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19. Jahrhundert -> 1822-1825 Dispensationsgesuche bei Verehelichungen

1822-1825 Dispensationsgesuche bei Verehelichungen 1822

 

fol. 2

30.08.1822

Herzogliche Regierung über das Dispensations-Gesuch des Joseph Back aus St. Wendel. Er ist gesonnen, die Witwe des Hutmachers Peter Bettinger aus St. Wendel zu heirathen. Letzterer ist aber erst seit 7 bis 8 Monaten verstorben, nach dem Art 228 des Civil-Gesetzbuchs (Code Civil) darf eine Frau erst zehn Monate nach Auflösung der vorherigen Ehe eine neue Ehe schließen. Bittet deshalb um Dispens, schon früher heiraten zu dürfen.

 

Wenn nun auch für die häusliche Lage des Antragsstellers seine baldige Verheirathung vortheilhaft ist, und wenn auch seine Verlobte während ihrer ersten Ehe keine Kinder gezeugt hat: so ist doch die angeführte gesetzliche Bestimmung zu klar und bestimmt und auf zu wichtige Gründe gestützt, als daß wir uns hätten erlauben können mit Umgehung derselben, die nachgesuchte Dispensation zu ertheilen.

 

fol. 7

18.04.1825

J.S. Stephan hat sich mit Susanne Stauder verheiratet. Er ist evangelisch, sie katholisch. "Die catholische Geistlichkeit verlangt aber, gleichsam als Vorausbezahlung auf ihren priesterlichen Segen, einen ganz sonderbaren Act, in welchem ich als Mann auf meinen freyen Willen verzichten, und versprechen soll, alle Kinder catholisch erziehen zu lassen. Deswegen will ich mich mit dem Seegen eines protestantischen Priesters begnügen, und so die Ehe in Gottes Namen empfangen.“

 

Quelle: Staatsarchiv Coburg, MinR 887

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