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Meier, Büttel, Weibel und Hirt

 

Zu den bekanntesten Amtspersonen in älterer Zeit gehörten der Meier, der Büttel, der Weibel und der Hirt.

 

Der Meier stand an der Spitze einer Meierei und begleitete ungefähr die Stellung des heutigen Ortsvorstehers oder eines ?kleinen" Bürgermeisters. In vielen Orten erinnern besonders Haus- und Familiennamen an den Meier, z. B. in Theley: Meierei; Stenn- weiler, Dudweiler: Meiershaus u. a. Das Wort gehört zu mhd. meier, ahd. meior von latein. major = der Größere, Höhere. Seinem Begriffsinhalt nach ist das Wort an major domus = eigentlich Vorsteher des Hausgesindes anzuschließen. Das mhd. und ahd. Wort bedeutet Oberaufseher auf einem Gute, Gutsverwalter, Gutspächter.

 

Der Büttel (Bittel) war die rechte Hand des Meiers. Als Amtsbezeichnung kommt der Name im Deutschen jetzt nur noch vereinzelt vor, ist aber als Hausname ? der Büttel wohnte früher wie der Hirt im Gemeindehaus ? noch vielfach erhalten, z. B. in Ottweiler, Stennweiler, Schiffweiler, Dirmingen (Bittelseck). Das Wort gehört zu mhd. bütel; ahd. butil; englisch beadle; mittellatein. bidellus (aus dem Germanischen entlehnt); französ. le bédeau = Pedell. Es ist also der Sippe ?bieten" beizuordnen. Die Endung -ilo (jetzt -el) diente in der älteren Sprache zur Bildung von Bewirkungswörtern (nomina agentis), z. B. ahd. wartil, nhd. Weisel.

 

Der Büttel ist also zunächst der Bote, Diener, Häscher des Gerichts oder der Behörde, der die Gebote zu vollstrecken hat, der aufbieten soll. In manchen Gegenden hatte der Büttel nicht nur eine dienende Stellung, sondern war selbst Amtmann, Vogt, Richter und hatte sogar die Gerichtsbarkeit. An der Saar scheint er lediglich eine dienende Stellung gehabt haben (Gemeindediener). Das kann man aus verschiedenen Redensarten schließen: ?Ich bin doch nicht dein Büttel." ?Ich soll dir wohl den Büttel machen." Er wird als eine Person betrachtet, der man alles aufhalst, was man selbst nicht gerne tun möchte. (Vgl. auch Rhein. Wörterbuch, S. 1169.)

 

Ähnliche Bedeutung hatte Weibel (vielleicht mehr im Sinne von Feldschütz, Grenzaufseher), z. B. im Flurnamen Weibelspfad bei Theley, Weibelsau bei Saarwellingen. Es heißt mhd. weibel, ahd. weibi = Amtsbote, Gerichtsdiener (Nebenform in Feldwebel). Wahrscheinlich ist das Wort abgeleitet von dem mittelhochdeutschen Zeitwort weiben, weibeln, ahd. weibôn= sich hin- und herbewegen, drehen, schwanken, schweben; vgl. nhd. wibbelig und wibbeln. Wegen der Endung -el siehe unter Büttel. Demnach ist z. B. der Weibelspfad bei Theley wahrscheinlich der Grenzpfad, den der Grenzwächter oder Feldhüter beging. Tatsächlich liegt der Pfad auf der Grenze zwischen dem Banne Theley und dem Birkenfelder Ländchen.

 

Zahlreich sind die Flurnamen, die die Erinnerung an die Gemeinde-Hirten festgehalten haben: Hirtenwies, Hirtenacker, - land usw. In vielen Dörfern steht noch das alte Hirtenhaus, das z. B. in Landsweiler (Kr. Ottweiler), seitdem dort das ?Hirtengeschlecht" ausgestorben ist, vornehm ?Gemeindehaus" genannt wird.

 

 

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