Schriftzug
19. Jahrhundert -> 1829 Philipp Cetto und das Schloß in Sötern 1829

Acte In Convocationsachen

Wegen der durch den Bürgermeister Nicolaus Zöhler zu Sötern von dem Handelsmann Philipp Cetto zu St. Wendel und von Friedrich Wildberger und dessene Ehefrau zu Sötern erkauften Ländereien des ehemaligen Schlosses zu Sötern

 

27.03.1829

 

Gehorsamstes Gesuch des Bürgermeisters Zöhler dahier um Bekanntmachung zweyer Käufe und Convocation derjenigen die irgend einen Anspruch an die betreffenden Grundstücke zu haben glauben

Soetern den 20ten März 1829

 

Herr Philipp Cetto Handelsmann zu St. Wendel hat an mich die dahier gelegenen und ehedam zum Schlosse und Hofbering gehörigen Ländereyen, so wie solche in einer über das ehemalige Schloß und Hofbering dahier aufgenommener Charte Sub Nr. 16. 17. und 18. bezeichnet sind, verkauft. Die Districte No 16. und 17. sind begrenzt vorn von David Feis, Zacharias Ranft und Käufer selbst, hinten Kirchspielland, einerseits Franz Karl Schanck und Kichspielland, anderseits Peter Schanck und Elias Sternberg, und No. 18. von Gemeinde Weeg, hinten Karl Ruppenthal und Mathias Eifler, einerseits Peter Schanck und Elias Sternberg, anderseits Käufer selbst.

 

Sodann hat Friedrich Wildberger und seine Frau Dorothea Schwinn von hier an mich einen dahier, am Dorfe gegen Süden gelegenen Garten, einerseits und andererseits Käufer selbst, hinten Mathias Eifler und vorn Gemeinde Weeg, verkauft.

 

Da ich nun nicht im Besitze der gekauften Grundstücke und in der Anlegung der zweyen in besagten Garten geleiteten Wässerungsgraben, vom Dorfe aus dem Weege und aus dem Weyer herein, gestört zu werden wünsche; so bitte ich Ein Herzogliches Amtsgericht zu Nohfelden um Bekanntmachung dieser Käufe und Convocation derjenigen, die irgend einen Anspruch an die besagten Grundstücke und einen Einwand gegen die angelegten Wässerungsgraben zu haben glauben. Die zu dieser Bekanntmachung erforderlichen Extracten aus dem Hypothekenbuch folgen anbey.

 

Zöller.

 

--------------

 

Publicanda vor den Kirchen zu Nohfelden, Soetern und Achtelsbach am 12ten, 19ten und 26ten April 1829

 

--------------

 

3.

Actum im Amtsgericht Nohfelden auf der Amtsstube daselbst, den 6ten Mai 1829. Nachmittags ein Uhr.

 

In Convocationssachen wegen des durch den Brügermeister Zoehler von Sötern von dem Handelsmann Philipp Cetto zu St. Wendel und Friedrich Wildberger von Sötern erkauften Ländereien,

 

erschien im heutigen Angabetermin der Kirchjurat Peter Britzius von Soetern und gab zu vernehmen:

 

An die, von dem Convocanten von dem Handelsmann Philipp Cetto zu St. Wendel gekauften zu Sötern gelegenen und ehedem zum dasigen Schlosse und Hofbering gehbörigen Ländereien, wie solche in einer über das ehemalige Schjloß und Hofbering zu Sötern aufgenommenen Charte Sub No 16, 17 und 18 bezeichnet sind, stoße zur Seite gegen die Söterner Kirche und Schulhaus ein Stück Land, welcches auf der nemlichen Charte mit den Nummern 7, 8 und 9, bezeichnet sey und von dem ehemaligen Ortsvorstande von Soetern namens der Lutherischen Pfarrey daselbst bereits unterm 21ten November 1811 durch einen vor dem Notar Roechling errichteten Kaufvertrag acquirirt worden sey. Dieser für die Pfarrey acquirirte Platz gränze einerseits gegen Süden an Johannes Eifler, und anderseits gegen Norden an Franz Korb, Georg Meyer und Georg Adam Bauer, welche daran stossen, gegen Sonnenaufgang gränze derselbe an Michel Britzius und andere Eigentümer des ehemaligen Herrschaftlichen Gartens und gegen Abend an den Schloßgraben und an den Weeg, welcher gegen Norden einen Theil dieses Grabens durchschneide. Vermöge dieses Kaufs und des bisherigen Besitzstandes, habe die Pfarrey und das lutherische Kirchspiel das Recht, einen Weg neben der Kirche und zu derselben und dem Schulhause, welcher schon seit undenklichen Zeiten bestanden und noch bestehe, zu gebrauchen und zwar in einer Breite von einer ruhte. Er, Comparent, profitire daher Namens des lutherischen Kirchspiels, diesen fraglichen Weeg von das dem Convocanten gehörige , von dem Handelsmann Philipp Cetto erkaufte Land stossenden Weg, bemerke übrigens, daß er als Krichjurat von Sötern von dem heute zum Erscheinen verhinderten acvocatus piarum causarum Herrn Schmiedes, beauftragt worden sey, diese Angabe zu machen, sich auch erforderlichen Falles hierüber des Näheren zu legitimiren bereit sey.

 

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.

 

Britzius

 

 

-------------------

 

Quelle:

Landesarchiv Saarbrücken,

Bestand AG Nohfelden

Signatur Nr. 466

 

 

 

Historische Forschungen · Roland Geiger · Alsfassener Straße 17 · 66606 St. Wendel · Telefon: 0 68 51 / 31 66
E-Mail:  alsfassen(at)web.de  (c)2009 hfrg.de

Diese Website durchsuchen

Suchen & Finden  
erweiterte Suche