Lieber Bruder!
Daß ich weder lüderlich noch faul gewesen bin, da für bei-
liegende Zeugnisse. Die Abschrift stimmt mit der Urschrift
überein, wovon ich dich überzeugen werde, wenn ich einmal
werde wieder nach Trier kommen.
In Betreff der Ausgaben von vorigem Semester bemerke ich
folgendes an. Sie waren für Köln. Rtlr
die Miethe monatlich 7
Mittagessen für uns beide monatlich 10
Stiefelputzer 1
Frühstück und Abendessen zusammen 55
Bücher 14
Collegien 80 bthr
Schneiderrechnung 11 bthr
Vorschuhen von 4 Paar Stiefel, Wäsche u sonstige Ausgaben das Uebrige
Von Miethe, Kost und allem wo für bestimmte Taxes sind,
bekommt man natürlich keine Rechnungen, und wir haben
auch keine Quittungen genommen. Die Bücher= und Schneider-
rechnung aber und die vom Frückstück etc habe ich noch, und ich
würde sie mitgeschickt haben, wenn nicht die vom Morgen- und
Abendessen eine ganze Composition wäre und sie also nicht
bequem eingelegt werden kann; ich werde sie aber mitbringen,
wenn ich wieder nach Hause komme.
Davon blieben nun zu bezahlen übrig die 11 b(erliner) th(ale)r, für den Schnei-
der und 34 bthr Collegiengelder. Meine Ferienrechnung von 18 bthr
kam noch dazu, und weil wir in ein anderes Speisehaus gehen
mußten, auch 5 Thlr für einen Monat Mittagessen für mich.
Beim Antritt dieses Semesters waren also gleich 68 Bthr zu
zahlen.
Dazu schicktest du uns 40 Bthr. Von diesen nahm ich 18 für die
Kleiderrechnung, 11 für den Schneider, 5 für’s Essen, und 6 hiesige
Thaler für einen Monat Mittagessen des Nicola im neuen Speise-
hause! - Die 34 Bthr Collegiengeldes waren damit also noch nicht
entrichtet. Ich wurde eingeladen, und auf meine Erklärung
daß ich sie unmöglich jetzt begleiten könnte, daß ich es
[die letzten Zeilen kann ich nicht entziffern]