Schriftzug

 

7. Kirchspiel Bettingen

 

1, Bettingen, von Tholey süd westwärts 31/2 Stunden am linken Ufer des Bremsbaches gelegen, welcher zugleich dieses Dorf mit Aussen in Ansehung der Gemarkungen, scheidet.

 

Der von Bettingen in einem Winkel des Bremsthals gegen Mitternacht zu, da wo die Goldbach in solches  flieset, kaum eine halbe V.stunde weit entlegene kleinere Theil des Dorfes führet den Namen von diesem Bächlein. Des auf dem Bann gelegenen Theil vom Landesherrlichen Hostwald ist oben bei Limbach gedacht worden.

 

Die Gemeinde besizet an Waldung 1963/8 M., lothring. Masung, desgleichen einen Distrikt Feldes von ohngefähr 200 M., Gailhof genannt, welcher vom Landesherrlichen Domaine herrührt, mit einem ständigen Zins von jährlich 12 Livres Lothringisch behaftet und der Lage nach vorher ein Theil des Hostwaldes gewesen ist. Unten am Goldbach war vorher eine Domainialmahlmühle erbaut. Sie ist aber abgegangen und der Mühlenplaz nebst dazu gehörigen Geländ, nach neuerer Messung 13 M. 2 V. haltend, als eine Domainialwiese zur zulässigen Benuzung eingerichtet. Die Georg La Salleschen Erben sind im Besiz der Hagenschen oder Weißkircher Rente, von der ein Theil zu Limbach fällt und bei diesem Dorf berühret worden ist. Sie haftet auf den 3 Kirchspielsorten und bestehet in:

 

1.       Der Quart von denen im Kirchspiel von jeder Bauernhaußstätten mit 3 Stük jährlich erhoben werdenden Rauchhühner, wovon jedoch die 6 Dillingschen Häußer zu Bettingen und eine zu Ausen ausgenommen sind.

 

2.       In 15 Malter, halb Korn, halb Haber, Saarbrücker Maaßung und von jedem Malter 14 lothringische Sols oder zusammen 10 10 Prund 10 Sols Schaftgeld in folgender Repartion als

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bettingen

2

M.

4

F.

 

 

 

 

Korn

 

2

M.

4

F.

 

 

 

 

Haber

 

3

Pf.

10

S.

4

D.

 

 

Geld

Außen

3

Malter

2

F.

2

Sester

21/2

V.

Korn

 

3

M.

2

F.

2

S.

21/2

V.

Haber

 

4

Pf.

13

S.

4

D.

 

 

Geld

Gresaubach

1

M.

5

F.

1

S.

11/2

V.

Korn

 

1

M.

5

F.

1

S.

11/2

V.

Haber

 

2

Pf.

6

S.

8

D.

 

 

Geld

zus.

7

M.

4

F.

 

 

 

 

Korn

 

7

M.

4

F.

 

 

 

 

Haber

 

10

Pf.

10

S.

 

 

 

 

Geld

 

dazu zu liefern hat. Unter dem gleichmäßigen Namen der Hagenschen Renten sind noch besondere Zinsen, Rechten und Gerechtsamen in diesem Kirchspiel in der Eigenschaft eines vom Landesherrlichen Domaine abhängenden Erblehens hergebracht worden. Ihr Gehalt ist

 

a)       Von 6 Häußern zu Bettingen und einem zu Außen von jedem ein Rauchhuhn und 2 Hahnen.

 

b)       Beim Absterben des Familienoberhaupts in einem dieser 7 Häußer 2 Gulden rheinisch todfall, desgleichen beim Wegzug eines dieser Haußgesässen außer Landes 2 Gulden.

 

c)       Eine eigenthümliche Wiese und 2 Feldstüke von ohngefähr 6 M. zusammen auf Bettinger Bann.

 

d)       7 Malter 4 Fas, halb Korn, halb Haber, nebst 6 Sols französisch vom Fas Korn an Geld; 7 Malter von dieser Frucht haften auf 4  Hagenschen Güthern zu Bettingen und einem zu Außen, die übrigen 4 Fas aber fallen zu Gresaubach und sind auf dasigem Dorfbann nebst den andern davon zu entrichtenden Schaften ausgetheilt.

 

Dieses zulezt bemerkte Lehen ist auch durch die Benennung von Dillinger Renten von den nunmehrigen La Salleschen Grundrevenuen unterschieden. Sie gehörten zur vormaligen Herrschaft Dillingen und wechselten mit solcher die Besizer; von den von Braubachschen Descendenten wurden sie veräußert und nach einigen Prozeßveränderungen durch die Georg La Salleschen Erben u Sarrelouis im April 1787 an Justus von Mandel, von diesem aber im Jahr 1788 an die Grau Gräfin von Ottweiller, die den Namen einer Herzogin von Dillingen deswegen führet, verkauft. Außer denen zum Schaumburger Domainen eingehenden Grundzinsen an Korn, Haber und Geld hat auch noch die Abthey Tholey dergleichen aus den Kirchspielsorten zu ziehen.

 

Auf dem Bettinger Bann findet sich Eisenerz. Oberhalb Goldbach sollen sich Spuren von Kupfererz zeigen; eine ergiebig gewesene Kalksteinader ist ausgegangen. Die Pfarrei ist der Abthey Tholey incorporirt, welche den Pfarrer besoldet und den Zehenden im ganzen Kirchspiel beziehet. Es wurden davon geliefert

 

 

 

Malter

Fas

im Jahre 1787:

Korn

35

4

 

Haber

52

5

 

Gerst

7

 

im Jahre 1790:

Korn

45

4

 

Haber

59

3

 

Gerst

9

7

 

Nach der Domainenrechnung von 1543 gehörte zum Hauß Schaumburg der Zehenden von den Scharmannsgüthern in der Meyerei Bettingen. Diese Zehendbeziehung ist aber nicht im Gang und sind die Güther ohnbekannt.

 

2. Außen liegt gegen Bettingen über an der rechten Seite der Bremse; die Entfernung von Tholey wird zu 4 Stunden angenommen; der Außener Bann wird übrigens für den fruchtbarsten und besten im Oberamt, sowie nebst Limbach für den größten gehalten. Nach lothringischer Vermessung halten die gemeinen Hochwaldungen 417 M..

 

In dem Bann ist der dem Freiherrn von Zandt gehörige, nach dem austausch vom 15. November 1786 aber bei Frankreich verbliebene Hof Gaisweiller gelegen. Von des Hofs gütern liegen verschiedene auf Außener Feld, dagegen Außener Güter im Hofbezirk. Es ist bei dieser Gemarkung nach angezogenem Tauschvertrag die Grenzlinie gegen Frankreich festgesezt; die buchstäbliche Anwendung des Vertrags auf solche Grenzbestimmung aber aus lokalen Ursachen ohntunlich, weil der Geisweillerer Hofbezirk als der jenseitige vertragsmäßige Grenzpunkt mit französischen Gebiet nicht zusammenhängt.

 

Die La Salleschen und Dillingschen Gerechtsamen kommen bei Bettingen vor. Auf Außener Gemarkung liegt die Domainial-Mahlmühle, worinnen die Kirchspielsuntertanen zu mahlen gehalten sind. Ihr Flächengehalt mit Inbegriff des dazu gehörigen Garten- und Ackerlandes ist 6 M. 8 R. Sie wird durch die Bremse getrieben, ist zu zwei Mahlgängen und ein Schälgang eingerichtet und noch mit einem Schneidwerk oder Sägmühl versehen, welche leztere der lothringische Beständer auf seine Kosten beigefügt hat. Der jährliche Zeitpacht vor die Mühle, Bettinger Domainialwiese, und Bremsfischerei betrug im Jahre 1787 571 Pfund französischer Währung.

 

In der Domainenrechnung von 1543 wird einer alten ruinierten Schmelz in der Meyerei Bettingen an der Brems gedacht. Um das Jahr 1682 führte der damalige Eigentümer von Dillingen, Marquis de Lenoncourt, die jezt noch bestehende Schmelz an dem Außener Bremsufer auf; durch Verkauf ist sie in späteren Zeiten an die Handelsleute Soller und Gouvy in Lothringen gekommen, deren Descendenten sie dermalen besizen und durch einen Faktor betreiben lassen. Das Landeigenthum beschränkt sich auf den Arealgehalt der zur Schmelz gehörigen Gebäulichkeiten und nötigen Pläzen, ohne daß Garten, Wiesen und Ackerbau davon dependiren. An Wasserlauf oder sonstigen ständigen Abgaben hat der Landesherrliche Domaine nichts von dieser Schmelz zu beziehen. Nach der Aufnahme vom 17. September 1787 an bis zum 1. September 1788, in welcher Zeit jedoch wegen Verfertigung eines neuen Ofens das Werk 69 Tage stille stund, wurden darauf an Masseln 52991/2 Centner, an Formguß 502 Centner, Bodensaz im Schmelzofen 35 Centner, sonstigem Eisen 134 Centner, zusammen 59701/2 Centner Eisen fabricirt. Ueberhaupt kann auf einen Jahrgang die Fabrikation zu 6000 Centner angenommen werden. Davon ertrug die Abgabe der marque de fer zum Königlichen Aerario vor dem Schaumburger Hoheitswechsel jährlich ohngefähr 3000 Livres; sie gehet aber jezt nur noch vor Formenguß mit 13 Sols 6 Deniers vom Centner zur Herzoglichen Kasse ein und hat vom 17. September 1787 bis dahin 1790 ergeben 1156 Pfund 9 Sols 8 D.

 

Der Zehenden vom ganzen Bann mit Ausnahme des bei Limbach berührten Feldes bei der Hasenwies ist der Abthey Tholey zuständig und rentirte

 

 

 

Malter

Fas

im Jahre 1787:

Korn

63

2

 

Waizen

8

-

 

Haber

72

-

im Jahre 1790:

Korn

62

2

 

Waizen

6

2

 

Haber

72

-

 

Gerst

8

-

 

In der Gemarkung findet sich Eisenerz, auch sind Spuren von Kupfer vorhanden, wie dann die zu Anfang des jezigen Jahrhundert wegen ihren Kupferwerken berühmt gewordene Düppenweillerer Gebirge in der Nähe zu finden sind; ferner wird Kalk darauf gegraben. Durch Außen und Bettingen ziehet die von Trier über Zerf nach Saarbrücken führende Landstraße.

 

3. Gresaubach liegt in der Richtung von Bettingen nach Tholey 21/2 Stunden von lezterem Ort; eigentlich Grossaubach zum Unterschied von dem eine Stunde weiter unterhalb am Bächlein, wovon beide den Namen führen, gelegenen Dorf Niedersaubach im Hochgerichtsbezirk Lehbach.

 

Auf dem Bann ziehen wie auf den beiden andern Kirchspielsorten der Landesherrliche Domaine, die Abthey Tholey, die Frau Gräfin von Ottweiller, und die La Salleschen Erben Schaft und Grundzinsen.Sind sind, was beide leztere Gattungen anbetrifft, bei Bettingen berührt. Ein Ackerstük von 12 M. 3 V. und 10 R., Geckenbösch genannt, ist Domaineeigenthum und war zur Zeit des Schaumburger Hoheitswechsels zu 1 Pfund 13 Sols 4 Deniers jährlich verpachtet. Von einer Oelmühl unten am Dorf ziehet die Landesherrschaft von dem Wasserlauf jährlich 6 Livres französischer Währung, von einer Lohmühle oberhalb desselben ein Frank baarois oder  9 Xer. Die gemeinen Hochwaldungen halten nach Lothringischer Maaßung 4581/2 M.; dem besizen die Banneserben als theilbares Eigenthum ohngefähr 150 M. Rothecken.

 

Auf Gresaubacher Gemarkung wird das beste Eisenerz im ganzen Oberamt gegraben, soweit nämlich die Güte der Erze nach den für jezt betrieben werdenden Schaumburger Gruben sich bestimmen läßt. Nach langjähriger Erfahrung auf der Bettinger Schmelz sollen zwar aus dem Centner Erz im Durchschnitt mehr nicht als 18 Pfund erhalten werden, die Güte des geschmeidigen Erzes und die Kohlenersparnis den Wert der Erze bezeichnen.

 

Auf dieser Gemarkung sind ohngefähr 124 M. Ackerfeld und Waldung durch das Ausgraben der Eisensteinen umgewühlt und aus dieser Rücksicht ist der Schaden der Gemeinde erheblich, weil das durchwühlte Land zur Cultur ohntauglich ist. Vor solche Beschädigung erhielten sie vor 1787 einen ohnbedeutenden Ersaz von etlichen Louisdors und dem Landesherrlichen Domaine kamen keine direkten Einnahmen davon zu. Durch Artikel 10 der Schaumburger TauschConvention, in welchem zu Gunsten der in Lothringen gelegenen Eisenwerken St. Fontaine, Hombourg, Creuzwald und Dillingen Königlich-Französischer Seits die fernere Beziehung der Eizenerze aus dem vertauschten Schaumburg bedungen wurde, ist zugleich reguliret, daß von benannten Schmelzen das erhaltene Erz zu 2 Sols 6 Deniers par tonneau zu 500 Pfund bezahlet werden muß. Dadurch ist demnach für Indemnisierung der Gemeinden und der hoch- und Grundgerichtsherrschaft einigermaßen vorgesehen und beziehet leztere nach hergebrachter Verfassung die Terz, die beteiligten Gemeinden aber Zwei Terz der vertragsmäßigen Abgabe. Aus vorliegenden Declarationen erhellet, daß aus diesem Bann

 

a)       nach Dillingen vom Monat August 1787 bis Schluß des Monats November 1790, also 31/2 Jahr an solchen Erzen geliefert worden sind 3 992 100 Pfund. Im Durchschnitt kommt hiervon auf 1 Jahr 1 197 600 Pfund

 

b)       nach Cruzwald in den Jahren 1787 und 1788 6 584 500 Pfund, also im Durchschnitt in 1 Jhr 2 292 250 Pfund.

 

c)       nach Bettingen vom Marz 1787 bis Ende Februar 1791, also vor 4 Jahre 7 523 900 Pfund oder im Durchschnitt auf 1 Jahr beträgt die Recognition zu 2 Sols 6 Deniers von 500 Pfund 1592 Livres 14 Sols 3 Deniers. Die Costen vor Salierung eines Controlleurs abgerechnet, können in runder Zahl ausgeworfen werden 1500 Livres, wovon der Landesherrlichen Domaine jährlich 500 Livres zu vereinnahmen stehen. Die Ergiebigkeit der Eisenerzgruben auf den übrigen Gemarkungen läßt sich von den lezten 4 Jahren nicht füglich beurteilen. Aus Außener Gemarkung sind seit der Mitte von 1787 bis Schluß von 179ß nur 7779 Centner und aus Steinbach 9505 Centner als Empfang von Dillinger und Bettinger Eisenwerk eingesezt. Die wirkliche Einführung war aber der Quantität nach stärker.

 

Den Zehenden vom Gresaubacher Bann beziehet die Abthey Tholey ausschlieslich dem bei Limbach benannten Bezirk. Es wurden gegeben

 

 

 

Malter

Fas

im Jahre 1787:

Korn

39

4

 

Haber

72

4

 

Gerst

3

6

im Jahre 1790:

Korn

41

6

 

Haber

50

1

 

Gerst

8

6

 

 

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