Schriftzug
Menschen -> von Hame

 

(-363-)

Die Familie D'hame

 

begegnet uns schon im fünfzehnten Jahrhundert in St. Wendel.

 

Der Erste dieses Namens, welcher mir in hiesigen Urkunden aufgestoßen, schrieb seinen Namen zwar Dahm, doch ist derselbe wohl unzweifelhaft derselben Familie angehörig, deren Mitglieder sich bald latinisirt Damianus, dann Damian, bald Dahme und Dhame, dann D'hane oder D'Hame, schließlich aber de Hame (d'Hame) oder von Hame schrieben und so auch in öffentlichen Urkunden genannt wurden. Auf einem Schreiben des Churfürsten Carl Caspar vom 14. November 1661 lautet die Adresse: "Unserem Schultheißen zu St. Wendel und lieben getreuen Johan Damm". Eine und dieselbe Person dieser Familie schrieb mitunter bald so, bald anders, und Brüder nannten sich zuweilen der eine Damian, während der andere mit Dhame unterschrieb. In dem hiesigen Tauf-Buch (1659) sind auffällige Abänderungen, weil mit ganz anderer Tinte Nachträge vorgenommen worden, namentl. ist der Familien Namen oftmals, ja fast durchgängig , einigemale ist es übersehen worden, das Eigenschaftswort "nobilis" vorgesetzt und ein Apostroph zwischen die Buchstaben D und h eingeschoben worden.

 

(-364-) Da der Name noch bis fast zur Mitte des 17ten Jahrhunderts stets mit dem Zusatze "von Welschbillig" gefunden wird, so darf angenommen werden, daß diese Familie von dem zwischen Trier und Bitburg gelegenen Churfürstlich-Trier'schen Amts-Haupt-Orte Welschbillig hierher verpflanzt worden ist.

 

Wie später zu St. Wendel, so werden die Angehörigen dieser Familie auch zu Welschbillig als Beamten in Churfürstl. Diensten gestanden haben.

 

Im Jahre 1480, und auch wohl schon früher, war Friedrich von Leye, dessen Familie im Amtsbezirke von St. Wendel begütert war, Amtmann zu Welschbillig. Ob vielleicht auf dessen Veranlassung die Damian nach St. Wendel gekommen sind? In Bezug auf die Zeit, in welcher dieselben hierher gekommen sein (-365-) dürften, würde diese Annahme unterstützt werden.

 

Obgleich diese Familie in späteren Zeiten für eine adeliche gehalten und angesehen wurde, so glaube ich doch behaupten zu dürfen, daß sie keineswegs adelichen Ursprungs war. Abgesehen davon, daß der Name in den frühen Zeiten nur bürgerlich Dahm, Damianus, Dhame, Dahme geschrieben wurde, so wird obige Behauptung durch den Umstand gerechtfertigt, daß die Träger dieses Namens mit anerkannt bürgerlichen Personen eheliche Verbindungen eingingen und mit andern bürgerlichen Familien in vielen verwandtschaftlichen Beziehungen standen.

 

So hatten die Mitglieder der Familie Dhame Heirathen geschlossen:

 

Johannes Damian mit der Tochter (-366-) des St. Wendeler Bürgers und Wirthes Friedrich Schanck, und war dadurch der Schwager des Amtsschreibers Nicolaus Demuth geworden (siehe Seite 202);

 

Maria Dham mit einem Bürger Namens Hans Schrotig (siehe Seite 376, dieser Schrotig war Wirth);

 

ferner eine Tochter des Leonhard Dhame mit dem Johann Mynhard (conf. Seite 382 usw.).

 

Selbst mit dem ebenfalls von Welschbillig hierhergekommenen Hochgerichts-Pedell Jacob Schauwedel standen die Damian in verwandtschaftlichen Verhältnissen (siehe Seite 282 und 351).

 

Außerdem deuten aber auch die von den Dhame gebrauchten Siegel nicht auf adeliche Abstammung hin.

 

Damian Harkard Dhame war (-367-) übrigens der erste, welcher, und zwar im Jahre 1692 zum ersten Male, D'hame geschrieben hat.

 

Durch vortheilhafte Verbindungen mit reichen Familien wie den Weicherdingen, Oßburg, Zolly usw., waren die Dhame allmählich zu großem Vermögen gekommen.

 

Zu Ende des vorigen Jahrhunderts, d.h. vor der französischen Revolution, besaßen die von Hame u. a. 4 Vogteien in Nieder-Saubach, ferner ein Viertheil des großen Zehnten und eben soviel vom kleinen zu Theley (als Mannlehen des Erzstifts) etc. etc.

 

(-364-)

Gand (II)

 

Marie Dominique Viktor, Sohn des Richters Gand aus Trier wurde als Nachfolger des suspendirten Georg Bicking im Februar des Jahres 1808 ernannt zum percepteur provisoire des contributions directes et revenus communaux des Mairies de St. Wendel et Theley, welches am 29. Februar in allen Gemeinden bekannt gemacht wurde. Seine definitive Ernennung durch den Kaiser erfolgte am 24. Maerz 1808 contratiguirt von Staats ...(?) Maret und Finanz-Minister Gaudin.

 

Mit dem Maire Cetto stand er in der Regel auf nicht sehr freundschaftlichem Fuße.

 

Dieses Verhältnis verschlimmerte sich noch mehr in der provisorischen Zeit, wo Gand den Cetto bei der obern Behörde denuncirte, als verheimliche er zum Vortheile der Stadt Gelder, welche dem Fiscus gehörten.

 

Gand stürzte sich durch den Bau des jetzigen Carl Cetto'schen Hauses an der Kelzweiler Brücke in Schulden und wurde wegen Cassen Defeckts am 6. May 1823 von der Regierung seiner Stelle entsetzt.

 

(-365-) Gand war geboren zu Trier am 11 Maerz 1787.

 

Der Vater Wilhelm Gand war geboren zu Trier im Jahre 1756. Derselbe war noch 1810 Einwohner zu Merzig. Später wurde er Richter am Instanz resp. Landgericht zu Trier (Präsident des Civil Tribunals).

 

Er starb zu Trier am 7. April 1831 (Sct.II Nr.167). Gand II war Verfasser der: "Moral der Morgenländer" (Trier 1821). Seine Gemahlin war Anna Maria Goerg.

 

Von den Töchtern des Gand heirathete eine den in Saarbrücken verstorbenen Hypothekenberechner Franz Tosetti (geb. 25. März 1801 in Köln). Eine andere, Elisabeth, den hiesigen Rothgerber und Wirth Johann Schmoll. Diese ertränkte sich gemüthskrank, 69 Jahre alt, in der Blies am 02.02.1783 an der Niederweiler Brücke morgens um 4 Uhr.

 

(-367-)

Johannes Damianus

 

Johann Dahm von Welschbillig, churfürstlicher Kellner und Kaiserlicher Notar zu St. Wendel, lebte in der zweiten Hälfte des 16ten Jahrhunderts. Wir finden denselben in den Jahren 1586-96 als Notar und Amtsschreiber, als Hochgerichts- (-368-) Schöffen, und 1592 am 22. Juni wurde er an Stelle des Christoph Richter zum churfürstlichen Kellner befördert, welches Amt er bis zu seinem Tode, welcher im Jahre 1610 erfolgte, verwaltete.

 

Als Kellner wohnte Damianus im Schlosse. Johann Damian war 1561 geboren und war derselbe daher kaum 48 Jahre alt geworden. Er hinterließ nur 2 Söhne, Johann und Johann Wilhelm (S. Seite 389 und 390 etc.)

 

In seinen letzten Lebensjahren scheint er sehr leidend gewesen zu sein, wie dies schon aus seinem, von mir bereits mitgetheilten, Schreiben an seinen Schwager Roland Krug (siehe Seite 92 und f.), so dann aber auch aus dem Umstande hervorgehen dürfte, daß er während dieser Jahre in seinem Amte häufig durch einen Stellvertreter hat ersetzt werden müssen.

 

In erster Ehe war er verheirathtet (-369-) mit Anna Schänkin, wie nachstehend buchstäblich mitgetheilte Urkunde aus dem Jahre 1599, welche mir in originale vorliegt, beweißt.

 

Diesselbe lautet:

 

"Wir Christooph Richter, Scholthes, Peter Leonhard, Hans Kallenborn, Martin Schmit, Nicolaus Boel, Nickel Kraz-Gerichts Bürgermeister und Hans Daun allesambt Hochgerichts Scheffen zu St. Wendel, Peter Voltz Gemeinde Bürgermeister

 

(Den hier genannten St. Wendeler Notablen begegnen wir sehr häufig. Unter ihnen scheinen Hans Kallenborn und Peter Voltz die fähigsten und angesehensten gewesen zu sein. In Verhinderung des Kellners oder Schultheißen sehen wir diese beiden stets als deren Vertreter.)

 

 

 (-370-) So dan wegen der dreyen Zunften, Alß nemblich wegen der Schomacher Zunfft, Nicklaus Demuth und Hans Brampeck, ferner wegen der Karcherzunft Sebastian Moitz und Hans Ziegler, und dan wegen der Schneiderzunft Balthasar Becker und Gudtmans Nickel, alß von wegen der gantzen Gemeinde, Bürgerschaft, Thun einhellich kundt und jedermenniglichen zu wissen mit diesen offnen Brief, Das die Ehrenhafft und Tugentsamen Johan Dhan von Welschbillig der Zeit (-371-) Churf. Kelner alhie zu St. Wendel und Anna Schänckin eheleute Uns vor dieser Zeit, in Unser domols bevor gestandener höher notturft, (der Scholtes Christoph Richter und Kelner Johann Dahm hatten der Bürgerschaft "in ihrer vurstehenden noethen fünfhundert Gulden geliehen) merklichen Unsern Schaden zu wenden, Und bestes zu werben, sonderlich zu aufferbauwung der Thuren und Mauren der Statt uff unser ansuchen und gesinnen, Ein hondert Rädergulden zu 24 alb von den Gulden gerechnet, schwerer werung, wie alhie jeder Zeit ganz und gebig ist, und sein wirdt, guetwillig dargeliehen und vorgestreckt haben, welche Somen wir auch also bahr empfangen, und forters zu unsern nutz verwendt haben. Sie außen dern auch darvon frey gueit, loß und ledig zelen und sprechen. Gereden und geloben daruff wir bey unsern gueten ehren, wahren (-372-) worten, und glauben, vor uns Gemeine Bürgerschaft und Nachkommende, obg.ten Creditorn Johannen Dahm Kelner und Anna eheleuten, Iren erben oder mit dero wißen und willen Inhalten dieß brieffs, alle und eins Jeden Jars, so lang die Hauptsomma der Hondert gulden nicht abgelegt, Järliches Umb den ersten May Tag acht Tag vor oder darnoch, Sechs deroselben gulden Pensionen außer der Statt halbentheils Ungelts in Ihr der Credition sicher ....(?) aldt und andthalt zu liebere und zu endtrichten ....(?) die erste Pension umb den ersten May Tag des künfftigen Jars 1600 lieberig und fellig sein solle. Im fall aber wie obg. Schuldigere an endtrichtung versprochener Pension der Sechs gulden, oder auch auff erforderung der (-373-) Hauptsommen (so uns durch die Creditorn doch in einer sommen wider abzulegen, zu gönstigen gefallen verwilligt werden) zu bestimpter Zeit, seumig, farleßig, und hinderstendig sein wurden, Sollen Wilgen Creditorn oder Iren erben, alß dan volkomen macht haben, beide Statt Bürgermeistern, so alßdan sein werden (die wir Schuldigere hiemit Innen Creditorn zu gewißen Burgern verwilligen und einsetzen. Umb bezalung Hauptgeldes und Pensionen anzuhalten; Wir Scheffen, Bürgermeister, und Sechse der Zunffte wegen ganzter Burgerschafft, geloben und gereden auch vor uns und unser Nachkommende die beide obgenannten Bürgermeister, so jeder Zeit sein werden, alß Burgen allerdings schadlos zu halten und (-374-) gentzlich zu vertretten, getreuwlich und ohne gephar, deßen alles zu wahrer Urkundt haben Peter Schmit Scheffen, wegen der Gerichte, und Sebastian Moritz der Sechsen einer, auß der Zunfft, wegen gantzer Burgerschafft, zu bekrefftigung alles dies brieffs einhalt sich mit eigenen Händen underschrieben, und dazu unser Gerichts personlich Einsiegel zu ende dieses auffdrucken lassen

 

Der Geben ist den achten Monats Tag february, Im Jare unsers Heils, Thausent fünfhondert und Neuntzich Neun."

 

Bekennen ich Peter Schmitt, wirt sein wie oben stedt.

 

Bekennen ich Bastian Motz, wie ob geschrieben stet.

 

Die letzte Zahlung auf diese Schuld erfolgte erst am 6. Februar 1609.

 

Aus allen hiesigen Acten geht hervor, daß nur die Meister der genannten drei Zünften an der Verwaltung der städtischen Angelegenheiten Theil zu nehmen berechtigt waren, während doch mehr Zünfte hier bestanden

 

(-375-) Nach dem Tode seiner ersten Frau heirathete Johann Dahme die Witwe Christoph Richters, Anna Juliana Richterin, geborene von Weicherdingen, + 1635, mit welcher er unterm 22ten Maerz 1607 vor dem hiesigen Hochgerichte einen Heirathsvertrag errichtete. Im Gerichtsprotokollbuch heißt es nämlich:

 

"Donnerstags den 22. Marty dis jars (1607) hat Johan Dahm, Kelner, und Anna Juliana seine Hausfrauw gerichtlich deponirt eine Heurathsverschreibung mit derselben ufgerichten, sambt einer ausführlicher Designation alles ihres Vermögens, liegents, fahrents, wie es nach ihr eins, oder des andere absterben, auch mit ausbestattung ihr beiderseits, jetziger und könftiger der Kinder gehalten werde solle, desgleichen was sie beiderseits an Mobilien, zu täglichen geprauch pracht, neben einer Heuraths Notale, Christoff Richter seeligen, mit ihr Annen Julianen zuvor ufgerichten.

 

Das Vermögen dieses Hauses war für die damaligen Verhältnisse sehr groß zu nennen, denn in einer Klageschrift verfaßt von dem Stadt und Hochgerichtsschreiber Baltasar Khuffer, auf welche wir übrigens zurückzukommen Gelegenheit haben werden, finde ich darüber folgende Notizen:

 

"Der Kelner hat in Rindtvieh und Schweinen ahn 100 Stück, ferner Wiesen, so über 100 fuder Heuwachsthumbs ertragen, und ohngefähr mit Wälden und Heckenbusch 200 morgen (-376-) Acken Länderreih Weyer und Gärten in großer Menge, wie desgleichen Möbel, und ausgelegtes Gelt, wobey sich ein Vermögen von 40000 und mehr Gulden befindet.

 

Der Bruder Johanns Leonhard Damian, seine Ehefrau war Elisabetha Bolin aus Daun in der Eifel (s. Seite 378), war im Jahre 1597 Hochgerichtsschreiber, wurde dann 1604 Amts-Einnehmer und Schultheiß der Stadt und des Amtes, in welchen Stellen er über 30 Jahren bis zu seinem Tode verblieb. Er starb im Jahre 1635.

 

Maria Dham von Welschbillich, welche in einer Urkunde vom Jahre 1597 als Witwe der Hochgerichtsschöffen Hans Schrotig oder Schröttig zum Rindsfuß genannt wird, war eine Schwester der genannten Gebrüder Dahme. 1594 war Schrotig noch gemeiner Bürgermeister.

 

Das Haus "zum Rindsfuß" gehörte später einem Zweige der Familie de Hame. Herr Johann de Hame, Präsident der Stadt Pfingstingen (Viestingen), verkaufte dasselbe am 15. Februar 1777 an Mathias Enckerig, Bürger und Tuchscherer zu St. Wendel. Dieser starb 1790 mit Hinterlassung von 6 Kindern:

1.       Wendel, damals 23 1/2 Jahre alt

2.       Barbara, 21 2/3 Jahre alt

3.       Elisabeth, 17

4.       Peter, 15 Jahre alt

5.       Johannetta, 12 und

6.       Helena, 9 Jahre und 9 Monate alt.

 

(-377-) Maria Dhamin von Welschbillig und Hans Schrotig zum Rindtsfuß, Hochgerichtsscheffen zu St. Wendel, hatten einen Sohn Wilhelm, welcher aber frühe starb. Durch Urkunde vom "Sambstag den eylfften Monats Tag Octobris 1597" bestimmt Maria, für den Fall, daß sie, welche seit Geburt ihres Kindes kränklich sei, sterben sollte, ihre lieben Brüder Johannen und Leonharden Dhamen zu Vormündern. Ferner vermacht sie in derselben Urkunde für den Fall, daß ihr Sohn Wilhelm unverheirathet sterben sollte, ihr sämmtliches Vermögen ihren Geschwistern.

 

Der hier vorgesehene Fall trat ein, und es theilten sich die dhamischen Geschwister das Vermögenannte. (-378-) Diese Theilung fand statt im Jahre 1616 (April) zwischen Leonhard Dham zu Welschbillig und den Söhnen des verstorbenen Kelners Johann Dham namens Johann Wilhelm und Johann.

 

(-376-) Der Kellner Martinus Wentzel, welcher, wie wir gehört haben, später Burggraf von der Grunburg war, war der Schwager unseres Schultheißen. Seine Frau hieß Elisabetha (Familie Bolen aus Daun. Das Wappen der Familie Bolen zeigt einen Pfeil und eine Gabel, die ein Andreas Kreuz bilden und bei der Kreuzung von einem Kranze umwunden sind (Beschr. des Pfarrbezirks Daun wie Seite 85. Mich. Hoersch). Die Familie Bolen kam um die Zeit Ludwig XIV aus der Schweiz nach Daun. Die Frau des Leonhard, Elisabeth geboren Bolen, war eine Tochter des Churf. Amtsverwalters und Kellners Balthasar Bolen zu Daun.). Ich habe ein Schreiben dieses an den ersteren aufgefunden, welche ich hier folgen lasse:

 

"Bonus dies, Insonders Lieber Her Schwager und Gevatter,

 

(-377-) Es beclagen sich die alhie anwesende gericht nicht wenig, das sie auch, ufft und vielmals mit schedtlicher Hindensetzung ihrer privat obliegender geschefft und verdrussiger langweilliger Ufwartung ihr gerichts und andern sachen nicht wie geburthe vil (auß mangel ihr auch dickermals absentiret, und under dem schein obliegender herengeschefft zu Haus verbleibet) furt komen kinen, darauf dan andere consequentien verspurt werden, wollen und begeren demnach das ihr als welcher ebenergestalt wie Ihrer einer leiblichen Eydt geschworen uf erfordern fleißig zu gericht zu gehen, euch hinfurter auch wie Ihrer einer dazu zu bekennen oder aber ein anderen ihn Euere platz constituiren laßen zu wollen, widdrigens fals werden (-378-) sie entweder verursacht ahn ört und Endt sichs gepurdt dessen sich zu beclagen oder gleicher Weiß auch zu Haus zu bleiben und ihren geschefften ab zu warthen, welches sie mir alß ihrem Scholtessen also ad litteram euch zu intimiren Ahngezeigt und gepetten. Signatum ex aedibus den 28. January 1623."

 

Leonhard Dham besaß auch ein ansehnliches Vermögen und scheint derselbe unter andern Gütern auch einen Hof im Oberthal gehabt und sich dort öfters aufgehalten zu haben. Während seiner Abwesenheit von der Stadt waren der älteste Schöffen, Hans Kallenborn, sowie nach diesem Peter Voltz öfters seine Stellvertreter im Schultheißen-Amt. Letzterer nannte sich darum auch "Vice-Schultheiß", auch "Noth-Schultheiß".

 

(-379-) Während seines Aufenthaltes im Oberthal im Herbste des Jahres 1612 schrieb er folgenden Brief an die beiden, den Ehrenhafften und Bescheidenen Hansen Kallenborn, und Peter Voltz, beide Hochgerichts-Scheffen zu St. Wendelin:

 

"Mein freundlich Gruß auch alles Liebs und guets bevorn, freundliche liebe Gevattern und guete freundt,

 

Uff euren schreiben hinwieder anverhalten solle, Sovil die ansprach der eußersten Gericht belangt, das Ihr dieselbe vur dißmal wol beantwortet habt, mögte gleichwoll fast gern wißen, was Ir begern sein mögte, und dieweil es dahingestelt, das sie Ire ansprach und forderung aufs papyr bringen und übergeben solle, muß man deßen erwarten , Ist daruff mein freundliches (-380-) gesinnen, so balt solche schrifften eingebracht, mir solche zukommen zu laßen, Sonsten den befehl von Irer Churfürstl. Gn. Balth. Khuffers Haus betreffendt hatt mir solches der Kelner, bei welchem Ich heutigen Morgens auff Lemberg gewesen, zu verstehn geben, und Euerer daruff zuruck gethanen gegenbericht so der wahrheit wol gemeß gestelt, vorlesen laßen, was dan die außraumung des Hauses belangt khönnet Ihr auff sein Hern Kelners befelch, ohne Mich fortfharen, dan Ich vernehme das Ir nit allerdingst gesundt (gesinnt) seit, welches mir leidt was an fharender Haabe darin noch zu finden So Balthasarn Khuffern zustendig auff das Rathaus klein Stubgen oder (-381-) dha es der H. Kelner hin verordnen wirdt bitz auf ferneren befelch stellen, was sich aber sonsten an Prothocollen, Registern und Gemeinen Rechnungen darin befinden, dieselben in gerichts gewahrsamb, gleichwol auch zuvorn verzeignet, nehmen und hinderhalten. Das Buch darin die Kauff und Uffträg geschrieben bedunckt mich das Ich unlängst dasselb vom Rathaus mit wißen der Gericht heimbgebracht und ein Copey daraus so partheyen gerichtlich begert abgeschrieben, wofern dem also, das mir doch mit so gar eigentlich bewußt So wirdt dasselb in meiner underst Stuben uff dem obersten Schrank zu finden sein, daselbst Ihrs suchen khönnt.

 

Thue Euch hiemit in vill Gottes (-382-) segen zu aller wolfarth und bestendiger gesundtheit empfehlen, zur Linden den 9. Oktobris Anno 1612.

 

          Euer freundwilliger Gevatter L. Dham

 

Pflegt der gesundtheit

und drincket gueten wein

Ich wolte auch gern dabey sein

Allen andern euwern mitbrudern

alß meinen gueten freunden

viel guetes vermelden wollet."

 

Auch ist ein Brief an die hiesige Hochgerichts-Scheffen von ihm vorhanden. Datum: zur Linden den 2. Oktobris 1612.

 

1617 im Februar war Leonhardt Dhamian zu St. Wendalin auf dem Landtage zu Trier und hat die betreffenden Verhandlungen mitvollzogen. Wilhelm, ein Sohn Leonhard Dhamians, heirathete am 24.01.1633 Catharina, eine Tochter des Lothar Letig. Eine Tochter Leonhards, Barbara Dham (Frau Minham), quittirt noch 1665 über von der hiesige Kirche zurückempfangenes Geld (Anno 13./1. 1630 sponsalea Celebraruat Johann Minham Trevir. et honesta Barbara spectabilis Dom. Leonardi Dhamiani praetoris oppidi St. Wendalini filia legitima nuptias celebrarunt 1./2. anno eodem.). Johann Rusgerus à Linster (von Leinster) heirathete am 01.02.1662 Anna Margarethe Damian. Minham wohnte in dem alten Schlabatzen Haus.

 

(-383-)

Reiser:

Die der Stadt zugehörige Ziegelhütte vor dem obern Thor wurde 1658 an den Ziegler Hans Jacob Reiser um 10 Thlr. pro Jahr verliehen. Diese Familie wurde wohlhabend, hatte einen Kellereischulz und einen Altaristen unter ihren Nachkommen, ist aber in männlicher Linie in den 1760iger Jahren erloschen (Anmerkung des Korrekteurs: der "Reiser"-Text in eckiger Klammer steht im Original an dieser Stelle ohne Bezug zum Text.).]

 

Eine Tochter dieses Leonhard Dham, Barbara, war verheirathet an Herrn

 

Johann Mynhain (Johann Minham)

 

aus Trier gebürtig, der zu wiederholten Malen als Bürgermeister, dann als Kaiserlich-öffentlicher Notar und Kellnerei-Verwalter in Acten sigurirt und im Jahre 1658 gestorben ist. Vom Jahre 1647-1650, als der Schultheiß Johann Wilhelm Dham geflüchtet war, versah Minham den Dienst als Schultheiß.

 

 (-383-) Nach seinem Tode machte die Witwe noch Forderungen an die Stadt geltend:

 

"Den 28 Septembris 1658 Ist Herrn Johan Minhams seligen Witib uff dem rathhaus vor Herrn Schulteßen und gerichten, bey seins deren 6 von den Zünfften erschienen und bate, daß sie doch wolten uff ihre vor diesem mehr mahlen eingegebenen Schuldforderung wegen der bezalung einen schluß und antwort geben.

 

Die Forderung ware erstlich vermög accorts vom 26 Juni 1634 Laurentii selbig jar zu zahlen 80 RThlr. so an wein den ersten Frantzosen 632 hinauß geben worden, welchen der Stattschreiber Ferdinant Molitor geschrieben und underschrieben thut 180 Thlr. Vermög Rechnung vom 5. Dezemb. 637 ist man Herrn Minham schuldig plieben (-384-) 184 Thlr. 35 alb 2 Pf.

 

Ferner vermög gerichts bürgermeisterey Rechnung de anno 638 ist man ihm schuldig plieben 181 Thl. 19 alb 6 Pf.

 

Item vermög gerichts bürgermeisterey Rechnung von Anno 643 25 Thlr., 2 alb, 2 Pf. Item wegen Kremers Bastgen hat er Computant dargeben 27 Rthlr. 12 alb.

 

Salvo Calculo  Sa. 383 Reichsthlr. 45 alb 2 Pf.

 

Vorgemelte schult dero 383 Thlr. 45 alb ist von Hern Schultheißen und gerichten sampt 6 von den Zünfften angenomen, und darauff der Wittiben verwilligt worden alßbaldt in wendung 14 tagen, oder 3 wochen 50 Gl. uff abschlag zu geben und sollen ihr gegen nechst künfftige Ostern wiederumb 50 Gl. erlegt werden, und dan forthin in der iars umb Ostern 50 biß zu etlichen außzahlung, (-385-) waß die pension anlangt so wol hinderstendig alß vorfällig, dieselbe will die Wittib der gestalt fallen laßen, daß man ihrer biß zur auszahlung aller ihrer mit Forderung, Schatzung, Contribution, und aller burgerlichen beschwerung verschonen solle, falls aber durch Kriegseinquartierung der last der Burgerschafft zu schwer fallen solte, hat sie sich erpotten nach ihrem Vermögen bey zu springen, welches alles beiderseits angenomen verwilligt worden.

 

Die 6 von den Zünfften waren Peter Schumacher wegen der Schumacherzunfft (1636 wurde das Inventar der Nicolaus Schumacher, Bürger und Wollenmacher, Erben aufgenommen. Der Schulz und die Schöffen nehmen für die Besoldung einige Stück Wollentuch, versteigerten selbe unter sich und geben den Überschuß mit 9 alb an die Kinder. Vier Centner vorräthige Wolle wurde am 29.03.1636 an Th. Demuth für 40 Rthaler verkauft, und weil diese Kinder noch 11 fl. 6 alb an rückständigen Contribution und 90 fl. Beköstigungsgeld für die Haßlangische Völker zu zahlen hatten, so mußten in das übrige Vermögen der Kinder gegriffen werden), Wilhelm Hautz und Hans Jacob Gerhard Karcher und Nickel Henrich (Ein Sohn dieses Henrich, Georg Henrich hat das Häuschen beim Wendelsbrunnen bauen lassen zwischen 1680-1690) und Jacob Kallenborn (war 1639 Hochgerichts-Bürgermeister), wegen der Schneider Zunfft, Johann Graß gemeiner Bürgermeister.

 

In der Rechnung, welche Minham (-386-) selbst noch am 6ten May 1658, also kurz vor seinem Tode, eingereicht hatte, war seine Forderung viel höher gestellt.

 

1.      forderte er wegen Herrn Leonhard Dhame Zeit lebens Schultheisen allhie, seines

         Schwieger Vatter seeligen, vor 3 vier ohmen wein und etwas an pulver bey

         den ersten Frantzosen                                                                   80 Thlr.

 

2.       Anno 1637 forderte er vermög recissirter Rechnung

          am 5. December 637                          184 Thr. 35 alb. 2 Pf.

 

3.       vermög gerichts bürgermeisterey rechnung de anno 638

          den 6. May 641 recessirt                     181 fl. 19 alb. 6 pf.

 

4.       fordert er vermög gerichtsbürgermeisterey rechnung de anno 643

          so den 17 febr. 645 recessirt worden   25 fl. 2 alb 2pf.

 

          Sa.                                                      802 fl. 9 alb.

          facit                                                    356 Thlr. 33 alb.

 

Beneben diesen Capitalien so alle sampt liquit, were man ihme Herrn Minham, noch ferner an pension (-387-) vacation etlicher weisen, und andrem vermög vorgezeigter seiner rechnung, welche er in 2 bogen vorgetragen 1200 fl. schuldig, solche aber hat man durch gütliche Vergleichung uffgehoben, gestalt man ihme Computanten 350 Thlr. mit gewißen Ziehlen ohne einiche pension, beneben der franz. 12 Thlr Drinckgelt bezahlen solle. (Bei Verkäufen etc. war es vielfach üblich, daß auch die Frauen mit einem Geschenke bedacht wurden. So und a. verkaufte der Schultheiß Johann Wilh. Dham 1652 ein Haus in der Hindergaßen richt über dem Rindtsfueß an Hans Jacob Heß Mühler in der Feltzen - Muhlen obendt Altzfassen für 165 Kaufgulten und 1 Goldgulten Verehrung an des Schultheißen Hausfrauwen Anna Mar. Ospurgin) (Franz Ernst Minham, Enkel Leonhardts Dhame, welcher am 10.02.1664 Anna Catharina Cordong heirathete, quittirte 1666 als Erbe. 1670 wird ein Hans Leonhard Minham genannt. Ein Sohn Johann Minhams war Franz Minham, welcher am 12. July 1708 bei Mathes Schaad Geld leihen mußte, um seinen Sohn Daniel die Kiefer-Profession erlernen zu lassen.

 

Im Jahre 1715 lassen Minhams Erben (im November) Haus und Güter versteigern. Ein Erbe war Adamus Wilhelmy von Coblenz. 1700 heißt es in einer Rechnung als H. Schabarth und H. Minhaimbs Erben alles hier verkauft. Diese Notiz stimmt nicht ganz mit den vorigen.

 

Wahrscheinlich theilten damals die Erben und Lenerth Minhaims Güter sind erst 1719 versteigert worden. 1781 war noch ein Minham Advocat und Procurator zu Coblenz.

 

Franz Minhams Kinder: 1. Johann Leonhard, 2. Daniel, 3. Anna Frau des Hubertus Wilhelmy , 4. Agatha, 5. Petronella)

 

(-388-) Herr Minham -heißt es weiter- ist balt hernacher gestorben, und dieser Schluß nit effectuirt worden, bis hernacher deßen witib am 28.Sept. 658 de novo accordirt hat, daß man ihr 383 Thlr. 45 alb. zu ziehlen, nemlich also balt 50 fl. und dan zu ostern wiederumb 50 fl.und also fortan indes iars 50 fl. biß zur auszahlung erlegen solle, so lang sie aller burgerlichen Beschwerung frey ist.

 

Diesen tag ist den anwesenden eine halbe vacation verwilligt worden, welche vorn Hern Schultes 1 fl. 12 alb 7 Schöffen, Stattschreiber inden 9 alb. thut 3 fl. Bürgermeister, 6 von den Zünfften, und der Büttel indem 6 alb thut 2 fl Sa. 5 1/2 fl

 

NB diese vacation ist erlaubt worden, alß man mit der witib accordirt hat,

 

(-389-) Aber bey Herr Minhams seel. accord ein gantze Vacation, so verzert und bezalt worden. Herr Minham so wohl, als auch sein Schwiegervater Leonhard Dhamian waren vielfach thätig in den Angelegenheiten der Stadt, unternahm öfters Reisen in deren Interesse und vertraten namentlich der letztere dieselbe bei Land- und General-Rechnungstagen als Abgeordneter.

 

Vettern des Leonhard Dhamian waren Johann und Johann Wilhelm Dhamian. Ich vermuthete übrigens [ist gewiß], daß die beiden letztern Söhne des Kellners Joannes Damianus und demnach Neffen des Leonardus waren, obgleich Johann Wilhelm wenigstens diesen stets seinen Vetter nennt.

 

Johann Minham, welcher im Jahre 1625 Gerichts- und 1626 Gemeiner Bürgermeister (-390-) war, starb bereits 1631 als Schultheiß zu Tholey (Scholteß des Gotteshauses Tholey) am Schlage, nachdem er noch im Jahre vorher wegen der Hinterlassenschaft des gewesenen Tholeiischen Schultheißen und Bürgers allhie, Wilhelm Carls, eine Reise nach Killburg gemacht hatte. (Er war auch verheirathet, denn einmal finde ich ihn "Nachfahr des Herrn Zolly" genannt.)

 

Johann Dhamian hinterließ 2 unmündige Kinder, Hans Emmerich und Maria Elisabetha, über welche sein Bruder Johann Wilhelm Dhamian Vormundschaft führte. Die Mutter ist gegen 1635 gestorben. Maria Elisabetha heirathete 1635 den Quartiermeister Quirinus Jesper. Johann Wilhelm Dhamian verwaltete die verschiedensten städtischen Aemter (der Rechten Licentiat zu Löwen). Im Jahre 1616 finden wir ihn zuerst als Hochgerichts Scheffen. 1622 war er Gerichts-Bürgermeister, 1625 einer der Ungelter, und zwar von Seiten der Gerichte, und 1627 wurde er Hochgerichtsschreiber, welches Amt er aber bereits im Herbste des folgenden Jahres wieder niederlegte, um die Stelle (-391-) eines Land "Waisen" Vogts in Creuznach anzunehmen. In dem hiesigen Gerichts-Protocoll-Buche vom Jahre 1628 heißt es in einer Anmerkung unter einer Verhandlung vom 27.October:

 

"Alhie hat obg. Johan. Wilhelm Dhamian die Gerichtsschreiberey geendet, und zugleich auch seine Stell des Scheffenstuels (auß Ursache er sein Domicilium naher Creutznach transfirirt) freywillig resignirt und übergeben."

 

In Creuznach scheint er übrigens nicht lange geblieben zu sein, denn im Jahre 1632 finden wir ihn schon wieder in St. Wendel, wo er an Stelle des verstorbenen Leonhard Dhamian 1635 Amts- und Stadt-Schultheiß wird. Er starb hier am 18ten September 1657. (Am 25.August 1636 reiste er zum Ausschußtag nach Trier als Landstandt und kehrte am 10. September zurück. Er erhielt vor Costen und vacation jedes tags 2 Rthlr. in Summa 32 Rthlr. In seiner Rechnung wegen der Bürgerschaft zu St. Wendel pro 1637 heißt es u.a. "Item wegen meiner gefäncklichkeit hinwegfhurung nacher Coblentz (1636) ist mir gut zu machen verwilliget 80 Rthlr.

 

Im Jahre 1645 mußte Schult. Johann Wilhelm Dham aus der Stadt flüchten, er blieb 6 Jahre entfernt, während welcher Zeit Minham sein Amt verwaltete. In dem von der kaiserl. Subdelegations Commission vom 23. August 1650 abgefaßten Excutions Recesse wurde dem Churfürst. Phil. Christ. befohlen, dem Johann Wilhelm Dhame und (-392-) dessen Sohn zu seinen vorigen Gütern nebst Wiederverstattung deren abgenommenen Strafgeldern und was davon zum Consisterischen fidei commiss gekommen, minder nichts nebst aushändigung deren abgepresten urpheden sie wiederum zu restituiren.)

 

Er war verheirathet mit Anna Maria Oßburg oder Oßperg, deren Bruder, Hans Wilhelm, eine Schwester des genannten Herrn Dhame, "Maria", zur Gemahlin hatte. Von letztern Eheleuten sowie von einem andern Schwager des Johann Wilhelm Dhamian, nämlich dem Johann Moriz Zolly, welcher Dorothea Margaretha (von) Oßburg geehelicht hatte, werden wir später noch mehreres mitheilen.

 

Hier wollen wir aber noch einem Schreiben des Johann Wilhelm Dhamian Raum gönnen, welches derselbe im Jahre 1626 an seinen "sehr lieben Vettern Leonhardten Dhamian Schultheisen" gerichtet, welcher sich damals nicht in hiesiger Stadt befunden zu haben scheint.

 

"Bonus dies Insonders freundtlicher Lieber Vetter

 

Ihr erinnert euch bestmaßen, was gestalt ohnlengsthin in anwesenheit (-393-) Herrn Statthalters alhie, die Gericht und 6 von den Zünften beneben den wurth mit verziehung Irer alten hergeprachten libertet privilegie undt freyheiten, gegen Irer Churf. Gn. ausgangenes befelchschreiben, lauth welches die wurth hinfuro alle Ire wein, so sie in den Statt undt ambt alhie verzapften werden nirgendts anders alß zu Trier im Pallast bei straff der confiscon abholen sollen höchlich beschwert und alß solches durch den Schulmeister ad longum mündlich proponirt worden, wir endtlich durch anleitung Herrn Stathalters commirt und anbefohlen worden, solches in schrifft zu verfaßen, undt Irer Str. zu zu stellen, Inmaßen dan auch beschehn undt ich mich dessen schuldiger gepuer underfangen seit deßen aber in euren abwesen haben Ire Churf. Gn. ahn Herrn Statthalter und Kellner (-394-) geschrieben, undt wollen kurz umb wißen wer derjenichen schriften dichter und tadels Lezrer (vorsteh. Wort unleserlich). seye, welcher ohne einiche gegebene Ursach, bei einer ganz commun, mit Vorschürzung Irer privilegien, sovil ahn Ihnen gegen indtweden ganz ohnnachteilig ben.... liberteten und freiheiten, gleich mit den Hahren ganz impertinenter vorzuziehen undt gleichsamb ein Uffstandt zu erwecken undt andere ein boeses exempell zu geben, geließen laßen.

 

Dieweil ich auch hieraus sovil abnehmen konnen, daß man mir solches allein zu meßen, undt d. baldt über die ohren schutten wollen, alß hab ich zu In euren abwißen, durch Peter Volzen alß Eltesten Scheffen den Gerichten und 6 von den Zunfften darüber eingepieten (-395-) den Schulmeister die vor diesem beim Herrn Statthalter gethane preposition verboten repetiren. Die supplic demnach widerumb oblesen undt Jeden befragen lassen ob daß nicht damals Ire meinung gewesen, welche solches nicht allein affirmirt, sondern auch nochmals darbei zu stehen undt verharren sich einfelliglich erclerten Undt alß ahn sie gesamen zu mehrer meiner Versicherung auf den fall mir einiche Angelegenheit solchen schreibens halb zu hals geladen werden wolte, ob sie mir dan vorstehen undt deßen entragen wolten, haben sie mir solches handtreuwlich zu gesagt und versprochen; weil dan nuhn die sach abgesezter maßen bewandt undt ahn deme diz man auch solchen schreibens halb allein in Ungüten werden will (-396-) alß wurt hoch nötig sein, daß man mich in dem theill beßer maßen entschuldigt und solch last uf mir allein nicht bewenden laße.

 

Langt derwegen ahn auch mein freundtliche bitt, Ihr wollet derhalben die Gericht und 6 von den Zunfften laßen eingepieten, undt dieses alles vorhalten auch volgents darin sein daß solche entschuldigung ehester tag vorgehe meines theils kan vor diesmahl an der geschrifft halb nicht wohl dabei sein.

 

Ruptim ex aedibus den 19.July 626. Tuus Johan Wilhelm Dhamian Weilen einige kein wein in den Statt auch die wurth wegen bevorstehend ehrendt villeicht vor derselben auch keinen abholen kamen, hab ich (-397-) nodtwendig ein fas meines weins so ich vor 2 Jahren zur Neustadt erkaufft müßen laßen uffthun, weilen ohne daß den 35 Kranken beschaffen undt Kindtbetterinen mich nicht entschlagen konnen, wolte so ist meine wein lieber selbsten behalten weil d. mehr noch die bloße nodturfft, verhoffe nich daz solches einig bedenks verursachen werde. J. W. Dhame".

 

Welchen Ausgang diese Streitsache genommen hat, ist aus den Ackten nicht zu ersehen. Die Bürger der Freiheit St. Wendalin waren übrigens immer darauf bedacht, ihre Freiheiten und Gerechtsame der Churfürstlichen Regirung gegenüber zu wahren. Gegen etwaige Beeinträchtigungen, welcher Art sie auch sein mochten, erfolgten sofort Protestationen zur Behauptung und Vertheidigng der städtischen Rechte, Privilegien (-398-) und Freiheiten.

 

Im Frühjahre 1660 erhielt die Stadt folgendes Decret:

 

"Churf. befelch ein halb Fuder Wein nacher Bliescastel zu führen. Demnach Ihre Churf. Gn. zu Trier Unser gestr. Herr Beikommenden zu last wein nachen Bliescastel überschicken, Alß ist dero gestr. und ernstlicher befelch, daß die Underthanen zu Waltrich denselben uff Hermeskell, die Hermeskeyler aber forthuff St. Wendel, und die Underthanen zu dem gemelten St. Wendel denselben uff Bliescastel führen und liefern sollen. Urkunds höchstg. Ihren Churf. Gn. hierunder getruckten Secrets.

 

So geben zu Trier den 31.Marty 1660

 

Ex Mandato Em. Niclaus Metz Secr."

 

(-399-) (Johann Wilhelm Dhamian war sehr begütert.)

 

Diesen obg. befelch -sagt das Protokollbuch- hat der Herr Schultheiß den 4.Aprilis 660 dem gantzen Ampt vorgehalten, welches sich daruff erklert hat, daß man dießmahl Ihro Churf. Gn. zu Underthänigsten ehren solches thun wolle, baten aber die burger weilen sie alß Cives Romani frey seyen, und die Underthanen im Ampt ihre genoßen fröw hatten, er solches in ihrem nahmen beschwerlich am behörigen ort anpringen, und hinfüro mit dergleichen umb Verschonung bitten solle, NS. den Wein hat Moßbach hinweg gefürt, soll zu lohn haben 3 Thlr.

 

Im Jahre 1660 überreichten "Scholtes , Bürgermeister, Schöffen und Zunftmeister der Stadt St. Wendalin vor sich und im nahmen gemeiner Burgerschaft daselbst" (-400-) dem Churfürsten eine Klage und Beschwerde Schrift, worin es heißt:

 

"Obwohl wir von alters hero gleich anderer des Ertzstiftes Stätt burgere, in dem, wen man des ohrts, nach hohem willt geiagt, so sich jedoch in mangell gewälts, wenig begeben, in aller dienstbarkeit, sowohl mit fuhrung des gezeugs, als bei wohnung der jagt niehemahlen beschwert, sondern vor dem Landtman Exempt gehalten und befreyet worden.

 

So ist jedoch nicht ohne, das wir zwar gegen dasselb herbringen durch E. Churf. Gn. Jägermaisterin den Edeln und vösten Junker Otten von Stain-Callenfels (Dieser Junker Otto war der Sohn Friedrich von Stein-Callenfels zu Buntenbach und der Juliana von Loewenstein) bei deßen alhie verprachten Jagten, nicht allein zu ab- und Zuführung des Wildtgen Zeugs, sondern auch der Jagt, gleich dem Lantman allerdings bei zu wohnen, insge- (-401-) main vermögt und angehalten worden, ahn einem. (Charles Ningelgen erlegte am 6. Februar Jahre XI (?) in der Nähe der Stadt einen außergewöhnlich großen und starken Wolf, der die Gegend in Schrecken gesetzt. Der junge Mann hatte nur Vogelschrod geladen, er ließ das schreckliche Tier, welches auf ihn losging, sehr nahe kommen und schoß es alsdann auf den Kopf. Der Wolf stürzte , erhob sich aber wieder und lief noch einige Zeit umher, fiel dann geschwächt durch den Blutverlust zu Boden. Der Jäger stieß ihm ein Messer in den Hals und machte dem wüthenden Thiere ein Ende. Der Maire berichtete darüber an den Prefecten und beantragte eine Anerkennung für den jungen kühnen Jäger, welcher sein Leben gewagt hatte, um die Gegend von einem Ungethüme zu befreien. Der Maire sagt, er habe das Thier gesehen und dasselbe wiegen lassen. Das Gewicht habe 85 Livres oder ungefähr 4 Myriagrames getragen)

 

Wie weniger nicht und ahn andern auch, von den jungen des ohrts Rändern nach Abfuhrung der fruchten, umb des wills willen, welches zwar auß mangel gewälts, geringe enthältuns erplicht uff 3 Jahr und nachmals gleichwohl uff angelegte bitt eine Jahrs frist mit unserm Salva venia Wiese soviel den waidstrich belangt ab zu halten ernstlich eingebunden. Wan uns dan hochbeschwerlich, das wir desfals gegen das Herkommen auch weiter und mehr, als ander des Erzstiffts Stätt burgern, belästigt, und bei alter gewonhait da dem burger frey gestanden bey oder von der Jagt zu sein nicht gelaßen werden sollten in dero betrachtung, wir, so in vast geringer anzahl ein gantzes Jahr über (-402-) mit huett, wacht, bewahrung der Statt, und ander beschwerliche Zufellen, vor dem Landtman, in vile weg behafftet etc. etc. Aehnliche Beschwerden finden sich nicht wenige vor.")

 

Sein Wohnhaus war in der Schloßgasse gelegen, wie aus einem Kauf Acte vom 14. May 1632 hervorgeht, wodurch "Christmann Klein in namen seiner ersten ehe Kindern. So dan Nickel und Simon Thole gebrudern vor sich selbsten, und Peter Schneiders ehe weib Johanneth an stat irer Mutter Leyendeckers Margarethen gemeiner Handt Ire behausung in der Schloßgassen zwischen Motzen Elfen, und Johan Wilhelmen Dhamian gelegen erblich und unwiederruflich verkauffen Catharinen Cone Nickels Dochter von Uhr Exweiler, jetzt Herrn Dietherichs Pastorn zu Kiebelberg Koch Mägdt vor die Somma 270 fl.

 

Johann Wilhelm Dham machte eine Stiftung bey der hiesigen Kirche von 50 fl., für deren Zinsen ad 2 fl. die Priester und Schulmeister unser lieben Frauen Litania das Jahr durch auf alle dero Festtag und Abends zuvor singen sollen.

 

(-403-) Nachfolger des Johann Wilhelm im Schultheißen-Amt war dessen Sohn Johann Dhame, welcher vom Jahre 1660 ab auch als Amtsverwalter genannt wird. 1673 war derselbe als Deputirter auf dem Landtage zu Trier.

 

Johann Dhame war auf den 1653 und 1654 zu Trier gehaltenen Capitial Zusammenkünften als Abgeordneter St. Wendels zugegen. Johannes war geboren 1622.

 

1662 mußte Johann Dhame als Kirchenpfleger wegen der streitigen Zehnten zu Gondesweiler, Selbach und Neunkirchen nach Speier reiten. Für diese Reise mit Boten und Pferd berechnet er 18 fl.

 

Im folgenden Jahr mußte er auch nach Neunmagen zu den Herrn Grafen von Wittgenstein wegen der von diesem jährlich zu zahlenden Pension reiten, er liquidirte dafür 7 fl.

 

Man setzte auf den St. Wendeler Deputirten Johann Dhame so großes Zutrauen, daß derselbe Anfang Juni 1654 unter allen damals versammelten Ständen ausgesucht wurde, um einen trifftigen Rechtsgelehrten zur Vertheidigung des Landschaftlichen Interesses bei der in der Soetern'schen Stammguts-Sache bevorstehender Commission in der Reichsstadt Speier auszuerkiesen (?) und namens der Trier'schen Landschaft zu bevollmächtigen.

 

Ich finde folgende Abrechnung zwischen ihm und der Stadt, überschrieben:

 

 Extract Statt Prothocolly.

 

Den 11.January 1661 haben Bürgermeister und sämptliche Hochgerichtsschöffen absente Altzfasser, in nahmen gantzer burgerschafft zu St. Wendel mit Herrn Johann Dhamen Statt und Ampts Schulteisen alhie, wegen verschiedenen Reisen, und sonsten, so er uff unser bittliches begeren gethan, welche hinbevorn, noch wie eingelegt gewesen, und ihme unbezalt außstehe, abrechnung gehalten, und hat sich nach richtiger Liquidation befunden, daß wir ihme Herrn Schulteißen schuldig verplieben 47 reichsthlr. (-404-) 1 alb 6 pf. so wir nechstens gut zu machen versprochen.

 

Uff abgemelte Summa der 47 Thlr. 1 alb 6 pf. ist ersetzlich vom Gerichts Bürgermeister Bast Kleinen von verkaufter glocken der gemeindt Busen geliffert worden 15 reichsThlr. Noch werden alhie ausgesetzt wegen Habern, so Wendel Voltz als damahliger gerichts Bürgermeister bey Herrn Schultheißen entlent und die Burgerschaft nachen Ottweiler dem Herrn Grafen präsentirt... 2 reichsThlr. welche in obiger Rechnung 47 Thlr. 1 alb 6 pf. einbegriffen und nachgehents in seine des Schultheißen Bürgermeisterei Rechnung eingefürt worden.

 

Item ferner von Nicolas Tholey Special Einnemern von 69 Thlr, welche Voltz gerichts Bürgermeister von Ungelt vors Ampt ausgeben und nachmahlen in das Ampt gelegt worden (-405-) empfangen. 22 Thlr 12 alb

 

Somma empfangs ertragt 39 Thlr 12 alb

 

Deductis deducendis remanet zu bezalen 7 Thlr 43 alb 6 pf. Actum St. Wendel in bey wesen Hans Wilhelm Caußen und Wilhelm Moßbach beiden Hochgerichts Schöffen den 3 Juny 1661 Nicolaus Tholey Stattschreiber

 

(-404-) Johann Dhame und seine Frau Maria Magdalena Zircken aus der Eifel hatten 6 Kinder:

 

1.       Damian Hartard, Hofrath, Amtmann

2.       Johann Wilhelm, heirathete eine Zolly

3.       Maria verheirathet an Müller von Weiskirchen (Seigneur de Weiskirchen),

4.       Maria Catharina, Frau des Herrn Peter Herny zu Luxemburg,

5.       Philipp Jacob Monreals Ehefrau Maria Agatha

 

Diese Geschwister theilten anno 1698.

 

Aus 1747 ist ein Act vorhanden von Philipp Jacob Monreals Erben pto. ihres an Panhium Vilquem (?) verkauften Hauses.

 

Dieser Vilquin oder Wialquin oder Vielque war der Vater des späteren Hochgerichts Schöffen Philipp (Jacob) Vilquin, welcher eine Zeit lang (1755) den Stadt und Gerichtsschreiberei-Dienst versah und (-405-) im Jahre 1765 als Hochgerichts Bürgermeister gestorben ist. Seine Frau überlebte ihn und war, da ihre Güter wegen eines von ihrem Manne zurückgelassenen Recesses veräußert werden mußten, in ärmlichen Verhältnissen. Ihr Wohnhaus war in der Hintergasse neben dem Rindsfuß.

 

Ein Wilhelm Dhamian, Sohn von Leonhard war Gerichtsschreiber und starb im Mai des Jahres 1658 (Er hatte eine Tochter Loth Letigs Cath. zur Frau Eine Tochter dieser Eheleute Anna Cath. heir. 19./6.1680 den Lothr. Richter Heinr. Weisgerber zu Oberkirchen. Sie starb aber bald nachher. Ein zweiter Johann Wilhem Dhame, Sohn Johans, lebte in der zweiten Hälfte des 17ten Jahrhdts.).

 

In einer sogenannten Dedignation deßen was Erdsbenänter Michaelis zur Zeit bey der Bürgermeister Wendel Voltz undt Petern Weinlandt auffs Angeldt gegeben, heißt es sub. No. 5

 

 "die fastnacht 1680 (-406-) haben Herr Johannes Wilhelm Dhame, seine liebste, die Frau Scholteßen, die H. Schöffen und ihre Weiber mit Verwilligung des H. Scholteßen verzehrt...... 21fl. 9 alb." (viel Geld für die damalige Zeit).

 

Bei einem Schöffen Imbis im Jahre 1654 wurden sogar zwei ganze Ohm Wein getrunken.

 

(-405-) 1699 war ein

 

H. Johann Wilhelm d'Hame

 

zu Saarlouis, welcher hier noch Güter besaß. Ein Sohn dieses Johann Wilhelm gleichen Vornamens lebte noch 1772. Söhne dieses waren: Johann, Präsident der Stadt Finstingen, und Johann Wilhelm, welcher als Conseillier in Nancy wohnte.

 

Von letzterm liegt mir ein Schreiben vor an seinen Vetter den hiesigen Amtmann Johann Damian:

 

(-406-) "d.d. fenestrange le 1. Jan. 1772, er wünscht darin verschied. Tauf-, Sterbe- und Heiratsacte von dem hiesige Pfarramte auch eine Bescheinigung des hiesige Hochgerichts, daß die Familie d'Hame seit unvordenklichen Zeiten dem Adelsstande angehöre. So wie daß die Schöffen gesehen und von ihren Vorfahren gehört haben, daß die Wappen der Familie an dem Hochaltare der Pfarrkirche seit unverdenklichen Zeiten Platz gefunden haben, solche sich ebenfalls an den Häusern, welche der Familie angehören und sehr alt sind, befinden; auch daß die Wohnung des Vaters zweimal während der letzten Kriege des letzt. Jhrhts. geplündert und verbrannt worden ist "ainsi qu'il est notoire sur les lieux et quils l'ont appris par leur peres et ayeux que le M. Johann Wilh. d'hame lieutenant General a fenstrange et veritablement de la famile, qu'il est fils du M. Johann Wilh. d'hame l'un des six enfant du M. Jean d'hame que le meme vieux d'hame est encore en possession des siens qu'il a herite de ses ancetres."

 

Damian Hartard war verheirathet mit Maria Magdalena von Koeler, deren Bruder Abt zu Mettlach war. Er hielt sich öfters in Theley auf. Die Frau von Hame starb am 19. Juni 1715, diese Eheleute hinterließen 10 Kinder:

 

1.      Anna Ursula, verheirathet am 7.9.1723 an Carl Franz Nic du Pyllard de Regina, Sohn des Präsidenten zu Saarlouis,

 

2.      Ferdinand Philipp; Benedictium zu Mettlach, geboren 28.11.1695, Pathen der Abt von Koehler und H. von Busseck

 

3.      Anna Maria Charlotte, geboren 12.4.1697

 

4.      Maria Magdalena Agatha geboren 1.6.1698, ihre Paten waren der Capit. Belly und Maria Magdalena Agatha Dussars von Saarlouis.

 

5.      Franz Ernst, Amtman, Hofrath, geboren 27.7.1699, Pathe Hofrath Wolfgang Friedrich Coll (Franz Ernest succedirte seinem Herrn Vater seelig in seinen Ehrenämtern als proximus agnatus)

 

6.      Damiano Augustinus Franziscus, geboren 17.5.1701, Keller der Abtei Maxim bei Trier

 

7.      Mauritius, Benedictiner zu Tholey; Maria Sybilla geboren 4.5.1706 frühe gestorben, Maria Johanetta geboren 8.12.1704

 

8.      Anna Margaretha, geboren 7.5.1710, verheirathet 18.4.1730 an Jacob Helgroth, Kellner zu Saarburg

 

9.      (Johann) Conrad Benedict zu St. Mathias, geboren 28.2.1712, Probst zu Marienberg

 

10.    Carl Caspar Theobertus, Abt zu Köln, geboren 10.9.1713. Der Abt zu Mettlach, Ferdinand von Köhler, starb am 3. December 1734 im 75. Jahre seines Alters und dem 45. seiner Abtwürde.

 

Damian Hartard D'hame war Amtmann, Kellner, Stadt und Hochgerichts Schultheiß zu St. Wendel und zwar von der französischen Occupation bis zum Jahre 1718, in welchem er starb (am 17. September 1718). Kellner war er erst 1698 geworden, bis wohin die Kellerei in Händen der Soetern war. Im Jahre 1692 heirathete derselbe. Eine Schwester desselben, Maria Catharina D'hame, war die Frau des Herrn Peter Horrey, Advocat zu Luxemburg. Diese verkaufte ihre (-407-) hiesigen Güter am 22. Februar 1702.

 

Sein Nachfolger als Schultheiß, Kellner und Amtmann war

 

Franz Ernest von Hame

 

geboren 17.07.1699, Churfürstlicher Hofrath von 1723. Auch dieser war zweimal verheirathet, in 1ter Ehe mit Maria Catharine de Hauzeur, in 2ter Ehe mit einer Maria Charlotte von Roussillon, welche noch 1796 lebte. (Act vom 30. November 1764: Praenob. Domini Satrapae Franz. Ernesti von Hame sponsalia cum praenob. Muliere von Roussillon.)

 

Im Jahre 1769 kurz vor seinem Tode resignirte er auf die Kellerei, Amtsverwalterei und Stadtschultheißerei zu Gunsten seines Sohnes Damian Joseph und stellte die betreffende Caution bei der Churfürstlichen Hofrent-Kammer.

 

Am 17. October 1718 trat Franz Ernst von Hame auf Churfürstlichen Befehl den Kellereidienst etc. an.

 

1735 acquirierte Franz Ernst die hiesigen Dussard'ischen Güter. Dr. Johann Jacob Peverini, Hofrath, Advocat und Stadtschreiber zu Trier, wird von Hame Vetter genannt.

 

Streit wegen 3er Ochsen mit dem Abte Casparus zu Tholey, dessen Verwalter P. Antonius auf dem Wallesweilerhof.

 

1733 hatte er einen Sohn zu Trier in der Schule. Unterm 25. Januar 1739 schreibt ihm der Notarius Jost Imandt von Trier, dero Kleiner ist auch und jetzt graffirender Krankheit incommodirt gewesen, allein dermahlen restituirt und dessen H. Praeceptor ihnen sehr lobet, er spiellet auch jeweilen mit dem jungen h. Rüth, die Guffer Fischerin mit einer Visite beehret, wobei sie mir eröffnet, daß der junge Herr d'hame Ihro dergestalten flatirn könnte, daß sie ohnmöglich einigen verdruß an ihm haben könte, sondern were gantz wohl mit Ihme zufrieden. etc

 

(-408-) Im Jahre 1770 schlossen die von Hamische Erben einen Vergleich mit ihrer Frau Stiefmutter, Hofräthin geborene von Rossilon. Diese Erben waren

 

1.      Damian Joseph von Hame, Hofrath etc.

 

2.       Frau Anna Ursula Scholastica Freiin von Stenz geborene von Hame, geboren am 05.09.1736 zu Bockenstein. (15.01.1763 geboren hier Maria Catharina Christina Margaretha Scholastica de Stenz, Tochter des Georg Wolfgang de Stenz und Anna Catharina Scholastica de Hame. 20.1.1764 Anna Maria Josepha. Tochter desselben Baron von Stenz, nach Lothringen verzogen.)

 

[geboren in St. Wendel, Ehemann war aus Bockenheim.]

 

3.      Fräulein Marie Charlotte Antoinette Carolina von Hame zu St. Wendel, spätere Frau des Advocaten Franz Friedrich von Wernikom et Cohoredum zu Trier

 

4.      Kammer Director von Hame zu Coblenz

 

5.      Pater Prior Theobertus de Hame zu Tholey.

 

Behufs Auseinandersetzung der Theilung ihrer Erbschaft hatten die Geschwister im Jahre 1770 einen gemeinschaftlichen Rechnungs- und Liquidations-Commissarius in der Person des P.J. Dahn aus Sobernheim erwählt. Franz Ernst von Hame hinterließ auf hiesigem Bann folgende Güter:

                     St. Wendel                Alsfassen                          Summa

an Gärten      1¼ M 32¼ R             1¼ M 15½ R                    2½ M 47 3/4 R

Weyer           3/4 M 33 R               -)                                     3/4 M 33 R

Wiesen          39½ M 34 R              11¼ M 24½ R                  51 M 18½ R

Ackerfelder    186 M 35½ R            36 M 22½ R                     22 M 58 R

Waldungen     17 3/4 M 20 R          -                                      17 3/4 M20 R

                                                                                             295 M 17¼ R

1 Morgen = 160 Ruthen

1 Ruthe = 16 franz. Schuhe)

 

Der Exreligiöse Carl Heinrich Wendel de Hame (dessen Pathe war Carl Hein. de Boussoet - herzoglich-Lothringischer grandmaitre des aux et forets, welcher am 17. October 1741 geboren war und noch 1816 als Pensionär (600 Fr.) hier lebte), war auch ein Sohn des Franz Ernst von Hame, gestorben am 27.12.1816. Er scheint sich öfter bei seinem Bruder, dem Geheimrath aufgehalten zu haben, denn ich finde Berichte desselben, welche von Coblenz und Ehrenbreitstein aus datirt sind vom 11. Januar 1776, 23. Mai 1778, 10. Juni 1779 usw.

 

6.       Damian Joseph von Hame (im Jahr 1664 war Damian Joseph Gräflich- Oethingischer Amtmann zu Dagstuhl) Churfürstl. Trierischer Hofrath, war der Nachfolger seines Vaters als Stadtschultheiß, Kellner und Amtmann. Er war der letzte seiner Familie, welcher ein Churfürstliches Amt in hiesiger Stadt bekleidete. Er starb 1779. Seine W. M. von Hame Witwe d. jüngere geborene Labadie (?) lebte noch 1796. Dieselbe war vorher lange Jahre seine Dienstmagd (12.3.1774 geboren Charlotta Tochter von dem Josef v. Hame und Anna Maria Lebattie, starb aber als Kind. Witwe Anna Maria D'hame lebte noch 1805 zu Trier. Die Mobilien der dahier verstorbenen Frau Anna Maria Lebatti, Witwe d'Hame wurden am 8. April 1817 hier versteigert.

 

(-409-) Zum Jahre 1782 wird in hiesigen Acten noch genannt:

 

Se. Excellenz Herr Kammer Director von Hame zu Coblenz, 1786 H. Geheimrath von Hame zu Coblenz, welcher ein Sohn des Franz Ernst von Hame war, auch geheimer Staats-Rath genannt. 1789 war derselbe nach Marx mit 1000 Thlr. pensioniert.

 

Wilhelm von Hame

verkaufte am 13. Maerz 1754 sein hiesiges Wohnhaus an Johann Scharf.

 

Johannes D'hame

(Sohn des Hans Wilhelm von Hame) Präsident der Stadt Pfingstingen, verkaufte am 15. Februar 1777 sein hiesige Haus "zum Rindsfuß" an Mathias Enckerig;, dessen Sohn J.G.J. D'hame (?) war später in der französischen Zeit - doch nicht auf lange - maire der hiesigen Stadt zu Paris.

 

Im Prerial Jahr 9 der Repubik. unterschreibt er 1801-1802 als Le maire de St. Wendel et dependence (ernannt zum hiesige Maire a. 10 Brum. an IX) hame Jean Jaques Joseph d'hame membre du corps legislative, wohnte 1810 zu Trier, 1803 Vice president du tribunal d'appel zu Trier, im August 1803 ernannt zum Mitglied des corps legislative zu Paris, conceiller de la chambre des comptes de Nancy.

 

Die Stadt sollte damals auch von Hame'sche Güter kaufen. Es liegt noch ein Verkaufs Antrag des H. von Wernikan wegen der von Hame'schen sogenannten "Jungfrauschaft" gegen ein ad 3% berechnetes Capital in Summa ad 1035 Rt. 30 Kreuzer auf dem hiesigen Stadthause. (J.J.Jos. Hame war 1746 geboren, siehe S. 398. 1834 war ein Johann Nepomuk Constantin d'Hame zu Coeln Aduls Matrikel der Regierung.)

 

Die Damian Joseph von Hame'schen Güter wurden im März 1781, die des H. von Wernikan schon früher am 7. April 1780 versteigert. Bei dieser Gelegenheit war der Bürgermeister Demuth von der Stadtverwaltung beauftragt, den Kirchenstuhl vor dem Muttergottes Altar und die kleinen dahinter zu steigern.

 

Am 31. August 1795 beklagt sich die Hofräthin v. Hame d. ältere gegen die Witwe ihres Stiefsohns, die jüngere Frau Hofräthin v. Hame, daß sie den Hauszins noch von 2 Jahren (28 fl.) schuldig sei, sie bittet dieselbe zur Zahlung anzuhalten und ihr bedeuten zu lassen, daß sie sich eine andere Wohnung suchen müsse für künftige Ostern, indem sie die ihre für 24 fl. jährlich an einen anderen vermietet habe, welches Geld gleich beim Einzuge bezahlt werde, wie sie uns jährl. 14 fl. bezahlt hätte, die noch nicht zu bekommen wüßte ohne zu klagen.

 

 

Quelle: Julius Bettingen, "Geschichte der Stadt St. Wendel", IIter Theil, 1865

Original im Bestand des Historischen Vereines für die Saargegend

Seitenzahlen in Klammern entsprechen den Seitenzahlen des Originalmanuskripts.

 

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