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Cum Decreto Consistoriali

Der nachstehende Vorgang aus den Jahren 1777 bis 1779 hat seinen Ursprung in alten Akten, die zum einen im Pfarrarchiv, zum anderen im Stadtarchiv St. Wendel aufbewahrt werden. Er gibt uns ein gutes Beispiel für die Rechtsprechung des 18. Jahrhunderts, als bei uns im Erzbistum Trier die oberste kirchliche Behörde, der Erzbischof, auch die oberste weltliche Behörde, der Kurfürst, war.

Doch bevor wir tiefer in die Materie einsteigen, lassen Sie uns zunächst ein paar Personen vorstellen und Begriffe erklären, damit wir wissen, von was da gesprochen und geschrieben wird:

Die Akteure sind:

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=> Ferdinand Beer, Adjutant des Herrn von Hame. Auch über ihn erfahren wir nur sehr wenig. In St. Wendel wohnte 1759 für kurze Zeit ein Johann Beer, dessen Ehefrau Franziska am 28.08.1759 eine Tochter namens Katharina zur Welt brachte. Es ist unklar, ob da eine verwandtschaftliche Beziehung besteht.

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=> Pastor Dr. Martin Bender:
Er wird im Jahre 1732 zu Molzbach geboren. Er widmet sich dem Studium der Theologie, erwirbt den Grad eines Doctors der Theologie und wird als noch junger Mann Professor der Theologie und Praefectus Spiritualis zu Trier. Im Jahre 1775 verläßt er diese ehrenvolle Stellung und wird Pastor zu St. Wendel. Dieser Wechsel mag damit zu tun haben, daß Bender Jesuit gewesen war. Als aber die Gemeinschaft Jesu in dieser Zeit vom Papst verboten und aufgelöst wird, mag es ihm einen solchen Schlag versetzt haben, daß er sich von seinen offiziellen Ämtern aufs flache Land nach St. Wendel zurückzieht.

Julius Bettingen schreibt über ihn: "Bender war ein eifriger Seelsorger und steht derselbe noch heute bei der St. Wendeler Bürgerschaft in gutem Andenken." [1] Dr. Bender stirbt am 24. Juli 1791; sein Grab befindet sich im Fußboden der Basilika in St. Wendel oben hinter dem Altar.

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=> Peter Gertung, Leinenweber
* 16.09.1747 in Breiten
+ 22.01.1820 in Breiten
Sohn von Wendel Gerthung und Maria Elisabeth Riefer
1. oo 1771 in St. Wendel mit Katharina Lauterborn
2. oo 19.09.1796 in St. Wendel mit Maria Madgalena Wachter

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=> Christian Eugen Kohl
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13.01.1747 in Rheinbrohl bei Neuwied
Sohn von Johann Kohl und Maria Christina Etscheid.

Er wird am 22. September 1770 in Trier zum Priester geweiht. Er ist Kanoniker am St. Simeon Stift in Trier, was bedeutet, daß er als Mitglied des Stiftskapitels an der gemeinsamen Liturgie mitwirkt. Er erhält den Titel „Geistlicher Rat“ und wird Sekretär des Erzbischöflichen Generalvikariats. Um 1816 wird er pensioniert und verbringt seinen Lebensabend in Hönningen.[2]

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=> der Angeklagte Nikolaus Krein, * 31.05.1728 in Breiten. Er ist seit 1754 mit Barbara Strass aus Berschweiler verheiratet und hat mit ihr vier Kinder, zwei Jungen und zwei Mädchen. Die Familie Krein wohnt vermutlich in Kreins Elternhaus in der heutigen St. Annenstraße 27 in Breiten.

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=> Johannes Müller, Tagelöhner
* 06.04.1714 auf der Felsemühle
+ 11.02.1794 in Breiten
Sohn von Johann Jakob Müller und Anna Eva Schmitt
1. oo 23.02.1740 in St. Wendel mit Agathe Riefer, 11 Kinder
2. oo 14.02.1773 in St. Wendel mit Anna Klara Gerthung, 1 Tochter

Sein Wohnhaus in Breiten bildet heutzutage die beiden Anwesen Breitener Straße „9" und „11". Er bezeichnet sich im Text selbst mit dem lateinischen Begriff "denuntiantens", d.h. "dem, der in aller Form ankündigt, anklagt, anzeigt".

Seine jüngste Tochter ist Maria Catharina Müller, * 24.07.1759 in Breiten. Ihr Vater hat sie aus dem Haus geworfen. Seitdem versucht sie, auf eigene Faust in St. Wendel zu überleben.

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=> Margarethe Schmitt ist die Schwägerin von Nikolaus Krein, die zweite Ehefrau seines jüngeren Bruders Peter. Sie wohnen in einem Haus, das später in die heutigen Anwesen "Breitener Straße 2" und "Breitener Straße 4" geteilt wurde.

=> Heinrich Marschall, Hochgerichtsschöffe.
* 18.04.1739 in Etalle bei Arlon, Belgien
+ 14.04.1782 in St. Wendel
Sohn von Johann Marschall und Anna Maria Collignon
1. oo vor 1764 mit Anna Maria Busch (1737-1814), 10 Kinder
Seine Eltern verlegen 1750 ihren Wohnsitz nach St. Wendel. Neben seiner Tätigkeit als Hochgerichtsschöffe ist Heinrich Marschall Leiter des St. Wendeler Hospitals. Sein Urenkel ist der Maler Nikolaus Marschall, der nach Amerika auswandert und dort die Stars and Bars, die erste Flagge der Südstaaten, entwirft.

=> Damian Joseph von Hame, Hofrath und Amtsverwalter,
* 1. November 1730 in St. Wendel
+ 21. November 1779 in St. Wendel
oo vor 1774 Anna Maria Labadie, 2 Kinder

Er war von 1764 bis 1769 gräflicher von Öttingen'scher Oberamtmann in Dagstuhl gewesen, jetzt ist er Amtmann und Hofrat in St. Wendel. Er ist verheiratet mit seiner aus Paris stammenden Haushälterin Anna Maria Labadie. 1763 kaufte er von Fürst Wilhelm Heinrich von Nassau-Saarbrücken dessen Anteil am Rutzweiler Gut auf Werschweiler Bann. Sein Verhalten in Dagstuhl als Oberamtmann kann bis heute nicht nachvollzogen werden, denn er legte mehrere Jahre keine Rechnung über seine Aktivitäten vor und war eines Tages verschwunden. Graf Josef Anton von Öttingen konnte erst nach monatelangen Bemühungen, in denen er auch von Hames Vater, seine beiden Brüder Theobert und Philipp Jakob und den Kurfürsten von Trier einschaltete, die Herausgabe der Amtsrechnungen erreichen, in denen ein Fehlbetrag festgestellt wurde [3].


=> Johann-Joseph Wassenich 
* 12.08.1708 in Glan Mühlbach
+ 05.06.1784 in St. Wendel
Sohn von Johann Bernard und Anna Maria Francisca Wassenich
1. oo 28.04.1733 in St. Wendel mit Maria Elisabeth Angel, 6 Kinder
2. oo 16.10.1764 in St. Wendel mit Margarethe Leisenich, 1 Sohn

Wassenich ist 1733 über Glan-Mühlbach nach St. Wendel eingewandert[4]. Er ist Wirt und Bäcker und wohnt mit seiner Familie im Stockwerk über seiner Gastwirtschaft „Zum Lamm" (heutige Balduinstraße 6). Anderen Quellen zufolge ist er außerdem Zollbeamter[5], Hochgerichtsschöffe und Schweinehändler[6].


Ortsbezeichnungen:

=> an Wendels Niclasen Garten bey Breiten:
es gibt 1776 keinen Nicolas Wendel in Breiten, aber einen Nicolas Walter. Sein Haus steht auf der Parzelle mit der Nummer 345 [7], ehemalige Breitener Straße 1. Oberhalb des Hauses gibt es nur noch Feld- und Ackerland bis nach Winterbach. Ein Haus unterhalb wohnt zu diesem Zeitpunkt Maria Catharinas Vater Johann Müller, Breitener Straße 3 [8].

=> an die obig Niederweiler gelegene Gärthen:
Diese Gärten lagen am Hang des Tholeyerberges oberhalb der alten Hauptstraße von Saarbrücken nach Bingerbrück, also im Gebiet der heutigen Eisenbahn zwischen der Mommstraße und der Eisenbahnstraße.

=> die Urweilermühle:
sie steht außerhalb der Stadtmauern an der Straße nach Urweiler, aber noch auf St. Wendeler Bann, und wird 1776 von Peter Hess betrieben.


Vorgeschichte

Im Jahre 1777 wird dem St. Wendeler Pastor Dr. Martin Bender, der sich noch nicht lange in seinem Amt befindet, zur Anzeige gebracht, daß im nahen Dorfe Breiten der verheiratete Tuchhändler Nicolaus Krein intimen Umgang mit seiner Dienstmagd Maria Catharina Müller hat. Ein ganz klarer Verstoß gegen eine der zehn Grundregeln des menschlichen Lebens in einer Gemeinschaft, dem 6. Gebot, das im Alten Testament den Ehebruch regelt [9].

Bender weist Krein an, dieses ärgerliche Benehmen sofort einzustellen und seine Magd aus seinen Diensten zu entlassen. Doch Krein weist alle Beschuldigungen energisch von sich und weigert sich, dem Befehl seines geistlichen Herren zu entsprechen.

Das kann und will Bender ihm nicht durchgehen lassen, und so wendet er sich an seine vorgesetzte Dienststelle, das Generalvicariat in Trier. Dort wird am 16. Dezember 1777 ein Dekret ausgestellt, in dem Krein angewiesen wird, sofort seine Magd zu entlassen und keinen Kontakt mehr mit ihr zu pflegen.

„Wir tragen dem Zitierten auf, dass er seine derzeitige Magd unverzüglich entlässt, und zwar unter Androhung der Gefängnisstrafe – die Ausführung der Strafe übertragen Wir dem stellvertretenden Herrn Statthalter im Fall des Ungehorsams, und den Genannten verurteilen Wir zur Zahlung der entstandenen Unkosten.“[10]

Ferner wird beiden Beklagten Kerkerhaft angedroht ("sub poena carceris"), die im Weigerungsfall durch den Verwalter des Amtes, den Hofrath von Hame, in St. Wendel vollstreckt würde. Bender schickt am 11. Februar zwei Kirchendiener zu Krein, die ihn zur Rede stellen sollen. Über das Ergebnis informiert er am 19. März 1778 in einem "Schreiben an ein Hochwürdiges Consistorium den Nicolaum Krein ex Breiten betreffend"

„Auf erhaltene Nachricht des Eccl. Consistorio gegen den Nicolaum Krein Von Breiten gnädigst ergangenen Befehls, seine Magd ohne allen VerZug Von Sich Zu entfernen. Weilen demselbigen kein Befolg Von ihme Krein geleistet worden, habe ich (= Bender) ihn den 11ten Februarii durch hiesigen Custos Adamum Bingemer und Synodalen [11] Joann Riotte befragen Laßen, ob er gesinnet seye, seine Magd gemäß ihm Verständigten gnädigsten Consistorial befehl abZuschaffen oder nicht. Worauf er durch beide mir ausrichten Ließe; er habe es mir ja Letzt, und auch den Herrn Zu Trier gesagt, er werde seine magd nicht entlaßen. Diese Halsstarrigkeit gegen den Befehl wolle er, Bender, pflichtschuldigst anzeigen mit wiederholter bitt, gar zu Lang anhaltenden Aergernus aus der Welt schaffen zu helfen.“ [12]

Das Dekret zeigt den gewünschten Erfolg. Krein entläßt angesichts der harten Strafe seine Magd.

Doch bereits am 8. November 1778 wendet sich Dr. Bender wieder nach Trier - in gleicher Sache. Er schreibt, daß die Beklagten wohl nur zum Schein auf die Drohung eingegangen seien, die ärgerliche und tägliche Gemeinschaft sei aber niemahlen gäntzlich aufgehoben worden. Im Gegenteil - schon seit über fünf Wochen (also Ende September) - wohne die Magd wieder Tag und Nacht im Krein'schen Hause. Sowohl Bender als auch der Vater der Magd hätten den Hofrath von Hame aufgesucht und ihn um ernsthafte und schleunige Aufhebung dieser Aergernus gebeten, allein ohne Wirkung und Frucht. Er - Bender - bitte um ein neues Dekret, um auf eine kräfftige Art diese Verdammliche Gemeinschaft und Beywohnung abZuhelfen. Sowohl er als auch der Vater der Magd nähmen an, daß über kurz oder lang ihre Befürchtungen durch eine Lebendige Folg dürfften bekräfftiget werden.

In Trier wird sofort reagiert. Ein von C. Kohl unterzeichnetes Dekret, ausgestellt nur fünf Tage nach Benders Brief, wird ausgefertigt und sofort nach St. Wendel übersandt.

"Responsum
dem Niclassen Krein
, und seiner ehemaligen Magd Maria Catharina Müllerin wird unter straff der Einkerkerung hiermit anbefohlen alle gemeinschaft und Zusammenkunft hinfuhro zu Vermeiden. Die Execution dieses, und etwae mit starker Hand zu bewürken nötige absonderung, und Voneinander haltung berührter Teile des bets. Herrn Amts Verwaltern Hoffrathen D'Hame auftragend
Trier am General Vicariat den 13. November 1778
Ex Mandato
C. Kohl"


Auch Bender fackelt nicht lange und gibt den Brief sofort nach Erhalt am 20. November an den Hofrath von Hame weiter:

"Hochwohlgebohrener Herr Hofrath
Die gewesene Magd des Niclassen Krein
 Von Breiten, Maria Catharina Müllerin, fahret noch immer fort, ihr offentlich aergerliche gemeinschaft beyZubehalten; ich also ein neues Decretum Von Einem hochwürdigsten Consistorio erhalten, welches ich die Ehr hab Ewer Hochwohlgebohren in Originali Zu überschicken, mit Hoffnung selbiges wieder Zurück zu erhalten. Die Catharina Müllerin bekennet schon offentlich ihre Schwangerschafft, und giebt jetzt als Vatter an den Monsieur Beer gewesener Schreiberen bey Ewer Hochwohlgeborenen: Ist es wohl glaublich? und warum fahret dann der Krein noch fort mit dieser für tägliche gemeinschafft Zu pflegen, wann er ein ehrlicher Mann ist? Ich hoffe Ewer Hochwohlgebohren werden der gemeinschaft endlich ein End machen, und habe die Ehr in aller Hochschätzung zu seyn

St. Wendel
 d. 20ten November 1778
Ewer Hochwohlgebohrener
Unterthänigster Diener
Martinus Bender
 Pastor"

Der lädt die Beteiligten noch am gleichen Tage zum Verhör vor:

"Act. St. Wendel d 20ten Novembre 1778

Anwesend sind der Herr Hofrath und AmtsVerwaltere, von Hame
, so dann die beeden Hochgerichtsscheffen Marchal und Waßenich.

Erschiene Joannes Müller
 Von Breiten und exhibirete [13] eine von des Herrn Pastors Hochwürden an hiesiges Amt erlassene anliegende Anzeig Cum Decreto Consistoriali [14] mit Bitt, dem ärgerlichen Umgang seiner Tochter Mariae Catharinae Müllerin mit dem Niclas Krein umb da mehr ein Endt zumachen, alß dieselbe sich nunmehro geschwängert zu seyn öffentlich bekennet, und Er Vatter keinen anderen deswegen Verdächtig halten könne, alß eben gedachten Ehemann Niclas Krein, erwogen (=man beachte) Er (=Niclas Krein) mit seiner Denuntiantens Tochter bekantlich Vor und nach nicht allein Zu Zeit, alß dieselbe bey dem Niclas Krein in Diensten gestanden, sondern auch noch nachher einen so verdächtigen Umgang geführt, daß die ganze Nachbahrschafft und Pfarrey sich daran geärgert, undt Endlich nach einer Von Einem Hochwürdigen Consistorio Vorgenohmenen Untersuchung die Einkirckerey [15] wieder denselben und seine Tochter decretiert worden, dem ohnerachtet beyde denunciirte sich allenthalben bey sammen finden lassen, und ihren ärgerlichen Umgang bis heran fortgeführt hätten,

wie Er Vatter dann noch am letzteren Sonntag dieselbe des Nachmittags mit Einander aus der Uhrweiler
 Mühl kommen gesehen, und sie auch gestern Zusammen sich nach Ottweiler begaben, nicht weniger gedachte seine Tochter mit Verachtung der Consistorial Verfügung sich all täglich in des Niclas Kreinen Hauß zur größten Ärgernus aufhielte, wollte dahero gebetten haben die Consistorial Verfügung, zu bewürcken und dieser Ärgnus möglichst abzuhelffen.

Auf erlassene Citation Erschiene Niclas Krein
 und Maria Catharina Müllerin, welchen das Decretum Consistoriale de 13ten (Nov) 1778 Vorgelesen und Zur Verantwortung gezogen wurden, denen herschafftlichen Verordnungen Zuwieder, die ihnen Verbottene Gemeinschafft undt Zusammenkünfte fortzupflegen

Niclas Krein
, mit Barbara Strasin Vereheligt, liesse sich Vernehmen, daß Er nicht Verdächtiges in seinem umgang Erkennen mögte, sondern Er hätte auf den ihme Zugekommenen Befehl seine Ehemahlige Magdt Mariam Catharinam Müllerin ohnVerzüglich ausser dienst geschickt, wahr seye Es Zwarn, daß dieselbe seither Zum öffteren so wohl wohl bey seiner an= als abwesenheit sich in seinem Hauß bey seiner Frauen eingefunden, die mehriste Zeit aber wäre Er abwesend gewesen, dann Er müßte sich mit Zettelspinnen [16] mehrentheils in dem Nassauischen Ernähren,

nicht weniger seye wahr, daß Er dieselbe Jeweilen angesprochen, um ihme Tuch, so er nach Saarebrücken Verkauffen auf die ordinaire [17] nach Ottweiler
 Tragen zu helfen, wie dann noch am gestrigen Tag sie beide Zwey Stücker Tuch nach Ottweiler getragen, und den tag Vorher hatte Er in Gegenwarth des Peter Gertung der Maria Catharina Müllerin Vorgehalten, wan ihre Eltern es Zulassen wollten, daß sie mit ihme das Tuch nach Ottweiler tragen könne, so wollte er ihr das geld Vor anderen Vergönnen, worauf dieselbe dan anderen tag Morgens umb halb 10 Uhren mit ihme von Breiten aus gegangen und Nachmittags 3. uhr waren sie Zurück gekommen;

am letzteren Sonntag hätte Er Krein
 sich in die Uhrweiler Mühl gegen Mittag Verfüget, um den Müller zu ersuchen, das nach Saarbrücken Verkaufftes Tuch Zu walcken; Eine halbe Stund darnach wäre die Maria Catharina Müllerin auch in die Mühl gekommen, um Eine Milch brockell [18] für seine Frau Zu hohlen, die Er dann auch bekommen, womit sie beide gegen halb Zwey Uhren Nachmittags aus der Mühl nach Hauß gegangen. Vor seiner Thür hätte er derselben die Milch abgenohmen und ins Hauß getragen, die Maria Catharina Müllerin aber hätte sich nach Hauß begeben. nun hoffete Er, daß aus dergleichen umgang keine Verdacht gezogen werden könne; und wann die Herrschaft befehlen würden, daß Er gar nicht mit derselben umgehe, noch ein wort reden sollte, so wäre Er ohne einigen anstand nach zu leben bereit, wollte Er doch gegen seine Ver-läumder ein gebührende Satisfaction sich Vorbehalten haben.

Maria Catharina Müllerin des Joannes Müller
 Tochter ohngefehr = 18. Jahr alt, hätte keinen Verdächtigen umgang mit dem Niclas Krein gepflogen, sondern da mann die Verdächte halten wollen, und sie deswegen bestrafft worden, als sie bey selbem in diensten gestanden, so hätte sie seine diensten Verlassen, und weilen sie sich mit wollspinnen Ernähren müßte, gestalten ihr Vatter sie nur Zu Verfolgen suche, so wäre sie manches mahl in des Kreinen Haus gegangen, manchmahl auch durch desselben Schwiegerin beruffen worden, um Woll Zum spinnen daselbst abzuhohlen, und wann solche gesponnen gewesen, so hätte sie selben in des Kreinen Hauß hiengetragen, und könnte nicht anderst sagen, als daß der Krein ihr allemahl Vorgehalten, sie sollte ihre Eltern fragen, ob sie ihme Tuch nach Ottweiler tragen helfen därffe, dann ihr Vatter wäre ein wunderlicher Mann, mit welchem Er nichts zu thun haben wolte, am gestrigen Tag aber wäre weder ihr Vatter noch Mutter zu Hauß gewesen, so das sie selbe nicht hätte fragen können, wie sie dann geglaubet, es hätte nichts zu bedeuten, so war sie mit dem Krein nach Ottweiler gegangen, um das Tuch zu transportiren.

Am letzteren Sonntag hätte des Kreinen Frau sie angesprochen, das [sie] in die Uhrweiler
 Mühl gehen sollte, um einen Milch brockel für sie zu nehmen, welches sie auch und um da lieber gethan, als sie ohne hinn noch ein Topfen dahien tragen sollen; als sie in die Mühle gekommen, hätte sie den Krein daselbst angetroffen, mit welchem sie Nachmittags gegen halb 2. uhr nach Hauß gegangen.

In Betreff der ihr angeschuldigten Schwangerschafft könte sie Zwarn nicht gewiß sagen, ob dem also seye, Jedoch thätte sie sehr daran Zweifelen, und eher glauben, daß sie sich in schwangerem stand befinde, dann seith deme Kornschneiden wäre ihre Zeit ausgeblieben; sollte sie aber schwanger sein, so könnte sie vor Gott betheuren, daß den Niclas Krein
 daran keine Schuld trage, erwogen sie mit dem selben niemahlen Zu thun gehabt, sonderen wann sie schwanger seye, so könnte sie Niemand anders als den Urheber und Vatter des Kindts anzeigen als den Herrn Ferdinand Beer, welcher Zur Zeit, da sie eingethinget worden, bey Herrn Hofrathen von Hame schreiber gewesen, dann damahlen Zur Kornschneidens Zeit auf einen Wercktag nachmittags gegen 4. Uhren hätte Herr Beer sie an einen hange oben an die obig Niederweiler gelegene Gärthen bestellt, wo derselbe sich mit ihr auch eingefunden und da sie wegen der erlittenen Verfolgung und Von ihrem Vatter gelittenen Verstossung nicht gewußt, wohin sie sich wenden sollte, so hätte sie demselben ihr leydt geklagt, und als Er ihr, wann sie seines Willens leben wollte, alle Hülff Versprochen, so hätte sie in sein begehren eingewilligt, und sich mit ihm fleischlich Versündigt, dannach wäre es Zum Zweiten mahl auf dem nämlichen Platz ohngefehr 8. Tag darnach geschehen, Das dritte mahl wäre es ohngefehr 3. wochen nach dem Zweiten mahl oben an Wendels Niclasen Garten bey Breiten abends gegen 9. uhren geschehen, wohin Jedesmal dergestalten sich mit ihm fleischlich Vermischet, daß daraus ein Schwangerschafft hätte folgen müssen, sie hätte sich sonst mit keinem als mit ihme dergleichen zu thun gehabt, wofür sie aber Von ihme kein Geschenck, sondern nur das Versprechen ihr in ihrer Verfolgung behülfflich Zu seyn, erhalten hätte, wobei sie nach geschehener Verlesung beharrete, urkundlich ihres HandZeichens

St. Wendel
 quo supra [19]

Maria Cath Müller
 hand zeichen [20]

In fidem v'Hame

Joseph Wassenich

H. Marchal


Resolutum [21]


Da das Forum in dieser Sachen bey Einem Hochwürdigen Consistorio praevenirt ist [22], so solle gegenwärtiges Protocollum dem Herrn Pastori Bender
 Zu weiterer Maasnahm zugestellt werden, dem Niclas Krein und der Maria Catharina Müllerin wird Einwandens ohngeachtet hiermit alles Gerichts Eingebunden, dem Consistorial Decreto de 13ten Nov. 1778 bey Vermeydung der darinnen an bedroheten Bestraffung genauest nach zu leben. ppp. quo supra

D(amian) v' Hame
"


Pastor Bender erhält am nächsten Tag eine Kopie des Verhörs:[23]

„Hochwürdiger Herr Pastor!
Zu folge des neueren Consistorial Decreti wovon eine Abschrift rückbehalten und das Original hiemit rücksende, werde des Kreinen Magd- und den Krein auf diesen Nachmittag Vorladen laßen, und beide Vernehmen, so forth das ferneres Verfügen: daß diese dirne aber den H. Beer zum Deckmantel angeben will,  wird ihr nicht gelingen, Jndem ihre ärgerliche gemeinschafft mit dem Krein Vor und nach des H. Beers Zeiten offentlich bekannt ware und ist; Es ist mir Zwarn angezeigt worden,  daß H. Beer mit dieser person in ein und anderen orthen spatzieren gehend angetroffen worden, und da dieselbe Eingethüärnet ware, hat Er derselben sich angenohmen, dieses und ein anderes hat auch seinen abschied Veran= laßet, Gleichwohlen wird dieser umgang nicht Viel zu bedeuten haben, Ich werde das abgehaltenes protocollum Ewer Hochwürden heut abend zuschicken, um dem Consistorio ferneren Bericht erstatten zu können, denn das forum provenirt. Ich habe die Ehre mit aller Hochachtung zu seyn.
Ewer Hochwürden gehorsamster
Jvhame
St. Wendel d 20t Nov. 1778“

Bender schickt die Kopie sofort weiter nach Trier. Er erklärt, das Urteil sei für ihn dann "befriedigend, wann primo die aergerliche gemeinschaft ins künfftige (...) unterbrochen bleibet".

Und dann sieht er noch eine Gelegenheit, seine durch die Widerspenstigkeit eines jungen Mädchens in Frage gestellte Autorität wiederherzustellen, und er ergreift sie sofort beim Schopfe:

Mit gleichem Schreiben wendet er sich an seine Vorgesetzen "mit unterhänigster Bitt bey erfolgender Niederkunfft der Maria Catharinae Müllerin I: welche Laut protocoll Zum wenigsten die Zur geburt fähige fleischliche Vermischung eingestehet :I diese nicht nur so wohlen ihres eigenen Vaters Ermahnungen, sondern auch Hohen befehlen geistlicher Obrigkeit so lange Zeit Wiederspenstige mit dergleichen Straff zu belegen, welche andere Zu einem heylsamen Schröcken dienen können; woVon sie oder andere erneutes beyspiel in hisiger Sanct Wendeler Pfarr um so nothiger Zu seyn scheinen will, je mehr das schändliche Laster der unZucht allen bemühungen eines Seelsorgers ohngeachtet beginnt einZuschleichen."

Ob die beiden Verurteilten sich an das kirchliche Gebot bzw. Verbot halten, ist nicht bekannt, doch sehr wahrscheinlich. Ein Verstoß hätte extreme Konsequenzen für sie nach sich gezogen. Eine Verbindung bleibt aber weiterhin bestehen, denn der Pate des Kindes ist bestimmt nicht durch Zufall Peter Hess, der Müller der Urweilermühle, bei dem Krein gewöhnlich sein Tuch walken ließ.

„Die duodecima Martii 1779. Baptizatus est Jacobus filius illegitimus Maria Catharina Müller soluta ex Breiten qua Patrem diu unate coram Vice satrapa hujate designavit et obstetrici in partus doloribus confirmavis esse adolescentem Ferdinand Böhr alias scribam apud D. Vice Satrapam hujatem, nunc signa Caserna sequentem. Natus est infans pridie hore uniter tertia pomeridiana. Patrinus erat Jacobus Hess, Vir habitans in molendino prope Uhrweiler, Matrina Catharina Müller, Virgo ex Breiten. Baptizabat Martinus Bender, Pastor.“

„Am Tag des 12. März 1779 wird Jacob getauft, unehelicher Sohn der Maria Catharina Müller
, die früher in Breiten wohnte. Der jetzige örtliche Amtmann hat bereits lange zuvor angeordnet, daß der Vater (des Kindes) ihr bei der schmerzvollen Geburt seine Hilfe zusichert. Vater ist der heranwachsende Ferdinand Böhr, vorher Schreiber des jetzigen örtlichen Amtmannes, der aber jetzt Soldat ist. Das Kind wurde gestern um die dritte Stunde geboren (um neun Uhr morgens). Pate war Jacob Hess, Bewohner der Mühle bei Urweiler, und Patin war Catharina Müller, Jungfrau aus Breiten. Getauft von Martin Bender, Pastor.“

Die Einwände von Nikolaus Krein und Maria Catharina Müller sind ignoriert worden; man schenkt ihnen zwar Gehör - das ist mehr, als der Pastor ihnen zugesteht -, glaubt ihnen aber kein Wort. Fast hat es den Anschein, daß man ihnen nicht glauben will.


Nachwort 1

Der Leser mag in meiner Darstellung einen unterschwelligen Ton der Kritik erkennen und der Meinung sein, ich dürfte doch nicht mit meinen Maßstäben des 20. bzw. 21. Jahrhunderts Personen und Handlungen des 18. Jahrhunderts kritisieren bzw. verdammen. Damit hat er zwar recht, doch was meine Mißbilligung fand, als ich zum ersten Mal von diesem Vorgang hörte, war die Unfairnis, mit der die geistliche und die weltliche Obrigkeit gegen zwei bis dahin unbescholtene Menschen mit aller Härte vorging und sie verdammte, ohne sie zu hören oder gar hören zu wollen.
Nachwort 2

In der Mitte des 18. Jahrhunderts wird die Stadt St. Wendel von einem Skandal heimgesucht[24]. Dem Hochgerichtschöffen und Special-Einnehmer zu St. Wendel, Johannes Coenen, wird seitens einiger Stadt- und Amtsabgeordneter, die man "Deputierte" nennt, Betrug in der Amtsführung vorgeworfen. Der Prozeß zieht sich über einige Jahre hin. Am 21. August 1775 erscheint eine Untersuchungskommission, die Coenens gesamte Geschäftsführung über alle Jahre hinweg prüft. Commissarius ist ein Hofrath namens Reuland. Coenen läßt sich durch zwei Rechtsanwälte vertreten, zunächst durch den Advokaten Franz-Ernst Hadamar. Die beiden kennen sich schon aus dem Jahre 1759, als beide als Deputierte Fourage (Verpflegung) an das Militär ablieferten. Später übernimmt ein Advokat namens Hien aus Zweibrücken, der das Coenen'sche Vermögen auf 15.000 Gulden schätzt.

Die erhobenen Vorwürfe sind alle schwerwiegend, Amtsmißbrauch und Betrug in mehreren nachgewiesenen Fällen. Durch Churfürstliches Decret vom 11. December 1775 wird Coenen seines Spital-Einnehmerei-Dienstes enthoben und außerdem vom Hospital-Kellerei-Dienst ausgeschlossen. Doch damit geben sich die Deputierten nicht zufrieden. Ihre Anschuldigungen werden immer zahlreicher und herausfordernder. Auch gegen den Hofrath von Hame werden Anschuldigungen laut, vor allem hinsichtlich der Verschleppung des Prozesses.

Die Coenen feindselig gesinnten Stadt-Deputierten sind Johannes Scheffler, Carl Lyon und Johannes Haßdenteufel sowie der Hochgerichtsschöffe Heinrich Knoll.

Lyon verfaßt gar eine Schmähschrift gegen den Hofrath mit den Worten: „Der Hofrat ist kein Mann von einem Beamten, denn er hat eine ausgepeitschte Hure geheiratet.“

Der Deputierte aus Alsfassen, Jacob Engel, hält sich zurück. Sein Nachbar aber, der Deputierte aus Breiten, wird zum Sprachrohr der Stadtabgeordneten. Und daß auf Aktion stets eine Reaktion folgt, bekommt er zwei Jahre später zu spüren.

Sein Name ist Nicolaus Krein.




[1] Julius Bettingen, "Geschichte der Stadt St. Wendel", IIter Theil, 1865, folio 446.

[2] Quelle: Weltklerus d. Bistums Trier seit 1800, gedruckt in Trier 1941 in der, Paulinus-Druckerei; eingesehen im Bistumsarchiv Trier auf Empfehlung der Archivarin Marita Kohl.

[3] "Die Familie d'Hame in St. Wendel", Kurt Hoppstädter u. Hans Klaus Schmitt, Heimatbuch d. Landkreises St. Wendel, 1969/1970, S. 58ff.

[4] Stadtarchiv St. Wendel, A73, Seite 94 "Einnahmen von neuen Bürgern".

[5] Landeshauptarchiv Koblenz, 1 C 9117, Seite 11 verso ff: Hochgerichtsprotokoll in Sachen Zollbeständer Joseph Wassenig und Henrich Angell Von hier gegen Hans Nickel Goerg von Saarbrücken vom 6. September 1741.

[6] Landeshauptarchiv Koblenz, 1 C 9117, Hochgerichtsprotokoll in Sachen Joseph Wassenig Von St. Wendell contra Anton Scheider wegen eines aus Hochspeyer zurückgesandten Schweines (Barch) am 03.01.1742.

[7] Stadtarchiv St. Wendel, B 102, folio 3.

[8] Rudolf Gerber "Neue Lagerbücher von St. Wendel", Zweiter Band, Teil 2, B1, St. Wendel 1992.

[9] Sie sind sich nicht sicher, ob es sich nicht vielleicht doch um das 9. Gebot handelt "Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib"? Nun, nach Meinung meiner Lektoren müßte das Mädchen dazu verheiratet sein. Da sie aber niemandes Weib ist, paßt hier nur das 6. Gebot.

[10] Pfarrarchiv St. Wendel, B28 Seite 91; Übersetzung durch Margarete Stitz.

[11] Synodale (auch Censor oder Kirchenältester, z.T. auch Sendschöffe): Dem heutigen Presbyteramt vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb einer Kirchengemeinde mit einer Ernennung auf Lebenszeit. Die Censoren unterstützten den Pfarrer bei der Besserung des gesamten Gemeindelebens, insbesondere bei der Einhaltung von "sittlichen Zuständen" (Info durch Peter Schoessler über das genealogische Saarland-Forum saarland-l(at)genealogy.net am 10.02.2003).

[12] Pfarrarchiv St. Wendel, B 21, Seite 212ff.

[13] "legte vor"

[14] Per Beschluß des Konsistoriums, der obersten Kirchenbehörde; diese hat ihren Sitz in Trier.

[15] = Einkerkerung; es scheint sich um eine Art der Beugehaft zu handeln.

[16] Eigentlich handelt es sich dabei um zwei Einzelaspekte des komplexen Vorganges "vom Flachs zum Leinen", also von der ersten Bearbeitung des Flachses über das Hecheln und Brechen, Spulen, Zetteln und Weben. Beim Spinnen wird aus dem bereits bearbeiteten Rohmaterial das Garn, das beim Zetteln zusammengeführt und schließlich im Webstuhl verwoben wird. Der Beruf des "Zettelspinners" umfaßt wahrscheinlich all diese Arbeitsschritte zusammen; es ist ein Begriff, der leicht von der Zunge geht, und bei dem jeder gleich weiß, um was es sich dabei handelt, wie beim Kesselflicker, der nicht nur für die Reparatur der Töpfe zuständig war. (freundlicher Hinweis von Heinrich Schwingel aus Oberlinxweiler, dem Fachmann auf diesem Gebiet in unserer Gegend).

[17] französisch: "die regelmäßige Post", also eine Postkutsche, die neben Passagieren auch Post und Fracht befördert und nach einem festgelegten Zeitplan abfährt (und diesen auch mehr oder minder genau einhält); nachgelesen in "Sachs-Villatte" Enzyklopädisches Wörterbuch der französischen und deutschen Sprache, Teil 1 "Französisch-Deutsch", 29. Auflage, Vierte Bearbeitung (v. Karl Moser, Berlin-Schöneberg 1917), Seite 633, 3. Spalte, eingesehen im Landeshauptarchiv in Koblenz.

[18] geronnene Sauermilch, einer Art Vorläuferin des heutigen Jogurths (Info von Gerd Schmitt, St. Wendel).

[19] "wie oben", damit ist das eingangs genannte Datum gemeint.

[20] diese Art der Unterschrift wird dann praktiziert, wenn der Unterzeichnende nicht schreiben kann. Sie besteht meist aus vier Worten, die der Schreiber des Dokuments vorsetzt; sie bilden ein Kreuz: links der Vorname, rechts der Nachname, oben das Wort "hand", unten das Wort "zeichen". In die Mitte setzt der Unterschreibende sein Zeichen, bei Anna Catharina z.B. ein Kreuz.

[21] Beschluß.

[22] "vorgelegt, in Bearbeitung".

[23] Pfarrarchiv St. Wendel, B28, Seite 95.

[24] Quelle: Bettingen, Teil 2; Stadtarchiv St. Wendel, A 39, A142 und A159.

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