Schriftzug
18. Jahrhundert -> 1780 Bürgerlicher Eyd der Statt St: Wendel

Actum St. Wendel, den 30.12.1780. Seite 2/4.

In Gegenwart des Praetor Gatterman und der Scheffen Wassenich; Coenen; Demuth; Marchall und Zängerle und dem Stadtschreiber.

Nach dermahlen von wegen hiesiger Statt St. Wendelin erforderlich seyn will, daß zu Aufrechthaltung der Stadtgerechtsamen, und zu Vermeidung künfftiger Unordnung, ein Verzeichniß aller bürgeren und hintersaßen in Zukunfft ausgefertiget werde, und dahero von Hochgerichts wegen dienlich erachtet worden, desfalls ein Separirtes Protocollum deren in hiesige Bürgerschafft aufgenohmener Bürgeren einzurichten, sofort obgleich wohlen sich hatte geziemen sollen, daß bey jeder Aufnahm die neue Bürgere ihr bürgerliches Eid ausschwören, so aber von langen Jahren her unterlaßen worden, als will man von Stadt und Hochgerichts wegen zware den gedachten Aydt=Schwur von verfloßenen Jahren dahier nachsehen, in Zukunfft aber alle neue Bürgern, nachdeme sie ihre nach Kurfürstlicher gnädigster Anordnung erforderliche Praestanda prostiret, wovon Jenen so dieses Jahr aufgenohmen worden, der Anfang gemacht wird, und mit nachstendem Aydschwur zu belegen sind.


Bürgerlicher Eyd der Statt St: Wendel

Ihr sollet schwören zu Gott dem Allmächtigen,
der allerheiligsten Dreyfaltigkeit, der aller Seeligsten Jungfrau Maria,
und allen lieben Heiligen Gottes.
 
1tens
Einem zeitlichen und erwählten Erzbischoffen und Kurfürsten zu Trier, unserem gnädigsten Landes Fürsten und Herrn, und dem hohen Erztz Stifft treu,
hold und unterthänig zu seyn, höchst derselben für Schaden zu warnen,
höchst dero bestes nach möglichkeit beförderen zu helffen.
 
2tens
Dem Hochwürdigen hohen Dhom Capitul zur Zeit des Interregni
euch hold, treu,  und unterthänig zu zeigen.
 
3tens
Der Statt Bestes, so viel an euch ist, besorgen, und beförderen helfen.
 
4tens
Einem zeitlichen Amtmann, Stadtschulteißen, Hochgericht, Bürgermeister,
und allen Welt, und Geistlichen, euch vorgesetzten Obrigkeiten,
euch unterthänig, gehorsam, und zu Erfüllung Deren Befehlen bereit zeigen.
 
5tens
Die ihnen zur Verthäitigung der Stadt, und des Vatterlandes anvertrauten Gewehren nicht zu Aufruhr, Unruhe, und Streit zu mißbrachen.
 
6tens
Euch ruhig, ehrlich, und friedsam und in allem gehorsam, so wie es einem rechtschaffenen Bürger gebühret, zu betragen.
 
So wie mir anjetzo fürgehalten worden, und ich wohl verstanden, demselben gelobe ich Gott dem Allmächtigen, der allerseeligsten Jungfrau Maria, und der lieben Heiligen Gottes, ich so getrewlich nach zu kommen, so wahr mir Gott hilfft und sein heiliges Evangelium, so im Anfang war das Wort und Gott war das Wort.

Quelle:

Stadtarchiv St. Wendel, A 165 Protokoll über die Aufnahme junger Bürger 1780ff
Abschrift: Pastor Rudolf Gerber (+), Bernkastel-Kues

Korrektur: Roland Geiger

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