Schriftzug
18. Jahrhundert -> 1787 Güterverkauf zu Lindscheid

Landesarchiv Saarbrücken

bisher Notariat St. Wendel, Notar Thiel, Kiste 445,

loses, vierseitiges Blatt zwischen 108 und 109/1906

Format: zwischen A4 und A3

Zufallsfund

 

Güterverkauf zu Lindscheid vom 27.07.1787

 

18.

(Signet mit Kapitale "K"; das Signet zeigt einen Bodenausschnitt, der in einer Schale ruht. Auf dem Boden steht links ein Baum, rechts ein Steingebäude, dazwischen ein Brunnen. Die Schale trägt in der Mitte eine Kokarde, links und rechts darunter zwei nach unten ragende Blütenkelche.)

 

(Kursive Textelemente im Original mit Hand geschrieben, der Rest ist gedruckt)

 

(K)und und zu wissen seye hiermit, daß an-

heute zu Ende gesetzten Dato nachfolgen-

der aufrichtiger und unwiderruflicher Kauf

und Verkauf, so wie solcher, so wohl nach

denen gemeinen Rechten, als auch hiesigen

Herzogthums particular Landesstatuten, am aller ver-

bindlichsten seyn kann oder mag, zwischen nachbemeldten

Parthien verabredet und geschlossen worden, Nemlich:

 

es verkauft und giebt zu kaufen Niclas Ecker, Peter

Mersdorff, Matheiß Hahn, Michel Jost, Peter

Mersdorff jun. Barbara Matheiß Linnichen

Nb. sämtliche von Kastell loth. juris-

diction ihre von ihnen gros= und respec

iergres eltern und Niclas Jostischen Ehe-

leuten zu Kastel ererbte und von den

Ehefrau geb. Weyler herkommende

Güter auf Lindscheider Bann ad 1 1/2 Schu

 

für frey, ledig und eigen, ausser denen darauf haftenden

so extra= as ordinairen Herrschaftlichen Beschwerden, an

 

Johannes Klesen und deßen Ehzefrau

Angelika geb. Riehm, und Matheiß

Jäckel und dessen Ehefrau margreta

geb. Klesen sämtl. von Scheuren

vor und um die Summa von 39 th schreibe drei-

sig Neun Gulden, wovon jedoch die von

der Kaufern Vater und respec Schwie-

ger Vater auf diese Güter gelehnte

24 f abgehen, und käufern mithin nur

noch fünfzehn Gulden zu bezahlen

 

(folio)

und immittiren dieselben in den wirklichen besitz und Genuß

der verkauften Güterstücken um damit in Zu-

kunft, als ihrem wahren Eigenthum, schalten und walten zu

können;versprechen Ihnen auch dieses Kaufs und Verkaufs

halben zu allen Zeiten rechtsbehörige Eviction zu praestiren.

Damit nun sothaner Kauf und Verkauf staet und unverbrüch-

lich gehalten, und auf keine Weise impugniret werden möge;

So haben contrahirende Parthien auf alle und jede rechtliche

Exceptiones und Privilegia, wie die immer Namen haben,

bevorab der Exception des Betrugs, der Furcht, Uebervor-

theilung über die Helfte, Wiedereinsetzung in den vorigen

Stand, und als ob die Sache nicht so, wie hier niederge-

schrieben, verabredet worden, wie auch nicht baar erhalte-

nen (Lücke) nach vorhero erhaltener deutlicher Erklärung

und Auslegung, wissen- und wohlbedächtlich renunciret,

und sich deren samt und sonders begeben. Sonder Argelist

und Gefaehrde. Dessen zu wahrer Urkund ist dieser hierüber

verfertigte Kauf=Contract von Verkäuffern und Käufern

nebst der Weibspersonen beiständen

unterschrieben worden.

 

So geschehen Tholey d 27 Jul 1787

mathias hahn Johann Klesen

michel Gros

Niclas Eckr

Peter merstoff

Peter mersdorf jun handzeichen (M)

matheiß Linnichen Ehef. handzeichen (X)

Peter Josten handzeichen (w)

Michel Weiler beistand

 

(folio)

Ist Amtschreibereiy wegen S.J.T. aus gefertiget und vorbe-

haltlich künftig näherer rectificirung unterschrieben worden.

 

Tholey eodem      Zahn Amtsschrbr.

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