Schriftzug
Notariat St. Wendel - Auszüge - -> 06.10.1805 - 31.12.1805 Roechling

06.10.1805 - 31.12.1805 Roechling

4. Vendemaire 14 – 10. Nivose 14
06.10.1805 - 31.12.1805

-----------------------

Notar Roechling
8
ohne Datum

Ehrfurchtsvolle Anfrage durch Catharina Riefer von Alsfassen
(es steht nicht dabei, um was es geht, vermutlich will sie heiraten, aber ihre Eltern erlauben es nicht)

-----------------------

Notar Roechling
9-10-11
ohne Datum

Abschrift eines Etats der Sequestrierten Güter der Herrn von Türkheim betr.
(nur Hinweis)

-----------------------

Notar Roechling
13
21. Vend. 14

Nikolaus Schubmehl, Ackerer in Roschberg, 46, ledig,
Testament
setzt seinen frère germain Wendel Schubmehl, Ackerer in Roschberg, als Erben ein

-----------------------

Notar Roechling
16
4. Brum 14

Philipp Winsweiler als Bevollmächtigter von Jean Jacque Joseph D’Hame, Trier
Güterversteigerung
43 Partien für 891 francs 24 centimes

-----------------------

Notar Roechling
30
1. Frimaire 14

Johann Jakob Josef D'Hame und seine Ehefrau Johanna Catharina Mique, Trier, verkaufen an Johann Nikolaus Junck und seine Ehefrau Anna Barbara Schu ihre gesamten Ackerstücker auf dem Harschberg und am Allen- oder Klockenwald

erf.

-----------------------

Notar Roechling
34
6. Frimaire 14

Herz Oppenheimer, Kaufmann aus Zweibrücken, fondé des pouvois de la Dame Carolina d' Esebeck à Carlsrouh,

öffentliche Versteigerung zweier Höfe in Gonnesweiler, aber nicht die Versteigerung selbst.

darin Abschrift der Verleihungsurkunde von Karl II, Pfalzgraf, an die Frau von Esebeck über die Herrschaft Gondesweiler vom 22.06.1632 (schlechter Zustand)

die eigentliche Versteigerung war bereits am 23. floreal 13 = 13.05.1805

-----------------------

Notar Roechling
36
8+9. Frimaire 14

Gertrude Ostheimer, Witwe von Wendel Lion, Müller auf Urweiler Mühle, und ihre Kinder
Josef 16
Marianne 9
Catharina 6
Elisa 3
Helene 6 Monate

Inventur

-----------------------

Notar Roechling
60
1. Nivose 14
22.12.1805

Testament des Johann Born, Ackerer aus Baltersweiler, Ehemann von Margarethe Junckers.

Vor der unterzeichneten Notarin Fréderici Roechling in St. Wendel, Kanton St. Wendel, Arrondissement Saarbrücken, Departement Saarland, und in Anwesenheit von Jean Muller, Schmied, Jean José Bauer, Jean Schwaan, Schuhmacher, und Mathieu Grambo, Schneider, alle in Baltersweiller Kanton St. Wendel wohnhaften Erwachsenen, Republikaner und Bürgerrechtler, dazu ausdrücklich geladene Zeugen - anwesend war Jean Born, der Älteste, Bauer, wohnhaft in besagtem Baltersweiller, der krank und doch im Bett aufgefunden wurde von gesundem Verstand, Verständnis und Urteilsvermögen, wie es dem Notar und Zeugen durch seine Reden erschien, und keine Kinder oder Vorfahren zu haben, diktiert im Angesicht des Todes sein Testament und seine letztwilligen Bestimmungen dem Notar und Zeugen. Das Testament wurde von besagtem Frederic Roechling geschrieben, wie es vom Erblasser so und in folgender Weise diktiert und ausgesprochen wurde:
Ich übergebe und vermache Marguerithe Junckers, meiner Erbin, um ihr als Zeichen der Freundschaft und des Wohlwollens alle meine Möbel und Hausrat, Vieh, Getreide und Futter und alle anderen Möbel, die nach den alten Statuten als unbeweglich gelten, für seine Frau nach ihrem Tod zu genießen und zu veräußern, als Sachen, die ihr in vollem Eigentum gehören, vorbehaltlich der Zahlung beweglicher Schulden.

Ich gebe und vererbe weiter meiner besagten Frau
2. ein Ackerland in Almet, Gemeinde Urweiler, oberhalb von Jean Egler und unterhalb von Nicolas Malter
3. alle während meiner Ehe erworbenen Waren, die sich in der Gemeinde Baltersweiller befinden, ohne Ausnahme oder Vorbehalt
4. das Haus mit Nebengebäude in der Gemeinde Baltersweiler, auf der einen Seite Jean Naumann und Lorenz Ritter. Welches Haus ich während meiner Ehe gebaut habe.

Von diesem Ackerland, Gärten und dem Haus, das ich meiner Frau gerade vermacht habe, sind 40 Gulden (oder 86 Franken 19 Centimes) für mein leiblichen Erben bestimmt, um sie für den während meiner Ehe erfolgten Holzeinschlag in den Wäldern zu entschädigen, die den Erben des verstorbenen Jacques Born von Urweiller gehören.

Die leiblichen Erben können erst nach dem Tod meiner Frau mit der Auszahlung des besagten Vermächtnisbetrages rechnen.

Ich vermache meiner Frau außerdem ein Grundstück in der Leimkaul, Gemeinde Urweiler, neben Michel Blum, in der Nähe der Erben von Hame, sowie ein Stück Wiese in der Brauneswies neben Wilhelm Born. Diese beiden während meiner Ehe erworbenen Grundstücke gehen nach meinem Tod in den vollen Besitz meiner Frau. Ich vererbe ihr auch alle meine sonstigen Güter, die ich in der Gemeinde Urweiler oder einer anderen Gemeinde besitze, jedoch nur zum Nießbrauch.
Nach dem Tod meiner Frau fällt alles, was ich nicht an meine Frau gegeben habe, an meine Eltern und Erben zurück.
Außerdem existiert noch eine Schuld an eine Person in Trier in Höhe von 100 Gulden oder 255 Francs 48 Centimes. Falls man meine Frau zwingen sollte, diese Schuld zu bezahlen, darf sie die Güter, die sie zur Nutznießung hat, zur Tilgung der Schuld verkaufen.

So wurde alles vom Erblasser arrangiert, diktiert und ausgesprochen in Anwesenheit des Notars, der alles aufschrieb, und der Zeugen. Danach wurde daraus dieses vorliegende Testament errichtet und dem Erblasser vom Notar in Anwesenheit der besagten Zeugen vollständig vorgelesen und von allen unterschrieben. Geschehen in Baltersweiler in der Wohnung des Erblassers am 1. Nivose des Jahres 14

Historische Forschungen · Roland Geiger · Alsfassener Straße 17 · 66606 St. Wendel · Telefon: 0 68 51 / 31 66
E-Mail:  alsfassen(at)web.de  (c)2009 hfrg.de

Diese Website durchsuchen

Suchen & Finden  
erweiterte Suche