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0-1499 AD -> um 600 Die Identität des Eberweinschen St. Wendelin mit anderen zeitgenössischen Wendelini

Die Identität des Eberweinschen St. Wendelin mit anderen zeitgenössischen Wendelini

von Alois Selzer

 

a) Der „Wendelin" Gregors von Tours

 

Doch bevor wir die irische Bewegung und ihren Einfluß auf das Frankenreich berühren und untersuchen, ob St. Wendelin ein irischer Mönch und Missionar gewesen sei, wird die Frage aufgeworfen und beantwortet, ob St. Wendelin nicht doch ein Franke sei. Wir stoßen nämlich bei Gregor von Tours auf einen „Wendelinus", der auf den ersten Blick eine überraschende Bedeutung für die historische Wirklichkeit unseres Heiligen zu gewinnen verspricht.

 

Auffallend erwähnt der Bollandist nichts von diesem „Wendelinus" des Gregor von Tours. Um so bestimmter und überzeugter behauptet Max Müller (Die Geschichte der Stadt St. Wendel von ihren Anfängen bis zum Weltkrieg): „Die historische Persönlichkeit unseres Stadtpatrons (St. Wendels) glaube ich mit Bestimmtheit in jenem von Gregor von Tours erwähnten Wendelinus erblicken zu müssen, der Erzieher des jugendlichen Königs Childebert II. (575-593) zu Metz war. Er starb 586 unserer Zeitrechnung. Seine Güter fielen bei seinem Tode an den Fiskus zurück." Müller stützt sich auf seinen Vorgänger Julius Bettingen, der bedachtsamer urteilt (Geschichte der Stadt und des Amtes St. Wendel): „War aber, was außerordentlich viel Wahrscheinlichkeit für sich hat, Wendelin einer der Begleiter des hl. Columban, so dürfte derselbe auch mit der Person des bei Gregor von Tours als Erzieher (nutritor) des fränkischen Königs Childebert II., genannt Wendalinus oder Wandelinus, identisch sein. In bezug auf die Zeitverhältnisse stünde dieser Annahme wahrlich nichts im Wege. Childebert folgte seinem Vater Siegbert als sechsjähriger Knabe im Jahre 576 auf dem Austrasischen Throne, also ungefähr um dieselbe Zeit, als sich der hl. Columban, wenn auch nur auf kürzere Dauer, an dem Hofe Guntrams befand." Ähnlich andere Stimmen. Nikolaus Obertreis weiß noch mehr: „Wendelin, der ein Begleiter des hl. Columban (gest. 615) und eine zeitlang Erzieher eines Prinzen am Hofe des austrasischen Königs zu Metz war und zum Danke für seine Verdienste vom Königshause Güter an der oberen Blies erhielt."

 

Noch unkritischer erzählt Hay (Volkstümliche Heiligentage. 249.): „Wendelin war zuerst Erzieher eines Prinzen am fränkischen Königshofe zu Metz, aber es behagte ihm das nicht lange, wenngleich er selber Königssohn war."

 

Doch worauf stützen sich die oben angeführten Ansichten? An zwei Stellen erwähnt Gregor von Tours in seiner Geschichte der Franken einen Wendelinus.

 

Zunächst heißt es im 1. Kapitel des 6. Buches: „Non post multume tempus Gogo moritur, in cuius locum Wandelinus subrogatur."

 

Ferner im 22. Kapitel des 8. Buches: „Hoc tempore et Wandelinus nutritori Childeberti regis obiit, sed in loco eius nullus est subrogatus, eo quod regina mater curam vellit propriam habere de filio. Quaecumque de fisco meruit, fisci iuribus sunt relata."

 

Suchen wir aus dem Wortlaut und Zusammenhang des Textes klar zu werden:

Wer ist dieser Königserzieher Wendelinus? Wann und wo lebte er? Wann ward er Königserzieher? Wann starb er? Läßt er sich mit dem Wendelin Eberweins in Einklang bringen?

 

Wir erfahren zunächst bei Gregor nur die einfache Tatsache, daß es sich um den Erzieher des minderjährigen Königs Childebert von Austrien handelt (Geboren 570. Er regierte von 575-576 nach dem gewaltsamen Tode seines Vaters Sigibert als minderjähriges Kind, starb 595.). Während einer solchen Regierung ging die Besorgung der Reichsgeschäfte in der damaligen Zeit auf die Großen des Reiches über. Einer unter diesen verband mit der Aufsicht über die Person des Königs die Hauptleitung der Regierungsangelegenheiten. Er wird als Erzieher (nutritor oder nutricius) des Königs bezeichnet. Eine solche Stelle hatte bei Childebert erst Gogo und dann Wendelinus inne.

 

Auffallend ist es, daß Gregor von Tours, der gerade im 6.-8. Buch seiner Geschichte der Franken so ausführlich wird, gar nichts über Person, Herkunft, Geschichte der beiden Königserzieher berichtet, gleichwohl das Amt des Königserziehers für die Geschichte und Geschicke des Landes damals von besonderer Bedeutung ist.

 

Von Gogo wissen wir nur, daß er ein fein gebildeter Ästhet, ja selbst Dichter war166. Bei Wandelen müssen wir uns leider begnügen mit dem wenigen, was uns Gregor in der oben zitierten Stelle sagt.

 

Prüfen wir nun eingehender die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, daß wir in diesem Wandelen Gregors den Wendelin Eberweins, unseren Heiligen, wiederfinden.

 

Der Zeit nach ergeben sich keine Schwierigkeiten. Gregor von Tours berichtet uns Beginn und Ende seiner Amtszeit: „Im sechsten Jahre seiner Herrschaft (581) brach König Childebert den Frieden mit König Gunttram (gest. 592), König von Aquitanien (Orleans), und verband sich mit Chilperich (gest. 584), König von Neustrien (Soissons). Nicht lange nachher starb Gogo, und an seine Stelle trat Wendelen." Ferner wird uns sein Tod berichtet. Gregor gibt keine feste Jahreszahl an, so ist sie umstritten. Giesebrecht-Hellmann entscheidet sich für 586. So fällt seine Amtszeit (581-586) in die Regierungszeit Bischof Magnerichs (566-596). Die Zeit macht also keine Schwierigkeit, in Wendelenus Gregors den Wendelinus Eberweins wiederzufinden; auch der Ort nicht. Beide leben in Austrien, dessen Macht sich um Metz, Trier und Reims gruppiert. Eine wirkliche Schwierigkeit, in Gregors und Eberweins Wendalinus dieselbe Persönlichkeit sehen und beweisen zu können, liegt zunächst auch noch nicht in der Tätigkeit beider. Es wäre möglich, daß der Königserzieher vor seiner Berufung zum Königshof als „Streiter Gottes" in einem Vogesenkloster oder in einer Klause gelebt hat, daß man ihn aus seinem Gottesdienst zum Königdienst hervorgeholt, vielleicht als weitgereisten, vielbewunderten Fremdling wie St. Columban, oder gar als weltflüchtigen Großen, der durch seinen Heroismus und seine Heiligkeit Aufsehen erregt hatte; möglich, aber wenig wahrscheinlich bei den damaligen Verhältnissen am Hofe der Brunhild, noch weniger wahrscheinlich bei den Amtsaufgaben des damaligen Königserziehers. Wohl sehen wir später in Arnulf von Metz, in Leodegar von Autun, in Cunibert von Köln, auch Geistliche, ja Bischöfe in Amt und Würde eines Königserziehers oder Hausmeiersuo, aber von ihnen haben wir sichere Geschichtszeugnisse, daß sie vor oder nach ihrer Berufung Bischöfe waren und wurden. Von Wandelen berichtet weder Gregor noch Eberwein noch auch die späteren Legenden-Viten auch nur das geringste, das uns zur Annahme berechtigt, Wendelin sei aus dem Kloster oder der Klause an den Königshof berufen worden. Es bleibt bloße Vermutung. Weit wahrscheinlicher wäre es, und so schildern es auch Bettingen, Müller, Obertreis und Hay, daß Wandelen nach seiner Tätigkeit am Königshof sich zurückgezogen habe in die Einsamkeit der Vogesen, vielleicht gar auf seine ihm geschenkten Gütere 1; sie alle wenigstens lassen ihn als Mönch oder Einsiedler noch leben bis über 600 hinaus, ja einige bis zu den Tagen Dagoberts I. (622 bis 639). Aber wir wissen doch bestimmt aus den Berichten Gregors, daß der Königserzieher bereits um 585 gestorben ist. Da gäbe es nur eine Möglichkeit, und damit wäre alle Schwierigkeit behoben, wenn das „obiit" Gregors dem Wortlaut oder dem Sinne nach als „abiit" gelesen oder gedeutet werden dürfte, dann böten sich auch wertvolle Aus- und Einblicke in das Werden der späteren Wendelinuslegende, wir hätten Anknüpfungspunkte für den späteren „Königssohn" der Legende, für das Aufsuchen der Einsamkeit usw.

 

Wir wissen auch, daß gerade in dieser Zeit die starke, königsstolze Brunhilde, die dem minderjährigen Childebert zur Seite steht und mehr und mehr im Kampfe gegen die allzu mächtig gewordenen aufrührerischen Großen den Platz behauptet, ernstlich den Plänen ihres gemeuchelten Gatten gemäß die Einheit des Frankenreiches und die Großmachtstellung der ersten Merowinger zu Gunsten ihres Sohnes erkämpft. Wir könnten nun vermuten, daß darum auch der Königserzieher weichen mußte. Liegt nicht etwas von diesem Machtstreben Brunhildens in den Worten Gregors: „Zu dieser Zeit starb auch Wandelen, der Erzieher Childeberts, und es trat kein anderer an seine Stelle, weil die Königinmutter selbst sich der weiteren Sorge für ihren Sohn unterziehen wollte." Man könnte gewiß so den Abgang deuten, wenn nicht eben doch zu klar und eindeutig vom Tode und nicht vom Amtsabgang Wandelens geschrieben stände; keine Handschrift führt das „abiit", und auch der ganze Textzusammenhang macht die Annahme eines bloßen Abganges unmöglich. Schon die Überschrift des 22. Kapitels „De obitu episcoporum et Wandaleni", die geschilderten Todesfälle vorher und nachher. Gleich anschließend im Text heißt es: „auch starb in diesen Tagen hochbetagt Herzog Bodegisil". Alles also spricht für ein wirkliches Sterben Wandelens und macht den übertragenen Sinn des Obitus unmöglich.

 

Also kann in diesem Königserzieher Wandelenus schwerlich unser hl. Wendelinus erkannt werden.

 

Aber Müller glaubt den Wandalenus Gregors doch für unseren hl. Wendelin retten zu können durch den Hinweis, daß der Königserzieher Kleriker gewesen sei. Er schreibt: „Seine Güter fielen bei seinem Tode an den Fiskus zurück. Diese Tatsache beweist klar, daß der Erzieher des Königs Kleriker war, dem die Güter nur zur eigenen Nießung überwiesen waren." Müller knüpft diese Überzeugung an die Worte Gregors: „Quaecumque de fisco meruit, fisci iuribus sunt relata'74." „Alles was jener vom Staate erhalten, fiel wieder an den Staatsschatz zurück." Er setzt voraus, daß dies Rechtsgebrauch sei beim Tode eines Klerikers mit Fiskalgütern.

 

Aber auf welchen Rechtsgrundsatz stützt er diese Behauptung? Waitz berichtet in seiner deutschen Verfassungsgeschichte"' von der Praxis, daß von den Merowingerherrschern königliches Eigentum, Krongut (Fiscus) vergeben wurde als Besoldung der Beamten oder als Lohn und Lehen für besondere Verdienste und Leistungen an weltliche oder geistliche Getreuen'. Er legt auch dar, wie die Güter verschenkt wurden: „Sie wurden ähnlich betrachtet wie die, welche von den Kirchen und Privaten zum Benefizium gegeben waren, und fielen wohl bei dem Tode des Empfängers oder unter anderen Umständen an den König zurück"." Er bezeichnet eine erbliche oder nicht erbliche Übertragung für die merowingische Periode als unzuverlässig und behauptet, die Verleihung sei immer nur in einer Form erfolgt, durch die nicht bloßer Nießbrauch im gewöhnlichen Sinne, aber auch nicht volles Eigentum übertragen wurde, für die es schwer sei, ein bestimmtes Wort der Bezeichnung zu wählen. Auf die Söhne eines sonstigen Erben seines Empfängers sei das geschenkte Gut nicht übergegangen, sondern es sei an den König zurückgefallen, wenn nicht, was nicht immer geschehe, eine neue Bewilligung erteilt worden sein". Waitz weist dann eigens auf unseren Fall hin als das gewöhnliche, und den gleich folgenden, als eine nachträgliche Genehmigung, da bei Wandalen die Güter zurückfallen an den Fiskus, aber nicht beim Herzog Bodegisil: „Auch starb in diesen Tagen hochbetagt Herzog Bodegisil, aber sein Vermögen blieb seinen Kindern."

 

Einen Unterschied von Klerikern und Laien macht er aber nirgends. Er ist auch nicht nachweisbar. Die Auffassung der älteren Rechtshistoriker ging — freilich auch ohne Unterschied von Geistlichen und Laien zu machen — darauf hinaus, daß Krongut teils erblich während der Merowingerzeit, teils nicht erblich verliehen ward. Ja Roth glaubti, die merowingischen Munera würden immer Eigentum des Erwerbers genannt und über die Munera verfüge der Inhaber oder sein Erbe wie über sein Eigentum. Er setzt den Fall Wandelens „Quaecumque de fisco meruit, fisci iuribus sunt relata" als Ausnahme. „Es wird darauf schwerlich großes Gewicht gelegt werden können, da dies zu einer Zeit geschah, wo willkürliche Einziehung zu lauten Klagen Veranlassung gab. Auch würde Gregor kaum Erwähnung davon tun, wenn es sich dabei um eine selbstverständliche, in der Natur des Rechtsverhältnisses begründete Maßregel gehandelt hätte'sl." Er schweigt aber über den Fall Bodegisils. Dagegen wendet sich Waitz.

Auf jeden Fall können wir aus der Tatsache, daß seine Fiskalgüter nach seinem Tode an den Staat zurückfielen, allein schwerlich schließen, daß Gregors Wandalenus Kleriker gewesen sei, und somit fällt auch dieser Anhaltspunkt für eine gesicherte Wahrscheinlichkeit, daß der Königserzieher Wandelen der gleiche sei, von dem Eberwein berichtet, eben unser hl. Wendelinus.

 

b) Die Wendelini um St. Columban und die irische Herkunft des hl. Wendelin

 

Wir müssen uns darum anderswo umsehen, ob wir weitere Lebensspuren finden von der geschichtlichen Persönlichkeit und Wirksamkeit unseres hl. Wendelin. Wiederholt hörten wir behaupten, St. Wendelin sei irischer Mönch und Missionar, ja ein Begleiter des hl. Columban gewesen. So reiht ihn Müller in die Reihe der Glaubensboten ein, die unter dem Namen der Gottesmänner aus den Klöstern Irlands nach dem Festland herüberzogen, um das Evangelium zu künden.

 

Aber mit welchem Rechte?

 

Auch im Berichte Eberweins wirkt sich, wie wir bereits hörten, die große irische Bewegung aus, auch er zählt irische Mönche auf und kündet von ihrer Klostergründung und weiß irische Eigenart anzudeuten, auch er kennt und nennt den typischen Eigentitel der inselkeltischen Mönche und Wandermissionare „vir Dei".

 

Bevor wir untersuchen, ob bei Ebenvein oder sonstwo Anhaltspunkte zu finden sind für die Auffassung, auch St. Wendelin gehöre zu den Trägern der großen irischen Mission im Frankenland, sei kurz die irische Missionsreform-Bewegung mit ihrem Hauptträger St. Columban gekennzeichnet, die für ein Jahrhundert in den fränkischen Ländern das kirchlich-religiöse Leben vielfach ausschlaggebend und gestaltend beeinflußt hati" und wohl auch unseren hl. Wendelinus, falls er selber kein Ire und Schüler St. Columbans gewesen, doch sicher in seinem Leben und Streben zutiefst erfaßt und geformt hat. Zahlreich zogen die irischen Mönche und Missionare herüber ins Frankenreich, dort war ihr Einfluß besonders segensreich, aber auch ihr Wirken besonders notwendig. Dort, so schreibt der Biograph des hl. Columban, war wegen der häufigen Fälle äußerer Feinde oder Nachlässigkeit der Hirten die Kraft der Religion fast zuschanden gewordenla°. Noch auf den Synoden von Chlichy (626 oder 627) klagte man, daß unter den Christen, besonders in Austrien, das Heidentum noch fortwucherelma. Klassisch schildert G. Schreiber diese iroschottischen Mönche und Missionare in ihrem Sendungsbewußtsein, die vor den Angelsachsen nach Rom kommen und in ihrem Wanderdrang (Peregrinatio religiosa), das Christentum bis in den fernsten Osten trugen. „Von der Wanderfahrt her finden sie verhältnismäßig leicht wieder den Weg zur Einsiedelei des Reklusen. Aber oft genug erlebte diese besinnliche Eremitage eine Überführung in einen Religiosenkonvent, in eine bewußte Formgebung des altirischen Gemeinschaftsideals dem Columban d. J. die bodenständige Prägung einer Regel zu geben wußte, die dem Festland neue Impulse verlieh. Man erstrebte also draußen, jenseits des beweglichen Erin, feste Niederlassungen und brauchbare Stationen für den Nachschub und für die Ausweitung. So erhob sich das iroschottische Zoenobium in der Einsamkeit des Waldesdickichts der Vogesen." — „Diese Iren haben sich im Kult, im Bußbuch, im Brauchtum, in Kunst und Musik (Hymnen), vor allem aber im Volksglauben und im Volksreligiosen durchzusetzen gewußt auf Jahrhunderte hinaus. Ihre Klosteräbte wurden in der Nachfolge von Patricius zu Führern des Volkes. Diese heiligen irischen Mönche bekunden in allem jene überlegene Geistesmacht, vor der der Götzendienst und die Gewalt der Druiden dahinsinken. Vor ihnen als den überragenden Führern neigen sich Könige und Häuptlinge, die ihr Missionswerk unterstützen".

 

Ein Mann war es vor allem, der den Geist der irischen Mönchskirche als glühender Reformer, eiserner Bußprediger, ungestümer Wandermissionar und Klostergründer nach dem Festland trug, einer der wenigen großen Persönlichkeiten der Kirchengeschichte dieser Epoche, der mehr als ein halbes Jahrhundert mit seinem Geiste das Frankenreich zum großen Teile beherrschte und eine erhebliche, wenn auch nicht andauernde Erneuerung des religiösen Lebens hervorbrachte. Es war Columban (530-615, Fest 23. Nov.) der Jüngere, der mit 12 Genossen 590 in der Bretagne landeteue und wahrscheinlich 591 in das austrasisch-burgundische Reich kam, anfangs als Wander- und Bußprediger, ließ sich aber bald nieder, gründete in Anegray und später in Luxeuil (das Mutterkloster von über 50 anderen fränkischen Klöstern wurde) und Fontaines, Klöster nach eigener Regel und Verfassung. Bald schon stellten die Franken selber die meisten Mönche, die mit dem Geiste und der Lebensweise auch oft die Bezeichnung „Iren" oder „Schotten" erhielten. Die Klöster wurden Missionsstationen und Ansiedlungen und Brennpunkte der religiösen Erneuerung.

 

Aber auch über die Klöster hinaus ging die Tätigkeit des ungestümen, strengen Reformators, der durch die eiserne, harte Gewalt seiner feurigen, prophetischen Persönlichkeit, Adel und Volk, Laien und Kleriker in seinen Bannkreis zog und als Prediger und Wandermissionar vor allem durch Zucht und Buße bekehrte und der anfangs selbst am königlichen Hofe Brunichildis Eindruck und Einfluß gewann.

 

Ungefähr durch ein Jahrzehnt konnte Columban ungehindert wirken, dann erhob sich durch seine unbeugsame Strenge, seine unerbittliche Zucht und seine Eigenund Sonderheiten ein Sturm der Widersacher gegen ihn, vor allem am Hofe, wo seine sittlichen Überzeugungen zusammenstießen mit den Herrschgelüsten Brunichildis und der Sittenverderbnis ihrer Enkelkinder. Er wurde gewaltsam des Landes verwiesen und zog auf Umwegen über Alemannien nach Italien, gründete dort das Kloster Bobbio und starb 615. Sein Werk setzten seine Schüler fort, wie Gallus, Attalus, Deicol, Furseus, Foillan, Kilian, Fiacrius, Fridolin, Findan, Koloman usw.

 

Vor allem mit Columban sucht man nun auch in verschiedenster Weise unseren hl.. Wendelinus zusammenzubringen, nicht nur allgemein als Zeitund Gesinnungsgenossen, wie Eberwein es tut, nein, man macht unseren Heiligen zum irischen Mönch und Wanderprediger, ja zum Jünger, zu einem der zwölf Genossen und Begleiter Columbans.

 

Aber was bezeugt seine irisch-schottische Abkunft?

 

Zunächst macht ihn die gesamte Legende zum „Schotten", sowohl die lateinische als deutsche, ferner alle darauf fußenden Schriftsteller und Geschichtsschreiber, die den hl. Wendelin erwähnen, und alle bisherigen Bearbeiter des Wendelinuslebens, kurz die gesamte Wendelinusliteratur. Stets gilt er als Ire oder Schotte. So Lesker: „Seine Heimat ist unzweifelhaft Irland, dessen Bewohner ehedem als Schotten bezeichnet wurden"; so der Jesuit White im Anfang des 17. Jahrhunderts: „Wendelinus Sohn eines irischen Königs." Vorher hatte schon ein anderer irischer Jesuit, Fitzsimon, den hl. Wendelin in das Verzeichnis einiger Heiligen aus Irland zum 20. Oktober aufgenommen. Und als Schüler und Genossen des hl. Columban bezeichnet den hl. Wendelin, um nur noch ein Zeugnis anzuführen, Obertreis: „Wendelinus, der ein Begleiter des hl. Columbanus."

 

Wie kommt man zu der Auffassung, St. Wendelin sei Ire und Genosse des hl. Columban? Haben wir glaubwürdige geschichtliche Zeugnisse für diese Auffassung? Eberwein selber sagt nichts von der Herkunft des hl. Wendelin, aber wir finden neben den Namen „Columban und Gallus, Carileif und Disibod“, die Iren sind, noch einen anderen Niederschlag dieser irischen Bewegung in dem Worte „vir Dei".

 

Es ist das typische Eigenwort für die inselkeltischen Mönche und Wandermissionare dieser Zeit und aller derer, die sich ihrer Lebensweise und ihrer Aufgabe anschlossen. In ihrer Vorliebe für das Alttestamentliche haben sie sich dieses Wort: „Mann Gottes", mit dem die Propheten gern bezeichnet wurden, beigelegt.  Eberwein selbst legte die Bezeichnung „vir Dei" dem Langobarden Wulfilaich bei, der sich der irischen Askese und Wissenstätigkeit befleißigte: „quendam ex Italia virum Dei"; ferner dem Einsiedler-Abt „vir Dei Carilelfus vitam illic eremeticam duxit", von ihm wissen wir, daß er kein Ire war. Er stammte aus der Provinz Aquitanien. St. Columban und Gallus kennzeichnet er nicht als viri Dei, offenbar ist er sich des besonderen Charakters dieses Wortes nicht mehr bewußt. So spricht das Fehlen und Vorkommen dieses Wortes bei Eberwein nicht für oder gegen die irische Herkunft und Zugehörigkeit.

 

St. Wendelin selbst erhält den Ausdruck „vir Dei" erst in einer späteren lateinischen Vita, die besonders den Mönchscharakter unseres Heiligen hervorhebt, aber als eigentliche Geschichtsquelle schwerlich in Betracht kommt. Sie berichtet auch näheres, wie St. Wendelin aus Irland herübergekommen sei und hat offenbar die Verhältnisse der irischen Mönche vor Augen, nur läßt sie ihn Laie sein, der erst später Laienmönch, Konverse, wird „devote famulasset — „de conversis unus" im Kloster St. Simeon zu Trier, das erst nach 1150 gegründet wurde. Die ursprüngliche Bezeichnung conversus für Mönche ist hier bereits im Sinne der dienenden Laienbrüder angewandt. Auch findet sich hier die Schilderung, daß Wendelin dem Gebrauch der irischen Mönche gemäß mit 6 Genossen herübergekommen sei. „Assumptis secum sex devotissimis viris, Thesbodo, Paulo, Johanne etc. qui omnes secum Christum sequi in paupertate spiritus decreverunt, peregrinare abscessit, qui Galliarum partes adierunt Deo dirigente, Treverim anno Christi Incarnationis cccc."

 

Dieser Bericht ist ein gutes Beispiel, wie sich die Legende bildet. Er zeigt klar eine Anlehnung und fälschliche Wiedergabe des bekannten Berichtes der V. S. Mag. und vor allem der Gesta Trev., indem die dort aufgeführten Zeit- und Gesinnungsgenossen zu Begleitern des hl. Wendelinus gemacht werden.

 

Wir müssen uns darum schon nach brauchbareren Geschichtszeugnissen umsehen, die den hl. Wendelin zum Iren oder gar zum Gefährten des hl. Columban machen.

 

Wir stoßen tatsächlich sowohl in der Vita des hl. Columban als auch seines Schülers Walerich mehrfach auf einen „Wandelenus" oder Waldenus, die dem Namen und auch der Person nach mit unserm hl. Wendelinus in Beziehung gebracht wurden, ja man glaubte und behauptete gelegentlich, in ihnen unsern hl. Wendelin wiederzufinden. Vor allem Trithemius weist in seinen verschiedenen sich widersprechenden Versuchen, die historische Persönlichkeit des hl. Wendelin zu erklären, darauf hin.

 

Doch suchen wir gleich festzulegen, was die ältesten Quellen von diesen Waldeni (Waldeleni, Waldoleni oder Wandaleni) berichten.

 

In der Vita Columbani stoßen wir zunächst auf einen Herzog Waldelenus von Besanconn, der das Land zwischen Jura und Alpen beherrscht, dessen Gemahlin auf St. Columbans Gebet Kinder empfängt, die später dem Heiligen zur Erziehung anvertraut wurden. Dieser Herzog, den Columban um 591 trifft, kommt schwerlich in Betracht, identisch zu sein mit dem Königserzieher Wendelenus (gest.585) noch mit unserm hl. Wendelinus.

 

Ein Verwandter dieses Herzogs scheint der Abt Waldenus von Bèze (Besua bei Dijon. (630-666) gewesen zu sein. Das Kloster war von seinem Vater Amalgar gegründet. Dieser Abt Waldenus wird als Heiliger verehrt (St. Vandelein), es wird sein Fest am 2. Mai, nicht am 20. Oktober gefeiert. Manche halten diesen Abt Waldenus oder Waldalenus für den Schüler des hl. Columban, den St. Columban nach seiner gewaltsamen Entfernung um 613 aus dem Mutterkloster Luxeuil in einem Brief (610) erwähnt, in dem er sich für seinen Nachfolger Attala einsetzt: „Omnes sint cum vero sequace meo Attala … Waldenus sit praepositus!" In diesem Briefe legt er seinem Nachfolger nahe: „Darum befehle ich, daß alle, welche mit mir von Herzen übereinstimmen und meine Gesinnung kennen und lieben, meinem rechtmäßigen Nachfolger Attala anhangen, dem ich die freie Wahl lasse, bei euch zu bleiben oder zu mir zu kommen. Will er zu mir kommen, so soll Waldolen Euer Vorstand sein. Inzwischen hüte sich jeder von Euch, dem eigenen Willen oder Plane zu folgen, denn viel haben uns von jeher jene geschadet, die mit uns nicht einig waren. Setze sie friedlich ab, liebster Attala, die dir lästig werden, nur ehre den Libran und schließe Wandolen an dich, wenn er noch dort in der Genossenschaft ist“

 

Aus der Vita St. Galli erfahren wir auch den Grund, warum Attala und Wandolenus zurückgeblieben waren in Luxeuil. Sie waren keine Iren, sondern Burgunder und Franken, geborene Untertanen der Merowinger; nur seine Landsleute durften Columban folgen: „Sed omnes ex Gallia oriundi erant, ut de Eustasio et Attala constat de eorum vita et de Wandoleno." Doch konnte man zweifeln an der Identität des Abtes von Bäze mit dem Präpositus, den St. Columban erwähnt, da seine Abtszeit (630-666 bzw. 677) wahrlich reichlich spät für den Waldenus des hl. Columban war, er müsse denn 99-100 Jahre alt geworden sein; was Montenay bestätigt.

 

Gleichzeitig berichtet uns auch die Vita S. Walerici von einem Schüler Columbans und Genossen Walerichs (t 619) namens Wandolenus. „Quidam vero e fratribus, nomine Waldolenus desiderio quodam accensus, petit a. S. Columbano, ut licentiam ei praedicandi inter gentes concederet et venerabilem virum Walericum pro solatio fovendae religionis, secum abire permitteretur— Cui beatus Pater respondisse fertur: ,Etsi pro bono, Fili, properare disponis, sed hoc scias quod ille servus Dei magnus est, quem tecum ire perquiris. Hoc autem cave, ne ei aliquid molestiae ingeras, ne per hoc scandali machinamenta incurras.` Cumque ei ut postulaverat hoc B. Columbanus permississet, cum dicto factum venit inposterum, sicuit a Sancto Dei fuerat praedictum." Von diesem Waldolenus, dem Freunde und Begleiter des Wanderpredigers Walerich erfahren wir in der V. S. Wal. nur seine Beteiligung an der Gründung von Kloster Leuconay (S. Valery) an der Mündung der Somme, wo ihnen König Clothar von Neustrien ein Gut überlassen. Bischof Bernhard von Amiens erlaubt beiden, daselbst eine Kapelle mit zwei Zellen zu bauen, doch müssen später beide ihr eigenes Kloster gehabt haben. Die V. S. Wal. berichtet: „Waldolenus vero, cuius superius fecimus mentionem accepta sibi annona et copia ciborum quae eis regio munere fuerat concessa, contingit interveniente aliqua necessitate, ut Fratres ipsius Waldoleni a B. Walerico partem farinae expeterent. At ille ut solitus, cui nihil deerat, concite patentibus benigno animo postulata dari praecepit." Weiteres erfahren wir hier nicht über diesen Waldolenus.

 

Es fragt sich nun zunächst, sind diese gleichzeitigen und gleichnamigen Mönche, der Verwandte des Herzogs Waldenus (1), ferner der Waldolenus im Briefe Columbans (2) und der in der Vita S. Wal. (3) ein und derselbe oder verschiedene? — Ferner, stehen sie in Beziehung mit unserm heiligen Wendelin, sind sie von ihm verschiedene Persönlichkeiten oder finden wir in ihnen sogar unsern Heiligen wieder? Über die mögliche, ja sichere Identität von Waldenus 1 und 2 wurde schon oben gesprochen. Für die wahrscheinliche Identität der mit Columban in Beziehung gebrachten Waldoleni 1, 2 und 3 setzt sich der Bollandist Herrschenein, der das Leben Walerichs bearbeitet hat. Er schreibt zu dem Waldolenus, dem Begleiter Walerichs: „Forsan hic est Waldolenus, filius Amalgarii et Aquilinae fundatorum monasterii Bezunensis in Burgundia Circa annum 616 ubi ipse Waldolenus qui, antea discipulus S. Columban primus Abbas. Consule Chronicum Besuense XI. Specilegii Acheriane."

 

Die Zeit macht für diese Annahme der Identität keine Schwierigkeit; auch wissen wir, daß der Abt Waldenus von Beze (1) und Waldenus, der von Columban vorgeschlagene Vorsteher von Luxeuil (2), Franken waren. Waldolenus (2) hatte vielleicht Luxeuil bald nach der Vertreibung Columbans mit Walerich verlassen234, wie es der Brief Columbans als möglich hinstellt: „Wenn er noch dort in der Genossenschaft ist." Er hat sich später vielleicht wieder von St. Walerich getrennt — die V. S. Wal. sagt nichts über sein Fortgehen oder Verbleiben in Leukonay — und ist dann Abt vom Kloster Bèze geworden, das sein Vater gestiftet hat.

 

Schwerlich, fast unmöglich, wird die Identität dieser Wandelini (Waldoleni) 1, 2 und 3 mit dem hl. Wendelin .Eberweins nachzuweisen sein. Die Möglichkeit, daß der Wandelenus (1, 2, 3) vor seinem Eintritt in Luxeuil nach der Ankunft Columbans (590) oder vor seinem Abgang aus dem Frankenreich (610) bereits zur Zeit Bischof Magnerichs im Trier er Bezirk geweilt und gewirkt habe, ist für den Abt Wandelenus von Bèze (1) (630 bis 666) am geringsten, weil er dann in sehr jugendlichem Alter bereits im Bistum Magnerichs gelebt und gewirkt haben müßte. Für irgendeine Wahrscheinlichkeit haben wir aber gar keine positiven Gründe. — Für die Annahme, daß der Gefährte Walerichs (3) nach der Gründung von Kloster Leukonay — um 620 — in die Trierer Gegend gekommen sei und dort begraben liege, spricht die Behauptung Eberweins und die Chronik von Bèze, daß er zur Zeit Magnerichs (also vor 596) dort geweilt habe, am wenigsten.

 

Es fehlt auch jedes Zeugnis dafür, daß der Wendelin Eberweins irgendeine Beziehung zum Wandermissionar Waldolenus habe. Ohne weiteres ist zwar die Annahme, daß St. Wendelin als Missionar sich im Bliesgau niedergelassen, nicht von der Hand zu weisen, zumal die geschichtliche Lage und die irische Bewegung dafür sprechen. Auffallend ist es sicher, daß die ältesten Darstellungen St. Wendelin als Mönch und Missionar zeigen, so in einem alten Siegel St. Wendels, so im Schlußstein des Turmes, so auf dem älteren Sarkophag inmitten der zwölf Apostel und auch im Portal der Kirche, so im Initiale des Transfixes einer Ablaßurkunde von Avignon aus dem Jahre 1360. Aber das alles ist, wie wir sehen, auf Grund der Legende erklärbar. Auch die Flucht mit den Gefährten und die Pilgerfahrt der Legende könnte man mit dem Wandermissionar in Verbindung bringen. Über eine eigentliche Missionstätigkeit des hl. Wendelin meldet auffallend die Legende nichts Bestimmtes.

 

So fehlt uns jede positive geschichtliche Grundlage und jeder sichere Anhaltspunkt für die Annahme einer Identität des Eberweinschen und der „Wendelini" um St. Columban.

 

Darum sind die Bemühungen der Neuerer unangebracht, die an sich enge Basis der Historizität unseres, das heißt, des Eberweinschen Wendelinus anzugreifen und zu bezweifeln, indem sie alle Aussagen, die sich auf unseren Heiligen beziehen, gern auf den hl. „Wendelinus", Abt von Beize, richten (z. B. Kal. Stablo). Obwohl jener in seinem Leben und Wirken viel klarer im Lichte der Geschichte steht, blieb er doch vielleicht gerade darum ein Lokalheiliger (Diözesanheiliger) und ohne lebendig gebliebene Verehrung. Während dieser unser Heiliger trotz der geringen historischen Daten sich einen so weiten Kultraum eroberte und sich eine vielgestaltete Verehrung bis in unsere Tage sicherte.

 

Auch Trithemius und mit ihm der Bollandist De Buck spricht sich gegen eine Identität des Eberweinschen und Columbanischen Wandelin aus: „Fuit et alius quasi eodem tempore Wandalinus monachus et presbyter, discipulus S. Columbani et divi Walarici monachi in peregrinatione socius vir sanctus et praedicator egregius, qui multos verbo et exemplo convertit ad Christum, quem recensui ne duo putentur unus"9." Freilich an einer anderen Stelle läßt Trithemius St. Columban selbst das Kloster Tholey gründen!" und den ersten Abt dort St. Wendel sein und so doch zwischen St. Wendelin und St. Columban eine innige Beziehung bestehen. Doch bevor wir die wirklich geschichtlichen Beziehungen St. Wendelins zum Kloster Tholey kritisch näher untersuchen, sei abschließend zur Frage, war St. Wendelinus Ire (Schotte), noch eine späte angeblich schottische Urkunde, auf ihre Echtheit und Glaubwürdigkeit untersucht, die den hl. Wendelin zum schottischen Königssohn macht; und ferner, was aus dem Namen des hl. Wendelin für seine Herkunft sich erschließen läßt.

 

Quelle:

Alois Selzer, St. Wendelin, Leben und Verehrung eines alemannisch-fränkischen Volksheiligen, 2. Auflage, 1962, I. Hauptteil: Das Leben des hl. Wendelin, A. Der historische Heilige, 1. Kapitel, 5. Unterkapitel, Seiten 25-37.

 

Im Buch finden sich zu diesem Text 83 Fußnoten, die ich bis auf drei der einfacheren Darstellungsweise und besseren Lesbarkeit halber weggelassen habe.

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