St. Wendel - Alsfassen Johannismühle
Mühlwiesgäßchen 3
alte Hausnummer 17
35/36/37/38/39
Johannismühle
35. 10 Ruthen 4 Schu, Classe 2
Einseits voriges und No 26 8 ruth 2 ¼ Schu lang, Anderseits folgendes, oben der Wweg 1 Ruthe 3½ Schu, hinten No 43 1 Ruthe 7 ¼ Schu breit
Nickolaus Schubmehl
modo Nikolaus Schmit 10 Ruthen 4 Schu (B99-)
==>
Johann Schmitt
Johann Wachter ==> Johannmühle (Walkmühle ab 1814/15)
lt. Handriß Flur 22 (1843): Nic. Hallauer aus St. Wendel
==> Sammelbecken für Walkmühle (431)
heute gepflasterter Privatweg im Mühlwiesgäßchen oberhalb von Mühlwiesgäßchen 3
36. 25 Ruthen 8 Schu, Classe 2
Einseits voriges, Anderseits folgendes, oben und hinten wie voriges, breit oben 3 Ruthen 2 Schu, unten 4 ruthen 3/4 sch.
Hans Adam Bayards witib (Maria Barbara John)
modo Jakob Bayard
Anton Huschar
Peter Müller
folget Altmeyer ____
37. 3 Ruthen 13 Schu Classe 2
Einseits voriges, Anderseits folgendes, oben der Weg 8 3/4 Schu, unten No 43 9½ Schu breit
Michel Schubmehls witib
modo Peter Müller
38.
Nikolaus Schmitt, 3 Ruthen 12 Schu (B99-)
==>
Johann Schmitt
39.
Michel Koob, Leinenweber, 3 Ruthen 11 Schu (B99-51i)
==>
Clara Schwan und Michel Koob (siehe Im Falkenbösch 6) 3 Ruthen 11 Schu (B99-223)
Johann Wachter ==> Johannismühl (Walkmühle 1814/15)
C 7/128
07.10.1814
Bauantrag für Mühle und Mühlenteich des Johann Wachter
Unterschriebener Johann Wachter dahier müller auf der Fausenmühl bey St. Wendel gelegen, ist gesonnen sich eine eigene Mühl zu bauen, und zwar in die Gärten unterhalb Alfaßen am Wege der zum Bliesbache führet. Diese Mühle soll von einer kleinen Bache genannt die Johannesbach getrieben werden, und mit den Eigenthümern der Wiesen durch welche der neue Mühlen Teich geführt werden soll, ist bereits von unterschriebenen der Nöthige verglichen so wie er sich auch andurch erbiethet, das Wasser durch eine von ihm zu bauende und zu erhaltende kleine Brücke unter dem Wege durch zu führen, der von Alßfassen nach Bliesen führet. Damit aber eine hochlöbliche Stelle genaue einsicht von diesem zu errichtenden Werke erhalten möge, hat er die Ehre den Plan in der Anlagen sowohl über den Mühlen Teich als auch über den Standpunkt der Mühle beizulegen. Er bittet daher inständigt ihm die Erlaubnis zu ertheilen, diese Mühlen nebst Kanal errichten zu dörffen, und hat die Ehre mit vollkommenster Hochachtung zu verfahren.
St. Wendel den 7. Octobris 1814
Johannes Wachter
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an den Herren Kreis Direktor, wohlgebohren in Ottweiler
No 1949
dem Gemeindte bürgermeister zu St. Wendel zum vorläuffigen gutachtlichen bericht
Ottweiler d. 28. Oct. 1814
der Kreisdirektor
__ Haupt (?)
No 43
Der Oberbürgermeister von St. Wendel
eingesehen untenstehender bitschrift des Johannes Wachter wodurch er ansucht, eine Mühle in dem dorf alsfassen bauen zu dürfen.
In Erwägung daß der Mühlenteich durch viele Krumat eigenthum seinen Lauf nehmen wird, welcher gu____er (?) mit denselben berechtigt sein muß. In Erwägung daß dergleichen Erbauungen erst vermittels einer affiche zur öffentlichen Kunde gebracht werden müsse, welch uns von einer hochlöblichen Kreisdirektion verordnet wird, damit jeder betreffende Parthir seine allenfalsige opposition dagegen gesetzlich mache. In Erwägung daß, so wie die administrative behörde betrifft die Erbauung der Mühle, wovon die Rede ist, ohne hinderniß zugeben lassen werden kann
Der Unterzeichnete ist daher der Meinung, das gegenwärtiges Gesuch meiner hochlöblichen Kreisdirektion mit der Bitte zurückgeschickt werde, die gesetzliche Affiche anzuordnen und das weitere zu verfügen.
St. Wendel, den 24ten Februar 1815
Carl Cetto
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Herrn Oberbürgermeister von St. Wendel
Auf den Bericht der Herrn wolg. Conducteur der Straßenbauer, welcher das in obiger Bittschrift aufgestellte Gesuch auf Ort und Stelle untersucht hat, zeigt unterschriebener Ingenieur des Saardepartements hiermit an, daß es dem Bittsteller Johann Wachter von St. Wendel gestattet werden kann, eine Mühle auf seinem eigenthum in den Gärten unterhalb Alsfassen am Weege der nach Bliesen führt, zu erbauen, wenn er sich vorher mit dem Eigenthümer der Grundstücke, durch welche seine Wasserleitung geht, in betreff von Entschädigung einig gemacht hat, indem außer dieser einen durch die Erbauung dieser Mühle kann ververth___ werden.
Trier den 30ten September 1815
hetzroch (?)
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Ottweiler, den 3ten April 1815
Herrn Bürgermeister Hochwolgeboren
St. Wendel
Indem ich Ihnen anliegend das Gesuch des Joh. Wachter die Erbauung einer neuen Mühle betreffend zurückschicke, beauftrage ich Sie
1) den Bittsteller zum schriftlichen Beweis aufzufordern, daß er Eigenthümer des Bodens worauf er die Mühle und den Mühlenteich anzulegen gesonnen ist, geworden.
2) die Verhandlungen der Begutachtung des Schöffenrathes vorzulegen und
3) das Vorhaben des Supplicanten durch eine öffentliche Bekanntmachung in der Bürgermeisterei zu jedermanns Kenntnis zu bringen und zu dem allen fallsigen Einwendungen eine Zeitfrist von 8. Tagen einzuberaumen.
Der Kreis Director
Dhame.
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Landesarchiv Saarbrücken, Notariat Eschrich, Nr. 186, 04.05.1815
vor mir ... erschien Johann Wachter, Müller, wohnhaft zu Alsfassen, Canton St. Wendel, und mit ihm seine Ehefrau Anna Meyer,die er hierzu autorisiert : als wollen beide hiermit bekannt haben, rechtmäßigerweise schuldig zu seyn dem Herrn Nicolaus Cetto, ohne Gewerb, wohnhaft zu St. Wendel, die Summe von 500 Gulden oder 1050 Francs, gelehntes Geldes, welches sie empfangen zu haben hiermit anerkennen, wie solches zur Vollendung des angetragenen Baues einer Mühe zu Alsfassen zu verwenden solidarisch und mit ...
Zur Sicherheit der Rückzahlung besagter Summe von 500 Gulden und der davon fällig werdenden Zinsen ... haben debitorische Eheleute hierauf ein specielles Unterpfand gegeben, ihre zu Alsfassen am Ende des ortes an der Blies gelegene Mahlmühle, zu Vollendung deren das Geld gelehnt worden, so wie auch alles in der Mühle befindliche Geschirr, auch Mühlgraben und daran liegende Wiesen, Gärten und Äcker, welche sie daran eigenthümlichbesitzen.
Worüber gegenwärtiger Akt geschehen: St. Wendel den 24. Mai 1815
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Johann Wachter übernimmt für 4 Jahre die Mühle zu Marpingen von Wendel Müller aus Marpingen für den Preis 500 Thaler oder 1150 Francs ab 1809.
Zeugen sind:
Adam Demuth, aubergist in St. Wendel
Conrad Kiefer, Müller in Oberlinxweiler
Philippe Seitz, Müller in St. Wendel
(Notariat Eschrich, Nr. 10, LA SB)
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B 96 (nicht datiert):
Seite 99. (372).
Wendel Demuth, St. Wendel
Johannes Mühl 36/40 - 35 30
43/45 - 10 2
Wendel Demuth, 24 Jahre alt, Tuchhändler, S.v. Stefan Demuth, boulanger, + 13.02.1793 und Susanne Maldener, + 5. Januar 1807, heiratet am 20.02.1814 die Witwe Anna Maria Wilhelm geborene Gomm von der Neumühle, 32 Jahre alt, geboren Rassweiler Mühle, wohnt Neumühle. T.v. Lorenz Gomm und Barbara Noss, jetzt Neumühle. Dort werden auch noch die drei Töchter geboren.
Demuth hat die Wollmühle entweder von 1815 bis 1816 oder von nach 1821 bis etwa 1823. Seine erste Tochter mit Anna Maria Wilhelm-Gomm wird im Mai 1815 geboren. 1824 wird er bei der Geburt seines Sohnes als Arbeiter in St. Wendel (statt Alsfassen) genannt.
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lt. Handriß Flur 22 (1843): Nikolaus Hallauer aus St. Wendel
Parcellarplan Flur XXII ==> 429
Das Gebäude besteht aus Haus und der untenangesetzten Mühle. Das Mühlrad befand sich an der Nordwand des Gebäudes.
C 7/188 Stadtarchiv St. Wendel
Gewerberolle
1867:
Josef Dreger Bäcker ausgedehnt
Josef Dreger Müller F.-Mühle gut
Josef Engel Schankwirt mittel
Lorenz Gomm Müller Neumühle
Johann Gregorius Kohlenhandel mittel
Nicolaus Gregorius Kohlenhandel mittel
Conrad Hucke Uhrenhandel mittel
Nicolaus Hallauer Wollspinner sehr gut
Josef Ost Krämer mittel
Josef Ost Schankwirt mittel
Philipp Ost Fruchthandel gut
Johann Nicolaus Weynand Maurer mittel
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1859 gehört der Mühlenteich dem Joseph Hallauer, lt. Notariat Keller, RepNr. 5174, LA SB.
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Gerhard Adelmann, Der gewerblich-industrielle Zustand der Rheinprovinz im Jahre 1836, Bonn 1967, Seite 230
Kapitel 46. Kreis St. Wendel 10.3.1836, Bl. 19-20
Der Landrat bemerkt im Anschreiben (Bl 18), daß der Nachweis sich nur auf wenige Etablissements beschränken mußte, da eigentlich keine Fabrikanstalten im Kreise befindlich sind.
Bemerkungen:
Die Spinnerei zu Alsfassen bei St. Wendel spinnt 60 Faden und täglich bei ausreichendem Wasser 40 - 60 Pfund, muß aber wegen Wassermangels ein Drittel des Jahres stillstehen. Das feinste Gespinst ist 5 Stränge auf das Pfund.
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Notar Ackermann
1218
23.11.1837
Vor dem zu St. Wendel wohnenden Königlich Preuß-
ischen Notar Johann Jacob Ackermann waren persönlich
anwesend die Herrn Wendel Demuth senior, Tuchmacher,
Wendel Enkerich, Tuchscherer einerseits und Herr Nicolaus
Hallauer, Tuchfabrikant andererseits. Die Herrn
Komparenten, alle zu St. Wendel wohnhaft, erklärten,
es schwebe zwischen ihnen gegenwärtig ein Rechtsstreit
in Betreff des unter ihnen bisher bestandenen
Gesellschaftsverhältnisses, welche den Betrieb des zu
Alsfassen gelegenen zum Tuchwalken, Wollspinnen,
Rauen, Bürsten und so weiter eingerichteten eh-
emaligen Wachterschen Mahlmühle zum Gegenstande
hätten, wie aus den zu gegenwärtigem Akte adhibirten
beiden Ladungen vom fünften Mai und vom neun-
zehnten September laufenden Jahres und endlich
aus dem beigefügten Schiedsrichterlichen Interlokut
vom 2. dieses Monats näher hervorgehe.
Über diesen Rechtsstreit ist nach
Angabe der Komparenten unter ihnen gegenwärtig
folgender Vergleich und Einigung zu stande ge-
kommen:
1. der zwischen den Parteien schwebende, ihr
bisher bestandenes Gesellschaftsverhältnis
betreffende Prozeß ist hiermit für immer
aufgehoben, jedoch unter folgenden näheren
Bedingungen:
2. die beiden Paciszenten Herr Demuth und
Enkerich überlassen und übertragen hiermit
(folio 2)
an den Kontrahenten Herrn Hallauer, welcher
dieses acceptirt zum vollen Eigenthume ihre
Antheile respective Ansprüche, welche sie an den
obengedachten Realitäten, Maschienerien, und an
den dazu behörigen Geräthschaften, Mobiliareffekten
nd überhaupt an Allem, was bisher zum geschaft-
lichen Vermögen gehört hat. Die Realitäten sind
im Dorfe Alsfassen belegen, bestehend
in Gebäulichkeiten in welchen sich Wollspinn
Walkmühle-Kratz= und Bürstenmaschienen
und Wohnung befinden, ferner in dem
dabei leigenden Wiesen und Gartenland
und in dem dazugehörigen Wassergraben
und der Klauße. Das Ganze begrenzt von
dem Eigenthume des Jacob Altmeyer, von
dem Gemeindewege und der Bließe, katastrirt
unter der Nummero fünf und dreisig, sechs
und dreißig, sieben und dreißig und vierzig
des Lagerbuches. Die Abtretung der sämmtlichen
oben bezeichneten Gegenstän de geschieht ganz
so und in dem Umfange wie sich alles gegen-
wärtig befindet.
3) Besitz und Genuß obiger übertragener
Gegenstände geht erst mit dem sieben und
zwanzigsten laufenden Monats auf den Kontra-
(folio 3)
henten Hallauer über, jedoch mit der Verpflichtung
den bisherigen Werkmeister Jung noch bis zum
dreißigsten dieses Monats in den Gebäulichkeiten
wohnen zu belassen.
4) Die Abrechnung üer die bis dahin für gemein-
schaftliche Rechnung der Kontrahenten geführte
und noch zu führende Verwaltung der Maschienen
bleibt einem besonderen gütlichen Verfahren
unter den Parteien vorbehalten, worunter
namentlich auch die gemeinschaftlichen Ausstände
mitbegriffen sind.
5) Als Abtretungspreis für die oben näher bezeichneten
Realitäten nebst Zubehörungen zahlt Hallauer
an Enkerich für das diesem daran gehörende
Achten im Ganzen die Summe von zwölf hundert
fünfzig Gulden ausmachend in Preußisch Courant
nach Berechnung der Parteien sechhundert vier
und neunzig Thaler dreizehn Groschen vier
Pfennige und an den Komparenten Demuth
für sie diesem daran zustehenden zwei Achtel
fünf und zwanzig hundert Gulden oder dreizehn-
hundert acht und achtzig Thaler sechs und zwanzig
Groschen acht Pfenninge und zwar in drei gleichen
Raten, nemlich die erste Rate am sieben und
zwanzigsten dieses Monats ohne Zinsen, die beiden
anderen Raten mit Zinsen zu fünf Prozent
(folio 4)
von der immer restirenden Hauptsumme sofort
von Jahr zu Jahr an demselben Tage.
6) Außerdem verpflichtet sich Herr Hallauer noch für
die Dauer von zehn Jahren, sofern er oder seine
Erben Eigehtümer der Maschienen bleiben, dem Paciszenten
Demuth alle Arbeiten, welche derselbe zu seinem Tuchmacher
gewerbe braucht und wozu sich die Maschienerien nach dem
heutigen Etablissement eignen um sechs Prozent bis
als jedem dritten, zu lieferen. Sollte jedoch Hallauer
vor Ablaf von zehn Jahren die Maschienen an andere
Personen als seine Erben, nemlich an dritte veräussern,
so hat er dem Demuth in Betreff der sechs Prozent
wegen der noch nicht abgelaufenen stipulirten zehn
jährigen Frist verhältnißmäßigen zu besitmmende
Entschädigung zu vergüten. Als Maximum, was
Demuth verarbeiten lassen darf aber nicht
muß werden dreißig Zentner Wolle per Jahr
bestimmt, was etwa mehr verarbeitet wird, hat
Demuth zu gewöhnlichen Preißen zu bezahlen
7) die bisherigen Kosten des Verfahrens, so weit nicht
darüber bereits erkannt ist, werden in der
Art zwischen den Parteien getheilt, daß Hallauer
die eine und Enkerich und Demuth die andere Hälfte
derselben zu tragen, gleichviel von
welchem Theile dieselbe bisher vorgelegt worden
sind.
In betreff des Stempels schlagen die Kontrahenten den
Nachlass der obigen sechs Prozent für die ganze
Dauer zu fünfzig Thaler an.
Von Seiten des Norars wird an bemerkt, daß auf
gegenwärtigen Akt fünf Stunden von halb vier bis halb
neune Uhr des Abends gewendet worden
(folio 5)
sind. Ueber Vorstehendes ist gegenwärtige
Urkunde aufgenommen, vorgelesen von
den Herrn Interessanten den zugezogenen
Zeugen nemlich Herr Peter Tosetti, Gehülfe auf
dem Hypothekenamte dahier, Herr Ludwig Klein
Bierbrauer beide zu St. Wendel wohnhaft und
dem Notar, welchem die Betheiligten so
wie die Zeugen nach Namen, Stand nd
Wohnort persönlich bekannt sind, unterschrieben
worden. So geschehen zu St. Wendel in der
Wohnng der Frau Witwe Jochem am
drei und zwanzigsten November achtzehn
hundert sieben und dreißig.
(alle Unterschriften)
Zur Urkunde hat der Notar einen Stempel
von ein und zwanzig Thaler zehn Groschen
kassiert
Ackermann
Der ursprüngliche Gesellschaftsvertrag wurde 1816 geschlossen, als sie die Mühle kauften. Die Wollspinnmaschine wurde 1825 eingerichtet. Zunächst gehörte auch noch Johann Simon, Tuchmacher in St. Wendel, dazu; er trat seinen Anteil an Enkerich ab. Später kamen noch eine Bürst- und eine Raumaschine hinzu, wobei sämtliche Gewerke in Verbindung stehen und ein ganzes bilden.
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Notar Ackermann
2995
03.01.1841
1. Franz Schwan junior, früher Maurer, jetzt Aufseher auf der Alsfasser Wollspinnermaschiene, und seine Ehefrau Johannetta Simon
2. Johann Krein, Maurer in Alsfassen, und seine Ehefrau Anna Maria Schmitt
haben bei Georg Schmidborn in Saarbrücken ein Darlehen von 300 Thalern aufgenommen und geben als Sicherheit diverse Güter auf Alsfasser Bann, darunter das dem Ehepaar Krein-Schmitt gehörende Wohnhaus in Alsfassen nebst Scheune, Stallung, Hofbering und zugehörigen Pflanzgarten, begrenzt auf 2 Seiten durch den Weg, sodann von Heinrich Loch und Nicolas Gregorius, Nr. 150, 169, 171
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Nahe-Blies-Zeitung, 1884
"St. Wendel, 8. Febr. Am Mittwoch ging das Gerücht in hiesiger Stadt, des Nachts sei in einer Wollspinnerei zu Alsfassen abermals eingebrochen worden. In der That hatten zwei unbekannte Männer eine Fensterscheibe eingedrückt, hatten den Flügel geöffnet und waren dann eingestiegen. Der im Hause allein schlafende Maschinenmeister erwachte in Folge des Geräusches und sah durch eine Thürspalte zwei ihm unbekannte Männer in Bauernkitteln vor der Maschine stehen. Statt nun aus der Nachbarschaft Hilfe zu requiriren und so die Strolche dingfest zu machen, sprang er zum Finster hinaus und rief laut um Hilfe, worauf die Einbrecher auf demselben Weg, den sie gekommen sich aus dem Staube machten. Als einige Nachbarn zur Stelle kamen, sahen sie die beiden Strolche schon unten in der Wiese nach der Straße zueilen. Sonderbar bleibt immerhin, weshalb die Diebe gerade in die Fabrik einbrachen, zumal sie genaue Lokalkenntnis gehabt haben mußten. Denn außer halbfertigen, nassen Halbleinen wird dort gar nichts von Werth aufbewahrt. Ueber den vorhergegangenen beiden schweren Einbrüchen liegt immer noch tiefes Dunkel, trotz aller Anstrengungen der Behörde.
Vor wenigen Tagen wurde zu Neunkirchen in dem Hause des Kreisphysikus ganz in derselben Art und Weise eingebrochen, wie auch hier, so daß es immer mehr den Anschein gewinnt, man habe es hier mit ein und derselben Bande zu tun. "
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1891 heißt der Eigentümer der Wollspinnerei Johann Josef Baptist Lichtherz, Färber in St. Wendel (Situations- und Nivellements-Plan der Neumühle in Flur 22 der Gemeinde St. Wendel, gez. d. Geometer Wenneis)
Kaufmann und Färber (katholisch)
Joseph Johann Baptist Lichtherz oo 22.11.1880 (24/1880) Katharina Barbara Back
* 05.06.1850 Morbach St. Wendel * 20.04.1858 St. Wendel
+ 30.07.1929 Saarbrücken + 23.11.1932 Saarbrücken
Seine Eltern: Johann Baptist Lichtherz, pens. Steuereinnehmer, u. Anna Franziska Adams, wohnhaft zu Trier, früher St. Wendel
Ihre Eltern: Kaufmann Johann Back u. Katharina Jacob, St. Wendel
Zeugen der Hochzeit: Bierbrauer Johann Kirsch, 53 Jahre alt, St. Wendel
Gerber Adolf Kockler, 30 Jahre alt, St. Wendel
Lichtherz wohnte nicht in Alsfassen, sondern in St. Wendel, Balduinstraße 27
=>
Johann-Baptist Lichtherz
* 03.12.1881 St. Wendel
Büroangehülfe
wohnt Balduinstraße 27
abgemeldet aus St. Wendel am 04.12.1899 nach Hamburg
(Quelle: Melderegister St. Wendel, Meldeamt)
Wilhelm Lambert Lichtherz oo Anna Cornelia Hillenkamp
* 25.07.1883 St. Wendel * 1888 Wesel
+ 02.07.1968 Kassel + 02.12.1863 Düsseldorf
lt. Meldeamt St. Wendel am 22.03.1901 nach Köln verzogen (Handelsgehülfe)
Johann-Emil Lichtherz oo 1944 in Düsseldorf-Mitte (11/1944)
* 19.09.1886 (Akt 104/1886) St. Wendel
lt. Meldeamt St. Wendel am 01.03.1901 nach Honnef im Siegkreis verzogen (Schreinerlehrling)
am 01.07.1904 aus Honneff zurück in die Alleestraße
Elisabeth Maria Lichtherz
* Sommer 1886
+ 29.11.1890, 2 J 5 M alt
Paul Wendel Lichtherz
* Oktober 1894
Die Lichtherz-Söhne gründen in Paderborn eine Fabrik, wo Arbeitsschutzkleidung hergestellt wurde.
(Infos durch Gabriele Lichtherz, Umbachsweg 21a, 34123 Kassel, Tel. 0561-5280615, am 17.09.2000)
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St. Wendeler Volksblatt, 25.04.1889:
"Unterzeichneter empfiehlt eine schöne Auswahl fertiger Schürzen in allen Größen, sowie blauleinene Jacken und Hosen, Halbtuche für Sommeranzüge, sehr schöne Dessins, Hemdenflanelle, Blauleinen und rohen Nessel, sowie seine selbstverfertigten Strickgarne zu billigen Preisen.
Um geneigten Zuspruch bittend, zeichnet
Achtungsvoll
J.B. Lichtherz"
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St. Wendeler Volksblatt, 28. Mai 1889:
"Die Wollspinnerei u. Färberei von J.B. Lichtherz empfiehlt sich im Färben und Drucken von Leinentuch, Kleidungsstücken u., sowie im Spinnen von Strickgarn, Halbleinengarn, Schlumpfen von Wolle für Betten u. und Walken von Halbleinen.
durch meine neuesten Einrichtungen bin ich in der Lage, allen Wünschen des Publikums möglichst zu entsprechen. Alle Aufträge werden schnell und reell ausgeführt.
Um geneigten Zuspruch bittend, zeichnet
Achtungsvoll
Der Obige"
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St. Wendeler Volksblatt, 19. Oktober 1889:
"Alsweiler, 18. Okto. Herr Lehrer Lichtherz ist vom 1. November dss. Jrs. ab nach Ottweiler versetzt; an seine Stelle soll dem Vernehmen nach ein Schulamtskandidat aus dem Kreise Saarbrücken kommen."
Familienbuch Alsweiler, Seite 56:
Johann Lichtherz, Lehrer in Alsweiler von 1883 - 1889
Anfrage an Dieter Bettinger am 20.01.01
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Bezüglich des Wasserlaufes kommt im Jahre 1903 zu einem Rechtsstreit zwischen dem Bauunternehmer Peter Zeyer als Kläger und den Beklagten
- Ackerer Philipp Altmeyer
- Ackerer und Maurer Johann Pack
- Ackerer und Bäcker Jacob Lerner
- Ackerer Johann Reifer I
- Eisenbahnschlosser Johann Beyard
- Ackerer Michel Riefer und seiner Frau Angela Fuchs
- Eisenbahnwerkstättenarbeiter Johann Krämer
- Ackerer Nikolaus Ziegler, alle zu Alsfassen.
Hierbei kommt es zu einem Vergleich:
1. Der Kläger Zeyer verpflichtet sich, den Wassergraben wieder freien Abfluß in die Blies zu verschaffen und den Wasserlauf in keiner Weise zu stören.
2. die Beklagten verpflichten sich, den Graben, soweit er an Grenzgrundstücken vorüber führt, jetzt in Ordnung zu bringen und immer in gutem sauberen Zustand zu erhalten. Es wird ihnen das Recht eingeräumt, aus dem Graben zu wässern und je einem kleinen Steg aus ihren gegenüberliegenden Gärten nach den Wiesen zu haben; dergl. dürfen die Beklagten mit Ausnahme von Altmeyer in solchen Leitungen welche eine Beschmutzung des Wassergrabens ausschließen, Abwässer einschl. der Jauche nach ihren Wiesen nördlich des Grabens weiterleiten.
3. Dem Beklagten Altmeyer räumt der Kläger das Recht ein, von seinem Hausgrundbesitz nach der Parzelle 886/481 über das klägerische Gundstück zu gehen, jedoch muß Altmeyer den Weg nehmen, den der Kläger ausweist.
(weiter geht es über die Gerichtskosten und den Grundbucheintrag dieser Rechte).
Zusatz zu 1. Es wird als selbstverständlich erarchtet, daß soweit die Wasserleitung über den Grundbesitz des Klägers geht, dieser für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen hat.
1907 stellt Zeyer aus Alsfassen den Antrag, unmittelbar nördlich der früheren Walkmühle ein Wohnhaus zu errichten. Diesem Antrag wird am 12. März 1907 stattgegeben. Die Walkmühle selbst steht noch. Sie gehört offenbar schon Peter Zeyer.
Zu diesem Zeitpunkt ist der Wasserlauf der Wollmühle "örtlich verschüttet und bildet Gartenland".
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Im Jahre 1939 wird das alte Mühlengebäude, das unterhalb des Wohnhauses stand, abgerissen und durch einen Stall ersetzt, heute Teil des Balkons.
1939 gehört das Gebäude den Schwestern Anna Zeyer und Maria Zeyer (sie ist Eisenbahngehilfin). Sie wohnen dort bis 1961, als das Haus von Jakob Zeyer an Albert Dörrenbächer und Annerose Hassel verkauft wird.
Untersuchung des früheren Wollgrabens am 10. April 1993 durch Roland Geiger und Bernhard Strube, beide Alsfassen:
1. der Ursprung
es gibt zwei Überlieferungen, wo der Mühlenteich der o.a. Mühle anfangen soll. Der Lageplan, der zum o.a. Baugesuch gehört, zeigt den Ursprung des Teiches aus dem Johannesbach in der Langwies, unterhalb der Quelle, die ziemlich exakt zwischen B41 und Hütherhof den Hang hinunter abfließt. Sie mündet in den ehemaligen Mühlenteich. An der Quelle selbst stehen einige Nadelbäume, nach unten gibt es dann ein paar Hecken, das Mündungsgebiet im Mühlenteich ist extrem sumpfig. Da der Mühlenteich weitgehend verlandet ist, gibt es hier einen natürlichen Abfluß in den Johannisbach.
Da sich aber zwischen Mühlenteich und Johannisbach ein Höhenunterschied von mindestens 2 Metern ergibt, hätte zur Ableitung von Wasser in den Teich aus dem Bach der Bach aufgestaut werden müssen. Das Gefälle des Johannisbaches ist in diesem Bereich sehr gering, sodaß die Fläche des "Stausees" sehr groß gewesen wäre. Sie hätte bis hinter die heutige B41 gereicht. Dagegen spricht auch, daß sich der Mühlenteich hinter der Mündung der vorgenannten Quelle entlang eines Hóórichs (Hang zwischen zwei Geländeterassen) in Richtung B41 fortsetzt. Dabei nähert er sich immmer weiter dem Johannisbach, sowohl in vertikaler als auch horizontaler Richtung. Unmittelbar vor der B41 beträgt die Entfernung zwischen Teich und Bach weniger als 5 Meter horizontal und 1 Meter vertikal. Hinter der B41 (Differenz ca. 100 m) ist nur noch der Johannisbach zu sehen, nichts mehr vom Mühlenteich. Wir schließen daraus, daß die Ableitung unter der heutigen B41 lag, deren Übergang über das Johannisbachtal aus einem aufgeschütteten Damm besteht.
HKS schreibt im Heimatbuch _____, Seite _____, "_________", daß der Mühlenteich vom Johannisbach in Höhe der Tankfallen abgeleitet wurde. Wir vermuten, daß HKS einen zweiten Wässerungsgraben, der etwa in der Hälfte des Hanges liegt, mit dem Mühlenteich verwechselte. Dieser Wässerungsgraben läuft weitgehend parallel zum Mühlenteich und endet früher wie heute an der Straße oberhalb des heutigen Hütherhofes.
Beide Überlieferungen stimmen also nicht, der tatsächliche Punkt liegt genau in der Mitte der beiden.
2. der Verlauf
Der Mühlenteich wurde aus dem Johannisbach abgeleitet. Der genaue Punkt ist nicht zu ermitteln; er liegt unter der aufgeschütteten B41 (siehe 1. der Ursprung), Gemarkung "In der Geiswies". Er führte quer durch den unteren Teil des Hanges unterhalb des heutigen Hütherhofes (Gemarkung: In der Langwies) vorbei und passierte den Weg zur Gemarkung "Hinter der Acht", der bis ca. 1843 einen anderen Verlauf hatte (siehe 4. der Weg zur Acht). Etwa 10 Meter hinter dem Weg schlug er einen 90 Grad Bogen nach rechts und führte das Brechbachtal hinauf. Dies war notwendig, um die Höhe zu halten, da das Brechbachtal ziemlich tief eingeschnitten ist. Am oberen Ausgang des Wäldchens im Brechbachtal wendete er sich nach links (90 Grad), nach ca. 5 m wiederum nach links (90 Grad). An dieser Kehre nahm er den Breschbach auf (siehe 3. der Breschbach). Er führte jetzt aus dem Wald heraus quer über eine Wiese auf den Weg zu, die heutige Saarbrücker Straße (zwischen den heutigen Häusern __________ und ________).
Dahinter folgt er dem Hang im Gründchen bis kurz vor Hemmer's. Zwischen "Saar" und Hemmer schlug er einen Bogen nach links, unterquerte die Alsfassener Straße und führte in einem weiten Bogen hinter den Parzellen der an der Alsfassener Straße liegenden Häuser ins Mühlwiesgäßchen. Das Auffangbecken, in das er schließlich mündete, ist heute noch zu sehen. Es ist das rechteckige Grundstück vor den Häusern "Neiser","Ost" und "Schwan" im MWG. Das Wasser wurde in diesem Becken gesammelt und bei Bedarf verwandt. Es gab zwei Abflußgräben. Einer führte unmittelbar zum Mühlrad, parallel zur Hauswand der Mühle, dem heutigen Haus "Dörrenbächer" (darüber befindet sich heute der Flur des Hauses "Schwan"). Es handelte sich vermutlich um ein unterschlächtiges Mühlrad, d.h. das Wasser lief darunter durch. Der zweite Abflußgraben diente als Überlauf. Er verließ an der linken Ecke von "Schwan" das Auffangbecken, knickte nach ein paar Metern nach rechts ab und vereinigte sich hinter dem Mühlrad mit dem vorgenannten Graben. Dieser stieß dann unmittelbar zur Blies vor.
3. der Breschbach
Wie schon in 2. beschrieben, passierte der Mühlenteich unterhalb des Hütherhofes den Weg zur Acht und wendete sich dann nach knapp 10 m nach rechts in Richtung Gemarkung "In der Breschbach" (DGK 5, Blatt 8282, ca. 83,0 längs, ca. 83,6 hoch, Höhenlinie 280). Im Gelände ist er sehr gut zu erkennen, ebenfalls der Wall unterhalb, der durch Aufschüttung des Erdaushubes erzeugt wurde. Der Teich drang am nördlichen Rand in das Wäldchen ein, schlug ca. 5 m vor Erreichen des oberen Waldrandes einen 90-Grad-Bogen nach links und nach weiteren 5 m einen weiteren, ebenfalls nach links. An dieser Stelle nahm er den Breschbach auf. Während dieses Weges ist der Mühlenteich als Rinne im Boden heute noch gut zu erkennen, auch die Knickstelle. Er verließ den Wald am unteren Rand und setzte sich geradlinig durch die angrenzende Wiese fort. Dieser Teil ist heute ganz verlandet, jedoch kann man anhand der Bodenformation den Graben im Gelände noch gut erkennen und verfolgen. Dies wird stellenweise auch durch die Grasarten erleichtert, die im Grabenbereich wachsen.
Der Breschbach entspringt einer Quelle im Militärgelände und staut sich in Cettos Weiher, fließt durch die St. Anna-Wies, unterquert den Fahrdamm der B41 und durchfließt die Gemarkung "In der Breschbach". Auf seinem Weg nimmt er diverse Quellen auf: eine in der Adamswies, eine im "In Wallenborn", vier "In der Breschbach". Er durchquert das schon beschriebene Wäldchen ziemlich genau durch die Mitte und fließt dann auf geradem Wege bis zu seiner Mündung in den Johannisbach kurz vor der heutigen Saarbrücker Straße. Während dieses Wegs befindet sich das Bachbett dort, wo es hingehört: an der tiefsten Stelle des Bachtales. Dieser Lauf wurde verändert, als der Mühlenteich für die Mühle im Mühlwiesgäßchen angelegt wurde.
Sobald er in das Wäldchen eintritt, beschreibt er einen Bogen nach rechts, durchquert in einer leichten Rechts-Schräge den Wald - genau im Bett des alten Mühlenteiches. Beim Austritt aus dem Wald verläßt er dieses Bett abrupt, biegt in einem 90 Grad-Winkel nach links und stößt wieder auf sein altes Bett, das er vor Anlage des Mühlenteiches hatte.
Johann Wachter, der den Mühlenteich anlegte, hat hier überlegte Arbeit geleistet:
Der Mühlenteich sollte das Wasser des Breschbachs aufnehmen. Dafür gab es zwei Optionen:
1. der Breschbach, der aufgrund der zuführenden Quellen einiges an Wasser führte, stieß geradlinig auf den Mühlenteich. Hierbei muß entweder die Wand des Mühlenteiches verstärkt werden, weil sonst die Gefahr besteht, daß das einströmende Wasser im Laufe der Zeit die Wand ausspült und schließlich zerstört. Oder es wurde ein Wehr errichtet, um bei starkem Wassergang im Breschbach eine Möglichkeit zu haben, überflüssiges Wasser abzuleiten (es wäre dann in das alte Bachbett geleitet worden). Damit wäre aber auch Wasser aus dem Mühlenteich selbst abgeleitet worden.
2. der Breschbach mußte umgeleitet werden.
Dies geschah auch. Bereits einige Meter vor dem Aufeinandertreffen von Breschbach und Mühlenteich wurde das Breschbachbett schräg nach rechts verlegt, sodaß es auf den 2. Knick des Mühlenteiches traf, der hier wieder Richtung Johannisbach abbiegt. Der Breschbach floß somit voll in den Mühlenteich hinein. Das alte Bachbett oberhalb und unterhalb des Mühlenteiches, hier bis zum Austritt aus dem Wald, wurde zugeschüttet. Das Problem des überschüssigen Wassers löste Wachter damit, daß er am Waldausgang einen Überlauf, vermutlich in Form eines kleinen Wehres anlegte. Das überschüssige Wasser floß dann nach links in das alte Bachbett.
Nachdem der Mühlenbetrieb eingestellt worden war und der Mühlenteich nicht mehr benutzt wurde, ließ der damalige Eigentümer der Mühle den Mühlenteich verlanden. Das Gelände, auf dem sich der Mühlenteich befindet, gehörte ihm nicht oder nur zu einem geringen Teil. Für die anderen Teile mußte er wohl Pacht bezahlen; hinzu kamen die Steuern für die ganze Anlage.
Den Ablauf des Breschbaches gestaltete er wie folgt: Er entfernte das Überlaufwehr am Austritt aus dem Wäldchen und kippte den Mühlenteich an dieser Stelle zu. Das Wasser floß nach links in das alte Bett und von dort Richtung Johannisbach.
So, wie es auch heute noch der Fall ist.
4. der Weg zur Acht
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