Schriftzug
St. Wendelin -> Die Wendelskapelle in St. Wendel -> Die ersten 100 Jahre

 

 

Ehe ich mit dem eigentlichen Vortrag beginne,

will ich mich bei allen bedanken, die bei der Vorbereitung geholfen haben.

=> Uwe Hippchen u seinem Team für die Möglichkeit, meinen Vortrag hier zu halten

=> Gerd Schmitt und Pastor Leist für den Zugang zum hiesigen Pfarrarchiv

=> Magdalene Grothusmann und Gerhard Schnur für den Zugang zum Stadtarchiv

=> und Dr. Margarete Stitz und Achim Schmitz, die ich immer gern konsultiert habe, wenns mit meinem Latein brenzlig wurde, also immer.

 

Dann ist da eine Sache zu klären, die schon oft für Verwirrung gesorgt hat. Als ich vor einigen Jahren die Geschichte der Magdalenenkapelle untersuchte, stieß ich in den Akten des Stadt- und Pfarrarchivs aus dem 16ten und 17ten Jahrhunderts auf die Bezeichnung „Wendelskapelle“ und stellte rasch fest, daß es sich dabei um die Magdalenenkapelle handelte. Der Name „Wendelskapelle“ rührt von der Legende her, daß der hl. Wendelin irgendwann im 14ten Jahrhundert von der Magdalenenkapelle in die halb fertiggestellte neue Pfarrkirche übertragen worden sei (wofür es keine stichhaltigen Hinweise gibt).

Auch Julius Bettingen kam mit dieser Bezeichnung ins Schleudern, als er schrieb, die Weihe der Wendelskapelle solle auf die hl. Margareta, Königin von Schottland, und die hl. Maria Magdalena erfolgt sein.

 

Und ich kam bei der Vorbereitung dieses Vortrags ins Schleudern, als ich diesen Eintrag im Sterberegister der Pfarrei las:

 

„Heudt den 6. feb. 1703 ist alhir begraben worden neben St. Wendels Cappel ein reformirter Soldat mit nahmen hans Wilhelm Vogel.“ Gemeint ist der Friedhof hinter der Magdalenenkapelle; am Wendelsbrunnen war nie einer.

 

 

 

 

Später heißt sie dann nur noch „die Capell“ oder man unterscheidet wie folgt, gefunden in der Kirchenrechnung von 1799:

 

Johannes Zangerle Zahlte das fenster geld

für die wendels-Capel in der Stadt

für die wendels-Capel auser der Stadt

wobei mir schon klar ist, daß man „Ventose“ nur mit einem „s“ schreibt und bei „Republic“ vor dem „l“ das „b“ fehlt, aber Herrn Lion hat das auch nicht gestört.

 

Man kann dieser Verwirrung ganz einfach aus dem Weg gehen, in dem man die Kapelle am Wendelsbrunnen eben so bezeichnet, als „Wendelsbrunnenkapelle“.

 

Denn wie bei der St. Annenkapelle im Bereich des heutigen Golfplatzes, die 1508 geweiht und 1810 abgerissen wurde, war hier wie dort der Brunnen zuerst da,

und die Kapelle kam erst später hinzu.

 

Die Geschichte der Wendelsbrunnenkapelle beginnt – wie viele Geschichten unserer Heimatstadt – mt der Legendengestalt, die ihr zu ihrem Namen verholfen hat, dem hl. Wendelin.  

 

 

 

Die Legende in der katholischen Religion will erklären, belehren und erziehen. Sie will den Glauben an Gott festigen und die Verehrung der Heiligen als Mittler zwischen den Menschen und Gott fördern. Dabei spielt die Frage nach der geschichtlichen Wirklichkeit dessen, was berichtet wird, keine große, auf keinen Fall eine vorrangige Rolle. Die Erwähnung von Namen, Orten und Daten bildet in erster Linie den erzählerischen Rahmen, in den die Kernaussage, also die religiöse Thematik, eingebettet ist.

soweit wikipedia.

Deshalb kann es fatal sein, die Legende selbst als geschichtliche Wahrheit anzunehmen.

 

Man sagt, in der Legende steckt ein Körnchen Wahrheit. Das ist sicher so. Aber worin besteht die Wahrheit? In den genannten „Fakten“, in der Person, über die „berichtet“ wird, oder in der Kernaussage, der Botschaft?

 

 

 

Ich tendiere im Falle des hl. Wendalinus zu letzterem, zu der Botschaft

denn im Kern zu unterschiedlich sind die älteren Legenden,

die lateinische, in der Wendalinus als Priester den Ort seines Grabes selbst bestimmt,

und die deutschsprachige über den Schafhirten, die im Kern aussagt,

daß ein einfacher Mann niederen Standes einen Mann höheren Standes positiv beinflussen kann.

 

Für unseren Vortrag relevant ist die Wendelslegende des St. Wendeler Pfarrers Nikolaus Keller aus dem Jahre 1704, der die Charaktere der vorhergehenden Legenden zu einer einzigen zusammenmischt. Aus ihr erfahren wir zum ersten Mal Näheres über den Wendelsbrunnen.  

 

 

An selbem ort, wo die Schaff weydeten, ware kein wasser,

deswegen St. Wendel sein gebett zu GOtt verrichtet,

seinen Hirten=Stab mit grossem Vertrauen in die Erden steckte,

und durch GOtt eine frische Brunn=Quell herfür bracht.

Dieser Brunn ist noch jetziger Zeit

unweit von der Stadt des Heil. Wendels viereckigt in Stein eingefasset,

und wird auch St. Wendels=Brunn genennt,

jährlich am Montag in der Creutz=Wochen wird er in der Procession

vom Hrn. Pfarnhern geweyhet, und von männiglich um allerley Unheil von Menschen und Viehe abzuwenden, schier Täglich besucht. 

Nächst an diesem Brunnen, allwo jezt ein Capell und Eremiten=Hütlein ist, steckt St. Wendel seinen Stab wiederum in die Erd,

welcher angefangen zu wachsen, und zu einem grossen Hambüchen=Baum zu werden. Dieser ist allzeit St. WendelsBaum genennt worden, lang gestanden, und vor wenig Jahren erst vergangen.

 

 

 

Auf daß nun dieser grosse Diener Gottes seinem Gebett und Betrachtung desto besser abwarten könte, so schickte Gott einen Engel, der an dessen statt die Schaaff hüttete, welchen lieben Engel der hl. Wendelin ohne Zweiffel vielmahl mit Augen gesehen, und mündlich mit ihm geredt.

 

Niedergeschrieben um das Jahr 1700 und veröffentlicht 1704.

Davor tauchen „diese Geschehnisse“ in keiner der Legenden auf.

Aber die Quelle, der Brunnen, ist älter als diese Legende von 1704.

 

 

Zum ersten Mal wird sie im Jahre 1562 genannt. In diesem Jahr tauscht der Schuhmacher Hauperts seinen Rech an der Höhe gegen ein Feld von Derschdorfs Wilhelm beim St. Wendelsborn. 1565 wird ein Feld „bei St. Wendels Grundt“ genannt, erst 1618 spricht man von „Land am Wendelsbrunnen“.

 

 

1641 finden wir den ersten Hinweis darauf, daß die Quelle bereits gefaßt ist und ausgebessert werden muß.

 

Da steht in der Kirchenrechnung:

Item zu Wendels Born zu repariren    12 alb

 

Wie der Brunnen genau aussah, wissen wir nicht.

Und auch nicht, was da repariert wurde.

 

Heute unterscheiden wir zwischen dem „Wendelsborn“ (die Quelle, also der Punkt, wo das Wasser aus der Erde kommt) und dem „Wendelsbrunnen“ als dem Ort, wo das Wasser quasi „präsentiert“ wird, wo es zutage kommt. Dazwischen liegen heute gut 10 Meter. Früher scheint man da keinen Unterschied gemacht zu haben, was uns auf den Gedanken bringen könnte, daß der heutige Brunnen nicht an der gleichen Stelle liegt wie vor 400 Jahren.

 

Wie das genau aussah? Schauen wir uns ein paar alte Pläne und Karten dazu an.

 

 

Die Mercatorkarte ist zu alt. Ihre Vorlage stammt aus dem Jahre 1566, und obwohl der Kartenzeichner Balthasar in seiner Kopie von 1775 einige Änderungen vornahm, hat er die Wendelskapelle außen vor gelassen, weil sie für seine Zwecke nicht relevant war.

St. Anna ist eingezeichnet, aber Wendelsbrunnen nicht.

 

 

Alle, die sich mit regionaler Geschichtsforschung beschäftigen, werden jetzt die Karte des französischen Vermessers Naudin konsultieren, der um 1734 eine Aufnahme u.a. auch unserer Gegend anfertigte.

 

Hier der Ausschnitt, der die Gegend um St. Wendel zeigt.

(Ortschaften nennen)

 

Nicht weit von Alsfassen hat er die St. Annenkapelle eingezeichnet.

Die Kapelle am Wendelsbrunnen ist nicht da.

 

 

Kennen Sie das, wenn der Wunsch der Vater des Gedankens ist?

Dann sieht man Dinge, die nicht da sind, oder Dinge, die da sind, werden zu Dingen, von denen man wünscht, sie seien das, was man gern in ihnen sehen würde.

So ging es mir letzte Woche mit dem kleinen Punkt rechts vom „r“ am Ende des Ortsnamens „Urweiler“. Das ist leider nicht die Kapelle, der Punkt gehört zum Buchstaben „r“.

 

 

Auf der Grenzkarte von 1759 ist sie richtig schön zu sehen, sogar mit der Klause.

Aber viel mit anfangen läßt sich für unsere Zwecke nicht.

Lassen Sie uns deshalb einen Sprung von 100 Jahren in die Mitte d 19ten Jahrh. tun.

 

 

Dort schauen wir uns das preußische Urkataster an und finden das Anwesen um die Kapelle im Jahre 1843 in allen Details.

 

Ein bißchen näher und ohne die ganzen Zahlen sieht es so aus:

 

 

Da haben wir

- Kapelle

- Klause

- Brunnenstube

- Quelle und die zweite Quelle hinter der Kapelle

 

Und hier sehen wir, daß Quelle und Brunnen zwei paar Schuhe sind.

Das war nicht immer so gewesen; die räumliche Trennung wurde erst im Jahre 1772 im Rahmen einer größeren Baumaßnahme vollzogen.

 

 

„N. 53 [das ist die Belegnummer]

Vermög anlaag Specificationis, alß der Wendels bronnen aufs Newe eingefaßt,

und der sprung darVon Versetzet worden, nicht weniger Vieles Mauer wercke,

umb auf beyden seithen einen weeg zur Capelle zu machen, nöthig gehabt,

an Kösten Verwendet 161 th 26 xr“

 

Der Sprung, der vom Brunnen weg versetzt wurde, ist die Stelle, an der das Wasser aus der Erde „springt“. Das paßt zu der Situation vor Ort, denn die Quelle befindet sich nicht unter dem steinernen Baldachin, dort wo man heute mittels der etwas arg modernen Apparatur vollgespritzt wird, wenn man dran zieht. Die Quelle sitzt ein paar Meter hangaufwärts im Boden, dort, wo bei der letzten Renovierung das steinerne Kreuz aus dem Brunnen hingesetzt wurde. Vor 1772 lag er unmittelbar bei der Quelle, also dort, wo heute in der hangseitigen Mauer die schwarze Metallklappe zu sehen ist.

 

Auf dem Urhandriß von 1843 ist die katholische Kirche Eigentümerin der Anlage. Das ist nicht immer so gewesen.

 

 

Im Jahre 1738 ließ der St. Wendeler Amtmann Franz Ernst von Hame ein umfangreiches Verzeichnis aller seiner Güter auf St. Wendeler Bann anfertigen. Das sind nicht wenige, und der Foliant ist ziemlich umfangreich.

 

Das Original liegt heute im Landesarchiv Saarbrücken.

Nebst einer genauen Beschreibung aller Objekte enthält das Lagerbuch Lagepläne der Parzellen - mit späteren Ergänzungen.

 

 

Diese Seite nennt von Hames Güter am Wendelsbrunnen. Das Gelände ist von Grenzsteinen umgeben, und die Entfernungen werden zwischen den Steinen und die Eigentümer der anliegenden Parzellen genannt.

 

 

Den kleinen Plan links oben sehen wir hier um 90 Grad gedreht und im Detail vergrößert.

Das Gelände wird rechts von zwei Steinen begrenzt.

An der verbindenden Linie steht innen die Eremitage.

Links davon die Kapelle.

Leider hat sich im Buch gerade an dieser Stelle die oberste Schicht des Papiers gelöst, und wir haben versucht, es beim Scannen an Ort und Stelle zu positionieren,

und dann mit moderner Technik am Computer so nachbearbeitet, daß man die Umrisse einigermaßen erkennen kann.

 

 

Wenden wir uns dem Text zu. Er besteht aus vier Teilen.

Der älteste Teil ist die Beschreibung des Grundstücks - von Stein zu Stein.

 

 

24. Drey hundert VierZig Neun Ruthen oder

Zwey Morgen ZwanZig Neun Ruthen 4 (schu)

bey undt am wendels Brunnen ist mit __(steinen)

abgesteindt, stöst mit dem untersten Ende (an)

Niclaus Schwan undt daselbst hierhin (__)

und Himmes oder graben 3 ruth 7 schu da ___

stein biß an die Himmes 5 ruth 2 schu, ___

3ten stein biß an die Himmes 10 ruth 5 (schu)

Vom 1ten biß an den 2ten 7 ruth 11 schu undt

biß an den 3ten 10 ruth 7 schu, undt Vom ___

biß an den 4ten stein 17 ruthen 3 schu __

daselbst geradt hinunter uff den gaben 8 ruth __ (schu)

breith. Vom 4ten biß uff den fünfften ____

an dem rech über des Bruders wohnung ___

10 ruthen 14 schu lang, undt daselbst abwerts

den 6ten stein 6 ruthen 5 schu breith und Vom

6ten an deß Herrn Müllers feldten stück, bis an den

7ten stein 6 ruthen 5 schu lang einseits ein

graben anderseits oben Webers Erben undt

Matheus Webers feldtlandt.

 

 

Darunter finden wir drei Ergänzungen.

 

In den beiden letzten Sätzen erfahren wir einiges über die vorherigen Eigentümer des Geländes. .

 

Die verblaßten Zeilen darunter kann ich nicht lesen. Da aber in der ersten Zeile das Jahr „1755“ genannt wird (zeigen!), geht es vermutlich um den Neubau der Kapelle.

 

 

Die heutige Kapelle wird 1755 nach einigem hin und her von Franz Ernst von Hame erbaut bzw. er läßt sie bauen. Drei Jahre später versucht er, sie weihen zu lassen, und stößt dabei auf unerwartete Hindernisse, u.a. durch den St. Wendeler Pfarrer. Er schreibt einen langen Brief an den Trierer Bischof und nennt ihn „Nachricht über die Kapell des Sant Wendels=Brunnen zu Sant Wendel“. Er war bisher meine Hauptquelle für die ersten 100 Jahre der Geschichte der Wendelskapelle.

 

Verfaßt ist er im verklausulierten Bürokratenkauderwelsch des 18ten Jahrhunderts, gespickt mit Fachbegriffen - die meisten in Latein- und beginnt mit den Worten:

 

„Nahe bey dem Heiligen Brohnnen, Wendels=Brohnnen genannt haben die Admodiatores  des so genanthen Doussarts=Guth aus sich Ein kleines Betthäußgen circa 1682. in eine damals existirte Wildnuß gebawet“

 

Ich habe ihn des besseren Verständnisses wegen - und um damit arbeiten zu können -   in etwas moderneres Hochdeutsch übertragen (unter äußerst wertvoller Mitwirkung von Frau Dr. Stitz) und halte mich im Folgenden an diese Übertragung.

 

Also nochmal:

 

In der Nähe des heiligen Brunnens, genannt „Wendelsbrunnen“, haben die Pächter des sogenannten Doussarts=Guts um das Jahr 1682 aus eigenen Mitteln ein Bethäuschen in die damalige Wildnis gebaut.

 

Zusammen mit von Hames Aussage von 1738 haben wir nun die Namen dreier ehemaliger Eigentümer, die wir uns etwas näher anschauen wollen:

 

 

Was wissen wir bisher:

=> von Hame hat in seinem Lagerbuch auf einen Kaufbrief verwiesen, aus dem hervorging, daß das Anwesen zum Jungfernguth gehörte und 1584 verkauft wurde. An wen, wissen wir nicht.

=> 1682 haben die Pächter des Doussarts=Guts ein „Bethäuschen“ errichtet.

=> 1735 haben die „Christophel Richters Erben“ an F.E. von Hame verkauft.

 

Fangen wir mit Christoph Richter an

 

 

Er lebte von etwa 1540 bis 1603 und war zunächst Kurfürstlicher Kellner (d.h. er war für die Verwaltung der finanziellen Angelegenheiten des Kurfürsten im Amt zuständig), ab 1592 Amts- und Stadtschultheiß.

 

Er ist der 2te von links in der oberen Reihe. Links von ihm ist seine erste Ehefrau, rechts die zweite, Anna Juliana von Weicherdingen. Mir ihr hatte er eine Tochter namens Margarethe, die den Heinrich Jakob von Burglonius heiratete.

Aus dieser Ehe stammten mindestens zwei Töchter. Anna Margarethe Burglonius war ebenfalls zweimal verheiratet, zunächst mit Wolfgang Friedrich Zolly, dann mit Johann Nikolaus Dussart de Vigneulles.

 

 

„Dussart“ - Sie erinnern sich? Die stehen auch auf unserer Liste.

Deren Pächter bauten 1682 aus eigenen Mitteln das Bethäuschen in die Wildnis am Wendelsbrunnen.

 

Gut, Richter und Dussard haben wir.

Jetzt fehlt uns noch die Dame, die dem „JungfernGut“ seinen Namen gab.

 

Ich muß gestehen, daß mich Max Müller mit seinem Buch über die Stadt St. Wendel auf die richtige Fährte gebracht hat.

 

 

Er schreibt darin über „die von der Jungfrau Adelaid von Schaumburg herrührenden Jungferngüter“ und gibt als Quelle die St. Wendeler Kellereirechnung von 1726 an, die im Landeshauptarchiv in Koblenz aufbewahrt wird. Im Originaleintrag steht dort, daß jeweils 5 albus als Einnahmen erzielt wurde von den „Jungferngütern“ der „Adelheyd von Schaumburg“ sowie von „Riotes Erben“. Die Familie Riotte kam aber erst 100 Jahre später nach St. Wendel, also muß es „Richters Erben“ heißen. „modo“ bedeutet „jetzt“, wobei das „modo“ einen Eigentumsübergang innerhalb einer Familie anzeigt.

Und das haben wir eben in der Tabelle gesehen: Ein Burglonius war ein Schwiegersohn von Christoph Richter.

 

Auf dieser Tafel sehen wir unten die „Adelheid von Schaumburg“ und darüber ihre Vorfahren. Alle Werte sind so phi-mal-daumen, d.h. ein paar davon wissen wir sicher, und die anderen habe ich generationenweise dazu gerechnet, die Generation mit etwa 30 Jahren gerechnet.

 

Adelheid wurde demnach um 1470 geboren und ist um 1538 gestorben.

 

 

Bleibt noch die Frage: Wer sind diese Pächter?

Die Antwort auf diese Frage ist irgendwie - hm, lustig.

 

Da die Dussarts auf der anderen Seite unseren schönen Landes zuhause sind - in Saarlouis -, empfiehlt es sich, als Pächter vor Ort einen Lokalmathador zu nehmen, möglichst in der Verwandtschaft.

 

 

Den oberen Teil dieser Folie haben wir schon gesehen. Von Christoph Richter sind wir über Burglonius zu Dussart gelangt.

 

Jetzt geht es weiter:

Dussard ist 2mal verheiratet, nach dem Tod seiner Ehefrau Anna Margaretha Burglonius heiratet er Anne Christine Sellier.

Seine Tochter aus dieser zweiten Ehe heiratet Jean Claude Navel,

und die Tochter aus dieser Ehe den Johann Ferdinand de Koeler.

 

Jetzt wird’s voll.

 

 

Folgen Sie dem 2ten roten Pfeil, sehen Sie wieder Johann Ferdinand und seine Ehefrau.

Über ihm seine Eltern und darüber seine Großeltern.

Und da sehen wir, daß Johann Ferdinands Vater noch eine Schwester hatte:

Maria Magdalena de Koeler. Und die war verheiratet mit Damian Hartard von Hame, dem Vater von Franz Ernst von Hame.

 

Damien Hartard war der Verwalter der Dussart-Güter; er gab 1682 die Erlaubnis, das Bethäuschen zu bauen. Als er 1718 starb, gab er den Posten als Pächter an seinen Sohn Franz Ernst weiter.

Und als der 1735 das Anwesen verkaufte, da verkaufte er es an sich selber. . Den Vertrag würde ich gern mal sehen. Wenn ich wüßte, wo ich ihn suchen muß.

 

 

Der Hauptakteur an der Wendelskapelle ist also die Familie von Hame. Hier sehen wir ein sog. Allianzwappen, angefertigt von Gerd Schmitt, das ich in der Kapelle fotografiert habe. Es zeigt links das Wappen der von Hame, (für den Ehemann Franz Ernst) und rechts das der von Hauzeur (für die Ehefrau Anna Katharina).

 

Einen Akteur haben wir damit geklärt. Doch es gab noch zwei weitere Akteure, die hier eine Rolle spielen.

 

 

Die eine ist die katholische Pfarrei St. Wendelin. Sie hat 1656 den ersten Opferstock aufstellen lassen, und entsprechend gehören ihr die Einnahmen daraus.

Nun ja - fast.

 

 

Die Kirchenrechnungen im hiesigen Pfarrarchiv sind seit der Mitte des 17ten Jahrhunderts fast lückenlos vorhanden. Bis 1800 finden wir auf Seite 4 die Einnahmen aus den drei vorhandenen Opferstöcken - einer in der Pfarrkirche, einer bei der St. Annenkapelle und einer am Wendelsbrunnen.

 

 

No 1. Item ist dieß Jahr (1659-1660) in dem opfer stock in der Pfarrkirchen in alles ahn geld erfonden worden - 10. f. 4. alb thut alhie der Kirch den halben gegen das Hospital Cues Laut Urk. N. 1.           5 f 2 alb

 

In diesem Jahr sind beim Öffnen des Opferstocks in der Pfarrkirche 10 Gulden 4 Albus darin gefunden worden - davon erhält die Kirche wegen des Hospitals von Cues die Hälfte gemäß Urkunde Nr. 1 = 5 f 2 alb

 

Ende des 15ten Jahrhunderts hatte das Erzbistum Trier erhebliche Schulden beim Hospital in Cues, das auf eine Stiftung des Nikolaus von Cues zurückgeht. Als Kompensation verpfändete das Bistum die Pfarrei St. Wendelin in St. Wendel.

Seitdem bezahlte die Pfarrei die Hälfte ihrer Einnahmen an das Hospital, u.a. auch das Geld aus dem Opferstock in der Kirche.

 

Als die Leitung des Hospitals gewahr wurde, daß sowohl bei der St. Annenkapelle als auch am Wendelsbrunnen Einnahmen in Form von Geldopfern anfielen, entstand ein Streit zwischen Pfarrei und Hospital. Die Leute aus Cues bestanden auf einer Abgabe von 1/3 des Opfers - natürlich ohne daß sie sich an den anfallenden Kosten beteiligen mußten. 1659 erließ der Trierer Kurfürst den Befehl, daß das Opfer vor Ort bleiben sollte, um diese dortigen Einrichtungen „mit dem gelt in guth bauw“ zu erhalten. Dessen ungeachtet verlangte der Rektor von Cues, daß 1/3 nach Cues, ein Drittel an die St. Wendeler Pfarrei und ein Drittel an Ort und Stelle bleiben sollte. Trier aber gab die Anweisung: „Rechner hat sich an dem bereits empfangenen Befehl zu halten, und sich daran nicht irren zu lassen.“ So wurde es auch gemacht.

 

 

2. It ist der opfer stock bey St. Wendels

brunnen diß Jahr eröffnet worden Undt

darin lauth Uhrkundt N.2. ahn gelt

erfonden worden 3 Gulden 1 Albus

 

Und manchmal sind wir in der glücklichen Lage, auch den Beleg zu finden, aufgrund dessen der Eintrag vorgenommen wurde.

 

 

Daß der Opfer Stock bey St. Wendels brunnen diß Jahr in meinem endtsgd. beysein eröffnet undt dort drey gulden - 1 alb 1 d erfonden worden wird

hiemit attestrit und bezeügt Signat. St. Wendell d 29. Juni 1659

Wilm Riiffer kirchen scheffen

 

 

Die dritte Partei sind die Eremiten. Die sollten bei diesem Vortrag eigentlich außen vor bleiben, aber die Geschichte funktioniert nur mit allen Akteuren. Gleichwohl werde ich den Eremiten im Sommer bei den Gesprächen im Pfarrgarten einen eigenen Vortrag widmen.

 

„In der Nähe des heiligen Brunnens, genannt „Wendelsbrunnen“, haben die Pächter des sogenannten Doussarts=Guts um das Jahr 1682 aus eigenen Mitteln ein Bethäuschen in die damalige Wildnis gebaut. Daraus erbaute der Einsiedler Heinrich Goerges 1702 ein Bethaus für Laien mit einem Turm. Dieses war aber von so schlechter Qualität und in den Boden hineingebaut, daß es mehr wie ein Keller als ein Bethaus wirkte. Auf dem gleichen Grundstück errichtete er aus Holz eine kleine Wohnung.“

 

Ein „Bethaus für Laien“? Können Sie sich darunter etwas vorstellen?

 

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist ein Laie jemand, der auf einem bestimmten Gebiet keine Fachkenntnisse hat. Im kirchlichen und religiösen Sprachgebrauch ist ein Laie jeder, der nicht Geistlicher ist. Das widerspricht sich nicht.

 

Die fürnehmste Pflicht eines Priesters ist die Seelsorge. Er betet für das Heil seiner Seele und die seiner Schäfchen. Optimalerweise ist er damit den ganzen Tag beschäftigt und wird daher von der Gemeinschaft der Gläubigen versorgt. Dieser Pflicht kommt er in der Kirche nach. Wie er geweiht ist, ist die Kirche ein geweihter Ort.

 

Ein Eremit tut nichts anderes. Auch er betet für das Heil seiner Seele und die der Menschen. Aber er ist kein Priester, er ist nicht geweiht, er ist ein „Laie“ und nicht geweiht sind die Orte, wo er lebt, die Klause, und arbeitet, das Bethaus für Laien. Unterhalten - versorgt - wird er von den Besuchern dieses Orts, den Pilgern. Und zwar durch ihr Opfer - in Form von Natuarlien oder klingender Münze.

 

Von Hame fährt fort:

„Nach Henrichs Tod besetzte mein verstorbener Vater die Stelle mit einem alten Ehepaar. Um 1714 starben beide und hinterließen 40 Reichsthaler aus den Opfergaben.“

 

Henrich - das war sein Familienname - stammte aus Hirstein und war der erste Eremit am Wendelsbrunnen. Sein Vorgesetzter war nicht die Pfarrei St. Wendelin - und schon gar nicht das Erzbistum Trier -, sondern der Vater von Franz Ernst von Hame als Verwalter des Grundstückseigentümers. Ich denke, wenn wir ihn uns als eine Art Hausmeister vorstellen, liegen wir nicht so sehr falsch.

 

 

Hier sehen wir die Einnahmen des Opferstocks am Wendelsbrunnen von 1656 - in dem Jahr wurde er aufgestellt - bis 1719.

 

Wenn ich diese Zahlen sehe, frage ich mich, wo das alte Ehepaar, das 1714 gestorben ist, seine „40 Reichsthaler aus Opfergaben“ her hat. Davon ausgehend, daß sie ehrliche Leute waren und sich nicht am Opferstock am Wendelsbrunnen bedient haben. Mit dem hatten sie nichts zu tun, denn der gehörte der Kirche. Also muß es nach 1700 noch einen zweiten Opferstock gegeben haben, der am oder im Bethaus angebracht war. Und dort landeten dann all die Münzen, die sonst in dem am Brunnen gelandet wären.

 

Als ich begann, meinen Vortrag vorzubereiten, war ich der Meinung, das Opfergeld am Bethaus gehöre den Eremiten, davon hätten sie ihren Lebensunterhalt bestritten und u.a. auch Kapelle und Klause instandgehalten. Das stimmt nicht. Von Hame betont immer wieder in seinem Bericht von der Kapell, daß das Opfergeld der Kapelle gehöre. „Kapelle“ - das war für mich der Eremit im Auftrag des Herrn von Hame. Aber von Hame hat das wörtlich gemeint. Sie erinnern sich, daß der Kurfürst 1659 festgelegt hatte, daß das Opfergeld alleinig dafür zu verwenden sey, die Kapelle „in guth bauw“ zu halten. Sonst gab es keine Verwendung für das Geld. Wir werden nachher noch einmal darauf zurückkommen müssen.

 

Neben dem Geldopfer gab es noch das sog. Naturalopfer. Wie damit zu verfahren war, das hat die Kirche klar geregelt.

Wir haben das Glück, daß St. Wendel in dieser Zeit einen neuen Pfarrer bekommen hat, Johann Nikolaus Keller.

 

„Auff St. Nicolai Abend den 5ten Xbris 1697 bin ich mit meinem Haußstaat, bestehend aus meinen Eltern Michel Keller und Barbara Frisen, meiner Schwester Catharina und zwei Brüdern namens Caspar und Johann Michael nach St. Wendel gekommen und habe am Festtag des hl. Nikolaus, der der 2te Patron der Pfarrkirche ist und hier mit einem Markt bedacht wird, meinen Aufenthalt und meinen Dienst angefangen. Am nächsten Tag habe ich die Kirchenschöffen ins Pfarrhaus berufen und sie nach der Beschaffenheit der Pfarrei befragt und den Rechten, mit denen sie ausgestattet ist.

 

Und die Kirchenschöffen haben ihrem neuen Vorgesetzten lang und breit erzählt und erklärt, was seine Pflichten in St. Wendel sind und natürlich seine Rechte. Das alles hat er niederschreiben lassen, u.a. auch, wie es sich mit den Opfern in der Pfarrkirche und der Kapelle   i n   der Stadt verhält.

Und natürlich auch mit den Opfern der Heiligtümer außerhalb der Stadt.

 

 

„Alles opfer aber an Geld, flachs, hühner, Ayer, Korn, Lämmer, Käß, und butter, wo es nur in der Kirchen oder pfarrey Kapellen geopfert wird, gehöre H. Pastori allein

oder dem ers Vergünstigen will, daher H. Custodi - dem Küster - die Ayer Vergünstiget worden.

 

Doch waß an Wachs gemacht, oder ungemacht geopfert wird, wo es sey, gebühre der kirchen fabric, also aller Hanff für die Glocken seil, item woll, öel und Tücher.“

 

Nun war die Kapelle am Wendelsbrunnen keine Kapelle der Pfarrei, sondern gehörte einem Privatmann. Deshalb galt der erste Satz nicht für sie.

 

Im Gegensatz zum Hanf - „geopfert, wo es sei“ heißt es in der Bestimmung. Der Hanf mußte abgeführt werden.

 

Und prompt taucht er in der Kirchenrechnung 1703-1704 als eigene Position auf

 

 

Innahm Hanff und Werck von oblatis (aus dem Opfer)

Es wird vermerkt, daß der Schulmeister die Menge dem Kirchenpfleger angibt

und zwar bevor er es an den Seiler abgibt, sprich: verkauft.

 

Ist dieß Jahr gelibert wort. Von H. schulmeister        13 lb

Von den brüd .Uff St. Wendelß bronnen             21 lb (Pfund)

 

 

Hier sehen wir die Erträge der ersten acht Jahre, nach dem die Meldung über die Einnahme am Wendelsbrunnen zum ersten Mal auftaucht. Ab 1711-12 geht sie auf Null zurück und bleibt dort. Im Jahre 1746 verschwindet sie ganz aus der Kirchenrechnung.

 

Daß ab 1711 nichts mehr gemeldet wird, mag damit zusammenhängen, daß Görg Henrich um 1712 gestorben sein muß.

 

 

Davon zeugt ein Anniversarium, ein ewiges Jahrgedächtnis, das er sich noch zu Lebzeiten stiftete. Dazu wird ein bestimmter Geldbetrag verzinslich angelegt, bleibt aber ansonsten unangetastet. Von den Zinsen wird jährlich eine Gedenkmesse finanziert, eben das Jahrgedächtnis.

 

In den Kirchenrechnungen wird Henrichs Jahrgedächtnis 1716-17 erstmalig genannt:

 

Item Henrich seelig Von Wendelß bronnen hatt gestiftet 20 rh 36 alb,

 

Die Anlage des Kapitals übernimmt Johannes Tholey.

Er hat 5 Jahre zuvor damit begonnen und bisher 3 fl 11 alb 6 Pfennig Zinsen erwirtschaftet, die er an die Kirche abführt, um davon den Priester und seine Gehilfen zu bezahlen, die das Jahrgedächtnis halten.

 

1716-17 minus 5 => damit kommen wir auf das mutmaßliche Todesjahr des Eremiten Henrich Görg, dessen Sterbeeintrag im Register nicht zu finden ist.

 

Von Hame hat von dem alten Ehepaar geschrieben, Henrichs Nachfolgern

„Um 1714 starben beide und hinterließen 40 Reichsthaler aus den Opfergaben. Dieses Geld wurde zur Errichtung von 7 Stationen eines Kreuzwegs, sog. „Fußfälle“, verwendet. Mein seliger Vater besetzte daraufhin die Klausnerstelle mit einem anderen älteren Ehepaar.“

 

 

Die Einträge der beiden finden sich im Sterberegister

 

8 obijt Jacob feralle Eremita ex Sto Wendalino s(acra)m(en)tis munitus, annor(um) aliquot 60 ...

Am 8. starb Jakob "feralle", der Eremit aus St. Wendel, mit den Sakramenten versehen,  ein paar sechzig Jahre alt, begraben in der Kirche

 

Jakobs Frau stirbt ein halbes Jahr später am 25. Januar 1714.

 

25 obijt Mulier ad fontem.

25. Januar 1714: gestorben ist die Frau am Brunnen.

 

 

Von Hame schreibt, daß die 40 Reichsthaler zur Errichtung eines Kreuzwegs verwendet wurden. Von diesem ist nur noch eine Station erhalten geblieben -

oben auf der Kuppe des Eulenkopfes.

 

 

Im Laufe des 16ten Jahrhundert schloß man die immer zahlreicher werdenden Eremiten in sog. Kongregationen zusammen und unterstellte sie dem jeweiligen Weihbischof. Ihre Mitglieder waren strengen Regeln unterworfen - von der Kandidatur über das Noviziat bis zur Approbation durch den Weihbischof. Während des Jahres bereiste ein Visitator die Region und kontrollierte seine Kollegen.

 

 

Franz Ernst von Hame weiter:

„Im Jahre 1719 meldete sich ein gewisser Nickel Riehm bei unserm hiesigen Seelsorger Christian Stackler. Stackler sollte mich bitten, ihm – Riehm – die Stelle des Eremiten zu vermitteln. Dafür bot er an, der hiesigen Pfarrkirche 50 Reichsthaler zu schenken, falls Herr Pastor mich überzeugen könne. Der Herr Pastor hat mich gebeten, ich möge der Kirche den Gefallen tun und Riehm die Stelle geben, weil die hiesige Kirche das Geld wegen des schweren Diebstahls von 1716 (1715?) gut gebrauchen könnte. Ich akzeptierte gegenüber dem Pastor unter dem Vorbehalt, daß das in der Klause wohnende Ehepaar sich eine Stelle auf der St. Annenkapelle kaufen und dort eine Wohnung einrichten würde. Nachdem nun die beiden von den Altzfasser Erben bei St. Anna ein Grundstück für Wohnung und Garten angekauft, wurde durch meinen Einsatz dem Nickel Riehm die Wohnung am Wendelsbrunnen zugeteilt und 1719 in Besitz gegeben.“

 

50 Reichsthaler waren eine Menge Geld, und ich weiß nicht, wo Riehm das Geld her hatte. Er war damals knapp über 20 und verkrüppelt - irgendwann in der Vergangenheit hatte er ein Bein verloren. Vielleicht war er Soldat gewesen oder Müller - ich weiß es nicht. Es gibt viele Riehm im Raum Lebach und Richtung Saar, aber ich habe  bisher keinen gefunden, auf den das Alter auch nur ansatzweise paßt.

 

Was die 50 Reichsthaler betrifft, die Pastor Stackler von Nickel Riehm erhalten hat: In unseren Kirchenrechnungen habe ich sie nicht gefunden.

 

Hame schreibt „daß Bruder Nickel fleißig wie eine Ameise Geld sammelte und daß ihm nachgesagt wurde, daß er große Geldsummen gegen Wucherzins verlieh“, aber das scheint von Hame nicht groß gestört zu haben.

 

 

Im Opferstock am Brunnen gab es schon seit langem keine Einnahmen mehr. Von Hame schlug deshalb vor, aus dem übers Jahr eingehenden Opfergeld im Bethaus jährlich 10 Reichsthaler der Kirche zu geben, falls diese ihren Opferstock am Brunnen nicht stehen lassen wollte; den Rest des Geldes solle die Kapelle erhalten. Deshalb finden wir nach jahrelangen Nullrunden im Jahre 1737 den Eingang von 180 Gulden - rückwirkend für die letzten 8 Jahre - und ab 1738 eine jährliche Zahlung von 22 Gulden. Diese stammen aber nicht aus dem Opferstock am Wendelsbrunnen. Sie wurden von Riehm direkt an den Kirchenrechner bezahlt.

 

Im Dezember 1752 wurde Riehm plötzlich von Trier aufgefordert, sich entweder den Eremitenregeln zu unterwerfen und den Gehorsam gegenüber der Obrigkeit anzuerkennen oder die Stelle am Wendelsbrunnen zu räumen, nach dem das die letzten 30 Jahre nicht beanstandet worden war. Von Hame stellte sich nicht hinter ihn, sondern hinter Trier. Er gab ihm einen anderen Eremiten zur Seite und hoffte, daß dieser ihn auf den rechten Pfad zurückbringen sollte; doch der Neue warf nach einem knappen Jahr das Handtuch. Riehms Antwort war eindeutig: „Er wolle lieber, daß ihn zwanzigtausend Teufel holten, ehe er dem bischöflichen Befehl gehorche.“ Der Satz hat dem Bischof bestimmt gut gefallen.

In meinem Vortrag im Sommer bei den „Gesprächen im Pfarrgarten“ werde ich auf dieses Gezänk etwas näher eingehen.

 

Von Hame schreibt: „Man duldete ihn noch bis zum 16. April, dann zog man ihm die Eremitenkleider aus und jagte ihn fort. Dies alles haben die Schöffen und Synodalen in einem Protokoll festgehalten.“ Das wir leider nicht mehr haben.

 

Von Hames „Nachricht über die Kapell“ wurde in erster Linie verfaßt, um seine Aktivitäten um Kapelle, Brunnen und Klause zu rechtfertigen und natürlich um sich dem Kurfürsten gegenüber in ein schönes Licht zu setzen. Er hat über alles genauestens Buch geführt, auch über Riehms Entfernung aus dem Amt.

 

Mit den Jahren ist vor meinem geistigen Auge ein Bild von Nickel Riehm entstanden. Er war jetzt 59 Jahre alt, die letzten 33 davon hatte er auf dem Wendelsbrunnen verbracht. Ich stelle ihn mir als einen großen Mann vor, schlank oder eher mager, lange graue Haare, langer grauer Bart, barfuß oder in Sandalen. Er trägt eine lange, bestimmt nicht sehr saubere Kutte und riecht wahrscheinlich auch nicht besonders.

Von Hame suchte ihn am Brunnen auf, begleitet von zwei städtischen Polizisten. Diese ergriffen den Riehm und zogen ihm die Kutte über den Kopf, so daß er halb nackt vor ihnen stand, auf seine Krücken gestützt, die ihm das fehlende Bein ersetzten. Einer von ihnen stopft Riehms Habseligkeiten in einen groben Sack. Dann tritt ein Barbier hinzu, der Riehm des letzten Zeichens seiner - ich nehm mal das Wort „Amtswürde“ - als Eremit beraubt, seines Bartes. Dann jagten sie ihn fort, und er verschwindet aus unserer Geschichte, und kein Mensch heute weiß, was aus ihm geworden ist.

 

Von Hame macht in seinem langen Brief auch hierüber eine Rechnung auf:

=> dem Schneider für die Herstellung eines Sacks 6 batzen, das sind 14 Pfennig 4 groschen

=> dem Barbier, um Nickel Riehm den Bart zu scheren             5 Pfennig

=> den Wächtern, die ihn ausgezogen                                      12 Pfennig

 

Ganz mittellos wurde Riehm aber nicht verjagt, ihm standen aus Kosten, die er zur Unterhaltung und Reparatur der Kapelle und sonstiger Bauarbeiten ausgegeben hatte, noch rund 25 Gulden zu. Immer noch viel Geld.

 

(hier hält der Referent inne, schaut kritisch auf sein Referat und dann fragend in die Runde)

 

Wissen Sie, was mir hier immer komisch vorkam?

 

Ich habs schon angedeutet: Gut 30 Jahre lang hat es von Hame nicht gestört, wie sich sein Eremit verhalten hat und was er mit dem Opfergeld tat. Und dann kommt da plötzlich diese Forderung aus Trier.

 

Dieses Rätsel wäre nicht zu lösen, wenn uns nicht ein zweiter Bericht über die Geschehnisse vorliegen würde. Der Altarist des Heiligkreuz-Altars in der Pfarrkirche, Johann Nikolaus Schlick, hat dieses Schreiben zwar erst im Oktober 1771 verfaßt, aber er gibt bei der Unterschrift an, „oculatus testis- Augenzeuge-  bey allen dießen dingen gewesen zu sein“. Schlick wurde 1699 in St. Wendel geboren und war schon über 50, als man Riehm fortjagte.

 

Und er  zeichnet ein ganz anderes Bild:

 

 

Status die Wendelß brunnen Eremitage betreffend.

Vor Zeiten war keine Eremitage zu St. Wendelßbrunnen, Sondern nur der brunnen allwo die Kirche einen opferstock Stehen hatte, Wo dann Von der Stadt auß der Opfer heimbgehohlet Wurde.

 

Demnach erfand sich ein gewißer Heyl zu St. Wendel, der erbaute mit Zustimmung des Pfarrers und des Amtmanns eine kleine Capelle und ein kleineß Hauß. Dort setzte er einen Eremiten, der nicht zur Kongregation gehörte und vom Pastor bestimmt wurde. Dieser Bruder nannte sich Henrich, und er ist kurz darauf gestorben.“

 

Von Henrich Görg haben wir schon gehört. Der „gewisse“ Herr Heyl war der Hochgerichtsschöffe Peter Heyl.

 

Wir wissen nur, daß er am 11. April 1714 im Alter von 76 Jahren verstorben ist. Er hat sich auf der Wendelskapelle selbst ein Denkmal gesetzt, als er sich im Jahre 1704 ein Anniversarium stiftete.

 

 

Sieht doch gut aus, nicht wahr? Von links oben nach rechts unten ein langer Satz, viele Wörter, kaum Kommas.

 

 

Zusammengefaßt steht da, daß am 8ten April 1704 die Erben von Peter Heyl - der Herr ganz links, gestorben irgendwann zwischen 1698 und 1704, aber leider nicht vermerkt im Sterbebuch -, daß also die Erben von Peter Heyl namens Johann der ältere und Johann der jüngere, beide seine Brüder, bei der Kirche ein Kapital von 15 Gulden hinterlegt haben, damit von den Zinsen „zu ewigen Zeiten zu St. Wendelsbronnen“ am Samstag nach des heiligen Ostertag ein Hochamt oder eine Singmesse gehalten werden soll. Das Verpensionieren übernimmt die Kirche, und sie bezahlt auch die Zinsen,  weshalb diese Position bei den Ausgaben erscheint.

 

Schlick fährt fort:

„Dießem Bruder Henrich folgte Nicolas Riem, der auch vom Pastor eingekleydet worden. Mit diesem hatte die Kirch einen Vertrag, daß er alle Opfer behalten könne und diese mit jährlich 10 Reichsthaler abgelten würde.“

 

Das Grundstück, darauff die Capell stand, war Dussardtß guth.

Das Grundstück, Wo die Eremitage stand, gehörte dem Heyl.

 

Herr von Hame erwarb beide Grundstücke, das Dussard’sche durch Kauff und das Heylsche durch Tausch gegen andere bessere Felder.

 

Alß nun die Capelle Dachlooß wurde, hatt Herr von Hame eine Newe erbauen Wollen. Und weil Nickel Riem sich dazu nicht Verstehen wolte, gabe Herr von Hame  ihme einen Eremiten, der Mitglied des Kapitels war, als Gefährten in Hoffnung, Riehm würde sich dadurch dem Kapitel unterordnen. Aber Nickel Riem schickte sich nicht, also wandte sich der Herr von Hame schriftlich an den Herrn Weybischoff [ein wirklich nette Geste], der darauf erwiderte, man solle keinen Bruder dulden, der nicht dem Capitel unterworfen sei. Und falls Riem sich nicht geben wollte, dann solle man ihm die Kleidung ausziehen, was ja dann auch geschehen ist.“ Soweit Johann Nikolaus Schlick.

 

Welchen Grund wir haben, ihm mehr zu glauben als von Hame?

Keinen. Aber anders herum eben auch nicht.

 

 

Mittlerweile schreiben wir das Jahr 1754. Der Störenfried Riehm ist verjagt, jetzt kann von Hame loslegen. Zur Bestreitung der Kosten treibt er erstmal die Gelder aus Almosen ein, die Riehm an Dritte verliehen hat: 91 Reichsthaler 40 alb.

Davon gingen die Kosten ab, die das Vertreiben von Nickel Riehm verursacht hatte, und noch ausstehende Verbindlichkeiten aus Instandhaltungsmaßnahmen, die Riehm hatte ausführen lassen, aber noch nicht bezahlt hatte, und natürlich die 25 Gulden für Riehm selber. Ein Darlehen bei der Kirche mit 30 fl mußte getilgt werden, so das am Schluß nur noch 25 fl übrig blieben. Davon ließ von Hame den Brunnen renovieren.

 

Er schreibt: „Als der Brunnen vollendet und ich aus meinen eigenen Mitteln sowohl die Kapelle als mir selbst ein Häuschen erbauen wollte - zum einen, um mich im Sommer oder sonstigen Zeiten sammeln und erholen zu können, zum anderen als Wohnung zweier frommer Männer, die für mich und meine Familie beten sollen, da bat ich das Hochwürdige Generalvikariat untertänigst um die Erlaubnis, das alte Bethaus abzureißen und ein neues zu bauen. Das geschah im Dezember 1754 und mit vollkommener Zustimmung und Zufriedenheit des hiesigen Pastors.“

 

Das Hochwürdige Generalvikariat antwortete mir am 2. Januar 1755, im allgemeinen gebe es keine Probleme, aber seine bischöfliche Hochwürden Gnaden wolle vorher noch wissen,

ob so viel jährlich an Opfergeld eingenommen würde, daß der Haushalt neben anderen zu bestreitenden Kosten damit unterhalten werden könne

Außerdem befürchte man, ich hätte ggf. die Absicht, mit der Zeit an genanntem Ort ein Wirthshaus zu bauen, um weltlichen Gewinn zu erzeugen, wodurch neue Unanständigkeiten entstehen dürften.

 

Auf diese Beanstandungen habe ich gleich reagiert, in dem ich einen Auszug aller Kirchenrechnungen seit 1592 einsandte und die eidesstattliche Erklärung gab, daß ich dieses Bethaus nicht erbaue, um einen weltlichen Gewinn zu erzielen. Viel weniger solle dort jemals ein Wirtshaus gebaut noch Landwirtschaft betrieben werden.

 

 

Hierauf hat das Hochwürdige Generalvikariat am 14. Januar 1755 die gnädige Zustimmung erteilt. Auf der Grundlage dieser gnädigsten Erlaubnis habe ich die Kapelle und die Klause im vergangenen Jahr 1755 auf die vorgestellte Art errichtet.

 

 

Doch der Spaß war noch nicht vorbei. Im September 1756 bemühte sich von Hame um die Weihe seiner neuen Kapelle und die Genehmigung, auf einem tragbaren Altar Messen lesen zu lassen, da ging schon wieder eine Beschwerde ein. Von Hame vermutete den St. Wendeler Pfarrer Braun als Anstifter.

 

„Das hiesige Generalvikariat hat vernommen, daß der Amtmann von Hame zu St. Wendel vor einiger Zeit die bei dem sog. Sankt-Wendels-Brunnen oder der dabei erbauten Kapelle gespendeten Opfergelder an sich gezogen hat. Also wird demselben befohlen, dieses Geld an den Kirchenrechner auszuliefern und dies auch künftig zu tun und die Vollmacht, ebendort Messen lesen zu lassen, wird zurückbehalten.“

 

Von Hame verfaßte daraufhin seine schon oft zitierte „Nachricht an die Kapell“ und meinte: „Ungeachtet der Tatsache, daß ich am 14. Oktober meine Gegendarstellung mit schuldigster Ehrfurcht vorgelegt und angeboten, wie ein gehorsames Schaf alles zu ändern, was in der Sache als ungebührlich ansehen werde, damit die früher hier schon dagewesene Andacht wiederhergestellt und die Vollmacht erteilt würde, Messen lesen zu lassen, habe ich im Gegentheil erfahren müssen, daß man keine Regelung treffen wollte.“

 

Außerdem bitte ich, mir umgehend den Denunzianten zu nennen, der behauptet hat, ich habe das Opfer an mich gezogen und zu meinem Nutzen verwendet und damit ungebührlich gegenüber der Kirche gehandelt, damit ich diesen wegen getanen Unrechts belangen und diese Verleumdung von mir abwenden kann.“

 

Interessant, was Pastor Braun hierzu meint, als er seine Stellungnahme an den Erzbischof nach Trier schickt:

 

„Hochehrwürdiger, durchlauchter, allergnädgster Herr Bischof!

Ich habe gesehen, was von Seiten des Herrn Hofrats von Hame ausgeführt wurde, und trage in aller Bescheidenheit vor, dass diesem Ersuchen gnädigst entsprochen werden kann, unter der Bedingung allerdings, dass keine andere Messe dort gefeiert werden kann als diese eine, die erbeten wurde, und zwar durch keinen anderen als den Pfarrer des Ortes oder seinen Stellvertreter, damit die Pfarrkirche in keiner Hinsicht irgendeinen Nachteil hat.

In diesem Sinne Eurer höchsten und durchlauchten Würde untertänigster Diener  H. J. Braun, Pfarrer zu St. Wendelin.

 

 

Ein weiterer Beschwerdepunkt ist die Inschrift oben über der Eingangstür, die heute nicht mehr vorhanden ist.

 

Ursprünglich stand dort in lateinischer Sprache:

„Zu Ehren des heiligen Wendelin wurde dieses Bethaus erbaut durch den Eifer und das Geld des berühmten und großzügigen Franz Ernst von Hame und seiner Gattin Catharina von Hauzeur, wobei ihm und den Seinen das Patronat unbenommen bleibt.“

 

Das Patronatsrecht - das ist die Schirmherrschaft über die Kapelle. Das Kirchenpatronat entwickelte sich aus dem sog. Eigenkirchenwesen des Mittelalters. Bis im 12. Jahrhundert Papst Alexander III. das Patronatsrecht der Kirche zubilligte, standen die meisten Gotteshäuser im Eigentum adeliger Grundherren oder von Städten. Es handelte sich um Stiftungen zugunsten der Kirche. Die Stifter durften die Kirchen nicht ihrem Zweck entfremden, blieben aber dennoch rechtliche Eigentümer des Kirchengebäudes und der Pfründe.

 

Zu den Pflichten eines Patrons gehört die Baulast an den Gebäuden, oft auch die Besoldung des Pfarrers und anderer Amtsträger der Kirche.

 

Die Rechte sind teils Ehrenrechte, z. B. auf einen besonderen Sitzplatz in der Kirche im Patronatsgestühl und die Erwähnung im Gebet,

teils wirkliche Rechte, wie z. B. die Möglichkeit, bei einer Wiederbesetzung einer Pfarrei den neuen Pfarrer der kirchlichen Instanz vorzuschlagen und das Vetorecht bei der Übernahme des Pfarramts durch eine dem Patron nicht genehme Person ausüben zu können. Außerdem stand dem früheren Kirch(en)herrn das Begräbnis in der Kirche zu.

 

Dieses Patronatsrecht publizierte von Hame in der Inschrift über der Tour. Und da streikte das bischöfliche Generalvikariat in Trier und legte einen Alternativvorschlag vor, der aber kein Vorschlag war, sondern eine Forderung - und zwar eine nicht verhandelbare.

 

Am 10. Dezember 1756 verfügte man ein Dekret, einen Beschluß, von dessen Akzeptanz durch FE von Hame die Weihe abhängig gemacht wurde. Von Hame muß wild entschlossen gewesen sein, die Kapelle weihen zu lassen - oder er war des ganzen Ärgers einfach nur müde. Er akzeptierte die Bedingungen:

 

1. Das Opfer am Brunnen und in der Kapelle gehen an die Pfarrkirche St. Wendel.

 

2. Diese Kirche unterhält aus diesen Geldern die Kapelle im gebührenden Zustand und besorgt die notwendigen Einrichtungsgegenstzände.

 

3. In der Jahresrechnung der Pfarrkirche werden Einnahmen und Ausgaben von den Opfergeldern gesondert aufgeführt in Gegenwart von Herrn D’hame oder seinen gesetzlichen Nachfolgern.

 

4. Den Schlüssel der Kapelle verwahrt der Ortspfarrer, niemand darf ohne seine Genehmigung dort zelebrieren, besonders an Sonn- und vorgeschriebenen Feiertagen.

 

5. Wenn es dem Pfarrer und den Sendschöffen gut scheint, kann etwas von den geopferten Speisen oder der geopferten Wolle den Eremitenbrüdern gegeben werden, die gerade dort leben.

 

6. Die jetzige Inschrift vor dem Portal der Kapelle ist zu entfernen

 

 

Am 22. November 1758 wird die Wendelsbrunnenkapelle durch Dechant Bourg von Hermeskeil und Definitor Schue aus Geißfeld geweiht. Nicht auf die hl. Katharina und nicht auf die hl. Margarethe, sondern auf - ich habe keine Ahnung, auf wen. Der hl. Wendelin liegt natürlich nahe, aber es ist einfach nichts überliefert.

 

Mit der Akzeptanz des kurfürstlichen Dekrets ging die Kapelle in den Besitz der Kirche über und seltsamerweise wohl auch in deren Eigentum. Als 14 Jahre später die Eremitenhäuser zu St. Anna und St. Wendelsbronnen von den Erben der Familie von Hame an die Pfarrei St. Wendel verkauft werden, ist die Kapelle selbst im Vertrag nicht Gegenstand der Verhandlungen.

 

 

Und als nochmal 40 Jahre später der letzte nicht von der Kirche eingesetzte Eremit, Henrich Schmitz, den Wendelsbrunnen verließ, übernahm die Pfarrei stillschweigend auch das Eremitenhaus. In beiden Fällen gibt es keine Übernahmeverträge, und bis heute hat niemand gefragt, wem Kapelle und Klause gehören und wieso die Kirche Eigentümerin ist.

 

Alles Weitere im Sommer. Vielen Dank.

 

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