Schriftzug

Ein Brief aus dem Feld

 

Am 13. Januar 1871 nimmt der Königlich Preußische Notar Keller in seinem Büro St. Wendel eine recht verwickelte Sache auf. Drei Männer sind vor ihm erschienen: der Wagner Peter Scheid aus Bliesen, der Feldhüter Peter Keller aus Namborn und der Ackerer und Wirt Peter Sesterheim, ebenfalls aus Namborn.

 

Ihr Anliegen ist es, das Vermögen der verstorbenen Eheleute Jakob Grambo und Katharina Funk aus Namborn aufzunehmen. Denn die haben zwei minderjährige Kinder hinterlassen, den 11 Jahre alten Peter und den fünfjährigen Johann. In einem solchen Falle hat der Gesetzgeber auf Basis des damals geltenden bürgerlichen Gesetzbuches, dem sog. Code Civil, vorgesehen, daß bestimmte Experten das hinterlassene Vermögen listen und schätzen, um die hinterlassenen Kinder zu schützen. Zum Beispiel vor Betrug durch ihre Vormünder.

 

Letztere sind die drei erschienen Männer. Peter Scheid ist gesetzlich angeordneter Hauptvormund der beiden Jungen, Peter Keller der obligatorische Nebenvormund (quasi ein "Wächter" des Hauptvormunds). Sesterheim dagegen tritt als Bevollmächtigter von Peter Ditzler auf, einem Hirten aus Namborn und Vater mindestens einer minderjährigen Tochter, die Elisabeth heißt und von ihm Luise gerufen wird. Ditzler ist Witwer und wurde vor einiger Zeit schon zur Armee einberufen.

 

Am 15. November 1870 hat er an seine Eltern in Namborn einen Brief geschickt, in dem er u.a. auch seinen Bevollmächtigten benennt. Das ist auch der Grund, warum sich dieser Brief hier in der Akte befindet.

 

Ditzler hat Erfahrung im Schreiben, das sieht man an seiner Schrift, die ziemlich ordentlich und relativ leicht lesbar ist. Seine Orthographie ist katastrophal. D.h. er war schreibgeübt, hatte aber von Rechtschreibung nicht viel Ahnung. Er schreibt, wie er es zuhause auch auf Platt sprechen würde.

 

Dennoch ? oder gerade deswegen ? ist dieser kurze Brief aus dem Feld ein interessantes Dokument, das durch Zufall in unsere Zeit gerettet wurde. Ich habe bei der Abschrift die Orthographie beibehalten, zur leichteren Lesbarkeit aber die Zeilenumbrüche angepaßt.

 

Das Original liegt im Landesarchiv Saarbrücken im Bestand Notariat St. Wendel, Notar Keller, Nr. 11322 vom 13.01.1871.

 

Ein Rat: Lesen Sie den Text laut, das hilft beim Verständnis.

 

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