Schriftzug
19. Jahrhundert -> 1810 Heilig-Rock-Wallfahrt nach Trier

Heilig-Rock-Wallfahrt

 

Tit. 2. Für Kirchen paramenten und geräthschaften

1. da die erste Procesjon des Canton St. Wendel als

d 12ten September 1810 /: um den ungenehten Rock

unseres Herren Jesu Christi zu sehen :/ in die Stadt

Trier Ein ziehen sollte, woezu Sechs fahnen und das

Creutz mitgenommen worden,m für Gortel, um alles

auf den Wagen /: worauf Herr Pastor W.J. Castello

hin fuhr :/ anzubinden d 9ten dito zahlt 6 xr oder                                    3 albus 4 4/5 d

 

2. d 21ten Sept. da die 2te prozesjon des hiesigen

Canton aus obiger ursache in die Stadt Trier einge=

zogen ist, an den Herrn Dohm=Petelles zu Trier, welch=

er die Procesjon bei der St: Palinus Kirche abgenom=

men, und in den hohen Dohm begleidet hat, für

ErKäntlichkeit seiner bemühung ein halbe Bra=

bänder Kroen geben, ad 1 fl 21 xr oder                                                  48 albus 4 4/5 d

 

3. Für Herfel oder Gortel um obige 6 Fahnen und Creutz

/: welche seit der ersten Procesjon zu St: Palien auf=

bewahret worden :/ auf den Wagen, worauf Rechner

und zwey Herrn Sinodalen hierher gefahren sind, an

zu binden zahlt 6 xr oder                                                                     3 albus 4 4/5 d

 

4. An Johann Born von Alzfassen Fuhrlohn von obigen

Fahnen und Creutz zahlt 51 xr                                                             30 albus 4 4/5 d

 

 

Quelle: Pfarrarchiv St. Wendel, Kirchenrechnung, Nachtragsband

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