Schriftzug

St. Wendel - Breiten Neumühle

heute Neumühlenweg 92

 

US 1. 27.10.1304.

 

Thylemann, genannt Hudestoch, läßt seine Ansprüche auf die St. Wendelinsmühle in Breiten fallen.

 

das Original oder nur eine Kopie davon überhaupt schon mal zu Gesicht bekamen.

 

Die Originalhandschrift wurde am 27. Oktober 1304 vermutlich in Tholey auf Pergament ausgestellt und enthielt ursprünglich zwei Siegel, das des Ausstellers und das des Abtes von Tholey, die aber beide abgeschnitten wurden. Die Urkunde befindet sich als US1 in der Urkundensammlung des St. Wendeler Pfarrarchives. Im Jahre 1993 ließ Pastor Rudolf Gerber aus Bernkastel-Kues die Urkunde photographieren und Studiendirektor Gottfried Kortenkamp aus Wittlich abschreiben; Herr Kortenkamp fertigte anschließend ein ausführliches Regest (Inhaltsangabe der Urkunde) an.

 

Hier zunächst die Abschrift der Urkunde, entnommen aus Rudolf Gerbers Band 27, "Urkundensammlung des Pfarrarchivs St. Wendel von 1304-1417", erschienen 1993 in Bernkastel-Kues.

 

"Universis presentes litteras inspecturis aut legi audituris ego Thylemannus dictus Hudestoch cupio esse notum, quod omnis controversia seu discordia, que vertebatur seu verti presumebatur inter me ex parte una et parrochiales sancti Wandalini ex parte altera super molendino sito aput Breyteyn dicto molendium beati Wandalini apud Tholeyam, Treverensis dyocesis, dominica proxima ante festum omnium Sanctorum in monasterio beati Mauricii ibidem astantibus pro dictis parrochialibus Conzone dicto Rentere, Baldemaro magistris ipsius parrochie, Waltero de Balterswilre, Alberto de Alzazen, Johanne genero Filemanni, Nibelungo et Folmaro pistore de sancto Waldalino, qui missi fuerunt communiter ab ipsa parrochia cum magistris confraternitatis prenotatis est sedata finaliter et decisa sub hac forma videlicet:

 

Ego Thy(lemannus) Hudestoch dictus recognovi, recognoscens etiam hin hiis scriptis publice me nummlum ius omnino habere in ipso molendino, quod allodialiter beato Wandalino attinet, et preter omnem censum seu servitium, quocumque nomine censeatur, renuntiavi, preterea renuntians expresse cum effusticacione pro me et meis heredibus omni iuri hereditario, quod michi vel eis in eodem molendino sancti Wandelini, Metensis dyocesis, hactenus presumpi seu credidi competere quoquo modo, promittens sub religionis fide et iuramenti prestiti coporalis me nil ulterius contra huiusmodi renuntiationem attemptare, fraude et dolo penitus circumscriptis.

 

Huic renuntiationi et obligationi interfuerunt, viri religiosi cum viris strenuis ac honestis, videlicet Hugo prior, Emecho celerarius, Folmarus custos claustri de Tholeya, Ensefridus burchgravius, Johannes dictus de Blisa, Thylemannus dictus Pyrtinis, milites, Ensefridus dictus de Linda, armiger de Xonenberch, et Wilhelmus miles de Sutra cum pluribus aliis fidedignis.

 

In cuius rei testimonium evidens et munimen sigillum honesti viri domini Folmari, divina patientia abbatis claustri de Tholeya prenotati, ad preces meas una cum sigillo meo hiis litteris est appensum.

 

Et Nos F(olmarus) abbas prefatus asserentes premissa omnia et singula esse vera, ad instantiam et diligentem requisitionem Th(ylemanii) prenarrati sigilum nostrum huic instrumento duximus appendum.

 

Datum anno domini M°.CCC° quarto, in vigilia Simonis et Jude apostolorum."

 

Mit Hilfe eines Latein-Deutsch-Programmes, das einzelne Worte übersetzen kann, sofern sie in korrektem Latein vorgegeben werden, habe ich die ersten Zeilen ins Deutsche übertragen:

 

"Allen, die diese Buchstaben gegenwärtig einsehen oder vorgelesen hören, wünsche ich, Thylemannus, genannt Hudestoch, daß sie erfahren, daß alle Kontroversen oder Zwietrachten, die bestehen oder bestanden zwischen mir einerseits und den Pfarrleuten von St. Wandalini andererseits über die Mühle, die bei Breiten liegt und Mühle des Heiligen Wandalinus genannt wird, gelegen bei Tholey in der Diözese Trier, ..."

 

Doch lassen Sie uns dem Regest von Herrn Kortenkamp folgen, der sich - sofern ich das beurteilen kann und mir von anderer Seite bestätigen ließ - sehr genau an die Vorlage gehalten hat:

"1304 Oktober 27.

Thylemann genannt Hudestoch bekundet, daß der Streit und die Zwietracht zwischen ihm und den Pfarrleuten zu St. Wendel wegen der Mühle zu Breyteyn (Breiten), genannt St. Wendels Mühle, Diözese Metz, gelegen bei Tholey, Diözese Trier, am Sonntag vor Allerheiligen (25. Oktober) im Kloster St. Mauritius zu Tholey endgültig beigelegt und entschieden worden sind.

 

Für die Pfarrleute waren anwesend:

=> die Kirchenmeister Konrad (Conzo) Rentere und Baldemar,

=> außerdem Walter von Baltersweiler,

=> Albert von Alzazen,

=> Johannes, der Schwiegersohn des Filemann

=> Nibelung und

=> der Bäcker Folmar von St. Wendel,

die gemeinsam mit den erwähnten Kirchenmeistern geschickt worden waren.

 

Thylmann Hudestoch erklärt ausdrücklich und öffentlich, kein Recht an der Mühle zu haben, die Eigengut von St. Wendel ist.

 

Er verzichtet auf allen Zins und Dienst, gleich welcher Art, und gibt unter Eid für sich und seine Erben alle erbrechtlichen Ansprüche auf, die er bislang auf die Mühle erhoben hat oder glaubte, erheben zu können, und er verspricht Gewähr.

 

Zeugen sind

=> der Prior Hugo,

=> der Cellerar Emecho,

=> Folmar als Kustos des Klosters Tholey,

=> der Burggraf Ensfried,

=> Johann von Bliesen (Blisa),

=> Thylmann genannt Pyrtinis,

=> alle Ritter,

=> Ensfried von Linda, "armiger" (= Knappe) zu Schonenberg (Xonenberch)

=> der Ritter Wilhelm von Sötern (Sutra)

=> und viele andere

 

Siegelbitte des Ausstellers an Abt Folmar von Tholey. Dieser kündigt sein Siegel an. Siegel des Ausstellers.

Datum 1304 Oktober 27 (in vigilia Simonis et Jude apostolorum)"

 

 

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US 3. 01.02.1325.

Conrad, genannt Hubelrus, von Xomberch verzichtet zu Gunsten des Hl. Wendelin auf alle Rechte an der Xenellardes- Mühle zu Breiten.

 

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Xenellardes-Mühle

 

Xenoi (gr. = Fremde)

die sich vorübergehend in griech. Städten aufhaltenden Fremden (auch Metoken). Der Status der X. wurde durch die jeweiligen Gesetze der Gaststadt durch vertragl. Regelungen mit der Heimatstadt bestimmt. Für die X. bestand Verbot von Grunderwerb, Besteuerung kommerzieller Tätigkeiten, Schutz durch die Proxenoi (siehe Proxenie). In Sparta gab es von Zeit zu Zeit allgemeine Fremdenausweisungen (Xenelasie).

 

(Brockhaus, 552)

 

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US 64. 30.12.1464.

 

Die Brudermeister der Kirche zu St. Wendel überlassen dem Cleßgin Moller von Breiten die Neue Mühle zu Breiten.

 

US 64, Pfarramt St. Wendel

Ausfertigung, Pergament, dt. Siegel ab.

30. Dezember 1464

 

Ich Johans Durchdenwalt pfherner und pfhelger und brudermeister des lieben heilants und heiliger kirchen sanct Wendelin erkennen uffenbar und thun mengliche kont mit diesem brieffe, das ich vor mich, alle nachkomende pfherner, pfhleger und brudermeister des gemelten heilants und kierchen wegen den bescheyden eluiten Cleßgin Moller von Breitten Metzen von Orweiller selige Beymonts doichter und yrren erben zu rechter erbeschafft ewenclich verluwen hain und vlygen yene mit craifft dis brieffs des obgenanntten heillants  und kierchen maille loille mit huseonge alle yerem begrieffe und  behorionge, gelegen uff der Bliese unden zu nehst an Breitten,  die auch genant ist Breittener moille, des vorgenanten Cleßgins vatter Hanman seliger und auch dieser obgenant Cleßgin die bis here etlich vil jair alles der kirchen wegen in liongs wyse besessen, gebroichen und ingehabpt hant.

 

Da han nu die obegenant eludt und ir erben erbplich und ewenc. liche alle und eyns yecklichen jairs, nemlich in den wygennacht heil- gen tagen nehtst komendt sonder eynich lengern verzog oder indrag der gemelten kierchen pfhlegern und brudermeistern zu zyden in der kierchen gewalt und behalt zu paicht und jair gult vieher phont haller und viher maltter fruocht Triersche mais halp korne, das ander theyle habern, gutlich hantreichen, liebern, geben und be- zallen sollent, und auch (mit der beson) derren bescheydenheit, das die obgenant eludt und ir erben die genant moille und huseonge an allen muwern, giebeln, winden, deche, in und ußen, beide stain und lauffen geschier cley grois, des mit alle nust ußgescheyden, wes dar an noit ist und sin wirtt, in redlichene buwen uffrichtig sonder  einch der gemelten kierchen mugde, kosten oder arbeit dune, ma- chen und hanthaben sollent, als das die moillen nit vergencklich werde, sonder zu ewigen zyden an dem ende ein moillen sin und blieben.

 

Der mais dan die obgenant eludt des davon einen versiegelten brieff uber sich und ir erben geben, das mit eygentlichem inhalt, und ist auch berett, das die obegenant eludt noch ir erben die ge- nant moille, huesong und zubehoerde nit an ander ende versetzen,  besweren, verkeuffen, verlygen noch geben, vortter dan sie und ir  erben der als obgemelt in erbeschafft lieheongs wyse der kierchen wegen besietzen, genyesen, gebruchen und inhaben, und des gelichen salle auch ich Johans Pfhernner und pfleger vorgenant und alle an- der nachkommende pfleger und brudermeister der obgerortten kierchen wegen den obgenanten elutten und yrren erben die genant moille mit ihr huseonge, begrieff und zubehuoronge nit nehmen noch ent- werren, sonder sie by der moillen gerechtekeit, obe eynich indrag beschee, nach ziemlciher vmoge behelffen, verthedingen und hant- haben, als das sie der als vorgeschrieben in beses blieben, geruocklichen genyesen und gebruochen mogen.

 

Werre aber sach, das die obgenant eludt oder ir erben myß- hendelten, sich sumptten an der jerlichen gult und pecht oder die moillen in redelichem buwe nit hielten oder Geden, als yene von billicheit wegen und yrer verschriebonge nach, sie uber sich und ir erben gegeben hant, gebpurtt, davor got sy, so mocht ich Johans pfhernner vorgenant und alle ander nachkomende pfhernner, phleger und brudermeister der kierchen wegen die moillen widerumb nemen  und die vortter andern zustellen, verlygen und da mit thun nach allem willen ain indrag der abgenant eludt ir, irer erbennoch men- lichs von yrent wegen, yene zu mail dehein wise ungeverlich.

 

Darumb in disem sachen allen und eym icklichem punt beonder sollent gentzlich vermyettenhier von gedain, uß und abgescheyden sin alle argeliest und geferde, und des zu eyme warehem urkunde so han ich Johans Durchdenwalt phernner und pleger vorgenant der obgemelten heiligen kierchen eygen ingesiegen an disen brieff ge- hangen, alle obgeschrieben dinge zu ubersagen, der gegeben und be- scheen ist uff sontag nach des heiligen Crist tag in dem als man schreibe nach gebpurt Crist unsers hern dusent viherhundert sech- zhig und vieher jair.

 

 

(entn.: Urkundensammlung des Pfarrarchivs St. Wendel, Band II, v. Rudolf Gerber, Bernkastel-Kues, 1993)

 

siehe auch Bestand Neumühle

 

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B1

1464; 1495

Seite 128 - 136. Übertragung der Mühlen zu Breitten, Urweiler und Nohfelden an die St. Wendeler Kirche .

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(LHAK) St.A. 1 C 12000

6.1.1465

Kirchenrechnung, aufgestellt durch den Pleban Joh. Durchtenwalt in St. Wendel: beginnend mit dem 6.1.1465.

Blatt 5

Des Heiligen Mühlen zu Breiten und Niederweiler zu verlehnen an Weinkauf jedesmal 6 thurn.

 

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1 E Nr. 1350                Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz 

Steuergeldliste von St. Wendel und zugehörigen Ortschaften aus dem Jahr 1502

 

hynach folgt offgelett sture gelt In abt vvnd hoich gericht sannt Wendelin durch Ambtmann Scholtes Scheffenn vnd Buddel daselbst vffgelegt vnd angesetzt worden   Anno 15zwey

 

zu breyttenn

 

item Michaell                     4 albz

item hoffmans jeckell          1 ort eyns rh guld

item schnyder clese           1 ort eyns rh guld

item heyntz kammer           3 ort eyns rh guld

item thonig mulner             1 ort eyns rh guld

item schutzgin                            ein halben rinschen gd

 

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B 6, Seite 614 - 633

 

Extractus und erklärte Beschreibung gezogen an der Uhralten Schrifft, renovirt 1609 durch, und in ustand aller Vorsteher Beambter und sonsten darZu beorderten Herrn.

 

626

 

Mueln so der Kirchen Eygenthümblich

Zustendigh, im Ambt St. Wendelin

 

Item die Muel in der wiesen bey Breiten, ist Erblich Verlauwen, Umb eine gewissen Phacht, dieselbe hat Jetzmals Georgh APPelmann Müller, gibt Zu erbphacht Järlichs darauß ahn gelt ------------ 2½ F. Sto___ In a__ beiderley frucht halb Korn Und halb Haber Zusamm 4 ___ frucht

 

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Seite 78

Hans Müller vor der Fels und Bürge Mattes Jakob gehen gerichtlich gegen Jörg Müller (Georg Appel, Neumühle) in der Wiesen vor, wegen 7 R.  Beklagter bittet um Aufschub bis Ostern.

 

Seite 141

Samstag, 28.8.1610 hat Hans Felß Müller Jörg Appelman angehalten wegen 2 R 19 1/2 alb Unkosten. Dieser bittet um Aufschub bis Ostern.

 

Seite 141. ...

Zeugenverhör: In der Angelegenheit Theobaldt Müller, Hans Holtz, wegen der Anschaffung und Bürgschaft der Mühle.

 

 

 

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A 33, 1611

Seite 182. . ...

 

Am Montag, 20.2.1611, ist Theobalt Müller und dessen Bürge Matteis Clain gegen Matteis Clausen und Baltes Hans vor Gericht; Hans Baltes ist der Bürge für Georg Appel, Müller der Neumühle.

 

Der Kläger bittet wegen des Verkaufs der Mühle auf der Wiese zu Breiten um die fällige Bezahlung.

 

Seite 183.

 

Der Beklagte ist geständig, bittet aber um Aufschub.

 

Theiß Weber und Johannes Wurst, beide alte Büttel, bringen vor, daß bei ihnen noch folgende Posten offenstehen:

 

von Georg (Appel) Müller an Herrenfrevel, Tagrecht und Gerichtlichen Unkosten, Ausstände von Theiß Weber zu 8 R 8 alb 2 Pfg;

 

Desgleichen ist (Georg Appel) der Kirche an Pacht von derselben Mühle von Weihnachten 1610 noch 9 fas Korn, 2 mlt. Hafer und 2 1/2 R schuldig.

 

Georg Appel Müller ist geständig.

 

Gerichtsbeschluß: Die Bürgen haben Theobald zufrieden zu stellen und die Mühlenpacht zu hinterlegen. Und weil die Mühle durch Verfall des Mauerwerkes, erneuert werden muß, soll der Müller Georg (Appel) bis Halbfasten die Mühle wiederherstellen lassen, sonst wird die Mühle gepfändet.

 

Seite 404. Freitag, 9.12.1611. Baltes Hans und Niclas Bohl als  Bürgen von Jörg Müller (=Georg Appel) haben wegen der Kirchenmühle 11 1/2 R und 2 mlt. Hafer (je für 4 R), dann die Pension an Maria Schrötig von 32 R Hauptgeld sowie 11 R Unkosten, zu zahlen.

 

Der Beklagte gesteht die Schulden und bittet um Dilation (Aufschub).

 

Bescheid: Bis Weihnachten hat der Beklagte die Mühle zu räumen und die Schulden zu begleichen.

 

A 42, Seite 257.

Und Storren Hans gibt ihre Rechte zu Haupersweiller und Seitzweiller und zwei Felder samt das Recht, das sie mit Sauren Erben teilen, ausgenommen den Grommat bei Müller Theobalds Mühle, die Claß Cronnen Erben in Tausch haben.

 

 

K 7 Seite 335-417; KM 6 K 7, Seite 401-439.

1615/1616

Nachdem Georg Müller (Georg Appel) die Mühle "bauerbeß" veröden ließ, wurde sie wieder aufgebaut und an Hans Holtz übergeben. (KM S.407) Das Baugeld beträgt 66 g 25 alb. (S.383)

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Hochgerichtsakten aus A 42

 

A 42 Seite 325 bis 326 ?

Hans Holtz, zu Altzfassen, bittet den Churfürsten um Errichtung einer Mühle. Breschbach (Die Geschichte früherer Mühlen wird im einzelnen beschrieben.

 

Seite 70. Eine am 12.10.1617 beschlossenen Disposition von Hans Holtz und Ehefrau Barbara findet in der Mühle zu Breiten mit 3 Hochgerichtsscheffen, Peter Voltz, Sebastian Hautz, Hans Scherer und dem Schulteis, statt. Am 24.4.1618 ist die Disposition von Wendell Heull (Heugel) (??? beglaubigt worden ???).

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K 6 Seite 133/182

Kirchenrechnung von 1617/1618

Seite 153.

Die Mühle zu Breiten gibt 2 mlt Korn ab. Die Mühle zu Hittigweiler zählt 2 mlt.

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A 40 (?)

4.11.1623

 

Seite 429.

Der Reuter zu Baltersweiler und Backes Peter als Curator Spitz Peter sel. Kind fordern den 4.11.1623 28 R und 4 Jahre Pension zu 4 ½ R, 1 Morgen Feld aus der Cramel,für Pfand. Die Kaution trägt Clauß Schuler.

...

Hantz Holtz Lohn ist 1 R 18 alb, darin ist das Herrenrecht einbegriffen. Die Frau ist ganz ungeständig.

 

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Stadtarchiv St. Wendel, A 57, folio 38 oder A 38, S. 136-139

 

, oder

20.1.1625

 

Auf geschorenen Montag nach Fabian und Sebastian 1625 läßt Hans Holtz zu Altzfassen eine Disposition aufstellen, in der seine Hausfrau Anna ½ Teil der Kirchenmühle bei Altzfassen vererbt, da sie den halben Kauf und Bau mitgetragen hat. Die andere Hälfte steht seiner Tochter aus voriger Ehe zu.

 

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1 C 7442

Landeshauptarchiv Koblenz

1627

 

Seite 13 rechts

 

Altzfaßen Und Breiten

 

Hans Holtz Müller

 

Wonhaus       100

Ein Mhülle      100

Aeckerlandt Und Wildtland   20

Nahrungh      25

 

Gibt    5 alb 2 _

Rauchgelt      12 alb

 

 

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B

13.6.1633. Seite 347.

Hans Holtz, wohnhaft in der Wiesenmühle zu Breiten, stellt der Kirche St. Wendel einen Schuldschein aus über 10 Gulden. (Rest einer von dem verstorben Lahmen Johannes übernommenen Schuld von 30 Gulden)

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A 57

Seite 230.

 

31.1.1634

Herr Leonhardt Dhamian, Scholteiß zu St. Wendalin klagt als Kirchenpfleger gegen Hans Holtzer, Müheler (Müller) in der Wiesenmühle, 6 mlt beider Frucht und 3 ½ gl an Geld schuldig zu sein.

 

Der Beklagte bittet um Aufschub. Eine Frist von einem Monat wird ihm gewährt, bei dem Herrn Kläger oder aber den Priestern zu erstatten.

 

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Zwischen 1634 und 1696 haben wir keine Information über die Neumühle.

 

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K 6 S. 21

K 14 S. 72-139

Pachtbrief vom 9.4.1696, Pfarrarchiv St. Wendel:

Die Breitenmühle oder Bonzenmühle, die öde und wüst liegt, wird an Johannes Hibscher und Ehefrau Margretha Bischell verpachtet, mit der Auflage, diese aufzubauen und dafür 2 Jahr pachtfrei zu sein.

Die Einnahmen betragen 711 fl 8 hlr 93 mlt 2 fas 3 sester Korn.

 

B 6, 9.4.1696. Seite 23+4.

Johan Adam Reutter, Pastor und Dechant, und Kirchenpfleger Nicolas Thiebalt, verpachten die Breytener- oder Bontzen- Mühle, welche vor mehr als 80 Jahren eine andächtige Person dem Muttergottesaltar erbeigentümlich geschenkt hat, dem Hohannes Hibscher und seiner Frau Margaretha Bischell, welche die Mühle erst wiederaufbauen sollen.

 

"Jm namen der aller Heiligster Dreyfaltighkeit hat ein

andechtige person, Zu lob Unndt Ehren der hochgebenedeiten Jungh=

frauwen Maria, Undt Zu Trost seiner Söhllen Vor Ungefehr achZich

oder mohr Jarren, dem Altar der Mutter Gottes in hiesiger Kirchen

Nachbeschriebene Mallmüllen Erblich Undt Eygen dhomlich geschenckt, Undt

Ubergeben, Weilen aber Unsere heyliche Kirch schon Under schiedliche

Jare ihreß Ein komenß, Undt Nutzen, wegen öet Undt Wüstligenter

Müllen beraubt, Undt Verlüstigeth geWesen, Alß haben Wir Johann

Adam Rütter pastor Undt Dechen alhie Zu St. Wendell, so dan auch Glas

Nicolas Ziebalt Nodarius Undt Kirchen pfleger, mit Hilff Under schriebener

Vorsteheren Undt scheffen der Kirchen, dem Ehren hafften Johannes Hibscher

Undt seiner Ehlichen Hauß frauwen Marria büschell, Unsere der Kirchen-

Zustehendte Eygendomlich Millen oder Millen platz, genandt die breytener

oder bontzen Millen, mit aller gerechtigkeit, sambt dem daran ligenten grumeth

stücklein, furtWegh, fuß pät, Wasser lauff, Undt fall, Undt sonsten aller gerecht

igh keit Wie selbige von alterß Vor Unerdenklichen Zarren gehabt Undt

genossen, Erblich Undt Eygen, folgender gestalt Uberlassen, daß er selbige

Millen Uff seine Kosten solle Uff bauwen, Undt alleß Millen werck, stein-

röder, gebitt, Wasser lauff oben Undt Unden auffs best Verfertigen, Undt alleß

in einen guten Vokommen standt stellen, her gegen hat er Johannes

Hibscher Vor sich, Undt alle seine nachkömlingh, Versprochen alle Undt Einß Jeden

Jahr so lang die millen steh, Undt geheth, der hiesicher kirchen ihren darauff

stehenten alten pfacht, Nemblich ZWey Malter hiesicher mass gut liffring drechen

korren, Undt ZWar gilten ZWilff all nemblich fünf Kopfstück an golt Jahrliche

auff St. Mardin dach dem Kirchen pfleger Zu lifferen. Hergegen hat die

Kirch ihme Johannes Hibscheren Versprochen Von anfangh deß Ersten dachs die

Millen ihren anfangh hat Zu gehen, sole er sölbige Millen, Zusteier seiner

bauwKosten, ZWey nach Ein ander folgte Jahr gantz frey loss Undt lödigh

haben, Undt besitzen, Nach Verflissungh seiner ZWeyen Zugelossenen frey Jahren

solle Er oben beschriben pfacht, mit ZWey Malter Korren, ZWoe Undt Ein

halben gülten an gelt, auff gemeltenen St: Mardini dach Uff seinen Kosten

 

(Seite 2)

Auff seinen Kosten lifferen Undt Endtrichten, Ist auch außdrücklich

Versp(roch)en Undt der Kirchen ZunutZ Vorbehalten Worden Undt auch VerWiligeth

Woheren der schultige pfacht Ein 2 oder 3 Jahren solte stehen Undt Un-

beZalt bleiben, so solle nicht allein die Kirch sich an seiner gantzen substans

Zuergreiffen Macht Undt GeWalt haben, sonderen gemtle Millen solle

der Kirchen gantz Undt Zumahl Eygendomlich ohne Einige außlagh an hant

fallen Undt Verbleiben, mit allem bauWerck, Undt Wie selbige beschaffen.

Es seie dan sach deß gemelter Johannes Hibscher oder die seinige, Erhöbliche Ursachen VorZuWenden haben, alß da Ist Krig Undt land Verderben, Undt

dergeleichen, doch sole Er den Verstantenen pacht Von Einem 2 oder 3 Jahren

schultigh sein Zuendrichen, Welcheß Er Versprochen mit Verpfendungh aller

seiner Hab narungh Undt gütterey obigem allem getrailich Nach Zu Komen

Zu Vesthaltungh alles desen Waß oben beschriben haben Wir Nöben Unser

aller Eygen hendiger Under schrifft, Unsereß heiligen patrons, der Kirchen

Zugehöriges bitschafft hier auff gedrickt seindt auch dieser briff Zwen

geleich lauthend mit Einer hand geschriben Jeder pardeien Einen in hand

gepelt Undt so Eines Ver lohren Wirt so sole doch der ander in seinen

krefften Verbleiben so geben Undt geschehen alhie Zu St: Wendell Auff

Heut den Neunten April Ein dausenth sechs hunder Neuntzich Undt Sechs

 

J.A. Reuter Curé de St: Wendel

N. Thiebaud

Hanß Demuth Kirchenscheffen

Hanß Michlen Bick Kirchen Scheffen

Simon bundsprecht (?) Kirchen schefen

Johanes Hübscher

Michael Joseph Kirchen Scheffen

Wendel Johann Kirchen scheffen

Sebastian Schwan hant Zeychen SS"

 

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Beschwerde gegen Johannes Hübscher von der Bontzen-Mühle, weil er ohne Genehmigung seinen Mühlendeich erhöht hat und dadurch das Wasser zu hoch rückgestaut wird

 

Extractus St. Wendelschen Ambts protocolli vom 15 Maij 1697

 

Zwischen der Gemeindten Altzfaßen erscheinend durch Nicolai Schadt und Hanß Jacoben Altzfaßern daselbsten Klägern gegen Johannes Hübscheren Müllern von der Bontzenmüllen, persönlich erscheinende beklagten:

 

besagter Nicolaß Schadt und Altzfaßer beklagen sich, daß beklagter daß Wasser so hoch aufschwelle und zurücktreibe, daß er ihnen dardurch absonderlich aber wan der geringste regen einfallet, die fahrt weeg versperren thue; weßentwegen dan gebetten, ihn zu erniederung deß müllendeichß, undt das selbige auff den alten fueß wiederumb einrichten solle, sambt Unkösten zu verweißen.

 

beklagter ist ungestendig seinen müllen deich über die gebühr gehöhet zu haben. Nach angehörter Klag= und wortth der partheijen haben wir ordieniret, daß klägere ihre eingelegte klagen beweißen, undt innerhalb acht tagen beijbringen sollen, unkösten biß dahin vorbehalten undt schreiben mit

 

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Heut der 17ten Maij 1697 sint wir underschriebene meister undt herren amtman zu der bontzen müllen geschicket worden zu besehen ob Johanneß Hüpscher daß währe zu viell erhöhet habe oder nit, wie seine gegen partheij vorgeben, haben wir gefunden, daß es durch die baumeister übersehen ist worden, muß der frieß notwendigerweiße laßen, die stütz-Ellen zwischen den Posten vier schue weith machen, nemblich den Waßerlauf;

Zweijtens solle er die _____ schwellen vier starke Zoll versenken, undt die Rinden dreij Schuhe undt vier Zol abschneiden, und solle die alte schwellen liegen laßen, biß dahin neuven beilegtet, undt solle leuthe darbeijnehmen damit niemandten zustürzen geschehen

 

geschehen zu St. Wendell Jahr und tag wie oben vorgemelt.

undt wahrn auff dem original schreiben

Johann oberringer (scherer) handzeichen

Lorentz Trap

und kenne ich Christgen Biegel wie obsteht

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Besichtung der Fundamente der alten Bontzen-Mühle vor dem Wiederaufbau 1696

 

Auf heuth den Ersten October 1696 seindt beijde Underschriebene meijster vor dem herren ampmann erschinen welche er beaijdieget alß Unpartheijische meister hienauß zu gehen zu der bontzen miellen, daß fondament recht zu besehen wie die vorige miellen vor dießem gestanden habe, haben sie das alte fondament gefunden undt recht besehen in beijsein Johanneß Huepscher, welcher diese miellen auff ein neues bauet, hat er alß baumeister vorgemelter bontzen miellen, versprochen beij diesen beijden Unterschriebenen meistern, daß er vorgemelte miellen wolle bauen der filtzen miellen gantz ohne nachdeijll undt ohne Schaden, verspricht auch wan er daß werr würde höcken daß der filtzen miellen sollte schädtlich sein ihm geringsten, so sollte der filtzen mieller gewalt haben daß werr nieder zu hauen wan es durch meister kann erkent werden daß es ihm schädtlich verspricht auch daß waßer ihm rechten standen zu laßen, undt in der klein bach kein waßer zu nehmen, sonder daß waßer so er von nöthen habe in der bließ zu suchen

 

ist geschehen zu St. Wendell auff Jahr undt dage wie oben stehet

 

Johannes Schupmehl bezeug wie obstet

Loerretz Trap hantzeichen

 

copieram hier von deme Johan Wagner becker insinuirt und vorgelesen 12ten 8bris 1708

 

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Kirchenrechnung 1709/10

Da die Breitener Mühle abgebrannt, wird ihr die Kornlieferung erlassen.

 

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Schöffenbuch St. Wendel, Max Müller Nachlaß

Seite 269-270

 

12.7.1736

 

Verkauf der Breitener Mühle

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Johann Hübscher (Hubert)   oo      Margarethe Beissel (Buschel)

* ca. 1640

+ 16.04.1708, 68 J.

 

die Mühle wird Frießenmühle genannt (Friesen sind die Spezialisten für die Arbeiten um den Mühlenteich).

 

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Seine Tochter Maria Eva Hübscher, genannt "Maria Spes", ist in erster Ehe (oo 07.09.1700) mit Nikolaus Simon aus Wasserbillig an der Mosel verheiratet. In zweiter Ehe (oo 15.09.1705) heiratet sie den Witwer Paul Böffel (Büffel), der vor 1720 die Mühle übernimmt:

 

(LHAK, 1 C 15185)

 

St. Wendel den 9ten Novembris 1720

 

Der 2te Mallmühlle besitze Paulus (Gruffol = Büffel), sagt daß ihme 2 Mallmuhlen Zugehörrig seyen Undt gebe alle Jahr der Kirch St. Wendel 2. mltr Korn, Undt 5 Kopfstück ahn geldt, seye aber keine Bahnnmühlle, desVon nöthiges geholtz führ er auff bem.m Bann undt BeZirck gratis

 

6 alb nahrung

 

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Büffel gibt an, ihm gehörten zwei Mühlen. Dabei handelt es sich zum einen um die Mahlmühle und die nördlich quer angebaute Sägemühle.

 

Wer genau Böffels Nachfolger war, kann ich nicht bestimmen. Hier sind einige Müller, die im 18. Jahrhundert auf der Neumühle arbeiteten.

 

1739 ist Nikolaus Stephan aus Vockesweiler? Müller auf der Neumühle. Seine Frau Elisabeth ist im vorigen Jahr verstorben, und am 1. Juli wird er wieder heiraten und nach Haupersweiler wegziehen.

 

Über seinen Nachfolger wissen wir nur, daß er Michael Bender hieß und zwei Söhne hatte, die 1740 und 1744 hier in der Mühle auf die Welt kamen.

 

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Pfarrarchiv St. Wendel

Kirchenrechnung 1742

Bd. 20 Nr. 786

 

"Die Breitener Mühle ist im Bau und kann nicht mahlen."

 

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1759 heißt der Müller Jacob Theobald:

 

1 C 9125

Seite 433

08.10.1759 (montags)

 

In Sachen Jacob Theobald, Temporalmühlenbeständer der Bontzenmühl Von Breiden

contra

Friedrich Hehnel,

Churfürstl. Beständer der Niederweiller Mühl Vor hiesiger Stadt

 

Ersterer stellte Klagend Vor, daß heuth morgen um 8 Uhr Beklagter ihm die stang ahm schützel mit einer axt in stücker geschlagen und den Schützel herausgeworfen, soforth ahndurch Verursacht hätte, daß ihme das nöthige wasser, welches Er zum mahlen geklaußet, alle durch gelassen, und Er dermahlen zu mahlen außer Stand gesezet wäre, bathe dannerhero Beklagten so wohl zu Herstellung des Schützel als auch des ihm ahn durch im mahlen zu gefügten Schadens ahnZu (Seite 434) weißen.

 

Beklagter Er wäre bereiths inm Zweyten Jahr, daß Kläger mit Zustellung des Schützels ihme den Wasser lauff hemmen suchte, und einen mercklichen Schaden ahn seiner nahrung zu gefüget, worüber, alß Er sich Vor ohnegefehr 3. wochen bey hiesiger Kellnerey beschwehret, Herr HoffRath von Hame den Ambst bott zu deme Kläger geschickt hätte und durch selben ihme sagenlaßen, daß Kläger entweder den schützel aufziehen oder wan Er sich hierzu nicht Verstehen wollte, der Ambstbott ihme solchen hinweg hauwen sollte. Nun hätte Zwahre Kläger (Seite 435) damahl den Schützel AufgeZogen und dem Wasser seinen Lauf wiederumb gelaßen. Gleichwie aber derselbe nachgehent Verschiedene mahl und Zwahre auch gestern die ganZe Nacht hindurch den Schüzel wiederumb zugestellet, und den Lauf des Wasser gehinderet hätte.

So hätte Er in Betracht Kläger dem obrigkeitlich gebott Zu wieder gehandelet, Heuth morgen demselben die stang am Schützel in Stücker geschlagen, indem er den schützel ansonsten nicht aufziehen können.

 

Immaßen nun er hierzubefugt zu seyn geglaubet, so bäthe Er Von der gegen ihn angebrachten Klage losgesprochen Zu werden.

 

(Seite 437)

Kläger

Er müßte Zwahre gestehen, daß er ofters klaußet, __ hätte ihm aber Jeder Zeith der Abgang des zum mahlen erforderlichen Wasser darZu er benöthiget, könnte auch nur in abrede stellen, daß Beklagter Zum Vä(ö, ü)llige maahlen das wasser benöthiget seyn,

 

da Er aber demselben zu efallen und Vortheil den Schutzel auf Zu ziehen nicht schuldig zu seyn Vermögete, so hätte Beklagter mit Zerschlagung, und auf hebung des schützel unrecht getan, bäthe danmehro, wie Vorhin gebettet.

 

Beklagter acceptirte das Klägeren Eingeständnuß und Vermögete umb so weniger dem Kläger durch Zerschlagung des schützel einen unbill zu gefügt zu haben als Herr Hoffrath von Hame vor_____ maaßen den Kläger (Seite 437) durch den Amtsbott ahnfragen laßen, daß Er den schützel auf ziehen ahnsagen laßen, daß Er den schützel auf Ziehen und nicht zu stellen solle, Übrigens aber wollte er es der Churfürstl. Kellnerei, welche ihn bey dem freyen Lauf des Wasser, und über haupt bey dem ganzer maahl-weeßen hant haben müßte, ahnheimb gestellet seyn lassen, ob kläger das wasser oben seiner mühl zu klaußen und durch hemmerey desswelben ihme die nahrung zu entziehen befugt seye, ahnsonsten aber ad priora sich beziehend

 

Resolutum

solle Vorläufig über ein , so underm l___stand die gehörige nachricht eingeZogen, und forthin dem nach der ferner Bescheid ertheilt werden, __stalten dieselbe morgen umb 7 uhr das Ends Vor ambt erscheinen sollen.

 

Actum St. Wendel d. 9ten 8ber 1759

 

Es wurde den erschienen (Seite 438) Parthien nachstehender Bescheid eröffnet

 

Bescheidt

 

In Sachen Jacob Theobald Kläger eines Theils und Friedrich Hoenel beklagten anderen Theil er gehet hirmit der rechtliche Bescheid, daß Klagender zum nachtheil des beklagten zu Klaußen nicht befugt, sondern nach wie Vor den freyen lauf demselben zu belaßen schuldig und gehalten,

beklagter hingegen aber auch keines weegs des Klgers schüzel stang in stücker zu schlagen berechtiget gewesen und daher so wohl zu Herstellung derselben als auch der eygenmächtig dabey Vorgenohmenen Tätlichkeit hab in eine herrschaftliche Straff Von einem goldgulden samt kösten zu Verweißen. __rtors künftige aber Zu Verordnen seye, daß Kläger bey Vermeydung willkühriger herrschaftlich straff sich des Klaußen und stemmen zu des Beklagten Nachteil enthalten und was das wasserso klein, daß keiner Von den Müllern damit zu maahlenim stand seyn würde, mit beklaußen oder sonstig interessenten untereinander Conveniren, und sich Verstehen sollen, daß sie mit gesambter einwilligung zu ihrer aller seithen nutzen nach erheischen der nothdurft stemmen, und sich einander die hand biethen mögen, Alß Mann hirmit zu recht

 

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Wirsch____

 

 

 

 

 

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Etwa um 1776 kommt auch der Müller Lorenz Gomm aus Hadweiler (oder Hottweiler), nach Breiten. Er heiratet 1770 mit Anna Barbara Noss aus Urweiler. Nach seinem Tod - er stirbt 1805 im Alter von 60 Jahren - wird seine Witwe in einem Lagerbuch genannt:

 

B 97, Seite 146. (544).

Witwe Lorentz Gomm, Müllerin in der Bunzenmühl

Hauß bey der Mühl    1980   -        2½     -

Gärten und Wießen:

in den KrähGärten     211     -        8        14

in der Stielwies        1977   -        3        8

bey der Bunzennühl  1978   1        33      12

allda als Wies 1980   1        32      4

im Hannengrumet     1979   -        76      3

bei der Bunzenmühle 1981   -        9        12

Ackerland:

bei Falkeborn 2572   2        20      4

         2573   1        1        8        8

 

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Katharina Gomm, Ehefrau von Wendel Schmidt,

20.10.1870, 0400 Uhr morgens.

* Dackstuhler Mühle, 84, wohnhaft zu Breiten

Tochter von Lorenz Gomm, Müller von Stand, zuletzt zu Felsenmühle, und Margaretha Müller, zuletzt zu Neumühle

 

Anna-Maria Gomm, Witwe von Wendel Demuth, * Rassweiler, 84,  Tochter von Lorenz Gomm, Müller zuletzt Neumühle und Barbara Noss, zuletzt Neumühle, + 29.11.1870, 1400, angez. Jacob Munkes, 43, Maurer Wnd, Schwiegersohn und Nicolaus Schwickert, 33, Schieferdecker, Wnd, Nachbar

 

-------

 

A 192

Seite 216

St. Wendel 12ten May 1781

exhibirte der bann Schütz franz Spielmann von Altzfassen nachstehende pfändungen mit erklährung daß er gepfändet hette

 

...

Seite 217 (oben)

eodem des Lorenzen Gum föltzen müllers Knecht so bey dem weer an dem Korn mit denen unmündigen Kindern sich geraufet, und des fals wegen der Verwüstung gepfändet.

 

Rx:

wird zu zahlung des gewöhnlichen Pfandgelds mit 10 xr angehalten.

St. Wendel d. 14ten May 1781

Sek. Gatterman

Pfandgelt 10 xr

 

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Landesarchiv Saarbrücken, Notariat St. Wendel, Notar Roechling, Rep 50 vom l' an 11 (18.12.1802)

 

Am 27. Frumaire des Jahres der französischen Republik, welches dem 18. Dezember 1802 alter Zeitrechnung entspricht, um 9 Uhr morgens erscheint im Büro des Notars Friedrich Roechling in St. Wendel der Müller Johann Wassenich senior und legt ein Dokument der Mairie St. Wendel vom 17. Ventose des Jahres 10 (08.03.1802) vor, nämlich eine Zahlungsquittung über eine Patentengebühr. Im Beisein der Zeugen Nikolaus Demuth und Wendel Lion erklärt er: Er habe seine als Eigentum besessene und von der Kirche von St. Wendel als Erbbestand abhängige Mühle, die Neu- oder sogenannte Bürgermühle an der Blies zwischen der Gemeinde St. Wendel und Breiten mit allem zugehörigen Hofgering, Garten und Wiesen, die dabei liegen, und dem in der Mühle befindlichen Mühlengeschirr in dem Zustand, in dem es sich gerade befindet, und allen darauf haftenden Contributionen, besonders dem derzeitigen jährlich der Kirchenfabrik abzuliefernden Canon an den Bürger Lorenz Gum, Müller Dachstuhl, Canton Wadern für die Summe von 1.700 Gulden = 3.663 Francs 30 Centimes erb- und eigentümlich verkauft. Er hat die Mühle schon übergeben, d.h. Gum wohnt und arbeitet dort schon. Er schließt den Vertrag unter verschiedenen Konditionen ab, eine davon ist, daß der Käufer sein des Verkäufers Mühlenwehr an der Niederweilermühle in dem Zustand beläßt, in dem er es jetzt vorfindet und es nicht verändert, so daß jetzt und in Zukunft keine Streitigkeiten deshalb entstehen können.

 

Ein paar Jahre später arbeitet Johannes-Karl Holstein, geboren ca. 1776, als Müller auf der Neumühle. Seine Ehefrau heißt Margarethe Jacobi (oo 04.02.1800 Brücken). Als auf Heiligabend des Jahres 1808 ihre Tochter Margarethe Holstein auf der Neumühle geboren wird, wird die Geburtsurkunde ausgestellt in Anwesenheit von Heinrich Holstein, 70 Jahre alt, Müller auf der Neumühle (Margarethe heiratet am 22.01.1843 den Bauern Peter Schmitt aus St. Wendel, sie stirbt am 15.04.1852 im Alter von 45 Jahren). Der Müllerberuf scheint bei der Familie Holstein Tradition gewesen zu sein, denn 1843 stirbt ein Conrad Holstein auf der Dörrwiesmühle in Urweiler (nicht 1842 - 44 lt. Standesamt Oberkirchen-Namborn).

 

Thema:        AW: Holstein

Datum:         29.10.01 17:23:09 (MEZ) Mitteleuropäische Zeit

From: debleser@t-online.de (Harry Weber)

Hallo Roland,

Soll dies die Neumühle bei Osterbrücken sein? Das würde zu unserem Sterbeeintrag "nach 1820 Marth?" passen.

In unserem ref. Kirchenbuch ist diese am 24.12.1808 geborene Margaretha nicht angegeben, der Sterbeeintrag der Margaretha Jakobi 04.03.1820 ist wiederum im ref. Kb Niederkirchen enthalten. War der Vater vielleicht katholisch und die kleine Margaretha katholisch getauft.

Neu für uns ist der Großvater Müller Heinrich Holstein. Ich habe den Jakob Holstein mal als vermutlichen Sohn zu Heinrich Holstein zugeordnet. Mehr weiß ich im Moment auch nicht. Gruß Harry

 

Die Reicholdsmühle (Reichholdsmühle, Reichelsmühle, Eichelsmühle), vermutlich entstanden um 1484, als der Reichlingswoog angelegt wurde, gehörte zum Stift Lautern. 1699 Frosinus Hilger Henrich - 1727 Gerhard Stein, blieb nur ein Jahr - 1728 Friedrich Groß - 1734 Peter Sommer durch Einheirat - 1757 Heinrich Sommer - 1765 Heinrich Krauß durch Einheirat - 1777/90 Wilhelm Holstein, Nikolaus Lam, Bestandsmüller Johann Weyrich - 1780 Sebastian Schläfer, Müller und Schreiner auf der Eichelsmühl - 1790 Johann Jacob und Wilhelm Krauß - 1826 Jakob Krauß, Ökonom und Müller auf der Reichelsmühl.

w1.860.telia.com/~u86011563/Diverse/Die%20weltlichen%20und.htm

 

Die Bärenmühle. 1719 Johannes Holstein "auß dem Heinzenthal" Müller auf der Bärenmühl - 1729 Johann Henrich Holstein, des vorigen Sohn - 1763 Johann Jacob Holstein, Erbbestandsmüller auf der Bärenmühl - 1780 Wilhelm Holstein, Müllermeister im Heinzenthal.

 

Familienbuch Brücken bei Kusel (plus Daten aus (FamBuch Dörrenbach plus Daten von Harry Weber plus Daten aus Gerbers FamBuch Wnd):

 

Müller

Johannes-Karl Holstein, lutherisch

S.v. Heinrich Holstein, Müller, Neuhemsbach (1808 Müller auf der Neumühle, 70 J.)

* 1776

+ 1820

 

oo 04.02.1800 Brücken

 

Margarethe Jacobi

Witwe von Johannes Lavo, Müller, Brücken

T.v. Martin Jacobi und Katharina Frisch, Bechhofen

* 1774 Elschbach, Kaiserslautern (Bechhofen?)

+ 04.03.1820 Marth

 

=>

Maria Theresia Holstein       26.01.1801 Brücken

Katharina Holstein    09.12.1802 Brücken  + 11.04.1804 Brücken

Anna-Maria Holstein           28.11.1805 Brücken

 

Margarethe Holstein  oo 22.01.1843         Peter Schmitt

* 24.12.1808 Neumühle, St. Wendel

+ 15.04.1852

 

--------

 

Johann-Karls Bruder:

 

Philipp Jakob Holstein              oo                                                   Maria-Katharina Schneider

* 20.01.1765 Sembach                                                                  * 1767 Sembach

Vater Heinrich Holstein                                                                   + 22.04.1802 Fürth

 

=>

Dienstmagd

Christina Katharina Holstein

* 00.03.1797 rf. Dietschweiler, Kusel

+ 01.05.1882 ev. Werschweiler

 

oo 18.05.1818 St.Wendel Land

Müller, Johann Adam , Ackerer

* 09.05.1798 lt. Werschweiler

+ 13.07.1874 ev. Werschweiler

Eltern: Johann Valentin Müller und Maria Katharina Stoll

 

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Standesamt Namborn:

 

Eleonora Holstein, Hoof, 32 Jahre alt, + 20.10.1846 Hoof

 

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Thema:

[Pfalz] Re: Hollstein

Datum:

11.08.04 16:39:11 (MEZ) - Mitteleurop. Sommerzeit

Von:

IMattern(at)t-online.de

 

Antworten an:

pfalz-l(at)genealogy.net

An:

pfalz-l(at)genealogy.net

 

 

Hallo, Herr Erlemann,
mit Interesse habe ich verfolgt, dass Sie auch Vorfahren aus Katzweiler etc. haben. Es gibt ein Familienbuch zur Pfarrei Weilerbach 1736 -1798, in dem einige Ihrer gesuchten Namen vertreten ist. Vielleicht hat auch Herr Weinkauf daraus zitiert. Darf ich also kurz ergänzen:
.
Hollstein, Heinrich, luth., Untere Pfeifermühle, geb. 24.6.1760 in der Neumühle bei Münchweiler, gest. 2.7.1828 in Hirschhorn., S. d. Hermann H.  und Walter, Christine
verh. 23.06.1781 Weilerbach mit  Eicher Magdalena, ref. geb. 24.5.1758 in Hirschhorn, gest. 16.10.1811 in Hirschhorn, T. des Adam E., Bürger zu Hirschhorn und Anna Magdalena Weißmann

Hollstein Hermann, luth., Unterste Pfeifermühle,
verh. 20.2.1759 in Heimkirchen mit Walter Christine, luth. geb. 10.2.1740 auf dem Holborner Hof, Gemeinde Heimkirchen, gest. vor 1820 in Eulenbis, T. d. Johannes W., Erbbeständer und Gerichtsschöffe in Holborn, und Margarete Edinger.
Sie heiratet in 2. Ehe  24.7.1764 in Weilerbach Knapp Johann Daniel ref., ledig, Müller von Elmstein, geb. 19.3.1736 im Elmstein, gest. o. D. in der Untersten Pfeifermühle (15.4.1795)

Liebe Grüße
Irene Mattern

 

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Nachfolger von Lorenz Gomm ist dessen gleichnamiger Sohn, der im Jahre 1785 geboren wird und 1813 Barbara Woll aus Gennweiler heiratet.

 

Einer ihrer Söhne ist der spätere Dechant Jakob Gomm, geboren 22.07.1819. Er besuchte das Königlich-Preußische Progymnasium in St. Wendel, machte sein Abitur 1839 am Königlichen Friedrich-Wilhelm-Gymnasium zu Trier und studierte dann Theologie in Trier (Schematismus 1869 Trier). Am 1. Juni 1844 wurde er zum Priester ernannt und diente zunächst als Kaplan in Schweich bei Trier. Vom 30.12.1850 bis 1863 war er Pastor in Waldbreitbach, von 1863 bis zu seinem Tode am 30.03.1885 Pfarrer in Engers am Rhein (nahe Neuwied). 1881 wurde er Dechant. Am 1. November 1864 ernannte ihn das bischöfliche Generalvikariat zum Bischöflichen Kommissar (Quellen: 100 Jahre Franzikaner BMVA Waldbreitbach in St. Wendel heute Marienkrankenhaus 1872/1972; Königliches Friedrich-Wilhelm-Gymnasium zu Trier 1563-1913, Festschrift zur Feier des 350jähr. Jubiläums der Anstalt am 6.-8. Oktober 1913, Verlagsbuchhandlung vom Jacob Lintz,  , S. 33).

 

Die Haushälterinnen des Dechant Gomm sind dessen beiden Schwestern, "die Fräulein Maria Gomm und Catharina Gomm", die ihm bis zu seinem Tod am 30.03.1885 in Engers am Rhein den Haushalt führen. Als Dank dafür überträgt er ihnen in einer förmlichen Urkunde vor den beiden Notaren Eduard Peters und Carl Casino, beide Neuwied, am 17.02.1874, sein vollständiges Eigentum, bestehend aus " einem im Jahre 1867 käuflich erworbenen Garten, welcher in der Parzellarmutterrolle der Gemeinde Engers mit Flur 8, Nr. 486, Acker, groß 17 Ar 55 Meter 700 Thaler, sodann zum Kaufpreise von 500 Thalern folgende ihm gehörige im Pfarrhause zu Engers befindliche Mobilien nämlich: einen langen Tisch, drei viereckige und zwei runde, ferner zwei halbrunde Tische und einen Waschtisch, 24 Rohrstühle, 12 gewöhnliche Stühle, 2 gepolsterte Sessel, drei Commoden, ein Consolchen, einen Secretair, ein Schreibpult, einen Buecherschrank, drei große Kleiderschränke, einen Küchenschrank, fünf Bettstellen mit Betten, ein Sopha, 25 Bilder, drei Heiligenstatuetten und mehrere Krucifixe, vierzehn Blumenvasen, eine Standuhr, eine Wanduhr, eine Tafeluhr, eine Weckuhr, zwei goldene Uhren, eine silberne und eine silberbeschlagene Schnupftabakdose, die ganze vorhandene Bibliothek nebst Rpositorien, drei silberne Becher, zwei blaue Zuckerschalen, eine Cristallzuckerschale mit silbernen Füßen, eine rothe Cristallbowle nebst silbernem Löffel, eine weiße Bohle, acht Cristallschüsseln, zwei Einsätze, zwei Dutzend Trinkgläser, zwölf silberne Eßlöffel, zwei Dutzend silberne Theelöffel, zwei Dutzend Dessertmesser mit silbernem Stile, zwei silberne Zuckerzangen und eine silberne Kuchenschaufel, ein Tranchiermesser nebst Tranchirgaben mit silbernen Stilen, ein gewöhnliches Tranchirmesser mit Gabel, zwei und ein halb Dutzend gewöhnliche Messer und Gabeln und ebenso viele Dessertmesser, vier Leuchter von Christophel, zwei Obstkörbchen von demselben Stoffe, zwei Caffeeservice, ein feines und ein gewöhnliches, fünf Kaffeebretter verschiedener Größe, zwei Suppennäpfe mit einem silbernen und einem gewöhnlichen Vorlagenlöffel, vier Lampen, fünf Spiegel gewöhnlicher Größe, zwei große und zwei kleine Waschbütten, eine Futterbank und ein Handwagen, ein kupferner Kessel, fünf blecherne Kochtöpfe, drei blecherne Kaffeekessel, zwei Puddingsformen, eine Hefenbundform, eine große Schüssel von Eisenblech, zwei Bräter, ein Kaffeebrenner, eine Kaffeemühle, mehrere irdene und eiserne Töpfe, sechs gehäkelte Tischdecken, zwei gehäkelte Bettdecken, sechs Fußteppiche, vier Regenschirme, Pfeifen und Pfeifenständer, drei große Tafelgedecke mit sieben dutzend Servietten, fünf Dutzend Handtücher, sechs Dutzend Bettücher, vier Dutzend Tischtücher, vier Dutzend Kopfkissenzüge, vier und ein halb Dutzend Herrenhemden, drei Dutzend weiße und ein Dutzend farbige Taschentücher."

 

In St. Wendel-Breiten erinnert an ihn heute noch die Dechant-Gomm-Straße nahe der St. Annenkirche. Sie wurde aufgrund seiner Verdienste um die Einrichtung des Marienkrankenhauses durch die Waldbreitbachschwestern im Jahre 1872 nach ihm benannt.

 

 

Lorenz Gomms Nachfolger ist sein Sohn, der Müller Josef Gomm, der 9. Januar 1844 Margarethe Diehl aus St. Wendel heiratet.

 

Josef Gomm

* 22.06.1816 Neumühle

oo 09.01.1844 Amt Oberkirchen, St. Wendel-Land

Margarethe Diehl

* 20.07.1819 Urweiler

Tochter von Peter Diehl, Ackerer, und Margarethe Malter

 

(Zeuge ist Carl Balbier, Töpfer, 42 Jahre, ihr Nachbar)

 

Josefs Sohn Johann, geboren 23.06.1849 Breiten, studiert Theologie und entschließt sich im Jahre 1869, mit Einverständnis seines Vaters nach Amerika auszuwandern . Als Grund gibt er u.a. an: "Ich kann durch großen Priestermangel dort das Studium erleichtern". 1881 arbeitet er als Lehrer in Dublon, Arkansas und zehn Jahre später in Portland (C Nr. 1/77 Ein- und Auswanderungen 1858 - 1892, StA Wnd)

 

Im Jahre 1881 wandert seine Schwester Elisabeth, geboren am 18.04.1865 auf der Neumühle, ebenfalls nach Amerika aus. Sie zieht nach Wellesville im Bundesstaat New York und heiratet einen Amerikaner namens Mess.

 

Josef Gomm verkauft am 2. Februar 1881 die Mühle und alle Güter an seine Tochter Helene und deren Ehemann, den Fabrikarbeiter Anton Knoll aus St. Wendel.

 

                                                                             Fabrikarbeiter

Helena Gomm                            oo 03.11.1877             Anton Knoll

* 05.06.1857 Alsfassen                                              * 29.03.1855 St. Wendel

 

Seine Eltern: Wirt Anton Knoll und Catharina Fuchs, St. Wendel

 

=>

Nickel Gomm (unehelich)

* 1873

+ 14.06.1875, 2 J.

 

Margaretha Emma Knoll               oo                             ________ Fehr

* 06.10.1881 Alsfassen

+ nach 1968

                   =>

                   Maria Fehr     oo ___ Maurer

wohnen in Bad Mergentheim, Kolbstraße 5

 

Elisabeth Knoll

+ vor 1968

 

Helene Knoll   oo      Anton August Kruse

* 08.07.1878           * 29.03.1900 St. Wendel

+ 1909                   + 1936

 

Helene Knoll starb ziemlich früh. Anton August stammte aus dem Cafe Kruse im Hause des heutigen Geschäfts Weisgerber (Fahrräder und Waffen) in der Kelsweilerstraße (siehe Photo bei Apotheker Landwehr). Seine Eltern waren der Conditor August Theodor Kruse, geb. 15.11.1870 Wipperfürth, und Helena Knoll, geb. 08.07.1878 in St. Wendel. Diese wohnten 1900 in Miete in der Kelsweilerstraße 42 (Eigentümer Jakob Thome)

 

Nach Helenes Tod heiratete er am 22. Juli 1924 in Saarbrücken Johann Maria Volkens, * 20.07.1897 in Wadern (+ 1945). Ihre Tochter Johanna, geb. 1936, wurde von Helenes Schwester Amalie Knoll geschiedene Möbus adoptiert. Sie ist heute Eigentümerin der ehemaligen Mühle. Eine weitere Tochter ist Marianne (oo ___ Kitzelmann, wohnt in Bremerhaven, Oberhamm 128c).

 

Max Eu_ Knoll

* 05.06.1880 Alsfassen

 

Eisenbahnwerkmeister

Anton Knoll

+ nach 1968

 

Amalie Knoll   oo      Rudolf Möbus

+ nach 1968

 

Möbus ist Zollinspektor und stammt nicht aus St. Wendel. Die Ehe wurde geschieden. Amalie adoptierte Johanna Kruse (siehe oben).

 

=> adoptiert:

Johanna Kruse         oo      Matthias Dunckel

* 1936                   * Eifel

 

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56. 3.    Niclas   

             (2. Joann Wagner Michel Hautz von St. Wendel   die neue sogenannte Mahlmühl

            )                      400

            3. Lauer Mahler

            itz        

            4. Wendell Wassnich      A: angebaute Stallungen            600

                                   ad N:rum 56

            (1. Johann Hübscher)                 200

            (5. Gomm)

            (6. Knoll)

            (7. Dunkel)

 

A 192

St. Wendeler Polizeiprotokolle 1779-1783

S. 600-5. Die Eichtage am 16.10.1781 Dienstag und Mittwoch. ...

Mühlen          Faß:   Rthlr   xer

 

Breitener Mühle

         1 -     10

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B 1

Seite 211. Jahrgült von Mühlen:

Die Mühle zu Breitten ist der Kirchen Eigentum und ist den Inheben verliehen jährlich für 2 Malter Korn und 2 Malter Hafer und an Geld 2 1/2 gl.

 

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C 7/188 Gewerberolle, Stadtarchiv St. Wendel

 

1849:

Lorenz Gomm, Bäcker, legt sein Handwerk nieder.

 

1867:

Lorenz Gomm, Müller, keine Bewertung

 

1875

Josef Gomm, Müller, gering

 

1881

Joseph Gomm, Müller, Mahlgang, sehr schlechtes Geschäft

 

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Notar Keller

462

11.02.1850

 

Lorenz Gomm, Müller auf der Neumühle, verpachtet diese für vier Jahre ab Ostern 1850 für 131 Thaler per anno an Johann Georg Schneider, Ackerer in Urweiler, unter Bürgschaft des Müllers Conrad Schneider aus Urweiler

 

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Landesarchiv Saarbrücken, Notariat St. Wendel, Notar Hen, RepNr 401, 1837

Iahr 1837

19 Mai

 

 

Erbbestand über die Neumühle bei Breiden für die Kirche Zu St. Wendel.

 

Wir

Friedrich Wilhelm

von Gottes Gnaden

König von Preussen

Grossherzog vom Niederrhein

Thun Kund

und fügen hiermit zu wissen

dass:

 

 

Vor uns dem utnerschriebenen Nicolaus Hen Königlich Preußischem Notar in St. Wendel wohnhaft, Kreis gleichen Namens, LangerichtsBezirk Saarbrücken und in Beisein nachgenannter Zeugen folgende uns nach Namen, Stand und Wohnort bekannte Personen erschienen sind als:

 

Lorenz Gomm Müller und seine von ihm hiezu besonders ermächtigte Ehefrau Barbara Wolf ohne Gewerb, beide auf der Neumühle Gemeinde Alsfassen und Breiden wohnhaft

Und erklärten:

 

Jm Jahre vierzehnhundert vier und sechzig, am Sonntage nach Christtag, habe die Verwaltung der katholischen Pfarrkirche zu St Wendel eine dieser Kirche eigenthumblich zustehende Mahlmühle, die Neu Mühle oder Breidener Mühle genannt, mit Zubehör auf der gemeinschaftlichen Gemarkung von St Wendel und Alsfassen auf der Nord-Westseite der Stadt St. Wendel gelegen, den Eheleute Claisgen Müller von Breiden gegen einen jährlichen Pacht von vier Pfund Heller und vier Malter Frucht Trierisch Maas, halb Korn und Halb Hafter unter folgenden Bedingungen in Erbbestand gegeben, als

 

1tens. Solle die Mühle immer eine Mahlmühle bleiben und auf Koesten der Uibernehmer in gutem Bau und Stande unterhalten werden

 

2tens. Sollen die Uibernehmer dieser Mühle ohne Einwilligung des Kirchenvorstandes solche an niemand anders versetzen, Verleihen oder abtreten können

 

3tens. Soll der jährliche Pachtpreiß jedes Jahr auf Weynachten ohne irgend einen Abzug oder Entschädigung zu machen oder zu verlangen richtig bezahlt werden

 

4tens. Soll die Kirchenverwaltung berechtigt sein, die Mühle mit Zubehör zurükzunehmen und anderweit zu verlehnen, wenn die Uibernehmer derselben in deren Unterhaltung oder in der Zahlung des jährlichen Pachtpreißes säumig werden sollten.

 

Diese Mühle mit Zubehör sey seit dem nach und nach an mehrere Leute als Erbbestands-Mühle übergegangen, befinde sich solche heute in ihren der Comparenten Händen und der jährliche Erbpacht sey in der Folge auf zwey Malter Korn trierisch Maas und ein Gulden vierzig Kreutzer Rheinisch an baarem Gelde, jedes Jahr Martini zahlbar, festgesetzt worden, woran nach den bestehenden Gesetzen ein fünftel für Steuren abgezogen werden könne.

 

Da nach den bestehenden Gesetzen Erbbestands-Verträge jede dreißig Jahr erneuert werden sollen, und die Verwaltung der katholischen Pfarrkirche zu St. Wendel eine solche Erneuerung heute von ihnen begehre, so wollten sie diese Erneuerung hiermit in bestmöglichster Form ertheilen, bewirken und bethätigen, sich auch unbedingt allen Bedingungen unterwerfen, welche in dem ursprünglichen Vertrage enthalten, und in der gegenwärtigen Erneuerung derselben treulich abgeschrieben sind.

 

Dann ist erschienen der heutige Rechner der mehrgenannten katholischen Pfarrkirche zu St Wendel, der Herr Johann Joseph Hallauer zu St Wendel wohnhaft und hat erklärt, daß er die gegenwärtige Erneuerung Sachgemäß acceptire.

 

Worüber dieser Akt errichtet wurde, zu St Wendel auf der Schreibstube des unterzeichneten Notaers am neunzehnten Mai achtzehnhundert siebenunddreißig in Gegenwart von Wendel Alsfasser Taglöhner und Joseph König Schumacher beide in St Wendel wohnhaft, gekannte und erbetene Zeugen, welche nach geschehener Vorlesung mit den Partheien und uns Notaer unterschrieben haben, die Ehefrau Gomm ausbenommen, welche erklärte Schreibens unerfahren zu sein und ihr Handzeichen gemacht hat.

 

Auf der Urkunde sind unterschrieben Lorenz Gomm, Johann Joseph Hallauer, Joseph König, Wendel Alsfasser und Hen Notaer.

 

Befehlen und verordnen zugleich allen Gerichtsvollziehern die dazu aufgefordert werden Gegenwärtiges zur Vollstreckung zu bringen; unsere General Prokuratoren und Prokuratoren bei den Landgerichten dasselbe zu handhaben; allen Commandanten und Offiziren der bewaffneten Macht oder deren Stellvertretern starke Hand zu leisten wenn sie dazu rechtmäßig aufgefordert werden.

 

Zu der Urkunde wurde ein Stempel von fünfzehn Silbergroschen Cassirt.

 

Gegenwärtige erste executorische Ausfertigung wurde dem rechner der katholischen Pfarrkirche zu St Wendel Herrn Johann Joseph Hallauer dahier, ertheilt.

 

Für die Richtigkeit derselben

 

(unlesbare Unterschrift)

 

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C6/43

10.08.1857

Kataster der Mühlen in der Bürgermeisterei St. Wendel

 

Name der Gemeinde  Alsfassen

Name der Mühle       Neumühle

Name des Müllers     Gomm, Lorenz

 

Beschreibung der Mühlen. Äußere Einrichtung

Anzahl der Wasserräder      unterschlägig 2

 

Darunter sind Wasserräder mit

einem Gang    1

zwei Gängen  1

 

Hauptwerk

Anzahl der Mehl-, Grütz-, Graupen- und Schälgänge      2

 

Kuppelwerke

Anzahl der Mehl-, Grütz-, Graupen- und Schälgänge      1

 

Nähere Erläuterung der Verbindung der Werke untereinander, in Beziehung auf den gleichzeitigen oder wechselseitigen Betrieb der Gänge einer Mühle

Die Mühle besitzt 2 Wasserräder und 3 Gänge, 2 Mahl- und einen Schälgang. Ein Rad treibt einen Mahl und einen Schälgang der Art, daß der Construction nach, wenn der eine Gang geht, der andere stehen muß. Ein Rad, das hinderste, treibt einen Mahlgang.

 

Bei hinreichendem Wasser werden 2 Gänge immer gehen können, jedoch ist ein Rad, welches einen Mahlgang treibt, gangunbrauchbar und steht immer.

 

IV. Wasserzufluß

Benennung des Baches, welcher das Betriebswasser liefert       Blies

 

Nähere Angaben über die Beschaffenheit des Wasserzuflusses unter Berücksichtigung der gesetzlichen Besteuerungs-Merkmale.

 

Die Mühle, circa 350 Schritte unterhalb der Felsmühle an der Blies gelegen, erhält ihr Betriebswasser unmittelbar von der Blies, nachdem diese durch den Sparbach, ein kleines Gewässer, welches im Sommer ganz vergeht, verstärkt wird.

 

In der trockenen Jahreszeit von Johanni bis Michaeli steht die Mühle gewöhnlich und können nur 2 Gänge (Mahl und Schälgang) wechselweise in Betrieb gesetzt werden, wenn mehrere Tage geklauselt wird.

 

Wasserbehälter zum Sammeln des Wassers, deren Lage, Raumgehalt und sonstige Beschaffenheit.

 

Es besteht an der nördlichen Seite der Mühle ein Wasserschiff von 14 Fuß, 9 Fuß Breite und 3½ Fuß Tiefe mit 2 Schützen für jedes Wasserrad ein.

 

 

Angabe der Anzahl der vorhandenen Wasser-Kanäle (Gerinnne) und ob die einzelnen Gerinne für je ein Wasserrad oder für mehrere und event. für wie viele dienen.

Es sind 2 Kanäle vorhanden, davon führt einer von 14 Fuß Länge, 1 Fuß Breite und 2 Fuß Tiefe aus dem Schiff durch einen Schützen unterhalb des gangbaren Rades zum Betrieb Riffelbau.

 

Der andere Kanal von 11 Fuß Länge, 3 Fuß Breite und 2 Fuß Tiefe nimmt durch den anderen Schützen des Schiffs das Wasser zum Betrieb des unbrauchbaren und ungangbaren Rades auf.

 

Angabe des Betriebes nach der Erfahrung in gewöhnlichen Jahren.

 

Mit Wassermangel von Johanni bis Michaeli für

Anzahl der Mehl-, Grütz-, Graupen- und Schälgänge      1

 

Mit Wassermangel von Mai bis November für

Anzahl der Mehl-, Grütz-, Graupen- und Schälgänge      1

 

Steuer-Anlage

 

Zum Satze von 6 Thlr. für's Jahr.

Anzahl der Mehl-, Grütz-, Graupen- und Schälgänge      1

 

Zum Satze von 2 Thlr. für's Jahr.

Anzahl der Mehl-, Grütz-, Graupen- und Schälgänge      1

 

Betrag der Jahressteuer für jede Mühle 6 Thlr

 

Steuer-Anlage.

 

Von der Besteuerung sind ausgeschlossen die Werke, welche nach ihrer Construction mit den Gängen a. bis c. incl. nicht gleichzeitig betrieben werden können.

 

Mehl-, Grütz-, Graupen- und Schälgänge  1

 

Allgemeine Bemerkungen

Die Mühle ist in einem schlechten Zustand und der Müller oder der Besitzer derselben ein armer Mann, dem die Mittel zur guten gangbaren Herstellung derselben fehlen. Daher ist ein altes unbrauchbares Rad in ungangbarem Zustande und ist der Gang, der durch dies Rad betrieben wird, zum Stillstand verdammt.

 

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Rep. No 3

 

Königreich Preussen

Notarielle Urkunde

 

Verhandelt auf der Amtsstube des fungirenden Notars zu Ottweiler, am zweiten Februar achtzehnhundert neun und achtzig

 

Vor dem zu Ottweiler, im Landgerichtsbezirk Saarbrücken wohnenden Königlich Preussischen Notar Vincenz Paul Kump, im Beisein der zu Gegenwärtigem zugezogenen unten genannten Zeugen erschienen:

 

A. Herr Joseph Gomm, jetzt ohne Geschäft, früher Müller und Ackerer zu Neumühl bei Breiten wohnend.

 

B. Ehefrau des Eisenbahnarbeiters Anton Knoll, Helena geborene Gomm im Beistande, unter der ausdrücklichen Ermächtigung ihres genannten Ehemannes, beide ebenfalls zu Neumühl bei Breiten wohnen, die ehefrau ohne Geschäft, welche Mangels ihrer persönlichen Bekanntschaft mit dem fungirenden Notar, ihre Identität durch die außer den Iustrumentszeugen (?) zum Gegenwärtigen zugezogenen dem Notar nach Namen, Stand und Wohnort bekannten Identitätszeugen, nämlich durch:

 

a. Herrn Michel Bonem, Kaufmann,

b. Georg Jakob Schiffler, Güterbodenarbeiter, beide zu Ottweiler wohnen, nachgewiesen haben. Diese beiden Identitätszeugen haben sodann nach ihnen geschehener Verlesung hier unterschrieben

 

gez. Michel Bonem    Georg Jakob Schiffler

 

die Komparenten erklärten sodann, folgenden Kaufvertrag, welchen sie miteinander abgeschlossen haben, hierdruch beurkunden zu lassen:

 

Artikel eins:

 

Herr Joseph Gomm verkauft hierdurch an seine Tochter Ehefrau Anton Knoll, Helena geborene Gomm

 

1. die folgenden in dem Gemeindebezirk Sanct Wendel im Kreise gleichen Namens gelegenen und im Grundsteuerkataster dieser Gemeinde unter Artikel zweihundervierzig, wie folgt, eingetragenen Immobilien:

 

a. Flur 22, Parzelle 604, Flurabtheilung "Stielwiese", Wiese, groß 2 Ar, neben Anton Thome und Fußpfad

 

b. Flur 22, Parzelle 605, daselbst, Wiese groß 4 Ar 13 m², neben Fußpfad und Peter Wagner

 

c. Flur 22, Parzelle 606, "bei der Neumühl", Wiese, groß 16 Ar 35 m², neben Wittwe Joseph Dräger und Erben Nikolaus Gunther.

 

d. Flur 22, Parzelle 607, Wiese, "Mühlenteich", groß 3 Ar 57 m², neben denselben als Grenznachbarn

 

e. Flur 22, Parzelle 608, daselbst, Hofraum mit den aufstehenden Gebäulichkeiten, als Wohnhaus, Mühle, Scheune und Stallung, groß 2 Are 50 m², neben denselben als Grenznachbarn

 

f. Flur 22, Parzelle 609, daselbst, als Hausgarten, groß 3 Are 1 m², neben denselben als Grenznachbarn

 

g. Flur 22, Parzelle 611, daselbst, Wiese, groß 26 Are 78 m², neben denselben als Grenznachbarn

 

h. Flur 22, Parzelle 742/612, daselbst, Wiese, groß 18 Are 86 m², neben denselben als Grenznachbarn

 

2. die in der Gemarkung Urweiler, Kreis Sanct Wendel unter Artikel 130 der Grundsteuermutterrolle in Flur 8, Parzelle 305, in der Flurabteilung "im Almet" als Acker mit einer Flächengröße von 17 Ar 52 m², eingetragene Parzelle, neben Jakob Meier und Johann Stabler

 

Auch verkauft Herr Joseph Gomm hierdurch seiner Tochter Ehefrau Knoll seinen ideellen Antheil an der zur noch ungetheilten Gütergemeinschaft mit seiner verstorbenen Ehefrau Margaretha geborene Dihl gehörigen Parzelle, eingetragen im Kataster der Gemeinde Sanct Wendel unter Artikel 240, in Flur 22 Nummer 823/603, "Stielwiese", groß 7 Ar 83 m², neben Anton Thome und Fußpfad.

 

Zugleich überträgt er ihr durch diesen Kaufvertrag das auf der Neumühl befindliche Vieh, nämlich eine Kuh, ein Rind und ein Kalb, sowie die vorhandenen Ackergeräthschaften zum Eigenthume.

 

Der vom Königlichen Katasteramte zu Sanct Wendel bezüglich der vorstehenden Immobilien ausgestellte Kataster Auszug vom 31. Januar dieses Jahres ist mit dieser Urkunde verbunden worden.

 

Die Immobilien werden übertragen im gegenwärtigen Zustande und Umfange mit allen denselben anklebenden activen und passiven Dienstbarkeiten, Rechten und Gerechtigkeiten, in deren Hinsicht seitens der Ankäuferin auf jeden Garantie-Anspruch verzichtet wird, überhaupt ganz so, wie dieselben bis jetzt besessen und benutzt worden sind, oder doch hätten besessen und benutzt werden können.

 

Wegen Mehr oder Mindermaßes der Kaufobjecte finden gegenseitig keine Ansprüche statt, und gereicht jeder Unterschied zwischen dem wirklichen und dem angegebenen Maße, selbst wenn derselbe 1/20stel übersteigen sollte, zum ausschließlichen Vortheile beziehungsweise Nachtheile der Ankäuferin.

 

Die auf die Kaufobjecte fallenden Steuern, Staats- und Gemeinde-Abgaben und Lasten übernimmt die Ankäuferin von 1. April dieses Jahres ab. Der Besitz-Antritt erfolgt sofort.

 

Artikel zwei.

 

Der Kaufpreis ist festgesetzt auf die Summe von 5700 Mark. In Anrechung auf diesen Kaufpreis übernimmt die Ankäuferin als ihre eigene, persönliche Schuld:

 

I. die zum Vortheile der katholischen Pfarrkirche in Sanct Wendel auf den Kaufobjecten lastende, am elften November eines jeden Jahres zahlbare Erbpacht von zwei Maltern Korn trierisch Maaß und einem Gulden vierzig Kreuzern rheinisch oder zwei Mark fünf und zwanzig Pfennig an baarem Gelde, auf Grund eines Erbbestandsvertrages von Sonntag nach Christtag des Jahres vierzehnhundert vier und sechzig, sowie der Anerkennungsacte vor Notar Hen zu Sanct Wendel, vom 19. Mai 1837 und vor Notar Keller daselbst, vom 5. März 1868, so zwar, daß die Ankäuferin zuerst am 11. November des laufenden Jahres die Erbpacht zu entrichten hat. Diese auf 78 Mark jährlich veranschlagte Prästation ergibt, zum 20-fachen Betrage kapitalisiert, ein auf den Kaufobjecten ruhendes Kapital von 1560 Mark.

 

II. das gemäß Obligation vor Notar Schneider zu Sanct Wendel vom 15. October 1888, zu Gunsten der Kreis-Spar- und Darlehnskasse zu Sanct Wendel auf den Immobilien hypothekarisch lastende Kapital von 1200 Mark, verzinslich mit fünf Prozent jährlich am 31. Dezember jedes Jahres, und zahlbar nach einer beiden Theilen zu jeder Zeit freistehenden dreimonatlichen Kündigung, zahlbar jedoch sofort und ohne daß es einer Aufkündigung bedarf, im Falle Schuldner mit den järhlichen Zinsenzahlungen länger als vierzehn Tage im Rückstande bleiben sollte, mit der Verpflichtung, das besagte Kapital von 1200 Mark pünktlich, und zwar zum ersten Male am 31. Dezember dieses Jahres, zu verzinsen, und im Falle der eintretenden Fälligkeit rechtzeitig abzutragen, alles so, wie die Gläubigerin es nach ihrem Titel verlangen berechtigt ist; überhaupt übernimmt die Ankäuferin die beiden vorerwähnten, auf den Kaufobjecten ruhenden Lasten, nach Maßgabe der Bestimmungen der bestehenden Ttiel, unter Ausschluß jedweder Novation, und ermächtigt zugleich die Gläubigerinnen, die katholische Pfarrkirche zu Sanct Wendel beziehungsweise die Kreis=Spar= und Darlehnskasse zu Sanct Wendel, sich gegenwärtiges als Anerikennung ihrer Forderungen und Hypotheken auf Kosten der Ankäuferin ausfertigen zu lassen.

 

Der hiernach noch verbleibende Kaufpreisret von 2940 Mark wird den vier Kindern des Verkäufers Joseph Gomm, nämlich der Ankäuferin Ehefrau Knoll, dem Taglöhner Peter Gomm zu Neumühl, dem Johann Gomm, Lehrer in Dublon, Staat Arkansas in Nord=Amerika und der Elisabeth Gomm ohne Stand in Wellsville im Staat New=York als Abfindung auf den zukünftigen, väterlichen Nachlaß der Art zugewiesen, daß Ankäuferin verpflichtet ist, ein Jahr nach dem Tode ihres Vaters ihren drei genannten Geschwistern je ein Viertel des unverzinslichen Kaufpreisrestes von 2940 Mark, auszuzahlen, während ihr selbst als dann das letzte Viertel als ihr eigener Erbtheil zufällt.

 

Gleichfalls als Gegenleistung für die ihr vorstehend zum Eigenthume übertragenen Immobilien übernimmt sodann die Ankäuferin, Ehefrau Knoll, die Verbindlichkeit, irhem Vater Herrn Joseph Gomm, so lange er lebt, im ausgedehntesten Sinne des Wortes zu alimentiren, insbesondere demselben in gesunden wie in kranken Tagen, seinem Alter und Stande entsprechend alle Lebensbedürfnisse, als Wohnung, Kleidung, Wäsche, Nahrung, Aufwartung, Heizung, Licht und zwar alles, wie es in der Haushaltung der Ankäuferin gebräuchlich ist, angedeihen zu lassen, denselben bei sich in dem mitverkauften Wohnhause wohnen und mit sich essen zu lassen, in allen Krankheitsfällen ärztliche Hülfe und Arzneien zukommen zu lassen und alle Heilkosten zu bezahlen, aich ihm nach seinem dereinstigen Ableben ein standesgemäßes Begräbnis zu Theil werden zu lassen.

 

Für den Fall der Nichterfüllung einer der Bedingungen dieses Vertrages wird hierdurch ausdrücklich festgesetzt, daß die Nichterfüllung die Auflösung des Vertrages zur Folge haben solle.

 

Der Notar überläßt es dem Verkäufer, seine Rechte aus diesem Acte durch Transcription und Jus_rigtion noch mehr zu sichern.

 

die mit gegenwärtigem, dessen Ausfertigungen verbundenen Kosten, überhaupt alle Kosten, wozu dieser Act jetzt oder in Zukunft Veranlassung geben möge, trägt die Ankäuferin. Dieselbe unterwirft sich aus dieser Ukunde der sofortigen Zwangs-Vollstreckung im Sinne des Paragraphen 702 Nr. 5 der Civil=Prozeß=Ordnung.

 

Artikel drei:

 

Bezüglich des Eigenthumstitels gibt der Verkäufer folgendes an:

 

Die verkauften Immobilien stammen aus dem Nachlasse seiner verstorbenen Eltern, der Eheleute Lorenz Gomm, zeitlebens Müller, und Frau Barbara geborene Woll, mit Ausnahme der Parzelle in Flur 22 Nr. 823/603, welche er während seiner Ehe mit der im Jahre 1876 verstorbenen Margaretha Dihl von dem Ackerer Heinrich Hallauer in Sanct Wendel, vor ungefähr dreißig Jahren angesteigert hat. Die genannten Eltern des Joseph Gomm hinterließen als ihre einzigen Erben vier Künder, nämlich den zu Ostern des Jahres 1885 gestorbenen und von seinem drei überlebenden Geschwistern beerbten Herrn Jakob Gomm, bei Lebzeiten katholischer Pfarrer in Engers im Kreise Neuwied, und Fräulein Maria Gomm und Fräulein Katharina Gomm, beide ohne Geschäft, früher in Engers, jetzt in Waldbreitbach wohnend, sowie den Verkaufer Herrn Joseph Gomm.

 

Gemäß Act vor Notar Beckum in Coblenz vom 5. Juni 1879 haben die obigen drei Geschwister des Joseph Gomm, letzterem ihre Antheile an den damals noch ungetheilten Nachlaß=Immobilien irher Eltern für 7875 Mark verkauft, so daß Joseph Gomm alleiniger Eigenthümer derselben geworden ist, und haben Fräulein Maria Gomm und Katharina Gomm ihrem Bruder Joseph Gomm am 28. September vorigen Jahres unter der Ausfertigung des obigen Actes über die erfolgte Auszahlung ihres elterlichen Vermögens Quittung ertheilt.

 

Gestützt auf vorstehende Angaben leistet Verkäufer Garantie für unbedingtes Eigenthumsrecht, und dafür daß nur die beiden oben erwähnten Froderungen der katholischen Pfarrkirche in Sanct Wendel, bzw. der Kreis=Spar= und Darlehns=Kasse zu Sanct Wendel, die verkauften Immobilien belasten, dieselben sich aber sonst frei befinden von allen Privilegien, Hypotheken und sonstigen Schulden.

 

Die Ankäuferin verpflichtet sich hiermit, noch die mitgekauften Gebäude stets ihrem wahren Werthe nach bei einer guten deutschen Feuer-Versicherungs-Gesellschaft gegen Brandschaden versichert zu erhalten, und sich heirüber auf Verlangen zu jeder Zeit auszuweisen.

 

Zur Vollziehung des Inhalts dieses Actes wählen die Komparenten Domizil in der Wohnung des Verkäufers in Neumühl.

 

Hierbei war auch zugegen der vorhin genannte Sohn des Verkäufers, der Taglöhner Peter Gomm in Neumühl wohnend, welcher erklärte mit der vorstehenden Veräußerung, soweit sie ihn betreffe, einverstanden zu sein.

 

Schließlich erklärten die Komparenten noch, alles Vorstehende wechselseitig zu acceptiren.

 

Als Zeugen wohnten diesem Vorgange bei: Emil Rosenkranz, Kaufmann in Ottweiler und Karl Strauss, pensionirter Bergmann, daselbst wohnend. Die vorliegende Verhandlung sowie dieser ganze Act ist in Gegenwart der Zeugen dem Comparenten vorgelesen und von diesen, als dann von den Zeugen und dem Notar, welchem alle hierbei erschienenen Personen nach Namen, Stand und Wohnort bekannt sind, unterschrieben worden.

 

Also geschehen am Orte und Tage wie Eingangs angegeben worden ist.

 

Auf der Urschrift haben unterschrieben:

 

Joseph Gomm Frau Knoll

Anton Knoll    Peter Gomm

E. Rosenkranz Strauss

P. Kump

 

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Bestand Felsenmühle:

 

Situationsplan vom August und September 1891 durch den Landmesser Wenneis betr. "Concession zur Wiederherstellung der Stauwerke, Gerinne etc."

 

Auftraggeber: Anton Knoll, Mühlenbesitzer, und Ehefrau Helena Gomm

 

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Bestand "Neumühle"

 

4. März 1913

Ablösung eines Erbbestandes

 

Witwe Anton Knoll, Helena geb. Gomm, in St. Wendel-Neumühle verschuldet der Katholischen Pfarrkiche in St. Wendel aus einem im Jahre 1464 am Sonntag nach Christtag zwischen der Katholischen Pfarrkiche in St. Wendel und den Eheleuten Claisgen in Breiten abgeschlossenen Erbbestands-Vertrag einen jährlichen Erbbestand.

 

Dieser betrug ursprünglich 4 Pfund Heller und 4 Malter Frucht trierisch Maaß, halb Korn und halb Hafer, und ist später auf 2 Malter Korn trierisch Maß und 1 Gulden 40 Kreuzer rheinisch an barem Gelde, jedes Jahr Martini zahlbar, festgesetzt worden, wovon nach einem Staatsratsgutachten vom Jahre 1809 ein fünftel für Steuern abgezogen werden konnte.

 

Frau Knoll hat im Jahre 1908 den Erbbestandsvertrag gekündigt und die Ablösung verlangt, darüber ist nunmehr der  folgende Vertrag abgeschlossen worden:

 

1. die Naturalrente ist mit dem 25. fachen des jährlichen Geldwerts abzulösen. Letzterer wird in der Weise festgestellt, daß aus den der Kündigung vorherschenden letzten 14 Jahren mit Weglassung der beiden wohlfeilsten und der beiden teuersten Jahre der Durchschnittspreis ermittelt wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß bei Verrechnung der Ablösungssumme das 1/5 für Grundsteuer an den Jahreszahlungen nicht abgezogen werden darf. Frau Knoll hat gezahlt:

 

1894   28,16 M        1895   30,42 M

1896   34,56 M        1897   38,40 M

1898   35,84 M        1899   36,35 M

1900   36,35 M        1901   33,28 M

1902   35,84 M        1903   34,82 M

1904   34,82 M        1905   36,35 M

1906   35,82 M        1907   46,08 M

 

Nach Streichung der beiden besten Jahre 1897 und 1907 und der beiden wohlfeilsten Jahre 1894 und 1895 ergibt sich für die 10 übrigen Jahre eine Summe an 354,05 M oder für das einzelne Jahr eine Durchschnittszahlung von 35,405 M. Da dieser Betrag aber die nach Abzug von 1/5 für Grundsteuern verbleibenden 4/5 des vollen Jahresbetrags darstellt, so beträgt der volle Jahresbetrag 44,256 M. Das 25=fache dieses Betrages gleich 1106,40 M ist die Ablösungssumme.

 

Die Geldrente ist mit dem 20-fachen des Jahresbetrags abzulösen, wobei wegen des Abzuges von 1/5 für Grundsteuern dasselbe wie oben gilt.

 

Frau Knoll zahlte jährlich 2,23 M. Der volle Jahresbetrag betrug also 2,7875 M. Das 20-fache gleich 55,75 M ist die Ablösungssumme.

 

Frau Knoll hat zu zahlen für

a. Ablösung der Naturalrente         1106,40 M

b. Ablösung der Geldrente       55,75 M

im ganzen also                            1162,15 M.

 

Frau Knoll hat diesen Betrag alsbald an die Kirchenkasse zu bezahlen, wogegen der Erbbestand aufhört und die katholische Pfarrkirche die Löschung der dahier im Grundbuch von St. Wendel Blatt 337 und 337 eingetragenen Hypothek bewilligt.

 

Bemerkt wird noch, daß der Jahresbetrag für 1912 und der für 1911 noch rückständige Rest gleichzeitig zu zahlen ist, ebenso ein verhältnismäßiger Teil für die Zeit vom 11. September 1912 bis zum Tage der Zahlung.

 

St. Wendel, den 4. März 1913

 

gez. Witwe Knoll geb. Gomm

(es folgt die Unterschrift des Kirchenvorstandes)

 

 

 

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Xenellardes = ?

 

Siebenjungfrauen = 9. April

 

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Stadtanzeiger Nr. 25 vom 30.01.1943

Autor K-G (?)

Photo: Steinmetz

 

Die Straßen unserer Heimatstadt

 

Der Neumühlenweg

An der Kelsweilerstraße, wo die Gudesbergstraße abzweigt, führt seitlich ein Weg westwärts in das freie Bliestal. Er geht durch eine Unterführung der Eisenbahnstrecke St. Wendel=Tholey und erreicht nach einigen Windungen ein am Bliesufer alleinstehendes altes Gebäudeanwesen. Es läßt trotz seines neuzeitlichen schmucken Kleides unschwer seine ehmalige Bestimmung als Mühle erkennen. dicht hinter dem idyllisch gelegenen Gebäude zieht zwischen Erlenbüschen ein Arm der Blies vorbei, der frühere Mühlenteich. Die ursprünglich am rechten Bliesufer gelegene Mühle war auch von dem Vorort Breiten aus zugänglich und unter dem Namen Breitener Mühle bekannt. Ihr zuletzt gebräuchlicher Name Neumühle wurde für die Benennung des Zugangs zur Mühle von der Kelsweilerstraße aus beibehalten. Der schmale Neumühlenweg ist an seinem Anfang von zwei Wohnhäuschen besiedelt.

 

Über die Geschichte der Neumühle weiß der Stadthistoriker M. Müller folgendes zu berichten:

 

"Die Mühle hieß im 14. Jahrhundert Xenellardes -, dann Siebenjungfrauen= oder Bonzenmühle und später noch die Wiesen= oder Neumühle. Im dreißigjährigen Krieg zerstört, wurde sie im Jahre 1696 auf dem linken Ufer neu errichtet. Im Anfang des 14. Jahrhunderts stand diese Mühle im Miteigentum des Ritters Tilmann von Schaumburg, auf dessen Grund und Boden sie lag, und des Konrad von Xoneberg. Ferner machte die Kirche Ansprüche auf sie geltend. Im Jahre 1304 leistete der Schaumburger Verzicht auf seine Rechte zu gunsten der Wendalinuskirche. Zwanzig Jahre später schloß sich auch Konrad von Xoneberg dem Vorgehen des Schaumburgers an. So war die Mühle in den Besitz der Pfarrkirche gelangt, die sie lange Zeit verpachtete. Im Jahre 1696 gab sie das gänzlich verfallene Anwesen den Eheleuten Johann Hipscher und Margarethe Bischell in ewigen Bestand. Diese bauten die Mühle auf und brachten sie wieder in Gang."

 

Die gegenwärtige Anlage stammt mit ihrem Namen aus dem Jahre 1750. Das Mühlrad ist längst verschwunden. Wie fast alle übrigen heimischen Mühlen legte gegen Ende des 19. Jahrhunderts der übermächtige Wettbewerb der großen Handelsmühlen auch die Neumühle still. Hinter dem Gebäude wurde in den achtziger Jahren eine Badeanstalt eingerichtet, zu der die Stadt seit 1902 einen jährlichen Zuschuß gab unter der Bedingung, daß die Schuljugend die Bäder unentgeltlich benutzen dürfe. Der bis zum Jahre 1926 bei der Neumühle bestandene Badebetrieb fand sodann in der neuen mustergültigen städtischen Badeanstalt am Atzelhübel seine Fortsetzung.

 

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St. Wendeler Volksblatt, # 62 - 1909

 

Badeverein Neumühle

 

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Rudolf Kretschmer, Geschichte der Stadt St. Wendel 1914-1986

Band 2, Seite 28

 

Es war auch Gelegenheit zum Schwimmen gegeben: St. Wendel besaß seit 1904 eine während der warmen Jahreszeit geöffnete Badeanstalt auf dem Gelände der Neumühle. Ein besonderes Wasserbassin war nicht vorhanden; die durch das Mühlenwehr gestaute Blies mußte es ersetzen. Betrieben wurde die Anlage vom Schwimm- und Badeverein, die Stadt hatte aber den Vertrag über die Benutzung des Geländes mit dessen Besitzerin abgeschlossen und trug die Sachkosten für die Anlagen. Außer der Gelegenheit zum Baden im Fluß wurden den Benutzern noch die zu sogenannten Zellenbädern geboten. Von den Benutzern der Anlage wurden Eintrittsgelder in Höhe von 10 bis 30 Pfennigen erhoben.

 

 

Seite 187

Die Badeanstalt wurde auch während des Ersten Weltkrieges in jedem Frühjahr wieder eröffnet; die eintrittspreise scheinen trotz der Geldentwertung während des Krieges nicht erhöht worden zu sein. Streitigkeiten zwischen der Stadt und der Eigentümerin des Geländes führten allerdings Ende 1916 zur Kündigung des Mietvertrages, die jedoch erst zum Herbst 1918 wirksam wurde. 1919 und 1920 stand den St. Wendelern dementsprechend keine Badeanstalt zur Verfügung, was zumindest von Teilen der Bevölkerung offenbar als recht unangenehm empfunden wurde. 1920 wurde die Anlage überdies durch Hochwasser zerstört

 

Quellen:

StA Wnd D6/20

NBZ 1915 Nr. 60 (22.5.)

1616 Nr. 61 (23.5)

1918 Nr. 67 (8.6)

1919 Nr. 68 (19.6)

1921 Nr. 61 (9.5)

SWV 1917 Nr. 63 (5.6)

 

Seite 319

1921 bemühte sich die Stadtverordnetenversammlung um die Wiedereröffnung der Badeanstalt; der Streit mit der Geländeeigentümerin sollte durch einen  Vergleich erledigt werden; es kam ein neuer Pachtvertrag zustande und man stellte die Mittel für die Instandsetzung der Anlage zur Verfügung. Am 15.06. konnte die Badeanstalt wieder eröffnet werden. Einzelkarten für Erwachsene kosteten nun allerdings 1,50 Mark, solche für Schüler 75 Pfennig, für Dauerkarten wurden 25 bzw. 10 Mark verlangt. 1922 wurde bereits das Doppelte gefordert. Die Badezeiten für Frauen und Männer waren - wie wohl auch früher schon - sorgsam voneinander getrennt.

 

Die neue Badeanstalt in der Missionshausstraße wurde am 8. August 1926 in Betrieb genommen.

 

 

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aus einem Schreiben der RAe F. Steegmann und J. Brühl, Saarbrücken, 14.12.1916:

 

... nicht seit einigen Jahren, sondern seit mehr als 30 Jahren ruht der Mühlenbetrieb. Dass keine Absicht besteht, denselben wieder aufzunehmen, geht daraus hervor, dass:

a. alle Einrichtungen, soweit dieselben zum Betrieb erforderlich sind, veräussert wurden

b. die Klägerin mit dem Badeverein St. Wendel einen langfristigen Vertrag abgeschlossen hat zur Anlegung eines Schwimmbades

 

Gerade wassertechnische Schwierigkeiten haben zur Stillegung des Mühlenbetriebes geführt.

 

als Mühlensachverständige (werden vorgeschlagen):

1. Daniel Weber zu Göckelmühle bei St. Wendel

2. Nikolaus Kammhuber zu Dörrwiesmühle bei St. Wendel

 

 

 

Müller, Eigentümer und sonstiges:

 

bis 27.10.1304 Thylemann, genannt Hudestoch, und Conrad, genannt Hubelrus, von Xomberch

 

ab 27.10.1304 Pfarrei des Hl. Wendelin und Conrad, genannt Hubelrus, von Xomberch

 

ab 01.02.1325 Pfarrei des Hl. Wendelin allein

 

30.12.1464 Cleßgin Moller von Breiten ?

 

1464; 1495 Übertragung der Mühlen zu Breitten, Urweiler und Nohfelden an die St. Wendeler Kirche .

 

ca. 1610 hat eine andächtige Person die Mühle dem Muttergottesaltar erbeigentümlich geschenkt

 

1609 Georgh Appelmann Müller

 

12.10.1617 - mind. 1634 Hans Holtz und Ehefrau Barbara

 

 

Peter Müller war ebenso wie der später genannte Caspar Müller von Beruf Müller und Zimmermann. Eine Verwandtschaft läßt sich m.E. nicht herstellen.

 

Peter Müller             oo l. 01.1751

* 19.09.1723           Magdalena Sebastian

                            * Remmesweiler

                            + Breiten

 

Er ist Müller u. Zimmermeister in Breiten

Seine Eltern sind: Wendel Müller oo 1719 Catharina Oppermann, Alsfassen

 

                   2. oo vor 1772

                   Anna M. Seiler, Breiten

 

         => 1. Ehe:

         Katharina Müller       * 26.02.1775 Breiten

         Wendelin Müller        * 18.08.1754 Breiten

         Jakob Müller   * 06.03.1757 Breiten

         Helena Müller * 28.04.1761 Breiten

         Katharina Müller       * 04.06.1770 Breiten

 

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Caspar Müller oo vor 1746   Magdalena _____

* Neumühle

 

wohnt in Breiten; er ist Mühlenarzt (siehe A124 v. 1767; Reparatur der Notmühle) und 1760 churfürstl. Hoffexaminer

 

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         Jakob Müller   * 05.03.1746 Breiten

         Johann Heinrich Müller        * 29.01.1747 Breiten

         Johannes Müller       * 05.04.1749 Breiten

 

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Christian Born

* ca. 1673

+ 07.10.1743, 70 J. in der Mühle Breiten

 

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Theodor Schmidt      oo 13.09.1774         Apollonia Kremer, ev

St. Wendeler Mühle  Rhaunen        * 30.09.1739 Sulzbach/Rhaunen

                                      + 26.12.1715 Sulzbach

 

Ihre Eltern: Christoph Kremer und Anna Maria Reichert, Sulzbach

 

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Katharina Schmidt    * 08.11.1780 St. Wendel

 

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1849 Lorenz Gomm

 

1850 Johann Georg Schneider, Müller auf der Neumühle (Notariat Wnd, Keller, 674/1850, LA SB)

 

10.08.1857 Lorenz Gomm

 

1867 Lorenz Gomm, Müller

 

1875 Josef Gomm, Müller

 

1881 Joseph Gomm, Müller

 

1891 Mühlenbesitzer Anton Knoll und Ehefrau Magdalena Gomm

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