Schriftzug
16. Jahrhundert -> 18.10.1589 alle Juden werden aus dem Trierer Erzstift vertrieben

„St. Wendel den 18. Oktober 1589.

 

Johann, Erzbischof und Churfürst pp.

 

In Berücksichtigung der von den Landständen erhobenen Beschwerde, daß, ungeachtet der frühern landesherrlichen Befehle, sich dennoch an mehrern Orten des Erzstifts Juden häußlich niedergelassen haben, und daß sowohl diese, als andre ausländisch wohnende Juden im Lande vielfachen gesetzwidrigen Wucher treiben, wird verordnet, daß sämmtliche im Erzstifte wohnende Juden, 3 Monate nach Publikation dieses Ediktes, das Land verlassen und sie, so wie die ausländischen Juden, ohne ausdrückliches landesherrliches Geleit, bei Leibes= und Vermögenskonfiskations=Strafe das churfürstliche Gebiet nicht betreten sollen.

 

Bemerkung:

durch ein landesherrliches Publikandum d.d. Wittlich dem 5. Oktober 1592 sind etliche, trotz der Proscription, ohne Geleit in bezeichneten, der churfürstlichen Hoheit unterworfenen Orten wohnhaft gebliebene Juden, außer dem Gesetz erklärt, und dieselben nebst Hab und Gütern der Verfolgung und Plünderung, binnen den Grenzen des Landes, Preiß gegeben worden.“

 

 

Quelle:

Sammlung über Gesetze und Verordnungen, welche in dem vormaligen Churfürstenthum Trier über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind, vom Jahre 1310 bis zur Reichs= Deputations= Schluß=mäßigen Auflösung des Churstaates Trier am Ende des Jahres 1802.

Im Auftrage des königlich preußischen hohen Staats= Ministeriums zusammengetragen und herausgegeben von J.J. Scotti, königlich preußischer Regierungs= Sekretär.

Erster Theil, vom Jahre 1310 bis zum Jahre 1700, und von Nr. 1 bis Nr. 299,

Düsseldorf, 1832.

hier: Nr. 143.

Eingesehen im Lesesaal des Landesarchivs Saarbrücken.

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