2 pfar Wiek und 3 pfar Johannesten geben      3 fl. 18 alb.

Item für 2 pfar zum flicken geben       10 alb.

Item pro Aniversario Ihrer Eltern         1 fl. 16 alb.

Item für 4 ehlen 3 viertell Wüllentuch Wilhelmen ein rock und Kleid zu machen inde ehl pro 46 albs geben 9 fl. 2 1/2 alb.

(-246-) Item Johannesten ein schu ob sack kauft cost     5 alb.

Item noch ein rudiment   3 alb.

Item Wilhelm ein stauch kaufft cost    12 alb.

Item pro grammatica geben      3 alb 6 pf.

Item für 2 pfar Schoe für ihn zu Trier geben  1 fl. 7 alb.

Item für Schulgeld Johannesten von einem Jahr zu costgeld       25 fl.

Item für 1 pfundt liecht in die schul     6 alb.

Item beiden pupillen indem ein huth kaufft

costen zusammen 2 1/2 fl.

etc. etc.

 

Zum Schluße noch

Item bescheint mir Computanten diese Rechnung zu führen       12 fl.

Item contutori Schwager Moriz Zolly   8 fl.

Die Summe der Ausgaben (-247-) betrug     582 fl. 15 alb. 1 pf.

 

Wie aus einem Schreiben des hiesigen Schultheißen an den Amtmann vom 12. Juny 1632 hervorgeht, waren die Pupillen damals schon ziemlich erwachsen und hatten ihre studia so weit "vollbracht daz vorlengsten nötig undt auch ihr will gewesen sie in welschland zu erlernung der Französischen Sprache zu schicken, wen geltmittel vorhanden gewesen."

 

Daß übrigens die Mittel zu dem angegebenen Zweck gefehlt haben sollten, ist schwer begreifen, wenn man aus den Vormundtschafts-Rechnungen sowohl als auch aus dem Inventarium der Nachlassenschaft der Osburg'schen Eheleute die Ueberzeugung gewonnen hat, daß diese Familie ein sehr ansehnliches Vermögen besessen hat.

 

(-248-) Das hier vorhandene Inventar ist ganz ausführlich und dürfte es nicht uninteressant sein, dasselbe etwas näher anzusehen, um zu erfahren, was denn alles eine gute St. Wendeler Familie in damaliger Zeit besessen hat.

 

Eine Abschrift desselben würde hier allerdings zuviel Raum einnehmen, ich werde mich daher darauf beschränken, einiges aus demselben herauszugreifen und hier mitzutheilen.

 

Mit einem "Verzeichnis alles und jedes Zinnen geschirr von Weilandt Jo. Wil. Osperg undt Maria Dham gewesene Eheleuth hinterlasen," beginnt das genannte Inventar. Da finden sich nicht weniger als 28 zinnerne Kannen vor, darunter 5,3,2 und 1 schoppige; (-249-) ferner zinnerne Leuchter, Salzfässer, Dosen, Platten, "Kompf"schuseln 4 duzend, 8 dasein underschiedtlicher gattung, 6 Senffschuselgen, Leffel 2 dasein und 8, 1 Brenkolpen usw.

 

Darauf folgt das Kopfer und Messing geschirr, darunter 13 Keseln, klein und groß, 1 Wein Kesel, Eimer, Leuchter, Bollen, 1 kopferne bethpfan, Handbecken etc.

 

Dann das Eisengeschirr, worunter dauch die Küchen- und landwirtschaftlichen Instrumente einbegriffen sind als 1 Schneidemesser, 2 Schrodtmesser, 2 Hackmesser, 3 Brodsties, 1 Handbeyel, 1 Fleischbeyel, 1 Axt, 1 Pflugzeug, 1 Schupf" etc. etc. Eisen Duppenwaren 12, Kessel 2 und Leffel 6 vorhanden.

 

Hierauf folgen die Zimmer Möbel etc., und zwar je nach den einzelnen Zimmern aufgeführt, in denen sie sich eben befanden.

 

(-250-)

1. In neuwen Saal 1 großbeschlagene Kist, 1 bethladt mit Rolle, Tisch, leinen geduch etc.

2. In der großen Stuben. 1 ingefaster Leyendisch, 1 lang auszihend tisch, 1 vierkandtig tisch, 2 Lehnerbank, 1 Sessel etc.

3. im kleinen Stubgen, 1 Thresor mit 12 Schubladen, 1 reidtsattel etc.

4. Im neuwen Kämmergenannten 1 bethladt, 1 Ahntritt, 1 Kist, 1 Pistol mit einer Halffter, 1 Polfferflasch etc.

5. In der obersten Kammer. Ein groß Kist, noch 1 Kist, geduch, 1 beltz Rock, stubelen etc.

6. In der fursten Camer 1 beth etc.

7. In der Magdt Camer. Ein Kist, 1 Botterfaß, 1 Saltzfaß, ein Hechel etc.

8. Im Hausehren 1 Muhll etc.

(-251-)

9. In der Küchen 2 Lehnsessel, 1 Schustelschrank, 1 durchsichtig Schrank, 1 alten Kuchenschrank.... 54 Stucker Rindt und Schweinefleisch klein und groß etc.

10. In der Camer richt schir der stuben. 2 Bethladen, bethzeug etc.

11. In der vordersten Stuben, 1 Thresor mit eingelegter Arbeit etc. 1 zu gehender Tisch, 2 Schemel, 2 großen knöpiger Glaser, 1 Gläsen gestreiffte Kandty mit einem Deckel, 2 spitzer khristallene Glaser mit 2 Reiffen, 2 Christallene Glaser, 1 Wurffelglas, noch 8 Christallene Glaser mit Dekel, 1 Fäßgen von Glas, Neuw Leinen Tug 71 ehllen.

 

Die Kleidungsstücke, das Bettzeug, die Leinwand, was sich in Kisten, Schränken etc. befand, wird alles speziell aufgeführt und ist alles in reichlicher Zahl vorhanden.

 

(-252-) Auch die vorgefundenen Bücher sind einzeln genannt, darunter sind:

 

Calpenia,

Valerius Maximus,

Pro legomina Ciceronis,

Muretus,

Virgilius Plinius,

Proverbia,

Orationes,

Ciceronis,

Horatius Flaccus,

Lucanus, Pharnassus,

Esopus,

Fortunatus,

Synon,

Icleidan,

dann Psalmy Davidis,

Hyperonimy vita,

consil. tri. off. B. Mariae vig,

de imit. Christi Binsfeld: de arte magica,

ferner Ars Notariat. Instit: Imp.

und noch viele andere lateinische Bücher,

 

von deutschen führe ich an:

Notariatbuch,

Trier. Gerichtsordnung,

die vier letzten Dinge des Menschen,

Schiemp und Crust (?),

Ros Artzneybuch,

Deutsch boid. Nato.,

Von Fischen und Fastenspeiß,

Reisabschied d.J. 94,

Creutzgang,

Rosengartlein und mehrere andere Gebetbücher und

Rechenbüchlein.

 

[Anmerkung zu den Büchern:

 

"Muretus"

Muretus, Marcus A., Orationum volumina duo. Adiunximus etiam C. Sigonii oratoris disertissimi orationes VII. Ed. postrema. 2 Bde. in 1. Köln, Hierat, 1609. 8 Bl., 269 S.; 8 B l., 279 S. - ANGEB.: DERS., Epistolae, hymni sacri, et poemata omnia. Ed. ultima. Köln, Hierat, 1606. 300 S. Klein-8vo. Pgt. d. Zt. mit hs. Rtitel. (vord. Gelenk angeplatzt). - <Bestellnr. A25616> EUR 200,- Vgl. Jöcher III, 762 ff. - Muretus (1526 - 1585), bedeutender Redner und Gelehrter mit einem abenteurlichen, abwechslungsreichen Lebenslauf. - NaT., sonst dem Alter entsprechend gut erhalten.

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"Horatius Flaccus"

Horatius Flaccus , Quintus: - Q. Horatius Flaccus. Carmina. Lat. u. dt. 2. Aufl. München 1927. 136 Doppel-S., S. 137. 18 cm. OLw. Heimeran , Ernst 1927. 2. II. Tusculum - Bücher . 001. - <Bestellnr. 3 / 51068> EUR 14,00 / DEM 27,83

Oden und Epoden. - Ed.: Franz Burger.

[SW: Horatius Flaccus , Quintus]

 

"Ros Artzneybuch"

GABELKOVER (or GAEBELCHOVER), Oswald (1539-1616): Artzneybuch, darinnen ... vast für alle des menschlichen Leibs anligen unnd Gebrechen ausserlesene unnd bewehrte Artzneyen gemeinem Vaterland teutscher Nation zu gutem auss vilen hohen und niders Stands Personen geschribnen Artzneybüchern zusamen getragen unnd in den Truck verfertiget sind ... Und nun piblicirt, an vilen Orten verbessert, und mit Nutzlichen heilsamen Artzneyen gemehrt worden ... ]

 

(-253-) Nach dem Bücher Catalog folgt die Designation der Geltsorten:

 

4 Rosennobel, jede p. 6 1/2 fl.

15 halbe Ducaten, jede 2 fl. 19 1/2 alb.

46 Doppelducaten

70 Goldtgulden, jeden 2 fl. 4 alb.

11 Sonnen bronen

2 Doppler Gulden Königs Dlr., jede 2 fl. 4. alb

37 Reichsadler, jede 1 fl. 17 alb

32 Dicke Pfennig, jede 6 batzen

Silbergeschirr:

1 hoher Silberbecher mit einem Deckel,

 

1 Uberguldt doppelth,

Silbern leffel 7,

1 Silbern Rosenkranz mit durchbrochener Arbeit

einem darangehangenden biesen Klopff,

56 Körner einhaltendt darunter die gesetz überguldt.

1 Silbern Hertz mit 3 Kettchen durchbrochen

Effigies Churfl. Schonenburger

Effigies Theodore Mullers

(-254-) 2 eingefaste glasenern Agnus dei

1 doppeler Silbern gurttel mit 8 eber guldten gesetzen und anhangendem vergulten Knopff und Rosen - wyrt.

Noch ein doppeler silbern gurttel von 6 vergulten gesetzen sampt etc.

Ein silbern Kettengurtel

Ein breit weiber guldener Rink

1 dopeler gedenk Rink von golt.

1 guldener Rink ohne stein

1 Silbern Rink darin ein Kredenstein

1 breiden silbern Rink daruff 1 Rink

1 guldener treuw Rink

1 perlengurttelein mit übergulten Schlösgen 1 Perlenband

4 Turnus daran 2 eingefast

1 Silbern Antiquitet mit 1 ringelgen

1 Silber eingefaster Wolffzandt

1 glasener agnus dei eingefast

1 eingefaste Dattelkern

Roth Corallen eins mit 6 silbern (-255-) Körner 1 jatirenster.

1 goldtstrengelchen etc. etc. darunter noch 1 silbern scheidt mit 2 messer, welche mit silber beschlagen, mit einer silbern Ketten.

 

Dann folgt: Kohren ufm Speicher

Hierauf Rinds Viehe:

An Kuhen 5

An Jarigen Kälbern 7

Pferde 3

 

Von letzteren wurde das eine Bruder Wilhelm zugeschetzt vor 40 dhlr., das zweite Jo. Dhamiano vor 40 dhlr. und das dritte, das alt, P. Lothario vor 17 dhlr.

 

Hierauf folgt zum Schlusse ein "Verzeichnis aller und jeder weilandt Johan Wil. Osburg und Marien Dhamen hinderlaßener Erbgutter." Zuerst wurden die Garten und Gromatten, dann die Wiesen und zuletzt die (-256-) Felder aufgeführt und näher bezeichnet. Unter der ersten Rubrik wird auch genannt der Baumgarten zu Altzfassen mit dem Sommerhäuslein, von Dr. Fosingers Erben erkauft, welches wir später noch einmal nennen werden.

 

Auf der Rückseite des Inventars findet sich noch folgender Vermerk:

 

Weyer in den Wurtzelbach gepurdt den Kindern ihm halben ein dritheil Christmans Wech her ein dritheil

 

1. Sein antheil zu Welspillig

2. Sein antheil zu Oberkirch

3. Sein antheil zu Theley ahn der rendten und gulden und zehnen.

 

Ein Viertheil des großen Zehnten zu Theley und eben so viel von dem kleinen bezog die Familie von Hame, welche von dem Erzstifte damit als mit einem Mannlehen belehnt war, sagt Baersch in seiner Beschreibung des Reggs. bez. Trier. Letztere Angebe scheint aber nicht ganz richtig zu sein, denn als Mannlehen konnte ein Theil des Zehnten nicht an die Familie Osburg kommen, welcher doch nach obigem Spruch Maria Dhame ererbt wurde.

 

(-257-)

4. Sein antheil ihn der Eiffel von der Mutter herrurendt

5. Sein ahntheil zu Grach a parte parentis.

 

Einer der Söhne des Joh. Wilhelm Osburg, Namens Johannes, nahm frühzeitig Dienst in der Armee des Herzogs von Lothringen, und scheint derselbe überhaupt nicht gutgeartet und zu Excessen geneigt gewesen zu sein. Ich finde folgendes Actenstück, welches uns Nachricht von einem mit von ihm verübten Schelmenstreiche gibt. Es lautet:

 

(-258-) Wir Scholtheis Scheffen und Gericht der Churfürstl. Trier'schen Statt St. Wendalin thun kundt menniglich offentlich hiemit bekennende, demnach unlengsthin von dem woll Edel und gestrengen Hans Reinhardten von Soetern hern zu St. Johansberg, Dagstull und Lemberg, Churfürstl. Trier. Rath und Landschaffmeistern als Amptman zu St. Wendalin Johannes Osberg zur Zeitt ledigen stands gleichwoll in seiner durchl. Lothring. dienst Solthat wegen eines Exces so er mit etlichen seinen gesellen begangen haben solle zu dem er einem Bömische Underthanen zu Hundesweiler zwei Pfert uff freyen strassen entfrembt und hinweg gefürth in einen frevell von hondert Reichsthlr. vur Ihre Churfürstl. Gnaden erben restitution der pfert (-259-) oder den werth von viertzig Reichsthlr. vur den Underthanen erkendt und verwiesen und dan desen Execution dem Kellner allhie Lotharis Lietig durch unterschiedliche schriftliche befelcher, endtweder uff sein Johannesen Mobilibus oder in mangell derer uff die Erbguthern ernstlich demandirt worden und aber domahlen ahn fahrend habe solches mit zu erheben gewesen, So seindt diesem nach aus befelch und in nahmen obwollg. Ihrer Geistr. ahm 21. February laufenden Jahrs noch specifizirte unvertheilte Osberger guttern namblich sein Johannes theil in Alsfasser Gromat It. den halben Baumgarten sampt dem halben Lusthausgen daselbsten, und dan ungefarr vier morgen Ackerlandts in der Naschurren bey St. Wendalin vurgesetzten frevels halber dero 100 Rdhlr. uff requisition g. Kelners gerichtlich (-260-) begangen, geschätzt und volgents bey brennender Kertzen ahn behorlichen orth uffn Rathaus mit vorgehenden gewonlichen Klocken Zeichen oder geläut, menniglichen uff Steigerung ahngesetzt und ausgegeben worden, In ansehung aber sich dero niemanden underfangen noch steigern wollen, hat daruff der g. Kelner, uf nahmen mehr woll g. Ihrer Geistr. ferner zum aufsatz oder steigerung über vurgesetzte 100 Rdhlr. frevels noch funff Rdhlr. daruff gesetzt, gestalt es darbey verplieben. Welches alles also ergangen zu sein wir hiermit und crafft dieses gerichtlich attestirn und bezeugen Urkundt unsers zu endt uffgedrukten Insiegels.

 

Geben zu St. Wendalin dehn 11. September A. 1634.

 

Das unter dieser Urkunde befindliche Siegel, dessen Umschrift (-261-) ich nicht mehr zu lesen vermag, stellt unverkennbar den heiligen Wendelin vor. Es ist dies das einzige Mal, daß ich diesen Siegel gefunden habe, während das gewöhnliche Siegel mit den vier Lilien sonst stets zu Anwendung gekommen ist.

 

Daß die Beamten zu St. Wendel übrigens nicht gern mit dieser Execution vorangingen, läßt sich leicht begreifen, wenn man bedenkt, daß der Condemnat sowohl mit dem Kellner als dem Schultheißen, mit dem Gerichtsschreiber u.s.w. in mehr oder minder nahen verwandtschaftlichen Verhältnissen stand. Aus eben dem selben Grunde läßt sich vielleicht auch erklären, warum sich kein Ansteigerer finden lassen wollte; oder sollte das Geld in dieser traurigen Zeit des dreißigjährigen Krieges wirklich (-262-) so selten geworden sein, daß deshalb keiner steigern konnte?

 

Johannes Osburg finden wir ein Jahrzehnt später in Trier, welcher von den hiesigen Hochgerichtsscheffen Hans und Hans Friedrich Demuth, wie wir bereits früher gehört haben, "Vetter" genannt wurde. (A. 1638 Primo Juny nuptias celebrarunt Trviris Joannes Osburg parochianus hujus Ecclesiae et Bartholomei Bochen (Bopen) civis Trevirensis filia superstes Magdalena)

 

Es ist dies des "edle Johannes Osburgs Hochgerichts-Schöffe und Stadtschreiber zu Trier", welcher im Jahre 1660 auch das Amt eines Geldeinnehmers des Obererzstiftes zu Trier verwaltete. Immerhin möglich wäre es, daß dieser derselbe Johannes gewesen, welcher in seiner Jugend als Soldat des erzählten leichtsinnigen und bösen Streich hat mit ausführen geholfen. Später mag er sich gebessert und ein brauchbarer Mensch geworden sein.

 

H. Osburg von Trier hatte noch im Jahre 1721 Güter hier, von denen er an Damian Dautzenberger am 13. Juni 1721 verkauft. Das Osburgische Haus und den größten Theil der hiesigen Güter kauften um diese Zeit Johann Joseph und Michel Schaadt.

 

(-263-)

Balthasar Kueffer

 

1601 waren Hans Kallenborn und Claus Boeln, hochgerichts Scheffen verordnete Vormünder von Balthasar Khuffers Sohn Hans Friedrich Keffers. Dieser Balthasar Khuffer hatte sich damals in den Niederlendischen Kriegszug begeben. Khuffer hatte zur Frau Maria Schlabatz, welche in erster Ehe an einen gewissen Fankel verheirathet gewesen (S. Seite 43 et f.). In einem Schreiben vom Jahre 1610 sagt Balthasar Khuffer dem H. Amtmann von Soetern Dank für Uebernahme der Gevatherschaft. Auch der Domprobst war Pathe, substituirte aber den hiesigen Pastor. Aus einem hier vorhandenen Original- Schreiben des Churfürsten Lothar d.d. Trier d. Aug. 1615 geht hervor, daß Balthasar Khuffer wegen.. (?) Ländereien etc. mit seinem Stiefsohn Jacob Frankel in Streit geraten war.

 

(-264-) Im Jahre 1596 begab sich Balthasar Khuffer nach Merxheim in der von Hunolstein Dienst. Schon damals hatte er Schulden, er wünschte deshalb 300 fl. von Cuno von Soetern leihweise auf 3 Jahre zu erhalten, wogegen dieser sein hiesiges Wohnhaus beziehen und die Interessen des genannten Capitals als Miethe gelten könnten. Als Vermittler schrieb der Kellner Johann Dhame, der sich einen Schwager des Balthasar Khuffer nennt, dieserhalb an den H. von Soetern. Das betreffende Haus (Schlabatzen Freihaus) war damals in 4 Theile getheilt:

 

1/4 gehörte den Recht w. (?) Stiefsöhnen von Balthasar Khuffer, zuvor 3/4 gehörte wieder die Hälfte den genannten Söhnen wegen ihrer Mutter, die andere Hälfte aber dem Balthasar Khuffer selbst. Den Kindern gehörten also in Summa 5/8 und dem Balthasar Khuffer 3/8. In welcher Weise Balthasar Khuffer in den Besitz dieser 3/8 des fr. (?) Hauses kam, weiß ich nicht, ebensowenig in wiefern Balthasar Khuffer ein Schwager des Johann Dhame gewesen.

 

(-263-) Nachdem Leonhard Dhamian von Welschbillig zum Amts- und Stadtschultheiß befördert worden, war die Stelle eines Stadt- und Gerichtsschreibers mehrere Jahre unbesetzt geblieben, bis endlich Balthasar Kueffer, welcher sich direct beim Churfürsten darum beworben hatte, mit derselben betraut wurde.

 

Das bezügliche Schreiben an den hiesigen Schultheiß und die Hochgerichtschöffen von Seiten des Amtmannes liegt mir vor, es lautet dasselbe:

 

Mein gruz und alles gutz bevoren Ehrenhafft. achtbare und Ersahme sonders Liebe und gutte freundt. Ich sol euch gutter maynung nit pergen das der hochwurdigst unser gnedigster Churfürst und her Ertzbischof zu Trier, durch (-264-) deroselben gnedigsten bevelch schreiben ufferlegt und anbefohlen, zaigen dieses Balthasar Kueffer eweren mitburgeren zu der bey euch vacirender Statgerichtsschreiberey, welche hochstgedacht Ihre Churfürstl. G. ihme Balthasaren uff sein underthenigst anhalten gnedigst verwilliget. Inmassen dieselbe ir Leonhart dahie bishero eingehabt und genossen vor stellen; und die ihme zuäigenen solle, dernwegen mein ernstliches ambtsbefechen und gebieten hiemit an euch gelangen thun, Ihme Balthasarn solche Statt und gerichtsschreiberey als bald gestalt ihr das anhero verwesen ein zu raumen und daran keines wegs verhinderen. Daran beschiehtt Ihrer Churf. G. bewelchen und mein ambtsgebieter so ein zeugen der Gnade Gottes bevelhendt

 

(-265-) Sarburg am 8ten Septembris 1605

 

          Conrad von Söttern mp.

 

Der neu ernannte Stadt- und Gerichtsschreiber war nach einigen Jahren mit Kellner, Schultheiß etc. der Art verfeindet, daß seine Stellung unhaltbar geworden war. Er bemühte sich zwar mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln, den Sieg über seine jedenfalls einflußreicheren Gegner davon zu tragen, jedoch wie es scheint ohne allen und jeden Erfolg, und mußte er schließlich nicht nur aus seinem Amte, sondern sogar aus seiner Geburtsstadt weichen.

 

Auf welcher Seite bei diesem Streite das Recht gewesen, will ich dahin gestellt sein lassen, doch scheinen die genannten Beamten, Kellner und Schultheiß keinesfalls ohne allen Eigennutz, ohne Willkür und Unpartheilichkeit (-266-) ihre resp. Aemter verwaltet zu haben, was ihnen in den verschiedenen Klageschriften des Gegners zum Vorwurfe gemacht wird. Ob Khuffer, etwa als ein Günstling des Herrn Amtmannes Conrad von Soetern, welcher ja auch gleichsam St. Wendel als seine Heimat ansehen konnte, von vorneherein gegen Wunsch und Willen der regierenden Herrn in St. Wendel zu der Stelle eines Stadt- und Gerichtsschreibers promovirt wurde und sie ihm deshalb schon gram waren, oder aber ob er sich erst während der Verwaltung seines Amtes ihre Feindschaft zugezogen hat, kann aus den vorhandenen Scripturen mit Gewißheit nicht behauptet werden. Die erste schriftliche Streitsache, welche (-267-) darin verhandelt wird, betraf die neue Schreiberey Tax und Ordnung, welche Khuffer sich ausgebeten und erhalten hatte. Dies erschien als zu vorteilhaft für den Schreiber, und es wurde sofort dagegen reclamirt. Zuerst wandte man sich an den Herrn Kellner, dann an den Amtmann und schließlich sogar an den Churfürsten. Man wollte "bey der vorigen und alten Schreibereyordnung gnädiglich manutenirt sein bleiben, dieweilen dieselbige nicht alleinig aus samptlichen, sondern auch unsern posteris Kindern und Nachkommen hochnachtheilig, unannehmlich und beschwerlich, in erwegung sein Balthasary Kueffers Gerichtsschreibers Nachkommende dieselben ebengemäßiger gestalt zu geniesen sich anliesen werden und wir ohndas Ime hiebevore die Competens (-268-) und salarium verbessert und erhöht haben etc. auf ein Befehl- Schreiben des Amtmannes, daß es vorläufig bei der neuen Ordnung sein Bewenden haben müsse, bis dahin, daß er bei seiner nächsten Anwesenheit in St. Wendel beide Partheien gehört haben werde, wollte man nicht einmal eingehen, bestand vielmehr darauf, daß die Neuerung gar nicht eingeführt werden dürfe

 

Unterm 6. August 1609 hatten die Gericht 6 von den Zunfften etc. den Gebührentarif revidirt und zu den einzelnen Positionen ihre Bemerkungen resp. Wünsche beigefügt. Es finden sich dort u.a. folgende Sätze: für einen Geburtsbrief auf Pergament 1 fl., auf Papier 20 alb., von einer Disposition (Testaments-Erklärung) 6 alb., für einen Extract aus dem Gerichtsbuch wie vor alters 3 alb., eine Vormundschafts-Rechnung, wenn sie nicht mehr als 100 fl. beträgt 6 alb usw.usw.

 

Demnach -so lautet die Antwort- uns unser großgünstiger und gebieter herr Amptmann mit jüngstem zu geschicktem Schreiben mitt Balthsarn Kuffern gepietten und beveln thut, gemelten Balthasaren bey jungsten gesatzt schreiberey zu handhaben, bis daz der woll Edel und vest gebietender her amptmann zu St. Wendalin ankomen und (-269-) bede parthien ob zu hören, welches dem gantzen ampt beschwerlich und piettendt gantz underthänlich, der her amptman wölle des gantzen ampts Sant Wendelyn große Beschwerungen bedenken und bey altern herkomen bewenden lasen, so sehre aber unseres gantzen ampts pitt und hochnottwendig begeren nitt helffen mag, So ist des gantzen ampts Meynung und willenn, jenem hochnöttig Unserm hochwürdigsten und aller gnedigsten hern Churfürsten Suplicirentt furbringen und underthänlich pittend Solche große beschwerung des gantzen ampts, so vonn eynem man gnedigst abwenden, der tröstlichen Hoffnung wir gantze arme underthanen verhoffen."

 

 Auf der Rückseite des mir (-270-) vorliegenden Schreibens ist dasselbe genannt "Supplic. totius communitatis contra B. Kueffer.

 

Im May 1610 schrieb der Amtmann C. v. Soetern zu wiederholten Malen zu gunsten des Balthasar Khuffer an den Churfürsten, welche Schreiben hier noch vorhanden sind.

 

Unterm 26. Juny 1610 erließ er ein strenges Schreiben von Luxemburg aus an das hiesige Magistrat, worin er sagt, er achtete seine Amts Decreta nicht, handele nicht nach den Amts-Statuten. Er droht mit 100 Goldgulden Strafe, wenn das noch einmal geschehe. Er sagt, er habe den Stadt- und Gerichtsschreiber beauftragt, darüber zu wachen und Bericht zu erstatten.

 

Ueber den Hochgerichtsschöffen Hans Kallenborn spricht er schließlich die Suspension aus, er sei von dem Schöffenstuel sowohl in der Kirchen als in curia, aller gerichts Conversationen und Handlungen gäntzlich abzusetzen. Als Grund dieser Maßnahmen gibt er an sein viehisches ohnzeitiges Wesen und Wandel, daß er in ohnnatürlicher Zuladung Essens und Trinkens die Natur sowohl in ein (-271-) als den andern Weg sich ohnziemblich übernommen lassen, so daß er dem Standt ganz ohngemäß, und Ihr Churf. G. Schöfenstuel zu höchstem Schimpf und aller ohnehr geraichet. Er sich auch gleichmeßige in Wolff Mey Behausung hiebevor begangenen Exes halb durch ihne Mey ehrletzig machen laßen, so uff ihm, ohne austrag, noch sitzet und I. Chr. G. einen solchen schandtfleck im gericht zu gedulden, gahr und gantz ohngemaindt.

 

Am 16. July des Jahres 1610 ließ Khuffer zwei Klageschriften, wofür er Unterschriften gesammelt hatte, unter dem Namen der Gemainen Burgerschaft der Statt St. Wendalin aufeinmal vom Stapel. In der einen wird über Beträchtigung des Weidganges durch den Kellner geklagt; in der andern wird dem Amtmann vorgestellt, wie Hut und Wacht den nicht sehr zahlreichen Burgern St. Wendels in dieser unruhigen Zeit so schwer falle. Nun habe aber der Pälat von Tholey

 

"in erbawung seines weitläufigen gehauses in die 7 oder 8 burgerliche Häuser und Hoefstätt so mit Huet, Wacht und aller Dienstbarkeiten, wie ander unser gemainen Wohnungen belegt. Zu unserm abzug und schmehlerung der Burgerschafft an sich pacht und thuet davon gegen (-272-) all solche beschwerung des Jahrs allein 3 fl. gelts erlegen und steuern."

 

"Als bitten wir underthäniges vleises E. Str. Ambts und Obrigkeits wegen die billige und nothwendige Ahnordnung verfügen lassen zu wollen, daz genannten her praelat von allen und jeden ahn sich gezogenen burgerlich wohnhäusern und hoefstetten (davon er von uns nicht gefraget) gleich uns, wan das gebott die begreiffen und die notturfft erfordert, die gewohnliche und schuldige Huett, wacht und andere der Statt beschwerungen, gleich uns ohne einige gesuchte difficultet durch einen mit sold hierzu bestellen, gewisen und bestendigen, verrichten und jedesmahl versehen laßen. Da aber wohl von uns mit solchem begehren zu verschiedenen Zeitten hierum ersuchet (-273-) hatt er uns jedoch, sich mit deße Convent zu underreden und volgents zu resolviren jedenmahl abgewiesen, und bitz dahero nicht ercläret, Ahn dem -heißt es zum Schluß- beschieht was billig und unsere hohe notturfft bei diesen gefahrlichen Zeitten erfordert."

 

Unter einem P.S. fügt Khuffer noch hinzu:

 

"Grosg. herr, er hat der Kelner dem herrn Abt als dese Dhiener die 3 fl. allein, ohne den burger bewilligen, mit etlich andern und flegen helffen, welches gemaine burger wie andern sachen mehr, nicht wiedersprechen dörffen.

 

Weil dan kein Burger des Jahrs von einem Hause allein ahn Statt solcher beschwerung nicht gern 5 oder 6 fl. gebe. Ist ohnbillg er Jacoben gelaßen werde, die weil er sein Korn (-274-) nicht 1 d. wohlfailer als andere gibt, darselb auch zum offtermahlen es sein dan ahm theuersten, zu mahlen nicht bekommen khonden. Als das die burger seiner keinen Vorthaill, herogegen billig er die burgerliche beschwerung tragen helffen, oder deswegen zue billigkeit sich einstellen zu welchem ende Ew. Str. ihm da die beschwerung nicht thon will 10 oder 12 fl. ein wachter davon zu besolden, ambtsweben uferlegenannten Balthasar Khuffer"

 

Der Streit entbrannte immer heftiger, und immer zahlreicher fließen Khuffers Anschuldigungen gegen den Kelner zumeist, dann auch gegen dessen Bruder und nebenbei gegen die Schöffen als Helfershelfer, viele derselben sind sehr gravirend.

 

(-275-) Eine umfangreiche Klageschrift Khuffers an S. Churfürstliche Gnaden von Trier liegt mir im Original Concepte vor. Ich werde mich darauf beschränken, einige Stelle daraus hier mitzutheilen. Das Schriftstück trägt die Aufschrift:

 

Ausfuhrlich Bericht Wahrer geschicht.

 

Unter andern Willkührlichkeiten und Ungerechtigkeiten, welche Kellner, Schultheiß etc. vorgeworfen werden, heißt es, das Spital im Alberstall ein sehr gutes Stück Land beseßen, der Schultheiß habe aber um seine Länderey damit groß zu machen es dem Spital entzogen, zu dem Ihrigen ausgemarket nuhn bitz dahero benutzt und haben sie daselbige vor ihr aigen guet in possession dem Spital dagegen ohnnütz gelände bey dem Sauvere Baum genant, da der morgen nicht 3 ode 4 fl. wehrt.

 

(-276-) so (salvo sonore) mit dem Thung schwerlich zu beraichen zugewiesen, also dasjenige so außer Christlichem eifer verstorbener guetherziger Leuthe, den armen zu Trost ohnewandelbar gestiftet und Erblich gestifftet, aigenes gefallens in sehr ohngleichen Tausch und wesen gezogenannten Was nuhn hiervon zu halten, und ob nicht under diesem Regiment derogleichen in Kirchen, Schloß und andern Spitalguettern, so also sie ahnstosten, mit abackerung und Verrückung der gemarken, wie in andern weg mehr nachthailige abzug ins könfftige zu vermeuhten. Ob auch nicht der Schöffen (so dergleichen umb der buerlicher Strafe willen anzaigen und deren nicht selbst, als beaidte personen sich nicht selbs underfangen solten) umb dieser ohntrey willen die Schöffen - sagt die Klageschrift weiter - (-277-) affirmiren und heißen alles gut, was die Herrn thun, dagegen bleibt auch alles verschwiegen und ungeahndet, was sie selber ungehöriges thun. Zum Beweise dieses werden mehrere Beispiele angeführt.

 

Das Bastell Hautz, Zunftmeister und Grundschöffen ohne langs, bei diesen gefährlichen Kriegslauffen Trunkenerweis und nächtlicher weil uff der Stattmauhr als die wacht begehen sollen, sein Rohr zwey mahl losgeschossen und Lermen gemacht dabevorn auch Nickeln Leyendeckern in sitzend wacht, als er mit Scholteser und jenigen andern so wegen der 2 d. Accit. von Hoef kommen uf den gemein seckel in die halbe Nacht getrunken.

 

Gleichfalls Nickel Leonhart auch Zunftmeister und Grundschöffen, nächtlicher weil und Trunckens weins, ohne langs, bey dieser gefährlicher Zeitt. Einen schuß uf der Stattmauhr gethan und gleichsfals Lermen gemacht

 

(-278-) Bastel Motz, auch einer der 6. vor diesem Tunckens weins, Theobald Kuhhirten nächtlicher weil in sitzend wacht, zue ohnschult verclagt hatt. etc. etc.

 

Weil nuhn das alles Strafbare Thaten, davon aber wenigster bericht nicht beschehen, genugsam abzuvernemen, was gleichheit in ahnbringung der clagen gehalten.

 

Darauf wird erzählt, wie der Kellner um seine in der Nähe der Stadt bei Spriett gelegenen Wiese, welche von Gerichten und Zünften freigemacht worden, zu verbessern, einen Strassengraben gezogen und dadurch dem Wasserlauf ein ganz andere Richtung gegeben habe. Wodurch "die gemein Herth und viehtrieb vast erenget und verderbt zu gefahr des viehs."

 

Dann habe er "die Burgerschafft (so sagten in allen weg hartt beschwert) uftringen wollen in ihren Costen ein Steinernpruck dahin zu bauen. Er habe ferner (-279  bei derselben Wiese der Gemeinde ein Stück Land weg genommen" u.s.w.

 

Vor zwei Jahren, als er den Burgern Ew. churfürstl. G. Schmelzwaide in selbigem Spriet zum Theuersten verkauft, hat man ihm, Reverentia, seine Schwein, in nicht geringer Zahl, alles zu beschwerung gemeinen Mans, des Döhm gelts frey geben musten.

 

 Gemainen sehr verengten waidstrichs halb muß man jährlichs den Nassauischen uff zwey Öhrtern, zu Linxweiler und werschweyler vor ubertrieb geben etliche viel gulden, den Kelner aber, so in Rindtvieh und Schweinen ahn 100 Stück vortreibt gibt zu erhaltung der hirtten mehr nicht, dan ein Malter Korn so Ew. Churf.G. zweivels ohn von wegen des Faselviehs ufrechnet. Weil dan Jeder stück in den gemaindt Jahrs zweymahl, zum May und Herpstlohn mit 3 alb. belegt, sein Viehlohn Jars in 25 fl. belöffe. so der gemain man tragen muß.

 

(-280-) "Mit belegung der Schatzung wurts auch also gehalten dan Kelner vor sich und seine Hausfrau, zum Termin mehr nicht dan 10 fl. 20 alb., so ahn capital ohngefehr 8600 fl belaufft, erlegt, womit allein ihre gebau das andere Vermögen aber durchaus nicht beschetzt wurtt.

 

Dan da man darzu rechnet wiesen, so ertragen uber 100 fuder Heu wachsthumbs und ohngefähr mit wäldern und hecken. 200 morgen, Acker Länderey, weyer und gärten, in großer meng, wie desgleichen möbel und ausgelegtes gelt, wurt sich ein Vermögen von 40000 und mehr fl. befinden."

 

Dasselbe Verhältnis weist der Schrift nach in Betreff der Steuern, welche der Schultheiß, Bruder des Kellners und deren Schwester, ferner die Hochgerichts-Schöffen Bastel Hautz, Hans Kallenborn u.a. zu zahlen haben, welche sämmtlich zu gering besteuert sind.

 

(-281-) Die Klageschrift geht so dann auf die unrichthige Erhebung, Vewendung und Verrechnung des "Ohngelts" (Wein Accise) sowohl als auch des "Leggelts" (Häusersteuer) über, und sagt hier herrsche überall Eigenmächtigkeit, Willkühr und Betrug.

 

An einer anderen Stelle heißt es in Betreff der Schöffen:

 

Das auch sie Schöffen ohnes gerichts und d. Statt Insiegels zur ohngebner sich geprauchen erweißlich. Sietemahlen sie gewesenen Pastorn zu Roden bei Walderfangen, Johan Fabritio, alten Scholmeister Sohn zu St. Wendel, welcher seiner Mutter schwester dochter, im dienste bei ihm gewesen ist, geschwängert haben solle, worumb er dan die pfarr, und all seine haab, in dem Braubadto zu Dillingen deswegen nach ihm greiffen wollen, verlaßen (so gedachter Herr Braubadto nachmals laßen abholen) und in die flucht nacher St. Wendalin, mit den person sich begeben, von dannen, unterm schein (-282-) nacher Rohm, umb ablaß willen zu raisen die person ins Elsaß bitz sie des Kindts erlediget, abfuhren laßen, under ihrem Insiegel testimoniales, so Kelner crafft seiner handtschrifft, ufs papier pracht, endlichen und ahrlichen abschiedt mitgetheillt, und ist dieser Fabricius kelern (wegen seines blutsverwandten Jacob Schauwels, eine von 6, so sein Fabricy schwester gehabt und ohn langs verstorben) auch atlichen des gerichts geschwägert.

 

Darauf beklagt Schreiber sich, daß der Kelllner bei gütlichen oder heimlichen Examinibus verhafteter Personen mit Umgehung seiner des ordentlichen Schreibers (sich seines "Jungen" zuweilen auch seines Schwagers Zolly als Protocollführers bediene, was nicht paßirlich und nicht zu gestatten sei, zumal nicht bei wichten Fällen

 

(-283-) Als eine Eigenmächtigkeit des Schultheißen wird darauf erzählt, die Stadt und Burgerschaft habe von alters her ein Xenodochium oder Ziechhaus vor der untern Pforte gehabt. Dieses Gebäude, welches bei guter Unterhaltung noch über 100 Jahre seinem Zwecke genügt haben würde, hätten die Gebrüder, Kellner und Schultheiß, ihrer anliegenden Gärten wegen abbrechen und an einer andern Stelle ein neues Sichhaus aufrichten laßen. Zur Erbauung des letztern habe der Schultheiß ohne Wisssen der Obrigkeit aufs Ziel Bartholomaey des Jahres 1609 40 fl. 9 alb 6 pf., und auf das Ziel Curificationis Mariae 47 fl.10 alb. 1 pf. aus der Landschatzung erhoben. Auch die Ohrweiler hätten 12 fl. dazu gegeben, so daß die Summe des Baugeldes sich auf 99 fl. 19 alb. 7 pf. belaufen habe. Dieses Geld hätte gespart werden, sagt Khuffer, und ob es recht und billig sei, den armen und verschuldeten (-284-) Bürger, solcher unnöthigen Dinge wegen, mit höherer Schatzung zu belegen, und dieses alles ohne Vorwissen und consens der Obrigkeit "sonderlich des vorgesetzten Ambtmans".

 

Anno 1607 u 1608 -führt Küffer fort - hat "Scholtes mit Gerichten außer der Schatzung, Lauht Register, hinder sich genommen 37 fl. 10 1/2 alb. gestalt darumb ein New Statt fahnen zu stellen, hernach er aber den alten mit etwa 5 gulden verbessern lassen vom übrigen bitz dahero kein weitere meldung beschehen."

 

"Der Scholtes hatt bei so kurtzer Verwaltung Dhiensts uber 1000 fl. jedes hondert vor 2 Mltr. Korn zu beschwerung armen Lands Mans, gegen die Ordnung ländtlichen Interesses ausgelegt.

 

In Auszwingung gemeiner des Ambts underthanen schulden zwar ein herbringen, das man den debitorn (-285-) pflegt zu pfänden uf 3 viertjahr dag. Wann dann die bezahlung nicht ervolgt, so greifft man in deße fahrent oder in deren mangel leihend gueter, so des ohrts ein Nottag genannt wurde. Bei vorigen Scholteißen, und sonderlich Schlabatzen, wie ich ersehe, derselbe in 10, 20 Jahren, nicht wohl einer , und in geringen schulden zumahl keiner gehalten, sondern jedes mahls, das der Landtman nicht vertrieben, auch der Creditor bezahlt, uf mittel gehandelt worden. Der Jetzige aber hat es, bei so kurtzer Verwaltung dahin gepracht, daz balt alle dag mit 5. 6. 8. 10 mehr auch weniger Partheyen, da theils nicht 2. 3 und noch weniger gulden schuldig, in betrachtung es ihme, über den costen, ein seckel tregt, zu gäntzlicher Aussecklung den armen, zu handlen hatt:

 

Das dieser Nottäg, inssonders bey den wurtten,asovil vorlauffen dahero, als ich befinde, entstehet,das sie dem (-286-) gemeinen Dorffman den anderer ohrt ohngewohnlichen borg im weintrincken durchs Jahr zu halten, in boeser Übung, dan ohne denselben viele des weintrinckens zu dero auch weib und Kinder, ufstandt, sich öfter enthalten müßten.

 

Wan als der arme Man hierdurch dem wurt umb etliche gulden ins Register laufft, werden die als bald uf Zension geschlagen und davor verclagt ein guter Acker oder wiese. Wart er zu ausgang Jahrs in entrichtung deren saumig, treibt ihne der wuhrt zu Nottag, welcher als dan sein Underpfandt Acker oder wies, woruf der Landtman sich mit weib und Kindern solle ernähren, Ew. Churf. Gn. schafft, gult, fröhndt und dienst ausrichten, vor aigen ausgeschatzt wurt. Also kombt der Bauer umb seine gueter und Ew. Churf. Gn. verlieren dardurch (-287-) schafft und gult, auch schuldige fröhndt und dienstbarkeit, uf welcher weiß Bastel Hautz balt 3 bauren guter, so theils mit verlaßung weib und Kinder, entloffen, theils im elendt verstorben, ahn sich pracht und wie auch andere in groß Reichthumb kommen.

 

Küffer macht so dann Vorschläge, wie diesem Unwesen gesteuert werden könnte, und bittet den Churfürsten das Nöthige dieserhalb anordnen zu wollen. Dem Scholtes sei es nur um die Gebühren zu thun, welche oft die Hauptschuld - Summen überstiegen, und neben diesen müßten beide Kläger sowohl als Verklagter noch jedesmal Ihm 8 albus bezahlen.

 

Nachdem noch viele andere Beschwerden mehr vorgebracht worden, heißt es schließlich:.

 

"Wahn auche gnedigster Churfürst und Herr, aus diesem warhafften Bericht bescheint, daz der arme gemeine Man des orths allein (-288-) und in alle weg zum höchsten beschwert und solich ihre große beschwerung umb dieser gebruder gerichten willen (in betrachtung die in großem bezwang und ihnen insgemain mit schuld verhafft, auch verlittene Fastnacht, in den sambtlichen Zunfften, gemeinen des ambts angehörigen, mit ernst durch ihre Zunfftmeister undersacht, man werde berichthet daz allerhandt ohnnutz geschwetz verlauffe, da man einen der solcher sich geprauche betrette, deme mit nachschickung weib und Kindern, der gemeinde verstoßén und vor die Stadt treiben werde, daz man sich auch des schreibens sollte enthalten, und hieruber ein Jeder an ufgerichten Staab tasten, damit gleichsamb getrungener weise sich verschweren und angeloben mußen.)nicht an dag geben darf und anders nichts dan entlicher bettelstab dem (-289-) gemeinen hauffen herodurch uf den Hals erwachsen mueß E. Churf. Gn. als Landesfürst (die gebuer in dem allenmächtige Gott durch der armen adt ermattet, so theuerlichs jemmerliches clagen und beweinen zu höchsten ohngnaden nicht erwecket) zweifels ohn, ahn die Handt zunemen Ihre ein solches zu behertzigen, angelegen, und beneben denen auch mich gnedigst bevohlen sein laßen werden.

 

(-282a-) In Folge dieser Klageschrift erließ Churfürst Lothar unterm 30. August 1611 von Trier aus ein Mahnschreiben an Schultheiß, Schöffen und Bürgermeister und Rath der Stadt St. Wendalin. Dasselbe beginnt damit, daß der Churfürst sagt, es sei bei ihm darüber Klage geführt worden, daß verschiedene Unordnungen, Unrichtigkeiten und Streitereien zwischen dem Rath, dann zwischen der gemainen Burgerschaft und dem Landmann entstanden seien. Er habe sich darüber berichten lassen und habe folgende Punkte zu rügen gefunden:

 

1. habe die Stadt obgleich er derselben nur 1 Pfennig acciß auf die Maas Wein, Bier etc. bewilligt habe, doch 2 Pfennig erhoben, unter dem Vorwand, daß die Maas noch einmal so groß wie an der Mosel sei,

 

(-283a-) 2. Ferner habe der Magistrat ohne sein Vorwissen das auf den Häusern der Stadt von alters her beruhende Leggeld abgeschafft:

 

Weil er aber nun das Aufkommen der Stadt nicht allein gerne sehe, sondern auch befördern wolle, so lasse er es bei diesen zwei Pfennige gnädigst bewenden mit der Bestimmung jedoch, daß dieses Geld zu nothwendigen und nützlichen Bauten verwendet werde, und daß ordentl. (gute aufrichtige) Rechnung darüber gethan und auf Erfordern dem Amtmann vorgelegt werde.

 

3. sagt Lothar, Imgleichen hat euch nicht gebürt das als Sieghäuslein, welches in seinen Mauren noch stark genug gestanden und mit gernigen Kosten hätte verbessert werden können, abbrechen zu (-284a-) lassen, anders wohin zu transferiren und ein ganz neues mit Beschwerung der ganzen Burgerschaft und des Landmanns so fürhin ohne die Irren Last haben, aufzurichten.

 

4. Dann fährt der Churfürst fort hätte es ihn sehr befremden müssen, zu hören, daß sein Kellner selige und der Schultheiß Spitalgüter verwechselt hätten. Das hätte Strafe verdient, die er aber für diesmal fallen lassen wolle, indessen müßten die fragl. Güter dem Hospitale restituirt und in dessen Inventarium eingerückt werden.

 

5. Auch sei darüber geklagt worden, daß gemeine Burgerschaft und Landmann durch ungewöhnliche Nothtage in vielen auch sehr geringen Schuldsachen auf ein und vornehmlich ausländischer Creditoren Anhalten fast eilfertig ohne einige (-285a-) gebuhrliche Dilation zur Bezahlung nicht ohne großen Schaden angetrieben würden

 

"dabey auch durch die Anzahl da doch dergleichen executiones wohl nur allein durch dich den Schulthyßen und zum höchsten nach Gelegenheit und Größe der Schuld mit Zuziehung eines oder zweier Scheffen sammt dem Gerichtsschreiber geschehen könnten, übermäßige Unkosten, der Gestalt, daß dieselbe fast mehren Theils die Hauptsachen übertreffen, ufgemacht werden. Da solches aber zum Verderben der armen Leute gereiche, so wollen wir daß hin furter wogleich nottag abgestellt, dem (-286a-) armen Schuldmann leidliche Dilation, damit er sich ergreifen könne, gegeben, und alsdann nach verlauf deselbn mit den geringsten Unkosten zur Bezahlung mit Umbeschlagung der Pfandt, wenn es liquidirte Schulden sind, oder andere gewöhnliche Mittel angehalten, und in diesen Fällen die wucherliche pensiones bei den wirthen und andere wohl in Acht genommen und nicht gerechnet.

 

6. Daß auch frevel und bußen nicht wie bisher mit etlichen geschehen durch heimliche verträge verschlagen, sondern der Gebühr zu seiner Zeit vorgebracht werde.

 

7. Nicht weniger wollen und ordnen wir, daß die Sechser, so um aberhand, vortheils willen in wenig Jahren perpetuirt, (-287a-) hinfurter jedes Jahrs, wie vor der Zeit geschehen geändert und aus genauer Bürgerschrift, ohne Unterschied, so fern nun einer oder ander dazu qualifizirt gezogen werden.

 

8. Und dan letzlich, daß der Stadt und Gerichtsschreiber sowohl in Civil als Criminal Examinibus Prozessen nicht abgehalten,sondern sich und seines Amts zu gebrauchen ihne darzu erfordert. Ihm auch sowohl hierin als in allen andern Sachen ein gebührendes salorium unabbrüchig gefolgt, gehendreicht und sonsten ins gemein solche discretion von Euch gegen gemeine Bürgerschaft und (-288a-) Landsmann, auch unter euch selbst gehalten werde, damit sich keiner einer unziemlichen Ueberlästigung auch ungleicher Offertien nit fügen (Fug) zu beclagen und uns ein ander einsehens zu thun nicht ursach geben werde. So wir auch zur Nachrichtung und damit alle Anordnung und Unwill allenthalben abgeschnitten werde, gnädigst nichte verhalten wollen. Und beschieht an diesem allem unser gnädigster Will und zuverläßige endliche Meinung.

 

Datum in unserer Statt Trier, den 30. Augusti 1611

 

Lotharius."

 

 

Ein großen Erfolg zu Ungunsten der denuzirten Beamten scheint Kuefer nicht erreicht zu haben, denn keiner derselben wurde in Folge dieser Anklagen seiner Stelle entsetzt, vielmehr wuchs in der Folge der Einfluß der Familie Dhame bei der churfürstlichen Regierung noch immer mehr, obschon auch später (-290-) noch zuweilen Klagen gegen die Verwaltung erhoben wurden.

 

Im Jahre 1621 überreichten der Schultheiß und die Scheffen des "Eußersten gerichts zu St. Wendel" dem Churfürsten nachfolgende Beschwerdeschrift:

 

"Hochwurdigster Churfurst, Ew. Churfl. G. seindt unsere underthenigst, bereitwilligste gehorsameste diensten in der Zeytt bevor, gnedigster herr.

 

Es haben E. Churf. G. zue dem Schloß und Kellerey zue St. Wendalin und über den Lehen und Schafft gult, gar hern daseltzten guethern und Rentten ein grund Gericht, nemblichen eynen Schultteißen vierzehn Scheffen und eynen bedell, welche In und außerhalb der statt ahn verscheydenen orten gesessen und uber den Kellerey und anderer hern dienstschafft gülttige (-291-) und zinsbarn guetter weissen und erkennen, die auch vor Inen uffgetragen geliebert, geerbet und verhandelet werden, derngleichen die freygutter haben Stats Scholtes, Scheffen in der freyheit zu verhandeln.

 

Dies Eußerst Grundgericht hat hiebevoren in Criminal sachen, beneben den hochgerichts Scheffen mitt zu erkennen gehatt. Aber des Kostens wegen ist solcher last allein den hochgerichts Scheffenn in der statt vor wenig Jaren ufgestelt worden. Wahn auch noch jetzt und zukunfftig daz Jahr weistumb zue halten haben, dieselbe grundt Scheffen, beneben den Hochgerichts Statt Scheffen und vier Amts Meyeren zu erkennen, und uff das Hochgerichts gemark Zeichen und bezirk Achtung zu nehmen damit es gehandthabt werde Wir eußerste Schulteiß und Scheffen seindt auch schuldig auff alle der Kellereyschafft (-292-) Zins, Renth, gültten, frön, dienst, recht und gerechtigkeit, sammt den Hausguettern guet offsehens zu tragenannten Was abgängig, verlustig, oder mangel hat wird, bey aiden und pflichten einem Kelner an zu zeigen und verbessern zu helffen.Wahn dan uns in eynem und dem andern durch den Statt Schulteißen und Hochgerichts Scheffen große neuerung, dardurch Ew. Churf. G. Zins und frönbahrer guetter merklichen geschmelert, aliemirt und dieselbe vor frey oder sonsten andern hern Zins und schaffbar getaufft werden gegen alle billigkeit und wolherbrachten gebrauch, zu nachteill Ew. Churf. G. gar underlaß zugefügt, und wir in Verrichtung unser schuldiger gebür abgehalten und verhindert worden. Inmaßen dan wir uns den 21 May jetzt abgelauffenen 1620 Jars supplicando bey E. C. G. underthänigst geclagt und (-293-) umb gnedigste Handthabung instendigen vleiß gepetten, auch bescheidt erlangt, daß solche puncten und eingriff durch E. Ch. Gnaden Commissarien sollen erörtert werden.

 

Ob nuhn woll ein solches wegen anderer hochwichtiger geschefften biß dato anstehn plieben.

 

So haben wir E. C. G. dessen hiemit notttringlich in underthänigkeit gehorsamblich zu erinnern nit underlassen können, underthänigst pittende, Statt Schulttes und Scheffen - ernstlich und bey straff gnediglich befehlen zu lassen, das sie uns, dan es zu erhaltung E. C. G. Schafft, und gültten, frön und diensten, auch habender gerechtigkeit hoch von nötten ist, in altem unserm herzringen hinfuro weiters nit suabiren, weniger in 7 indicium E. C. G. Schafft, frön und dienstbarn guetter, sich anmaßen sollen, und wir hierin gnedigst manuteniert werden bis dahin E. C. G. oder derselben hochweise hern Räthen allen sachen gründtliche (-294-) beschaffenheit erfahren und befundenem Dinge nach rechtmessigen entscheydt geben mögenannten

 

Daran beschieht waß E. C. G. habende gerechtigkeit mit sich pringt, und unsern gethanen pflichten gewees ist, und wir sein das umb dieselbe, die der Almechtig gott bey höchster Churfürstl. Regierung und beharlicher leibs gesundheit erhalten wolle, die tag lebens in underthenigsten schuldigsten gehorsambkeit zu verdienen gefleissen.

 

E. C. G. Underthänigste gehorsamste Diener

 

Schultheiß und Scheffen des Eußersten gerichts

 

zu St. Wendel"

 

 

Auf der Rückseite dieser "Supplication" befindet sich folgendes "Decretum"

 

"Eß sollen Statt Schultheis und Hochgerichts Scheffen zu St. Wendalin hieruber innerhalb vierzehn tagen a die insinuvationis (-295-) Iren bestendigen gegenbericht zu allhiesiger Churf. Canzley zu fernerer Verordnung einliefern signatum Trier in consilio den 18. January 1620 more Treverent.

 

Churf. Trierische Canzley."

 

 

Schon im Jahre 1620 hatte das "eußerste Gericht" sich über die Stadtverwaltung beklagt, wie dies aus dem Seite 379 mitgetheilten Schreiben des Stadt Schultheißen Leonhard Dhamian hervorgeht, damals wahrscheinlich durch Khuffer veranlaßt. Letzterer mußte indeß das Feld räumen, er gab seinen Stadt und Gerichtsschreiber-Posten auf und verließ die Stadt mit Hinterlaßung nicht unbedeutender Schulden. Wie aus einigen Urkunden, u.a. auch aus dem eben angezogenen Schreiben des Stadt Schultheißen hervorgeht, mußten seine Möbel und sogar auch die Immöbel zur Deckung seiner (-296-) Schulden versteigert werden. Er ließ sich in Merseheim nieder, wo er schon füher einmal gewohnt zu haben scheint.

 

Khuffer hatte in seinen Klageschriften besonders hervorgehoben, daß bei jeder Gelegenheit Gelage gehalten, viel Wein getrunken und alles oder doch das meiste aus dem Gemeinde Seckel bezahlt würde. Hierin hatte er gewiß nicht Unrecht gehabt, wie man sich aus jeder Rechnung dieser Zeit überzeugen kann.

 

Wie es bei solchen Gelegenheiten, namentl. Versteigerungen, herging wollen wir uns etwas näher ansehen.

 

Im Jahre 1607 Mittwochs nach Ostern den 18. Aprilis wurden die "Gemaine gräben" versteigert, über diesen Vorgang betr. Protokollbuch Folgendes:

 

"Eodem die (-297-) hat gemeine burgerschafft, wie von alters die gemaine gräben gestaiget, und als Zieglers Hans bei selbiger Staigung über das Staiggellt, nicht wie andere, so gestaigt, ein und den andern graben in Staigung, alles Leuht damahlen gehaltenen Staig Registers, behalten kein Bürger geben wollen. Scholtessen gebott in deme ohngehorsamb gewesen ist er gestrafft worden umb 1 fl.

 

Dergl. auch Syrek Peter, verwiederter Burgschafft und ohngehorsambs Schultessen gebots gestrafft worden umb 1 fl.

 

Damahlen hat der junge Küffer dem Scholtessen anpracht mit Vermaß solches zu beweisen Hanns Scherer zu Baltes Beckern gesagt habe, der Kelner und Scholtes fressen das beste, die burger mueßen das gelag bezahlen und jeden mit ein par Eyer sieh laßen abrichten. Und hat er küffer Statt burgens Handlaßung hieruber geben.

 

(-298-) Diesen abend hat auch Ludwig Zimmermann clagend vorpracht, als er zu hauß gehn wollen Zieglers Hans ihm mit schnöden wortten, du Hundtsfuht, du bist noch kaum 2 Jahre burger, und machst uns ein neue gebrauch, daß du die Steigung der gräben einen burg geben hast, angefahren, mit begehr denen zu abtrag anzuhalten.

 

Damahlen und als sich allerhandt ufruhr erhalten hat Scholtes ins gemain underschiedlich lassen gebietten weil das gelag abgerechnet ein jeder sich zu hauß wolte erheben und weitere tumult verhuetten auch gedacht. Scherer d. des handels sich waß bekummert und keinen gebott gehorchen wollen, in specie dasselb selbsten undersaget, er aber d. Ire Churf. G. und nicht er Scholtes, ihm zu gebietten hätten, freuntlich und nicht williger weise vorgestossen.

 

Und ist bei Niclas Crodthen damahls (-299-) alles lauth Registers verzehrt worden 32 fl. 16 alb

 

Der Vortheil, so die Burger ahn diesem gelag zu guet gehabt ist gewesen wie volgt:

 

Der Herr Abt zu Tholey hat verehrt      4 fl.

 

Die Strafen von gaiß, hämmel etc       1 fl. 15 alb

 

Nach Linxweiler und Thumher    1 fl.

 

Zieglers Hans wegen ohngehorsambs  1 fl.

 

Syreck Peter wegen ohngehorsambs    1 fl.

 

so ertragen die staigung der

gräben lauht Registers

so Nickel Leonhardt gemain

bürgermeister ufgenomen         13 fl. 4 alb

 

It. hans Schuler wegen des Kelners Kauhlwiesen     1 1/2 fl.

 

It. Peter Cuhn wegen des Kelners Wiesen Bertzberg          1 fl. 16 alb

 

Thut dieser Vorthail         24 fl. 23 alb

 

Pleiben die burger noch schuldig 7 fl. 17 alb

 

Seindt gewesen 61 Man. Jederem

zugerechnet 2 alb ertragt 5 fl. 2 alb

 

Und 11 weiber jede 1 alb thut    5 fl. 13 alb

 

(-300-) Pleiben die burger zurück noch schuldig, so vorgedachter Bürgermeister auch uf zu nemen und könfftig zu verrechnen hat,

 

(Anmerkung auf Seite 300) 1650 zahlt Adam Theobald 3 fl. an die Stadtkasse wegen dem gekauften Haus von Kuno Seiler)

 

Donnerstags 19. Aprilis Hat Scholtes das gericht und Sechse von den Zünfften einbeschieden und proponierte, sich zu erclären uf was mittel derogleichen Ufruhr und Neyterey abzuhelfen.

 

          Cläger

 

Ludwig Zimmermann erhobet seine Clag, des abents zu vor contra Zieglers Hansen beclagten vorgetragen hat mit begern zu erkennen, ob in der Steigung das burgen, wie andere beben, zuviel gethan, beclagten zu abtrag mit erstattung costens an zu halten.

 

          Beclagter

 

 

Zieglers Hans entschuldiget sich mit der ohnwissenheit und trunkenheit, bittet umb Remission

 

(-301-) Beede partheyen schließen hinder Schultesen, gericht und 6 von den 3 Zunfften.

 

          Reces

 

Weil erkent beclagter zu viel gethan, wirt er uber vorige straff abermahlen gestrafft mit 1 fl. halb den gericht vor heutige costen und halb d. gemeindt.

 

          Scherer

 

Soviel demselben belangt hat man nach ihm geschickt, ist aber nicht erschienen. solchem nach seindt die 6 von den 3 Zunfften beladen worden, sich samentlich zu underreden und ihres bedunkhens, wie hoch d. Scherer, gemelten ohngehorsambs, dan auch der ohnziemlicher ausgestoßener Rede halb in Straf zu ziehen. Die haben sich erclärt wie wohl man gem. sachen, d. gantze gelag vordern dags durch die gemaind erwachsen ist, uf ihne zu schieben. so halten sie jedoch darvor, derselbe diesmahl bei 4 fl. zu lassen sein.

 

(-302-) Als ist hieruf durch Scholtesen, gericht und die Zunffte geschloßen, d. er solle erlegen an Statt Straf und costen wegen ohngehorsambs und genebter ohnziemblich reden 4 fl. räd. mit dero Condition und diesem Vorbehalt, da er sich dessen beschwerd vernaint,d. man ihme dessen zu uerzeugen, und die sach ahn heren Ambtman gelangen zu lassen gedenkhe.

 

          Becker Baltes

 

So diesem gleichfals zu gestimmt, ist gleichfals gestrafft worden umb 1 fl.

 

Damahlen ist durch das gericht und 6 Zünfften bey Wolff Mey verehrt worden.

 

Wein 16 massen jede 7 alb 9 pf. facit 4 fl. 20 alb, Brod 9 alb, in die Küchen 1 fl. 22 alb.Thut 7 fl. 3 alb.

 

 

So war, wie wir sehen, oft ein Gelach die Ursache oder die Folge eines andern.

 

(-303-) Vier Tage nach diesem Verhandlungen, Montags den 23 April, wurden die Pflegzäune besichtigt und wurde diesmal bei Hautz Basteln der obligate Trunk genommen, und so ging es das Jahr durch fort. Die Gemeinen Gräben wurden immer im Frühjahr versteigert und zwar in einzelnen Abtheilungen, welche besondere Namen führten, es waren dies nämlich

 

 

1. der Weyer Graben,

2. der Hirtengraben,

3. der Kirsesgraben bey den Klockengarten,

4. der Graben bey d. Tholen Kindsgarten

5. der Graben hinder dem neuen Thor der hondsschluff genannt,

6. Schutzges Auwe,

7. Platz beim Reichborn.

 

In dieser Reihenfolge sind sie aufgeführt in dem "Steigregister der Gemeinen Gräben umb die Statt gelegen De Anno 1598."

 

Dies Register enthält auch ein "Verzeignus der Personen so auff (-304-) Freytag nach Pfingsten, als man die Graben gesteiget zum Gelag erschienen seindt in Hautz Bastelen Haus."

 

Der Oberst Lang Disch bey dem Offen:

 

Peter Leonhardt,

Hans Friedrich Zoly,

Hans Kallenborn,

Martin Schmitt,

Nickel Kraz,

Hans Scherer,

Johannes Lutzera,

Nicolaus Demuth,

Hans Feist,

Claus Boel Boel (auch Bohl, Hochgerichtsschöffe und Kirchen Synodal verheirathet mit Maria Tochter Sigisberti Haupersweiler auch Hochgerichtsscheffen und Küfners alhie, ihr Sohn war Peter Bohl, welcher 1606 in Mainz studirte)

Sirck Petgen,

Graumandts Jacob,

Schor Peter etc. etc.

 

17 Personen.

 

Der and. Disch an d. fenstern:

 

Jacob Wyrich,

Sebastian Motz,

Hans Rutgen,

Hans Daun,

Wendel Heugel,

Jacob Schauwel,

Hans Thole,

Michel Lauwer,

Peter Hudtmacher,

Hans Daniel etc.

 

13 Personen.

 

Der dritte Disch an der Thur:

 

Jacob Glaser,

Nickel Backes,

Korb Johann,

Nickel Kleinweck,

Ludwig Hans,

Hans Linxweiler,

Nickel Bramzeck,

Baltes Becker,

Petgen Voltz,

Hans Lanz (dieser Hans Lanz war später Hochgerichts Schöffen und im Jahre 1630 Gerichts Bürgermeister. Als solcher verdingte er die Reparat. der Stadtmauern etc. a 127 fl. 12 alb. dem Leiendecker Nicolaus Borg Burger in St. Wendel),

Jacob Büxenmacher etc.

 

14 Personen.

 

(-305-) Somma aller Personen Thut 44 Personen.

 

Ist zu diesem malzeit an wein aufgangen - 48 maßen, gilt jede maß 9 alb weniger 2 Pf und 32 alb brott. Und in die Küche 1 fl. 6 alb. Ertragt alles zusammen 20 fl.

 

Noch an wein und brot     22 alb

 

Daran hat man zum besten wie folgt

Item wegen des Ehrw. Herns zu Tholey         4 fl.

Item wegen des heylig St. Wendell      2 fl.

Item wegen Hauptrichts Jacoben gesteigter Wiesen hat man zum besten       13 alb.

Item hat der Bürgermeister wegen der Gemein zu bezahlen aufgenommen sovill die Steigungen von den Graben ertragen nemblich 1 fl. Rot.

Somma des Vortheill thut 17 fl. 13 alb.

Also pleibt man dem Wirth (-306-) Bastgen noch in gemein schuldig -) 3 fl. 1 alb Rot.

 

Thut jeder Person deren 44 seindt zum glach - 2 alb 2 Pf. was daran zum besten ist nachder handt verzert worden.

 

Hundert Jahre später war es in dieser Beziehung aber immer noch nicht anders geworden.

 

Denn im Jahre 1680 verzehrten, wie wir bereits an einer anderen Stelle gehört haben, an einem der Fastnachtstage Herr Johannes Wilhelm Dhame, seine liebste, die Frau Scholtesen, die Herren Scheffen und ihre Weiber mit Verwilligung des H. Scholtesen - 21 fl., 9 alb, versteht sich auf Kosten des gemeinde Sekkels. Komisch klingt in derselben Rechnung folgender Posten:

 

Als die gerichtskosten vom 12. Jan. verzehrt worden haben die H. Scheffen darüber verzehrt 2 fl.,16 alb.

 

(-298a-)

Back Maria

 

gewöhnlich Brühl Marey genannt, ließ sich dazu gebrauchen, den Amtmann Damian Hartard D'hame zu verläumden. Sie verklagte denselben 1710 wahrscheinlich auf Anstiften des Pastors Keller, der sie auch mit Geld unterstützte, beim Kurfürsten, als habe er sie 2 mal genothzüchtigt und als habe der Amtmann seit mehreren Jahren mit ihr öfteren fleischlichen Umgang gehabt. Weil der Amtmann diese schändliche Angaben läugnete und auf Bestrafung dieser Weibsperson angetragen, letztere aber ihre Angab zu verweisen nicht im Stande war, so wurde sie auf die vom Hochgericht St. Wendel geführte Untersuchung und in Folge eines darüber vom Kurfürstl. Oberhof zu Trier ertheilten Urtheils durch den Scharfrichter durch die Stadt mit Ruthen gehauen und des trierischen Landes verwiesen, obgleich Pastor Keller sich alle nur erdenkliche Mühe gegeben, (-299a-) sie von der Strafe zu befreien.

 

Selbst nach dieser Execution beklagte sich der Amtmann bei dem Kurfürsten, daß diese Person sich in den benachbarten Orten aufhalte und der Pastor Keller sich heimlich zu ihr begebe, er meldet auch, daß auf seine Verwendung seitens der Gräflich Naussau Ottweilerschen Regierung die Aufnahme dieser Maria Back vulgo Brühl Marey unter Strafe von 20 Thlr. verboten worden sei.

 

(-307-)

Linxweiler

 

Die Familie Linxweiler hat wahrscheinlich ihren Namen von dem benachbarten Dorfe gleichen Namens, welches bereits in Urkunden aus der Zeit der Carolinger genannt wird. Im 16ten Jahrhunderte hatte sich dieselbe von hier aus bereits nach Trier, Berncastel und Wittlich verpflanzt (Christoph Linxweiler St. Wendelinus Bac.lib. est Trier 18.II 1585; Trier Archiv, Erzstift XVI, S.78.)

 

In der zweiten Hälfte des genannten Jhrhts. lebten in hiesiger Stadt Sebastian Linxwiller, Hans und Christoph Linxwiller.

 

Letzterer war ein Vetter des erstern, war Altarista der hiesigen Kirche und starb vor 1600, doch erst nach seinem Vetter Bastiann, denn des letztern hinterlassene Wittib Elysabetz kaufte durch Act vom 3. Augusty 1600, wobei der woll Ehrnhaffte Theiß Wüllenweber Zunftmeister in der Schneiderzunft als Zeuge und Nicol Leohard als Schreiber fungirten, das Haus etc. ihres verstorbenen Vetters Christophen (-308-) von den übrigen Miterben, für welche Hans Jacob Linxwiller Burger und Einwohner zu Trier, auch ein Vetter des Sebastian, als Bevollmächtigter contractirte.

 

Hans Linxweiler, wahrscheinlich ein Bruder des Sebastian, war 1577 Hochgerichtsscheffe.

 

Sebastian, welcher Studien gemacht zu haben und ein frommer Mann gewesen zu sein scheint, war im Jahre 1570 Hochgerichtsscheffe, 1574 Gemeiner Bürgermeister, 1575 einer der Ungelter und wurde 1585 als Nachfolger Hans Schlabatzen Amts und Stadtschultheiß. Nachdem er diesem Amte 6 - 7 Jahre vorgestanden, starb er Ende 1592 oder Anfangs 1593.

 

Der Stadtschultheiß hatte 6 Kinder. Der gegen 1615 genannte alte Beat. Mar. Virg. (?) Peter Linxwiller war wohl einer seiner Söhne, (-309-) ein anderer hieß Hans, ein dritter Jacob und ein 4ter Franz Linxwiller. Letzterer starb frühzeitig (1609), und seine Geschwister beerbten ihn. Eine Schwester, Margaretha, war die eheliche Hausfrau des Hans Ludwig von hier.

 

Noch im Jahre 1788 war ein Michel Linxwiller von St. Wendel, gebürtig daselbst, Altarista S. Crucis. Dieser war geboren 1752 und Priester geworden 1773.

 

Der Hochgerichtsscheffe Heinrich Linxweiler wird im Jahre 1788 u.s.w. auch bald Stadtbaudirector, bald Stadtbaumeister, genannt. Im Jahre 1789 war derselbe Hochgerichtsbürgermeister, desgleichen im Jahre 1792 und 1794.

 

Tholey

 

auch zuweilen Thole, einige mal auch Theulen genannt, ist eine der ältesten Familien der Stadt und hat ihren Namen wahrscheinlich von dem benachbarten Orte Tholey entlehnt, aus welchem sie herstammen dürfte.

 

Die meisten Männer dieser Familie, welche uns aus alten Schriften aufstoßen, waren Sattler und gehörten als solche der Schuhmacher -Zunft an.

 

Nur selten erscheint dieser Name unter denen der Hochgerichtsschöffen (-310-) und Bürgermeister, und wir finden überhaupt nur einen Tholey, welcher als studirter Mann einen öffentlichen Beamtenposten innegehabt hat, nämlich den Stadt - und Gerichtsschreiber, auch Amts- Einnehmer und Notar Nicolaus Tholey (1510 Johannes Tholey Geistl., 1524 + Johann Tholey Abt zu Wadgassen). Im Jahre 1480 finden wir einen Joannes Thole als Gemeinde-Bürgermeister und 1515 einen Geistlichen desselben Namens. (Am 03.01.1627 heirathete Nicolas Tholey die Wittwe Rath Schillings von Glan Odenbach.)

 

Ein anderer Hans Thole oder Tholey war 1593 Angelter, 1610 und 1613 Gemeiner Bürgermeister, er war Sattler und gleich Seimet Tholey, welcher um 1662 lebte, Zunftmeister der Schuhmacherzunft. Dieser Seimet (Simon) Tholey, Schuster, war ein Bruder des Stadt- und Gerichtsschreibers Nicolas Tholey und überlebte diesen letztern.

 

Der eben genannte Nicolaus Tholey erhielt die Stelle eines Stadtschreibers 1644 und verwaltete dieselbe ungefähr 20 Jahre bis gegen das Jahr 1662. (-311-) Ob Tholey seines Amtes entsetzt worden, oder ob er dasselbe freiwillig niedergelegt hat, oder endlich ob er nur bis zu dieser Zeit gelebt hat, weiß ich nicht.

 

Die Ursache aber, warum ich zweifle, ob er nicht etwa unfreiwillig aus seinem Amte hat scheiden müssen, ist diese, weil ich folgendes Schreiben von ihm gefunden habe, welches zwar ohne Datum ist, das aber um diese Zeit geschrieben sein muß, da auf der Rückseite desselben sowohl als auch auf dem unmittelbar vorhergehenden Blatte das Datum des Jahres 1661 gefunden wird, und zwar von derselben Hand geschrieben (31. May 1661 und 27. Juny 1661).

 

Dieses Schreiben lautet:

 

"Hochwürdigster Ertzbischoff und Churfürst, gnedigster Herr, E. Churf. G. haben mir endtsg. ad. intercessionem Herrn Schulteißen, und samptlicher Hochgerichts Schöffen (-312-) zu St. Wendel den angelegten arest, propter delictum commissi adultery. biß uff fernere verordnung gnedigst entschließen laßen, dessen mich underthänigst bedancken thun. Uber dieß kompt von Ihrer Hochw. dem Herrn Official ad instantiam Dei Fisci, eine Citation, daß ich gegen den 4. July zu Trier erscheine und wegen meiner obangeregter Ubertrettung, antwort geben solle.

 

Dieweil nun E. Churf. G. alß Landfurst und haupt, uff herre Schultheißen und schöffen Vorbitt dieser sachen halb, welche bis dahero an keinem andern orth angeben worden, sich meiner gnedigst angenomen, von Ihro ein gnedigstes Urtheil empfangen in hoffnung es solte mich niemant weiter derenthalben anlangenannten Alß hab ich vor mit hohe notturft ermeßen, (-313-) diesen weiten weg, wie schädlich es mir auch falt, vor die handt zu nemen, underthänigst bittend, E. Churf. G. wolle auß Landtsf. milt und güte alß caput dieser ansprach, oder straff bey dem herrn Official und andern frey halten, uff daß ich nit an 2 oder 3 orten, angesehen ich's nit an einem ohne gentzliche meine ruin außstehen kan, gestrafft werde. Darahn E. Churf. Gnaden demnach Göttlicher Verwahrung zu lang werend frischer leibs gesundtheit und glücklicher Regierung, dero aber mich zu gnaden underthänigst empfehle. Ew. Churf. G. Underthst. gehorsamster N. Tholey Stattschrbr."

 

(-314-) Ganz unten auf dem concepto zu dieser Bittschrift stehen noch die Worte "Illumina domino oculos meos ne unquam obdormiam. Herr erleuchte meine augen, daß ich nimer entschlaffe."

 

Hiernach scheint er große Reue über sein Vergehen empfunden zu haben. Ueber den weitern Erfog seines Schreibens etc. geben die hiesigen Acten keinen Aufschluß mehr.

 

Die Familie Tholey ist eine der wenigen aus alter Zeit, welche sich bis heute in hiesiger Stadt erhalten haben, sie blüht jetzt noch in verschiedenen Zweigen fort. Jetzt wie früher sind viele dieses Namens Sattler. Ein Zweig der Familie, dessen Gründer der 18. verstorbene Michael Tholey war, umfaßt mehrere der wohlhabensten Häuser der Stadt. Der Vater dieses Michel Tholey (Tholei) war Metzger, hieß auch Michel und war verheirathet mit Barbara Falkenstein. Sein Sohn Michel hatte eine Marschall zur Frau. Ein anderer Joseph, welcher noch jetzt (1862) in hohem Alter lebt, hatte Hannetta Bicking von Remmesweiler 1795 zur Frau genommen. Seine einzige Tochter heirathete den Gerichtsschreiber Bicking.

 

(-315a-)

Jochem

 

Der Gründer der hiesigen Familie Jochem stammte aus Bexbach. Conrad Jochem heirathete die Tochter des St. Wendeler Hochgerichtsschöffen Jacob Demuth, welche nach seinem Tode sich wieder mit Anton Ruffeti verheirathete. Sein Bruder Peter heirathete die Wittwe Carl Lion Monika geb Richeli, hatte aber keine Kinder mit ihr.

 

Conrad Jochem

 

Sohn von Conrad, hatte 2 Frauen:

 

1tens eine Tochter des Schöffen Georg Bicking

2tens eine geb. Jochum aus Bexbach.

 

Kinder leben nur mehr von der letzten. Eine Tochter Elisabetha von der 1ten Frau ist als Mädchen gestorben. In der Coburger Zeit war Conrad Jochem mehrere Jahre hindurch als Nachfolger des Herrn Oberbürgermeister der Stadt St. Wendel. Er hinterließ 4 Töchter und 2 Söhne.

 

(-315-)

Hautz

 

Hans Hautz d. a., welcher zwischen 1530 und 1590 lebte, hatte 3 Söhne, von denen einer, welcher des Vaters Vornamen trug, unverheirathet starb. Die beiden andern waren verheirathet. Der ältere, Jacob Hautz, welcher neben "Schoe Nickels Haus auff dem eck" wohnte, starb circa 1597. Er hatte einen Sohn namens Hans, welcher bei des Vaters Tode noch unmündig war, und zwei Töchter hinterlaßen, welche beide nach Landau verheirathet waren, Barbara, Hausfrauwe des Martin Erhardt zu Landauwe, und Elysabetha, Hausfrauwe des Mathes Haffner, auch Burger zu Landauwe.

 

Der dritte Sohn des Hans Hautz d. a. war Sebastian (Bastgen).

 

Dieser war "wirt zum Stern", einer der wohlhabensten Bürger der Stadt. (-316-) Er war vier mal verheirathet gewesen. Mit seiner ersten ehelichen Hausfrau Odilia hatte er keine, mit der 2ten, Maria, hatte er 3 Kinder gezeugt:

 

Engel (Angela), welche den Martin Motz heirathete, Wendel, welcher in den geistlichen Stand trat, und Michel.

 

Nach dem Tode seiner zweiten Frau ging Sebastian Hautz eine 3te Ehe ein mit Catharine, der Witwe des Thomas Hansen, welche ihm eine "Stiebdochter" namens Suntgen (Susanna) zubrachte, welche noch vor ihrem Stiefvater unverheirathet starb. Sebastian hatte mit der dritten Frau keine Kinder. ("verum quod ut illa tertia Sebastiani uxor obierit ante ipsum nullis relictis liberis ex hoc matrimonio susceptis"). Nach dem Tode seiner dritten Frau heirathete er eine 4te Elisabeth von Numagen "Verum quod idem Sebastianus hac tertia uxore refuncto super induxerit quartam nomine Elisabetham de numagen". Mit dieser zeugte er 2 Kinder, Johann Michaele und Maria.

 

Im Jahre 1601 errichteten diese Eheleute ihr resp. Testament, welches noch in Original. vorhanden ist und von welchem ich einen Auszug hier folgen lassen will:

 

"Im Namen der Hailigen und unthailbaren Dreifaltigkeit, so alle gueter Handlung anfang, Mittel und Ende, Khundt offenbar und zu wissen seye Allermennigliche, mit diesem gegenwertigen offenen Brieve, (-317-) das in dem Jahr alß man zalt nach Christi unsers einigen hern Erlösers und Seligmachers geburt, Tausend Sechshundert und Eins, in der 14 ten Römer Zeißzal, Indictio zu Latein genant, Montags den Achten October, Umb acht Uhren Vormittags zur Zeit Herschung und Regierung des Allerdurchlauchtigsten etc. Fursten und Herns, Hern Rudolphi des andern, erwählten Römischen Kaysers, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien..... zu St. Wendelin ander offene Rathaus vor mir Andeng offnem geschworenem Kayserlichen Notario, auch Scholtheißen und Scheffen des Churfürstlichen Trierischen Statt und Hochgerichts, Mitnamen Christoff Richter Scholtheis, Peter Leonhard, Hans Kallenborn, Martin Schmit, Nickel Kraz und Hans Daun Allesambt Schefffen und Leonhardt Dhamian Gerichtsschreiber in offenem Gericht daselbst, als gezeugen Persönlich erschienen und gestanden (-318-) seindt, die Ehreachtbar und Tugentsame Sebastian Hautz, Burger, und des Eussersten Gerichts zu St. Wendel verwanter und Catharin sein eheliche Hausfrauwe, beide gesundes, gehendts und stehendts Leibs, auch gueten, verständlichen wesens, vernunfft und bescheidenheit, alß sich auß Ihren worte, und geberden woll beschiene, in willen (wie Sie zu erkennen gaben) ein gemächt, Ordnung und geschäfft Ihres letzten willens zu verschaffen, verordnen und uff zu richten, wie sie dan auch alßpaldt, dasselb in maßen hernachvolgt gestifft und uffgericht haben, frey guetwilllig, auß sonderbarer gueter meinung. Lieb und Treuwe, so Sie zusammen, und jedtwedes zum andern, alß seinem Lieben getreuwen Ehegenoßen hatte, dardurch Ihn einem durch des andern thödlichen abgang, desto baß und sicherer versehen (-319-) wurde, Batten und begerten demnach uffs fleißigst, wir wollten ihn beider, sambt und besondere meinung, gemächts und willen, gönstiglich, freundtlich, auch aigentlich vernemen und so vil möglich in frische gedächtnus behalten. Und uff das solche ihre Ordnung, letzten willen und gemächts desto gewisser und aigentlicher angezeigt. Und behalten und hatten Sie beide Eheleuth obgenant,dieselbige ihre meinung und letzte willens verschaffung in einem papiren brieff begriffen und underschiedlich auß Ihrem angeben Ordnung und bevelch, Püncktlichen also schreiben laßen, welchen brieff Sie in Ihren Händen hielten und alßbald mir Notario überandtworten thaten, vleißig pittendt gedachten brieff, darin wie gemelt Ihr beider will verzeichnet were, vor offenem Gericht verständlich zu verlesen. Uff welche der obgenanter Eheleuth Sebastian und (-320-) Catharinen bitten und begeren, gedachter Ihr Brieff also offentlich und verständlich wie begert, verlesen worden ist, und lautet von wort zu wort, wie underschiedlich hernach volget.

 

Ehreveste, Achtbare, Vursichtige und Ehrsame Her Notari, auch Scholtheis und dieses Chur. Trier. Hochgerichts Geschworen Scheffen, biß erscheinen wir beide Eheleuth, S. H. und Cath. alhie zue St. Wendell, vor euch und offnem Gericht, uffs fleißigst pittend, unser beider sambt und besondere meinung, gemächts, und willen gänstiglich und eigentlich vernehmen und sovil möglich ins könfftig zu bekundtschafften, in Instrumentierte form zu bringen, auch frischer gedächtnus zu behalten und volget dasselb unser beeder und jeder gemächts, dieses Inhalts.

 

Wan wir offt und zu mehrmalen Embsiglich betrachtet und zu hertzen (-321-) gefhuret, das der Mensch sterblich, und in diesem Jamerthal kein bleibliche stat habe, Sonder das alle Menschen, auß scholdt der Ubertrettung, und fhall Unsers ersten Vatters Adam, thödtlich worden, und zum sterben geboren, dan wir und allle Creaturem dem Thodt underworffen, nichts gewissers dan desselbigen und nicht ungewissers, dan den stunden und zeit, der Gotlichen beruffung seyen, und sich zum offtermale nach absterben der Personen, so Ihr Guet, haab und narrung, Ihnen von Gott bescheret und verliehen, in Ihrem leben nicht erworben noch verschaffen. Zanck, hader Uneinigkeit, und Spän erheben, darauß großer Unwillen, Aidtschweren, und anderer Unrath erwachst.Solchem allem und derogleichen vor zu kommen. so haben wir Sebastian un Catharina beede Eheleuth, mit zeitigem und vorbedachtem (-322-) Rath, gemuth und Jedes freyen willen, unbezwungen, und mit keinen gefherden hindergangenannten Sonder eigner bewegnus, bey und mit uns, sambt und besonder bedacht, verordnet und geschlossen, wie es nach unser jeder thödtlichen abgang, der in Gottes willen stehet, denen wir auch unsere seelen, so die von dem Leib abgescheiden, getreuwlichen, und unser beider Leibe den Erden, von der Sie genommen seindt, zu bestatten bevehlen, gehalten werden solle.

 

Zum ersten, Nachdem unser jedes ableibig, und die Seel von dem leib separiert, wollen wir dieselbe unsere seele in des Allmechtigen Gottes handt befholen haben, der Sie der ewigen Seligkeit und hails theilhafft machen wolle.

 

Zum andern ordnen und begern wir, aus nach eines oder des andern absterben unsern Cörpern mit Christlichem Kirchengang (-323-) zu erden bestattet, und nach gemacheit, begengnußen und Seelensten nachgehalten werden.

 

Und dan auch zum dritten. Uns außer Göttlichem befelch zu erinnern wissen,das derjenig so mit narung versehen, dem armen und dörftigen die handt biethen und nach seinem Vermögen, mittheilen solle. So ordnen und wollen wir, das nach unser eins und das andere absterben, den armen außer des Verstorbenen Verlassenschafft, an gebackenem Brott, getreuwlich ausgetheilt werden, vier fas Korns.

 

Wir beede und Jedes auch insonderheit ordnen, verschaffen und Setzen, auch jetz und offentlich, also wie nachfolget.

 

Und anfangs ist dies mein Sebastian obgedacht, Ordnung und Verschaffung, da sich nach dem Willen Gottes zutrüge, das Ich von gedachter meiner freundtlichen lieben Hausfrauwen Catharinen Thodts verfharen solte (-324-) oder wurde, das alßdan Ser Ihre whonung und häußliche Uffenthaltung, die Tag Ires lebens in dem hauß, so sie sambt und mit mir umb Sirck Petern, unser beeden Gevattern, erkauffen helffen ahn der Stattmaur negst den Andern Pforten gelegen, haben und behalten solle.

 

Ferner so setze und verordne ich mehrgedachter meiner lieben Haußfrauwen Catharina uff den obgesetzten fall.....(?)

 

außer allen meinen beweglichen guetern der fharnuß, daran gantz und zu mall nichts ausgescheiden, darunder auch die Behausung hiebevore durch meinen lieben Brodern Hansen seligen von dem hern Abten zue Tholey erkaufft worden und nachmals uff mich kommen gehörig und verstanden werden solle Einen dritten theill denselbigen Erblich und eigenthumblich haben zu geprauchen und Ires gefallens damit zu handlen, Wir gleicher (-325-) gestalt Alles und Jedes Sie sambt und mit mir in stehender ehe an häusern und andern liegenden Guetern erkauffen erringen und gewinnen helffen, etc.

 

Und dieweil die Erbsatzung eines jeden Testaments und letzten willens fundament und grundt Veste ist, und Ich von meiner vorigen Hausfrauwen Marien seligen nach drei Kinder, alß nemblich Engeln, Wendeln und Micheln, in der ehe erzielte geschwesters im leben. So ordne und setze ich denselben, alles und jedes, so gedachte Ir Mutter seelige im leben an ligenden Guetern ererbt oder nach von Mutterlicher lini hero ererben mögten, zmal, und was sie mit mir erkaufft, errungen und erwunden zum halbentheill, alß Ir mütterlich Guet Erblich und Eigenthumblich zu vorrauß haben sollen. Weiter so begier, ordne und verschaffe Ich, das uff obgesetzten fall etc. etc.

 

(-326-) .....(?) dies wie hieoben geschrieben stehet ist und soll sein, mein Sebastians Testament und letzter will, der auch Testaments Crafft haben solle. Und ob er velicht auß mangel oder Underlassung einicher Solemiteten und zierlichkeit, darzu gehörig, dermaßen wie gmelt, nicht bestendig were, das er doch in Codcilsweiß cräfftig sein und bestand habe und haben solle.

 

Ich mehrgedachter Sebastian will mir jedoch hierin dene zu endern zu mehren und zu mindern, meines gefallens, gantz oder zum theil abzuthun, andern zu verordnen auch ohnangesehen die oder andere gemächts freyen willens mit meinen guetern in meinem leben zu schalten und zu walten, allezeit vorbehaltn haben, wie dem letzten willens art und Recht ist, alles sambt und sonder, in der aller bester maß und weiß, so solches allerbestendigst sein kan und mag, geverde und argelist (-327-) hierin gentzlich ausgescheiden. Nhun volget hernach mein vorgedachter Catharinen gemächts und ordnung.

 

Demnach Gönstige Hern Notari auch Scholtheis und Gericht mein Testament, Ordnung und letzten wille so der Allemechtige Guetig Gott mich zuvorn und ehe meiner lieben Hauswurth Sebastian, auß diesem Jamerthal berufft, das nhun zu seinem Göttlichen willen stehet, damit Ich dan auch nich unverhofft und ohne Testament Thodts verfhare. So ist dies mein letzten willens Ordnung und Veschaffung, das gedachter mein lieber Hauswurth in aller dero fharnuß wir beide zusammen gepracht in stehender ehe erobert, darin gebessert und überkommen haben, in deren nichts vor noch außbehaltn. Einen drittentheil vor seine Person Erblich und eigenthumblich haben und behalten, hinweg nehmen, damit schicken, schaffen, thun und lassen solle nach seinem gefallen etc. etc. etc.

 

(-328-) Nach offentlichem Verlesen offgedachter beeden Eheleuth außgesprochenern mundlichen Testaments Codials und letzten willens (Testamentum Nuncupatium zu Latein genant) durch Mich hie unden geschrieben beschene Sagten und bekannten Sie beide Testirende, das solches alles und jedes, wie verlesen, were und solte sein etc. Solchem allem nach baten und begerten Vielgemelte Testirende zwey eheleuth, Ich Notarius wolte diese Ihr beiderseiths disposition und letzten willens Verordnung in geburende Instruments form pringen, und wir Scholtheis und Scheffen, soll ich Ihr Gemächts-Testament versiegeln, in unsere Gerichtliche und sichere Gewahrsamb als treuwen Händler nehmen, hinderlegen, eins oder mehr Instrumenta mittheilen und uff deren eins oder des andern absterben, deren Gönstige, Executores Testamenti sein und diesen ihr beeder willen, alß dan (-329-) geburende Volestreckung leisten, auch alles und jedes anders, darin handtlen, verrichten thun und laßen wolten, was sich zu handthabung solcher Testamenten geburte, und nottürfftig sein wurde. Welches mir Notarius, Scholtheis und Scheffen uff beeder Eheleuth Pit alles und jedes begerter maßen, getreuwlichen zu verrichten guetwillig angenommen. Auch Ich Notarius, neben uffgedrucktem Insiegel ahnstat des Notariat Zeichens desselb underschrieben und wir obgenanntente Scholtheis und Scheffen alß gezeugen, neben und ander erfrg.ts Sebastians Mit Testierers Underschrift zu Urkundt der wahrheit Unsere Gerichts Einsiegel heruff gedruckt, und in Unsere Gerichtsgewahrsamb genommen, Gescheen seindt diese Ding Im Jar, Monat, dag, stundt und orth, wie in anfang dies brieffs weiter erclärt und erzelet ist, beiseins vorg. Scholtheis und Scheffen, alß glaubwurdiger hierzu (-330-) erforderter und erbettener gezeuger. Und derweil ich Johan Damian von Welschbillich zur Zeit Churfürstlicher Trierischer Kelner zu St. Wendel, auß Kayserlicher macht offner und geschworener Notarius, bei herin geschriebener baider eheleuth Testament, Gemechts und letzten Willen, aufrichtung, Satzung, Verschaffung, bezeugung und Ordnung der erbschafft, auch anderer Ding diesem Testament einverleibt zugegen gewesen. Solche ding alle wie vurgesetzt gescheen, und eingewilligt, gesehen und eigentlich gehoirt.

 

Alß habe Ich auff Pit und erforderung mehrgemelter zweyer eheleuth der Testirenden. Diß Ihr gemächts und ordnung in diese Instrumentsform begriffen, getrewlich abschreiben laßen mit dieser aygner Handt Unterschrifft, und In statt Notariats Zeichens mit Meinem Insiegel, mit und benebst (-331-) hern Scholteiß und Scheffen beigedrucktem Gerichtssiegel gesichert und bekräfftiget, zu Zeugnus und glauben aller Vurgeschriebener sachen, darzu sonderlich beroeffen und erbetten.

 

          Johannes Damianus Notarius

          supra dictus attest. m. p.

 

Die Kinder 2ter Ehe scheinen, wenigstens in den letzten Lebenstagen ihres Vaters, mit diesem auf nicht sehr freundschaftlichem Fuße gestanden zu haben, namentlich haben sie geglaubt, er könne sie durch sein Testament benachtheiligt haben. Denn es heißt in dem Gerichts Protocollum de anno 1619.

 

Anno 1619, den 23. Septemb. Ist der Ehrwürd. Herr Wendel Hautz und Martin Motz, ihn beiseins Hans Heckmans Eußersten Schöpfen vor dem Herrn Schulteisen Leonardt Dahm erscheinen und vorbracht (-332-) was gestalt Ihr Vatter Sebastian Hautz Hochgerichts-Schöpfen und burger allhey Ihnen Kinder verwilliget und zugelassen haben solte, eine Copey außer seinem den 14. September auffgerichten Testament, wie dan auch auß der heyligs beredung mit zu theilen.

 

Warauff der her Schulteis das gericht versamlen lassen,und Ihnen solches vorgehalten, und es die gericht vor radtsam ahn gesehen worden obg. Sebastian Hautz unseren mit Eydts genossen durch zuen Schopfen nemlich Hansen Greiffenstein und Lotharium Letig ersuchen zu lassen ob er solcher meinung seye oder nicht, worauff er Sebastian Hautz mit guttem Verstand geantwordt und gesagt: Nein, Nein, man soll Ihnen keine Copey von einem sowohl als von den anderen, so lang ihm gott das Leben verleyen würdt, (-333-) mit theilen sonder was er gemacht habe darbey lüß ers verpleiben, verhoffe auch durch hulff und beystand gottes des allmechtigen ihrer noch ein theils zu überleben. Welches er mit gegebener Unser Handthreu bestettiget, Actum Anno et dic ut supra.

 

Worauff dan den Kindern obg. Copey abgeschlagen worden, geschehen ihn beiseins des hern Schulteisen Leonard Dahm, Nickel Kraz, Peter Voltz, Hans Greiffenstein Lotharii Letig sammetliche Hochgerichts Schöpffen und das selbigmal verzerdt worden 3 fl.

 

          Lotharius Letig.

 

 

Die Geschwister Hautz glaubten sich hierbei nicht beruhigen zu können, denn einige Seiten später heißt es:

 

Montag den 7. Octobris auff geschworen tag Remigy 1619.

 

Ist Martin Motz und Michel Hautz (-334-) vor gericht erschienen und eine Supplication der H. gerichten überleibert sign. mit Litt. A welche also underschreiben, Wendalinus Hautz, Martin Motz, Michel Hautz.

 

Copia

 

Ehrenveste weisse heren, demnach unser freundlicher lieber Vatter und Schwigerher euerem weißen nach underscheid am Testamente auch ehe pacten vor diesem und ehe lengst auffrichten lassen, und kleicht dieselbige Zweitrag haeredum et legatar etlicher meinung nach, vor sich tragen mögte.

 

So ist unser fleißig (ob wol Uns selbsten betrüblich, wegen Unsers Lieben Vatter und Schwegers Leibs Unvermoglichkeits doch das er bey lebtag seiner berichts halben zu verhüttung aller kunfftigen streits geschehe gantz nottig) pitten und begeren. Es wolle ein Ehrsams gerichts ex officis ein (-335-) rechtmeßiges Inventarium in probanti forma medio iuramento ist und unverzug von gemeldtem Unserem Lieben Vattern begeren auffrichten und deren sich keines wegs ihrren noch abweißen lassen, ohn ungefehr ein Ehrsames gericht executores prioris testamenti verorndtnet worden, daran geschieht was ihn sich selbsten recht und billig ist, und wir seindt, zu ferner Unserer nachrichtung, gewiriger schriftlicher resolution und bescheidts herüber umb die gepich erwarthend.

 

  E. G. dienstwillige Wenalinus Hautz, Martin Motz, Michel Hautz.

 

Pro copia Lotharius Letig gerichtschrbr. subscripsit.

 

Es sol -heißt es weiter- diese petition Schrift Sebastian Hautz communirt und den Supplicanten was ferner darauf vor erclarung und bescheidt erfolgt mitgetheilt (-336-) werden.

 

          Signatum d. 7. Octob. 1619

 

Dis Decret ist durch Petern Motz und Lothario Letig beide Hochgerichts Scheffen, obg. Sebastian Hautz alsobald intinuirt worden, worauff er dilation biß uff folgenden tag begerd Jedoch uber etlich Stundt Nachmittag Peteren Voltz Schöffen und Ferdinandum Molitorem zu sich erforderen lassen, derselben beisein den drey Supplicanten ahngezeigt, das er uff seiner seitten intz gemeldte beide, und uff Seitthen der Supplicanten auch etliche Zwen nach dero beleiben verordnet werden sollen, ein Inventarium und Uffzeynuß der Mobilien verfertigen zu lassen.

 

Den 9. Octob. 1619 hatt der Hochgerichts Schulteis Leonardt Dahm bey Versamlung dem gericht referirt, das her Wendel Hautz und Martin Motz Supplicanten uff die Ihres theils ubergebene petition Gerichtlichem bescheidt begerdt haben, mit der ahn zeigung ob woll (-337-) ihres Vatters und Schwegers meinung were bey uffrichtung begertes Inventary, beiderseits Leuth zu geben. So were sey Jedoch ohngemeindt vor Ihre person denselbigen bey zu wohnen, weil mehr das es durch ein theil des gerichts vor die Hand genomen werden solle.

 

Solchem nach hatt das gericht Peter Volz, Hansen Greiffenstein und Loth Letig, semtlich Hochgerichts Schöpfen zu mehr besagtem Sebast. Hautz abgefertiget gestalt den Supplicaten meinung ihme ahn zu zeigen und was er sich daruff resolvire wolt zu vernemen, Praesentibus tribus superdictis Supplicantibus

 

 

Bescheid

 

Ob woll die Supplicanten gerichtlich von Ihrem Vatter und medio Juramento krafft ihrer Supplication ein Inventar uffzurichten begerdt haben und dan Ihr Vatter sich so vil erclert selbsten ein solches mit weißen seiner Kinder verfertigen zu lassen, aber ietzmals mit Ihme Leibsbluttigkeit, also beschaffen das derselb (-338-) Sprachlos und nicht wol zu verstehn ist. Als hat man dißmal zu der sachen Weiters nicht thun kenen und wirdt noch befindung besserer gesundheit bey dessen orderung Alles berufen, und ist zugleich ein gericht uff ferner ahn gesinnen ihn gegahn zu verrichten erpittig. Signatum d. 9. Oct. 1619 Lotharius Letig. Nach Eruffnetem bescheidt, zeigdten die Supplicanten ahn, weil es gott erbarms mit ihrem Vatter und Schwager also Schreglich bewendt, und verschiedene Testament auch Ehe pacte uffgericht worden, so sey ihn ihrem Werth verpleiben Laßen sey er ietz hochnottigher begerdtes Inventarium ohne verzug gerichtlich vor die Handt zu nehmen.

 

Bescheid

 

Dieweil mit Sebastian Hautz Schwachheitt halben sich's geferlichen verahnlaß und aber Schimpflich ihn solchen fall (-339-) Petitum Inventar in contin. zu machen, und dan dessen Kinder, die Supplicanten selbst zu gegen seindt, und uff eines und anders achtung nehmen kennen, als wirdt solches außgesthelt, idoch im fall die Supplicanten casu quo begern werden obsignationem und verheiglung eines und anders vorghen zu laßen sey man uff erfordern in solches wie auch zu anderer fenglicher gelegenheitt Inventarium auff zu rieten gewilt.

 

Signatum ut supra.

 

Die Supplicanten begeren des gerichtlichen bescheidts eine Copey ihnen mit zu theilen, welche ihnen verwilliget worden.

 

So weit reichen unsere Acten nur in Bezug auf diesen Familienstreit. Der dritte der genannten Supplicanten, Michel Hautz, war der Vater des Hans Wilhelm Hautz, Bürgers und Metzgers hierselbst, welcher mit Heinrich Hailigen Elchardten, Stadtschreiber zu Saarburg, (-340-) welcher eine Schwester desselben zur Frau hatte, in einen langwierigen Erbschafts Proceß verwickelt war (1651). (Das Vermögen der Familie Hautz soll gegen 1620 auf mehr als 30000 fl. geschätzt worden sein)

 

Um dieselbe Zeit erscheint auch ein Wilhelm Hautz (1658), als Zunftmeister der hiesigen Karcher-Zunft.

 

Diese Familie, welche in eben dieser Zeit zahlreiche Mitglieder in verschiedenen Zweigen zählte, ist hier ganz verschwunden. Es existirt der Name Hautz meines Wissens auch in den benachbarten Ortschaften gar nicht mehr. An welche Familien die nicht unbedeutenden Güter übergegangen sein mögen, vielleicht durch Heirath, habe ich nicht erfahren können.

 

1709 am 17. July macht Wendel Hautz, Metzger zu St. Wendel, eine Obligation zu Gunsten des hochwürdigen Herrn Mauritius Gralinger, Abt zu Tholey. Auch lebte damals noch ein Michael Hautz in hiesiger Stadt.

 

Im Jahre 1748 wird aber noch ein Jacob Hautz d. h. in hiesigen Acten genannt. Ebenso ist die Familie des zweiten Supplicanten, des Hautz'schen Schwiegersohns,

 

(-341-)

Martin Motz

 

hier nicht mehr vorhanden. Der Vater Martins war Sebastian Motz oder Moitz. Dieser war 1570 Hochgerichtsschöffe, 1599 Zunftmeister der Karcherzunft, 1600 Gemeiner Bürgermeister, 1615 Gerichts Bürgermeister und 1616 einer der Angelter und zwar von Seiten des Gerichts. Er scheint 1619 gestorben zu sein.

 

Seine Frau überlebte ihn, und wohnte diese mit ihrer Tochter Maria zusammen, von welcher noch ein genau geführtes Journal über alle Einnahmen und Ausgaben, welche die Haushaltung verursachte aus den Jahren 1620 bis 1624, vorhanden ist. Es ist dieses Journal (Verzeichnis) hinsichtlich der Preisverhältnisse der damaligen Zeit nicht uninteressant.

 

Martinus Motz, welcher wie wir (-342-) oben gehört haben, der Schwiegersohn des Sebastian Hautz geworden, war 1623 Grundscholtes und schon 1614 Zunftmeister der Karcher-Zunft gewesen. 1632 und 1634 erscheint er als Bürgermeister. Aus der Rechnung, welche er pro 1632 legt, geht hervor, daß er auch Wirth war, ferner daß sein Wohnhaus im "Briell" durch die Soldaten des Obristen Hastelang theils abgerissen, theils verbrannt worden, und daß er endlich selbst "wegen der Burgerschaft naher Coblentz gefenglich gefuert worden ist". Sein Schwiegersohn war

 

Johann Wilhelm Mospach

 

 

oder richtiger Mosbach, einmal auch Johann Wilhelm Moschbacher geschrieben. Dieser war Hochgericht Schöffe, und zu wiederholten Malen, so namentlich in den Jahren 1645, 1653, 1656, 1658, und 1659 Bürgermeister gewesen. Ich vermuthe, daß er der erste seines Namens in hiesiger Stadt gewesen sein wird, denn vor seiner Zeit finde ich diesen Namen in hiesigen Acten nicht.

 

Mosbach leistete der Stadt besondere Dienste im Jahre 1676 (1677), indem er mit den Franzosen, welche beauftragt waren, die Stadt zu verbrennen, unterhandelte und mit den "Brennern" einen Accord machte, daß sie einige Häuser nicht anstecken sollten, was denn auch unterblieben ist. Mosbach rettete hierbei so viel als möglich war.

 

(-343-) Ein Sohn Mosbachs war Johann Wilhelm, welcher aber 1710 auch schon nicht mehr gelebt hat. Seine Witwe Maria überläßt am 23. Januar 1710 einiges Land dem Johannes Ludovich und der Magareth Wingen, bis daß ihr Sohn aus der Fremde gekommen. Damian Dautzenberger war 1716 ein Schwiegersohn der (nachfolgenden) Maria Moßbachin. Eine Tochter Wilhelm Mosbachs, Maria Mosbachin, war seit 28.11.1683 (tatsächlich 2.10.1676) verheirathet an den hiesigen Bürger Johann Heinrich Weber. 1720 war dieselbe Witwe. Ein Sohn dieser Ehe war Special-Einnehmer Nicol Weber, gestorben 26. Februar 1735.

 

Martin Motz und Hans Linxweiler waren 1613 u.s.w. Vormünder der Kinder des verstorbenen Hans Ludwig; diese waren Nicolaus, Peter und Appollonia.

 

1753 werden Mosbachs Erben genannt: Nicolaus Hallauer jun, Michel Jung, Leonhard Pieron, Johann Thomas, Johann Coenen, welche Besitz im sogenannten Schwiegel hatten.

 

Ludwig

 

Diese Famile war verwandt mit den Motzen. Ein Altersgenosse und guter Freund des Martin Motz war der hier gebürtige H. Nicolaus Ludtwig, Geistlicher zue Wormbs. Ich habe von diesem letzteren zwei Briefe gefunden, den einen an Martin Motz, den 2ten an seinen Bruder Peter hierselbst gerichtet.

 

Beide Schreiben handeln von der elterlichen Erbschaft. Der Geistliche hatte seinem Bruder Peter seinen Antheil an Haus und Hof geschenkt; damit war nun, wie aus den Briefen hervorgeht, seine Schwester Appolonia resp. sein Schwager Hans Jacob nicht zufrieden und wollten bezweiflen, ob das auch wahr sei. Um diese Zweifel zu heben, schrieb er den Brief an Peter, datirt Wormbs den 31ten October 1632, worin seine Unterschrift von 3 Zeugen beglaubigt ist.

 

(-344-)

Nicolaus Weckbahr

 

aus St. Wendel gebürtig, war 1670 Pastor ad St.um Laurentium zu Trier.

 

Johann von Kempenich

 

1560 wird ein Johannes von Kempenich Thomen Hansens Adams Sohn von St. Wendel als Kelner zu Kempenich genannt.

 

Adam Nassau

 

Dieser war der Sohn des Jacob Nassau zu St. Wendel, ein Schwager des Wendel Kirßner und ein guter Freund des Friedrich Schanck (Cronen Friedrichs). Seine Frau war Barbara Jungin. Er wohnte anfänglich hier, wo er wohl begütert war. Später aber 1584 (29.06.) finden wir ihn auf Schloß Wintzingen als Flersheimischer Diener (wahrscheinlich Kellner). Seine Vormünder waren bis 1575 Friedrich Sch.......und Hans Jacob Rieb.

 

Brandt

 

Um dieselbe Zeit (1620) war der Sohn des hiesigen Bürgers Martin Brandt, Herr Nicolaus Brandt, religiosus in dem Kloster Seligenstadt. Diese Familie hatte längere Zeit die "Mühle bei der Feltz ("Feltzen Mühler") obendt Altzfassen" in Pacht gehabt.

 

Ursch

 

Mattheis Ursch von St. Wendelin war in der Mitte des 16ten Jahrhunderts Kerpischer Kellner zu Illingen. Seine Söhne waren Peter und Ruprecht, welche in Saarbrücken wohnten. Ein dritter, dessen Frau Barbara genannt wird, wohnte in St. Wendel in dem väterlichen Hause. Eine Tochter namens (-345-) Ottilie war an Hans Nickelman, "Kellner zu Einsiedel", verheirathet; eine zweite wird Geisel und deren Sohn Lucas, genannt der Luy, genannt. Letztere war 1590 bereits gestorben, und ihr Sohn Lucas war im Jahre 1582 mit seinem Großvater Matthißen nach Braband verzogenannten

 

Carll oder Carell

 

Wilhelm Carell, Kilburgensis, war Tholey'scher Schultheiß und Bürger der Stadt St. Wendel. Er war auch Hochgerichtsschöffe und starb eines plötzlichen Todes am 5. April 1624.

 

Seine beiden Brüder Johann und Philipp wohnten zu Kilburg, wo ersterer Churfürstlich-Trierischer Scholtheiß war.

 

Er hinterließ einen Sohn Martin Carll. In 2ter Ehe heirathete er Maria (Anno 1623 den 7./2. haben Hochzeit gehalten Wilhelm Carll, tholeyscher Scholtes, und Johann Greiffensteins Dochter Maria von St. Wendel), welche die Tochter des hiesigen Hochgerichts Schöffen Hans Greiffenstein war und (-346-) welche in zweiter Ehe den hiesigen Bürger Jacob Luder, wohnhaft zum Ochsen, am 10.9.1624 heirathete (Anno 1624 10/9 matrimonium contraxerumt Jac. Lud. et spectabilis Wilh. Carlls vidua relicta Maria Greiffenstein) .

 

Das Erbgut des Martin Carl (In erster Ehe hatte Carl eine Tochter des Schultheisen Leonhard Dhamian zur Frau. Montags nach Remigius 1625 kam ein Vergleich zwischen ihm und der 2ten Frau seines Eidams Carell (Maria Greifensteins) zu Stande.), von seinem Vater herrührend, war nicht unbedeutend, es bestand nach einem vorliegenden Extract aus den Erbschaftsverhandlungen aus Erb-Renthen, Pfandtschafften, "Gemeine Schulden", Länderey etc.

 

Auch die Bürgschaft der Freiheit Kilburg wird unter den Debitores aufgeführt und zwar mit einem Capital von 67 1/2 fl. rot. und einem andern von 150 Rthlr., ferner der Amptmann zu Malberg, Cornelius Veider, mit 200 Reichsthlr. Es waren bei Aufstellung des an. Verzeichnisses "noch nichts in die theilung komen, So streitbahr."

 

Erstlich Eine Verschreibung betreffendt den Freihern von Reck inhaltendt 1300 fl. 2.

 

Eine Verschreibung betreffendt (-347-) Junckern Philips Daun her zu Kallenborn und Immerot besagendt 200 Königs Thlr.

 

Eine Verschreibung von 500 fl. rot. den Zehnden zu Ellentz betreffendt so von Hern von Hartelstein herkomen

 

(-346-) An baarem Geld erhielt Martin Carl:

 

Goldgulden                                127

Pistolen und Crusaten                68

Ducaten                                    28

Kaisersgulden                            2

Sonnen Kronen                         6

Reichsthaler                              62

Königsthaler                              10

Rosennobel                               2

Gold Louis                                 3

 

ferner 2 Tischbecher und 8 Stück silberne Löffel.

 

Anno 1631 bescheinigt Jacob Luder, solches alles von Johann Dahme für seinen Stiefsohn empfangen zu haben.

 

Nach einer Auseinandersetzung der Vormünder, Phil. Carll und Gerlach...... des Minorennen Martin Carl d. v., Wittlich, 4 October 1633, hatte ersterer baar Geld geerbt und war solches ausgelieh worden

 

1. durch Testament des Ehrenw. Herrn Johann Carls, Canonicus und Cantor B.M. v. Stiftskirche zu Killburg 1004 fl.

 

2. aus weyland Herrn Hugonis Carll, Dechant der Stiftskirche zu Killburg, Verlassenschaft pro quota 22o fl. 10 1/2 alb.]

 

(-347-)

Weisgerber

 

Mitglieder der Familie Weisgerber finden wir schon in der 1ten Hälfte des 16ten Jahrhunderts als St. Wendeler Hochgerichtsschöffen Hans und Eberhard, in der 2.ten Hälfte desselben Jahrhunderts, Reinhard und Claus, ersterer war 1567 Hochgerichtsschöffe gewesen. Peter Weisgerber, 1588 Gemeiner Bürgermeister, wird von Baschwiller genannt.

 

Der Hochgerichts-Schöffe (bis 1792) Anton Weisgerber war Metzger und hinterließ bei seinem Tode 1796 wenig oder gar kein Vermögen.

 

Sein Bruder Heinrich war Schlosser. Dessen Sohn Wendel, welcher ebenfalls Schlosser war, hatte 2 Söhne von Anna Maria Meyer aus Nunkirchen.

 

1. Anton Weisgerber verheirathet mit einer Steininger, Büchsenmacher und Stadtrath und

2. Johann Weisgerber, jetzt Geheim-Ober-Tribunals-Rath zu Berlin, geb. 2. März 1793

 

Jacob Luder

 

Der Stiefvater des Martin Carl scheint dessen Mutter auch in zweiter Ehe geheirathet zu haben, denn ich finde in den Acten Jacoben Luders und seiner ehelichen Hausfrauwen Marien eine Disposition.

 

Uff heuth dat den 25 Novembris anno 1628 Erschienen persönlich vor Uns Scholteis und Scheffen Jacob Luder und seine eheliche Hausfrauwe Maria Burger alhie, zum Ochsen wohnhaft, Alda Jetztgen Maria auß guetem, freyen, ungedrungenem und ungezwungenem willen und mit guetem Vurbedacht Disponiert und verordnet, wan sie nach (-348-) Gottlichem willen vorgedachten Irem Ehemann Jacoben Luder versterben wurde, das alßdan er alle und jede ererbte liegendt und fharende guether nichts davon ausgescheiden, die Tag seines lebens abnutzlichen genießen einhaben und gebrauchen solle und möge, nach seinem besten nutz und wolgefallen. Auch im falll der noth da ers begern wurde, 50 gulden daruff pfandts weiß zu nehmen.

 

Nach seinem Thodt aber sollen solche Ire gueter wieder zurück fallen, dha sie hingehören. Was aber Ihr marien beburendt Erbtheill in Irer Ältern Haus, zwischen Leonhardt Dhamen Scholtissen und Johannes Moristen gelegen, belangt, will Sie Maria, obg. Irem Hauswirth Jacoben erblich und ewig geschenkt und übergeben haben, darmit zu schalten und walten nach seinem freyen willen und wolgefallen (-349-) hingegen  das übrige der Indisposition, und zwar der Theil, worin Luder seine Willens - Meinung niederlegt, fehlt an unserem Actenstücke.

 

Jacob Luder war zu wiederholten Malen Bürgermeister, so in den Jahren 1628, 1635 und 1637.

 

Eine Disposition seines Bruder Theobalden Luders und seiner ehelichen Hausfrauwen Maria ist ganz vorhanden und datirt vom 27. October 1628, ist also kaum einen Monat älter als die vorige. Dieser Theobald Luder starb im Jahre 1631.

 

(-348-)

Nicolaus Schadt

 

Kaiserlich- öffentlicher Notarius zu St. Wendel. Er soll nach dem Urtheile des Schöffen Johann Coenen, gegen welchen er intriguirt hatte, kein guter Mensch gewesen sein. Dieser schreibt in einer Vorstellung an den Churfürsten von ihm, er sei aus Hochmuth, und weil ihm die Nachsuchung verschiedener Stellen und Dignitäten fehlgeschlagen, in Milzsucht verfallen der Art, daß er auf dem Bette liegend, in der einen Hand eine Teufelsgeißel, in der andern bald ein Missionskreuz, bald ein Anastasius Bild haltend, die bösen Geister abgewehrt haben. Ferner erzählt er von ihm, Schaadt habe 1758 auch gegen den H. Hofrathen intriguirt, und die Stadt gegen ihn aufgehetzt. Nachdem die Untersuchung aber ergeben, daß die Anschuldigungen eitle Verläumdungen gewesen, habe er auf einer Bauchbütte stehend, öffentlichen Widerruf gethan und sei hungerig dem H. Hofrath wieder nachgegangenannten In dieser Schrift sagt Coenen auch von Carl Lyon aus, er sei ebenfalls also milzsüchtig, daß er jüngst auf offener Straße mit einer Trommel zwischen den Kindern die ganze Nachbarschaft beunruhigt habe.

 

(-349-) In den hiesigen Acten befindet sich ein Losbrief, ertheilt von Georg Christoph Braun von Schneidtburg d. d. Gundesweiler d. 3. Jan. 1617 Stilo nove für den Theobald Londer von Gundesweiler, welcher ihm bis dahin mit Leibeigenschaft verpflichtet war.

 

Luder heirathete damals die Maria Tochter der verlebten Eheleute Jac. Weyrich und Agnes Bürger zu St. Wendel und ließ sich hier nieder.

 

Theobalts Vater war Adam Loder Synodalscheffen zu Neunkirchen. Die Mutter hieß Barbel.

Auch vom 15. Januar 1618 ist eine Disposition dieser Eheleute vorhanden.

Ihr Wohnhaus lag neben dem Pfarrhof.

 

Lyon

 

 

Carl Lyon, ein Italiäner, war Krämer und verheirathet mit Monica Bicheli. Er war von heftigem leidenschaftlichem Charakter und starb 1786. Nach seiner eigenen Behauptung hat er bis zum Jahre 1776 in 30 Jahren ein Vermögen von 15 bis 16000 fl. hier erworben. Er hatte 2 Söhne:

 

1. Peter Lyon war Krämer und Hochgerichtsschöffen

2. Wendel.

 

Ein Lyon, wie v. Stramberg sagt, Franzose von Geburt, hatte sich zu Trier im "Weißen Kranz" eine Frau gesucht und hatte in Bukrin (Rußland) eine Tuchfabrik etabliert.

 

Farbricius

 

Eine Episode aus dem Leben des Herrn Johannes Fabricius, zur Zeit Pastor in Roden bei Walderfangen, haben wir bereits Seite 281 kennen gelernt.

 

(-350-) Er war aus St. Wendel gebürtig und wird des alten Schulmeisters Sohn genannt. Er selbst nennt seine Eltern Johannes Lutzeradt und Maria. Ob nun der genannte Johannes, welcher gegen 1587 Schulmeister in hiesiger Stadt geworden zu sein scheint, sein rechter Vater oder nur sein Stiefvater gewesen sein mag, weiß ich nicht. Sollte das erstere der Fall gewesen sein, so könnte man sich nicht erklären, warum die Kinder den Namen Fabricius angenommen, während der Vater sich Johann Lutzeradt nannte (?), es sei denn, daß dieser, weil etwa aus dem Dorfe Lutzerath gebürtig, diesen Namen statt seines eigentlichen Familiennamens geführt habe, was in der damaligen Zeit freilich nicht selten war. Der ehemalige Rodener Pastor hatte einen Bruder namens Augustin (-351-) Fabricius, dessen einzige Tochter Margaretha an einen Schulmeister Johannes verheirathet war, dessen Familien - Name nicht genannt, und dessen Wohnort in dem bet. Actenstück nicht zu lesen war, und eine Schwester Maria.

 

Letztere war die Ehefrau des

 

Jacob Schawel

 

oder Schauvel (Schauwel) von Welschbillig, eines Verwandten der Damian, mit welchen er wahrscheinlich von Welschbillig hierher gekommen war. Jacob Schauwel war im Jahre 1590 Hochgerichts "Bedell" (Büttel) und, wie wir durch Balthasar Khuffer erfahren, auch einer der 6 von den Zünften. Die einzige Tochter dieser Eheleute, Maria, war mit Peter Steffen Schmied hierselbst verheirathet.

 

Im Jahre 1652 schwebte noch ein Proceß zwischen den letztgenannten Eheleuten und dem Schwiegersohn des Aug. Fabricius wegen der großelterlichen Erbschaft.

 

(-352-)

Kepper

 

zuweilen auch Keuper, auch Kyber, geschrieben, war eine hiesige Familie, welche durch den Wundarzt Peter Kepper oder Keuper hierher verpflanzt worden zu sein scheint. Dieser Wundarzt Peter Keper (von Gladbach) war auch Orgelist und erhielt als solcher jährlich an Geld 22 fl. an Korn 20 Faß. Dieser war zweimal verheirathet. Seine Tochter erster Ehe lebte zu Metz.

 

Anno 1638, 25 Nov. nuptias celebrarunt in parochia Tholey honestus Petrus Chyrurgus oppidi S. Wendalini civis T honesti Petry Creutz defuncti Meyery in Alsweyler vidua relicta Helena.

 

Anno 1656, 6/9 celcb. nupt. Petrus Kuber Chirurgus et organista hujus opidi von Gladbach et Puol Johannis filia suberstes von Rosperg Agnes.

 

Seine zweite Frau Agnes war aus Roßberg (Roschberg) und besaß dort ein Haus und Ländereien etc.

 

Am 26. February 1658 disponirten diese Eheleute über ihre Nahrung, Haab und Güter in beysein Wendel Voltzen und Wilhelm Dhamian, beide Hochgerichts Schöffen, Nicolai Tholey, Stattschreiber, und Hans Jacob Baltesten, Bürger zu St. Wendel.

 

Alle genannten Zeugen unterschrieben die fragliche Disposition eigenhändig.

 

(-353-)

Senesardt

 

 

Im Anfange des 17ten Jahrhunderts hielt sich in hiesiger Stadt ein berühmter Chirurg auf, dessen Namen Meister Peter Senesardt oder Senardt war. Gebürtig aus dem Jülischer Lande hatte er sich erst 21 Jahre alt in der Stadt St. Wendel niedergelassen und durch seine außerordentliche Kuren sich bald großen Ruf als "Feldscheer" erworben.

 

Er wird in der Regel Meister Peter Senesardt der jüngere genannt, woraus man schließen muß, daß noch ein älterer Chirurg dieses Namens, der wohl wahrscheinlich des erstern Vater war, existirt hat.

 

Zuweilen wird sein Namen mit dem Zusatze "aus Gladbach" genannt, indessen nennt ein gerichtlich beglaubigtes Attest dessen Geburtsort anders. Es ist hier der (-354-) fragliche Name freilich undeutlich geschrieben, derselbe kann aber nicht Gladbach zu lesen sein.

 

Das genannte Attest ist durch einen gewissen Sebastian Mohl von Eller im Herzogthum Simmern unterm 2. October 1607 erichtet und von dem hiesigen Gerichte beglaubigt worden.

 

Dieser Mohl hatte viele Jahre lang an einem fürchterlichen Übel, das ihm das Gesicht besonders auch die Nase, den Hals etc. angefressen und ihn ganz verunstaltet hatte, gelitten. Er wurde als Aussätziger und Unreiner (leprosus) gemieden, ja, von seiner Heimathgemeinde sogar ausgestoßen. Die Kunst der berühmtesten Aerzte zu Coeln, Heidelberg etc. konnte ihm nicht Hülfe bringen, da hört er von dem berühmten Arzte zu St. Wendel, er eilt hierher, und in 7 Wochen ist er völlig hergestellt, und er dankt Gott und dem geschickten Arzte. Das Attest ist des Danks und des Ruhmes voll.

 

(-355-)

Kockler

 

oder Kuckler. Anno 12.09.1743 heirathete Peter Kockler aus Schwartzholz die Anna Barbara Heyl aus St. Wendel.

 

Cuno (Cono) Reichwein

 

war 1495 Kellner, scheint aber diese Stelle nicht lange bekleidet zu haben, denn bald nachher finden wir ihn unter den Gerichtsmännern (Hochgerichtsschöffen) wieder. Im Besitze seines Hauses etc. finden wir später den Kellner resp. Schultheißen Christophel Richter, dessen Mutter wahrscheinlich von Reichwein abstammte. (vergl. S. 91)

 

1278 war ein Reichwin (Reichwein) Pastor der Liebfrauenkirche zu Coblenz.

 

1535 - 1540 war Simon Reichwein de Montabaur Leibarzt des Churfürsten Johann III (von Metzenhausen).

 

Hujus medici mentionem facit Seb. Münster in suo opere s. t. Cosmographey (in descriptione urbis Trevericae geste trev. III pag.7)

 

Voltz

 

oder auch Foltz, ist eine der ältesten und früher auch eine der angesehensten Familien der Stadt St. Wendel gewesen.

 

1651 Schöffe Wendel Voltz bringt für zweimalige Besichtigung der Schornsteine und der Backofen die Summe von 19 fl. 8 alb in Rechnung. Bei dem Dingen der Pfortenwächter sowie der Hirten wurde von Schöffen und den 6 Deputirten für 19 fl. 26 alb Wein getrunken.

 

(-356-)

Wendel Voltz

 

war 1515 Gemeiner und ein anderer desselben Namens 1580 und 1584 Gerichtsbürgermeister, während ein Peter Foltz Hochgerichtsschöffen und später 1605 auch Gerichtsbürgermeister war. Dieser Peter Voltz war 1612 Stellvertreter des Stadtschultheißen Leonhard Damian und nannte sich deshalb Vice-Schultheiß.

 

Wiederum ein Wendel Voltz erscheint 1639, 1647, 1658 und 1660 als Hochgerichtsbürgermeister, ebenso 1680 ein anderer Peter Volz als Hochgerichtsschöffe u.s.w.

 

Franz Voltz, Bäcker, Gastwirth und Kellereischöffe, starb 1786. Dieser hatte in 1ter Ehe Anna Maria Bechtel aus Hagen (+ 1760) (?), in 2ter Ehe Anna Maria Grem aus Kübelberg. Die einzige Tochter aus 1ter Ehe, Maria, heirathete den Johann Weirich oder Weigerich aus Roschberg. Kinder aus der 2ten Ehe waren Heinrich, Elisabeth, Michel und Johann.

 

Schwarz Anton

 

welcher die Wittwe des Hochgerichtsschöffen Heinrich Marschall geheirathet hatte und am 30.12.1789 zum gemeinen Bürgermeister bestimmt worden war, wurde am 25. Hornung 1789 zum städtischen Einnehmer gewählt und zwar durch die Stadtdeputirten Heinrich Hallauer, Johann Weber, Nicolaus Blum, Johann Zahn (Gerber), Peter Lieb und Jacob Becker.

 

Bis dahin war die Einnehmerei stets mit dem Hochgerichts-Bürgermeisterei-Dienst von einem Hochgerichts-Schöffen an den anderen gekommen.

 

Schwarz erhielt eine ziemlich umständliche Dienst-Instruktion, welche noch vorhanden ist.

 

Schwan Sebastian

 

Auf der Hochzeit der Tochter eines Sebastian Schwan im Jahre 1690 wurden 3 Ohmen Wein getrunken.

 

Heinrich Marschall

 

Hochgerichtsschöffe, war der Sohn Johann Marschalls und der Anna Maria Collignon, welche letztere noch im Jahre 1789 77 Jahre alt lebte.

 

Ein Enkel dieser Ehe war Nicolaus Marschall. Ein Bruder des Johann Marschall, Peter, war Geistlicher und starb 1785. Ein Sohn des Nicolaus Marschall ist der jetzige Stadtrath Emanuel Marschall, Tabackfabrikant.

 

Heckmann

 

war eine ähnliche Familie wie die Voltz, Kallenborn u.s.w. Beide letztere erscheinen auch schon in den ältesten städtischen (-357-) Urkunden aus dem 15 Jahrhundert.

 

Männer aus diesen Familien waren damals schon wie auch in späterer Zeit Hochgerichtsschöffen, Angelter, Bürgermeister usw. So unda. Anton Heckmann 1480 Schöffe, Wendel Heckmann 1570 Bürgermeister, derselbe 1585 stellvertretender Schultheiß, 1619 Haus Kellereischöffen usw.

 

In den Jahren von 1688 bis 1698 wird noch ein Wendel Heckmann von hier Postmeister genannt. Die Familie erlosch in männlicher Linie hier um 1780. Der Name ist jetzt ebenso wenig in St. Wendel noch vorhanden als der der Kallenborn und anderer.

 

Hans Kallenborn war ein Genosse des Wendel Voltz, so wie dessen Vater Peter ein Genosse des Vaters des letzteren gewesen war. Beide bekleideten alle möglichen Stellen in der Stadtgemeindeverwaltung.

 

Zangerle

 

Franz und Johann Zangerle waren in der 2.ten Hälfte des vorigen Jahrhunderts Hochgerichts-Schöffen. Ersterer war Krämer, letzterer Rothgerber. Jener war 1789 58 Jahre alt. Er starb im Jahre 1797. An seiner Stelle wurde sein Schwiegersohn Nicol. Demuth zum Hochgerichtsschöffen vorgeschlagen am 26. Juni und als solcher vereidigt am 7 Juli 1794.

 

Ein Sohn des Franz Z. namens Anton war ebenfalls Krämer in hiesiger Stadt. Die einzige Tochter dieses heirathete den damaligen hiesigen Advocaten Heinrich Schlink (v. Coblenz), welcher später Advocat-Anwalt, dann k. Landgerichtsrath zu Trier wurde und jetzt als Appellationsgerichts-Rath zu Coeln lebt.

 

Schlink war anfangs hier Obergerichtsschreiber des Tribunals erster Instanz.

 

(-358-)

Nicolaus Hoffmann

 

kaiserlicher Notar und Amtsschreiber zu St. Wendel, war ein Schwiegersohn des Theodor Fleck, dessen Tochter Maria Johanna er geheirathet hatte (Nicolaus Hoffmann aus Trier Notarius, Sohn von Jacob Hoffmann und Anna Elisabeth Blasius, heirathete am 18.4. 1782 Johanetta Fleck). Zu verschiedenen Malen war er Stellvertreter des Stadtschultheisen, auch begleitete er diesen auf der Reise nach Crichingen im Jahre 1789, und war mehrere Monate mit dieser Crichingischen Commissariatssache beschäfftigt.

 

Im Jahre 1794 (December) stand derselbe, wie aus einem hiesigen Actenstücke hervorgeht, in preußischen Diensten. Welcher Art aber dieser Dienst war, weiß ich nicht. Ein Erbe (Sohn) desselben, Carl Hoffmann, lebte (1825) zu Trier, wo Hoffmann, der Vater, als Richter (Untersuchungsrichter) gestorben ist.

 

Söhne wurden ihm geboren:

17.12.1784 Nicolaus.

02.06.1791 Theodor

24.08.1793 Franz Carl

mehrere Töchter

 

Hans Daun

 

auch Hans von Daun, Dhaun oder Thaun genannt, war 1575 Hochgerichtsschöffe, 1590 einer der Angelter und Spitalmeister und 1600 und 1608 Hochgerichts-Bürgermeister.

 

Er war wohl eben so wenig adelicher Herkunft als der hiesige gleichzeitige Bürger Peter von Sirk, vielmehr wird jener von Daun wie dieser von Sirk gebürtig gewesen sein.

 

Am 14 Juny 1594 kaufte der Rector von Cues ein Haus nebst Garten und Zubehör, in der Hintergassen gelegen, von Hans Daun, Bürger zu St. Wendelin, und seiner ehelichen Frau Anna für 246 Gulden. Der Name Daun sowohl als auch der von Sirk kommt später hier nicht mehr vor.

 

(-359-)

Theodor Fleck (Tasch)

 

Seine Frau war Ern. Catharina Bohlen aus Leiwen.

 

Waisen Vogt, Notarius, Kirchenpfleger, Hochgerichts-Schöffen und Stadtschreiber zu St. Wendel seit 1754, war der Sohn des kayserlichen Notars, offenen Schreibers und Richters Johann (Baptist) Fleck, so vorhin sich Tasch genannt hat, und der Maria Appolonia geb. Rachier aus Kirn.

 

Dieser Johann Fleck alias Tasch war der Sohn des Nicolaus Tasch und der Johanna Heddre. Nicolaus Tasch, dessen Vater Mathias aus der Stadt Glureß im Vintschgau, Grafschaft Tyrol, nach Leiwen an der Mosel gekommen war und dort Elisabetha Müllerin geheiratet hatte, trieb gleich seinem Vater das Geschäft eines Müllers und Oelschlägers zu Leiwen, zog aber dann gegen Ende des 17ten Jahrhunderts nach Trier, wo sein Sohn Johann den Studien oblag.

 

Letzterer wurde wegen (-360-) seiner Gelehrt- und Geschicklichkeit, wie weniger nicht wegen fleißig geübten praxis forensis unterm 14. Juny 1710 zum Notarius ernannt. Fleck wohnte damals in Merzig. Der Stadtschreiber Theodor Fleck war auch zugleich kaiserlich-öffentlicher Notar und Factor des Hospitals Cues. Er wohnte in dem gräflichen Dagstuhlischen Hause. Er führte auch Kirchhof.

 

Die betreffende Original Ernennungsurkunde (zum Notarius) auf Pergament mit angehängtem Siegel ist, nebst mehreren andern Familien-Papieren der Familie Tasch modo Fleck, in meinem Besitze. Die Ernennung erfolgte durch Johann Thiederich Meelbaum von Castelberg, Juris utriusque Doctor Perusinus, sacri Palaty Caesarii Comes, Churfürstl. Trierschen Hofrath, Senior der Juristenfacultät an der Universität zu Trier, ältester Schöffen des Welt-Hochgerichts und Vice praetor.

 

(-359-) Die städtischen Deputirten, welche 1775 die Absetzung des kaiserlichen Einnehmers Coenen bewirkt, hatten ihre Klage auch auf Fleck ausgedehnt. Sie schienen aber nichts an ihn gebracht zu haben. Überhaupt scheint man in der letzten Zeit mit Fleck nicht mehr recht zufrieden gewesen zu sein. Das Hochgericht klagte öfter darüber, daß er, während er früher, wo er noch jünger und selbst arbeitsfähiger gewesen, meistens 2 gute Schreiber gehabt, in der letzten Zeit oft sogar ganz ohne Schreiber sei, und daß er einen gehabt, der kaum schreiben gekonnt.

 

Auf Verlangen der Bürgerschaft wurde am 7. September 1789 von Stadtschultheisen und Hochgerichts wegen angeordnet, daß die in der gräflich dagstuhlischen Behausung, worin Fleck gegenwärtig wohnt, befindlichen und städtischen Briefschaften, Urkunden und Dokumente in Beisein zweier Hochgerichtsschöffen und des wirklichen Stadtschreibers H. Fleck, durch desselben bisherigen Gehilfen Ningelgen inventarisirt, in Fasciklen zusammengebunden und in die Behausung des Schöffen Knoll transportirt werden sollen, dies ohne Nachtheil der Ehre des H. Fleck. Warum aber wurden die Acten von ihm weggenommen? Ein Grund muß doch vorhanden gewesen sein! 1791 kam Fleck als Pfründer in das Cuser Hospital.

 

(-360-) Eine Tochter des hiesigen Stadt und Hochgerichtsschreibers Fleck war verheiratet an den hiesigen Waisenschreiber, Hochgerichtsschöffen etc. Sieglohr, eine andere an den kaiserl. Notar Hoffmann (Siehe S. 412).

 

Fleck hatte einen Bruder zu Coblenz, an diesen hatte er sich 1788 gewendet, da ihm vom Hochgericht aufgegeben worden einen Gehülfen anzunehmen, damit dieser ihm einen tauglichen besorge. Da dies nicht geschah, so wollte er seinen Tochtermann, den Waisenschreiber Sieglor, als Gehülfen wenigstens vorläufig gelten lassen, welches er dem Hochgericht mittels Schreiben vom 8. Juli 1788 anzeigte. Das Hochgericht erklärte aber, hierauf nicht eingehen zu können, weil Herrn Sieglohrs eigene Amtsgeschäfte ihn ganz in Anspruch nähmen, so daß ihm keine Zeit übrig bliebe, um noch als Gehülfe des Hochgerichts und Stadtschreibers fungiren zu können.

 

(-361-)

Johann Joseph

 

war Metzger und Wirth, dabei ein angesehener Bürger der Stadt. Im Jahre 1730 war Joseph Einnehmer, 1750 Spitalmeister, in welchem Amte er abgelöst wurde durch Michel Schaadt d. J., welcher schon 1755 als Hospitalverwalter genannt wird.

 

Johann Joseph starb im Jahre 1757 am 20ten Januar. Sein Schwiegersohn war Peter Bicking, dessen Vater Jacob Bicking, welcher Kirchen-Rechner war, ebenfalls im Jahre 1757 gestorben ist. Ein Nicolaus Bicking aus Saarlouis heirathete am 03.01.1735 die Maria Katharina Joseph von hier. Georg Bicking war Hochgerichtsschöffe, später Municipal.

 

Michel Joseph

 

Michel Joseph war 1716 Hochgerichts-Scheffen, Amts-, Stadt- und Hochgerichtsschreiber. Er war ein Bruder des vorigen und war noch im Jahre 1750 Hochgerichtsbürgermeister. Er starb 3 Jahre vor seinem Bruder Johann im Monat September des Jahres 1754. Eine Tochter desselben Anna Maria war verheirathet an Math. Schaad. Ein M. Schaad war schon 1683 Wirth in hiesiger Stadt. M. S. scheint erst 1733 geheirathet zu haben, er zahlte in diesem Jahre weitern Einkauf von seiner Eheliebsten 15 fl. 18 alb. Anno 1664 heirathet Michel Joseph, Theobald J. Sohn, Agnes, Tochter des Johann Domes von Malborn.

 

Ein Sohn des Johann Joseph namens Sebastian war Geistlicher in hiesiger Stadt. Dieser war geboren im Jahre 1712 und geistlich geworden 1733. Er starb 1788, 76 Jahre alt, nachdem er 50 Jahre Priester und 4 Jahre blind gewesen war. Durch Testament setzte er am 04.10.1784 Georg Adam Franzens Witwe, welche 23 Jahre lang ihm die Haushaltung geführt hatte, zur Erbin ein. Executor testamenti war der hiesige Waisenschreiber und Hospitalverwalter Sieglohr.

 

Die Frau des Joseph, welche ihn 20 Jahre lang überlebte, war eine geborene Wagner aus Roschberg. Im Jahre 1781 übergab sie am 1. December ihrem Sohne Johannes Joseph die Hälfte ihres Wohnhauses samt Zugehörde und dergleichen. Peter Bicking wird in einer Rechnung vom Jahre 1733 "von Sarloy" genannt.

 

 (-362-)

Rueb (Rueben)

 

Der St. Wendeler Stadtmagistrat stellte im Jahre 1606 dem von hier gebürtigen Churfürstlich-Trierischen Cantzley-Verwandten, Herrn Sigisbertus Rueb, da er zum Laiwenmeister zu Trier angesetzt worden, einen Geburtsbrief aus.

 

Hiernach war er der Sohn von Hans Jacob Rueben, in Lebzeiten Hochgerichts Schöffen und Gerichtsschreiber, und Maria, einer Tochter des hiesigen Hochgerichts Scheffen und Gerichtsschreibers Jacob Giegelen (Giegel).

 

Der Großvater Sigisberti von väterlicher Seite war Hans Rueben, Churfürstlich-Pfalz-Zweibrückischer Baumeister, welcher verheirathet war mit Elisabeth von Nassau. Letztere heirathete in 2ter Ehe den hiesigen Hochgerichts Scheffen Christian Hans.

 

Hans Jac. Rueben war 1590 Abgeordneter auf dem Landtag zu Coblenz. Die Mutter Sigisberti, Maria Giegel(en), deren Mutter Anna hieß, lebte noch 1606.

 

Ob von diesen Rueben nicht vielleicht die Familie des berühmten Malers Christoph Ruben aus Trier abstammt?

 

Ferdinand Molitor

 

wurde im Jahre 1606 als Nachfolger des Johannes Lutzeradt (oder Fabricius) Schullehrer zu St. Wendel. Wo er geboren, ist mir nicht bekannt geworden. Er war Schreiber der hiesigen St. Sebastianus - Bruderschaft, und als solcher schrieb er das noch jetzt vorhandene "Libellus Confraternitatis S. S. Martyr. Fabiani et Sebastiani emptus nec non conscriptus per me Ferdinandum Molitorem tum temperis ludi rectorem in Sto. Wendalino Anno incarn. Chr." 1613.

 

Als Motto des Büchelchens benutzte er den Vers (Psalm 132): "Ecce quam bonum et quam jucundum habitare fratres in unum". Er scheint hiernach mehr als gewöhnliche Schulkenntnisse besessen zu haben, weshalb er auch im Jahre 1624 nach dem Tode Hans Oßburgs zum Stadtschreiber ernannt wurde, welche Stelle er aber nicht lange innehatte.

 

(-363-)

Die Familie D'hame

 

begegnet uns schon im fünfzehnten Jahrhundert in St. Wendel.

 

Der Erste dieses Namens, welcher mir in hiesigen Urkunden aufgestoßen, schrieb seinen Namen zwar Dahm, doch ist derselbe wohl unzweifelhaft derselben Familie angehörig, deren Mitglieder sich bald latinisirt Damianus, dann Damian, bald Dahme und Dhame, dann D'hane oder D'Hame, schließlich aber de Hame (d'Hame) oder von Hame schrieben und so auch in öffentlichen Urkunden genannt wurden. Auf einem Schreiben des Churfürsten Carl Caspar vom 14. November 1661 lautet die Adresse: "Unserem Schultheißen zu St. Wendel und lieben getreuen Johan Damm". Eine und dieselbe Person dieser Familie schrieb mitunter bald so, bald anders, und Brüder nannten sich zuweilen der eine Damian, während der andere mit Dhame unterschrieb. In dem hiesigen Tauf-Buch (1659) sind auffällige Abänderungen, weil mit ganz anderer Tinte Nachträge vorgenommen worden, namentl. ist der Familien Namen oftmals, ja fast durchgängig , einigemale ist es übersehen worden, das Eigenschaftswort "nobilis" vorgesetzt und ein Apostroph zwischen die Buchstaben D und h eingeschoben worden.

 

(-364-) Da der Name noch bis fast zur Mitte des 17ten Jahrhunderts stets mit dem Zusatze "von Welschbillig" gefunden wird, so darf angenommen werden, daß diese Familie von dem zwischen Trier und Bitburg gelegenen Churfürstlich-Trier'schen Amts-Haupt-Orte Welschbillig hierher verpflanzt worden ist.

 

Wie später zu St. Wendel, so werden die Angehörigen dieser Familie auch zu Welschbillig als Beamten in Churfürstl. Diensten gestanden haben.

 

Im Jahre 1480, und auch wohl schon früher, war Friedrich von Leye, dessen Familie im Amtsbezirke von St. Wendel begütert war, Amtmann zu Welschbillig. Ob vielleicht auf dessen Veranlassung die Damian nach St. Wendel gekommen sind? In Bezug auf die Zeit, in welcher dieselben hierher gekommen sein (-365-) dürften, würde diese Annahme unterstützt werden.

 

Obgleich diese Familie in späteren Zeiten für eine adeliche gehalten und angesehen wurde, so glaube ich doch behaupten zu dürfen, daß sie keineswegs adelichen Ursprungs war. Abgesehen davon, daß der Name in den frühen Zeiten nur bürgerlich Dahm, Damianus, Dhame, Dahme geschrieben wurde, so wird obige Behauptung durch den Umstand gerechtfertigt, daß die Träger dieses Namens mit anerkannt bürgerlichen Personen eheliche Verbindungen eingingen und mit andern bürgerlichen Familien in vielen verwandtschaftlichen Beziehungen standen.

 

So hatten die Mitglieder der Familie Dhame Heirathen geschlossen:

 

Johannes Damian mit der Tochter (-366-) des St. Wendeler Bürgers und Wirthes Friedrich Schanck, und war dadurch der Schwager des Amtsschreibers Nicolaus Demuth geworden (siehe Seite 202);

 

Maria Dham mit einem Bürger Namens Hans Schrotig (siehe Seite 376, dieser Schrotig war Wirth);

 

ferner eine Tochter des Leonhard Dhame mit dem Johann Mynhard (conf. Seite 382 usw.).

 

Selbst mit dem ebenfalls von Welschbillig hierhergekommenen Hochgerichts-Pedell Jacob Schauwedel standen die Damian in verwandtschaftlichen Verhältnissen (siehe Seite 282 und 351).

 

Außerdem deuten aber auch die von den Dhame gebrauchten Siegel nicht auf adeliche Abstammung hin.

 

Damian Harkard Dhame war (-367-) übrigens der erste, welcher, und zwar im Jahre 1692 zum ersten Male, D'hame geschrieben hat.

 

Durch vortheilhafte Verbindungen mit reichen Familien wie den Weicherdingen, Oßburg, Zolly usw., waren die Dhame allmählich zu großem Vermögen gekommen.

 

Zu Ende des vorigen Jahrhunderts, d.h. vor der französischen Revolution, besaßen die von Hame u. a. 4 Vogteien in Nieder-Saubach, ferner ein Viertheil des großen Zehnten und eben soviel vom kleinen zu Theley (als Mannlehen des Erzstifts) etc. etc.

 

(-364-)

Gand (II)

 

Marie Dominique Viktor, Sohn des Richters Gand aus Trier wurde als Nachfolger des suspendirten Georg Bicking im Februar des Jahres 1808 ernannt zum percepteur provisoire des contributions directes et revenus communaux des Mairies de St. Wendel et Theley, welches am 29. Februar in allen Gemeinden bekannt gemacht wurde. Seine definitive Ernennung durch den Kaiser erfolgte am 24. Maerz 1808 contratiguirt von Staats ...(?) Maret und Finanz-Minister Gaudin.

 

Mit dem Maire Cetto stand er in der Regel auf nicht sehr freundschaftlichem Fuße.

 

Dieses Verhältnis verschlimmerte sich noch mehr in der provisorischen Zeit, wo Gand den Cetto bei der obern Behörde denuncirte, als verheimliche er zum Vortheile der Stadt Gelder, welche dem Fiscus gehörten.

 

Gand stürzte sich durch den Bau des jetzigen Carl Cetto'schen Hauses an der Kelzweiler Brücke in Schulden und wurde wegen Cassen Defeckts am 6. May 1823 von der Regierung seiner Stelle entsetzt.

 

(-365-) Gand war geboren zu Trier am 11 Maerz 1787.

 

Der Vater Wilhelm Gand war geboren zu Trier im Jahre 1756. Derselbe war noch 1810 Einwohner zu Merzig. Später wurde er Richter am Instanz resp. Landgericht zu Trier (Präsident des Civil Tribunals).

 

Er starb zu Trier am 7. April 1831 (Sct.II Nr.167). Gand II war Verfasser der: "Moral der Morgenländer" (Trier 1821). Seine Gemahlin war Anna Maria Goerg.

 

Von den Töchtern des Gand heirathete eine den in Saarbrücken verstorbenen Hypothekenberechner Franz Tosetti (geb. 25. März 1801 in Köln). Eine andere, Elisabeth, den hiesigen Rothgerber und Wirth Johann Schmoll. Diese ertränkte sich gemüthskrank, 69 Jahre alt, in der Blies am 02.02.1783 an der Niederweiler Brücke morgens um 4 Uhr.

 

(-367-)

Johannes Damianus

 

Johann Dahm von Welschbillig, churfürstlicher Kellner und Kaiserlicher Notar zu St. Wendel, lebte in der zweiten Hälfte des 16ten Jahrhunderts. Wir finden denselben in den Jahren 1586-96 als Notar und Amtsschreiber, als Hochgerichts- (-368-) Schöffen, und 1592 am 22. Juni wurde er an Stelle des Christoph Richter zum churfürstlichen Kellner befördert, welches Amt er bis zu seinem Tode, welcher im Jahre 1610 erfolgte, verwaltete.

 

Als Kellner wohnte Damianus im Schlosse. Johann Damian war 1561 geboren und war derselbe daher kaum 48 Jahre alt geworden. Er hinterließ nur 2 Söhne, Johann und Johann Wilhelm (S. Seite 389 und 390 etc.)

 

In seinen letzten Lebensjahren scheint er sehr leidend gewesen zu sein, wie dies schon aus seinem, von mir bereits mitgetheilten, Schreiben an seinen Schwager Roland Krug (siehe Seite 92 und f.), so dann aber auch aus dem Umstande hervorgehen dürfte, daß er während dieser Jahre in seinem Amte häufig durch einen Stellvertreter hat ersetzt werden müssen.

 

In erster Ehe war er verheirathtet (-369-) mit Anna Schänkin, wie nachstehend buchstäblich mitgetheilte Urkunde aus dem Jahre 1599, welche mir in originale vorliegt, beweißt.

 

Diesselbe lautet:

 

"Wir Christooph Richter, Scholthes, Peter Leonhard, Hans Kallenborn, Martin Schmit, Nicolaus Boel, Nickel Kraz-Gerichts Bürgermeister und Hans Daun allesambt Hochgerichts Scheffen zu St. Wendel, Peter Voltz Gemeinde Bürgermeister

 

(Den hier genannten St. Wendeler Notablen begegnen wir sehr häufig. Unter ihnen scheinen Hans Kallenborn und Peter Voltz die fähigsten und angesehensten gewesen zu sein. In Verhinderung des Kellners oder Schultheißen sehen wir diese beiden stets als deren Vertreter.)

 

 

 (-370-) So dan wegen der dreyen Zunften, Alß nemblich wegen der Schomacher Zunfft, Nicklaus Demuth und Hans Brampeck, ferner wegen der Karcherzunft Sebastian Moitz und Hans Ziegler, und dan wegen der Schneiderzunft Balthasar Becker und Gudtmans Nickel, alß von wegen der gantzen Gemeinde, Bürgerschaft, Thun einhellich kundt und jedermenniglichen zu wissen mit diesen offnen Brief, Das die Ehrenhafft und Tugentsamen Johan Dhan von Welschbillig der Zeit (-371-) Churf. Kelner alhie zu St. Wendel und Anna Schänckin eheleute Uns vor dieser Zeit, in Unser domols bevor gestandener höher notturft, (der Scholtes Christoph Richter und Kelner Johann Dahm hatten der Bürgerschaft "in ihrer vurstehenden noethen fünfhundert Gulden geliehen) merklichen Unsern Schaden zu wenden, Und bestes zu werben, sonderlich zu aufferbauwung der Thuren und Mauren der Statt uff unser ansuchen und gesinnen, Ein hondert Rädergulden zu 24 alb von den Gulden gerechnet, schwerer werung, wie alhie jeder Zeit ganz und gebig ist, und sein wirdt, guetwillig dargeliehen und vorgestreckt haben, welche Somen wir auch also bahr empfangen, und forters zu unsern nutz verwendt haben. Sie außen dern auch darvon frey gueit, loß und ledig zelen und sprechen. Gereden und geloben daruff wir bey unsern gueten ehren, wahren (-372-) worten, und glauben, vor uns Gemeine Bürgerschaft und Nachkommende, obg.ten Creditorn Johannen Dahm Kelner und Anna eheleuten, Iren erben oder mit dero wißen und willen Inhalten dieß brieffs, alle und eins Jeden Jars, so lang die Hauptsomma der Hondert gulden nicht abgelegt, Järliches Umb den ersten May Tag acht Tag vor oder darnoch, Sechs deroselben gulden Pensionen außer der Statt halbentheils Ungelts in Ihr der Credition sicher ....(?) aldt und andthalt zu liebere und zu endtrichten ....(?) die erste Pension umb den ersten May Tag des künfftigen Jars 1600 lieberig und fellig sein solle. Im fall aber wie obg. Schuldigere an endtrichtung versprochener Pension der Sechs gulden, oder auch auff erforderung der (-373-) Hauptsommen (so uns durch die Creditorn doch in einer sommen wider abzulegen, zu gönstigen gefallen verwilligt werden) zu bestimpter Zeit, seumig, farleßig, und hinderstendig sein wurden, Sollen Wilgen Creditorn oder Iren erben, alß dan volkomen macht haben, beide Statt Bürgermeistern, so alßdan sein werden (die wir Schuldigere hiemit Innen Creditorn zu gewißen Burgern verwilligen und einsetzen. Umb bezalung Hauptgeldes und Pensionen anzuhalten; Wir Scheffen, Bürgermeister, und Sechse der Zunffte wegen ganzter Burgerschafft, geloben und gereden auch vor uns und unser Nachkommende die beide obgenannten Bürgermeister, so jeder Zeit sein werden, alß Burgen allerdings schadlos zu halten und (-374-) gentzlich zu vertretten, getreuwlich und ohne gephar, deßen alles zu wahrer Urkundt haben Peter Schmit Scheffen, wegen der Gerichte, und Sebastian Moritz der Sechsen einer, auß der Zunfft, wegen gantzer Burgerschafft, zu bekrefftigung alles dies brieffs einhalt sich mit eigenen Händen underschrieben, und dazu unser Gerichts personlich Einsiegel zu ende dieses auffdrucken lassen

 

Der Geben ist den achten Monats Tag february, Im Jare unsers Heils, Thausent fünfhondert und Neuntzich Neun."

 

Bekennen ich Peter Schmitt, wirt sein wie oben stedt.

 

Bekennen ich Bastian Motz, wie ob geschrieben stet.

 

Die letzte Zahlung auf diese Schuld erfolgte erst am 6. Februar 1609.

 

Aus allen hiesigen Acten geht hervor, daß nur die Meister der genannten drei Zünften an der Verwaltung der städtischen Angelegenheiten Theil zu nehmen berechtigt waren, während doch mehr Zünfte hier bestanden

 

(-375-) Nach dem Tode seiner ersten Frau heirathete Johann Dahme die Witwe Christoph Richters, Anna Juliana Richterin, geborene von Weicherdingen, + 1635, mit welcher er unterm 22ten Maerz 1607 vor dem hiesigen Hochgerichte einen Heirathsvertrag errichtete. Im Gerichtsprotokollbuch heißt es nämlich:

 

"Donnerstags den 22. Marty dis jars (1607) hat Johan Dahm, Kelner, und Anna Juliana seine Hausfrauw gerichtlich deponirt eine Heurathsverschreibung mit derselben ufgerichten, sambt einer ausführlicher Designation alles ihres Vermögens, liegents, fahrents, wie es nach ihr eins, oder des andere absterben, auch mit ausbestattung ihr beiderseits, jetziger und könftiger der Kinder gehalten werde solle, desgleichen was sie beiderseits an Mobilien, zu täglichen geprauch pracht, neben einer Heuraths Notale, Christoff Richter seeligen, mit ihr Annen Julianen zuvor ufgerichten.

 

Das Vermögen dieses Hauses war für die damaligen Verhältnisse sehr groß zu nennen, denn in einer Klageschrift verfaßt von dem Stadt und Hochgerichtsschreiber Baltasar Khuffer, auf welche wir übrigens zurückzukommen Gelegenheit haben werden, finde ich darüber folgende Notizen:

 

"Der Kelner hat in Rindtvieh und Schweinen ahn 100 Stück, ferner Wiesen, so über 100 fuder Heuwachsthumbs ertragen, und ohngefähr mit Wälden und Heckenbusch 200 morgen (-376-) Acken Länderreih Weyer und Gärten in großer Menge, wie desgleichen Möbel, und ausgelegtes Gelt, wobey sich ein Vermögen von 40000 und mehr Gulden befindet.

 

Der Bruder Johanns Leonhard Damian, seine Ehefrau war Elisabetha Bolin aus Daun in der Eifel (s. Seite 378), war im Jahre 1597 Hochgerichtsschreiber, wurde dann 1604 Amts-Einnehmer und Schultheiß der Stadt und des Amtes, in welchen Stellen er über 30 Jahren bis zu seinem Tode verblieb. Er starb im Jahre 1635.

 

Maria Dham von Welschbillich, welche in einer Urkunde vom Jahre 1597 als Witwe der Hochgerichtsschöffen Hans Schrotig oder Schröttig zum Rindsfuß genannt wird, war eine Schwester der genannten Gebrüder Dahme. 1594 war Schrotig noch gemeiner Bürgermeister.

 

Das Haus "zum Rindsfuß" gehörte später einem Zweige der Familie de Hame. Herr Johann de Hame, Präsident der Stadt Pfingstingen (Viestingen), verkaufte dasselbe am 15. Februar 1777 an Mathias Enckerig, Bürger und Tuchscherer zu St. Wendel. Dieser starb 1790 mit Hinterlassung von 6 Kindern:

1. Wendel, damals 23 1/2 Jahre alt

2. Barbara, 21 2/3 Jahre alt

3. Elisabeth, 17

4. Peter, 15 Jahre alt

5. Johannetta, 12 und

6. Helena, 9 Jahre und 9 Monate alt.

 

(-377-) Maria Dhamin von Welschbillig und Hans Schrotig zum Rindtsfuß, Hochgerichtsscheffen zu St. Wendel, hatten einen Sohn Wilhelm, welcher aber frühe starb. Durch Urkunde vom "Sambstag den eylfften Monats Tag Octobris 1597" bestimmt Maria, für den Fall, daß sie, welche seit Geburt ihres Kindes kränklich sei, sterben sollte, ihre lieben Brüder Johannen und Leonharden Dhamen zu Vormündern. Ferner vermacht sie in derselben Urkunde für den Fall, daß ihr Sohn Wilhelm unverheirathet sterben sollte, ihr sämmtliches Vermögen ihren Geschwistern.

 

Der hier vorgesehene Fall trat ein, und es theilten sich die dhamischen Geschwister das Vermögenannte. (-378-) Diese Theilung fand statt im Jahre 1616 (April) zwischen Leonhard Dham zu Welschbillig und den Söhnen des verstorbenen Kelners Johann Dham namens Johann Wilhelm und Johann.

 

(-376-) Der Kellner Martinus Wentzel, welcher, wie wir gehört haben, später Burggraf von der Grunburg war, war der Schwager unseres Schultheißen. Seine Frau hieß Elisabetha (Familie Bolen aus Daun. Das Wappen der Familie Bolen zeigt einen Pfeil und eine Gabel, die ein Andreas Kreuz bilden und bei der Kreuzung von einem Kranze umwunden sind (Beschr. des Pfarrbezirks Daun wie Seite 85. Mich. Hoersch). Die Familie Bolen kam um die Zeit Ludwig XIV aus der Schweiz nach Daun. Die Frau des Leonhard, Elisabeth geboren Bolen, war eine Tochter des Churf. Amtsverwalters und Kellners Balthasar Bolen zu Daun.). Ich habe ein Schreiben dieses an den ersteren aufgefunden, welche ich hier folgen lasse:

 

"Bonus dies, Insonders Lieber Her Schwager und Gevatter,

 

(-377-) Es beclagen sich die alhie anwesende gericht nicht wenig, das sie auch, ufft und vielmals mit schedtlicher Hindensetzung ihrer privat obliegender geschefft und verdrussiger langweilliger Ufwartung ihr gerichts und andern sachen nicht wie geburthe vil (auß mangel ihr auch dickermals absentiret, und under dem schein obliegender herengeschefft zu Haus verbleibet) furt komen kinen, darauf dan andere consequentien verspurt werden, wollen und begeren demnach das ihr als welcher ebenergestalt wie Ihrer einer leiblichen Eydt geschworen uf erfordern fleißig zu gericht zu gehen, euch hinfurter auch wie Ihrer einer dazu zu bekennen oder aber ein anderen ihn Euere platz constituiren laßen zu wollen, widdrigens fals werden (-378-) sie entweder verursacht ahn ört und Endt sichs gepurdt dessen sich zu beclagen oder gleicher Weiß auch zu Haus zu bleiben und ihren geschefften ab zu warthen, welches sie mir alß ihrem Scholtessen also ad litteram euch zu intimiren Ahngezeigt und gepetten. Signatum ex aedibus den 28. January 1623."

 

Leonhard Dham besaß auch ein ansehnliches Vermögen und scheint derselbe unter andern Gütern auch einen Hof im Oberthal gehabt und sich dort öfters aufgehalten zu haben. Während seiner Abwesenheit von der Stadt waren der älteste Schöffen, Hans Kallenborn, sowie nach diesem Peter Voltz öfters seine Stellvertreter im Schultheißen-Amt. Letzterer nannte sich darum auch "Vice-Schultheiß", auch "Noth-Schultheiß".

 

(-379-) Während seines Aufenthaltes im Oberthal im Herbste des Jahres 1612 schrieb er folgenden Brief an die beiden, den Ehrenhafften und Bescheidenen Hansen Kallenborn, und Peter Voltz, beide Hochgerichts-Scheffen zu St. Wendelin:

 

"Mein freundlich Gruß auch alles Liebs und guets bevorn, freundliche liebe Gevattern und guete freundt,

 

Uff euren schreiben hinwieder anverhalten solle, Sovil die ansprach der eußersten Gericht belangt, das Ihr dieselbe vur dißmal wol beantwortet habt, mögte gleichwoll fast gern wißen, was Ir begern sein mögte, und dieweil es dahingestelt, das sie Ire ansprach und forderung aufs papyr bringen und übergeben solle, muß man deßen erwarten , Ist daruff mein freundliches (-380-) gesinnen, so balt solche schrifften eingebracht, mir solche zukommen zu laßen, Sonsten den befehl von Irer Churfürstl. Gn. Balth. Khuffers Haus betreffendt hatt mir solches der Kelner, bei welchem Ich heutigen Morgens auff Lemberg gewesen, zu verstehn geben, und Euerer daruff zuruck gethanen gegenbericht so der wahrheit wol gemeß gestelt, vorlesen laßen, was dan die außraumung des Hauses belangt khönnet Ihr auff sein Hern Kelners befelch, ohne Mich fortfharen, dan Ich vernehme das Ir nit allerdingst gesundt (gesinnt) seit, welches mir leidt was an fharender Haabe darin noch zu finden So Balthasarn Khuffern zustendig auff das Rathaus klein Stubgen oder (-381-) dha es der H. Kelner hin verordnen wirdt bitz auf ferneren befelch stellen, was sich aber sonsten an Prothocollen, Registern und Gemeinen Rechnungen darin befinden, dieselben in gerichts gewahrsamb, gleichwol auch zuvorn verzeignet, nehmen und hinderhalten. Das Buch darin die Kauff und Uffträg geschrieben bedunckt mich das Ich unlängst dasselb vom Rathaus mit wißen der Gericht heimbgebracht und ein Copey daraus so partheyen gerichtlich begert abgeschrieben, wofern dem also, das mir doch mit so gar eigentlich bewußt So wirdt dasselb in meiner underst Stuben uff dem obersten Schrank zu finden sein, daselbst Ihrs suchen khönnt.

 

Thue Euch hiemit in vill Gottes (-382-) segen zu aller wolfarth und bestendiger gesundtheit empfehlen, zur Linden den 9. Oktobris Anno 1612.

 

          Euer freundwilliger Gevatter L. Dham

 

Pflegt der gesundtheit

und drincket gueten wein

Ich wolte auch gern dabey sein

Allen andern euwern mitbrudern

alß meinen gueten freunden

viel guetes vermelden wollet."

 

Auch ist ein Brief an die hiesige Hochgerichts-Scheffen von ihm vorhanden. Datum: zur Linden den 2. Oktobris 1612.

 

1617 im Februar war Leonhardt Dhamian zu St. Wendalin auf dem Landtage zu Trier und hat die betreffenden Verhandlungen mitvollzogen. Wilhelm, ein Sohn Leonhard Dhamians, heirathete am 24.01.1633 Catharina, eine Tochter des Lothar Letig. Eine Tochter Leonhards, Barbara Dham (Frau Minham), quittirt noch 1665 über von der hiesige Kirche zurückempfangenes Geld (Anno 13./1. 1630 sponsalea Celebraruat Johann Minham Trevir. et honesta Barbara spectabilis Dom. Leonardi Dhamiani praetoris oppidi St. Wendalini filia legitima nuptias celebrarunt 1./2. anno eodem.). Johann Rusgerus à Linster (von Leinster) heirathete am 01.02.1662 Anna Margarethe Damian. Minham wohnte in dem alten Schlabatzen Haus.

 

(-383-)

Reiser:

Die der Stadt zugehörige Ziegelhütte vor dem obern Thor wurde 1658 an den Ziegler Hans Jacob Reiser um 10 Thlr. pro Jahr verliehen. Diese Familie wurde wohlhabend, hatte einen Kellereischulz und einen Altaristen unter ihren Nachkommen, ist aber in männlicher Linie in den 1760iger Jahren erloschen [Anmerkung des Korrekteurs: der "Reiser"-Text in eckiger Klammer steht im Original an dieser Stelle ohne Bezug zum Text.]

 

Eine Tochter dieses Leonhard Dham, Barbara, war verheirathet an Herrn

 

Johann Mynhain (Johann Minham)

 

aus Trier gebürtig, der zu wiederholten Malen als Bürgermeister, dann als Kaiserlich-öffentlicher Notar und Kellnerei-Verwalter in Acten sigurirt und im Jahre 1658 gestorben ist. Vom Jahre 1647-1650, als der Schultheiß Johann Wilhelm Dham geflüchtet war, versah Minham den Dienst als Schultheiß.

 

 (-383-) Nach seinem Tode machte die Witwe noch Forderungen an die Stadt geltend:

 

"Den 28 Septembris 1658 Ist Herrn Johan Minhams seligen Witib uff dem rathhaus vor Herrn Schulteßen und gerichten, bey seins deren 6 von den Zünfften erschienen und bate, daß sie doch wolten uff ihre vor diesem mehr mahlen eingegebenen Schuldforderung wegen der bezalung einen schluß und antwort geben.

 

Die Forderung ware erstlich vermög accorts vom 26 Juni 1634 Laurentii selbig jar zu zahlen 80 RThlr. so an wein den ersten Frantzosen 632 hinauß geben worden, welchen der Stattschreiber Ferdinant Molitor geschrieben und underschrieben thut 180 Thlr. Vermög Rechnung vom 5. Dezemb. 637 ist man Herrn Minham schuldig plieben (-384-) 184 Thlr. 35 alb 2 Pf.

 

Ferner vermög gerichts bürgermeisterey Rechnung de anno 638 ist man ihm schuldig plieben 181 Thl. 19 alb 6 Pf.

 

Item vermög gerichts bürgermeisterey Rechnung von Anno 643 25 Thlr., 2 alb, 2 Pf. Item wegen Kremers Bastgen hat er Computant dargeben 27 Rthlr. 12 alb.

 

Salvo Calculo  Sa. 383 Reichsthlr. 45 alb 2 Pf.

 

Vorgemelte schult dero 383 Thlr. 45 alb ist von Hern Schultheißen und gerichten sampt 6 von den Zünfften angenomen, und darauff der Wittiben verwilligt worden alßbaldt in wendung 14 tagen, oder 3 wochen 50 Gl. uff abschlag zu geben und sollen ihr gegen nechst künfftige Ostern wiederumb 50 Gl. erlegt werden, und dan forthin in der iars umb Ostern 50 biß zu etlichen außzahlung, (-385-) waß die pension anlangt so wol hinderstendig alß vorfällig, dieselbe will die Wittib der gestalt fallen laßen, daß man ihrer biß zur auszahlung aller ihrer mit Forderung, Schatzung, Contribution, und aller burgerlichen beschwerung verschonen solle, falls aber durch Kriegseinquartierung der last der Burgerschafft zu schwer fallen solte, hat sie sich erpotten nach ihrem Vermögen bey zu springen, welches alles beiderseits angenomen verwilligt worden.

 

Die 6 von den Zünfften waren Peter Schumacher wegen der Schumacherzunfft (1636 wurde das Inventar der Nicolaus Schumacher, Bürger und Wollenmacher, Erben aufgenommen. Der Schulz und die Schöffen nehmen für die Besoldung einige Stück Wollentuch, versteigerten selbe unter sich und geben den Überschuß mit 9 alb an die Kinder. Vier Centner vorräthige Wolle wurde am 29.03.1636 an Th. Demuth für 40 Rthaler verkauft, und weil diese Kinder noch 11 fl. 6 alb an rückständigen Contribution und 90 fl. Beköstigungsgeld für die Haßlangische Völker zu zahlen hatten, so mußten in das übrige Vermögen der Kinder gegriffen werden), Wilhelm Hautz und Hans Jacob Gerhard Karcher und Nickel Henrich (Ein Sohn dieses Henrich, Georg Henrich hat das Häuschen beim Wendelsbrunnen bauen lassen zwischen 1680-1690) und Jacob Kallenborn (war 1639 Hochgerichts-Bürgermeister), wegen der Schneider Zunfft, Johann Graß gemeiner Bürgermeister.

 

In der Rechnung, welche Minham (-386-) selbst noch am 6ten May 1658, also kurz vor seinem Tode, eingereicht hatte, war seine Forderung viel höher gestellt.

 

1.   forderte er wegen Herrn Leonhard Dhame Zeit lebens Schultheisen allhie, seines        Schwieger Vatter seeligen, vor 3 vier ohmen wein und etwas an pulver bey

      den ersten Frantzosen                                                                      80 Thlr.

 

2.   Anno 1637 forderte er vermög recissirter Rechnung

      am 5. December 637                              184 Thr. 35 alb. 2 Pf.

 

3.   vermög gerichts bürgermeisterey rechnung de anno 638

      den 6. May 641 recessirt                         181 fl. 19 alb. 6 pf.

 

4.   fordert er vermög gerichtsbürgermeisterey rechnung de anno 643

      so den 17 febr. 645 recessirt worden       25 fl. 2 alb 2pf.

 

      Sa. 802 fl. 9 alb.

      facit                                                        356 Thlr. 33 alb.

 

Beneben diesen Capitalien so alle sampt liquit, were man ihme Herrn Minham, noch ferner an pension (-387-) vacation etlicher weisen, und andrem vermög vorgezeigter seiner rechnung, welche er in 2 bogen vorgetragen 1200 fl. schuldig, solche aber hat man durch gütliche Vergleichung uffgehoben, gestalt man ihme Computanten 350 Thlr. mit gewißen Ziehlen ohne einiche pension, beneben der franz. 12 Thlr Drinckgelt bezahlen solle. (Bei Verkäufen etc. war es vielfach üblich, daß auch die Frauen mit einem Geschenke bedacht wurden. So und a. verkaufte der Schultheiß Johann Wilh. Dham 1652 ein Haus in der Hindergaßen richt über dem Rindtsfueß an Hans Jacob Heß Mühler in der Feltzen - Muhlen obendt Altzfassen für 165 Kaufgulten und 1 Goldgulten Verehrung an des Schultheißen Hausfrauwen Anna Mar. Ospurgin) (Franz Ernst Minham, Enkel Leonhardts Dhame, welcher am 10.02.1664 Anna Catharina Cordong heirathete, quittirte 1666 als Erbe. 1670 wird ein Hans Leonhard Minham genannt. Ein Sohn Johann Minhams war Franz Minham, welcher am 12. July 1708 bei Mathes Schaad Geld leihen mußte, um seinen Sohn Daniel die Kiefer-Profession erlernen zu lassen.

 

Im Jahre 1715 lassen Minhams Erben (im November) Haus und Güter versteigern. Ein Erbe war Adamus Wilhelmy von Coblenz. 1700 heißt es in einer Rechnung als H. Schabarth und H. Minhaimbs Erben alles hier verkauft. Diese Notiz stimmt nicht ganz mit den vorigen.

 

Wahrscheinlich theilten damals die Erben und Lenerth Minhaims Güter sind erst 1719 versteigert worden. 1781 war noch ein Minham Advocat und Procurator zu Coblenz.

 

Franz Minhams Kinder: 1. Johann Leonhard, 2. Daniel, 3. Anna Frau des Hubertus Wilhelmy , 4. Agatha, 5. Petronella)

 

(-388-) Herr Minham -heißt es weiter- ist balt hernacher gestorben, und dieser Schluß nit effectuirt worden, bis hernacher deßen witib am 28.Sept. 658 de novo accordirt hat, daß man ihr 383 Thlr. 45 alb. zu ziehlen, nemlich also balt 50 fl. und dan zu ostern wiederumb 50 fl.und also fortan indes iars 50 fl. biß zur auszahlung erlegen solle, so lang sie aller burgerlichen Beschwerung frey ist.

 

Diesen tag ist den anwesenden eine halbe vacation verwilligt worden, welche vorn Hern Schultes 1 fl. 12 alb 7 Schöffen, Stattschreiber inden 9 alb. thut 3 fl. Bürgermeister, 6 von den Zünfften, und der Büttel indem 6 alb thut 2 fl Sa. 5 1/2 fl

 

NB diese vacation ist erlaubt worden, alß man mit der witib accordirt hat,

 

(-389-) Aber bey Herr Minhams seel. accord ein gantze Vacation, so verzert und bezalt worden. Herr Minham so wohl, als auch sein Schwiegervater Leonhard Dhamian waren vielfach thätig in den Angelegenheiten der Stadt, unternahm öfters Reisen in deren Interesse und vertraten namentlich der letztere dieselbe bei Land- und General-Rechnungstagen als Abgeordneter.

 

Vettern des Leonhard Dhamian waren Johann und Johann Wilhelm Dhamian. Ich vermuthete übrigens [ist gewiß], daß die beiden letztern Söhne des Kellners Joannes Damianus und demnach Neffen des Leonardus waren, obgleich Johann Wilhelm wenigstens diesen stets seinen Vetter nennt.

 

Johann Minham, welcher im Jahre 1625 Gerichts- und 1626 Gemeiner Bürgermeister (-390-) war, starb bereits 1631 als Schultheiß zu Tholey (Scholteß des Gotteshauses Tholey) am Schlage, nachdem er noch im Jahre vorher wegen der Hinterlassenschaft des gewesenen Tholeiischen Schultheißen und Bürgers allhie, Wilhelm Carls, eine Reise nach Killburg gemacht hatte. (Er war auch verheirathet, denn einmal finde ich ihn "Nachfahr des Herrn Zolly" genannt.)

 

Johann Dhamian hinterließ 2 unmündige Kinder, Hans Emmerich und Maria Elisabetha, über welche sein Bruder Johann Wilhelm Dhamian Vormundschaft führte. Die Mutter ist gegen 1635 gestorben. Maria Elisabetha heirathete 1635 den Quartiermeister Quirinus Jesper. Johann Wilhelm Dhamian verwaltete die verschiedensten städtischen Aemter (der Rechten Licentiat zu Löwen). Im Jahre 1616 finden wir ihn zuerst als Hochgerichts Scheffen. 1622 war er Gerichts-Bürgermeister, 1625 einer der Ungelter, und zwar von Seiten der Gerichte, und 1627 wurde er Hochgerichtsschreiber, welches Amt er aber bereits im Herbste des folgenden Jahres wieder niederlegte, um die Stelle (-391-) eines Land "Waisen" Vogts in Creuznach anzunehmen. In dem hiesigen Gerichts-Protocoll-Buche vom Jahre 1628 heißt es in einer Anmerkung unter einer Verhandlung vom 27.October:

 

"Alhie hat obg. Johan. Wilhelm Dhamian die Gerichtsschreiberey geendet, und zugleich auch seine Stell des Scheffenstuels (auß Ursache er sein Domicilium naher Creutznach transfirirt) freywillig resignirt und übergeben."

 

In Creuznach scheint er übrigens nicht lange geblieben zu sein, denn im Jahre 1632 finden wir ihn schon wieder in St. Wendel, wo er an Stelle des verstorbenen Leonhard Dhamian 1635 Amts- und Stadt-Schultheiß wird. Er starb hier am 18ten September 1657. (Am 25.August 1636 reiste er zum Ausschußtag nach Trier als Landstandt und kehrte am 10. September zurück. Er erhielt vor Costen und vacation jedes tags 2 Rthlr. in Summa 32 Rthlr. In seiner Rechnung wegen der Bürgerschaft zu St. Wendel pro 1637 heißt es u.a. "Item wegen meiner gefäncklichkeit hinwegfhurung nacher Coblentz (1636) ist mir gut zu machen verwilliget 80 Rthlr.

 

Im Jahre 1645 mußte Schult. Johann Wilhelm Dham aus der Stadt flüchten, er blieb 6 Jahre entfernt, während welcher Zeit Minham sein Amt verwaltete. In dem von der kaiserl. Subdelegations Commission vom 23. August 1650 abgefaßten Excutions Recesse wurde dem Churfürst. Phil. Christ. befohlen, dem Johann Wilhelm Dhame und (-392-) dessen Sohn zu seinen vorigen Gütern nebst Wiederverstattung deren abgenommenen Strafgeldern und was davon zum Consisterischen fidei commiss gekommen, minder nichts nebst aushändigung deren abgepresten urpheden sie wiederum zu restituiren.)

 

Er war verheirathet mit Anna Maria Oßburg oder Oßperg, deren Bruder, Hans Wilhelm, eine Schwester des genannten Herrn Dhame, "Maria", zur Gemahlin hatte. Von letztern Eheleuten sowie von einem andern Schwager des Johann Wilhelm Dhamian, nämlich dem Johann Moriz Zolly, welcher Dorothea Margaretha (von) Oßburg geehelicht hatte, werden wir später noch mehreres mitheilen.

 

Hier wollen wir aber noch einem Schreiben des Johann Wilhelm Dhamian Raum gönnen, welches derselbe im Jahre 1626 an seinen "sehr lieben Vettern Leonhardten Dhamian Schultheisen" gerichtet, welcher sich damals nicht in hiesiger Stadt befunden zu haben scheint.

 

"Bonus dies Insonders freundtlicher Lieber Vetter

 

Ihr erinnert euch bestmaßen, was gestalt ohnlengsthin in anwesenheit (-393-) Herrn Statthalters alhie, die Gericht und 6 von den Zünften beneben den wurth mit verziehung Irer alten hergeprachten libertet privilegie undt freyheiten, gegen Irer Churf. Gn. ausgangenes befelchschreiben, lauth welches die wurth hinfuro alle Ire wein, so sie in den Statt undt ambt alhie verzapften werden nirgendts anders alß zu Trier im Pallast bei straff der confiscon abholen sollen höchlich beschwert und alß solches durch den Schulmeister ad longum mündlich proponirt worden, wir endtlich durch anleitung Herrn Stathalters commirt und anbefohlen worden, solches in schrifft zu verfaßen, undt Irer Str. zu zu stellen, Inmaßen dan auch beschehn undt ich mich dessen schuldiger gepuer underfangen seit deßen aber in euren abwesen haben Ire Churf. Gn. ahn Herrn Statthalter und Kellner (-394-) geschrieben, undt wollen kurz umb wißen wer derjenichen schriften dichter und tadels Lezrer (vorsteh. Wort unleserlich). seye, welcher ohne einiche gegebene Ursach, bei einer ganz commun, mit Vorschürzung Irer privilegien, sovil ahn Ihnen gegen indtweden ganz ohnnachteilig ben.... liberteten und freiheiten, gleich mit den Hahren ganz impertinenter vorzuziehen undt gleichsamb ein Uffstandt zu erwecken undt andere ein boeses exempell zu geben, geließen laßen.

 

Dieweil ich auch hieraus sovil abnehmen konnen, daß man mir solches allein zu meßen, undt d. baldt über die ohren schutten wollen, alß hab ich zu In euren abwißen, durch Peter Volzen alß Eltesten Scheffen den Gerichten und 6 von den Zunfften darüber eingepieten (-395-) den Schulmeister die vor diesem beim Herrn Statthalter gethane preposition verboten repetiren. Die supplic demnach widerumb oblesen undt Jeden befragen lassen ob daß nicht damals Ire meinung gewesen, welche solches nicht allein affirmirt, sondern auch nochmals darbei zu stehen undt verharren sich einfelliglich erclerten Undt alß ahn sie gesamen zu mehrer meiner Versicherung auf den fall mir einiche Angelegenheit solchen schreibens halb zu hals geladen werden wolte, ob sie mir dan vorstehen undt deßen entragen wolten, haben sie mir solches handtreuwlich zu gesagt und versprochen; weil dan nuhn die sach abgesezter maßen bewandt undt ahn deme diz man auch solchen schreibens halb allein in Ungüten werden will (-396-) alß wurt hoch nötig sein, daß man mich in dem theill beßer maßen entschuldigt und solch last uf mir allein nicht bewenden laße.

 

Langt derwegen ahn auch mein freundtliche bitt, Ihr wollet derhalben die Gericht und 6 von den Zunfften laßen eingepieten, undt dieses alles vorhalten auch volgents darin sein daß solche entschuldigung ehester tag vorgehe meines theils kan vor diesmahl an der geschrifft halb nicht wohl dabei sein.

 

Ruptim ex aedibus den 19.July 626. Tuus Johan Wilhelm Dhamian Weilen einige kein wein in den Statt auch die wurth wegen bevorstehend ehrendt villeicht vor derselben auch keinen abholen kamen, hab ich (-397-) nodtwendig ein fas meines weins so ich vor 2 Jahren zur Neustadt erkaufft müßen laßen uffthun, weilen ohne daß den 35 Kranken beschaffen undt Kindtbetterinen mich nicht entschlagen konnen, wolte so ist meine wein lieber selbsten behalten weil d. mehr noch die bloße nodturfft, verhoffe nich daz solches einig bedenks verursachen werde. J. W. Dhame".

 

Welchen Ausgang diese Streitsache genommen hat, ist aus den Ackten nicht zu ersehen. Die Bürger der Freiheit St. Wendalin waren übrigens immer darauf bedacht, ihre Freiheiten und Gerechtsame der Churfürstlichen Regirung gegenüber zu wahren. Gegen etwaige Beeinträchtigungen, welcher Art sie auch sein mochten, erfolgten sofort Protestationen zur Behauptung und Vertheidigng der städtischen Rechte, Privilegien (-398-) und Freiheiten.

 

Im Frühjahre 1660 erhielt die Stadt folgendes Decret:

 

"Churf. befelch ein halb Fuder Wein nacher Bliescastel zu führen. Demnach Ihre Churf. Gn. zu Trier Unser gestr. Herr Beikommenden zu last wein nachen Bliescastel überschicken, Alß ist dero gestr. und ernstlicher befelch, daß die Underthanen zu Waltrich denselben uff Hermeskell, die Hermeskeyler aber forthuff St. Wendel, und die Underthanen zu dem gemelten St. Wendel denselben uff Bliescastel führen und liefern sollen. Urkunds höchstg. Ihren Churf. Gn. hierunder getruckten Secrets.

 

So geben zu Trier den 31.Marty 1660

 

Ex Mandato Em. Niclaus Metz Secr."

 

(-399-) (Johann Wilhelm Dhamian war sehr begütert.)

 

Diesen obg. befelch -sagt das Protokollbuch- hat der Herr Schultheiß den 4.Aprilis 660 dem gantzen Ampt vorgehalten, welches sich daruff erklert hat, daß man dießmahl Ihro Churf. Gn. zu Underthänigsten ehren solches thun wolle, baten aber die burger weilen sie alß Cives Romani frey seyen, und die Underthanen im Ampt ihre genoßen fröw hatten, er solches in ihrem nahmen beschwerlich am behörigen ort anpringen, und hinfüro mit dergleichen umb Verschonung bitten solle, NS. den Wein hat Moßbach hinweg gefürt, soll zu lohn haben 3 Thlr.

 

Im Jahre 1660 überreichten "Scholtes , Bürgermeister, Schöffen und Zunftmeister der Stadt St. Wendalin vor sich und im nahmen gemeiner Burgerschaft daselbst" (-400-) dem Churfürsten eine Klage und Beschwerde Schrift, worin es heißt:

 

"Obwohl wir von alters hero gleich anderer des Ertzstiftes Stätt burgere, in dem, wen man des ohrts, nach hohem willt geiagt, so sich jedoch in mangell gewälts, wenig begeben, in aller dienstbarkeit, sowohl mit fuhrung des gezeugs, als bei wohnung der jagt niehemahlen beschwert, sondern vor dem Landtman Exempt gehalten und befreyet worden.

 

So ist jedoch nicht ohne, das wir zwar gegen dasselb herbringen durch E. Churf. Gn. Jägermaisterin den Edeln und vösten Junker Otten von Stain-Callenfels (Dieser Junker Otto war der Sohn Friedrich von Stein-Callenfels zu Buntenbach und der Juliana von Loewenstein) bei deßen alhie verprachten Jagten, nicht allein zu ab- und Zuführung des Wildtgen Zeugs, sondern auch der Jagt, gleich dem Lantman allerdings bei zu wohnen, insge- (-401-) main vermögt und angehalten worden, ahn einem. (Charles Ningelgen erlegte am 6. Februar Jahre XI (?) in der Nähe der Stadt einen außergewöhnlich großen und starken Wolf, der die Gegend in Schrecken gesetzt. Der junge Mann hatte nur Vogelschrod geladen, er ließ das schreckliche Tier, welches auf ihn losging, sehr nahe kommen und schoß es alsdann auf den Kopf. Der Wolf stürzte , erhob sich aber wieder und lief noch einige Zeit umher, fiel dann geschwächt durch den Blutverlust zu Boden. Der Jäger stieß ihm ein Messer in den Hals und machte dem wüthenden Thiere ein Ende. Der Maire berichtete darüber an den Prefecten und beantragte eine Anerkennung für den jungen kühnen Jäger, welcher sein Leben gewagt hatte, um die Gegend von einem Ungethüme zu befreien. Der Maire sagt, er habe das Thier gesehen und dasselbe wiegen lassen. Das Gewicht habe 85 Livres oder ungefähr 4 Myriagrames getragen)

 

Wie weniger nicht und ahn andern auch, von den jungen des ohrts Rändern nach Abfuhrung der fruchten, umb des wills willen, welches zwar auß mangel gewälts, geringe enthältuns erplicht uff 3 Jahr und nachmals gleichwohl uff angelegte bitt eine Jahrs frist mit unserm Salva venia Wiese soviel den waidstrich belangt ab zu halten ernstlich eingebunden. Wan uns dan hochbeschwerlich, das wir desfals gegen das Herkommen auch weiter und mehr, als ander des Erzstiffts Stätt burgern, belästigt, und bei alter gewonhait da dem burger frey gestanden bey oder von der Jagt zu sein nicht gelaßen werden sollten in dero betrachtung, wir, so in vast geringer anzahl ein gantzes Jahr über (-402-) mit huett, wacht, bewahrung der Statt, und ander beschwerliche Zufellen, vor dem Landtman, in vile weg behafftet etc. etc. Aehnliche Beschwerden finden sich nicht wenige vor.")

 

Sein Wohnhaus war in der Schloßgasse gelegen, wie aus einem Kauf Acte vom 14. May 1632 hervorgeht, wodurch "Christmann Klein in namen seiner ersten ehe Kindern. So dan Nickel und Simon Thole gebrudern vor sich selbsten, und Peter Schneiders ehe weib Johanneth an stat irer Mutter Leyendeckers Margarethen gemeiner Handt Ire behausung in der Schloßgassen zwischen Motzen Elfen, und Johan Wilhelmen Dhamian gelegen erblich und unwiederruflich verkauffen Catharinen Cone Nickels Dochter von Uhr Exweiler, jetzt Herrn Dietherichs Pastorn zu Kiebelberg Koch Mägdt vor die Somma 270 fl.

 

Johann Wilhelm Dham machte eine Stiftung bey der hiesigen Kirche von 50 fl., für deren Zinsen ad 2 fl. die Priester und Schulmeister unser lieben Frauen Litania das Jahr durch auf alle dero Festtag und Abends zuvor singen sollen.

 

(-403-) Nachfolger des Johann Wilhelm im Schultheißen-Amt war dessen Sohn Johann Dhame, welcher vom Jahre 1660 ab auch als Amtsverwalter genannt wird. 1673 war derselbe als Deputirter auf dem Landtage zu Trier.

 

Johann Dhame war auf den 1653 und 1654 zu Trier gehaltenen Capitial Zusammenkünften als Abgeordneter St. Wendels zugegen. Johannes war geboren 1622.

 

1662 mußte Johann Dhame als Kirchenpfleger wegen der streitigen Zehnten zu Gondesweiler, Selbach und Neunkirchen nach Speier reiten. Für diese Reise mit Boten und Pferd berechnet er 18 fl.

 

Im folgenden Jahr mußte er auch nach Neunmagen zu den Herrn Grafen von Wittgenstein wegen der von diesem jährlich zu zahlenden Pension reiten, er liquidirte dafür 7 fl.

 

Man setzte auf den St. Wendeler Deputirten Johann Dhame so großes Zutrauen, daß derselbe Anfang Juni 1654 unter allen damals versammelten Ständen ausgesucht wurde, um einen trifftigen Rechtsgelehrten zur Vertheidigung des Landschaftlichen Interesses bei der in der Soetern'schen Stammguts-Sache bevorstehender Commission in der Reichsstadt Speier auszuerkiesen (?) und namens der Trier'schen Landschaft zu bevollmächtigen.

 

Ich finde folgende Abrechnung zwischen ihm und der Stadt, überschrieben:

 

 Extract Statt Prothocolly.

 

Den 11.January 1661 haben Bürgermeister und sämptliche Hochgerichtsschöffen absente Altzfasser, in nahmen gantzer burgerschafft zu St. Wendel mit Herrn Johann Dhamen Statt und Ampts Schulteisen alhie, wegen verschiedenen Reisen, und sonsten, so er uff unser bittliches begeren gethan, welche hinbevorn, noch wie eingelegt gewesen, und ihme unbezalt außstehe, abrechnung gehalten, und hat sich nach richtiger Liquidation befunden, daß wir ihme Herrn Schulteißen schuldig verplieben 47 reichsthlr. (-404-) 1 alb 6 pf. so wir nechstens gut zu machen versprochen.

 

Uff abgemelte Summa der 47 Thlr. 1 alb 6 pf. ist ersetzlich vom Gerichts Bürgermeister Bast Kleinen von verkaufter glocken der gemeindt Busen geliffert worden 15 reichsThlr. Noch werden alhie ausgesetzt wegen Habern, so Wendel Voltz als damahliger gerichts Bürgermeister bey Herrn Schultheißen entlent und die Burgerschaft nachen Ottweiler dem Herrn Grafen präsentirt... 2 reichsThlr. welche in obiger Rechnung 47 Thlr. 1 alb 6 pf. einbegriffen und nachgehents in seine des Schultheißen Bürgermeisterei Rechnung eingefürt worden.

 

Item ferner von Nicolas Tholey Special Einnemern von 69 Thlr, welche Voltz gerichts Bürgermeister von Ungelt vors Ampt ausgeben und nachmahlen in das Ampt gelegt worden (-405-) empfangen. 22 Thlr 12 alb

 

Somma empfangs ertragt 39 Thlr 12 alb

 

Deductis deducendis remanet zu bezalen 7 Thlr 43 alb 6 pf. Actum St. Wendel in bey wesen Hans Wilhelm Caußen und Wilhelm Moßbach beiden Hochgerichts Schöffen den 3 Juny 1661 Nicolaus Tholey Stattschreiber

 

(-404-) Johann Dhame und seine Frau Maria Magdalena Zircken aus der Eifel hatten 6 Kinder:

 

1. Damian Hartard, Hofrath, Amtmann

2. Johann Wilhelm, heirathete eine Zolly

3. Maria verheirathet an Müller von Weiskirchen (Seigneur de Weiskirchen),

4. Maria Catharina, Frau des Herrn Peter Herny zu Luxemburg,

5. Philipp Jacob Monreals Ehefrau Maria Agatha

 

Diese Geschwister theilten anno 1698.

 

Aus 1747 ist ein Act vorhanden von Philipp Jacob Monreals Erben pto. ihres an Panhium Vilquem (?) verkauften Hauses.

 

Dieser Vilquin oder Wialquin oder Vielque war der Vater des späteren Hochgerichts Schöffen Philipp (Jacob) Vilquin, welcher eine Zeit lang (1755) den Stadt und Gerichtsschreiberei-Dienst versah und (-405-) im Jahre 1765 als Hochgerichts Bürgermeister gestorben ist. Seine Frau überlebte ihn und war, da ihre Güter wegen eines von ihrem Manne zurückgelassenen Recesses veräußert werden mußten, in ärmlichen Verhältnissen. Ihr Wohnhaus war in der Hintergasse neben dem Rindsfuß.

 

Ein Wilhelm Dhamian, Sohn von Leonhard war Gerichtsschreiber und starb im Mai des Jahres 1658 (Er hatte eine Tochter Loth Letigs Cath. zur Frau Eine Tochter dieser Eheleute Anna Cath. heir. 19./6.1680 den Lothr. Richter Heinr. Weisgerber zu Oberkirchen. Sie starb aber bald nachher. Ein zweiter Johann Wilhem Dhame, Sohn Johans, lebte in der zweiten Hälfte des 17ten Jahrhdts.).

 

In einer sogenannten Dedignation deßen was Erdsbenänter Michaelis zur Zeit bey der Bürgermeister Wendel Voltz undt Petern Weinlandt auffs Angeldt gegeben, heißt es sub. No. 5

 

 "die fastnacht 1680 (-406-) haben Herr Johannes Wilhelm Dhame, seine liebste, die Frau Scholteßen, die H. Schöffen und ihre Weiber mit Verwilligung des H. Scholteßen verzehrt...... 21fl. 9 alb." (viel Geld für die damalige Zeit).

 

Bei einem Schöffen Imbis im Jahre 1654 wurden sogar zwei ganze Ohm Wein getrunken.

 

(-405-) 1699 war ein

 

H. Johann Wilhelm d'Hame

 

zu Saarlouis, welcher hier noch Güter besaß. Ein Sohn dieses Johann Wilhelm gleichen Vornamens lebte noch 1772. Söhne dieses waren: Johann, Präsident der Stadt Finstingen, und Johann Wilhelm, welcher als Conseillier in Nancy wohnte.

 

Von letzterm liegt mir ein Schreiben vor an seinen Vetter den hiesigen Amtmann Johann Damian:

 

(-406-) "d.d. fenestrange le 1. Jan. 1772, er wünscht darin verschied. Tauf-, Sterbe- und Heiratsacte von dem hiesige Pfarramte auch eine Bescheinigung des hiesige Hochgerichts, daß die Familie d'Hame seit unvordenklichen Zeiten dem Adelsstande angehöre. So wie daß die Schöffen gesehen und von ihren Vorfahren gehört haben, daß die Wappen der Familie an dem Hochaltare der Pfarrkirche seit unverdenklichen Zeiten Platz gefunden haben, solche sich ebenfalls an den Häusern, welche der Familie angehören und sehr alt sind, befinden; auch daß die Wohnung des Vaters zweimal während der letzten Kriege des letzt. Jhrhts. geplündert und verbrannt worden ist "ainsi qu'il est notoire sur les lieux et quils l'ont appris par leur peres et ayeux que le M. Johann Wilh. d'hame lieutenant General a fenstrange et veritablement de la famile, qu'il est fils du M. Johann Wilh. d'hame l'un des six enfant du M. Jean d'hame que le meme vieux d'hame est encore en possession des siens qu'il a herite de ses ancetres."

 

Damian Hartard war verheirathet mit Maria Magdalena von Koeler, deren Bruder Abt zu Mettlach war. Er hielt sich öfters in Theley auf. Die Frau von Hame starb am 19. Juni 1715, diese Eheleute hinterließen 10 Kinder:

 

1. Anna Ursula, verheirathet am 7.9.1723 an Carl Franz Nic du Pyllard de Regina, Sohn des Präsidenten zu Saarlouis,

 

2. Ferdinand Philipp; Benedictium zu Mettlach, geboren 28.11.1695, Pathen der Abt von Koehler und H. von Busseck

 

3. Anna Maria Charlotte, geboren 12.4.1697

 

4. Maria Magdalena Agatha geboren 1.6.1698, ihre Paten waren der Capit. Belly und Maria Magdalena Agatha Dussars von Saarlouis.

 

5. Franz Ernst, Amtman, Hofrath, geboren 27.7.1699, Pathe Hofrath Wolfgang Friedrich Coll (Franz Ernest succedirte seinem Herrn Vater seelig in seinen Ehrenämtern als proximus agnatus)

 

6. Damiano Augustinus Franziscus, geboren 17.5.1701, Keller der Abtei Maxim bei Trier

 

7. Mauritius, Benedictiner zu Tholey; Maria Sybilla geboren 4.5.1706 frühe gestorben, Maria Johanetta geboren 8.12.1704

 

8. Anna Margaretha, geboren 7.5.1710, verheirathet 18.4.1730 an Jacob Helgroth, Kellner zu Saarburg

 

9. (Johann) Conrad Benedict zu St. Mathias, geboren 28.2.1712, Probst zu Marienberg

 

10. Carl Caspar Theobertus, Abt zu Köln, geboren 10.9.1713. Der Abt zu Mettlach, Ferdinand von Köhler, starb am 3. December 1734 im 75. Jahre seines Alters und dem 45. seiner Abtwürde.

 

Damian Hartard D'hame war Amtmann, Kellner, Stadt und Hochgerichts Schultheiß zu St. Wendel und zwar von der französischen Occupation bis zum Jahre 1718, in welchem er starb (am 17. September 1718). Kellner war er erst 1698 geworden, bis wohin die Kellerei in Händen der Soetern war. Im Jahre 1692 heirathete derselbe. Eine Schwester desselben, Maria Catharina D'hame, war die Frau des Herrn Peter Horrey, Advocat zu Luxemburg. Diese verkaufte ihre (-407-) hiesigen Güter am 22. Februar 1702.

 

Sein Nachfolger als Schultheiß, Kellner und Amtmann war

 

Franz Ernest von Hame

 

geboren 17.07.1699, Churfürstlicher Hofrath von 1723. Auch dieser war zweimal verheirathet, in 1ter Ehe mit Maria Catharine de Hauzeur, in 2ter Ehe mit einer Maria Charlotte von Roussillon, welche noch 1796 lebte. (Act vom 30. November 1764: Praenob. Domini Satrapae Franz. Ernesti von Hame sponsalia cum praenob. Muliere von Roussillon.)

 

Im Jahre 1769 kurz vor seinem Tode resignirte er auf die Kellerei, Amtsverwalterei und Stadtschultheißerei zu Gunsten seines Sohnes Damian Joseph und stellte die betreffende Caution bei der Churfürstlichen Hofrent-Kammer.

 

Am 17. October 1718 trat Franz Ernst von Hame auf Churfürstlichen Befehl den Kellereidienst etc. an.

 

1735 acquirierte Franz Ernst die hiesigen Dussard'ischen Güter. Dr. Johann Jacob Peverini, Hofrath, Advocat und Stadtschreiber zu Trier, wird von Hame Vetter genannt.

 

Streit wegen 3er Ochsen mit dem Abte Casparus zu Tholey, dessen Verwalter P. Antonius auf dem Wallesweilerhof.

 

1733 hatte er einen Sohn zu Trier in der Schule. Unterm 25. Januar 1739 schreibt ihm der Notarius Jost Imandt von Trier, dero Kleiner ist auch und jetzt graffirender Krankheit incommodirt gewesen, allein dermahlen restituirt und dessen H. Praeceptor ihnen sehr lobet, er spiellet auch jeweilen mit dem jungen h. Rüth, die Guffer Fischerin mit einer Visite beehret, wobei sie mir eröffnet, daß der junge Herr d'hame Ihro dergestalten flatirn könnte, daß sie ohnmöglich einigen verdruß an ihm haben könte, sondern were gantz wohl mit Ihme zufrieden. etc

 

(-408-) Im Jahre 1770 schlossen die von Hamische Erben einen Vergleich mit ihrer Frau Stiefmutter, Hofräthin geborene von Rossilon. Diese Erben waren

 

1. Damian Joseph von Hame, Hofrath etc.

2. Frau Anna Ursula Scholastica Freiin von Stenz geborene von Hame, geboren am 05.09.1736 St. Wendel, ihr Ehemann war aus Bockenheim. (15.01.1763 geboren hier Maria Catharina Christina Margaretha Scholastica de Stenz, Tochter des Georg Wolfgang de Stenz und Anna Catharina Scholastica de Hame. 20.1.1764 Anna Maria Josepha. Tochter desselben Baron von Stenz, nach Lothringen verzogen.)

3. Fräulein Marie Charlotte Antoinette Carolina von Hame zu St. Wendel, spätere Frau des Advocaten Franz Friedrich von Wernikom et Cohoredum zu Trier

4. Kammer Director von Hame zu Coblenz

5. Pater Prior Theobertus de Hame zu Tholey.

 

Behufs Auseinandersetzung der Theilung ihrer Erbschaft hatten die Geschwister im Jahre 1770 einen gemeinschaftlichen Rechnungs- und Liquidations-Commissarius in der Person des P.J. Dahn aus Sobernheim erwählt. Franz Ernst von Hame hinterließ auf hiesigem Bann folgende Güter:

                     St. Wendel                Alsfassen                          Summa

an Gärten      1¼ M 32¼ R             1¼ M 15½ R                    2½ M 47 3/4 R

Weyer           3/4 M 33 R               -)                                     3/4 M 33 R

Wiesen          39½ M 34 R              11¼ M 24½ R                  51 M 18½ R

Ackerfelder    186 M 35½ R            36 M 22½ R                     22 M 58 R

Waldungen     17 3/4 M 20 R          -                                      17 3/4 M20 R

                                                                                             295 M 17¼ R

1 Morgen = 160 Ruthen

1 Ruthe = 16 franz. Schuhe)

 

Der Exreligiöse Carl Heinrich Wendel de Hame (dessen Pathe war Carl Hein. de Boussoet - herzoglich-Lothringischer grandmaitre des aux et forets, welcher am 17. October 1741 geboren war und noch 1816 als Pensionär (600 Fr.) hier lebte), war auch ein Sohn des Franz Ernst von Hame, gestorben am 27.12.1816. Er scheint sich öfter bei seinem Bruder, dem Geheimrath aufgehalten zu haben, denn ich finde Berichte desselben, welche von Coblenz und Ehrenbreitstein aus datirt sind vom 11. Januar 1776, 23. Mai 1778, 10. Juni 1779 usw.

 

6. Damian Joseph von Hame (im Jahr 1664 war Damian Joseph Gräflich- Oethingischer Amtmann zu Dagstuhl) Churfürstl. Trierischer Hofrath, war der Nachfolger seines Vaters als Stadtschultheiß, Kellner und Amtmann. Er war der letzte seiner Familie, welcher ein Churfürstliches Amt in hiesiger Stadt bekleidete. Er starb 1779. Seine W. M. von Hame Witwe d. jüngere geborene Labadie (?) lebte noch 1796. Dieselbe war vorher lange Jahre seine Dienstmagd (12.3.1774 geboren Charlotta Tochter von dem Josef v. Hame und Anna Maria Lebattie, starb aber als Kind. Witwe Anna Maria D'hame lebte noch 1805 zu Trier. Die Mobilien der dahier verstorbenen Frau Anna Maria Lebatti, Witwe d'Hame wurden am 8. April 1817 hier versteigert.

 

(-409-) Zum Jahre 1782 wird in hiesigen Acten noch genannt:

 

Se. Excellenz Herr Kammer Director von Hame zu Coblenz, 1786 H. Geheimrath von Hame zu Coblenz, welcher ein Sohn des Franz Ernst von Hame war, auch geheimer Staats-Rath genannt. 1789 war derselbe nach Marx mit 1000 Thlr. pensioniert.

 

Wilhelm von Hame

verkaufte am 13. Maerz 1754 sein hiesiges Wohnhaus an Johann Scharf.

 

Johannes D'hame

(Sohn des Hans Wilhelm von Hame) Präsident der Stadt Pfingstingen, verkaufte am 15. Februar 1777 sein hiesige Haus "zum Rindsfuß" an Mathias Enckerig;, dessen Sohn J.G.J. D'hame (?) war später in der französischen Zeit - doch nicht auf lange - maire der hiesigen Stadt zu Paris.

 

Im Prerial Jahr 9 der Repubik. unterschreibt er 1801-1802 als Le maire de St. Wendel et dependence (ernannt zum hiesige Maire a. 10 Brum. an IX) hame Jean Jaques Joseph d'hame membre du corps legislative, wohnte 1810 zu Trier, 1803 Vice president du tribunal d'appel zu Trier, im August 1803 ernannt zum Mitglied des corps legislative zu Paris, conceiller de la chambre des comptes de Nancy.

 

Die Stadt sollte damals auch von Hame'sche Güter kaufen. Es liegt noch ein Verkaufs Antrag des H. von Wernikan wegen der von Hame'schen sogenannten "Jungfrauschaft" gegen ein ad 3% berechnetes Capital in Summa ad 1035 Rt. 30 Kreuzer auf dem hiesigen Stadthause. (J.J.Jos. Hame war 1746 geboren, siehe S. 398. 1834 war ein Johann Nepomuk Constantin d'Hame zu Coeln Aduls Matrikel der Regierung.)

 

Die Damian Joseph von Hame'schen Güter wurden im März 1781, die des H. von Wernikan schon früher am 7. April 1780 versteigert. Bei dieser Gelegenheit war der Bürgermeister Demuth von der Stadtverwaltung beauftragt, den Kirchenstuhl vor dem Muttergottes Altar und die kleinen dahinter zu steigern.

 

Am 31. August 1795 beklagt sich die Hofräthin v. Hame d. ältere gegen die Witwe ihres Stiefsohns, die jüngere Frau Hofräthin v. Hame, daß sie den Hauszins noch von 2 Jahren (28 fl.) schuldig sei, sie bittet dieselbe zur Zahlung anzuhalten und ihr bedeuten zu lassen, daß sie sich eine andere Wohnung suchen müsse für künftige Ostern, indem sie die ihre für 24 fl. jährlich an einen anderen vermietet habe, welches Geld gleich beim Einzuge bezahlt werde, wie sie uns jährl. 14 fl. bezahlt hätte, die noch nicht zu bekommen wüßte ohne zu klagen.

 

(-410-)

Johann Hermes (1792)

gebürtig aus Saarbrücken, Concilliarius A praetor titulirt, der sich selbst p. A. Scabinus Secretarius (er war auch geschwor. offener Notar und Hochgerichtsschöffen) nennt: Hermes hatte einen Schwager zu Trier namens Trost. Hermes war Advocat zu Trier gewesen, wurde am 1. Mai 1789 zum hiesigen Kirchenschaffner ernannt, am 26. October präsentierte er das Patent hier, und am 3. November wurde er nach vorhergegangener schriftlicher und mündlicher Prüfung auch zum Stadt- und Hochgerichts-Schreiber gewählt und ernannt. Letztere Stelle scheint er aber immer durch Niegelgen haben versehen zu lassen. Nachdem Gatterman ein Jahr von St. Wendel entfernt und die Stadt ohne Rechtsvorstand geblieben, bat das hiesige Hochgericht unterm 14.9.94, den Advocaten Hermes vorläufig mit dieser Stelle betrauen zu wollen.

 

Als letzter Amtmann fungirte hier noch im December 1797 J.G. Nalbach, während ein gewisser Niengelgen als Schreiber figurirt. Dieser Niegelgen war noch zu französischer Zeit (1800) greffier am hiesigen Friedensgericht. Peter Joseph Niegelgen war anfänglich als Gehülfe des Stadt und Hochgerichtsschreibers Fleck hierher gekommen. Ein Sohn desselben Carl Niegelgen war 1825 Förster auf Pfaffenkopf, später zu Quirschied. Während des Sommers 1789 befand sich Gatterman als subdelegirter Kaiserlicher Commissar zu Criechingen. Während dieser Abwesenheit vertrat ihn als stellvertretender Amtmann und Stadtschultheiß der Advocat Staadt aus Trier. Am 13. Mai 1789 ernannte ihn Gatterman hierzu unter höchstem Verwissen und Begünstigung.

 

Franz Richard Gatterman

Hofrath, der letzte Churtrierische Amts- und Stadtschultheiß, Kellner, Oberzunftmeister und Amtmann zu St. Wendel, war zu Trier geboren, und kehrte derselbe, nachdem er, vor den anrückenden Franzosen fliehend, St. Wendel hatte verlassen müssen, nach seiner Vaterstadt zurück. Unterm 27. November 1779 war Gatterman zum Amtmannn und Schultheißen ernannt worden, und unterm 11. December theilte er dieses der Stadt und den Ortsvorstehern mit, mit dem Bedeuten, daß die erste Gerichtssitzung am folgenden Montag auf der Gerichtsstube, die erste Amtssitzung am folgenden Dienstag in der von Hamischen Herrn Erben Behausung stattfinden soll.

 

Gatterman wohnte hier bis 1793 incl. 1794 passirte er einigemal durchs Amt, und später begab er sich auf das andere Rheinufer.

 

Im Jahre 1805 war Gatterman Kaiserlicher Procurator am Criminal-Gerichtshofe zu Coblenz, Procureur General Imperial, später Rath am Landgerichte zu Trier.

 

Anton Ruffetti (aus Pioni in Savoyen)

 

Ruffetti war 1802 Adjunkt und eine Zeitlang Maire ad interim, bis Carl Cetto Maire wurde. Dann wurde er wieder Adjunkt. Ruffetti war vorher in Luxemburg domicilirt. Er kam um 1785 hierher. Er meldete sich zur Aufnahme als Bürger am 19.12.1791.

 

1.2.1792 theilt der Stadtschultheiß der Stadtrentmeisterei mit, daß Anton Ruffetti Zinngießer von Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zu Trier als Bürger hiesiger Stadt aufgenommen worden sei. 1797 wird Ruffetti schon als Gastwirth genannt. Er heirathete im Juli 1796 die Witwe Conrads Jochem, Elisabeth, und starb am 25. Februar 1814.

 

Vacano

(siehe S. 516)

 

Die Vacano waren früher in hiesiger Stadt als die Cetto. 1715 am 06.02. kauft "Herr Jac. Vacano ein Italiener neben seinem Antheil noch die andere Hälfte des elterlichen Hauses von seinen Geschwistrigen" Dieser Vacano, welcher 1710 neuer Bürger geworden, war Hochgerichtsscheffen noch 1743, in welchem Jahr er Hochgerichts Bürgermeister war. Das Vacano'sche Haus kaufte später Philipp Jacob Cetto im Jahre 1762.

 

(-410b-)

Cetto (auch Zetto)

 

Die Familie Cetto stammt gleich vielen andern Familien in der Rheinprovinz aus Italien. Handelsgeschäfte brachten diese Italiäner, welche meistens Zinngießer waren, nach Deutschland, wo sie sich dann häuslich niederließen, sich verheiratheten und Familien gründeten. Hier in St. Wendel waren dergleichen mehrere, so die Cetto, Vacano, Lion, Ruffetti u.a.

 

Philipp Jacob Cetto war auch Hochgerichtsscheffe und mehrmals Hochgerichts-Bürgermeister. Ein Bruder desselben, Joseph Cetto, wohnte in Zweibrücken, war dort Stadtrath und verheirathet mit Maria Elisabeth Vacano, welche 1790 Witwe, noch Forderungen hier hatte, und unterm 10. Mai 1790 dem hiesigen e eine Schuldforderung von 500 fl. Hauptsumme nebst rentirlichen Zinsen zum Geschenk machte. Jacob Cetto zahlte 1760 als neuer Bürger sein Einzugsgeld. Im Jahre 1771 nahm der ehrsame Bürger und Krämer Jacob Cetto (geboren 1733) zu St. Wendel nebst seiner Hausfrau Elisabeth (Tochter des Joseph und Schwester des Johann Wassnich), einer geborenen Wassnich aus St. Wendel, die hiesige Sebastians-Bruderschaft an. Philipp Jacob Cetto starb um Martini 1793.

 

 Diese Eheleute hatten vier Söhne: Philipp, Carl, Heinrich und Nicolaus und eine Tochter, welche an den Richter und nachherigen Regierungs-Rath Nicolaus (-410 c-) Riotte verheirathet war.

 

Am 11. Aug. 1788 ertheilte der Stadtmagistrat dem Hochgerichtsschöffen und zeitlichen Hochgerichts-Bürgermeister Philipp Jacob Cetto, welcher kurz zuvor das an seinem Hause an der Strassenecke gelegene Haus des Simon Schlick angesteigert hatte, die Erlaubnis, seine Gebäulichkeit an der Giebelseite in der Schloßstraße gegenüber dem Hause des Johann Wassnich d.J. um 2 Schuh 6 Zoll, und vorn dem Rathhaus gegenüber um 10 Zoll, vorrücken zu dürfen, nachdem vorher der zufällig hieran wohnende Hofwerkmeister Wirth einen Riß angefertigt und vorgelegt hatte.

 

Johann Carl Anton Cetto

 

geboren am 14. Februar 1774; Pathen: Johann Wassenig und Barb. Hallauer; getauft von Nicolaus Schlick.

 

(Von diesen Schlick war einer nach Trier gezogen und hatte dort eine Familie gegründet. Simon Schlick war Hutmachermeister und starb 1783. Seine Frau Anna Maria geborene Born starb am 14. December 1789. Von den Kindern starben frühe Nicolaus, welcher Organist hier war, Johann und Wendel, letzterer als Feldbäcker in Ungarn. Jacob wurde Geistlicher. Auch ein Oheim desselben, [Johann] Nikolaus Schlick, war Altarist in hiesiger Stadt [geb. 12.02.1699 + 11.04.1784]. 1790 wurde das den Erben zugehörige Wohnhaus an den Kaiserlichen Werbe-Corporal Georg Bücking lehnsweise vermiethet.)

 

Dieser heiratete eine Kleutgen aus Trier. Mit seinem älteren unverheiratheten Bruder Philipp führte er das von den Eltern überkommene Handelsgeschäft mit vielem Glücke fort. Als noch sehr junger Mann hatte er bei Errichtung des Freiheitsbaumes in St. Wendel am 19. Maerz 1798 eine feurige patriotische Rede im Sinne der Republikaner gehalten.

 

Seiner Gesinnung wegen wurde er in der Folge 1803 zum Maire de la ville und zum membre de la legion d'honneur ernannt (installirt den 28. Vent. Jahre XI). Als St. Wendel unter die Sachsen Coburgische Herrschaft kam, war Cetto bereits ein sehr begüterter, reicher und einflußreicher Mann (-411-) geworden. (C. Cetto ging öfters in überrheinische warme Bäder zur Herstellung seiner Gesundheit, so im August 1808, August 1816 etc.) Er blieb auch jetzt noch bis 2. J. 1818 unter dem Titel eines Oberbürgermeisters an der Spitze der städtischen Verwaltung. Als Mitglied des Landraths bekleidete er die Stelle eines Präsidenten dieser Versammlung. Obgleich mit dem Titel eines Herzoglichen Rathes beehrt, stand er doch bei den im Jahre 1832 entstandenen Unruhen auf der Seite der Regierungsfeindlichen. Er starb mit Hinterlassung eines einzigen Sohnes, welcher auch den Vornamen Carl führt.

 

Sein Bruder und Compagnon Johann Philipp Cetto, welchem der Titel eines herzogl. Commissionsrathes ertheilt worden, war bereits vor ihm 1842 gestorben und hatte jener ihm bei dem Langenfelder Hofe ein Denkmal errichten lassen.

 

Johann Philipp Cetto, geboren 15/16. September 1766, gestorben 31. October 1842. Philipp Cetto war in französischer Zeit vom Jahre 1800 ab President de l'administration municipal in Canton de St. Wendel.

 

 

(-411-)

Joseph Wassenich

 

 oder auch Wassenich war Hochgerichts Schöffe und in den Jahren 1750, 1757 und 1763 Hochgerichts Bürgermeister. Er starb 1785. Seine Tochter Elisabeth war verheirathet an den Hochgerichtsscheffen Philipp Jacob Cetto.

 

28.4.1733: Johann Joseph Wasenig, Sohn Bernards Wassenig ex Mühlbach heirathet Elisabetha Angel zu St. Wendel

 

Sein Sohn

 

Johann Wassenich

 

Handelsmann und Lammwirth (d.h. Wirth zum Lamme) wurde 1795 Hochgerichts Schöffe. Der Chirurgus Steininger heirathete dessen Tochter Elisabeth. Im Jahre 1798 heirathete Johann Wassnich zum zweiten Male und zwar Anna Maria Coellchen, Wittwe des herrschafftlichen Schultheißen und Gastgebers zur Cronen Fried. Haucken zu Trulben (Trualben bei Pirmasens). Am 13. Oct. 1788 vor der Hochzeit errichteten sie einen Heirathscontrakt zu Pirmasens, wobei die Brüder der Braut, Pastor Coellschen von Nieschweiler und der Schultheiß Coellschen von Trulben, als Zeugen figurirten.

 

Franz Sieglohr

 

auch Siegelor geschrieben, war (seit dem Jahre 1781) noch im Jahre 1794 Hospital-Verwalter, Hochgerichtsschöffen und Waisen-Vogteischreiber zu St. Wendel. Gleichzeitig war derselbe Factor des Herrn Lieutenant General von Pfingstingen (de Hame). Als solcher verkaufte er am 1. April 1783 den untig dem Soeterischen Haubgarten gelegenen sogenannten Glockengarten an den hiesigen Schneidermeister Johann Kyrn. Die Witwe dieses Kyrn geborene Angel wurde nach zu Trier erhaltenem Lehen in der --- (?) am 19.Juli 1790 als Hebamme hier vereidigt.

 

Er (Sieglohr) stammte aus Burgbrohl und wurde der Schwiegersohn des hiesigen Stadtschreibers Fleck. Am 18. August 1788 beantragte Sieglohr die Aufnahme in die Zahl der Bürger hiesiger Stadt. Er sagt, er beabsichtige nicht, jemals ein bürgerlches Gewerbe zu treiben, sei vielmehr gesonnen, sich ausschließlich mit seinen Dienstverrichtungen zu beschäftigen. Er sei seit 1781 Waisenschreiber und habe in der Folge das Augenmerk, hiesiger Stadt nützlich zu sein, er habe daher das Zutrauen, das hochlöbliche Hochgericht werde ihm das St. Wendeler Bürgerrecht in einem gemilderten Anschlag ertheilen.

 

Das Hochgericht ging darauf ein und ertheilte ihm am selbigen Tage das Bürgerrecht aus besonderen Rücksichten um die Summe von 20 Reichsthalern, worauf derselbe den Bürgereid leistete. Am 25. August desselben Jahres figurirt er bereits als Hochgerichtsscheffe. Sieglohr kehrte nach dem Einrücken der Franzosen wieder nach Burgbrohl zurück und nach dem hiesige Kriegsschulden Register hat er noch 1825 dort gelebt.

 

Kiren

 

Hans Kiren schenkte am 19. Mai 1632 dem Kellner Lothar Lettig alle seine Dienstgüter unentgeltlich und erbte ihn in das Eigenthum von Scholtes Martin Motz und den Schöffen Hans Demuth und Hans Rüffer unterm offenen Rathhaus, wahrscheinlich um den darauf haftenden und häufigen Frohnden los zu werden.

 

Feyen

 

wahrscheinlich dieselbe Familie, welche auch Feigen genannt wird. Herr Carl Anton Feyen, Pastor zu Niederemmel, verkaufte im Jahre 1787 das ihm zugehörige Haus in St. Wendel.

 

(-413-) Dieser Geistliche war ein Sohn des hiesigen Hochgerichtsscheffen Adrian Feyen, welcher zu verschiedenen Malen (1749, 1756, 1761) Hochgerichts Bürgermeister war. Carl Anton Feyen, geboren zu St. Wendel 1749, Separatistenflüchtling (Klubisten), Pastor zu Niederemmeln, am 16.4.1801 wieder entlassen und 13. Juni 1801 zur Deportation über den Rhein veurtheilt, und am 28. des Monats resp. 1.Juli abgeführt. Er ließ sich jetzt in Bornhofen nieder. Im Frühjahr 1804 saß er wieder 6 Wochen im Gefängnis in Coblenz. Am 2.August 1804 wurde er auch hier des Landes (Nassau) verwiesen. Er lebte hierauf in Lorighausen bei Bingen. Am 25. Mai 1814 erschien er wieder zu Niederemmeln, als dessen rechtmäßiger Pfarrer er sich noch immer ansah. (-414-) Da er die Pfarrkirche nicht beziehen konnte, so hat er in dem Hause seines Bruders Michael zu Reinsport Messe gehalten und die Sakramente gespendet.

 

Am 17. Juli 1814 trafen Gendarmen von Trier zu Emmel ein, die ihn nach Trier abführten, wo er verhört und in dem Kaufhause gefangen gesetzt wurde. Entlassen ging er wieder nach Lorig zu seinem früheren Hospes, H. v. Sokler, bei welchem er bis 1819 blieb, worauf er nach Mainz übersiedelte, von wo aus er am 17. October die ihm von der preußischen Regierung angebotene Pension abgewiesen hat. Zu Mainz wohnte er bei einem Bäcker namens Schmitz, in dessen Haus er auch am 3. März 1818 gestorben ist. In aller Stille wurde er schlicht auf dem städtischen Kirchhofe beigesetzt, bedeckt mit einem kleinen schwarzen Kreuz, worauf zu lesen: Carl Anton Feyen Pastor zu Niederemmeln.

 

(-413-)

Geistliche der Stadt St. Wendel

 

Die ersten Geistlichen der Stadt St. Wendel, welche in Urkunden genannt werden sind Lambertus und Cuno (Cono), welche 1172 in der in der kaiserlichen Burg zu Kaiserslautern errichteten Stiftungsurkunde der Cisterzienser-Abtei Wirschweiler neben vielen Grafen, Rittern, Äbten und Geistlichen als Zeugen aufgeführt werden. (Croll. Orig. Bipont. P I pag. 127, das genannte Kloster, auf einem Berge an der Blies zwischen Homburg und Zweibrücken wurde von dem Grafen von Saarwerden gestiftet)

 

Sie werden dort als presbteri de Sto. Wendalino bezeichnet.

 

Fast hundert Jahre später wird in einer Urkunde ein Erzpriester von St. Wendel als Zeuge aufgeführt, doch (-414-) der Name desselben nicht genannt. Die fragliche Urkunde ist aus dem Jahre 1291, Monat August, in französischer Sprache geschrieben und befindet sich in dem Rhein. Provincial-Archiv zu Coblenz [Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 22 Sign. 14a, 14b, 15]. Es betrifft dieselbe den Verkauf eines Theiles von St. Wendel von Seiten des Ritters Thilmann von Schauwenburg, genannt Hudestock, an den Grafen Simon von Saarbrücken.

 

Ebenmäßig erfahren wir aus spätern Urkunden, welche in dem hiesigen Pfarr-Archive aufbewahrt sind, die Vornamen mehrerer St. Wendeler Pastoren, ohne aber auch uns ihre Familien-Namen kennen zu lernen. So erscheint Baldemar in einer Urkunde vom Jahre 1304, worin Thilmann genannt Hudestoch zu Gunsten der St. Wendeler Kirche auf seine Rechte an der Breitener Mühle Verzicht (-415-) leistet (Anmerkung des Korrekteurs: US 1, Pfarrarchiv St. Wendel). In einer Urkunde vom Jahre 1335 wird der Pastor von St. Wendel "Egidius", in einer andern vom Jahre 1343 "Hugo", der zugleich Kellner war, im Jahre 1361 "Niclais", 1375 "Conrad" und 1383 wieder "Nicolas" genannt.

 

In einer Urkunde von 1413 auf St. Michelstag, den Verkauf der 13ten Garbe betreffend, heißt der Pastor Peter Runengelber, und in einer solchen vom Jahre 1418 auf St. Bonifaciustag, wodurch einige Güter verpfändet worden, erscheint ein gewisser Herr Heynrich als Parrer (Pfarrer).

 

Die folgenden Pfarrer, welche wir aus Urkunden kennen lernen, dürften wohl die ununterbrochene Reihenfolge derselben bis auf den heutigen Tag darstellen, ohne daß auch nur einer dazwischen fehlen wird.

 

(-416-)

Eberhard Strube

vielleicht auch "Steube" oder "Stuber", welche Familie eine der ältesten und angesehensden der Stadt war, lernen wir aus einer Urkunde von 1427 ipsa die annunt. Mar. kennen, welche den Verkauf des Blickertswaldes an die St. Wendalinus Kirche betrifft. Derselbe Pfarrer wird auch noch in einer spätern Urkunde vom Jahre 1434 als Zeuge genannt.

 

Johann Schwarz

kommt in einer Urkunde vom Freitag vor Thanar Tag 1449 über die Verpachtung der Steger-Mühle bei Wolfersweiler als Parner von St. Wendel vor, ferner auch in der Dienstags nach Bartholomäus im Jahre 1455 errichteten Schenkungsurkunde des Johannes von Oppenheim betreffend dessen Haus behufs Errichtung eines Spitals in demselben.

 

(-417-) Wahrscheinlich ist dies derselbe, welcher unter den ersten Mitgliedern der hiesigen Sebastianus-Bruderschaft (1441) Johann der Alte Pfarher genannt wird.

 

Peter von Osburg

wird in einer Urkunde vom Jahre 1461 auf Sonntag nach Invoc. betreffend die Verpflichtung der Schuhmacherzunft zur Unterhaltung des ewigen Lichtes in der St. Wendels Kirche genannt.

 

Johann Durchdenwald

erscheint in 3 Urkunden.

 

1. In einer Urkunde v. 1464 Sontag Invocavit betr. die hiesige Schusterzunft.

 

Die 2. datiert vom Sonntag nach Christtag 1464 und betrifft die Verpachtung der Breitener-Mühle.

 

Die andere ist errichtet auf Catharinentag des Jahres 1472 und betrifft (-418-) den Verkauf von Zehnten bei Wolfersweiler von Seiten des Ritters Johann von Schwarzenberg an die Kirche zu St. Wendalin.

 

Im folgenden Jahre 1473 erscheint bereits

 

Günther von Alsfeld

als Pfarrer in einer Urkunde vom Barbaratag 1473 über ein von Johann Vogt von Hunolstein bei der Kirche aufgenommenes Darlehn von 100 Gulden.

 

Heinrich Stutzel

 

kommt in einer Urkunde über Ankauf von Gütern für die Kirche vom Jahre 1479 auf unsere Lieb Frau assumpt. vor.

 

Der folgende Pfarrer

 

Mathias von Gontorff

erscheint in mehrern mir bekannten Urkunden, u.a. in folgenden (die sub 2 bis 5 incl. genannten Urkunden befinden sich im Stadtarchive zu St. Wendel, während alle übrigen bisher angeführten Urkunden in dem St. Wendeler Kirchenarchiv zu finden sind.):

 

1. 1483 Donnerstags nach St. Kilianstag Verpachtung der Steger Mühle (-419-) betreffend.

 

2. vom selben Jahre "uff der Kentltag", wodurch die Eheleute Adam von Soetern und Merge von Hagen der Kirche zu St. Wendel resp. dem ersamen Herrn Mathys von Gonttorff Pfarner, Rulben Cleßgin Scholteß und Roßbergs Peter zue zyt brudermeister ihre Renten Gefalle etc. in den Dörfern Uchtelfangen und Mettnich von dem von Hagen ererbt pfandweise verkaufen.

 

3. In der Urkunde vom 11. Juny 1484 "uff freytag den eylfften tag des mondes Juny", wodurch die genannte Mergen von Hagen "in bysin des ersamen Hern mathis von gontorff pfarner und dez erben peter clocken vom oberstein amptman und Roßbergs Peter brudermeister zu Sant Wendlin gezugen dar zu gebeden den von ihr in der heiligen Kirche Sant Wendelins gestifteten (-420-) nüwen altar (dreifaltigkeits Altar) fundirt".

 

4. In einer Bescheinigung ausgestellt uff Sanct Laurenztag 1490, worin er "Mathias von gontorff Pfarner zur Zytt zu Sanct Wendelin dann Clans Demüt vonn schaffhusien Scholtes und Roßbergs Peter Brudermeister des Heilants und Hilger Kirchenn Sant Wendalins" dem Ritter Adam von Soetern die Rückzahlung einer Summe Geldes von 500 Gulden, resp. den Wiederkauf der Renten, Gefälle etc. in den dörfern Uchtelfangen und Mettnich bezeugen.

 

5. In einer Quittung "geben uff montag west nach dem Sontag der Heyl dryvaltickeyt des Jares nach Chrystus geburt dusend vierhondert und nuntzig Jare über 40 Gulden mittelst welcher (-421-) Adam von Soetern Messen in der St. Wendeler Kirche stiftete.

 

6. In einem Verpachtungsprotocolle der Niederweiler Mühle gefertigt "uff Sant Thomastag" desselben Jahres 1490 etc. etc.

 

Während der Regierung des Churfürsten und Erzbischofs Johann II (1456-1503) war zwischen dem Pfarrer und den Altaristen zu St. Wendel wegen des Gottesdienstes Streit entstanden, welcher Johann in seinem Pallaste zu Trier durch seine Räthe, den Kanzler Ludolf von Enschringen, den Küchenmeister Caspar von Mielen, genannt von Dievelich, den Rentmeister und Cardener, (-422-) Stiftsherrn Bartholomäus Clockner, den Engers'er, Zollschreiber und Pastor zu Bleyde, Mathys von Guntorff, und den Amtmann Peter Clocken zu St. Wendel entschied. (nach dem Temporal ohne Angabe des Datums. Siehe Goerz Regesten)

 

Wahrscheinlich war der eben genannte Engers'er Zollschreiber und Pastor zu Bleyde der spätere Pfarrer zu St. Wendel, Mathys von Gontorff.

 

Hermann von Siegen

 

wird in einer Urkunde vom Jahre 1492, worin ein Graf von Bitsch der St. Wendeler Kirche Güter bei Wolfersweiler verkauft, genannt. Im Uebrigen ist nichts von ihm bekannt.

 

(-423-)

Philippus Oleatoris

 

wird als Pleban von St. Wendel unter den Zeugen bei dem durch den Notar Bernard Noisbaum von Bitburg am 2ten und 3. July des Jahres 1506 aufgenommenen Protocolls genannt, worin die Handlungen, welche die vom Erzbischofe Jacob II nach St. Wendel committirten Prälaten vorgenommen aufgezeichnet worden sind. Dieses Protokoll ist noch heute in dem St. Wendeler Kirchen Archive vorhanden

 

Neben dem Pleban wurden noch folgende St. Wendeler Geistliche als anwesend bezeichnet.

 

Die Altaristen:

 

1. Sigfrid Faber,

2. Mercher von St. Wendel,

3. Adam Glock,

4. Sigfrid Glock,

5. Nicolas Demuth, auch päpstlicher Notar,

6. Johann Tholey,

7. Adam Engers,

8. Florger von Tholey.

 

Ferner erscheint noch unter den vielen Zeugen Herr Nicolas (-424-) von St. Wendel, Pastor und Dekan in Exweiler. (Dieser war also ebenfalls wie 5 unter den genannten Altaristen aus der Stadt St. Wendel gebürtig und man sieht hieraus, daß sich in dieser Zeit viele junge Leute St. Wendels des Studien widmeten.)

 

Sigfrid Glock

 

(auch Seifrid Glock) war wahrscheinlich ein Sohn des Churfürstlichen Amtmannes zu St. Wendel. Peter Glock vom Oberstein. Im Jahre 1506 war derselbe noch Altarist, wie wir eben gehört haben, und erst gegen das Jahr 1515 scheint derselbe zum Pfarrer ernannt worden zu sein. In dem genannten Jahre vertritt er aber als Pfarrer neben (-425-) dem Schultheißen Hannß Kobenn (Johann Koben) und den Brudermeistern Niclais Kuno und Sebastian Zelting die Kirche St. Wendelins bei verschiedenen Gelegenheiten.

 

Er scheint um das Jahr 1543 gestorben zu sein. Seine Erben waren, wie aus einer Urkunde, "vom dienstag nach Ulrichstag als man zaldt daussend et funfhundertt und fünfzig Jare", hervorgeht (?):

 

Nicolaus Glock vom Oberstein, wohnhaft zu Kaufmanns Saarburg, dessen Brüder Peter Glocken und Veltin, Arzt zu Hunstingen, und deren Schwager, Urban Zolly, wohnhaft zu Sandt Wendalin. Wahrscheinlich waren diese Erben Kinder des Amtmannes Peter Glock. Diese Urkunde ist in dem St. Wendler Stadtarchive.

 

(-426-)

Nicolaus Aldringen

 

wird im Jahre 1544 als Pleban von St. Wendel genannt, als solcher ist er nämlich in dem genannten Jahre als Mitglied der Sebastianus Bruderschaft eingeschrieben worden.

 

In einer Urkunde vom Jahre 1555 erscheint "Her Claus Aldringen pfarher zu Sant Wendel als erbetener Zeuge bei einem Heiraths Vertrag des damaligen St. Wendeler Schulmeisters Jacobs von Borgenannten" (Die Urkunde ist im St. Wendler Stadtarchive)

 

Sonst ist mir nichts über ihn bekannt geworden.

 

Von dem Herrn

Joannes Oecht à Schoeneck

 

weiß ich aber nur, daß er im Jahre 1582 unter der Bezeichnung als Pastor in St. Wendel in das Verzeichniß der Sebastianus Brüder eingetragen worden ist.

 

(-427-)

Dr. Wilhelm Fosinger

 

Dieser Wilhelmus Fosingerus, Doktor et plebanus in St. Wendalino, wie alle hiesigen Acten ihn nennen, ist wahrscheinlich, oder noch mehr als dies: gewiß, derselbe Vosingerus, den Brower Jodocus nennt, und von dem er sagt, der Erzbischof Jacob III (1567-1581) habe ihn zu Verbesserung der Disziplin in dem damals sehr herabgekommenen Kloster zu Prüm verwendet. (Metropolis Ecclesiae Treviricaeque et Browerii et Masenii emend. Ch de Stromberg Tom I.)

 

Wenn Brower seinen Mann näher bezeichnet, indem er sagt: "Jodocus Vosingerus Trevir. Romanus theologus et postea Sti. Wendalini plebanus probatae virtutis et doctrinae vir" so trifft (-428-) dieses alles genau zu, nur daß er sich eben in der Angabe des Vornamens irrt.

 

Wilhelm Fosinger war aus Trier gebürtig und hatte seine theologischen Studien, wie damals viele Trierer, in dem deutschen Collegium zu Rom vollendet. Sehr wahrscheinlich war er dort ein Mitschüler des bekannten Trier'schen Weihbischofs Dr. Petrus Binsfeld, obschon ihn Marx als solchen nicht nennt.

 

Marx, Geschichte des Erzstifts Trier, Band II. pag. 508 nennt als Mitschüler des Binsfeld in dem collegio germanico zu Rom "Felix Hortulanus, Jacob Tectonius, Nicolaus Ernig, Wilhelm Lindener und Johann Salisik, welche alle nach ihrer Rückkehr von Rom auf schwierigen Posten zur Verteidigung der kath. Religion und Einführung der Trienter Reformen im Clerus sowohl als beim Volke verwendet worden sind.

 

(-429-) Gleich diesem wurde er, von Rom mit dem Grade eines Doctors der Theologie zurückgekehrt (wie wir von Brower erfahren), von dem Erzbischofe Jacob nach dem Kloster Pruem, welches inzwischen nebst dem Fürstenthume Prüm mit dem Erzstifte Trier vereinigt worden war, geschickt, um dort an der Verbesserung der sehr gesunkenen Disziplin und Oekonomie thätigen Antheil zu nehmen. Ob die Wirksamkeit dieser beiden Männer zu Prüm eine gleichzeitige war, weiß ich nicht.

 

In den achtziger Jahren wurde Fosinger Pfarrer zu St. Wendel und starb als solcher am 16ten October 1608.

 

Es sind in dem hiesigen städtischen Archive noch mehrere Schreiben des Churfürsten Lothar (das letzte datirt Wittlich, den 2. April 1605) an den ersamen und hochgelerten Unsern Pleban zu St. Wendal. und lieben andechtigen Wilhelm Fosinger der heil. Schrift Doctoren vorhanden.

 

(-430-) Fosinger genoß ein großes Ansehen und hatte sehr ausgedehnte Verbindungen mit vornehmen und gelehrten Männern. Vornehme Reisende kehrten in der Regel bei Dr. Fosinger ein. So war u.a. Freitags den 6. July 1607 "Grave Ludwig von Nassau Sarpruck" alhie bei ihm zu Gast.

 

Er hatte sich in St. Wendel ein eigenes Haus und einige Güter angeschafft, doch war er bei seinem Tode der Kirchenverwaltung 500 Gulden schuldig geblieben, welche im Jahre 1614, also sechs Jahre nach seinem Tode, noch nicht berichtigt waren.

 

Die Erben Fosinger waren wiederholt zur Zahlung aufgefordert und ihnen schließlich mit Versteigerung plus offerenti des "gehäus" und, wenn dieses nicht ausreiche, auch der Güter gedroht worden, und zwar sollte dies unwiederruflich am 26. Januar 1615 ausgeführt werden, wenn die Sache nicht inzwischen ihre Erledigung gefunden. Letzeres wird wohl geschehen sein, denn ein späteres Schriftstück über diese Angelegenheit findet sich nicht mehr vor.

 

(-431-)       

Nicolaus Biedburgius

 

war der Nachfolger des Dr. Fosinger als Pfarrer zu St. Wendel. Im Jahre 1611 trat er in die Sebastians-Bruderschaft ein, und wie aus dem Mannes-Verzeichnisse der Mitglieder dieser Bruderschaft hervorgeht starb derselbe bereits im Jahre 1612.

 

Nach seinem Tode verwaltete die Pfarrei

 

Frater Johannes Gymnich

 

Carmelitarum ordinis, als Vicepastor, welcher aber auch schon im Jahre 1614 starb.

 

In demselben Jahre noch kam

 

(-432-)

Antonius Meminger

 

ein geborener Trierer, als Pastor nach St. Wendel. Meminger verwaltete die Pfarrei über 43 Jahre bis zu seinem Tode, der am 17ten Februar 1658 erfolgte.

 

Es erscheint, als ob derselbe seine Stelle nicht zur Zufriedenheit der Einwohnerschaft ausgefüllt hätte, wenigstens könnte man dies aus einer Stelle des Stadtprotocoll-Buches schließen, wo es heißt:

 

"den 18. February 1658 hat der Herr Schultheiß Johann Dham den versammelten Schöffen und 6 von den Zünften vorgehalten, weilen gestern den 17. dieses unser Herr Pastor Anthonius Memminger in Gott entschlafen, daß es hochnöthig sey bey Ihrer Churf. G. Unserem gnedigsten Herrn, und dan auch bey dem Herrn Rectore zu Cus an zu suchen, und unib. ein qualificirten Pastoren, so diesem orth mit seiner Lehr, Handel und Wandel, wie sichs gebürt, versehn könne, zu bitten."

 

(-433-) "Den Herrn Schöffen und 6 von den Zünften -heißt es dann weiter- hat dieser Vorschlag wol gefallen, und ist darauf geschlosen worden, daß Schreiben, so Herr Schultheiß bereits uffgesetzt hate, an Ihre Churf. G. auch eins an Herrn Rectore mit erstem fortgehn zu lasen."

 

Eine folgende Notiz sagt in betreff des neuen Priesters:

 

"Den 22. Marty 658 ist ein Pastor aus dem Hospital Cus (Werthweiler) anhero komen, vor den verstorbenen Pastor daß iar bis Joannis Baptistae aus zu thun, underdessen man sehen wirt, ob derselb zu diesem Dienst sufficient."

 

Da der Name dieses commissarischen Pastors nicht genannt ist, so kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen, ob er die Probe etwa (-434-) nicht bestanden hat und zu Johanny wieder abgegangen oder aber ob er in seinem Amte bestättigt worden ist.

 

Im letzteren Falle wäre damit der Pastor

 

Bartholomäus Weiler

 

gemeint gewesen, der bereits am Sebastianstag (20. Januar) des darauf folgenden Jahres 1659 als pastor loci sich in die löbliche Bruderschaft Sti. Sebastiani et Fabiani hat aufnehmen lassen.

 

Indessen scheint Herr Weiler den Erwartungen, welche man von dem neuen Pastor glaubte hegen zu dürfen, sehr wenig entsprochen zu haben, wenigstens in so weit es seinen Handel und Wandel betrifft, welcher nicht der sauberste gewesen sein kann.

 

(-435-) Ich finde im Protocollbuche vom Jahre 1661 in Betreff seiner u.a. folgendes:

 

"Den 14 July 661 hat der Herr Schulteis samptlichen Hochgerichts Schöffen, den 6 von den Zünften, den Synodalen, und etlichen anwesenden aus den Ampts Underthanen, uff dem rathaus proponirt und vorgehalten, weilen der hiesige Pastor Herr Bartholomäus Weiler, die vor diesem ohn lengsthin verbottene verdächtige Zusammenkunfft mit der Kremerin Johannes Sebastiany Hausfrawen nit underlast, ohnverachtet der Kremerin uff 10 Thlr. straff solche -Zusammenkunfft verbotten, aber zum größten Schimpff das Gebott nicht gehalten, ob es nit nötig seye, ferner Scandal zu verhüten zu berichten, worauff ein indweder sein votum absonderlich geben und haben unanimiter (-436-) geschlossen, daß man allen Verlauf dieses Handels Ihrer Churfürstl. G. unterthänigst remonstriren, und dero gnedigste Verordnung darauff erwarten solle."

 

Dies geschah nun, und in Folge dieses Schrittes wurden der Schultheiß und die Schöffen nach Trier citiert, um dem Pastor Weiler den Prozeß zu machen; denn es heißt in dem Protocollbuche später:

 

"Den 14. 7ber 661 seint die Herrn gerichte und 6 von den zünften uff dem Rathaus beysamen gewesen und hat Wilhelm Moßbach Hochgerichts Schöffen in namen des abwesenden Schultheißen, welcher etwas unpaßlich, den anwesenden proponirt und vorgehalten, weilen sie uff anclag des Herrn Pastors nacher Trier citirt worden, und der erscheinungstermin zu end geth, sich zu resolniren ob sie begertermaßen in persona erscheinen oder aber, damit man keines (-437-) Ungehorsames beschuldigt werde, mit schriften bei Ihren Churf. G. einkommen wolle.

 

Worauff Schöffen und 6 von den Zünften unanimiter geschlossen, daß ihre intention und meinung niemal gewesen sey formaliter gegen g. Herrn Pastor zu clagen, sondern aus underthänigst schuldigstem gehorsam sie diesen Streit Ihrer Churf. G. remontriren wollen, was dieselbe daraus machen würden sie es dabei verpleiben lassen wolten und einischen costbaren process vorzunemen einmalen bedacht gewesen, pleiben derowegen bey ihrer ersten resolution nemlich das man abermahlen an Ihro Churf. G. ein schreiben underthänigst abgehen lassen und dieselbe erinnern solle, was ihre erste meinung gewesen, daß sie dabey gnedigst gelasen werden mögen, was Ihre (-438-) Churf. G. daraus machen würde, sie alle sampt darmit underthst. zufrieden sein wollten, underthänigster Hoffnung ihnen kein weiter proceß zu gemuthet werden solle."

 

Wie dieser Streit verlaufen, habe ich nicht in Erfahrung bringen können. Bartholomäus blieb aber Pastor zu St. Wendel. Ein anderer Geistlicher desselben Namens, Christopherus Weyler, war in der ersten Hälfte des siebzehnten Jahrhunderts (1612) Vicarius altaris S. crucis in St. Wendel. Dieser war aus Rodemacher, wie aus der Bezeichnung "Rodemacherus", welche er seinem Namen beisetzte, geschlossen werden muß.

 

(-439-)

Nicolaus Müller

 

Nachdem St. Wendel in dem sogenannten Reunions-Kriege von den Franzosen occupirt worden war, beeilte sich der Bischof von Metz, in den früher zu seinem Sprengel gehörigen Ortschaften jetzt wieder die bischöfliche Jurisdiction auszuüben. Er ernannte alsbald den Nicolaus Müller zum Pfarrer von St. Wendel. Schon 1680 im November ist Müller als hiesiger Pastor mit thätig bei Revision der Kirchenrechnung, welcher als Comissar des Metzer Bischofs d'Arnborn Fr. C. de la Serre Prieur definiteur de Greuenthal, grand vicaire et official de l'Evesche de Metz beiwohnt.

 

Müller war gleichzeitig Dechant von Neumünster. Curé et doyen de Neumünster wird er in den französischen Acten dieser Zeit genannt. Am 20ten Januar 1692 nahm er die Sebastians-Bruderschaft an und nennt er sich auch hier "plebanus in Sto. Wendalino, Decanus de Novo Monasterio." Ob er als Pastor hier gestorben ist, weiß ich nicht, aber er verschwindet aus den hiesigen Acten fast gleichzeitig mit dem (-440-) Aufhören der französischen Herrschaft in dem Amte St. Wendel.

 

Und im Monat December des Jahres 1697 wurde

 

Nicolaus Keller

 

gebürtig aus St. Nabor, Pastor zu St. Wendel. (pastor curatus ad Stum Wendalinum, wie er sich nennt).

 

Sein Vater Michael Keller und seine Mutter Barbara Frisin wohnten ebenfalls in hiesiger Stadt. Diese starb hier am 30.07.1698 und jener am 08.04.1706, nachdem er noch am 22.11.1705 wiederum geheirathet hatte, und zwar Agnes Grass von St. Wendel. Der Pastor von Bliesen, Dominicus Berg, hatte sie unter Assistenz des Pastors Reder copulirt. Die Schwester des Pastors Anna Catharina Keller aus St. Nabor heirathete ebenfalls hier.

 

Dieser Pastor Keller ist der Verfasser des ersten so genannten (-441-) St. Wendalinus-Büchelchen, das mir zu Augen gekommen ist. Das Büchlein führt den Titel: "Beschreibung des tugendreichen Lebens des h. Einsiedlers Wendelini etc. etc. -Die censura ordinarii datiert: Trevir 11. October 1704.

 

Nach einer Notiz soll Keller ein unruhiger, streitsüchtiger Mann gewesen sein und deshalb mit dem Amtsverwalter Damian Hantard Dham, den er gehaßt, in stetem Hader gelebt haben. Dieserhalb und wegen seiner tadelhaften Aufführung in Bezug auf das schöne Geschlecht soll er mit Erlaubnis des Weihbischofs von Eiss nach Zweibrücken versetzt worden sein.

 

Der Pfalzgraf Gustav (Samuel Leopold) von Zweibrücken hatte sich in die Tochter des Forstmeisters zu Zweibrücken Hofmann aus Ottweiler verliebt und wollte dieselbe, nachdem er von seiner ersten Gemahlin Gräfin Dorothea von Veldenz getrennt worden war, heimlich trauen lassen. Sein Beichtvater Bauhzemer aber wollte die Trauung nicht vollziehen, trotz aller guten und bösen, mündlichen und schriftlichen Worten. Doch Pastor Keller aus Zweibrücken verstand sich dazu und traute den Pfalzgrafen mit der nebst ihrem Vater, der inzwischen auch Oberjägermeister geworden, in den Adelsstand erhobenen Louise von Hofmann am 13. May 1723 zu Gustavsburg.

 

Louise erhielt vom Kaiser den Titel einer Reichsgräfin und usurpirte Titel und Wappen des Pfälzischen Hauses. Auf Ansuchen Pfalzgraf Christians III wurde ihr letzteres durch kaiserliches Dekret untersagt. (1734. Antiquarius des Neckar, S. 720. Bleutz Bliesgau 140)

 

In dem hiesige Tauf-Buche heißt es: Facta permitat: one cum Rev. Dom. Nicolaus Keller sub Rev. Dr. Matth. ab Eiss Trev. Suffragan et Vicar. General. capit possessionem parochiae die 22 Martie 1711.

 

1712 war auch ein Nicolaus Keller Pastor ad St.um Paulinum zu Trier, der auf einer St. Wendeler Urkunde als Zeuge erscheint. Der Zweibrücker Pastor, heißt es weiter, sei an die Nahe an die Stelle des an Kellers statt nach St Wendel ernannten Pastors

 

(-442-)

Johann Christ. Stackler

 

aus Greimerath (S. Theologiae dicentiatus) gekommen, und letzterer sei bereits am 22. Maerz 1711 hier eingetroffen. Hiermit stimmt aber die Angabe, welche Stackler, indem er sich, und zwar erst am 21. Januar 1724, in das Verzeichnis der Sebastians-Bruderschaft einschreibt, über sich selbst macht, nicht überein.

 

Hier heißt es G. Stackler altarista S. Domini, nunc vero pastor loci. Hiernach ist Stackler nicht als herrschaftlicher Kantor an der Nahe als Pastor nach St. Wendel versetzt worden, sondern er war vor seiner Ernennung zum Pastor von St. Wendel Altarist daselbst gewesen; es sei denn, daß er zuerst Altarist gewesen, dann Pastor an der Nahe (-443-) geworden, und schließlich wieder als Pastor nach St. Wendel zurückgekehrt sei. Dem sei nun, wie ihm wolle. Stackler wurde der Nachfolger von Keller, doch scheint er ebensowenig wie dieser seine Stelle würdig behauptet zu haben, denn die fragliche Notiz sagt von ihm, er habe wegen zu großer Liebe zum Weine schon im Jahre 1727 den Pfarrdienst nicht mehr verrichten können, vielmehr hätte er diesen durch seine Kapläne verrichten lassen müssen.

 

Eine Schwester Stacklers, Elisabetha Stackler aus Greimerath, heirathete am 07.01.1749 den Bürger Johann Beilstein von hier.

 

Johann Stackler, vorher Altarist, dann Pastor hier vom 20.02.29 - October 1750, starb am 10.3.1750, 52 Jahre alt.

 

Michael Schmitz

 

p.t. administrator Parochiae bis zum September, wo Heinrich Joseph Braun aus Trier Pastor wurde.

 

Johann Joseph Sack

 

Wann dieser hier Pastor wurde, weiß ich genau nicht anzugeben, wie ich denn überhaupt nichts Besonderes über ihn zu berichten weiß.

 

Sein Nachfolger war

 

 (-444-)

Heinrich Joseph Braun

 

aus Trier, ernannt im Monat October 1750.

 

Nach der mündlichen Tradition soll P. Braun nicht den sittlichsten Lebenswandel geführt haben.

 

Ob und in welchem verwandtschaftlichen Verhältnisse der gleichzeitige hiesige Chirurg Braun zu ihm gestanden haben mag, ist mir unbekannt.

 

Ein ihm eigenthümlich zugehöriges Wohnhaus in hiesiger Stadt verkaufte er am 1. Januar 1762 an den Bürger Wilhelm Trost.

 

Nach einer Reihe wenig tugendhafter Pastoren war es sehr nothwendig, daß endlich bessere Männer zu Seelsorgern nach St. Wendel berufen wurden.

 

(-445-)

Dr. Martinus Bender

 

Bender war im Jahre 1732 zu Molzbach (Molzbacensis) geboren. Er widmete sich dem Studium der Theologie, erwarb sich den Grad S. Theologicae Doctor, und wurde dann als noch junger Mann Professor der Theologie und Praefectus Spiritualis zu Trier.

 

(Quelle:" Aufnahme der Pfarreien etc. etc. im Obererzstift Trier, 1788. Gesammelt von Johann Jos. Birk, Pastor von Landkorn, mitgetheilt durch das Bischöfl. Generalvikariat in dem "Kirchlichen Anzeiger für das Bisthum Trier", VI. Jahrgang 1858, No. 28, pag. 109.)

 

Im Jahre 1775 verließ er diese seine ehrenvolle Stellung und wurde Pastor zu St. Wendel; welches die Veranlassung zu diesem Wechsel war, vermag ich nicht anzugeben.

 

In dem Verzeichnisse der Mitglieder der St. Sebastianus-Bruderschaft (-446-) zu St. Wendel finde ich unterm 20. Januar 1776 eingetragen:

 

"Herr Martein Pastor alhie."

 

Er war ein eifriger Seelsorger und steht derselbe noch heute bei der St. Wendeler Bürgerschaft in gutem Andenken. Dr. Bender starb am 24. Juli 1791.

 

 

Die Pfarrei St. Wendel zählte damals folgende Filialen:

 

1. Urweiler,

2. Alsfassen und Breiten,

3. Baltersweiler,

4. Born,

5. Furschweiler,

6. Roschberg,

7. Reitscheid,

8. Genweiler,

9. Pünzweiler,

10. Heisterbach,

11. Eisweiler,

12. Hofeld,

13. Mauschbach.

 

(-447-)

Dr. Wilhelm Joseph Castello

 

Castello, S. Theologicae Doctor, war vor seiner Ernennung zum Pastor von St. Wendel Subregens und Professor der Theologie am erzbischöflischen Seminar zu Trier, und stand, wie Marx berichtet (I B. S. 85), im Verdachte des Febronianismus und anderer enologischen Ansichten. Im Jahre 1791 hatte er eine große Dissertation herausgegeben unter dem Titel: "De immoderata alios haereseos insimulandi libidine aetate nostra ad modum familiari et ejusdem cantis", welche nur geeignet war, den Verdacht zu bewahrheiten.

 

Dieses Umstandes wegen wurde Castello aus dem Seminar entfernt und zum Pastor ernannt.

 

Dr. Johann Wilhelm Joseph Castello war geboren zu Castelaun auf dem Hundsrücken am 16. November 1758. Er wurde zum Priester geweiht am 25. April 1782, zum Consistorial- und Schul-Rath ernannt am 28 December 1817; Domdechant 1824. Starb zu Trier am 24. April 1830.

 

Am 25. Flor. des Jahres XI wurde le curé Castello, nachdem er am 20. desselben (-448-) Monats seinen Eid in die Hände des General Prefecten des Saardepartements abgelegt hatte, in seiner Eigenschaft als Pfarrer der Cantons-Kirche von St. Wendel bestättigt resp. neu ernannt und sonach förmlich in den Besitz der Pfarr-Güter gesetzt, ihm die Schlüssel der Kirche übergeben und auch von dem Bischöflichen Commissar, H. Peter Günther, eingeführt. Castello wurde an Stelle des Balthasar Falkenstein zum Municipalrath und außerdem auch zum Mitglied der statistischen Commission des Cantons St. Wendel ernannt. Am 22. Februar 1814 verließ er die hiesige Pfarrstelle, um jene von Neumagen zu übernehmen.

 

(-449-) [leer]

(-450-) [leer]

 

(-451-)

Feylen Mathias

 

war aus Trier gebürtig und früher als Nachfolger Feyers kurze Zeit Pastor zu Niederemmel, dann aber Pastor zu Zherf (Kirf) gewesen.

 

Der Maire Cetto schickte ihm unterm 30. April 1814 unter dem Geleite des hiesigen Bürgers Peter Weyand 12 Fuhren zur Herbeischaffung seiner Effeckten.

 

Feylen war geboren am 28. December 1769, Sohn von Bernard und Susanna Lobünter. Er hat 1818 ein Andachts-Buch, betitelt: "Brüderschafts-Andacht zum hochheilgen Sacramente des Altars etc.", herausgegeben, welche in der Pfarrkirche zu St. Wendel am 1ten Sonntag eines jeden Monats nachmittags gehalten wird.

 

Die Sacraments-Bruderschaft bestand (congratornitas S.S. sacramenti) indessen schon früher hier, ohne daß ich aber genau anzugeben wüßte, wann dieselbe eingeführt worden wäre. Wahrscheinlich ist dies aber zu Ende des 17. oder Anfang des 18. Jahrhunderts geschehen, nachdem Papst Innocentius XI am 28. Juni 1681 der Stadt und dem ganzen Erzstifte Trier die Ermächtigung ertheilt hatte. (Pro erigenda confraternitate substitudo adorationis perpetuae S.S. Sacramenti). Ein Mitgliederverzeichnis dieser Bruderschaft habe ich nicht gesehen.

 

Er resignirte im Jahre 1823 auch die Pfarrei St. Wendel und wurde ihm die Frühmesserstelle zu Zaltielde übertragen, wo er bis zu seinem Tode lebte.

 

(-452-)

Theodor Creins

 

geboren zu Weiswampach im jetzigen Großherzogthum Luxemburg, wurde geistlich den 12. Juni 1813. War nicht viel mehr als ein Jahr Kaplan zu Merzig, wurde dann 1814 Pastor zu Baumholder, wo er 9 Jahre bis 1823 stand. Für den Bau des dortigen neuen Pfarrhauses machte er der Pfarrei Baumholder kurz vor seinem Abgange dort ein Geldgeschenk von 334 Gulden. Im Jahre 1823 wurde er zum Cantons Pfarrer von St. Wendel ernannt.

 

Zum Decan für das Fürstenthum Lichtenberg ernannt und landesherrlich bestättigt durch höchstfürstliche Resolution vom 15. April 1828.

 

(-453-)

Altaristen

 

 Wie wir aus dem Umstande, daß bei dem in Kaiserslautern vorgenommenen Stiftungsacte des Klosters Werschweiler zwei St. Wendeler Geistliche zugegen waren, schließen dürfen, waren im 12. Jahrhunderte bereits wenigstens 3 Geistliche in St. Wendel. Wären nur die bei dieser Gelegenheit genannten zwar Lambertus und Cuno vorhanden gewesen, so würde wohl einer von beiden sich auf längere Zeit, welche damals immerhin nöthig war, um eine Reise nach Kaiserslautern zu unternehmen und sich dort mehrere Tage aufzuhalten, aus dem Pfarrsprengel entfernt haben. Vielmehr hätte in diesem Falle gewiß einer von beiden zurückbleiben müssen, um die Pfarrgeschäfte zu besorgen.

 

(-454-) Im Jahre 1506 finden wir außer dem Pfarrer oder Dekan sogar noch 8 Geistliche, Altaristen oder Vikarien in St. Wendel vor. Erstere führten ihren Titel von dem Altare, an welchem sie fungirten und aus dessen Einkünften sie ihren Unterhalt hatten. Wir finden daher Altaristen St. Crucis, Sti. Stephani, St. Dominici, St. Trinitatis und Beat. Mariae virg.

 

Von den meisten dieser Herren wissen wir nur wenig mehr als ihren Namen. Viele derselben waren aus der Stadt selbst gebürtig, so ein Altarist Glock, Demuth, Tholey, Linxweiler, Hautz usw. Einige Altaristen wurden zu Pfarrern von St. Wendel erhoben, u.a. Siegfried Glock und Johann Ch. Stackler.

 

Die Altaristen waren verpflichtet, täglich an ihrem Altare Messe zu lesen und der Vesper beizuwohnen, konnten aber von dem Pfarrherrn weder als Prediger noch als Beichtiger herangezogen werden. Als der Churfürst im Jahre 1791 die Pfarrei Furschweiler kreierte und den hiesige Altaristen Erasmus Funk zum dortigen Pfarrer ernannt hatte, schenkte er das von diesem bewohnte hiesige Altaristenhaus in der Schloßstraße (jetzige Apotheke) der Pfarrei Furschweiler. 1804 erhielten auch die beiden letzten hiesigen Altaristen Vogt und Jost auswärtige Pfarreien und wurden deren Häuser später verkauft. In der Regel wechselten die Altaristen häufig und gingen zu anderen Stellen über. Dagegen scheinen aber auch mehrere bis an ihr Ende Altaristen geblieben zu sein.

 

Zu diesen gehört unter andern

 

(-455-)

Sebastian Cerdo

 

Dieser war schon zu Anfang des 17. Jahrhundertes altarista Beat. Mar. virg. hierselbst. Woher er stammte, weiß ich nicht, doch scheint er Privat-Vermögen besessen zu haben, indem er in der so sehr geldarmen Zeit des 30jährigen Krieges nicht nur Privatpersonen, z.B. dem Philipp Burglonius, sondern auch der Stadt und dem Amte St. Wendel bei verschiedenen Gelegenheiten baare Darlehen machen konnte.

 

Erstlich alß Hauptmann Heintz alhie geweß

hat er der Burgerschafft dargeliehen                              5 Thlr

 

Alß der Obrist Hastlang etlich Burger uffs

rathaus gespert hat an der Burgerschafft

geliehen                                                                        20 Thlr

 

Alß die Polacken alhie gelegen 2 malter

Korn ins Comiß geben                                                    16 Thlr

 

Als der Obr. Wachtmeister Groonder alhie

gewesen er ein pfert verkauft vor 50 Thlr

 ist ihm ausstehen geblieben                                          12 Thlr

 

(-456-) Noch hat er uff der Burger

anhalten vor die reitscheder ihr Vieh

zu lösen dargeben                                                         10 Thlr

 

Vor die rostberger, als ihnen ihr Vieh

genommen worden, wegen des ampts                            36 Thlr

 

Item als General Magelotty alhie Quartier

machen wollen, hat man demselben 336 Thlr.

geben müssen, dazu hat Herr Bast gelent                       140 Thl 34 alb

 

Herr Cerdo hat demnach bei allgemeinen Nöthen mit seinem Gelde oft helfen müssen, was er schwerlich mit den blosen Einkünften seines Altars fertig gebracht hätte.

 

Im Jahre 1647 am 19. Februar beklagte sich Herr Sebastianus, daß er noch immer nicht zum Rechte seines Geldes kommen könnte, welches er der Commune resp. dem Amte vorgeschossen habe. (-457-) Darauf erhielt er noch am selbigen Tage von der Stadtverwaltung, welche ihm kein Geld geben konnte, zur Sicherung seiner restirenden Schuldforderung folgenden Schein:

 

"Wir Schultes, Bürgermeister, Schöffen und Gericht, sampt 6 von den Zunften der Churf. Trierischen Statt und Ampts St. Wendel, thun kundt aller Menniglich hiemit bekennent, daß wir dem Ehren. Herrn Seb. Cerdoni Altaristen alhie nach geschlagener rechnung dato undengemelt uff dem rathaus laut unseres stattschreibers protocoll, geschehen wegen underschiedlichen Vorlagen uffs gantze Ampt schuldig plieben 129 Thlr. 21 alb. Dieweil aber intziger Zeit ob mans zwar wegen damalen dringenden noth unverzüglich zu refundiren versprochen, wegen der vielfeltigen Kriegs-Contrib. und andern Herrschaftlichen Beschwerden ein solches (-458-) abzustatten unmöglich, er aber gleichwohl seines ausgeliehenen Gelts einiche ergetzlichkeit und versicherung haben will, alß haben wir demselben sein rechtmäßiges gesinen nit zurück setzen können, sondern versichern demselben hiermit crafft dieses, das man jedes jars von der rechnung an ihme zu ersetzlich zahlen solle 7 1/2 Thlr. so lang und viel biß obg. Sa. dero 129 Thlr. 21 alb abgestattet seint, alles getreulich und ohne gefahr. Zu Urk. haben wir dieses mit unserem gewonlichen Statt. und GerichtsSiegel uff Spatinus getruckt bekreftigt. So geschen zu St. Wendel den 19. Febr. 1647"

 

Zusatz:

Mathias Cerdo, + 1694, welcher Benedictiner und als solcher Novizenmeister und Prior zu St. Mathias und später zu Tholey, auch Kellner zu Vilmar war und eine inhaltsreiche Geschichte der Abtei geschrieben hat, unter dem Titel: "Catalogus R R D D Matum monasterii St. Mathiae conscriptus per Math. Cerdo hujus loci profestum", war aus Merzig gebürtig. Übrigens lebte auch eine Familie Cerdo in hiesiger Stadt - Michel Cerdo

 

 

(-459-)

Augustin Murelbach

 

welcher vorher Pastor zu Rascheid bei Hermeskeil gewesen, wurde gegen das Jahr 1600 als Nachfolger des Math. Weller altarista alt. St. Crucis in hiesiger Stadt. Diese Stelle hatte er bis zu Spätsommer des Jahres 1607 inne und wurde dann Pastor, oder richtiger gesagt: Vicarius, der dem Kloster Tholey incorporirten Pfarrei Catharinostern (Oberkirchen). Während er nämlich die letzte Stelle ver­suchsweise neben seinem hiesigen Altare verwaltete, und noch kei­neswegs dazu entschlossen war, diesen daran zu geben, wurde dieser, ohne sein Vorwissen, an einen anderen Geistlichen, den Kaplan des Dr. Fosinger namens Johannes vergeben. Murelbach verlamirte und protestirte gegen dieses Verfahren, auch der Schultheiß, die Bürgermeister und Hochgerichtsscheffen (-460-) verwendeten sich für ihn bei Seiner Churfürstlichen Gnaden, aber ohne allen Erfolg für Herrn Augustin. Doch scheint sein unmittelbarer Nachfolger, der genannte Kaplan Johannes, welcher auch nicht besonders gerühmt wird, nicht lange im Besitz dieser Pfründe geblieben zu sein, denn schon 1610 finden wir einen gewissen Petrus Streck von Coblenz als altarista St. Crucis.

 

Über obigen Vorgang finde ich in dem Gerichtsbuche des Jahres 1607 folgendes:

 

"Es hat der Augustin Murelbach Altarista zu St. Wendel dem Gericht daselbst gantz betrubten muths vorgetragenannten Nachdem er an die Jar daselbst sich verhalten, und erstlich von seiner voriger pfare Rascheit mit großer auslag und costen, auch auff H. doctor W. Fosingers großes Zusagen dahin sich bewegen (-461-) lassen in meinung sein leben alhie zu schließen. So seye jedoch er durch allerhandt vorgelauffene Unrichtigkeit der bezalung seiner competens dahin bewegt worden, auff andere gelegenheit zu trachten. In deme die Caplaney Catharin ostern vorgestanden, welche Ime durch den Herrn Abt zu Tholey als Collatoren und Pastoren conferirt worden, welche er woll angenommen, doch anderer gestalt nicht, dan sich uff ungepfar ein halb Jar zu versuchen und zu vernehmen ob seiner gelegenheit sein mögte oder nit dessohalb auch er seinen altar alhie nit redigniert, sondern ab und zu gangen und wan er nit selbst zugegen sein khöndte, geburen de Maasen Vesper und ander gezeiten zu halten einen andern verlohnet daran auch kein mangel oder fhell erschienen. so hab sich (-462-) gegen alle Zuversicht verschienenen Sontags zugetragen, des her doctor Fosiger mit offentlichen Klockengeleut seinen Caplan in seinen Altar eingesetzt mit dem Verlauten, das Churf. Gn. Inen dazu innestiret und solches zu thun gnedigst befholen habe. Alß nuhn er negsten Montags zu St. Wendel ankommen in meinung seine wochenmeß uffm selben tag zu halten hab er mit großer Verwunderung die Einsetzung des Caplans vernommen. Insonderheit das im geringsten seines diensts wegen keine clag, manung oder Citation vorgangen, daruff er sich zu gemeltem hern Doctor verfügt und die Ursach solcher plötzlicher prination zu vernehmen vermeint dere aber im geringsten keine vernehmen khönnen, sondern Ime die anderort mit verhitzdem

(-463-) gemuth gegeben worden, das er zu solcher einsetzung befelch gehabt, dh. Ime befelch zu kommen wurde. Inen hern Augustin wider einzusetzen, wolle er so thun, hatte sonsten an seinem dienst und verhalten kein clag.

 

Weil nun er verhoffentlich sich allhie also gehalten, das Menniglich mit Ime zufrieden sein und kein Mangel erscheinen wird, alß biete er seines Verhaltens gerichtl. Urkunde mit zu theilen, inseratur sein wolhaltens und Menniglichs belieben, ob er wol mit Concubinat transradiret habe er sich edoch sein muletam außgestanden und seither wolgehalten, dessen wir Ime Indgemes mit zu theilen nit abzuschlagen gewust."

 

(-464-) Unterm 15. August (Mittwochs) 1607 petitionirte die Stadtverwaltung zu Gunsten des Murelbach bei dem Churfürsten. Das Attestat, welches ihm bei dieser Gelegenheit ertheilt wird, lautet dahin, daß er seinen Dienst nach Gebühr verrichtet und sich seitdem er wegen des concubinats corrigirt worden, während seines Aufenthaltes in hiesiger Stadt gut geführt habe. In einem Postscripte wird das Betragen des Kaplans Johannes wenig gelobt, indem es dort heißt:

 

"P S. Gnedigster Herr, so viel sonsten gedachts Kaplans Herrn Johannes beschaffenheit, thon und wesen belanget, befindt sich dasselb also uffruhrisch und ohnziemblich, das wir dessen g...brigt und wohl enthoben sein mögten, et supra

 

Augustin Murelbach oder Muerlbach war auf (-465-) diese Weise um seine Altaristen Stelle gekommen und mußte nun froh sein, daß er von dem Abte des Tholeyer Klosters zum Vicarnis von Catharin-Ostern, oder wie es jetzt ausschließlich genannt wird, Oberkirchen, bestellt wurde.

 

Zusatz:

Oberkirchen wurde früher "Catharina (osterna) ostern", so wie Niederkirchen "Marg. arethavisterio" genannt. Der Bach, welcher an beiden vorbeifließt, führt auch den Namen "die Oster". Es sind von dem dortigen Scheffengerichte mehrere Urkunden in dem St. Wendeler Stadtarchive. Das denselben aufgedrückte Siegel zeigt die heil. Catharina, mit dem Rade in der linken Hand, stehend, neben ihr am Boden ebenfalls zur Linken blüht eine Blume.

 

 

(-466-) Im Jahre 1788 waren folgende 3 Altaristen in St. Wendel:

 

1. Michael Linxweiler aus St. Wendel, alt. St. crucis geboren 1752, Priester 1775, Fähigkeiten: genugsame

 

2. Nicol. Franck aus Berncastel, B. Mar. virg., Fähigkeit: mittelmäßig, aengstlich

 

3. Erasmus Funk aus Trier, S. Domini, Fähigkeiten: größere

 

Kaplan war damals ein gewisser Jacob Dietrich aus Münster (im Trierischen), Fähigkeiten: genugsamere (Quelle: Kirchl. Anzeiger für die diöcese Trier, VI Jahrgang 1858, S. 100)

 

Nach der Occupation der Rheinlande durch die Franzosen wurden die Altaristenstellen aufgehoben, das heißt, die Pfründen, aus welchen die Altaristen bis dahin unterhalten wurden, hörten auf, sie waren versiecht. Von dieser Zeit ab waren keine weiteren Geistlichen mehr in St. Wendel angestellt als der Pastor und der Kaplan. Erst zu Anfang der zweiten Hälfte des laufenden Jahrhunderts wurde ein zweiter Kaplan für nothwendig erachtet, weil die Kräfte zweier Geistlicher nicht mehr hinreichten, um die Arbeiten zu bewältigen, welche die Seelsorge in einer so großen Pfarrei erheischte. Jetzt genügten auch die drei Geistlichen nicht mehr.

 

(-467-) Die beiden letzten Altaristen, welche noch zu Ende des vorigen Jahrhunderts hier lebten, waren die beiden Herrn Jokt und Vogt.

 

Dieser Vogt war wahrscheinlich auch aus St. Wendel gebürtig und ein Sohn des Hochgerichtsschöffen Johann Vogt (Wocht oder Vock), der gleich seinem Vater das Säcker- oder Handschuhmacher-Handwerk betrieben hat. Im Jahre 1736 hatte Johann Vock sich gegen die Schneiderzunft beklagt, daß sie ihm ins Handwerk greife. Diese - Zunftmeister Johann Bowen - machte geltend, daß die Schneider nach der Zunftordnung von 1556 alles mit der Nadel verfertigen dürften, was ihnen immer nur möglich. Übrigens sei Johann Vogt gar nicht gewandert und treibe er auch medicinische Pfuscherei.

 

1721 war auch ein Johann Vock Nagelschmitt und Zunftmeister der Karcherzunft. Ein Johannes Vock war Hochgerichts Schöffen und öfters Hochgerichts Bürgermeister u.a. im Jahre 1790 und 1795.

 

Evangelische Geistliche

 

Bis zum Jahre 1816 wohnten nur wenige Evangelische in der Stadt St. Wendel. Nachdem aber in diesem Jahre St. Wendel zum Hauptorte desjenigen diesseitigen Landbezirks geworden war, welcher nach der Wiener Congreß-Acte dem Herzoge von Sachsen-Coburg gegeben werden mußte und St. Wendel sonach auch der Sitz der obersten Landesbehörden, deren Mitglieder zum größten Theile aus dem Herzogthume Sachsen-Coburg herübergeschickt wurden, geworden war, sammelte sich nach und nach ein Häuflein Protestanten an. Da diese aber wegen ihrer doch noch immer geringen (-468-) Anzahl noch auf lange hin nicht im Stande gewesen, ein eigenes Pfarrsystem zu gründen und zu unterhalten. So wurde im Jahre 1824 ein protestantischer Geistlicher namens Juch als zweiter Lehrer an dem neu gegründeten Lyceum angestellt, welcher gleichzeitig als Pfarrer zu fungiren hatte.

 

Zusatz: Durch höchste Stelle vom 3. Juni 1825 wurde die Errichtung einer protestantischen Pfarrei zu St. Wendel verfügt und dieselbe dem Conrector am herzoglichen Lyceum, Carl Juch, mit Belassung dieser Stelle übertragen

 

 

Dieses Verhältnis wurde auch noch unter der preußischen Regierung beibehalten, indem der zweite Lehrer der damaligen höheren Bürgerschule,

 

Moerchen,

 

gleichzeitig zum Pfarrer der evangelischen Gemeinde von St. Wendel, wozu man noch das Dorf Leitersweiler hinzuzog, ernannt wurde. Seit dem Jahre 1855, in welchem die genannte Schule zu einem Progymnasium umgebildet worden, hat dieses Verhältnis aufgehört.

 

(-469-) [leer]

 

(-470-) [Tabelle: Stammtafeln der Herren zu Sötern.]

 

 

(-471-) [leer]

(-472-) [leer]

 

(-473-)

Biographische Notizen hervorragender Männer,

welche in St. Wendel geboren worden.

 

Adam Mayer

 

Mayer, oder wie er sich nach der Sitte seines Zeitalters in lateinischer Sprache nannte, Villicus, war im zweiten dicennium des fünfzehnten Jahrhunderts zu St. Wendel geboren.

 

Um das Jahr 1430 trat derselbe in das Kloster St. Mathias bei Trier ein, welches nach dem Ausspruche Legi pontans in der damaligen Zeit eine fruchtbare Pflanzstatt großer Männer war. (iis diebus foecundo magnorum virorum Seminaris: conj. Marx Trier Gesch. II. 1. S. 216)

 

(-474-) Hier wirkte seit 1421 der treffliche Johannes II (de Rode) und bildete tüchtige Religiosen heran. Einer seiner ausgezeichnetesten Schüler war unser Villicus, der durch Fleiß, Frömmigkeit und bald auch durch Gelehrsamkeit seinen Mitbrüdern voranleuchtete. Im Jahre 1448 erhielt Mayer nebst dem späteren Abte von St. Mathias, Johann Donner, und einigen anderen Mönchen, den ehrenvollen Auftrag, die gänzlich verfallene Disciplin in dem Benediktinerkloster St. Martin zu Coeln wiederherzustellen. Nach langen Anstrengungen gelang es endlich 1452, die Ordnung wiederherzustellen, das gemeinsame Leben der Mönche wieder einzuführen und das Kloster St. Martin im Geiste der Bursfelder Congregation zu reformieren, was den wiederstrebenden (-475-) Mönchen gegenüber, welche ganz ausgeartet waren, keine leichte Arbeit war.

 

Bursfeld war eine im 11. Jahrhundert gestiftete Benediktinerabtei im Herzogthum Braunschweig an der Weser gelegen, welche im 16. Jahrhundert supprimiert wurde. Von diesem Kloster führte die soge­nannte Reform oder Congregation ihren Namen, obgleich dieselbe von dem Kloster St. Mathias bei Trier resp. von dessen frommen, ge­lehrten und geistreichen Abte Rode einem geborenen Trierer ausgegangen ist. Die durch letzteren eingeführte Reform wurde von dem Bursfelder Abte Johannes, der dieserhalb St. Mathias besucht und von Rode sich oft bewährte Brüder ausgebeten hatte, freudig in sein Kloster aufgenommen und durchgeführt. Von hieraus ging die Reform auch in andere Klostergemeinden über und breitete sich bald unter dem Namen "Bursfelder Congregation" über ganz Deutschland aus.

 

(-476-) Adam Mayer wurde nun, nachdem sein Mitarbeiter Johannes Donnerius, zum Abte von St. Mathias bei Trier erwählt, dorthin zurückgekehrt war, 1452 selbst zum Abte von St. Martin gewählt, welches unter seiner Leitung bald aufblühte und zu einem Musterkloster und zur Pflanzschule frommer und gelehrter Männer wurde.

 

In beiden Richtungen zeichnete der Abt Mayer sich aus und ging seinen Mönchen mit einem guten Beispiel voran. Überall in seinem Kloster herrschte Fleiß und Thätigkeit.

 

Nach etlichen Jahren solchen Wirkens (sagt Marx) konnte er gut herangebildete Religiosen zur geistigen Verjüngung in andere Klöster entsenden, wie den Adam von Hertzenrod mit 7 Genossen nach Brauweiler, den Marsilius (-477-) nach Siloe, den Jacob Thönigsbach nach St. Paul in Utrecht, Conrad Rodenberg nach Rheingau, den Theoderich nach Egmont und andere anderwärts. Auch haben sich viele seiner Zöglinge nach seinem Vorgange als Schriftsteller hervorgethan wie Heinrich Zonsberk, Arnold Rens, Martin von Grevenbrocken, Leonard von Ruremund, Benedict von Münstereifel, Hermann von Winningen und andere.

 

In Anbetracht so großer Verdienste um Förderung der Pastoren - fährt Marx fort - wurde Mayer 1452 zum Generalexecutor der Geschäfte des Provinzialkapitels der reformirten Klöster und als General-Visitator derselben erwählt, mit der Vollmacht, alle Klöster in den Sprengeln von Coeln, Trier, Metz, Utrecht, Lüttich und den anstoßenden Provinzen zu visitieren und zu verbessern, was in ihren Zuständen zu bessern sei. Zu dem (-478-) Ende machte er viele Reisen, nahm immer mehr Klöster in die Union von Bursfeld auf und förderte durch Capitelsversammlungen, denen er präsidierte, durch Verordnungen, päpstliche Decrete, die er erwirkte, mit erstaunlichem Erfolge das Werk der Reform in einem großen Theile Deutschlands.

 

Mayer hinterließ bei seinem Tode, der am 27. Februar 1499 erfolgte (am vorletzten Tage februarii lt. Frith. hir. Annal. II pag. 576), den Ruf eines ausgezeichnet thätigen, gelehrten, frommen und würdigen Mannes, der allezeit und überall bestrebt war, seine Pflichten getreulich zu erfüllen.

 

Legi Pontanus sagt von ihm:

 

"Vir sane, cuius vita meretur elogium, fama calamum, virtus immortalitatem"

 

und Trithemius, sein Landsmann und Zeitgenosse, der ihn aber um 17 Jahre (-479-) überlebte, schreibt von ihm:

 

"Non fuit nostra aetate similis illi cuius cumque etiam Religionis alius, nec surrexit post eum quisquam noque in praesentem diem tam zelodus amator, custos et reformator discipliniae regularis in eo sibique subjectis." (Frith. Chron. Hirsaug. ad ann. 1498)

 

Ein andere Zeitgenosse Mayers, der gelehrte Johann Butzbach, Benediktiner im Kloster Laach, schrieb auf ihn ein ehrenvolles Leichen-Elogium, worin er ihm außerordentliches Lob spendet. Es beginnt dasselbe:

 

"Ham obiit, vivit, presul venerabilis abbas, Servator, vindex, dux religionis vitae. Vivit in Elisiis campis fruiturque salute etc."

 

Villicus hinterließ mehrere (-480-) Werke als Manuscripte. Die Titel dieser Schriften, welche wir bei Legi pont und Hartzheim kennenlernen (Legi pont. Hist rei lit. O.S.B. Sem. II pag. 204-213 und Hartz­heim, biblioth. (?) pag. 4-6 bei Marx II abg. 1. Band S. 218), sind folgende:

 

1. Commentarius amplissimus in Regulam St. Benedicti

2. Tractatus de statu Archi - et Epiteopor, et Patriarchar, ad Herm. Colon Antistiten.

3. Egregium opudialum de statu religiosorum.

4. Tractatus de tribus votis monasticis.

5. Tractatus asceticus de septem gradibus spiritual.  ascenion in Deum.

6. Variae orationes capitulares.

7. Sermones de tempore.

8. Liber de Rectoribus christianis.

9. Tractatus varii de modo confidendi

und mehrere andere Schriftchen ähnlichen Inhalts.

 

 (-481-)

Johann von St. Wendel

 

war Prior der Abtei St. Marien (Reat. Mar. Virg. ad martyres) bei Trier. Welcher Familie dieser Johann angehörte, ist mir nicht bekannt geworden. Durch Marx erfahren wir aber, daß derselbe 1512 ein Schriftchen verfaßte, welches den Titel führt: "Fidelis certa verissima que narratio de monasterio R.M.V. ad littus martyrum, de tunica R.M.V. etc. etc." Dasselbe ist 1752 in Trier bei Reulandt und wiederum 1780 bei Eschermann in deutscher Übertragung erschienen. (Marx, Geschichte des Erzstiftes Trier II 1. pag. 234)

 

Das ist aber auch alles, was wir von diesem Prior Johannes von St. Wendel wissen.

 

(-482-)

Theobert de Hame

 

war ein Sohn des St. Wendeler Amtmannes D'Hame und Bruder des folgenden Amtmanns Franz Ernst von Hame, churfürstlich Trier'schen Hofraths.

 

Theobert widmete sich dem geistlichen Stande, wurde Benedictiner-Mönch in dem Kloster zu Tholey und im Jahre 1731 von den dortigen Conventualen zum Abte gewählt.

 

Er war ein frommer und stiller Ordensmann, und wurde wegen seiner Wohlthätigkeit "Vater der Armen" genannt. Nachdem er der Abtei 28 Jahre lang vorgestanden hatte, starb er im Jahre 1759.

 

Am 22. Januar 1733 hatte der Abt Theobertus die hiesige Bruderschaft St. Sebastian angenommen und gab derselben jährlich ½ Malter Korn.

 

(-483-)

Conrad d'Hame

 

aus derselben alten und angesehenen St. Wendeler Familie gebürtig, ein Sohn des Amtmanns Damian Gerhard de Hame und der Maria Magdalena von Koeler, hatte ebenfalls den geistlichen Stand gewählt und lebte längere Zeit als Profess in der Abtei St. Mathias bei Trier.

 

Außer ihm waren noch 3 seiner Brüder Benedictiner:

 

der älteste Ferdinand Philipp zu Mettlach, wo sein Oheim de Koeler Abt war, und ein anderer - ebenfalls älterer - namens Mauritius zu Tholey und Theobert, Abt zu Tholey.

 

Im Jahre 1762 wurde er als Probst und Spiritual in die adelige Frauen-Abtei auf Marienberg bei Boppard gesetzt, wo er 21 Jahre hindurch bis zu seinem Tode, welcher am 13. Mai 1783 erfolgte, wirkte. In dieser Zeit hat er ein großes und überaus wichtiges Werk ausgearbeitet unter dem Titel:

 

Conflucium historicum monasterii montis B.M.O. prope Boppardiam, 7 Folio-Bände stark. (Marx, Geschichte des Erzstiftes Trier, II.I pag. 223)

 

(-484-)

Carl Heinrich Wendelin d'Hame

 

genannt Agritius d'Hame, 17. October 1741 zu St. Wendel geboren, war ein Neffe des vorigen, also wahrscheinlich ein Sohn des St. Wendler Amtmannes Franz Ernst von d'Hame, wurde des ersteren Nachfolger als Probst zu Marienberg. Dieser erlebte die Auflösung der Klöster, er rettete das Werk seines Oheims Conrad und schenkte es der Stadtbibliothek zu Trier.

 

Nachdem sein Kloster aufgehoben worden war, kehrte Agritius in seine Vaterstadt St. Wendel zurück, wo er am 6. Januar 1816 gestorben ist. Er war der Oheim des damals hier lebenden Fräulein von Stenz, deren Bruder in oestereichische Dienste getreten war. Den ersten Unterricht genoß er im elterlichen Haus von seinem Hofmeister und später in Coblenz. Schon in seiner frühen Jugend bewies er Liebe und Freude zu den Wissenschaften und einen reinen, frommen Sinn, den er durch sein ganzes Leben rein bewahrte. Darum trat d'Hame schon in seinem 16. Jahre in das Benedict. Kloster St. Mathias bei Trier.

 

Nach einem Acte, betreffend einen dem Pater Agritius zu stehenden Spielpfennig ad 22 Thl., befand sich dieser noch im Jahre 1783 in der Abtei St. Mathias bei Trier. Im May desselben Jahres ging er aber schon als Probst nach Marienberg und legte ein Jahr später das heilige Gelübde ab. Im 25ten Jahr empfing er die Priesterweihe. Vielseitig gebildet wurden ihm nacheinander verschiedenartige Ämter im Kloster anvertraut. So hatte er die Aufsicht über die Bibliothek, dann über die Novizen.

 

Im Jahre 1790, heißt es in dem mehr genannten Repertorium, empfingen die A. von Stenz durch Testament von ihrem Herrn Oheim ein dahier gelegenes Freigut. Agritius wurde 1779 Kellner zu Marienberg bei Boppard und als sein Oheim Conrad starb, folgte er ihm nach als Probst daselbst. 1801 wählte er seine Vaterstadt zu seinem Aufenthaltsorte und zog mit seiner Nichte, dem Fräulein Anna Margaretha Josephina von Stentzsch, nach St. Wendel. Gewohnt an Fleiß und Thätigkeit arbeitete d'Hame an der hiesigen Kirche, wenn es seine Gesundheit erlaubte. Agritius fand seine liebste und schönste Beschäftigung in Unterstützung seiner Mitchristen durch Rath und That und gewann (-485-) durch sein liebevolles Benehmen alle Herzen. Im Jahre 1815 feierte der würdige Greis das 50.jährige Priester Jubiläum.

 

Nur noch ein Jahr sollte der verehrungswürdige Mann zur Freude der seinen und zum Nutzen seiner Nebenmenschen leben. Am 27. December 1816 befiel ihn eine Brustkrankheit, die ihn am 6. Januar 1817 dahinraffte. D'Hame war der letzte männliche Abkömmling seiner Familie.

 

Wie sein ganzes Leben edel und fromm war auch sein Tod; er schied von dieser Stadt mit dem ruhigen Bewußtsein der genauesten Pflichterfüllung und eines tadellosen Lebens, beweint und betrauert von allen, die ihn kannten. Zufrieden, dem Höchsten ergeben, ein ruhiges Gewissen im Busen, war d'Hame.

 

Theobert von Hame

 

lebte im Jahre 1773 als Prior im Kloster zu Tholey und hat als solcher unterm 20. Februar des genannten Jahres eine Abschrift aus dem Abtei-Tholey'schen Salbuche, betreffend die Stiftungsurkunde des St. Wendalins Hospitals zu St. Wendel beglaubigt.

 

Pater Prior von Hame war ein Sohn des Amtmanns und Hofraths Franz Ernst von Hame und Bruder des Amtmanns Damian Joseph von Hame. Der am 23. October 1786 zu St. Wendel stattgefundenen Versteigerung der väterlichen Güter wohnte der Pater Prior persönlich bei.

 

Dieser Theobert war ein Neffe des ältern Theobertus, des Abtes, und von diesem schon zum Prior ernannt worden. In seine Zeit fallen die Streitigkeit des Klosters mit dem König von Frankreich und war er ein Zeitgenosse des von den Tholeier Conventualen gewählten Abtes Salvianus Schaadt aus Roschberg, welcher in das abteiliche Refugium (-486-) zu Trier flüchten mußte, wo er auch 1785 gestorben ist, während der von dem König von Frankreich ernannte Commendatorabt, Peter von Salalurt die Abtei Tholey in Besitz genommen hat. Theobert war immer heiter und froh, ein sehr angenehmer Gesellschafter und großer Kinderfreund, er genoß das Zutrauen seiner Mitbürger in hohem Grade und lebte noch lange in ihrem dankbaren Andenken fort.

 

Johannes Tholey

 

Abt zu Wadgassen an der Saar, Prämonstratenser-Abtei, von 1512-1524, war aus der Stadt St. Wendel gebürtig. (Metrop. Ex. Trev.)

 

Pater Bartholomäus von St. Wendel

 

ein frommer Capuziner verfaßte eine ascetische Schrift unter dem Titel: der (geistl.) Probierstein. (Marx, 4.ter Band Seite 395)

 

(-487-)

Nicolaus Lauer

 

war geboren am 22ten July 1753 zu St. Wendel in der Grabenstraße, aus einer der ältesten (Lauwer), aber auch unbemittelsten Familien der Stadt. Sein Vater (Philip, gestorben 1792), welcher das Wagner Handwerk betrieb und den Sohn auch zu diesem heranziehen wollte, war sehr unzufrieden mit diesem, weil er statt fleißig zu arbeiten, stets mit Malen sich beschäftigte, und sollte es auch nur mit einer Kohle an die Wand geschehen. Da er frühzeitig neben dieser Neigung auch unverkennbares Talent zur Malerkunst an den Tag legte, so ließ ihn der Amtmann von Hame zu einem Maler nach Trier in die Lehre bringen. Nachdem er hier einigen Unterricht genossen hatte, zog er von Stadt zu Stadt und ernährte sich durch Portraitmalerei.

 

(-488-) Durch Vermittelung des damaligen Salinen-Directors zu Creuznach, welcher den umherziehenden jungen Künstler kennengelernt hatte, kam dieser demnächst noch zu seiner ferneren Ausbildung nach Mannheim.

 

Als nicht gewöhnlicher Pastellmaler verließ Lauer Mannheim, kam dann nach Bliescastel, machte hier die Bekanntschaft seiner späteren Frau, einer geborenen Lamarche, heirathete dieselbe und ließ sich dort häuslich nieder.

 

Doch der Aufenthalt in Bliescastel sollte nicht lange währen, bald zog er wieder weiter, wohnte dann eine Zeit lang in Dresden, wohin ihn wahrscheinlich die dortige Gemälde-Gallerie, worin sich schon damals eine Sammlung der trefflichsten Pastellmaler befand, gelockt und (-489-) geführt hatte. (zu dieser Sammlung gehören die Pastellmalereien der Italienerin Cariera Rodalba aus Venedig, sowie des Genfers Liotard (geboren 1702) und der schöne Amor von Raphael Mengs, vielleicht das gelungenste in dieser Sache.)

 

Von Dresden wandte er sich nach Leipzig und von dort nach kurzem Aufenthalte nach Berlin, wo er u.a. auch die königliche Familie portraitirt haben soll.

 

Nachdem er sich ein ziemliches Vermögen durch seine Kunst erworben hatte, ließ er sich auf längere Zeit in Eisleben nieder, welches er dann später wieder verließ, um für immer nach seiner Vaterstadt zurück zu kehren. Hier baute er sich ein Haus vor der Stadt, in dem sogenannten Niederweiler, und verlebte dort nach einem vielbewegten Leben den Rest seiner Tage bei der Familie seiner einzigen Tochter, welche an Heinrich Cetto aus St. Wendel verheiratet war, und (-490-) starb am 29.04.1824

 

Lauer war eine originelle, gerade, ja derbe Persönlichkeit und hinterließ den Ruf eines tüchtigen und gewandten Pastell- und Portraitmaler.

 

Das von ihm selbst gemalte eigene Portrait, so wie dasjenige seiner Frau und seiner Eltern befindet sich nebst vielen anderen Gemälden von seiner Hand in dem Besitze seiner Enkelin, der Frau Eschrich zu St. Wendel.

 

1788 schrieb Lauer folgenden Brief (Stadtarchiv St. Wendel, A 217)

 

Hochlöbliches Hochgericht!

Ich bin entschlossen mir ein Absteigquartier dahier zu erbauen, wo ich mich bei meinen durchreisen aufhalten und zu gewissen Zeiten des Jahres mit den meinigen täglich wohnen kann.

 

Zu diesem bau hab ich mir das Bürgerplatz vor dem untern thor gegen dem Gastwirthen Conrad Jochum gegenüber gelegen ausgewählt, woselbst ich hinlänglichen Raum finde. Ich bitte ein hochlöbl. hochgn. mir den besagten Platz gegen einen leidlich Erbzins, noch die Auflag der Kellnerei boden zinsen bemessen zu meinem Vorhaben zu verwilligenannten Ich mache mich dagegen anheischlich binnen den ersten 10 Jahren einen bau dahin zu stellen, oder den Platz der Bürgerschaft wieder zu zustellen.

Euer hochlöb. hochgn. unterthäniger

N. Lauer Mahler.

 

(-489/2-)

 

Darauf erfolgte der Beschluß:

St. Wendel, den 4. Aug. 1788

Die Vergebung des der St. W. Bürgerschaft zu gehör. Platzes vor dem unt. Thor zwischen dem lionischen Garten und der Chaussee betr. auf die von dem H. Nicol. Lauer von St. W. unsero überreichte Vorstellung etc. wurde verabredet und beschlossen:

1. daß der in Frag befangene Platz unbedenklich zum Nutzen hiesige Bürgersch. in Erbzins abgegeben werden könne.

2. daß dabei aber austrücklich vorzubedingen seye, daß der künftige Erbbeständer den gegenwärtigen Eigenthümern des Michel Daniels izt Wendel Lions Hauses in Ansehung der demselben zugestandenen Misten Platzes in Gemäßheit Courat. Protocolls vom 13. Juni 1752 pag. 129 zu begnügen habe.

3. daß am hintersten Ecken zu des Herrn Pastorn Garten ein bequemer Eingang zu den Gärten frei zu lassen seye

4. daß der Platz selbsten durch H. Tiry ordentlich aufzunehmen und in einen Riß zu bringen seye. (-490/2-)

5. daß die Land Straßen sowohl nach Tholei als in den Kelzweiler durch den künftigen Bau im mindesten nicht zu beeinträchtigen und deshalb der lauf des gegenwärtigen Pflasters beizubehalten seye.

6. daß der künftige Erbbeständner schuldig seye den Riß des Gebäudes zur begnehmigung vorzulegenannten

7. daß dem H. Schultheisen Hallauer als bevollmächtigten des H. Hauses ein Auszug des gegenwärtigen Protocolls nebst der bemerkung, daß H. Knoll aus Linxweiler für einen Erbzins 5 fl. gebotten, zu zustellen seye.

St. Wendel wie oben

Gattermann

Joes Knoll,    Ph. Jacob Petto,

Frantz Zangerle,  H. Linxweiler,

Joseph Weber,   Jacob Becker,

Joseph Zahm,    Peter Lieb,

Nicol. Blum,    Fleck.

Lauer hat keinen Gebrauch davon gemacht und nicht an dieser Stelle gebaut, warum weiß ich nicht.

 

(-491-)

Riotte

 

1705 kam Claudius Riotte, ein Strumpfstricker aus Markirch St. Marie aux mines in Welschlothringen mit seiner Frau, einer geborenen Müller aus Pfeffelbach, nach St. Wendel. Nach einem Attest von Niolaus Ladagne greffier und tabellion ordinaire des Gerichts von St. Marie aux mines war Claudius Riotte der Sohn von Nicolaus Riotte, Walkmüller, und der Margaretha Charles, Eheleute aus Markirch.

 

(Stammbaum)

Claudius Riotte  - Müller von Pfeffelbach

v. Markirch

Sohn:

Joh. Riotte - Regina Schwan

Schulmeister __

Reg.Rath Riotte

 

 

Der hiesige Schulmeister Johannes Riotte, welcher in einem Gesuch vom 30. Maerz 1789 bittet ihm zur Bestreitung der Wohnungmiethe eine jährliche Zulage von 18 fl. oder 10 Thlr. angedeihen zu lassen, indem alle Lebensmittel seit seinem Dienstantritt vor 25 Jahren um 1/3 theuerer geworden seien, er auch bis dahin in seines Schwiegervaters Haus (Johannes Riotte hatte Regina Schwan, Tochter des hiesigen Bürgers Nicolaus Schwan, zur Frau) umsonst gewohnt habe, jetzt aber 18 fl. Hauszins bezahlen müsse, hatte wie, wir aus dieser Eingabe ersehen, 7 Kinder, darunter den Johann Nicolaus und den

 

Philipp Jacob Riotte.

 

Dieser war Musiker geworden und starb als Kapellmeister zu Wien am 10 August 1856. Er war unverheirathet. Seine Musicalien, Opern, Partituren schenkte er testamentarisch dem Musikvereine der Stadt Wien, seiner Vaterstadt St. Wendel aber einen Betrag von 200 Gulden Wiener Währung, um aus den Zinsen Armen Unterstützung zu verabreichen.

 

(-492-)

Johann Nicolaus Riotte

 

wurde nach vollendeten Studien als juge de paix und gerichtlicher Polizei Officiant seiner Vaterstadt St. Wendel angestellt, nachdem er bereits 1795/96 vice Actuar und provis. Waisenschreiber gewesen war.

 

(der Text der nächsten 3 Abschnitte (von "Unterm" bis "bisher war") liegt im Original als Anmerkung vor - der Korrekteur) Unterm 13. August 1795 bat der Juris Candidatus Johannes Nicolaus Riotte in einer schriftlichen Eingabe an das hiesige Hochgericht um die Erlaubnis, zu seiner praktischen Ausbildung den Sitzungen beiwohnen zu dürfen, was auch gewährt wurde. Er war damals schon seit einem Jahr von der Hochschule zurückgekehrt.

 

Am 26 August 1796 ernannte der neue Friedensrichter Francois Tock den Riotte zum Actuar.

 

1808 am 28.12. wurde der juge de paix Riotte ernannt zum vice President de la commission administrative de l'Hospice, deren Mitglied er schon bisher war.

 

Später wurde wurde er zum General Procurator am hiesigen Gerichte und schließlich zum Regierungs Rath bei der 2ten Abtheilung der Sachsen Coburgischen Regierung des Fürstenthums Lichtenberg und zum 1ten Richter des Appellgerichtes ernannt, als solcher wurde er bei Übernahme des Fürstenthums von Preußen pensioniert und starb erst im Jahre 1869.

 

Riotte beschäftigte sich viel mit der Geschichte seiner Vaterstadt und deren Umgebung, und es erschienen in den 40iger Jahren mehrere bezügliche Aufsätze von ihm, sowohl in der Treviris als auch in dem St. Wendeler Wochenblatt.

 

Er hatte eine Tochter des St. Wendeler Hochgerichtsschöffen Philipp Jacob Cetto zur Frau und hinterließ bei seinem Tode 2 Söhne und 1 Tochter, welche letztere an den hiesigen Friedensrichter Justizrath Knauer verheirathet war. Seine beiden Söhne studirten Jurisprudenz. Der ältere, Ferdinand, wurde Advocat-Anwalt am Landgerichte zu Saarbrücken, der jüngere, Assessor Staats Procutor Riotte, mußte sich 1848 als politischer Flüchtling von Elberfeld nach America begeben.

 

(-493-)

Steininger

 

Die Familie Steininger ist erst in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts nach St. Wendel gekommen.

 

Der erste dieses Namens, welcher in hiesige Stadt kam, war Johann Friedrich Steininger, Sohn des Schreinermeisters Johann Steininger und dessen Ehefrau Anna Gertrudis Kühlmännin - diese war Tochter des Schreinermeisters Friedrich Kühlmann.

 

Johann Friedrich Steininger war am 7. Februar 1677 zu Limburg an der Lahn geboren, er erlernte ebenfalls das Schreinerhandwerk, verließ dann seine Vaterstadt, heirathete am 28. April 1705 zu Saarburg (?) die Anna Maria Ludin, Tochter des hochgräfl. Leiningen'schen Jägers Ludi. Die Heirath wurde vollzogen durch den evangelischen Pfarrer Zacharias Leopold. Im Jahre 1701 hatte Steininger zu Zweibrücken Schwedische Kriegsdienste in einer Compagnie zu Fuß. In der Compagnie des Hauptmanns Johann de Pyhl diente er hier 21 Monate als Musketier und 42 Monate als Gefreiter. Später diente Steiniger vom Jahre 1712 bis 1718 72 Monate lang als "Feldtwaibel" in dem Baron von Strahenheim'schen Regimente unter dem Schwedischen Obristen Johann Christian von Schultz, welcher ihm am 31. März 1718 seinen Abschied ertheilte. Wann er sich in St. Wendel niedergelassen hat, kann ich mit Bestimmtheit nicht angeben. Seine Witwe starb hier am 15. April 1757 bei ihrem Sohn Johannes.

 

Johann Friedrichs Söhne waren Friedrich und Johann Steininger, letzterer Schreiner, welche ich in einer Bürgerliste von 1748 finde. Aus dieser Familie gingen zwei in den Wissenschaften ausgezeichnete und in weitern Kreise bekannte Männer hervor, die Brüder Richard Maria und Johannes Steininger.

 

Ihr Vater Nicolaus Steininger, Johannes Sohn, verließ das elterliche Haus frühe, indem er sich mit einer umherziehenden Künstlergesellschaft anschloß, welche er aber bald verließ, um in Militärdienste zu treten. In der Folge wurde er in dem Militär Lazarethe als (-494-) Chirurgen Gehilfe verwendet, und in diesem Verhältnisse eignete er sich durch Aufmerksamkeit und Fleiß so viele chirurgische Kenntnisse an, daß er nach mehrern Jahren, aus dem Militär Dienste ausgeschieden, sich in seiner Vaterstadt als Feldscher (Wundarzt) niederlassen konnte. Er nannte sich in einem Schreiben vom 10. Juni 1788 caracterisirter Amts Chirurgius et Medicinae practicus. Damals war er noch ledigen Standes und führte keine Haushaltung.

 

Hier heirathet er zu Anfang Februar 1789 Elisabetha Wassnich, mit welcher er 5 Kinder zeugte, eine Tochter, Anna Maria, welche der Rothgerber und spätere Bierbrauerei-Besitzer und Wirth (zum rothen Haus) Peter Keller heirathete, und 4 Söhne.

 

Familie Keller

Stephan Keller - Susanna N. (?) aus Mahlburg (?)

Sebastian Keller = Maria Angela Weberin (Tochter des Kellners u. Zimmermanns Kirchenschöffen Johannes Weber u. der Maria Morbach)

verheirathet 22.04.1704

Michel Keller - Maria Catharina Friedrich Kaufhändler (?)

27.11.1754 Nicolaus Keller, Schuhmacher

Peter Keller II u. Anna Maria Steininger

zuerst Rothgerber, dann Bierbrauer _____

Richard   Johann   Nicolaus   etc.

Kaufmann   Notar   Bierbrauer

 

Unter (den vier Söhnen Steiningers) war der älteste

 

Richard Maria Steininger

 

geboren den 3. März 1792. Sein Taufpathe war der damalige churfürstlich Trier'sche Amtmann zu St. Wendel, Franz Richard (-495-) Gattermann, daher sein Vornamen.

 

Vom Jahre 1806-1809 besuchte er mit seinem jüngeren Bruder Johannes die damalige Secundärschule (Gymnasium) zu Trier und trat dann in das dortige Priester-Seminarium. Am 16. Juny 1810 erhielt er von dem damaligen Bischofe von Trier Carl von Mannay die Tonsur, am 23. Mai 1812 die quator minores, am 3. September 1814 von dem Bischofe Joseph Ludwig in Mainz die h. Subdiaconats-Weihe und am 17. December 1814 von dem Trier'schen Bischofe von Mannay die h. Diaconats-Weihe, von welchem Bischofe er endlich am 11. März 1815 auch die h. Priester-Weihe empfing.

 

Am 31. August 1811 hatte er sich bereits den Grad eines Bacheliere en lettres (Baccalaureus) erworben. Kaum Priester geworden wurde er wegen der hohen Vorzüge seines Geistes und seines Herzens (-496-) schon am 1. October desselben Jahres 1815 mit der Stelle als Professor der Exegese des N.T. und als Subregens des Priester-Seminars zu Trier betraut. In dieser Stellung wirkte er bis zum 1. May 1846, wo er mit billiger Rücksicht auf seine vieljährigen verdienstlichen Leistungen zum Domherrn in Trier befördert wurde.

 

Bei der Wahl eines neuen Bischofs von Trier nach langer Sedis Vacanz im Juny des Jahres 1842 wünschte ein großer Theil des Clerus, daß die Wahl auf ihn fallen würde, doch glaube ich annehmen zu dürfen, daß er selbst, bei seiner Anspruchslosigkeit und Zurückgezogenheit, diesen Wunsch nicht theilte.

 

Er starb infolge eines Schlaganfalles am 14. Januar 1861, nachmittags (-497-) um halb 2 Uhr, und wurde am 17. Januar des Morgens um 10 Uhr, unter dem Geleite und der Theilnahme der beiden hochwürdigen Bischöfe Dr. Arnoldi und Dr. Braun, des Priester-Seminars, mehreren Ordensgeistlichen, Beamteten, den Verwandten und einer zahlreichen Bürgerschaft aus allen Ständen, innerhalb des Kreuzganges am Dome zur Erde bestattet.

 

Bei seinen philosophischen und theologischen Studien, sagt der Verfasser des ihm gewidmeten Nekrologs, legte er sich mit ganz besonderer Vorliebe auf das Griechische und Hebräische, und es kann wohl ohne Untertreibung behauptet werden, daß kein Fachgelehrter in unserem Trier'schen Lande in Ersterem mehr und fleißiger gearbeitet hat.

 

(-498-) Der vor einer Reihe von Jahren erschienene Codex sancti Simeonis legt davon Zeugnis ab. Des Todes kalte, unerbittliche Hand ließ zu unserer Freude eine größere Arbeit, die Frucht vieljähriger Thätigkeit und Mühe, im Manuscripte noch zur Vollendung kommen, eine sogenannte Kette (catena) griechischer Kirchenväter über das Evangelium des hl. Johannes, einen starken Folioband in der Handschrift bildend und der Bibliotheck in Cues a.d. Mosel angehörend. (Siehe Trier'sche Zeitung vom ..ten Januar 1861 Nr. .... Soviel mir bekannt ist das fr. Manuscript im Besitze seiner Erben und wird schwerlich zum Drucke kommen.)

 

Steininger liebte die stille Zurückgezogenheit, hatte nur wenig (-499-) Umgang und lebte nur den Wissenschaften, dabei genoß er mit Recht des Rufes eines frommen, sanftmüthigen und wohltäthigen Mannes. Die Armen fanden an ihm einen stets bereiten Wohlthäter, besonders berücksichtigte er das Hospital seiner Vaterstadt St. Wendel, dem er zu wiederholten Malen reichliche Gaben zufließen ließ, und das er auch in seinem Testamente bedachte.

 

Seine Bibliothek schenkte er dem Priesterseminar zu Trier, in welchem er den bei weitem größten Theil seines musterhaften Lebens zugebracht hatte.

 

In Anerkennung der vielen Verdienste Steiningers als Lehrer der Theologie wurde derselbe noch nach seinem Tode bei Gelegenheit des Jubelfestes der Universität zu Breslau von der dortigen katholisch (-500-) theologischen Fakkultät im Anfange des Monats August 1861 neben anderen gelehrten und verdienstvollen Männern zum Doktor der Theologiae cathol. honoris causa feierlich promovirt.

 

Johannes Steininger

 

(vgl. über ihn: O. Pohlmann, der Trierer Geologe Johannes Steininger, in "Trier. Chronik" XVI., Trier 1920)

 

geboren am 10. Januar 1794, besuchte gleichzeitig mit seinem älteren Bruder Maria Richard vom Jahre 1806 bis 1809 die Secondärschule und vom Jahre 1809 bis 1813 auch die Vorlesungen über Philosophie und Theologie in dem bischöflichen Seminarium zu Trier.

 

In den Nebenstunden setzte er auch jetzt seine physicalischen Studien, wozu er von früher Jugend an eine besondere Lust und (-501-) Vorliebe gehabt hatte, eifrig fort. Endlich im Jahre 1813 kam in ihm der Entschluß das Studium der Theologie zu verlassen und sich dem der Physik und Mathematik ganz zu widmen, zur Reife. Paris schien ihm der Platz zu sein, um dort seine höhere Ausbildung in den genannten Wissenschaften zu erweitern und zu vollenden.

 

Im Herbste 1815 wurde er, 21 Jahre alt, an das Gymnasium zu Trier berufen, welches Amt er bis zu seiner Quiescirung, zuerst als ordentlicher Lehrer, dann als Oberlehrer, und zuletzt mit dem ihm verliehenen Titel "Professor" versehen hat. Steininger hat 41 Jahre als Lehrer gewirkt und wurde derselbe auf sein Ansuchen unterm 22. December 1856 mit der gesetzlichen Pension (-502-) aus dem Amte ehrender Anerkennung seiner Verdienste, seines Amtes enthoben. Ein Augenübel, in Folge dessen er schon seit August 1855 keinen Unterricht mehr hatte ertheilen können, nöthigte ihn, aus seinem ihm lieb gewordenen Amte auszuscheiden. Johannes Steininger hat sich durch seine vielseitigen gelehrten Forschungen und zahlreichen Schriften auch in der Gelehrtenwelt einen mit Achtung genannten Namen erworben. Besonders gebührt ihm der Verdienst, die Wissenschaft auf die in geologischer Hinsicht so wichtige und merkwürdige Eifelgegend hingelenkt und durch eine Reihe von Schriften zur näheren Kunde derselben beigetragen und angeregt zu haben. (Siehe Trier'sches Gymnasial Programm für 1857)

 

(-503-) Von ihm sind folgende Werke erschienen:

 

 

1. Geologische Studien am Mittelrhein. 1819

2. Die erloschenen Vulkane in der Eifel und am Niederrheine. 1820

3. Neue Beiträge zur Geschichte der rheinischen Vulkane. 1821

4. Gebirgskarte der Länder zwischen dem Rhein und der Maas. 1822

5. Die erloschenen Vulkane in Südfrankreich. 1823

6. Bemerkungen über die Eifel und die Auvergne. 1824

          (Diese 6 sind bei Kupferberg in Mainz erschienen)

7. Essai d'une description geognostique du grand-duché de Luxembourg à Bruselle. 1828

8. Über die Versteinerungen, welche in dem Übergangskalkgebirge der Eifel gefunden worden. Trier 1831 (dieselbe Schrift durch H. Domnando ins Französische übersetzt, erschien in den "Mémoire de la société géologique de France", (tome I. No. X) (-504-)

9. Aufsätze über einige Gegenstände aus dem Gebiete der Physik. Trier 1835

10. Geognostische Beschreibung des Landes zwischen der unteren       Saar und dem Rhein. Trier bei Lintz 1840

11. Nachträge zu voriger Schrift. 1841

12. Die Ruinen am Althare zu Trier. Trier bei Lintz 1835

13. Bemerkungen zur Geschichte des Domes zu Trier. Trier 1839

14. Geschichte der Trevirer unter der Herrschaft der Römer. Trier 1845

15. Trier unter der Herrschaft der Franken. 1850

16. Examen critique de la philosohie allemande, depuis Kant jusqu'à nos jours. Treves 1841

17. Geognostische Beschreibung der Eifel mit einer Karte etc. Trier

 

Außerdem mehrere Aufsätze und Abhandlungen in Programmen und Zeitschriften.

 

Zum Beweise, welche Achtung, Verehrung und Liebe, sowohl seine (-505-) Kollegen als seine ehemaligen Schüler dem verdienstvollen Manne zollten, mögen hier zwei lateinische Gedichte, welche in der Trier. Zeitung, das erste etwa 1860, das andere 1862 erschienen, Platz finden.

 

Das erste hat zum Verfasser einen seiner Collegen, den Gymnasiallehrer Dr. Hilgers zu Trier und lautet:

 

 

De lecto proba Vota offert Collega Magistro

Summum nempo bonum mens sana in corpore sano

Jute fruebaris providus hocce bono.

Ex libris fructus tibi laetos ferre studebas,

 Ingenioque tuo quam bene cessit opus!

Naturam rerum et caecas cognoscere causas

Impiger enixus nobile nomen habes.

Namque mari et terra et coeli zonis peragratis

Gymnasii fines te superasse juvat.

In tibi mechanicano coeli miram penetranti

(-506-) Rex regum sapiens: "Desine, dixit, opus!"

Inde tuis oculis visum est offundere noctem:

O utinam cernas omnia mente tua!

At pater omnipotens reddat tibi tum in actera,

Naturae ut videas mira creata suae!

Nascentes veris varios mirabene flores,

Innumeras stellas, cum pietate Deum.

 

Das zweite, zu finden in No. 144 der Trierischen Zeitung des Jahre 1862, hat zum Verfasser meinen Freund, den Notar Ernst Pütz zu Lebach:

 

Carissimo suo quondam praeceptori viro praenobilissimo

Joanni Steiningero

 

professori in litteras meritissimo animo et reverentia et pietate plenissimo hoc carmen onomasticum 24. Jun. 1862 sacrum esse voluit.

 

E.P.

 

(-507-) Iam sunt quinque, senex meritissime, lustra peracta,

Ex quibus assiduus Tu mihi doctor eras.

Tempora non delent suavis doctoris amorem,

Qui mihi per vitam duxque paterque fuit.

Discipuli certant hodie certantque magistri

Ornare, ut par est, Te pietate sua.

Gratantum numerum, carissime doctor, alumni

Absentis veteris sedulus auget amor.

Qui doctor scriptisque nites, qui laude perenni

Gaudes, Te merito sera propago colet.

Te cum laude vocat Germania tota, superbit

Nomine conspicus Gallia magna Tuo.

Discipolorum nonne juvat pietate teneri?

Conjugis hi Tibi sunt progenieique loco.

Hos utinam versus oculis Tu cernere posses,

Summis Afficere, Candide, laetitiis!

O placeat Superis aeternis lumen ocellis,

Ex animo precor hoc, reddere dulce Tuis!

Lumine donato rursus Tibi laeta senecta

Contingat tristis diffugiatque dolor!

 

(-508-) [fehlt]

 

Auch die beiden jüngeren Brüder waren fähige und in ihrem resp. (-509-) Fächern tüchtige Männer, starben aber beide frühe.

 

Der ältere von diesen namens Nicolaus war Doktor der Medizin und hatte sich in seiner Vaterstadt als praktischer Arzt niedergelassen. Nicolaus Steininger hatte zuerst die Apothekerkunst gelernt. In Saarburg hatte er bereits eine Apotheke selbstständig verwaltet, als seine Mutter um die Erlaubnis einkam, eine 2te Apotheke in hiesiger Stadt errichten zu dürfen, worauf auch der Stadtrath bereitwilligst in seiner Sitzung vom 20. November 1820 eingegangen war, indem er in den Erwägungen sagt, daß die Errichtung einer 2ten Apotheke schon lange der allgemeine Wunsch gewesen.

 

Der jüngere Philipp Jacob hatte Philologie studirt und hatte als Lehrer eine Stelle an dem Gymnasium zu Essen am Niederrhein gefunden. Dieser starb unverheirathet. Jener war zwar mit einer geborenen Kirsch aus St. Wendel verheirathet gewesen, die Ehe war aber kinderlos geblieben.

 

Der Name Steininger ist hernach in dieser Linie ausgestorben, wie er denn überhaupt in St. Wendel nicht mehr existirt.

 

(-510-)

von Vacano

 

Am 10.05.1714 heirathete Jacob Vacano die Maria Elisabetha Mathes ex Pfalzburg.

 

Am 13.06.1747 heirathete Joseph Cetto aus Zweibrücken Maria Elisabetha Vacano aus St. Wendel.

 

Ein Enkel des hiesigen Bürgers und Hochgerichts Schöffen Jacob Vacano wurde Hof- und Regierungs-Rath und in den Adelsstand erhoben. Auf ein Dank-Schreiben des Hofraths Gattermann im Namen der Stadt vom 13.2.1790 antwortete H. von Vacano unterm 5ten März von Coblenz aus:

 

Das von Ew. Gn. und dem löblichen Vorstand der Stadt St. Wendel unterfertigte Schreiben vom 13. Febr. ist mir richtig eingehändigt worden. Seitdem ich das Marche Commissariat für die Kurtrierischen Lande zu begleiten die Ehre habe, liesse ich es mir zur pflichtmässigen Sorge sein, die Truppen Durchzüge, welche obgleich die Verpflegungs Acco. weit höher als vormals getrieben worden, dennoch immer mit unvermeidlicher Belästigung verpaart sind. So einzutheilen, daß das Verhältnis jederzeit beibehalten und besonders das Amt St. Wendel so viel möglich dabei geschont werden möge, indem solches wie ich aus den Voracten (-511-) ersehe, in den vorherigen Jahren ganz übermäßig betroffen worden ist. Die Erkuntlichkeit welche E. G. und der städt. Vorstand mir hierüber durch das vorerwähnte Schreiben zu Erkennen gaben, ist für mich die angenehmste und schätzbarste Belohnung. Sollte uns in Zukunft das Loos wieder mit einem Truppendurchzuge betreffen, so werde ich mir jedesmal eine Angelegenheit daraus machen, daß das Amt und die Stadt St. Wendel als der Wohnort meiner Großeltern soviel es mir möglich und thunlich ist, geschonet bleibe, oder doch nicht zu sehr beschweret werde.

 

 Ich bitte die Vorsteher der Stadt meiner vollkommensten Hochachtung zu versichern und bin mit gleichen Gesinnungen E. wohlgeboren gehorsamster

 

Coblenz d. 5. Maerz 1790         

 

v.Vacano

 

Der Stadtrath beschloß, dieses Schreiben als ein Denkmal der besonderen Wohlgewogenheit des v.V. beim Protokolle aufzubewahren.

 

(-512-)

Heinrich Schwendler

 

geboren am 4. September 1792, war der Sohn des Maurermeisters Heinrich Schwendler und der Anna Johann Münster. 1782 war die Familie Schwendler hier zugezogen.

 

(-513-) bis (-515-) [leer]

 

 

Kurzbiographien aus Fußnoten

 

Hans Wilhelm Claus oder Clausen

war u. a. 1635 und 1659 Hochgerichts Bürgermeister. Wilhelm Claus, ein reicher Mann, Wirth zur Krone, der außer 2 Häusern, Gärten, Land, Viehstand, mehrere 1000 Fl. baares Geld, silberne und vergoldete Becher, Silberzeug, eine Menge Obligationen und auch Zinn nahe den 1000 Fl besaß, hatte keine Kinder, verehelichte sich zum 2ten Male mit einer Angela W. Jost, welche 4 Kinder aus erster Ehe hatte. Weil dieses Weib keine Kinder bekam und auch ihren Mann nicht dahinbringen konnte, daß er sie zur Erbin seines Vermögens mittels Testament einsetzen wollte, so hatte sie die Bosheit, denselben anzuklagen, als habe ihr Mann Ehebruch mit der Magd getrieben. Claus, um einem solchen schimpflichen Proceß zu entgehen, entfloh nach Metz und starb auch in diesem Exil. Nun glaubte Witwe Claus (früher Jost) Eigenthümerin von ihres Mannes großem Vermögen zu sein und solches auf ihre Kinder aus erster Ehe vererben zu können. Allein des Claus Schwester war an einen gewissen Michaelis aus Kreuznach verheiratet, deren Sohn Mathias Michaelis im Jahre 1660 bei einem Marquis de Monchy als Secretair in Diensten war, der im Kaiserlichen Feldheer gegen die Türken diente, Mathias Michaelis kam 1664 aus Ungarn zurück und verlangte das Vermögen seines Oheims, allein die böse Tante gab dasselbe nicht heraus, gab vielmehr vor, daß ihr nach dem St. Wendeler Hochgerichtsbrauch alle hinterlassenen Mobilien eigen gehörten und ihr außerdem die Leibzucht auf die Immobilien bis zu ihrem Tode zustehe. Nachdem sie mehrere Jahre in Trier prozessirt, dasselbst verloren, dann an das Reichs Kammergericht zu Speier appellirt und auch dort abgewiesen war, (1667) mußte die Witwe Claus den größten Teil des bereits als Eigenthum betrachteten Vermögens ihres unglücklich gemachten Mannes herausgeben. Michaelis blieb in St. Wendel, verehelichte sich hier, und die Demuth's Familie stammt von weiblicher Seite von ihm ab.

 

 

 

(-516-)

 

Alphabetisches Namensregister zum II.ten Theil

 

 

(-517-) Namen-Register                                                 Seite 

Adams Leonhard, S. 3                                                     222

  "  Johannes                                                                   344

Aldringen Nicolaus                                                            426

Altzfasser Michael                                                            49, 62, 76

...".... Peter                                                                      74, 85, 244

Bartholomäus von St. Wendel                                          486

Back                                                                               298

Backes Nicolaus                                                               304

Baldemar                                                                        39, 155

Beilstein Heinrich Johann                                                  443

 Becker Baltes                                                                 207, 303, 304,

                                                                                      370

  "   Hans                                                                         105

Bellenhausen Ermigarda von                                             127

Bender Maetin Dr. 445

Bentzeratto Dorothea von                                               210

  "   Margaretha von                                                        204, 210

Beurlaus Peter                                                                 48

Biedburgius Nicolaus                                                        431

Bicking Jacob und Peter und Georg                                   47, 361, 364

Blicker von Lichtenberg                                                    195

Bonl Claus                                                                       304, 369

Buchholtz Thomas                                                           213

(-518-) Born Hans Jacob                                                226, 234

  Johann                                                                      205

Borgen Jacob von                                                            426

Brompeck Nickel                                                              304, 370

Brandscheid Anna von                                                      112

Brandt Martin und Nicolaus                                               344

Braubach Alexander von                                                  195

Braun Hein. Joseph                                                          444

Breder von Hohenstein Barbara von                                 39, 155

  "    "     "    Philipp                                                          155

Brucken Catharina von                                                     145, 146

Büchsenmacher Jacob                                                     304

Bumgelber (Pastor)                                                         515

Burglonius Anna Margaretha                                             71

  "   Jacob                                                                       72

 

  "   Johanna Gertrudis                                                     72

  "   Philipp                                                                       72

  "   Philipp Christoph                                                        56

Busseck Philipp Conrad von                                              117

Buchholtz Thomas                                                           231

Cerdo Sebastian                                                              72, 455

(-519-) Cetto Heinrich                                                    489

   Phil. Jacob                                                                 410 b

   Carl                                                                          410 c

  "   Philipp                                                                       411

Damianus, Dham, d_Hame siehe Hame von

Daniel Hans                                                                     304

Daun Hans von                                                                304, 358, 369

Dautgenberger Damianus                                                 262, 343

Demuth                                                                           95

  "   Franz                                                                        103

  "   Friedrich                                                                    102

  "   Hans                                                                         101, 237

  "   Hans Friedrich                                                           102

  "   Jacob                                                                       96, 103

  "   Claus von Schafhausen                                              95, 144

  "   Conrad                                                                     95

  "   Nicolaus                                                                    96, 304, 370,

                                                                                      423,

                                                                                      103, 202

  "   Peter                                                                        103

  "   Sebastian                                                                  97, 100

   "   Wendel                                                                    103

Dörn Frei von                                                                  117

Dietherin Margaretha                                                       204

Dietz Emmrich von                                                          112

(-520-) Dietz Hans Jacob von                                         113

Dückheim Wolf Friedrich Eckbrecht von                             131

Durch-den-Wald Johann                                                   94, 417

  "    "   "  Claise                                                               94

Dechsart Alexander de Vigneuil                                         73

   Nicolaus                                                                    66 ff., 70,

                                                                                      73, 75

Enkerich Math vu                                                             376

Elsfeld Günther von                                                          418

Eltzer Cornelius                                                               97

Elver Maria von                                                                128

Engers Adam                                                                   423

Erhardt Martin                                                                 315

Eschrick                                                                          490

Eyss Dr. 81

Esch Johann von                                                             115

Faber Siegfried                                                                423

Fabricius August                                                              304, 351

  "   Johann                                                                     281, 349

Fankol Jacob                                                                   44

Fath Christoph                                                                 88, 90

Fath Christoph Wilhelm                                                    90

Faust Johann der helmstetter                                           195

Falkenstein                                                                      314

 

(-521-) Feylbecker Conrad                                             94

Feylen Mathias Pastor                                                      451

Feist Hans                                                                       304

Florchen (Florchener) Johannes                                       223

  "             Mathias                                                           226

Floger von Tholey                                                            423

Fleck Theodor (Tasch)                                                     359

Fluesakt Peter                                                                 353

Flersheim Anna von                                                         112

  "     Bernhard von                                                          112, 113

  "     Joist                                                                       112, 113, 196

  "     Johann Christoph                                                    183

Fosinger Dr. Wilhelm                                                        427

Frank Altarist                                                                   466

Frauenberg Hans Friedrich von                                         36

Friesdorf Johann Friedrich                                                197, 183

Frankenstein Hans Friedrich von                                       204

Funk Altarist                                                                    466

Feyen Carl Anton                                                             412

Gattermann Frz. Richard Maria                                         410

Gemmingen Maria Sybilla von                                           131

Gailinger Junker Werner                                                   566

Gand Marie Dominique Victor (II)                                      364

(-522-) Gentersberg Junker                                            566

Gerhard Hans Jacob                                                        85, 385

Gersbach Clais von                                                          107

Giegel                                                                             362

 

Glaser Jacob                                                                   304

Glock (Klock) vom Oberstein                                           103, 105, 109

  "  Adam                                                                        109, 423

  Arnold                                                                        109

  "  Barbara                                                                     107

  Godmann                                                                  109, 426

  "  Mauritius                                                                    110

  "  Mathias                                                                      109

  Nicolaus                                                                     108, 203

  "  Peter                                                                         103, 106, 108,

                                                                                      143, 203,

  "  Siegfried                                                                    107, 149, 423,

                                                                                      424,

  "  Ulrich                                                                         109

  "  Veltin                                                                         108

Gonderoth zu Lichtenberg                                                197

Gondorf Mathias von                                                       143, 144, 418

Grass (Grassen) Hans                                                     58, 385

Greben Peter                                                                   94

Graumandts Jacob                                                          304

Greifenclau Sophie von                                                    116

Grabinger Mauritius, Abt zu Tholey                                   340

(-523-) Greifenstein Hans                                               332, 337, 345

Gülchen Renatus                                                              175

Gudtmans Nickel                                                             370

Gymnich Johannes                                                          431

Giegel (Giegelen) Jacob                                                   362

Haffner Mathias                                                               313

 

Hadamar Franz Ernst                                                       227

Hagen Friedrich von (zur Motten)                                     116

  "   Hans Heinrich von                                                     117

  "   Heinrich von                                                              109, 116

  "   Hugo von                                                                  114

  "   Johann Ludwig von                                                    116, 150

  "   Caspar von                                                               118

  "   Maria von                                                                 135, 137 ff.,

                                                                                      143-145

  "   Nicolaus von                                                             118, 130

  "   Theoderich                                                                114

  "   Wolfgang                                                                  195

  "   Anna                                                                         119, 130

  "   Elisabetha                                                                 118, 130

Hallauer                                                                           252

Hane vom                                                                       114

 "    "  Johann genannt Boeffgin                                        115

 "    "  Lyse und Tryne                                                      115

(-524-) Hame von (d_Hame, Dhame etc.)                      363,367

  "    "  Agritius                                                                 484

  "    "  Charlotte                                                              408

  "    "  Damian Hartard                                                    406

  "    "  Damian Joseph                                                     408

  "    "  Franz Ernst                                                           407

  "    "  Johann (verschiedene)                                          8, 47, 74, 88,

                                                                                      225, 331,

                                                                                      367, 389, 409

  "    "  Johann Wilhelm (verschiedene)                             221, 232, 240,

                                                                                      306, 387, 309

                                                                                      ff., 403, 405

  "    "  Conrad                                                                 483

  "    "  Leonhard                                                              44, 241, 363, 376 ff.

  "    "  Maria (verschiedene9                                            221, 240, 376

  "    "  Theobertus (Abt)                                                  482

  "    "  Theobertus (Prior)                                                485

  "    "  Wilhelm                                                                405, 409

Hassdenteufel Johannes                                                   84, 227

Hauprichs Jacob                                                              305

Hautz Barbara                                                                 315

  "  Engel                                                                         316

  "  Hans d.a. und d.j. 315

  "  Hans Wilhelm                                                             339

  "  Jacob                                                                        315, 340

  "  Michel                                                                        333 ff., 339

(-525-) Hautz Wendel                                                    331

  "  Wilhelm                                                                      340, 385

  "  Sebastian                                                                   217, 218, 277,

                                                                                      287, 304, 315

Henrich Georg                                                                 385

  "    Nickel                                                                      385

Heckmann Anton und Wendel                                           356, 357

  "    Hans                                                                        331

Henze genannt Nebelong                                                 94

Heringen Hans von                                                          115

Hermes Jahre                                                                  410

Hess Hans Jacob                                                             387

 

Heugel Wendel                                                                 304

Hoffmann Notarius                                                          358

Hoffmann Louise von                                                       441

Holand Hans                                                                    204

Hundelingen Johann von                                                  133

Hunoldstein Vogt von Ernst Ludwig                                   131

   "       "   "  Johann                                                         130

   "       "   "  Johann Adam                                               131

   "       "   "  Nicolas                                                         131, 563

   "       "   "  Magdal. Cath. 131

Hutmacher Berthel                                                           304

    "    Peter                                                                     304

Horrey Peter                                                                   406

(-526-) Jacob von St. Wendel (Priester)                          -

Jaeckel Bastian                                                                94

Johann von St. Wendel (Prior)                                          481

Jegen Anna Rosina                                                           183

Joseph Johannes                                                             361

   "   Michel                                                                      361

   "   Sebastian (Altarist)                                                   361

Jescher Quirinius (Quatiermeister)                                    56, 64 ff.

Jost                                                                                63, 467

Juch                                                                                468

Junk Hans                                                                       94

Jochem                                                                           315

Jochem_sche Haus zum Engel                                         103

Kallenborn (Kaltenborn) Hans                                           88, 218, 240, 304, 357, 369, 379

   "              Jacob                                                           385

Kalt Johannes                                                                  178

Carl oder Carell Johann nd Philipp                                     345

     "      Martin                                                                 346

     "      Wilhelm                                                               345, 390

Kast Leonhard                                                                 204

Castello Wilhelm Joseph                                                   447

Kathardt von Carbiston Jacob von                                    38

Kleinweck Nickel                                                              304

Keller Nicolaus                                                                 440

(-527-) Kempenich Johannes von                                   344

Keller Michel                                                                    441

Kerpen Johann von                                                          196, 197

Keuper Peter (Kepper)                                                     74, 352

Criechingen Grafen von                                                    156, 168

Kinkel Heinrich von                                                           114

Koch Melchior Dr. 37

Claman                                                                           82

Class Thomas                                                                  84

Clauss Hans Wilhelm (Claussen)                                       62, 337

Klein Bast                                                                        404

  "  Christmann                                                                402

Knoll Johannes                                                                103

Koch Philipp                                                                     204

Koehler                                                                           406

 Coenen Georg und Wilhelm                                             226

Kockler Johann                                                                226, 355

Colloredo - Mansfeld Rudolph Joseph Fürst von                199

Koben Hans                                                                     94, 425

Conzon                                                                           94

Koppenstein Friedr. Stallrab von                                       181

Korb Johann                                                                    304

Krapff (Krap) Nicolaus                                                      217, 304, 369

Creins Theodor                                                                452

Cristen Hans                                                                    362

(-528-) Kremer Jackelin                                                  94

Kreusler Bartholomäus                                                     74

Krug Roland                                                                     90

Kueffer Balthasar                                                             263 ff., 380

Cues Rector von                                                              358

Cuno (Priester9                                                               413

  Sebastian                                                                   425

  "  Nickel (cone Nickels Cathrin)                                       402

Kyne Johannes                                                                412

Lambertus (Priester)                                                        413

Landschaden - Steinach Johann Philipp von                       119

Lauer Nicol                                                                      487

Lauwer Michel                                                                  304

Laux Hans                                                                       244, 304

Leyser Junker                                                                  566

Leye(n) Heinrich von (der)                                               33

   Peter                                                                        34

   "   Carl Caspar                                                              164, 190

Leyendecker Margaretha                                                  402

  "       Nicolaus                                                                277

Leonhardt Nicolaus                                                          307

  "     Peter                                                                      44, 88, 304, 369

(-529-) Letig, Franz                                                        47

  "  Franz Ernst                                                                48

  Anna                                                                          48, 49 ff.

  "  Johann Mathias                                                          48

  "  Lotharius                                                                   47, 241

  "  Obristwachtmeister                                                    48

Linster Johannes Rutgerus à                                             191

Linxweiler Elisabetha                                                        307

  "     Hans                                                                       304, 307, 308

  "     Hans Jacob                                                             308

  "     Heinrich                                                                  309

  "     Franz                                                                      309

  "     Margaretha                                                             309

  "     Michel                                                                     309, 466

  "     Christoph                                                                307

  "     Peter                                                                      309

  "     Sebastian                                                                156, 307, 308

Litthard                                                                           354

Loewenstein Hans Bernhard von                                      117

  "       Juliana von                                                            39

  "       Maria Margaretha                                                  117

Lion                                                                                348, 349

 

(-530-) Lorbecher                                                          88, 91

Lorg Nicolaus                                                                   304

Lothringen Herzog von                                                    179

Linder Jacob                                                                    74, 346

  "   Theobald                                                                   348

Ludtwig Apollonia                                                             343

  "    Nicolaus und Peter                                                    343

  "    Hans                                                                        304, 309, 343

Marschall Heinrich, Johann, Peter, Nicol.                            356, 314

Merode Margaretha von                                                   179

Maurus Abt zu Tholey                                                      169

May (Mey) Willibord Abt                                                   473

Mehlbaum Jacob von                                                       71, 74, 75-85

Johann Dieth. von Castelberg                                           71

Meminger Antonius                                                          431

Metternich Emmrich von                                                  185

Meynfelderin Adelheide                                                     133

Mynham Johannes                                                           382

Mörchen Hans Leonhard                                                  387

  "    Franz                                                                       468

Molitor Ferdinand                                                             362, 383

Moritz Anton                                                                   354

Morbach Wilhelm                                                             49, 76, 84,

                                                                                      342, 436

Motz (Moritz) Elsa                                                           402

Michaelis                                                                         62

(-531-) Motz Maria                                                        341

  Martin                                                                        316, 331, 341, 342

  "  Sebastian                                                                   217, 278, 304, 341, 370

Müller Nicolaus                                                                 439

Müller von Weiskirchen                                                     404

Mull Junker Gerhard                                                         41

Münster Bastian                                                               85

Murelbach Augustin                                                          459

Monreal                                                                           404

Nahlbach                                                                         410

Nassau-Ottweiler Albrecht von                                         195

Neipperg Anna von                                                          151-155

Nickelmann Hans                                                             345

Nicolaus von St. Wendel                                                   424

Ningelgen                                                                        401, 410, 359

Nuss Adam (Noss)                                                          74

Noisbaum Bernard (Notar)                                               423

Nassaid Adam und jacob                                                  344

 dto. Elisabetha von                                                         362

Oberstein Hans von                                                         40

   "    Philipp                                                                     40

Oecht Johannes à Schoeneck                                           426

Oettingen-Baltern Rotger Wilh. Graf von                           198

  "       "   Crato Ant. Wilh.                                                199

Oettingen-Baltern-Soetern Franz Wilh. Graf                      200

  "       " Johann Anton                                                     199

(-532-)   "    Charl. Juliane                                              200

   "       " Philippine Caroline                                              199

  "       " Christiane                                                           199

Oettingen-Wallerstein Philipp Carl Fürst von                       200

Oleatoris Philipp                                                               423

Oppenheim Johann von                                                   120

Orgelmacher                                                                   226

Orley Franzisca von                                                         135, 145, 149

Oßburg Ann Maria (von)                                                   231, 232, 391

    Hans Wilhelm                                                           221, 231, 237, 240, 257

   "   Joachim                                                                   232

    Johann                                                                    246, 257, 262

   "   Margaretha                                                              72, 221, 226,

                                                                                      231, 233

   "   Peter von Pastor                                                      417

   "   Wilhelm                                                                    246

   "   Mathias                                                                    232

Palländt von                                                                    184

Parrot Johann                                                                  245

Pistor Jacob                                                                    230

Püttlingen Barbara von                                                     156

Quad (von Landskorn Herrmann)                                     114

Roussillon von                                                                 407

Reichwein Cuno und Simon von                                        91, 355

Reiffenberg Philipp Ludwig von                                          163

Richelieu A. Cardinal von                                                  162

(-533-) Reiser                                                                383

Richter Johannes                                                             88

   "   Christophel                                                              87, 180, 355, 369

Riotte Nicolaus Johann                                                     491

  "  Philipp Jacob                                                              492

Rohr Peter                                                                       304

Rossberg Nicolaus von                                                     201

   "    Peter                                                                      143, 144, 201

Ruebern (Rieb)                                                                362

Rulben Cleßgin                                                                 94, 143

Ruffetti Anton                                                                  410 b

Ruttig (Ruttgen)Hans                                                       217, 304

Senheim Otto von                                                           163

Saarbrücken Johann von                                                  112, 119

Saarwerden Ludwig I. und II. von                                     114, 403

Schaadt                                                                          348, 485

Schank Friedrich                                                              88, 202

  "   Anna und Maria                                                         96, 97, 202, 369, 371

  "   Wendel                                                                     202

Schäberth                                                                       387

Schauwel Jacob                                                               304, 351, 382

Schauwel Maria                                                               351

Schauwenburg Thielmann von                                          123, 414

Schenk von Schmittburg Catharina                                   196

Scherer Hans                                                                   103, 297, 301,

                                                                                      304

Schertlin von Burtenbach (verschiedene9                          36

Schlinck Heinrich                                                              357

(-534-) Seiler Kuno                                                        300

Schiling von Lahnstein                                                      133

Schlabatz (Schlabachs) Hans                                           43

    "            Maria                                                             43

    "            Catharina                                                       47

Schlick                                                                            410 c

Schmidt (Smyd) Hensel                                                   94

    "        Martin                                                                88, 304

    "        Steffen                                                              88

Schmitt von Schmidtfeld Sybilla Cath.                               38

Schmittberg Philipp Georg von                                          156

Schneider Balthasar                                                         88

   "    Peter                                                                      402

Schoenborn Franz Georg von                                          199

   "      Eleonore Gräfin von                                               199

Schoe Nicolaus                                                                315

Schrotig Hans                                                                  376

Schraembgen Adam                                                        227

    "      Nicolaus                                                               228

Schwan Anton                                                                 356

   "   Johannes                                                                 74, 84, 85

   "   Nicolaus                                                                   47

   "   Sebastian                                                                 356

Schwarz Johannes                                                           416

Schwartzenberg Johann und Thielmann von                      113

      "      Heinrich von                                                       130

(-535-) Schweitzer Nicolaus                                           94

Schwendler Heinrich                                                         512

Schuler Hans                                                                   299

Schumacher Peter                                                           385

Sieglor (Siegelohr) Franz                                                  412

Siegen Hermann von                                                       422

Sickingen Hans Schweikard von                                        37

Sirk Peter (von)                                                               299, 304

Soetern von                                                                    123 ff., 470

   "   Agnes von                                                               34

   "   Adam                                                                      132, 134 ff.,

                                                                                      143,

                                                                                      145, 149

   "   Anton                                                                      132

   "   Arnold                                                                      126

   "   Bechtold                                                                  126

   "   Friedrich                                                                   127, 133

   "   Heinrich d.a. und d.j.                                                 127, 130, 133, 141

Soetern Georg Wilhelm                                                    155, 156, 161

   "   Jacob                                                                      129

   "   Johann (verschiedene)                                             118, 125, 129,

                                                                                      132

   "   Johann Ludwig                                                         39, 155, 158, 160

   "   Claus                                                                       126

   "   Conrad                                                                    161, 179, 230, 265

(-536-)

   "   Catharina von                                                          130

   "   Christoph und Philipp                                                108

   "   Johann Reinhard                                                       167, 182

   "   Ludwig                                                                     149-155

   "   Ludwig Alexander                                                     36, 161, 181

   "   Magdalena und Maria Agatha                                    183

   "   Maria Sidonia                                                           198

   "   Franz Philipp                                                             167,173,185 ff, 198

   "   Philipp                                                                      126

   "   Philipp Christoph Churfürst                                        161-179

   "   Philipp Christoph I Domherr                                       155

   "   Philipp Christoph II Domherr                                      182

   "   Rosina                                                                     118, 130

   "   Thomas d.a. und d.j.                                                127, 128, 132

   "   Wilhelm                                                                    123

Stackler Johann Christian                                                 432

Stein Johann vom                                                            33, 35, 118

  "  Cuntze vom genannten Stubder                                 40

  "  Martin vom                                                                41

  "  Siegfried                                                                    34

Standt                                                                             410

(-537-) Stein-Kallenfels von Dorothea                             37

  "     "    Elisa u. Maria Barbara                                         37, 181

  "     "    Friedrich Ludwig                                                 38

  "     "    Friedrich                                                            36, 37, 39,

                                                                                      155

  "     "    Georg                                                               36

  "     "    Johann Friedrich und Friedr. Wilhelm                   37

  "     "    Melchior                                                            119

  "     "    Maria                                                                 118

  "     "    Otto Nicolaus                                                     38, 400

  "     "    Wolf Heinrich                                                     35 ff.

Steininger Nicolaus                                                           493

    "    Nicolaus und Philipp Jacob                                       509

    "    Johann                                                                  501

    "    Richard Maria                                                         494

Steuffe Clesgin                                                                42

Streif von Castel Lamprecht                                             35

Streck Petrus                                                                  460

Strube Eberhard                                                              416

Stuber Johann, Claus und Philipp                                       41, 142

Stutzel Heinrich                                                               418

Stenz vom Freim                                                             408

(-538-) Studigel von Bitsch (von Gentersberg)                566

Tack Johann Joseph                                                        443

Tasch, siehe Heck                                                            359

Theobald                                                                         300

Tholey, Thole, Theulen                                                     309

  "   Abt Johannes                                                            486

  "   Hans                                                                         304, 309, 318

  "   Johannes                                                                  310, 423

  "   Michel                                                                       314

  "   Nickolaus                                                                  83, 310-314, 402, 404

  "   Simon (Seimet)                                                        61, 85, 310, 402

Thomas Hans und Suntgen                                              316

Thomm Hans Adam                                                         344

Trinkler Nicolaus à Abt                                                      178

Trost Wilhelm                                                                  444

Thiery Carl                                                                       103

Thiebaut Nicolaus                                                             332

Ursch Lucas und Ottilie                                                     345

  "  Mathias                                                                      344

  "  Peter und Rupprecht                                                   344

Vacano                                                                           410

Veider Anna Maria von                                                     73

Veider Johann Heinrich von                                              73

  "   Cornelius                                                                  346

Vietor Math.                                                                    332

Virburg Anna Kreppin von                                                 112

Vilquin                                                                             404

(-539-) Vogt Johannes                                                   467

Vogt Altarista                                                                  467

Voltz (Foltz) Peter                                                           218, 248, 337, 356, 369, 378

  "  Wendel (verschiedene)                                               88, 356

Weber                                                                             343

Wernikan et Cohoredum von                                           408, 409

Wassnich                                                                         411

Weicherdingen Anna Juliana von                                       72, 87, 375

     "      Joachim                                                              233

Weisgerber                                                                      347

Weiler Bartholomäus                                                        434

  "   Christoph                                                                  438

Weckbahr Nicol.                                                               344

Wentzel Martinus                                                             94, 376

Wernher von St. Wendel                                                  423

Wildperger Melchior                                                          587

Wildburg Catharina von                                                    118

Wilhelmy Adam                                                                387

Wiltho genannt Wyso                                                       94

Wirsch, Amtsverwalter                                                     230

Winnenburg-Beilstein Wilhelm von                                     185

Wittgenstein Graf von                                                      198

Wyrich (Weyrich) Jacob                                                   304

Wolf - Leiser                                                                    195

Wüllenweber Theiß                                                           307

Willig                                                                               44

Ziegler Hans                                                                    297, 299, 300, 370

Zimmermann Ludwig                                                       298, 300

Zangerle                                                                          35 f., 103, 357

(-540-) Zant Ludwig von                                                195

Zalting Sebastian                                                             149, 425

Zern Johann Peter                                                           226

Zoller                                                                              71, 193, 230

Zolly                                                                               105, 203

  "  Anna                                                                          222

  "  Anna Margaretha                                                        70, 71

  "  Dorothea Margaretha                                                 222 ff.

  "  Hans Diether                                                              229

  "  Heinrich                                                                     56, 224

  "  Hans Friedrich                                                            204, 304

  "  Johann Friedrich                                                         211, 229

  "  Johann Moritz                                                            215, 218, 221, 229, 240, 241

  "  Lorenz                                                                       221

  "  Johanna Gertrudis                                                      223

  "  Margaretha                                                                227

  "  Moritz                                                                        203

  "  Philipp Wolf                                                                204, 230

  "  Urban                                                                        108, 203

  "  Ursula                                                                        229

  "  Wilhelm Heinrich                                                         229

Weyerbach - Dalberg                                                       116

(-541-) Zweibrücken Gustav Pfalzgraf von                      441

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