Schriftzug
Auswanderungen -> 1848 Was bei einer Auswanderung nach Nordamerika und Australien zu beachten ist.

Diese ist eine modifizierte Abschrift des offiziellen Faltblatts des Central=Vereins für Auswanderung in Köln und Düsseldorf sowie der dort anhängenden „Information für deutsche Auswanderer“, beides aus dem Jahre 1848.

Obgleich die tatsächlichen Schiffspreise nicht eingetragen sind, sind die Angaben doch höchstinteressant, weil sie detaillierte Aufschlüsse darüber geben, wie in der Mitte des vorvergangenen Jahrhunderts eine Auswanderung nach Nordamerika bzw. Australien organisiert war. Sprich: Was der Auswanderer gegen Bezahlung in fremde Hände geben konnte und worum er sich selbst vor Ort kümmern mußte.

Den Text fand ich als Faltblatt eingeheftet in die Akte „Generalia, betreffend: Vorschriften über (…) Emigration“, die im Landeshauptarchiv Koblenz im Bestand 655,14 (Stadtarchiv Kastellaun) unter Signatur 208 aufbewahrt wird. Sie umfaßt die Seiten 82 bis 85verso.

Bitte beachten Sie, daß ich bei der Abschrift die Sprache und Orthographie unseren modernen Regeln leicht angepaß habe - das dient zum einen der besseren Verständlichkeit und ist zum anderen dem Umstand geschuldet, daß ich den Text für eine andere Arbeit in angepaßter Form benötige. Das Original finden Sie wie oben angegeben.



Prospectus
des Central=Vereins für Auswanderung
in Köln und Düsseldorf,
genehmigt von der hohen Staatsregierung unter Zusicherung angemessener Unterstützung der diesseitigen Consuln,
so wie des Minister=Residenten bei den Vereinigten Staaten von Nord=America,
gegründet von den Unterzeichneten.

 



Der Zweck des Vereins ist: Diejenigen, welche gesonnen sind auszuwandern, und sich dieserhalb an uns wenden
1) mit Rat und jeder dienlichen Anweisung zu versehen.
2) sie auf die billigste Weise von bestimmten Sammelplätzen zu den Seehäfen und von dort mit den best ausgerüsteten Schiffen zu fest normierten Übernahms=Preisen, einschließlich der Schiffs=Beköstigung, zu den transatlantischen Häfen überzuführen.
3) in den Häfen Americas besonders dahin zu wirken, daß die Auswanderer bei ihrer Ankunft daselbst jeden wünschenswerten Rat und sachdienliche Anleitung in Bezug auf möglichst schnellen Erwerb, Ansiedelung und zweckdienliche Weiterbeförderung unentgeltlich erhalten.

Der Verein übernimmt nachstehende Verbindlichkeiten:

§.1. Er sichert den sich zur Übersiedelung oder zur Reise nach den transatlantischen Ländern meldenden Passagiere die Überfahrt, entweder von dem jedesmaligen Sammelplatze oder auf Wunsch auch von Bremen aus.
§. 2. Die Übernahmspreise werden jederzeit nach den obwaltenden Verhältnissen aufs billigste normiert, und zwar einschließlich der freien Beförderung nach dem Einschiffungs=Ort, der freien Beköstigung während der Seepassage, so wie des amerikanischen Kopf= oder Spital=Geldes.
Hierdurch werden die Auswanderer gegen die nur zu häufig vorkommenden Übervorteilungen und unvorhergesehenen Ausgaben geschützt, welche eine scheinbar billige Überfahrt meistens zu einer höchst kostspieligen machen.
Durch die freie Beköstigung auf den Seeschiffen gewährt der Verein außerdem die Bürgschaft für ganz gesunde und hinreichende Nahrungsmittel, deren vorschriftsmäßige Beschaffung der strengsten Kontrolle von seiten des Staates unterworfen ist.
§.3. In Berücksichtigung möglicher Unglücksfälle und zur Sicherstellung der Auswanderer hat der Verein es als Pflicht anerkannt, ihnen die bezahlten Passagegelder und außerdem eine sich auf 20 Taler Preußisch Courant pro Kopf belaufende Summe durch Assecuranz (auf seine Kosten) für den Fall zu sichern, daß dem Schiffe auf der Reise ein Unglück zustoßen sollte, wodurch es zur Fortsetzung derselben unfähig würde.
Hiervon werden zunächst die Kosten der Rettung und des jeweiligen Unterhaltes der Passagiere, sowie die zu ihrer Weiterbeförderung nötigen Passagegelder bestritten, oder, sofern der Reeder, Korrespondent oder Schiffsbefrachter die Auflösung des Vertrages vorziehen sollte, die betreffenden Beträge dem Auswanderer ausgezahlt.
§.4. Da durch einen vorerwähnten Unglücksfall immerhin die Möglichkeit eines gänzlichen Verlustes des Gepäcks des Auswanderer vorliegt, so hat der Verein, um der Hilflosigkeit derselben vorzubeugen, beschlossen, jedem Auswanderer über 16 Jahre alt für diesen Fall eine Summe von 25 Talern Preußisch Courant zu vergüten. Dieser Betrag wird nach Ankunft in den durch den Überfahrtkontrakt bestimmten Häfen den betreffenden Personen nach Ausweis des Anspruchs, dokumentiert durch die Behörde des havarierten Schiffes, von der bezeichneten Assekuranzgesellschaft für Rechnung des Vereins nach Vorschrift der bremischen Verordnungen ausbezahlt.

Für teilweisen Verlust des Gepäcks sowie Verlust durch Kriegsgefahr wird keine Vergütung geleistet.

§.5. Die Einschiffung der Auswanderer erfolgt in Bremen, bis wohin die selben nebst ihrem Gepäck entweder per Eisenbahn oder Dampfschiff auf unsere Kosten befördert werden. Von Bremen werden die Passagiere mit ihrem Gepäck in verdeckten Flussschiffen frei nach dem Hafen gefahren, woselbst angekommen, sofort die freie Schiffsbeköstigung für Rechnung des Vereins beginnt; bis dahin aber haben die Passagiere für ihre Beköstigung selbst zu sorgen.

Verbindlichkeiten der Auswanderer und allgemeine Bemerkungen.
§.1. Die Überfahrtverträge werden durch die unterzeichneten Mitglieder des Vereins oder dessen Agenten ausgefertigt.
§.2. Bei dem Abschluss hat ein jeder Auswanderer ein Aufgeld von 10 Talern Preußisch Courant oder 17 Florin 30 Kreuzer rheinisch zu entrichten, den Restbetrag jedoch nach seiner Wahl entweder auf unserem Zentralbüro oder an das im Überfahrtvertrag bezeichnete Haus in Bremen zu bezahlen.
Die Verträge sind nur für die darin bezeichneten Personen gültig und nicht übertragbar.
§.3. Im Fall einzelne Auswanderer oder größere Gesellschaften sich für eine bestimmte Zeit eine feste Überfahrt sichern wollen, so haben sie uns oder unseren Agenten solches zeitig anzumelden, die Zahl der Köpfe zu bezeichnen und das Aufgeld einzusenden.
§.4. Der Auswanderer ist verpflichtet, sich an dem ihm bezeichneten Tage am Sammelplatz zur Beförderung nach Bremen einzufinden und den Anordnung des Vereins nachzukommen, widrigenfalls das gezahlte Handgeld verloren ist.
§.5. Nach Ankunft in Bremen hat derselbe das vertragsgemäße Überfahrtgeld laut Paragraph 2 abzüglich des bereits bezahlten Aufgeldes an das von uns bezeichnete Comptoir in Preußisch Courant oder in jeder kursmäßigen Geldsorte zu entrichten.
$.6. Selbst die Verzichtleistung auf das Aufgeld kann ihn nach Ankunft in Bremen nicht von der Verpflichtung, das Rest=Passage=Geld zu zahlen, entbinden.
§.7. Strohsäcke oder Matratzen, Kissen und Decken, Löffel, Messer, Gabeln, Eß= und Trinkgeschirre hat sich der Auswanderer selbst zu beschaffen und sind diese Gegenstände am besten in Bremen zu festen und ganz billigen Preisen zu erhalten.
Die Schlafstellen werden den Passagieren auf den Schiffen eingerichtet.
§.8. Die Beförderung der Auswanderer und ihres Gepäcks von Bremen zum Hafen geschieht frei auf verdeckten Flussschiffen und geht das gewöhnliche Reisegepäck frachtfrei über. Für jede Person rechnet man 20 Kubikfuß, also eine Kiste 3 Fuß lang, 3 Fuß hoch und 2 Fuß breit.
§.9. Die während der Reise nötigen Effekten sind am besten in kleine Kissen besonders zu verpacken, da die größeren häufig in die unteren Räume des Schiffes verladen werden.
§.10. Es ist anzuempfehlen, die Effekten in Kisten mit flachen Deckeln und nicht im Koffer, keinesfalls in Fässer zu verpacken.
§.11. Dieselben müssen mit dem Namen der Eigentümer bezeichnet sein; letztere haben auf das Gepäck selbst zu achten.
§.12. Das Alter der Kinder unter 12 Jahren muss durch Geburts=Schein bewiesen werden.
§.13. Jeder Passagier muß mit einem Pass für das Ausland oder mit einem von der Behörde visierten Wanderbuch versehen sein.
§.14. Nur gesunde, mit keinen körperlichen Gebrechen behaftete Personen werden zur Überfahrt angenommen; Verbrecher und Sträflinge sind ausgeschlossen.
§.15. Tabakrauchen und Feueranmachen im Zwischendeck ist verboten; eben so die Mitnahme von Streich=Zündhölzchen und Pulver.
§.16. Waffen haben die Passagiere auf Verlangen dem Kapitän während der Reise in Verwahr zu geben.
§.17. Dieselben sind verpflichtet, den Anordnungen des Capitäns und Steuermanns während der Seereise pünktlich Folge zu leisten und sich aller Geschenke von Branntwein und dergleichen an die Matrosen zu enthalten.
§.18. Sie sind ferner verpflichtet, die auf die Einschätzung und Einwanderung Bezug habenden Gesetze der überseeischen Staaten zu erfüllen.
§.19. Die Passagiere müssen beim Landen in Amerika die zur Weiterreise ins Innere erforderlichen Geldmittel besitzen.
Um Verluste an dem Gelde zu vermeiden, raten wir, die Barschaft vor der Abreise in amerikanisches Geld, Dollars, Fünf=Francs, Napoleond'or, Ls. Sterlings umzusetzen.
Der Verein und dessen Agenten werden dieses jederzeit zum billigsten Kurs besorgen; auch ist derselbe durch Verbindung mit den angesehensten Häusern instandgesetzt, Wechsel auf Amerika zu jedem beliebigen Betrage zu beschaffen.
Passagieren für die Cajüte der Segelschiffe raten wir des beschränkten Raumes wegen, sich wenigstens 14 Tage vor der Abreise zu melden und die Zahl der Personen unter Beifügung des Alters genau anzugeben, indem solches für den Übernahmspreis maßgebend ist.
Das Aufgeld, pro Kopf 30 Taler Preußisch Courant, ist bei der Anmeldung franco einzusenden.
Die Reisenden erhalten in der Cajüte Bett und Leinwand, sowie Beköstigung am Tisch des Capitäns, haben sich aber Wein und sonstige Luxusartikel selbst zu beschaffen, und außer dem Passagegeld das Kopf= oder Spital=Geld zu entrichten.
Am 1. und 15. jeden Monats fährt in der Regel ein Post= Dampfschiff von Bremen nach New York, und obwohl die Plätze gewöhnlich lange vorher belegt sind, so befinden wir uns doch in dem Falle, bei zeitiger Anmeldung dieselben vorzugsweise Besorgung zu können.
Die Passage beträgt in der Regel für die
1. Cajüte circa 230 Taler, die
2. Cajüte circa 120 Taler Preußisch Courant.

Der Verein unterzieht sich der Besorgung von Assekuranz gegen Seegefahr auf Waren, Geld oder Effekten zu den billigsten Prämien.

Die Vorzüge des deutschen Hafens Bremen, welcher im Jahre 1847 allein über 30.000 Auswanderer beförderte, vor den fremdländischen Plätzen Rotterdam, Antwerpen und Havre in Hinsicht der Einschätzung von Auswanderern sind der auf dem Schiffe zu erwartenden freundlichen Behandlung, der besonders guten und reichlichen Ausrüstung mit Hilfsmitteln für 13 Wochen auf jeden Kopf und der Billigkeit der Passage, sowie der zur Sicherstellung der Passagiere erlassenen obrigkeitlichen Verordnungen wegen, schon so allgemein bekannt und einleuchtend, daß es überflüssig sein würde, dieselben hier noch spezieller zu berühren. Eine verhältnismäßige Anzahl wohl ausgerüsteter, großer und schöner Schiffe, aufs dauerhafteste erbaut, und in besonderer Rücksicht auf die Passagierfahrt mit hohen und geräumigen Zwischendecken versehen, hat kein anderer Hafen Deutschlands noch eines der vorgenannten Ländern aufzuweisen.
Außerdem stehen die Bremer Schiffe unter Leitung deutscher Capitäne als Schnellsegler sowie in jeder anderen Hinsicht in vorzüglich gutem Ruf.
Schließlich ersucht der Verein die auswandernden Landsleute wegen ihrer Reise und der abzuschließenden Kontrakte sich in portofreien Briefen stets unmittelbar an ihn oder seine durch die öffentlichen Blätter näher zu bezeichnenden Agenten zu wenden.
Er warnt die Auswanderer, sich weder hier noch in Amerika mit unbekannten Personen, die sich etwa zur Besorgung billiger Reisegelegenheiten aufdrängen, einzulassen. Diese Art der zudringlichen Führer hat es meistens auf Prellerei abgesehen, wovon leider die traurigsten Beweise vorliegen.

Obwohl es nicht unsere Absicht sein kann, zur Auswanderung aufzumuntern, so glauben wir doch in der augenblicklichen Gestaltung der politischen Verhältnisse im Vaterlande, sowie indem stets klarer hervortretenden Bedürfnis einer geregelten Überwachung der Auswanderung, welcher eine hohe Staatsregierung den nötigen Schutz in anerkennungswerter Weise angedeihen lässt, hinreichende Motive für unser Unternehmen zu finden.

Daßelbe in würdiger und entsprechender Weise auszuführen, haben wir uns zur strengen Aufgabe gemacht und geben deshalb gern der Hoffnung Raum, daß unsere scheidenden Landsleute sich vertrauensvoll an uns wenden werden.

Köln und Düsseldorf, 16. September 1848.

Der Central=Verein für Auswanderung:
Ch. Fremery.  J.A. Roeder.   L. Spiegelthal

Übernahms=Preise

vom __________ bis ______________ 18__

Von
nach New=York und Philadelphia
nach Baltimore
nach New=Orleans
nach Galveston in Texas
nach Quebeck in Canada
nach San Francisco in Californien
nach Port Adelaide in Süd=Australien

Zwischendeck oder Cajüte
Erwachsener mit Familie
Kinder

Erwachsene Personen ohne Kinder zahlen für Zwischendeck 2 Taler Preußisch Courant pro Kopf mehr. Säuglinge, welche bei der Einschiffzung laut beizubringendem Geburts=Scheine unter einem Jahr alt sind, fahren ganz frei, haben aber nach New York und Philadelphia für Kopfgeld 3 Taler 15 Silbergroschen Preußisch Courant in Bremen zu zahlen.
Cajüten= Passagiere nach Amerika haben das Kopfgeld in Bremen selbst zu entrichten und zwar nach New York, Philadelphia, New Orleans und Galveston 5 Taler 20 Silbergroschen Preußisch Courant, nach Baltimore 2 Taler 8 Silbergroschen Preußisch Courant, Australien frei.

Im vorstehenden Übernahmspreisen sind einbegriffen:
1) Freie Beförderung von den Sammelplätzen nach Bremen auf den betreffenden Eisenbahnen III. Platz inklusive 100 Pfund Gepäck.
Von da in verdeckten Flussschiffen nach dem Hafen, respektive an Bord des Seeschiffs.
2) Die Überladung der Effekten nach und von den Eisenbahnen und Dampfschiffen, sowie an Bord des Seeschiffes. Am Bahnhof zu Bremen haben die Passagiere ihre Effekten zu überwachen und in das Flussschiff zu schaffen, was höchstens 5 Silbergroschen pro Colli kostet.
3) Das in Amerika von jedem Einwanderer zu entrichtende Kopf= oder Spital=Geld.
4) Freie Arznei in Erkrankungsfall.
5) Die Versicherung des Passagegeldes und weiterer 20 Taler Preußisch Courant per Kopf.
6) Die Versicherungssumme ad 25 Taler Preußisch Courant für den gänzlichen Verlust der Effekten bei Verunglückung des Schiffes, nach den bremischen Verordnungen, und mit Ausnahme von Kriegsgefahr.
7) Freie Beköstigung auf der Seepassage.
Auf den Rhein=Dampfschiffen erhalten die Auswanderer auf Verlangen Frühstück, Mittagessen und Abendbrot ohne Getränk zu 17 Silbergroschen oder 1 Florin.
8) Für Reisende aus entfernteren Gegenden, deren Reise nach Bremen eine Übernachtung erfordert, ist die Vorsorge getroffen, daß ihnen durch die resp. Agenten auf den Ruhestationen Nachtlager und Zehrung zu festen und billigen Preisen angewiesen wird. Für Berlin sind diese einbegriffen.
9) Freie Aufenthalt und Beköstigung auf dem Seeschiff während zweier Tage nach Ankunft in den überseeischen Häfen.

Jede Auskunft, welche die Einwanderer von den Korrespondenten des Vereins in den Landungsplätzen wünschen, wird denselben auf das bereitwilligste erteilt.

Jede Änderung der Übernahmspreise ist in den Bureaux des Vereins und der Agenten zu erfahren.

Geschäfts=Local in Köln, Friedrich Wilhelm Straße Nummer 6 und 8
Geschäfts=Local in Düsseldorf, Hochstraße 914.




Information für deutsche Auswanderer.

Der Central= Verein findet sich veranlaßt, von Zeit zu Zeit die ihm gewordenen authentischen Nachrichten aus den transatlantischen Ländern, sowie Alles, was auf die Auswanderung Bezug hat, zum allgemeinen Nutzen zu veröffentlichen. Nachstehendes möge vorläufig zur Information dienen: Gewerb= oder Lohnverhältnisse. §. 1. Bei dem sehr billigen Boden und der Produktivität Amerikas, wie dem Mangel an Menschenhänden zu seiner Bebauung, sind es besonders Ackerbauer und Taglöhner, die in Amerika immer ungleich höheren Erwerb bei gleicher Kraftanstrengung finden. Ein Acker Congressland (1 3/4 Morgen) wird gewöhnlich von der Regierung zu 1 1/4 Dollars verkauft. Der Tagelohn der Arbeiter beläuft sich per Tag durchschnittlich auf 1 Dollar. Die Arbeitszeit ist von Morgens 6 bis Abends 7 Uhr; Mittags eine Stunde Ruhe. Die wöchentlichen Auslagen belaufen sich auf circa 3 Dollars; es ist mithin dem Arbeiter möglich, öffentlich 3 Dollars zu erübrigen. Unter den Handwerkern sind es besonders Schmiede, Zimmerleute, Schreiner, Gerber, Sattler, Wagner, Gärtner (in Städten), Maurer, Steinhauer (bei der Eisenbahn), Spinnrad= und Holzschuhmacher (in neuen Ansiedlungen), die am sichersten ihr Auskommen in Amerika finden. Auswandernden Fabrikarbeitern ist dringend anzuraten, vorher ein leichtes Handwerk zu erlernen. - Dienstmädchen sind sehr gesucht; sie erhalten in vielen Teilen Amerikas außer Kost, Wohnung und Geschenken per Monat 8 Dollars Lohn. Näherinnen verdienen bei mittelmäßiger Geschicklichkeit leicht 3/4 Dollar oder ein Taler per Tag. Mitnahme von Effekten. §. 2. Als besonders zur Mitnahme nach Amerika zu empfehlen sind nachstehende Gegenstände: Recht warme Federbetten in fest verschnürten Säcken; für die zum Nordwesten reisenden Personen (Wisconsin) ein paar lange, um die Schenkel fest zu schnürende Stiefel, um sie im hohen, feuchten Grase zu benutzen; andere Stiefel und Schuhe sind billig. Recht starke Hausleinwand ist in Amerika nur zu sehr teuren Preisen zu haben. Baumwollene Hemden und Betttücher sind dagegen wohlfeil. Vor allem versehe man sich mit starken, praktischen Arbeitskleidern. Porzellan und Glassachen, eine gute Uhr, sind zur Mitnahme zu empfehlen. Desgleichen starke  Tür= und Fensterbänder und Beschläge, gute Stricke, sowie kleine Schreiner-Gerätschaften. Dagegen lasse man alle anderen Eisensachen zurück. Wenngleich einzelne dort teurer sind, so sind sie doch ungleich besser und halten die ganze Lebenszeit aus. Auch die Acker-Gerätschaften kauft man besser in Amerika, wo sie für den Gebrauch angemessener sind. Die Effekten verpacke man in Kisten, deren Schwere jedoch 200 Pfund, so wie das im Prospectus angegebene Maß, nicht übersteigen muß, damit zwei Männer sie fortschaffen können. An jedes Ende gehört eine Handhabe. Solche Gegenstände, die auf der Reise benutzt werden sollen, sind in kleineren verschließbaren Koffern oder Kisten, keinesfalls in Fässern zur leichteren Benutzung mitzuführen. Eine zu große Menge Effekten ist besonders den Einwanderern in Texas sehr lästig; überhaupt allen denen, welchen eine weite Landreise zum Innern bevorsteht. Verkauf des Besitzes vor der Abreise. §. 3. Immobilien und schwere Mobilien verwerten die Auswanderer am sichersten vor ihrer Abreise. Zweckmäßig ist es, den Erlös aus den Verkäufen und sonstige Barschaften in amerikanisches Geld umzusetzen und nur die notwendige Summe in hier gangbarer Münze für die Reisekosten zu reservieren. Abschließung der Kontrakte vor der Abreise. §. 4. Im Interesse der Auswanderer kann nicht dringend genug hervorgehoben werden, daß es durchaus nicht in ihrem Nutzen liegt, auf gut Glück zu den Schiffen zu reisen, um allenfalls eine Schiffsgelegenheit anzutreffen. Erstlich müssen sie oft lange Zeit auf eigene Kosten bis zur Auffindung einer gesicherten Überfahrt sich unterhalten, dann aber steigen sich die Schiffspreise in den Seehäfen bei jedem Andrang von Auswanderern ohne Kontrakte, wodurch mancher unserer Landsleute ganz unerwartet bis auf den letzten Pfennig ausgezogen wurde; denn einmal mit aller Habe daselbst angekommen, muß sich der Auswanderer den Schilfsbefrachter oder Mäkler in die Hand geben und jeder Anforderung entsprechen, wenn er nicht die Kosten einer Rückreise seiner Heimat tragen will. Geldverwechslung. §. 3. Beim Geldwechseln ist zu bemerken, daß 1 Dollar zu 1 Taler 12 Silbergroschen. - 5 Dollars 7 Taler sind; 100 Cent 1 Dollar - 1 Cent 5 Pfennige. Nach Bremen bringe man möglichst harte Taler, Gold oder preußische Cassen=Anweisungen mit, da am kleinen Gelde etc., namentlich an Ducaten, verloren wird. Auf vorhergegangene Anzeige übernimmt der Verein den Umsatz in amerikanisches Geld oder die Zufertigung von amerikanischen Wechseln auf die angesehensten Häuser in New York, Baltimore, Philadelphia oder New Orleans. Abreise aus der Heimat, Übernachtung, Anweisung der Herberge. §. 6. Bei der Abreise aus der Heimat wird, falls eine Übernachtung auf der Route bis Bremen notwendig erscheint, den Auswanderern durch unsere Agenten an den dazu bestimmten Orten ein angemessenes Nachtquartier auf Kosten des Vereins angewiesen werden. Überwachung der Effekten auf der Reise. §. 7. Den Auswanderern ist dringend zu empfehlen, ihre Effekten mit ihren Namen zu bezeichnen und auf der Reise wie in Bremen bei der Überladung von der Eisenbahn nach dem Flussschiffe selbst und gehörig zu überwachen. Versicherung der Effekten. §. 8. Wollen Auswanderer ihre Effekte vom Sammelplatz bis Bremen versichern, so haben sie eine genaue Spezifikation des Wertes zu geben und von letzteren 1 Prozent zu bezahlen. Nach Paragraph 4 des Prospectus versichert der Verein jedem Auswanderer für den Fall des gänzlichen Verlust seiner Effekten durch Schiffbruch auf seine Kosten 25 Taler per Kopf für die Seereisen von Bremen bis zum Bestimmungsort. Wird hier für eine höhere Versicherung gewünscht, so kann dieselbe unter genauer Angabe des Inhaltes und Wertes jedes einzelnen Collos  gegen Vergütung von 1 1/2 Prozent vom angegebenen Wert bewilligt werden. Von allen Versicherungen ist uns von den Agenten sogleich Anzeige zu machen. Ankunft in Bremen. §. 9. In Bremen melden sich die Passagiere nach Ankunft bei der ihnen bezeichneten Adresse unseres dortigen Korrespondenten. Dortselbst erhalten sie, nachdem die Handgeldquittung vom Kontrakt abgeschnitten ist, nach Zahlung des Rest=Passagegeldes einen Schiffsaufnahmeschein, welche auch die Adresse unseres Korrespondenten in den amerikanischen Hafen enthält. Das Schiff und der Tag der Abfahrt nach dem Hafen wird ihnen bestimmt, und dort beginnt die freie Beköstigung. Warnung vor Betrug. §. 10. Schon in Bremen beginnt das Einwirken auf die Auswanderer unter mannigfachen Versprechungen; alle jene Vorspiegelungen sind jedoch meistens auf Prellerei abgesehen und können die Passagiere hierfür nicht genug gewarnt werden. Die Durchtriebenheit dieser Betrüger geht so weit, daß sie häufig auf den Stationen vor Bremen sich schon den Auswanderern zugesellen, um ihnen bald billige Herbergen, bald Schiffsgelegenheiten zuzuweisen. Um auch in dieser Beziehung das Interesse der Auswanderer zu wahren, hat der Verein die Vorsorge getroffen, daß denselben von unseren Agenten vor der Abreise eine ordentliche Herberge angewiesen werde, deren braver und ehrlicher Wirt die Passagiere am Bahnhofe nebst ihrem Gepäck in Empfang nimmt, und zwar Alles zu billigen und festgestellten Preisen. Möchten trotz aller Vorsorge gegründete Beschwerden vorkommen, so bitten wir, sich deshalb direkt an unseren Korrespondenten zuwenden. Geeignete Abfahrtszeit §. 11. Die beste Zeit zur Abfahrt nach Texas und New Orleans ist März und April, sowie besonders der Herbst von August an. Zu den übrigen Staaten Amerikas eignet sich zur Abreise jede Jahreszeit, mit Ausnahme der Wintermonate. Quantität der Lebensmittel. §. 12. Unter Bezugnahme auf den Prospectus bemerken wir für die Seereise, daß für jeden unserer Passagiere nachstehende Lebensmittel für Schiffe zu den Häfen der Vereinigten Staaten Amerikas verladen werden: 1) an Wasser ein Orthoft, nach New Orleans oder Texas 1 1/4 Orhoft. [Orthoft, Orhoft = Oxhoft; altes Volumenmaß für Flüssigkeiten. In Bremen: 217,4 Liter. siehe wikipedia „Oxhoft“.] 2) an Fleisch 33 Pfund, und an Speck, wenn gesalzen, 13 Pfund, oder geräuchert 10 Pfund. 3) an Brot 65 Pfund. 4) an Butter 5 Pfund. 5) an Mehl, Bohnen, Erbsen, Gerste, Reis, Pflaumen, Sauerkohl 36 Pfund. 6) an Kartoffeln 60 Pfund. 7) an Sirup 1 1/2 Pfund. 8) an Kaffee 1 1/2 Pfund. 9) Cichorien 1/4 Pfund. 10) Thee 1/4 Pfund. 11) 2 Quart Essig. Für Kranke und Kinder an Sage, Wein, Zucker, Pflaumen, Grütze und Medikamenten ein hinreichendes Quantum, nach Verhältnis der Anzahl der Passagiere. Übrigens steht es jedem Reisenden frei, sich noch einige Erfrischungen und beliebte Speisen mitzunehmen. Selbst=Verpflegung. §. 13. Vielfach wird von Auswanderern, besonders aus Süddeutschland, die Selbstverpflegung gewünscht, welche auch in den fremdländischen Häfen gestattet ist. Es ist diese wohl die schlimmste Seite der deutschen Auswanderung über jene Häfen. Die verhältnismäßig geringe Quantität der vorgeschriebenen Nahrungsmittel, welche wohl auf einer kurzen Reise genügen mag, würde bei einer längeren Fahrt zum Hungertode führen, wäre nicht ein überflüssiger Vorrat gegen Bezahlung an Bord zu haben. Auch hat die Erfahrung längst gelehrt, daß man den Auswanderern die Besorgung ihrer Verpflegung mit Sicherheit nicht überlassen kann, weil sie nicht selten das Gesetz umgehen und noch weniger Proviant mitnehmen, als ihnen vorgezeichnet ist. Dadurch muß notwendig bei einer Seereise Mangel entstehen, der Auswanderer hungert oder plündert seine Gefährten, und alle Ordnung auf dem Schiffe schwindet. Auch hat das Kochen so vieler Passagiere auf dem kleinen Schiffs=Kochherd seine großen Schwierigkeiten und ist für die nicht an Seefahrten gewohnten Personen oft so lästig, daß sie namentlich bei stürmischen Wetter lieber auf eine Mahlzeit verzichten, als sich der mit der Zubereitung derselben verbundenen Mühe und Gefahr auszusetzen. See=Reise. §. 14. Hinsichtlich der Seepassage ist Enthaltung von spirituösen Getränken geeignet, die Seekrankheit zu mindern. Genuß von gesalzenem Fleische ist dagegen dienlich und sehr erquickend. Das Übel legt sich gewöhnlich nach einigen Tagen, und wenn es vorbei ist, hat man Eßlust und Frohsinn zugleich. Deshalb darf man einer vorübergehenden Unpässlichkeit halber den Mut nicht sinken lassen, sondern alle Passagiere müssen dazu beitragen, daß die Gesellschaft überhaupt bei guter Laune bleibe. Ankunft in überseeischen Häfen. §. 15. Die größte Gefahr für das Eigentum der Auswanderer liegt in der Ankunft in den nordamerikanischen Häfen. In der übergroßen Freude, die neue Heimat erreicht zu haben, wird nur allzu häufig jede Vorsicht außer Acht gelassen. Das ankommende Schiff wird von einer Menge habsüchtiger Menschen bestürmt, die mit den lockendsten Versprechungen die Neuankommenden in vaterländischer Mundart als Landsleute begrüßen. Während der Eine seine Herberge für die Süddeutschen überhaupt als Landsmann anpreist, empfiehlt sich ein Anderer als genauer Bekannter der Einwanderer aus Sachsen, den Marken und aus Schlesien. Nur gar zu oft wird diesen Anerbietungen Gehör gegeben. Die anscheinende Billigkeit der Preise bewegt die Neuangekommenen zu einem längeren Aufenthalt in Hafenstädten. Wollen sie aber abreisen, so wird ihnen unter allerhand Vorspiegelungen, einen Tag um den anderen, eine billige Reisegelegenheit angeboten. Das Ende hiervon ist meist der vollständige Verlust des baren Geldes, die Hinterlassenschaft der Effekten als Entschädigung für den zuerst äußerst zuvorkommenden, später aber unerbittlich harten Landsmann und Wirt und zuletzt Armut und Entblößung von allen Mitteln. Der kürzeste Aufenthalt in den Hafenstädten Amerikas kann den Einwanderern nicht genug ans Herz gelegt werden. Sie tun gut, in den ihnen dargebotenen zwei Tagen ihre Effekten an Bord des Schiffes zu lassen sowie auch dort ihre Beköstigung einzunehmen, wodurch sie alle Kosten in den teueren Landungsplätzen sparen. Anmeldungen in den Hafenstädten. §. 16. Gleich nach Ankunft melden sich die Einwanderer bei der ihnen aufgegebenen Adresse oder bei der Deutschen Gesellschaft. Dort wird ihnen bereitwilligst die billigste Reisegelegenheit zum Innern aufgegeben. Hiernach schaffe man das Gepäck zu der bezeichneten Eisenbahn oder sonstigen Reisegelegenheit. Zollvisitation. §. 17. Die Zollvisitation bei Auslagerung der Effekten geht rasch von Statten. Alles Mitgenommene ist zollfrei, sobald es zum eigenen Gebrauche, nicht als Kaufmannsgut zum Verkauf, bestimmt ist. Ankauf von Land. §. 18. Bei Ankäufen von Land ist die größte Vorsicht notwendig. Man sehe vorzüglich zu, ob das Land nicht häufigen Überschwemmungen ausgesetzt ist, ob zu allen Jahreszeiten das frische Wasser anhält oder etwa während der Sommerhitze die Quellen und Bäche austrocknen. Die Auswahl eines Platzes zur Niederlassung muß so getroffen werden, daß in der Nähe ein Markt und gehörige Verbindungsmittel sind. Das fruchtbare Land besteht in Prairie= und Waldboden. Die Beschaffenheit des letztern wird am besten nach den daselbst wachsenden Bäumen beurteilt. Je größer die Mischung der verschiedenen Baumarten, je kräftiger ihr Wuchs, ihre Zerästelung und Belaubung in die Augen fällt, desto vorzüglicher sind stets die Eigenschaften des Bodens. Behufs des Ankaufes geht man am besten zum Landverkaufs=Amt; dort erhält man eine vorläufige Quittung und etwas später die eigentliche Besitzurkunde, unterzeichnet vom Präsidenten. Beim Ankauf von Farms lasse man sich vom nächsten Friedensrichter eine Bescheinigung geben, daß der Kaufbrief wirklich auf das Gut laute, daß keine Schulden auf demselben lasten, daß der Besitztitel bei erfolgter  Steuerzahlung richtig sei. Vor Ankäufen amerikanischer Ländereien hier auf dem Kontinent müssen wir dringend abraten, da so häufigste Schwindeleien damit verbunden sind und eine richtige Beurteilung des gesteigerten Bodens hier kaum zu erlangen sein wird. Solchen Passagieren, die zum Westen reisen wollen, raten wir vorzüglich den Staat Wisconsin an, weil dort das deutsche Element vorherrschend ist und auch das Klima dem hiesigen am meisten entspricht. §. 19. Tischlern, Tapezieren, überhaupt allen Handwerkern, deren Produktivität Luxus verheischt, wird am besten eine fortwährende Beschäftigung zu Teil, wenn sie die größeren Städte im Inneren Amerikas beziehen; die Hafenstädte sind mit Handwerkern aller Gewerbe sehr überfüllt. Erwerbung des Bürgerrechts. §. 20. Die möglichst baldige Erwerbung des amerikanischen Bürgerrechts ist von hoher Wichtigkeit. Alles, was man zu diesem Zweck zu tun hat, ist: Die einfache Erklärung vor dem nächsten Friedensrichter oder Bezirksrichter bei dem erwähnten Aufenthaltsort abzugeben, daß man als Bürger der Vereinigten Staaten aufgenommen zu werden wünscht. Nach Verlauf von 5 Jahren ist man alsdann wirklicher Bürger. Ermäßigung des Passagegeldes für Kinder. §. 21. Sehr häufig wird eine Ermäßigung des Fahrgeldes für die Kinder bei uns beansprucht, weil dieses in den Häfen Antwerpen, Rotterdam und Havre der Fall sei. Hierauf müssen wir entgegnen, daß der Unterschied im Fahrpreis bei der Beförderung über fremde Häfen willkürlich und erkünstelt ist. Für die Befrachtung eines Schiffes wird nämlich entweder eine runde Summe oder ein bestimmter Preis für die anzunehmende Passagierzahl ohne Unterschiede des Alters gezahlt. Säuglinge allein sind hiervon ausgenommen. Wenn nun in jenen Häfen für den Erwachsenen 60 Florin und den Nicht-Erwachsenen 48 Florin verlangt werden, so ist mit Zuversicht anzunehmen, daß der Überschuss des ersteren Preises über den letzteren reiner Zuschlag ist. Eine Preisermäßigung für Kinder kann in deutschen Häfen nur dann eintreten, wenn eine geringere Masse Proviant=Einlegung für dieselben gestattet wird. Selten wird aber die Ersparung über 5 Taler betragen können. Jede andere Ermäßigung ist nur dadurch herbeizuführen, daß man, wie in den fremden Häfen, die Beträge für die erwachsenen Auswanderer um soviel erhöht, wie sie bei den Kindern erniedrigt werden. Südaustralien. §. 22. Ein großer Zug der Auswanderung hat sich in den letzten Jahren nach Südaustralien gewendet. Die Stadt Adelaide ist in Zeit von 10 Jahren zu einer der blühendsten Hafenstädte herangewachsen. Ein herrliches italienisches Klima begünstigt die Fruchtbarkeit des Bodens von Südaustralien. Der wirkliche Winter ist dort unbekannt, nur in gebirgigen Gegenden gibt es leichte Nachtfröste. Alle Früchte gedeihen gut, desgleichen die Viehzucht. Der etwas bemittelte und tätige Landmann findet dort schnell sein gesichertes Auskommen. Der geringste Tageslohn ist 2 Taler. Sehr gesucht sind Schuhmacher, Schneider, Drechsler, Tischler, Schmiede, Maurer und Zimmerleute; am begehrtesten aber Bergleute, sowie alle Techniker, besonders bei den täglich neuen Entdeckungen von reichen Erzadern und Kohlenminen. Dienstmädchen verdienen per Woche wohl 3 Taler und finden auch deshalb sehr gute Aufnahme, weil sich das Verhältnis der männlichen zur weiblichen Bevölkerung mit 3 zu 1 stellt. Bei dem starken Weinbau halten Winzer und Kiefer hohen Lohn. Kaufleute, Gelehrte, Advokaten und Ärzte finden dort wenig Verdienst. Alle Hand=, aber keine Kopfarbeiten sind gesucht. Die Kosten der Überfahrt belaufen sich meistens auf 80 Taler fürs Zwischendeck, für Kinder zwei Drittel. Die Colonie steht unter der Krone Großbritanniens. Köln und Düsseldorf, im Dezember 1848. Der Central-Verein der Auswanderung. C. Fremery.   J. A. Roeder.   L. Spiegelthal

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