Schriftzug
16. Jahrhundert -> 17.03.1598 Bitte um Abgabenstundung nach den beiden großen Feuersbrünsten

Schreiben des Scholtes, Bürgermeister, Scheffen und Zunftmeister der Stadt St. Wendel an den Amtmann. Die Bitte, das Ungelt an den Churfürsten für 6 Jahre zu stornieren, die Türkensteuern von 1 R auf 5 oder 6 Jahre zu verschieben. Auf jedes Maß Wein 2 Pfg zu erheben; und ein Hauptpatrocinium durchzuführen, um die Stadt: Stadtmauern, Türme, Hospital, Hirtenhäuser, zu renoviern, was 800 R beträgt. Vor 18 Jahren und vor sieben Jahre hatte eine Feuersbrunst Verderben und Schaden über die Stadt gebracht. Geschrieben am 17.11.1598.

 

 

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Quelle: Stadtarchiv St. Wendel, A42, Seiten 283-287

 

 

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(283)

Edler und Vester Juncker, gev(?)ietender Vnd Insonders

Gönstiger Her Ambtman, E.V. seyen Vnsere Guet

willige, bereite dernst, grueß, Vnd was wir in Vn=

derdienstlichem fleiß, guets Vermögen, Zuuoren,

 

Was gestalt Vur 18 Vnd darnach widerumb Vur sieben

Jahren, die Gemeine Burgeschafft alhir, durch Zu=

schickungh Vnd willen Gottes, sonderlichen Verfal

mit feursbrunst, Zu Vieller armer Burgern Vnwider=

bringlichem, Vnd Verderblichem großen schaden ge=

litten Vnd außgestanden, Ist E:V: am besten, ohne

noth weitläuffig ZuerZelen, bewust.

 

Wan nhun dardurch nit allein die gemeine Burg ahn Ihrer

narungh, mobilien, Vnd Privatbäuren, Sonder auch die

Communitet ahn Stattmauren, Törnen, HosPitälen,

Vnd Hirthäusern, ahm höchsten, Vnd dermaßen beschädiget,

Gestalt wir neben Järlichem angewandten Statt=

gefall, noch ahn die 800 f die Vns schwerlich zu

uerpensioniren obligen, schuldigh Vnd weil auß Vnserm

Stattgefell, Vns Järlichs Vber nothwendige reparation

sachen, Vnd was wir Pfortnern, Vnd Wächtern ahn

belohnungh außZustrecken, Zmal nichts Vbrighs, Zu steur

dern Pensionen, Viel wenig Zu ablegungh Hauptsommen

erfinden, Also Dardurch wan wir nit in Zeit Vursorgh

haben, Vnd nachdencken wurden, die Pensiones, wie

nhun etliche Jar besehen, dermaßen Vff Vnd Zusamen

lauffen, daß wir Letzlichen kein Rathsambliche

mittel, Vnd wegh, wie wir Vns auß dem Schulden last

erretten mögen, Zusuchen wüsten, Sonderlich weill

 

(239)

die Gemeine Burg, durch angeregten brandt schaden, Vnd

wider auffgerichte Bauwe, darnach durch außgestan=

denen wetterschlags schaden, Vnd demselben nachgefolgte

mißwachsende Jar, auch Zu letzt durch sterblichen ab=

fall Vieller gueter Vurnehmer Bürger, anderer schatzung

Vnd sonster habender Beschwerungen geschwigendt, der=

maßen außgerist, in armuth Vnd hinderstand gerathen

Gestalt keine gemeine belegungh Vnder den Bürgern

Zumachen ist.

 

So haben wir demselben offt Vnd Vilmals mit beschwerlichem

anligen nachgedacht, wie Vnd mit was mittels Vns

heraußer Zuhelffen sein mögte, Damit wir auß dem

Verderblichen Last der schulden kommen, Vnd noch hinforth

wie bitz hirhero bescheen, die durch Vnsere Vur alters

Vffgerichte, schöne ansehendtliche gethören, Stattmauer

Vnd andere Communia adificia, daran Vnsern gnedigsten

Churfürsten, und Hern, alß Landtsfürsten Vnd gemeinen

dieserseits Vnderthanen, nit wenig gelegen, erhalten

Vndt Handthaben mögten, In dem dan Vns drey mittelst

deren Jedes, Vns auß Vnserer großer nothurft helffen

könnte Vurgestanden, der aber dermaßen in sich be=

schaffen, das ohne höchstgd. Irer Churf. Gd. oder an statt

deroselben E.V. alß Ambtmans Vurwißen Vnd Conscript

deren Vns alleinigh Zu Vnderfangen nit gebürren mögte.

 

Nemblich Zum ersten, wir woll geren, bey Ihrer Churf.

Gd. ein Versuch hetten thun mögen, Ob derselbe Vns, das

halb Vngelt, so Ihrer Churf. Gd. gegen Vns haben, Vff 5. oder

6 Jar, auß sonderlich begnadungh zu steur gnedigst

 

(285)

hetten Volgen mögen laßen, welches aber (: Zubesorgen :)

ahn beschwerlichsten Zuerhalten sein mögte.

 

Zum anderen weill Jeder Vnderthan im Ambt alhir

die Jetztwerenden Türckensteur gegen Weyhenachten

1 f 15 batzen Zuerlegen, das Jre Churf. Gd. gnedigst

bewilligt hetten, man ebenmessigh, auff 5. oder 6 Jar

langh, Von Jedem Vnderthanen, im Ambst St: Wendell

Vmb PfingstZeit, auch 1 f gehaben, Vnd diese Pfingst=

legungh Zu dem Scholden Last Verwandth, Vnd bey den

Ambst Vnderthanen, alß Vur eine Schatzung Vnuer=

merckt, getaufft, Vnd benent hetten, Die sichs

dieser gestalt, wans Vur eine Schatzungh bey Jnne

ausgelegt, mit widersetzen werden, welches mittel

auch in sich selbsten nit Verbilligh, ahm besten Zu wünschen

Vnd in wenigh fast fünff Jars auß der beschwerungh

Zukommen were, dan hirbey Zuuerhegen, das die

außgestoßene Ambts Vnderthane, Zu Vffrichtungh der

Stattgebeuwe nichts gesteurt Vnd gleichwol fast aber

souill, der Statt (alß die Bürgere so hueth, wacht

Vnd andere beschwerden Tragen moeßen) in KrigsVheden,

mit einfliehungh Vnd bewharungh Jres armuths,

genießen.

 

Zum dritten, dho dieser Zweyen mittels Kainigs Vur

fragen solte, wie Vur das Zulessigst, Vnd bequemest

mittel erachten, Neben dem ordentlichen Vngelt

auff Jede maß wein, so Verschenckt werde, Zween oder

Zulegen, Vnd dieses, auff 5 oder 6 Jah, zu continuren.

Dardurch Iren Churf. Gd. ahn Trier geburn Vngelts

nicht benommen, Vnd ebensowohl frembde unß=alß

 

(286)

eingeseßene Leuth, hieran steur Vnd Hilff thaten, das

Vnsers erachtens, E.V. zubewilligen nit bedencklich

sein wirdt, Sintemahl es Jrer Churf.

Gd. die ahn Torn Vnd Stattmauren, am höchsten Inter=

essiert, nit Zugegen.

So nhun Ire Churf. Gd. Leibsblödigkeit halber Jetzmal

in sulchen fällen nit woll zu importuniern, auch schwere_

bescheid dieserZeit abgehen mögte, So Verhoffen wir

Vnderthienstlich, dieser Letzter Zweyer mitteln, eines

E:V: nit Zugegen stehen, Sondern in betrachtungh hoichster

Vnserer notturfft, Zu deren einem Von Obrigkeit wegen

weill es uhne ad tempus, 5. oder 6 Jar beschicht, Zu Consc_

tiern, Vnd Zugeholen, wol mechtigh, Vnd Verandtwortlich

sein werde, Damit wir fernerer ansuch, weil bey

hoff die sachen angeregter maßen bewandt, Vnd auch

der Hoffleger im VffZugh ist, erubriget sein mögen.

 

Demnach Vnderthienstlich höchster fleiß pittendt E.V.

herin Vns großgönstiglich, alß Vurgestalters haupbt,

patrociniern, hiff, beistandt, Vnd beforderungh erweisen

wollen, damit wir auß großer angeZogener notturft

kommen, ferner Vorderbey Vnd hindergangh meyden, Vur

die Stattt mit Ihrem beZirck, in Vffrichtigen, handthäblichen

wesen erhalten mögen, wollen Vns hinsturo

mit Statt, Vnd Priuat bäuren, dermaßen befleissen.

Das Ire Churf. Gd. Vnd E.V. gnedigst Vnd günstigh

belieben, Vnd wolgefallen darab SPueren sollen,

Solches Deroselben nach der sachen Vnuermeidentlich not=

turfft, nit Vorhalten haben khönden. E.V. günstige er___

elierungh erwartende, Vnd Gottes gnadtreichen schutz

Vns Lange Zeit mit gesandtheit VurZustehen haben, auch

 

(287)

solende,          Datum St: Wendel, den 17 Marty

Anno 1598

 

E. Vesten

 

Vnderthienstwillige beflißene

 

Scholtes Burgermeister

Scheffen Vnd Zunftmeister

Zue St. Wendell.

 

 

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