Schreiben des Scholtes, Bürgermeister, Scheffen und Zunftmeister der Stadt St. Wendel an den Amtmann. Die Bitte, das Ungelt an den Churfürsten für 6 Jahre zu stornieren, die Türkensteuern von 1 R auf 5 oder 6 Jahre zu verschieben. Auf jedes Maß Wein 2 Pfg zu erheben; und ein Hauptpatrocinium durchzuführen, um die Stadt: Stadtmauern, Türme, Hospital, Hirtenhäuser, zu renoviern, was 800 R beträgt. Vor 18 Jahren und vor sieben Jahre hatte eine Feuersbrunst Verderben und Schaden über die Stadt gebracht. Geschrieben am 17.11.1598.
----------------------
Quelle: Stadtarchiv St. Wendel, A42, Seiten 283-287
----------------------
(283)
Edler und Vester Juncker, gev(?)ietender Vnd Insonders
Gönstiger Her Ambtman, E.V. seyen Vnsere Guet
willige, bereite dernst, grueß, Vnd was wir in Vn=
derdienstlichem fleiß, guets Vermögen, Zuuoren,
Was gestalt Vur 18 Vnd darnach widerumb Vur sieben
Jahren, die Gemeine Burgeschafft alhir, durch Zu=
schickungh Vnd willen Gottes, sonderlichen Verfal
mit feursbrunst, Zu Vieller armer Burgern Vnwider=
bringlichem, Vnd Verderblichem großen schaden ge=
litten Vnd außgestanden, Ist E:V: am besten, ohne
noth weitläuffig ZuerZelen, bewust.
Wan nhun dardurch nit allein die gemeine Burg ahn Ihrer
narungh, mobilien, Vnd Privatbäuren, Sonder auch die
Communitet ahn Stattmauren, Törnen, HosPitälen,
Vnd Hirthäusern, ahm höchsten, Vnd dermaßen beschädiget,
Gestalt wir neben Järlichem angewandten Statt=
gefall, noch ahn die 800 f die Vns schwerlich zu
uerpensioniren obligen, schuldigh Vnd weil auß Vnserm
Stattgefell, Vns Järlichs Vber nothwendige reparation
sachen, Vnd was wir Pfortnern, Vnd Wächtern ahn
belohnungh außZustrecken, Zmal nichts Vbrighs, Zu steur
dern Pensionen, Viel wenig Zu ablegungh Hauptsommen
erfinden, Also Dardurch wan wir nit in Zeit Vursorgh
haben, Vnd nachdencken wurden, die Pensiones, wie
nhun etliche Jar besehen, dermaßen Vff Vnd Zusamen
lauffen, daß wir Letzlichen kein Rathsambliche
mittel, Vnd wegh, wie wir Vns auß dem Schulden last
erretten mögen, Zusuchen wüsten, Sonderlich weill
(239)
die Gemeine Burg, durch angeregten brandt schaden, Vnd
wider auffgerichte Bauwe, darnach durch außgestan=
denen wetterschlags schaden, Vnd demselben nachgefolgte
mißwachsende Jar, auch Zu letzt durch sterblichen ab=
fall Vieller gueter Vurnehmer Bürger, anderer schatzung
Vnd sonster habender Beschwerungen geschwigendt, der=
maßen außgerist, in armuth Vnd hinderstand gerathen
Gestalt keine gemeine belegungh Vnder den Bürgern
Zumachen ist.
So haben wir demselben offt Vnd Vilmals mit beschwerlichem
anligen nachgedacht, wie Vnd mit was mittels Vns
heraußer Zuhelffen sein mögte, Damit wir auß dem
Verderblichen Last der schulden kommen, Vnd noch hinforth
wie bitz hirhero bescheen, die durch Vnsere Vur alters
Vffgerichte, schöne ansehendtliche gethören, Stattmauer
Vnd andere Communia adificia, daran Vnsern gnedigsten
Churfürsten, und Hern, alß Landtsfürsten Vnd gemeinen
dieserseits Vnderthanen, nit wenig gelegen, erhalten
Vndt Handthaben mögten, In dem dan Vns drey mittelst
deren Jedes, Vns auß Vnserer großer nothurft helffen
könnte Vurgestanden, der aber dermaßen in sich be=
schaffen, das ohne höchstgd. Irer Churf. Gd. oder an statt
deroselben E.V. alß Ambtmans Vurwißen Vnd Conscript
deren Vns alleinigh Zu Vnderfangen nit gebürren mögte.
Nemblich Zum ersten, wir woll geren, bey Ihrer Churf.
Gd. ein Versuch hetten thun mögen, Ob derselbe Vns, das
halb Vngelt, so Ihrer Churf. Gd. gegen Vns haben, Vff 5. oder
6 Jar, auß sonderlich begnadungh zu steur gnedigst
(285)
hetten Volgen mögen laßen, welches aber (: Zubesorgen :)
ahn beschwerlichsten Zuerhalten sein mögte.
Zum anderen weill Jeder Vnderthan im Ambt alhir
die Jetztwerenden Türckensteur gegen Weyhenachten
1 f 15 batzen Zuerlegen, das Jre Churf. Gd. gnedigst
bewilligt hetten, man ebenmessigh, auff 5. oder 6 Jar
langh, Von Jedem Vnderthanen, im Ambst St: Wendell
Vmb PfingstZeit, auch 1 f gehaben, Vnd diese Pfingst=
legungh Zu dem Scholden Last Verwandth, Vnd bey den
Ambst Vnderthanen, alß Vur eine Schatzung Vnuer=
merckt, getaufft, Vnd benent hetten, Die sichs
dieser gestalt, wans Vur eine Schatzungh bey Jnne
ausgelegt, mit widersetzen werden, welches mittel
auch in sich selbsten nit Verbilligh, ahm besten Zu wünschen
Vnd in wenigh fast fünff Jars auß der beschwerungh
Zukommen were, dan hirbey Zuuerhegen, das die
außgestoßene Ambts Vnderthane, Zu Vffrichtungh der
Stattgebeuwe nichts gesteurt Vnd gleichwol fast aber
souill, der Statt (alß die Bürgere so hueth, wacht
Vnd andere beschwerden Tragen moeßen) in KrigsVheden,
mit einfliehungh Vnd bewharungh Jres armuths,
genießen.
Zum dritten, dho dieser Zweyen mittels Kainigs Vur
fragen solte, wie Vur das Zulessigst, Vnd bequemest
mittel erachten, Neben dem ordentlichen Vngelt
auff Jede maß wein, so Verschenckt werde, Zween oder
Zulegen, Vnd dieses, auff 5 oder 6 Jah, zu continuren.
Dardurch Iren Churf. Gd. ahn Trier geburn Vngelts
nicht benommen, Vnd ebensowohl frembde unß=alß
(286)
eingeseßene Leuth, hieran steur Vnd Hilff thaten, das
Vnsers erachtens, E.V. zubewilligen nit bedencklich
sein wirdt, Sintemahl es Jrer Churf.
Gd. die ahn Torn Vnd Stattmauren, am höchsten Inter=
essiert, nit Zugegen.
So nhun Ire Churf. Gd. Leibsblödigkeit halber Jetzmal
in sulchen fällen nit woll zu importuniern, auch schwere_
bescheid dieserZeit abgehen mögte, So Verhoffen wir
Vnderthienstlich, dieser Letzter Zweyer mitteln, eines
E:V: nit Zugegen stehen, Sondern in betrachtungh hoichster
Vnserer notturfft, Zu deren einem Von Obrigkeit wegen
weill es uhne ad tempus, 5. oder 6 Jar beschicht, Zu Consc_
tiern, Vnd Zugeholen, wol mechtigh, Vnd Verandtwortlich
sein werde, Damit wir fernerer ansuch, weil bey
hoff die sachen angeregter maßen bewandt, Vnd auch
der Hoffleger im VffZugh ist, erubriget sein mögen.
Demnach Vnderthienstlich höchster fleiß pittendt E.V.
herin Vns großgönstiglich, alß Vurgestalters haupbt,
patrociniern, hiff, beistandt, Vnd beforderungh erweisen
wollen, damit wir auß großer angeZogener notturft
kommen, ferner Vorderbey Vnd hindergangh meyden, Vur
die Stattt mit Ihrem beZirck, in Vffrichtigen, handthäblichen
wesen erhalten mögen, wollen Vns hinsturo
mit Statt, Vnd Priuat bäuren, dermaßen befleissen.
Das Ire Churf. Gd. Vnd E.V. gnedigst Vnd günstigh
belieben, Vnd wolgefallen darab SPueren sollen,
Solches Deroselben nach der sachen Vnuermeidentlich not=
turfft, nit Vorhalten haben khönden. E.V. günstige er___
elierungh erwartende, Vnd Gottes gnadtreichen schutz
Vns Lange Zeit mit gesandtheit VurZustehen haben, auch
(287)
solende, Datum St: Wendel, den 17 Marty
Anno 1598
E. Vesten
Vnderthienstwillige beflißene
Scholtes Burgermeister
Scheffen Vnd Zunftmeister
Zue St. Wendell.