Schriftzug
19. Jahrhundert -> 27.07.1827 Herzogin Luise wird Haupterbin ihrer Großmutter Herzogin Charlotte zu Sachsen Gotha und Altenburg

Akt 317 vom 25.07.1827

Vor uns Nicolaus Hen, öffentlicher Notar in St. Wendel, wohnhaft, erschiene in Beisein unseres Collegen Herr Friederich Eschrich öffentlicher Notar hier selbst.

Ihro Herzogliche Durchlaucht die Frau Herzogin Luise zu Sachsen, Gräfin zu Pölzig, in Begleitung Ihres Sie zu dem was folgt besonders autorisirenden Ehegemahls Herr Maximilian Graf von Pölzig beide in hiesiger Stadt wohnhaft.

Und hinterlegte in unseren Händen um bei unseren Urkunden aufbewahrt zu werden

1. Die von der Herzoglich Sachsen Gothaischen Legation zu Paris unterm eilften dieses beglaubigte Abschrift eines am 21. November vorigen Jahres zu Genua von Ihrer am 25. April letzthin daselbst verstorbenen Frau Grosmutter, der verwittweten Frau Herzogin Charlotte zu Sachsen Gotha und Altenburg gebohrenen Prinzessin zu Sachsen Meiningen Herzogliche Durchlaucht errichteten am 23. desselben Monats bei dem Notar Raffael Lavaggi daselbst hinterlegten und am 12. vorigen Monats allda eröffneten mystischen Testaments mit der Erklärung daß Sie dasselbe in Ihrer Eigenschaft als dadurch eingesetzte HauptErbin hierdurch seinem ganzen Inhalte ohne Ausnahme unbedingt annehme.

Die durchlauchtigste Frau Comparentin erklärte ferner die Verlassenschaft höchstgedachter Ihrer Frau Grosmutter Durchlaucht ohne Einschränkung hiermit anzutretten und anzunehmen sich verpflichten die Verbindlichkeiten Ihrer Durchlauchtigsten Frau Erblasserin sowie die Vorschriften Ihres hierdurch anerkannten Testaments auf das pünktlichste zu erfüllen

2. Ein von Ihr der Durchlauchtigsten Frau Comparentin unterm heutigen Tag mit Ermächtigung Ihres genannten Herrn Ehegemahls eigenhändig aus gestelltes Bekenntnis daß Sr. Excellenz des Königlich Sächsischen wirklichen Geheimen Rath und Bundes Gesandten auch Landschafts Direktor des Herzogthums Altenburg, Herrn Bernhard August von Lindenau zu Altenburg, Ihr über die von ihm bis her geführte Verwaltung des Vermögens und der Einkünfte Ihrer oben genannten Durchlauchtigsten Frau Erblasserin in Rechnung gestellt und seinen PassivRezeß von 161 Thaler 9 Groschen an Sie bezahlt habe.

Beide Akten Stüke wurden unterm heutigen Tag dahier gehörig für Stempel visirt, Registrirt pro non varietur von der Durchlauchtigsten Frau Comparentin, Ihrem Herrn Ehegemahl, Sr. Excellenz dem genannten, hier gegenwärtigen Herrn Geheimrath von Lindenau, unserm Herrn Collegen und uns Notar unterschrieben und über alles das der gegenwärtige Akt errichtet, zu St. Wendel in der Wohnung der Durchlauchtigsten Frau Comparentin am 25. July 1827, Welcher nach geschehener Vorlesung ebenfalls von sämmtlichen soeben genannten Personen unterschrieben wurde.

Luise Herzogin zu Sachsen
Max Graf zu Pölzig
B Lindenau
Eschrich

(S.P.)
Im Nahmen Gottes
Die Gewisheit des Todes und die Ungewisheit über Zeit und Stunde desselben, hat mich bewogen bei ansteigendem Alter und schwächlicher Gesundheit, aber bei vollkommenen Geistes-Kräften über meine dereinstige Verlassenschaft gegenwärtig zu verfügen und das Nachfolgende als meine letzte Willens-Meinung zu verordnen und festzusetzen.

1. Alle meine frühern letzwilligen Verfügungen, wie ich solche im Jahr 1805 zu Francfurt am Mayn, im Jahr 1815 in Neapel und im Jahr 1823 zu Genua errichtet habe, werden ihrem ganzen Inhalt nach für null und nichtig hiermit ausdrücklich erklärt.

2. Meine geliegte Enkelin, die Frau Herzogin Louisa von Sachsen-Gotha dermalen zu St. Wendel wohnhaft, und nach deren Ableben, deren beide Söhne Ernst und Albrecht, setze ich titulo institutionis zu Universal-Erben meines gesammten Vermögens ein. Zur Vermeidung aller etwanigen Misverständnisse bemerke ich hiebey ausdrücklich dass ich irgend ein baares Capital.Vermögen, ausser meinem mütterlichen in Meiningen befindlichen Erbschafts-Antheil nicht besitze.

3. Meine sämmtlichen, hier in Eisenberg oder wo es sonstwo seyn möge, befindlichen Bücher, Litteralien, nebst meinem gesammten sonstigen Mobiliare, vermache ich zum freien Eigenthum, meinem Oberhofmeister dem Freiherrn Franz von Zach, als einen swachen Beweiss meiner Dankbarkeit für dessen vieljährige treue Dienste bei mir.

4. Die Art und Weise, wie seit 1805 meine gesamte Einnahme verrechnet, verwendet oder von mir darüber quittirt worden ist, wird hiermit nochmals ausdrücklich genehmigt und gut geheißen, so dass nach meinem Ableben irgend eine anderweite Rechnungs-Ablegung und desfallsige Rechenschaft nicht statt finden soll.

5. Die verwittete Frau Herzogin von Sachsen-Saalfeld-Coburg gebohrne Princessin Reuss, ersuche ich ein in meiner Verlassenschaft von Morgenstern aus Francfurt am Mayn befindliches Gemälde, die Hauptkirche in Francfurt vorstellend, als Andenken von mir anzunehmen.

6. Die gegenwärtig in meinem Dienst befindlichen Domestiquen sollen, falls sich selbige bey meinem Ableben noch bei mir befinden vier Wochen nach demselben folgende Legate aus meiner Verlassenschaft erhalten.
a. Meine Cammerfrau Anna Clauser nebst sämtlichen hier oder am Ort meines Ablebens befindlichen Kleidungsstücken und Leibwäsche 100 Louisd'or
b. dem ersten Bedienten Leopold Lindner 100 Louisd'or
c. dem zweiten Bedienten Samuel Clausen 60 Louisd'or
d. der Köchin Elisabeth Satorria 50 Louisd'or

7. Um jeden unnöthigen Aufwand für die aus meiner Verlassenschaft zu bestreitende dereinstige Beerdigung meiner zu vermeiden, wünsche ich nach Maasgabe des deshalb meinem Oberhofmeister dem Freiherrn von Zach ertheilten Anweisung auf dem Gottesacker desjenigen Ortes begraben zu werden wo ich bei meinem Ableben befinden werde.

8. Könnte aus irgend einem Grunde behauptet werden, dass meine jetzige letztwillige Disposition, als ein förmliches Testament nicht gelten möge, so will ich, dass solche als ein Codicil, oder auf jede sonst zu Recht bestehende Art, gelten und Kraft haben soll.

Genua am 21sten Nobr 1826
Dies ist mein letzter Wille
Charlotte verWitwete Herzogin zu Sachsen-Gotha und Altenburg
gebohrene Herzogin von Sachsen-Coburg-Meiningen

ne varietur [gleichlautend]
Gandolini, Giudice [Richter]
Benedetto Persoglio, Segretario
Seque la traduzione de ditto Testamento in Idioma Italiana.
[Es folgt die Übersetzung des besagten Testaments in die italienische Sprache.]

ne varietur Copia
Gandolini, Giudice [Richter]
Benedetto Persoglio, Segretario

Io sottoscritto Publico Tradutore Interpetre giurato presso L’Illustrissimo Real Tribunale de Commercio di Genova, Certifico, e faccis fede d’avor bene, e fedelmente tradutto da suo Originali in Lingua Tedesca il testamento, che precede.
Ed in fide= Genova questo giorno Undeci del Mese di Giugno Anno Mille otto cento Ventisette
Copia Domenico Campodonico F. Int.

[Ich, der unterzeichnete öffentliche Übersetzer und Interpretierer, vereidigt am berühmtesten königlichen Handelsgericht von Genua, bestätige und vertraue darauf, dass ich das vorangehende Testament gut und getreu aus seinen Originalen ins Deutsche übersetzt habe.
Und in fide: Genua heute Elfter des Monats Juni Jahr eintausendachthundertsiebenundzwanzig
Kopie Domenico Campodonico F. Int.]

Estratto in tutto Come sopra dall’ originale testamento in idioma Tedesco, e sua Traduzione in Idioma Italiana fatta dall interpretre Giurato Campodonico stato debitamente insinuato in Genova li 12 Giugno 1827. V. 301 No 3128 Bo 61 fo 11 col diritto pagato di f.6.24 per riceouta firmata „Asereto“(?). Data la presente li 13 Giugno anno 1827. Omisso il verbale di apertura di do Testamento. Raffael Lasaggi, notaro.

[Vollständiger Auszug wie oben aus dem Originaltestament in deutscher Sprache und seiner Übersetzung in die italienische Sprache, angefertigt durch den vereidigten Dolmetscher Campodonico, ordnungsgemäß hinterlegt in Genua am 12. Juni 1827. V. 301 Nr. 3128 Bo 61 fo 11 mit bezahlter Gebühr von f .6.24 für Quittung unterzeichnet „Asereto“. Dieser Brief ist auf den 13. Juni 1827 datiert. Die Eröffnungserklärung des Testaments wurde weggelassen]

Nous Soussigné Conseiller de Commerce et Consul de Sa Majesté le Roi de Prusse en cette ville, artifions veritable la signature de Monsieur Raffael Lavaggi, qui est Notaire Royal.
En foi de quoi avons signé le present acte de notre main et y avons apposé le sceau de Notre Consulat. à Genes le 14 Juin 1827
(S.S.) Signé C.A. Philippe

No 56. Pour légalisation de la signature de Mr. le Consul de Prusse à Genes; Vu par l’Envoyé extraordinaire et Minister plenipotentiaire de Le Majesté le Roi de Prusse.
Turin le 16 Juin 1827
(S.S.) Signé le Comte de Waldburg Truchsess.


[Wir, der unterzeichnete Handelsrat und Konsul Seiner Majestät des Königs von Preußen in dieser Stadt, beglaubigen die Unterschrift von Herrn Raffael Lavaggi, der ein königlicher Notar ist. Zu Urkund dessen haben wir die vorliegende Urkunde eigenhändig unterschrieben und mit dem Siegel Unseres Konsulats versehen. in Genua am 14. Juni 1827
(S.S.) Signiert C.A. Philippe

Nr. 56. Zur Beglaubigung der Unterschrift des Konsuls von Preußen in Genua; Gesehen vom außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Majestät des Königs von Preußen.
Turin, 16. Juni 1827
(S.S.) Signiert der Graf von Waldburg Truchsess.]

Nachdem ich durch die von mir unterm 25ten July 1827 bewirkte Testaments= Anerkennung und Erbschafts=Antretung, Haupterbin meiner vielgeliebten am 25ten April laufenden Jahres zu Genua verstorbenen Frau Großmutter weiland der verwittweten Frau Herzogin Charlotte zu Sachsen Gotha und Altenburg gebohrene Prinzessin zu Sachsen Meiningen Herzogliche Durchlaucht, geworden bin, ist mir von dem Geschäfts= und Rechnungsführer derselben, Sr. Excellenz dem königlich Sächs. Wirklichen Geheimrath und Bundsgesandten auch LandschaftsDirector des Herzogthums Altenburg, Herrn Bernhard August von Lindenau zu Altenburg, über die von ihm bisher geführte Verwaltung des Vermögens und der Einkünfte gedachter meiner Frau Erblaßerin de dato Paris 30ter Juny 1827 die Sub bei folgende Übersicht und Rechnung unter Beilegung der erforderlichen Belege abgelegt worden, woenach derselbe die Summe von Ein hundert u ein u. sechzig Thaler 9 g als Endresultat seiner gesamten Geschäfts= und Rechnungsführung Mir zu gewähren hat.

Ich habe die Rechnung sorgfältig geprüft und mich dadurch und die Einsicht aller übrigen Litteralien, nicht nur von deren Richtigkeit, sondern auch davon überzeugt, daß die gesammte Geschäftsverwaltung des Herrn Geheimrath von Lindenau über die Einkünfte meiner Frau Grosmutter und Erblaßerin, mit treuer Pünktlichkeit und Ordnung geführt wurde und zu irgendeiner Erinnerung und Ausstellung dagegen keinen Raum giebt.
In dem ich daher dies verbindlich ausspreche und die angebogene Schlußrechnung in Sonderheit unbedingt als richtig anerkenne, kenne ich zugleich, daß mir der angegebene Bestand, an 161 Thaler 9 g baar und richtig gewährt worden ist; ich entsage der Einrede das Nicht=Empfangens und erkläre ausdrücklich, daß als Erbin meiner Frau Grosmutter, an den gedachten von Lindenau, wegen der von ihm geführten Vermögensverwaltung nicht den mindesten Anspruch weiterzumachen habe, Selbigen daher, allen desfallsigen Verbindlichkeiten entlaße und auf alle deshalb an Selbigen zu machenden Ansprüchen, für immer Verzicht geleistet haben will. Ernst, frei und wohlbedächtig habe ich gegenwärtige Empfangsbescheinigung und Decharge unter Beitritt und Genehmigung meines ehligen Gemahls von mir gestellt und mittelst eigenhändige Unterschrift und Beidrückung meines Wappens vollzogen.
So geschehen zu Birkenfeld den 25ten July 1827.

Luise Herzogin zu Sachsen    [Wappen als Siegel]
Gräfin zu Pölzig


[Randvermerk: dem Herrn von Lindenau Abschrift ertheilt]

Landesarchiv Saarbrücken, Notariat St. Wendel, Notar Hen
Aktenband 1827, Seiten 103-112
Akt 317 vom 25.07.1827

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E-Mail:  alsfassen(at)web.de  (c)2009 hfrg.de

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