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19. Jahrhundert -> 16.10.1820 Anstellungsvertrag zwischen den Gebrüdern Cetto und Franz Bruch

16.10.1820 Anstellungsvertrag zwischen den Gebrüdern Cetto und Franz Bruch

 

Heute den 16 8ber 1820 wurde zwischen den Unter-

schriebenen und zwar einerseits Herren Gebr.

Cetto Handelsleuten von St. W. anderseits Herrn

Franz Bruch von 2brücken folgende Ueber=

einkunft verabredet, und abgeschlossen.

ehrste: Bruch von 2brücken tritt von heute an

in die Handlung der H. Gebr. Cetto als Com=

mis ein, und verbindet sich hirmit, in

dieser Eigenschaft alle mit seiner

Anstellung verbundenen in den Geschäften

der Herrn Gebr. Cetto vorkommende

Arbeiten im Magazin, im Laden, auf

dem Comptair und auf Reisen mit

Treue, Fleiß Redlichkeit und Artig=

keit im besten Interesse seiner Prinzipalen

zu verrichten, und sich in Allem nach den

Angaben dieser Herrn beflügeln. Er darf

demzufolge seinen Prinzipalen nichts

wenn, was dieselben in einer

Oder der andern Beziehung interessiren könnte.

2) Artigkeit, und Gefälligkeit gegen Jedermann

insbesondere gegen die Käufer, seine

Prinzipalen und Hausgenossen, wird Jhm

Nicht weniger als Wirksamkeit zur Pflicht

gemacht,

3) ausgehen darf er Bruch zu seinem

Vergnügen alle 14 Tage einmal

und zwar an einem Sonn oder

Feyertage Nachmittags, und, wenn

und solange es nach dem Ermessen und

der Bestimmung seiner Prinzipalen

an Geschäften erlauben. Auch muß Hr

Bruch stäts angeben wohin er zu gehen

 

(Seite)

gedenket, damit er eben keine schlechte Gesellschaft

gerathe, und damit man Ihn nötigenfalls

zu finden wisse.

 

4) ohne vorherige Anzeige an seine Prinzipalen

darf sich Herr Bruch weder Vourad zu

Kleidungsstücken noch Geld zu eignen.

 

5) Ohne Einwilligung seiner Prinzipalen

darauf und kann der Commis Bruch

sich nie in StW: als Handelsmann eta-

bliren, eine Stelle als Commis annehmen,

noch darf er je die Geheimnisse der

Geschäften der Cettoischen Handlung

Jemanden offenbaren.

 

dagegen:

6) versprechen die Herren Gebr. Cetto den

Commis Herrn Bruch nach Verdiensten zu

behandlen, und Jhm als jährlichen Gehalt

die Summe von f unter 110 zu bezahlen, mit

dem Bemerken, daß Jhm für besondere

Treue, besorglichkeit (?), und Fleiß für

das erste Jahr noch ein Geschenk und

für die folgenden noch eine Gehaltszulage

nach Verdiensten werden wird.

 

7 Gegenwärtige Uebereinkunft ist vurderhand

nur für ein Jahr, welches sich mit dem

sechszehnten 8ber 1821 entwickelt, verbindlich

und müßen beyde Theile zwey Monate vor

Ablauf dieser Zeit aufkündigen, falls

dieselbe nicht auf langer als auf ein Jahr

bestehen sollte.

Ueber diese Uebereinkunft wurde gegenwärtiger

 

(Seite)

Akt gefertigt, von beyden Theilen gelesen,

für richtig anerkannt, und unterschrieben.

 

F: Bruch           Gebr. Cetto

 

Am 14 Septbr 1821 wurde dieser Contract auf

ein Jahr verlängert und der Gehalt für

dasselbe auf 300 f bestimmt.

 

F: Bruch           Gebr. Cetto

 

Am 26t July 1822 wurde obiger Contract

ein Jahr anfangend mit dem 16 8ber 1822

und entgegen mit dem 16 8ber 1823 verlängert

und der Gehalt für dasselbe beybehalten.

 

F: Bruch           Gebr. Cetto

 

Am 17 7ten 1823 wurde obiger Contrakt auf ein

Jahre vom 16t 8ber 1823 anfangend und mit dem

16t 8ber 1824 endiget verlängert, und der

Gehalt auf f 165 bestimmt St. Wendel

am obigen Tage

 

F: Bruch           Gebr. Cetto

 

Am 5t Septbr: 1824 wurde obiger Contract abermals

auf ein Jahr mit dem 16t 8ber 1824 anfangend und

mit dem 16t 8ber 1825 anfangend verlängert,

und der Gehalt auf f 180- und Tuch für

Rock und Hosen bestimmt.

 

F: Bruch           Gebr. Cetto

 

Um 17t Augst 1825 wurde obiger Contract

abermals auf ein Jahr mit dem 16t 8ber 1825

anfangend, und mit dem 16t 8ber 1826 beendigend

verlängert der Gehalt auf f 200

nur Tuch für einen Strabung (?) Und Casimir

zu einem paar Hoßen bestimmet, auf

Beybehaltung der damaligen (?) Bedingnißen

des obigen Contractes.

 

St. Wendel wie oben.

 

                                Gebr. Cetto

 

F: Bruch           Gebrüder. Cetto

 

 

Quelle: Stadtarchiv Trier, NL Walter Cetto

 

 

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