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18. Jahrhundert -> 1791 Mosers Bericht über das Oberamt Schaumburg 1792 -> 3. Kirchspiel Marpingen oder Marpedingen

3. Kirchspiel Marpingen oder Marpedingen

 

Maria beding - bestehet in dem Dorf dieses Namens, welches von Tholey aus gegen Mittag eine Stunde weit entlegen ist. Seine beträchtliche Gemarkung war vor Zeiten in vier Haupthuben, die Schaumburger, die Abthey Tholeysche, die Hunoltsteinische und Humbrechtische eingeteilt. Die erste releviret noch jezt vom  landesherrlichen Domaine und gehöre dazu 3 Häußer im Dorf, deren Bewohner landesherrliche Leibeigene und Grundgerichtsuntertanen waren. Die 3. und 4. Hub hat die Abthey an sich gebracht und bis zum neueren Vergleich von 1788 über alle übrigen Einwohner Grundgerichts- und Leibeigenschaftsrecht ausgeübt.

 

Nach der zwischen den Jahren 1769-1772 zu Stand gekommenen Vermessung hält das den Bannerben zuständige theilbare Land, ausschlieslich 820 lothringische M. Rothecken 26671/4 M. dergleichen Maaßung. Die gemeinen Hochwaldungen betragen nach älteren Lothringischen Vermessungen 556 M.. Ein Stük Hochwald, zum Pfarrwittum gehörig, kann 3 M. enthalten. Ein auf dem Bann geleges Stük landesherrlichen Domainewaldes wird zu 390 M. angegeben; zum Pfarrguth sind ferner an Wiesen vor 60-70 Centner Heuwachs und verschiedene Aecker zu rechnen und so wie die gemeine Ländereien in Ansehung ihres Galt für jezt nicht zu bestimmen.

 

Der Bann ist durchgehends fruchtbar und der Zehenden davon der Abthey Tholey fällig, welche davon eingenommen hat im Jahre 1787 Korn 62 Malter 4 Fas, Haber 81 Malter 4 Fas, Gerst 3 Malter 3 Fas, Waizen 3 Fas; im Jahre 1790 Korn 71 Malter 2 Fas, Haber 105 Malter 2 Fas, Gerst 9 Malter 4 Fas, Waizen 3 Malter 6 Fas.

 

Die Pfarrei ist der Abthey einverleibt und wird von einem daraus besodet werdenden religiösen Menschen versehen; zwei im Dorf erbaute Mahlmühlen sind abtheylische Erbbestände.

 

Auf mehreren Cantons in der Gemarkung bricht Eisenerz hervor, jedoch von schlechtem Stoff und zur Verfertigung guter Eisenwaren minder tauglich als das von anderen Oberamtsbännen. Spuren von Steinkohlen sind vorhanden, auch hat der lothringische Rath  R E N U E L  in seinem 1621 erstatteten Gutachten über Schaumburger Rentverbesserungen schon angemerket, daß er dergleichen zu drei V. S. mächtig vorgefunden habe. Neuere theils auf Landesherrliche Kosten, theils auf private, angestellte Versuche nach bauwürdigen Steinkohlen sind aber fruchtlos geblieben und geben zu der Vermutung Anlaß, daß zwar auf dem Marpinger Bann dergleichen Kohlen aus der nahe angrenzenden Grafschaft Ottweiller herüberstreifen in der höhern Lage, hingegen die Hinderung vor dem Wasser, ihnen nicht bekommen zu können, zu suchen sei.

 

Zwischen Marpingen, Sozweiller und Wiunterbach Schaumburgischer, sodann Remesweiller, Urexweiller und Berschweiller Nassau-Saarbrückischer Seits bestehet eine alte Convention, nach welcher der wechselseitige Ueberlauf des Weidviehs höher nicht als in Hochwaldungen und alten Schlägen zu 10 Xer und auf freiem Feld zu 2 Xer das Stük gestraft wird.

 

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