Schriftzug

(pag. 16)

 

1. Kirchspiel Tholei.

 

1, Tholei, der Hauptort des OberAmts. Der Flächengehalt seiner Gemarkung ist nach neueren Vermessungen = 2788 M(orgen), 28 R(uthen), 71 Sch(uh). Diese componiren sich aus

 

M.

V.

R.

S.

 

41

-

25

11

Hauspläzen

202

2

21

89

Gärten

320

3

--

80

Wiesen

1743

-

17

96

Ackerfelder

448

-

17

70

Waldungen

27

3

2

25

Rothecken, und

4

2

7

--

Weiher

 

Die Landesherrlichen DomainenGüter auf Tholeier Bann bestunden zur Zeit der Abtretung an das PfalzGrävliche Hohe Haus in dem Junkerwald, einem lichtgehauenen HochWald von 76 M. 2. V. 19. R und einem zur Wiese trocken gelegten Weiher von 2 M. 2 V. 19 R.

 

Für die Herzogliche Beamten und den Receptor wurden dazu 3 Häuser mit Zugehör erkauft, deren Gehalt einschlieslich des Areal-Maßes von den Gefängnissen zu 11 R. 24 Sch. und einschlieslich der Gärten beträgt 4 M. 1. V. 31. R. 58. S.

 

Dann sind Landesherrschafts wegen zwey Ställe zur Aufnahm der Vieh Märkte erbauet worden.

 

(pag. 17)

Das eigenthümliche Geländ der an der Abend Seite des Orts gelegenen Abthey, auf diesem Bann ist stark:

 

 

M.

V.

R.

S.

Kloster Gebäulichkeiten u. Enclos des Klosters

11

1

29

65

Gartenland

26

-

29

42

Wiesen

101

2

3

20

Ackerfeld

385

-

2

9

Waldung

14

2

7

-

Weiher

4

2

7

-

Zusammen

543

2

5

36

 

Der Pfarrkirche gehören 2 M. 21 R. 16 S. Gärten, 3 M. 3 V. 18 R. 4 S. Wiesen und 10 M. 3 V. 10 R. Ackerland, welche durch den Kirchenrechner verwaltet werden. Pfarr-Witthum ist nicht vorhanden, dagegen an gemeinem Land 558 M. 1 V. 30 R. 51 S. welches ausschlieslich darunter begriffener 356 M. 3 V. 23 R. 70 S. gemeiner Waldungen, gröstentheils erst durch die neue Bannvermessung und dabei zu Stand gekommene Ausgleichung mit den Bannes Erben oder Eigentümern des Schaftbaren Landes in den Besiz der Communität als deren Patrimonium übergegangen ist.

 

(pag. 18)

Von obenberührtem schaftbaren Land releviren über zwey Drittheil als Erbzinns Gut vom Haus Schaumburg, und ohngefär ein Drittheil Von der Abthey Tholey. das leztere trägt den Namen des Schweighauser Guts, Von dem im jeZigen Tholeier Gemark an dessen westlicher Seite gelegen gewesenen nunmehro aber gänZlich abgegangenen Weiller Schweighausen, dessen Name übrigens in den Tholeier Impositions Listen bis zum Austausch vorgekommen ist.

 

Außerdem Ziehet das Erzstift Trier Zur Kellerey St. Wendel Von einem Distrikt Land, Ixweiller genannt, 84 M. 21 R. betragend, jährlich 12. Kappen oder 6. Räder-Gulden und gehöret das Eigenthum dieses Lands, seiner Lage auf Tholeier Gemark ohngeachtet, den Bannes Erben Von Gronig zu.

 

Ferner kommen an das Haus Dagstuhl Von einer Wiese auf Tholeier Bann an Erbzins jährlich 9 Albus.

 

(pag. 19.)

Die Bestandtheile des in Kultur stehenden Landes sind verwitterter Basalt, Thon, Schiefer, Leimen und Letten.

 

Anbrüche von festem reinem Sandfelsen sind sparsam, dagegen finden sich auf mehreren Cantons Eisenerze.

 

Große und kleine Zehenden beziehet die Abtey, welcher die Pfarrei incorporiret ist und welche den Pastor und einen Vicarium mit jährlich 750 Pfund zu saliren hat. Den Schulmeister unterhält das Kirchspiel mit jährlich 350 Pfund lothringischer Währung fixen Golds.

 

Die Lage des Orts an der mittägigen Seite des Schaumbergs, nebst der Eigenschaft des Grund und Bodens begünstigen die Obstbaumzucht vorzüglich. Sommerfrüchte geraten wohl auf dem Bann, auch Winterfrüchte, welchen jedoch nicht sowohl die Höhe der Gegend als die Früjahrs-Froste oft hinderlich sind.

 

Der Zehendenertrag nach Tholeyer Maßung gerechnet war im Jahre 1787

 

(pag. 20)

 

 

 

Malter

Faß

 

An Korn

24

1

 

an Haber

46

4

 

an Gerst

-

 

 

im Jahre 1790

 

An Korn

16

2

 

An Haber

44

 

 

an Gerst

8

 

 

An Bächen fehlt es dieser Gemarkung, ein Flüßlein ausgenommen, welches durch den Zusammenfluß einiger Quellen formiret, - zwischen der Mittag und Abend-Seite unter dem Namen des Tholeyer Bächleins nach Sozweillerund daselbst in den Thelbach fließet.

Am Flößgen unter der großen Brühlwiese hatte die Abthey eine eigentümliche Mahlmühle stehen, die im jezigen Jahrhundert eingegangen sein soll.

 

(pag. 21.)

2. Schaumburger Hof. Er hat seinen eigenen Bannbezirk, gehöret der Landesherrschaft als Domainenguth, schließt sich an die Tholeyer Gemarkung an und nimmt den obersten Theil des Schaumberges und eine Strecke seiner mitternächtigen Seite ein; Sein geometrischer Gehalt ergab sich nach neueren Vermessung zu:

 

M.

V.

R.

 

10

3

14 1/2

Hofgering und Gärten,

27

-

--

Wiesen

275

2

9

Ackerland und Hecken

313

1

23 1/2

im ganzen

 

Seine Benennung führet auf die Vermutung hin, daß der jezige Hofbezirk zu der auf der Berspize erbaut gewesenen, dermalen ganz verfallenen Burg gehört habe.

 

Das nunmehr existirende Hofhauß ist in der ersten Quart des zu Ende gehenden Jahrhunderts vom Schaumburger Beamten Le Payen aufgeführt worden.

(pag. 22)

 

Als ehemalige Dependenzien von dieser Burg haben die meisten landesherrlichen Schaft-Renten und Prästationen der Leibeigenen des Souverain im OberAmtsbezirk einen Bezug.

 

Die Untertanen in der Meierei Bettingen und Limbach sind schuldig dem Capitaine oder nachherigen Beamten auf Schaumburg zu Nittel an der Mosel oder in gleicher Weise von 10 Stunden zwei Wagen Wein in der Frohnd herbei zu führen.

 

Eben dieselben sind verpflichtet Haber und Langhalm auf den Wiesen des Burgguths zu mähen, zwei Tag die Hecken zu rodten und schifflen, sie zu besäen und das Korn zu schneiden, auch die Korn Aecker zu pflügen, bei dieser Feldarbeit mußten ihnen vorher die im Jahre 1768 an Nassau-Saarbrücken vertauscht wordene Meierey Wiesbach helfen.

 

Dermalen muß jeder Leibeigener in beiden bei Schaumburg verbliebenen (pag. 23) Meiereyen über vormelter Arbeit jährlich 3 Tag mit der Hand und jeder, der eine eigene Fuhr hat, fünf Stunden mit Ackern frohnen, der Hofpachter dagegen ein ohnbestimmtes Mittagessen, denen welche mähen, insbesondere aber mit Gemüß und Fleisch verabreichen.

 

Den Leibeigenen von Tholey liegt ob, den auf dem Hof gebaut werdenden Hanf zu ropfen und zu brechen, 1 Tag Disteln und Unkraut im Haber auszujäten, 3 Tag mit einem Pflug zu ackern und die Hofwiesen im Brühl zu mähen gegen die gewöhnliche Kost. Die landesherrlichen Leibeigenen zu Sozweiller müssen zur Habersaat, Brach und Wintersaat jedesmal zu einem Tag fünf Pflüge, ferner zur  Einführung der Früchten fünf Wagen jeden einen Tag geben, und jeder Leibeigener (pag. 24) des Jahres einen Tag mit der Hand frohnden, davor beziehen die Fuhrleute außer dem Mittagessen jeder täglich drei Pfund Brot, die übrigen die gemeine FröhnerKost.

 

Die Alzweillerer Unterthanen haben jährlich 1 Tag bei Kornsäen, 1 Tag bei Habersäen, 1 Tag zur Brach jedesmal gegen gewöhnliche Kost einen Pflug und eine Egge zur Frohnd zu stellen und jährlich drei Handfrohnden zu prestiren.

 

Die drei herzoglichen Zinshäuser zu Marpingen sind jährlich drei Tage mit drei Pflügen und zwar der Zinsträger aus jedem mit einem Pflug zu frohnden und drei Handfrohnden gegen gleiche Kost zu leisten schuldig.

 

Aus Rodt im Dagstuhlischen muß jeder Bauer drey (pag. 25) Handfrohnden gegen herkömmliche Kost prestiren (leisten). Ebensoviel Handtfrohnden und noch Heufahrten müssen die Gemeinden Lindschied und Niederhofen leisten. Die Untertanen zu Exweiller müssen jährlich drei Wagen mit Stangen auf die Burg liefern.

 

Gleiche Stangenlieferung zur Verwahrung der Feldfrüchte gegen Weydschaden lag in alten Zeiten mehreren Gemeinden ob, ist aber so wie die Frohnd der Beifuhr des BeamtenHolzes, welche die Zennerey Linden zu 17 Wagen, die Zennerey Bliesen zu 3 Wagen, der Ort Winterbach zu 1 Wagen, jeder Bauer zu Schweighaußen zu 1 Wagen, die Familie Creuz zu Alzweiller und die von Botts Claus zu Marpingen jede ebenfalls zu 1 Wagen jährlich traf, desgleichen die Weinfuhrfrohnden, welche in Marpingen mit 1, Sozweillermit 3, Imsbach mit 1, Tholey mit 1 und Wiesbach mit 4 Wagen jährlich für den Capitaine (pag. 26.) auf Schaumburg zu prestiren hatten, in Abgang geraten.

 

Aehnliche Beschaffenheit hat es mit den von alters herkommlich gewesenen Frohnden der Nassau-Saarbrückischen Dörfer Leymersch und Wallscheid wegen besizenden FreiGütern in der Meierey Wiesbach, jährlich eine Muid Salz von Dieuze auf die Burg zu führen.

 

Von Castel und dazugehörigen Ortschaften Buweiller, Kostenbach und Rathen jährlich von jedem Fuhrmann gegen eine Suppe und Brot einen Tummel-Korn dahin zu fahren.

 

Die Meierey Wiesbach den Dung auszuführen. Der nemlichen Meierey der Kirchspiele Bettingen und Ort Limbach in jeder Haushaltung ein Pfund Werk zum Spinnen.

 

Den zu Tholey und Sozweiller den Haag um den großen Weiher zu unterhalten, welche (pag. 27) wie einige andre der Burg verlorengegangen sind.

 

Dagegen haben noch dermahlen die Gemeinden Alzweiller, Marpingen, Winterbach, Bliesen, Gontersweiller (Gonnesweiller), das sogenannte Oberthal, so dann Lindschied (Lindscheid), und Niederhofen Koppelheu in Natura zu liefern, welches zusammen auf jährlich 25 Centner gerechnet wird.

Ferner an Greventschafften-Haber nach Abzug der Meiereygebühren

 

 

Malter

Alzweiller

18

Marpingen

9 1/2

Winterbach

6 1/2

Bliesen

8 1/2

Guidersweiller (Guidesweiller) und das Oberthal Linden und Osenbach

6 1/2

Lindschied

6

Niederhofen

2

Hierzu die Abthey Tholey

1

Tholeyer Maßung

58

 

Der übrigen Preestationen, welche nicht einen direkten Bezug auf die alte Burg haben, wird hier keine (pag. 28) spezielle Erwähnung getan, sonderen deren Betrag in dem am Schluß befindlichen Rentenrechnung unter den anderen Domainial-Einkünften in Auswurf gebracht und nur noch bemerkt, daß zur besagten Burg von alters Tholey und Sozweiller die Baureparationes-Frohnden zu leisten, zu neuem Burgbauwesen aber alle Meiereien die ehemalige Castellaney mit Fuhrwesen und Handarbeit zu concurrieren hatten.

 

Der ganze Hofs Bezirk ist besiZstandsmäsig zehendfrei. In den neuestens Verpachtungen sind die Domeinenwiese Tholeyer Banns zu 2 M., 2 V. 19 R. und die Marpinger Banns von ungefähr gleichen Gehalts zum Hof geschlagen und ist der Hofpachter schuldig zur jährlichen Schuldigkeit der Gemeinde Tholey dafür abgesondert von seinem (pag. 29) Pachtschilling 19 Livres beizutragen.

 

Grund und Boden ist fruchtbar, jedoch die Wintersaat noch mehr als auf Tholeyer Gemarkung der Beschädigung durch Frosten ausgesezt; auch auf meheren Pläzen ist der baubaren Erde mit Rücksicht auf die Nähe darunter befindlicher Felsen zu wenig.

 

Auf dem Hofbezirk befinden sich Spuren von Eisenstein, auch von Agath und Jaspis.

 

Solcher Bezirk ist anbei mit seiner Weis-Servitut belastet, dagegen in Ansehung des Weidestrichs auf den Hofbann eingeschränkt.

 

(pag. 30)

 

3. Sozweiller hält nach der neueren Vermessung an

 

 

M.

V.

R.

S.

Hauspläzen

29

2

6

45

Gärten

66

2

19

 4

Wiesen

268

-

2

11

Ackerland

1657

1

1

53

Rothecken

70

3

31

56

Hochwald

1024

3

7

23

Gräben

8629

-

3

25

 

3203

1

7

17

 

 

 

M.

V.

R.

S.

Davon gehören der Abtey Tholey als Eigentum die Engscheide Hofgebäude nebst Hofgering

2

 

 

 

an Gärten

2

3

12

 

an Wiesen

39

1

1

30

an Ackerland

229

2

13

65

an Hochwald

892

 

14

22

überhaubt

1165

3

9

17

 

Die Erbgräfin von Oettingen-Sötern besizet als lehenrührig von der Abtehey Tholey dan in den Gemarkungen Sozweiller, Bergweiller, Neupel und Winterbach zerstreute Humbrechtslehen. Hierzu gehören in Sozweiller Bann als Eigenthum

 

 

M.

V.

R.

S.

Gärten

 -

3

24

75

Wiesen

 3

2

24

23

Aecker

 9

1

10

80

 

13

3

27

78

 

 

Als Zinsguth

 

 

M.

V.

R.

S.

Ackerland in Sozweiller

34

2

30

87

Ackerland in Bergweiller

17

1

12

50

 

(pag. 31)

 

Wiesen in Sozweiller

 9

1

23

47

Wiesen in Bergweiller

 2

1

14

25

Rothecken

 2

2

29

--

 

66

2

14

 9

 

welches Land im Besize Sozweillerer und Bergweillerer Bauern stehet, die davon jährlich zum Hauß Dagstuhl an Korn 3 Malter 4 Faß, an Haber 2 Faß und an Geld 3 Gulden 5 Bazen als Schaft von zehentbaren Frücken, auch ebenmäßig den Zehenden an den Lehensträger und nicht an die Abtey zu entrichten haben.

 

Den Hochgerichtsherrn zu Eppelborn gehören zu Sozweiller eigenthümlich 3 M. 2 V. 22 R. 40 S. Ackerland; der Kirche Tholey dergleichen 3 M. 2 V. 80 S.

 

Der Freiherr Zandt zu Weißkirchen ziehet jährlich an Erbzins von 17 M. 3 V. 18 R. 12 S. zwei Faß Haber und einen Kappen (Kapaun).

 

(pag. 32)

 

An Gemeindeländereien enthält die Gemarkung

 

 

M.

V.

R.

S.

Haußpläze

-

2

30

35

Gärten

1

1

25

66

Wiesen

22

3

28

91

Aecker

129

2

 1

75

Hochwald

132

2

25

 1

Gräben

86

-

 3

25

 

373

1

18

93

 

 

Im Dorf an der durchfließenden Thelbach stehet eine Mahlmühle, wozu die landesherrliche Leibeigene zu Sozweiller und Tholey gebannt sind; ihr Arealgehalt ist eineschlieslich 14 R. Garten 3 V. 28 R. 29 S., der zur Mühle gehörigen Wiese 2 M. 3 V. 3 R. 50 S.. Sie gehörte zur Königlichen Domaine und war um jährlich 3365 Livres zulezt in Temporalbestand, ist aber seit zwei Jahren um Korn und Haber in Erbpacht gegeben.

 

Oberhalb derselben ist eine Oehlmühle, die dem landesherrlichen Domaine jährlich 15 Livres Wasserlaufs Recognition (pag. 33) einbringt und höher hinauf eine kleine Walkmühle, wovon die Abthei jährlich 30 Xer beziehet.

 

Lezter sind die Besizer des EigenGuths zu 27 M. 9 R. 48 S. im Gehalt, mit jährlich eintätiger Handfrohnd und einer Weinfahrt nach Drohn statt des Zinses verpflichtet. Auch ziehen vom abtheilichen Schaftland zu Bergweiller noch 8 R. Garten und 25 M. 29 R. 2 S. Wiesen, so dann von dem Schweighaußer Schaft, Tholeyer Banns 5 M. 1 V. 12 R. 52 S. Ackerland auf Sozweiller Bann herüber. Das übrige Schaftland releviret vom Landsherrlichen Domaine.

 

Die Zehenden, außer vom Humbrechtsland, stehet der Abthey Tholey zu. Es betrug die diesfallsige abtheylich Einnahme

 

im Jahre 1787

Malter

Faß

Korn

24

1

Haber

46

4

 

(pag. 34)

 

im Jahre 1790

Malter

Faß

Korn

25

4

Haber

43

3

Gerst

5

4

 

Die Hauptteile der Sozweiller Baufelder scheinen Leimen und Thonschiefer zu sein, Lagen von Blättel EisenErz finden sich häufig in lezterem, eine schriftliche Nachricht vom Jahre 1718 besaget, daß damals Röthelstein auf dem Bann gegraben worden. Durch Sozweiller führet die von Tholey nach Sarrelouis führende und bis und die Schaumburger Grenze angelegte Chaussee.

 

Der in der Gemarkung gelegene abtheyliche Engscheider Hof hat keine Vorrechte und muß der Hofmann sein Weidvieh zur gemeinen Herd treiben.

 

Im Engscheider Wald hat die Gemeinde das Lesholz und auch die Schmalzweide, leztere gegen eine Recognition von 1 Petermännchen und 1 Ei von jedem Schwein unter einjährigem Alter.

 

(pag. 35.)

 

4. Bergweiller

 

in den lothringischen Schazungen Mandements "Viller im Loch", in älteren Schriften bloß Weiller, lieget von Sozweiller gegen Mitternacht in dem engen Thal, welches der Thelbach bei seinem Einlauf aus dem Thelener Bann in das Schaumburger Gebiet bildet. Es hält an

 

 

 

M.

V.

R.

S.

Haußpläzen

19

2

31

91

Gärten

47

1

23

54

Wiesen

84

3

11

41

Ackerland

826

2

26

6

Hochwaldungen

360

1

14

44

Rothecken

72

2

9

59

Gräben

20

-

-

-

Triften

21

-

18

8

 

1432

3

7

3

 

Darunter befinden sich an abtheylichem Eigenthumsland

 

 

M.

V.

R.

S.

Haußpläzen

1

 2

7

4

Gärten

3

3

2

44

Wiesen

6

 2

29

43

Aecker

23

1

23

53

Hochwaldung

30

1

16

52

 

65

3

114

96

 

(pag. 36.)

 

Diese Abtheylichen Besizungen schließen zugleich das geometrische Maß von

a) einer Mahlmühle am Thelbach, die auf Zeitpacht für jezt verliehen ist, und

b) von der auf der M.seite des Bergs stehende St. Blasius Capelle nebst dabei erbauten Eremitenwohnung ein.

 

Die zu benannte Capelle jährlich auf Blasius- und Marcus-Tag geschehende starke Wallfahrten geben zu einer Weinschenksrente Anlaß, die vorher vom Landesherrlichen Domaine, einschlieslich dem freien Weinschank am Freitag nach Pfingsten in Tholey abwechselnd mit der Abthey in jedem zweiten Jahre verliehen, nunmehr aber vollständig durch abtheyliche Abtretung der Landesherrschaft erworben worden; der jährliche Ertrag kann im Durchschnitt 18 Fl seyn.

 

(pag. 37.)

 

Zum Humbrechtslehen gehören auf Bergweiller Bann außer den schon bemerkten Schaftgütern 4 M. 24 R. 40 S. eigenthümliches Ackerland. Sonsten liegen auf diesem Bann an gemeinem Land

 

 

M.

V.

 R.

S.

Haußpläzen

-

 1

23

78

Gärten

2

 1

11

74

Wiesen

11

 2

8

22

Ackerland

199

 3

20

-

Hochwald

329

 3

29

92

Rothecken

1

 1

19

64

Tiefe Gräben

20

-

-

 --

Triften

21

 -

18

8

 

586

3

3

38

 

An dergleichen

 

M

V

R

Sch

 

der Gemeinde Tholey zuständig

12

 2

24

18

 Ackerland,

der Gemeinde Steinbach zuständig

18

 3

19

-

 Ackerland

der trierischen Gemeinde Hasborn

7

 16

78

-

 Ackerland,

den Schaumburger Schaftpflichtigen zu Tholey

19

24

 94

 

 

und den Dersdorfer Schaftbauern

 4

2

16

 5

 Ackerland.

 

durchgehends Ackerfelder.

 

(pag. 38.)

 

Grund und Boden kommen dem auf Tholeyer Gemark nahe. Die Felder sind demnach größtenteils fruchtbar, nur ist der Ackerbau wegen der steilen Berge und Hügel kostbar und beschwerlich.

 

Bergweiller und Sozweiller formieren eine Meyrei und sind in den Impositionsrollen als eine Gemeinde angesehen, dem Besizstand nach aber in Bann und gemeinsamen Nuzen von einander gänzlich abgesondert. Die Abthey Tholey ist in Besiz der Zehendrechten ausschlieslich der  lehnbaren Humbrechtsschafts- und Eigenthumsländereien.

 

Im Jahre 1787 bezog sie

Malter

Korn

17

Haber

26

im Jahre 1790

Malter

Faß

Korn

15

3

Habe

 22

5

Gerst

6

5

 

(pag. 39)

 

5. Alzweiller liegt eine halbe Stund von Tholey gegen M.. Es ist zwar vor 20 Jahren das zinsbare Ackerlfeld ausgemessen und die Stükteilung aufgehoben worden, das Messungsgeschäft aber ohnvollständig geblieben, daher der Gehalt des zum Dorf gehörigen großen Bannes hier nicht angegeben werden kann. Das von der Abthey Tholey relevirende Alzweiller Lehen, welches außer den Abflüssen der Grundgerichtsbarkeit und des Leibeigenschaftsrechts jährlich an Geld 20 Fl. 23 Albus, an Korn 24 Mltr. 2 Fas, an Haber 1 Mltr. 4 Fas, an Hühner 48 Stük eingebracht hat, ist zum Herzogtum mit dem Haus Hatteweil erworben, einige Zeit durch poßendiert (inne gehabt), in der ersten Hälfte des 30jährigen Krieges aber ohngiebig (pag. 40.) geworden und bisher verblieben ist, ergeben die RegiminalAkten des breiteren.

 

Ohnbelehret, ob die Sache auf sich beruhen oder zur Ausführung der Herzoglichen Ansprüche auf eine oder die andere Weise geschritten werden soll, führet man hier aus Bruchstüken der Schaumburger Oberamtsakten an, daß als im Jahre 1609 der fremden Grundherrn Leibeigene im Schaumburger Gebiet zur Schaumburger Baufrohnden zu leisten sich geweigert und ein Mandat des Teutschen Ballisthum sich zugezogen, in den Insenuat-Urkunden die zweibrückische Untertanen obenan genennet und in einem Bericht des Lothringischen Raths Renuel de 1617 - 1621 zu 17 Untertanen der Herzog (pag. 41.) zu Zweibrücken neben dem Abt zu Tholey als Grundherrn gemeldet worden.

 

Auf dem Gemarkung liegt etwas abtheylichen Landes. Zu der im Dorf vorhandenen Capelle, in welcher die Abthey an jedem Samstag eine Messe lesen laßen muß, gehören etliche Wiesenstüker.

 

Der Bann ist größtentheils fruchtbar, der Boden mehr wie Tholey mit Sand vermischet. Nahe beim Dorf, gegen Tholey zu, auch anderwärts, wird Walker-Erde gegraben. Die Gemeinde-Waldungen halten ungefähr 481, die Rothhecken 180 Lothringische M., welche gegen vier Fünftel eines zweibrückischen. Unten am Dorf gegen Marpingen zu ist eine Mhalmühle, die von der Abthey als Erbbestand releviret.

 

(pag. 42)

 

Der Zehenden stehet ausschlieslich der Abthey zu. Er brachte im Jahre 1787 Korn 45 Malter 7 Faß, Haber 93 Malter 4 Faß, im Jahre 1790 Korn 53 Malter 5 Faß, Haber 87 Malter 3 Faß, Gerst 11 Malter.

 

6. Winterbach, eine halbe Stunde weiter von AlZweiller gegen St. Wendel zu gelegen. Der zu diesem Dorf, dessen Bauern verhältnusmäßig unter allen Schaumburger DorfsGemeinschaften im besten Wohstand stehen, gehörige fruchtbare Bann bestehet aus

 

M.

V.

R.

Sch.

 

32.

1.

12.

57.

HaußpläZen

78.

-

22.

12.

Gärten

135.

-

-

6.

Wiesen

1216.

1.

31.

56.

Aekern

419.

1.

30.

50.

Hochwaldung

68.

1.

15.

39.

RothHecken

4.

-

8.

-

Triften

1953.

3.

24.

20.

 

 

(pag. 43.)

Unter der Hochwaldung ist der den Bann durch ziehende Theil des untern zum Landes herrlichen Domaine gehörigen Gehammes mit 105 Mg. 29 Rth. begriffen. Die übrige 314 Mg. 1. Vr. 1 ½ Rth. sind gemeines Eigentum, eben so auch

 

 

M.

V.

R.

Sch.

an Gärten

6.

2.

9.

51.

Wiesen

27.

3.

1.

11.

Aekern

158.

1.

11.

49.

Rotheken

26.

3.

9.

25.

und Triften

4.

-

8.

-

 

Der Abthey gehören VonWegen des Hofes Wellesweiller

 

an Wiesen

 

19.

1.

-

50.

Akerland

 

23.

1.

4.

75.

Rothecken

 

3.

1.

2.

25.

 

 

 

45.

3.

7.

50.

 

 

Der Capelle zu AlZweiller

an Wiesen     -.3.23.-

der Kirche Marpingen

an derglei.     -.1.-.30.

der Pfarrei Bliesen

an Ackerland 5.-.18.75.

Zum Humbrechts Lehen gehören auf diesem Bann 20 Mg. 7 1/3 Rth. Akerfelds, wovon das Haus Dagstuhl außer dem Zehenten (pag. 44.) Jährlich 1. Mltr Korn, und 6 B(atzen) 14 g. Geld beZiehet.

 

Unter den Renten welche zuerst die Von Gundersberg Von der Abtey Tholei Zu Lehen empfangen, nachher die Von Leyßer und zulezt die Von Bawyr besessen, leZtere aber in neuerer Zeit an die Abtey gegen ein LöseGeld wieder abgetreten haben, fallen Von Bauern Gütern Winterbacher Banns jährlich 3. Mltr. 2. faß Korn und 1. f. 40. xr Geld Schafft.

Die Zehenten sind ebengedachter Abtey mit Vorbemerkter Ausnahm und der Einschränkung fällig, daß von 49 M. 3 V. 25 Rth. 71. Sch. Akerlands nur der 30te Theil der Zehentbaren Aerndte abgegeben wird.

 

Ihr Ertrag war:

 

1787

1790

 

M. F.

M. F.

Korn

18. 1.

28. 1.

Haber

29. 3.

25. 1.

Gerst

5. -

4. 1.

 

(pag. 45.)

 

Um den Betrag der 1790er Früchten zu berechnen, muß dieser Zehent Auswurf ohngefähr 20. mal angenommen werden.

 

Auf dem Bann finden sich KalkAdern, sie waren aber bisher zu geringfällig um benuZt werden zu können.

 

In dem zu Winterbach gehörigen Theil des Gebrüchs an der WurZelbach geben angestellte Versuche aus, daß auf etlichen Morgen mit NuZen Torf zu stechen seie.

 

Im Bann ist Vom Distrikt Mokenbach, welcher die abgesonderte Gemark eines Vormaligen Weillers formirt zu haben scheinet, nicht völlig die Hälfte gelegen, der stärkere Theil aber in den Bliesener Bann eingeschlossen.

 

In diesem Distrikt sind Bliesen und Winterbach-, die Gemeinde leZtbenannten Dorfs ist ferner mit den Abteilischen Walles (pag. 46) weiller Hofleuten, im ganZen Umfang beiderseitigen Gemarkungen, gemeinweidig. Durch das Dorf ziehet die von Tholey nach St. Wendel neu angelegte Straße.

 

8. Wallesweiller Hof - der Abtey Tholey als Eigenthum zuständig, hält ohngeführ 300 Morgen Landes. Seine Entfernung Von Tholey ist 1 3/4. Stunden. Der dermalige Zeitpacht bringt der Abtey jährlich an Geld 600. f, nebst Vortheilen im Preis der Fische, aus den im Hofsbezirk gelegenen Weihern ein.  - Zum Hof gehört eine Mahlmühle.

 

Kapitel 2 "Kirchspiel Bliesen" =>

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