Heute den vierzehnten Oktober achtzehnhundert sechs und zwanzig
Vor unterzeichnetem Friedrich Eschrich öffentlichen Notär und Herzoglich Sachsen Coburgischen Landesgericht in St. Wendel, allda wohnhaft, bey unserer Anweßenheit in dem ehemaligen dahießigen Amthauße, wohin wir von den nachbenannten Hohen Requirenten uns zu verfügen eingeladen wurden, erschienen:
1. Seine Erlaucht, der Herr Maximilian Elisius Alexander von Hanstein, Graf von Pölzig, dann 2. Ihro Durchlaucht, die Frau Dorothea Louise Paulina, Charlotta, Friedrika Augusta, Herzogin zu Sachßen, Gräfin von Pölzig und Bayersdorf, beide in St. Wendel wohnhaft, welche übereingekommen sind, sich in gesezzlicher Form und Ordnung zu vermählen, und zu diesem Zweck in beyseyn des Freyherrn Adolph Friedrich von Roepert, Geheimen Conferenzrath, Kammerherren und Herzoglich Sach(s)en Coburgischen Regierungs Präsidenten im Fürstenthum Lichtenberg, und des Herrn Samuel Stephan, Advokaten am dasigen Herzoglichen Landes und Appellgericht, beide in St. Wendel wohnhaft, folgenden Ehe- und Schenkungsvertrag aufzunehmen uns requirirt hatten:
(pag. 2)
Artikel 1.
Es soll in dieser Ehe die gesezzliche Gütergemeinschaft unter Eheleuten nicht stattfinden, sondern die Ehe wird unter den Rechten des Eingebrachten geschlossen, so daß alle Erwerbungen, welche während der Ehe gemacht werden, dem Manne zugehören.
Art: 2
Jn Rücksicht auf diese Ehe macht die Frau Herzogin von Sachßen Durchlaucht Ihrem künftigen Herrn Gemahl Graf von Pölzig durch unwiederrrufliche Schenkung unter Lebenden, mit Verzichtleistung auf die im Artickel Neunhundert drei und fünfzig des Civilgesezzbuches herzuleitenden Auflößungsklagen folgende Geschenke:
A, das Gothaische Fideicommiss von fünf und zwanzig tausend Reichsthaler.
B, diejenigen dreytausend Reichsthaler als wie hoch die Frau Herzogin Durchlaucht auf ihren Todesfall über die Nutzungen des Privatnachlasses Ihres verewigten Oheims, des in Gott ruhenden Herzogs Friedrich IV von Sachßen Gotha und Altenburg, zum Besten Ihrer Angehörigen auf deren Lebenszeit vertragsmäßig disponiren darf
(pag. 3)
und welche dreytausend Reichsthaler nach dem Tode der Frau Herzogin je jährlich zu beziehen sind.
C, Nachgezeichnete Kostbarkeiten:
1, Ein Schmuck von Turquoisen, bestehend in
Einer Krone von Turquoisen mit großen Brillanten eingefasst.
Ein Halsband von Turquoisen, ebenfalls mit großen Brillanten eingefasst.
Ein paar Ohrringe, zu diesem Halsband gehörig.
Ein paar Armbänder von Turquoisen und Brillanten, das Schloß eine sehr große Turquoisen mit Brillanten eingefasst.
Ein Fächer mit Turquoisen und Brillanten.
2. Ein Schmuck in Brillanten, bestehend aus
Einem Diadem von großen Brillanten
in der Mitte ein großer herzförmiger Brilland.
Einem Haldsband von kleinen Brillanten
Einem paar Ohrringe mit großen Brillanten.
Einem Solitar in einen Ring gefasst
Einem noch ungefassten länglichen Brillanten.
3. Ein Schmuck von Perlen, bestehend in
Sechs langen Schnüren Perlen in zwey Halsbändere gefasst, jedes mit einem Schloß von Saphiren und Brillanten.
(pag. 4)
Ein paar Ohrringe, bestehend aus sechs birnähnlichen großen Perlen.
Ein paar Ohrringe, jedes mit einer länglichen Perle.
Ein Dose mit großen Perlen besetzt, auf der einen Seite ein Miniaturbild der Tochter Herodias, die Rückseite ganz mit Perlen eingelegt
Eine Uhr, deren Zifferblatt und Rückseite mit Perlen besezt ist.
Ein schwarz emaillirter Fächer mit Perlen besezt.
4, Einzelne Stücke, als:
Ein Kreuz von Rubinen und Billanten.
Eine goldene Dankmünze, die Bilder in erhabner Arbeit bezeichnen Ihren Ahnherren Ernst den Frommen und Seine Frau Gemahlin.
Zwey goldne Ketten.
Ein paar Armbänder mit bunten Edelsteinen.
5, Ein Schmuck in Corallen bestehend in
Einem Halsband nebst Ohrringen
von Corallen, worauf antike Köpfe geschnitten sind.
Einem Halsband in glatt geschliffenen Korallen.
Einem Halsband als Bajadère, von nicht geschliffenen Corallen.
Einem paar Ohrringen in Corallen
(pag. 5)
Einem paar Armbändern in nicht geschliffenen Corallen.
D, Ein Drittel aller Revenuen und Einkünfte, welche der genannten Frau Herzogin von Sachßen, Durchlaucht jetzt zustehen oder noch zufallen mögen, seyen sie lebenslängliche oder solche, die nach dem Tode fort bestehen, so daß über die leztern der künftige Herr Ehegemahl Graf von Pölzig auch auf seinem Todesfall disponiren darf.
E, Folgende Silbergeräthschaften, als
Eine Theemaschine von Augsburger Silber mit drey Cyklapen und Piedestal
Eine Theekanne, auf dem Deckel eine Figur.
Eine silberne Küchen(?)-Pot
Eine dergleichen
Eine silberne Kaffeekanne
Eine dergleichen Milchkanne
Eine eben solche Zuckerschale
Sechs silberne und vergoldete Kaffeelöffel
Eine silberne Zuckerzange.
Eine dergleichen
Eine dergleiche, Vergoldet
Ein silberner Brot korb
Ein dergleichen
Ein dergleichen Obstkörbchen mit Glasschaale
(pag. 6)
Ein silbernes Theekästchen auf dem Deckel ein Löwe
Ein dutzend Vergoldete Kaffelöffel
Ein Dutzend silberne Kaffelöffel
Ein silbernes Theesieb, vergoldet
Ein silbernes Lavoir nebst Wasserglas
Sechs sternförmige silberne Leuchter
Zwey kleine silberne viereckige Leuchter
Ein silbernes Kaffeebrettchen in der silbernen Reißetoi(lette)
Ein silbernes Kaffeekännchen in der silbernen Reißetoi(lette)
Ein silbernes Schreibzeug
Ein silbernes Tafelbesteck in einem Futteral von rothem Safian,
bestehend aus Zwey silbernen Esslöffelen, Zwey dergleichen Messern,
zwey dergleichen Gabeln, einem Markzieher, einem Kaffeelöffel,
einem silbernen Eyerbecher, Einem silbernen Gefäß für Salz und Pfeffer
mit einem Löffelchen von Perlmutter
F, Eine silberne Reißetoilette <s>enthaltend</s>
(Randvermerk: "(Streichung) genehmigt am Ende.")
Drey dutzend Bestecke von silbernen Löffeln, Messer und Gabeln
Zwey dutzend goldne Kaffeelöffel mit dem Sächßischen Wappen.
Eine silberne vergoldete Zuckerzange mit demselben Wappen.
(pag. 7)
Art: 3. Seine Erlaucht, der Herr Graf von Pölzig und künftiger Ehegatte
nimmt diese Schenkung dankbar an.
Art: 4.
Das Fortbestehen der zu schließenden Ehe ist nicht Bedingung dieser Schenkung.
Art: 5. Dagegen schenkt seine Erlaucht der Herr Graf von Pölzig Seiner künftigen Gemahlin der Frau Herzogin von Sachßen, Durchlaucht auf den Fall, daß der Herr Graf vor Seiner künftigen Gemahlin der Frau Herzogin mit Tod abgehen und ein Hauß und Garten hinterlassen sollte, den lebenslänglichen Nießbrauch daran.
Art. 6. Die zukünftige Gemahlin, Frau Herzogin von Sach(s)en Durchlaucht nahm dieses Geschenk an.
(pag. 8)
worüber dieser Akt errichtet, und nach geschehener Verleßung und den Hohen Requirenten, den vorn angeführten Herrn Zeugen und uns unterschrieben worden. Die Ausstreichung wurde genehmigt.
Geschehen zu St. Wendel, den Tag, Monat und Jahr, wie vorn.
Luise Herzogin zu Sachsen.
Max Graf von Pölzig.
Adolph Friedrich Freyh. von Roepert als Zeuge
J S Stephan
Einregistrirt zu St. Wendel, den sechszehn-
ten October 1800 sechs und zwanzig
folio. 176 Case 3; empfangen einen
Gulden, vier und zwanzig Kreuzer.
Der Rentmeister
Tosetti