Schriftzug
18. Jahrhundert -> 1794 Schaden an Kirche und Magdalenenkapelle nach dem Einmarsch der Franzosen

1794 Schaden an Kirche und Magdalenenkapelle

 

Quelle: Pfarrarchiv St. Wendel, B 28, Seite 628ff

 

(628)

Hochwürdigster Erzbischof

 

Durchlauchtigster Kurfürst

 

Gnädigster Kurfürst und Herr.

 

Unterthänigst treugehorsamster Pfarrvorstand der Kirche zu St. Wendel sieht sich und die Kirche dahier durch die sonst unerhörten Räubereien der Franzosen in die traurigste Lage versetzt und deswegen genöthiget, Euerer Kurfürstlichen Durchlaucht dieses alles unterthänigst vorzustellen.

 

Der Schaden ist zu groß, die Folgen für Höchstdero getreuesten Unterthanen dahier in die Zukunft zu wichtig als dort es nicht unerläßliche Pflicht wäre, das Ganze Eurer Kurfürstlichen Durchlaucht vorzulegen, Hülfe zu suchen und alle Kräfte aufzubieten, und die Kirche für dem gänzlichen Verfall zu retten.

 

Wir wollen also den ganzen Schaden so viel wir jetzt noch vermögen unterthänigst vorlegen, die Folgen so daraus für Höchstdero armen Unterthanen zu ihrem größten Nachteil (629) entspringen müssen unterthänigst anzeigen, dann auch jene Mittel, welche wir nach unserm geringen Ermessen zweckdienlich glauben zur Höchsten Einsicht bringen, in der frühesten Ueberzeugung unsere Pflicht gethan zu haben, um von Eurer Kurfürstl. Durchlaucht gewiß nicht ohne Hülfe gelassen zu werden.

 

Der Schaden besteht in folgenden Punckten nebst einem beiläufigen Anschlag an Geld.

 

1mo Wurden der Kirche genommen

a: ein Ciborium von Silber stark vergoldet                                     132

b: ein Kelch von Silber mit Patene und Löfelchen                           30

c: Büchsen für die Sacra olea von Silber                                      30

d: Ciborium für den Krancken von Silber                                       20

e: jetzt im Februar an Weißzeug &                                              50

 

Iido. Der Schaden an den Klocken, derer sie uns 5 wegnahmen

wenigstens ad 220 Centner mit alles geschätzet den Verlust           25.000

IIItio Der Schaden an der schönen Wendelsbrunnen Kapelle             150

b: An genommener Weißzeug, Meßgewänden &                             100

 

(630)

IV. Auf dem Kirchenspeicher genommen ad 3 Malter

Hafer wenigstens                                                                    36

 

V. der Schaden an dem Kirchenwald Rothhecken durch

die jetzige Kriegsunruhen verursachet, im besonders

letzthin, wo nahe dabei campirt wurde                                        1000

VI. der Verlust an Zehntfrüchten am Glaan, welcher

besteht jetzt                                                                          253

 

VII. Im Garten des Pastors alle Obstbäume weggehauen

die Hecken stark ruinirt                                                             36

 

Woraus sich ergiebt, daß der Schaden,

so der hiesigen Kirche zugefügt worden, sich beläuft an die             26.877

So viel wir jetzt wissen.

 

Gewiß groß für eine Kirche, die so schwere Lasten zu tragen hat.

 

Die Folgen, die aus dem allenfalsigen Verfalle der Kirche entstehen, sind zwiefach. Theils treffen sie die ganze Pfarrey, theils und hauptsächlich die Stadt. Denn gehet die Fabricke der Kirche zu Grunde, so leidet darunter die ganze Pfarrey, welche alsdann nothwendig in Subsidium alle (631) jene Lasten tragen muß, welche dermalen die Fabrick bestreiten muß. Und diese Lasten sind schwer:

 

Denn die Kirche muß sich bauen, in Dach und Fach erhalten, das Pfarrhauß nebst den Altaristen-Häußern ebenfalls bauen, und in Dach und Fach unterhalten, muß alle Paramente, Wachs & Kerzen, alles was zur Kirche, ihren Dienern, und zum Gottesdienst gehört verschaffen und besorgen.

 

Muß auch nach Verhältniß ihrer Zehnten da bauen und beitragen, wo sie Zehnten hat.

 

Muß endlich alle ihre Diener unterhalten &.

 

So schwer nun diese Lasten sind, so würden sie jetzt bei der ohnehin bekannten Armuth der Pfarrkinder doppeld schwer auffallen, weil sie jetzt noch obendrein durch Contribution, Pfändung und jede Art von Räubereien schrecklich gelitten haben, und sonsten nichts als einige kleinige Handfrohnden zur Kirche und ihren Dienst beitragen.

 

Der hiesigen Stadt würde nebst dem gemeinschaftlichen Last der anderen Pfarrgenossen auch noch das besondere Nachtheil Zuwachsen, daß ihr dardurch die Hauptquelle ihrer Nahrung entzogen würde. Denn durch den hiesigen feierlichen Gottesdienst, durch die alle Zeit bereite und leichte Forthülfe der Fremden in Rücksicht des Beichtstuhles, und anderer geistlichen Verrichtungen kommen (632) stets viele sehr viele Fremden hirher, die durch Einkaufen ihrer Bedürfnisse bei dieser Gelegenheit vieles Geld in der Stadt lassen, so daß das, wo nicht die einzige, doch die Hauptquelle ist, wodurch St. Wendel noch etwas von jenem Geld zurückerhält, welches es schier für alle Bedürfnisse an Auswärtige abgeben muß. Nun aber bei dem Verfall der Kirche würde auch dieses ausbleiben, und so der Grund zu einem nach und nach aber doch sicher in Zukunft noch größerem Verfall gelegt werden. Doch Euere Kürfürstliche Durchlaucht sind zu viel Vater Höchstdero Unterthanen, als daß das unglückliche, so hart mitgenommene St. Wendel sich nicht feste Hoffnung machen sollte, eben jene Rücksicht zu erhalten, dessen sich andere Städte aus dem nämlichen Grunde erfreuen.

 

Jn der festesten Zuversicht, daß Euere Kürfürstliche Durchlaucht, um diesen üblen Folgen vorzubeugen, uns alle mögliche Hülfe, Unterstützung und Nachdruck gnädigst werden angedeihen lassen, nimmt unterthänigster Pfarrvorstand sich die Freiheit, auch jene Mittel gehorsamst in Vorschlag zu bringen, welche er nach seinem geringen Ermessen zur Erhaltung des bemeldeten Eindzweckes als dienlich erachtet. Sie finden sich theils bei der Kirche selbst, theils hängen sie von der von der höchsten Gnade Euerer Kürfürstlichen Durchlaucht ganz allein ab. Endlich könnte durch Ersparung oder Umänderung einiger Artikel, Beendigung und Herstellung einiger anderer Punckten der Kirche in etwas aufgeholfen (633) werden.

 

In der Kirche selbst glauben wir in folgenden zu finden

 

1mo. Wenn Ordnung in den Kirchenrechnungen hergestellt würde.

 

a. noch ist keine vollkommene Ordnung von anno 1750 von dem Kirchenschafner Fleck her.

 

b. Noch ist Jener Recesse des anno 63-64 gewesenen Kirchenschafern Wilquin ad 90. fl nebst den jetzt 30 Jahre daher kommenden Interessen nicht in Ordnung und abgemacht, weil der schon lange Jahre hangende Concursprocesse desselben nicht beendigt ist. d. Noch hat Notarius Hofmann seinen in etlichen 40 Rthlr bestehenden Recess nebst Interessen von seinen Rechnungen trotz aller mitgetheilten Befehlen, trotz der eingelegten rechtlichen Klage bei einem Hochwürdigen Justitz Senat nicht abgetragen und scheint auch so bald nicht zahlen zu wollen. Wodurch die Kirche nothwendig Nachtheil empfinden muß und die nöthige Ordnung zu Grunde geht.

 

Wir haben dieses nur kurz angeführt, weil unsere ausführliche Berichte schon Euerer Kürfürstlicher Durchlaucht vorgelegt worden sind.

 

2do. Ein anderes Mittel glauben wir, wenn die in hiesigem Land hangende Precesse, welche in Submissis sind [zur Entscheidung abgeben werden], bald geendiget würden. Jenes zum Beispiel, welcher gegen die der Kirche leibeigene Ortschaften Hittig- und Raßweiler pto. Frohnde zu der hiesigen Kirche, und ihrer Gebäulichkeiten bei dem (634) kurfürstlichen Hofrathen zu Trier hangt. Auch einen hier in betref einiger Zehntdistrickte. Woran der Kirche nothwendig viel gelegen seyn muß, damit sie doch endlich wisse, woran sie halte.

 

3tia. Eine Hauptquelle, woran die Kirche sich um viel erholen, und die Hauptnothwendigkeiten bestreiten könnte, wäre die freie Benutzung ihres Eigenthums, nämlich der auf Hochfürstlicher Nassauischer Hohheit gelegene Rothhecken und des Waldes. Der Wald ist überständig, nimmt täglich ab, ohne den großen Schaden durch Diebställe und andere Wege zu rechnen. Die Hecken sind schon lange zum Hau übergroß. Die Fürstlich Nassauischen lassen /: die man deswegen schon oft, auf Ort und Stelle gesprochen hat :/ lassen sich zu allem billig finden; schon oft ist darüber berichtet worden, und noch nie erhielt Pfarrvorstand von Kurfürstlichen Hohen Landes Regierung eine befriedigende Antwort.

 

Das Verkaufsgeschäft ist schon lange aus Pflicht aufgegeben worden. Es fehlt an nichts, um diese Quelle benutzen zu können, als daß eine Kurfürstliche Hohe Landes Regierung, die Aufgabe des Verkaufsgeschäfte der Hochfürstlichen Nassauischen notificire, und Pfarrvorstand ermächtiget werde, das fernere salva clementissima ratificatione [vorbehaltlich gnädigster Bestätigung] zu beendigen. Der Schaden wäre (635) jetzt der Kirche nicht geschehen, wenigstens nicht groß in diesem Punkt, wenn des eher geschehen wäre.

 

Wir bitten also nochmals unterthänigst 1mo daß doch von Euerer Kürfürstlichen Durchlaucht das der Kirche offenbar höchstnachtheilige Verkaufsgeschäft als nicht statthabend erklärt und dieses

 

2do der Hochfürstlich Nassauischen Regierung in forma confrata bekannt gemacht werde

 

3tio das Commissariat Höchstdero Hofrathes Gattermann aufhörend erkläret,

 

4to die darüber ergangene Kösten moderirt

 

5to die der Kirche zugehörigen Urkunden, und andere in der Folg wichtigen Briefschaften, wie auch die Risse und Karten ihr geben,

 

6to Der Kirchenvorstand salva clementissima ratificatione bevollmächtiget werde, einige minder richtigen Punkte zu berichtigen 7mo Dann ihr zu ermächtigen, daß der Wald forstmäßig gehauen, die Hecken entweder zu rothen, oder mit Nassau abzutheilen und so selbst nach dem Antrag der Nassauischen Beamten und Oberförster der Kirche die Erlaubniß zu geben, ihr Eigenthum frei und ordentlich zu benutzen, so daß es der Kirche und hiesigen Unterthanen zum größten Nutzen gereiche.

 

(636) Auf diese Art konnte die Kirche binnen einiger Zeit nach Aussage der Nassauischen Förster 4000-5000 fl erhalten.

 

Stehet aber der Wald oder die Hecken noch einige Jahre so, so ist zu befahren, daß der Lohe geschälet, wie dieses Jahr schon angefangen worden, das Holz noch mehr gestohlen, und so Wald und Hecken unwiederbringlich verdorben, und der Kirche auch von dieser Seite ein neuer Schlag gesetzet werde, da sie doch jetzt ohne ihre Schuld so viel gelitten hat.

 

4to Bitten wir auch aus der nämlichen Absicht das Dismembrations-Geschäft mit schonender Rücksicht auf die jezige Lage der Kirche und des Pastors zu beendigen.

 

Die vollständigen Berichte über eins und das andere sind Eurer Kurfürstlichen Durchlaucht schon unterthänigst Vorgelegt worden, worauf wir uns Kürze halber beziehen.

 

[Das Dismembrationsgeschäft bezieht sich auf die Abtrennung der heutigen Pfarrei Furschweiler von St. Wendel, die 1792 in die Wege geleitet wurde, sich aber über mehrere Jahre dahinzog.]

 

3to Ein anderes Mittel meinen wir darin zu finden, wenn die Rückstände ohne Verzögerung jederzeit eingetrieben ; und strenge Justitz wäre hier für Kirche und den Schuldner baarer Gewinn, weil letzterer leichter ein kleines jährlich abtragen kann als lange Jahre aufgeloffene Interessen, wodurch er öfters am Ende ganz übern Haufen geworfen wird. Anderntheils würde dieses den Schuldner zu mehrener Ordnung, Arbeitsamkeit (637) vermögen, und das Schuldemachen mindern, die Kirche aber die vielen Kösten sparen, und die Zinnsen der daher neuanzulegenden Kapitalien nicht entbehren müssen. So hat die Kirche an hiesiges Amt und die Stadt von einem Kapital jährlich 24 Thlr 26 alb 7 d an Interessen zu ziehen. Aus Abgang der Kellereyund Amtsrechnung aber hat sie jetzt schon 10 Jahr keine Interessen mehr gezogen, so daß jetzt die Zinnsen auf 244 Rthlr 53 alb 4 g sich belaufen. Es wäre schon ein schönes Kapital, welches der Kirche jährlich etwas abwürfe, was sie jetzt entbehren muß, und vielleicht eins und das andere nach mehrerer Jahre, ohne viele andere hier zu berühren, weilen die Kirchenschafney schon oft Klagen führte.

 

6to. Endlich hat die Kirche einen großen Leichter von Kupfer, welcher nach der Jnnschrift 855 lb an Gewicht hat. Aus Furcht für den Franzosen und ihren Räubereien hat man ihn nach Trier in Sicherheit gebracht, wo er noch nebst andern großen unförmlichen Leichtern und mehrerm alten Kupfer Geräth ist; so daß man bis 10 Centner Kupfer zu haben glaubt. Dieses könnte man nach hergestellter Ruhe und Sicherheit zu Verfertigung einer großen Klocke verwenden, mit jenen Stücken von den Klocken, so wir hier haben, und nach Verhältniß des Kupfers mit Zusatz von Zinn, wenn es Euere Kurfürstliche Durchlaucht gnädigst gutzuheißen (638) geruhen wollten. Worum wir hiermit bitten. Zugleich aber auch, daß wir davon bei mehrerer Sicherheit 6. kupferne Leichter für den hohen Altar machen lassen dörften, um so was Dauerhaftes und Ordentliches zu haben. Bis dahin aber werden wir uns mit jenen hölzernen behelfen, welche jedoch auch schon gebrochen sind. Dieses sind nur jene Hülfsmittel, welche die Kirche in sich selbst findet, und gewiß vieles beitragen könnten, um ihr in etwas zu helfen, und es sind gewiß solche, welche ohnehin den höchsten Beifall erhalten werden, weil sie der Gnädigsten Gesinnungen, den Höchsten Verordnungen so ganz angemessen sind.

 

Noch einige erkühnen wir uns, Euere Kurfürstliche Durchlaucht in tiefester Ehrfurcht vorzutragen, welche, weil sie so ganz allein von Höchstdero Gnade abhängen, wir auch nicht ohne den besten Erfolg für uns zu seyn, uns vor versichert halten.

 

Das

 

1te. Wäre eine Gnädigst zu gestattende allgemeine Collect.

 

2te. Ein mäßiger Leistener [vermutlich eine finanzielle Unterstützung] von jenen Stiften und Abteien, reichern

Klöstern, welche bei diesem traurigen Zeitlauf nichts vom Feinde

gelitten haben.

 

Wir finden dieses so in dem Gesetz der

nächsten Liebe gegründet, die Billigkeit dieses Vorschlages

 

639

so in der Religion bestättiget, daß wir im Vertrauen auf das Einleuchtende derselben, daß wir uns als Brüder der nämlichen großen Gemeinde unserer Hohen Mutter Kirch schon Zum voraus viel davon versprechen, und leben der getrosten Zuversicht daß Euere Kurfürstliche Durchlaucht uns unsere Bitte nicht versagen werden.

 

III. Endlich durch Ersparung und Umänderung einiger Sachen glauben wir auch einigen Vortheil zu erhalten, und zwar

 

 

1mo. Ist es hier üblich gewesen, daß nur auf die allerhöchsten Festtage, als Ostertag, Pfingsttag, und solche noch einige bei der Hl. Communion den Kommunicanten Wein ausgetheilet wurde, sonsten im ganzen Jahre, Sonn- und Feiertags nicht.

 

Bei der jezigen Theurung des Weines, wo die Maaß 1 Rhtlr kostet, bei der jezigen Lage der Kirche, tut man gut, wenn auch dieses abgestellt würde, besonders da es ohne das geringste Aufsehen geschehen kann, weil man hier bei der hl. Communion nicht daran gewohnt ist. Und der Kirche würden dadurch 16-18 Gulden jährlich erspäret. Sub Spe Demmo ratificationio, weil ohnehin bis Ostern kein Tag mehr ist, haben wir es bis zu höchster Begnemigung dem Kirchenschafner diesen Schluß zur Nachricht mitgetheilt.

 

(640) 2mo. So auch mit dem Wachs. Die consumtion [der Verbrauch] des Wachses war sonst so groß, daß die Rechnung sich auf 100 fl belief. Zudem machte es manche Schwierkgieten in der Kirchenrechnung. Man glaubt aber von Send wegen jetzt noch mehr Vortheil zu haben, wenn man die Kerzen von Trier gegen einen festgesetzten Preiß kommen ließe, und wir hoffen dardurch 30 fl jährlich, wo nicht mehr zu gewinnen.

 

3tio. Eben so mit dem Oehl zu der ewigen Lampe, wo wir durch bessere Einrichtung etwas Nutzen für die Kirche zu erhalten glauben. Und wir erwarten, daß diese dem Anschein nach Kleinigkeiten auf der Zeit merklich werden sollen.

 

4to. Jn Betref des Wendelsbrod hat es hier folgende Bewandtniß. Den 5ten Julius als festo translationis Sancti Wendelini wird dahier jährlich feierlicher Gottes dienst gehalten. Die Kirche muß 4 Malter Korn mahlen, und zu Brod backen lassen. Diese werden nach dem Hochamt gesegnet, und ausgetheilt, oft mit sehr viel Unordnung, weil es manchem mehr um die Menge als um den Segen zu thun ist. Da nun die Kirche dieses Jahr viele Früchte am Glaan verlohren hat, daß sie ihren eigenen Geistlichen nicht ihre Compentence [ihr Gehalt] (641) ausliefern kann, das Geld raar, die Früchte schrecklich theuer sind, man auch jetzt hier wegen noch täglich drohender Gefahr nichts zum voraus kaufen kann: so ist Pfarrvorstand des unmaßgeblichen Dafürhaltens, daß man dieses Jahr nur 2 Malter darzu verwenden solle; jedoch um auch kein Aufsehen, Misvergnügen, oder gar Murren zu erregen, die Brödchen nur halb so groß sollen gebacken werden, um so die nämliche Anzall von Fordernden befriedigen zu können. Wir erwarten, daß Euere Kurfürstliche Durchlaucht dieses gnädigst gutheißen werden.

 

5to. Jn Betref des Jahrgeding auf den der Kirche leibeigenen Ortschaften zu Hittig= und Raßweiler glauben wir uns auch verpflichtet, Euere Kurfürstliche Durchlaucht zum Nutzen der Kirche folgendes gehorsamst zu bitten. Laut Urkunde des Ankaufs dieser Ortschaften hat die Kirche Gebot und Verbot, Jagd und Fischerei. Ehemals pflegten auch die zeitlichen Kurfürstlichen Beamten die jurisdicitionalia allda auszuüben, aber im Namen der Kirche und als besonders dazu angestellten Kirchenpfleger, wie sie sich auch unterschrieben in den Protocollen, derer noch übrig sind. Auch wurden ganz besondere Protocolle gehalten, und nie mit dem (642)Kirchlichen Amts-Protocolle vermischt. Aber nun schon eine Zeitlang sind die jurisdicitionalien allda von den Kurfürstlichen Beamten ausgeübet nicht im Namen der Kirche, auch werden noch nicht so gar lange die Protocolla mit den andern Amts-Protocollis gebunden und vermischt, und die Kirche hat daher nichts so zu sagen, als die gewiß theure Ehre, daß sie die Kosten, Diaeten bezahlen muß, welche sich öfters 30-40 fl belaufen. Es sey uns also hier erlaubt, die Rechte der Kirche bis auf ruhigere Zeiten Vorzubehalten, wo wir auch das Recht der Kirche gründlich deduciren wollen. Aber jetzt wird man verzeihen, wenn wir folgenden Schluß Euer Kurfürstlichen Durchlaucht unterthänigst vorlegen. Entweder wird jetzt die jurisidction im Namen Euer Kurfürstlichen Durchlaucht allda von Höchstdero Beamten ausgeübt, oder im Namen der Kirche, also nur als Delegatus als Kirchenpfleger: ist das letzte, ist ein zeitlicher Beamter nur Kirchenpfleger, so müssen auch die Protocolla dem Kirchen Archiv übergeben und dieses auch in der Ausfertigung gemeldet werden. Wird sie aber im Namen Euer Kurfürstlichen Durchlaucht ausgeübet, so sind wir überzeugt, daß Eure Kurfürstliche Durchlaucht nicht verlangen, daß die Kirche die Kosten tragen soll, (643) wenn Höchstdero jurisdiction allda auf dem Jahrgeding ausgeübt wird.

 

Die Gelegenheit zu dieser Verwirrung ist dieses: Die ehemaligen Kirchenschafner warem keine Rechtsgelehrten; es wurde also diese praerogativ [Vorrechte] der Kirche einem solchen übertragen, der diese Wissenschaft kannte, und so war es bald ein zeitlicher Stadtschultheiß dahier, bald ein zeitlicher kurfürstlicher Beamter. Daher nun die Vermischung der Special Delegation mit einer dem Amte nothwendig und rechtlich anklebender ordinar Gerichtsbarkeit. Aber jetzt bis auf ruhigerer Zeiten, wo wir die Urkunden vorlegen können, bitten wir nur unterthänigst, daß die Kirchen mit den Kösten verschonet werde, welche man mit der Ausübung der jurisdiction nicht nothwendig glaubt, besonders wo ein zeitlicher Kirchenschafner jetzt alles mit viel geringeren Kösten thun könnte, da er als Rechtsgelehrter und Advocat von der Hohen Landes Regierung geprüft und adprobirt ist.

 

6to. Eben das nämliche ist auch mit der Jagd und Fischerei zu Hittigund Raßweiler. Das instrumentum adquisitionis [Übertragungsvertrag] sagt klar, daß die Jagd und Fischerei mit an die Kirche gekauft sey. Auch ist es allgemein bekannt, daß unter Pastor Braun dahier sie noch von der Kirche benutzt, und dieser Pastor (644) sie noch von der Kirche hatte. Aber seit nicht gar langer Zeit wird sie zum Vortheil der kurfürstlichen Kammer verlassen [verliehen] von einem zeitlichen Kellner dahier, dagegen ward schon im Jahre 1788 laut Note des Kirchenschafners Ningelgen berichtet, auch dieses zum fernern Berichte hierher geschickt, aber ferner ist noch nichts geschehen.

 

Wir bitten also auch dieses Assument [Vorrecht] wieder der Kirche zukommen zu lassen, wovon sie jährlich 28-30 fl ziehen könnte, weil die Kaufurkunde es klar für die Kirche enthält.

 

Dieses wären nun jene Mittel, welche wir zur Aufhülfe der Kirche als zweckdienlich erachten. Und Eure Kurfürstliche Durchlaucht werden gnädigst zu ersehen geruhen, wie wir alles mögliche aufsuchten, was etwas zu ihrer Rettung beitragen kann. Aber nun verzeihe man es uns mildest, wenn wir gegen einige Vorschläge unsere Gegenbemerckungen unterthänigst Vorlegen, als nämlich

 

1mo daß eine der Altaristenstellen möchte auf 10 Jahre deprimirt werden, und dann daß die uralte St. Wendels Kapelle [gemeint ist die Magdalenenkapelle] dahier verkauft werden möchte.

 

Diese beiden Vorschläge, so sicher auch der Ertrag des ersten wäre, getrauen sich Pastor und Synodalen (645) nicht zu machen noch die gemachten zu unterstützen, weil dieses ein großes Aufsehen, Misvergnügen, ja lautes Murren in der ganzen Gegend erregen würde. Und zwar doppelt, da sie erst kürzlich durch die Dismembration eins verloren haben [die neue Pfarrei Furschweiler]. Zudem auch glaubet Pastor und Send, daß die Zeit einer allgemeinen Noth gerade der unglücklichste Zeitpunkt sey, um auch die geringste Änderung in öffentlichem Gottesdienst oder sonst nur an dieses gränzende Gegenstände Vorzunehmen. Pastor und Send würden dardurch ein allgemeines Fluchen sich zuziehen; und sie glaubten, daß man das allgemeine Zutrauen nie mehr beizubehalten trachten müsse als jetzt, wo es vielleicht nie einen öffentlich angestellten Geistlichen nöthiger war als jetzt; wo durch Leichtsinn oder Unverstand die Hauptsachen, die Moralität und Glaubenslehre, recht mit solchen Nebensachen unter eine Klasse gesetzt werden, und so, wie sie das eine, welches ihnen wichtig, und ehrwürdig war, abgesetzt sehen, sie das andere von selbst leichtsinnig fahren lassen. – Auch scheint dieß Mittel ausserordentlich, die Kirche ist da wegen Dienst an den Pfarrgenossen, und so würde Zweck zum Mittel (646) und Mittel zum Zweck widernatürlich geändert, jedem Nachtheil jedem neue Lasten zugeworfen, ohne daß doch im Ganzen der Hauptsache geholfen würde.

 

In Betreffs des Verkaufs der Kapelle tretten die nämlichen Gründe ein, nur noch, daß hier zu einige hinzukommen, die wir, wenn wir die Geschichte der Kapelle erzählt haben, auch anführen wollen. Die Kapelle ist die uralte Mutterkirche dahier, welche endlich wegen Zunehmender Volksmenge als zu klein Verlassen wurde. Aber weil allda das Grab des Hl. Wendalinus noch ist [die Tumba], woraus seine Gebeine in die neuerbaute größere Kirche versetzt worden sind, so ist die Andacht und Hochachtung zu dieser Kapelle allgemein so groß, daß alle Wallfarter dieser Vorzüglicher Andacht halber besuchen. Sollte diese nun anderst verwendet werden, so lassen sich die für die Stadt entstehende Folgen leicht Voraussagen.

 

Zudem auch, wer würde jetzt bei unser allgemeiner Gefahr etwas für die Kapelle geben? Da sie die Kirche wegen ihrem soliden Bau nichts so zu sagen kostet, als einige Fenster zu seiner Zeit reponiren [ersetzen] zu lassen? Auch dem Pfarrdienst keinen Abbruch thut.

 

(647) Aus diesen Gründen können wir nach unsern Pflichten und Einsichten nicht anderst, als Eure Kurfürstliche Durchlaucht zu bitten, weder ein Beneficium zu Supprimiren, noch die Kapelle zu einem andern Zweck bewenden zu lassen.

 

Die wir in vollkommenster Unterwürfigkeit mit unbegränzter Ehrfurcht und Treue ersterben

 

Euer Kurfürstlichen Durchlaucht

St. Wendel d 23ten Hornung 1794

 

Unterthänigst treu-gehorsambster Pastor und Synodalen der Kirche zu St. Wendel

W.J. Castello, Pastor zu St. Wendel

J. Riotte, Henrich Hallauer

W. Demuth, Johann Zangerle

Wendel Beylstein

N. Demuth, Wendel Ningelgen

Joseph Weber.

 

(683)

An Einen Hochlöblichen Snt Wendler Kirchen Vorstandt

Gehorsamste Vorstellung mit Inhaltlicher Bitte unserer auf dem St. Wendels Brunen stehenden Brüder Arsenius und schmits.

 

(680)

Hochlöblicher St. Wendeler Kirchen Vorstand!

 

Zufolg festgesetzter Bedingnuß sollen wir Unterthänige Brüder, für den eingehenden Opfer zu St. Wendelsbrunnen alljährlich 27 fl bezahlen, Welches wir auch bißheran jedes Jahr befolgt haben.

 

Der dießjährige Neü Jahrstag, war aber für unß der Unglückseeligste, Wodurch wir Nicht allein außerstandt gesetzt Worden seyn, die Vorberührte Zahlung Nicht leisten zu können, sondern wir sind Noch dazu um allenVorrath gekommen, so daß unß Nicht Einmahl ein Speißlöfel übrig geblieben, und Nebst diesem Wurde die Kapell sowie unsere gebiligkeit ruinirt. Die Wahre geschichte ist folgende.

 

Auf den angeführten Tag rückten die franzosen des Morgens gantz frühe und ohnVermutet an, wir Märckten gleich, daß sie Nebst Ihren anderen absichten, unsere Kapell umstellen, und unß (681) Vermutlich eine Nicht gehabte geld Summe abfordern Wurde, im ersten Taumel aller überlegungs Kraft beraubt, Wurden wir flichtig, sie aber erblickten unß, ob mann die Waldung erreichen konnte, und gaben Verschiedene nach faüer auf unß, der Herr aber hat unß für dem plei bewahret, und wir kammen in sicherheit, musten aber Wegen ausgestandenem schrecken zu gestoßenen Unpaßeligkeiten, den bei unß gehabten kleinen Vorrath geldt, an Doctor und Feldtscherer bezahlen, und Endlig Wieder lehr auf Hauße zurückkehren, aber bei der ankunft Mehrmütigst Vernohmen, das Wehrend unserem außbleibens Von den francken alles Vorredige genohmen, und Waß Nicht fort zu bringen war Verbrant Verhauen und Verdorben Worden ist. Unser schicksall ist also daß gröste womit ein Mensch Befallen Werden kann, und gleichwohl sollen wir dieses Jahr, wie übrige daß Bedingnußmäßige bezahlen.

 

Wenn Nun dieser in Warheit gegründeten Vertrag (682) stadt- und Amtsküntig ist, Wenn wir gar Nichts mehr haben, Wenn wir Nicht anders alß durch Milde Beisteuer, unß die Nötige Bettung, und unentpährliche Hauß Möbel Verschaffen können, Wenn wir Nichts mehr Besitzen, und Endlich, Wenn wir bei gegenwertiger Zeiten kaum im stande sind, unß daßjenige zu Verschaffen, Welches doch die Menschliche Natur Nicht entrathenkann, wie ist es also Möglich die Befangliche 27 f zu Bezahlen.

 

Wir haben daher auß angeführten Bedauerns Würdigen gründen, Einem hochlöblichen Kirchen Vorstandt gehorsamst bitten sollen, die Sache in der Wahren liegenheit zu Behertzigen, und unß doch Wenigstens für dieses Jahr Von angeführter Abgab geneigtest loß zu sprechen, wir Vertrösten unß geneigten erhörs, und Werde diese gütige Rücksicht durch Tägliches Gebeth einiger maßen zu ergäntzen unß Bestreben, und beharre in aller unterthänigkeit

 

Eines Hochlöblichen Kirchen Vorstandes gantz gehorsamster

 

St. Wendel d 21. Juny 1794

 

 

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