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Wolfersweiler - Steegener Mühle

 

 

US 8. 1357 Pfingstwoche.

 

Pastor und Kellner Hug, sowie die Brudermeister der Pfarrei St. Wendel bestätigen einen jährlichen, am Lichtmeßtag fälligen Zins von 1 Pfund Wachs, den der Inhaber der Mühle zu Stegen an Junker Ulrich von Volmarstbach und seine Erben zu zinsen hat.

 

US 13. 25.7.1360.

 

Die Brüder Arnold und Jacob zu Odenbach verzichten zu Gunsten der Frühmesse in der Magdalenenkapelle zu St. Wendel auf die Mühle zu Stege bei Wolferswilr.

 

US 55. 19.12.1449.

 

Odeln Hans von Wolfersweiler und seine Frau Cristin pachten von der Kirche zu St. Wendel die Mühle zu Stege, genannt Herlinger Mühle.

 

US 58. 17.12.1451.

 

Die Brudermeister der kirche zu St. Wendel verpachten dem Odelenhansen von Wolfersweiler und seiner Frau Cristen die Mühle zu Steg, genannt Herlynger Mühle.

 

US 82. 10.7.1483.

 

Siegelman von Ottyngen und seine Frau Getze pachten von der Kirche zu St. Wendel die Hürnüngsmühle (Herlinger Mühle).

 

 

K 1 1539 Seite 211.

Die Horlinger Mühle zu Stegen ist verfallen und vergangen und sind etliche Wiesen und Felder verliehen für 12 alb.

 

B 1

8.7.1590. Seite 58.

Urteil des Amtmannes von Lichtenberg, Wolffgang Blick, im Steit zwischen der Kirche St. Wendel und den Einwohnern von Wolfersweiler: Die Beklagten sollen der Kirche für das Gütlein Heerßmuel Zins zahlen, die Kirche aber soll nachweisen, daß ihr diese Mühle gehöre.

 

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Pfarrarchiv

Kirchenrechnungen 1600 K 4 Seite 1 bis 76.

 

Seite 1.

Kirchenrechnung zu St. Wendalin von Johannes Bap tiste des Jahres 99 bieß auff Johannis des Jahres 1600.

 

Seite 8. Inname Geldt auß den Muellen.

 

die Bürger müel zue Altzfaßen 5 R.

 

die Müel zue Breiten 2 1/2 R.

 

die Harreß müel zu Steg 12 alb.

 

die Müel zu Hütigwlr. 1 R 2 alb.

 

Die Einnahmen betragen 9 R 2 alb.

 

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Landeshauptarchiv Koblenz

Bestand 24 Nr. 1051

 

Ich Johannes Von Gottes gnaden Pfaltzgave,

bey Rhein-Herzog In Bayers _raue Zu Veldentzen

und Sponheim, bekennen und thun kundt, hiermit

für uns, unsere Erben und nachkommes, daß

wir unserem Underthanen und leibs angehörigen

Heinrich Schwartzen von Lichtenberg uff st_cki bey

uns beschehen underthenig anhalten und bitten

gnedig Zu gelaßen, und bewilligt haben, daß er

fr sich, und seine Erben, eine mahl Mühl mit

einem gang, an den waßerfall die Freyß ge-

nandt, uff dem Aaßweiller Triesch bey dem

Bruelgen Pfull, Zwischen Aaßweiller und

Steegen,  In unserem ampt Nafelden gelegen

uffrichten, und bauen möge, also, und derge-

stalt, daß er solche Mühl uff seinen selbst

Eigenen Costen und gentzlichen ohne unser, od.

unserer Erben und underthanen Zuthun uff-

bauen solle, was auch dieselbe als auffer-

bauwen ist, soll er und seine erben, dieselbige

mit dem lauffenden geschirr und aller zu

gehörde, In guetem west_tlichen Bauwe

und besserung alß erhalten, und solche gar In

keinen abgang kommen zu laßen, sondern der

gebur handt haben soll, damit deme Jenigen

so wohl unsere, als frembder Herrs unterthanen

die bey Ime mahlen laßen werden, und Zu

anderen mühlen nicht gebandt, gut und Recht

 

(Seite 4)

schaffen, auch befurdersamb gemahlen werden, und

er auch seine Eben, nach gesetzteren Pacht, desto

beßer heraus geben mögen. Er soll aber auch

in allweg die Mahl gäste mit dem Malter

nicht ubernemen oder sie uber fortheilen, sondern

einem Jedenn sein frucht zu nutz und guet mahlen,

und sich an dem geordneten molter, nemblich

von Jedem Malter, daß Jenig so die Zunft ord-

nung vermag, und nicht mehr Zu nehmen gemegen

laßen, und sich der maßen Verhalten, damit

man mit billigkeit uber ihren Zue Clagen nicht

ursach habe, auch die Mähler so Zu andern unsern

umbliegenden Mühlen gebannet, von denselben

nicht an sich Ziehen, oder abwendig machen, Er

soll auch diese Mühl wan sie er bauwet ist

ohne unser, oder unserer Erben, vor wißen

und bewilligung, nicht verpfenden, verkauffen

viel weniger in andere wegen beschweren, od(er) ver-

eußern, sondern da Je solche verkaufft werden

müße, soll sie unß und unsern Erben Zuvorderst

angebotten und In billigem werck verändern

gelaßen werden, alles bey vermeidung unserer

und unserer erben unnachläßigen straff, auch

verlust dieser unserer Jme gegebenen Erbbe-

ständtniß,   Dargegen soll obgedachter

 

(Seite 5)

Heinrich Schwartzen, und seine Erben, uns und

unseren Erben, Järlich uff Martini, und

darmit uff Martini dieses Acht und Neuntzigsten

Jahrs anZufahren, In unserer Kellerey und

Hauß Nofelden, Zu einem bestendigen Erb

Pacht, ohne unser Zu thun, Costen und Schaden

liefferen, fünff malt(er) Frucht halb Korn und

halb Habern, gueter dürrer trückener frucht

kauffmanß guet und Nofelder maßung

und soll dieser Pfacht wie obstehet uff necht

künfftig Martini, dieses Acht und Neuntzigsten

Jahrs, daß erste mahl, und also furters, alle

Jahr bestendiglich und erblich gelieffert

werden, und damit wie solches Pfachts und

erblichen, mühlen Zienß, desto gewißer und hab

haffter sein, so hat vorgemelter erbbe

stender, fur sich und seine Erben nicht allein

angeregte Mühl mit Jrem lauffenden ge

schier, und aller beßerung, zu einem Rechten

warhen Underpfandt eingesetzt, sondern auch

deßwegen, Zu nach mehrer Versicherung, zu Recht

wahren burgen gestelt, Lauwers Jacoben, Und

Kargen Micheln beye Jnnwohner Zu Wolffers

weiller, also und dergestalt wan er bestend

an entrichtung des Järlichen Pachts oder Zienßes

seumig sein würde, daß als dan wie bemelte

 

(Seite 6)

Zwen Bürgen an all Jrem hab und gueters an Zu

greiffen, und waß unsers außstandts halben

an Jnen Zuerholen, gut fug und macht haben

sollen, so lang und viel biß wir deßelbigen

durch uns vergnügt sein werden. Jn maßen

so die burgen das an Eydts stat gelobt

haben, Jn demfall Burgen Recht zu leisten

Jnmaßen unß dan auch wan dem bestender

deßwegen ein Reuerß (Revers) ubergeben worden,

deßen Zu Urkundt haben wir unser Rechen

Cammer Secret, an diesen brieff wißentlich

henkgen laßen, dergeben ist uff den 20ten

Monats Tag Februarii Anno Christ 1598

 

(ohne Seitenzahl)

 

Mühl zwischen Steeg M: und Aßweiler belegen betr.

 

Obig Wolffers weyller Zwischen Steegen undt

Aaßweyler ist Von alters eine Mühl

gestanden, welche Vermög der Nohefelder

Jahrs Kellerey Rechnung fol: 76. b. Palmes

bästen zuestendig geweßen, Undt anno

1604. Von selbigem Zue Pfacht entrichten

hab. 2 m(al)t(e)r Korn 2 faß Habere, besagte

Mühl ist vorm alten Krieg Verfallen

undt innerhalb 50. odter mehr Jahren

nicht in elle geweßen, also auch nichts

gebrahct. Undt findten sich keine Erben

auch keine gueth dar Zue alß 2 kleine

stückelger Grumetz nechß bey der Mühle

darvon di eine ohnlängst versetzt.

 

Nun were Hanß Me_ssen Cuntz Zue Gimb=

weyller nicht Ungeneyget besagte Mühl

vor seinen Ältesten Sohn Johannes Cüntzen

annoch ledigen standts wieder Uff zu richten

wann Ihme gen. Herrschaft solche eygenthumblich

uff zu bauen ___ Vergönnthen, Undt

ob er die versetze Stücklein grumeth wieder

ermögte läßen, begehrt wegen der Uffbauung

2. Jährigte freyheit der pfachts

Die folgende Jahr werde Zwar Ihme etwas

weil Er mehr nicht entrichten alß 6 faß

Korn 6 faß haber St: ½ th an gelte.

 

Seint der orthen nemglich steegen undt

Aaßweyller aber d wonhäußer nicht

vorhanden und steht die Mühl gantz alleine

Werde besorglich anoch Zue Zeiten schwerlich

beßer ahnZuerbringen. Waß darin

weiter Zue thun, berechet Uff _gantz

Verhalttungs befelch. Lichtenberg

Am 29ten Mertz 1684

 

_eyßer Keller

Seite 55

 

An den Keller Le_Z__

zu lichtenberg

 

wann Hanß Mertzen Küntzen zu

Gimweiler die von 50. Jahren

darnieder gelegene Mühl

Oberhalb Wolffersweyler

zwischen Steeg und Aaßweiler

für Herrn __ Johann Cüntzer

wiederaufbawen u: eigentümblich zu besitzen gedenkt,

woher nochmal zu _entigen, ob

Er nicht wenigst an die Geltt

des alten Pfachts so da gewesen 9. Mtr halb korn u: haber zu behandlen

wehre, da er dann schrifftlich

darumb selbsten suppliciren,

der _ fals weg bo_. kellner

Joh. Seb. Reyser auch, wann

von - sein Vohrhaben, damit fest stellen - an wen - auch wie

hoch das wiesen stücklein

versetzt, doch noch Unter

wachsen seye, berichten und

schleunig _ ordnung erwarten

könnte

___ 5. April ao 1684

 

(den Rest kann ich nicht lesen)

 

 

(Seite 59)

ST:Mfeck ??? 8. Aug ao 1684

Hanß Martin Cuntzen Sohn zu Gimbweyller Jo=

hannes Cuntzen ist die Vorhabende Mühl zu Gimbweyler

dergestalt Vergönt worden, daß er wegen solcher

Ufferbauung 2. Jahr freyheit undt folgende 8. Jahr

Jedes 6. faß Korn 6. faß Haber und ½ Rthlr.

ahn geldt nach Verfließung des 8. Jahr Jedes Zahlen

solle; 1 mtr korn .1. mtr haber undt 1 R. ahn

geldt Undt weilen selbige ein pletschmühl welche

auß mangel Waßers Sommer Zeithen wenig mahlen

kann, were Er ohnmaßgeblich nach Verfließung der

letztern 8. Jahr ohne fernere anmeldung bey dießen

gesetzten gefaht Zu laßen. Lichtenberg

den 7ten August 1684

 

Reyßer Keller

 

darnach ist also der

Ufsatz zu befördern

ut supra

pkto Jhzbg

 

Seite 75

 

Extract

Nohefeldter Kellerey Rechnung

 

Nota: Palmen Basten Mühl zu Steegen, welche Hans Becker zu Wolfersweyler Anno 1604 in handen gehabt, Undt wie fol. 196 in selbiger Rechnung zu sehen 2 mtr. Korn 2 mtr. Habern ao 1634 fol. 70 aber 2. mtr. 4 faß korn und 2 mtr. 4 faß habern, ist abgebrandt.

 

NB: Mertten Cüntz Verlangt daß in der Bestandnuß möchte eingerumbt werden

1. daß der bestandnuß brieff Uff Ihn den Vatter Mertten Cüntzen gerichtet werde

2. daß die wordt möchten geändert werden, daß es Von diesem keine Herrschafftl. Mühle sondern eine Erben Mühl geweßen, wie im obigen Extract zu sehen

3. sagt Mertten Cüntz Er hette in gegenwarth H. E. Direcotris mehr nicht Versprochen alß nach Verfließung der 8. Jahr einen beständigen Pfaht, nemblich 1. mlr korn. 1. mlr. Habern undt 1 R. ahn geldt, und daß Er anderst selbe Uffzubawen nicht gedenke.

4. Beschwehren sich selbe Leüthe wegen des Tax geltts wollen die beständnuß brieff nicht lößen.

 

Reyser, Keller

 

(neben 3. steht am Rand: Ist corrigirt, demnach nun anders zu fertigen)

(neben 4. steht am Rand: Refribatur: ob dieser Bestandbrief nun wohl 5. oder mehr mahl habe geschrieben.

S: Vihl Zeit darzu angwendet worden nicht, so ja nicht umb sonst zu begehren, doch ____g___ mit Ihrer noch billigkeit handlen

 

Lichtenberg d. 30ten August 1684

Nohfelden (?) 2, 7bris ao 1684

 

(unterschrift nicht lesbar)

 

 

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Landesarchiv Speyer, Bestand Zweibrücken, Nr. 295/3 "Nr. 341 Beschreibung derer Mühlen im Amt Nohefelden"

 

Steegen Mühl

 

Die sogenannte Steeger Mühl unter Answeyler liegt ½ Stunde auf diesem nehmlichen Wasser der Freyß hinaufwerts, ist dermahlen in gutem Standt so wohl Über= des Wasserbaw, führet ein oberschlichtig Rad und ganz ohne angehengten Ceilles nach ahlkoben oder Kasten, kann das gantze Jahr mahlen, ohne in großer Hitze still zu halten, fängt das Wasser in offener Bach mittelst eines geschirren=(?) und mit Steinen zugeworffenen Wehrs, und führet solches durch einen 550 Schu langen, oberen= und 60 Schritt langen unten graben, ohne fernere Wasserleithung

 

ad 4

Bey deren Erbauung hat sie 5 Met. Frucht, Halb Korn und halb Haber;  übernommen welche 1608 ad 3 Malter moderiert, 1627 aber wiederum auf 5 Malter erhöhet, und daVor die ___mahlige Junkerische Leibeigenen Zu Eitz= und Anßweyler Zu banngäste, daZugethan erordnen, in dem darauff folgten 30. jährig=Verderblichen Krieg ist diese Mühle, gleiche die meiste in hießigem Amt, in genzlichen Abgang gekommen, Zu Ende Vorigen Seculi aber wiederum in bau und angengl. in temporae undt lztl. 1696 Von Martin Cüntzer Zu Gimbweyler in Erbbestand genommen, und darauf 1 th. geld. 1. Mlt Korn und 1 Mlt Haber gelegt, 1722 aber zu dieser Mühle die hiesige Leibeigenen Zu Answeyler alß Banngäste geschlagen und das phacht auff 1 th, 2 Mlt. Korn und 1 Mlt. Haber erhöhet worden.

 

ad 5

Wie Vorgemelt, so seyend dermahlen nur die hiesige Leibeigenen zu Anbesagter Zu dieser Mühle gebannet, derer an der Zahl 6. seyen.

 

ad 7

Gespart, weilen alle Unterthanen hiesiges Ambts gebannet seynd.

 

ad 8

Wie keinem anußerhalb Landes Zu mahlen erlaubet, wiederum die Nachbahrschafft dergleichen auch nicht gestattet.

 

ad 9

zuWan 30. Mähler beyderley geldung nehml. halb Korn und halb Haber

 

11 et 12

Gespart

 

ad 13

Nachdem Michel Cüntzers Wittib Vorige besitzerin dieser Mühle ihre Haußhaltung 1717 (1707?) über= und ihren Kindern das Vermögen Zutheilen gegeben, so ist diese Mühle Michel Cüntzer, einem ledigen Menschen Zu Looß gefallen, und hat darüber noch keinen Erbbestand. Weilen Er keine anderen Nahrung als diese Mühle hat, so praetendirt Er auch die frohnd  frey sich zu geniesen, sonsten aber keine unilitaten.

 

ad 14

Scheuer und Stallung und ein klein Stückchen wies, so in das hofgering gemessen, und ein stück wies unterst der Mühle

 

Die Mahlmühle Zu Steegen genannt, sambt dem grummet, gerten und Hoffgering daran, einseits oben der flüßgen, unden der gemeine weeg, stost unten an die bach, oben an das Anßweyler Land, helt die Morgen Maaßung 51 ruthen

der Grummet unter Vorbeschriebener Mühle ist uff den Anßweyler bann wießen gelegen, einseits unterst die Bornwieße, oben gemeine Anßweyler ausland, helt 75 ruthen

Summa 1 Morgen 33 ruthen

 

ad 15

Gleichwie aller orthen hiesigen Ambts, das 16. theil wies sonsten nicht, und hat gnädigste Herrschaft keine besonderen praerogatio

 

ad 16

Man findet nicht, daß jemahls ein anderer Molter gebräuchlich geweßen

 

ad 17

die 2 Mühlsteine seynd Vom Erckenrech (?) und Hirstein, woVon der erste noch 8. und der andere 1 Jahr gehen

 

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Müller und ähnliches:

 

25.7.1360  die Brüder Arnold und Jacob zu Odenbach

 

19.12.1449 Odeln Hans von Wolfersweiler + Ehefrau Cristin pachten

 

10.7.1483 Siegelman von Ottyngen und seine Frau Getze pachten

 

1539 die Horlinger Mühle zu Stegen ist verfallen und vergangen

 

1598 errichtet durch Heinrich Schwärtges von Lichtenberg

 

1627 Bast Rihm

 

danach brennt die Mühle "im Krieg" ab und bleibt fast 50 Jahre wüst

 

1684 Hanß Martin Cüntzer, Gimbweiler, baut wieder auf

 

danach: Sohn Johann Cüntzer

 

21.09.1708 Margarethe Cüntzer und 6 Kinder; Ehemann vor acht Jahren gestorben. Mühle geht sehr schlecht wegen starker Konkurrenz.

 

1722 Michel Cüntzer, Asweiler

 

1741 seine Witwe Barbara

 

1744 Johann Nickel Küntzer, lediger Müller, erhält die Mühle von seiner Mutter

 

1759 Nickel Küntzer ist tot, seine Wittib Anna Margaretha heiratet zum 2. Mal

 

02.09.1775 Ludwig von Blon (?), Ehemann der Küntzer-Witwe, ist ein Müller aus Asweiler

 

Das Ehepaar nimmt Wendel Seibert, Sohn von Christian Seibert aus Asweiler, in die Mühle auf. Er heiratet Maria Margaretha Küntzer, die Tochter des toten Nickel Küntzer.

 

Damit einverstanden erklären sich:

Michel Küntzer, Gehweiler

Nickel Küntzer, Zweybrücken

Peter Küntzer, minderjährig

 

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