Schriftzug
18. Jahrhundert -> 02.09.1773 Spitzbuben

Actum St. Wendel 2t 7br 1773
Praes. D.D. Scabini Wassenich, Coenen et Demuth et me subscripto act.

Herr Hochgerichtschöffen Knoll zeiget hier mit, was gestalten verwichenen Sonntag abents der Henrich Demuth Becker an der obern pfordt sich gantz besonders gegen das hiesiges Hochgericht Vergessen undt so empfindlichste scheld wort auß gegossen - als ob die Jenige spitzbuben seyen, welche den Kirchhoff hinweg haben wollten, was dan die Scheffen wären und dieses kente man ihnen scheffen sagen, über welchen Vorgang den Nicklas Peter Kockler woll und görgen Tres mit der Falckensteins ehefrawen, so dies gehört haben sollen, zu verhören.

Diesemnächst wurde der Niclaß woll verhört, welcher er klährte, daß er Verwichenen Sontags abents den görgen Tres besucht und daher vor des Henrichen Demuth Haußthür gestanden, wo unter dem geführten Discurs über die Abänderung des Kirchhofes der Henrich Demuth öffentlicht ausgeruffen, daß diejenige Spitzbuben seyen, welche den Kirchhof hinweg haben wollen, was dan die um die Kirch wohnende und die scheffen seyen und reperi_rte noch mit vielemahl, spitz buben seyen sie, undt dies solte man ihnen scheffen sagen, es seyen ja nur einige, und sollten zu vorn das gericht gantz machen, wo als dan schon einige seyn würden, so dieses nicht einwilligen würden,
was dan die scheffen seyen, sie hetten ja nicht studiret, undt wollten diese dermahlen wenigeschgt (?) die gantze statt regieren, undt dieses solte die falckensteins ehefraw denen scheffen sagen, so auch der Peter Kockler, undt görg Tres gleich der falckensteins ehefraw zeügen müsten, urkundl. unterZeichnung. St. Wendel wie oben
HandZeichen + Niclaß Woll

ehe und bevore die übrige testes verhöret werden, solle der injuriantische Henrich Demuth hirüber zu vörderst vernohmen werden. Welcher erklährt, daß der discurs nicht allerdings so geschehen seye, sondern als Er Citatis Gesagten aber vor seine Hausthür gekommen, nemlich als schon das Licht ahngezündet geweßen, so hette der Niclaß Woll, undt görg Tres sich daselbst befunden, so schon wegen dem Kirchhof ein Discurs geweßen, und gesagt worden seye, daß des Kirchhofs Newe Nemlich das übrige stück ahn obern theil in Zeit 24. Stunden hinweg seyn werde, worauff Er Citatis geanwortet, daß es noch so geschwind nicht geschehen werde, undt es seyen einige umd die Kirch mit großem staup (?) so die Statt regieren wollen.
Von den Herrn gerichten hette Er nichts geredet, besonders wüste nichts von spitzbuben geredet worden zu seyn, dahe doch gleichwohl betruncken geweßen seye, -
von dem gericht gantz machen, wüste ebenwohl nichts, und seye diese deme gericht seiner sach. Welches die gantze erklährung seye.

Rx.
Citentur übrige testes Peter Kockler, Görg Tres, und Baltasar Falckensteins Ehefrau.

welche dan erschienen und nach deme denen selben nicht allein übereide ahnzeig dees Herrn Scheffen Knoll und erklährung des Niclas Woll Vernohmen, gaben zur antworth ihr erklährung, so nicht allerding nach ihrer wissenschaft geschienen (?), dahero nötig erachtes selbst in separato aydtlich zu Verhören.

weßwegen diese Zeüg alß
Niclas Woll
falckensteins ehefrau
Görg Tres undt
Peter Kockler nach der Churfürst. Hochgerichtsordnung in gegenwart des Henrich Demuth beaydiget, sofort Vernohmen

ad generalia
Niclaß Woll,
wie alt, wo er wohne, wessen hand werck, ob verwandt und ob einen haß habe gegen prodents, undt wem das recht gonnete.

Rx. nenne sich Niclas Woll, seye seines Alters 55. Jahr, wohne zu St. Wendel, seines handt wercks ein schuhe macher, mit prodents nicht Verwand, weder gegen denselben den mindesten Haß habe, undt gönne Jedem theil sein recht.

ad Specialia
ad art. 1mium
wahr das verwichenen sontag abent bey des prodents Henrich Demuth Hauß geseßen

Rx affirmative

ad 2dum wahr, daß damahls Er testis den Göer Tres, Peter Kockler, und falkensteins Ehefraw, dan der prodentischer Henrich Demuth zugegen geweßen,

Rx affirmative

ad 3tium wahr daß damahls ein Discurs von der abänderung des Kirchhofs geweßen


Rx affirmative
besonders daß der Peter Bicking schon stein hier genohmen hette

ad 4tens wahr daß unter diesem Discurs der Henrich Demuth offentlich außgeruffen, daß die jenige, so den Kirchhoff hinweg haben wollten, spitz buben seyen

Rx affirmative
das habe prodent geredet.

ad 5tum wahr daß unter dem wort die Jenige so den kirch hoff hinweg haben wollten, das hiesige statt, und hochgericht hierdurch Verstanden worden.

Rx affirmative
um somehr als prodent hinzugesetzt, es seyen ja ihr 3 oder 4 undt sollten das gericht gantz machen,

ad 6tum
daß wahr daß prodent gesagt, was dan die um die Kirch wohnende undt wenigs scheffen seyen.

Rx affirmative

ad 7mum
wahr, daß hierrauf zum osttry (?) gesagt, daß die Scheffen Spitzbuben seyen, und dieses solte die Falckensteins ehefraw denselben sagen

Rx affirmative
weilen die den Kirchhof hinweg haben wollten, und seyen ja ihrer nur dergleichen

Jichtar (?) was dan die falckensteins ehefraw hierauf geanwortet, alß der proent Ihro gesagt, ein solches scheffen zu sagen.

RX hette stilgeschwiegen, ihre händ über einander haltend.

ad 9num
wahr, daß prodent weiters Continuirt, die scheffen hetten Ja nicht studiret, und wollten diese wenige scheffen die gantze bürgerschafft regierend

Rx affirmative
mit der ahnfrag wohr haben sie doch studiret, gestalten sie mit ihme prodento in die schuhl gangen, und nicht viel gewust hetten, wie Er testis dan auff seine heuth ad Protocollum gegebene Erklährung sich gäntzlich beziehete und sicher (?) seye alles was testis wissete. Praeluta Confirma subsignavit.
St. Wendel wie oben.
handzeichen Niclas woll

(203)
testis 2da
falckensteins ehefraw

ad generalia

Rx Nenne sich Maria Marta Falckenstein
Wohne zu St. Wendel
ihres handwercks Ein seyler, mit Prodent nicht Verwandt, hätte auch keinen haß gegen Prodenten, undt gonnete Jedem auch sein recht, und hett auch mit ihren mitzeugen sich nicht unterredet, weder von prae duct: zu Verschweigung der wahrheit perfundiret worden.

ad specialia
1. Negative, wohl aber oben zur pforte herein kommen seye.
2. testis hett nicht acht geben wer daselbst sich befunden außer daß dem Niclas woll, Gorg Tres, und der Henrich Demuth zugegen geweßen, die übrige Prosentes hette nicht in acht genohmen.
3. affirmative, Jedoch könnte nicht eigentlich sagen, wie der Discurs geschehen seye
4. negative, und wie der haubt lermen entstanden, so hätte die Zeügin schon würklich bey Michel Blumen Hauß gesessen, gestalten die Zeugin nichts mehr gehört hätte, alß daß der Niclaß woll mit ihme Henrich Demuth um eine maaßerin wetten wollen, daß in Zeit 1 oder 1 Tagen noch ein Stück Kirchhofs mauer hinweggenommen werden solle, woaber der Henrich Demuth doch nicht gewettet hette.
5. Hir von könnte nichts sagen, weilen sie Zeugin nicht so lang darbey geblieben seye, maßen als die Wettung geschehen solle, von der Comparent abgangen seye.
6. ignorat
7. hiervon wüste nichts
8. ignorat similiter

Praeluta Confirma subsignavit.
St. Wendel wie oben.
handzeichen +++

testis 3tius Görg Tres

ad generalia
nenne sich Görg Tres, alt 56. Jahr, wohne zu St. Wendel, ein schuhemacher seines Handtwercks, etc.
ad specialia
1. affirmative
2. affirmative, nemlich Er Zeuge, Niclaß Woll, Peter Kockler, und falkensteins Ehefrau, dan Henrich Demuth
3. affirmative, undt Zwaan von Peter Kockler, der Discurs angefangen worden undt unter dieser Zeit seye die falkensteins hinzugekommen
4. als die seylers oder falkensteins gesagt, gehört zu haben, daß der Bicking stein vom Kirchhof zu blattung seines S.V. schweinstalls genohmen haben soll. Er Niclas Woll aber solches Negiret, daß Zwaan der Bicking ein stein in die Kirch genohmen, dermahlen aber die stein sämtlich auf deme Kirchhof liegeten, mit hinzusetzung von seiten des Woll, daß er wetten wollte, es werde in Zeit 1. oder 2. tagen noch ein stück mauer hinweg genohmen werden, worauf der Henrich Demuth hinzugesetzt, daß der Jenige so den Kirchhof hinwegnehme, ein Spitzbub seye.
5. es seye Vieles wa den (Worten?) gefolgt, Er Zeug wüste aber Vielles nicht mehr undt könnte wohl seyn, daß die red geschehen, daß sie ihr gericht gantz machen sollten, testis aber hette dieses nicht allerdings Verhalten
7. Er Zeug hette verstanden, daß Er prodent nicht der falkensteinsche, sondern dem Niclaß Woll nach geruffen, daß jene spitzbuben, so den Kirchhof hinweg Nehmen wollen undt, kanst du hinunter gehen und dies ihnen sagen.
8. affirmative. Nemlich daß nicht studirt, und mit ihme in die schuhl gangen undt sein doch besser, als diese scheffen gewußt hätte, es könnte auch wohl seyn, daß von der regirung gesprochen worden seye, er Zeug hette aber dieses nicht Verhalten und das letzte wort des prodenti seye geweßen, du kanst hin unter gehen, und kanst es ihnen sagen, undt also von ein ander gangen.
(unterschrift)

testis 4. Peter Kockler
alt 53, seines Handwercks ein Rothgerber mit prodento nicht Verwandt. etc.

1. negative, sondern Er Zeug seye zur pforten herin kommen, undt den Gör Tres mit dem Niclas Woll bey Prodenti hauß sitzend ahngetroffen, ihnen die Zeit biethend: undt sagendt, daß ihme Zeugen wundert, daß Er woill auf ihre gaß Meygen kommete.
2. bey ahnfang seye nur die Woll undt Tres zu gegen geweßen, ihnen Henrich Demuth und die falckensteins ehefraw seyen damahls nicht zugegen geweßen
3. affirmative
4. der Henrich Demuth hette gesagt, daß die Jenige um die Kirch herum, so die große ständten, alles beherrschen wollen, undt wie Jedtweder ahnfang eine stand zu tragen, welches auch den Woll gesagt zu seyn geschienen hette.
Von dem Wort Spitzbub hette nicht gehört, weder Zeug wie Er gesehen, daß es ernst geben solle, nacher hauß gangen. Es seye Zwaan zu vorn der Discurs von der falkensteins wegen denen Kirch hoffs blatten geschehen, als ob der Bicking einige zu blattung seines S.V. schweins stalls genohmen hett, so aber der Niclas Woll negiret, undt alß unter diesem Discurs der Henrich Demuth aus dessen Hauß gekommen, undt von denen steinen die redt geschehen, sofort Er Zeug gesehen, daß es ernst werden solle, Er Zeug sich naher Hauß verfüget undt deswegen nicht mehr gehört hette.

5. Ignorat
6. affirmative. bis formalibus, zwar irgend dan die so um die Kirch wohnen, mehr alß ich, die seynd mit mir in die schuhl gangen, und nicht einmal mit mir das Crux ave singen können.
7. ignorat
8. bezieht sich ad 4tum et 6tum
und dies sey alles was Er wissete.
(Unterschrift)

Sententia.
Auf geschehene anzeig und Vernohmene Zeügnuß ist der bescheid hiemit zu recht, daß Henrich Demuth mit denen wieder hiesiges Gericht frewentlich ausgestossenen Ehr= und respect Vergessenen reden sich weith Vergangen, dahero zu seiner wohlverdienten straf mit einer 48.stündigen Einthürmung Jedoch mit 16. fuhren sand zu hiesigen stattpflaster zu redimiren, zu belegen seye mit Abtrag Kösten. St. Wendel d 18ten September 1773.
von Hame.

Quelle: Stadtarchiv St. Wendel, A137, S. 221-246.

Historische Forschungen · Roland Geiger · Alsfassener Straße 17 · 66606 St. Wendel · Telefon: 0 68 51 / 31 66
E-Mail:  alsfassen(at)web.de  (c)2009 hfrg.de

Diese Website durchsuchen

Suchen & Finden  
erweiterte Suche