Schriftzug
20. Jahrhundert -> 1934 Kinderreichtum für Beamten Kritikpunkt der Beförderung

Der Reichs= und Preußische Minister des Innern
II SJ. 6160/6193

Berlin, den 14. Dezember 1937.
Betrifft: Anstellung und Beförderung von Beamten

I. Ein lediger Beamter ist vor seiner Anstellung auf Lebenszeit oder vor der Beförderung zu einer schriftlichen Äußerung darüber zu veranlassen, warum er bisher nicht geheiratet hat, und wann er zu heiraten gedenkt.

II. Ein seit mindestens zwei Jahren kinderlos verheirateter Beamte ist vor seiner Anstellung auf Lebenszeit oder vor der Beförderung zu einer schriftlichen Äußerung darüber zu veranlassen, warum seine Ehe kinderlos ist.

III. Die Äußerungen sind zu den Personalakten zu nehmen.

IV. Folgen sollen aus der Tatsache, daß der Beamte unverheiratet oder seine Ehe kinderlos ist, vorläufig nicht gezogen werden. Der Beamte ist jedoch durch einen auch in die Personalakten aufzunehmen den Hinweis auf die Bedeutung der Ehe sowie des Kinderreichtums für den Bestand und das Schicksal des deutschen Volkes besonders aufmerksam zu machen.

V. Von einer Veröffentlichung dieses Runderlasses in den Amtsblättern und in der Tagespresse ist abzusehen.

Zusatz für die Preußischen Ober= und Regierungspräsidenten:
Die Ihrer Aufsicht unterstehenden Behörden, Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sind entsprechend zu verständigen.

Gezeichnet Frick.

An pp., Die Herren Regierungspräsidenten pp.
Der Regierungspräsident
A I=14= O= A

Trier, den 20. Dezember 1937.
Abschrift übersende ich zur gefl. Kenntnis ergebenst
Zusatz für die Herren Landräte: mehr Abdrucke für die Amts= und Stadt Bürgermeister sind beigefügt.

Gezeichnet Dr. Mallmann.

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