Schriftzug

2. Kirchspiel Bliesen

 

1. Bliesen, eine starke Stunde von Tholey gelegen. Die Benennung Bliesen haftet eigentlich auf dem mittleren Theil des Dorfes, in welchem die Pfarrkirche befindlich ist. Der obere gegen Mitternacht liegende Teil unterscheidet sich durch den Namen Elmeren - nach richtigem Ausdruck Kalerborn oder Kaltenborn - der untere heißet Niederhofen. Dieses Namensunterschieds ohngeachtet bestehet unter den 3 Theilen eine ohnbedingte Dorfsgemeinschaft, deren große fruchtbare Gemarkung aus zwei Hauptbännen - dem eigentlichen Bliesener oder sogenannten Abtheyischen und dem von Wüstwallesweiller, einem vorgeblich eingegangenen Weiller - zusammengesezt ist, und noch von einem dritten ehemaligen Weiller Mockenbach etliche Hundert M. umfaßt. Der ganzen Gemarkung Gehalt ist:

 

 

M.

V.

R.

S.

an Haußpläzen

55

3

30

36

an Gärten

 165

1

21

15

an Wiesen

 438

3

18

54

an Ackerfeld

 3211

-

21

97

an Wilderung

81

2

15

77

an Rothecken

48

2

2

73

an Hochwaldungen

 757

1

14

12

zusammen

 4758

3

28

64

 

Hiervon sind zum Altbliesener Bann und Mockenbacher Land 2691 M. 2 V. 25 R. 22 S. und 1154 M. 1 V. 66 Sch, zum Wüstwallesweillerer, ohneingerechnet der Waldung gehörig. Von leztern besizet die Gemeinde 669 M. 23 R. der Landesherrlichen Domaine als einen Theil des Gehaues 68 M. 2 V. 19 R. und die Abthey Tholey 19 M. 2 V. 4 R. Dieser Abthey sind weiter als Eigenthum zuständig an Haußpläzen von 2 Mahlmühlen nebst

 

 

 

M.

V.

R.

S.

Gärten

3

1

30

74

an Wiesen

17

1

17

77

Ackerland

8

-

14

28

 

Die Kuhr Trierische Kellerei Lemberg ziehet an ständigem Zins von

 

M.

V.

R.

S.

 

10

3

24

11

Huxler

28

-

7

40

Strüßer

5

-

14

32

Sieben Erben

23

3

14

15

Bergschaft

 

welch lezterer auf Lindener Gemark hinüberzieht, jährlich 1 Malter Korn und 1 fl. 5 Albus 2 Pf. Geld. Auch stehet im oberen Dorf zu Ellmern ein Trierisches Schafthauß dermalen von Nikolaus Glauber bewohnet, auf welchem ein Rauchhuhn zu besagter Kellerei fällig haftet. Vorgeblich soll ein zweites Hauß, den Peter Bockischen Erben gehörig, ebenmäßig auf Trierischer schaftbarer Hofraithe stehen, wovon jedoch in der Kellerei-Rechnung nichts vorkommt.

 

In Bliesen hatte das Closter Wörsweiller zwei Güther, das Wüllenbacher und das fünzehende Frohnd- oder Freyguth, ferner den großen Garten und die Schwanenwies. Das Wüllenbacher Guth bestehet noch und besteht aus:

 

M.

V.

R.

S.

 

-

3

5

40

Johanen Hauß

1

-

13

89

Jakob Frisen Erbhaus

-

1

16

30

Garten bei Adam Biegels Hauß

-

-

28

83

Peter Schmidten zu Niederhofen Haußplaz

2

3

1

-

Garten bei Drachenborn

7

2

4

73

in 4 Wiesenstüker

3

2

24

16

in zwei Ackerstüker

16

1

30

31

 

 

Ueber dieses hat Franz Munier Rassier, ein Bauer und Rothgerber zu Bliesen, unterm 26. Juni 1764 und 14. Juli d.a. von Herzoglicher Rentkammer Ceßionsscheine erhalten, die eventualiter auf das von bracht haben.

 

Auf dem Wüstwallesweillerer Theil der Gemarkung besizt die Trierische (St. Wendel) Amtsgemeind Hoffeld 5 M. 2. V. 7 halb R. Wiesen und 109 M. 3. V. 9 halb R. Ackerland. Auf lezterem theilt die Abthey, der übrigens der Zehenden auf dem ganzen Bann zustehet, solchen mit der Kellerei Lemberg. Die Hoffelder sind darauf mit Bliesen einständiges Weidgeld.

 

In den lothringischen IMPOSITIONS-MANDFMFNTS wird Bliesen und Wüstwallesweiller genannt; wann dieser Weiller existirt habe, findet sich indeßen nicht, wohl aber am linken Ufer der Blies von Wald Hahn an bis zum Edelmannspfuhl, da wo die Bliese das Schaumburger Gebiet verläßt und das Trierische anfängt, in einer Strecke von ohngefähr 80 R. Anzeigen von vormaligen Gebäuden vorhanden, welche vor die alte Dorfstatt angenommen worden.

 

Die Pfarrei ist der Abthey Tholey incorporiert, der Pastor wird daher besoldet und außerdem ein Pfarrguth von

 

M.

V.

R.

S.

 

2

2

5

22

Gärten

5

3

12

45

Wiesen und

13

-

2

28

Ackerland

 

Den Schulmeister erhält das Kirchspiel.

 

Bliesen hat, was vorteilhafte Lage in der Mitte der Gemarkung, Größe und Fruchtbarkeit der lezteren und Bequemlichkeit des Ackerbaus betrefflich, einen Vorzug vor anderen Ortschaften des Oberamtes. Der Bann enthält überdies Rötelstein, wovon alte Grubenpläze, die schon vom Cosmographen SEBASTIAN MUENSTER gemachte Bemerkung, daß in der Gegend von St. Wendel diese Erzart gegraben werde, bestätigen. Versuche auf Blei und Kupfererze sind in jezigen Jahrhundert, jedoch ohne glücklichen Erfolg, angestellt worden.

 

Der Fruchzehenden brachte der Abthey ein:

 

 

 

Malter

Faß

Im Jahre 1787

Korn

73

3

 

Haber

98

 2

 

Waizen

-

 

im Jahre 1790

Korn

73

 

 

Gerst

24

4

 

Waizen

 

6.

 

Da im Jahre 1790 die Zehendbeständer im Schaumburgischen gewonnen und zum Theil beträchtlichen Ueberschuß erhalten haben, so kann zur Berechnung der wirklichen Ernte ohngefähr die Hälfte mehr angenommen werden. Dieses findet Anwendung auf alle übrigen Oberamtsortschaften, worauf die Abthey den Zehenden beziehet, mit der Erläuterung, daß das abtheyliche Zehendfruchtmaß zugleich stärker als die ordinaire Maßung ist.

 

2. Linden, Imweiller und Osenbach, drei abgesonderte Ortschaften, welche durch Dorfseinrichtung und Gemarkungsgemeinschaft unter sich verbunden sind. Von Tholey aus liegen sie eine Stunde weit gegen Nordost. In der Gemarkung finden sich vier Hauptabteilungen in Beziehung auf die zinsbare Eigenschaft der Güter. Zunächst am Blieser Bann ist ein Distrikt von 403 M. Acker und Wiesen durch die Benennung von alten Kellerschaft und besondern Besizungsart ausgezeichnet.

 

Daran schließet sich der Lindener Schaft von 366 M., Haußpläz, Gärten, Wiesen und Aeckern.

 

Dann folget der Osenbacher Bann oder Schaft aus 847 M. Haußpläz, Gärten, Wiesen und Aeckern bestehend.

 

ZUlezt folget der sogenannte Trierische oder Immweillerer Bann,  wovon außer den Waldungen 620 M. auf dem gemeinschaftlichen Lindener und 333 1/4 M. auf Groniger Gemarkung liegen. Zum eigentlichen Lindener Schaft kommen noch 24 M., welche unter dem Namen von Hilbringer Schaft fundirt sind und von den älteren Besizern des Lindener Schloßgutes, den Hessen von Hilbringen, herrühren.

 

Von all diesen zinsbaren Gütergattungen hat die Abthey Tholey die Schaftrenten nach und nach an sich gebracht bis auf jährliche 6 Malter 5 Fas Korn und 9 fl. 2 e Albus 31/2 pf. ratal oder 6 fl. 391/4 rer rheinischen Geldes, vom sogenannten Trierischen Schaft und 4 Malter Korn vom Lindener Schaft, welche so wie einige Rauchhühner von Imweillerer Häußer, die auf nährerer Liquidation beruhen, der Churtrierischen Kellerei Lemberg zustehen.

 

Die ganze Gemarkung enthält

 

 

M.

V.

R.

S.

an Haußpläzen

48

2

22

33

an Gärten

45

2

22

45

an Wiesen

307

3

10

85

an Ackerland

1717

1

12

78

an Wilderung

58

1

12

58

an Rothecken

153

-

22

--

an Hochwald

710

-

12

--

zusammen

3041

-

18

99

 

Hierunter sind begriffen

 

M.

V.

R.

S.

eigenthümlicher Hochwald der Abthey

69

1

12

-

der vereinigten Gemeind

60

7

2

24

eigenthümliches Ackerfeld der oft angezogenen Churtrierischen Lemberger Kellerei auf Osenbacher Bann

 

12

3

2 3/4

eigenthümliche Wiese der Pfarrei Bliesen

 

3

12

17

 

endlich noch das Dagstuhlische Lindener Guth bestehend in

M.

V.

R.

S.

 

2

2

 3

--

Alter Schloßplaz und Gärten

5

1

 31

38

Wiesen

59

3

 27

--

Ackerfeld

33

-

 8

--

Hochwald

 

Im Jahre 1561 verkauften die zwei Schwestern von Thomas Heß von Hilbringen, verwittibte von Schmidtburg, das nach ihres Bruders Todt Schulden wegen versteigte und von ihnen ausgelöste guth desselben zu Linden nebst Hauß, Hof, Zugehör, Mühle und Wirtshauß an Georg Wilhelm von Sötern vor 1167 Räder Fl. 4 Albus. Lezterer und dessen Descendenten kauften noch verschiedene Grundstüke dazu. Nach Abgang des Söternschen Mannstammes kam durch Heurath nebst andern Stüken der Söternschen Verlassenschaft das Lindener Guth an die Grafen von Oettingen von der Baldern-Kazensteinischen Branche und dermalen besizet solches die Urenkelin der Söterischen Fideicommiserbin, die Erbgräfin Philippina Carolina von Sötern, Oettingen und Baldern nebst den übrigen Söterischen Renten und Gerechtsamen im Oberamt Schaumburg.

 

Das Schloß Linden ist gänzlich verfallen, ebenso auch die Mühle, welche durch die Quellen des Cirkenborn und Schlimmborn getrieben worden und das Wirtshauß, welches gegen Osenbach zu am Kirchenweg erbaut war. Das gesamte Guth ist dermalgen um jährliche 56 Fl. in Zeitpacht begeben, ausschlieslich des Hochwaldes, worinnen durch Oettingen-Söternschen Offizianten mit dem Söternschen Waldzeichen angeschlagen, die Waldpolizei aber durch die landesherrlichen Forstbedienten und zum Nuzen des Landesherrlichen Domaine, was die abfallende Geldstrafen betrifft, repicirt wird.

 

Die Schloßgüther sind der Abtey Tholey zehendpflichtig. Besagte Abthey zieht den Zehenden auf dem ganzen Bann bis auf den der Kellerei Lemberg schaftbaren Distrikt, worauf sie die Hälfte, sothane Kellerei ein Quart und der Pastor zu Tholey ein Quart zu erheben hat. Die abtheyliche Zehendeinnahmen waren einschlieslich Gronig im Jahre 1787 Korn 39 Malter 1 Fas, Haber 46 Malter 2 Fas, Gerst 3 Malter 5 Faß; im Jahre 1790 Korn 48 Malter 1 Fas, Haber 50 Malter 4 Fas, Gerst 3 Fas.

 

Die Gemarkung stehet in Güthe der von Bliesen wenig nach. Es findet sich darauf feiner Rödelstein auch Agath. Am Linßberg bricht der beste Sandstein zum Bauen, welcher bißher im Oberamt entdeckt werden konnte. Wie dann noch in neurer Zeit Mühlsteine gebrochen worden sein sollten.

 

Linden und Osenbach wurden vorhin in einer Rolle mit Guidesweiller, Imweiller aber gemeinschaftlich mit Gronig collisirt und in den  Registern der lothringischen Chambre des Comtes also nachgeführt.

 

In Osenbach ist eine Mahl- oder Sägmühle, in Imweiller eine Mahlmühle, beide sind wegen des Wasserlaufs der Abthey Tholey zinsbar.

 

Eine bei Linden gestandene Loh- und Sägmühle ist in späterer Zeit abgegangen. Oben an Imweiller stehet isolirt auf dem Feld eine Capelle mit einer Eremitenwohnung zur Stephans Heck genannt.

 

3. Gronig, gleichweit wie Linden von Tholey und eine kleine halbe Stunde zur Mitternachtsseite und zum Gebirg zu von erst beschriebenem Dorf entlegen, theilt sich in Gronig selbst und in Humweiller, welch lezterer Theil nur noch in wenigen Häußern existirt, übrigens mit dem nahen Imweiller in ein und eben demselben mehrerwähnten Trierischen Bann liegt, auch in gleichem Schaft- und Zinsverhältnis stehet mit Inbegriff von 10 M. 1 V. 9 R. 50 Sch Wiesen und 146 M. 1 V. 23 R. Hochwaldung der Abthey Tholey zuständig und 58 M. 2 V. Hochwald halb zum landesherrlichen Domaine und halb zur Freiherrlich von Esebeckischen Hälfte an Tholey gehörig, umfaßt die bis zum Vertrag zwischen der Crone Frankreich und Churtrier vom 19ten Sept. 1778 und den nacherfolgten Recessen vom 19ten August und 4ten Sept. 1781 großtentheils streitig gewesenen und ohnbestimmten Banngränze

 

 

M.

V.

R.

S.

an Hofgering und Gärten

50

2

5

88

an Wiesen

 127

 1

 2

 19

an Aeckern

 761

 2

 25

 63

an Wilderung

 144

 -

 23

 91

an Reck, Triften u. tief. Gräben

 46

 1

 28

 92

an Rech mit Holz bewachsen

20

2

10

54

an Hochwaldungen

 627

 2

 21

  85

an Niederwaldungen

58

2

5

--

zusammen

1836

3

27

92

 

Auf 91 M. 3 V. 19 R. Wiesen und Feldstüken im Bannbezirk haften jährlich 3 Pfund Wachs zu 2 Fl. rheinisch im angschlag für die Kirche THOLEY fallen von 17 M. 1 V. 28 R. Aeckern und Wiesen jährlich 4 Fas Korn und 15 Albus an Geld zur Bliesener Kirch von 4 M. 131/4 R. Wiesen jährlich 131/2 Albus. Die Schaftrente der Churtrierischen Kellerei Lemberg von 3331/4 M. ist so wie die abtheyliche Zehenderträgniß bei Imweiller berührt worden. Nicht nur in Humweiller sondern auch in Gronig selbst sind etliche Churtrierische Schafthäußer vorhanden; die auf solchen haftenden Zinsen beruhen aber ebenmäßig auf näherer Liquidation.

 

Zu dem bei Tholey angeführten Trierischen schaftbaren Distrikt Ixweiller gennannt, worauf jährlich 12 Rappen oder 6 Gulden haften, gehören innerhalb der der Groniger Gemarkung 10 M. 1 V. 291/2 R. Wiesen und 6 M. 3 V. 211/4 R. Ackerfeld.

 

Die Heßen von Hilbringen hatten vor alters auf verschiedenen Pläzen, welche zusammen 235 M. enthalten, jährlich 1 Malter 5 Fas Korn und 47 drei V. Albus Geld zu ziehen, welche so wie die übrigen Grundzinsen, deren hievor keine Erwähnung geschehen, nunmehr zu Abthey Tholey eingehen.

 

Auch im Groniger Bann ist das Ackerfeld meistenstheils ebenso tautlich zum Fruchtbau als in Bliesen und Linden. In der Obstbaumzucht hat Gronig den Vorzug vor anderen Schaumburger Ortschaften. Der Ueberfluß an solchem wird gewöhnlich in das Oberamt Birkenfeld und in den Hochwald verkauft.

 

Vor Zeiten hatte das Closter Wörsweiller von einer Hofstatt zu Gronig 1 Albus 4 Pf. und von Güthern daselbst 12 Albus ständigen Zins zu ziehen. Es ist solcher aber ohngiebig geworden und obwohl der bei Bliesen erwähnte Franz Rassier sich unterm 3. Juli 1770 von Herzoglicher Rentkammer zu Zweibrücken ebenmäßig einen Ceßionsschein daraus ausfertigen lassen, so ist doch derselbe nicht dazu gelangt, die Zinsgüther ausfindig und von der Abtretungsurkunde Gebrauch zu machen. Ebenso wenig ist bis jezt noch und während der Bannvermessung dieses Zinsguth zu finden gewesen.

 

Auf dem Bann soll sich Rödelstein finden, auch geben neuere Entdeckungen zu ergiebigen Kalksteinbruch Hoffnung.

 

Die bei Linden schon erwähnte Theilnehmung der Kellerei Lemberg und Pfarrei Tholey am Zehenden wird hier mit dem Beifügen wiederholt, daß davon im Jahre 1790 die besagte Kellerei 8 Malter Korn 8 Malter 2 Fas Haber und die Kirche Tholey 8 Malter 4 Fas Korn und 8 Malter 2 Fas Haber erhalten haben.

 

4. Guidesweiller, eine halbe Stunde von Gronig und Linden und eine anderthalbe Stunde von Tholey gegen Nordost gelegen. Die geometrisch aufgenommene, aber noch nicht im ganzen berechnete Gemarkung enthält ohngefähr 1931 M.. Sie theilet sich in den Guidesweillerer Bann selbst und in den vom eingegangenen Weiller Hedersberg, an welch lezterem, was Güther Eigenthum und Nuzung betrifft, das angrenzende Dorf Namborn participirt. Im Bann besizt der Landesherrliche Domaine den Hochwald Gehämm mit 76 M. und den durch den 4. Art. des Saparattauschvertrags zwischen der Crone Frankreich und dem Erzstift Trier abseiten des leztern zum jezigen Oberamt Schaumburg abgetretenen Hochwald Blutterscheid von 20 M. 20 S.. Der Abthey Tholey gehören ein Stük Wald zu 20 M., 3 V. 5 R. und Weiher zu 2 M. 3 V. 4 R. die gemeine Waldungen enthalten 366 M. 2 V. 14 R. Von Guidersweillerer Güther, namentlich im Hedersberg, fallen der Churtrierischen Kellerei Lemberg jährlich 6 Fas Korn und 27 Albus.

 

Die Pfarrkirche Tholey ziehet jährlich von einigen Ländereien 24 Albus; die übrigen Grundzinsen gehören der Abthey Tholey zum Theil Particule des eingelösten, bei Winterbach berührten Leyserischen Lehens. Der eigentliche Guidesweiller Bann ist mit Rücksicht auf Fruchtbarkeit dem von Linden und Gronig gleich, der Bann Hedersberg hingegen geringer in Güthe und Tauglichkeit zum Ackerbau. Vom ganzen Bann beziehet die Abthey den Zehenden, sein Ertrag war im Jahre 1787 26 Malter 1 Fas an Korn, 24 Malter 6 Fas an Haber, 3 Malter 2 Fas an Gerst; im Jahre 1790 18 Malter 3 Faß an Korn, 26 Malter an Haber 8 Malter 7 Fas an Gerst.

 

Eine halbe V.stunde vom Dorf oberhalb desselben gegen Mitternacht zu stehet eine Capelle, zum heiligen Brunnen genannt, mit einer Einsiedlerwohnung. die dabei springende starke Quelle treibt im Dorf eine Mahlmühle, welche ihr Wasserrechtsrecognit zur Abthey Tholey entrichtet. Auf der Höhe von Guidesweiller und Naumborn ziehet die von St. Wendel aus über Hermeskeil führende Straße nach Trier. eine Gattung Steine, woraus zu Ottweiller geringes Porzellan fabricirt wird, findet sich auf dem Bann.

Der Gehalt mehrgedachten Hederberger Bannes wird mit 36 M. Wiesen, 316 M. Ackerland und 551/4 M. Hochwald, lezterer mit Naumborn ohnzerteilt, annoch bemerkt. Die Kirche Bliesen besizt auf Guidesweillerer Bann an Wiesen 3 M. 1 V. 25 R.

 

5. Naumborn ist eine starke halbe Stunde weit von Guidesweiller gegen M. zu, von Tholey aber zwei Stunden entlegen und vom Amt Nohfelden und Churtrierischen Amt St. Wendel zum Theil eingeschlossen. Ein Theil des Dorfes, welcher gegen M. zu am Fuß des Rodenbergs liegt, wird nach dem durchfließenden Bächlein Albach genannt. Durch Vermessung des Bannes wurde dessen Gehalt befunden an

 

 

M.

V.

R.

S.

Haußpläzen und Hofgering

16

-

3

51

Gärten

16

1

18

68

Ackerland

903

2

28

87

Wiesen

164

3

7

14

Wilderung

43

-

13

5

Weiher und Gebrüche

63

2

21

90

Hochwald

225

2

24

98

Rothecken

84

3

7

30

Andere Rech

51

1

25

30

Triften

159

-

24

58

zusammen

1729

-

14

91

 

Hierunter sind ein abtheylich Tholeyischer Weiher von 5 M. 2 V.n 301/2 R., ein Dagstuhlisches Wiesenstük von 271/2 R., an Kirchenland 3 M. 2 V. 19 R. 34 S., Pfarrwies 3 V. 141/2 S. begriffen. Die stark degradierte Hochwaldung ist der Gemeinde gehörig. Auf 21 M. 1 V. 23 R. 16 S. wiesen und 182 M. 3 V. 12 R. 70 S. Ackerfelds haften zur Kellerei Lemberg ständig jährlich 6 Fas Korn und 4 Fl. 5 Xer an Geld.

 

Die Erben der Bursessen zu St. Wendel, die D'hamen zu Vinstingen, ziehen jährlich 2 Malter 2 Fas Korn und ebensoviel Hafer nebst 12 Pfund 16 Sols lothringischer Währung an Geld und 4 Hühner aus Naumborn und ebensoviel Korn, Haber, Hühner und Geld, desgleichen 4 Pfund lothringisch vor eine Weinfrohnd, die Erbgräfin von Oettingen-Sötern von Distrikt Rodenberg, welcher den Theil des Naumborner Bannes zwischen der Albach un dem Churtrierischen Gebiet begreift. Innerhalb dessen Distrikt liegt eine Mahl- und Oelmühle, wovon die Söternsche Wasserlaufsrente jährlich zwei Rappen beträgt. Im Vergleich der von dem Herzog von Lothringen wegen des Hauses Schaumburg lehenrührig gewesenen Obersteinischen Besizungen kommt das Dorf Naumborn mit Zugehör vor.

 

Wilhelm Weyrich von Daun, Graf zu Falkenstein, Herr zu Oberstein  überließ in kraft einer Transaktion vom 7. Juni 1669 an Philipp Franz von Sötern, den lezten männlichen Geschlechts von seinem Stamm, diese Naumborner Lehensrechten. Durch dessen älteste Tochter Maria Sidonia kamen sie an Oettingen-Baldern und haben noch dermalen die Eigschaft eines vom Domaine des Landesherrn über Schaumburg relevirenden Lehens. Außer den hiervon angeführten Renten und dem gleichfalls erwähnten zur Wiesen aptirten Weiher von 271/2 R. gehöret vorgeblich des Tiers Denier vom Verkauf Rodenberger schaftbarer Ländereien zu besagtem Lehen, welches jedoch dem neuesten Besizstand nicht conform ist. Der Rodenberg von ohngefähr 130 M. bestehet aus schlechtem Land und ist vorzüglich nur zur Weyde zu benuzen. Die darauf liegende Ackerfelder müssen mehrere und wohl über 10 Jahre ruhen, ehe sie von neuem in den Bau genommen werden können. Im Jahre 1789 brachte der Zehenden mehr nicht als 6 Fas Grundbirnen ein, dagegen verdient der größte Theil des übrigen Ackerlandes auf dem Banne unter das Beste im Oberamt gerechnet zu werden.

 

eine zweite Mahl- und Oelmühle liefert ihre Wasserlaufsabgaben an die Abthey. Lezterer sind die eingesessenen Einwohner von Naumborn nicht frohndpflichtig, welches als Ausnahme von der in anderen Ortschaften verfassungsmäßigen Verbindlichkeit der Schaftpflichtigen und Leibeigenen gegen den Leib- und Grundherrn anzusehen ist.

 

Der Fruchzehenden von allem Geländ, den Rodenberg ausgeschlossen, fließet der Abthey zu und brachte

 

im Jahre 1787

Malter

Fas

Korn

19

1/2

Haber

21

1 1/2

Gerst

5

1

im Jahre 1790

 

 

Korn

20

6

Haber

22

5

Gerst

 

2

 

Naumborn, welches im mittleren Zeitalter nach Wolfersweiller eingepfarrt gewesen sein soll, ist eine filial von Bliesen, wird dermalen mit Ausnahme einiger Casualfällen durch ein Vicarium Residentem versehen, welcher von der Abthey Tholey seinen Sold erhält.

 

Die Grundbirn- und Gewichtszehenden von dem jenigen Gemarkungstheil, worauf der Abthey Tholey der große Zehenden competirt, gehöret zu den Besoldungsstüken des Pfarrers zu Bliesen. Auf dem Bann sind Spuren von Kalkstein, zum Theil mit Agath vermischt, entdeckt worden. Durch das Kirchspiel Bliesen ziehet außer der bei Guidesweiller gedachten Straße nach Trier die alte Landstraße nach Oberkirchen ohne ein Schaumburgisches Dorf zu passieren. Für diese Straße ist zwischen Bliesen und Linden eine steinere Brücke über die Bliese, die Callmerer Brück genannt, errichtet, die auf Kosten des Kirchspiels unterhalten wird.

 

Kapitel 3 "Kirchspiel Marpingen" =>

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