Schriftzug
18. Jahrhundert -> 1794 Hochgerichtsprotokoll St. Wendel - Auszüge

Quelle: Stadtarchiv St. Wendel, B6 (alte-neue Paginierung)

 

(24-43)

St. Wendel d 18. Hornung 1794

Jn sachen

Michel Müller aus der Neumühle

Kläger und arrestat

entgegen

Wendel Wassenich beklagten und arrestant

 

Kläger klagte beschwehrend an

daß ihm heute Morgen, als er einen

Theil seiner in der Neu Mühle habenden

Effeckten habe in Sicherheit bringen

wollen, durch einen auf anstehen

des Wendel Wassenich angelegten

arrest hierran seye behindert worden,

die ursache worum er zu hinweg-

schaffung seiner fahrender Haabe

seye Veranlaset worden, bestünde

darin, daß beklagter durch einen

Hochgerichtlichen Bescheid Verwiesen

worden, das in der Mühle erfoder=

=liche machen, und die Mühle so

abschätzen zu laßen - dieses sey

nicht nur unterblieben, ferner

er kläger seye durch die Franzos-

en so getroffen worden, daß

 

(25-44)

Er sich nicht getraue, das ihme

noch übrig gebliebene länger

in der Mühle zu lasen - er

habe den nötigen entschlus fassen

müssen, seine noch übrig geblie=

bene Effeckten an einen sichern

ort zu bringen, und einsweilen

auf Güdesweiler zu Verführen -

er habe dem Beklagten sein Vor=

haben enteckt, welcher auch seine

Zufriedenheit geäusert, weil er

sich geäusert, daß sein sohn Jacob

Müller bis zum Verlauf der be-

stand Zeit in der Mühle bleiben

und den inhalt des bestand Kontracts

erfüllen solle - Er habe nichts

Rechts Wiedriges begangen, und bitte

anhero den impetuirten arrest

anwider aufzuheben.

 

Beklagter: der Kläger seye

nicht nur den laufenden Jahrs

pfacht, der jedes halbe jahr ent-

richtet werden solle, sondern auch

 

(26-45)

Vom Vorigen Jahr noch 2 Malter

Korn, darin 1 f 40 xr schuldig, son-

dern er beklagter könne nicht gleich-

gültig seyn, daß der Kläger als

beständer aus der Mühle abziehe

und ihme jemand anders einsetzen,

doch um zu zeigen, daß er dem Kläger

keinen stoff geben wolle zur beschwehrde-

führung, wenn alleinfalls durch

einen Neuen feindlichen überfall

eine Beschädigung erfolgte, so kö(nne)

er geschehen lasen, daß Kläger

und arrestat für seine Persohn,

und mit seiner ganzen Haabschaft

abziehe, wenn er bis heutigen tag

in betref des pfachts, und sonstig-

er schuldigkeit befriediget seye,

in so lang dieses aber nicht ge-

schehen, könne er nicht geschehen

lasen, daß das mindeste Von des

klägers effeckten Verführet werde.

was in der Mühle gefehlet habe,

seye gemacht worden, die ab-

schatzung aber hätte wegen der

 

(27-46)

Angedaurten Kriegs unruhen

nicht Vorgenommen werden

können, seines Orts habe er

also den Hochgerichtlichen Be-

scheid so Viel ihme möglich geweßen,

erfüllet.

 

Kläger: er seye weiter

nichts als 2 Malter Korn, darin

5 f 40 xr an geld an hiesige Kirche

schuldig, dieß schuldigkeit seye er

entweder an den Beklagten, oder

an die Kirche zu entrichten bereit,

bei schliesung des Kontrackts hätten

seine beide Klägers söhne sich als

bürger dargestellt, und unter-

schrieben, folglich müsse dem be-

klagten gefallen, daß einer

dieser in der Mühle bleibe, es

seye bekannt, daß er bei den feind-

lichen überfällen große schaden

gelitten, man könne es ihme nicht zu-

muthen, daß er seinen überrest

einem feindlichen ferner über-

all überlaße. er bitte, wie Vor-

hero gebetten worden.

 

(28-47)

Beklagter: Er seye als eigenthümer

der qs Mühle mehrmahlen durch

H. Kirchen schafner wegen den rück-

ständigen 2 Malter und 1 f 40 xr ge__

angegangen worden, aller an den

Klägern geschehenen anmahnungen

ohngeachtet seye diese schuldig und

bis hero stehen geblieben, er bleibe

durch aus dabei, daß er Vor Zahl=

ung dieser schuldigkeit nichts Ver

abfolgen laße, besonders da er

bei dem Kirchenbott Peter Lieb ge-

äuseret, daß er nichts schuldig

seye, und des Klägers söhne ihm

erklährt, daß sie nicht länger als

für ein halb jahr bürg geworden

bittend wie Vorhin.

 

Resolutum

Nach Vernommenen Partheien und der vom Kläger

anerkannten schuldigkeit wird hiermit Zu Recht erkannt

daß Kläger und arrestat an hiesige Pfarrkirche 2 Malter

Korn dann 1 f 40 x an geld ohne Verzug zu entrichten haben,

dann werden Parteyen an erfüllung des bestand kon-

trakts Verwiesen. Dem Kläger und arrestaten des

 

(29-48)

Kösten zu last legend St. Wendel wie oben

 

H. Linxweiler

Siglohr

C. Bicking

Ningelgen

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(41-64)

21t hornung

 

das

fassel Viehe beteffend

 

Mehrere bürger hiesiger stadt

VeranZeigten, daß der herd stire,

welchen der hiesige H. Pastor dem Peter

Becker in bestand gegeben, im übelen

zustand, hierdurch entstehe für

die hiesige Stadt ein auserordentlicher

nachtheil, sie bäten die gehörige an-

ordnung zu treffen, daß diesen

Bevorstehenden schaden Vorgebogen

werde.

 

Resolutum

Wäre H. Pastor zu ersuchen, wegen des fassel Viehe

solche anstalten zu treffen, daß die beschwehrden

gehoben werden. St. Wendel wie Vorn.

Ex Mdto

Ningelgen.

 

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(42-66)

21. Hornung 1794

die

Beschwehrde der hiesigen Krämer

Gesellschaft betreffend

 

die hiesige Krämergesellschafft

ließe durch den hiesigen Krämer Wendel

Lion die an die Kurfürst. Trierische

Landes Regierung überreichte unthgste

beschwehrden führung ans hochgericht

übergeben cum inscripto decreto

Vom 15ten curr. daß diese Gesell-

schafft bei ihre articulen zu hand-

haben seye.

 

Resolutum

Publicatur gegenwärtiges decret am Nächsten

sontag durch den Gerichtsbotten Michels. St. Wendel

wie oben

Ex Mdto

Ningelgen.

 

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(48-83)

Jn sachen

H. Von Wernikau von Trier Kläger

ca

Nicolas Mees von Alzfassen beklagten

pto rückstehenden Interesse

 

auf erlaßene Ladung erschiene be-

klagter und erklährte, daß H. Hofrath

ihme vor 2-3 jahren gesagt haben, daß

H. v. Wernikau seiner Interesse halber

befriediget seye, so wie solches jene mit

H. von Wernickau, und der Knollischen

Nachlassenschafft geflogene rech-

nung nachweisen müste.

 

Resolutum

H. Hofrath Gattermann wär zu ersuchen, die zwischen

der Knollischen Nachlassenschafft, und dem Herrn von Wernickau

gepflogene rechnung gefälligst anhero zu communiciren

St. Wendel d 25ten Hornung 1794

Ex Mdto

Ningelgen.

 

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(53-90)

St. Wendel d 26. Hornung 1794

die

Versteigerung 2er Fuhren zu Transportirung

der Amtspapiere betr.

 

Wurden die Zwey fuhren zu

Transportirung der Amts Papiere

Versteigeret, und solche dem Johann

Angel jun: von Urweiler, so wie die

anligende Versteigerung ausweiset,

um 97 f überlaßen. St. Wendel

wie oben.

 

Ningelgen

 

St. Wendel d 28 hornung 1794

 

die

schleich händel in das feindliche gebiethe

betr.

 

Überschickte H. Hofrath an-

ligende gnedigste Verordnung die

schleich händel ins frantzösische Gebiet

betrefend

 

Resolutum

Publicatur durch den Gerichtsbotten ex ponatur ad Regis-

traturum St. Wendel wie oben.

Ex Mdto

Ningelgen.

(91)

geschehen St. Wendel d 26ten hornung 1794.

 

die

Versteigerung zweyer fuhren zum transport

deren St. Wendeler amts Papieren betreffend.

 

da gestern ein Circular in das

hochgericht St. Wendel erlassen

wurde, daß die Furhleuth

sich durch deputirte versamlen

solten, um über die art zu

berathschlagen, wie die zwey

Fuhren zum Transport der

amts papiren aufzubringen

seyen, aber nur einige Fuhr-

leuthe erschienen, so wurde um die ab-

führung nicht länger zu hindern,

beschlossen, die erforderliche zwey

Fuhren an den wenigstneh-

menden öffentlich zu Ver-

steigern.

 

1tens muß die Wagen zwei fuder Fässer

und ein Verschlag aufladen.

2tens müssen die fuhren morgen frühe mit Pony- (?)

bäumen (?) an dem Söterischen Hause seyn

3tens müße die Farte auf Schweich geschehen.

4tens muß der fuhrmann für das Futter

und alles erforderliche sorgen.

 

ansaz                                                                                           154 f

steiget sich mit 1 f

Nach 57. Steigerungen Verblieben

dem Johann angel Junior Von

urweiler als wenigst nehmenden

um                                                                                               97 f

 

H. Linxweiler

w. Demuth

Siglohr

Ningelgen

 

(92)

Zu Vorstehenden Versteigerung hat

Haßborn                                                                                        22 f

Theley                                                                                          33

Hütig= und raßweiler                                                                       22

furschweiler                                                                                   10

roschberg                                                                                     7

geheweiler                                                                                    6

                                                                                                  ----

                                                                                                  199

 

obenstehenden gemeinden zu zahlung der ausge-

worfenen summen einschließliche frist von 3 tagen

Sub poena executionis bestimmt worden d 13 Mertz

1794                          Ningelgen

 

NB 4 ausschreiben                                                                          0-24

anschreiben von 13 May an H. Hauptmann Schulz                                 0-30

abschrift des beitrages                                                                    0-10

                                                                                                  -----

                                                                                                  101

 

(93)

VerZeichniß

deren am 3ten Mertz 1794 nach Traben

Zum H. Ehlen geflüchteten Hochgerichts Papiere

 

1 Band de 1600 bis Justitz Protocollen

                1661

1 Band Von 1714 bis 1720

            de  1722 bis 1757

            de  1758 bis 1768

            de  1768 bis 1770

            de  1770 bis 1772

            de  1772 bis 1774

            de  1774 bis 1776

            de  1776 bis 1777

            de  1777 bis 1778

            de  1778 bis 1779

            de  1779 bis 1786

            de  1786 bis 1789

            de  1790

            de  1791

            de  1792

 

repertorium über die Justitz Protocollen

de 1665 bis 1777

 

Kontrackten Protocollen

 

1 Band  de  1699 bis 1710

            de  1713 bis 1743

            de  1743 bis 1756

            de  1756 bis 1765

            de  1765 bis 1769

            de  1769 bis 1776

 

(94)

1 Band  de  1776 bis 1780

            de  1780 bis 1784

            de  1785 bis 1788

            de  1789 bis 1794

 

repertorium hierüber

de 1699 bis 1794

 

Policey Protocollen

 

1 Band  de  1756 bis 1770

            de  1770 bis 1775

            de  1775 bis 1779

            de  1779 bis 1782

            de  1782 bis 1785

            de  1786 bis 1788

 

repert. von 1713 bis 1778.

 

Vier Bände Protocollen Verschiedenen inhalts

Sub Lit. a.b.c.d.

 

1 band contributions Protocolli von 1713 bis

1756

 

2 bänd No 8.et 9. die ausmessung der Jung(fern=)

=schafft betr.

 

1 band besonders Versteigerungs Protocoll

der ligende güter de 1788  bis anhero

 

(95)

Versteigerungs Protocollen über den kleinen

Zehenden de 1790.91.92.93

Verfolg in sachen der Stadt und Amt St.

Wendel ca Kurfürst. Hofrentkammer
pto Kappes Zehnden

 

Protocollum über die von der von Hamische familie

nachgesuchte Jungferschafft

acta in sachen Stadt St. Wendel und Alzfassen

ca die v Hamische Erbgenahmen pto Alzfassen

schäferei.

freiheit der Stadt St. Wendel den Militzen

Zug betr. und das recht zu land Standt

schafft.

 

Versteigerung des nach aufgebrochenen

französischen lager beim Eichelgen Versteigerten

reiferen

 

Bürgerschafftliche beschwehren die Mühlen

fahrden betr.

 

Scheffen Weisthum de 1606

 

Neue landmaas mit karten und

rechnungen in 6 Päcken

 

1 band das alte lager buch

 

(96)

bürgermeisterei-rechnung von Ver-

schiedenen jahren

 

ein band von FreVel bethätigungen

 

Städtische gebäulichkeiten 4 Paqueten

 

schatzungs=heeb registern ___ inventaria

und Versteigerungs-Protocolle in einem

pacquet

 

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(54-99)

28 hornung

 

das

fassel Viehe betrefend

 

Auf abermahlige Klage wegen

untüchtigkeit des faars, so H. Pastor

Castello dem Peter Becker um 80 f Ver-

accordirt hat, wurde resolvirt

daß Joseph Weber, und Adrian Hallauer mit Zuziehung

des Kühe Hirten diesen fraglichen faar in augenschein

nehmen, und hierüber dem hochgericht bericht erstatten

sollen. St. Wendel wie oben.     Ex Mdto

                                              Ningelgen

 

die abgeschulte schaumeistere

referirten,d aß der faar ihnen tüchtig

schiene, und, wenn bei dieser Zeit ihme

mit hafer zugesetzt würde, so würde kein

fehler an dem faar erscheinen.

St. Wendel wie oben. Ningelgen

 

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die

wegschaffung der Hochgerichts Papieren

 

wurde von Hochgerichts

 

(55-100)

wegen beschlossen, daß die Hoch-

Gerichts= und Wayen schreiberey

Papiere in sicherheit gebracht

werden sollen - diesem Zufolge

sind solche in 4 Verschlag - die

Waysenschreiberei Papieren in _

Verschläge gepackt, und nach Traben

zu H. Ehlen hingeführt worden.

St. Wendel wie oben. Ningelgen.

 

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die

beim einrücken der fremden Armée vom 1ten

Januar und 1 hornung l.L. gethane Lieferungen

und insbesondere die des falsige papieren betr.

 

Erschienen heute die deputirte

benametlich, Wendel

Lion, Peter Weyand, dann Johann ___

und zeigte an, daß die hiesige Bür-

gere, und sie äuserst Verlangte

daß die beim einrücken der franzosen

Armee Vom 1ten Jenner und 1ten Hornung

l.J. abgegebene so genannte Bons

wie auch der überschuß des Gelds

die sonsten nöthige Papieren

 

(56-101)

ans Hoch gericht eingelieferet

würden, um hieraus die gethane

foderungen und lieferungen er-

sehen, dann hirüber die rechnung

stellen zu können.

 

Resolutum

auf geschehenen antrag der bürgerschafft hat Herr

Hochgerichtsscheffen Bicking die bei Zweymahligen letzteren

unwisenheit der franzosen sämtliche einschlägige Papieren

und den überschuss des noch Vorräthigen gelds

binnen 24 stunden ans hochgericht einzulieferen. St.

Wendel wie oben.

W. Demuth

H. Linxweiler

Johannes ___

Siglohr

Ningelgen

 

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102

05.03.1794

Tag und Nachtwächter

 

(alt 57 neu 102)

St. Wendel d 5ten Merz 1794

die Tag- und Nachtswachter, dann die ordo-

nantz pferde betreffend

 

In beysein

H. Linxweiler, Siglor, bicking

und mir Actuar

 

Wurde auf Befehl des ____

OberLieutenants . Grafen de

Pappenheim von Hochgerichts

wegen beschlossen, daß bey tag

und nacht die gewöhnliche wachten

gehalten. dann alle 24 stunden

Zwey ordonanz pferde dahier stehen und

selbige auf solche art abgelöst

werden sollen.

 

Resolutum

ist gegenwärtige Entschliesung hiesiger

1. Stadt zu publiciren = cdann die ausschreibungen

an die dörfer zu machen.

 

2. hat jeder orts bürgermeister ein genaues

VerZeichniß der Vorfindlichen tauglichen pferden

unter seiner eigener Verantwortung anhero zu

bringen. St. Wendel wie oben. Ex Mdto

Ningelgen.

 

 

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(alt 81 neu 144)

 

St. Wendel d 22ten Mertz 1794

In Sachen

Bruder Matthias Von St. Anna

ca

Johann Masam von Alzfassen

 

Jn beiseyn

H. Scheffen Demuth,

Linxweiler, Siglohr

 

Kläger Veranzeiget, daß auf

die durch den Hochgerichts Bürger-

meistern H. Linxweiler bey beklagten

Urgestaltete, und angestellte Haus

Visitation in des beklagten wohn

haus sich nachstende Sachen ge-

funden haben

- eine laufende Uhr ohne Zifferblat

- eine axe

- ein Lanteren

- eine ectanan (?)

- ein saurwasser krug

- ein steinernes weywasser kesselgen

- zwey hängelen Zwiebeln

bittend den beklagten Zu dere

 

visitatio

H. Linxweiler                                                                                  10x

Gbotten                                                                                        40

cit: cum cop:                                                                                15

insinz                                                                                           5

H. Linxweiler                                                                                  15

H. Siglohr                                                                                      15

actul.                                                                                           15

Gbotten                                                                                        5

zahlt                                                                                            2 f 0 x

 

 

(alt 82 neu 145)

rückerstattung Zu Vermögen, da diese

stücker ihm zugehörten.

 

Beklagter: die Uhr habe er bey

dem abZug der Franzosen am Tholeyer

Berg in dem strohe, so er daselbst aufge-

bunden, gefunden, ohnweit daVon habe

er das Zifferblat, und ein Lanterngen

gefunden. Die axe hab er Von einem

Gensd’armée auf der lehewiese bekommen.

die wanne und den kraut steine ohne

fässer hatten die frantzosen mit einem

schwein an sein haus gebracht - das weywasser kesselgen seye seiner Ehefrau

durch einen Franzosen geschenckt worden -

die Zwiebeln habe seine frau auf dem

Wendels Marct gekauft, den sauer

wasser krug habe er schon über ein jahr

gehabt - die wanne habe er

mit einem gulden bezahlt, die übrige

sachen habe er theils gefunden, theils

geschenckt erhalten, würde Kläger das

Eigenthum erweisen, so erbiete er sich

diese sachen heraus zu geben. könne je-

doch keine legalen beweis machen, daß

er die qs stück auf die angebliche art an sich gebracht

 

(alt 83 neu 146)

 

kläger: der beklagter gestehe selbst

ein, daß die Vorbenannte sachen nicht ihm

eigen zugehörten, sondern theils gefunden,

theils gekauft, theils von den Franzosen

geschenckt erhalten hätte, er könne, falls

es nötig sey solte, aydlich betheuern, daß

er der wahre Eigenthümer davon seye -

es wundere ihn, daß beklagter die wanne

um einen Gulden kaufft haben wolle, da

man doch eine neue um 40 oder 45 xr an-

kauffe, er bitte den beklagten zur Heraus-

gabe der sachen anzuweisen.

 

Beklagter: er woll erweisen, daß

die xe, der sauer wasser krug, und die

Zwiebeln nicht dem Klägern zugehören.

die uhr seye bei ihme, auf Hochgerichtliche

weisung geholt worden, das ziffer blat

stünde noch bei ihm

 

Kläger: er habe die Uhr, das Lan-

terngen, die axe, und mehrere sachen auf Ver-

schiedenen orten versteckt.

 

Beklagter repertirt priore mit dem

Zusatz, daß er noch eine masige zinnen kann

 

(alt 84 neu 147)

drei stränge wollen garn, dann ungefehr

½ fl ungesponnen wolle habe, für welche stücker

er 3 f zahlt habe - Welche sich der Eigenthüme

so seye er bereit, dieß gegen erstattung der

auslage rückzugeben.

 

Resolutum

Wurde Kläger mittels hand treu erproben, daß die

Uhr, die axe, das weywasser kesselgen, die wanne,

der kraut stein, die Lanterne, der wasser krug, dann die

Zwiebelen ihme zugehören, so solle ferner bescheid

ergehen. St. Wendel wie oben. Ex Mdto

Ningelgen

 

In gefolg resoluti gabe Kläger

hand treu an Eydes statt, mit der er klähr-

ung, daß die Uhr, das weywasser Kesselgen,

die wanne, und die lanterne seyn zugehörten.

die übrigen stücke Vermuthe er auch die seinige

zu seyn, er wolle aber, um sich keine ge-

wissens beschwerden aufzuladen, die übri-

ge nicht in anspruch nehmen - er seye

auch nicht gesinnt, die wanne gegen erlegung

eines Guldens rückzunehmen.

 

Resolutum

Nach Vernommenen Partheye, und der vom Klägern

 

(alt 85 neu 148)

Gegebener hand treu an Eydes statt wird hiermit zu

Recht erkannt, daß Kläger als Eigenthümer der

Wanne zu erklähren= und zu ermächtigen seye,

solche gegen erstattung der auslagen in empfang

zu nehmen - dem beklagten die Kösten zu last le-

gend - St. Wendel wie oben.     H. Linxweiler

                                              Siglohr

 

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 (alt 132 neu 224)

die

Pflegzäune besichtigung betr.

In beiseyn

H. Scheffen Demuth, Linxweiler

siglohr, Bicing, sämtlichen

deputierten, und mir actuar.

 

Wurden die pflegzäune in bei-

seyn nebenbemerckten, und den depu-

tirten Von Alzfassen, dann mit Zuzieh-

ung deren schützen besichtiget, und

 

(alt 133 neu 225)

30 April

 

dabei folgende anmerckungen gemacht:

 

an der Niederweiler Mühle die Brücke herzustellen

daselbst der Garten H. Moritz 1 lücke                                                 5x

hinter der Niederweiler Mühle Mattheiß theilen garten 1 lücke                  5x

 

die Hecke an der Jungen wittib garten

auf der lehewieß ist zu zeit herausgetrieben

hinter Breiten Johann Kirsch eine lücke                                               5x

daselbst Joseph Hallauer eine lücke                                                    5x

daselbst Nicolas Lauterborn eine lücke                                                5x

und Johann Angel junior eine lücke                                                     5x

daselbst Michel Tholei wittib 3 lücken                                                 15x

Am Alzfasser Kreutz Nicolas und Sebastian

Riefer jeder 5x                                                                               10x

hinter Alzfassen Franz Spielmann eine lücke                                         5x

beim Gudesberger Kreuz Johann Kiefer 1 lücke                                      5x

daselbst Michel Riefer Dochter 1 lücke                                                5x

 

der weg zum storcken Nest

wird erinnert.

 

(alt 134 neu 226)

der weeg bei H. Hofrathen Gatter-

mann Garten zu der Kirchengärten Zu

 

bei dem Bier hauß der beständer des Klockengarten

eine lücke                                                                                     5x

In der boosenbach Wendel beilstein eine lücke                                     5x

Michel Tholei wittib eine lücke                                                           5x

 

daselbst      Stephan Demuth wittib                                                   5x

                  Peter Schwann eine lücke                                              5x

 

Auf der Azel wies H. Schulz Hallauer eine lücke                                     5x

                        Peter Monz                                                            5x

 

Womit gegenwärtiger begang beendigt wurde

St. Wendel wie oben

 

Ex Mdo

Ningelgen

 

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286

20.06.1794

Christian Blas von Sulzbach in Neumühle

 

St. Wendel den 20ten Juni 1794

 

Ex officio

ca

Christian Glaser Von Sulzbach, dermahlen

in der Neu Mühle dahier wohnend

 

Amtsbott Tholei zeigt an, daß

denunciat ihme Zwe Steuerthlr abge-

nommen, um zweyfach korn zu kaufen,

derselber aber weder geld noch korn er-

stattet

und dem Vernehmen nach ent-

wichel seye, worauf dem Amtsbotten

gerathen wurde, den anheuth alls ort

des denunciaten aus fündig zu machen,

woenach das rechtliche verfügt werden

solle - diesem Vorgängig zeigte Amts-

bott ferner an, daß er den Denunciaten

 

(alt 182 neu 287)

betretten, und auf die wacht geführtt

bittend, denselben zu rückerstattung

der zwei Neuen dahler oder zu liefe-

rung der Zwei faß korn anzuhalten

H. SchulZ Hallauer foderet so

fort Vier gulden und der sich hier

aufhaltende Docktor Von Hasel Zwey

Neue dahler Peter Lieb Von hier __

Gulden 5 xr, welches alles di____

unter dem Versprechen, Korn dafür

zu liefern, ausgenommen hatte

auch Verlangt Conrad Jochem fünf

Gulden von einer rückständigen Zeche

dann H. Scheffen Linxweiler fodert

wegen gelehnten geld, und Zeche 1 f

4_ xr.

Denunciat gestunde ein, daß

er diese gelder aufgenommen, und

zu ersetzen schuldig seye - Vorgebend

daß er in der Wassenichs Mühle ein

geschlaffen, und ihme dieses geld ent-

wendet worden.

Des denunciaten Vater Christian

 

(alt 183 neu 288)

Glaser erklährete daß er den Ambs-

botten Tholei, den Peter Lieb Zahlt

und sich mit dem H. Schulz Hallauer und

den Herrn Doctor von Hasel schriftlich

Vereiniget habe. - H. Scheffen

Linxweiler, und den Conrad

Jochem wolle er Zur Zeit befriedig-

stallet sich auch Zugleich mit sit seinem

gantzen Vermögen für seinen sohn

als bürg dar, und bittet, denselben

seines arestes, und __hme Zu

beiführ zu überlaßen.

 

Resolutum

Bey der Vom Vater bischofen befriedigung einiger

Forderungen, für die übrige Sohns schulden gestellter

sicherheit, und übernommene Haftung für han-

dlungen seines sohns wird dem denunciat seines ar-

restes, welcher dem selben für diesmahl statt der

strafe gilt, entlasen, dabei aber ernstlich gewarnet,

daß er bei ferneren ähnlichen, oder anderen Vergehungen

schärfer gestrafet werde, dem selben die erweissene

Kösten, binnen 24 stunden Zeit unter straf der execution

zu zahlen, zu last liegend. Publ. St. Wendel wie

oben. Ex Mdto

Ningelgen

 

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(alt 184 neu 289)

20ten Juni

 

In Sachen

Johann Nicola Jung, und Johann Auer

als Vormund der Johann Simon Kinder

gegen

Herren Waysen Schreiber Siglohr

 

Johann Nicola Jung, und Johann

Auer stellen Vor, daß die Simons witib

weiter nicht <s>habe</s>, als einen unregelmäsigen

Vermögens stand habe, und sie Vor uns a__

so wohl, als die wittib auf die beendigung

der sachen anstünden, bittend, H. Siglohr

aufzugeben, die sache baldigst zu beendigen

oder die Papiere anhero zu schicken.

 

H. Waisenschreiber siglohr hat nach dem antrage

sachen binnen 14 Tagen Zeit zu beendigen, oder die einsch__

gige papiren binnen nemblicher zeit ans hochgerichts ab-

zuschicken. St. Wendel wie oben. Ex Mdto

 

Ningelgen

 

 

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298

20.06.1794

Christoffel Gangolf von der hiesigen Ziegelhütte gegen Johann Marx Ehefrau von Urweiler

 

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361

16.08.1794

Franzosen in Trier, Papiere sollen abgefahren werden.

 

auch 372ff

 

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362

18.08.1794

Psotta betreffend

 

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436

23.09.1794

Kurfürstliche Grundbiren Furschweiler und Borner Zehenden Beständere

ca Johannes Danhauers Erben, Johann Michel, Mattheis Ohlmann von Furschweiler und Nicola Horras von Born

 

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447

Henrich Horras von Born gegen Nicolas Horras von Born

 

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475

04.10.1794

Aufnahme von Nikolaus Weber aus Homburg als Bürger

 

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480

04.10.1794

Johann Born von Alsfassen, Inventur

 

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481

06.10.1794

Aufenthalt von Herrn Valet von Neunkirchen, Director von der Eisenhütte in Neunkirchen

 

(alt 305 neu 481)

 

St. Wendel d 6ten 8ber 1794

Jn beiseyn

H. Advokaten Hermes

H. scheffen Demuth, linxweiler, demuth jr.,

Böcking und mir Actuar.

 

den

Aufenthalt des Herrn Valet von Neun-

kirchen dahier in der Stadt betreffend.

 

Erschien der Herr Valet, und

brachte Vor: Er seye ehedem Director

Von der Eisenhütte in Neunkirchen im

Nassauischen - der desfallsige bestand seye

nunmehro zu endt, und könne sich wegen

kriegs unruhen daselbst nicht wohl auf-

halten, seye im Delphinat in Frank-

reich und zwarn in Goncllin gebohren

wolle sich eine zeitlang dahier mit seiner

Ehefrau aufhalten, jedoch ohne eini-

ges gewerb zu treiben.

 

Resolutum

Wird der aufenthalt dahier Herrn Valet gestattet.

 

St. Wendel wie oben.                     Ex Mdto

                                                Ningelgen

 

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486

06.10.1794

Johann Marx Ehefrau von Urweiler gegen die Tochter des hiesigen Zieglers

Klägerin wurde von ihr angegriffen, hat sie eine Hex genannt

ph

 

In Sachen

Johann Marx Ehefrau Kläger von Urweiler

ca

die tochter des hiesigen Ziegeler beklag.

Klägerinn in zustandchres Ehe-

manns zeigte an, am 28. V.M. seye sie durch

die Obergas gegangen, wo die beklagtinn ihr

begegenet, und sie ein hex, und diebing

nicht allein gescholten, sondern auch die haube Vom kopf

gerissen, welche beklagte noch habe, und gesagt,

ich ziehe dich aus, bis ich die 4 f habe, so ich

 

(311-487)

habe bezahlen müssen - bittet um genug-

thung, und erstattung des Verschütteten

schoppen öhls.

Beklagte in zustand ihres Vaters

Christoffel Gangolfs Ziegeler bei dem oberen

Thor läugenete die scheltworten, und ___

die Klägerinn an der Haube, die sie da-

mahls auf dem Kopf gehabt, Von son__

stoff, welcher von ihnen beklagten in fr__

verborgen gewesen, gehabt hatte,

hatte sie die Klägerin in ein Hauff

und wegen diesem stoff von der Haube

richtigkeit machen wollen, die klägerin

hätte in kein haus gehen wollen, und an-

hero genötigt worden, die Haube auf-

greifen, und sich derselben zu bemächtigen

bittet pro absolutione

Klägerin: Nicolas heit hätte

gesehen, daß beklagte sie in der Thor

herum geschleift, und sie könne solche in

Jurie nicht auf sich beruhen lasen - der

stoff an der haube seye ihr eigen gewesen

 

(312-488)

und sie hätten jene sachen, die sie im feld

gefunden, der beklagten zurück

gegeben.

Beklagter: der H. Hofrath habe ihm

erlaubt, daß, wenn er von dem Zeugh, so er

Verborgen gehabt, etwas sehen thäte, er

solches wegnehmen könne, dieses seye die

ursache gewesen, weswegen seine tochter

nach der haube begriffen.

Beklagte gienge in H. Scheffen

Linxweilers haus, und hohlte die Vorgelegte

Kappe, um daraus die ähnlichkeit mit dem

von ihnen beklagten verborgen gewesene

stoff abzunehmen.

Klägerin erkannte die haupe vor

die jene, die sie auf dem kopf gehabt.

 

Resolutum

Klägerin hat die angebrachte scheltworten, und

die Mishandlung, wozu den Nicolas Heil als Zeug Vor-

geschlagen; hinlänglich zu erwiesen, und hat beklagtinn zu

erproben, daß der stoff an der vorgelegten haube der

ihrige sey, wozu beiden theilen um 8 tätige frist an-

beraumt wird. St. Wendel wie oben. Ex Mdto.

                                                  Ningelgen.

 

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539

18.10.1794

Christian Blaser Müller von der Neumühle gegen Andreas Schmitt, Müller von Hofeld

 

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551

27.10.1794

die Adrian Hallauersche Kinder lassen das mit Nr. 2 bezeichnete Wohnhaus versteigern

 

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552

27.10.1794

Berichtigung der Nachlassenschaft von Adrian Hallauer

 

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563

03.11.1794

Christoffel Gangolf von der neuen Ziegelhütte gegen Johann Marx von Urweiler

ph

 

Jn Sachen

Christoffel Gangolf Von der neuen Ziegel

hütte kläger

ca

Johann Marx von Urweiler beklagter

 

Zu folg des Bescheids von 6ten 8bris

erschienen Parteien und Kläger

schlug zu Vollführung des Beweises wegen der

Haupt des Henrich demuth Jun. Ehefrau

von hier Zur Zeugin vor, welche be-

haupten würde, daß sie den stoff dieser

haupe in 4 stücker bei ihm vor dem

Verbergend fund gesehen haben.

Kläger hinterlegte dahiro Vor

einigen tagen eben wohl ein bettZiege

 

(372-564)

wovon das obere theil blau und weis von rauten,

das untere aber ganz weisleinen ist, mit dem

ausdruck, seine tochter habe dieselbige, als

ihr der Kägerin eigenthumb anerkannt,

und zu Urweiler vor des beklagten Haus vom

Zaun weggenommen, welches jene in dem

ad protocollum vom 22 April (?) anligenden Ver-

Zeichnis sub No 5 angeführte Zirke seye.

Leinenweber fuchs Von Kousel habe dieses

____ gewoben, welcher den er andurch Zum

Zeigen Vorschluge, anerkennen ürde.

Der Gerichts bott wurde beordert bei

den riefers töchtern Anna Maria und Barbara

ein stück firmas weis und roth gestreift, welches

nach angaben des klägers auch sein eigenthum

und zwarn sub No 9 in gemelter specification

begriffen seye und ein weibsrock gewesen

seyn solle, Zu Herrn kläger

er hätte diesen stoff den Franzosen abge-

kaufft, die schon vorgeschlangene henrich

demuths Ehefrau hätte diesen rock seiner

dochter abkauffen wollen, welches sie auch

sagen würde

 

(373-565)

Beklagtinn des Johann Marx

Ehefrau äuserte: sie habe gegen die Vorge-

schlagene Zeugerin nichts einzuwenden, und

gestunde das weis und roth gestreiffte jetzt ein

gebrachter stoff den Riefers Töchteren, welche

zwei leibgen davon hatten machen sollen, ge-

geben zu haben, ihr sohn habe vom nem-

lichen stoff einen brustlappen - diesen

stoff hätte ihr sohn Jakob zu Enzen ganz

neu zugeschickt, welcher ein leinen weber

seye, das ihr zugeschickte stoff seye im

ganzen drei ehlen gewesen - den stoff

der haube hätte sie von Trier von ihrer

schwester Barbara Gessner wittib des Peter

Gessner in Trier geschenckt bekommen, welche

bereits über ein jahr bei der näherinn Bar-

bara Mayer von hier zum Verarbeiten

gelegen hätte - den Stoff von der

bett Ziege habe Johana Hau von Urweiler

gemacht und sie solchen von der Wittib Hes

seel. auf der Urweiler Mühle bekommen.

 

(374-566)

sollen die Vorgeschlagenen Zeugen Nicolas Heil

des Henrich demuth Jun. Ehefrau, und Barbara Mayer

Von hier Johann Hau ___, dann der leinenweber fuchs von Koußel,

Jacob Marx von Enzen, Barbara Gessner von

Trier, und die beide Riefers töchter nächsten Dienstag

über 14 tag den 15ten dieses Vernommen werden

St. Wendel wie oben. Ex Mdto. Ningelgen

 

------------

 

St. Wendel d 4ten 9ber 1794

 

Die

Ablage des auf dem von Johann Ruf

jun: ersteigerten Fischwischen Haus

gehafteten steigschilling.

 

Nachdem Johann Ruf Jun:

von hier das Görg Fischwische Haus

dahie im jahr 1793 laut Hochgericht-

lichen Güter Versteig Protocolli an

sich ersteigt um                                                                             565 f

 

(375-567)

darauf laut Verzeichten

quittung an H. Zangerle am 13ten

april haften                                                                                   150 f

Rud das Kirchen Kapital über

sich genommen mit                                                                         150 f

                                                                                                  300 f

mithin schuldig geblieben                                                                  265 f

denselben am 18 Juni widerum

zahlt                                                                                            100 f

also schuldig geblieben                                                                    165 f

so erklährte sich derselb anheut

zu ablag des Kapitals, und

Verhältnismäsigen Zinnsen, welche

er demnach von 2 Monath an

Von den genannten 265 f mit                                                            2  f 12 x

dann von den 165 f Von 16 ½                                                           11-20

Zusammen mit                                                                               178 f 32 xr

Zahlt hat

Gleichwie nun Görg Fischer

als im jahr 1789 gewesener rottmeister

für die seiner Rotte von den Kouser Hospital

 

(568)

De Ano 1789 Empfing Görg Fischer Seine Rott

Von dem Cußer hospitals früchten, so damahls

außgegeben worden seind und Er als gelt

erhöber ernand worden, und anhero zah-

len sollen

An korne Empfangen 6 Malter 7 faß                                                    103 f 7 ½ xr

An Haber Empfangen 13-2                                                                66-15

                                                                                                  169-22 ½

Hirauf ist zahlt                                                                               67-57 ½

ist anNoch zu zahlen                                                                       101-25

 

St. Wendel d 4t 9bris 1794

H. Linxweiler

 

Diße 101 f 25 x Von Hochgericht

Empfangen laud protokol

St. Wendel wie oben

H. Linxweiler

 

 

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581a

November 1794

Die Franzosen rücken in St. Wendel ein

 

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581e

07.11.1794

Gatterman abwesend, Bericht an die Landesverwaltung in Koblenz

 

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582

15.11.1794

Testament von Johann Michel wird eröffnet

 

die

Eröfnung und publication des Testaments

des Johann Michels seel. von hier betref.

 

Erschienen die wittib des Johann

Michels von hier - Anton Michels Von

Rassweiler (?), und gerichts bott Wendel Michels

von hier, sämtliche erklährend: sie hätten

das p. reslm de Hittesw (?) zur inventari-

sation des Johann Michelischen Vermögens

 

(382-583)

Zeigenschaffete geschäften dahier abgemacht

Verglichen, daß

1) die Mutter Anna Michels gebohrene Kreutz von

Nusweiler, statt des ihr gebührenden pflicht

theils, von der wittib des Johann 12f

empfangen

2) die Mutter die Helfte deren am 27ten

und 3ten dieses ergangenen Gerichtsge-

bühren an die Vorleger derselben refun-

diren.

3) die wittib die Testament Errichtungs- und

die andere Helffte der No 2 gesagten so wohl

als die heutige auf sich nehmen - auch

4) sämtliche schuldden tragen solle - wo

gegen übrrigens

5) das in dem testament angeführte legat

Vom 50 f zu Nutz des Wendels Michels

und Anna Maria Michels Vereheligte

Riotte bleiben solle.

Anton Michels bekannte die

No 1 genannte 12 f sowohl als die

 

(386-584)

Jn No 2 gemeldete helfte hochgerichts

gebühren von der wittib rück erhalten zu

haben, urkundlich seiner unterschrift

 

Anton Michels

 

Resolutum

hätte Anton Michel P sich angelegen seyn zu lassen

die Zufriedenheit seiner Mutter, so bald wie möglich,

schriftlich anhero getragen zu laßen.

 

Ex Mdto

Ningelgen

 

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(396-595)

10 9ber

Die

Aufnahme des Matthias Werle von

leitzweiler gebürtig dahier als Bürger betr.

 

Mattheiß Werle von Leitzweiler

gebürtig Zeigte an: er hätte sich schon 8jähren

dahier in St. Wendel als fuhrknecht ehrlich

aufgeführet und wolle des Hrn. .Demuth

jun: Ehefrau schwester von Hasborn gebürtig

bei gesagtme demuth dienend heuraten.

Hätte keine profession, glaube jedoch, sich

mit taglohn, und fuhren durchbringen zu

können, bittend um die bürgerannahme.

 

Resolutum

Nach geschehener deliberation kann dem begehren

dermahlen der ursach nicht will fahret werden, weilen

hierzu der Landesherrliche Consens erforderlich ist,

und dermahlen nicht beygebracht werden kan. St. Wendel

wie oben.  Ex Mdto.          Ningelgen

 

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(418-620)

Buben haben sich Flinten vom Karren genommen

 

Als solche Vermög Amts dekreten vom 10ten

und 26 Jenner, und 8 Merz 1793 schon Ver-

hängt worden, dahero sich auf seine eigene

Verantwortung aufliegt, welcher im notfall sich

hinlängliche hülfe beyzuziehen hat. St.

Wendel wie oben. Ex Mdto. Ningelgen.

 

Ex officio

ca

Verschiedene Buben hiesiger Stadt.

 

bey gelegenheit, daß einige

französische Karren in hiesiger Stadt bei hie-

siger Kirche gestanden, und relée gemacht,

hat eine bei deren abfuhr unter den Städtischen

buben ein Zusammenlaufen wahrgenommen.

bei den selbigen einige Veraltete und Ver-

brochene seiten= und schiesgewehr

gefunden, und dieses denselben einsweilen

ab= und in Verwahr genommen, sich hernach

erkündiget, welcher solche stücker von den

karren entfrembdet, wodurch man erfahren,

daß der Michel Linxweiler - Joseph Moritz -

 

(419-621)

Joseph Zeiger, Peter Enkirch, Peter (?)

bohn und mehrere andere diese stücker ent-

wendet haben.

 

Peter Hallauer ein bub Vorbe__

erklährte: er hätte vo dem untern thor

gestanden, und gesehen, ,daß der Peter Enk-

rich eine flinte von dem karren wegge-

nohmen, und auf seite geschafft, welches

jedoch der fuhrmann gesehen, und diese

wider zurückgenommen - auf die frage

ob er denn nicht wisse welche der Vorge-

zeigte stücker genommen, äuserte er

sich, diese stücker müsen schon herunter

genommen seyn, die Zweite

hätte Linxweilers Michel, und Karl

Peter Petgen / Peter Lion Jr.) genommen

der Bohn Jr. müse noch einen Hirschfänger

haben.

 

Resolutum

solle die benannte buben Michel Linxweiler, Josef

Zeiger, Peter Enkrich, Franz Bohn, und Peter Lion so

dann Joseph Moritz Morgen frühe 8 uhr Vorgeladen

werden. St. Wendel wie oben. Ex Mdto Ningelgen.

 

(420-622)

Zu Vorstehender Sachen.

Auf die gestrige ladung

Sistirten sich die beide buben Michel

Schlick, und Joseph Zeiger, welche und

Zware ersterer eingestunde, einen degen

und der andere einen säbel genommen

zu haben. - Des Johann Greif lehrbub

hatte zwei flinten - und conrad Schwende-

ler eine flint - Wendel Görg einen sebel -

Michel Linxweiler eine flint - Peter

herges sohn einen sabel - Karl Bohn einen

Hirschfänger - Peter Lion Jun: und Peter

Hallauer eine flint zusammen - Jo-

seph Moritz ein stück sabel entwendet.

 

Peter Lion Jun: und Michel

Linxweiler gestunden ebenfalls die geschichte

ein - Peter Enkrich erscheinend: er

sey von Breiten gekommen, und habe nichts

genommen, und berufe sich auf das Ereig-

nis des Peter Becker - Carl Bohn ist nicht

erschienen u referirte jedoch Michel Schlick, daß

 

(421-623)

der Vater denselben scharf gezüchtiget

und den Hirschfänger anhero praesentirt

habe.

Nahmens Joseph Moritz erschien

dessen Vater: er hätte seinen Buben __

nach Trier schicken müssen, und davon

abgestrafft.

Die sämtliche buben erklährten:

Wendel Klein hätte auch noch etwas

wie auch Franz Günter hatte eine

säbel gehabt.

Wendel Jörg: er hatte nichts

genommen, Vielmehr hätte Jacob

Hautz von Urweiler die flinten, die

hinter einem stück holz gelegen, genommen.

Johann Ritter von Nohefelden

lehrbub bei Johann greif gestunde, die

zwei flinten genommen, und solche zu

H. Demuth getragen zu haben.

Karl Bohn gestunde ein, den

Hirschfänger genommen und wieder

auf den nächsten waagen geworfen zu

haben.

Wendel Klein gestunde, ein flinte

genommen zu haben, hätte aber solche

 

(422-624)

Weil sie ihme nicht gefallen, wider zurück

gelegt.

 

Peter Herges sohn repraesentirte die

flinte bei hochgerichte.

Peter Linxweiler gestunde eine flinte

genommen zu haben, und hat solche er situ-

irt.

Peter Keller gestunde ein, ein flinte

gehabt zu haben, hätte aber solche, weil sie Zer-

brochen gewesen, wider auf den waagen ge-

worfen.

Michel Schmitt: er habe eine

flinte genommen, und überbrachte solchen

wider anhero.

 

Resolutum

1) Johann Ritter, Wendel Klein, Stoffel Jung werden

auf drei stunden in den gehorsahm verwiesen.

2) die jenige, welche nicht mehr in die schul gehen, als

Conrad Schwendeler - Joh. Herges - Peter Hallauer

Peter Linxweiler - Peter Keller - Michel Schmitt werden

ihren Eltern zur Bestrafung übergeben.

 

(423-625)

 

3) alle die jenige, welche in die schul gehen, als

Michel Schlick - Joseph Zeiger - Michel Linxweiler -

Peter Lion Jun: - Carl Bohn - Joseph Moritz -

werden dem schulmeister zur tüchtigen bestrafung

und seinen pflichten anbefohlen, und H. schul-

meistern zugleich bedeutet, er möge bei seiner

schul lehre sein Vorzügliches augenmerck darauf

richten, daß er die Kinder von Diebstahl und betrug

sorgfältig abhalten, und dieselbe in der Tu-

gend fleißig unterweisen, damit nicht durch sein

nachlässigkeit ihnen heit oder morgen etwas zu

last gelegt werden könne.

4) woVon dem gerichts botten ein auszug zu geben

ist, um bei den betreffenden Eltern und dem schul

meistern hierVon die nachricht zu geben. St.

Wendel wie oben.                     Ex Mdto

                                               Ningelgen

 

(435-637) Schlägerei in St. Wendel 1794

1tem Xber

 

die

in der nacht Vom 30ten 9br auf den 1ten curr.

in hiesiger stadt Verübte schlägerei betreffend.

 

Amts Chirurgus Steininger läßt

anligend anzeige anhero gelangen, nach dem

Verlesung ist resoviret worden

solle die Volzen wittib gleich Vorbeschieden werden

St. Wendel wie oben                  Ex Mdto

                                               Ningelgen

 

Die Volzen erschienend ____

den Vorgang folgendermasen: gegen 9 uhr

gestern abend hätte der Johann Lauer Knecht

Michel - Caspar Hell - Jacob Hohl - Peter Z___

alle von hier, des Christoph Gregorius

ältester sohn von breiten ein glas

wein getruncken, und seye der wittib Kiefer

schneider knecht dabeigewesen, ungefehr

gegen halb zehn uhr seye der Michel Angel

ganz betruncken hereingekommen, in

der stuben auf= und ab spatzirte und hätte,

wie ihr comparentinn die anderen gesagt, sich

geäusert: wer wilt streit mit mir haben

 

(638)

___ bei Hochgericht d 15 Xber 1794

Hochlöbliches Hochgericht!

Gestern abent ungefehr eilf uhr wurde ich unter-

schrieben durch den Schlosser meister Joes Ruf Junior

in die behaussung der volzen wittib geruffen, um

aldorten ein Verwundeten zu verbinden.

Bei ankunft fand ein Fremde aufm boden ganz

blutent und einen Todten ähnlich liegen.

Ich untersuchte seinen leib, und fande aufm

Mittelern Theil des linken schenkels ein wunde

ungefehr 1 ½ Zoll lang und durch die Muculöse

theil bis auf’s bein durchtrungen.

Ich verband ihn kunstgemäß, und liese Ihn

in die behausung des Joes lauers bringen.

Obige Verwundung ist zwar an und sich keines wegs

gefährlich, und kann der Verwundete wenn Er

sich ordnungs mässig Verhält, in ungefehr 3

Wochen gänzlich davon geheilet werden.

Da ich ein solches pflichtmässig Veranzeigen

solle. daran

St. Wendel d 1ten Xbris 1794           J. Steininger

                                                     Amts Chirurgus

 

(436-639)

die andere hätte gesagt: Niemand willt

streit mit dir haben, gehe du hin, wo du ge-

truncken hast, welches der kohl gesagt, hier

auf hätte der Michel gesagt; wir werden

dieses bei der Zunfft finden. - die ge-

sellschaft hätte der Michel Angel zur

Thür hinauslassen wollen, wo sich so

dann der Johann lauers knecht sich des

Michel als seines Patten angenommen.

hierauf seyen die beide zusammen zur

Thür hinausgekommen, sie hätte ge-

glaubt, der Michel Angel seye allein fort-

geschafft, indessen die gesellschaft den Johann

Lauers Knecht Vermisset, - hierauf seye

die gesellschaft herausgegangen, hätten

die lauers knecht hineingebracht, und

nach einiger zeit gesehen, daß derselb einene

stich im schenkel gehabt hätte, selbst übri-

gens die geschichte so fort, wie der feld

scherer Steininger solche angezeigt.

bei dem hereinbringen des lauers

 

(437-640)

knecht, hätte Jacob Kohl geäusert:

hätte auch etwas an sich, den rock ausgezogen

und an der lincken seiten, und am bein eine __

Verwundung an sich gehabt - im gleichen

seye der Caspar hell etwas am Kopf Ver-

wundet gewesen - Nach dem Verband des

Verwundeten seye die gesellschaft aus ei-

nander gesehen.

 

Resolutum

Johann Lauers Knecht Caspar Hell, Jacob Hohl,

Peter ZaWar, Henrich riefer wittib schneider gesell alle

von hier, und der Stoffel Gregorius sohn von Breiten sollen

alle frühr um 8 uhr Vernommen werden. St. Wendel

wie oben.                            Ex Mdto Ningelgen

 

St. Wendel d 2ten Xber 1794

 

Jn vorstehender Sachen

Zu gefolgen gestrigen bescheid wurde

Zu erst Vernommen

 

(438-641)

Hans

Jacob Kohl alt 21 jahren von hier, Nagelschmitts

gesell bei H. Vock

ad interrog. 1mun

Was er von der geschichte

die sich gestern nach in oder

bei Volzen hauß zugetragen

wisse?

 

rpdet: Er Caspar Hell - Peter Za-

war - Johann Gregorius, und der Henrich

Riefers wittib gesell hätten in der wittib Volzen

haus in der stille ein glaß Wein ge-

truncken - Michel Angel seye von der

obern stock herunter- und in die stube ge-

kommen, auf und ab gegangen, gesprungen,

und gelermet, sagend, wer willt streit

mit mir haben, Er comparent hatte ge-

sagt: wie wollen ihn heraus thun, weil er

betruncken ist, zugleich hätte der Johann

lauers knecht ihn angepackt, derselbe

habe ihn nicht wollen gehen lasen, sagend:

er ist mein Patt, endlich hätte er und der

lauers knecht den Michel aufgepackt, und

 

(439-642)

beyde Vor die Thür gesetzt - auf der straße

sey es durch einandergegangen, die Wendel

demuths Ehefrau und frantz Ningelgen

hätten gesehen, daß der Michel Angel mit

einem messer um sich gestochen, er hätte

auch ein kleines ritzgen in die rechte hand

und in das linke bein bekommen, welche er

auch vorzeigte, er hätte dem frantz Nin-

gelgen gesagt: franz gehe zurück, er

hat das messer in der hand, die wirthin

hätte die Thur zugeschlossen, hernach die

gesellschaft gesagt, es fehlet einer von unserer

gesellschaft, und wie sie thür offen gemacht,

so hätten sie den lauers knecht wider die

Mauer ligen gesehen, wie sie dem selbe

hiereingeführt, so hätten sie wahr genommen,

daß er Verwundet gewesen.

Beim hereingehen hätte Michel

Angel gesagt: ich habe mich genug gewehrt,

ich thue meine messer

in den sack, welch letzteres die magd

der Volzen wittib gehört.

Nach nochmahliger Vorlesung

 

(440-643)

underzeichnete derselb sich anhero

Jacob Kohl Hand Zeichen

 

2tens

Peter Zavoir alt 23 jahr leinenweber bei seinem Vater dahier

ad interrog. praecedens.

Rpdet. Er hätte an der Thür

gestanden, wie der Michel Angel von der obern

stock heruntergekommen, sagend: we willt

streit mit mir haben, der Kohl hätte gesagt,

wir wollen ihn herausthun, angel denselben

Rotzbub gescholten, sagend: wir kommen

bei der Zunft zusammen, über dem hätte

der Lauers Knecht den Angel angehalten,

und gesagt, ich zahle eine bouteille wein

für ihn. Als die beide den Angel heraus-

geschafft, hätte Caspar Hell an der Thür ge-

standen, und die hand noch an die Thür ge-

habt, und wider hereingekommen, sagend,

jetzt ich ich schon mein Theil, er hätte

die wunde an Kopf gehabt, und starck ge-

blutet. er seye gar nicht herausgekommen,

 

(441-644)

Und könte weiters nichts sagen. Er sagte je-

doch die geschichte des lauers knecht, wie der-

selb wieder hinein gekommen, wie Vorhin

die Wendel demuths Ehefrau seye hernach

in die stube gekommen, und habe gesagt,

gehört zu haben, daß Michel Angel gesagt,

jetz hab ich mich genug gewehrt, jetz stecke

ich mein messer in den sack.

Nach nochmahliger Vorlesung unter-

handzeichnete sich derselb anhero

Peter ZaVoir hand Zichen

 

(3tens)

Caspar Hell alt 25 jahre, schuhemachergesell

 

ad interrog. praecedens.

Rpdet Er erzehlte die geschichte, wie

der Vorhinnige, mit dem zusatz, daß er

in dem gang ein schlag auf den Kopf bekomen

wisse aber nicht, Von wem. CasPar Hell

 

4tens

Johannes Malleck gebürtig von Grosblittersdorf, schuster

gesell bei der Riefers wittib dahier, alt 21 jahr

 

(442-645)

ad interrog. praecedens.

 

Rpdet. Er erklährte den Vorgang

wie die Vorhinnige.

Johannes Melick (?)

 

5tens

Johannes Gregorius Von Alzfassen alt 22 jahr halte

sich bei seinem Vater auf

ad interrog. praecedens.

Rpdet. Er wäre betruncken ge-

wesen, er hätte sich in der Volzen wittib behaus-

ung befunden und sagte das nemliche, wie die

Vorige, setzte noch hinzu, er hätte schon in

des Conrad Jochems haus mit dem Michel

Angel wort wechsel bekommen, und derselb

ihn daselbst zu boden geworfen.

Johann Gregorius hand zeichen

 

Resolutum

da  man den Michel Angel einsweilen Vorbescheiden lasen

wollte, der gerichtsbott aber referirte, daß des Angels Vater

sehr kranck, und wirklich mit den Sakramenten Versehen werde,

dahero der sohn in diesem augenblick nicht erscheinen könte, so

wird H. Scheffen Demuth und Bicking committirt, mit dem

Secretario den Johann lauers knecht, so wirklich zu bette

liegt, kürzlich zum Protocoll zu Vernehmen.

Ningelgen

 

 

(443-646)

In vorstehender Sachen

 

Michel Angel

Michel Angel wurde Vorberuffen,

und gestunden ein sehr betruncken gewesen zu seyn,

und das Messer herausgehabt zu haben, hätte sich

noch immer sittlich betragen, wegen dem schlag auf

den Kopf, den ihm der Johann Gregorius in der

wirths stube, wisse nicht womit Versetzt, könne es

hernach Vielleicht in eiffer gerathen seye, bittet

der Sache ein kurzes ende zu machen, er wolle sich für

die zukunft für den drunck hüten, glaube jedoch

noch nicht, daß er dem Johann lauers Knecht den

stich gegeben.

 

Michel Angel hand Zeichen

 

 

(445-648)

St. Wendel d 3ten Xber

Die

in der nachgt vom 30ten 9ber auf den 1ten

dieses in hiesiger Stadt Verübte schlägerei

betreffend

 

In gefolg gestrigen auftrags

begaben sich die à latere benannten in des

Johann Lauers behausung, und fanden daselbst den

knecht im bette ligen, und wurde folgender-

masen constituirt.

 

1)

wie er sich nenne:                     Rpdet Michel steinfels

2)

ob er Verwundet seye?               Rp ja und zwarn im linken

                                              schenckel

3)

bei welcher gelegenheit              Rp in der wittib franzen haus

                                              wo er ein glas wein getruncken

                                              wozu der Michel Angel gekommen

                                              wäre, und gefragt, wer willt streit

                                              mit mir haben.

4)

wer ihn gestochen habe!             Rp Er glaube, daß kein anderer

                                              als der Michel Angel ihn gestochen

                                              habe, weil er ganz allein bei dem-

                                              selben auf der gassen gewesen

                                              nach gehabter Vorlesung

                                              Michael

                                              stein fels

 

(449-652)

Die

in der nacht vom 30ten 9ber auf d 1tem curr.

in hiesiger Stadt Verübten schlägerei betreff.

 

Secretarius lase das protocoll vor

Vom 3ten xber

 

Resolutum

citentur auf heut Nachmittag der Volzen wittib

Magd, des Wendel Demuth Jun: Ehefrau, und

 

(454-661)

die

Vorzunehmende ErbVertheilung des Ver-

mögens des Johann Peter seelig Von Thelei betr.

 

Herr Advokat Hermes überreicht

nahmens der Johann Peter seel. von Thelei (Tholei?)

hinterlagenen wittib gebohrener schäfer

Vorstellung, worinn gebetten wird, die

Johann Petersche theilung Vorzunehmen zu

lasen, und derselben schwager, da sie die

wittib in handelen, aus dem hause zu weisen,

und sie wittib in den leibzüchtigen genus

 

(455-662)

des hauses zu setzen.

 

Resolutum

1) Fiat Decretum Communicatur gegen wärtige Vor-

stellung dem Hochgericht Theley, um die befragte Erb-

Vertheilung Vorzunehmen, und zu beendigen, die wittib in

den nutz und eichen (?) besitz des hauses einzusetzen, und, wie ge-

schehen, binnen Monats frist zu berichten.

2) ist dem Amt Nohefelden, mittels anlegung des exhibit,

zuzuschreiben, daß das Hochgericht nicht allein auf ordre

des Stadt Raths zu Trier, sondern auch nach dem franzö-

sischen sistem die ehemalige Amtsgeschäfte besorgen.

Ex Mdto

Ningelgen.

 

Die

Von Peter Bick, und Adam Klein von Fursch-

weiler an die Von Hamische Erbgenahmere ab-

tragen wollende Obligation betr.

 

Peter Bick und Adam Klein von

Furschweiler erbieten ein Vor  etwa 6 Jahren

bei den von Hamischen Erbgenahmern gelehntes

Kapital, wovon erstere 100 f, zweitere 80 fl em-

pfangen, abzutragen.

 

(463-670)

St. Wendel d 12ten Xber 1794

 

Verlasenschafft der Katharina Schwan

gebohrene schupmehl seelig von Alzfassen

 

Michel Schwan von Alzfassen prae-

sentirt sein über die Verlasenschaft seiner im

Hornung 1793 verstorbenen Ehefrau Cathari-

na schupmehl errichtetes Inventarium, weil

er mit der Anna Maria Schmitt gebürtig von

Neunkirchen am Peterberg dahier bei Henrich

Volz dienend Zur Zweiter Eh zu schreiten ge-

sinnt seye, bittend, ihme den desfalsigen

Eydt, und den gewehlten taxatoren Franz

schupmehl bruder seiner Verlebten Ehefrau

und Nicolas Schmitt seiner letzterer Ehefrau

schwesterkind den Taxations Eydt abzu-

nehmen.

Nachdem dasd Jnventarium

Vorgelesen, und, wie darin ersichtlich, berichtiget

 

(463-671)

Worden, so hat der Witwer den Eyd, daß

er nichts gefährlicher weise ausgelasen, und, wenn

ihm noch etwas weiter beifallen solte, solches

angeben wolle - der taxator Nicolas Schmitt,

da der Franz Schupmehl Verreises :/ daß die

Taxation nach seinem Wissen, und gewissen

niemand zu leid geschehen, ausgeschwohren.

 

Resolutum

1) Secretarius hat die theilung zwischen dem Vater

und Kinderen in dem Inventarium nachzurücken,

und die Theilungs Zettulen auszufertigen.

2) stehet Zwarn Parteien frei, sich ein Verzeichnis Vor-

läufig machen zu lasen, jedoch wird dem Görg Müller

zu Errichtung eines Inventariums eine Authorisa-

tion gegeben.

3) ist nun mehro der witwer der Vereheligung schein (?)

mitzutheilen, demselben einzurücken, daß keiner,

er seye wenigstens vor zweyen scheffen, und dem Secre-

tario unterschrieben werde, von der Pastorat ange-

nommen werden mögte, wozu ein jüngerer fall die

Veranlasung gegeben hätte.

Ex Mdto

Ningelgen

 

(465-672)

12ten Xber

In sachen

Christoffel Gangolf Von der Neuer Ziegel

hütte dahier Kläger

gegen

Johann Marx und dessen Töchter von Urweiler

Beklagte

 

Zur gefolg resoluti vom 3ten 9ber

wurden die Zeugen Johann Hau von Urweiler,

Anna Maria, und Barbara Riefer, dann Barbara

Mayer alle von hier in gegenwart der Be-

klagten, und nahmens des Beklagten des ex officio

constituirten actuar Ningelgen Vorläufig beeydigt

und dernach folgender masen befraget.

 

ad generalia

Testis 1mus Johann Hau

von Urweiler                                nenne sich Johannes Hau von Urweiler

                                                29 jahr alt, ernähre sich mit dem leinen-

                                                weber handwerck, seye mit keinem theil

                                                Verwant ad relicta benè.

 

ad specialia

Nach deme man ihm den am 6ten 9ber

l.J. ad acta gekommenen bettZiechen stoff VorgeZeigt,

welcherer wohl besehen, erklährte: Er glaube nicht,

daß dieser stof der jenige seye, weilen die ecksteine an

der beklagten gemachten fiame (?), etwas kleiner

 

(467-673)

gewesen, welches Vor 4 jahren geschehen, ferner habe

er Ir beklagten tochter ein stöck Vor 3 jahren ge-

macht, welches schier auf das ihm Vorzeigte heraus-

käme.

ad Interr: 1mum

ob er der wittib hes aus der Urweiler Mühle dergleichen

stoff gemacht habe                                R) Nein

 

ad Interro: 2dum

ob er keine wissenschaft habe,

ob ddie Hessinn diesen stof Von

der Marxinn bekommen habe

                                                          R) Nein, davon könne er nichts

                                                          sagen

 

ad interrog: 3

ob er sonst noch wissenschaft

habe, daß die beklagtenn Von

diesem Zeug etwas Verheimlig-

et habe.

                                                          R) davon könne er nichts wissen,

                                                          Es wäre allerhand gespräch gegangen

 

Pratectione praviu wüste er nichts mehr zu

sagen, und hat sich anhero unterschrieben.

 

Nach abgelesener aus sage erklährte Zeuge,

Er glaube nicht, daß von demjenigen stoff

was er der Mutter gemacht, nichts mehr da-

von da seye, er habe gesehen, daß einer der

buben ein wammes davon gehabt.

Johannes Hau.

 

Test: 1-24 xr

 

 

 

(468-674)

12ten Xber

Testis 2da Barbara Riefer von St. Wendel

 

ad generalia

nenne sich Barbara riefer alt 56 jahr, ernähre sich mit

schneider arbeit, keinem that Ver-

wannt, ad catera bene p.

 

ad specialia

Um die Verflossene ostern hätte des beklagtinn

Ehefrau den der Zeuginn weis und roth Vorgeleg-

ten stoff, so wie derselb ihr Vorgelegt worden, in

1 ½ C_ bestehend, in ihr haus gebracht, und davon

für sie und ihre tochter leibger machen sollen,

sagend: sie hätten diesen stoff bei ihrer schwester

bekommen, worüber sie gelacht, weilen die-

selbe arm wäre, hernach habe gesagt, ihr

Sohn habe ihr diesen stoff gegeben, weil

aber kein futter wär bereit gewesen, so seye

der stoff liegen geblieben - etwa 2 Monat

dernach hätte des beklagtinn Ehefrau wieder

von diesem stoff ungefehr 1 CC groß ge-

bracht, und hervon hätte sie dem sohn

ein brust lappen gemacht, sie hätte sich

hierüber Verwundert, daß die frau den

stoff schon Verschneiden thäte.

 

(469-675)und um schlag drd

12ten Xber

ad interrog: 1)

ob dieser qs stoff, als der

beklagten Ehefrau ihr solchen

gebracht, neu gewesen.

 

R: wegen den sich in dem

stoff befindlichen stichen, fäden,

und umschlag erkenne sie als eine

Näderinn den stoff

nicht vor neu, sondern müsse

ein weibs rock gewesen seyn.

 

ad interrog: 2.

ob sich des beklagtens Ehefrau

über weiters nichts geäusert

habe?

 

Rp: nein, weiters nichts, als

daß des beklagten Ehefrau Vor

etwa 4-5 wochen zu ihr ge-

kommen, und gefragt, ob sie den

gs. stoff im haus habe, worauf

des beklagten Ehefrau gesagt,

das müste durch ihre eigene

Tochter herausgekommen seyn,

worauf sie beklagtinn gelacht

und gesagt: es wird sich schon alles

 

(470-676)

Weisen.

 

Interrog: 3)

ob sie die ihr andurch Vorzeigte

2 kappen, als dahier gemacht,

anerkenne!

 

Rp: sie beide Kappen seyen

Zwarn neu gemacht, aber der stoff

nicht neu gewesen.

prav__ praelutione unterhand zeichnete

zeugin sich anhero.

 

Barbara Riefer hand Zeichen

 

(Testis 3tia) Anna Maria Riefer im 59 Jahr, ernähre

siich mit dem weibs schneider handwerk, seye Vor keinem

theil instruirt, und habe weder schaden, noch nutzen

zu hoffen.

 

ad specialia

der ihr Vorgelegte stoff seye ihr zwischen

Ostern und pfingsten von des beklagten Ehe-

frau ins hauß gebracht worden, sagend:

diesen stoff hätte sie von ihrem sohn bekommen,

und sie solte hiervon zwei leibgen machen.

wegen Vieler arbeit seye dieser stoff ligen

geblieben, und als die Marxinn fort gegangen

 

(471-677)

geweßen, hätte sie und die Vorige Zeuginn

sich über diesen stoff Verwundert, und ge-

sagt: dieser stoff müsse ein weibs rock

geweßen seyn, weilen sie solches aus dem um-

schlag und fadem agenommen. der

stoff seye damahls ihrer Meinung nach

noch neu gewesen - Nachher hätte sie

Marxinn von dem nemlichen stoff unge-

fehr 1 ¼ C gebracht, sagend: sie habe

hirvon ihrem sohn, so ihrer meinung nach

zu Enzem wohnte, einen brustlappen

machen, weilen er ihr diesen stoff geschickt,

hernach hätten die Leute zu Urweiler ge-

sagt, daß ihr sohn Wendel daselbst

diesen brust lappen getragen

 

ad interrog: 1)

ob sie weiter nichts wisse?

Rp etwa 2-3 wocchen zuvor

hätte die Marxinn blaue wollene

alte stücke gebracht, wovon sie vor

die beklagtinn, und ihre tochter jeder

ein leibgen und die zwei keine buben jedem

ein brust lappen gemacht

nach Vorlesung hat sie sich unterhand

Zeichnet.

 

(472-678)

ad interrog: 2dum

ob sie die ihr Vorgelegte

hauben als dahier gemacht

erkenne.

 

Rp. die arbeit sey neu, der

stoff scheine nicht von hier zu seyn

er wäre dahier nicht üblich

 

Anna Maria Riefer hand zeichen

 

Testis 4ta) Nenne sich Barbara Mayer 40 jahre

alt, ernähre sich mit dem nähen, hätte sich

mit keinem unterredet, hätte von der sachen

weder nutzen noch schaden pp.

 

ad Interro: Spec. 1)

ob sie die Vorgezeigte beide

hauben gemacht habe?

 

Rp.. ja

 

ad Interro: 2dum)

wie lang

 

Rp. eine davon um die pfingsten,

die andere vor ungefehr 3 wochen

 

ad 3)

Wer ihr diesen stoff gebracht

 

Rp die Marxinn Von Urweiler

 

ad 4

ob der stoff neu gewesen?

Rp. Nein, und seye von einem

stück, und seyen der stücker

zwey gewessen!

 

(473-679)

ad Interr. 5)

wessen sich die Marxin n aus

gedrückt, wo sie diesen stoff

bekommen.

 

Rp. die Marxinn habe gesagt:

sie hätte den stoff von Trier von

ihrer schwester bekommen, der stoff

war schön, wenn er neu ware, er

seye dahier nicht üblich.

 

ad 6

wie lang es seye, daß sie

den stoff von der Marxinn

bekommen?

 

Rp. etwa kurz vor= oder kurz

nach ostern.

 

ad 7.

ob sie weiter nichts von der

Marxinn bekommen oder

weiter nichts wisse -

 

Rp. Von stoff hätte sie nichts

zum Verarbeiten- nur vor un-

fehr 6 wochen neu tuch für

hembder bekommen

 

precia pratertione unter hand Zeichnete

sich Zeugin anhero

 

Barbara Mayer hand Zeichen

 

(474-680)

Test. 5) Nicolas Heil Zwarn nicht beeidigt, er-

klährte: Er hätte am 28 7ber die Marxinn

und des ziegelers tochter in der obergaß

sich schelten, und mit einander streiten

gesehen, hätten unter ander auf dem boden gelegen

und dieses seye wegen der heube

gewesen, so die Marxinn auf dem kopf

gehabt.

 

Resolutum

solle henrich demuths Jun: Ehefrau von hier,

u leinen weber fuchß von Kousel nach Vernommen

werden, wozu terminen auf den 16t dieses an-

beraumt ist.                Ex Mdto

                                  Ningelgen

 

die

in der nacht vom 30ten 9ber auf den 1ten

Xber in hiesiger Stadt Verübte schlä-

gerei betr.

 

Wurden die p. res__ vom 10ten

curr. zum abhören beschlossene Zeugen

mittels Substition des pro parte des an-

schuldigten Substitutirten Secretarii

Eidlich Vernommen, und Zwarn

 

Testis 1ma Maria Anna demuth gebohrene Hallauer

alt 23 jahre, Ehefrau des hiesigen

 

(475-681)

bürgern Wendel Demuth Jun: ad caetera

bene p.

 

ad rem.

Sie hätte am 30ten 9ber abends lermen

gehört, seye aus ihrem haus gegangen,

und den Michel angel auf der straß ge-

sehen, dessen Mutter seye dazu gekommen,

und dem selben Zugeruffen: er solte doch

nach haus gehen, sie Zeügin hätte

sogar dem Angel zugeredet, er solte doch

nach haus gehen, wo sie selben gesehen,

daß er das messer offen in händen ge-

habt, sie Vermuthe, daß, da sie die

volzen Thür habe zuschlagen gehört,

der streit müsse vorbei gewesen seyn,

 

auf die frage? ob sie den Lauers Knecht

nicht gesehen, antwortete sie: sie habe

ihn gesehen, als er in der

stube gelegen, daß der feldscherer hin-

gekommen, und des lauers Knecht

wunde gesehen.

 

(Verzicht auf Zeugen gebühr)

pravia pralectione unterschriebe

sich Zeugin anhero

 

Maria Demuth.

 

(475-682)

Testis 2dus Secretarii sehe, Frantz Nin-

gelgen alt 18 jahren, lehren das

Wollenweberhandwerck bei dem hie-

sigem Wollenweber Meister Wendel

Demuth, habe weder nutzen noch schaden

von dem Zeugnis ad caetera bene p.

 

ad rem.

am gesagten abend habe ihn der Peter ZaVar

in das Volzen haus hinein gerufen, er solle

ein glas wein drincken, Michel Angel seye

hineingekommen, wo es gleich streit gege-

ben, und man den selben heraus werfen

wollen, der Lauersknecht hätte sich des

Angel angenommen, er Zeug und Jacob

Kohl hätten dazu gethan, daß der Angel

herauskommen mögte, als sie vor der

thür gewesen, seyn die drei andere durch

einandergekommen, hätte der Kohl gesagt,

Franz, komm herein, der Spitzbub hat

mich gestochen, Er hat das messer heraus,

der Kohl seye mit ihm heringekommen,

sich ausgezogen, und habe gezeigt, daß

er auf der lincken seite gestochen gewesen.

Hernach seye er Zeug, und der Schneider

 

(476-683)

Gesell des Johannes lieser heraus gegangen

und den Lauers knecht hineingehohlt, derselben

auf die bancke gelegt, und hernach wahrge-

nommen, daß der knecht gestochen gewesen.

 

prav__ praelectione unterschrieben sich

derselb anhero

 

Franz Ningelgen

 

Testis 3tia Nenne sich Magdalena Wagener von

Namborn 24 jahre alt diene dahier bei

der Volzen wittib, habe weder nutzen noch

schaden von dem Zeugnis übrigens wohl p

 

ad Remmesweiler

Sie hätte in der stuben gesessen, wo der Michel

Angel hineingekommen, und gesagt: wer willt

streit mir mir haben - der Kohl habe geant-

wortet: Niemand, gehe du hin, wo du ge-

sessen hast - hernach haben sie den Michel

Angel heraus werfen wollen, die der Lauers

Knecht sich desselben angenommen, und

beide für die thür gekommen - wie es

hernach geheisen habe, es seye noch einer

von unseren Kameraden drausen, seye

der Franz Ningelgen, Jacob Kohl, und sie

 

(477-684)

Zeugin herausgegangen, bei welcher ge-

legenheit die Mutter, oder schwester des

Angel gesagt: Michel stecke dein messer

in sack, wo derselbe zu ihr Zeugin gesagt:

Jetz mus der zusehen, daß ich ,mein messer

in den sack stecken mus, sie habe aber

keins gesehen -hernach hätten sie den

gestochenen in die stube geführt.

Nach gehabter Vorlesung unterhand-

zeichnete sich die Zeugin anhero

 

Magdalena Wagner hand Zeichen

 

resolutum

 

Michel Angel soll Morgen frühe noch zum schluß

vernommen werden. Ex Mdto

                           Ningelgen

 

die

Nachlasenschaft des Matthias Enckerichs seel.

in specie die haus Versteigerung betr.

 

Vormund des Mattheis Enckrichs

seel. Kindern H. Scheffen bicking frage an

daß, Ja die Versteigerung des Eckerischen

 

 

(478-685)

hauses Sub No 161 dahier bereits vor

einigen jahren vom Hochgericht decretirt

wegen Kriegsunruhen aber bis hiehin ins

stocken gerathen, und er glaube, daß der

Zeit punckt dermahlen da sey, wo das haus

gut angebracht werden könte, auch die

großjährige mit der Versteigerung zu

frieden seye, dermahlen die Versteiger-

ung Vorgenommen werden möge - wozu

die landes ordnungsmäsige feierlichkeiten

unnötig seyen, weil dahier mit dem ostern

die häuser pflegten bezogen zu werden.

 

Resolutum

solle von 14- zu 14 Tägen publicirt, und öffent-

lich angeschlagen, und hernach die Versteigerung selbsten

bekannt gemacht werden. Ex Mdto

                           Ningelgen

 

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