Schriftzug
19. Jahrhundert -> 1869 Der jüdische Friedhof wird angelegt

Der jüdische Friedhof wird angelegt.

 

(112)

An das Bürgermeisteramt zu St. Wendel

 

Gehorsamste Bitte der hier wohnenden Israeliten um geneigte Anweisung eines Begräbnisplatzes auf dem hiesigen Kirchhofe

 

 

Unterschriebene erlauben sich ehrerbietigst die städtische Behörde zu bitten, ihnen für die Sterbefälle der israelitischen Bewohner hiesiger Bürgermeisterei einen geeigneten Begräbnisplatz innerhalb der Mauern des hiesigen Kirchhofes anweisen zu wollen, da die Verlegenheit bei eintretenden Fällen ist, so bitten wir um möglichste Beschleunigung.

 

Wohllöbliche Behörde

 

gehorsamste Diener

Wilhelm Kahn

Isaac Weil

 

St. Wendel den 18. November 1868

 

(122)

 

An den Bürgermeister Herrn Müller Wohlgeboren,

Hier

 

St. Wendel, den 3. Juni 1870

 

Die Herstellung eines jüdischen Kirchhofes betreffend.

 

Euer Wohlgeboren beehre ich mich, Namens der hier selbst in Folge Beschlusses vom 28. Februar sich gebildeten israelitischen Gemeinde, zu deren Vorstand ich durch erwähnten Beschluss ernannt worden bin , die ganz ergebenste Bitte zu unterbreiten, gütigst veranlassen zu wollen, dass dieser Gemeinde ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Friedhof hergerichtet und zugeteilt werden möge.

 

Diese Bitte unterstützend erlaube ich mir übermäßig anzuführen, dass die israelitische Gemeinde bereits aus Familien besteht, von denen nur zwei das Recht haben, ihre Toten auf auswärtigen Kirchhöfen zu begraben. Bei eintretendem Todesfalle eines Mitglieds dieser beiden Familien würde es mindestens der Stadtgemeinde St. Wendel obliegen, die durch die Bestattung auf auswärtigem Kirchhofe entstehenden Kosten p.p. zu tragen, während sie beim Ableben eines Gliedes der übrigen Familien als doch offenbar Sorge zu tragen hätte, dass die irdische Hülle, wo dies auch sei, den religiösen und gesetzlichen Verordnungen  (123) Kommens, gestattet werde.

 

Um nun der Stadtgemeinde St. Wendel diese Unannehmlichkeiten zu beseitigen und auch derselben die Kosten der nötig gewordenen Herstellung eines israelitischen Kirchhofes nicht so sehr fühlbar werden zu lassen, ist der unterzeichnete gern bereit, von dem ihm eigentümlich zugehörige, auf dem Bann von Urweiler, Distrikt am Mühlenrech gelegene, sub Flur vier Nummer 211 catastrirt, 60 Ruthen - Fuß große, und von dem Fahrweg sowie in Jakob Demuth anderseits begrenzte Grundstück, unentgeltlich zur Benutzung für einen israelitischen Kirchhof der Gemeinde zum Eigentum zu überlassen, jedoch nur unter der Bedingung, daß die Stadtgemeinde St. Wendel die nöthige und gesetzlich einzurichtende Einfriedigung dieses Kirchhofes herstellt; entgegengesetzten Falles nimmt indessen der Unterzeichnete sein Anerbieten zurück und es muß alsdann die Beschaffung und vollkommene Herrichtung eines Kirchhofes für die hiesige Israeliten der Stadtgemeinde ganz überlassen bleiben. Sollte indessen das vorbezeichnete Grundstück unter obiger Bedingung acceptirt werden, so werden Euer Wohlgeboren sehr ergebenst gebeten, die baldige Besichtigung und Begutachtung dieses Grundstückes hinsichtlich polizeilicher und Sanitätspolizeilicher Vorschriften, sowie eventuell die baldige Herstellung des Friedhofes zu veranlassen. Jn dieser Hoffnung sieht sehr gefälligem Bescheide entgegen und zeichnet mit Hochachtung

 

ganz ergebenst

Wilhelm Kahn

 

Am 21. Juni

Antwort, daß nach Stadtratsbeschluss für das vorgeschlagene Grundstück diesseits keine Zusicherungen gemacht werden könnten, da dasselbe außerhalb der hiesigen __g__tion sich befinde und event. ein Grundstück in hiesiger Bürgermeisterei vorzuschlagen

bliebe.

 

(125)

St. Wendel den 4. März 1870

 

An den Herrn Bürgermeister Müller Hoch Wohlgeboren

St. Wendel

 

(126)

Auf Grund Beschlusses vom 7/5 c.

sind Petenten beauftragt, ein

passendes Grundstück in Vorschlag

zu bringen. 10/5

 

Den früher gemachten Gesuche

von der Jüdische Gemeinde Hier betreff eines

Friedhofs, erlauben

sich die Unterzeichneten

Euer Hochwohlgeboren

nochmals unterthänigst

zu bitten wegen

obigem die Sache zu

vollführen da jetzt

die günstige Gelegenheiten

geboten werden ein

Stück Land zu Kaufen

zeichnen ganz ergebenst

 

Wilhelm kahn

B. Jacob

Isaac Weil

S. Daniel

 

(126)

Gesuch um Einfriedung einer Parzelle

für den Jüdischen Friedhof, in der

Beschaffung einer Parzelle und deren

Einfriedung

 

24/4 71

 

Beschluß vom 26/4.71 mitgetheilt wonach die Verschön.

___ beauftragt ist, einen

Zaun von 50-60 Ruthen und

im Herbste eine Hecke herzustellen

 

St. Wendel den 20 April 1871

 

Herrn Bürgermeister Müller Wohgeboren dahier

 

Da nunmehr die Polizeiliche Genemigung

zur Anlage eines Friedhofs für die Jüdische

Gemeinde auf Flur 8 Parzelle 211, 352/212,

214 und 215, Bannes Urweiler erfolgt ist.

Bitte Euer Wohlgeboren zu veranlassen daß

von Seiten der Stadtgemeindee doch baldigst

die Einfriedung von cirka 50 bis 60 Ruthen

nach näherer Anweisung an besagter

Parzelle stattfinde, wozu ein anständiger

soliter Zaun geeignet währe, es würde

sich gewiß höhern Orts nicht gut rechtfertigen

laßen daß die Leiche des Kinds des Herrn

Balthaßar Jakob von hier nach Thallichtenberg, so wie die Leiche des Kinds deß Herrn

Weyl nach Ottweiler zur Beertigung gebracht

werden müßte, solte nunmehr wider erwarten auch diesem Gesuch nicht willfahrt

werden können, weil die Parzelle auf

Bahn Urweiler gelegen, so wollen Eure

Wohlgben der Jüdischen Gemeinde eine

Parzelle von cirka 50 bis 60 Ruthen auf

geeigneter Stelle uns durch hießige Stadtgemeinde erkaufen und auch Ein frieden

laßen, die aper unserer ansicht weder

zur Beschaffung der Parzelle noch

der Einfriedung verpflichtet seyde, solte

wider erwarten diesem unseren Antrage

nicht Regnung getragen werden so verbleibt uns kein andres Mittel als die

Königl. Regirung zu bitten diesem Übelstande

abzuhelfen.

 

Euer Wohgben Untertegsten

diener

 

Wilhelm Kahn

als Vorsteher der Jüdische Gemeinde

St. Wendel

 

(127)

Es wird hiermit bescheinigt, daß der Anlegung eines jüdischen Kirchhofes auf Flur 8 Parzelle 211, 352/212, 214 u. 215 Bannes Urweiler ein polizeiliches Hinderniß nicht im Wege steht.

 

St. Wendel 2. Januar 1871

Der Bürgermeister von Oberkirchen

gez. Wolff

 

 

(Quelle: Stadtarchiv St. Wendel, C4-49, Abschrift: Roland Geiger)

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