Schriftzug
Auswanderungen -> 1850 Auswandererbrief Thome aus Braslien

Der Brief ist Teil einer recht komplizierten Erbschaftsaufteilung, die am 21. Mai 1850 vom Notar Ackermann aus St. Wendel vorgenommen wurde.

Das Original liegt in besagtem Akt im Landesarchiv Saarbrücken, Notariat St. Wendel, Notar Ackermann.


Notar Ackermann
Nummer 7628 des Repertoriums
21. Mai 1850

Vor uns zu St. Wendel wohnenden königlich preußischen Notar Johann Jakob Ackermann waren persönlich anwesend Herrn Jakob Herold, Distriktschirurg einerseits,
sodann
1. Nicolaus Thome, Zimmermann, handelnd in eigenem Namen, sowie uns als bevollmächtigt lese Zessionar seiner Schwester Gertrude Thome, Ehefrau von Carl Franz Tasch, früher Wirth in Gersweiler bei Saarbrücken, gegenwärtig in Amerika wohnhaft, auch der gegenwärtigen Acte beigefügten Cession unter der Privatunterschrift vom 4. Dezember 1847, und der ebenfalls gegenwärtigen Acte beigefügten Vollmacht unter Privatunterschrift vom 10. November 1847, durch welche die genannte Ehefrau Tasch von ihrem Manne ermächtigt ist, die erwähnte Cession gültig abzuschließen,
2. Georg Steinenbach, Zimmermann, und seine von zu nachstehendem autorisierte Ehefrau Catharina Thome, ohne Gewerbe,
3. Johann noch, Nagelschmied, und seine von hier zu ermächtigte Ehefrau Barbara Thome, ohne besonderes Gewerbe, andererseits, sämtliche Comparenten zu St. Wendel wohnhaft.

Die drei zuletzt genannten Comparenten erklärten: nach dem Ableben der Eltern der Geschwister Thome, namens Peter Thome und Catharina Alsfasser hatten deren hinterlassenes Vermögen unter sich der Art verteilt, daß jeder der fünf Kinder der Erblasser ein fünftel gezogen habe. Die Immobilien seien öffentlich verkauft worden, und der Erlös davon nach Bezahlung (?) der Erbschafts Schulden in 5 gleiche Teile geteilt worden, die in Brasilien wohnende Schwester Maria Thome, Ehefrau Jakob (?) Schmitt aber nach dem notariellen Vergleich 25. Oktober 1839 vom Hause her 40 Taler und von den Steiggeldern der veräußerten Immobilien 120 Taler zu beziehen gehabt; dieses letztere Geld hätten sie, die 3 mit anwesenden Geschwister Thome, unter sich verteilt und wieder derselben zum Vortheil ihrer Schwester Maria Thome und deren Ehemann Jakob Schmitt für den Anteil, welchen er von diesem Geld empfangen habe, eine Obligation ausgestellt. Der Mitcomparent Georg Steinenbach und seine Ehefrau hätten das elterliche in hiesiger Stadt belegene Haus erworben und solches gemäß eines vor Notar Hen zu St. Wendel am 16. August 1846 errichteten Aktes auf Wiederkauf an den Mitcomparenten Herrn Jakob Herold wieder verkauft.
Bei diesem Wiederverkauf sei bedungen worden, daß diejenigen 40 Taler, welche die gedachte Maria Thome, Ehefrau Schmitt, ursprünglich vom Erbe (?) zu beziehen gehabt, sowie auch diejenige Summe, welche dieselbe von den Steiggeldern der veräußerten Immobilien zu beziehen, und die die Eheleute Steinenbach davon empfangen gehabt, wofür letztere wie gedachte Obligationen zu Gunsten der Eheleute Schmitt ausgestellt hätte, im Gesamt Betrag von 105 Talern durch den Ankäufer Herrn Herold zur Tilgung des Guthabens der Eheleute Schmitt bezahlt werden sollten.
Die mehr gedachten Eheleute Schmitt haben durch einige Vermögen, welches sie auf obige Weise von ihren Eltern durch Erbrecht erhalten hätten, ihren übrigen 4 Geschwistern nach deren Versicherung geschenkt und überlassen, wie solches aus einem Schreiben derselben an den Mitcomparenten Nicolaus Thome, datiert von der Colonie St. Leopoldo vom 25. Mai 1847, welches gegenwärtiger Urkunde beigefügt ist, hervorgeht. Die Comparenten und Geschwister Thome erklären dem Vermögen, welche sie auf diese Weise von ihrer Schwester Maria Thome und deren Ehemann Jakob Schmitt erworben haben, und er sich wie folgt verteilt zu haben. Nämlich die Ehefrau Tasch soll die wenigen 40 Taler zu beziehen haben, welche ihrer Schwester Maria Thome von dem Hause her, wie oben erwähnt ist, zusteht, und jedes der übrigen Geschwister Thome soll diejenigen Summe als Geschenk, welche sie von den Steiggeldern bereits empfangen und worüber sie zum Vorteil [Vortheolt] ihrer Schwester Maria Thome und deren Ehemann Obligation ausgestellt haben.
So nach sind die Geschwister Thome unter sich übereingekommen, daß von den oben erwähnten 105 Talern, welche der Mitcomparent Herold gemäß des allegirten Wiederkaufsactes für Rechnung der Ehefrau Jakob Schmitt zu besagten (?) übernommen hat, gegenwärtig an die Ehefrau Tasch Respekt respektive deren Rechtsnachfolger nach dem oben erwähnten Cessionsakt, an den Mitcomparenten Nicolaus Thome, die auf den Gebäulichkeiten ruhenden 40 Taler nebst eilfjährigen, als im ganzen 62 Taler innerhalb 6 Monaten an den Mitcomparenten Nicolaus Thome bezahlt werden sollen. Die hiernach noch verbleibenden 43 Taler, welche die Eheleute Steinenbach laut der zum Vorteil der Eheleute Schmitt ausgestellten Obligation an letztere verschuldeten und im Gefolge der Schenkung von diesen
erworben haben, übernimmt der Wiederkäufer Herr Herold ebenfalls innerhalb 6 Monaten an den Georg Steinenbach zu berichtigen (?). Die Eheleute Steinenbach erklären, da sie die Gebäulichkeiten und Zubehörungen in der Wiederkaufsact stipulirten Frist nicht wieder eingelöst haben, diese der Wiederkaufer Gerold dadurch volles und unwiderrufliches Eigenthum derselben geworden ist, und daß sie keinerlei Eigentums- oder sonstige Rechtsansprüche näher an den selben erringen hätten, dieser Erklärung treten die übrigen Mitcomparenten in eigenen Namen sowie auch als Rechtsnachfolger der Eheleute Schmitt und der Eheleute Tasch ein, was alles von den Mitcomparenten Herold bestens akzeptiert wird.
Die Geschwister Thome in ihrem erwähnten Eigenschaft erklären eben als unter sich wegen des Vermögens, was ihnen von ihrer Schwester Maria Thome zugefallen ist, keinerlei Ansprüche gegen einander zu machen zu haben und die Obligationen, welche sie zum Vorteil ihrer Schwester Maria Thome ausgestellte, sich gegenseitig ausgehändigt zu haben, mit Ausnahme der Obligationen der Eheleute Steinenbach, welche bis zur Verfallzeit in den Händen in des Comparenten Herrn Herold verbleiben soll, und erteilen sich solche Liebe Aushändigung der Obligationen wechselseitig Quittung [Dechmege (?)] Insbesondere versichert der Mitcomparent Nicolaus Thome, dass dem Schreiben seiner Schwester und deren Ehemann Jakob Schmitt, nach welchem diese ihnen wie oben angeführt das elterliche Vermögen überlassen haben, von den selben ausgestellt und dass diese auch niemals mehr Ansprüche an dem elterlichen Vermögen machen werden, und dass er dem Herrn Herold gegenüber der diejenige Summe haften wolle, welche eher von dem selben 62 Taler zu beziehen habe.
Einschließlich der Kosten hat er Comparent Herold, der Comparent Steinenbach und der Comparent Thome jeder ein Drittel zu tragen und gegenwärtigen inklusive der Ausfertigung.
Über vorstehendes ist gegenwärtigen Urkunde aufgenommen und vorgelesen worden in Anwesenheit der zugezogenen Zeugen, nämlich 1. Johann Onkels, 2. Michael Altmeier, beide Maurerleute zu Alsfassen wohnhaft und dem Notar, welchem die beteiligt sein ebenso wie die Zeugen nach Namen, Stand und Wohnort persönlich bekannt sind, unterschrieben, mit Ausnahme der Ehefrau Steinenbach und der Ehefrau Loch, welche beide blos unterhandzeichnet haben, in den dieselben erklärten, wegen Nichterlernens nicht unterschreiben zu können.

So geschehen zu St. Wendel auf der Schreibstube des Notars am 21. Mai 1850.

[Unterschriften; Handzeichen der beiden Ehefrauen je ein Kreuz]

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Colonie St. Leopoldo, am 25. Mai 1847

Vielgeliebter Schwager!

Deinen lieben Brief habe ich richtig erhalten, und dem Inhalte desselben zufolge befindet Ihr Euch noch alle recht wohl, worüber wir uns herzlich freuen.

In Erwiederung deines lieben Briefes benachrichte ich dich nun, daß wir Deine Bitte, im Betreff unser dortigen Erbschafts=Angelegenheit, recht gerne erfüllen wollen, aber doch nur unter der ausdrücklichen Bedingung, daß unser Antheil unter die vier Geschwister meiner Frau gleichmäßig verteilt werden soll. Dagegen sollen alle vier Geschwister verpflichtet sein, jeder derselben, eine h. Messe für uns lesen zu lassen.

Zugleich melde ich Dir, daß meiner Schwager und meine Schwester hier glücklich gelandet haben. Ich habe denselben einstweilen auf mein Land bauen und pflanzen eingeräumt. Für diejenigen, welche nach hierhin kommen wollen, muß ich bemerken, daß zwar jedem Colonisten noch immer eine Colonie Land erblich angewiesen wird, aber Subsidien werden den Neuankommenden nicht mehr verwilligt. Auf das Land liegt schon in einer ziemlich weiten Entfernung, und ist daher sehr beschwerlich wegen Verwerthung der Producte.

Wer aber noch etwas Geld hierher bringt, findet noch immer Gelegenheit, sich auf gelegenen Platze anzukaufen und entgeht dadurch alle das Rauhe und Unangenehme, welche sich diejenigen gefallen lassen müssen, welche hier Mittellos erscheinen. 


Besondere Neuigkeiten kann dir nicht melden, als daß im verflossenen Jahre mehrere Tausende hierher gewandert sind, welches denn auch die Ursache sein mach, daß die Regierung mit Auszahlung der Subsidien Einhalt gethan hat. Zum Schlusse nun muß ich Dir noch schreiben, daß meine 3 ältesten Söhne sich bereits verheyrathet haben, und daß unser ganze Familie sich gesund und wohl befindet.

Viel Grüße von uns allen, auch lassen wir alle übrigen Bekanten viel tausend mal grüßen. Lebet alle recht wohl, und seid bei Vertheilung unser Erbschaft friedliebend mit einander. Dies wünscht dein Schwager und deine Schwester
Jacob Schmidt
handzeichen + + + der Ehefrau des Jacob Schmidt geborenen Maria Thomä.

daß die Ehefrau des Jacob Schmidt geborenen Maria Thomä vorstehende drei Kreuze eigenhändig volzogen habe, bezeugt
Heinrich Koch
Konrad Koch
Johann Friedrich

Adresse:
An den Colonisten Jacob Schmidt
in Camponbon
Provinz Rio Grande do Sul
Kaiserreich Brasilien

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Generalvollmacht

Der unterschriebene Carl Franz Tasch, Wirth in Gersweiler wohnhaft, ertheilet hiermit seine Ehefrau Gertrude Tasch geborene Thome, ohne Stand, allda wohnhaft, General= Vollmacht, um in allen, die mich in irgendeiner Art treffen könnten, zu vertreten, demgemäß soll ...
… gegeben in Gegenwart der unterschriebenen Zeugen zu St. Wendel am fünften lese zehnten November 1800 sieben und vierzig.

Stempel vorbehalten.

[Unterschriften]

Karl Josef Fuchs            WmJosAuer, Zeuge

Hierzu ist ein Stempel von 15 Groschen am 21. Mai 1850 cassirt worden.

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