Quelle: Stadtarchiv St. Wendel, B6 (alte-neue Paginierung)
(24-43)
St. Wendel d 18. Hornung 1794
Jn sachen
Michel Müller aus der Neumühle
Kläger und arrestat
entgegen
Wendel Wassenich beklagten und arrestant
Kläger klagte beschwehrend an
daß ihm heute Morgen, als er einen
Theil seiner in der Neu Mühle habenden
Effeckten habe in Sicherheit bringen
wollen, durch einen auf anstehen
des Wendel Wassenich angelegten
arrest hierran seye behindert worden,
die ursache worum er zu hinweg-
schaffung seiner fahrender Haabe
seye Veranlaset worden, bestünde
darin, daß beklagter durch einen
Hochgerichtlichen Bescheid Verwiesen
worden, das in der Mühle erfoder=
=liche machen, und die Mühle so
abschätzen zu laßen - dieses sey
nicht nur unterblieben, ferner
er kläger seye durch die Franzos-
en so getroffen worden, daß
(25-44)
Er sich nicht getraue, das ihme
noch übrig gebliebene länger
in der Mühle zu lasen - er
habe den nötigen entschlus fassen
müssen, seine noch übrig geblie=
bene Effeckten an einen sichern
ort zu bringen, und einsweilen
auf Güdesweiler zu Verführen -
er habe dem Beklagten sein Vor=
haben enteckt, welcher auch seine
Zufriedenheit geäusert, weil er
sich geäusert, daß sein sohn Jacob
Müller bis zum Verlauf der be-
stand Zeit in der Mühle bleiben
und den inhalt des bestand Kontracts
erfüllen solle - Er habe nichts
Rechts Wiedriges begangen, und bitte
anhero den impetuirten arrest
anwider aufzuheben.
Beklagter: der Kläger seye
nicht nur den laufenden Jahrs
pfacht, der jedes halbe jahr ent-
richtet werden solle, sondern auch
(26-45)
Vom Vorigen Jahr noch 2 Malter
Korn, darin 1 f 40 xr schuldig, son-
dern er beklagter könne nicht gleich-
gültig seyn, daß der Kläger als
beständer aus der Mühle abziehe
und ihme jemand anders einsetzen,
doch um zu zeigen, daß er dem Kläger
keinen stoff geben wolle zur beschwehrde-
führung, wenn alleinfalls durch
einen Neuen feindlichen überfall
eine Beschädigung erfolgte, so kö(nne)
er geschehen lasen, daß Kläger
und arrestat für seine Persohn,
und mit seiner ganzen Haabschaft
abziehe, wenn er bis heutigen tag
in betref des pfachts, und sonstig-
er schuldigkeit befriediget seye,
in so lang dieses aber nicht ge-
schehen, könne er nicht geschehen
lasen, daß das mindeste Von des
klägers effeckten Verführet werde.
was in der Mühle gefehlet habe,
seye gemacht worden, die ab-
schatzung aber hätte wegen der
(27-46)
Angedaurten Kriegs unruhen
nicht Vorgenommen werden
können, seines Orts habe er
also den Hochgerichtlichen Be-
scheid so Viel ihme möglich geweßen,
erfüllet.
Kläger: er seye weiter
nichts als 2 Malter Korn, darin
5 f 40 xr an geld an hiesige Kirche
schuldig, dieß schuldigkeit seye er
entweder an den Beklagten, oder
an die Kirche zu entrichten bereit,
bei schliesung des Kontrackts hätten
seine beide Klägers söhne sich als
bürger dargestellt, und unter-
schrieben, folglich müsse dem be-
klagten gefallen, daß einer
dieser in der Mühle bleibe, es
seye bekannt, daß er bei den feind-
lichen überfällen große schaden
gelitten, man könne es ihme nicht zu-
muthen, daß er seinen überrest
einem feindlichen ferner über-
all überlaße. er bitte, wie Vor-
hero gebetten worden.
(28-47)
Beklagter: Er seye als eigenthümer
der qs Mühle mehrmahlen durch
H. Kirchen schafner wegen den rück-
ständigen 2 Malter und 1 f 40 xr ge__
angegangen worden, aller an den
Klägern geschehenen anmahnungen
ohngeachtet seye diese schuldig und
bis hero stehen geblieben, er bleibe
durch aus dabei, daß er Vor Zahl=
ung dieser schuldigkeit nichts Ver
abfolgen laße, besonders da er
bei dem Kirchenbott Peter Lieb ge-
äuseret, daß er nichts schuldig
seye, und des Klägers söhne ihm
erklährt, daß sie nicht länger als
für ein halb jahr bürg geworden
bittend wie Vorhin.
Resolutum
Nach Vernommenen Partheien und der vom Kläger
anerkannten schuldigkeit wird hiermit Zu Recht erkannt
daß Kläger und arrestat an hiesige Pfarrkirche 2 Malter
Korn dann 1 f 40 x an geld ohne Verzug zu entrichten haben,
dann werden Parteyen an erfüllung des bestand kon-
trakts Verwiesen. Dem Kläger und arrestaten des
(29-48)
Kösten zu last legend St. Wendel wie oben
H. Linxweiler
Siglohr
C. Bicking
Ningelgen
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(41-64)
21t hornung
das
fassel Viehe beteffend
Mehrere bürger hiesiger stadt
VeranZeigten, daß der herd stire,
welchen der hiesige H. Pastor dem Peter
Becker in bestand gegeben, im übelen
zustand, hierdurch entstehe für
die hiesige Stadt ein auserordentlicher
nachtheil, sie bäten die gehörige an-
ordnung zu treffen, daß diesen
Bevorstehenden schaden Vorgebogen
werde.
Resolutum
Wäre H. Pastor zu ersuchen, wegen des fassel Viehe
solche anstalten zu treffen, daß die beschwehrden
gehoben werden. St. Wendel wie Vorn.
Ex Mdto
Ningelgen.
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(42-66)
21. Hornung 1794
die
Beschwehrde der hiesigen Krämer
Gesellschaft betreffend
die hiesige Krämergesellschafft
ließe durch den hiesigen Krämer Wendel
Lion die an die Kurfürst. Trierische
Landes Regierung überreichte unthgste
beschwehrden führung ans hochgericht
übergeben cum inscripto decreto
Vom 15ten curr. daß diese Gesell-
schafft bei ihre articulen zu hand-
haben seye.
Resolutum
Publicatur gegenwärtiges decret am Nächsten
sontag durch den Gerichtsbotten Michels. St. Wendel
wie oben
Ex Mdto
Ningelgen.
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(48-83)
Jn sachen
H. Von Wernikau von Trier Kläger
ca
Nicolas Mees von Alzfassen beklagten
pto rückstehenden Interesse
auf erlaßene Ladung erschiene be-
klagter und erklährte, daß H. Hofrath
ihme vor 2-3 jahren gesagt haben, daß
H. v. Wernikau seiner Interesse halber
befriediget seye, so wie solches jene mit
H. von Wernickau, und der Knollischen
Nachlassenschafft geflogene rech-
nung nachweisen müste.
Resolutum
H. Hofrath Gattermann wär zu ersuchen, die zwischen
der Knollischen Nachlassenschafft, und dem Herrn von Wernickau
gepflogene rechnung gefälligst anhero zu communiciren
St. Wendel d 25ten Hornung 1794
Ex Mdto
Ningelgen.
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(53-90)
St. Wendel d 26. Hornung 1794
die
Versteigerung 2er Fuhren zu Transportirung
der Amtspapiere betr.
Wurden die Zwey fuhren zu
Transportirung der Amts Papiere
Versteigeret, und solche dem Johann
Angel jun: von Urweiler, so wie die
anligende Versteigerung ausweiset,
um 97 f überlaßen. St. Wendel
wie oben.
Ningelgen
St. Wendel d 28 hornung 1794
die
schleich händel in das feindliche gebiethe
betr.
Überschickte H. Hofrath an-
ligende gnedigste Verordnung die
schleich händel ins frantzösische Gebiet
betrefend
Resolutum
Publicatur durch den Gerichtsbotten ex ponatur ad Regis-
traturum St. Wendel wie oben.
Ex Mdto
Ningelgen.
(91)
geschehen St. Wendel d 26ten hornung 1794.
die
Versteigerung zweyer fuhren zum transport
deren St. Wendeler amts Papieren betreffend.
da gestern ein Circular in das
hochgericht St. Wendel erlassen
wurde, daß die Furhleuth
sich durch deputirte versamlen
solten, um über die art zu
berathschlagen, wie die zwey
Fuhren zum Transport der
amts papiren aufzubringen
seyen, aber nur einige Fuhr-
leuthe erschienen, so wurde um die ab-
führung nicht länger zu hindern,
beschlossen, die erforderliche zwey
Fuhren an den wenigstneh-
menden öffentlich zu Ver-
steigern.
1tens muß die Wagen zwei fuder Fässer
und ein Verschlag aufladen.
2tens müssen die fuhren morgen frühe mit Pony- (?)
bäumen (?) an dem Söterischen Hause seyn
3tens müße die Farte auf Schweich geschehen.
4tens muß der fuhrmann für das Futter
und alles erforderliche sorgen.
ansaz 154 f
steiget sich mit 1 f
Nach 57. Steigerungen Verblieben
dem Johann angel Junior Von
urweiler als wenigst nehmenden
um 97 f
H. Linxweiler
w. Demuth
Siglohr
Ningelgen
(92)
Zu Vorstehenden Versteigerung hat
Haßborn 22 f
Theley 33
Hütig= und raßweiler 22
furschweiler 10
roschberg 7
geheweiler 6
----
199
obenstehenden gemeinden zu zahlung der ausge-
worfenen summen einschließliche frist von 3 tagen
Sub poena executionis bestimmt worden d 13 Mertz
1794 Ningelgen
NB 4 ausschreiben 0-24
anschreiben von 13 May an H. Hauptmann Schulz 0-30
abschrift des beitrages 0-10
-----
101
(93)
VerZeichniß
deren am 3ten Mertz 1794 nach Traben
Zum H. Ehlen geflüchteten Hochgerichts Papiere
1 Band de 1600 bis Justitz Protocollen
1661
1 Band Von 1714 bis 1720
de 1722 bis 1757
de 1758 bis 1768
de 1768 bis 1770
de 1770 bis 1772
de 1772 bis 1774
de 1774 bis 1776
de 1776 bis 1777
de 1777 bis 1778
de 1778 bis 1779
de 1779 bis 1786
de 1786 bis 1789
de 1790
de 1791
de 1792
repertorium über die Justitz Protocollen
de 1665 bis 1777
Kontrackten Protocollen
1 Band de 1699 bis 1710
de 1713 bis 1743
de 1743 bis 1756
de 1756 bis 1765
de 1765 bis 1769
de 1769 bis 1776
(94)
1 Band de 1776 bis 1780
de 1780 bis 1784
de 1785 bis 1788
de 1789 bis 1794
repertorium hierüber
de 1699 bis 1794
Policey Protocollen
1 Band de 1756 bis 1770
de 1770 bis 1775
de 1775 bis 1779
de 1779 bis 1782
de 1782 bis 1785
de 1786 bis 1788
repert. von 1713 bis 1778.
Vier Bände Protocollen Verschiedenen inhalts
Sub Lit. a.b.c.d.
1 band contributions Protocolli von 1713 bis
1756
2 bänd No 8.et 9. die ausmessung der Jung(fern=)
=schafft betr.
1 band besonders Versteigerungs Protocoll
der ligende güter de 1788 bis anhero
(95)
Versteigerungs Protocollen über den kleinen
Zehenden de 1790.91.92.93
Verfolg in sachen der Stadt und Amt St.
Wendel ca Kurfürst. Hofrentkammer
pto Kappes Zehnden
Protocollum über die von der von Hamische familie
nachgesuchte Jungferschafft
acta in sachen Stadt St. Wendel und Alzfassen
ca die v Hamische Erbgenahmen pto Alzfassen
schäferei.
freiheit der Stadt St. Wendel den Militzen
Zug betr. und das recht zu land Standt
schafft.
Versteigerung des nach aufgebrochenen
französischen lager beim Eichelgen Versteigerten
reiferen
Bürgerschafftliche beschwehren die Mühlen
fahrden betr.
Scheffen Weisthum de 1606
Neue landmaas mit karten und
rechnungen in 6 Päcken
1 band das alte lager buch
(96)
bürgermeisterei-rechnung von Ver-
schiedenen jahren
ein band von FreVel bethätigungen
Städtische gebäulichkeiten 4 Paqueten
schatzungs=heeb registern ___ inventaria
und Versteigerungs-Protocolle in einem
pacquet
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(54-99)
28 hornung
das
fassel Viehe betrefend
Auf abermahlige Klage wegen
untüchtigkeit des faars, so H. Pastor
Castello dem Peter Becker um 80 f Ver-
accordirt hat, wurde resolvirt
daß Joseph Weber, und Adrian Hallauer mit Zuziehung
des Kühe Hirten diesen fraglichen faar in augenschein
nehmen, und hierüber dem hochgericht bericht erstatten
sollen. St. Wendel wie oben. Ex Mdto
Ningelgen
die abgeschulte schaumeistere
referirten,d aß der faar ihnen tüchtig
schiene, und, wenn bei dieser Zeit ihme
mit hafer zugesetzt würde, so würde kein
fehler an dem faar erscheinen.
St. Wendel wie oben. Ningelgen
--------
die
wegschaffung der Hochgerichts Papieren
wurde von Hochgerichts
(55-100)
wegen beschlossen, daß die Hoch-
Gerichts= und Wayen schreiberey
Papiere in sicherheit gebracht
werden sollen - diesem Zufolge
sind solche in 4 Verschlag - die
Waysenschreiberei Papieren in _
Verschläge gepackt, und nach Traben
zu H. Ehlen hingeführt worden.
St. Wendel wie oben. Ningelgen.
---------
die
beim einrücken der fremden Armée vom 1ten
Januar und 1 hornung l.L. gethane Lieferungen
und insbesondere die des falsige papieren betr.
Erschienen heute die deputirte
benametlich, Wendel
Lion, Peter Weyand, dann Johann ___
und zeigte an, daß die hiesige Bür-
gere, und sie äuserst Verlangte
daß die beim einrücken der franzosen
Armee Vom 1ten Jenner und 1ten Hornung
l.J. abgegebene so genannte Bons
wie auch der überschuß des Gelds
die sonsten nöthige Papieren
(56-101)
ans Hoch gericht eingelieferet
würden, um hieraus die gethane
foderungen und lieferungen er-
sehen, dann hirüber die rechnung
stellen zu können.
Resolutum
auf geschehenen antrag der bürgerschafft hat Herr
Hochgerichtsscheffen Bicking die bei Zweymahligen letzteren
unwisenheit der franzosen sämtliche einschlägige Papieren
und den überschuss des noch Vorräthigen gelds
binnen 24 stunden ans hochgericht einzulieferen. St.
Wendel wie oben.
W. Demuth
H. Linxweiler
Johannes ___
Siglohr
Ningelgen
-------------------------
102
05.03.1794
Tag und Nachtwächter
(alt 57 neu 102)
St. Wendel d 5ten Merz 1794
die Tag- und Nachtswachter, dann die ordo-
nantz pferde betreffend
In beysein
H. Linxweiler, Siglor, bicking
und mir Actuar
Wurde auf Befehl des ____
OberLieutenants . Grafen de
Pappenheim von Hochgerichts
wegen beschlossen, daß bey tag
und nacht die gewöhnliche wachten
gehalten. dann alle 24 stunden
Zwey ordonanz pferde dahier stehen und
selbige auf solche art abgelöst
werden sollen.
Resolutum
ist gegenwärtige Entschliesung hiesiger
1. Stadt zu publiciren = cdann die ausschreibungen
an die dörfer zu machen.
2. hat jeder orts bürgermeister ein genaues
VerZeichniß der Vorfindlichen tauglichen pferden
unter seiner eigener Verantwortung anhero zu
bringen. St. Wendel wie oben. Ex Mdto
Ningelgen.
-------------------------------------
(alt 81 neu 144)
St. Wendel d 22ten Mertz 1794
In Sachen
Bruder Matthias Von St. Anna
ca
Johann Masam von Alzfassen
Jn beiseyn
H. Scheffen Demuth,
Linxweiler, Siglohr
Kläger Veranzeiget, daß auf
die durch den Hochgerichts Bürger-
meistern H. Linxweiler bey beklagten
Urgestaltete, und angestellte Haus
Visitation in des beklagten wohn
haus sich nachstende Sachen ge-
funden haben
- eine laufende Uhr ohne Zifferblat
- eine axe
- ein Lanteren
- eine ectanan (?)
- ein saurwasser krug
- ein steinernes weywasser kesselgen
- zwey hängelen Zwiebeln
bittend den beklagten Zu dere
visitatio
H. Linxweiler 10x
Gbotten 40
cit: cum cop: 15
insinz 5
H. Linxweiler 15
H. Siglohr 15
actul. 15
Gbotten 5
zahlt 2 f 0 x
(alt 82 neu 145)
rückerstattung Zu Vermögen, da diese
stücker ihm zugehörten.
Beklagter: die Uhr habe er bey
dem abZug der Franzosen am Tholeyer
Berg in dem strohe, so er daselbst aufge-
bunden, gefunden, ohnweit daVon habe
er das Zifferblat, und ein Lanterngen
gefunden. Die axe hab er Von einem
Gensd’armée auf der lehewiese bekommen.
die wanne und den kraut steine ohne
fässer hatten die frantzosen mit einem
schwein an sein haus gebracht - das weywasser kesselgen seye seiner Ehefrau
durch einen Franzosen geschenckt worden -
die Zwiebeln habe seine frau auf dem
Wendels Marct gekauft, den sauer
wasser krug habe er schon über ein jahr
gehabt - die wanne habe er
mit einem gulden bezahlt, die übrige
sachen habe er theils gefunden, theils
geschenckt erhalten, würde Kläger das
Eigenthum erweisen, so erbiete er sich
diese sachen heraus zu geben. könne je-
doch keine legalen beweis machen, daß
er die qs stück auf die angebliche art an sich gebracht
(alt 83 neu 146)
kläger: der beklagter gestehe selbst
ein, daß die Vorbenannte sachen nicht ihm
eigen zugehörten, sondern theils gefunden,
theils gekauft, theils von den Franzosen
geschenckt erhalten hätte, er könne, falls
es nötig sey solte, aydlich betheuern, daß
er der wahre Eigenthümer davon seye -
es wundere ihn, daß beklagter die wanne
um einen Gulden kaufft haben wolle, da
man doch eine neue um 40 oder 45 xr an-
kauffe, er bitte den beklagten zur Heraus-
gabe der sachen anzuweisen.
Beklagter: er woll erweisen, daß
die xe, der sauer wasser krug, und die
Zwiebeln nicht dem Klägern zugehören.
die uhr seye bei ihme, auf Hochgerichtliche
weisung geholt worden, das ziffer blat
stünde noch bei ihm
Kläger: er habe die Uhr, das Lan-
terngen, die axe, und mehrere sachen auf Ver-
schiedenen orten versteckt.
Beklagter repertirt priore mit dem
Zusatz, daß er noch eine masige zinnen kann
(alt 84 neu 147)
drei stränge wollen garn, dann ungefehr
½ fl ungesponnen wolle habe, für welche stücker
er 3 f zahlt habe - Welche sich der Eigenthüme
so seye er bereit, dieß gegen erstattung der
auslage rückzugeben.
Resolutum
Wurde Kläger mittels hand treu erproben, daß die
Uhr, die axe, das weywasser kesselgen, die wanne,
der kraut stein, die Lanterne, der wasser krug, dann die
Zwiebelen ihme zugehören, so solle ferner bescheid
ergehen. St. Wendel wie oben. Ex Mdto
Ningelgen
In gefolg resoluti gabe Kläger
hand treu an Eydes statt, mit der er klähr-
ung, daß die Uhr, das weywasser Kesselgen,
die wanne, und die lanterne seyn zugehörten.
die übrigen stücke Vermuthe er auch die seinige
zu seyn, er wolle aber, um sich keine ge-
wissens beschwerden aufzuladen, die übri-
ge nicht in anspruch nehmen - er seye
auch nicht gesinnt, die wanne gegen erlegung
eines Guldens rückzunehmen.
Resolutum
Nach Vernommenen Partheye, und der vom Klägern
(alt 85 neu 148)
Gegebener hand treu an Eydes statt wird hiermit zu
Recht erkannt, daß Kläger als Eigenthümer der
Wanne zu erklähren= und zu ermächtigen seye,
solche gegen erstattung der auslagen in empfang
zu nehmen - dem beklagten die Kösten zu last le-
gend - St. Wendel wie oben. H. Linxweiler
Siglohr
-------------------------------------
(alt 132 neu 224)
die
Pflegzäune besichtigung betr.
In beiseyn
H. Scheffen Demuth, Linxweiler
siglohr, Bicing, sämtlichen
deputierten, und mir actuar.
Wurden die pflegzäune in bei-
seyn nebenbemerckten, und den depu-
tirten Von Alzfassen, dann mit Zuzieh-
ung deren schützen besichtiget, und
(alt 133 neu 225)
30 April
dabei folgende anmerckungen gemacht:
an der Niederweiler Mühle die Brücke herzustellen
daselbst der Garten H. Moritz 1 lücke 5x
hinter der Niederweiler Mühle Mattheiß theilen garten 1 lücke 5x
die Hecke an der Jungen wittib garten
auf der lehewieß ist zu zeit herausgetrieben
hinter Breiten Johann Kirsch eine lücke 5x
daselbst Joseph Hallauer eine lücke 5x
daselbst Nicolas Lauterborn eine lücke 5x
und Johann Angel junior eine lücke 5x
daselbst Michel Tholei wittib 3 lücken 15x
Am Alzfasser Kreutz Nicolas und Sebastian
Riefer jeder 5x 10x
hinter Alzfassen Franz Spielmann eine lücke 5x
beim Gudesberger Kreuz Johann Kiefer 1 lücke 5x
daselbst Michel Riefer Dochter 1 lücke 5x
der weg zum storcken Nest
wird erinnert.
(alt 134 neu 226)
der weeg bei H. Hofrathen Gatter-
mann Garten zu der Kirchengärten Zu
bei dem Bier hauß der beständer des Klockengarten
eine lücke 5x
In der boosenbach Wendel beilstein eine lücke 5x
Michel Tholei wittib eine lücke 5x
daselbst Stephan Demuth wittib 5x
Peter Schwann eine lücke 5x
Auf der Azel wies H. Schulz Hallauer eine lücke 5x
Peter Monz 5x
Womit gegenwärtiger begang beendigt wurde
St. Wendel wie oben
Ex Mdo
Ningelgen
-------------------------------------
286
20.06.1794
Christian Blas von Sulzbach in Neumühle
St. Wendel den 20ten Juni 1794
Ex officio
ca
Christian Glaser Von Sulzbach, dermahlen
in der Neu Mühle dahier wohnend
Amtsbott Tholei zeigt an, daß
denunciat ihme Zwe Steuerthlr abge-
nommen, um zweyfach korn zu kaufen,
derselber aber weder geld noch korn er-
stattet
und dem Vernehmen nach ent-
wichel seye, worauf dem Amtsbotten
gerathen wurde, den anheuth alls ort
des denunciaten aus fündig zu machen,
woenach das rechtliche verfügt werden
solle - diesem Vorgängig zeigte Amts-
bott ferner an, daß er den Denunciaten
(alt 182 neu 287)
betretten, und auf die wacht geführtt
bittend, denselben zu rückerstattung
der zwei Neuen dahler oder zu liefe-
rung der Zwei faß korn anzuhalten
H. SchulZ Hallauer foderet so
fort Vier gulden und der sich hier
aufhaltende Docktor Von Hasel Zwey
Neue dahler Peter Lieb Von hier __
Gulden 5 xr, welches alles di____
unter dem Versprechen, Korn dafür
zu liefern, ausgenommen hatte
auch Verlangt Conrad Jochem fünf
Gulden von einer rückständigen Zeche
dann H. Scheffen Linxweiler fodert
wegen gelehnten geld, und Zeche 1 f
4_ xr.
Denunciat gestunde ein, daß
er diese gelder aufgenommen, und
zu ersetzen schuldig seye - Vorgebend
daß er in der Wassenichs Mühle ein
geschlaffen, und ihme dieses geld ent-
wendet worden.
Des denunciaten Vater Christian
(alt 183 neu 288)
Glaser erklährete daß er den Ambs-
botten Tholei, den Peter Lieb Zahlt
und sich mit dem H. Schulz Hallauer und
den Herrn Doctor von Hasel schriftlich
Vereiniget habe. - H. Scheffen
Linxweiler, und den Conrad
Jochem wolle er Zur Zeit befriedig-
stallet sich auch Zugleich mit sit seinem
gantzen Vermögen für seinen sohn
als bürg dar, und bittet, denselben
seines arestes, und __hme Zu
beiführ zu überlaßen.
Resolutum
Bey der Vom Vater bischofen befriedigung einiger
Forderungen, für die übrige Sohns schulden gestellter
sicherheit, und übernommene Haftung für han-
dlungen seines sohns wird dem denunciat seines ar-
restes, welcher dem selben für diesmahl statt der
strafe gilt, entlasen, dabei aber ernstlich gewarnet,
daß er bei ferneren ähnlichen, oder anderen Vergehungen
schärfer gestrafet werde, dem selben die erweissene
Kösten, binnen 24 stunden Zeit unter straf der execution
zu zahlen, zu last liegend. Publ. St. Wendel wie
oben. Ex Mdto
Ningelgen
-------------------------
(alt 184 neu 289)
20ten Juni
In Sachen
Johann Nicola Jung, und Johann Auer
als Vormund der Johann Simon Kinder
gegen
Herren Waysen Schreiber Siglohr
Johann Nicola Jung, und Johann
Auer stellen Vor, daß die Simons witib
weiter nicht <s>habe</s>, als einen unregelmäsigen
Vermögens stand habe, und sie Vor uns a__
so wohl, als die wittib auf die beendigung
der sachen anstünden, bittend, H. Siglohr
aufzugeben, die sache baldigst zu beendigen
oder die Papiere anhero zu schicken.
H. Waisenschreiber siglohr hat nach dem antrage
sachen binnen 14 Tagen Zeit zu beendigen, oder die einsch__
gige papiren binnen nemblicher zeit ans hochgerichts ab-
zuschicken. St. Wendel wie oben. Ex Mdto
Ningelgen
-------------------------------------
298
20.06.1794
Christoffel Gangolf von der hiesigen Ziegelhütte gegen Johann Marx Ehefrau von Urweiler
-------------------------------------
361
16.08.1794
Franzosen in Trier, Papiere sollen abgefahren werden.
auch 372ff
-------------------------------------
362
18.08.1794
Psotta betreffend
-------------------------------------
436
23.09.1794
Kurfürstliche Grundbiren Furschweiler und Borner Zehenden Beständere
ca Johannes Danhauers Erben, Johann Michel, Mattheis Ohlmann von Furschweiler und Nicola Horras von Born
-------------------------------------
447
Henrich Horras von Born gegen Nicolas Horras von Born
-------------------------------------
475
04.10.1794
Aufnahme von Nikolaus Weber aus Homburg als Bürger
-------------------------------------
480
04.10.1794
Johann Born von Alsfassen, Inventur
-------------------------------------
481
06.10.1794
Aufenthalt von Herrn Valet von Neunkirchen, Director von der Eisenhütte in Neunkirchen
(alt 305 neu 481)
St. Wendel d 6ten 8ber 1794
Jn beiseyn
H. Advokaten Hermes
H. scheffen Demuth, linxweiler, demuth jr.,
Böcking und mir Actuar.
den
Aufenthalt des Herrn Valet von Neun-
kirchen dahier in der Stadt betreffend.
Erschien der Herr Valet, und
brachte Vor: Er seye ehedem Director
Von der Eisenhütte in Neunkirchen im
Nassauischen - der desfallsige bestand seye
nunmehro zu endt, und könne sich wegen
kriegs unruhen daselbst nicht wohl auf-
halten, seye im Delphinat in Frank-
reich und zwarn in Goncllin gebohren
wolle sich eine zeitlang dahier mit seiner
Ehefrau aufhalten, jedoch ohne eini-
ges gewerb zu treiben.
Resolutum
Wird der aufenthalt dahier Herrn Valet gestattet.
St. Wendel wie oben. Ex Mdto
Ningelgen
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486
06.10.1794
Johann Marx Ehefrau von Urweiler gegen die Tochter des hiesigen Zieglers
Klägerin wurde von ihr angegriffen, hat sie eine Hex genannt
ph
In Sachen
Johann Marx Ehefrau Kläger von Urweiler
ca
die tochter des hiesigen Ziegeler beklag.
Klägerinn in zustandchres Ehe-
manns zeigte an, am 28. V.M. seye sie durch
die Obergas gegangen, wo die beklagtinn ihr
begegenet, und sie ein hex, und diebing
nicht allein gescholten, sondern auch die haube Vom kopf
gerissen, welche beklagte noch habe, und gesagt,
ich ziehe dich aus, bis ich die 4 f habe, so ich
(311-487)
habe bezahlen müssen - bittet um genug-
thung, und erstattung des Verschütteten
schoppen öhls.
Beklagte in zustand ihres Vaters
Christoffel Gangolfs Ziegeler bei dem oberen
Thor läugenete die scheltworten, und ___
die Klägerinn an der Haube, die sie da-
mahls auf dem Kopf gehabt, Von son__
stoff, welcher von ihnen beklagten in fr__
verborgen gewesen, gehabt hatte,
hatte sie die Klägerin in ein Hauff
und wegen diesem stoff von der Haube
richtigkeit machen wollen, die klägerin
hätte in kein haus gehen wollen, und an-
hero genötigt worden, die Haube auf-
greifen, und sich derselben zu bemächtigen
bittet pro absolutione
Klägerin: Nicolas heit hätte
gesehen, daß beklagte sie in der Thor
herum geschleift, und sie könne solche in
Jurie nicht auf sich beruhen lasen - der
stoff an der haube seye ihr eigen gewesen
(312-488)
und sie hätten jene sachen, die sie im feld
gefunden, der beklagten zurück
gegeben.
Beklagter: der H. Hofrath habe ihm
erlaubt, daß, wenn er von dem Zeugh, so er
Verborgen gehabt, etwas sehen thäte, er
solches wegnehmen könne, dieses seye die
ursache gewesen, weswegen seine tochter
nach der haube begriffen.
Beklagte gienge in H. Scheffen
Linxweilers haus, und hohlte die Vorgelegte
Kappe, um daraus die ähnlichkeit mit dem
von ihnen beklagten verborgen gewesene
stoff abzunehmen.
Klägerin erkannte die haupe vor
die jene, die sie auf dem kopf gehabt.
Resolutum
Klägerin hat die angebrachte scheltworten, und
die Mishandlung, wozu den Nicolas Heil als Zeug Vor-
geschlagen; hinlänglich zu erwiesen, und hat beklagtinn zu
erproben, daß der stoff an der vorgelegten haube der
ihrige sey, wozu beiden theilen um 8 tätige frist an-
beraumt wird. St. Wendel wie oben. Ex Mdto.
Ningelgen.
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539
18.10.1794
Christian Blaser Müller von der Neumühle gegen Andreas Schmitt, Müller von Hofeld
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551
27.10.1794
die Adrian Hallauersche Kinder lassen das mit Nr. 2 bezeichnete Wohnhaus versteigern
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552
27.10.1794
Berichtigung der Nachlassenschaft von Adrian Hallauer
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563
03.11.1794
Christoffel Gangolf von der neuen Ziegelhütte gegen Johann Marx von Urweiler
ph
Jn Sachen
Christoffel Gangolf Von der neuen Ziegel
hütte kläger
ca
Johann Marx von Urweiler beklagter
Zu folg des Bescheids von 6ten 8bris
erschienen Parteien und Kläger
schlug zu Vollführung des Beweises wegen der
Haupt des Henrich demuth Jun. Ehefrau
von hier Zur Zeugin vor, welche be-
haupten würde, daß sie den stoff dieser
haupe in 4 stücker bei ihm vor dem
Verbergend fund gesehen haben.
Kläger hinterlegte dahiro Vor
einigen tagen eben wohl ein bettZiege
(372-564)
wovon das obere theil blau und weis von rauten,
das untere aber ganz weisleinen ist, mit dem
ausdruck, seine tochter habe dieselbige, als
ihr der Kägerin eigenthumb anerkannt,
und zu Urweiler vor des beklagten Haus vom
Zaun weggenommen, welches jene in dem
ad protocollum vom 22 April (?) anligenden Ver-
Zeichnis sub No 5 angeführte Zirke seye.
Leinenweber fuchs Von Kousel habe dieses
____ gewoben, welcher den er andurch Zum
Zeigen Vorschluge, anerkennen ürde.
Der Gerichts bott wurde beordert bei
den riefers töchtern Anna Maria und Barbara
ein stück firmas weis und roth gestreift, welches
nach angaben des klägers auch sein eigenthum
und zwarn sub No 9 in gemelter specification
begriffen seye und ein weibsrock gewesen
seyn solle, Zu Herrn kläger
er hätte diesen stoff den Franzosen abge-
kaufft, die schon vorgeschlangene henrich
demuths Ehefrau hätte diesen rock seiner
dochter abkauffen wollen, welches sie auch
sagen würde
(373-565)
Beklagtinn des Johann Marx
Ehefrau äuserte: sie habe gegen die Vorge-
schlagene Zeugerin nichts einzuwenden, und
gestunde das weis und roth gestreiffte jetzt ein
gebrachter stoff den Riefers Töchteren, welche
zwei leibgen davon hatten machen sollen, ge-
geben zu haben, ihr sohn habe vom nem-
lichen stoff einen brustlappen - diesen
stoff hätte ihr sohn Jakob zu Enzen ganz
neu zugeschickt, welcher ein leinen weber
seye, das ihr zugeschickte stoff seye im
ganzen drei ehlen gewesen - den stoff
der haube hätte sie von Trier von ihrer
schwester Barbara Gessner wittib des Peter
Gessner in Trier geschenckt bekommen, welche
bereits über ein jahr bei der näherinn Bar-
bara Mayer von hier zum Verarbeiten
gelegen hätte - den Stoff von der
bett Ziege habe Johana Hau von Urweiler
gemacht und sie solchen von der Wittib Hes
seel. auf der Urweiler Mühle bekommen.
(374-566)
sollen die Vorgeschlagenen Zeugen Nicolas Heil
des Henrich demuth Jun. Ehefrau, und Barbara Mayer
Von hier Johann Hau ___, dann der leinenweber fuchs von Koußel,
Jacob Marx von Enzen, Barbara Gessner von
Trier, und die beide Riefers töchter nächsten Dienstag
über 14 tag den 15ten dieses Vernommen werden
St. Wendel wie oben. Ex Mdto. Ningelgen
------------
St. Wendel d 4ten 9ber 1794
Die
Ablage des auf dem von Johann Ruf
jun: ersteigerten Fischwischen Haus
gehafteten steigschilling.
Nachdem Johann Ruf Jun:
von hier das Görg Fischwische Haus
dahie im jahr 1793 laut Hochgericht-
lichen Güter Versteig Protocolli an
sich ersteigt um 565 f
(375-567)
darauf laut Verzeichten
quittung an H. Zangerle am 13ten
april haften 150 f
Rud das Kirchen Kapital über
sich genommen mit 150 f
300 f
mithin schuldig geblieben 265 f
denselben am 18 Juni widerum
zahlt 100 f
also schuldig geblieben 165 f
so erklährte sich derselb anheut
zu ablag des Kapitals, und
Verhältnismäsigen Zinnsen, welche
er demnach von 2 Monath an
Von den genannten 265 f mit 2 f 12 x
dann von den 165 f Von 16 ½ 11-20
Zusammen mit 178 f 32 xr
Zahlt hat
Gleichwie nun Görg Fischer
als im jahr 1789 gewesener rottmeister
für die seiner Rotte von den Kouser Hospital
(568)
De Ano 1789 Empfing Görg Fischer Seine Rott
Von dem Cußer hospitals früchten, so damahls
außgegeben worden seind und Er als gelt
erhöber ernand worden, und anhero zah-
len sollen
An korne Empfangen 6 Malter 7 faß 103 f 7 ½ xr
An Haber Empfangen 13-2 66-15
169-22 ½
Hirauf ist zahlt 67-57 ½
ist anNoch zu zahlen 101-25
St. Wendel d 4t 9bris 1794
H. Linxweiler
Diße 101 f 25 x Von Hochgericht
Empfangen laud protokol
St. Wendel wie oben
H. Linxweiler
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581a
November 1794
Die Franzosen rücken in St. Wendel ein
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581e
07.11.1794
Gatterman abwesend, Bericht an die Landesverwaltung in Koblenz
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582
15.11.1794
Testament von Johann Michel wird eröffnet
die
Eröfnung und publication des Testaments
des Johann Michels seel. von hier betref.
Erschienen die wittib des Johann
Michels von hier - Anton Michels Von
Rassweiler (?), und gerichts bott Wendel Michels
von hier, sämtliche erklährend: sie hätten
das p. reslm de Hittesw (?) zur inventari-
sation des Johann Michelischen Vermögens
(382-583)
Zeigenschaffete geschäften dahier abgemacht
Verglichen, daß
1) die Mutter Anna Michels gebohrene Kreutz von
Nusweiler, statt des ihr gebührenden pflicht
theils, von der wittib des Johann 12f
empfangen
2) die Mutter die Helfte deren am 27ten
und 3ten dieses ergangenen Gerichtsge-
bühren an die Vorleger derselben refun-
diren.
3) die wittib die Testament Errichtungs- und
die andere Helffte der No 2 gesagten so wohl
als die heutige auf sich nehmen - auch
4) sämtliche schuldden tragen solle - wo
gegen übrrigens
5) das in dem testament angeführte legat
Vom 50 f zu Nutz des Wendels Michels
und Anna Maria Michels Vereheligte
Riotte bleiben solle.
Anton Michels bekannte die
No 1 genannte 12 f sowohl als die
(386-584)
Jn No 2 gemeldete helfte hochgerichts
gebühren von der wittib rück erhalten zu
haben, urkundlich seiner unterschrift
Anton Michels
Resolutum
hätte Anton Michel P sich angelegen seyn zu lassen
die Zufriedenheit seiner Mutter, so bald wie möglich,
schriftlich anhero getragen zu laßen.
Ex Mdto
Ningelgen
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(396-595)
10 9ber
Die
Aufnahme des Matthias Werle von
leitzweiler gebürtig dahier als Bürger betr.
Mattheiß Werle von Leitzweiler
gebürtig Zeigte an: er hätte sich schon 8jähren
dahier in St. Wendel als fuhrknecht ehrlich
aufgeführet und wolle des Hrn. .Demuth
jun: Ehefrau schwester von Hasborn gebürtig
bei gesagtme demuth dienend heuraten.
Hätte keine profession, glaube jedoch, sich
mit taglohn, und fuhren durchbringen zu
können, bittend um die bürgerannahme.
Resolutum
Nach geschehener deliberation kann dem begehren
dermahlen der ursach nicht will fahret werden, weilen
hierzu der Landesherrliche Consens erforderlich ist,
und dermahlen nicht beygebracht werden kan. St. Wendel
wie oben. Ex Mdto. Ningelgen
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(418-620)
Buben haben sich Flinten vom Karren genommen
Als solche Vermög Amts dekreten vom 10ten
und 26 Jenner, und 8 Merz 1793 schon Ver-
hängt worden, dahero sich auf seine eigene
Verantwortung aufliegt, welcher im notfall sich
hinlängliche hülfe beyzuziehen hat. St.
Wendel wie oben. Ex Mdto. Ningelgen.
Ex officio
ca
Verschiedene Buben hiesiger Stadt.
bey gelegenheit, daß einige
französische Karren in hiesiger Stadt bei hie-
siger Kirche gestanden, und relée gemacht,
hat eine bei deren abfuhr unter den Städtischen
buben ein Zusammenlaufen wahrgenommen.
bei den selbigen einige Veraltete und Ver-
brochene seiten= und schiesgewehr
gefunden, und dieses denselben einsweilen
ab= und in Verwahr genommen, sich hernach
erkündiget, welcher solche stücker von den
karren entfrembdet, wodurch man erfahren,
daß der Michel Linxweiler - Joseph Moritz -
(419-621)
Joseph Zeiger, Peter Enkirch, Peter (?)
bohn und mehrere andere diese stücker ent-
wendet haben.
Peter Hallauer ein bub Vorbe__
erklährte: er hätte vo dem untern thor
gestanden, und gesehen, ,daß der Peter Enk-
rich eine flinte von dem karren wegge-
nohmen, und auf seite geschafft, welches
jedoch der fuhrmann gesehen, und diese
wider zurückgenommen - auf die frage
ob er denn nicht wisse welche der Vorge-
zeigte stücker genommen, äuserte er
sich, diese stücker müsen schon herunter
genommen seyn, die Zweite
hätte Linxweilers Michel, und Karl
Peter Petgen / Peter Lion Jr.) genommen
der Bohn Jr. müse noch einen Hirschfänger
haben.
Resolutum
solle die benannte buben Michel Linxweiler, Josef
Zeiger, Peter Enkrich, Franz Bohn, und Peter Lion so
dann Joseph Moritz Morgen frühe 8 uhr Vorgeladen
werden. St. Wendel wie oben. Ex Mdto Ningelgen.
(420-622)
Zu Vorstehender Sachen.
Auf die gestrige ladung
Sistirten sich die beide buben Michel
Schlick, und Joseph Zeiger, welche und
Zware ersterer eingestunde, einen degen
und der andere einen säbel genommen
zu haben. - Des Johann Greif lehrbub
hatte zwei flinten - und conrad Schwende-
ler eine flint - Wendel Görg einen sebel -
Michel Linxweiler eine flint - Peter
herges sohn einen sabel - Karl Bohn einen
Hirschfänger - Peter Lion Jun: und Peter
Hallauer eine flint zusammen - Jo-
seph Moritz ein stück sabel entwendet.
Peter Lion Jun: und Michel
Linxweiler gestunden ebenfalls die geschichte
ein - Peter Enkrich erscheinend: er
sey von Breiten gekommen, und habe nichts
genommen, und berufe sich auf das Ereig-
nis des Peter Becker - Carl Bohn ist nicht
erschienen u referirte jedoch Michel Schlick, daß
(421-623)
der Vater denselben scharf gezüchtiget
und den Hirschfänger anhero praesentirt
habe.
Nahmens Joseph Moritz erschien
dessen Vater: er hätte seinen Buben __
nach Trier schicken müssen, und davon
abgestrafft.
Die sämtliche buben erklährten:
Wendel Klein hätte auch noch etwas
wie auch Franz Günter hatte eine
säbel gehabt.
Wendel Jörg: er hatte nichts
genommen, Vielmehr hätte Jacob
Hautz von Urweiler die flinten, die
hinter einem stück holz gelegen, genommen.
Johann Ritter von Nohefelden
lehrbub bei Johann greif gestunde, die
zwei flinten genommen, und solche zu
H. Demuth getragen zu haben.
Karl Bohn gestunde ein, den
Hirschfänger genommen und wieder
auf den nächsten waagen geworfen zu
haben.
Wendel Klein gestunde, ein flinte
genommen zu haben, hätte aber solche
(422-624)
Weil sie ihme nicht gefallen, wider zurück
gelegt.
Peter Herges sohn repraesentirte die
flinte bei hochgerichte.
Peter Linxweiler gestunde eine flinte
genommen zu haben, und hat solche er situ-
irt.
Peter Keller gestunde ein, ein flinte
gehabt zu haben, hätte aber solche, weil sie Zer-
brochen gewesen, wider auf den waagen ge-
worfen.
Michel Schmitt: er habe eine
flinte genommen, und überbrachte solchen
wider anhero.
Resolutum
1) Johann Ritter, Wendel Klein, Stoffel Jung werden
auf drei stunden in den gehorsahm verwiesen.
2) die jenige, welche nicht mehr in die schul gehen, als
Conrad Schwendeler - Joh. Herges - Peter Hallauer
Peter Linxweiler - Peter Keller - Michel Schmitt werden
ihren Eltern zur Bestrafung übergeben.
(423-625)
3) alle die jenige, welche in die schul gehen, als
Michel Schlick - Joseph Zeiger - Michel Linxweiler -
Peter Lion Jun: - Carl Bohn - Joseph Moritz -
werden dem schulmeister zur tüchtigen bestrafung
und seinen pflichten anbefohlen, und H. schul-
meistern zugleich bedeutet, er möge bei seiner
schul lehre sein Vorzügliches augenmerck darauf
richten, daß er die Kinder von Diebstahl und betrug
sorgfältig abhalten, und dieselbe in der Tu-
gend fleißig unterweisen, damit nicht durch sein
nachlässigkeit ihnen heit oder morgen etwas zu
last gelegt werden könne.
4) woVon dem gerichts botten ein auszug zu geben
ist, um bei den betreffenden Eltern und dem schul
meistern hierVon die nachricht zu geben. St.
Wendel wie oben. Ex Mdto
Ningelgen
(435-637) Schlägerei in St. Wendel 1794
1tem Xber
die
in der nacht Vom 30ten 9br auf den 1ten curr.
in hiesiger stadt Verübte schlägerei betreffend.
Amts Chirurgus Steininger läßt
anligend anzeige anhero gelangen, nach dem
Verlesung ist resoviret worden
solle die Volzen wittib gleich Vorbeschieden werden
St. Wendel wie oben Ex Mdto
Ningelgen
Die Volzen erschienend ____
den Vorgang folgendermasen: gegen 9 uhr
gestern abend hätte der Johann Lauer Knecht
Michel - Caspar Hell - Jacob Hohl - Peter Z___
alle von hier, des Christoph Gregorius
ältester sohn von breiten ein glas
wein getruncken, und seye der wittib Kiefer
schneider knecht dabeigewesen, ungefehr
gegen halb zehn uhr seye der Michel Angel
ganz betruncken hereingekommen, in
der stuben auf= und ab spatzirte und hätte,
wie ihr comparentinn die anderen gesagt, sich
geäusert: wer wilt streit mit mir haben
(638)
___ bei Hochgericht d 15 Xber 1794
Hochlöbliches Hochgericht!
Gestern abent ungefehr eilf uhr wurde ich unter-
schrieben durch den Schlosser meister Joes Ruf Junior
in die behaussung der volzen wittib geruffen, um
aldorten ein Verwundeten zu verbinden.
Bei ankunft fand ein Fremde aufm boden ganz
blutent und einen Todten ähnlich liegen.
Ich untersuchte seinen leib, und fande aufm
Mittelern Theil des linken schenkels ein wunde
ungefehr 1 ½ Zoll lang und durch die Muculöse
theil bis auf’s bein durchtrungen.
Ich verband ihn kunstgemäß, und liese Ihn
in die behausung des Joes lauers bringen.
Obige Verwundung ist zwar an und sich keines wegs
gefährlich, und kann der Verwundete wenn Er
sich ordnungs mässig Verhält, in ungefehr 3
Wochen gänzlich davon geheilet werden.
Da ich ein solches pflichtmässig Veranzeigen
solle. daran
St. Wendel d 1ten Xbris 1794 J. Steininger
Amts Chirurgus
(436-639)
die andere hätte gesagt: Niemand willt
streit mit dir haben, gehe du hin, wo du ge-
truncken hast, welches der kohl gesagt, hier
auf hätte der Michel gesagt; wir werden
dieses bei der Zunfft finden. - die ge-
sellschaft hätte der Michel Angel zur
Thür hinauslassen wollen, wo sich so
dann der Johann lauers knecht sich des
Michel als seines Patten angenommen.
hierauf seyen die beide zusammen zur
Thür hinausgekommen, sie hätte ge-
glaubt, der Michel Angel seye allein fort-
geschafft, indessen die gesellschaft den Johann
Lauers Knecht Vermisset, - hierauf seye
die gesellschaft herausgegangen, hätten
die lauers knecht hineingebracht, und
nach einiger zeit gesehen, daß derselb einene
stich im schenkel gehabt hätte, selbst übri-
gens die geschichte so fort, wie der feld
scherer Steininger solche angezeigt.
bei dem hereinbringen des lauers
(437-640)
knecht, hätte Jacob Kohl geäusert:
hätte auch etwas an sich, den rock ausgezogen
und an der lincken seiten, und am bein eine __
Verwundung an sich gehabt - im gleichen
seye der Caspar hell etwas am Kopf Ver-
wundet gewesen - Nach dem Verband des
Verwundeten seye die gesellschaft aus ei-
nander gesehen.
Resolutum
Johann Lauers Knecht Caspar Hell, Jacob Hohl,
Peter ZaWar, Henrich riefer wittib schneider gesell alle
von hier, und der Stoffel Gregorius sohn von Breiten sollen
alle frühr um 8 uhr Vernommen werden. St. Wendel
wie oben. Ex Mdto Ningelgen
St. Wendel d 2ten Xber 1794
Jn vorstehender Sachen
Zu gefolgen gestrigen bescheid wurde
Zu erst Vernommen
(438-641)
Hans
Jacob Kohl alt 21 jahren von hier, Nagelschmitts
gesell bei H. Vock
ad interrog. 1mun
Was er von der geschichte
die sich gestern nach in oder
bei Volzen hauß zugetragen
wisse?
rpdet: Er Caspar Hell - Peter Za-
war - Johann Gregorius, und der Henrich
Riefers wittib gesell hätten in der wittib Volzen
haus in der stille ein glaß Wein ge-
truncken - Michel Angel seye von der
obern stock herunter- und in die stube ge-
kommen, auf und ab gegangen, gesprungen,
und gelermet, sagend, wer willt streit
mit mir haben, Er comparent hatte ge-
sagt: wie wollen ihn heraus thun, weil er
betruncken ist, zugleich hätte der Johann
lauers knecht ihn angepackt, derselbe
habe ihn nicht wollen gehen lasen, sagend:
er ist mein Patt, endlich hätte er und der
lauers knecht den Michel aufgepackt, und
(439-642)
beyde Vor die Thür gesetzt - auf der straße
sey es durch einandergegangen, die Wendel
demuths Ehefrau und frantz Ningelgen
hätten gesehen, daß der Michel Angel mit
einem messer um sich gestochen, er hätte
auch ein kleines ritzgen in die rechte hand
und in das linke bein bekommen, welche er
auch vorzeigte, er hätte dem frantz Nin-
gelgen gesagt: franz gehe zurück, er
hat das messer in der hand, die wirthin
hätte die Thur zugeschlossen, hernach die
gesellschaft gesagt, es fehlet einer von unserer
gesellschaft, und wie sie thür offen gemacht,
so hätten sie den lauers knecht wider die
Mauer ligen gesehen, wie sie dem selbe
hiereingeführt, so hätten sie wahr genommen,
daß er Verwundet gewesen.
Beim hereingehen hätte Michel
Angel gesagt: ich habe mich genug gewehrt,
ich thue meine messer
in den sack, welch letzteres die magd
der Volzen wittib gehört.
Nach nochmahliger Vorlesung
(440-643)
underzeichnete derselb sich anhero
Jacob Kohl Hand Zeichen
2tens
Peter Zavoir alt 23 jahr leinenweber bei seinem Vater dahier
ad interrog. praecedens.
Rpdet. Er hätte an der Thür
gestanden, wie der Michel Angel von der obern
stock heruntergekommen, sagend: we willt
streit mit mir haben, der Kohl hätte gesagt,
wir wollen ihn herausthun, angel denselben
Rotzbub gescholten, sagend: wir kommen
bei der Zunft zusammen, über dem hätte
der Lauers Knecht den Angel angehalten,
und gesagt, ich zahle eine bouteille wein
für ihn. Als die beide den Angel heraus-
geschafft, hätte Caspar Hell an der Thür ge-
standen, und die hand noch an die Thür ge-
habt, und wider hereingekommen, sagend,
jetzt ich ich schon mein Theil, er hätte
die wunde an Kopf gehabt, und starck ge-
blutet. er seye gar nicht herausgekommen,
(441-644)
Und könte weiters nichts sagen. Er sagte je-
doch die geschichte des lauers knecht, wie der-
selb wieder hinein gekommen, wie Vorhin
die Wendel demuths Ehefrau seye hernach
in die stube gekommen, und habe gesagt,
gehört zu haben, daß Michel Angel gesagt,
jetz hab ich mich genug gewehrt, jetz stecke
ich mein messer in den sack.
Nach nochmahliger Vorlesung unter-
handzeichnete sich derselb anhero
Peter ZaVoir hand Zichen
(3tens)
Caspar Hell alt 25 jahre, schuhemachergesell
ad interrog. praecedens.
Rpdet Er erzehlte die geschichte, wie
der Vorhinnige, mit dem zusatz, daß er
in dem gang ein schlag auf den Kopf bekomen
wisse aber nicht, Von wem. CasPar Hell
4tens
Johannes Malleck gebürtig von Grosblittersdorf, schuster
gesell bei der Riefers wittib dahier, alt 21 jahr
(442-645)
ad interrog. praecedens.
Rpdet. Er erklährte den Vorgang
wie die Vorhinnige.
Johannes Melick (?)
5tens
Johannes Gregorius Von Alzfassen alt 22 jahr halte
sich bei seinem Vater auf
ad interrog. praecedens.
Rpdet. Er wäre betruncken ge-
wesen, er hätte sich in der Volzen wittib behaus-
ung befunden und sagte das nemliche, wie die
Vorige, setzte noch hinzu, er hätte schon in
des Conrad Jochems haus mit dem Michel
Angel wort wechsel bekommen, und derselb
ihn daselbst zu boden geworfen.
Johann Gregorius hand zeichen
Resolutum
da man den Michel Angel einsweilen Vorbescheiden lasen
wollte, der gerichtsbott aber referirte, daß des Angels Vater
sehr kranck, und wirklich mit den Sakramenten Versehen werde,
dahero der sohn in diesem augenblick nicht erscheinen könte, so
wird H. Scheffen Demuth und Bicking committirt, mit dem
Secretario den Johann lauers knecht, so wirklich zu bette
liegt, kürzlich zum Protocoll zu Vernehmen.
Ningelgen
(443-646)
In vorstehender Sachen
Michel Angel
Michel Angel wurde Vorberuffen,
und gestunden ein sehr betruncken gewesen zu seyn,
und das Messer herausgehabt zu haben, hätte sich
noch immer sittlich betragen, wegen dem schlag auf
den Kopf, den ihm der Johann Gregorius in der
wirths stube, wisse nicht womit Versetzt, könne es
hernach Vielleicht in eiffer gerathen seye, bittet
der Sache ein kurzes ende zu machen, er wolle sich für
die zukunft für den drunck hüten, glaube jedoch
noch nicht, daß er dem Johann lauers Knecht den
stich gegeben.
Michel Angel hand Zeichen
(445-648)
St. Wendel d 3ten Xber
Die
in der nachgt vom 30ten 9ber auf den 1ten
dieses in hiesiger Stadt Verübte schlägerei
betreffend
In gefolg gestrigen auftrags
begaben sich die à latere benannten in des
Johann Lauers behausung, und fanden daselbst den
knecht im bette ligen, und wurde folgender-
masen constituirt.
1)
wie er sich nenne: Rpdet Michel steinfels
2)
ob er Verwundet seye? Rp ja und zwarn im linken
schenckel
3)
bei welcher gelegenheit Rp in der wittib franzen haus
wo er ein glas wein getruncken
wozu der Michel Angel gekommen
wäre, und gefragt, wer willt streit
mit mir haben.
4)
wer ihn gestochen habe! Rp Er glaube, daß kein anderer
als der Michel Angel ihn gestochen
habe, weil er ganz allein bei dem-
selben auf der gassen gewesen
nach gehabter Vorlesung
Michael
stein fels
(449-652)
Die
in der nacht vom 30ten 9ber auf d 1tem curr.
in hiesiger Stadt Verübten schlägerei betreff.
Secretarius lase das protocoll vor
Vom 3ten xber
Resolutum
citentur auf heut Nachmittag der Volzen wittib
Magd, des Wendel Demuth Jun: Ehefrau, und
(454-661)
die
Vorzunehmende ErbVertheilung des Ver-
mögens des Johann Peter seelig Von Thelei betr.
Herr Advokat Hermes überreicht
nahmens der Johann Peter seel. von Thelei (Tholei?)
hinterlagenen wittib gebohrener schäfer
Vorstellung, worinn gebetten wird, die
Johann Petersche theilung Vorzunehmen zu
lasen, und derselben schwager, da sie die
wittib in handelen, aus dem hause zu weisen,
und sie wittib in den leibzüchtigen genus
(455-662)
des hauses zu setzen.
Resolutum
1) Fiat Decretum Communicatur gegen wärtige Vor-
stellung dem Hochgericht Theley, um die befragte Erb-
Vertheilung Vorzunehmen, und zu beendigen, die wittib in
den nutz und eichen (?) besitz des hauses einzusetzen, und, wie ge-
schehen, binnen Monats frist zu berichten.
2) ist dem Amt Nohefelden, mittels anlegung des exhibit,
zuzuschreiben, daß das Hochgericht nicht allein auf ordre
des Stadt Raths zu Trier, sondern auch nach dem franzö-
sischen sistem die ehemalige Amtsgeschäfte besorgen.
Ex Mdto
Ningelgen.
Die
Von Peter Bick, und Adam Klein von Fursch-
weiler an die Von Hamische Erbgenahmere ab-
tragen wollende Obligation betr.
Peter Bick und Adam Klein von
Furschweiler erbieten ein Vor etwa 6 Jahren
bei den von Hamischen Erbgenahmern gelehntes
Kapital, wovon erstere 100 f, zweitere 80 fl em-
pfangen, abzutragen.
(463-670)
St. Wendel d 12ten Xber 1794
Verlasenschafft der Katharina Schwan
gebohrene schupmehl seelig von Alzfassen
Michel Schwan von Alzfassen prae-
sentirt sein über die Verlasenschaft seiner im
Hornung 1793 verstorbenen Ehefrau Cathari-
na schupmehl errichtetes Inventarium, weil
er mit der Anna Maria Schmitt gebürtig von
Neunkirchen am Peterberg dahier bei Henrich
Volz dienend Zur Zweiter Eh zu schreiten ge-
sinnt seye, bittend, ihme den desfalsigen
Eydt, und den gewehlten taxatoren Franz
schupmehl bruder seiner Verlebten Ehefrau
und Nicolas Schmitt seiner letzterer Ehefrau
schwesterkind den Taxations Eydt abzu-
nehmen.
Nachdem dasd Jnventarium
Vorgelesen, und, wie darin ersichtlich, berichtiget
(463-671)
Worden, so hat der Witwer den Eyd, daß
er nichts gefährlicher weise ausgelasen, und, wenn
ihm noch etwas weiter beifallen solte, solches
angeben wolle - der taxator Nicolas Schmitt,
da der Franz Schupmehl Verreises :/ daß die
Taxation nach seinem Wissen, und gewissen
niemand zu leid geschehen, ausgeschwohren.
Resolutum
1) Secretarius hat die theilung zwischen dem Vater
und Kinderen in dem Inventarium nachzurücken,
und die Theilungs Zettulen auszufertigen.
2) stehet Zwarn Parteien frei, sich ein Verzeichnis Vor-
läufig machen zu lasen, jedoch wird dem Görg Müller
zu Errichtung eines Inventariums eine Authorisa-
tion gegeben.
3) ist nun mehro der witwer der Vereheligung schein (?)
mitzutheilen, demselben einzurücken, daß keiner,
er seye wenigstens vor zweyen scheffen, und dem Secre-
tario unterschrieben werde, von der Pastorat ange-
nommen werden mögte, wozu ein jüngerer fall die
Veranlasung gegeben hätte.
Ex Mdto
Ningelgen
(465-672)
12ten Xber
In sachen
Christoffel Gangolf Von der Neuer Ziegel
hütte dahier Kläger
gegen
Johann Marx und dessen Töchter von Urweiler
Beklagte
Zur gefolg resoluti vom 3ten 9ber
wurden die Zeugen Johann Hau von Urweiler,
Anna Maria, und Barbara Riefer, dann Barbara
Mayer alle von hier in gegenwart der Be-
klagten, und nahmens des Beklagten des ex officio
constituirten actuar Ningelgen Vorläufig beeydigt
und dernach folgender masen befraget.
ad generalia
Testis 1mus Johann Hau
von Urweiler nenne sich Johannes Hau von Urweiler
29 jahr alt, ernähre sich mit dem leinen-
weber handwerck, seye mit keinem theil
Verwant ad relicta benè.
ad specialia
Nach deme man ihm den am 6ten 9ber
l.J. ad acta gekommenen bettZiechen stoff VorgeZeigt,
welcherer wohl besehen, erklährte: Er glaube nicht,
daß dieser stof der jenige seye, weilen die ecksteine an
der beklagten gemachten fiame (?), etwas kleiner
(467-673)
gewesen, welches Vor 4 jahren geschehen, ferner habe
er Ir beklagten tochter ein stöck Vor 3 jahren ge-
macht, welches schier auf das ihm Vorzeigte heraus-
käme.
ad Interr: 1mum
ob er der wittib hes aus der Urweiler Mühle dergleichen
stoff gemacht habe R) Nein
ad Interro: 2dum
ob er keine wissenschaft habe,
ob ddie Hessinn diesen stof Von
der Marxinn bekommen habe
R) Nein, davon könne er nichts
sagen
ad interrog: 3
ob er sonst noch wissenschaft
habe, daß die beklagtenn Von
diesem Zeug etwas Verheimlig-
et habe.
R) davon könne er nichts wissen,
Es wäre allerhand gespräch gegangen
Pratectione praviu wüste er nichts mehr zu
sagen, und hat sich anhero unterschrieben.
Nach abgelesener aus sage erklährte Zeuge,
Er glaube nicht, daß von demjenigen stoff
was er der Mutter gemacht, nichts mehr da-
von da seye, er habe gesehen, daß einer der
buben ein wammes davon gehabt.
Johannes Hau.
Test: 1-24 xr
(468-674)
12ten Xber
Testis 2da Barbara Riefer von St. Wendel
ad generalia
nenne sich Barbara riefer alt 56 jahr, ernähre sich mit
schneider arbeit, keinem that Ver-
wannt, ad catera bene p.
ad specialia
Um die Verflossene ostern hätte des beklagtinn
Ehefrau den der Zeuginn weis und roth Vorgeleg-
ten stoff, so wie derselb ihr Vorgelegt worden, in
1 ½ C_ bestehend, in ihr haus gebracht, und davon
für sie und ihre tochter leibger machen sollen,
sagend: sie hätten diesen stoff bei ihrer schwester
bekommen, worüber sie gelacht, weilen die-
selbe arm wäre, hernach habe gesagt, ihr
Sohn habe ihr diesen stoff gegeben, weil
aber kein futter wär bereit gewesen, so seye
der stoff liegen geblieben - etwa 2 Monat
dernach hätte des beklagtinn Ehefrau wieder
von diesem stoff ungefehr 1 CC groß ge-
bracht, und hervon hätte sie dem sohn
ein brust lappen gemacht, sie hätte sich
hierüber Verwundert, daß die frau den
stoff schon Verschneiden thäte.
(469-675)und um schlag drd
12ten Xber
ad interrog: 1)
ob dieser qs stoff, als der
beklagten Ehefrau ihr solchen
gebracht, neu gewesen.
R: wegen den sich in dem
stoff befindlichen stichen, fäden,
und umschlag erkenne sie als eine
Näderinn den stoff
nicht vor neu, sondern müsse
ein weibs rock gewesen seyn.
ad interrog: 2.
ob sich des beklagtens Ehefrau
über weiters nichts geäusert
habe?
Rp: nein, weiters nichts, als
daß des beklagten Ehefrau Vor
etwa 4-5 wochen zu ihr ge-
kommen, und gefragt, ob sie den
gs. stoff im haus habe, worauf
des beklagten Ehefrau gesagt,
das müste durch ihre eigene
Tochter herausgekommen seyn,
worauf sie beklagtinn gelacht
und gesagt: es wird sich schon alles
(470-676)
Weisen.
Interrog: 3)
ob sie die ihr andurch Vorzeigte
2 kappen, als dahier gemacht,
anerkenne!
Rp: sie beide Kappen seyen
Zwarn neu gemacht, aber der stoff
nicht neu gewesen.
prav__ praelutione unterhand zeichnete
zeugin sich anhero.
Barbara Riefer hand Zeichen
(Testis 3tia) Anna Maria Riefer im 59 Jahr, ernähre
siich mit dem weibs schneider handwerk, seye Vor keinem
theil instruirt, und habe weder schaden, noch nutzen
zu hoffen.
ad specialia
der ihr Vorgelegte stoff seye ihr zwischen
Ostern und pfingsten von des beklagten Ehe-
frau ins hauß gebracht worden, sagend:
diesen stoff hätte sie von ihrem sohn bekommen,
und sie solte hiervon zwei leibgen machen.
wegen Vieler arbeit seye dieser stoff ligen
geblieben, und als die Marxinn fort gegangen
(471-677)
geweßen, hätte sie und die Vorige Zeuginn
sich über diesen stoff Verwundert, und ge-
sagt: dieser stoff müsse ein weibs rock
geweßen seyn, weilen sie solches aus dem um-
schlag und fadem agenommen. der
stoff seye damahls ihrer Meinung nach
noch neu gewesen - Nachher hätte sie
Marxinn von dem nemlichen stoff unge-
fehr 1 ¼ C gebracht, sagend: sie habe
hirvon ihrem sohn, so ihrer meinung nach
zu Enzem wohnte, einen brustlappen
machen, weilen er ihr diesen stoff geschickt,
hernach hätten die Leute zu Urweiler ge-
sagt, daß ihr sohn Wendel daselbst
diesen brust lappen getragen
ad interrog: 1)
ob sie weiter nichts wisse?
Rp etwa 2-3 wocchen zuvor
hätte die Marxinn blaue wollene
alte stücke gebracht, wovon sie vor
die beklagtinn, und ihre tochter jeder
ein leibgen und die zwei keine buben jedem
ein brust lappen gemacht
nach Vorlesung hat sie sich unterhand
Zeichnet.
(472-678)
ad interrog: 2dum
ob sie die ihr Vorgelegte
hauben als dahier gemacht
erkenne.
Rp. die arbeit sey neu, der
stoff scheine nicht von hier zu seyn
er wäre dahier nicht üblich
Anna Maria Riefer hand zeichen
Testis 4ta) Nenne sich Barbara Mayer 40 jahre
alt, ernähre sich mit dem nähen, hätte sich
mit keinem unterredet, hätte von der sachen
weder nutzen noch schaden pp.
ad Interro: Spec. 1)
ob sie die Vorgezeigte beide
hauben gemacht habe?
Rp.. ja
ad Interro: 2dum)
wie lang
Rp. eine davon um die pfingsten,
die andere vor ungefehr 3 wochen
ad 3)
Wer ihr diesen stoff gebracht
Rp die Marxinn Von Urweiler
ad 4
ob der stoff neu gewesen?
Rp. Nein, und seye von einem
stück, und seyen der stücker
zwey gewessen!
(473-679)
ad Interr. 5)
wessen sich die Marxin n aus
gedrückt, wo sie diesen stoff
bekommen.
Rp. die Marxinn habe gesagt:
sie hätte den stoff von Trier von
ihrer schwester bekommen, der stoff
war schön, wenn er neu ware, er
seye dahier nicht üblich.
ad 6
wie lang es seye, daß sie
den stoff von der Marxinn
bekommen?
Rp. etwa kurz vor= oder kurz
nach ostern.
ad 7.
ob sie weiter nichts von der
Marxinn bekommen oder
weiter nichts wisse -
Rp. Von stoff hätte sie nichts
zum Verarbeiten- nur vor un-
fehr 6 wochen neu tuch für
hembder bekommen
precia pratertione unter hand Zeichnete
sich Zeugin anhero
Barbara Mayer hand Zeichen
(474-680)
Test. 5) Nicolas Heil Zwarn nicht beeidigt, er-
klährte: Er hätte am 28 7ber die Marxinn
und des ziegelers tochter in der obergaß
sich schelten, und mit einander streiten
gesehen, hätten unter ander auf dem boden gelegen
und dieses seye wegen der heube
gewesen, so die Marxinn auf dem kopf
gehabt.
Resolutum
solle henrich demuths Jun: Ehefrau von hier,
u leinen weber fuchß von Kousel nach Vernommen
werden, wozu terminen auf den 16t dieses an-
beraumt ist. Ex Mdto
Ningelgen
die
in der nacht vom 30ten 9ber auf den 1ten
Xber in hiesiger Stadt Verübte schlä-
gerei betr.
Wurden die p. res__ vom 10ten
curr. zum abhören beschlossene Zeugen
mittels Substition des pro parte des an-
schuldigten Substitutirten Secretarii
Eidlich Vernommen, und Zwarn
Testis 1ma Maria Anna demuth gebohrene Hallauer
alt 23 jahre, Ehefrau des hiesigen
(475-681)
bürgern Wendel Demuth Jun: ad caetera
bene p.
ad rem.
Sie hätte am 30ten 9ber abends lermen
gehört, seye aus ihrem haus gegangen,
und den Michel angel auf der straß ge-
sehen, dessen Mutter seye dazu gekommen,
und dem selben Zugeruffen: er solte doch
nach haus gehen, sie Zeügin hätte
sogar dem Angel zugeredet, er solte doch
nach haus gehen, wo sie selben gesehen,
daß er das messer offen in händen ge-
habt, sie Vermuthe, daß, da sie die
volzen Thür habe zuschlagen gehört,
der streit müsse vorbei gewesen seyn,
auf die frage? ob sie den Lauers Knecht
nicht gesehen, antwortete sie: sie habe
ihn gesehen, als er in der
stube gelegen, daß der feldscherer hin-
gekommen, und des lauers Knecht
wunde gesehen.
(Verzicht auf Zeugen gebühr)
pravia pralectione unterschriebe
sich Zeugin anhero
Maria Demuth.
(475-682)
Testis 2dus Secretarii sehe, Frantz Nin-
gelgen alt 18 jahren, lehren das
Wollenweberhandwerck bei dem hie-
sigem Wollenweber Meister Wendel
Demuth, habe weder nutzen noch schaden
von dem Zeugnis ad caetera bene p.
ad rem.
am gesagten abend habe ihn der Peter ZaVar
in das Volzen haus hinein gerufen, er solle
ein glas wein drincken, Michel Angel seye
hineingekommen, wo es gleich streit gege-
ben, und man den selben heraus werfen
wollen, der Lauersknecht hätte sich des
Angel angenommen, er Zeug und Jacob
Kohl hätten dazu gethan, daß der Angel
herauskommen mögte, als sie vor der
thür gewesen, seyn die drei andere durch
einandergekommen, hätte der Kohl gesagt,
Franz, komm herein, der Spitzbub hat
mich gestochen, Er hat das messer heraus,
der Kohl seye mit ihm heringekommen,
sich ausgezogen, und habe gezeigt, daß
er auf der lincken seite gestochen gewesen.
Hernach seye er Zeug, und der Schneider
(476-683)
Gesell des Johannes lieser heraus gegangen
und den Lauers knecht hineingehohlt, derselben
auf die bancke gelegt, und hernach wahrge-
nommen, daß der knecht gestochen gewesen.
prav__ praelectione unterschrieben sich
derselb anhero
Franz Ningelgen
Testis 3tia Nenne sich Magdalena Wagener von
Namborn 24 jahre alt diene dahier bei
der Volzen wittib, habe weder nutzen noch
schaden von dem Zeugnis übrigens wohl p
ad Remmesweiler
Sie hätte in der stuben gesessen, wo der Michel
Angel hineingekommen, und gesagt: wer willt
streit mir mir haben - der Kohl habe geant-
wortet: Niemand, gehe du hin, wo du ge-
sessen hast - hernach haben sie den Michel
Angel heraus werfen wollen, die der Lauers
Knecht sich desselben angenommen, und
beide für die thür gekommen - wie es
hernach geheisen habe, es seye noch einer
von unseren Kameraden drausen, seye
der Franz Ningelgen, Jacob Kohl, und sie
(477-684)
Zeugin herausgegangen, bei welcher ge-
legenheit die Mutter, oder schwester des
Angel gesagt: Michel stecke dein messer
in sack, wo derselbe zu ihr Zeugin gesagt:
Jetz mus der zusehen, daß ich ,mein messer
in den sack stecken mus, sie habe aber
keins gesehen -hernach hätten sie den
gestochenen in die stube geführt.
Nach gehabter Vorlesung unterhand-
zeichnete sich die Zeugin anhero
Magdalena Wagner hand Zeichen
resolutum
Michel Angel soll Morgen frühe noch zum schluß
vernommen werden. Ex Mdto
Ningelgen
die
Nachlasenschaft des Matthias Enckerichs seel.
in specie die haus Versteigerung betr.
Vormund des Mattheis Enckrichs
seel. Kindern H. Scheffen bicking frage an
daß, Ja die Versteigerung des Eckerischen
(478-685)
hauses Sub No 161 dahier bereits vor
einigen jahren vom Hochgericht decretirt
wegen Kriegsunruhen aber bis hiehin ins
stocken gerathen, und er glaube, daß der
Zeit punckt dermahlen da sey, wo das haus
gut angebracht werden könte, auch die
großjährige mit der Versteigerung zu
frieden seye, dermahlen die Versteiger-
ung Vorgenommen werden möge - wozu
die landes ordnungsmäsige feierlichkeiten
unnötig seyen, weil dahier mit dem ostern
die häuser pflegten bezogen zu werden.
Resolutum
solle von 14- zu 14 Tägen publicirt, und öffent-
lich angeschlagen, und hernach die Versteigerung selbsten
bekannt gemacht werden. Ex Mdto
Ningelgen