Schriftzug
19. Jahrhundert -> 1800-1815 Hospital St. Wendel Beschlußbuch

pag: 1
(23. Mai 1800)
SitZung St: Wendel den 3ten Praireal 8.J.:
Welcher beigewohnt haben die Bürger Castello
President, Johann Wassenich, Anton Ruffetti,
Johanrich Hallauer, und Anton Kirsch beisitZer

Wurde die Vom Hospitals Einnehmer Bürger
Steininger unterm 17 floreal letZthin praesentirte
Viertel jährige Hospitals Rechnung anheute bei
der Commission revidirt,

Wurde die Revision wegen unVerhoft
Vorgekommenen Umständen bis auf den nächsten
Montag den 6ten dieses Nachmittags Zwei Uhr Ver-
schoben - St. Wendel wie oben

W.J. Castello  Anton Kirch
         Heinrich Hallauer
         A. ruffetty
        
J. Wassenich Stre

SitZung den 6ten Praireal 8. J: (25.05.1800)

Welcher beigewohnt haben die Bürger Castello
President, Anton Ruffetti, Henrich Hallauer, Anton
Kirsch, und Johann Wassenich, beisitZer

Commissio bemercket, daß die gegenwärtige
Rechnung nur ein Stück Rechnung ist, welche, um
dem GesetZ Genügen Zu leisten gehalten wurde,
Commissié so wohl als den selbige Einnehmer
sind bei dem GantZen auser aller Schuld, da

pag: 2
die Weisungen der Commissio Von dem ehemahligen
Einnehmer B: Bicking nicht befolgt werden, und nun
schon lange des fals der Bericht an die Verwaltungs ge-
macht ist, und Von der nichts erfolget, so mus Commio
es geschehen lassen wie sie es auch geschehen lässt, daß
die Unordnung bei dem Hospitals Wesen täglich nur
größer wird und nun

ad pag: 6. tit: 3 wäre Zu bemercken Vor die Zuunft, daß in Be-
tref der grund steuer nach Urweiler hin füro auch ein
AusZug aus der Mutter Rolle beigelegt werde, damit man
ein sehen könne, in welchem Verhülsnis das Hospital ange-
schlagen worden, um so mehr, da dem H. Steininger
auf seine mehrmaliges Anstehen die Mutter Rolle ein-
Zusehen, solches nicht gestattet worden. Also beschlossen
Zu St. Wendel Tag Monat Jahr wie Vor.

Ferner wurde beschlossen, daß ein Exemplar dieser
Rechnung der Administration Zugeschickt werden solle,
mit dem ZusatZ, daß, wann die Administration der
Commission ihren antrag nicht unterstütZen will,
selbe als dann auch das ganZe in Statu quo liegen
lassen müsse, und also auch liegen lase, wodurch also
des Hospitals Weesen täglich in grösere Unordnung
gerathen müsse. St. Wendel wie Vor.

W.J. Castello Heinrich Hallauer      A. Ruffetty
         Anton Kirch
         J. Wassenich Stre

pag: 3
(03.07.1800)
SitZung St: Wendel d 14ten Messidor 8 Jahrs der Hospitals-
Commission welcher beigewohnt haben die Bürger Castello
President, Anton Kirsch, Johannes Wassenich beisitZer - und
Henrich Hallauer

Hospitals Einnehmer Bürger Niklas Steininger Zeigte
an daß kein Geld mehr in der Hospitals Casse Vor-
räthig seye, das mehrere Zahlung nothwendig wären
Er ersucht also die Commission das für diesen mangel
gesorget würde

R(e)s(olu)tum
Jn erwägung das mehrere schuldner schon Vor langer
Zeit erklärt haben das sie ihres ans Hospital
schuldige Kapital abtragen wollten, in Specie
1mo Johann Greiff Zimmerman Von hier. Dem 8 Brumaire
8ten Jahres
2do Michael VollZ den 19ten Brumaire 8. Jahres.
3tio Wilhelm Angel Von Uhrweiler 23ten Nivos 8. Jahres.
4to. Johann Born Von AltZfaßen den 19ten Nivos 8. J.
5to Johann Vock in seinem Nahmen seine Ehefrau Katharina
Vock d 8ten Brumaire 8 J.

So sollen diese Vermittelst gütlicher anschreibung als
morgen erinnert werden in Zeit 8 Tagen ihre Kapita-
lien ad Cassam Hospitalis abtragen, wo sonsten eine
nicht Zahlungs _ale Commission genöthigt sein würde
Sie dar Zu rechtlich anhalten Zu lassen.

2tens ward Verlesen das anschreiben der hiesigen Kantons
Verwaltung Vom 8ten dieses worin Sie die Commission
benachrichtiget das Sie ermächtigt seye die Hospitals

pag: 4
rothhecke hauen Zu lassen. Vermög dem Beschluß der Central
Verwaltung Vom 3ten dieses mit dem laß, es Zu NutZen der
Hospitals aZuwenden und Zu seiner Zeit es in der Rech-
nung einZutragen.

Rstum
In erwägung das es würklich in der Jahres Zeit Zu spät
seye und offenbar Zum Nachttheil des Hospitals
geschähe wenn Sie iZt gehauen würde, so glaube
Comissio sich Verpflichtet Von dieser ermächtigung das
nächst Jahr erst gebrauch machen Zu dörffen und
in dieser Einsicht soll das anschreiben Von der Commission
ad acta gelegt werden.

Also beschlossen St: Wendel d 14ten Messidor 8. J.

W.J. Castello Anton Kirch
         Henrich Hallauer

SitZung St. Wendel den 13 Thermidor 8
Welcher beigewohnt haben die Bürger Castello President
Anton Ruffetti, Anton Kirsch, Henrich Hallauer beisitZer

Auf die erlassene Vorladung erschienen in Gemäs-
heit des Beschlusses Vom 14 Messidor letZthin die
Bürger Johann Greif Zimmermann und Michel FolZ
und äuserten, daß, ungeachtet sie unterm 8ten und
19 Brumaire die ihnen Zu Last stehende Capitalien
binnen drei Monaten abtragen Zu wollen sich
erklähret hätten, dennoch nicht im Stande wären, solche

pag: 5
dermahlen baar Zu erlegen.
Ex post erklährte Johann Greif Zimmermann,
daß er Von dem ihm Zu Last stehenden Capitas hundert
gulden abtragen und Von dem Rest eine neue legale
Hipotheck binnen einer decade errichten laßen wolle.

Dann äußerte Michel FolZ, daß er den 16ten dieses
achtZig Gulden abtragen, und über den Rest seines
Capitals binnen einer decade eine legale Hipotheck
errichten lassen wolle.

Bürger Wendel Beilstein erklährte, das er das
Zum Belast seiner und seines Bruders Jacob Beilstein
stehende Capital nächsten Montag den 16ten dieses
ad Cassam Hospitalis abtragen wolle.

Bürger Johann Vock liese sagen, daß er bei seiner
Rückkunft Von Trier das ihm Zu last stehende Capital
abtragen wolle.

Ubrigens ward beschlossen, den 16ten dieses Monats
nochmahl Zusammen Zu kommen, und über Eins und das
andere wegen dem Hospital Zu berathschlagen, besonders
aber eine starcke Vorstellung an die hiesige Verwaltung
ergehen Zu lassen in betref des am 5ten Floreal ihnen
übergebenen Berichtes, und Von ihnen hierauf noch nicht
gegebenen Beschlußes.

Zugleich ward der Commission Vorgelegt die Von dem

pag: 6
Hospitals Verwalter B: Steininger übergeben Viertel
jährige Rechnung, welche auch nächsten Montag revi-
dirt werden solle. Also beschlossen St. Wendel
wie Vorn
W.J. Castello A=Ruffetti, Anton Kirsch, Henrich Hallauer

SitZung den 16ten Thermidor 8 (03.08.1800)
Welcher beigewohnt haben die Bürger Castello
President, Anton Kirsch, Henrich Hallauer, und
Johann Wassenich beisitZern

Wurde die Von dem Hospitals Rechner B: Steininger
übergebene trimestral Rechnung Vom 13 dieses anheute
revidirt, und dabei bemerckt.

ad tit: 3. pag: 6 Wird die Vorige Apostille wiederhohlet, mit dem
ZusatZ, daß Hospitals Verrechner für die Zukunft an
die Gemeinde Urweiler nichts Zahlen soll, bis dahin
daß sie ihm die gehörig ____ und legal Unter-
schriebene Steuer Rolle Vorgelegt haben.
2) sich auf Kösten des Hospitals einen AusZug in
form A bei der administration geben Zu lassen um
daraus Zu ersehen, wie Viel das Hospital an die Ge-
meinde Urweiler schuldig seye.
3) Zugleich bei dem Secretair en Chef sich das Circular
von der Zentral Verwaltung, welches obige Punckten
regulirt, VorZeigen Zu lassen, und sich und für das Hos-
pital abschreiben Zu lassen, und ad acta Hospitalis


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Zu legen, und dies um so mehr, weil Hospitals
Verrechner erklährt, daß sie ihm keine Steuer Rolle Vor-
legen wollen, und ihm mit der execution gedrohet, wenn
er nicht Zahlen wolle, welches doch offenbahr gegen
die Vorschrift des Circulare für alle Receptoren ist.
Also postillirt St. Wendel Tag Monat und Jahr wie Vorn.
Und wurde resolvirt, daß diese Rechnung soll einge-
bunden, um Eine daVon der hisigen Verwaltung prasen-
tirt werden. St. Wendel wie oben

W.Z. Castello
Anton Kirch
Henrich Hallauer
J. Wassenich Stre

Continatum SitZung Vom 16 Thermidor 8
In Beiseyn der Vorigen
Ward Verlesen der in der SitZung Vom 13ten
dieses pag: 5 beschlossene Bericht auf der Minute unter-
schrieben, und Jedem Eintrag hier beschlossen, wo hernach
abgeschrieben, und an die Verwaltung abgeschickt werden solle.

Bürger Verwalter?

Es ist nun schon drei Monate und darüber, nemlich Vom
5ten Floreal bis hiehin, daß die Commissio ihren Gewicht
über das Hospitals Geschäft abschottete, und um bestättigung
eines Von der Commission gefaßten Beschlusses aus gründen
die ihnen allen bekannt sind, anträge, nemlich in Betraf
des B: Bicking, und der Von seinen Rechnungs jahren
schier ad 3000 f sich belaufenden Rückständen, ------

pag: 8
So dringend nun dieses Geschäft jedem Mitglied
bei der Administration seyn müßte; so deutlich
das gesetZ Vom 17 Thermidor an: 7 art : 12 spricht
"l'administration qui a la Surveillance immediate
" Statuera Sur tous les arretes toumis a Son ap-
"probation, dant le Octoi de deux mois
So notwendig die Beendigung der alten unordnung
ist, so wenig hat die Commission während der Zeit eine
Antwort erhalten. Die Commission ist müde, läng-
er sich so unbefuegt herumgeführt Zu sehen. --
Sie wünscht nichts als Ordnung, sie will arbeiten,
um Ordnung, und das Ende ihrer Bemühungen Zu
sehen. Sie glaubt lange genug gewartet Zu haben,
sie erklährt die Verwaltung für allen Nachtheil,
der aus dieser gesetZwiedrigen Zögerung entsstehet,
Verantwortlich, und fordert sie nun auf, nicht um
Entscheidung, sondern um execution des Von der
Commission ihr Vorgelegten Beschlußes, denn gemäs
dem angeführten GesetZe ist ihr Beschluß nicht mehr
provisorisch, sondern muß als eine Despidicata
angesehen werden, bleibt nichts mehr übrig, als
die execution der Von ihr gegebenen Weisung:
nemlich den Bürger Bicking unnachläsig dahin an-
Zuhalten, in der kürZesten Zeit Frist

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1) alle Rückstände in einer Liste auf Stempel taxiren.
Von jedem Schuldner unterZeichenet der Commission
Zu übergeben, und Zwar
2) Nur jene Rückständen, die in seiner letZten Rechnung
nicht jene, die er in seiner nachhero übergebenen Liste
beigeflickt hat
3) so wohl das Geld Von den andern, als auch Von der Zu Viel
Verrecheneter Grundsteuer an sie aus Zu Zahlen.

Die Commission erbietet sich, dem B: Bicking alle
nötige Auskunft in dieser Sachen =, und die neue er-
höhete in seine Rechnung  noch nicht ganZ einge-
tragene Hipothecken durch einen Extract mit Zu theilen.

Was die persönliche Beleidigung, und die daher begehrte
Satisfaction für den Commissions Presidenten be-
tZrift, so erläßt er diese, um Vom neuen Zu beweisen,
daß er und die ganZe Commission nichts als Ordnung
und Ruhe suchen, die wir ohne diese Maasregelen
unmöglich glaubet. -- Nur Gefühl unserer
Pflicht für einen Fond, der uns nichts entträgt,
der aber der hiesigen Bürgerschaft, und so Viel lei=
denden darin ___tlich werth seye uns, dieses
Zwingt uns, auf unsern Beschluß fest Zu bestehen.
Nicht Partie Geist, nicht Neben Absicht leiten uns hier,
sondern wir wollen unsere Schuldigkeit thuen, wir

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Wollen dem Vertrauen entsprechen, das sie in
uns setZen, wir wollen die Erwartung erfüllen,
die jeder Rechtschaffener unser Mitbürger Von uns
fasse, wir wollen uns nicht als feige und furcht-
sahms beweisen, sondern als Männer, denen nichts
so heilig als Pflicht,und besonders gegen ihre lei-
denden Mitbürger ist. Wir hoffen, daß sie nun
nicht länger gegen die GesetZen Männer werden
warten lasen auf eine Entscheidung, die jetZ nicht
mehr so unbedingt Von ihnen abhängt, und deren
Notwendigkeit sie eben so wohl als wir einsehen.
Wir erklähren Zugleich, daß wir im ganZen
weiters nichts machen können, und weiters nichts
machen werden, bis dieser punkt gehörig geen-
diget ist. Wir enthalten uns aus Schonung neue
Gründen für dieses Benehmen der Commission an-
Zuführen, da wir überZeugt sind, daß die Von
uns schon lange angeführten genug sind, um
unser gesetZtes Betragen Zu rechtfertigen und
das Bemercken wir nach hier, daß wir durch diese
VerZögerung in die Lage VersetZet sind, entweder
die notwendigste ausgaben nicht bestreiten Zu
können oder aber Capitalien des Hospitals an Zu gewähren

pag: 109
Um nicht die Commission und das Hospital Zu
compromittiren.
Gruß und Achtung

W.J. Castello  Anton Kirsch
         Henrich Hallauer
         A. Ruffetti
         J. Wassenich Sctre

expedirt den 17ten und den 18ten
ejusdem dem secretaire en exess bei
der Verwaltung übergeben.
W.J. Castello

Sitzung St. Wendel den 23 Thermidor 8.
Welcher beigewohnt haben die Bürger Casletto
President, Hallauer, Ruffetti, Wassenich Kirsch
beisitzer.

Johann Marx Wittib Von Urweiler bringt kläg-
lich Vor, daß sie Vom Jahr 1790 a.St. noch am Hospital
Zu fo(r)dern habe Von einem accord, durch welchen ihr Mann
in dem Spital Wald 3125 stämmger (stummper?) gegraben und in
benannten Wald gesetZt hat, idem 133 Ruthen graben
gemacht, dann für drei faß Eichelen Zu raffen, und
in den benannten Wald gesetZt hat pp laut der Beilage
Zur Schluß Rechnung des Jahres 1799 a.St. VorletZten
Blat, daß sie darauf nur empfang zu habe laut beilage
Zu der nemlichen Rechnung sub No 34 = 15 f    45 xr
idem laut beilage Sub No 35 der neue-
lichen Rechnung       32      --
         47      45
Wo ihr also noch zugut kommen    50      31

Ob nun Zwar in der Weisung der ehemahligen
Hospitals Provision Vom 25 MerZ 1790. a. St.

pag: 12
der damahlige Hospitals Verwalter angewiesen
worden ist, den Johann Marx ausZuZahlen, wenn Herr
Knoll nach Zwischen beiden abgehaltener Rechnung be-
friediget seye, so habe die noch Von ihrem Verdienst ad
98 f 15 den ihr Zukommenden Rest Von 50 f 31 xr
noch nicht erhalten, obschon die Vormünder der
Knollischen Kinderen unterm 10ten dieses Monats schrift=
lich Von sich gegeben haben, daß die Johann Marx
Wittib ihnen Bürgschaft geleistet haben, wenn die
Knollen Erben noch etwas Zu fodern hatten, und aus
der Zu ihrem Vortheil gegebene Hemmung VerZicht geleistet hätten,
sie bitte also die Commission, daß ihr diese 50 f 31 x
aus dem Hospitals Fond angeweisen möge.

Restm
Da im ganZen die Forderung gemäs den angeführten
belägen ihre Richtigkeit hat, so würde Commission keinen
Anstand finden, ihr diese 50 f 31 x anZuweisen, wenn
nichs in der nemlichen Rechnung pag: 53 tit 7. pos: 58
sie noch mit denen Bedelstand Zünsen Von 1791 bis 1799
a.N: ad 94 f 34 xr angeschrieben stünde, Commission
glaubt dahero Zur Sicherheit des Hospitals gerechten
Anstand nehmen Zu müssen, ihr die angeforderte Summe
Verabfolgen Zu lassen, bis dahin, daß die Sache wegen
den Rückständen, worauf Commission schon so lange

pag: 13
getrieben hat, gehörig liquidiret sind, wornach so dann
das, was ihr herumb gebühret, Verabfolgen werden
solle.

pto der Forderung an b. siglohr

Da Vermög Protokoll der Commission pag: 242
in der SitZung Vom 15. Nivose l: J: der B. Friedens
Richter Riotte als Geschäfts Träger des B: Siglohr sich
anheisig gemacht hat, die damahls Vorkommende Punckten
Zu berichtigen und Vollkommen Zu liquidiren, so
Resolvirt Commission
(Randbemerkung espedt d. 8ten Fructidor)

B: Friedens Riotte wäre Zu ersuchen, dieses
Geschäft seinem Versprechen nach, im Bälden mit dem
Hospital Zu beendigen, und dieses an ihne in einem An-
schreiben Zu expediren - Also beschlossen St.
Wendel wie Vorn
W.J. Castello, Anton Kirsch, Henrich Hallauer, A. Ruffetty, J. Wassenich Sctre

SitZung St: Wendel den 4ten Fructidor 8
Welcher beigewohnt die Bürger Castello
President, Anton Ruffetti, Anton Kirsch, Henrich Hallauer,
und Johann Wassenich beisitZer

In betref der Anforderung der Wittib des Johann
Marx Von Urweiler wegen noch rückstehenden, so
Vorbemerckt wird, bemerckt Commission 1tens

pag: 14
1tens, daß gemäas dem oben bemerckten Resolut Von dem
ehemaligen Provisorium und Unterschrift des ehemahligen
hisigen Beamtens Gatterman das geld, was sie Verdient
hat, dann ausZahlt werden soll, wenn VorZüglich Herrn
Knoll befriediget sey, da aber, wie man allgemein
Versichert, die Knollsche Masse nach seinem Tod in Con-
curs gerathen ist, wie auch hisiger Friedens Richter
B: Riotte unterm 12 Thermidor l.J. angabt, und diese
Concurs sache noch nicht geendiget ist, und auch kein
Papieren nach derselben Versicherung hier, so kann
sich Commissio in betref dieses Puncktes, der nun seit
1790 a. D. Von ihr unangefodert liegen geblieben
ist bis jetZ seit einigen Wochen wo sie so arg treibt,
sich nicht einlassen, ihr die Zahlung Verabfolgen
Zu lassen, bis dahin, daß sie jene Hemmung häbe,
die ihr seit 1790 gemacht worden ist, denn, wenn
schon die Vormünder der Knollschen Kinder diese Wittib
losgeben, so kann Commissio hier nicht wisse(n),
ob die Wittib noch allenfalls an die Concurs
Masse schuldig seye, wodurch die Commissio sich
Verantwortlich machen könnte, wenn sie hier Zahlte,
übrigens erklährte sich Commissio bereit, ihr die
Zahlung auf jede Stunde anZuweisen, wenn sie
auf eine legale Art heben läßt, was auf eine
legale Art hier gehemmt ist.

pag: 15
2tens
Ist die Wittib Marx laut der letZten Rechnung tit 9
pag: 9 pos: 58 ein Capital ad 250 f schuldig, woVon
ihr sohn Wendel Marx __ ____ neuer Hipotheck 150 f
übernommen hat, bleiben ihr also noch 100 f Zu Last
stehen, dann in der nemlichen Rechnung tit. 7 pag:
53 pos: 58. bleibt sie noch einen Zinnsen Rückstand
schuldig Vom 94 f 35 xr laut der Angabe des ehe-
mahligen Verrechners; da nun die ganZe Sache
hier in Unordnung ist, so resolvirt Commissie
Wäre die Wittib des Johann Marx, und derselben
Sohn Wendel Marx den 8ten dieses Nachmittags um 2
Uhr VoZubescheiden, um die Sache in gehörige Ord-
nung Zu bringen, und hernach das nötige anZuweisen
um hernach ordnung in diesem Punckt herZustellen.

In betref der Zu Versteigernden
Hospitals Gütheren

Commissio berathschlagte heute über die Versteigerung
der dem Hospitals Zugehörigen Güthere auf kleinen
Zinns, weil die letZte Versteigerung mit Martini Zu
Ende gehet; da aber Commissio nicht weis, welche for-
malitaeten hier erfodert werden, da das GesetZ Vom
7. Thermidor _ f: __: 15 nur sagt "les biens fonds
des hospices feront affirmes de la manière prèserite
p__ les bris" Commissio aber diese gesetZe nicht alle
hat; so resovirt sie   1mo

pag: 16
1o) Wäre sich noch heute bei dem B: Friedens Richter dar-
über Zu erkundigen, um Morgen als dem das nötige
ausfertigen Zu können, damit übermorgen die allen-
falls nötige publication geschehen könne.

2do) Um dieses nun gehörig bestimmen Zu können, wurde eine
SitZung Morgen Nachmittag um ein Uhr festgesetZt.

Da Commissio jetZ schon so lange an dem Hospitals
Geschäft gearbeitet hat, um die im Hospitals Wesen
seit Zehn Jahren und noch länger herschende Unord-
nungen in Ordnung Zu bringen, aber bei allen ihren
bemühungen und guten Willen doch sehen muß, daß
gleichsam Plan mäsig gearbeitet wird, um die Com-
mission ihres heißen Wunsches Zu Verlustigen, wo-
durch welche entgegen Arbeitung die Unordnung Von
Tag Zu Tag nur größer wird, und Commissio ihre
Ehre auf Spiel gesetZt sieht, Zu dem für alle ihre
Arbeiten, und Versäumnisen, und über sechZig
gehaltene SitZungen keine Belohnung, keine Ent-
schädigung für ihr Versäumnisen, nicht einmahl
der Trost Ihr gewährt wird, daß sie einen so
Theuren Fond für hiesige Stadt in Ordnung

pag: 17
Gebracht Zu haben sich schmeicheln könne, sondern im
Gegentheil noch schaden, Verdruß, und am Ende Un-
ehr ihr Lohn sey; so hat Commissio sich entschlossen.

1mo. Einen ausführlichen Bericht über das ganZe Hospitals
Wesen, seine ehemalige, und jetZige Lager über ihre
Vereitelte Bemühungen, an den Prefect Zu fertigen,
und abgehen Zu lassen, und denselben Zu Versuchen,
ihr Demission anZunehmen, Zugleich ihr eine billige
Entschädigung für ihre gehabte Bemühungen Zu bestimmen,
oder Ihr seien starcke Hand angedeiehen Zu lassen,
damit sie in den Stand gesetZt werde, eine Vollständige
General Rechnung halten Zu können, wo sie dennoch
jetZ für als dann ihr Demission begehrt, Zu diesem
General Bericht sollen
2do die nöthige AusZügen aus ihren geführten= und Vorher
geführten Protokollen, und Rechnungen als Beilagen
Jeden Bericht mitgefertiget werden, damit Man dar-
aus ersehen könne, wie Commissio gehandelt, und wie
sie behandelt worden seye - Also beschlossen Zu St.
Wendel Tag Monat Jahr wie Vorn

W.J. Castello
A Ruffetty
Henrich Hallauer
Anton Kirsch
J. Wassenich Stre


pag: 18
SitZung St. Wendel den 5ten fructidor
Welcher beigewohnt die Bürger Castello
President, Anton Kirsch, Anton Ruffetti, Henrich Hallauer,
und Johann Wassenich BeisitZer

Da nachgeschehene Erkündigung, so wohl bei hieisgen
B. Friedens Richter als Ntaire die Versteigerung der
Hospitals Güther nach Vorläufiger Verkündigung durch
die Commission geschehen könne, daß aber Vorläufig
eine Declaration Von dem Receveur auf Stembel Papier,
worauf die Versteigerung geschehe, gemacht werden müsse,
und daß hernach die Versteigerung entweder durch den
Nitaire, oder den Secretaire des Friedensgericht geschehen
könne, daß Von jedem Stück, das nicht hundert francs
erträgt ein Franc Zehn Centimes Vom Versteigerer Zahlt werden
müße, so soll, um ganZ sicherZugehen, ein Mitglied
aus der Commission der B: Henrich Hallauer nach Ottweiler
geschickt werden, um sich bei dem Receveur Zu erkundigen,
um folgende Fragen Fragen ein bestimmt Antwort Zu erhalten.

1) Wie lang die Versteigerung der Güther Voraus bekannt
gemacht werden müße.
2) Wie die Bekanntmachung gemacht werden müsse, ob auf
Stempel Papiere, und ob ein Affice gemacht werden müsse
3) Wer die Versteigerung halten müße
4) Wie Viel Von jedem Stück der Steiger an Enregistrem
Zahlen müsse, um solches dem Steiger sagen Zu können


pag: 19
5) Ob das Hospital in Rücksicht des Enregistrement keine
Erleichterung habe nach den GesetZen.
6) Ob Ihm nicht gefällig wäre, eine kleine Erleichterungs
Erläuterung über diese Punckten Zu geben, oder, wann
sonst noch etwas fehlte beiZusetZen - Also beschlossen
St. Wendel wie Vorn

W.J. Castello
A Ruffetty
Henrich Hallauer
Anton Kirsch
J. Wassenich Stre

SitZung St. Wendel den 8ten fructidor 8.
Welcher beigewohnt die Bürger Castello
President, Henrich Hallauer, Anton Kirsch

wurden Verlesen die Antworten des Bürger Boye
Controlleur Zu Ottweiler, welche Er uns auf die in der
Voriger SitZung Zu Ihn geschickte Fragen nach Vernommenen
Receveur Zu Ottweiler schriftlicht Zugeschickt hat

ad 1mam auf acht Tage
ad 2dam auf Stempel Papire ad 75 Centimes affcirt
ad 3tiam Ein Notaire
ad 4tam das gesetZ Verbietet den Receveurs Vorläufig
darüber Zu sprechen, doch ist dieses Enregistrement
nicht so starck, daß es abschreckens ollte
ad 5tam Nein
ad 6tem Er weis nichts mehr hierüber
Signé
Boye

pag: 20
Jn gemäsheit der geschehenen Einladung erschiene
die Johann Marx Wittib und derselben Sohn Wendel
Marx Von urweiler, weil dieselbe aber das quittungs
buch nich produciren, noch über ein und das andere eine
Auskunft geben konnte, so wurde die Sache bis den 15ten
dieses ausgesetZt, allwo beide benannte Nachmittags um
Zwei Uhr bei der Commission Zu erscheinen haben
also beschlossen St. Wendel wie Vor.
1) Wurde ferner erinnert, daß noch einige Vom
Notaire übergebene Hipthecken da wären, worüber
noch keine Borderaux gefertiget, und beim Coservateur
noch nicht eingetragen worden
2) Wegen dem Peter Kirch Von Thelei
3) Wegen dem Capital Von den Buchels Erben
4) Wegen dem Capital Von Wihelm Angel Von Urweiler
5) Die Sache wegen dem B: Siglohr mit dem Friedens
Richter B. Riotte
Ueber welche Punckten bei nächster SitZung das
nötige Verfüget werden solle. St. Wendel wie oben.

W.J. Castello         Henrich Hallauer
                            Anton Kirsch

pag: 21
SitZung St. Wendel den 15 Fructidor 8
Welcher beigewohnt haben die Bürger Castello
President, Anton Ruffetti, Anton Kirsch BeisitZer
und Johann Wassenich Sekretar

pto der Berechnung mit B: Siglohr

Ward heute in Beyseyn des B: Riotte hiesigen Friedens
Richter im Nahmen des B: Siglohr die Berechnung an-
gestellt in gemäsheit. Protokolls Vom 15 Ventose pag 243
und Zwar
1) Was das Hubersche Capital betrifft Sub Nor der Rechnung
25 ad  300-0-0
so hat daVon adam Klein Von Furschweiler Zahlt  75-0-0
die daVon rückständige       225-0-0
Zahlt mit legalen Hipothecken der B: Fried=
ens Richter an das Hospital - dann auch
die Von Zehn Jahren und neun Monaten rück-
ständigen Zinnsen mit         100-46-2

2) das in der Rechnung Sub No 26 auf Jacob
Klemm, und Nicolas Platten Wittib sprech-
ende Capital ad        17-53-0
Übernimmt der nemliche 15 f 38 x 2 g     16-38-0
Weil adam Klein darauf Zahlt hat   2-11-0
Zinnsen kommen daZu Von Zehn Jahren eun
Monat mit      6-57-2

3) Von dem Capital Sub No 32 auf hans adam
beiard Von AlZfassen sprechend übernimmt
der nemliche auf die nemliche Art ad       100-0-0
weil die andere 100 f daVon schon Verrechnet
sind

pag: 22
dann rückstehende Zinnsen Von Zehn jahren neun
Monat mit      44-47-1/2

Da also B: Siglohr übernimmt laut No 1.
an Capital und Zinnsen wie pag 21 Zu sehen       325-46-2 ¾
No 2. an Capital und Zinnsen         21-35-2
laut No 3 an Capital und Zinnsen    144-4 ½-1/2
also in Summa an Capital und Zinnsen      492-9-1 ¼
schreibe Vierhundert Zwei und neunZig gulden
neun KreutZer, ein und ein quart denaren

da die Kommission schons o Viel arbeiten und
Mühe wegen dieser sache gehabt hat, so glaubt
sie auch, daß ihr auch eine billige Entschäd=
igung für ihre Mühe Von ihm fordern könne
und rechnen dahier sechß Gulden fünfZig
KreutZer Zwei und drei quart denaren, daß also
Bürger Siglohr grad an Hospital Zu Zahlen
fünf hundert Gulden rheinischer Wehrung

- - - - - - - - - - - - -

Welche fünf Hundert Gulden B: Friedens
Richter Riotte im Nahmen des B: Sieglohr
in folgenden Hipothecken, welche aber noch erst
aufs Hospital transportirt werden müssen durch
ihn, an die Kommission abgiebt

1) Eine Hipotheck Vom 12ten 8ber 1787 Vom
St. Wendeler ehemaligen Gericht Verfertiget

pag: 23
auf 100 f sprechend Zu last den Johann Schaad
von Geweiler eingeschrieben auf dem Hipothecken
Bureau Zu Saarbrücken den 1ten Messidor
8.       100-0-0

2) Eine Vom nemlichen Gericht den 3ten 9ber
1787 gefertigte auf 200 f rheinh. sprechende
und den Peter Hastenteufel und dessen Ehefrau
Catharina Muns Von Hofeld Zu Last ligende
Hipotheck, welche auf dem Convervations
Bureau Zu Saarbrücken ebenfalls den 1ten
Messidor letZthin eingetragen ist    200-0-0

3) Eine Von dem selben Gericht den 3ten 9ber
1787 errichtete auf 100 f rheinisch sprechende
Zu Last des Mattheis Schmitt, und dessen
Ehefrau Von PintZweiler lignde Hipothecke
welche eingetragen worden, wie gemelt    100-0-0

4) Eine Von dem ehemaligen Gericht St. Wend-
del unterm 10ten 9ber 1797 gefertigte
den Johann Nicola Schmitt und dessen
Ehefrau Von Roschberg belastende Hipotheck
Von 100 f, welche wie oben eingetragen
worden         100-0-0
also Sa Capital und Zinnsen 500-0-0

Welche Er wircklich der Commission übergeben hat.





pag: 24
Mit dem Bemercken, daß die wircklich berechnete Zinnsen
bis den 8ten Vendemaire 9ten Jahres Zahlt sind, welche
Hospitals Einnehmer mir Vom 9ten Vendemiaire künftigen
Jahres die innsen Von den Schuldneren einZunehmen
hat, dann wird die Transportation aufs Hospital auch
in nächsten Tagen Vom B: Friedens Richter besorgt
werden.

Ferner soll der B: Friedens Richter Riotte eine
gleichförmige Expedition Von dieser SitZung Zugestellt
werden.

Was die übrige Punckten betrifft, so wird
Commission nächstens Zusammen kommen, um solche
Zu berichtigen. Also geschlossen St. Wendel Tag Monat
und Jahr wie Vorn.

W.J. Castello         Anton Kirsch
                            A. Ruffetti
                           J. Wassenich Stre

SitZung St. Wendel den 11 Vendemiaire 9
Welcher beigewohnt haben die Bürger Castello Pre-
sident, Anton Ruffetti, Henrich Hallauer, und Anton
Kirsch BeisitZer

da der Bürger Wilhelm Angel Von Urweiler das
Zum belast des Anton Angel stehende Capital seinem
Versprechen nach noch nicht abgetragen hat, so resolvirt
Commissio

1) daß ihm durch den bott angesagt werden solle, den

pag: 25
Zinnß Zehnten dieses nemblichen nächsten Montag
Cassam Hospitalis das Capital Zu Zahlen, wenn Nicht
Zahlungs Fall solches durch den B: Friedens richter auf-
gekündiget werden solle

2. Soll B: Johann Vock nochmahlen schriftlich erinnert
werden, das durch seine Ehefrau am 8ten Brumaire
aufgekündigte Capitale den nächsten Montag Nachmittags
ad Cassam Hospitalis Zu Zahlen, und Zwarn um so er-
warteter, daß Er am 13 Thermidor Versichert hat, solches
bei seiner Rückkunft Von Trier abtragen Zu wollen
also beschlossen St. Wendel Tag Monat, und Jahr
wie Vorn

W.J. Castello   A. Ruffetti   Heinrich Hallauer
                                       Anton Kirsch

SitZung St. Wendel den 16ten Brumaire 9 (07.11.1800)
Welcher beigewohnt haben die Bürger Castello Presi-
dent, Anton Ruffetti, Anton Kirsch, Johann Wassenich
und Henrich Hallauer beisitZer.

Hospitals Verrechner B: Steininger wird ange-
wiesen, dem B: Henrich VoltZ Von St. Wendel auf seine
Hipotheck nochmahl neunZig Gulden gegen Quittung
ausZuZahlen

Bürger Steininger Hospitals Verrechner wird
angewiesen dem Hospitals Mitglied Henrich Hallauer
wegen einem Gang nach Ottweiler  30 x
dann der Anna Maria KreutZ wegen Beruf-
fung der Commission         10 x
         40 x

pag: 26
Zusammen VierZig KreutZer ausZuZahlen

der hiesige Notaire Public B: Röchling fodert
Vor fertigung der Hipothekcken Von
Bernard Schneider Von Urweiler, Von Mattheis
Rölinger, und Wendel Marx Von da in summa drei-
sig sieben livres 74 Centimes, oder sieben Zehn Gulden
drei und ZwanZig KreutZer.

res(olu)t(u)m
Hospitals Verrechner B: Steininger wird ange-
wiesen diese 17 f23 x dem B: Röchling ausZu-
Zahlen, und Zu seiner Zeit jedem sein antheil in
Rechnung Zu bringen, und was den Henrich VoltZ
btrift, hat der B: Röchling sich an demselben Zu halten.

Also beschlossen St. Wendel d 16ten Brumaire

W.J. Castello         Anton Kirsch
                            Henrich Hallauer
                            A. Ruffetti
                           J. Wassenich Stre

SitZung St. Wendler Hospitals
Commission Vom 26 Brumaire 9

Nachdem die AnZeige geschehen ist, daß in dem
hiesigen Bürger Hospital so wohl an den fenstern als
an den Thüren, und Öfen Verschiedenes Zu repariren sey,
so wurde Verfügt, daß, nachdem Bericht des B: Ruffetti,
welcher Zur Besichtigung Von Commissions wegen abge-
schickt worden, das nötige an den Thüren, fenstern und

pag: 27
öfen reparirt werden solle, woZu der Hospitals Ver-
rechner B: Steininger hiermit beauftraget wird.

Also beschlossen St. Wendel Tag Monat und
Jahr wie Vorn

W.J. Castello         A. Ruffetti
                            Henrich Hallauer
                            Anton Kirsch
                           J. Wassenich Stre

SitZung St. Wendel bei der Hospitals Commission
den 8ten Nivose 9

Hospitals Verrechner B: Steininger übergab

1) Eine Hipothecke samt Borderaux Vom 2ten
Frimaire 9 eingetragen beim Conservateur Zu
Saarbrücken ad       100-0-0

2) Eine Hipothecke Vom 19 Frimaire 9 samt
Borderaux eingetragen Zu Saarbrücken
beim Conservateur ad        100-0-0

3) Eine Hipothecke samt Borderaux Vom
17 Frimaire  eingetragen beim Conser-
vateur Zu Saarbrücken ad   100-0-0
beladen den hisigen B: Wendel AlZfasser

4 Eine Hipothecke samt Borderaux Am 17ten
Frimaire 9 eingetragen Zu Saarbrücken
beim Conservateur ad        124-0-0
baladen der Jacob Altmaier Von AlZfaßen

pag: 28
Also übergeben und geschlossen st. Wendel
tag Monat und jahr wie Vor.

W.J. Castello         Anton Kirsch
                            Henrich Hallauer
                           J. Wassenich Stre

SitZung St. Wendel den 22 Nivose 9 (12.01.1801)
Welcher beigewohnt haben die B: Castello
President, Anton Ruffetti, Henrich Hallauer
und Anton Kirsch, Johanni Wassenich

Jn Betref der Versteigerung der Hospitals
Gütheren

Kommissio berathschlagt heute über obigen Gegen-
stand, wobei folgende Fragen aufgeworfen wurden.

1) Ob die Güther jetZ schon sollten Versteigeret werden
da sie sonsten um einen Monat später Versteig-
ert worden sind.

Die Mitglieder welche die hisige Lage, und die
Landwirthschaft am bestens Verstehen, erklährten,
daß ein längeres AussetZen, dem Hospital nach=
theilig wäre, weil bei der schon geschenen Versteig=
erung der StenZischen Gütheren, und bei der be-
vorstehenden der Hamischen die Liebhabere alle
ersättigen könnten, wo also hernach die Convurr-
entZ bei den Hospitals güthere notwendig Ver=

pag: 29
Vermindert werden müsse.

2) läßt sich jedem der Güther, so er sich ersteigert,
mehr angelegen seyn, kann wegen düngung der
Felder, Wässerung der Wiesen sich frey Von Vortheil
Versprechen, und seiner ganZen Wirtschaft sich
sicherer darnach richten pp.

In Erwägung dieser Gründen wurde resolvirt

1) daß die Versteigerung, so bald, als nach den Ge-
setZen möglich geschen soll.

2) dem Hospitals Einnehmer B: Steininger dahin
die nötige Anweisung Zu ertheilen, um

3) mit dem B: Notaire Röchling sich Zu bereden, und
als dann in gesetZlicher form den Tag Zu bestimmen,
und öffentlich um in gehöriger Ordnung bekannt
machen Zu lasen, darüber

4. Zu seiner Zeit der Commission förmliche Nachricht
Zu geben.

Da aber die AnZeige geschehen ist, daß mehrere
gegen alles Zucht und billigkeit ihre güther besahmet
haben, obschon öffentlich erklähret worden ist bei der
Versteigerung, daß dieses nicht geschehen solle, so
fraget sich

2do) Ob die also befarte güther ohne Rücksicht

pag: 30
auf die geschehene Besahmung Versteigert werden
sollen.

rltum
da durch diese Anmasung dem Hospital
notwendig Nachtheil entstehen und, weil manche
doch Vom Ersteigern solcher Güther abgeschreckt, oder
gutmüthig abgehalten werden, so sollen die Güther
ohne alle Rücksicht Versteigert werden.

3tio
Jm Fall nun Von solchen gütheren manche gar
nicht gesteigert werden, oder aus den angeführten
Gründen auser ihrem Werth bleiben, so fragt sich
was dabei Zu Thun seye?, wurde retolvirt

Die Mitglieder der Commission besonders die
B: Ruffetti, und Wassenich wollen sich bei der Ver-
stegierung des Hospitals öffentlich annehmen,
so wurde allgemein beschlossen, daß, im
Fall, wo dieses geschehen sollte, und sie die Güther
nach der Vorhergehenden Versteigerung, und nach
der Lage der Sache nicht gesteigert werden, als dann
solche güther nicht Versteigert werden sollen, son-
dern ausgesetZt bleiben sollen, die hierZu
nötige Erinnerung wollen die oben gemelte
Mitglieder nebst dem Einnehmer an den Notaire
machen

4) fragt sich, wie es mit dem Enregistrement

pag: 31
Zu halten, ob Hospital dieses auf sich nehmen, oder
ob die Steigere solches Zahlen sollen.

Resolutum

Um alle Rechnungen, und Gegenrechnungen Zu Ver-
meiden, um mit dem recevum in keine Collision Zu
kommen, besonders, da die GesetZe Verbieten, darüber
Vorläufig Zu sprechen, so werden die Enregistre-
ments kosten dem steigern Zu fahlen überlassen,
welches in den bedingnissen den steigern bekanns Zu
machen ist

5) da hier bei den Versteigerungen öfters
Zu Uiel Wein gebotten wird, so fragt sich was in
Rücksicht dieses Zu thun seye

Resolutum

da bei dem Hospital manche kleine Stücker sind,
und jetZ das Enregistrement noch oben drauf kommt
für die stere, so glaubt Mann es am dienlichsten
Zu seyn, so wohl Zum Uortheil des Hospitals als
der steigern, daß auf so kleine Stücker kein
Weinkauf gesetZt werde, im übrigen aber billig-
keit Zu beobachten, so übernehmen es die Mitglieder
wenn das Maas überschritten werden sollte, solches
Zu erinnern, damit die Billigkeit beobachtet werde

6) da die AnZeige gemacht worden, daß einige
Hospitals güther nicht gehörig ausgestreuet
sind, und desewgen Misselen entstehen können,


pag: 32
so fragt sich, was hier Zu thun seye

Resolutum
Um dieser Klage ganZ abZuhalten, und der
Commission keine Nachlässigkeit Zu last kommen
Zu lassen, so ward beschlossen

daß alle Hsoptals güther begangen, und
in Begleitung des Landmessers mit Zu Ziehung
der AngränZer die fehlende Steine ersetZt werden
sollen, und Zwar sobald, als thunlich

_____ Von allem dem dem Hospitals
Einnehmer der nötige Extract Zu seiner Maas
nahme.

Also beschlossen St. Wendel Tag, Monat Jahr
wie oben

W.J. Castello    A Ruffetty
                       Anton Kirsch
                       Henrich Hallauer
                       J. Wassenich

(22.1.1801)
(17) SitZung d 2ten Pluvios 9 Jahrs Welcher beygewohnt haben
die Bürger Castello Präsident, Henrich Hallauer, Anton
Kirsch, Anton Ruffety, Johann Wassnich Sen:

(Verpachtung?) Jn Betreff der Hospitals Güther Versteigung
wart Vorgetragen die Frage: auf wie Viel Jahr die Güter Versteigt
werden sollen!

Resolutum
auf Vier Jahre weil ansonsten das Hospital schaden
leiden werde, indem die Steigliebhaber sich Verwircken

pag: 33
noch die Felder auch nicht gehörig gedünget werden können

2te frag: punto des Enrigestrements

Nach anhörung mehrerer in diese Sache bewanderten hat Commissio
Vor gut gefunden Ihren in der Vorigen SitZung gefaßten Schloß dahin ab-
Zuändern daß, daß das Hospital das Enregistrement über nehmen
wollen, hingegen soll jeder Steigerer jedes Jahr den Vur lehr-
Jahre auf den gulden drei KreuZer an das Hospital Zahlen,
welche als dann dem Hospital Zu seiner entschädigung für das
Enregistrement Verrechnet werden solle.

2do Soll dieses in den Steigbedingnissen auströcklich Vor=
behalten werden

Jn betreff der be Sameten Gütern

Wart Von Kommission wegen beschlossen daß 1tens um in Zukunft
solche widerrechtliche besamungen Zu Verhindern die Stüke Zwar
Versteigert werden sollen, Jedoch weil sich in dieser hinsicht
schon animositäten Zeigen und unbilligkeiten entstehen
könnten. Daß 2do der Jenige welche ein so besammtes
Stük ersteigt dem Vorigen besitZer die leZte Zuckerung, und
die Samm früchten nach dem lauffenden Preis ersetZen solete
Welche Zuckerungs kösten jedoch bei Feldern mit Klee Samen
nicht statt haben können.

Sollte aber dennoch sich leidenschafft bei solchen gütern im steigen
Zeigen und daraus ungerechtigkeit oder unbilligkeiten ent-
stehen so mag das Stück wenn es an seinem gehörigen würth
gekommen ist so dem Vorigen besitZer Zu geschlagen werden!
so dann sollen aus den wiesen keine gärten noch Felder gemacht
werden. und die auf Urweiler Bann gelegene Güter in die gehörige
art gebracht werden sollen.
 
pag: 34
Also beschlossen St: Wendel Tag, Monath, Jahr wie Vorne.
W.J. Castello  Anton Kirsch
         Henrich Hallauer
A. Ruffetty

(18) SitZung der Hospitals Commission Zu St. Wendel den 4ten pluviose 9 J. Den 24ten Jänner 1801 a. Stl. welcher beygewohnt haben die Bürger Castello als President, Henrich
Hallauer, Anton Kirsch, und Johann Wassenich Vater als Mitglieder und Secretaire

Jn betreff des Capitals sub N. 76 der Vorigen Hospitals Rechnung
1/3 rechnend auf Johannes und Mathias Demuth.

1o. Da durch den Tod der benannten Schuldneren Johannes und
Mathias Demuth dieses Capital auf mehrer ___tum Verfallen, und eine
menge dieser b___ ihr antheil daran abgetragen, und man eine Hypothek
gemacht, und der Commission nichts angelegeneres ist als Ordnung und
Sicherheit Zu erhalten, so hat sie den B: Johannes Klein heute Vorladen
lassen um auch waaas sein antheil daran betrifft, solche Zu Verschaffen
und da er 31 fl 47 xr darZu als seinen Antheil Zu Zahlen und
Zu VerZinsen hat, daß Hospital aber nicht gehörig geführt ist,
So hat Commissio ihm aufgegeben entweder eine Hypothek oder die
Zahlung desselben Zu stellen. worauf er sich erklärte, daß er
binnen der gesZmäsigen Frist Von 3 Monaten dieses abtragen
wolle. Welche befliesung Commissio also annahm und Von ihm Johann
Klein in der Frist Von 3 Monate die Zahlung der 31 fl 47 xr
nebst bis daher auflaufenden Zinsen um so sicherer gewärtiget,
um im Auslassungs fall die geseZliche Vorschrift auf seine Kösten
ohnnachlässig gegen ihn Vorgenommen werden müssen. Welches ich
Vorgelesen, und nach hero Von ihm selbst unterschrieben worden
ist  St. Wendel Jahr Tag und Monat wie oben    Johannes Klein

W.J. Castello  Johannes greif
         Henrich Hallauer
         Anton Kirsch
         J. Wassenich Sctre

pag: 35

(19) SitZung St. Wendel den 4. Pluviose 9 / 24. Jenner 1801

Erschienen Bürger Jacob Wagener, und Johannes
Schäder, dann Nicolas Stabeler erstere Vn Mausch
bach und letZere Von Furschweiler, und erklährten,
daß sie das Capital sub No 48 der Rechnung ad drei-
sig neun gulden / 39 f / in der gesetZlichen Zeit Von drei
Mnaten abtragen wollten.

Resolutum
Da die Hypothecke Von diesem Capital de anno
1760 ist, und die Schuldener tod sind, die jetZige
nur Erben daVon, so beschließt Commissio, daß
sie diese Erklährung annehmen, und binnen der
gesetZlichen Frist die Zahlung um so gewisser er-
warten, weil sie nach ablauf dieser Zeit die
Execution ohnnachsichtlich betreiben wird, das
um so mehr weil sie solche theilungen der Ca-
pitalien nicht Zulassen kann, auch das Hospital
keiner Gefahr aussetZen darf, welches den Gegen-
wärtigen Vorgelesen worden, und sich mit Hand-
Zeichen unterZeichnet haben. St. wendel Tag
Monat und Jahr wie Vorn.

        Hand                hand
Jacob  X  Wagener   Johannes  X  Schädel
        Zeichen          Zeichen

                           Hand
                 
Nicolas  i i Stabeler
                        Zeichen

W.J. Castello  Anton Kirsch
         Henrich Hallauer
         J. Wassenich Sctre


pag: 36

(20) SitZung St: Wendel den 19 Pluviose 9 / 8 Februar 1801 /
Welcher beigewohnt haben die Bürger Castello President,
Henrich Hallauer, Anton Kirsch, und Johann Wassenich
beisitZer, und Sekretär

Jn Betreff der rückständen, und derselben
Liquidirung Von dem B: Bicking

beschloß die Commissio folgenden Bericht an die
hiesige Mairie abgehen Zu lassen.

(exped. D 21ten Pluviose mit Anlagen)

Bürger Maire!
Schon ist es beinahe ein jahr, daß die Hospi=
tals kommission dem ehemaligen Hospitals
Verrechner B: Bicking die Weisung Zugehen liese,
daß er die starcke Zinnß Rückständen Von Hospi=
tals Schuldener auf___ ungenau berechenet
gehörig liquidirt, und Von jedem einZelen Schul-
dener unterschrieben der Kommission gehörig über-
geben solle, um so dann den daher dem Hospital
entstandenen Nachtheil Zu hemmen, und den ferner
folgenden ganZ Zu heben, aber, obschon er nach seiner
eigenen Aussage es gehörig machen wollte, so er-
folgte doch nichts Von seiner Seite, als die Übergabe
einer andern Rückstands Liste unterm 2ten Floreal
8., welche Von jener in der Rechnung enthaltenen
Liste Verschiedene schuldener und bei den nemlichen
schuldener Verschiedene Summe angiebt, und diese

pag: 37
Auch nur Von ihm unterschrieben nicht aber nach der
Weisung Von der Kommission; Es erfolgten bei
dieser Übergabe Von seiten des Bürger Bicking auf-
tritte, die unter der Würde eines Mannes
sind, und die wir auch hier nicht wiederhohlen wollen;

Um nun doch dieses Geschäft Zu Ende Zu
bringen, so wande sich Kommission unterm 5ten
Floreal dieser wegen mit dem in copia an-
ligenden Bericht an die Ihr VorgesetZte Adminis-
tration, aber auch Von dieser Seite erfolgte nichts.

Sie wiederhohlte deswegen bei der Administration
unterm 16 Thermidor Vorigen Jahres ihren Antrag in
der in copia beiligenden Vorstellung, aber hier erfolgte
eben so wenig.

Da nun die Rückstände sehr stark sind, dem
Hospital also daher ein groser Nachtheil entstehet, weil
sie ohne innsen laufen, Kommission auch mit dem
Hospital Geschäfts weder in Ordnung, noch Zu Ende
kommen kann, so ersucht die Hospitals Kommissio
sie Bürger Maire den B: Bicking in der gesetZlichen
Zeit Frist dahin anZuhalten,

1) daß er die Rückstände nach seiner letZten Rechnungs
Liste gehörig berechnet, mit den schulderner liquidirt,
und Von jedem schuldener unterschrieben auf Stempel
Papier der Kommission übergebe, damit diese sie hernach
 
pag: 38
Eintreiben, oder durch Zu errichtende Hypothecken
Von dem schuldener sicheren, und Zinnß tragen machen
können.

2) da laut beiliegender Quittung des Percepteur Anton
Zangerle Vom 6-7ten Jahres nur 92 f 34 xr Vom
hiesigen Hospital an Grund Steuer Zahlt worden sind, er
aber für diese jahren in der Rechnung Vom Jahr 1798 a.St.
pa: 47 No 99 erstens - 58 f 9 xr und ber__ rech-
nung Von 1799 pag: 41 - 66 f 6 x als Von diesen
Jahren beZahlte grund Steuern angerechnet hat. also
in Summa 124 f 15 x, so ersuchet sie die Kommission,
den B: Bickung anZuhalten, das Zu Viel Verrechnete
dem hospital Zurück Zugeben.

3) da aber wehrend der Zeit einige Capitalien
abgetragen worden sind, wo die Zinnßen Zugleich be-
Zahlt, auch einige ihre Zinnsen in neuen Hipothecken Zu
ihrem Capital übernommen haben, so erbietet sich
die Commission wiederhohlter, dem B: Bicking alle
nötige Auskunft Zu geben.

3) da er wehrend der Zeit noch Gelder einge-
nommen Zu haben scheinet, weil er in seiner Zweiten
Rückstands Liste an den Schuldener, und darin an-
dere Summe eingegeben hat, so bittet Commissio,
dieses Geschäft um so dringender im bälden Zu

pag: 39
beendigen, weil Commission sonsten keine Ordnung
herstellen kann.

Zugleich ersuchet selbe sie, ihn anZuweisen,
daß er die allenfalls eingegangene Gelder abZahlen,
und sich nur an jener Liste halte, die in seiner
letZten rechnung angeführt ist.

In Erwartung einer baldigen Beendigung
dieses Geschäfts sind wir mit
Grus und achtung.

W.J. Castello  Henrich Hallauer
         Anton Kirsch
         J. Wassenich Sctre

(21) SitZung Zu St. Wendel den 1ten Ventose 9 /: 20 Febr. 1801 :/
Welcher beigewohnt haben die Bürger Castello President,
Henrich Hallauer, Anton Ruffetti, Anton Kirsch und Johann
Wassenich beisitZer und Secretaire

1) In BeZug auf die SitZung Vom 15. fructidor 8, wo B.
Friedensrichter im Nahmen des B: Siglohr als desselben
Bevollmächtigter das Hospital über einige Forderungen mit
Hipothecken befriedigte, und Zugleich Versprache, mit ehistem (???????)
die nötige Transportation Von dem B: Siglohr auf das
Hospital Zu besorgen, welche Transportation aber noch
nicht geschehen ist, so beschließt Commission

Resolutum
daß B: Friedens Richter Riotte Zu ersuchen seye, binnen
einer Decade diese Transportation aufs Hospital Zu be-
sogne, daß das Hospital ferner nicht gefährdet sey,

pag: 40
dieses um so mehr, da Johann Nickel Schmitt Von Roschberg
schon würcklich exceptionen beim Hospital wegen der Von ihm
aufs Hospital transportirter Obligation machet

Resolutum
2do) In Betreff des Jakob Weber, und der aus der Hipothek Von
B: Siglohr Versteigerten Güther ladet Commission den nemlichen
ein, Ihr darüber gehörige Auskunft Zu geben, da das Ca-
pital sich auf 100 f beläuft, und die Rückstände Von Zinnßen
auch schier die Hälfte des Capital ausmachen, damit Commissio
wissen, woran sich ahlte, und <s>selben sich bescheiden</s>, welche Maas
Regeln sie Zur Sicherheit des Hospitals ergreiffen kann

Resolutum
3to) In Betreff der Hans Georg Müllers (Witib), da diese dem Hospital
an Capital schuldig ist = 150 f, und wiederum 66 f 40 x
an Capital, und an rückständigen Zinnßen bei <s>nahe</s> 90 f,
so hat Commio mit den 124 f, so Jakob Altmaier Von Ihnen
im Nahmen der benannten Wittib empfangen hat, das
eine Capital ad 66 f 40 x als getilgt angeschrieben, und
die übrige 57 f 20 x in der jetZigen Rechnung auf ihre
Rückstände gutgeschrieben; Commio ersucht sie also, auch
hierüber ihr eine Erläuterung Zu geben, damit sie wisse,
woran sie mit der Hans Georg Müller Wittib halte, damit
Commio wegen den laufenden und rückstehenden Zinnsen
so wohl, als auch wegen dem Capital das Hospital für
schaden häten könne.

4to) fiat dieser Punckten expedition an den B: Friedens
Riotte.

pag: 41
den Peter Lion Von Tholei betreffend

Da der benannter Peter Kirsch gegen alle Einla-
dungen und Erinnerungen die beim Hospital stehende
Hipotheck Von 187 f 30 x, wlche 1750 errichtet, und auf seinem
Vater spricht, Von ihm ererbet, und anerkannt worden ist,
nicht auf sich umänderen, und erneueren will, und auch die
AnZahlung der Zinnsen Vom Capital säumig, und nachlässig ist, so beschließt
Commio

1o) Weil die Hipothecke Zu alt, nicht auf ihn, sondern
auf seinen Vater spricht, er auch sie nicht erneuern will,
säumig in Zahlung der Zinnsen ist, wegen Verwirrung seiner
Haushaltung das Hospital gefährdet wird, ihm seine Hi-
potheck aufkündigen Zu lassen

2do) B: Steininger Hospital Verrechner wird beauftraget, dieses
Zu besorgen, was gegen ihm Gegenwärtiges p. Extractum
mit Zu theilen ist, so wir auch die Hipothecken mit dem
Borderaux, welches letZtere, die Er gegenwärtig war, so
gleich geschähe.

In Betreff des Johann Born Capital Von
AlZfassen

Da Johann Born laut proto: Vom 19 Nivose
V.J: pag: 209 sich erklährt hat, daß er des sub Nr 78
der Rechnung ad 90 f 40 x stehende Capital innerhalb 6
Decaden abtragen wolle, und auf all fernere Aufkündig-
ung VerZicht geleistet hat, bis hiehr aber weder rück-

pag: 42
Rückstehens, noch die laufende Zinnsen <s>nicht</s> beZahlt hat,
auch ferner nichts Von sich hat hören lassen, die Hipotheck
auch schon sehr alt ist, auch keiner Von den in der Hipotheck
benannten schuldener mehr lebt, und selbst der Johann Born
Verlangt, daß selbe aufgekündiget werden solle, so beschließt
Commio, daß

Um dem Hospital ferner kein Schaden Zu wachsen solle,
auch diese Hipotheck auf gekündiget werden solle, weswegen
dem anwesenden Hospitals Verrechner B: Steininger die
Hipotheck mit dem Bordereau Zugestellt worden.

In Betreff der Zum Belast der Michel
Blum Wittib stehenden Obligation sub Nr. 129
der Rechnung ad 200 f

so erklährt die gegenwärtige Michel Blum Wittib, daß
sie die Interessen Vom letZten Jahr so wohl als auch die
rückständigen Zinnsen bis Ostern ganZ Zu Verlässig Zahlen
wolle, wo sie also erwartet, daß man ihr bis dahin Gedult
thun werde, ohne ihr fernere Kösten Zu Verursachen

Resolutum
Wird ihr der Ausstand bis Ostern als einen mit Vielen
Kinderen belastenden Wittib gestattet, jedoch mit dem aus-
drücklichen Vorbehalt, daß sie die Commio nicht mehr herum
führe, wie im Verflossenen Jahre.

Also beschlossen St. Wendel Tag Monat und Jahr wie Vorn

W.J. Castello  Henrich Hallauer
         Anton Kirsch
         A. Ruffetty
         J. Wassenich Sctre

pag: 43

(22) SitZung Zu St. Wendel den 1ten Ventose 9 /: 20 Febr. 1801 :/
Welcher beigewohnt haben die Bürger Castello President,
Henrich Hallauer, Anton Kirsch, Johann Wassenich beisitZer
und Sekretär

Jn Betref der Johann Marx Wittib

Da die Johann Marx Wittib pto des auf ihr haftenden
Capital ad 100 f und den laufenden Zinnßen, welche
auch sehr starck sind,nur schon dreimahl Von der Commio
eingeladen ist, um die Sache in Ordnung Zu bringen, sie
aber unter allerhand lügenhaften Ausflüchten nicht
erscheint, keine bestimmte Antwort giebt, und also das
in keine Ordnung kommt, sondern gefährdet wird,
so beschließt Commio

<s>daß</s> der benannten Wittib des Johann Marx soll
schriftlich noch einmal bekannt gemacht werden, daß, wenn
sie nicht bis den 7ten dieses bei der Cimmion erscheinen wird,
und sich bestimmt erklähret, daß ihr als dann den Tag dar-
nach das Capital durch den Friedens Richter aufgefkündiget
werden soll, welches ihr durch den B: Steininger Hospitals
Verrechner und den Huissier Lieb bekannt Zu machen ist.

den Adam Klein Von Furschweiler betreffend

Da Adam Klein Von Furschweiler Von dem ad 75 f a
abgetragenen Capital die Zinnssen Von Zehn Jahr noch <s>schuld</s>
rückständig ist, und der sich deswegen hinter den Bürger

pag: 44
Siglohr Verstecken will, so ergehet Von Commissions
wegen die Erinnerung an den benannten Adam Klein,
den 11 Ventos /2 MertZ A. St. / nach Mittags um 2 Uhr bei der
Commion des Bürger Hospitals Zu erscheinen, und der
Berechnung seiner rückständigen Zinnßen beiZuwohnen,
wiedrigens Commio ihn beim B: Friedens Richter Zur
Zahlung dieser Zinnßen anhalten Zu lassen, sich genö-
thiget sihet <s>wird</s>. Also beschlossen Zu St. Wendel Tag
Monat und Jahr wie Vorn     Anton Kirsch
W.J. Castello  Henrich Hallauer
         J. Wassenich


(23) SitZung St. Wendel den 6ten Ventose 9 /: 25 Febr. 1801 :/
Welcher beigewohnt haben die Bürger Castello Presi-
dent, Henrich Hallauer, Anton Kirsch, Anton Ruffetty,
und Johann Wassenich BeisitZer und Sekretar

Zufolg Einladung Vom 2ten dieses erschiene Nahmens
der Johann Marxen Wittib Von Urweiler derselben Sohn
Wendel Marx Von daselbst, und erklährte, daß er wegen
dem schuldiger Capital ad 100 f rheinisch, und den sie Von
Verfallenen und rückständigen Zinnßen eine Hipotheck errichten, und durch
den hiesigen Notaire fertigen lassen wolle.    Wendel Marx

Resolutum
Wird die Erklährung angenommen, und demselben Zur
Fertigung der Hipotheck einen Frit Von Zwei decaden fest
gesetZt. und im Fall solche in dieser bestimmten Zeit nicht
der Commion überreichet werden wird, das Capital durch
den Friedens Richter aufgekündiget werden solle.

pag: 45
Eodem
Wurde die Von dem Hospitals Verrechener B: Steininger
unterm 21ten Pluwiose bei der Hospitals Commission praesen-
tirte Rechnung Von 1800 bis 1801 anheute rewidiret, und darüber folgende
Bemerckungen gemacht

Rechnung Von 1800
bis
1801 exclusive alten Stils.

1) Man hat in dieser Rechnung noch auf Gulden und KreutZer
gerechenet, weil die Berechnung mit Francs und Centimes
den Rewisoren noch nicht geläufig genug ist.

2) Hauptsächlich aber, weil dieses die erste Rechnung ist, die
nach lang jähriger Unordnung, und Vieler Mühe erst den
grund und Licht Zur künftiger Ordnung legen soll, wes-
wegen auch

3) die Rewision derselben länger dauern wird, als sonsten,
um Ordnung Zu machen,, geschehen wäre.

ad pa: 1 pos: 3 bemerckt Commio einsweilen bis auf nähere Unter-
suchung, daß B: Bicking Zwar 600 f <s>auf</s> laut pag: 222 des
protoc: per abschlag auf die im Verflossenen jahr eingenommenen
Zinnßen Zahlt habe, da laut pag: 160 die erste 10 f schon
an seinem ReZeß Zu gutgeschrieben Zu seyn scheinen, so bemerckt
dieses hier Commio, um die sache über diese agliche 100 f ins reinen Zu
bringen, und wenn die sache sich so Verhält, an den B: Bicking
solche Zu gesinnen.

pag: 46
ad pag: 2 Tit: 2 pas: 6 Da Bernard Schneider die in dieser
posit: als eingegangene Rückstande Zahlt hat, Commio
aber nicht einfehrt, woher diese Rück stände kommen,
weil in der Von B:Bicking angegebenen Rechnung in den
Rückstehnden nicht Vorkommt, so bemerckt dieses Commio
dahier, um allenfalls dem Vorigen Berechner dieselbe
zu gut zu schreiben, oder dem Schuldener Bernard
Schneider solche zu bezahlen.

ad pag: 4. pos: 2 . 3 . 3 1/3 . 3 ½ Commio wiederhohlt die schon ehe-
mahls Vom Provisor inn gemachte Apothillen, daß sie
ungeachtet ihrer gegebenen Weisungen Von allen theils der Stadt
theils der Stadt und Amt zugeschriebenen Capitalien bisher

1) Von dem consekta aggrarandi Von der ehemahligen
Regierung nichts hat erhalten können

2) keinen Extract aus dem Hochgerichts Proto: noch sonst was
schriftliches Von diesen Capitalien, und

3) Von den Sub pos: 2. Von anno 1783, und von dem Sub pos: 3
Von an: 1788, Sub pos: 3 1/3 de 1785, und Von dem Sub pos: 3 1/3
de an: 1786 bis hiehin keine Interessen empfangen hat, laut
tit. 7. pag: 52 Sub praemissis numeris, so überläßt Com-
missio das dem höhern Ermessen, was hier zu thun ist.

ad Tit. 4 pag: 5. pos: 7 da Nicolas Horras Von Baltersweiler
tod ist, so ist vom Rechnunger zu sorgen, daß die Wittib all-
jährlich die Interessen berichtiget.

ad Tit: 4 pag: 6. pos: 17 da das Capital (aus?) der erneuerten


pag: 47
hipotheck um 3 f 20 x geringer ist, so wird der Rechner er-
innert dieselbe in nächsten Rechnung in Einnahme zu bringen

ad Nr. 4 pag: 8 pos: 28  da das Capital Vom Peter gerdon
von Breiten ehemahls nur 26 f 40 xr war, jetz aber 33 f ist,
so fragt sich, woher die Erhöhung gekommen sey

Antwort: die Rückständen betragen lut der Vorig
jährigen Schlußrechnung 6 f19 xr, die Kösten der
Hipothecke betragen 6 f 45 x, welche das Hospital
zahlt, so ergiebt sich, daß Peter Gerdon noch ans
Hospital zahlen muß 1 f 44 x, welches B: Steininger
von ihm zu gesinnen hat, nächstens aber von Kösten
nichts zu melden hat.

Da nun schon 6 Uhr ist, so wurde für heute
geschloßen St. Wendel Tag Monat und Jahr wie vorn.

W.J. Castello  Anton Kirsch
J. Wassenich Sctre   A. Ruffetty
         Henrich Hallauer

(24) Sitzung zur Fortsetzung der revision der Rechnung
Jn beyseyn aller Mitglieder der Commission den 11 Ventos 9 / 2 Mertz 1801

ad pag. 8 tit. 4 No. 30 da pag. 359. Thom: 1m des protocolls d 16ten Thermidor
8 J. Michael Voltz Nahmens des alten Henrich Demuth 80 f abzahlt hat,
samt Jntresse von 7 Monat mit 1 f 57 xr und damals Versprochen in Zeit
6 Monath auch abzutragen, so kommen hier nur in Einahme 70 f Von
seinem Ehemaligen Kapital ad 150 f und die abgelegte 80 f
unte rdem Titul von abgelegten Kapitalien, wo hier zugleich be-
merckt wird wo die rückstehende 70 f von dem Michael Voltz eingefordert
werden sollen. Welche erinnerung ihm in Bälde zu gehen muß

pag: 48
Weil ansonsten Commissio genöthigt ist ihm Kösten zu machen

ad. pag. 9. pos. 41 tit: 4  da Johann Hasdenteufel von Mauschbach sich als
schulder der auf Jacob schmit von Hoffeld <s>sich als</s> hier angeschriebenen
Kapitals erklärt, auch die zinsen davon an den jezigen Verrechner
zahlt hat. Diese hypothecke aber nicht auf ihn spricht, so geht
die weisung an den Verrechner den Johann Hasdenteufel zu erinnern,
in Zeit 2er decaden die hypotheck auf sich um ändern zu lassen. und
zu gleich wird dem Verrechner die weissung gegeben. Die alte hypotheck
von Jacob Schmit das Borderaux und die umschreibung zu besorgen.

ad. pag. 10. tit: 4 pos. 48. Da die hypothecke von diesem kleinen Kapital schon sehr
alt ist. so haben die jetzige inhaber derselben sich erkläret Sie ent-
weder abzutragen oder zu erneuren, deswegen es auf sich beruhet.

ad pag. 11 tit. 4. No 57. Da laut protocoll Vom im pag: 360 et 361 Wendel
beilstein Von hier, den 16ten Thermidor 8 J. Das ihm und seinem
bruder Jacob beilstein zu last stehende kapital in den ehemalige
Rechnung ad 135 f 35 xr. zum theil mit 71 f 33 xr abgetragen
hat so blieb ihnen noch ein rest Von 64 f. welcher hier angeschrieben
sind in der Jetzigen rechnung. aber der Wendel beilstein damals sich
erklärte in 6 monath auch das andere abzutragen, so ergeht
die weisung an den Rechner den Wndel beilstein an sein Versprechen
zu erinnern und zu gleich ihm anzudeuten, das es bey ihm
stehe ob er auf die 64 f ein Neue hypothecke machen wolle
oder aber ob ers abtragen wolle. woe zu ihm also noch
2 Decaden anberäumt wird.

ad. pag: 11. tit: 4 No 58. ist zu bemerken das das ehemalige Kapital an
Johann Marx sprechend 250 f stark war, wovon ihr Sohn Wendel
Marx 150 f übernommen durch ein Neue hypothecke, weswegen auf Johann Marxen wtb
nur 100 f hier angeschrieben sind. welche hundert gulden samit den
entstehenden zinsen bis hierher nach abzug was die
witb Marx noch Von ältren Jahren noch an arbeits=lohn
zu gut hat, laut pag. 44 dieses Protokolls. Der nämliche

pag: 49
Wendel Marx in Zeit 2 Decaden durch ein Neue Hypothecke übernehmen
will. weswegen eins weilen die Sache so hier steht.

ad pag. 13. tit: 4 No 71. Hier ist zu bemerken daß in diesem Kapital Jene 66 f 40 xr
welche unter Sub No 145 Vorkommen begriffen sind. Dann die Voren pag 2.
tit.2. pos. 8 angeschriebene 27 f 20 xr rückstände begriffen sind, welches
in der zukünftige rechnung zu bemerken, und zugleich in dieser zu dem
Posten No 145. pag. 22. Hoc. Titelo. wo also die zinsen berechnung ge-
ändert werden muß.

ad. pag. 13 titl. 4. pos. 73. Da Matheis Werlé trotz allen erinnerungen bishierher
seine Hypothecke nicht hat erneuern lassen, auch über 24 f an zinsen
rückständig ist ohne die laufenden, und zu dem Er in ganzer übeler
lage ist, so ergeht die weisung an den Rechner den Matheis Werle
zu erinnern, in zeit 2er Decaden diese Hypotheck erneuern zu lassen
oder Sie solle ihm auf gekündigt werden. Weswegen dem rechner
die Hypothecke übergeben worden ist.

Eodem
des Nachmittags 2 Uhr
Jn beiseyn Vorstehender Commions Mitgliederen

Jn Gemäs der geschehenen Vorladung Vom 2ten dieses Monaths
erschiene adam Klein Von Furschweiler, und erklährte: daß er die
rückständigen Interessen Von dem andres und Jakob Huberschen
(gestrichenes Wort) Capital für seinen Antheil ad 75 f, welche er den 13
Ventos 8. J. laut prot: Vom 1. pag: 357 mit BeZug auf den
Beschluß pag: 239 auch jetZ nicht Zahlen wolle,ungeachtet
aller gegenVorstellungen in diesem Punkt blieb er auf seine
Meinung fest bestehen.

Resolutum
Da es notwendig ist, daß diese Sache zu Ende komme,
so beschließt Commio                                      daß

pag: 50
daß der jetZige Einnehmer B: Steininger nach der Rech-
nungs Revision diese Rückstände im Weege Rachbers (????) be-
treiben solle, weil der gütige Weeg bei dem gesagten Klein
nichts Verfangen will, dann aber einem Ausstand Von 14 Täg nach ge-
sucht, so wurde ihm dieser Termin gestattet.

Sitzung Zur ForsetZung der Revision der Rechnung

pag: 14 Tit: 4: No 76. Hiebei ist Zu bemercken, daß Von diesem
Posten der in der Vorigen Rechnung sich auf 232 f 40 xr be-
liefe, die Wittib Margaretha Demuth laut der hier an-#
geführten Hipothecke 41 f 20 x übernahme, und die Ehefrau
des Johann greif Zimmermann Von hier laut prot: Tho i 10
pag: 358 = 101 f 20 xr nebst den sieben Monatlichen Jn-
teressen abgeZahlt habe den 16 Thermidor 8./., der Rest
Von GanZen nun folgt unter pag: 1 pto (???) mit 90 f pos: 82,
dann ist ferner bei diesen 90 f post: 82 zu bemercken,
daß Von diesen 90 f Johannes Klein für sein Antheil
31 f 47 x Zu Zahlen habe, welche er laut diesem prot.
pag: 34 den 4ten Pluviose in Zeit 3 Monaten abzutragen
Versprach, welches Commio nun erwartet, der Rest Von 58 f
13 x wird durch Johann Greif Zimmermann in einer neuen
Hypothecke, die schon würcklich gefertiget ist, gesichert.

pag: 14 posit: 78 tit. 4. Dieses Hipothecke ist aufgekündiget
laut prot: pag: 41 in fine.

pag: 15 tit: 4: pos: 89. Da der Mattheis Röhlinger das auf den
Johann Malter in der ehemaligen Rechnung Zu last gestandene
Capital übernommen hat mit 54 f 22 x, dann 13 f 35 x
2 g Von rückständigen Zinnßen ad 6 Jahr für sein antheil

pag: 51
Ubernommen, dann 7 f 13 ½ xr für Kösten der Hipothecke des Bor-
derem um des Eintragens, welches eine summe Von 75 f 10 xr <s>2 g
</s>ausmacht, wo also HospitalsVerrechner Von Matthais Rohlinger
noch 5 f 10 x Zu empfangen und Zu gesinnen hat, weder Zu
guthmühtig auf die Aussage des Schuldener sich Verließe.

pag: 19 pos: 115. Da Commio pto dieses Capitals schon alles
mögliche gethan hat, und doch nichts ausgericht, so läßt sie Es
beruhen bis auf den allgemeinen Bericht.

pag: 20 pot: 122. Da Franz Karl Weisgerber schon Von seinem
ehemahligen Capital ad 93 f 20 x noch 27 f 13 x 1 1/3 g an
Zinnßen rückständig ist, un nun durch B: Bicking auf Ab-
schlag seines ReZesses <s>noch</s> um 30 f 40 x erhöhet ist, andurch
da Von keine Zinnßen beZahlt, und er sich, wenn ihm die
Zinnßen gefordert, lachend darauf beruft, daß ihm nichts
genommen werden könne, so glaubt sich commio Verpflichet
die Hipotheck aufZukündigen, um so mehr da nach den jetZ be-
stehenden GesetZen nur Von Zwei Jahren rückständigen Zinnsen
Hipothecken VerZug erhalten, und Zu beförchten ist, daß die
Güther, die er dermahlen besitZt, nicht alle sein Eigenthum seyn,
sondern ein Theil seinem abwesenden Schwager gehöre, und
er noch mehrere Schulden hat, die Zum Theil ihn angegriffen,
übrigens auch ein Mann ist, der nicht arbeitet, und keine
Haushaltung führet, so bestimmt Commio daß die Hipotheck,
aufgekündiget werden soll.

pag: 20 pos: 127 tit. 4  da schon Von der Commio die Aufkün-
digung des Capitals beschlossen ist, auch schon würcklich dem B:
FriedensRichter übergeben ist, so beruhet die Aufkündigung
auf sich.

pag: 52
pag: 20 tit 4 pos: 129 Commissio erwartet das Versprechen,
welches die Michel Blum Wittib pag: 42 gethan hat.

pag: 21 tit: 4 pos: 130  Jn betref des Capitals <s>in betref</s> der Hans
Georg Müllers Wittib hat Commio schon alles mögliche gethan, und
erwartet jetz in betref des Capitalo so wohl als der Zinnsen
die Antwort des B: Friedensrichter. vid. pag: 40

pag: 22 tit 4. pos: 138 da die Wendel Mees Wittib schon
um des Rückstands Liste Vorigen Rechnung 55 f schuldig ist, auch die
laufende noch nicht Zahlt sind, so wird der Rechner erinnert auf
die Thätige betreibung der Rückständen und der laufenden Zinnßen.

pag: 22 titl 4 pos: 139 da mehrere Güther aus dieser Hipotheck
sich von Nachrichten zu folg Versteigert sind, und die Hipotheck auf
Simon Schmitt spricht, so wird dem Rechner aufgegeben, beim
Simon schmitt sich über eins und das andere zu erkundigen,
und der Commission hierüber zu berichten, damit das Hos-
pital gesichert, und nicht gefährdet werde.

pag: 22 tit 4 pos: 140 da Henrich Angel der schuldener
dieses Capitals tod ist, und die Sache überhaupt gefährlich
stehet, und noch 38 f 13 x innsen rückständig sind ohne die
laufende, so wird dem Verrechner aufgegeben so gleich das
nötige beim Friedens Gericht zu besorgen, so wohl wegen dem
Capital als den rückstehenden Zinnßen, und das resolut

pag: 53
des Friedens Gerichts der Commion Zu seiner legitimation
VorZuZeigen.

2) Zu diesem Ende ist dem Verrechner die Hiypothecke samt dem
Borderau eingehändiget worden.

pag: 22 tit 4 pos: 145 da die

Hipothecke durch die Jacob Alt-
mairsche hipotheck getilget ist, und der Überschuß des Jacob
Altmairschen Capitals auf dem Zinnsen rückstands der Hans
Georg Müllers Wittib gutgeschrieben ist, so wird diese Hi-
potheck mit dem Borderau dem Rechner übergeben mit dem
Beding, daß, wenn die Borderau, und Eintragungs ge-
brühren Zahlt sind, solche der Müllers Wittib Zu übergeben.

pag: 23 tit 3. pos: 152 da Heinrich durcro laut RückstandsListe
der Vorigen Rechnung noch 77 f schuldig ist, und auch die laufende
noch nicht Zahlt sind, so wird dem Rechner aufgegeben, eins
und das andere in der Güte bei Zutreiben, wiedrigens falls
aber im Weegem Rechts.

da Es bereits 6 Uhr ist, so wurde Vor hetue geschloßen.

St. Wendel Tag Monat und Jahr wie Vorn
W.J. Castello  Henrich Hallauer
A. Ruffetti     J. Wassenich

(25) SitZung Zur HerbsetZung der Revision der Rechnung <s>des</s>
_________ (gestrichen) Jn beiseyn sämtlicher Commions
Mitgliederen den 12 Ventos 9 / den 3ten MerZ 1801 / p diem
ad pag: 28 tit 5. pos: 7 No. 2. Da hier sich jetZ ein J_rthum (???)
Zeigte um ein Gulden, welches dem B: sighlohr pag. 21.
pos: 2. nur 14 f 38 x an gerechenet wurden, da es doch

pag: 54
fünfZehn Gulden 38x hätten seyn müßen, so hat
Commissio, um den H: Siglohr keine Last Zu Zu weisen
dieselbige sich an ihren directen abgehen laßen
und an statt der ehemahligen 7 f 50 x nur 6 f 50 x sich
angerechnet.

Geschlossen St. Wendel Tag Monat und Jahr wie Vorn

W.J. Castello A. Ruffetty Anto n Kirch
Henrich Hallauer
J. Wassenich Stre

(26) SitZung St. Wendel den 26 Ventorse 9.

Welcher beigewohnt haben die H: Casletto president
Anton Ruffetti, Anton Kirsch, Henrich Hallauer, und
Johann Wassenich beisitZer und Seretar

Erschiene Adam Klein Von Furschweiler in BeZiehung
auf das Protokoll vom 1ten Ventose, und erbote sich die
rückständige Zinnßen so gleich Zu beZahlen, da nun
nach der mündlichen Weisung des H: Maire Von hier
die rückstände Von der Rechnung des ehemahligen Ver?
rechner H. Bicking ohne fernere Berechnung nur nach
der Rückstands Liste in seiner Schuß Rechnung von demselben eingenommen
werden sollen, so hat Commio in BeZug auf den Kosten
Von Adres Huber Sub No 25 dem Adam Klein und
die sonstige Rückständen angerechenet, welche Von H:
Siglohr nicht BeZahlt worden – da nun die Rückstände

pag: 55
Von diesem Capital in der Rechnung des ehemahligen
Verrechner pag: 52. No 25 = 115 f 30 x in toto an
geschrieben sind und H. Siglohr durch den H: Friedens
Richter Riotte nach des LetZtern eigends angestellter
Rechnung 93 f 44 xr 3 1/4 g Zahlt hat, dann 7 f
1 x 3 1/4 g für die letZte neun Monat, so bliebe für den
Adam Klein noch Zu Zahlen übrig ein und ZwanZig Gulden
46 xr 3 1/4 g / 21 f 45 xr 3 1/4 g / dann Von den drei
letZten Monat fünfZig KreutZer, welche die Summe
macht ein hundert fünfZehn Gulden dreißig KreutZer, <s>ohne</s>
woher also der ganZe Rückstände wie auch die <s>zu stehenden</s>
laufende Zinnßen bis auf den Tag der Ablage nemlich
Von H. Siglohr         93 f 44 x 3 1/4
Adam Klein    21 – 45 3/4
         115 – 30 xr

an laufenden
Adam Klein Von 3 Monat 4 Tag      50 x
B: Siglohr Von neun Monat  7 – 1 – 3 1/2
Wo also B: Siglohr im GanZen Zahlt hat =          100 f 46 2 3/4
Adam Klein    22 35 3/4

Da nun also so wohl Capital als laufende und
rückständige Zinnßen Zahlt sind, so begehrte auch der Adam
Klein die Hipothecken Zurück.

Wegen dem Capital sub No 26
auf Jacob Klemm und Nicolas Platten Wittib _____
hat Adam Klein den 15 Ventose Zahlt am Capital

pag: 56
Am Capital     2 f 14 x 3 g
An 9 jährigen rückstehenden Interessen
für sein Antheil        1 f 1 g
die Interessen von 2 f 14 x 2 g Von
drei Monat ad ein Kreutzer Zwei denerin (Denaren?).

B: Siglohr hat Zahlt Zum Capital 15 f 38 x 2 g
an Zinnßen    6. 57. 2 g

So ist das Capital ad 17 f 53 xr abgetragen,
nur die rückstehenden Zinnßen in der Schluß Rechnung
von B: Bicking pag 52 No 26 mit 7 f 27 x 1/3 g auch
gedilgt, und die übrige 30 xr 2 2/3 g für die laufende
Interessen Von den 15 f 28 x 29 Von B: Siglohr

Da nun nach Abtragung des Capitals und der
rückständige als laufenden Interessen Adam Klein
die Herausgabe der beiden Obligationen begehrt,
und der B: Friedensrichter als beVollmächtigter
des B: Siglohr schriftlich dahin einwilliget, daß selbe
ihm eingehändiget werden können, so hat die Commio
dieselbe ihm eingehändiget, und die heut empfangene
Interessen dem B: Steininger Hospitals Verrechner
abgegeben.

Eodem
Werden Verlesen die Antworten des B: Friedens
Richter Riotte in BeZiehung auf die geschehene
Einladung an denselben Vom 1ten Ventos pag: 39

pag: 57
wo ad 1) wegen dem Jacob Weberschen Capital, wo er
anwortet, daß Von den Steigerungs gelder nur 78 heim-
gegangen seyen, daß die steigere die steigschilling so wohl
als die Zinnßen bishiehin weigerten, daß noch keine
execution ergangen sey, wann Commio nicht warten
wollte bis Zur Ankunft des B: Siglohr, daß er alsdann
uns und das andere betreiben wolle.

ad 2) Was die transportation der Von Siglohr über-
gebenen Hipothecken Betrift, antwortet er, daß
die obligationen nicht ohne einen fermlichen Cessions
Ackt übertragen werden können, und im Falle wo
Commio auf der Umschreibung bestehe, müssten die Capi-
talien aufgekündiget, damit die Schuldener beZahlen,
oder neue Hipothecken machen müssen.

ad 3) Wegen Johann Müllers Wittib Von einem Capital
und rückständen könne jetZ keine Rede mehr seyn wegen
fernerer Berichtigung derselben, weil B: Siglohr ihn
beauftraget habe, die eingehende Steigerungs Gelder
an einen andern Zu beZahlen.

Endlich glaube er, daß bei der Ankunft des B:
Siglohr sich alles berichtigen lasse, welche am Ende
des Germinal seyn soll, jedoch erbote sich der B:
Friedensrichter durch mündlichen Bericht des B:
Steininger, daß, wenn B: Siglohr gegen das Ende

pag: 58
des Monats Germinal nicht hier seyn würde, also
dann überwies und das andere förmliche Hipo-
thecken Von ihm ausgestellt werden sollen.

Commio in Erwegung, daß die Sache schon
lang gedaurt hat, und dadurch Unordnung ent-
stehet, und es notwendig ist, daß die Sache einsweilen
in Ordnungkommt, so resovirt Commio

ad 1) dem B: Friedens Richter Riotte nahmens des
B: Siglohr als dessen beVollmächtigten einzuladen,
die Sache wegen dem Jacob Weber in Zeit 3 decaden
so wohl was die Capital als die Zinnßen angehet,
zu berichtigen, oder im Fall er nicht könnte, oder
wollte, solches der Commission anZuZeigen, weil
Commio nicht gesinnet ist, diese Sache länger aus
stehen Zu lassen, und das um so mehr, weil sie gerau-
met errichtet ist, daß noc mehrere Gelder Von dem
Steigerungsschilling des Jacob Weber aus stehen,
welche diese Steigere schon lang geru(ck) ahlt hätten, wenn
ihnen angeZeigt worden wären, woran sie Zahlen
sollten, Zu dem auch die Rückstände bis hieher schier
das halbe Caital übersteigen. wodurch also so
wohl Vor das Hospital als auch die schuldnere der-
selber Nachtheil entstehet.

Ad

pag: 59
Ad 29 Wegen den übergebenen Hipothecken Vom B:
Siglohr und der jetZigen Äüsserungen betraf der Um-
schreibung aufs Hospital kann Commio ihr befrembden
nicht bergen, weil sie am 15 fructidor 8 bei der
Ubergebung dieser Hipothecken feierlich Versprochen
in Zeit 3 Decaden die Umschreibung derselben aufs
Hospital selbsten Zu Saarbrücken zu besorgen, wo
ansonsten Commio diese Hipothecken nicht über-
nommen hätte, sondern ihren Gang nach recht-
licher Ordnung übernommen hätte, und das um
so mehr, weil Commio Ordnung ins Geschäft haben
will, und ihre Meinung nicht war, sich nur mit
einem palliativ Mittel nur herum geführt Zu sehen,
was nun die Vollmacht betrift, dieses Zu thun, so
scheint Commioni dieser bei ihnen auser Zweifel, weil
B: Siglohr in seinem Anschreiben an die Commio
dieses Ihr Versichert, sich auch als solcher bei dem
Commio dargestellten, sich auch als solcher noch
heute unterschrieben, im Fall aber, wo sie gesetze
eine Special Vollmacht Zu diesem Geschäft fordern,
so muste Commio Von ihnen als einem offentlichen
Nichter glauben (???), daß sie solches hätten, weil sie
in einem Monat die Umschreibung zu besorgen
Versprochen, oder, wenn sie solches Mandatum


pag: 60
Nicht hatten, als rechtlicher Mann sich solches
Vom Siglohr besorgen würden, um die Ordnung
in einem Fond zu befördern, oder herZu stellen,
den jedem hiesigen Einwohner wichtig seyn muß,
dann auch ihr eigenes Wort bei der Commion
zu ehren, Commio ersuchet sie also, binnen
9 decaden dieses Geschäft zu beendigen, damit
sie sich nicht genötiget sehe, in einem
besonderen Bericht dem B: Siglohr bei seiner
Behörde Zu belangen.

ad 3) Was die Hans Georg Müllers Wittib betrift,
so ist diese Beantwortung der Commion umso auf-
fallender, weil sie selbst der Commion das anerbieten
der Zahlung gemachten, auch würcklich Zu Zahlen an-
giengen, und nun, wo wir uns freueten, auf
Ordnung in diesem Punckt, so sprechen uns mit
dermahl alle fernere Zahlung ab, soll es denn
Von B: siglohr abhangen, was, und wie er daVon
beZahlen will.

Commio ersucht sie auch hier in der oben
angegebenen Frist eine mehr befriedigende
Antwort Zu Verschaffen, daß sie
selbsten überZeugt sind, daß dieser Gang der

pag: 61
Commion notwendig sey, und sie erwartet Von
Ihnen mit Zu Versicht, daß sie, so Viel an ihnen ist,
auf alle Art mit würcken werden, daß sie gewiss
ihren edelen Zweck erreichen. Also beschlossen,
St. Wendel Tag Monat und Jahr wie Vorn

W.J. Castello  Anton Kirsch
Henrich Hallauer
A. Ruffetty
J. Wassenich Sctre


(27) SitZung Zur FortsetZung der Revision der
Rechnung von 1800 bis 1801 in dat. A.St: d 26 Ventose
9 / 8 Merz 1801 /
Welcher beigewohnt haben die B: Castello President
Anton Kisch, Henrich Hallauer, Johann Wassenich, Ruffetti
beisitZer und Seckretar

da Man sich heute mit Revision samtlicher
Titulen, und mit Verschiedenen Berechnungen bis abends
sieben Uhr beschäftiget hat, so wurde  Vor heute ge-
schlossen. St. Wendel Tag Monat und Jahr wie oben

W.J. Castello  A Ruffetty
         Anton Kirsch

pag: 62
(28) SitZung St. Wendel den 2ten Germinal 9
In beiseyn der Bürger Casletto, President, Henrich
Hallauer, Anton Ruffetti, Anton Kirch, und Johann
Wassenich beisitZer und Sekretar

Erschienen die B: Nicolas Riotte, und Ni-
colas Riefer, und trugen Vor, daß sie angehalten
würden, ihren rückständigen Garten Zinnß Zu beZahlen
da sie nur ihr Antheil an dem Garten stück beZahlt
hatten, daß ihr MitConcort Christian BuchholZ Von
hier nur allein noch sein Antheil schuldig sey, ad
sieben Gulden 13 xer; sie begehrten, daß der Nico-
las Riotte als Hauptsteiger des garten mit Kosten
Verschohnt, und daß Christian BuchholZ mit Kösten
Zur Zahlung angehalten würde - der gegenwärtige
Christian BuchholZ erklährt sich als Schuldener dieser
Rückständen, und begehrt nur einen Ausstand dieser
Zahlung. Nicklaus riotte (Unterschrift)
Nicklas riefir (Unterschrift)

Resolutum
1) Commio in Hinsicht der jetZigen Zeiten, und der trau-
rigen Lagen des Christian BuchholZ bewilligt ihm einen
Ausstand bis den neunten Missidor, unter der aus-
drücklichen Verwarnung, daß, wenn er binnen dieser
Zeit nicht wird beZahlt haben, alsdann gegen denselben
im Weege rechtens fürgefahren werden sollen.
2) detur p(er) Extractum hippid (?) dem Hospitals Verrechner
die Nachricht
3) hat Es der Schuldener Christian Bucholz eigenhändig unterschrieben
Christian Buchholz (Unterschrift)

pag: 63
Eodem
FortsetZung Zur Revision der Rechnung de 1800 a.St.

NB Wurde von der Commion festgesetZt, daß bei Berechnung
der Pfenning in der rechnung ein halber Pfenning Zu
ein ganZen angeschrieben, und was unter einem halben
Pfenning ist, gar nicht angenommen werden solle, weil
bei der Berechnung der 3tel 4tel 5tel 10tel öfters
mehr Zeit Versaumet wird, und mehrere Kösten Verursacht
werden, als der ganZen Wehrt ertraget, woenach
sich der Verrechner in die Zukunft halten muß.

So eben erschiene Mattheis Röhlinger Von
Urweiler, und begehrte die alte Hipothecke Von Johann
Malter heraus, weil dieselbe in eine neue VersetZt
worden.

Resolutum
Da der B: Mattheis Röhlinger an statt
der alten Malterschen Obligation Sub No 89 der ehe-
mahligen Rechnung ad 54 f 22 xr eine neue auf seinen
Nahmen den 8ten Nivose 8. Der Commion übergeben
hat, und die schier für Verlohren geachtete Schuld auf
sich übernommen, so wurde ihm die Hipotheck auf Johann
Malter sprechend cassiert Zurück gegeben.

W. J. Casetello Pres.          A. Ruffetty    Anton Kirch
         Henrich Hallauer
         J. Wassenich Sctre


pag: 64
(29) SitZung St. Wendel den 4ten Prairial 9
Welcher beigewohnt haben die Bürger Casletto, President,
Anton Kirsch, Anton Ruffetti und Secretaire.

Da schon lange hin noch Madel Holz saamen bestellt
war Zur Aus bestreuung des Hospitals Walds, so ist endlich
der wegen den Kriegs Unruhen so lang zurückgehaltene
Saamen endlich angekommen, so ward Von der Kommission
bestimmt, daß Von dem übersendeten Saamen dreisig
Pfund, das Pfund gemäs dem schon lang gemachten Accord
ad 1 f 12 xr übernommen, und die Besorgung der Aus-
führung desselben dem hiesigen Förster B: Thiri mit dem
Hospitals Verrechener Nicolas Steininger übergeben werden,
um Zu seiner Zeit wegen gehörigen Besorgung der Commion
den nötigen Beircht Zu geben. Also beschlossen Zu St. Wendel
Tag Monat und Jahr wie oben.       Anton Kirsch
W.J. Castello  J. Wassenich

(30) Sitzung St. Wendel den 3ten Messidor 9
Welcher beigewohnt haben die Bürger Casletto, President
Anton Kirsch, Johann Wassenich beisitZer und Sekretar

Hospitals Einnehmer B: Nicolas Steininger Zeigte
der Commission an, daß er Voriges jahr alles Zahlt habe an
Grundsteuern was die Gemeinde Urweiler ihm abgefordert habe,
und daß er ircklich Von dem nemlichen Jahre achs mehr be-
Zahlt habe für das Hospital an Grundsteuer als der Von dem
dasigen Agent gegeben AusZug das Hospital schuldig erklährte,

pag: 65
Und nun ungeachtet der ÜberbeZahlung dordern sie noch drei
Gulden 54 xr als Nachtrag ohne ein gesetZmässig VorgeZeigte
Rolle zu Zeigen, oder Zeigen Zu wollen und da mit nicht
Zufrieden schicken sie schon Zum Zweiten mahl die execution
aufs Hospital - Hospitals Einnehmer B: Steininger fragt
bei der Commion an, was er hierbei Zu Thun habe.

Resolutum
Da Kommission bereit ist, gern das jenige zu be-
Zahlen, was Vom Hospital gefordert wird Rechtsmäsig, hier aber
nur Willkühr sich Zeiget von der Gemeinde Urweiler, und Commio
sich keine Verantwortung Zu ziehen will, weil die GesetZe ein
solches Verfahren Verbietet, so schließt sie, daß folgender
Bericht an den Controlleur erlassen werden solle:

Bürger!
So Viel, als die Commion weiß, ist schon lange ein Beschluß
heraus, daß Niemand Zur höhern Steuer Zahlung an-
gehaltenw erden kann, als ihm in der GesetZmäßigen Steuer
Rolle angeschrieben ist - Nun hat die Gemeinde Urweiler Von
der Zeit der Orginasation <s>die Gemeinde Urweiler viel willkührlich</s>
mit dem hiesigen Hospital nur willkürlich gehandelt, denn
1) Vom 6ten und 7ten Jahre hat das Hospital Von der auf der
hiesigen MiniZipalität gefertigen Rolle gemäs dem AusZug
war Zu Zahlen = 16 francs 19 Centimes, sie forderen aber gemäs
dem Bericht des Hospitals Einnehmer 25 f 21 xr also Von den
Zwei Jahren 50 f 12 x

2) Für das Jahr 8 müste das Hospital Zahlen 25 f 21 x;
da nun Commio sich als Vormünderinn des Hospitals be-
trachtete, und nur Ge__lZmässig Zahlenw ollte, so gabe sie dem

pag: 66
Hospitals Einnehmer den Auftrag, sich Von der Gemeinde
Urweiler die GeseZmässige Rolle Vorlegen Zu lassen, und der-
nach Zu Zahlen, aber auch das wurde ihm nicht gestattet.
3) Um nun doch mit Gelindigkeit Ordnung in diese Sache
Zu bringen, gabe sie dem Einnehmer den fernern Auftrag, sich
einen förmlichen AusZug Von dasigem Agenten geben Zu lassen,
nach welchem fuß die güter in Urweiler besteuret, und also
auch die Hospitals Güther besteuert seyen,und sie erhielte
Von dasigem agenten den 15 Nivose 9 denen sollchen Aus-
Zug, nach welchem das Hospital Von allen seinen Güthern
Ackerlang, Wiesen, Rodhecken, und Wilderungs Land nur
= 19 f 31 x 2 g jährlich an Grundsteuer Zu beZahlen hätten
8. so, da es schon 25 f 21 x fürs 8. J Zahlt hat.

4) bei allem dem, da nun Hospitals Einnehmer alles Zahlt hatte,
was man ihm forderte, und mehr, als der AusZug des agenten
hierin auswirft, so fordern sie doch jetZ noch 3 f 54 x hinten
nach, ohne eine Rolle VorZulegen, ohne eine gesetZmässige Ein-
Theilung Zu Zeigen, und haben ihm schon heute Zum Zweiten mahl
die execution eingelegt, ohnangesehen aller hiergegen gemachten
GesetZlichen Vorstellungen -

Da nun nach den GesetZen Niemand angehalten werden
kann, etwas Zu Zahlen, was nicht in dem gesetZmässigen Rolle
steht, das Hospital doch jetZ schon wirklich mehr Zahlt hat, als
der gesetZliche AusZug des Agenten fordert, Niemand aber be-
fuegt ist, Steuer Eintheilung ohne die gehörige Formalitäten
Zu machen, so fordern wir sie B. Controlleuer ex officio auf,

pag: 67
Um die GesetZmässige Abhülfe, und um die Anwendung der
Mittel, dieeintretten müssen, um solcher Willkühr abzuhelfen.

Gruß und achtung

Resolution 2dem
Dieser Bericht soll auf Stempel Papier abgeschrieben, und durch
den Hospitals Einnehmer mit seinem Bericht und den Zwei beilagen
dem B: Controlleur übergeben, und um Abhülfe gebettenw erden.
St. Wendel Tag Monat und jahr wie forn.
W.J. Castello  Henrich Hallauer
         Anton Kirsch
exped Eodem J. Wassenich

(31) SitZung St. Wendel den 13. Messidor 9 (2. Juli 1801)
Welcher beigewohnt haben die B: Casletto, President
Anton Kirsch, Anton Ruffetti, beisitZere.
(handschriftlicher jüngerer Vermerk: Instandsetzungs Arbeiten)

Da die AnZeige gemacht worden, daß der Stall hinter
dem Hospital dachlos, und auch das Mauerwerck dem
EinsturZ nahe, sey, dadruch aber dem Hospital Nachtheil
erwachße, und selbst dem Haupt Gebäude noch Schaden
geschehen könne, so ward heute die Besichtigung von Com-
missions wegen fürgenommen, und die Sache so befunden,

Die Commission, um ihre Pflicht Zu erfüllen, nemlich
Alles in gutem Stand Zu erhalten, und den Vortheil des Hos-
pitals zu mehren, weil der aus dem Stall Zu erhaltende
Zinnß die Auslage Zur Reparatur im doppelten ersteigt,

pag: 68
so hat Commion beschloßen, die Reparatur desselben
auf Kösten des Hospitals VorZunehmen, und Zwar
mit folgenden Bedingnißen.

1) die Mauer der einen seiten Zu dem B: Greif seinem
Haus soll gantz abgerissen, um so hoch aufgeführt werden,
wie ehemahls, auf der entgegen gesetZten Seite auf Vier
Schu, und als dann frisch auf geführt, ganZ, wo es fehlt,
unterfangen; an dem Giebel auch das Verwitterte
abgeworfen, dann der ganZe Stall frisch beworfen, end-
lich inwendig mit Balcken gehörig Versehen, so wie
auch der Dach, welcher doppelt mit Ziegelen gedeckt
werden soll, dann die schon Vom Salpeter angefressen-
en Stein gar nicht gebraucht, endlich auch der Schutt
daselbst weggebracht werden soll, welches alles Zu be-
sorgen der B: Eicheler gegen die BeZahlung Von sechß´
und VierZig gulden rheinisch / 26 f / übernommen hat,
wobei Zugleich ausbedungen worden, daß nur gute
Steine daZu Verwendet werden sollen. Welches Von
der Commission, und dem B. Eicheler unterschrieben
worden ist. Geschehen zu St. Wendel Tag Monat und
Jahr wie forne.        Wenzel Eichler
W.J. Castello  A. Ruffetty    Anton Kirsch

pag: 69
(32) Sitzung St. Wendel d 19 Thermidor 9.
In beiseyn der B: Casletto, President, Anton
Ruffetti, Henrich Hallauer

Der Hospitals Einnehmer B: Steininger
legt Vor einen AusZug aus der Hospitals Rechnung
was die Stadt an Capitalien, um Zinnßen schuldig
seye um gemäß dem Arreté wegen Gemeinds schulden
diesem Genueg Thun Zu können.

Restm
Hatte B: Steininger Hospitals Rechner das Ver-
Zeichnis dem hiesigen Maire anZugeben, um
für das Beste des Hospitals Zu sorgen.

2do
B: Eicheler steht an, ihm etwas Zu arangiren (?)
wegen seinemVertrag müssigen Geld Von Er-
bauung des Hospitals Stall.

Restm
Werden ihm dreysig Zwei Gulden auf Abschlag
angewiesen, und solle dem selben der Rest bis
Zu Verfertigung ausZahlt werden, also ge-
schlossen St. Wendel Tag Monat und jahr wie Vor.

W.J. Castello  A.Ruffetty
         Henrich Hallauer

pag: 70
(33) Sitzung der Hospitals Commission Vom 24ten Vendimaire X
Jn beisein der bürger Castello President, Henrich
Hallauer, Anton Ruffetty Anton Kirsch und Johann Wassenich Sctre

No 1. Bürger Winsweiler stehet an um die Zahlung seiner
Bemühung bei der Aus steuerung von Hospitals Güther
ad 12 und ein halben Tag f' 6. Dag 2 f 45 xr. Dann
2) für der ruthen ziehen Jacob Stock eben so Viel Tag
pro Tag 32 xr in Summa Vierzig ein gulden 2 xr
3) dann steht auch an Peter Lieb um die zahlung seines
Verdienstes bey dem Stein setzen ad 5 f 10 xr
4) für einzelen Mitglieder der Commission welche bei der
ersten begehung gegenwärtig waren 4 f 30 xr
5) für den Hospitals Einehmer pro Tag 1 f ad 14 Tag
thut 14 f
6) dann für die Achtzig Steine welche fehlten :/ woraus die
nothwendigkeit der absteinung sattsam erhellet /: pro Stein
zehn Kreutzer thut 13 f 20 xr
7) für den Fuhr lohn selbe auf den stücker herumzuföhren
pro Stück 12 xr thut 16 f
also in Summa 94 f 2 xr

Rstl:
soll obiges Von rechts wegen asugezahlt werden.

pto

Der Versteigerung der Rothhecke, und entschädigung der Ver-
säumnis desfals.

Rstl.
Soll wie sonst gewöhnlich warr zahlt werden.

pag: 71
Zahlung für die reparatur des Hospitals Stall
bürger Eichler steht an um die zahlung des Von ihm
reparirten Hospitals Stalls.

Restl.

Da die Mitglieder der Hospitals Comission :/ ausgenommen
der B: President Castello :/ ihn befehligt und für gut
befunden so solle ihm die zahlung geleistet werden
wie pa. 68 meltet.

2do
und der Stall dem B. Johann Wassenich Senior gegen
fünf gulden auf ein Jahr Verlehnt.

3tio

Soll das Zimmer unten unter der Treppe welche noch forerst (?)
zu recht gemacht werden und der alt gebrechlichen Katharina
Schmit zur Wohnung egeben werden. Also beschlossen
St. Wendel Tag Jahr und Monath wie oben.

W.J. Castello  A. Ruffetty
Anton Kirsch
Henrich Hallauer
J. Wassenich Sctre

(34) Sitzung Zu St. Wendel den 28 Nivose 10
Jn beiseyn des B: Castello President, Henrich
Hallauer, Anton Kirsch, und Johann Wassenich
beisitZer und Sekretar

des Johann Nickel Schmitt Ehefrau Von Roschberg
stehet an, daß ihrem Mann erlaubt werde, den Inter-
esse Rückstand und Kösten ad 106 f mit einem

pag: 72
Neuen Hipotheck Versichern Zu dörfen.

Rstlm
Da die Sache auf dem Weege Rechtens aus-
geklagt, und bis her bei dem Schuldener noch
keine Wirckung Vorgebracht hat, als allenfalls
heftige äußerung, und er als ein böser be-
Zahler bekannt ist, und bis hero die Zinnßen
Von kleinerem Capital nicht hat Zahlen wollen
so glaubt Commissio, daß es unVernünftig
sey, einem solchen Mann seinen Haupt Posten
Zu Vergrössern  bleibt bei dem dahin
gefaßten Entschluß - also beschloßen Zu
St. Wendel Tag Monat und Jahr wie Vorn

W.J. Castello  Anton Kirsch
Henrich Hallauer
J. Wassenich Sctre

(35) SitZung Zu St Wendel den 24 Ventose X
Jn beiseyn der Bürger Castello President, Anton
Ruffetti, Johann Wassenich, Anton Kirsch und Henrich
Hallauer beisitZer und Sektretar.

da dem Br. Mattheis Werle Müller Von der
Urweiler Mühle Zwei Hipothecken bei dem Hospital
liegen hat, und nun durch den Br. Bicking Von hier
desselben güther Zur öffentlichen Versteigerung
angeschlagen sind; so beschließt Commio

1) daß dem Mattheis Werle noch heute Zu

pag: 73
bedeuten sey, daß, wenn er nicht bis den 30ten
dieses Monats das Hospital sicher gestellt habe,
alsdann Von seiten der Commiion jemand nach
Trier geschickt werden solle, um das nötige im
Weege Rechtens für das Hospital Zu betreiben.

2do) dem Hospitals Einnehmer Br. Steininger
wird aufgegeben, dem Br. Mattheis Werle Zu
sich kommen Zu lassen, und denselben dahin an-
Zuhalten, daß er die auf Jakob Heß angeschrie-
bene, aber ihm Zu Last stehende Hipothecke als die
seinige durch eine Urkunde anerkenne.

3tio) hätte Hospitals Einnehmer Br. Steininger in
dem Steigerungs Protokoll des ehemahligen Hochgerichts
in Betref der Urweiler Mühle nachZusehen, ob nicht
das Hessische Kapital darin Vorbehalten seye, im
Fall solches sich da befinde, als dann daVon einen
legalen Extract sich daVon geben Zu lassen, und
solchen der Hessischen Hipothecke beiZulegen.

Jn Betref des Br. Stutz Von Urweiler

Da der Br Stutz dem Hospital ein Capital
Von hundert Gulden schuldig ist, und nun seine güther
aauch öffentlich angeschlagen sind Zum Versteigern,
so fragt sich, was hier Zu thun sey?

pag: 74
Reslm
Da der Br. StutZ Ackersmann Von Urweiler
sich im GantZen Zu r___n glaubt, wenn er allen
falls 200 f geliehen bekäme, um den Jud damit
gänZlich Zu befriedigen, und Vorgiebt, daß er sonst
keine Schuld mehr habe, als jene des Hospitals,
und daß jene in dem AnschlagZettel ganZlich ge-
tilget sey; so will Commio ihm Zu helfen suchen,
wenn das Hospital dabei gesichert bleibt, und
folgende Bedingnissen erfüllet sind

1) Wenn er eine gehörige berechnung Von dem
Abraham Israel bringt, und beweist, daß durch
den Vorschluß des Hospitals dieser gänZlich befrie-
diget sey
2) Wenn er beweist, daß das Capital zu
Trier getilgt sey, und sonst keine Schulden mehr
habe, sollte aber
3. Dieses Von ihm nicht bewiesen werden, als denn
hätte Commio das Interesse des Hospitals in gehöri-
ger Form zu besorgen.

Jn betref der Transportirung
der Siglohrschen Obligationen

Da laut protokoll pag: 24 Vom 15 fomlidor 8. J.
der Br. Friedens Richter sich anheisig machte, die

pag: 75
Transportation der damahls übergebenen Hipo-
thecken in kurZer Zeit zu besorgen, bisl___her aber
nichts in dieser Hinsicht geschehen ist, und das Hospital
im GanZen gefährdet wird, und solches noch nichts
Zu seiner Sicherung hat, und auch die übergebene
Schulden noch keinen Zinnßen tragen, so beschließt
Commio
den Br. Friedensrichter Zu ersuchen, in Zeit
einer Decade der Commion eine bestimmte Antwort
Zu geben ob die Transportation geschehen könne,
oder nicht, wo im Fall solche nicht geschehen wird, die
Sache an die Pefectur im ganZen einberichten wird,
um dieses Geschäft einmahl Zum Ende zu bringen,
und dieses Anschreiben soll Morgen expedirt werden.
Also beschlossen St. Wendel wie Vorn

W.J. Castello  A. Ruffetty
         Anton Kirsch
         Henrich Hallauer
         J. Wassenich Sctre

pag: 76
(36) SitZung Zu St. Wendel den 25 Vintose X
Jn beiseyn der Bürger  Caletto President
Anton Kirsch, Henrich Hallauer, Anton Ruffetti
und Johann Wassenich beisitZer und Sekretar

Übergabe Hospitals Verrechner Br. Steininger
die ihm herausgegebene Hypothecken Zu Fertigung
der Borderaux und Eintragun ins HipotheckenProtokoll

No 41) sprechend auf Jakob Schmitt und dessen Ehefrau Ka-
tharina Bick Von Hofeld samt Borderau, und Ein-
tragung beim Consawateur
54) sprechend auf Hans Jakob Schreiner Von Balters-
weiler
134) Ein Hipotheck sprechend auf Jakob Weber junior
Von St. Wendel samt angefertigten Borderau.
140) Eine Hipotheck sprechend auf Johann Angel Senior
und dessen Ehefrau gebohrene Schorr.
154) Eine auf Hans Georg Müller sprechend Von Urweiler
samt neugefertigten Borderau.

Eodem
Wurde die Von dem Hospitals Einnehmer Br.
Steininger unterm 26ten Pluwiose praesentirte
Hospitals Rechnung Vom 11ten nivose 9ten Jahrs
bis dahin 10ten Jahrs der Rupublick anheute re-
widirt, und darüber folgende Anmerkungen gemacht.

pag: 77
Vorläufige Bemerckungen

ad tit: 2. in Betref der Rückständen wird Verrechner
eingeladen,
1) Von den ganZen Rückständen Von dem mehrmahligen
Verrechner B: Bicking aus seiner Schluß Rechnung
eine Abschrift Zu machen, und dieser Rechnung
BeiZulegen.
2) Jn den folgender Rechnung die Rückständen,
welche aus des B: Bicking Rechnung eingegangen,
in einem besonderen Abschnitt in dem ersten Titel
beiZubringen, und in den Zweiten Abschnitt des vorlichen Titel die seinige
eingegangene Rückständen einZutragen.

3) Wäre in den Vorerinnerungen Zu bemercken der
Beschluß der Commion wegen den Vielen Brüchen
der denarien, daß nemlich ein halber denarie
und was mehr als ein halber dinarie ist, ein ganZer
angeschrieben ist, und was unter einem halben denarie
ist, gar nichts angeschrieben werden soll.

4) Wegen den Zinnßen der Capitalien, soll allZeit
der datum angemerckt werden, wann solche be-
Zahlt worden sind, um beurtheilen Zu können, ob
solche Zu 5 pbto, oder nach dem Vom Hospital
angenommenen pkto Verrechenet werden müßen.

ad tit: 4 pag: 13 pos: 48 i überreichte bei der Rechnung der Ein-
nehmer die neue Hipothecke sprechend auf Johann Naumann
Von PinZweiler über 40 f Von 8 Germinal 9. samt
Borderau.

pag: 78
ad tit 4. pag: 14 pos: 58 ¼ überreichte Verrechner
bei der Rewision eine Hipothecke über Hunert 60 f
rhein. sprechend auf Wendel Marx Wittib Von
Urweiler samt Borderau ausgefertiget d 2ten
Germinal 9.

ad tit: 4. pag: 17 pos: 79 da aus dieser Hipothecke
Von FranZ Bohn wirklich Güther Verkauft sind,
und auch Von ihm keine Interesse Zahlt sind, so
wäre die Gehörige Maasregulen Zu erfreiffen,
um das Hospital Zu sichern, und wird also in dieser
Hinsicht dem Verrechner aufgegeben, über diese, und
alle gefährliche Hipothecken Rücksicht zu nehmen und
aufmercksahm Zu seyn, der Commion hier
über Bericht abZustatten -

ad tit: 4. pag: 17 pos: 80 der Commion wird die An-
Zeige gemacht, daß die Hipothecke Von Nicolas
Horras ohne ihr Wissen, auch ohne Verwissen des
Verrechners Versteigert worden sey, und also das
Hospital jetZ keine Sicherheit hat; da nun Br. Bicking
die Versteigerung bewürcket hat durch Übertragen
des Zacharias Weiler Von Ottweiler, so hat Ver-
rechener sich einen Rewers Vom B: Bicking geben Zu
laßen, daß er für die Zahlung stuhr und im Fall
es nicht geschicht, solches der Commion anZuZeigen,
um sich höhern Orts beschwehre Zu können -

ad tit. 4 pag: 18 pos: 82 überreichte Verrechner eine
Hipothecke über 100 f Zum belast der Johann Gefischen
Eheleuthen Ackersmann Von hier, samt Borderau

pag: 79
ad tit: 4 pos: 91 da dem Johann Recktenwald sein
Hauß öffentlich Versteigert worden ist, und also das
Hospital keine Sicherheit mehr hat, so hat Hospitals
Verrechner Zur Eintreibung des Capitals allen möglichen
Fleis anZuwenden -

ad tit: 4 pag: 19 pos: 97 überreicht Verrechner bei den
Rewision dieser Rechnung eine Hipothecke Zu belast
des adam demuth Von hier über 600 f samt Borderau

ad tit: 4 pag: 20 ead: pos: 98 da Johann Freiberger jun:
nur einmahl die Interesse Von seinem Capital
Zahlt hat, so hat Verrechner auf den Abtrag des
Capitals anZutringen -

ad tit: 4 pag: 10 pos: 105. Uberreicht Verrechner
eine Hipothecke sprechend auf Jakob Sehners Wittib
Von Thelei über 60 f.

ad tit: 4 pag: pos: 108 Vom Verrechner überreicht
eine Hipothecke Zum Belast der Verwittibte frau
StenZ über 600 f.

ad tit: 4 pag: pos: 110 Uberreichte Verrechner eine
hipotheck sprechend sprechend auf Peter Thome Zimmer-
mann Von hier über 100 f rh.

ad titi 4. pos: 117 Verrechner überreichte bei Rewi-
sion dieser Rechnung eine Hipothecke über 120 f Zum
belast der Nicolas Kilburgers Wittib Von hier

pag: 80 (fehlt)

pag: 81
(37) SitZung Zur FortsetZung der Rewision Zu
St. Wendel den 26ten Ventose X.

Jn beiseyn Vorstehenden

Ad tit: 11 pos: 6. Da diese Gesel Wies dem Henrich
Demuth dem 23 Mertz 1793 a: St. Verlasen worden ist um
den geringen Canon Von 13 f unter der Bedingnis,
daß er sie in guten Stand herstelle, daruber jetz
bei der Commion die Klage geführt wird, daß die-
se Verbesserung nicht geschehen ist, so beschlißt
Commio, daß Zwei Mitglieder Von der Common
Anton Ruffetti und Johann Wassenich mit Zu-
Ziehung des Hospitals Verrechner und des Henrich
Demuth die Wiese besichtigen sollen, um das nö-
tige Zu besorgen, und wenn derselbe die Versprochene
Verbesserung nicht fürnehmen würde, demselben
Zu bedeuten wäre, daß der Canon aufhören solle,
und die Wiese abgeben müße -

Da Commio sich abermahl heut Von ein Uhr
bis siebenmit ablesung und Untersuchung der
Ausgab titeln, und der hierZu gehörigen
Quittungen beschäftiget hat, so wurde ge-
schlossen Tag Monat und Jahr wie oben

W.J. Castello Pres. A Ruffetti Anton Kirsch
        
Henrich Hallauer
         J. Wassenich Sctre

pag: 82
(38) Sitzung Vom 21 floreal X J.
Jn beisein der burg: Costello President. Henrich Hallauer.
Anton Kirsch, Anton Ruffety und Johann Wassnich Sectre

1) Jn der Zusammenkunft der Comission schon im Monath Ventos wart
der hiesigen bürgern M(a)d(moi)selle (???) Stenzsch zu gesichert daß Sie
gegen Hypoteck geliehen erhalten solle welches zur Nachricht
und Maasnahme hier eingetragen wird.

2) Seit mehrere Guldner Vom Hospital welche anstehe theils um
nachlas, theil um ausstand

Resltum
Da Comssio glaubt daß 1mo Sie nicht zum Verschenken gesezt sey
sondern allein zum Verwalten, so ist auf schenken und nachlassen
bei ihr kein anspruch zu machen

2do
Was nun ausstand betrift, so glaubt Comssio das der zweck des
Hospitals Von dem Einnehmer mit seinen Pflichten stets vor Augen
gehalten werde. Mischet sich allso in bestimmte einzelne begehren
der Guldner gar nicht ein, sondern überlassen das dem récéveur
des Hospitals den das Gesez bestimmt hat, die ausstände ein
zu treiben mit dem austrücklichen Zusaz daß er einem dahin
Sorge trage daß er sich jeder zeit legitimirenk önne so wohl bei
der Commission als auch bei jedem andern Vorgesezten. Daß er dahin
sorg. Daß das Hospital nicht gefahr laufe mehr als zu Verliehren
als es Verlohren.

etio
Da auch Hospitals Einnehmer bürg: Steininger über Verschiedene Hypotecken
geklagt hat als wenn Sie nicht länger stehen bleiben könnten, wenn

Restum
Hospitals Einnehmer Steininger hat seinem Amt und Pflichten gemäß das
Hospitala fu alle gesezliche weege zu führen dahin zu sorgen daß
Von den gefährlichen Hypotecken keine dem Hospital schaden bringe

pag: 83
4to
bürger Winsweiler Geometre stehet an um die zahlung der Von
Ihm gefertigte Beschreibung aller Hospitals Güther, nach dem Sie
im Verflossenen Jahr begangen, bestimmet und abgemessen worden sind
mit zwei Louis d'or.

Rstm
Solle aus zahlt werden.

Also beschlossen St: Wendel Tag Monath und Jahr wie oben.

W.J. Bastello  A. Ruffetty    Anton Kirsch
         Henrich Hallauer
         J. Wassenich

(39) SitZung Zu St. Wendel den 28 Floreal X
Jn beiseyn der bürger Castello President, Henrich
Hallauer, Anton Kirsch, Anton Ruffetti, und Johannes
Wassenich beisitZer, und Sekretar.

Wurden heut Nachmittag die Einnahme der
Interesse Von Capitalien Zu Gulden und in francs und
Centimes berechenet. St. Wendel wie oben

W.J. Castello  A. Ruffetti
         Henrich Hallauer
         J. Wassenich

(40) SitZung Zu St. (Wendel) den 29 floreal X
Welcher beigewohnt haben die bürger Castello President
Henrich Hallauer, Johann Wassenich, Anton Kirsch
beisitZer und Sekretar

pag: 84

(40) SitZung Zu St. (Wendel) den 29 floreal X
Welcher beigewohnt die bürger Wilhelm Joseph Castello President
Anton Ruffety, Anton Kirsch, und Johann Wassenich Sectre

ward folgendes Commission Verlesen, welches in betreff
der Forderung an den Jacob Egler von Urweiler Von der gesteigerten
Hospitals Rothhecke folgende Beschlüße hat.

17. Juli 1802
Sitzung des Verwaltungsrates. Verlesung eines Commissariums des Unterprefekten:
1. Die Auseinandersetzung zwischen dem Hospital von St. Wendel und der Gemeinde Urweiler wird vorerst nicht weiter betrieben.
2. Bürger Riotte, Friedensrichter zu St. Wendel, wird zum Kommissar in der Angelegenheit der Konten über die laufenden flüssigen Mittel des Hospitals und der Gemeinde (Urweiler) in der Streitsache ernannt. Nach der Buchführung und gegenseitigen Ansprüchen soll gemäß den Aufzeichnungen und einem zu fertigenden Protokoll verfahren werden.)

Da nun das Hospital an und für sich an die Gemeinde Urweiler im wahren
sinn nichts zu fordern hat, sondern allein an den Jacob Egler, die Gemein-
de aber in der größten Noth das Von den Theilhabern von der Hecke zusam-
mengeschlossene Geld zu ihrer Northdurft Verwendet hat. so könnte Hos-
pitals Commission hier sich der ganzen Sache leicht entschlagen, bis
dahin daß die Gemeinde Urweiler ihre Rechnungen förmlich gestellt hätte
und dieselbe gehörig untersucht wäre und reatificiert.

pag: 85
Jedoch anbetracht daß es jedem Von allen seithen bekannt ist, daß
die lasten des Kriegs groß wahren, und durch die einhaltung des
strengen weges der Gemeinde noch neuer Kösten gemacht würden
so will Hospitals Commission bei den Bürg: general Préfect an-
suchen.
1) um die authorisaation mit der gemeinde urweiler einen Vergleich in zu
gehen und zu gleich 2do die zur ratification Vorglegen die heute
geschehene Verabredung daß das Hospitals eine Forderung Vom Jacob
Egler als Beitrag zu den Kriegs=Kösten will schwinden lassen
hingegen daß die Gemeinde Urweiler Von allen fernern forderungen
zu den Kriegslasten ein für allemal abstehe, in welche bedingnis
die beiden Deputierten Jacob Marx gemeinds Vorsteher und
Johann Friedrich dann Anton Ruffety als Maier einwilligten.

Also beschlossen Verabredet und unterschrieben Jahr Tag und
Monat wie oben       Jacob Marx
A. Ruffetty Maire Johannes Friedrich
W.J. Castello  Anton Kirsch
         J. Wassenich Scter.

(41) Sitzung zu St. Wendel d 17ten Brumaire XI
Welcher beigewohnt die bürger Wilhelm Joseph Castello
Président Henrich Hallauer, Anton Kirsch, Anton Ruffety
und Johann Wassenich Sectre.

Wart Verlesen der Brief des bürger Sous Préfecten von
Saarbrücken folgenden inhalts vom 11ten Brumaire XI (09.11.1803):

Anfrage, ob es Stifter von Belegbetten im Hospital gibt. Bitte um Mitteilung der Namen.)

pag 86:
Rstum
Es wäre dem bürger Sous préfect so gleich zu berichten, daß
wir von keinem besondern Stifter von Betten im hiesigen
Hospital wüßten, das aber in dem hiesigen Hospitals-
gebäude sechs Betten wären, die von dem Hospital unter-
halten werden und worinnen würklich sich alte und kranke
aufhalten und liegen, welche für beständig im Hospital
wohnen und die Bette gebrauchen.

Also

Wärt Verlesen die Vorstellung Von Seithen des Hospitals
Einnehmer vom 12ten Vendemiaire XI worin diese die Comssio
anzeigt daß die Decken auf den sechs Hospitals betten
so schlecht seien daß die kranken und armen darin Vor
die Kälte nicht mehr geschützt seyen.

2do daß eine ofen nicht mehr brauchbar seye auch
nicht wohl zu repariern.

Rstum
Da nach genommener einsicht die Sache sich so befunden hat
so soll mit obiger vorstellung zu gleich umgestanden werden
um die Autoriation sechs Neue decken kaufen zu können
und einen Neuen ofen. Also geschehen St: Wendel
Jahr Tag und Monath wie oben.

W.J. Castello President   Heinrich Hallauer
         Johann Wassenich Sctre

pag: 87

() 42 Sitzung St: Wendel vom 24ten Brumaire XI
Welcher beigewohnt die Bürger Wilhelm Joseph Castello
präsidente Henrich Hallauer und Johann Wassenich Sctre.

Ward Verlesen und eingetragen die beantwortung auf das erlassene schreiben
Vom Bürger Sous Prefect 11ten dieses.

Brief der Mitglieder des Verwaltungsrates des Zivilkrankenhauses der Gemeinde St. Wendel an den Unterpräfekten des Arrondissements Saarbrücken.
Mitteilung, dass es weder Stifter von Betten noch Bettstiftungen im Zivilkrankenhaus gibt. Es gibt lediglich 6 Betten, die durch das Stammkapital und die Enkünfte des Hospitals unterhalten werden.  Momentan sind diese von Kranken und Greisen belegt. Nach dem Bericht des Hospitaleinnehmers  ist keine der Decken geeignet die Kranken und Alten vor Kälte zu schützen. Der Ofen ist zerbrochen.
Bitte um Erlaubnis 6 Decken und einen Ofen zum Nutzen der Kranken und Alten kaufen zu dürfen.


pag: 88
(43) Sitzung zu St. Wendel vom 30zen frimaire XI
Welcher beigewohnt die burger Wilhelm Joseph Castello Präsident
Henrich Hallauer, Anton Kirsch und Johann Wassenich Sectre

Hospitals Rechner Niklas Steininger zeigt der Commission an,
das er heute von Lebach aus erhalten habe ein Mandat
an den Marire zu Lebach zu bezahlen 50 fr: aus dem hiesigen
Hospitals Fonds zum unterhalt einer Kranken zu Lebach, und
fragt an was er zu thun habe, besonders da kein Centime
in der Casse sey.

Rstum
Hospitals Einnehmer hätt einen kargen Etat der wahren laage
Vom Hospitals Casse bestand zu fertigen um seine Aussag
zu beweisen

2do
Dieser Etat soll hernach an den hiesigen Maire abgegeben
werden, um die nöthige Anzeige und Bericht an den Bürger
Préfect zu Saarbrücken zu machen.

-------

Bürger Heinrich Linxweiler stehet an daß ihm erlaubt werde für
sein rückständige zinsen ein Neue Hypothecke zu machen.

Rstum

Jn erwägung daß das Hospital geld braucht und wörtlich keines
hat, zu dem Commissio wegen dem allgemeinen eine solche Maas regel
nicht annehmen kann, und die armen auf die Jährliche Zinsen un recht
haben und Er auch ganz ausgeklagt ist, so kann Commsis der Bitte
kein genügen Leisten. Also beschlossen Tag, Monath, und Jahr
wie oben.

W.J. Castello Pres. Henrich Hallauer
Anton Kirsch
J. Wassenich Sctre

pag: 89-98 (fehlt)

pag: 99
(44) Sitzung zu St: Wendel d 22ten Nivos XI

Welcher beigewohnt die bürger W.J. Castello President
Henrich Hallauer Anton Kirsch und Johann Wassenich Sctre

Förster Thiry steht an um eine erkänntlich keit wegen aufsteht
über die Hospitals Hecken.

Rstum
Werden Ihm 18 Frcns bewilligt als eine erkänntlich keit
jedoch ohne prejudicie.

2do
bürger Linxweiler steht an um aus standt wegen zahlung
seiner rückständigen Jnteresse.

Restum
Wird Ihm Vor ein 3tel seine rückständ noch ein Monath
Ausstand erstattet. Für das andere 5tel bis den
1ten Floreal, und das 3te 3tel bis d 1ten Messidor
l.J. nach Verlauf dieser Zeit terminen soll 2dto
der Hospitals Réceveur die Execution angehen lassen.
und 3tio solle Ihm dieses per Extracte mit getheilt
werden.
Also beschlossen Tag Monath und Jahr wie oben.

W.J. Castello  Henrich Hallauer
         Anton Kirsch
         J. Wassenich Sctre

pag: 100

(8. Aug. 1803)
(45). Sitzung zu St. Wendel vom 20ten Thermidor XI J.
Welcher beigewohnt die bürger Wilhelm Joseph Castello President
Henrich Hallauer, Anton Kirch, Anton Ruffetty und Johann Wassenich Sctre
Ward Verlesen das Schreiben vom bürger Prefect vom 14ten Thermidor XI J.

(Rest in Französisch)

pag: 101
Beantwortung
Der Fragen welche die Central Commission der Hospitäler des
Saardepartements Vom 19ten Pluvios l.J. an die Commission des
bürger Hospitals zu St. Wendel wie auch der jenigen, welche der
bürger Prefect des nemlich Departements Vom 14ten Thermidor an
die nemliche Commission zur Beantwortung gelangen liese.

1) Frage: welches dind die Nahmen der Stiftung
und des Stifters und in welchem Jahr ward
Sie errichtet? bestehet der ursprüngliche
Stiftungs brief noch (im Bejahrungsfall
müßen Sie eine Abschrift daVon einschicken).

Antwort:
Commissio kennt keinen Stifter wie auch keinen
Stiftungs brief, weis eben so wenig das Jahr
in welchem das Hospital errichtet worden
troz allen möglichen untersuchungen die mann
sich in dieser Hinsicht gab, konnte mann bis
hero keine zuVerlässliche auskunft über
eins oder das andere erhalten, können also
auch keinen in dieser Hinsicht geben, nur so-
Viel ist gewis das in dem langwierigen
Kriege unter Louis XIV St. Wendel schröcklich
gelitten und alle hier Vorfündlichen Amts-
und andere Papiere wahrend dem Krieg und
den Réunions Jahren nach Metz transportiret
worden sind, wohin öfters Leüthe von hier um
auskunft ihrer geschäften zu erhalten haben
begeben müßen in welchem Falle sich die ganze
hiesige Gegend noch befindet, woraus sich
also Vermuthen läßt das es mit den Hospitals
Papieren auch so ergangen ist.
Eine Nachricht die Commissio aber nicht Verbürgen
kann, gibt Johann von Oppenheim damals in
St: Wendel wohnhaft als den Stifter an, und
das Jahr 1455 als daß Stiftungs Jahr
an.

pag: 102
2) Welchen Geist und Zweck hat die
Stiftung?

R
so Viel Commissio und in Specie unten zeichneter
President als ehemaligen Comprovisor aus
den ihm bekannt gewordenen Papieren
und Von den ältesten Leuthen herge-
nommene erleutherungen wissig
geworden ist, ist der geist der Stiftung
und ihr zweck für alle durch Zufall
Verarmte Bürger oder Bürgers Kinder
hiesiges Stättgens daraus zu unter-
stützen, ausgenommen sind daVon
Banqueroutiers und jede andere die sich
sechecht aufgeführt und durch ihre
Eigene schuld Verarmt sind.

3) durch welche nachgefolgte Stiftungen
ist der erste Ursprüngliche Fondes
Vermehrt worden?

R
Da das Hospital so Viel als uns be-
kannt ist, nur für hiesige Stadt ge-
stiftet war gemäs vorher gehende
beantwortung, und ehemals die Volcks
zahl dahier sehr gering war, der
Fonds aber ziemlich ansehnlich, und
Mann nur die höchst bedürftigen
aus dem Hospital unterstützte
so wuchs durch gute Haußhaltung
Oeconnomie der fonds immer mehr
und mehr an, und Commissio weiß
Von keiner andern dem Ur fonds
nach gefolgten Zusaz Stiftung.

4) Worin besteht die Schenkung, und
in welchen Gütern die Stiftung?

R
Aus dem Vorgehenden ergibt sich zur
gänze das Commissio so wie auch
die ehemalige noch gegenwärtige

pag: 103
Provisoren die ursprüngliche Schenkung und
Stiftung nicht kennen, auch Von keiner nachfolgen-
den Stiftung etwas wissen, und also aus diesem
schlißen müssen daß die dermalige güter zur
Ursprünglichen schenkung gehören, welche Güter
in jeder rechnung specificiert sich angeführt
finden.

5) Wie Viele einkünften hatte die Stiftung
Vor dem Jahre 1798 so wohl an zinsen
Von Kapitalien als an liegenden Güter?

R
Jm Jahr 1798 waren die einkünfte des
hiesigen Hospitals an zinsen von Kapitalien
= 818 f 26 xr 1 23/ g oder 1763 francs 65 Centimes
Von Gütern 268 f 39 xr oder 579 Francs 2 Centimes
also in allem 1087 f 5 xr 1 2/3 g oder
2342 francs 55 Centimes.

6) Wie Viele hat Sie würklich?

R
An Kapital zinsen 992 f 29 xr oder 2136 francs
27 Centime Von Gütern 409 f 50 xr oder
= 882 francs 76 Centimes also inallem 1392 f
19 x oder 3019 francs 3 Centime.

7) Welche ist die Ursache dieses unter schieds
z. b. Verlust der zehenden, zinsen etc.

R
Aus dem Vorhergehenden ergibt sich daß die
revenüen des Hospitals gestiegen sind, also
Von Ursachen des Verlustes kein rede
hier sein könne.

8) Hat mann nicht unrechtmässig unter
den nahmen beherrchten (???) die Grund-
zinsen mit ein begriffen, und ist es
nicht möglich diese wieder an sich zu
bringen?

R
das hiesige Hospital hat wenig grund zinsen,
und diese werden alle richtig zahlt, bis
auf einen der Jährlich zwei Trierische Albus
zu zahlen hat, den mann aber nächstens
im weg rechtens darzu anhalten wird.

pag: 104
9) Sind unter den ständigen einkünften
keine, die noch nicht zahlt sind, und
was ist die Ursache dieser Zahlungs
stockung?

RUnter den ständigen einkünften sind
keine rukstände als die in Vorher-
gehender Antwort.

10) Sind sonst noch rukstände da, wie
hoch belauffen sich diese, undworin
liegt die quelle derselben?#

R
Laut schlusrechnung des ehemaligen
Hospitals Einnehmers Georg Bicking
Vom 15ten 7ber 1799 bis den 1ten
Jänner 1800 oder vom 28ten Fructidor
7ten bis d 11ten Nivos 8ten Jahrs
War die Summe der rukstände
3102 f 3 1/6 g oder 6884 Francs 48 Centimes
und laut rukstands liste als beilage No 2
zur rechnung vom Verflossenen Jahr.
Die Summe aller rukstände 1752 f
13 x 2 2/3 g oder 3775 francs 85 Centime
Von zinsen der Kapitalien und blumen Zinsen
Von den Versteigten Gütern.
Die Ursache dieser grosen rukstands
Summe fiele zum theil auf den Vorigen
Einnehmer Georg Bicking weil er troz
allen erinnerungen des ehemaligen
Provisoriums keine rechnung ablegen
wollte, theils auch auf die Kriegs zeiten,
zum Theil aber auch entsteht die Summe
der rukstände aus den grundsätzen
und folgen dieser Zeit, theils aber
auch Von der Art der schuldener, unter
diese letzte Klasse rechnen wir Vor-
Züglich die in denrukstands liste
No 2.3.4.5 bezeichnete Sadt und
Amt St: Wendel, Stadt und Hochgericht
und Stadt St: Wendel allein

pag: 105
Wovon schon seit anno 1782 kein Centime Zinsen
zahlt wordenist, und wovon sich die rukstände
allein schon auf 390 f 21 x 1 g oder
840 francs 60 Centimes belauffen, weil von
dieser hzeit ankeine Stadt und Amtsrechnung
mehr gehalten worden ist, was die positiones
1.6.7.15.17.18.19.22.25.27.30.31.37.38.
und 40 betreffende grose rukstände
angehet so sind selbige gänzlich ausge-
klagt, und ihre zahlung theils auf be-
stimmte zeiten gesichert, theils sind
Sie würklich unter der Execution was die
No 10.24.34. und einige kleine andere
betrift, so sind diese schon auszahlt.
(Tintenfleck) pos. 26.35.43. so als
mann (Tintenfleck)lts Sato zu bekom-
men, da (Tintenfleck)issio zwar auf alle
wege d(Tintenfleck) dieser rukstände
zu (Tintenfleck)n konnte doch aber auch
w(Tintenfleck)isein frühe jahr und Sommer
(Tintenfleck)hin wo es am Futter für Viehe
(Tintenfleck) brod für die Menschen allgemein
fehlte mit gröserer strenge nicht zu
Werke gehen, um aus denjenigen die
mit einiger gedult in einem Jahre
zahlen können und noch dabei bestehen
nicht bettler mit ihren Kindern zu
machen, und Commissio hoft das mann
Von Seithen der administration die be-
folgung dieser grundsätzen begnehmigen
werde.

11) Hat die Stiftung passiv schulden,
woher rühren selbe?

R
Das hiesige Hospital hat keine schulden,
als seinem einnehmer blieb es in

pag: 106
der letzten rechnung 374 f 54 x 1 g oder
806 francs 80 Centimes aus den in Vorher-
gehender Antwort gegebenen grundsätzen
schuldig.

12) Welche Mittel hat mann Sie
zu decken?

R
Welche aber bei nächstens eingehenden
rukständen zu Verlässig in der nächsten
Jahres Rechnung abgelegen sein
werden.

13) Für welche Gattung Von unglüklichen
ist die Stiftung bestimmt?

R
(Tintenfleck) (Tintenfleck) unglücklichen
(Tintenfleck) (Tintenfleck)s ge-
(Tintenfleck)
(Tintenfleck) Bauqu(Tintenfleck)
die ein unsittlichen Lebens(wandel) (Tintenfleck)
führen.

14.15.16) Für (Tintenfleck)ern
für welches geschlecht (oder Alte)r?

R
Sind in der Vorhergehenden Antwort
(all)e enthalten.

17) Worin besteht nach der Stiftung
die Nahrung, Kleidung, Schläffung (???)
der Prebandierten?

R
Im Hospitals gebäude wohnen würcklich
neun Personen, welche freie wohnung
darin haben, Commissio will hier
die Art und Weis wie hier die
arme besorgt werden ganz kurz
erklären; die zahl der Armen und
bedürftigen im hiesigen Städtgen
ist zimlich gros, wenn mann diese
Alle mit Nahrung, Kleidung und

pag: 107
schläfung unter halten sollte, so würden die
Révenüen des Hospitals nicht hinreichend sein,
und dazu würden manche andere böse folgen
entstehen, mann ist deswegen schon sehr
lange und wie Commissio glaubt sehr wirklich
dahin übereingekommen daß mann nur
diejenige welche so zu sagen von allen
Familien banden Jsoliert waren, und
sonsten nicht wohl unter kommen konnten,
diesen gab man im Hospital die freie
wohnung, Holzgeld, und wenn es sonst
noch nöthig war Unter stützung an
barem gelde, doch wurden diese sehr mäsig
abgereicht, dadurch zwang man Sie zur
Arbeitsamkeit und jede Art von
Couvenabler Jntustrie; Von diesem nun
musten Sie sich kleiden und nothdürftig beköstigen,
den andern Armen die entweder noch
Freunde, Elltern, oder respective Kinder
hatten, reichte Mann Von zeit zu zeit
nur Nothdürftige Unterstützung um
so die Natürliche Bande der Liebe zu
unterhalten, den Geist der industrie mehr
und mehr zu wecken, und doch den Armen
nicht darben zu lassen; so glaubte mann
den Zweck der Stiftung besser zu entsprechen
und dem Elende der Armuth wiesen abge-
holfen und wir glauben uns schmeichlen zu
dörffen, das auf diese Art hundeste
erhalten wurden, wo auf die andere Art
nicht zehn im Hospital mit Kost

pag: 108
Kleidung und allen andern bedürftnissen
hätten gepflegt werdenkönnen,
die erfahrung hat diese Maasregel
so bestättigt daß wir zu versichtlich
erwarten das ihr fort dauer so be-
stättiget werde.

18) Worin bestehen gegenwärtig die
obigen No 17.

R
Sind wie oben noch erklärt ist,

19) Hat mann gewisse Renten
gegen einzelne eingeführt
welche sich gegen die innere Haus-
ordnung verfehlen, und welche
sind Sie?

R
Wenn sich die im Hospital wohnende
schlecht oder unfriedlich aufführen,
so hat mann Sie aus dem Hospital
entlassen, und ihnen alle Vor-
theile daraus entzogen.

20) Wenn Prebendierte in die Hospitien
aufgenommen werden, müssen Sie
gewisse Hauß geräthschaften mit-
bringen?

R
Aus dem Vorhergehenden ergibt sich schon
da die einrichtung des hiesigen Hospital
Von manchen andern Verschieden seye, und
da die prebendierte alle aus hiesiger
Stadt gebürtig sind und sein müssen
so bringen Sie meistentheils ihre geringe
geräthschaften mit.

pag: 109
21) Bleiben diese nach ihrem Tod der
Stiftung?

R
Welche nach ihrem Tode oder austritte ihren
oder ihren Erben Verbleiben.

22) Wer hatte Vor dem Jahr 1798
das ernennungsrecht für erledigte
Stellen, und wer übt es dermalen
aus?

R
Ehemals und Vor undenklichen zeiten her das
ehemalige Provisorium, welches aus einem
zeitlichen Kurfürstlichen Beamten und
dem hiesigen Pastor bestande, seit
der Existenz aber der Commission
ward es Von dieser ausgeübt.

23) Woher hat dieses recht seinen
ursprung?

R
Von uraltem Herkommen, welches durch
kein anderes Geästz umgeändert worden.

24) Geschiehet die Vergebung einer Stelle
auf lebenslang ode rauf ein bestim-
te Zeit?

R
Jn der regel geschiehet die Vergebung auf
so lange bis ihre umstände sich ändern
oder Sie sich durch schlechte aufführung
Verlustigt machen.

25) Werden Allmosen ausser dem Haus
gereicht, und welcher Klasse Von
Bedürftigen?

R
Die meisten Allmosen werden ausser dem
Haus gereicht und zwar.
1) gewissen Krancken, es gibt nämlich hier
Viele bürger, welche sich und ihre Famile
so lang Sie gesund sind hinlänglich nähren
könne, werden diese aber kranck, ligt

pag: 110
Jhr handwerk etc. Dann müsten Sie
und die ihren darben, diesen reichet
mann allmosen aus dem Hause nach
Verhältnis ihrer lage um Sie nicht
Verschmachten zu lassen.

2) das Schulgeld für die Armen schul-
kinder.
3) Papier, Bücher, kleine Belohungen,
schue, Strümpfe etc. für dieselben.
4) alle Armen kranken der Stadt
die Medizin gratis aus dem
Hospitals fond.
5) Armen Kindern an andern Kleidungs-
stüken, hauptsächlich den grösern
so wohl Knaben als Mägdgen alle
mögliche unterstützung, um die einen
die Handwerkern, und die andern an
Stricken, näher u. Dgl. unter richten zu
lassen, damit Sie wenn Sie grösere
werden dem Hospital nicht länger
zu last fallen, sondenr ihr brod selber
Verdienen können.
6) sehr Vielen andern armen theilß
am Haus Zins. Theils geld für Stein-
kohle, oder für andere tringende
bedürfnisen.

26) Wie hoch beläuft sich der
Monatliche ertrag hier Von?

R
Weil die Armuth leicht zu dringlich
wird, und aus bestimmten Allmosen gerne
sich ein recht herVorzieht, so hat

pag: 111
sich das Provisorium ehemals, so wie die Commissio
bishero auf kein bestimmte Allmosen einge-
lassen, sondern gibt Sie unparteiisch nach
Verhältnis der Noth jedes einzele und den
Zeit Umstände, bei Theurung, Kranckheiten,
oder andere zufällen gröserer anhaltenden
Kälte etc. So das Sie manches Jahr 500 f
ein anderes 600 öfters nach 700 gulden
belaufet, dochhat mann auch aus nöthiger
Vorsicht, wenn das brod wohlfeil, der er-
werb leichter, und keine Kranckheiten
herrschen mehr zu ruk gehalten, um wenn
die entgegen gesezte umstände eintretten
nach Verhaltniß der noth auch unter stützen
zu können, dann auch um so Viel als möglich
ist den Fonds Jährlich um etwas kleines
zu Vermehren,d amit mit anwachs der Bevölck-
erung und folglich auch der Armen nach und
nach im Verhältnis unterstützen können.

27) Wer übt das recht aus diese
Allmosen zu reichen und zu bestimmen?

R
Ehemals das Provisorium und nun die Commission.

28) Wie hoch beläuft sich die anzahl der
bediensteten, aufwärter, Mägde,
Ärtzte?

R
Aufwärter, Mägde, bediente sind keine im
Hospital, der Artzt für die Armen so wohl die
im Hospital wohnen als die nicht darin
wohnen ist Bürger Nicklas Steininger.

29) Wie hoch ist der gehalt eines
Jeden?

R
Der gehalt des Artztes der Armen ist Von der
ehemaligen Regierung auf 30 f oder 64 francs
64 Centimes festgesezt.

pag: 112
30) Welches sind ihre Verrichtungen?

R
Für die oben gemelte 30 f oder 64 francs
64 Centimes muß der Armen Arzt alle
Krancken im Hospital und aussen dem-
selben in der Stadt St. Wendel und dem
ehemaligen Hochgericht besuchen und die
zweckdienlichen Artzneyen verschreiben
und die Chirurgüsche Operationen
an Jhnen Verrichten.

31) hat die Stiftung sonst noch ständige
oder unständige einkünften, als
nemlich Allmosen, opfer etc. und wie
hoch können sich diese Jährlich belaufen?

R
Mann weis Von keinen.

32) hat Sie dergleichen ausgaben,
und wie hoch können diese Jährlich
sich belaufen?

R
Opfer gibt mann keins, und Allmosen
keine andere als wie oben gemeldet sind,

33) Wie Viele Prebentierte kann
das Gebäude nach seinem innen
raum faßen?

R
Mit der oben gemelten anzahle ist aller
innen raum besezt, jedoch mus mann
hier bemerken das das Gebäute schon
über 300 Jahr alt ist, und folglich
nicht eingerichtet ist das es alle izige
Armen fasen könnte, welches auch
nach der hiesigen schon oben gemelten
einrichtung nicht nöthig ist.

pag: 113
34) Wie hoch belauffen isch die tägliche
unter haltungs kösten für einen
Krancken oder gesudnen Prebendierten?

R
da noch der schon oben gemelten einrichtung das
Hospital dahier keinen Krancken oder gesunden
Er mag prebendiert oder nicht prebendiert seyn,
ganz übernimmt, so kann Commissio an diese
Frage kein bestimmte Antwort geben.

35) Wie hoch beläuft sich der Würth
der Möbele des Hauses, nach
abschatzung von sach Verständigen?

R
Sind sehr gering und schlecht, in einigen Öfen,
bettstellen, und bettdecken, welche mann
der abschatzung kaum wörth hält, die
doch noch zum Theil wenn Sie auf dem
flecke stehen bleiben noch lange mitgehen
können, ausgenommen die bettdecken
welche sehr schlecht sind, was wegen mann
auch schon angestanden hat um ermächtig-
ung neue anzu kauffen.

36) Jn welchen zustande befinden
sich das äussere und innere
des gebäudes?

R
Nach einigen im Verflossenen Jahre Vorge-
nommenen reparationen, ist es noch in
einem ganz guten zustande.

37) besitzt die Verwaltungs
Commission die Urkunden und
Papiere der Stiftung, wenn
nicht, wo liegen Sie in Verwahr-
ung?

R
Stiftungs Urkunden und Papiere hat
die Commission nicht wie schon oben ad quest.
primam bemerkt worden, die Hypothecken
aber Vom Hospital und Steigerungs-
Protokolle, Güter buch, nebst mehrern
Vorhergehenden Rechnungen hat die Commission
in Verwahrung.

pag: 114
38) hat die Stiftung unter ihren Gütern
etwelche die ihr mehr zum schaden
als nutzen sind?

R
hat keine solche.

39) Was für mittel hat man
ebenfals diesem Umstand zu
steuern?

R
bedarf keine

40) Welche güter bauet das
Hospital selbst?

R
keine

41) Welche läßt es durch andere
bauen?

R
alle

42) Auf welche Art sind die letzten
Verlassen, z. b. Durch Versteiger-
ung, bestände oder Verlehung, und
wann geschehen diese Verträge?

R
durch öffentliche Versteigerung Vor dem
Notaire, gemäß den bestehenden ge-
setzen: am 7ten Germinal 9 Jahrs
auf die Vier folgende dem meist biethenden
an den meist biethenden gegen stellung
eines bürgen.

43) gibt es unter den prebendierten et-
welche, die dem Häuse durch arbeith
Nutzen bringen, und durch welche
Arbeit?

R
Aus dem Vorhergehenden ergibt sich schon
das die Frage auf das hiesige Haus und
seine einrichtung nicht passe, sondern
was Sie arbeithen für sich selbsten arbeithen.

pag 115

44) können andere durch Arbeith dem
Hauß nützlich gemacht werden, und
auf welche Art?

R
Wie im Vorhergehenden.

45) Auf welche Art wird die Haushalt-
ung in dem Hospital geführt,
ist Sie Verpachtet, einem besond-
ern Oeconnome anVertraut, oder
wird Sie Von der Commission un-
mittelbar Verwaltet?

R
die Antwort erhellet schon aus der ant-
wort ad quaestl. 17

46)Welches ist der foh. - welches
der reine ertrag aller einkünft?

R
der gantze ertrag ist in der Antwort zur
sechsten Frage angegeben.

47) hat das Hospital Güther Ver-
lohren die auf dem rechten rhein-
ufer liegen, und wie hoch ist der
ertrag?

R
Das hiesige Hospital hat nie Güther
auf der rechten rhein seithe gehabt.

48) Wie hoch beläuft sich die grund-
steur des Hospitals für ein Jahr?

R
Laut Quittung beliefe sich der Grund steur
für's 11te Jahr Von St. wendel ad 138 francs
75 Centime Von Urweiler 25 francs 22 Centim
Von dem Wilderungs land daselbst 4 francs 5 Cent.
also in allem 168 Francs 2 Centim nebst remis.

pag 116
49) Wie hoch belaufen sich Jährlich die
Kösten welche Nothwendig sind zur unter
haltung und reparation der
zum Hospital gehörigen gebäulich-
keiten und güther?

R
Commissio kann darauf keine bestimmte
Antwort geben, weilen es eine Jahr
mehr einige weniger, einige gar
nichts thut?

50) Wie hoch belaufen sich die Kösten des
Bureaux?

R
die Commissio hat bis hierher die Vielen
und schweren Arbeithen gratis gethan,
nur für die revision der Jährlichen
Rechnungen hat sie sich nach Verhält-
nis der zeit die Sie darauf Verwenden
muste, ein sehr geringe entschädigung
zahlen lassen, wie die rechnungen
ausweisen, dann für Holz, licht,
Papier, Tinte, und zimmer etc.
wo Sie ihre Sitzungen hielt, das
Jahr 24 francs, nub aber für bei nahe
zwei Jahr wo die Sitzungen nicht zu
oft waren auch nur 24 francs. Der
Einnehmer des Hospitals ziehet ein greis
sehr mäsigen gehalt aad 52 f oder
112 francs 4 Centmen.

51) Fallen dem Hospital noch ausser den
fündelings kinder, noch andere kinder von
armen Familien zu last?

R
keine die es ganz erhatlen und ernähren
mus, doch manche ander,w ie oben ad quaest.
25 beantwortet worden, zum Theil mit merk-
lichen unterstützungen, ob aber in zukunft
solche ihm nicht zu last fallen werden,
läßt sich nicht bestimmen.

pag: 117
Die Commission des Bürger Hospitals zu St. Wendel an den
Prefecten des Saardepartements.

Bürger Prefect.

Die Commission des Bürger Hospitals eilet Ihrer aufforderung
Vom 14ten Thermidor l.J. Vollkommenes gnüge zu leisten, indem
Sie hier die beantwortung der Fragen so wohl Von der Central
Commission als auch der jenigen so ihrem Verehrlichen schreiben Vom
14ten Thermidor beigefügt war zugleich übersendet,

Wir bitten uns dieses mal unsere saumseelig keit nach zu sehen
indem Wir uns hinführo so was nicht mehr werden zu schulden
kommen lassen.

Die Wir mit dem Vollkommensten Respect sind.
Bürger Prefect
         Ihr
St. Wendel Tag Monath und gehorsamste mitglieder der
Jahr wie oben Commission

W.J. Castello  Anton Kirsch
         Henrich Hallauer
         A. Ruffetty
         J. Wassenich Sctre

pag: 118
(46) Sitzung zu St: Wendel Vom 29ten Thermidor XI. Jahrs
Welcher beigewohnt die Bürger Wilhelm Joseph Castello, Pres.
Henrich Hallauer, Anton Kirsch, Anton Ruffety und
Johann Wassenich Sctre

Ward Vorgelegt das schreiben des Bürger Prefects des
hiesigen Departements an den B: President des Bürger hospitals
zu St. Wendel Vom 16ten l. Monaths worin er beschließ(t)

Art 1m
(Rest in Französisch)

pag: 119
Jn gemäsheit des Vorhergehenden Beschlußes ward resolvirt daß
der President der hiesigen Hospitals Commission Castello Pastor
zu St. Wendel nach Trier sich Verfügen solle.

2do. Daß Er mit sich nehmen soll die letzte Rechnung Vom ehemaligen
Hospitals Einnehmer Bürg. Siglohr dann die andere alle Von
dem ehemaligen Einnehmer bürg. Bickling, dann die Von dem
Jetzigen einnehmer Von jedem Jahre eine, Endlich die Proto-
kollen Von der Commission bishirher.

3to. Solle Jhm auf kösten des Hospitals eine Fuhr ausge-
macht werden. Damit Er morgen ganz frühe Von hier mit
den nöthigen Papieren abfahren könne.

4to. Sollen Jhme aus der Hospitals Casse 3 Louis d#or
zu bestreittung der Reise kösten abgereicht werden.
jedoch wenn der auf enthalt länger dauern sollte. solle
Khme daß nöthige nachgeschossen werden.

Also beschlossen St. Wendel Tag Monat und Jahr wie oben.

W.J. Castello  A. Ruffetty
         Henrich Hallauer
         Anton Kirsch
         J. Wassenich Sctre

Endes unterschriebenen macht sich kraft dieses anheischig den
rückstand, den ich, weil der precepteur zangerle mehr quittung austellte
als das Hospital schuldig war, in der Rechnung zu last des Hospitals
angeschrieben habe, in einigen Monathen zu zahlen, wie viel der
Betrag davon ist, werden die quittungen belehren.
St. Wendel den 29ten Thermidor 11 Jahrs   A. Bicking

pag: 120
(47) Sitzung der Hospitals Commission zu St. Wendel den 3ten Vendemiaire
Jahr 12 welcher beigewohnt haben: Bürger Castello president, Anton
Ruffetti; Anton Kirshc mitglieder; Johann Wassenich Secretaire

1o) President Castello trug vor, daß ihr gestern der Hoch-
würdigste Herr Bischof bei seinem Abschiede eine
doööepte Louis d'or für die Armen dahier übergeben
habe.

Er fügt also an, was damit zu machen sei? Ob und
wie sie zuvertheilen sei.

R
Jn Erwägung, daß hiesige Stadt alle Jhre
Einwohner sich überflüssig belohnt finden durch die Zu-
friedenheit, welche Rmus so rührend gegen den Vorstand
und jeden Einzhelnen bewiesen hat; zweitens durch
die Ehre, welche sie darin findet, ihren geistlichen Ober-
hirten in ihren Mauern mehre Tage hindurch zur allge-
meinen Erbauung gesehen zu haben; wie nicht weniger
dadruch, daß Er bei seinem Alter die Mühe über sich
nahm, selbst hierher zu kommen, und ihre Kinder zu
firmen, um dieser die Mühe und die Kösten zu sparen, zu
ihr nach seinem Sitze zu gehen, endlich tief gerühret
durch sein liebevolles ganz höfliches betragen gegen
alle ins gesammt, und Jeden einzelnen ins besonder:
So beschließt Commissio mit Zustimmung des Vorstandes
um der liebvollen Abfehl (???) des hochwürdigsten H(errn) bischoffs
zu entsprechen, und sein Gegenwart den hiesigen Armen
im nieverfr__lichen Gedenken zu erhalten:
1o) Sollen zwei und zwanzig braven Hausarmen jedem
ein Gulden Rheinisch - oder 2 Francs 15 Cmes heute ver-
abrichet werden mit dem bedeuten, in ihrem Gebeth unsers
Oberhirten zugedenck zu sein.
2o) auf seinen Namenstag 12 brumaire wiederum 22 jedem
eben so viel zum nähmlichen Endzwecke zu verabreichen

pag: 121
dann aber
3o) die doppelte Louis d'or _dmo wiederum zurückzuschicken
mit der Bitte: dieselbige doch wiederum anzunehmen, und
es nicht als Stolz nicht als Geringschätzung anzusehen, sondern
vielmehr als ein Zeichen ihrer innigsten Hochachtung wieder-
anzunehmen und ihnen diese delicatesse nicht zu verargen,
sondern fest überzeugt zu sein, daß alles was weltliche und geistliche
hier thaten und noch thun, nur aus dem innigsten gefühl von Ver-
ehrung erstanden, die Rdm__ so ganz Verdient, und jedes Jhme
so gern Zahlet.

4o) Damit aber auch der Armen und dem Hospital hierdurch nichts entzogen
werden. so machen sich die Mitglieder anheischig soviel von dem
was sie mit Recht vom Hospital ziehen könnten, fahren zu lassen,
als das aus macht.

5o) Extractus hijus soll dem Hochw. vicario-generali Cordel
zu geschickt werden, mit der Bitte, bei Rdmo es mitzun__hen,
daß das Betragen der Commission und der andern ihm im gehörige
Lichte dargestellt, und nicht verärgert werden.

2do
Bürger Jacob Tholey der Aeltere lag während dem ganzen
Frühjahr krank; ist nun zwar wieder auf, doch Er, deß er
entkräftet ist, und nichts verdienen kann; nun liegt seine Frau
Eva den ganzen Sommer herr darnieder, bei vielen Kindern haben
sie keine, woher sie leben können. Pastor frügt bei allem diesem
an, wie diese allezeit brav gewesene Familie zu unterstützen sei.

R
Dieser Familie sollen aus dem Hospitals Fond 66 Gulden
oder: hundert zwei und vierzig Francs zwei und zwanzig Cmes
auf folgende Art zu gute gegeben werden: daß ihm sechs
gulden, oder 12 Francs 93 Cms in baarem Geld verabreichet werden
sollen zu seiner Unterstützung; das übrige aber an seinen
beim Hospital stehenden Rückständen zu gut geschrieben werden soll.
aus der doppelten Hinsicht 1o) um ihn zu beruhigen, und dadurch ihre
gesundheit aufzuhelfen 2o) weil Hospital doch seine Rückstände auf
keine Weise erhalten könnte, es müßte dann der Familie was
versteigern, und sie mit allen Kindern ins Hospital aufnehmen.
Also beschlossen zu St. Wendel den Tag und Jahr wie oben.
W.J. Castello A. Ruffetty
         Anton Kirsch

pag: 122
(48) Sitzung Vom 1ten Brumaire XII J. welcher beigewohnt
die bürger W.J. Castello, Anton Kirsch, Henrich Hallauer etc.

President der Hospitals Commio legt Vor das Schreiben des bürgers
Prefect Von Trier Vom 22ten Vendemiaire l.J. wordurch er
die Commio auffordert so geschwind als möglich zu berichten.
Welchen Verlust das hiesige Hospital durch die Vereinigung mit
deren kirch erlitten habe.

Tstum
Wäre auf der Stelle dem Ober Präfecten die uns und Jhm gewiss an-
genehme Nachricht zu ertheilen daß das hiesige Hospital in dieser
Hinsicht keinen Verlust erlitten habe. welches auch so gleich geschieht
Also beschlossen St: Wendel Tag Monath und Jahr wie oben.
W.J. Castello President       Anton Kirsch
         Henrich Hallauer

(49) Sitzung Vom 11ten Brumaire XII Jahr Welcher beigewohnt die bürger
W.Joseph Castello President Henrich Hallauer Anton Kirsch etc.

Wurde Vorgetragen das bürger Henrich Linxweiler Von hier, nochmalen an-
gestanden wegen seiner Von mehreren Jahren herrührende rückständen
Zinsen.

Rstum
Commissio bestehet bei ihrem ehemals gefasten Schluß, um so mehr da
der bürge Linxweiler nun schon mehr als zwei Jahre mit Vielen worten
und Lerem Versprechen die Comsion hierum führt, und nicht einmal
die Jährlich laufende Jnteressen zahlt. Hospitals Einnehmer hat
des wegen seine schuldig keit zu Thun.

pag: 123
2do. Johann Freiberger Junior Tabackspinner Von St. Wendel steht an um die nachlassung
der Von langen Jahren her rukständigen zinsen. weil Er ein
Un eheliches kind seiner Mutter schwester erzogen habe, und
sonst Viel unglük erlitten habe.

Rstum
Commissio will wegen seiner Armuth ihm sechszehn gulden als ein Allmende
für sich und seine Kinder angedeihen lassen. jedoch das übrige
solle er nach und nach bezahlen.

3tio. Henrich Reiffer Nagelschmit dahier mit Vier klein und unerzogen-
nen Kindern, welche lange kranck waren und öfters ohne
brod ist bei dem Hospital noch Von den langen Kriegs Jahren
zinsen rukständig, stehtet an um eine unter stützung oder
nachlaß.

Rstum
Da obige umstände während und durch richt lichen zwang auch
nichts zu erhalten wäre als eine Saisie de ____ carmu (????)
so will Hospitals Commio ihm als eine allmos ihm zwanzig fünf
gulden an seinem rukständigen zinsen abgehen lasen jedoch
mit dem beding das er die übrigen rukständen nach und
nach aber ohn fehlbar abtrage. und wenn er im nächsten
Jahre nicht das fünftel seiner rukstände abgetragen
hätte ihm als dann die Hypotheck aufgekündigt werden solle.

4to die wittib des Verstorbenen Niklas Thul welche mit ihren zwei kindern
im Hospital wohnet, stehet an damit ihr groser sohn zu einem hand-
werck besonders Wollenweber kömmen möge, zu gleich aber auch
um die Nothwendige Kleidungsstüke aus dem Hospital welche
Er sehr bedürftig besonders Hembden welche ihm ganz fehlten.

Rstm
Commissio ist gemäs ihren grund sätzen mit den absichten des
Hospitals ganz willig dem begehren in doppelter Hinsicht zu willfahren
so bald Comsio sichere aussicht hat, daß der Junge auch das Hand-
werck ordentlich lernen werde. und um dieses zu erhalten.

pag: 124
Soll 1mo Von Hospitals wegen dem Sohn der wtb Thul zwei Neue hemden
jetzt gleich gemacht werden, jedoch mit dem austrüklichen Vorbehalt daß
Sie nicht sein eigethum sein sollen, und der gebrauch derselben ihm nur so
lange gestattet sein sollen als er beim handwerck bleibt und sich ordent-
lich aufführet.

2do. Wenn Er nach hiesigem handwercks brauch die erste 14 Probe tagen
bei dem bürger Joseph Rittersdorf Sen: wollenweber mstr dahir
wird zugebracht haben, und nach Verlauf dieselben ein ordentlicher
Contract wegen den lehrJahren wurde gemacht sein, so sollen
ihm noch Vier Hembden vom Hospital unter der nemlichen
Bedingnis gemacht werden, und auf die nemliche art gegeben
werden.

3to der Vertrag wegen den lehr Zahen solle in gehöriger form
schriftlich gemacht werden, damit er nicht nach willkür fortlaufen
könne und dem Meister mitten in der lehr Jahren trotzen.

4to sollen ihm wenn Er eine zeitlang in der lehr sich ordentlich
aufgeführt die Nothwendige Kleidungs stüke aus dem Hospital
gereicht werden.

5do und damti auch die Mutter ihren Sohn nicht nach so mancher
mutter Art Verhetschlen könne, so wird der Mutter zu gleich
hiermit eingebunden ihren Sohn in nicths gegen den Meister zu unter-
stützen Vielweniger abzuspannen unter dem austrüklichen
bedingnis das in dem Falle wo Sie isch so was zu schulden
kommen lies, Sie selbsten ihres Platzes und der unter stützung
aus dem Hospital Verlustigt sein solle. Hingegen
6to wird der meister wo Er zu kommen solle Von Seithen
der Comsion bestens gebetten ihn as handwerck ehrlich zu
Lehren und christlich mit zu erziehen, mit allem ___st
Würde= und nachdruk dahin zu erziehen, damit er einstens
guter Mensch, Bürger und Christ werde.

pag: 125
5do
Hospitals Verrechner zeigte an das in dem Zimmer wo die Katharina
Schmit im Hospital wohne kein Ofen seye.

Rstum
Solle ein gemeinen Kochofen auf Kösten des Hospitals angeschaft
und gehörig eingesezt werden.

6do
Dem alten Jacob Tholai zur unter stützung seiner kranken frau
werden noch malen Vier gulden
Und der armen Frau des auf dem Todt liegenden an
der Wassersucht kranken Johann Malter ein gulden 30 x

7em
Für Zimmer, holz, licht etc. Der Comsion wie bis her alle zeit
Eilf gulden

Allso beschlossen St. Wendel Tag Monath und Jahr wie oben

W.J. Castello  Anton Kirsch
         Henrich Hallauer

(49) Sitzung zu St. Wendel d 2ten Frimaire XII Jahrs
Welcher beigewohnt die bürger W.J. Castello President
Henrich Hallauer, Anton Kirsch, Johann Wassenich und Anton
Ruffety.

Anton Marck und Niklas Schubmehl von Altzfasen
stehen an, daß im betreff der schuldforderung Von
Hans Adam Finckler Von daselbst zu deren
Zahlung Sie sich unterm 12ten Germinal XII Jahres
anheischig gemacht hatten für den Verflossenen Brumaire
zu bezahlen. Ihnen noch ein Jahr ausstand zugeben
wo Sie sich zu gleich anheischig machen die Interesse bis dahin
Vom ganzen zu zahlen.

pag: 126
Rstum
Da es bekannt ist, daß die beide schuldner hinreichend gesessen
sind und nur durch die unordnung des Hans adam Fincklers Ver-
sezt worden sind, daß Sie die zahlung nur um gröseres Übel
zu Verhüten über nehmen musten und das Hospital noch zum
größte Theil seine rükständigen Interesse gefährtet worden
wäre wenn Sie dieses nicht gethan hätte und Sie sich auch in einem
Act auf Stempel Papiere unter heutigem Tag sich als Bürgen und
zahler des ganzen nebst Interessen darstellten. Also das Hospital
in sich gewinnt, so wird der ausstand auf ein Jahr gestattet.

Also geschlossen Tag Monath und Jahr wie Vorn oben
W.J. Castello  A. Ruffetti
         Henrich Hallauer
         Anton Kirsch
         J. Wassenich Sctre

(50) Sitzung St. Wendel d 8ten Pluvios XII oder 30ten Xber 1803
Welcher beigewohnt die Bürter W.J. Castello President
Henrich Hallauer, Anton Ruffetty und Anton Kirsch
Jn betreff den beiselischen Hypotheck von Altzfasen

Hospitals Einnehmer Steininger zeigte bei Commission an,
daß er zur Abhülfe der unordnung welche in betreff der beiselische
Hypotheck bis hier her geherschet hat den 30ten floreal Verflossenen
Jahres oder den 20ten Mai 1803 a. St. Die besitzer der in der
Hypothecke dem Hospital Verpfändeten Stüker zusammen beruffen
um sich mit Ihnen zu arrangiren damit das Hospital zu seiner
Zahlung gelangen könne. Die besitzer dieser Stüker Johannes
Huschard, Jakob Koob, Johann Paul, Niklas rieffer, Michael Kremer,
Johann Demuth junior. Erscheinen bei dem Hospitals Einnehmer

pag: 127
und nach dem Ihnen die Stüker aus der Hypothecke Vorgelesen wurden
Erklärte sich jeder als Bsitzer der im Vergleichs Zettel benannten
Stüker, und hinter legte oder zahlten Gelder Von diesen
oben genannten besitzern zahlten in dem damals bestimmten
termin das Ihnen Verhältnismässig zu fallende Antheil an
der Haupt Summe und rukständigen Zinsen. Ad 157 f 7 xr
WoVon Kapital 72 f die rukständige Interesse bis
nächsten Martini 66 f. Borderaux und Jnscriptionsgebühren
1 f 46 xr. an Kösten 17 f 21 xr also zusammen 157 f 7 xr
Wovon Niklas Marschall Von St: Wendel als Erb des ehemaligen
Hospitals Verwalter zum Theil abgelegten Capital und Verhältnis-
mäsigen Jnteresse Jm ganzen zahlt hat für sein antheil
die Summe ad 54 f 4 x       54 f    4 xr
Jakob Koob und Consorten 11 f 52 x        11      52
Stopfel Gregorius     2        32
die Pauls wtb von Breiten    6        48
Johann demuth        8        48
Niklas Rieffer 3        24
Johann Huschard      3        24
also in Summa aufsgangs   90      52

Wo also Vermög dieser rechnung noch ans Hospital zu zahlen
sind mit Kösten 66 f 15 x woVon aber die oben benannten
Kösten an die zu bezahlen sind welche selbe Vorgelegt haben.
zu dem rukstand haben noch noach Verhältnis zu bezahlen
Nicklas Rieffer ad Von Altzfasen    28      3
1. Dann Michael Kremer von Breiten im Nahmen
2. Peter Müller und mit Consorten  8        48
3. Von den andern Stüker aus der Hypotheck wo die
besitzer noch zur zeit unbekannt sind       28      3
                                                                 J         64      54
4. Dannoch Von Johannes Born von Altzfasen     1        21
Summa         66      15

pag: 128
Von den rukständigen erklärte sich Michael Kremer das er das ihm
zu fallende Antheil zahlen wolle. Da aber an dem benannten
Stük noch andere theil hätten nemlich die Erben Von Michael
Trost von Breiten und Wendel Schmidt Von Altzfassen mit
Theil haben, so ersucht Er die Commission diese auch nach Verhält-
nis zur zahlung nach Verhältnis ihres Antheils anzu halten
Niklas Rieffer Von altzfasen erklärt sich endlich nach langen
waigerungen, das er auch seina ntheil nach Verhältnis zahlen wolle.
bis nächst künftige Eilften pluvios nebst den Verfallenen zinsen
bis auf den zahlungs tag. welches anerbiethen die Comssion angenommen hat.

Rstum
Da das Hospital durch diesen Vergleiche eine unordnung zum theil weniger
in seinen Einkünften erhält so ist Comisio mit dem ganzen sehr zu
frieden, ertheilt aber hiermit dem Hospitals Einnehmer die
weisung
1mo die Consorten Vom Michael krmer wegen dem questions stüke
in der kürzesten zeit frist einzu beruffen und mit diese rdas nöthige
mit diesen zu unter handlen u. Die Sache zum erwünschten ende
zu bringen.
2do. Die noch unbekannte besitzer der in der Hypothecke benannte
Stüker ausfündig zu machen und zu diesem Ende Sie durch
den geometre aus dem Laagerbuch ausziehen zu lassen.
und Sie auch zur Verhältnismäsigen zahlung anzuhalten.
3tio und nach geschehener gänzlicher tilgung die Hospitals schuld
den besitzern der Verhypoticirten güthere die beiselische
Hypothecke zu übergeben, mit einem gehörigen scheine daß
das Hospital durch Sie befriedigt worden seye, woes
Ihnen hernach üben lassen wird bei dem hypothecken
Conservateur Sie gehörig ausstreichen zu lassen und ihre
recht zu sichern wo Sie es zu finden glauben.

pag: 129
dann 4to soll dieses Protokoll Von den gegenwärtigen mitunter
zeichnet werden. allso beschlossen, verglichen, resolviert
St. Wendel Tag Monath und Jahr wie oben.
nicklas riefer Michel kremer Nicolas Marschall zeug
Johann Demuth A. Ruffetty Henrich Hallauer
W.J. Castello 
Anton Kirsch

(51) Sitzung Vom 7ten Ventose xii J. oder 27ten Hornung 1804
Welcher beigewohnt die bürger W. Joseph Castello President
Henrich Hallauer anton Kirsch, Anton Ruffety und Johann Wassenich Sectr

Wollenmstr Joseph Rittersdorf übergibt die Specification der für den
Lehr Jungen der Wtb Thul ihr Sohn, auf hospitals kösten ange-
schafte Kleidungs stüken. ad 11f 22 xr oder 24 francs 48 Centimes

Rstum
Wird dem Hospitals Einnehmer zur auszahlung angewiesen

2do werden für den Sohn des Johannes Demuth Senior, welcher beim
Wollen weber Mstr Auer dahier in der lehre ist, die nemliche Pflichten
und begünstigungen für den Meister und den Lehrjungen wie solche
in der Sitzung vom 11ten Brumaire xij J. pag: 124. gestattet und
festgesezt woenach sich Hospitals Einnehmer in betref dieses kindes
zu richten hat.
wo zu gleich Hospitals Einnehmer dem Vater zu bedeüten hat, daß im
falle Er seinen Sohn gegen den Meister unter stützt oder binnen den
bedungenen Lehr Jahren austrits anlas doer rükzugäb. Ihm
alle unterstützung aus dem Hospital für immer Versagt werden
solle.

pag: 130
5tio dem Vater wie dem Lehr Jungen zu bedeuten! daß die Kleidungs stüke so ihm
aus dem Hospital angeschafft werden, niemal sein Eigenthum seyen, sondern
Jhm nur der gebrauch daVon über lassen sey bis dahin das er seine lehr Jahre
ordentlich geendiget hat!

Bemerkungen
und apostillen zur Hospitals rechnung Vom 11ten Nivos xi J. bis
den 11 Plivos xii Jahres oder Vom 1ten Jänner 1803 bis tahin 1804

1) da durch den Regierungs schlus vom 19ten Vendemiaire xii Jahres
Jn betref der Verfolgungen welche die Einnehmer der Gemeinde und Hospitäler
für den empfang und die erhebung der einkünften dieser einrichtungen zu
betreiben haben, Verantwortlich erklärt sind. für alle Verlust der
durch nachläsigkeit etc. Dem Hospitälern entstehen könnte.
So wird Hospitals Einnehmer B. Steininger an dieses Gesätz erinneret
und auf seine daher entspringende Pflicht aufmerksam gemacht, daß er
bei denjenigen Hospitals schuldnern, welche entweder ihre zinsen nicht zahlen
oder deren Hypotecken gebrechlich sind oder wo immer dem Hospital ein
schaden erwachsen könnte diejenige weege ein zu schlagen und die mittel
an zu wenden, damit der schaden für's Hospital und für Ihn selbsten Ver-
hütet worden in Specié à.

a) was den schuldnern Matheis Bouré Von St. Wendel betrift
da er noch Von mehreren Jahren die Interesse Von seiner Hypotecke
pag: 20 No 24 rükständig ist, dahier zu sorgen, das die rükstände
eingehen. Das nemliche zu besorgen in betref folgender,
B. Jn betref des Johann Freiberger Jnunior Von St. Wendel pag: 29 No 38
C) Jn betref des Henrich Kiefer pag: 34 No: 136
D) Niklas Horras wtb Von baltersweiler pag: 27 No: 80
E. Jn betref des Jacob Tholai pag: 32. No: 120.

pag: 131
F. Jn betref des Henrich Ducro pag: 36 No: 152
g. Michael Kirch Von Thelei pag: 33 No. 127
h. Peter Schaad modo Johann Schaad von Gehweiler pag: 25. No 60.
j. Johann Schaad Von Gehweiler pag: 26. No: 68.
K. Johann Schad Von Gehweiler pag: 27. No: 77
l. Dann Franz Schwaan Von Gehweiler pag: 33 No 124
M. Wendel Altzfaser Von St. Wendel pag: 18 No. 9
N: Franz Schupmehl Von Breiten pag: 30 No 104

2do: dar Peter Schaad von Gehweiler Todt ist, pag: 25 No: 60.
Eben so Henrich Demuth Br: Von St. Wendel pag: 21. No: 30.
Matheis Werle pag: 34.
No: 137. eben auch todt sind.
so hätte er zu sorgen daß die Hypotecken auf die jetzige schuldner
gestellt werden, um so mehr tritt dieses ein bei dem Peter Schaad
weil diese schuld auf den Johann Schaad gefallen ist, welcher nebst
dieser noch zwei Hypotecken hat, und übrigenw ein schlechter zahler
ist. wo also bei dem mit aller strenge fortzu fahren ist.
und die an geerbte ganz auf zu kündigen ist.

ad tit: 6 pag: 41. hat Verrechner in zu kunft die angränzer welc es
jetzt sind und die Lage der jenigen güther welche grund zins schuldig
sind nach dem Neuen Lagerbuch und No: hin führo zu bestimmen.

3tio: titulos 7. 8. 9. 11. wird dem Verrechner hiermit die weisung gegeben
daß hin führo Von den auf blumen zins Versteigerten güthern keine rük-
ständ in der rechnung eingebracht werden sollen. weil ihm keine mehr
angenommen werden. als in dem falle wo der sonst brave schuldner ein
besonders unglük gehabt hätte. oder im wege rechtens ihm ausstand
gegeben worden wäre, in Specie da Johann Schmit Junior tit: 8 pa: 46
pos: 4. und tit: 11 pag: 49. pos. 5. Von seiner schuld Von drei Jahren nocht nichts
zahlt hat und durch die Justiz Vom ihm nichts zu erhalten war und würklich
nichts zu erhalten ist, so Einnehmer zu sorgen das für die zukunft die Stüke
an ein andern Verlassen werden. HHHyyHy

pag: 132
ad tit: 7. pag: 65. pos: 2.2 wird dem Hospitals Einnehmer aufgegeben, daß
die Vom Johann König nur provisonie und aus nöthige Klugheit angenommene
Handschrift für die nächste rechnung in eine hypothecke umgeändert oder
abgetragen werde.

ad tit: 5. pag: 40. pos. 4. wird rechner aufgegeben die Vom Jacob Weberischen
Kapital noch rükständige 20 Francs 8 Centimes mit dem nemlichen Eifer
bei zu treiben wie Er das übrige eingetrieben hat.

Also apostillirt und beschlossen St. Wendel Tag Monath
und Jahr wie Vorne.

W.J. Castello President A. Ruffetti
        
Henrich Hallauer
         Anton Kirsch
         J. Wassenich Sctre

(52) Jn der nemlichen Sitzung legte President W. Joseph Castello
seine Presidenten Stelle nieder, und Br. Anton Ruffety wurde
als dessen stellvertretter ernennt oder an dessen stelle zum
President gestimmt. Henrich Hallauer
A. Ruffetty pesident    W.J. Castello         Anton Kirsch
J. Wassenich

X. ad tit: 9. pag: 68. 69. 70. et 71.
da sich die rükstände von diesem Jahre auf 1008 Fr: belaufen so wird dem Einnehmer in Gemäß
des oben angeführten Regierungsbeschluses auf gegeben mit allem Eifer dahin zu arbeithen
das diese rü stände Vom ihm eben so fleisig eingetrieben, wie es dieselben
welche der vorige Rechner auch Hinterlassenschaft eingetrieben und in Ordnung gebracht
und für die zu kunft zu sorgen das ihre Summe immer Verringert werde.!

A. Ruffetty presid.   Henrich Hallauer       Anton Krisch
         W.J. Castello p.
         J. Wassenich Sctre

pag: 133
(53) Sitzung St. Wendel Vom 14ten Ventiose xii Jahrs oder
6ten März 1804

Welcher beigewohnt die Br. W.J. Cstello, Henrich Hallauer
Anton Kirsch und Johann Wassenich Sectre. in abewesenheit
des Presidenten Anton Ruffetty.

Br. Georg Schlick Von St: Wendel steht an das Er Vom Hospital
sechzig gulden oder 129 Francs 29 Centimes gegen Hypotheck geliehen
erhalte. weil Er durch abtragung dieser Summe ebenso Viel gewinnen
oder ersparen könne.

Rstum
Jn erwägung daß dieser Mann brav. fleisig und sonst ein guter zahler
ist, so bewilliget Commissio das ihm die begehrte Summe gegen
eine Hypothecke auszahlt werde. woenach sich der Réceveur Vom
Hospital zu richten hat.

2do
Hospitals Einnehmer Br. Steininger trägt vor daß Er in gemäsheit der
Von der Comsio erhaltenen weisungen sich mit dem ehemaligen HospitalsVerrechner
Br. Bicking berechnet habe, und das Br. Bicking noch 58 f oder
124 Francs 98 Centimes rük ständig bleibe, das aber benannter Br. Bicking
diese 58 f oder 124 Francs 98 Centimes nicht zahlen wolle weil Ernoch Verschiedene
Pretentionen aus Hospital zu haben Vorgibt, und zwar

1um. noch 14 f als Haus Zins Von der Dörrenbacher Wtb
2do noch verschiedene andere defavitten (???) in Specié wegen mancherlei
gängen in betef der beiselischen Hypoteck etc.

und des wegen die aus zahlung der oben gesagten Summe bis hier her Ver-
weigert habe. trägt also bei der Comison an was zu thun seye.

Rstum
Commissio glaubt das Br. Bicking zur zahlung dieser rük ständigen Shuld
an zu halten sey, und keine rücksicht auf alle seine pretentionen ge-
nommen werden dürffe, aus dem allgemeinen rechts grundsatze, daß eine
Liquide schuld durch eine illiquide pretention nicht gehoben werde, und
das hier um so mehr, weil 1m die oben benannte 14 f schon ehemals
bei der revisior seinen Rechnungen nicht angenommen worden sind.

pag: 134
2do Weil Comsis Ihm 50 f oder 107 francs 74 Centimes als gratification
mit dem austrüklichen bedinge passiert hat, das seine pretentionen an das
Hospital ganz und gar auf höre, und Er gar keine forderung ans
Hospital mehr machen könne. Woenach also
1m Hospitals Einnehmer sich in betref der anfrag zu richten und
2dto den Br. Bicking zu benachrichtigen hat.
Also beschlossen St. Wendel Jahr Monath und tag wie oben
W.J. Castello
Henrich Hallauer
Anton Kirsch
J. Wassenich Sctre

(54)
Sitzung zu St. Wendel Vom 21ten Ventose xii Jahrs oder 12ten März 1804
Welcher beigewohnt die Br. Anton Ruffetty President. W.J. Castello
Henrich Hallauer, Anton Kirsch und Joh: Wassenich Sectre.

Hospitals Einnehmer Br. Steininger trägt Vor: das Er sich mit dem ehe-
maligen Hospitals Verrechner Br. Bicking berechnet und sich förmlich
mit ihm Liquidiert hätte, und begehrt deswegen die Vom ihm geleistetet
Caution zu rük. ihm Nahmen des Br. Bickling, welcher Sie her-
ausgefordert.

Restum
In gemäsheit des geschehenen Vortrags und in rücksicht der geschehen
Liquidierung findet Comsio keinen anstand die begehrte Caution ohm ein-
nehmer Steininger heraus zu geben, das Er Sie dem Br. Bicking gegen
Rècepise einhändige; welche rècepise Er hernach der Commision
ad protocollum Vor zu legen hat.

Also beschlossen Tag Monath undJahr wie oben.
A. Ruffetty presidet     W.J. Castello     Henrich Hallauer
         Anton Kirsch
         J. Wassenich Sctre

pag:  

pag 143
(französisch:
Brief des Präfekten Keppler, kein Datum ersichtlich.
Mitteilung, dass die Einnehmer kleinerer Einrichtungen (Hospitäler etc) eine Kaution von mindestens 500 Franken stellen müssen.)

Nach dem dem bis herigen Einnehmer Herr Nicklas Steininger erst Vor
Einigen Jahren Von der Commission als der beste dazu erwählt worden
ist, und bishero bewiesen hat das Er die gehörige geschiklichkeit
zu diesem gschäft habe, übrigens auch ein Ehrbares Vermögen
besitzt. So fordert die Commission ihn auf ob Er die Receptourstelle
des Hospitals Von hier, unter dem in des Herrn Prects ange-
tragenen Bedingnissen ferner übernehmen wolle.
Worauf Er erklärte das er bereit seye die Caution ad 500 francs
in den Vorgeschriebenden Terminen richtig zu erlegen, nur bittet
Er sich aus das Er Sie allenfals an den Réceveur der Domainen
nach Ottweiler zahlen dörfe, und dieser auch angewiesen werde
Ihm die zu gesicherte Interessea d 5 p.Cto zu bezahlen.

Rstum
Da Commissio in diesen puncten nichts Verfügen kann, so stellt Sie
eins und das andere der Weisheit des Herrn Prefecten anheim
Also beschlossen St: Wendel Tag Monath und Jahr wie oben
W.J. Castello Anton Kirsch Henrich Hallauer
         J. Wassenich

pag: 144

(60) Sitzung zu St. Wendel d 29ten Praireal xii oder 17ten Juny 1804
Welcher beigewohnt die Herren W.J. Castello, Anton Kirsch, Henrich
Hallauer, und Johann Wassenich Sectre.

der hiesige Br. Henrich Linxweiler steht an um die ermächtigung das
Er die dem Hospital Von dem bei selbigem schuldigen Capital
ad 437 florin noch rük ständigen zinsen Von mehreren Jahren welche
sich ad 129 f 25 xr 3 g. schon den Vorigen Brumaire beliefen in eine
Neue Hypotecke als Capital Verwandeln dürfe und Jhme dazu noch
so viel bares Geld zu geschossen werde. Daß sein ganzes Captal
bei dem Hospital ad 900 f belaufe, damit Er Von diesem gelde
Einige andere dringende schulden bezahlen könne!

Jn Erwägung 1m. Daß oben gemelter Henrich Linxweiler schon
bei dem ersten kleinen Capital die zinsen niemal zahlte
und ungeachtet der Klage und Verweisung vom Friedens-
gericht nun schon beinahe zwei Jahr noch nicht zahlt hat
Jn fernerer Erwägung 2do das Comiso so sanft und ge-
lind mit Jhm umgegangen, daß Sie Jhm nach dem urtheil
spruch und der laufenden Execution noch neun Monath zeit
gab um alle Brimertre (???) 1/3 der Rükstände zu bezahlen
und nun schon ein Jahr wieder Vorübergegangen wo weder
Rükständige noch laufende Jnteresse bezahlt worden sind
Jn Erwägung 3tio daß man Ihm endlich doch erlaubte
da mann in der Hospitals Cahsa geld hatte im nächst
Verflossenen Vierter der Rükständigen Jnteressen zum
Capital anzunehmen, und es Jhm im ganzen bis auf 800 f
zu vermehren, jedoch mit dem Vorbehalt daß Er durch
ein Notariel acte nicht allein eine gehörige Hypotecke
dem Hospital gebe sondern auch durch ein ebensolchen acte
Einen von der Commission gut geheisenen bürgen stelle.

pag: 145
da so wohl die laufende Jnteresse als auch das frische Captal
als zahler hafte, Er aber das ganze zu lange aufgehoben
und als er endlich gedrungen eine Hypotecke beim Herrn Notaire
Verfertigen liese solche seine Frau nicht unterschreiben wollte
bei dem Notaire!

Jn ferner Erwägung daß die Commission das Geld zum nachtheil
des Hospitals nicht länger müsig liegen lasen wollte sondern es
pflichtmässig anlegte und nun kein geld Vorräthig ist,
Ednlich in der Hinsicht daß der gemeltete Linxweiler bis fürher
die Jnteresse Von dem kleinen Capital trotz aller angewandenten
mittlen noch nicht zahlt worden sind, so findet Commsio sich in Jhrem
gewissen Verpflichtet, um so mehr Jhm sein begehren zu Versagen
Weil Er keine Handthierung treibt worauf mann wahrscheinlich
Rechnen könnte das Er hinführo besser zahle die Jnteresse Von
dem grösern Capital

Und Letzters weil Comsio es bedenklich findet ihr geld dahin
zu geben damit andere schulden bezahlt und das Hospital
endlich gefährdet werde. ohne die glüks umstände des
besagten Linxweilers und seiner Familie zu verbessern. Daher.

Rstum
Commissio kann nicht einwilligen das dem begehren des benannten Br.
Henrich Linxweiler gewilfahret werde.

2do. Der Hospitals Einnehmer wird seines Amts erinnert.
St. Wendel Jahr Tag und Monath wie oben.

W.J. Castello Anton Kirsch
         Henrich Hallauer
         J. Wassenich Sctre

pag: 146-147
(französisch:
Sitzung vom 18. Juni 1804
Anwesend waren: Anton Ruffely, Vorsitzender, W.J. Castello, Heinrich Hallauer, Anton Kirsch, alle Mitglieder des Ausschusses, Johann Wassenig der Alte, Sekretät

Der Präsident verlas die Kopie eines Rundschreibens des Präfekten, das unter Bezugnahme auf Regierungserlasse des Innenministers dazu auffordert, einen Beschluss über einen Hospitaleinnehmer zu fassen. Die für das Amt vorzuschlagende Person soll sich durch Fähigkeit, Eignung und Ansehen auszeichnen. Außerdem muss der Einnehmer eine Kaution in Höhe von 500 Franken stellen. Das Rundschreiben fodert weiter eine Aufstellung aller Geld- und Naturaleinnahmen des Hospitals und die Bekantgabe des Anteils des Einnehmers an diesen.

Der Ausschuss:
Aufstellung aller Einnahmen des Hospitals und deren Höhe:
Kapitalzinserträge     2200 Franken 57 Cent.
Pacht für Gärten und andere Ländereien   884 Franken  08 Cent.
Ewige Renten 0 Franken     48 Cent.
Zusammen    3085 Franken 13 Cent.

Aufgrund des Beschluss vom vergangenen 20. Germinal wurde die Vergütung des Einnehmers auf 5 Centime je einen Franken an Einkünften festgelegt.
Aufgrund des Beschlusses vom selben Tag in der gleichen Sitzung wurde Herr Steininger, derzeitiger Hauslehrer/Erzieher des Hospitals, aufgrund der erforderlichen Kaution zum Einnehmer ernannt.
 Dieser bestätigte seine weitere Funktion als Einnehmer, welche besagter Herr Steiniger seit vier Jahren ausübt.
Er hat in dieser Zeit das in ihn gesetzte Vertrauen des Ausschusses nie enttäuscht.
Seine Integrität, seine moralische Lebensführung, seine geleistete Arbeit haben ihm große Anerkennung beschert.
Er ist bereit die gefordert Kaution zu hinterlegen.
Er besitzt ein genügend großes Vermögen an Liegenschaften und Hausrat um die geforderte Kaution mit Immobilienwerten zu bestreiten. Allein sein Besitz an wertvollen Mobilien würde dazu ausreichen.
Es gibt keinen geeignetere Person als ihn für dieses Amt.
Wir schlagen Herrn Nikolaus Steininger, derzeitiger Ennehmer, für das Amt des Einnehmers des Zivilhospitals von St. Wendel vor.
Brief des Ausschusses an den Präfekten des Mosel-Departements.)

pag 148
(62) Sitzung zu St. Wendel d 8ten Thermidor 12 Jahrs.
Welcher beigewohnt die Herrn W.J. Castello
Henrich Hallauer, Anton Kirsch, und Johann Wassenich Sctre.

Wart Verlesen folgendes Schreiben des Herrn Sous Prefects
vom 1ten Thermidor XII J.

No 6688.

(französisch:
Brief des Unterpräfekten an die Verwalter des Hospitals von St. Wendel. 20. Juli 1804.
Der Unterpräfekt fragt wegen der großen Ausgaben in Höhe von 605 Franken 48 Centime für Bauunterhalt und Ausstattung des Hospitals an. Der eingereicht Haushalt in Höhe von 3085 Franken 13 Cent. Stieß beim Präfekten wegen der hohen Ausgaben auf Verwunderung, da diese den Grundzügen einer guten Verwaltung widersprechen. Um dem Präfekten eine befriedigende Antwort geben zu können fordert der Unterpräfekt den Ausschuss auf ihm Informationen zu geben, weshalb die Ausgaben unbedingt notwendig und erforderlich sind.)

Nach Einsicht des obigen Schreibens beschließt die Comssio dem Herrn
Sous Prefect folgende Antwort zu ertheilen, welche schon zum Theil
in dem Schreiben bei übergebung des gemelteten Etat enthalten war.

Herr Prefect
pag 149.
um Jhrem schreiben Vom 1ten Thermidor Vollkommen genüge zu leisten
so seye es uns Erlaubt folgende Bemerkungen Jhnen zu übersenden
Woraus sich das gantze hernach ergeben wird.

1) Sind die im Etat angesezten Auslagen nicht für Jede 6 Jahr, sondern
wie damals im schreiben ausdrücklich bemerkt wurde, nur für dieses
Jahr wenn nicht als höchst Nothwendig doch als höchst nützlich Von der
Commission anerkannt worden, und wenn diese Bedürftnissen und
Reparationen einmal gemacht wären als dann Vielleicht in mehreren
Jahren Jährlich nicht mehr als 30 bis 50 francs zur unterhaltung
erforderlich wären, denn seit langen Jahren würde ein Hospital
dahier an Meublen nichts angeschafft und im ____ desselben nur
die aller Nothwendigsten reparationen Vorgenommen, daher dann
das Treppe, Fenstern, Öffen, bettladen, bettdecken, Matrazen etc
zimmer böden, etc. schir ganz ruinirt sind, zur nöthigen
Herstellung dieser Stüke die mann im Kriege entweder nicht an-
schaffen konnte oder nicht wollte, erfordert jetzt auf einmal eine
etwa ansehnliche Summe die aber hernach bei ruhigen zeiten
und besserer Aufsicht mit wenigem Jährlich unter halten werden könne.

Wir hoffen daß dieses Ihnen ein läuchten werde und zu gleich
Sie und den Herrn Prefect Vollkommen über die Verwaltung
des Hospitals beruhigen werde.

übrigens bitten Wir Sie Versichert zu sein daß wir
jeder zeit uns bestreben, die Auslagen des Hospitals
nur aufs nöthigste einzuschrenken jedoch auch so das die
Armen im Hospital die Wohlthat desselben empfinden
können, aus dieser Ursache hielten Wir auch bis hero ein
und schaffen nur einen ofen, und sechs bett decken an
um gegen den Winter wenn die Hospitals einkünften wieder
eingehen, die Fenstern und Matrazen für die alten

pag: 150
Armen erst machen zu lasen, Wir Versichern uns Jhrer
beg__rmigung und sind mit dem Vollkommensten Respect
unterschirebene Mitglieder Commission

Rstum
2dto dieses schreiben soll in französischer Sprache so bald als möglich
an den Herrn Prefect abgeschikt werden.

Br. Linxweiler steht nochmalen an um Jhm nebst
den rükständigen Interessen Jhm noch aus dem Hospitals geld zu
zu schiesen um eine Neue Hypotecke machen zu lasen.

2do. Jhm wenigstens mit der Execution bis den herbst zu Verschonen.

Rstum
Jn betreff des ersten Punctes bezieht sich Comsio lediglich
auf Ihr letztes Rstum in dieser Sache

ad 2dum. Da das hospital öfters geld braucht und würklich keins in
der Casse ist, Hospitals Rechner selbsten schon zur bestreitung
der Hospitals auslagen aus dem seinigen über Sechs hundert
Francs Vorgeschossen hat, so kann Comssio mit billigkeit dem
Einnehmer des Hospitals nicht zu muthen das Er für die nicht
zahlung Beistand (???) schaden leyde, Sie überläst also Jhm
Réceveur des Hospitals ob Er Jhm bis d 20ten Brumaire
aus stand geben wolle für länger aber als bis dahin
keines weegs und im falle Er als dann die rük ständigen
Jnteresse mit Kösten nicht zahlte als dann ohne ferneres
Verweilen die Execution laufen zu lasen. Also beschlossen

pag: 151

St. Wendel Jahr Monat und Tag wie oben.

W.J. Castello  Henrich Hallauer
         Anton Kirsch
         J. Wassenich

(63) Sitzung zu St. Wendel vom 28ten Thermidor XII Jahrs
welcher beigewohnt die Herrn W.J. Castello, Henrich Hallauer
und Johann Wassenich Sctre.

War Verlesen das Schreiben des Herrn Prefects Vom 14 dieses
folgenden Inhalts:

No 6244

(französisch:
Brief des Präfekten des Saar-Departements an den Wohlfahrtsausschuss des Hospitals von St. Wendel. 2. August 1804
In dem Brief wird auf ein Schreiben des Finanzministers Bezug genommen. Demnach sind alle Liegenschaften neu zu bewerten. Insbesondere die Pachtgüter und Immobilien der Hospitäler müssen zu einer ordnungsgemäßen und guten Bewirtschaftung vorbildlich erfasst werden. Man soll dem öffentlichen Steuereinnehmer so bald als möglich die nötigen Erhebungen zusenden.)

pag: 152
Um diesem schreiben folge zu leisten beschloß Commsi
1). Dem Herrn Prefect begehrte nachricht zu ertheilen, daß
Commsio das oben gemelte schreiben Empfangen habe.

2). Dasselbe auch die enthaltene Vorschriften befolgen wolle.
und zu folge dessen mit dem Controleur zu Ottweiler Herrn
Boyer sich darüber besprechen wolle, um zum Vortheil des
Hospitals das nöthige zu Veranstalten.

3) Da aber Comsio überzeugt ist das zu St. Wendel die Abholzung
in gehöriger Ordnung ist, nur einige zweifel in dieser Hinsicht wegen
jener güthern so auf dem Urweiler Bann liegen entstanden sind
ob nemlich die Hospitals güter dalsebst in gehörigen Verhältnis
mit den andern privat güthern stehen, so wird Commio allein
dahin ihren antrag bei dem Controlleur gehen lassen, um diese
unparteyisch gehörig Clasificiren zu lassen!

4.) diese berathschalgung der Commission wäre in Französischer Sprache
in gehöriger form an den Herrn Prefect ein zu schiken.

5.) Hospitals Verrechner wird angeiwesen nach der selben zur Verfahren
also beschlossen St. Wendel Tag Monath und Jahr wie oben.

W.J. Castello Henrich Hallauer
         J. Wassenich Sctre

Eodem beschließt Commissio wieder holten das dem Br. Johann Niklas
Jung mehr nicht als die Versprochen hundert gulden Vom
Hospital gegen eine Hypotecke gelieehen werden könnten.
Woenach Joh: Niklas Jung zu Verbescheiden ist und zugleich
zu erinnern das wenn Er in 14 Tage die hypotecke nicht machen
lase Jhm als dann das andere Capital in gehöriger Forma
aufgekündigt werden solle.   W.J. Castello Henrich Hallauer
         J. Wassenich

pag: 153

(64) Sitzung zu St. Wendel den 22ten Fructidor 12 J d 8ten 7ber 1804
Welcher beigewohnt die Herrn Wilhelm Joseph Castello, Henrich
Hallauer, Anton Kirsch und Johann Wassenich Sctre. dann
Anton Ruffety President

Wart Verlesen das Schreiben des Herrn Sous Prefects nebst folgender
Verordnung.

(französisch:
Auszug aus dem Erlass des Ministers für Staatssicherheit. 21. Juli 1804
Brief des Unterpräfekten zu Saarbrücken an die Verwalter des Hospitals zu St. Wendel. 1. September 1804
Beide Dokumente befinden sich übersetzt auf den Blättern 154-156)

pag 154: (unten)
Auszug aus dem Journal des Sarr=Departements vom 15ten Fructidor XII J

No. 33  Trier d 9ten Fructidor 12 Jahres
Der Préfect des Saardepartements! Mitglied der Ehren Legion.
An die Mairs und Verwaltungen der Hospitien des trierischen Bezirks.

pag: 155
Die Regierung meine Herrn, hat durch Jhren Beschlus vom 19ten des
letzten Vendemiaire die Verbindlichkeiten bestimmt, welche die Empfänger
der Menschen freundlichen Anstalten zu erfüllen haben, so wohl um die
Einkünfte dieser anstalten zu erheben, als ihre Rechte und Priwillegien
zu erhalten, und alle urkunden, die darzu geeigen schaftet, in die
Hypotecken bücher einschreiben zu lasen,

Da nun seit dem Fragen über die Art gethan wurde, welche
befolgt werden sollte, um Einschreibungen ins Hypotecken=buch zu nehmen
selbe auszustreichen, zu ändern und zu beschränken, womit die Empfänger
in allen erforderlichen fällen besonders beauftragt sind,
so hat die Regierung durch ihren Beschlus vom 11ten des letzten Terhmidors
die Art fest gesezt, wonach die Empfänger, in den Fällen, wo solche Einschreib-
ungen nicht durch die Gerichte befohlen worden, auf dem weege des Vergleichs,
oder der übereinkunft, die aufhebung der oppositionen, die aus streichung,
die änderung oder beschränkung der Einschreibungen bewilligen können.
belieben Sie diese Verfügungen, so ferne es jeden Von Jhnen betrift zu
befolgen       unterschrieben Keppler

Auszug aus den Minuten des Staats Sekretariats
au pont de Prique, d 11ten Thermidor 12 J.

Napoléon, Kayser der Franzosen; auf den bericht des Ministers
des Jnnern, nach angehörtem Staats=rathe. Décrètier

Art. 1. Die Empfänger der Wohltätigkeits anstalten sollen in den fällen,
wo nicht durch die Gerichte befohlen sein mögte, weder auf hebung
der opposition, welche zu erhaltung der Rechte der Armen und
der Ho(s)pitzien gemacht werden, bewilligen, noch irgend eine aus-
streichung, Änderung oder Einschränkung Von Hypotecken=Einschreibungen
zugeben können, als nur Vermöge einer besondern Entscheidung des
Prectur-raths die auf den förmlichen Vorschalg der Verwaltung
und den bericht des bei jedem Gemeinde Bezircke zu folge

pag: 156
des Beschluses Vom 7ten Messidor 9 Jahrs, errichteten Berathschlagungs-
komites genommen worden ist.

Art: 2. Der Minister des Jnnern ist mit der Vollziehung des gegen-
wärtigen Decrets beauftragt.

Unterzeichnet Napoléon
Von wegen des Kaysers der Staats Secretaire
unterzeichnet Hugo B. Maret.
Für gleichförmige ausfertigung unterzeichnet Chaptal.

Rstum
Detus Eine Copie Von dieser Verordnung dem Réceveur des Hospitals
zur seiner Nachricht und Maasnahme mit dem bemerken
das er für die zukunft der Commission einen kurzen Etat mit seinem
Gutachten übergeben möge, über Jene Pfandten (???) oder Capitalien wo das
Hospital gefährtet ist, oder gefährtet werden könnte, und die
nöthige Vorsicht anwenden zu können, und allenfals an das
Bureaux de Consultation diese Sache gelangen zu lassen.
Also beschlossen zu St. Wendel Tag, Monath und Jahr wie oben
A. Ruffetty president          W.J. Castello
         Anton Kirsch
         Henrich Hallauer
         J. Wassenich Sctre

(65) Sitzung zu St. Wendel d 19ten Vendemiaire Xiii Jahres oder 11ten 8ber 1804.
Welcher beigewohnt die Herrn Anton Ruffety, Wilhelm Joseph Castello
Henrich Hallauer, Anton Kirsch, und Johann Wassenich Sectre.

Es ward Vorgetragen, daß die Katharina Breininger ein Waisenkind mit der
Epelepsie sehr stark belastet keine unter kunft mehr finde, weil jeder
Sie im Dienst Verabscheue, Sie auch kein hinlängliches Vermögen habe

pag: 157
sich selbsten zu Nahren, Frägt sich also was zu Thun seye?

Da kein zimmer im Hospital mehr frei ist, auch das Mägden sich selbsten
nicht überlassen bleiben kann, und auch selbsten kein beth hat
so resolviert Comssio

Das es besser seye Es bei einen bürger in der Stadt unter-
zu bringen, und diesem Jährlich einen zuschus aus dem Hospital
zu thun, zu diesem Ende wart der hiesige Br. Peter Riotee
Eingeladen um zu diesem Ende mit Jhm die Sache zu Verab-
reden, welcher aber ohne Vorwissen und ein Verständnis seiner
Frauen nichts thunw ollte. Also mit der zu erst ruk sprach
Nehmen, und als dann Morgen dem Hospitals Presidenten die
Antwort zu sagen.

Rstum
Beruhet also in so weit auf sich bis zu endlichen Beantwortung
des genannten Br. Peter Riotee und Provisarie werden
zu diesem Ende dem Br. Riotte fünfzehn gulden bewilliget im
Fale das Er damit zu frieden wäre damit die Comssio in diesem
Falle nicht nochmalen Nothwendig zusammen zu kommen.
Also beschlossen St. Wendel Tag Monath und Jahr wie oben

A. Ruffetty president          W.J. Castello
         J. Wassenich Sctre


(66) Sitzung zu St. Wendel d 2 Frimaire 13 Jahrs oder 23ten 9b. 1804

Welcher beigewohnt die Herrn W. Joseph Castello, Anton
Ruffety, Henrich Hallauer und Johann Wassenich Sctre
dann Anton Kirsch:-

Ward verlesen das schreiben des Herrn Sous Prefect vom 26ten
Brumaire 13 Jahrs wie folgt.

pag: 158
(französisch:
Brief des Unterpräfekten zu Saarbrücken an die Verwalter des Hospitals zu St. Wendel. 17. November 1804
Bitte um Antwort auf folgende Fragen:
1. Wie viele  Präbendare [zu unterstützende Personen] gab es im Hospital der Stadt vor der Besetzung des Landes durch die französische Armee??
2. Wer hatte damals das recht Personen für eine Prebende vorzuschlagen bzw. einzusetzen? Welche Anzahl an Präbenden gab es und wie waren diese verteilt?
3. Wie viele Präbendare befinden sich derzeit in ihrem Hospital?
4. Zu welcher Zeit sind die Betroffenen aufgenommen worden? Wer übt das Recht der Vergabe und des Vorschlages aus? Gibt es einzeln gestiftete Plätze mit Einzelvorschlagsrecht? )

pag: 159
Um die Commission des Br. Hospitals zu St. Wendel an den
Herrn Sous Prefecten zu Saarbrüken

Herr Sous Prefect
zufolge Ihres schreibens vom 26ten Brumaire des laufenden
Jahres, haben Wir unter schriebene Mitglieder der Comsion
des Hospitals zu St. Wendel, uns an heude Versamlet
um: über die darinn enthaltene Fragen zu deliberieren
und Wir nehmen uns die Ehre Sie folgender massen zu
beantworten, und zwar auf die Erste

(Frage auf Französisch)
Restl.
So Viel als zimer im Hospital sind Wohnten immer darinen
Wurde aber Vom Hospital nicht gäntzlich unter halten
sondern hatten nur freie wohnung und ein bestimmtes
Holtzgeld, im übrigen wurden Sie wie die höchst bedürftigen
in der Stadt bei aus theilung der Allmosen aus dem Hos-
pitals révenüen Von dem Prosistorium nach Northdurft
unterstützt:

Die Anzahl der zimmer sind nur fünf hingegen die an-
zahl der darin wohnenden war Verschieden, denn öfters
war in einem zimmer ein Ehe Par, öfters eine arme
Mutter mit Kindern in einem andern, manchmal auch
zwei Schwestern wodurch dann die zahl der Einwohner
des Hospitals bald gröser bald geringer wurde.
so wie es jetzt auch noch ist.

pag: 160
2o) (franz. Text)

Rs:
Die Provissoren des hiesigen Hospitals, diese waren Von
anfang Ein zeitlicher Pastor zu St: Wendel, hernach ein
zeitlicher Pastor und Stadtschultheis dahier welche
auf die bedürftigsten und Verdiensteten rüksicht nahmen
jedoch war es nur für Arme aus St. Wendel

3o) (franz. Text)

Rs
Nein

4o) (franz. Text)

Rst
1) Jakob Schwendler und dessen Ehefrau 16 Jahre
2) die beide Riefers Töchter 10 J.
3.) die alt Franzen wtb       10 J.
4.) Riefer witb         9 J.
5.) Katharin Schmit  8. J.
6. Thulen wtb und kind       9. J.

Wir haben die Ehre unseres Vollkommenen Respects zu
Versichren.

Also beschlossen St. Wendel Tag Monath und Jahr wie oben.
A=Ruffetty presidong W.J. Castello
        
Henrich Hallauer
         Anton Kirsch
         J. Wassenich Sctre

pag: 161
(66) Sitzung zu St: Wendel d 8ten pluvios xiii oder 28ten Jänner 1805
Welcher
beigewohnt die Herrn W.J. Castello. Anton Ruffety, Henrich Hallauer
Anton Kirsch Johann Wassenich Sectre

Peter Schwan der Alte, Franz bohn Br: Henrich Kreutz, bäumges
wtb, henrich Rioten Br: Johann Schwendler, Peter gregorius
Johann Schwirz, Matheis Schwaan, henrich Weber,
Werden Jeden drei gulden, jedoch henrich riotre, br: und
Peter gregorius jedem sechs gulden angewiesen,

Wittweiber
Jonasen wtb, katholi wtb, Vocken wtb, bernards wtb, Kocklers
wtb, Voltzen wtb, Franzen wtb im Hospital, Adam Schunard wtb,
thomas wtb, heils wtb, gerbers wtb, bourgarts wtb,
greifen wtb,, Jacob Schwendler im Hospital, theilen wtb,
Riefers wtb, die Riefers Mägden, schulkät, Susanna und
Elisabeth Angel, Clara Kreuz, angela Kreuz, Catharina
Kreuz, anna Maria Kreutz, Katharina Clomen, Anna
Maria Saitler, werden Jedem drei gulden angwisen.

Peter Schor alt und gebrechlich steht auch an um ein unter-
stützung, werden sechs gulden angewiesen,
Wendel altzfaser krank, werden ebenfals 4 fl angewiesen
u. Der A_ees wtb, und theodor Müller jedem 4 f
u Joseph blum durch President Brn Ruffety 3 f
u. Der Margaretha Derrenbachers an Br. Bickling zu zahlen 12 f

pag: (162-163 fehlen)

pag: 164
und unterschrieben Von denen gegenwärtigen Mitglieder
W.J. Castello Henrich Hallauer
J. Wassenich

(68) Continatio Revissionis Vom 17ten Pluviose
Morgens Jn beisein aller Mitglieder.

ad. pag: 14 Tit: 4. pos. 30 Michael Foltz wäre anzuhalten
dieses Capital ganz abzutragen.

ad. pag: 15. Tit: 4. pos. 37 Johann Paul Von breiten ist todt.
Einnehmer hätte zu sorgen daß das Hospital gesichert
bliebe.

ad. pag: 16. Tit: 4. No: 51
Da laut pag: 21. 22. und 23. Dieses Protokolles
Jn der Sitzung Vom 15ten Fructidor 8 Jahr
dem Br. Friedensrichter Riotte im Nahmen
und als BeVollmächtigter des ehemaligen
Hospitals Rechner Br. Siglohr die in der
selbigen Sitzung genannte Hypothecken,
als Nemlich

1) Eine hypotheck Von Johann Schaad Von Gehweiler
ad pag: 20 No: 77. jetzige Rechnung. 100 f
2) Peter Haßdenteufel Von Hofeld, ad pag: 13. No. 26
ad     
200 f
3) Mathes Schmit Vom Pintzweiler ad. pag: 16
No: 51.         100 f

pag: 165
4) Johann Nickel Schmit von Roschberg ad pag: 19
No: 67 ad      100 f

Da nun laut pag: 24 der Br. Friedensrichter sich an-
heischig gemacht und Verbunden hat, die Transportation
dieser Hypothecken Von dem gewesenen schuldener Siglohr
auf das Hospital in dem Bureaux zu Saarbrücken
zu besorgen, dieses aber bis her noch nicht geschehen ist,
das Hospital folglich keine volle Versichereung hat,
so gibt die Commissio dem Hospital Einnehmer auf, dafür
das Nöthige beim Herrn Friedens richter dahier oder bei dem
Ehemaligen Hospitals Rechner Siglohr jetzt zu burg broel
wohnent zu besorgen, damit das Hospital gesichert werde
und in zeit Von einem Monath die Commission Von dem
erfolgt rechenschaft abzulegen, damit Commissio hernach
das fernere bei der Prefectur betreiben könne.

ad tit: 4. pag: 19. pos. 74. Da Nicklas Born todt ist, und der hiesige
Precepteur Georg B icking die Intresse Jetzt schon
einige Jahre die Interesse dieser obligation ahlt hat.
und der Bruder des Verstorbenen Johann born von
Baltersweiler erklärt hat, daß Sie das ganze
mit dem hisigen Precepteur Verrechnet seye,
so hätte Hospitals Einnehmer Br. Steininger der
Sache auf den grund zu sehen.

ad tit: 4. pag: 23. pos. 103 da auch bei diesem Capital schon einige Jahre
Br. Friedensrichter die zinsen zahlt hat, so wird die
Vorhergehende opostille auch hier wiederhohlt.

(68) Sitzung d 17ten pluvios Nachmittags fortsezung der revission

pag: 166
ad tit: 4. pag: 25. pos. 117. Vorhaben des Niklas Kilburger
Wtb. welche gestorben ist, hätten entweder
das Capital abgetragen oder ein Neue
Hypothecke zu machen.

ad tit: 4. pag: 27. pos. 133½. Da schon voriges Jahr die weisung gegeben worden
das keine hand schrift passieret würde, so
fragt sich warum diese noch hier stehet.
Rstl
Verrechner erklärt, daß der schuldner Johan
König ihm angezeigt habe, daß der gegenstand
und der grund der schuld forderung bey hiesigem
Friedens gericht noch nicht liquidiert seye
 und auch während dem Verflossenen Jahre nicht
liquidiret worden, weilen das gantze vom
Verstorbenen Jacob Webe rnoch nicht in Ordnung
gebracht, Von welchem diese forderung herkömt.
Verrechner erklärt zu gleich das Ein zeit Von
drei Monathen Gesätzmäsig zu Ende bringen
wolle.

ad tit: 4. pag: 27. pos. 134. Da gemäs dem Protokoll der Commission
Vom as der Sitzung Vom 15ten Ventose 8 Jahr
pag: 243. Des vorigen bands folgendes vom
Ew. Friedensrichter selbst unterschriebenes in
seiner gegenwart gefertigtes actum enthalten ist
mit folgenden Worten,  : Was m das
Jacob Weberische Capital ad 134 der
Rechnung ad 100 gulden so betrift,

pag: 167
So erklärt b. Siglohr in dem oben gemelten schreiben, das Er die
guter des Verstorbenen Jacob Weber Versteigert habe, Von dem
Steigschilling aber wenig eingegangen, die Kösten und einige kleine
schulden getilget worden seyn. Der überrest aber stünde noch
bei den Steigern aus, und b. Friedensrichter Riotte Verspricht
die Betreibung des rükständigen Steigschillings binnen 4 Decaden
zu bewürgen, und als dann das Capital Vom Jacob Weber
samt den rükständigen zinsen, bei dem Hospital damit zu
tilgen, und im falle, daß die rükstände nicht hinreichten
das Capital und die rukständigen zinsen zu tilgen, Er
mit den in händen habenden Capitalien berichtigen
würde. //

Da nun die oben gemelte Sitzung woraus diese
Auszug genommen, in beisein des B. Friedesrichters
als Bevollmächtigter des Siglohr um die Forderung
des Hospitals an den Siglohr zu berichtigen, gehalten
worden ist, B. Friedensrichter im Nahmen des Siglohr
obige erklärung Von sich gegeben, selbsten die Verhandlun g
dieser Sitzung mit unter schrieben hat, um die Commission
des Hospitals wegen diesen Forderungen zu führen, und
Er auf Hypothecken Vom Siglohr genug in händen hatte,
um das Hospital zu befriedigen, so glaubt Commissio
sich Verpflichtet die volle beendigung und Volle aus zahlung
dieses Postens Von ihm Br. Friedensrichter allein zu ge-
sinnen ohne sich in seinen weitläufigkeiten wegen einen oder
den anderen ein zu lassen, Commissio erwartet vom Ehren wort
des Herrn Friedensrichter die Beeindigng dieser affaire um so mehr,

pag: 168
Je ausdrüklicher Er sich darzu anheischig gemacht hat,
und je unangenehmer als es der Commission seyn müste, wenn
Sie gezwungen würde seyne und des Siglohrs Ehre bei dem
Herrn Prefect zu Compromittieren.
Bürger Einnehmer des Hospitals hat nun das fernere beim
Herrn Friedensrichter allenfalls durch mittheilung der apostillen
zu besorgen, um im künftigen Jahre diese Posten be-
endigt zu haben.      W.J. Castello, Anton Kirsch
         Henrich Hallauer, J. Wassenich

(69) Sitzung zu St. Wendel d. 18ten Puvios XII oder
d 7ten Hornung 1805
Fortsatz von der revision

ad No. 30. pag: 14 tit: 4.
Da Henrich Demuth der ältere schon lange todt
ist, und sein Schwieger Sohn Michael Voltz
schon Vor mehreren Jahren bei der Comission Ver-
sprochen hat, die noch rukständige Siebenzig
gulden oder 150 Francs 84 Centims abzutragen.
auch die güter des alten Henrich Demuth vater sein
pfründe Vertheilt worden. so hätte Hospitals
Rechner den Michael foltze anzuhalten entweder
Neue hypotheck auf seine güter machen zu lassen
oder in 3 Monath abzutragen.

pag: 169
ad tit: 9. pag. 61 und 62
Wird die bemerkung und resprective weisung Vom Verflossenen
Jahre in betref der rukständ Von  Versteigten güther wieder
holt und Von neuem eingeschauth (???)

ad tit: 4. pag: 10 pos. 2, 3 1/3 3 2/3
Da Stadt und Amt, zum theil, zum theil aber auch
die Stadt allein im Capital in den benannten
positionen Von 602 fl 20 xr oder 1297 Francs
97 Centims schuldig ist, und nun schon über Vom
ersten Capital ad 67 f 30 xr oder 164 fr:
85 Centims. Die Interesse seit 1789 und Von dem
Capital Sub No 3. ad 228f 50 xr oder 493 Fr. 12 Ct
die Intresse Vom Jahr 1788 - Von dem Capital
Sub No 3 1/3 ad 100 F oder 215 Fr: 49 Centims
Vom Jahr 1785 - und Von dem Sub No: 3283
oder 197 F oder 424 Fr 51 Centims Vom Jahr 1786
bis hier hin alle zinsen rukständig seind
welche eine Summe von Vier hundert sechszig fünf
gulden 34 xr 2 1/3 g oder 1003 Fr 27 Cnt
ausmachen, wird Hospital Einnehmer hiermit an-
gewiesne, dieser Forderung bei dem hiesigen Herrn
Maire zu gesinnen. und nach seinen Kräften
sich zu bemühen damit das Hospital nicht
ferner einen solchen schaden erlitte.

rdo. bei der Jetzigen Berechnung der Stadt schulden die
Nächstens bevorsteht sich mit einer genauen Berechnung
Je eher desto lieber zu melten. und wann und
wie dieses geschehen in gut einem Monath der Commission
zu Protokolle zu geben
also beschlossen St. Wendel Tag Monath und Jahr wie oben.

pag: 170
Continuatio revissionis des Morgens und Nachmittags den
Schluß der Rechnung.
Nach dem die Rechnung durchgegangen war wardt Von
der Commission noch beliebet, das zu ergäntzung der
Jm Hospital Vorfindlichen Better. für die zu kunft
alle Jahr wenigstens eine Matraze gemacht
werden solle. nämlich von guten hausgemachten zwily (???)
und Pferde Har soll gemacht werden.

Tabula und Perca grationis

Da also laut pèqu__ 45 dieser Rechnung die Summe Aller Einnehm
sich beläuft auf Sieben tausend zwei hundert fünfzig acht
Francs Vierzig Vier Centims 7528 Fr 44 Cms

Drey tausend drey hundert sec hzig Sieben gulden rheinisch. Dreisig
sechs Kreuzer zwey denare 3367 F 36 xr 2 d

Die ausgab aber laut pagina 64. Dieser Rechnung auf Fünf tausend
Ein hundert Vierzig und Sechs Francs Sechzig Vier Cent  5146 Fr 64 Cnt

zwey tausend drey hundert achtzig Sieben gulden rheinisch fünfzig kreuzer ein denar
         2387 F 50 x 1 d

So ergibt sich zum Vortheil des Hospitals ein rece3s ode rCassa Vorrath Von  zwey
tausend ein hundert und Eilf Francks achtzig Centims     2111 Fr 80 Cnt
oder
Neun hundert Siebenzig neun gulden rheinisch Vierzig sechs Kreuzer ein Denare
         979 F 46 x 1 g

Da nun dieser reces baar Von händen ist, und zum theil schon Justitus mäsig
Verwendet und das übrig gegen frische Hypothecke zu gesichert so wurde die
Rechnun g geschlossen

Also revidirt, recessiert und mit der Bemerkung geschlossen das die zu dieser

pag: 171-173

Rechnung gemachte Bemerkungen aus dem Protokoll gleich
hier angefügt und befolgt werden sollen. Dann unterschrieben
St. Wendel d 19ten pluviose XIII Jahres oder 8ten Hornung 1805
A. Ruffetty    W.J. Castello
         Henrich Hallauer
         Anton Kirsch
         J. Wassenich Sctre.

(70)
(französisch:
Sitzung vom 9. Februar 1805
Anton Ruffely, Präsident; W.J. Castello, Heinrich Hallauer, Anton Kirsch, alle Kommissare, J. Wassenich, Sekretär
Joseph Moritz, Wundarzt der Stadt, hat beim Unterpräfekten ein Gesuch wegen seiner Bezahlung betreffs Behandlung von schwangeren Frauen eingereicht. Der Unterpräfekt hat mit Schreiben Nr. 1898 die Stellungnahme des Ausschusses erbeten.
Der Verwaltungsrat nimmt einen sehr differenzierten Standpunkt ein. Er gibt mehrere Punkte zu bedenkenden, so zum Beispiel:
- Nicht jede Schwangere bedarf eines Arztes
- Die Schwangeren haben nicht alle Vertrauen zu einem Arzt
- Bei Gewährung einer festen Summe besteht die Gefahr, dass für das Geld keine Leistung erbracht wird.
- Die wirtschaftliche Gesamtsituation ist angespannt.
Entschluss: Es ist nicht ratsam eine feste jährliche Summe zu zahlen. Vielmehr sollte Joseph Moritz nur bei außergewöhnlichen und gefährlichen Schwangerschaften zum Zweck der Operation gerufen werden. Ihm ist dann pro Fall eine Summe von 5 bis 6 Franken zu zahlen. )

pag: 174-180
(71) Sitzung  zu St. Wendel d le 26 Germinal an 13
Welcher beigewohnt die Herrn

No 7537 Ward Verlesen das rückschreiben des Herrn Sous Prefect
Vom 23ten Ventose XIII.

(französisch:
Sitzung des Ausschusses vom 16. April 1805
- Verlesung eines Briefs des Unterpräfekten zu Saarbrücken an Herrn Castello, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Hospitals zu St. Wendel. 14. März 1805
Der Unterpräfekt bittet Herrn Castello seine Entscheidung den Verwaltungsausschuss der St. Wendler Hospitals zu überdenken. Er appelliert an seine Humanität und betont das Ansehen und die Fähigkeiten Castellos. Falls ihn das Amt des Vorsitzenden überlastet soll er doch zumindest als einfaches Mitglied im Gremium verbleiben.
M. Castello hat sich entschieden weiterhin Mitglied des Ausschusses zu bleiben und dies dem Unterpräfekten mitgeteilt.
- Kreditvergabe an Jean Zangerlé, Müller auf der Goeckelmühl. Er weist als Sicherheit für einen Kredit einen hypothekenfreien Immobilienbesitz nach.
- Rückzahlung von Krediten.
Die Eheleute Matthias Boure, Schuster aus St. Wendel, haben einen Hypothekenkredit über 543 Franken 20 Cent. abgelöst.
Franz Bohn, Waldhüter zu St. Wendel, hat einen Hypothekenkredit über 430 Franken 98 Cent. abgelöst.
- Neuvergabe von Krediten: Die vorher an Matthias Bouré vergebene Summe wird nun an Michel Blum, Schuster zu St. Wendel vergeben. Der vorher an Franz Bohn vergebene Kredit wird nun an Johann Linxweiler, Bäcker und Schnapsverkäufer zu St. Wendel vergeben.
- Jakob Becker, Schneider zu St. Wendel, ist seit einigen Monaten verstorben. Er war Schuldner des Hospitals und seine Güter wurden per Notariatsvertrag an
- Anton Riotte, Tuchfabrikant zu St. Wendel verkauft. Es steht zu erörtern, ob nicht eine neue Hypothek auf die Güter des Jakob Becker nun auf Anton Riotte lautend von Nöten ist.

(72) Sitzung zu st. Wendel d 17ten Floreal XIII J. oder
d 1ten May 1805 welcher beigewohnt die Herrn
Anton Ruffety, President.   W.J. Castello   Henrich Hallauer
und Johann Wassenich Sctre.

Ward Verlesen folgendes Schreiben vom Herrn Maire von hier, folgenden
Jnhalts.   St. Wendel le 11 Floreal an 13

Brief des Verwaltungsausschusses des Zivilhospitals zu St. Wendel an den Unterpräfekten zu Saarbrücken. 16. April 1805.
Mitteilung, dass die beiden Hypothekendarlehen des Matthias Bouré und des Franz Bohn zurückgezahlt wurden. Bitte um Veranlassung in den Amtsregistern die entsprechenden Einträge zu streichen.

Brief des Bürgermeisters von St. Wendel an die Mitglieder des Verwaltungsausschusses des Hospitals von St. Wendel. 7. Mai 1805.
Aufforderung binnen drei Tagen eine Aufstellung aller möglichen alter und neuer Schulden der Stadt gegenüber dem Hospital zu erstellen.
Charles Cetto)


Jn gemäsheit dieses wurde durch den Hospitals Verrechner
an den Herrn Mannouisse Sectre der Mairierie nach den ein-
geschickten Tabellen die beide Etats übergeben und hier
nur die Summe der gantzen forderung eingetragen
nämlich an Capital 602 fl 20 xr oder 1297 francs 96 Centimes
daVon rückständige Intres. 456-34-2 1/3 g oder 1063 fr 27 Cen.
in Summa also bis d 11ten Nivos Jahr XIII 1067 fl
54 xr 2 1/3 g oder 2301 fr 23 Centims.

Es wurde Vorgetragen in betref des Johann zangerle, daß
der hiesige Municipal rath Herr Nicolas Demuth um
seinem Schwager zu helfen und das Hospital zu sichern
und die Mitglieder der Comssio gantz zu beruhigen
Er durch jeden Legalen Act auf sein Vorrecht im
Hypothecken Protokoll Verzichten und das Hospital
als ersten ________ mit allen Vorrechten ein=
tretten  lassen woll. wenn mann dem Johann
Zangerle tausend gulden Vom Hospital gegen eine

pag:181
Hypothecke leihen wolle.

Jn erwägung daß das Hospital nicht gefährdet
seyn könne, wenn Er als erster in dem Burequx
de Conservation des hiypotheques zuruk tritt
und dem Hospital den Vor=rang läst.

Jn erwägung daß auf diese art einer gantzen
famille geholfen wird ohne muthmaßlichen schaden
fr das Hospital. in fernerer
Erwegung daß dardurch auch noch andere unordnung
gehoben werden die für alle Theile wichtig sind
so beschließt Commio

1mo daß dem Johann Zangerle auf die Vorgetragene
Art tausend gulden gegen eine gehörige Hypothecke
geliehen werden können.
Jsedoch solle Er zum Voraus den Extract aus dem
Hypothecken Protokolle in forma beibringen

2do daß nebst einer Spinal Hypotheck die generali
hinten zugesagt wird

3tio daß Receveur sich erkundige, wie es ein zu richten
seye damit das Hospital der erste seye im
Hypothecken Protokoll

4tio. Daß dem Johann Zangerle eingebunden werde
und dem receveur zu gleich damit Jährlich
die Zinsen pünctlich zahlt werden

5do. Dem Verrechner kein ruckstand Von selben
passiert werde.

pag: 182
Der Wtb Margarethe Derrenbaecher, die Sirckes wtb und
Wilh: Weber witb, dann den kranken Heinrich Weber
Franz Bohn, Henrich Riotte Dr: jedem 3 fl theils
zum haus zins, theils zur Nahrung angewiesen.
danns ollen die Seit der letzten Markstein sezung
umgefallene oder umgeworfene steine an den Hospitals=
güthern wieder frisch und so tief als möglich gesetzt
werden.
Also beschlossen tag Monath und Jahr eiw oben
A. Ruffetty    W.J. Castello
Henrich Hallauer       J. Wassenich

(43) Sitzung zu St. Wendel
Welcher beigewohnt die Herrn

Ward verlesen und hier eingetragen die Antwort des
Hospital Verrechner übe rdie bei revidierung der letzten
Rechnung gemachte bemerkungen

1) ad pag: 14 dit: 4 pos. 30
Michael Foltz erklärte daß er Jetzt nicht fähig seye
das Capital abzutragen ohne sich den größten schaden
zu zu fügen, Er bitte um noch 75 fl darzu zu leihen
als dann wolle Er ein Neue Hypoteck machen!

2) ad pag: 15 tit: 4. pos. 37.
Die wittib des Johann Paul Von breiten, izige
Ehefrau des Jacob Kreuz erklärte: daß die
in der Hypotheck Verstrickte Güther noch alle da
 und von sonstigen lasten frei wären, Sie wollte

pag: 183
auch so wie Sie bisher gethan, die zinsen treulich entrichten,
bitte das die Hypotheck noch eine zeit dürfe stehen bleiben.

3) ad pag: 16 12o=51
Herr Friedensrichter Riotte als Bevollmächtigter des ehemaligen
Hospitalsrechners Siglohr erklärte in ansehung der über?=
gebemem Hypothecken vom Siglohr, mann möge den Schu(l)dner
die Hypotecken auf kündigen und Sie entweder abtragen oder
neüe Hypothecken machen laßen, worauf Rechner den Gläubiger
die auf kündigung bekannt macht. Er erklärte.

1mo Peter Haßdenteufel Von Hoself, und Matheis Schmit Von
Pintzweiler, wenn es nicht anders sein könne, so wollten Sie
Neue Hypothecken mache3n, nur bäthen Sie sich gedult aus
bis es neues Brod gebe, damit Sie geld bekämen für
die kosten der neuen hypothecken zahlen zu können.

2do. Johann Nikel Schmit Von Roschberg aber, er könne izt nicht
atragen, und auch kein Neue Obligation machen bis dahin
das seine Sache mit den stief-kinder ausgemacht seye,
welchen die obligation und auch die darinnen Verstrickten
güter gehörte, er hoffe aber daß es nächstens beendigt
würde, und so sollte alles Versteigert werden um die
Schulden zu tilgen.

Ich befragte mich bei Herrn Friedensrichter desfalß welcher
mir sagte: die Sache berührte auf der ankunft des
einen Sohns welcher Von der wanderschaft täglich zurük
erwartet wärde, als dann sollte die Sache gleich Vor-
genommen und beendigt werden, übrigens seye
nichts zu Verliehren.

pag: 184
3to Johann Schaad Von geheweiler bittet um gedult und er
wägung seines traurigen schiksals, er habe schon seit mehreren
Jahren ein todt kranke Frau, So bald Sie aber stürb e
wolle er sogleich Versteigern lassen und alle schulden
abzahlen, Er hoffe täglich auf ihre auflösung.

ad tit: 4. pag: 19 pos: 74
Herr George Bicking wolle den Herbst das Capital
nebst zinsen Von Niklas born abtragen.

ad tit: 4. pag: 23. pos: 103
Herr Friedensrichter riotte wolle auch dieses Capital
nebst Zinsen abtragen.

ad tit: 4. pag: 26 pos: 117
Johann Hallauer Tochtermann Von Niklas Kilburgers Wtb
erklärte: er wolle die Hypotheck af sich erneuren. bäthe
aber wen's möglich wäre Jhm noch etwas dar zu zu leihen.

ad tit: 4. pag: 27 pos: 134
Her Friedensrichter Riotte Verspricht die Sache bis zu
end dieses Monaths Floreal zu beendigen.

ad tit: 4. pag: 10 pos: 2.3.3 1/3. 3 2/2
Habe dem Br. Maire von hier schon am 23ten pluviose
letzthin ein Verzeichnis daVon übergeben, dem hier beigefügten
gleichlautend, dann habe auf seine weisung am 12ten dieses
Jhme ein Etat
(französisch:
 vorhanden DaVon
übergeben

Dem für die dieses Jahr zu fertigend Matraze für ins
Hospital werde in 14 Tagen zeit 24 (Pfund) gesottene Pferde haar
Von dem Br. Thienes dahier a 38xr per (Pfund) erhalten, wo
hernach die erforderliche wolle nebst Zwilch auch besorgen
wird der Hospitals Verrechner N. Steininger

pag: 185
(74) Sitzung zu St. Wendel am 3ten Messidor Xiii oder 22ten Juni 1805
Welcher beigewohnt die Herren W.J. Castello, Anton
Ruffetty, President, Henrich Hallauer, Johann Wassenich sen.
und Anton Kirsch
Michael Demth in der Lehre bei Johann Auer stehet an
um ein Par neue Schue.

Rst.
Wegen seiner guten Aufführung bis hero, sollen ihm
zu fernerer aufmunterung zwei gulden für ein Par
schu gegebn werden. wo er sich Vom überrest sein
übrige Kleidungs stüke aus bessern solle.

Johann Hönig Von hier hat sich ein neues Häusgen
zue erbauen unternommen, kann aber izt aus mangel
der gehörigen Hälfsmittel nicht zu ende kommen,
da er nun das unglük hatte bei dem schröklichen brand
in Cusel alles Verlohren hat und zugleich mehrere
Kinder hat und durch die Vollendung dieses Häusgen bei der
Seldenheit der Quartire für Arme dahier auch in dieser
Hinsicht unterstützung Verdient, so trägt Pastor Vor
ob diesem nicht eine etwas ausführlichere Unterstützung
zu geben seye.

Rstm
Sollen Ihme zwanzig zwey gulden aus dem Hospitals
Fond gereicht werden.

pag: 186
Jn beziehung auf den titule Von pag: 181 in betref des
Johann zangerle ward heute durch den Herrn Presidenten
der Commission Vorgelegt des damals begehrten aus zugs
aus dem Hypothecken Protokole Von Saarbrüken Vom
18ten Floreal l. Jahres woraus sich ergibt das Er folgende
Schulden habe, im Protokoll eingeschrieben
1mo. An Sebastian Riefer 1680 Francs 4 Centimes
2do. an Nicolas Demuth 2004 - -
3tio. an hiesige Kirchen Fabric 1322 - 66
4to. an Nicolas Demth nochmalen 405 - -
5to. an Kaufmann Diehl in bingen 1163 - -
6to an Handelsmann Maggi 484 - 4
In summa also 7208 - 74

da aber laut aussage des Nicolas Demuth und selbst
nach der aussage des Sebastian Riefers, wie Herr
President Ruffety Versichert dieser Posten zahlt ist
die Fabric mit 1522 fr: 66 Cent. Von diesen tausend
gulden zahlt worden sind. 3ten Hr. Johann Dahl
nach aussage des Herrn Friedensrichters Riotte dahier
welcher heute expres des wegen befragt worden ist
bis auf 64 fr 65 Centimes zahlt ist.

Endlich der Handelsmann Maggi mit 100 gulden oder
215 fr: 46 Cent: sich befriedigen läst, und dann letztens
der noch übrige Schuldener Nicolas Demuth mit seiner
schuld im hypotecken Protokolle zu rückstehen und
dem Hospital den Vorzug lassen will, und solches in
der hypothecke Rechts-kräftig Versichern will, so

pag: 187-188

soll um in zeit 8 tagen in der Voraussetzung der
Vorhergehenden Puncten samt den bedingnissen pag= 18
mit dem aus drücklichen Vorbehalt daß seit der zeit ins
Hypothecken Protokoll nichts mehr eingetragen worden
sey, nämlich Vom 15ten floreal l. Jahrs die Hypotheck
gehörig gefertigt, unterschrieben im Hypothecken Protokoll
eingetragen der Hospitals Commisson eingehändigt werden

A. Ruffetty    W.J. Castello
         Henrich Hallauer
         Anton Kirsch
         J. Wassenich Sctre.

(75) Sitzung zu St. Wendel d 29ten Fructidor Xiii J. oder 15ten 7brer 1805
Welcher beigewohnt die Herrn W.J. Castello, Anton Ruffety,
Henrich Hallauer, Anton Kirsch und Johann Wassenich Sctre.

Ward Verlesen und eingetragen die Actke Von Herrn
Prefect wie folgt.

(französischer Text bis pag: 211)
Sitzung vom 7. September 1805
Auszug aus dem Register der Erlasse des Präfekten des Saar-Departements.
Trier, den 13. August 1805.
Mit Verträgen vom 24. Januar 1805 haben die Eheleute Michael Blum und Catharina Demuth 700 Franken vom Hospital geliehen und dafür Hypotheken auf ihr Haus und zwei Äcker zu St. Wendel aufgenommen. Unter selben Datum hat Johann Linxweiler, Bäcker zu St. Wendel, eine Hypothek von 430 Franken 25 Cent. aufgenommen. Eben jene Summe wurde von den Eheleuten Elisabeth Kessle und Francois Bohn aus dem Verkaufsvertrag über ein Haus erzielt, dass Linxweiler von diesen erworben hatte. Er nimmt darauf eine entsprechende Hypothek auf.
Genehmigungsvermerk für diesen Vorgang.

In Anbetracht der Stellungnahme des Unterpräfekten genehmigt der Präfekt des Saardepartements die Kredite an die Eheleute Michael Blum und Catharina Demuth sowie an Johann Linxweiler.

pag: 189-191
(Zweisprachiger Text. Hier ist nur die Transkription des deutschen Textes sinnvoll.)

Trier d 21ten Thermidor 13 Jahrs
Der Prefect des Saar Departements,
Mitglied der Ehren Legion.

An die Verwalter der Hospiteien und der Fabrick
der Pfarr= und Subkursal-Kirchen des
Departements.

Meine Herrn; es war eine folge der Anarchie
welche die Eroberung dieser Länder mit sich führte,
das unordnung sich des Rechnungs wesens der Spitäler
und Fabricken bemeisterte. Die Schuldner machten
davon gebrauch, liesen die Termine vorüber gehen
ohne die Interessen oder Kapitalien zu bezahlen.
Daher rührt jene Masse vonr ückständen, welche
die Spitäler und Fabricken in Verlegenheit und
die Verwalter in die unmöglichkeit Veersezt hat,
die ausgabe zu bestreiten, welche diese anstalten
in diesem Augenblicke, wo Sie zur ordnung herVor
gehen sollen, erheischen.

Eine grose Anzahl gesuche Von seiten der Ver-
walter sind mir schon überreicht worden, und
werden mir noch täglich überreicht, um ermächtigt
zu werden, gegen die Schuldner der rückständigen
interessen gerichtlich auftretten zu können.
Es ist wahr, diese Masregel ist Gesetzmäsig und
gut, allein sie ist zu kostbillig und Verschlingt
sehr oft die Summe, welche die gerichtlichen
Verfolgungen zum gegenstande haben.

Seine Ex. der Herr Jollivet Staats rath,
bevollmächtigter Minister und General liquida-
tor der schulden der Vier neuen Departements
drückt sich in seinem schreiben vom 18ten
Praireal 13 J. in betreff der gemeinde
schulden folgender maasen aus!

pag 190:

"Jn Betreff des unterbaus der Rechnungs=
Rezesse und der übrigen rückstehenden
Gemeinde einkünfte, sind die Einnehmer den
Empfängern der National=Domainen gleich-
gestellt und durch den Regierung=Schluß
Vom 19ten Vendemiaire 12. J. sind Sie ermächtigt
und so gar Verpflichtet, die ausstände
jeder Art durch einen Hüssier und ohne die
dazwischenkunft der gerichtlichen gewalt
ein zu treiben; der Einnehmer muß Vom
Maire und Municipalrath ein Verzeichnis
aufsetzen, selbes von ihrem Unter Präfecten
und Präsidenten des bezircks=Tribunals
Visiren laßen, und einen Huissier mit
dessen Vollzug beautragen. die schuldner
können mit oppositionen einkommen,
allein in diesem falle befasset sich der
Tribunal nur mit der Regelmäsigkeit
oder unregelmäsigkeit der Verfolgung
und keineswegs mit der sache selbst und
immer wird über diese opposition
Summarisch und ohne kosten gesprochen.

Da nun diese Verfahrungsart auf
den Verfügungen des Regierungsschluses vom
19ten Vendemiaire 12. Jahres befuhret, so ist Sie
auf das eintreiben der ausstände zum
Vortheil der Wohlthätigkeits anstalten und
Fabricken Vollkommen anwendbar. Diesen
Schlujß spricht austrücklich Von den Einnehmern
der Spitäler, Hospitien und Wohlthätigkeits-
anstalten; und in Hinsicht der Fabricken, den
Regierungsschluß Vom 7ten Thermidor 11 Jahrs in
seinem 3. Artikel das die Güter dieser
Anstalten nach der den Gemeinde-Gütern
einen Weise Verwaltet werden sollen.

pag 91

Hieraus erhellet also, meine Herrn, daß wenn
blos die rede Vom Eintreiben der Rechnungs-
Rezesse, oder der rückständigen Interessen ist,
die Gerichtlichen Verfolgungen eingestellt
werden sollen. Eur Einnehmer muß bei
solchen fällen die, vom Herrn Staatsrathen
Jollivet in betref der ausstehenden
Gemeinde=Einkünfte Vorgeschriebene weise,
so wie Sie oben angeführt ist befolgen.
Nur ist hiebey zu bemerken das Euer
Einnehmer, an statt das Verzeichnis der säum-
igen Schuldner Vom Maire und Munizipalrath
abschliessen zu lassen, dies Von Ihnen ab-
schliessen und vom unter Prefecten und
Präsidenten des Bezircks=Tribunals Visiren
lassen muß.

Sie meine Herrn, werden sich um so mehr
beeifern, diese Maasregel an zu nehmen
und selbe ihrem Einnehmer Vor zu schreiben
da sie nicht nur allein weniger Kost spillig
sondern auch schneller und keinen so lang-
wierigen Formalitäten wie die gerichtlichen
Verfolgungen unter worffen ist; durch dieses
Mittel werden die Hindernisse ein Ende
nehmen, welche bisher die aus einander-
stzung ihres rechnungs wesens im Wege
standen und ich hoffe mit zuVersicht
das die anstalt deren Verwaltung
Ihnen anVertraut ist, die glücklichen
folgen bald empfinden wird, welche man
allerdings Von dieser Maasrege und Von
dem Eifer erwarten mus, womit Sie die-
selbe so oft es das Intrese und das
Wohl ihrer Verwaltung erheischt,
in Vollzug setzen werden.
Ich habe die ehre Sie zu grüsen

Keppler

A. Ruffetty pre: W.J. Castello Anton Kirsch
Henrich Hallauer
        
J. Wassenich Sctre


pag: 192
Sitzung vom 23. September 1805
Brief des stellvertretenden Bürgermeisters in Abwesenheit des Bürgermeisters an die Mitglieder des Verwaltungsrates. 14. September 1805
Ankündigung der Übermittlung eines Schreibens des Unterpräfekten.
Brief des Unterpräfekten von Saarbrücken an den Bürgermeister von St. Wendel. 7. September 1805
Unter Bezugnahme auf das Journal officielle Nr. 66 wird die schnellstmögliche Neuformierung des Verwaltungsrates anbefohlen.

pag: 193
Jn gemäsheit des Vorsthenden anschreibens und Kayserlichen
Decrets Ward das Loos gezogen und das Loos traf
zum austretten das Hospitals Mitglied W.J. Castello
Jn dessen gefolge Er also hier mit Von der Commission
abtritt und den Mitgliedern für das bis her geschenkte
zu trauen danket. Woenach also der Bericht
und Proeces Verbal an den hiesigen Herrn Maire zu
dussieren ist. Aso beschlossen zu St. Wendel
d 1ten Vendemiaire XIII oder 23ten /ber 1805.

A. Ruffetty pre: W.J. Castello  Henrich Hallauer
         Anton Kirsch
         J. Wassenich Sctre

Jn eben dieser sitzung werden dem Herrn Hospitalsarzt
Steininger für die wichtige ___ (Tat?) bei der Ehefrau des Johannes
Weisgerber dahir wegen dem tollen Hundsbis und seine
glückliche Heilung zur Erkenntlichkeit, Von Hospitals
Commissions wegen Vier Louis D'or angewiesen und 3 fl oder (???)
St. Wendel Tag Jahr und Monath wie oben.

A. Ruffetty pres: Henrich Hallauer
         Anton Stier
         J. Wassenich Sctre.

(76) Sitzung d 2ten frumaire 14 Jahr 23ten 9ber 1805.
Welcher beigewohnt die Herrn Anton Ruffetty President
Henrich Hallauer, Anton Kirsch und Johann Wassenich Sctre.

pag 193 unten - 195
Sitzung vom 23. November 1805
Gemäß dem Brief des Unterpräfekten muss ein Mitglied des Ausschusses ausscheiden und durch einen von 5 Kandidaten ersetzt werden. Die Namen der fünf Ausschussmitglieder wurden auf Papierzettel geschrieben. Die Zettel wurden gefaltet und in einer Urne gemischt. Durch Los wurde bestimmt, dass M. Castello das ausscheidende Mitglied ist.
Die verbliebenen Ausschussmitglieder schlagen als Kandidaten vor:
1. W.J. Castello, Kantonalspfarrer zu St. Wendel. Er ist nach allgemeiner Meinung der am besten erfahrene Mann in der Hospitalverwaltung. Er hat eine lange Erfahrung, kennt die Abläufe, die Menschen und die Einrichtung.
2. Michel Trost, Gastwirt zu St. Wendel. Ein Ehrenmann ohne große Erfahrung in der Hospitalverwaltung.
3. Anton Jungerle, Kaufmann zu St. Wendel,
4. Johann Vock der Ältere, Grundbesitzer zu St. Wendel
5. Karl Meer, Grundbesitzer zu St. Wendel

pag: 196
(77) Sitzung zu St. Wendel d 8ten Frimaire 14 Jahr oder
d 29ten 9ber 1805.
Welcher beigewohnt die Herrn Anton Ruffetty , Henrich Hallauer,
Anton Kirsch und Johann Wassenich Sctre.

War der Herr Maire als President nur schriftlich
zur Commission eingeladen wie folgt:

Sitzung vom 29. November 1805
Brief des Verwaltungsausschusses an den Bürgermeister von St. Wendel.
Einladung an den Bürgermeister, der nun kraft des Artikels 2 des Dekrets vom 7. Floreal des Jahres 13 Vorsitzender der Verwaltungskommission ist, an den Sitzungen teilzunehmen. Insbesondere wird die Beratung mit Nikolaus Steininger, dem Hospital-Einnehmer zur Erfüllung der Aufgaben angesprochen.


Jn derselbigen Sitzung trug Hospital Verr. vor daß,
1) Michael Voltz aus stand hätte bis Pfingsten
2) Sebast Schupmehl von Altzfasen stehet an um 88 gulden lehnbar
zu haben, welches Commissio bewilligt daß Hospitals Einnehmer
gegen Hypotheck in forma, ihm das geld Vorschiessen solle.

pag: 197
also beschlossen St. Wendel Tag Monath und Jahr wie Vorne
A: Ruffetty Henrich Hallauer
Charles Cetto  Anton Kirsch
J. Wassenich

(78) Sitzung zu St. Wendel d 23ten Xber 1805 oder 2ten Nivo 14 J
Welcher beigewohnt die Herrn Anton Ruffety president
Anton Kirsch, Henrich Hallauer und Johann Wassenich Sctre.

Forstier Carl Thiry stehet an, um eine erkäntlich-
keit über die aufsicht der Hospitalr rothhecke und wald-
ungen

Rstum
sollen Jhm Neun gulden jedoch ohne nachtheil und
Recht, für dieses Jahr aus zahlt werden.

Hospitals Commissions Mitglied Herr Anton Kirsch tureg Vor
das Er von Johann Lieser Jun: beauftraget seye, bei
der Verwaltungs Comssion anzustehen, um eine darleihe
Von 300 fl zur auferbauung eseines Hauses welches
Jhm zum Theil durch ein Sturm wind eingestürzt
und ohne gefahr nicht mehr bewohnt werden könne.

Rstum
so bald ein Vorrath in der Cassa sich findet solle sein
Begehren statt ahben.

St. Wendel Tag, Monath und Jahr wie oben

A. Ruffetty
Henrich Hallauer
Anton Kirsch
J. Wassenich

pag: 198 bis 203
(79) Sitzung zu St. Wendel d 6ten Jänner 1806.
Welcher beigewohnt die Herrn Herr Anton Ruffety,  pres. Henrich
Hallauer, Anton Kirsch, und Johann Wassenich Sctre.

Ward Verlesen und Eingetragen wie folgt.

Auszug aus dem Register der Erlasse des Präfekten des Saar-Departements.
Trier, den 19. Oktober 1805
Unter Bezug auf ein kaiserliches Dekret vom 25. Thermidor wird bestimmt, dass alle Mediziner, Wundärzte und Apotheker oder sonstige im Dienste der Armen stehende Personen ein kaiserliches Patent  durch Ernennung durch den Kaiser oder andere Verwaltungsbehörden bedürfen, ganz ohne Ausnahme gemäß dem Gesetz vom 9. Brumaire des Jahres 8.

Brief des Präfekten des Saar-Departements. Ohne Datum und ohne Adressat.
Die Anstellung der Gesundheitsbeamten wurde bisher im Departement noch nicht hinreichend organisiert. Dies muss nachgeholt werden. Die Gesundheitsbeamten müssen ihrer Stellung und ihres Einkommens sicher sein. Innerhalb von 15 Tagen soll der Verwaltungsrat des Hospitals dem Unterpräfekten einen Vorschlag über seine Beteiligung an der Besoldung des Gesundheitsbeamten unterbreiten.

(80) Sitzung zu St. Wendel d 16ten Jänner 1806
Welcher beigewohnt die Herrn Charles Cetto Maire,  Anton Ruffety,  pres.
Anton Kirsch, HenrichHallauer, und Jean Vassenich,
père Sécretaire de la Commission et membre dicelle.

Sitzung vom 16. Januar 1806
Durch Schreiben des Präfekten und andere Erlasse ist es notwendig unter 2 Kandidaten, die Mediziner sind, einen Gesundheitsbeamten für das Hospital zu St. Wendel zu benennen.
Der Ausschuss äußert dazu:
1. Es gibt eine große Anzahl von Armen in St. Wendel, Urweiler, Alsfassen, Breiten, Baltersweiler und Mauschbach. Aufgrund der Armut steht wenig Wohnraum zur Verfügung. Eine große Anzahl von Personen muss sich ein Zimmer zum Schlafen und Leben teilen. Der Ausbruch von Krankheiten rührt von dieser gefährlichen Art des Zusammenlebens.
2. Diese Armen und Kranken bedürfen der Aufmerksamkeit der Regierung. Es ist jedoch nicht immer notwendig, diese Personen stationär unterzubringen.
3. Die Angelegenheit fordert mehr Aufmerksamkeit der Regierung als bisher. Unter der alten Regierung gab es einen bezahlten Arzt, der im Dienste der Armen stand.
4. Es muss das höchste Ziel des Hospitals sein, die Gesundheit der Armen zu erhalten oder wieder herzustellen.

Empfehlung:
1. Bitte an den Präfekten einen Gesundheitsbeamten zur Unterstützung und Versorgung der gemeinen Leute in St. Wendel, Urweiler, Alsfassen, Breiten, Baltersweiler und Mauschbach zu bestellen und ihn aus den Einkünften des Hospitals zu bezahlen.
2. Vorschlag Herrn Nikolaus Steininger zum Gesundheitsbeamten/Amtsarzt zu ernennen. Dieser hatte diese Funktion mit Ernennung vom 24. Oktober 1787 durch die alte Regierung inne.
3. Er soll 65 Franken jährlich erhalten, die nötige Medizin nicht einbegriffen.
4. Die Ernennung Steinigers ist unumgänglich. In der derzeitigen Situation und unter den jetzigen Bedingungen findet sich kein zweiter Kandidat.
5. Bitte an den Präfekten bis zu 100 Franken jährlich dem Verwaltungsausschuss zur Behandlung der Armen in den oben genannten Orten zur Verfügung zu stellen.
6. Der Ausschuss hofft, mit diesen Beschlüssen dem oben stehenden Erlass des Präfekten genüge getan zu haben.

pag: 203 und 204
Verzeichnis der an das St. Wendeler Hospital zurückzuzahlenden Hypotheken samt den ausstehenden Zinsen und den Schuldnern:
1. Hypothek des verstorbenen Jakob Schmitt aus Hofeld über 150 Gulden, geschlossen vor dem Hochgericht St. Wendel am 01.12.1773. In Franken samt den amtlichen Gebühren 341 F  19 Cen.
2. Hypothek der verstorbenen Catharina Schwan aus Hofeld über 185 Gulden, geschlossen vor dem Hochgericht St. Wendel am 24.05.1784. In Franken samt den amtlichen Gebühren   465 F  29 Cen.
3. Hypothek des verstorbenen Hans Jörg Becker aus Roschberg über 500 Gulden, geschlossen am 17.09.1790. In Franken samt den amtlichen Gebühren 1885 F  52 Cen.
4. Hypothek des verstorbenen Johann Nickel Schmitt aus Roschberg über 160 Gulden, geschlossen am 06.03.1790. In Franken samt den amtlichen Gebühren   372 F  52 Cen.
5. Hypothek des verstorbenen Peter Schaad aus Gehweiler über 100 Gulden, geschlossen am 11.12.1790. In Franken samt den amtlichen Gebühren    233 F  45 Cen.
Gesamtsumme:       3297F  97 Cen.
Gefertigt vom Hospital-Einnehmer Nikolaus Steininger, 18. Januar 1806
Diese Aufstellung wurde dem Unterpräfekten zur Weiterleitung an das zuständige Gericht weitergeleitet.

pag: 205 und 206
(81) Sitzung zu St. Wendel d 25ten Jänner 1806 welcher beige-
wohnt die Herrn Anton Ruffety President, Henrich Hallauer,
Anton Kirsch und Johann Wassenich Sctre.

Rechner übergab die gestern als am 24ten dieses erhaltene
Mandat vom Herrn Sous Prefect, Von 54 francs an Herrn Doctor
Kiefer zu Saarbrüken zu zahlen. nebst dem an-
schreiben No 8771 wie unten zu sehen.

Brief des Unterpräfekten zu Saarbrücken an den Verwaltungsausschuss der St. Wendler Hospitals. Saarbrücken, 14. Januar 1806
Der Souspräfekt teilt mit, dass neue gesetzliche Bestimmungen des Innenministers bezüglich der Gewichte und Maße in der Verwaltung der Hospitäler zu beachten sind. Außerdem müssen alle Rechnungen und Belege gemäß neuen Bestimmungen

pag: 206 und 207
Brief der Verwalter des Zivilhospitals der Stadt St. Wendel an den Unterpräfekten zu Saarbrücken.  28. Januar 1806
Angesichts der prekären Haushaltlage verweigert der Verwaltungsrat eine Umlage von 54 Franken zugunsten des Herrn Kieffer, Mediziner aus Saarbrücken. Dieser war zur Untersuchung eine Epidemie nach Brotdorf, Bürgermeisterei Hausbach gereist. Die Finanzsituation in St. Wendel ist derart, dass der Hospitalrechner zur Deckung der laufenden Ausgaben Geld aus seinem Privatvermögen zuschießen muss. Bitte um Verschonung des Hospitals zu St. Wendel von der vorgesehenen Umlage.

pag: 207
Brief des Unterpräfekten zu Saarbrücken. 1806 Februar 9
Gemäß dem Erlass der Präfekten vom vierten Zusatztag des Jahres 13 ist es möglich Mitglieder einer Sonderrevisionskommission aus dem Gemeinderat zu ziehen bzw. zu ergänzen, was dem kaiserlichen Erlass vom 7. Floreal des Jahres 13 entspricht.
Rundbrief an: Friedrich Rumpel Saarbrücken, Nicolas Hagen, Blieskastel und Philippe Cetto, St. Wendel

pag: 208-210
Brief des Unterpräfekten zu Saarbrücken an die Verwaltungsräte des Hospitals St. Wendel. 1806 Februar 10
Der Unterpräfekt zu Saarbrücken beruft sich auf das kaiserliche Dekret vom 17. Floreal bezüglich der Buchführung in Hospitälern und gibt Erläuterungen zu gewissen Artikeln.
- Artikel 2 verpflichtet sie zur Prüfung
- Artikel 3 betrifft eine besondere Prüfungskommission. Ein beiliegender Erlass regelt die Ernennung der Kommissionsmitglieder.
- Artikel 4 und 5 betreffen die Art und Weise der Buchführung. Es müssen verschiedene Haushaltsposten und Teilbereiche eingerichtet werden. Diese Einrichtung gemäß den Vorschriften ist ebenso zu überwachen, wie die Buchführung an sich. Die bisherige Form der Verwaltungsführung muss unbedingt geändert und angepasst werden.
- Artikel 6 betrifft die Ausgabenkontrolleure für große Einrichtungen. Diese gibt es im Saar-Departement nicht.
- Artikel 7 bestimmt, dass alle Zahlungsanweisungen durch eine Zahlungsanweiser (ordonnateur) vorzunehmen. Dieser Zahlungsanweiser muss umgehend bestellt werden und hat seine Funktion im Jahre 14 zu erfüllen.
Es sind nur Zahlungen mit einem Vermerk des Zahlungsanweisers statthaft.
- Artikel 8 regelt alles Nähere für den Zahlungsanweiser und bedarf keiner weiteren Erläuterung.
- Artikel 9 regelt eine nach Trimestern vorzunehmende Buchhaltung. Die Trimesterabrechnungen sind dann dem Unterpräfekten vorzulegen. Die Abrechnungen müssen vom Einnehmer und Zahlungsanweiser unterschrieben sein. Die Abrechnungen sind in doppelter Ausführung vorzulegen und müssen folgende Punkte enthalten:
1. Die Anzahl der bezahlten Beschäftigen und Dienstboten des Hospitals
2. Anzahl der während des Semesters aufgenommenen Kranken, Greisen und Kinder.
3. Die Anzahl der entlassenen oder verstorbenen Personen während des Semesters.
- Artikel 10 besagt, dass am Ende jeden Jahres eine die drei Trimesterrechnungen zusammenfassende Generalabrechnung vorzulegen ist.

Nach geschehener Vorlesung und ein traung der obigen Art: beschloss die
Commission über das ganze zu berathschalgen und zwar
1mo Was den Controleur betrift welcher im kayserlichen Decret Vom 7ten floreal
des Verflossenen Jahres XIII. Art: 6 gefordert wird.

Jn Erwägung das gemäs diesem Art: una da ein Controleur erwählt
werden soll, wo der Einnahme belauf es Erheischet,

Commissio aber nicht weis, noch der bemeltete Art: sagt, wie hoch
der belauf der einnahme sein müsse wenn ein Controleur bestellt
werden soll. So konnte Commissio sich darüber nicht entschließen.

pag: 211
2do. Jn Erwägung das das hiesige Hospital nur lauter bestimte einkünfte hat
nämlich, [a)] Von auf gesetzlich gemachte Hypothecken ausgeliehenen
Capitalien b) Von ständigen grund hinsen, c. Von güthern welche
immer Von einem k.k. Notaire in der gesätzlichen Form auf Jährlichen
Blumen zinß Versteigert worden. wo also Commisio glaubt
das keine Controle dahier nothwendig seye. so hat Sie diesen
Art: in betref des Controleurs ausgesezt bis auf nähere
Weisung des Herrn Préfecten.

Was nun den ordonnateur betrift welcher in dem bemelten Decret
Vorgeschrieben ist, so warte die Glieder hete nicht enig. und
deswegen der end schluß auf ein andere Zeit Verschoben also
beschlossen ST: Wendel Tag Monath und Jahr wie oben
A. Ruffetty Anton Kirsch
Henrich Hallauer J. Wassenich Sctre

(82) Sitzung zu St. Wendel d 10ten März 1806 des Vormittags
Jn beisein Herren Anton Ruffety President, anton Kirsch, Henrich
Hallauer, und Johann Wassenich Sectre

Ward zur revision geschritten der Vom ref___ am 20ten Hornung über
a tit: 4. pag: 31. pos. 122. Der Franz Karl Weisgerber von  hier, sein Haus
Versteigert hat, solches aber in der Hypotecke nach aussage des Verwesers
in der Hypoteck steht, so wird anhier erinnert den Niklas Kiefer izigen
Eigenthümer des hauses anzuhalten das Er seiner zusage maäs das
Capital abtrage oder auf sich ein Neue Hypotecke annehme damit das Hospital
auf keinen Fall gefährdet werde.

a tit: 4. pag: 26. pos. 184. Jn betref des Johann Niklas Jung dahier
wird das nemliche dem Rechner aufgelegt.

a tit: 4. pag: 31. pos. 122. Niklas Schmit von altzfasen hat Viele seiner güther Versteigert
Rechner hat also nachzusehen ob keine in der Hypoteck darunter
sind um das Hospital zu sichern. Also beschlossen für
G___   A. Ruffety Anton Kirsch
         Henrich Hallauer
         J. Wassenich Sctr.

pag: 212

(83) Sitzung d 11ten März in beisein der Vorn benannten
Continuatio Revissiones
Ward nichts erinnert

A. Ruffety Anton Kirsch
Henrich Hallauer
J. Wassenich Sctr.

(84) Sitzung d 12ten März in beisein oben benannten
und die revision forgesetzt

a tit: 4. pag: 54. Da Hans adam Schreiner schon lange todt
ist und Lorentz Ritter keine neue hypoteck gemacht hat
so hätte der Einnehmer für die sicherheit des Hospitals
zu sorgen.

A. Ruffety Anton Kirsch
Henrich Hallauer
J. Wassenich Sctr.

Final Recess.

(85) Sitzung d 13ten März 1806 in beisein oben benannte.
Da also laut Pagina 53 die Einnehm sich belauft

 

Fl

xr

d

francs

Cent.

auf zehn Tausend Ein hundert Vierzig
Sechs Francs Siebenzig Sechs Centimes
oder
Nach alter teutscheer Münze af Viertausend
Sieben hundert und acht florin
zwanzig und Sechs kreuzer







4708







26

 


10146


76

Die
Ausgab aber nur laut Pagina
73. auf Neun tausend Ein hundert
fünf zehn francs Sechsig acht Cent
oder
Vier Tausend zwey hundert dreisig florin
Vier und zwanzig kreuzer Ein denare







4230







24







1




9115




68

So ergibt sich zum Vortheil des Hospitals
ein baren Cassen Vorrath ad Ein
tausend dreisig und ein francs acht
Centimes
oder
Vier hundert Siebenzig acht gulden
rheinisch ein kreuzer drei Pfennig







478







1







3




1031




8


Welche Vorröthige Summe der
Verrechner des Hospitals Herr Niklas
Steininger theils in frischangelegten
Hypothecken theils in barrem gelde der Commission
Vorlegte. Worüber sich die Commission die fernere Dispo-
sition zum Vortheil des Hospitals Vorbehält.

Also revidiert apostelliert und recessiert und
unterschrieben St: Wendel Tag Monath, und Jahr
wie oben

A. Ruffety Anton Kirsch
Henrich Hallauer
J. Wassenich Sctr.
N: Steininger

Ehe Commissio aber izt von einander gehet findet Sie nöthig
nebt der Voriges Jahr Gemachten bemerkung und zugleich
gegebenen weisung /: welche weisung hierunten an dem
Protokolle mit beigefügt werden soll :/ jetzt noch folgender
zu ihrer Rechtfertigung zu erinnern, 1mo

pag:
1mo da Sie gemäs den ergangenen Gesätzen die auf Stempel Papier
gefertigte rechnun g  nur allein in die Jetzt bestehenden Staats=
Münze geliefert habe. das Sie aber die 2 andern auf nicht
gestempeltem Papier gefertigte Rechnungen nicht allein in
der jetzt bestehenden Staats münze gemacht, sondern zu-
gleich in denselben noch den alten deutsch rheinischen Münz fuß
bei behalten habe und zwar aus folgenden Gründen.
Erstens weil die meisten Capitalien so das Hospital
ausgeliehen hat nur nach diesem alten Fuse gemacht
sind, weil nun aber der gemeine Mann die Neue Staats
Münze nicht kennt sondern nur die alte und nach dieser
Meistens rechnet, so hat mann sich Verpflichtet geglaubt
in der Rechnung zugleich den alten und neuen  zusammen
bei zu behalten, um so die Schuldner vor allem mistrauen
und un ruhe so wie den rechner Von allem Verdacht sicher zu
stellen, und Mann hoffet daß die hohen gewalten
dieses Verfahren der Commission gut heisen werden. um
so mehr da mann glaubt dem Gesätze genug gethan zu
haben und die dabei gehabte absichten mit dem zwecke
der Regierung über ein stimmen. Schließlich folgt jetzt
noch die gemachte und oben angeführte bemerkung und respective
weisung Von Vorgem Jahre damit die ernannten Herrnrevissoren
allen fals sicher gehenden an stand daraus sich selbsten
auflösen können. qui ex tractus ___ in Seratus.
Also beschlossen St: Wendel Tag, Monath und Jahr wie oben
A. Ruffety Anton Kirsch
Henrich Hallauer
J. Wassenich Sctre

pag: 215
(86) Sitzung zu St. Wendel d 1ten Aprill 1806
Welcher beigewohnt die Herren Anton Ruffety, Presid. Henrich Hallauer
Anton Kirsch und Johann Wassenich Sectre

Ward Verlesen und eingetragen das schreiben des Herrn Sous-
Prefect Vom 13ten März 1806. wie folgt.

(Saarbrücken, den 3. März 1806
Der Sous-Präfekt des Kommunal-Arrondissements Saarbrücken an die Herren Verwalter der Zivilkrankenhauses St. Wendel.

Meine Herren,

Ich habe die Ehre Ihnen mitzuteilen, dass der Innenminister Herrn W. J. Castello zum Mitglied ihres Verwaltungsrates ernannt hat und dieser (Castello) somit denjenigen ersetzt, der zum Ausscheiden bestimmt ist.
Ich bitte Sie, ihn (Castello) von der Ernennung in Kenntnis zu setzen.
Ich habe die Ehre, Sie zu grüßen

Boredé (??))

Commissio beschließt dem Herrn W.J. Castello ein auszug
des Protokolls zuzuschiken und demselben seine
rechnung in forma zu Communiciren und denselben
zu gleich zu ersuchen die Stelle eines ordonnateurs
an zu nehmen.

Ferner die Voltzen und Sirkers wtb stehen an ins Hos-
pital als Pfründener auf genommen zu werden.

Rstum
So lang Sie friedlich und ordentlich sich betragen sollen Sie bei-
samen in dem Zimer wo die Niklas thula wtb gewohnt
aufgenommen werden. und letzterer weilen Sie durch ihr

pag: 216
Eigen schuld sich der Wohnung Verlustigt gemacht, so sollen
ihr jedoch zum beisteur des Haus zinses sechs gulden
zahlt werden so lange aber nur als die Commission es
gut findet.

Johann Lieser Jun: bürger und BlechSchmit Vonhier steht
an um ein Capital lehnbar zu haben Von drei
hundert und fünfzig gulden rheinisch.

Rstum
Da Er durch ein unglüklichen Sturmwind sein Haus
auf zu bauen genöthigt ist, so sollen ihm selbe
bewilligt werden. Also beschlossen St: Wendel
Tag Monath und Jahr wie oben.

A. Ruffety Henrich Hallauer Anton Kirshc
                                J. Wassenich Sctre

(87) Sitzung zu St. Wendel d
Welcher beigewohnt die Herrn

(Trier, der 4. April 1806
Der Präfekt des Saar-Departements, Mitglied der Ehrenlegion,
an Herrn Cetto, Bürgermeister zu St. Wendel)

pag: 216-218
Brief des Präfekten des Saar-Departements, Mitglied der Ehrenlegion, an Herrn Cetto, Bürgermeister zu St. Wendel Trier, der 4. April 1806
Cetto hat in der Angelegenheit des Mediziner Kieffers und der Epidemie bzw. der vom Hospital diesbezüglich geforderten 54 Franken an den Präfekten geschrieben. Dieser verweist auf Erlasse des Innenministeriums bezüglich der Seuchenbekämpfung im ländlichen Raum. Nach Prüfung des konkreten Falls kommt der Präfekt aber zum Schluss, dass es sich bei der Krankheit in Brotdorf nicht um eine Suche im gesetzlichen Sinn gehandelt hat. Daher hätten die Kosten durch die Erkrankten selbst oder durch die dortige Gemeindekasse erbracht werden sollen. Nun hat aber der Unterpräfekt das Mittel der Umlage genutzt. Es soll bei diesem einmaligen Fall so verfahren werden, künftig aber nicht mehr. Man sollte die Umlage also wenn irgend möglich bezahlen.

Seite 218
Brief des Bürgermeisters Cetto an die Mitglieder des Verwaltungsrates. 1806 April 12 St. Wendel. Der Bürgermeister teilt das Schreiben des Präfekten mit und empfiehlt die Bezahlung der Umlage in Höhe von 54 Franken.

pag: 219
(88) Sitzung zu St. Wendel d 28ten July 1806.
Welcher beigewohnt die Herrn W. Joseph Castello ordonnater
Anton Ruffety, Henrich Hallauer, und Johann Wassenich Sctr

Ward Vorgetragen
1). Der bericht mit Riß und kosten über schlag der im Hospitals
gebäude Vor zu nehmenden Réparaturen und Verbesserungen
Welcher Riß und überschlag im gantzen Von der Commission
gut befunden worden, und über die aus führung wird Comsio
nächstens besondere berathschlaungen halten,
Was nun aber die bemühung. arbeith, und übrige Versäum-
nus des mit diesem Riß beauftragten hiesigen Kirchen-
rechners Johann Steininger betrift so werden ihm für solches
Vier florin angewiesen, welche Hospitals Verrechner
an ihn zu zahlen hat.

2). Für bücher für hiesige Schule, nämlich Sturms Betrach-
tungen über die Werke Gottes in der Natur herausge-
geben von Galoure zwey Bände zweimal fünf gulden
Vierzig acht kreuzer, Einband und porto zwey florin
zweitens für ein Pohe und Färben buch etc. für hiesige
Mägdchen Schul drei bände Sechs gulden, Ein band
und porto ein gulden 30 xr Su Suma fünf zehn
gulden acht zehn kreizer, so wird auch die auszahlung
hiermit angewiesen
ferner ward hiermit eingetragen folgendes

pag: 220-221
Brief des Bürgermeisters Cetto an die Mitglieder des Verwaltungsrates. 1806 März 28 St. Wendel
Der Bürgermeister teilt die Ernennung des Mediziners Burckhart der Jüngere zum Amtsarzt mit. Dazu sind diverse Gesetze und das Ernennungspatent des Saar-Departements vom 22. Februar 1806 mitgeteilt worden.

pag:221-224
Brief des Bürgermeisters Cetto an die Mitglieder des Verwaltungsrates. 1806 Juni 26 St. Wendel
Der Bürgermeister teilt mit, dass der Präfekt das Jahresgehalt für Herrn Burckhart auf 200 Franken festgelegt hat.
Auszug aus dem Register der Erlasse des Saardepartements vom 12. Juni 1806
Zur Bezahlung des Amtsarztes Burckhart werden 120 Franken aus der Stadtkasse zur Verfügung gestellt. Angesichts der jährlichen Einkünfte des Hospitals in Höhe von 3.085 Franken soll dieses den Rest finanzieren. Herr Burckhard arbeitet also für das Hospital und die Stadt. Er soll über beide Tätigkeiten Buch führen und separate Rechnungen erstellen. Auch soll Herr Apotheker Ratzen die nötige Medizin auf 2 Stellen verbuchen.

pag:224-225
Brief des Vizepräsidenten des Ausschusses an den Apotheker Ratzen zu St. Wendel. 1806 Juli 28
Bitte um Beibringung der Medizinanrechnung für das Hospital bis zum folgenden Tag.

(89) Sitzung der Hospitals Commission zu St. Wendel d 26ten
august 1806

Welcher beigewohnt die Herren W.J. Castello, Henrich
Hallauer, und Anton Kirsch und Johann Wassenich Sctre.

Da der Commissions President Herr Anton Ruffety ab-
wesent, und Johann Wassenich Sec. krank ist, so kamen
oben benannte Mitglieder der Commission zu samen um
zu berathschlagen was zu thuns eyne, um das Hospital
wegen seiner Forderung an hiesige Stadt und ehemaliges
Hochgericht wegen Capitalien und Rückständigen
Interessen, bey der auf den nächsten Donnerstag zu
Saarbrüken angesezten Liquidation zu führen, und
es ward beschlossen, das nebst dem Hospitals Rechner
der Herr Pastor selbsten sich auf Kosten des Hospitals
sich nach Sarrbrücken Verfügen, um allda zum Vor-
theil des Hospitals das nöthige so Viel als möglich
zu besorgen. Also beschlossen zu St. Wendel Tag, Monath,
und Jahr wie oben. W.J. Castello, Henrich Hallauer
         Anton Kirsch
         J. Wassenich

Seite 226- 227
(90) Sitzung zu St. Wendel am 18ten 8ber 1806
Welcher beigewohnt die Herren W.J. Castello, Anton Ruffety, Pres.
Anton Kirsch und Johann Wassenich Sectre

Ward Verlesen und eingetragen wie folgt.

No 9793   Brief des Unterpräfekten von Saarbrücken an die Verwaltungskommission. 1806 Oktober 18
Brief des Unterpräfekten an den Verwaltungsrat des Hospitals zu St. Wendel.
1806 Oktober 6
Der Unterpräfekt fordert gemäß diverser Erlasse eine Aufstellung von Stiftungen zugunsten des Hospitals.
Der Ausschuss kommt nach Prüfung und Rücksprache mit der Stadt St. Wendel zum Schluss, dass es keinerlei Stiftungen zugunsten des Hospitals gibt. Auch in einer grob skizzierten Tabelle steht überall nur fehlend/nicht vorhanden.
Per Brief vom 18.Oktober 1806 wird das negative Ergebnis dem Unterpräfekten zu Saarbrücken mitgeteilt.

(91 ) Sitzung zu St. Wendel am 28ten 9ber 1806
Welcher beigewohnt die Herren Anton Ruffety, Pres.
Henrich Hallauer, Anton Kirsch und Johann Wassenich Sectre

Herr President trug Vor das Vermög dem Gesetze soll zur wahl
eines ordonnateurs geschritten werden. und warten daher
einstimmig daß das Commissions Mitglied Herr Johann
Wassenich Senior soll darzu bestimmt sein alle anweis.

pag: 228
zu unterschreiben, als ordonnateur die Stelle des Herrn
W.J. Castello ersezen wie pag: 211. zu ersehen ist
also beschlossen tag Monath und Jahr wie oben und Vorn
A. Ruffety Anton Kirsch
Henrich Hallauer
J. Wassenich

(92) Sitzung zu St. Wendel d 23ten Xber 1806
Welcher beigewohnt die Herren Anton Ruffety Henrich Hallauer
und Johann Wassenich Sectre

Peter Busch stehet an um ein Darlehn Von hundert gulden
und da Er schon ein Hypotecke hat welche auf ihn spricht
und Von Joseph Zahm Jun: zu zahlen übernommen worden.
welcher aber auch zu gleich ansteht daß Er die 100 gulden welche
Er übernommen erst in einem Jahr zahlen dörfe.

Rstum
Erster solle insofern gelde Vorrähtig ist eine Hypotecke
Verwilligt werden, und letzterem solle eine frist Von einem
Jahr gebilligt sein, um selbe abzutragen. oder ein neue
zu machen. A. Ruffety Henrich Hallauer
J. Wassenich

(93) Sitzung zu St: Wendel d 14ten Jänner 1807.
Welchem beigewohnt die Herrn Hr. Anton Ruffety Pr__
Henrich Hallauer, Anton Kirsch und
Johann Wassenich Sectre

pag: 229
Wart Verlesen und eingetragen das schreiben des Herrn Maire
Vom 12ten dieses wie folgt.

No 22 Brief des Bürgermeisters in seiner Eigenschaft als Verwaltungsratspräsident an die Mitglieder des Verwaltungsrates. 1807 Januar 12
Aufforderung zu einer möglichst schnell anzuberaumenden Sitzung und Bitte um Vorschlag von 5 Kandidaten als Nachfolger des zurückgetretenen Herrn Castello.

Nach angehörtem Anschreiben des obigen Briefs vom Herrn
Maire schlägt die Commission zu ersetzung des
Herrn W.J. Castello folgende fünf Bürger vor.
also Herrn Niklas Riotte, Friedensrichter, adam demuth,
Jacob Knoll, Johann Steininger, und Wendel
beistein.

Dem Herrn Maire sollen in Französischer sprache
ein auszug hier Von ertheilt werden.

pag: 230
Johann Lauer von hier steht an ums ein alte Hypotecke
auf seinen Sohn umändern zu dörfen, und bittet
das ihm noch einen zuschuß Vom zwanzig fünf
gulden zur Bestreitung der Kösten möge bewilligt
werden

Rstm
Solle ihm gestattet werden die Hypotecke auf sich
und nicht auf seinen Sohn um zu ändern und ihme
als dann noch die begehrte zwanzig fünf gulden
gestattet werden.

Peter Bösch von hier steht eben wohl an um die
um änderung seiner Hypotecke.

Rstum
solle ihm ebenwohl gestattet werden wenn
der einsatz hin reichend ist

also beschlossen St: Wendel, Tag,  Monath und Jahr
wie oben.  A. Ruffety Anton Kirsch
Henrich Hallauer
J. Wassenich

(94) Sitzung St. Wendel d 16ten Febr. 1807. welcher bei-
gewohnt die Herrn Anton Ruffety President
Henrich Hallauer, Anton Kirsch und Johann Wassnich
Sectre

NW Schaad Von Baltersweiler stehet an um eine Darlehn
Von ein hundert gulden.

Rstum
Wenn Er hinreichende unter pfand hat sollen Sie Jhme
gestattet werden.

pag: 231-234
Sitzung vom 16. Februar 1807
Anwesende: Anton Rufelly, Vizepräsident, Heinrich Hallauer d.Ä., Anton Kirsch und Johann Wassenich.
Durch Losverfahren wurde Johann Wassenich, Sekretär des Ausschusses, als ausscheidendes Mitglied bestimmt. Es wurden folgende Kandidaten benannt:
1. Johann Wassenich, Vater, Grundbesitzer, St. Wendel
2. Johann Mock der Alte, Grundbesitzer, St. Wendel
3. Johann Deutscher, Tuchhändler, St. Wendel
4. Karl Meer, Tuchhändler, St. Wendel
5. Wendel Demuth, Tuchhändler, St. Wendel

Durch einen Brief des Unterpräfekten wurde der Bürgermeister aufgefordert einen Stand der Einnahme des Hospitals vorzulegen.
Beschluss:
1. Die geforderten Auskünfte werden sofort zu Papier gebracht.
2. Das Original der Aufstellung wird von den Anwesenden unterschrieben.
3. Eine Kopie wird dem Bürgermeister übergeben.

pag: 235
Brief des Unterpräfekten zu Saarbrücken an den Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Hospitals. 1807 März 1
Erinnerung an die Abgabe einer Erklärung zu den Stiftungen zugunsten des Hospitals.

Brief vom 10. März 1807
Dem Unterpräfekten wird mitgeteilt, dass die Auskünfte bezüglich der Stiftungen schon am 18. Oktober 1806 eingereicht wurden.

pag: 236
(95) Sitzung zu St. Wendel d 10ten Aprill 1807
Jn beisein H: Anton Ruffetty President, Henrich
Hallauer, und Anton Kirsch.

Br. Niklas Hallauer Gerber Von hier, stehet an
um ein Darlehn Von hundert gulden

Rstum
Sollen  Ihme wenn Er hin längliche Vorsatz hat gebill-
igt werden.

2do Jacob Egler genannt Dicker Von Urweiler steht an
um eine Darlehn Von drey hundert gulden

Rstum
Sollen Ihme gegen hinlänglichen unter pfand bewilligt
werden. Also beschlossen St: Wendel tag Monath
und Jahr wie oben Ruffety Anton Kirsch
Henrich Hallauer

(96) Sitzung der Hospitals Commission zu St: Wendel d 8ten 7ber
1807 in beisein der Herrn Anton Ruffetty, President
Henrich Hallauer, und Anton kirch

zur revisson der Hospitals Rechnung Vom
Vorigen Jahr welche schon am 21ten Hornung letzthin über-
geben worden, aber wegen mancherley hindernisen nicht
ehender konnte vorgenommen werden.

d8ten Vormittags wart nichts erinnert.
Ruffetty
Henrich Hallauer
Anton Kirsch

pag: 237
den 8ten 7bre des nachmittags wart nichts erinnert
Henrich Hallauer Ruffetty
Anton Kirsch

d 9ten des Vormittags wart nichts erinnert.
Henrich Hallauer Ruffetty
Anton Kirsch

d 9ten des Nachmittags wart nichts erinnert.
Henrich Hallauer Ruffetty
Anton Kirsch

d 10ten Vormittags wart erinnert das der gehalt für
den artzt und arzneyen hinführo besser unter einem
besondern titel anzuschreiben wären
Henrich Hallauer Ruffetty
Anton Kirsch

d 10ten des nachmittags wart nichts erinnert.
sondern folgender final schlus gestost:
das die Einahme laut Pagina 53 der Rechnung sich be-
lauft auf acht tausent dreisig Sechs francs Siebenzig neun
Centime        8036 fr 79 Cent.

drei tasent Siebehunder tzwanzig acht gulden rheinisch fünfzig
Neun Kreuzer drei Pfennig   3278 f 59 x 3 g

Die aus gab aber laut Pagina 73 sich belauft auf Sechs
tausent neun hundert vierzig und Sieben francs Siebenzig
und ein Centimes     6947 fr 71 Cent

oder

drei tausent zwey hundert zwanzig Sieben gulden rheinisch
zwanzig fünf kreuzer         3227 f 25 x

So erbit sich zum Vortheil des Hospitals ein über-
schus oder Cassa Vorrath ad tausent achtzig und neun
Francs acht Centimes         1089 fr 8 Cent

pag: 238
fünf hundert und Ein gulden rheinisch dreisig Vier kreuzer und drei Pfennig
         f 501  x 34 g 3
Welche Vorräthige Summe der Verrechner des Hospitals theils in frisch an-
gelegten Hypotheckenw ärent dieser zeit theils in anweisungdn die Er
erhalten und aus zahlt hat im laufe des Jahres der Commission
zur über sicht Verrechnet hat. Also revidiert, apostilliert
Recessiert und unterschrieben St: Wendel d 8ten. 9. und 10ten 7ber
1807.  Ruffetty        Anton Kirsch
         Henrich Hallauer

(97) Sitzung der Hospitals Commission am 2ten 8ber 1807
Welcher beigewohnt die Herrn Anton Ruffetty President
henrich hallauer und anton kirsch.

Jn betreff der Schänkung welche die Frau Wittib Ctto
Von zweybrüken im Jahre 1790 d 6ten May gemacht hat.
Ein Capital ad 500 f rheinisch mit allen rükständigen
zinsen zum Vortheil des Hospitals zu St. Wendel, zum
belast der Johann Jörg beckerischen Erben Von Roschberg,
glaubt Commissio sich Verpflichtet zur ihrer eigenen rechtfertig-
ung hier folgenden geschäfts ein zu rüken und dann
nach eingetragenen Bericht des hiesigen Herrn Röchling Notaire
dem Special Commissiaire ihre unmasgebliche Conclusion-
en in betreff dieses geschäftes wie auch die ihr nützlich
dienende Vorschläge an den Herrn Sous-Prefect zu Saarbrücken
wenn Sie hier eingetragen sind als dann abgehen zu lasen.
Die Geschichte ist folgende.

pag: 239
Im Jahre 1790 d 6ten May übergab benannte Frau Elisabetha
Cetto wtb von 2brüken die Schenkungs urkunde Von besagtem
Capital den hiesigen Hospitals ProVisoren nämlich Herrn Gerhardt
Gattermann[1] Amtmann zu St: Wendel und Herrn Martin Bender
Pastor als provissoren in beisein des Hospitals Einnehmer
Siglohr und Herrn Hermes damals Kayserlichen matri-
culierten Notarius wie schon eigene unterschrift auf der Schenkungs
urkunde bewiesen, d 10ten May 1790 wart diese Schenkungs
urkunde dem hiesigen Hochgericht zu St: Wendel presentiert
und Von ihm angenommen. Und so Viel als von ihm war
bestättigt.

Dere damalige Hospitals=Einnehmer Siglohr betrieb auch wie die
Acten beweisen in mehreren Vorstellungen beim hiesigen Hochgericht
die Sache so Viel als an ihm war. aber er fande (???) bis zum 12ten
8ber 1790 zu keinem nach kommen, auf.
Jm folgenden Jahre odr höchstens im Jahre 1792 legte Siglohr
ab und zum Hospital Einnehmer wart ernannt unter ge
weissen bedingnisen der hiesige einwohner hernach Hochgericht-
Scheffen Georg Bickung und Herr Pastor Bender als mit
Provissor starb im Sommer 1791. - Ob nun die darauf
entstehende Reigs unruhe oder andere ursachen den Herrn Provisor
und Amtmann Hoffrath Gattermann an der gehörigen beindigung
und schuldigen betreibung dieser Sache gehindert haben, oder
ob andere ursachen zum grunde der Verzögerung lagen,
ist der Commission unbekannt.

pag: 240
Jm Jahr 1792 um Joes. Baptisten Tag oder d 21ten Juny ejusden
anni kam Pastor Castello nach heriges Mitglied und President
der Commission als Pastor nach St: Wendel, und als solcher
als mit Provisor zum Hospital, aber Jhm wart Von anfang
alle Einsicht entzogen und als Er endlich um Einsicht zu
erlangen Rechnung forderte, wart Sie Jhm abgeschlagen,
wie die Protokolle der Ober Commission zu Coblenz
wo Er sich deshalb beschwerte noch beweisen könne, am
ende des Jahrs 1792 rückte ein Armee Corps unter Herrn
Generel Lingeville hier ein, und so hernach öfters im
Jahre 1793, und 1794. Wo also da Vor hier keine rechnung
abgelegt werden wollte Her Hofrath und Amtmann Gatter-
mann sich flüchtete, Pastor allein nichts machen konnt,
und das um soweniger da Er Von dem gantzen Hospital
nicht die geringste Einsicht hatte, so muste also die Sache
bis auf bessere zeiten beruhen lassen, diese schienen ein-
zu treffen im 7ten Jahre der ehemaligen Französischen Zeit-
rechnung wo auf antragen der hiesigen Municipal Verwaltung
die Central Verwaltung zu Trier den Pastor W. Joseph Castello,
dann die bürger Von hier Johann Wassenich senior, Henrich
Hallauer, Anton Ruffety und anton Kirsch zu Mitgliedern
der Hospitals Commission ernannt welche den 25ten Nivose
Jahr VII ihre erste Sitzung hielt, hier fand nun Commission
gleich anfangs das die Rechnungen Von 1792 und folgende
noch nicht abgemacht waren, wo also ihre erste Sorge sein
auch die Rücksändige Rechnungen in Ordnung zu bringen

pag: 241
und dieses Mühe volle geschäft dauert unter mancherley abwechselungen
und auftritten bis zum 28ten Pluviose 8ten Jahrs wo die
schluß rechnung Von dem bürger Bicking ersterfolgte, nach dieser
musten Verschiedene andeere Geschäfte geendiget werden.
Damit aber Von Seiten der Commission nichts Versäumet wurde ließ
Sie d 5ten Pluviose Jahr 8 so wohl die Schenkungs Urkunde
als auch die hypotheque zu Ottweiler Enregistrieren und
da guts wege und anträge nichts nutzten, auch dieselbige
ins Conservations hypotecken Buch zu Saarbrüken eintragen
den 22ten Vendemaire an XIV und sucht während der Zeit alle
mögliche erkundigungen über dasgeschäft einzuziehen, und
um der Sache auf den Grund zu kommen lies die Commission
endlich d 2ten aprill 1806 durch husier Peringiusfeld den
Beckerischen Erben ein Comendement Significieren das Capital
mit rückständigen Interessen Von 1790 ans Hospital zu bezahlen.
Die Beckerische Erben wanden sich hier auf mit einer Petition
an Herrn Sous Prefect nach Sarrbrüken, worauf Herr
Sous Prefect unter dem 22ten Aprill 1807 den hiesigen Notaire
Herrn Röchling zum Special Commissaire um eine rechnung über
das was bezahltund schuldig seye zu stellen. Der Commissaire
wurde aber alle fernere Verfogung der Beckerischen Erben
untersagt, und besagter Commissaire Herr Notaire Röchling
hat folgenden Bericht an den Herrn Sous Prefecten über das
geschäft erlassen. und den 20ten 7bre laufenden Jahres
bei der Commission dahier Verlesen. worin zu gleich die erklärung
der Commisson Vom nämlichen Tag zu finden ist.

pag: 242
Rechnung
über dasjenige was die J. Jörg Beckers Erben von Roschberg an das Hospital
zu St. Wendel rücksichtlich eines Capitals Von 500 f oder 1077 francs 44 Centimes
schuldig waren, und was hierauf bezahlt worden ist.
gestellt
durch unterschriebenen Friederich Röchling Notaire zu St: Wendel, welcher
hirzu Vermög beschluß des Herrn unter Prefect Von Saarbrücken vom 22ten
Aprill neülich beauftragt worden,
aus den
Acten und Papieren welche ihm die Hospitals Commission zu handen
gestellt hatte.

Unterschriebener Notaire, welcher Vermög Beschluß des Herrn Unter Prefects
Von Saarbrüken vom 22. Aprill neülich beauftraget worden ist, eine
Rechnung darüber zu stellen, was die Erben des Verstorbenen Johann Jörg
Becker von Roschberg an das Hospital von St: Wendel schuldig waren, und
was bezahlt worden ist, giebt zuförderst zur mehreren Erläuterung
und deutlicher Einsicht unter folgender Rechnung, folgende Bemerkngen
und Notitzen, welcher er aus den Judiciare Acten, die ihm die Hospitals
Commission eingehändiget hat, gezogen, und für dienlich gehalten hat,
um dem Herrn Unter Prefeckt und jede andere Compedent=Behörde in Stand
zu setzen, über den ursprung der Schuld, die Streittigkeiten die zwischen den
interessierten Theilen statt gefunden, und über die lage dieser Sache,
seit dem anfang der Streittigkeiten bis dahin wo mann keine Spur in den
gerichtlichen Acten findet, eine richtige Ideé fassen zu können.

§ 1
den 24ten Februar 1764. entlehnt J.J. Becker Von Roschberg bey Herrn Joseph
Cetto Von Zweybrüken 500 fl zu 5 pCto welche summe durch den Becker zu
Bezahlung eines Hausses zu Born, und anderer Güter, die er in seiner 2ten
Ehe mit Susanna Schreiner von Jacob Collet Von Born, erworben hatte,
angewandt wird. zur sicherheit Capitals und Interesse VerSezt Becker dem
Herr Cetto diese erworbenen Güter, 15 andere Wiese und etwas Wilderungsland,
so wie alles in dem obligations acte Specificiert ist, der den 24ten Februar 1764
Vor Hochgericht St. Wendel errichtet worden.

(Randvermerk vol. 1 N. 5)
Sowohl die erworbenen Güter, als auch die Cettoische Schuld sind in dem Jnventarium
eingetragen, das auf das den 30. Aug: 1765 erfolgte Abbleben des Schuldners, in
authentischer Form d 7ten Xber 1765. errichtet worden. vide 12o : actorum 5. Vol. 1

pag: 243
§.2.
den 1ten May 1764. Verkauft J.G. becker, durch autheuischen (???) Acte das besagte
Von Jacob Collet acquirirte Has wieder an den Nicolas Weisgerber zu born
um 400 fl mit Jnteresse zu 5 pCto Vom tag des Acts an lauffend. Verkäuffer
gibt im acte dem Käufer anweisung, die kauf Summe an Herrn Cetto zuzahlen
weil er dieses haus in der absicht Verkauft hat, um den grösten Theil der
Cettoischen Schuld abzutragen. Die Kauf Summe von 400 fl nebst 31 fl 41 x
Verfallenen Interesse sind in Vorbesagtes Jnventarium eingetragen.

§.3.
Die Anweisung welche den Verkäufer dem Käufer gab, den Kaufpreis an seinen
gläubiger zu bezahlen, blieb immer eine blose anweisung, weil nirgends aus
den Acten und gerichtlichen proceduren erhelt das den gläubiger diese anweisung
förmlich aceptiert habe, so daß man eine Novation zum Vortheile des Vorigen
Schuldeners behaupten könne - sondern weil im gegentheil aus den Acten erhellet,
das der gläubiger indem er einige zahlungen von Nicoals Weisgerber empfangen
hat, sich immer sein privilegium das er aus dem obligations acte gegen den ersten
Schuldner erlangte, Vorbehalten hat, und nicht gesonnen war, seinen alten
Schuldmann los zu geben.

§.4.
Am 30ten Aug: 1765 stirb(t) J.G. Becker, wie oben bemerckt, und hinter läst 4 Kinder
1. Ehe mit Anna Catharina Hasdentefel die im May 1757. gestorben war, und ein
Jnventarium /: d. 14ten Febr. 1758 errichtet worden, N: act: 4. Vol. 1 :/ und 3 Kinder aus
2ter Ehe mit Susanna Schreiner. Diese Wittib läßt unterm 7 Xber 1765. ein
gerichtliches Jnventarium, wie oben bemerckt, errichten N: 5. Vol. 1. , welches
Jnventarium d 17ten Xber 1765 geschlossen und beschworen wird beyseins des Peter und
Johann Hasdenteufel Von Roschberg, als Vormünder der 4 ersten Ehe Kinder des Ver-
storbenen J. G. Becker.

(Randvermerk neben §.4.: "N. 4. Vol.1" und "N. 5. vol. 1")

§.5.
d 3ten Jan: 1766 werden auf gerichtl: orden durch 2 Hochgerichts Schöffen sämtliche
Jnventarisierte und durch Becker Verlassene Meubles, und futivo (???) Jmmeubles
Versteigt. Der Erlös ist 629 fl 12 xr zalbar d 6ten Sept: 1766. an den Herrn Schöffen
Knoll zu St. Wendel, als ernannten geld erheber. N: act. 7. vol. 1.

(Randvermerk neben §.5.: "N. 7. Vol.1")

§.6.
den 22ten May 1767. N: act: 11. vol.1. revission des J. G. Beckerschen Inventariums
mit eventual Abtheilung. Dieser ist ein regulatif des ehemaligen beamten Vom
7ten Nov: 1767 beygefügt. Die Passiv Massa mit Einbegriff der Cettoischen
Schuld und Jntressen, übersteigt die auf gestellte Activ Masse in welcher der
Haus kauf Schilling des Nikl: Weisgerbers ad 400 fl mit ein begrieffen ist,
um 41 fl 22 ½ x und nach dem regulatif nur um 38 fl 2 ½ x.
Welche durch die Erben des J. G. Becker noch zu zahlen und dadurch
alle ihre Schulden getilgt seyn solten.

pag: 244
§.7.
(Randvermerk neben §.7.: "N. 15. vol. 2")
den 1. Aprill 1774 nach N: act: 15. Vol.2., wird das Haus das Nikl. Weisgerber Von J.G. Becker erkaufte gerichtl. Versteigt und dem Joseph Kind Von born um 278 fl zuge-
schlagen; nach abzug 13 fl 25 x Gerichtskösten blieben annoch 264 fl 35 xr

Da nehmlich Nik: Weisgerber welcher noch die 400 fl ankaf des Hauses nebst Interesse schuldig
war, im Jahre 1770 gestorben, so ließ seine Wittib in dem nehmlichen und folgenden Jahre,
Meubles und Jmmeubles, futivo (???) versteigern. Jn einem bund Papiere der Succession des Nik:
Weisgerbers betreffend, welche sich in Verwahr des unterschriebenen Notair befindet, ist ersichtlich,
das Herr Stadtschreiber Fleck d 29 und 30 Aprill und 1. May 177 - d 1. Aprill 5ten Merz
1771 zu Verschiedenen Versteigerung Meubles und futivo (???) Immobillien der Weisgerbers wtb ge-
schritten ist, die sich auf ungefehr 700 fl beliefen, und welche Fleck einnehmen sollte. - Nach
einer Theilung vom Jahr 1771 hat Herr Fleck von diesen Gelder an Herrn Cetto mehr nicht als 40 fl
bezahlt - das übrige geld soll durch ihn zur abtragung anderer Jnventarisierter Schulden
Verwendet worden sein; allein die Weisgerberische Wtb - in der Verhandlung Vor Hochgericht
St.: Wendel d 29ten April 1790 erklärt, als Sie zum Beitrag zur Cettoschen Schuld aufgefordert
worden, keinen Heller mehr dazu zu bezahlen, indem der Stadtschreiber Fleck ihr hinlänglich
Versteigert und eingenommen hätte, als alle ihre Schulden ausgemacht hätten -
Er also gehörige Rechnng ablegen solle. Die Weisgerberische wtb hatte zu derselben Zeit
in den Jahren 70 und 71 die Jntention gehabt, einen Acte mit Hypotecken auf ihre güter zum
Vortheil des Herrn Cetto aus zu stellen wegen den schuldigen 400 fl nebst Intresse - so wie die
Acten belehren; allein sie hat es nicht gethan oder ist nicht dazu gekommen - und da sie
also in dieser lage obige Capital Schuld und Jnteresse nicht abztragen wuste - so wurde sie
auf anstehen ihrer gläubiger durch das Amt St: Wendel angehalten ihr Haus Versteigern zu
lasen. Joseph Kind Steiger des Hauses wurde nach Steig Acte angewiesen - und so wie es
auch aus den nachherigen Gerichtl. Verhandlungen erhellet - den Steigpreis auf abschlag
an Herrn Cetto zu zahlen.

3.8.
(Randvermerk neben §.8.: "N. 9 et 10. vol. 2" und "N. 8. vol. 2")
den 28ten 8bre 1776 / N: actor. 9 et 10 Vol: 2./ Mobilliar Versteigerung der Kinden Wittib, welche
Versteig: nach abzug der Kösten sich auf 91 fl 54 xr beläuft, zahlbar d 24 July 1777 an den
bestellten Gelderheber Weisgerber, Hochgerichts Schöffen zu St. Wendel.
Nach einer durch Herrn Fleck und Knoll den 20 und 24ten 9ber 1784 / N. act. 8. vol. 2./ drenierten
Rechnung, die unten Vorkommen wird, und nach obangeführten Verst: hat Schoffen
Weisgerber eingezogen       91 fl 54 xr
den 4ten Xbre 1776 wurde demselben baar durch die ehemalige
Wittib Kind, und Michael Kimmler ihrem Mann bezahlt     37    -
         1o      188   54

Nach abzug 2er an Herr Cetto gemachten zahlungen Von 74 fl
die unten Vorkommen werden, blieb derselbe mit einbegriff
der Intressen dem 1ten Aprill 1782 schuldig                  145     25
dieser Passiv-reces des Gelderhebers Weisgerber, wurde nach aus wies gerichtl.
Verhandlungen Vom 14ten Sept. 1790 negirt, aber ohne Erfolg.

pag: 245
§.9.
Herr Cetto, dem weder Capital noch Vorfallenen Intressen bezahlt worden,
stehet mehrmalen bey Hochgericht um zahlung seiner forderung an, und
Erlangt endlich den 21ten März 1776. ein Urtheil zu seinem Vortheil
nach welchem die Verstg. der hypoth: gter Decretiert worden.
den 15ten Juny 1776 wird durch eine affiche oder proclama die Verstg.
Würcklich angekündigt welches proclama den gerichtl. Acten N: 37. Vol. 1 beiliegt.

(Randvermerk neben §.9.: "N. 37. vol. 1")

§.10.
(Randvermerk neben §.10.: "N. 25. vol. 1" und "N. 32. vol. 1")

Die Beckerische Erben und andere Intressenten machen aber dagegen Vorstell-
ungen, auf welche die Versteig. unter blieb. Jedoch auf weiteres Betreiben
der Beckerischen Erben, und besonders auf drängendes Anstehen des Daniel
Bour von Roschberg, welcher die Beckerische Wittib im Jahre 1767 geheurathet hat,
und welcher den 8ten Jan 1766 /: act: 25. Vol. 1./ durch ein authentisches
Jnventarium den bestand des ihm durch besagte Beckerischen Wittib zu ge-
gebrachten Mo= und Jmmobiliar Vermögens Constatieren lies, legt endlich
geld erheber Knoll eine Rechnung ab, über Verwaltung der nach Jnvent-
arium Von 1765. und nach Verstg. Vom 3 Jun. 1766 eingezogenen Beckerischen
Gelder, diese Rechnung befindet sich befindet sich[2] bei den Judicial Acten
Vom 12ten Juni 1777, tag der Rechnung, N: act: 32. vol. 1. zur Einnahm bringt er
1) den Betrag der besagten Mobiliar Versteig: mit                   629 fl 12 xr
2.) Ferner durch Nicolas Weisgerber wegen acquisition des
Hases schuldige Capital ad   400
und Verfallene Intresse       31 41  431  41
         1__     1060 53

Jn die ausgabe sezt er unter andern Posten auch
das Cettoische Capital ad    500
und an Intresse hirvon        21  25
ferner sezt er in ausgab     5
als Verfallene Intresse Von 1 Jahr von
100 fl, seit dem tag des Jnventarii als welche
400 fl noch Capitaliter restieren Vom Cettoischen
Capital nach abzug des Weisgerberischen Capitals
Von 400 fl     526  25
Er bringt noch mehrere Posten zur Ausgab, so
daß er einen activ-reces hat, und gut behält                 91  24½
Seiner Rechnung fügt er zugleich einen austheiler über diese
91 fl 24½ x bey, woraus ersichtlich seyn soll.

pag: 246
Wieviel ihm hierzu durch die 4 Kinder der Beckers 1. Ehe, die 3 Kinder seiner
letzten Ehe, worüber Niklas Schupmehl Von Roschberg Vormund sein soll, und
so Viel auch aus den gericht. Verhandlungen Vom 17te Febr. 1777. ersichtlich ist=
und endlich durch die Mutter dieser letzten Kinder, des Daniel Bour Ehefrau,
schuldig ist, gemäs der ob angeführten Mob: Versteig: Von 1765. und nach
Knolls Rechnung, hat hat die wittib Becker an sich gesteigt und ist schuldig
ohngefehr     250 fl
m diese Summe zu zahlen, tritt Daniel Bour nahmens seiner besagten
Frau den Kinder 1er Ehe des Beckers, an leibzüchtige güter ab pro 100 fl
und im Herbst 1768. wurde ir durch amt St: Wendel angehalten Von
seinen Meublen Versteigern zu lassen, welche Knoll ein nimbt, und in Einnahme mit
64 fl 41 xr bringt Bour behauptet aber daß der Steig Sume sich an 128 fl erstreckt
habe. Knoll hingegen erklärt zu den gerichts acten Vom 21ten Feb: 1777. daß
sich der betrag dieser Sterst. welche er eingenommen, nur 95 fl 33 xr gewesen
seye, der sich nach bezahlung aller Kösten auf seine Rechnungs Summe von 64fl
48 xr reduciert habe.

Diese oben angezogene Knollische Rechnung über die Verwaltung des beckerischen
Vermögens, und welche isch auf eine ähnliche Rechnung bezieht, die er schon an
Amt abgelegt hat, und worüber derselbe den 15. Merz 1777 die theilung machte,
wurde endlich durch die Jntressenten theils und besonders durch Daniel Bours
starck bestritten so wie die drauf unterm 13 Juny 1777 erfolgten Gerichtl.
Verhandlungen auswiesen. Durch diese nehmliche Verhandlungen ergibt sich,
daß Daniel Bour an den Niclas Horras einen Theil der für Cetto in obligat.
stehender güter Verkauft worden sind. Den Kaufpreisn, der nicht angegeben
ließ Knoll Saisieren, um das er sollte zu abtrag des Cettoischen capitals
angewendet werden. - die weitere behandlungen beobachten ein gäntzliches
Stillschweigen über die Summe des Verkauf, und über den Erfolg, welchen die
Saisie gehabt hatte.

§.11.
Trotz allen diesen Rechnungen, Debatten und gericht: procederen, blieb dennoch das Cettoische
Capital mit Interesse unbezahlt. Herr Cetto wiederholt im Jahr 1783. seine Sollicitation
bei Amt. Die Verst: der Hypoth: güter wird abermals decretiert. aber ohne Effect.
Herr Cetto gibt d 13 8bre 1784 / No ad 6. vol. 2. / wieder eine Vorstellung des wegen bei Amt ein,
und ersucht dasselbe dringend die so oft Decretierte Verst: einmal Vorangehen zu lassen,
das Amt begnügt sich mit einem Communicator an Herrn Fleck - das auf der rückseite
der Vorstellung sich befindet - um auf der Stlle zu der zur ungebühr so lang Ver=
zögerte Versteigereung zu schreitten.

§.12.
Herr Stadtschreiber Fleck, in seinem Exhibito Vom 13 9ber 1784 N: act: 7. vol. 2. protestiert gegen
die Versteigerung sämtlicher Ver hypothicirten Beckerischen güter, und ersucht das
Amt durch Execution zu förderst die durch Weisgerberische Erben zur Beckerischen
Massa schuldige gelder ein zu treiben, als welche gelder Vom Haus schuldig
wären, das besonders zu abstossung des grösten Theils der Cettoischen
schuld, Veräussert worden seye.

pag: 247
den 3ten März 1785. erst gab das Amt den bescheid, den es auf die rückseite des
Fleckischen Exhibiti setzt, "daß alle Jnhaber und besitzer beckerischer güter
ohngesäumt zu zahlung desjenigen was sie dafür schuldig worden, angehalten
werden sollten; diesere aber ohnbeschadet dem Vorrecht, daß Herr Cetto durch seine
obligation gegen die Erben des Verstorbenen J.J. Becker erlangt habe, als welche
immer seine Hauptschuldener blieben".

§.13.
Unter dessen und aufbesagtes Amtliche Decret Vom 30 aug: 1784, dressieren
Fleck und Knoll den 20 und 24 9ber 1784 N. act. 8. vol. 2., in beysein der interessier(ten)
theile, eine Rechnung, über das was bisher bezahlt worden, und wie Viel
noch restire, was jeder Schuldener bezahlt habe, und was er noch zu zahlen
habe. auf der rükseithe dieser beRechnung befindet sich das nemliche obange=
zogene Amtl: Decret Vom 3 Merz 1785. das sich auf dem Fleckischen Exhibitium
befindet.
Dieses Actenstük, das daß meiste licht über den fraglichen Punct Verbreitet-
Welches mann Vergelich in den dicken und Verwirten Acten suchet, wird besonders
bei unten folgender Rechnung benuzt werden - und zur grundlage dienen.

§.14.
Joseph Kind, der Von den Weisgerberischer Erben das Haus um 264 fl 35 xr ersteigt hatte,
war gestorben, und seine wittib zur anderweitigen Ehe mit Michael Kimmeler ge-
schritten. Diese beide Verkaufen dieses Haus nebst anderen Gärten an den Herrn Johann
Wassenich Von hier und wandern sofort nach Ungarn. Dies erhellet aus einer
Anzeige des Herrn Fleck vom 17ten Aprill 1785 N. act. 11. vol. 2. worin er das Amt
ersucht den Herrn Wassenich als Käufer des Haus und anderer Güter des Joseph Kind
und Kimmeler - zu zahlung des Hauspreises nebst Jnteresse anzuhalten den
Joseph Kind schuldig war, und wovon ein theil der Cettoischen Forderung sollte
ab gestossen werden. Diese Vorstellung blieb ohne wirkung d 29ten
Aprill 1790 wurde zwar Wassenich Vor Hochgericht hierüber zur Rede gestellt; er gestand auch die acquisition des Haus und Güter ein, allein
Er schütze Vor, daß er eine hypothecarische forderng Von circa 150 fl an
einen Herrn Schu, Dohm Vicarius zu Trier bezahlt habe pp und das er die
bezahlten Summen nicht noch einmal zu bezahlen gedenkt.

§.15.
Die wiederhohlten Vorstellung: die Herr Cetto in den Jahren 1785 und 1786
machte um endlich einmal zu seiner zahlung zu gelangen, blieben
fruchtlos und ohne Wirkung, den 1ten März. 1790 Verlangte er zum
letzten mal seine zahlung. Seine Vorstellung wurde Von Amts wegen
dem Gelderheber Knoll communicirt, um sich darauf zu Verantworten.
Nach dieser letzten Vorstellung des Herrn Cetto betrugen die rückständigen Jnteressen
seines Capitals bis zum 24. Feb: 1789 = 402 fl 6 x 1 g nach abzug
= 244 fl welche er eingesteht seit dem tag des Anlehns bis dahin erhalten
zu haben.

pag: 248
§.16.
Müde endlich, und Verdrieslich länger den Abtrag seiner Forderung bey Hochgericht und Amt
St: Wendel zu Solicitieren und sich imm länger an der Nase herumführen und
mit trügerischen Hoffnngen und Versprechen abspeisen zu lasen, schenckt er so fort-
oder Vielmehr dessen Wittib, am 6ten May 1790. dem Hospital von St. Wendel
seine ganze Forderung nebst allen rückständigen zinsen. Diese Schenkung ist
dem Hochgerichts acten unterm 17 7ber 1790 insuvirt. Herr Siglohr damaliger
Hospitals Verwalter tritt nun auf, und unter nimt nun die Rolle seines
Vorgängers, des Herrn Cetto, zu spielen. Er fängt mit Vorstellungen an, die
Er den 18 und 20 Aug: 1790 dem Hochg. über gibt. allein seine Bemühungen
werden mit keinem glückeren erfolg gekrönt, als die des Herrn Cetto.
die nemliche proceduren wie Vorher. Die gericht. Verhandlungen die sich
sofort unter den Partheien den 24 und 29. Aprill d 20 und 27 Aug. und den 14 7bre
entwicklen, haben den ausgang der Sache um nichts weiter gebracht.
Jmmer die nemlichen eckelhaften wiederholungen … Die Knollische
Rechnung wurde Von neuem debattiert, und mann hielt sich diesmal
besonders an einen Article seiner aus gabe Von 281 f. 27 xr. .die Knoll behaupt-
et an Johann Lang von Osterbrüken bezahlt zu haben, und dessen unricht-
igkeit mann besonders suchte ins licht zu stellen. Die höchste Wahr-
scheinlichkeit das nicht Knoll, sondern die Vormünderin der Beckerischen
Kinder und grosjährige Kinder diesen Schuld Posten bezahlt haben ,er-
hellet offenbar aus diesen letzten Verhandlungen. Perceptor Knoll
wurde deswegen so in die Enge getrieben, das er sich endlich erklärte.
Hierüber nochmals seine Journale zu visitiren, und eine weitere
Erklärung hierüber abzugeben. Die Sache wurde auf den 12ten 8bre
1790 ajourniert - aber kein weitere tagfurt (???) wurde mehr gehalten
zum wenigsten erhellet nichts mehr hirvon, aus den gericht. acten; undt
es scheint das die Ereignissen des letzten Kriegs oder sonst irgendein umstand
den Verfolg dieser Sache unterbrochen haben. Für Familienglück und Ruhe
wurde die entliche Entscheidung dieser Schulden sache zu langeVerschoben.
Mehrere Famillien können durch diesen strafbaren Verzug nunmehro
ihrem Ruin entgegen sehen, und sich als die Opfer derselben betrachten.
Diejenige welche beauftragt waren die gelder der Beckerischen - Weisgerber-
ischen und Kindischen Erben einzunehmen, zum Beyspiel Knoll, Fleck Scheffen
Weisgerber, Coenen und andere, fielen nach und nach in Concurs, und starben
ab. - Der größte Theil der Erwerber Beckerischer Güter haben ihre
Heiymath Verlassen, und sind nach Ungarn gewandert. Jhre Güter kamen
in die Hände neuer besitzer, und jeder Von diesen belastete Sie mit neuen
schulden und hypothecken. - Das ich mir ein Beispiel hier Von gebe: das Beckerische
Wohnhaus befindet sich jetzt schon in der 4ten Hand, Becker Verkauft es

pag: 249
an Weisgerber, dieser an Kind, der es mit neuen Schulden belastete. Die Nachkommen
des Kind Veräussern es an Herrn Wassenich, und dieser endlich an Heinrich Herres zu born
dessen Wittib es gegenwärtig besitzt, beladen mit Hypothecarischen und Conservierten
Schulden zum Vortheil des Herrn Staadt zu Trier, und mehrerer Ottweiler Hebräer.

§.17.
Nach 15. jährigem Stillschweigen läßt nun das Hospital Von St. Wendel unterm
2ten Aprill 1806 durch Huissier Springinsfeld einigen Beckerischen Erben ein
Comendement Sinificieren, das Capital nebst 575 fl Interesse nemlich Vom
17ten Sept. 1790 an Von 15 Jahren berechnet - zu bezahlen.
Durch diesen Act gibt das Hospital zu erkennen auf alle Von dem 17ten 7bre
1790 Verfallene und etwa noch unbezahlten Interessen zu Verzichten,
allein es gibt aber auch deutlich zu Verstehen sein Capital nebst Jnteresse
bey nienamd anderst zu suchen und bezahlt zu Verlagen als Von den Erben
des Becker, der das Capital entlehnt.
Die Beckerische angegriffene Erben wenden sich so fort an den Herrn Unter Prefect
zu Saarbrüken stellen ihm Vor, das während ihrer Minderjährigkeit
das Capital durch ihre Vormünder und andere bezahlt worden wäre p.p. und
um sich eine deutliche Einsicht über diese Verwirrte Sache zu Verschaffen ernnt
Herr Unter Prefect unterm 22 Aprill 1807 unterschriebenen Notaire als Commissionaire
um im beiseyn der Hospitals Commission und der Bittstellerischen Beckerischen Erben -
eine Rechnung über das schuldig war und was bezahlt worden - zu stellen
besagter Notaire hat sofort beyseyns der unterschriebenen glieder der
Hospitals Verwaltung und beckerischen Erben - nach dem er ihnen all
Vorstehendes Vorgelesen hatten, diese Rechnung folgender gestalten gestellt.

 

f

xr

f

xr

Johann Georg Becker lehnte d 24 Febr. 1764

-

-

500

-

HirVon Intr. zu 5 pCto bis zum 24 July 1807 Von 43 Jahr 5 Monath

 

 

1085

25

Sa

 

 

1585

25

Es wurden blos bezahlt

 

 

244

 

blieben

 

 

1341

25

oder 2888 Francs 44 Cent.

 

 

 

 

so wie Herr Cetto selbst eingesteht, siehe §.15. oben.
und Fleck und Knoll in ihrer Rechnung §.13. oben setzten die
nehmliche Summe in ausgab.
Nach ihren Bemerkungen die Sie hirvon gaben haben dazu
bezahlt.

 

 

 

 

1. Niklas Weisgerber wegen dem Haus an 400 fl. hat bezahlt

 

 

 

 

d 14ten Xber 1766

50

 

 

 

d 14ten Xber 1768

25

 

 

 

d 8ten 9ber 1769

20

 

 

 

d 21ten 9ber 1773

40

 

135

 

der letzte Art. wurde durch Stadtschreiber Fleck
nahmens Weisgerbers Erben bezahlt

 

 

 

 


(pag. 250)
                                                                                                                    

2. Joseph Kind, wegen dem Haus ad 264 fl 35 xr hat bezhalt d 9ten Juny 1777

44

 

 

 

d 10ten Juli 1778

30

 

74

 

diese 2 Posten wurden durch Scheffen Weisgerber zahlt aus Joseph Kind Steiggelder, und liegen bey dem Actenstük No 8. vol. zwey quitt., hierüber Von Herrn Cetto bey.

 

 

 

 

3. Gelderheber Knoll zahlte für Beckers Erb. d 27 9ber 1767

25

 

 

 

d 14t Xber 1769

10

 

35

 

Sa

 

 

244

 

Es erhellet nicht aus den Acten, wie schon bemerkt, ob nach der Hand noch
zahlungen an den Herrn Cetto geschehen sind.
Nach dieser Rechnung bliebe also 1. Capital
2. Interessen




500
841





25

 

 

an dieser restierenden Summe ad

 

 

1341

25

haben die Beckerische Erben und andere Erwerber ihren güter nach dem was Vor bemerckt wordne, und besonders nach angezogener Actenstük No 8 vo. 2. § 13. oben, folgendes zu zahlen
Das Capital war

 

 





500

 

d 1ten May 1764 machte sich Niklas Weisgerber durch die Hansacquisition gegen Beckerische Erben Verbindlich daran zu zahlen, seine schuldige

 

 



400

 

blieb für die Beckerischen Erben, an Capital

 

 

100

 

Hirzu die Jnteressen vom gantzen Capital ad 500 fl seit dem 24ten Feb. 1764, Tag der Anleihe bis zum 1ten May 1764, tag des
Haus Verkaufs mit hin von 2 1/5 Monath

 

 




4




35

sodann Von dem restirenden Capital ad 100 fl
Interesse seit dem 1ten May 1764, bis hirher d 24ten July 1807
Von 43 Jahr 2 4/5 Monath

 

 




216




10

Waren die Beckerischen Erben schuldig

 

 

320

45

Sie zahlten hierauf durch den Gelderheber Knoll nur

 

 

35

 

blieben diesem nach noch schuldig
oder 615 francs 76 cent.

 

 

248

45

2) Niklas Weisgerber macht sich durch haus kauf Verbindlich zu zahlen

 

 

400

 

hierzu Interesse seit dem 1ten May 1764 bis zum
24ten July 1807, Von 43 Jahr 2 4/5 Monath

 

 

864

40

schuldig

 

 

1264

40

Hirauf wurde zahlt
1. durch ihn seine Erben und geld erheber siehe oben
2. durch den Käufer des Hauses nemlich Joseph Kind und Erben


135
74

 




209

 

bleiben Sie diesem auch noch schuldig

 

 

1055

40

also Weisgerbers Erb. und Kinden Erb. bleiben zusammen schuldig
Beckers Erben
oder 2890 francs 60 Cent.

1055

285

40

45




1341




25

erscheint wieder obige Summe Von

 

 

1341

25

 

 

 

 

 


(pag. 251)

zu der Summe nun Von

 

 

1055

40

Welche Weisgerbers und Kinden Erben zu sammen schuldig
blieben, haben die Joseph Kinden Erben beizutragen

 

 

631

20

und Weisgerbers Erben

 

 

424

20

dieser beitrag der Joseph Kinden Erben entspringet aus
folgender Berechnung, nehmlich.
Joseph Kind ersteigte d 1ten Aprill 1774 das
Weisgerberische Haus pro




264




35

 

 

Zins hirvon Vom 1ten Aprill 1774 bis hirher
d 24ten July 1807 Von 33 Jahr 3 4/5 Monath


440


45

 

 

 

705

20

 

 

Hierauf wurde Namens ihrer durch Scheffen
Weisgerber nur bezahlt


74

 

 

 

erscheint ihr obiger Beitrag
oder 1360 Francs 45 Cent.

 

 

631

20

Niklas Weisgerber war Capitaliter schuldig

400

 

 

 

Interesse seit dem 1ten May 1764
bis den 1ten Aprill 1774


198


20

 

 

den 1ten Aprill 1774 Versteig. das Haus
an Kind der dafür schuldig wurde

264

35

 

 

bleiben Weisgerbers Erben an Capital noch schuldig

135

25

 

 

Von diesem restierend an Capital zins Vom 1ten Aprill
1774. bis hierher d 24ten Jly 1807 Von 33 Jahr 3 4/5
Monath 225 fl 35 xr

423

55

 

 

diesen zins zum Capital

559

20

 

 

Sie haben hierauf auszahlt

135

 

 

 

bleiben Sie noch schuldig
oder 914 francs 38 Cents

 

 

424

20

Erscheint wieder obige Summe

 

 

1055

40

Da aber das Hospital in der ungewisheit ob nicht mehr als 244 fl Jntresse an Herrn Cetto mögten bezahlt worden sein, und un den Erben ihres Schuldeners kein unrecht etwa zu zu fügen, alle Vor dem 17ten 7bre 1790 Verfallene Jnteresse nach zu lassen, und nur die seit dem 17ten September 1790 bishrher d 24ten July 1807 Von 16 Jahren 10 ¼ Monath fällig gewordene Jntresse gefordert hat, die isch auf die Summe Von 421 fl 41 xr oder 907 francs 95 Cent belaufen; so erhellet hieraus das an Vorhero Verfallen und nicht bezahlt gewessenen Jnteresse 905 francs 19 Cent oder
nachgelassen werden

 

 










420










4


(pag. 252)

dem nach oben stehender Berechnung bestunden alle Jntressen nach abzug der 244 fl bezahlten Jntr. annoch in

 

 


841


25

das Hospital Verlangt nur

 

 

421

21

sind nach gelassen

 

 

420

4

An dieser nach laß müssen alle Schuldner, nach Masgabe ihrer Capitalbeiträgen die sie schuldig sind theil nehmen, und ihnen zu gut kommen. An Capital waren aber schuldig
1. Beckers Erben
2. Weisgerbers Erben
3. den Kinden Erben




100
135
264





25
35





500

 

Nach vorstehender Rechnung waren aber schuldig

 

 

 

 

1. Beckers Erben
ab die Remise
bleiben
oder = 434 francs 71 Cent

285
84

45
1



201



44

2. Weisgerbers Erben
ab die Remise
bleiben
oder = 669 francs 23 Cent

414
113

20
46



310



34

3. Kinden Erben
ab die Remise
bleiben
oder = 881 francs 45 Cent

631
222

20
17



409



03

bleiben alle zusammen schuldig = 1985 francs 39 Cent oder

 

 

921

21

das Hospital Verlangt an Capital und Jnteresse = 1985 - 39 oder

 

 


921


21


Nach dem nun obstehende - auf die angeführten Piéce sich gründende Rechnung
den unten unterschriebenen Hospitals Verwaltern und Beckerischen Erben
nochmals deutlich Vorgelesen worden, auch beide theilen solche nach den
angeführten Acten stüken durch aus richtig befunden haben, so erklärten
die Herren Kirsch, Hallauer und Ruffetty, Mitglieder der Hospitals=
Verwaltung das Sie dem Hospital immer ihr Recht Vorbehielten
welches Es gegen die Erben Becker durch die oblig: erlangt habe.

pag: 253
Jn so fern es gezwungen sein würde, Weitere pordite zu machen,
um zur zahlung zu gelangen - daß sie aber auch den eingeschlagenen
Weg der Aministrations behörde, theils aus Ehrerbiethung gegen die-
selbe, und theils auch um grose Kosten zu Vermeiden - gern und
Willig sich gefallen lassen wollten - in so fern nemlich die Sache
auf eine schleunige Art ausgemacht werden könnte - und könnte
auch - in so fern es die Oberen Behörde dazu berechtigte, denen Schuldnern
annoch eine Remise an den Jntressen Von Circa 200 bis 300 Francs, ge-
macht werden, allein alles dieses unter der Voraussetzung das das
Hospital mit diesem neuen Opfer auch ohne Verzug zu dem übrigen
gelangen werde.

übrigens den benannten Commissaire über alle Acten stüken dechargirend
als welche derselbe wieder abgeliefert hat. N.

Die Beckerische Erben nehmlich.
Erklärten, daß sie sich einig und alhir auf billigkeit und Gerechtigkeit
ihrer Richter Verlassen müsten, die aus dem gantzen ersehen
würden, daß sie das opfer der Nachlässigkeit der Vorigen Gerichts-
behörde geworden sind.
Worauf sofort alle obbenannten mit nur (???) dem Commissaire sich
unterschrieben haben.
geschehen zu St. Wendel den

nach dem 4 tägs über dieser Rechnung durch benannten Commissaire
zugebracht worden,
unterschrieben auf der Hauptrechnung die sich auf 4
grose bogen Stempel befindet.

Ich hätte mich also meines auftrags entledigt; ich habe alles in den weit-
schichtigen und Verwirrten Acten ausgehoben, was zur deutlichkeit der
gefertigten Rechnung dienen konnte - durch welche Rechnung deutlich
erhellt, wie Viel dem Herrn Cetto schuldig gewesen, wie Viel ihm  bezahlt
wurde, und, und wie Viel er noch, oder das Hospital zu fordern
habe.

Ich habe durch die Acten bewiesen und die Jenig. bezeichnet, welche ohn
allen Widerspruch zu dem ans Hospital schuldigen Capital und
Jnteresse noch beizutragen Von und Gott und Rechts wegen schuldig und
Verbunden sind.

pag: 254
Nur der geringste theil liegt noch den Beckerischen Erben zur Last- und selbst
diesen beitrag hättten diese Erben mehr eigentlich zu leisten sondern ihr
geld erheber Knoll die hinlängliche Gelder Von ihnen in händen
hatte, um alle ihre Schulden zu decken - und ihr restirendes P Kosten von
=281 fl aus seiner aus gabs Rechnung nicht wegestreichen sollte, welchen
Posten Knoll behauptet an den theobald Lang bezahlt zu haben, Von
dem aber bis zur grösten wahrscheinlichkeit erwiesen worden, das ihn
die Beckerischen Erben und ihre Vormünder selbst bezahlt haben.
Jn der Minderjährigkeit der Beckerische Kinder erfolgten mehrentheils
alle Vorbeschriebenen Debatten und gerichtl. Verhandlungen ---
Mann hätte billig erwarten sollen, daß auf so oft und Viel fach
Wieder hohlten Vorstellungen und Sollicitationen die Beckerischen Kinder
Vormünder und andere, das Hochgericht und amt St: Wendel ein sorg-
sameres Auge uf das Interesse dieser Minderjährigen gehabt hätte:
Allein die Richterlichen Behörden liesen sich die bitterste Vorwürfe hier-
über machen; 30 Jahren reichten nicht hin, um diese Sache ausein-
anderzusetzten und zu beendigen - sondern Sie blieb zum grösten
Nachtheil der armen Beckerischen Erben in der grösten Verworrenheit
unbeendigt. - Mann kann würcklich diese Richterliche Behörde
auf keine weise entschuldigen, die absichtlich die augen  schlossen, als
sie sahen - als sie auch nur die aller geringste Sicherheits
Masregel für das Jnteresse der Minderjährigen ergreifen sollte,
als ein geld erheber und Verwalter ihrer gelder, nach dem
andern in Concurs Verfiel.

Sie haben würklich durch diese, im höchsten grad tadelungs würdige
Nachlässigkeit, das künftige unglük der Beckerischen Erben zu
bereitet, die nun der gefahr ausgesezt sind, ein und die nemliche
Schuld unschuldiger weise 2mal zu zahlen,  wenn mann nicht
anjetzo mehr, als ehedem für Sie sorge trägt.
Ich weis nicht ob Herr Sous Prefect in dieser Sache wird entscheiden
können; aber zu wünschen wäre es, das diese Sache nicht mehr in
die Hände der Justitz fiele, worinn Sie zu lange schon geschmachtet
hat. - Ferne sey von mir der gedanke blos, das ein
ähnlicher Misbrauch Richtelricher Gewald, dessen sich die Vorig ge-
richtsstellen erlaubt haben, nach jetzo zu befürchten wäre

pag: 255
Noch befürchtet werden könnte, Jch bin völlig Vom gegentheil überzeugt,
allein es gibt jetzo formalitäten und proceduren die selbst der Rechte
nicht überspringen darf. Mann werfe also nur einen Blick auf die
dickleibigen alten acten und Verhandlungen - mann ermesse hiernach
nr die Vorläufige proceduren und formalitäten die gesetz mäsig
erst statt finden müssen, um ein Ende urtheil in der Sache zu
erlangen; und ich bin gewiss, das der Kösten aufwand die Kräfte der
Beckerischen Erben und die Preiss Summe übersteigen wird
bey dieser laage der Sache, gibt es, nach meiner meinung, kein besseres
mittel als Vergleich und gütliche über ein kunft der Jnteressierten
Parthien. Ich wäre der Meinng das das Hospital noch etwas
an den Jnteressen nach liese, und das sofort jeder der angezogenen
schuldigen theile pro rata an die schuld zahle. Wenn aber un-
glüklicher weise diese Sache durch Vergleich und gütl: Vereinigung
durch die administrative behörde nicht beendigt werden könnte,
und das Sie Vor die Competetente Richter gelangen müste; so wäre
ich der Meinung, das das Hospital Vorläufig die Weisgerberische
und Kinden Erben auf das jenige angreiffe, was Sie nach dieser
Rechung schuldig blieben - oder aber wenn das Hospital diese
Separat Verfolgungen nicht selbst anstellen wollte; das dem
Hospital aufgetragen würde, in so lange seine Klage und Verfolgungen
gegen die Beckerische Erben einzustellen, als diese dem Richter in
Standt geszt haben über ihre gegen Weisgerbers und Kinden Erben
habende und in kurzer Zeit zu ergreiffende Rückklage, zu sprechen.
Jch breche hier ab. Herr Unter Prefect wird mit mir, durch die ent-
worffene Schilderung dieser Sache Völlig überzeugt seyn, das
billigkeit und Gerechtigkeit für die Beckerischen Erben streitten,
und das es im höchsten grade unrecht seyn würde, wenn Sie die
nemliche Summe zweymal bezahlen sollten. Herr Unter Prefect
wird also das beste Mittel ergreiffen, und dieser Sache den schnelsten
und wenigst kostspillgen Ausgang zu geben.
Zur
getreuen Übersetzung des französchen Originals und für gleich-
lautende Copie die das Hospital wünscht bei seinen Acten
zu haben und Verlangen dasselben auf Weis Papier ggeben
Roechling
Notaire zu St. Wendel
Commissair

für Copie 1 fl

pag: 256
Sitzung der Hospitals Commission Vom 11ten 8ber 1807
Welcher beigewohnt die Herrn Anton Ruffety President
Henrich Hallauer und Anton Kirch

So sehr nun Comsio mit dem Bericht des Herrn Notaire Röchling Sah__ ratifi
cationis Superis__um einVerstanden sein wollte Wenn die
grundsätze der Humanität worauf er gebawt ist, ach Vor allen
seithen an genommen würden, so mus Commisio doch af dem
Rechts grundsatz fest stehen bleiben, um sich bey jedem falle
an den Beckerischen Erben als haupt Schuldner Rechtlich ergreiffen
zu können. um aber auch selbst dem Herrn sur Prefect den
Wogegen einen Vollkommene Beendigung dieser affaire zu bahnen
so bemerckt Comsio hierbey
1. das die Kinden Erben noch ansehnliche güther unter Couratele
des Verstorbenen Maires Von Wallhausen haben Mathias
Birwanger Wohnhaft zu Heisterberg.
2. Was die Weisgerbische Erben angehet, so stehet ihr Ver-
mögen auch unter der Verwaltung und Curatel des hiesigen
Municipal-raths Nicolas Demuth.

Wenn also die Sache administrative geendiget werden solle
so glaubt Commissio folgendes Gehorsambst dem Herrn Prefect
in Vorschlag bringen zu müssen.

1mum die Couratores der Weisgerberischen so wohl als Kindischen
Erben, das ist der Herr Nicolas Demuth und Matheis Berwanger
zur ablage der Rechnung ihrer Verwaltung anzuhalten
und als dann dem Hospital seine quotam abzuzahlen
wodurch das Hospital so wohl zu seiner Sache wie die Erben
zu ihrer und das gantze in ordnung käme.
Sollte dieses aber nicht geschehen können und die Sache also
nicht gütlich geendigt oder die nachgiebigkeit der Hospitals-
Commission Von höherer Obrigkeit nicht genehmigt werden
dann bittet Commissio Sie zu autorisieren daß Sie ihren

pag: 257-259
Pflichten gemäs im Via Juris das Recht des Hospitals und der
hiesigen Armen darauf suchen, und revindiereren können.

Wesewegen Wir Sie auch bitten die eingelegte Hemmung auf zu
heben und die Beckerische Erben mit ihrem Regres an die
Kindische und Weisgerberische Masse zu Verweisen, indem
die Commissio Von ihrem Hypothecken=recht nicht befugt zu
seyn glaubt abzugehen - - sondern sich die Vollkommene führung
welche Sie dem Hospital gewähren muß Vorbehält.
So wie die Commission nur mit Vorbehalt der höhern
Ratification so nachgiebig war, so behält sich die selbe
auch Vor, daß das durch die Schenkung ihr übertragene
Recht auch ihr mit allen Interessen Vollständig
werde und Sie nichts Vergeben will wa dem Hospital zu
kömt
2de. Jn diesem Sinne wäre also eine Vorstellung an den Herrn Sous
Prefect mit dem Bericht des Herrn Notaires Röchling abgehen zu
lassen, damit Er über eins und das andere gehörig unter-
richtet seye.

3tio dieser Bericht wäre also kürzlich zu fertigen, und dann
auch der Bericht des Herrn Röchlings zu unterschrieben.

Also beschlossen St. Wendel Tag, Monat und Jahr wie oben.
A. Ruffety
Henrich Hallauer
Anton Kirsch.

Sitzung vom 11. Oktober 1807
Anwesende: Anton Rufelly, Präsident, Heinrich Hallauer d.Ä., Anton Kirsch

Gesuch  der Erben des Johann Georg Becker aus Rosberg an den Unterpräfekten
Von der Schuld in Höhe von 500 Gulden freigestellt zu werden. Notar Röchling wurde vom Unterpräfekten mit der Untersuchung der Kreditangelegenheit beauftragt. Dazu erklärt der Verwaltungsrat, dass neben den Prinzipien der Menschlichkeit für die richtige Entscheidung des Unterpräfekten weitere Fälle mitbeachtet werden müssen:
1. Der Fall der Erben Kind. Diese besitzen Liegenschaften zu Heisterberg, die unter der Pflegschaft des Martin Berwanger, Bürgermeister zu Walhausen, stehen.
2.  Der Fall der Erben Weisgerber deren Erbschaft unter Pflegschaft und Verwaltung von Nikolaus Demuth, Stadtrat zu St. Wendel steht.
Es soll versucht werden eine einvernehmliche Lösung gefunden zu werden. Ist dies nicht möglich, so ist der Verwaltungsrat genötigt den Gerichtsweg zu beschreiten. Ein Ausfall der Rückzahlung der Kredite geht allein zu Lasten der Armen und Kranken von St. Wendel. Die Kreditsumme wurde ja als Hypothek eingeschrieben. Es kann kein Zweifel an der Verpflichtung bestehen. Der Unterpräfekt wird Stellungnahmen des Notars und des Verwaltungsrates erwägen müssen.

(98) Sitzung zu St. Wendel d 27ten 9bre 1807
Welcher beigewohnt die Herrn Anton Ruffety, President
und Henrich Hallauer und Anton Kirsch

Johann Klein bürger von hier, stehet um umernennung
seiner Hypothecke und um die umänderung auf sein
Sohn Stephan und Tochtermann Philipp Mari.

Restm
Wenn Er hinlänglichen unterpfand hat, wird solches
Von Commission wegen angenommen und gebilliget.

Ruffety         Henrich Hallauer

Sitzung der Hospitals Commission Vom 24ten Xber 1807
Jn beisein der Herrn Anton Ruffety President, Henrich Hallauer
und Anton Kirsch.

Hospitals Verrechner trägt Vor, ob denen schuldnern

Blatt 260-263
als Jacob Loch von Furschweiler, und Henrich Lieser dahier, dann
der Scherers Wtb Von Theley ihre Hypothecken /: indem Sie
noch mit den zinsen weit zu rück sind :/ aufgekündigt
werden sollen.

Rstum
Da Jacob Loch ein schlechter Schuldner und noch böserer zahler
ist solle Ihm Gesetz mäsig aufgekündigt werden.

St. Wendel Tag, Monat und Jahr wie oben.

Ruffety         Anton Kirsch
         Henrich Hallauer

(99) Sitzung vom 18. Februar 1808
Anwesende: Karl Cetto, Vorsitzender, Anton Rufetty, Heinrich Hallauer d.Ä., und Anton Kirsch d.Ä.
Der Vorsitzende verliest ein Gesuch des Notar Friedrich Röchling an den Präfekten betreffend die Güter des Hospitals unter Bezug auf das kaiserliche Dekret vom 18. August 1807. Der Ausschuss stellt bezüglich des Gesuchs und des Dekrets fest:
- Der Ausschuss will erst nach offizieller Übergabe der Petition durch eine zuständige Stelle eine entsprechende Position beziehen.
- Viele Dokumente des Ausschusses wurden durch Notar Röchling gefertigt. Er ist eng mit allen Interna vertraut.
Der Ausschuss beschließt die Stellungnahme des Präfekten und den Dienstweg abzuwarten und nicht zuvor aktiv zu werden.
Der Präsident teilt das Ausscheiden des Kantonalpfarrers Castello aus dem Amt des Ausschussvorsitzenden mit. Gemäß den Vorschriften sind 5 Personen als Nachfolgekandidaten benannt worden. Außerdem muss eine Nachfolge für den am 16. Februar ausgeschiedenen Sekretär Wassenich gefunden werden.

Es ist wichtig, dass der Ausschuss bald wieder aus 5 Mitgliedern besteht, derzeit sind es nur drei Personen.
Als Nachfolgekandidaten für Johann Wassenich werden vorgeschlagen:
1. Adam Demuth      Gastwirt
2. Heinrich Demuth  Bäcker
3. Karl Mees  Barbier
4. Michael Trost       Tuchhändler
5. Wendel Demuth   Tuchhändler
Beschluss:
- Durchführung der Beratungsergebnisse
- Die vom Unterpräfekten geforderte Neubenennung von Verwaltungsratsmitgliedern.

Herr Anton Rufetty berichtet, dass heute die Erben des Johann Georg Becker aus Rosberg sowie die Erben Kind und Weisgerber vorstellig geworden sind. Diese erklärten sich gütlich mit dem Hospital wegen der geschuldeten Kredite einige zu wollen. Sie bitten aber um zeitlichen Aufschub. Die Abrechnung soll über den Beauftragen, Notar Röchling erfolgen.
Beschluss:
1. Den Erben Kind, Weisgerber und Becker wird ein Zahlungsaufschub von einer Woche gewährt.
2. Der Ausschuss bestimmt eine Mindestsumme im Zuge der Vergleichsvereinbarung.
3. Der ganze Vorgang wird dann dem Unterpräfekten zur Prüfung vorgelegt.


Blatt 263- 265
Sitzung vom 1. April 1808
In Bezug auf den Brief des Bürgermeisters vom 28. März zur Ergänzung des Verwaltungsrates. Bisher wurden weder Herr W.J. Castello noch der ehemalige Sekretär Johann Wassenich durch neue Mitglieder ersetzt.
Beschlüsse:
1. Es werden keine weiteren Kandidaten außer den schon vorgeschlagenen ernannt.
2. Der Tod des Johann Wassenich wird als außerordentliches Ausscheiden Betrachtet, folglich ist keine Ziehung/Verlosung nötig.
3. Unter den 5 Kandidaten wird sein Nachfolger bestimmt.
4. Die Kommission prüft, wer der geeignetste Kandidat ist um die Verwaltungsaufgaben zu erfüllen und Herrn Johann Wassenich, verstorben 1807, zu ersetzten
Liste der Kandidaten
1.   Adam Demuth             Gastwirt
2. Heinrich Demuth            Becker
3. Karl Mees                     Barbier
4. Michael Trost                Tuchhändler
5. Wendel Demuth             Tuchhändler
Heinrich Hallauer wurde zum Anweisungsbefugten und Anton Rufetty zum Kontrolleur ernannt.

(101) Sitzung zu St. Wendel d 8ten April 1808.
Jn beisein der Herrn Herren Charles Cetto President
Anton Ruffety Vice President,Henrich Hallauer
ordonnateur und Anton Kirsch.

zur Revision der Hospitals rechnung
Welche schon am 18ten Hornung Vom rechner zur
Revission der Commission überreicht worden. Wegen
abgang zweyen Comsons Mitglieder bis heute Ver-
schoben worden.

Am 8ten wart nichts erinnert.
am 9ten bemerkt Commissio daß das Capital  Von
Nikas born Von Baltersweiler Sub NO 74. schon längst
an Herrn Bicking ehemaligen Hospitalsrechner abgetragen
worden, welcher auch bis hierhin die Intresse entrichtet.
So beschließt Comsio daß rechner solche gesetzlich ein#
Cassieren solen.

pag: 265'
Am 11ten bemerkt Commissio das das Capital des Joes Freib-
erger Junior ebenfals solle gesetzlich ein Cassiert werden,
jedoch mit Versuch ob in dem weege der güte nichts as
zurichten seye.

Ferner beschließt Commissio das die Erben des Hans-
Jörg Becker Von Roschberg, Weisgerber und Kind in
Zeit 14 Täge ihre Schuld so wie Sie vom Prefecturrath
Vom 20ten Januar letzthin beschlossen worden entrichten
sollen wiedrigen falls Sie gesätzlich Verfolgt werden
sollen.

Am 12ten Presentiert Rechner Herr Niklas Steininger
Eine am 17ten Januar letzthin gehaltene Verification
der Cassa des gesagten Herrn Steininger. Woraus
erhellet das an gesagtem Tage an welchem die
Kreuzer von ihrem ehemaligen Wert auf die
Helfte herunter gesunken sind sich in der Hos-
pitals Cassa befanden Vierzehn gulden 33 xr
an kleinen Kreuzer woraus Ihme ein realer
Verlust von der Helfte Von Sieben gulden 22xr
welche 27 fl 22 xr Er in aus gab zu bringen hat.

Final schluß

St. Wendel d 12ten aprill 1808 des Nachmittags

Charles Cetto    Ruffetty    Anton Kirsch
                                       Henrich Hallauer

(102) Sitzung zu St. Wendel d 7ten May 1808
Welcher beigewohnt die Herren, Herr Anton Ruffety, Henrich Hallauer
und Anton Kirsch,

Hospitals Einnehmer Niklas Steininger machte die Anzeige, das
die Rothecke hinter dem Brugvalt am Nauwiesborn so mit den
urweiler theilbar ist gerothet werden müsse, weilen die urweiler
darum angestanden,

Pag: 266
Herr President beauftraget die Commissions Mitglieder Herrn
Anton Ruffety Anton Kirsch, Henrich Hallauer, und Einnehmer N:
Steininger, erwähnte Hecke zu besichtigen, und aestimieren,
so dann nach dero gutachten Versteigten zu lassen,
St. Wendel Tag, Monath und Jahr wie oben. beschlossen

Dann wurde zu gleich Verlesen und eingetragen was folgt.

Auszug aus dem Register der Erlasse des Präfekten des Saar-Departements,
Trier 1808 März 6
Der Präfekt bezieht sich auf eine Bittgesuch des Notars Röchling und ein Schreiben des Innenministers sowie ein kaiserliches Dekret vom 12. August 1807 betreffs der verpachteten Güter des Hospitals.
Beschluss:
1. Notar Röchling wird beauftragt alle entsprechenden Pachtverträge zu fertigen.
2. Kopien dieses Schreibens gehen an den Unterpräfekt zu Saarbrücken, den Verwaltungsrat des Hospitals zu St. Wendel und an Notar Röchling.

Dann wurde nach altem Herkommen gemäs den Herrn Commissons
Mitglieder wegen Besichtig= und Abschätzung oben erwähnte
Rothhecke jedem Mitglied 1 fl rheinisch bewilligt also für Herrn
Anton Ruffety, anton Kirsch, Henrich Hallauer und Einnehmer
N.  Steininger für jeden ein Gulden macht zusammen - 4 fl
und für bewohnung der Versteigerung, jeden 40 xr macht       2 - 40

pag: 266'
Dann wurden dem Herrn Maire die Rechnungen Von den
Jahren 1804. 1805. 1806 und 1807. überreicht mit folgendem
Schreiben. St. Wendel d 23ten May 1808.

(es folgt der Wortlaut des Schreibens an den Maire von St. Wendel
in Französisch, in dem ihm die Rechnungen vorgelegt werden)

Dann erschiene Vor der Commission der Bürger nd
Wollenwebermeister Jacob Meisterell Junior von hier
und bathe die Verwaltungs Commission um
ein Darleihe Von zwey hundert gulden rheinisch zur
accquisaition eines Wohnhauses.
Jn erwägung das der erwöhnte Bürger sich immer
gut betragen und Er auch hin länichen unter
pfand leisten kann, so sollen Ihme bei den
erst ein kommenden gelder den nächsten Herbst diese
begehrte Summe aus der Hospitals Casse ausgezahlt
werden gegen eine zu Vor zu errichtente authen-
ische Hypothecke. und hinlänglichen unterpfand.

Dann beschließt die Commission für die zukunft
das alle so wohl eingehende als aus zu gehende
gelder nach dem jetzigen Staats gesetze
im französischen Münz fus zahlt werden
sollen, und soll in keiner Rechnung mehr
erwöhnung Vom teutschen geld fus geschehen.

Pag: 267-268
Sondern alles nach Francs und Centims berechnet
und zahlt werden;

Ferner äusserte die Verwaltungs Commission schon
längst den Wunsch das so Viel leinen Tuch um ein
billigen preis zu kauffen wäre, um lein tücher
auf die betten im Hospital zu machen, gabe
daher dem Einnehmer Niklas Steininger den auftrag
solches ausfündig zu machen und anzu kauffen.
Da nun Hospitals Einnehmer in gegenwart der
Commission Ein hundert fünfzig Sieben Ehlen
angekauft pro Ehl um zwanzig ein kreuzer
dann noch ein rest von Sieben und drei Viertel Ehl
mcsht zusamen fünfzig Sieben gulden, zwanzig
Sieben kreuzer        57 fl 27 xr
Wird also Von der Commission dem Verrechner die
anweis ertheilt oben gemelte Summe in gegen-
wart der Commission bar aus zu zahlen.

St: Wendel d 24ten May 1808

Ruffetty        Anton Kirsch
         Henrich Hallauer

(103) Sitzung vom 22. Juli 1808
Karl Cetto, Vorsitzender des Ausschusses, Anton Ruffetty, Heinrich Hallauer und Anton Kirsch
Der Vorsitzende verlas einen Brief des Unterpräfekten vom 4. Juli in dem ein Entschied des Innenministers vom 14. Juni mitgeteilt wird. Demnach soll Johann Nikolaus Riotte den ausgeschiedenen W.J. Castello und Adam Demuth den verstorbenen Johann Wassenich im Verwaltungsrat ersetzen.
Die beiden neuen Herren erklären sich mit ihrer Ernennung einverstanden und werden in der aktuellen Sitzung förmlich in den Verwaltungsausschuss aufgenommen. Die neuen Mitglieder werden auf ihre Aufgaben und Pflichten vereidigt.

Pag: 268-269
(104) Brief des Bürgermeisters von St. Wendel an die Mitglieder des Verwaltungsausschusses. 1808 Juli 22; No 444
Mitteilung, dass durch einen Brief des Innenministers vom 4. Juni die Herren Johann Nikolaus Riotte, Friedensrichter zu St. Wendel, und Adam Demuth, Gastwirt zu St. Wendel, zu Mitgliedern des Verwaltungsausschusses ernannt wurden.

pag: 269'
(105) Sitzung der Hospitals Commission Vom 9ten Aug. 1808
Welcher beigewohnt die Herren, Herr Anton Ruffety,
President, Anton Kirsch und Jso: Riotte und
Adam Demuth

Herr President Anton Ruffety truge Vor das Ihme
die anzeige gemacht worden, daß ein baum
im so genannten Spitelwald dem Hospital zugehörig
in der Verwichenen Nacht seye durch unbekannte
gefällt worden und der gefällte Baum läge
noch würklich auf dem Platz.

Rstum
Commissio beschließt das einige Mitglieder sich
sogleich nach dem Spitel walt begeben, den
baum aestimieren, und so fort so gleich gegen
bare zahlung öffentlich Versteigern zu lassen
weshalb dahier die bekanntmachung mit
der schelle so gleich Vorgenommen werden solle,
zu dem solle über den befund der Sache referiert
und der erlös des Versteigten baumes in die
Hospitals Casse eingeschossen werden.
also beschlossen St: Wendel tag Monath und
Jahr wie oben
Ruffety J.S. Riotte
Anton Kirsch
Adam Demuth

pag: 270
(106) Sitzung der Hospitals Commission zu St. Wendel d 18ten aug: 1808
Welcher beigewohnt die Herren, Herr Jso: Riotte, Anton
Kirsch und Adam Demuth.

Wart Verlesen und eingetragen das Anschreiben des
Herrn Maire vom heutigen, woedurch dieselbe auf die
Forderung des Herrn Prefect die beantwortung über
folgende gegenstände verlangt.

1. Wie hoch sich die Einnahme des Hospitals vom Jahr
1807 belaufe.
2do. Wie hoch die ausgab im nämlichen Jahr
3tio Welches die Zahl der Personen wäre welche in ihren
Häusern unterstützung bekämen. - so wohl gäntzliche beköstigung als auch nur ein theil der unterhaltung
4m. Wie viel neue leuthe wärend dem Jahre an-
genommen worden wären.
5to. Wie Viele gestorben wären im nämlichen Jahre
und wie Viele aus dem Hospitals Haus au an-
deern gründen heras gekommen wären.
6.) Wie Viele sich den 1ten Januar 1808 sich daselbst be-
funden hätten.

Die Commission

Nachdem Sie die Rechnung von 1807 eingesehen hatte.
beantwortet obige Fragen folgender masen.
1m. daß die reele Einnahm betreffenden hätte in 33 66 francs
34 Cent. ed
2do. die ausgabe in 2396 fr: 59 Cent. wobei aber zu berück.
ist das der activ-überschus fürs Hospital zur zeit
der Rechnung beinahs durch den Hospitals Einnehmer
bezahlt ware, und wovon Er die Papier zu der
künftigen Rechnung in Händen hatte.
 
pag: 270'
ad 3tio. Daß das Hospital nicht ein künfte genug hat, um
Personen gäntzlich zu unter halten und beköstigen
zu können, sondern das blos die neun in dem hospital gebäude
befindliche Personen alljährlich einige unterstützung
für brand kleidung und alliementen (?) bekommen.
so wie auch ein anzahl anderer bedürftigen Personen
welche in der Stadt wohnen, deren anzahl mit
jenen im Hospital wohnenden laut dem anweiß
Register auf 51 Personen beläuft ausser welchem
noch 50 Kinder armer Eltern frei in der Schule auf
Kosten des Hospitals unter richtet und mit Schulbriefen
Versehen werden.

ad 4do. Daß keine neue in diesem Jahr aufgenommen werden.
5o. und das keine von diesen 9 darin befündlichen wärent des Jahres
darin gestorben sind. ebenso wenig sind aus ander
ursachen heraus gekommen.
Also beschlossen tag Monath und Jahr wie oben
J.N. Riotte
Anton Kirsch
Adam Demuth

(107) Sitzung der Hospitals Commission Vom 24ten September 1808
Welcher beigewohnt die Hrn Hrn Anton Ruffety, Anton Kirsch
Jso. Riotte, und Adam Demuth

Die Gebrüder Herrn Cetto Handelsleuthe dahier, über reicht
anliegende Petition vom 17ten Juny letzthin, betreffet
einen Güther tausch, bestehend aus mehren in der
Petition enthaltene Stüke Ackerland, nebst dem
Spitelwalt und den dabei gelegenen Jungen Hecken.

pag: 271
gegen eine in der Aue gelegene Wiese, und stehen durch ein
nochmals erlassenen Brief vom 11ten Currentes neu ent-
scheidung darüber an.

Nach dem Commio den gegenstand der Petition genau erwogen
waren sämtliche Mitglieder einstimmig der meinung daß Sie
ein Tausch über die fraglichen Güther wohl eingehen wollten
Wenn das Hospital auch nur gantz wenig an sichern
Jährlichen revenüen gewinnen würde.
Mann schritt demnach zur Vergleichung des ertrags der im
Jahre 1801 Versteigten Hospitals landes und fand daß
der damalige Jährliche ertrag von dem zum Tausch vorge-
schlagenen Stüker 84 francs 27 Cent: aus machte, wenn
Mann diese Summe mit dem Ertrag der nemlichen Stüker
mit der letztern Versteigerung Von 1805 addiert, so erscheint
die total Summe Von 145 francs 16 Cent. welche also zur
Hälfte Jene Von 72 fr: 82 Cent: als Jährliche Basis Von
1801 über die Einnahme geben würde.

Auch scheint der Comsion der anschlag von 8 Fr. für das gegenwärtig
mit gesträuch und kleinen Hecken bedeckte land zu gering
Jndem mann selbes doch wohl, wenn es zu Ackerland um-
geschaffen sein würde eben so hoch in anschlag bringen könnte
als Jenes dabei gelegene af m langen feld. Wovon
der morgen in der letztern Steigung 2 Fr. in Jener von
1801 aber 5 Fr. 50 Cent. für den Morgen ergeben würde.
Der Jährliche betrag dieses Landes daher würde also statt
8 Fr: alljährlich 26 Fr: 25 Cent. betragen,
wegen denen af diesem Hecken land noch befindlichen
Bäumen, welche in der petition gar nicht bemerckt sind
glaubt Commissio es der abschatzung einer expertise
über lassen zu können.
Welche Bemerkungen den Herrn Gebrüder Cetto bei der nächsten
Sitzung zur einsicht sollen gegeben werden.
Also beschlossen St. Wendel Tag, Monath und Jahr wie oben.
Ruffetty   J.N Riotte    Anton Kirsch   Adam Demuth

pag: 271'
(108) Sitzung der Hospitals Commission vom 4ten 8ber 1808
Welcher beigewohnt die Hrn Hrn Anton Ruffety, Henrich
Hallauer, J. Nicolas Riotte und Adam Demuth

Erschiene Herr Philipp Cetto welcher nach dem mann Jhm
die Bemerkungen der Comsio in rücksicht des Vorgeschlagenen
guter Tausches bekannt gemacht hatte, erklärte:
daß Er die richtigkeit dieses Von der Commission ge-
machte bemerkungen einsehe und sich daher zeit
aus stelle binnen welche Er solche Vorschläge diesen
Güter tausch betreffent der Comsio Vorlegen könne,
welche dieselbe annehmen werde.

Commissio ist dessen zufrieden.

Die Vorzunehmende Verlehnung der Hospitals güter
betreffent.
Da die VerlehnungsJahre der Hospitals Güther vollendet
so solle der Hospitals Verrechner Herr Steininger den
zur Verlassung der Güter bestimmten Notaire
Herrn Röchling die eröffnung thun das diese
Güter den nächsten Martini Versteigert werden
sollen, weswegen selber das nöthige Vor zu
nehmen hätte.

Also beschlossen Tag Monath und Jahr wie oben
Ruffetty Henrich Hallauer J.N. Riotte
            Adam Demuth

(109) Sitzung der Hospitals Commission vom 30ten Jänner 1809
Welcher beigewohnt die Hrn Hrn J.N. Riotte President
Anton Ruffety, Henrich Hallauer und Adam Demuth.

Wart vorgetragen daß da die Hypoteck des N. Hallauer
abgetragen worden, und mehrere bürger um eine darlehen
angefragt haben.
und da schon im Vorigen Jahre dem Johann Joseph
Von Roschberg die Summe Von 120 th rheinisch

pag: 272
zugesagt worden wäre, so sollen ihm stellung
eines richtigen unterpfandts und Hypotecke gegeben
werden, jedoch unter folgenden bedingnisen.
1) das derselbe ein Certificat Vorlegen das keine juserip__
von des Hypoteck__n Bureaux zu Saarbrüken Existire_
2) das die einzusetzende liegende Güter und Gebäulich-
keiten Specificiert mit ihrer lage und gröse Vorgelegt
deren wärth wenigstens zwischen 8 und 900 francs
sein mus.

Ferner wurde Vorgetragen das ein mal wegen der
testamentsichen Schenkung der Frau Wtb Cetto
seel. Von 2brüken an hiesiges Hospital ein ende
gemacht werden möge, und daher Rathsam
seye die dabei intresierten Theile nach ein bestimmten
tag zu erscheinung einladen lassen.
Worauf festgesezt wurd das hier zu der Donnerstag
nach Aschermittwoch al d 16te Februarii mittags ein
uhr festgesezt wird.
Also beschlossen St: Wendel Tag, Monath und Jahr
wie oben   Ruffetty,  J.N. Riotte
Henrich Hallauer
Adam Demuth

(110) Sitzung der Hospitals Commission Vom 11ten hornung 1809
welcher beigewohnt die Herrn Herr J.N. Riotte President
Anton  Ruffety und Henrich Hallauer
Ward von Herrn President Verlesen und Vorgetragen
die Zuschrift des Herrn Prefect wie folgt.

Pag: 272'
Brief des Präfekten des Saar-Departements an die Mitglieder des Verwaltungsausschusses des Hospitals zu St. Wendel. 1809 Januar 9
Es wurde in Verbindung mit dem Trierer Hospital eine Hebammenschule zum Vorteil des ganzen Departements eingerichtet. Die Kosten zu deren Unterhalt betragen 1200 Franken jährlich. Der Präfekt bittet den St. Wendeler Verwaltungsrat zu beschließen jährlichen 150 Franken für diese Einrichtung zur Verfügung zu stellen.

(111) Sitzung der Hospitals Commission vom 16ten Hornung 1809
Welcher beigewohnt die Herrn Herrn J.N. Riotte President
Anton Ruffety Henrich Hallauer, und Adam Demuth.

Um endlich die Obligation welche Von  der Frau
Cetto Wtb in 2brücken dem hiesigen Hospital

pag: 273
Vermacht worden war richtig zu stellen, liese mann heute
die sämtliche Jnterressirten beiladen, um mit dem selben
zu folg beschloss des Hr. Prefecten vom 20ten Januar 1808
den gütliche weeg zu Versuchen, wie die Zahlung dieser
Oblig. geschehen soll.

Comsion. war der meinung das wegen länge der
zeit die zinsen derselben den schuldneren nach ge-
lassen werden sollen,w enn durch gütliche arrange-
ment die zahlung der obligation erfolgen würde.
das aber im nicht fale die zinsen Von 20. Jahren
nebst abtragung des Capitals zu folg erhaltene
autorisation gerichtlich eingeklagt werden soll:

Diesem Vorgangig erschienen 1) Vo n Seithen der
Beckerschen Erben a) Hans adam becker Sohn des
Debiteurs der obligation, ackersmann in oberkirchen
b.) Jacob Schmit Müller von Hofeld, nahmens der
Margaretha becker Verwittibte bick tochter des
haupt schuldners. C.) Jacob becker Seibert in
Reidtscheid, tochtermann der anna Maria becker Ver-
witibte Seibert, Tochter des Hauptschuldners
D.) Peter Thomann Von Geheweiler Tochtermann der
Elisabeth becker, Verwittibte Mayländer tochter
des Haupt schuldners.

2tens. Von Seiten der Niklas Weisgerbers Erben Herr
Nicolas Demuth, Rothgerber in St. Wendel
der abwesenden Kinden Curaten
3tens. Von Seithen der Kinden Erben die Wittib
des Martin wagner gewessener Maire in
Heisterberg.

pag: 273'
Jn zustand ihres gros Jährigen Sohnes Johannes
Berwanger ackersmann in heisterberg, B. Johannes
Schwaan: Von balters weiler nahmens seiner Ehefrau
Susanna bick deren Verstorbener Vater stief=?
bruder des Joseph Kind gewesen.
4.) Von Seithen des Verzogenen Michael
Kümler, 2ter Ehemann der Kindschen wittib
welcher das Haus so sein Vorfahre Joseph Kind
angesteigt bei seinem abzug nach ungarn ohne
gerichtliche autoristation Verkauft hat, erschiene
Johannes Kümler ackersmann in Hasborn
dessen Bruder und ernannter Curator über
sein hinter lassenes Vermögen.

Nach dem mann den Erschienenen die Ursache ihrer
berufung bekannt gemacht und Verschiedene Ver=
gleichs Vorschlage zur gütlichen auseinandersetzung
dieser langwierigen striet sache gethan hatte,
kam Mann mit denselben folgender masen über ein.
1) daß keine zinsen Von der obligation sondern blos
die HauptSumme derselben bestehen in fünf-
hundert gulden oder 1050 Franken bezahlt
werden solle
2do. das hier zu die beckerische Erben, hundert gulden
oder   210 frs:
3   die Weisgerberische Erben oder derselben
Curateur 135 fl 25 xr oder  384 - 37
c die Kinden Erben 164 fl 35 xr oder        345-63
jedoch mit zu ziehung der Erben von
der Anna Maria Lorenz Wtb seind   870 - 00

pag: 274
         Transport
         840
Nämlich der Wittib berwanger von heisterberg
Endlich Johann Kümler Von Hasborn als Curateur
und Erb seines abwesenden bruders Michael
Kümler 100 fl oder 210 francs       210
         -----------
         1050

binnen Vier wochen zeit entweder in barem geld
oder durch zu fertigende Obligationen beitragen
sollen

3tio das gegenwärtiges berathschlagung und expertise
über ein kunft dem Herrn Sous Prefect soll zur abbrobation
Vorgelegt werden.
Also beschlossen St. Wendel Tag Monath und Jahr wie oben
Henrich Hallauer Ruffetty    J.N. Riotte
Adam Demuth

(112) Sitzung zu St. Wendel d 4ten März 1809
Welcher beigewohnt die Herrn Hr. J.N. Riotte
President, Anton Ruffety, Henrich Hallauer
Anton Kirsch und Herrn Adam Demuth

War zur revision der vom hospitals Einnehmer
am 20ten Hornung übergebenen Rechnung ge=
schritten,
am 4ten wart nichts erinnert.
am 6ten wart nichts erinnert.
am 7ten wart nichts erinnert und damit
beschlossen  St. Wendel Tag Monath und
Jahr wie oben.   Ruffety Riotte
Henrich Hallauer Anton Kirsch
Adam Demuth

pag: 274'
(113) Sitzung den 8ten März 1809
Welcher beigewohnt die Herrn Hr.
J.N. Riotte President Henrich Hallauer
Anton Kirsch Anton Ruffety und Adam
Demuth.
Wurde in gemäsheit des schreibens Von Herrn
Sous Prefect zum loos über die austrettung (???)
eines Mitglieds und zur Nennung (???) eines neuen
geschritten.
Nach dem die Loose gezogen wahren erhielt
Herr Anton Ruffety das loos zum Austritte
nach dem derselbe sich entfernt hätte, so w
wurde zum Vorschlag von fünf neuen gliedern
geschritten und hierzu einstimmung ernant
1 Hr Anton Ruffety
-- Nicolas Demuth
-- Wendel Wassenich
-- Anton Zängerle
-- Joseph Tholey

welche durch eine Vorstellung dem Herrn Sous
Prefect zur genehmigung soll zugeschickt
werden.
Also geschlossen wie oben
Henrich Hallauer       J.N. Riotte
Anton Kirsch
Adam Demuth

pag: 275
(114) Sitzung den 13ten März 1809
Welcher beigewohnt die Herrn Hr. J.N. Riotte President
Anton Kirsch, Henrich Hallauer, und Adam Demuth.

Der President übergab einen brief des Herrn Sous Prefect
und Auditeur ___ Staats rathe Vom 27ten Febr:
letzthin. worin Er über Einnahm und Ausgab
unter halt der Arme etc. Verschiedene Fragen macht.
Die Versamelte Commiss: beantwortet jeder
dieser Fragen folgender maasen.
Auf die erste Frage. wie hoch die Einnahme während
dem Jahre 1808 belaufen wäre.
Ergehet die Antwort: daß solche laut der den 4. 6. und 7ten
dieses Monaths abgehaltenen Rechnung aus 3528 Frs
84 Centins bestanden.
2tens. daß die Ausgab im nämlichen Jahre in 4630 Frs
69 Cent. bestanden, worunter aber die Summe Von
1172 Frs. 75 Cent. rukstände begriffen ist.
Diese rukstände werden wärend dem laufenden
Jahr Von dem Einnehmer betrieben und eingezogen
und Ihnen dienen zur zahlung der an weisungen
welche während dem Jahr gegeben werden,
Jndem die Einnehmer der Hospitals zinsen erst
in den zwey letzten moathen des Jahres fällig
sind, und der Einnehmer dahier geld in Händen
haben mus um die aus gaben zu decken.

Diesem nach existiert für das Hospital für
das Verflossene 1808er Jahr kein deficit
im gegentheil es bleiben demselben circa 100 Frs.

pag: 275'
Jn Cassa. welches aber dem umstand zuzuschreiben
ist daß an diesem Jahr keine Krankheiten geherrscht.
und die producten der Erde reichlich ausgefallen
sind woedurch mann nicht wie Vorher genöthgigt
war die Sämtliche Einnahm zu Verwenden.

3tio Jn betref der zahl von Personen welche unter
stützung im Fonds bekommen bemerckt die Comssio
das nach den gefertigten listen im Verflossenen Jahr
mehrere mal unterstützung an barem geld
an 50 Arme Personen gegeben wurde, daß
aber keine Person ein gänzlich Vollständige
beköstigungen gezahlt werden, indem die einkünfte
des Hospitals hie zu nicht hinreichen sondern
nur an würklich arme breve Personen
so Viel gegeben wird daß Sie zum Theil den
HausZins bezahlen und isch im Winter
Stein kohlen und Holtz zum brande ankauf-
en können .x.

4do Das Hospital besitzt ein gebäude, worin
29. Personen, welcher aber ausser dieser freyen
wohnung, betten, einem kleinen gartenstük
Vor den andern Stadt Armen nichts zum
Voraus haben, während dem laufe des
Jahres 1808 starb ein darin befindliche
Wittib, wurde aber sogleich durch ein
andere ersezt.

pag: 276
5do. Die ___halt= und beköstigung für kranke und
gebrechliche, wahren dieses Jahr unbedeudent nd
betrugen nur 109 frs 91 Cent. welche an bürgerlich kranke
gegeben wurden, worunter sich ein frembder Mann
Winter bei Busendorf zu haus. befaend, welcher
im Hospital starb und auf dessen (Kosten) begraben
worden, <s>mann hatte aber keine gel(e)genheit etwas
für kranke Millitaire Personen zu thun
</s>(Randvermerk: die ausgestrichenen Worte werden gutgeheißen).
X. ausser diesen armen wurde im Verflossenen Jahre
63 Kinder auf kösten des Hospitals in der schul
gelehrt, und ach mit Bücher Versehen, lauter
Kinder armer Eltern denen Mann diese Unterstützung
angedeihen lassen mußte.

Endlich zahlt das Hospital die nöthige Kleidungs
stüke und den unterhalt für arme Ellternlose kinder
welche kein Vermögen besitzen, läst auch selbe bei
erlangtem Alter ein nützliche Profession erlernen
         vide 4to
--------------------
(andere Handschrift)
Die Commission glaubt da? Sie durch die erhöhte Einahme
welche Seith 10 Jahren beinahe 1000 Frs gestiegen, bewie-
sen hat wie sehr ihr das wohl des hospitals nahe
liege, weis daher keine Verbesserungen und Ver-
mehrungen der Einkunft vorzugeben, allein
enbenso wenig - glaubt dieselbe das eine Verminderung
in den ausgaben könnt Vorgenommen werden
weil die unterstützungen den Hültsbedürftigen
nur zur zeit der Noth gegeben und keine Ver=
schwendungen damit Vorgenommen werden.

Pag: 276'-278
Brief des Verwaltungsrates an den Unterpräfekten zu Saarbrücken. 1809 März 13
Begleitschreiben zum Beschluss über die Ergänzung des Verwaltungsrates.

Brief des Verwaltungsrates an den Unterpräfekten zu Saarbrücken. 1809 März 13
Begleitschreiben zum Beschluss über die Einigung im Streit mit den Erben Becker und anderen.

       Brief des Verwaltungsrates an den Präfekten Keppler zu Trier. 1809 März 13
Der Verwaltungsrat  begrüßt die Einrichtung einer Hebammenschule in Trier. Bezüglich eines freiwilligen finanziellen Beitrages äußert man sich angesichts der geringen Geldmittel des Hospitals sehr zurückhaltend. Im Jahre 1788(Irrtum? Eher 1798) betrugen die Jahreseinkünfte 2342 Franken 57 Cent. Die Einkünfte betragen derzeit etwa 3000 Franken jährlich.
Aufstellung der Ausgaben:
1. Gehalt eines Hauslehrers 215  49
2. Gehalt einer Hauslehrerin         215  49
3. Mediziner  200  00
4. Einkünfte des Einnehmers         172  34
5. Unkosten der Verwaltung          100  00
6. Wundarzt für die Armen    35  58
7. Hebamme    17  00
8. Medikamente       100  00
9. Grundsteuer        168  32
10. Reparaturen am Hospital          30  00
11. Geld zum Unterricht für die armen Kinder     206  86
12. Kosten für das Armenhaus (Lebensmittel, Nahrung etc.)    450  00
13. Ausgaben für Brennholz und andere Nöte der Armen in dem Haus 350  00
14. Das Armenhaus hat zu wenig Zimmer. Für Umbauten/Erweiterung         258  00
15. Armenbeschenkung vor Weihnachten und Oster       500  00
16. Kosten für auswärtige Kranke  122  33
Summa         3041  41

So decken die Einnahmen mit Müh und Not die Ausgaben.
So bedenken ist, dass die Stadt über lange Zeit nie mehr als 500 Einwohner hatte. Vor dem letzten Krieg (1793/1794) lebten etwa 1000 Personen hier, nun sind es über 1600 Seelen. Dies zeigt, dass die Ausgaben des Hospitals weiter steigen werden.
Hinzu kommt, dass das Hospitalgebäude schon sehr alt ist. Ein Antrag zum Innenausbau ist gestellt, aber noch nicht beschieden.
Aus den genannten Gründen kann St. Wendel höchsten 25 Franken zum Unterhalt der Hebammenschule geben, zumal das reiche Hospital zu Trier mit 70.000 Franken jährlich nur 1200 Franken gibt.

Pag: 278-280
Brief an den Unterpräfekten zu Saarbrücken. 1809 März 20
Ankündigung der Jahresrechnung 1808

Einnahmen:   3528 F 84 Cen
Ausgaben:     4360 F 69 Cen
In diesem Posten ist die Summe von 1072 F 75 Cen. Enthalten, die zu Zwecken, die im Jahre 1809 zurückfließen vorfinanziert werden mussten. Es besteht in Wahrheit also kein Defizit, sondern ein Überschuss von etwa 100 Franken.
Anzahl der Personen, die ganz oder teilweise vom Hospital beköstigt werden.
Anmerkung A: Die Einnahmen sind zu gering um die komplette Versorgung einer
Person zu übernehmen. Es werden nur Zuschüsse gewährt. Diese belaufen sich auf  7 bis 9 Franken pro Person. Die dazu fähigen Personen arbeiten zu ihrem Unterhalt mit.
Anmerkung B: Der Ausschuss zahlt auch das Gebäude des Lehrers bzw. der Lehrerin
und ermöglicht den Schulbesuch der armen Kinder, deren Eltern kein Schulgeld zahlen können.
Angaben zu den stationären Personen:
- Neuzugänge 1808:           1 Person
- Anzahl der Verstorbenen: 2 Personen
Einer davon war ein Fremder aus der Nähe von Bouzonville. Er wurde krank, kam in unser Hospital und verstarb. Er wurde Kosten des Hospitals beerdigt.
- Anzahl der Abgänge außer Todesfälle:   keine
- Anzahl der Personen zum 1.1.1809:      9 Personen
- Ausgaben für Nahrung und Versorgung des Kranken und Alten, Zivilisten oder Militär:
Es gab nur Zivilpersonen. Die Kosten betrugen lediglich 109 Franken 91 Cent.
- Bemerkung:
Der Ausschuss bedarf einer Einnahmesteigerung von etwa 1000 Franken um die Funktion des Hospitals erfüllen zu können. Man weis aber nicht, wie eine Steigerung der Einnahmen zu bewerkstelligen ist.
Durch einen Innenumbau kann das Hospital leicht für 20 Personen genügen. Der Ausschuss legt dem Präfekten deshalb einen Plan zur Erhöhung der Bettenzahl um 11 Einheiten vor.
 
pag 280'
(116) Sitzung der Hospitals Commission Vom 28ten May 1809
Welcher beigewohnt die Herren Hern J.N. Riotte President, Anton
Ruffety, Anton Kirsch, Heinrich Hallauer, und Adam Demuth

Michael Egler von Urweiler stehet an um eine darleihe
Von 200 fl oder 420 frs. zur Verbesserung seines
Hauswesens und erbauung eines neuen Hauses.

Beschluß.
Da die Vermögensumstände des Supplicanten
als hinreichend bekannt sind, als wird demselben
das Darleihn Von 200 fl gegen hinlängliche Ver-
sicherung wie dieses bey hiesigem Hospital
zugestanden und der Einnehmer beauftraget
dieses geld gegen obligation aus zu zahlen.

Ruttetty        J.N. Riotte
Henrich Hallauer
Anton Kirsch
Adam Demuth

Sub eodem Jn gegenwart aller mit ausnahm des
Herrn Adam Demuth.

Ein Mitglied der Commission trug Vor das bekanntlich
nach den iztigen gesätzen die Jenige révénuen und
Rückstände welche Personen den ehemaligen Landes-
herrn schuldig gewesen bis hero aber der Regie
Verwaltung unendeckt geblieben den Hospitien
zu theil werden können, wenn mann darum bei Sr.
Kayserlichen Majestät darum gehörig
einkommen würde.

pag: 281
Diese Révenuen beständen
1) Jn einem boden Zins, zahlbar Von Johann Wassenich und
Georg Bickung, wegen Häuser plätzen. Jährlich 5 rthl.
2). Joseph zahm wegen einer Scheur und S.V. Schweinstale
an der Schloßmaur   6 albus
3.) Philipp Lauer und Wendel Voltzen Erben, dann
Henrich Jung bluts Erben     18 albus
4. Herrn Georg Bicking Von seiner Scheur 18 albus
5.) Jacob Vacano's Haus Erbg. Von der Scheur    18 albus
6.) Reuters wittib Haus Platz         18 albus
7.) Anton Weisgerber, und Niklas Trost,
wegen Haus und Stall platz  24. albus
8.) Adams wtb. Erben wegen einem bauplatz      24. albus
9.) der Müller von der Felsenmühle 1 Mltr Korn
10.) Johann Lauer und Johann Vock Von ihren
Scheuren      2 rhlt
11) Johann Hasdenteufel modo Johann Demuth
und Johann Montz Von einer Scheur         18 albus
12.) Die Commission erwägend daß es ihre besondere
Schuldigkeit ist das bester der Armen auf alle
mögliche arten zu besrogen und daher die
Revenuen auf jede erlaubt und gesätzliche
Art zu Vermehren.
Erwägend daß die oben bemerkte rhenden (???)

pag: 281'
Von bodenzins herrührend fociers sind.
Beschliest das eine petition an Sr. Majestät in
der Absicht gemacht werden solle damit die Vor-
stehende rhenden (Rente?) dem Hospital als Eigenthm
übergeben werden mögten.
Geschehen zu St: Wendel Tag Monath und Jahr wie Vorne.
Ruffetty Henrich Hallauer J.N. Riotte
Anton Kirsch

(117) St. Wendel d 14ten Aprill 1809
Jn beisein der Herrn Hern J.N. Riotte President Anton
Ruffety Anton Kirsch, und Henrich Hallauer.
langte an Von Seithen der Sous Prefectur das
Schreiben des Hern Prefect Vom 1ten lauffenden
Monaths welches am ende in abschrift folgt.
Betreffent das gedachter Her Prefect auf die
gründe welche die Hospitals Commission
wegen anforderung des jährlichen beitrages
Von 150 frs. zur Errichtung einer Hebammen=
schule in Trier, diesen beitrag auf die Summe
Von 50 frs. herabgesezt hat, und nun mehr
der Commission auf liegt die zeit frist zu
bestimmen in welcher jedes Jahr die

pag: 282 und 282'
zahlung dieser Summe in die Cassa der Hebamen Schule
geschehen solle.
Die Commission nach einsicht dieses schreibens beschliest
das dem Herrn Prefect durch ein höfliches erwied=
erungs schreiben für die herabsetzung des an-
geforderten beitrages auf die Summe von
50 frs. gedankt werden solle.

2do. Daß dabei bekannt gemacht werden soll, daß
die zahlung dieser 50 frs. alljährlich durch den
Hospitals Rechner in der letzten woche des Jahres
(: indem die Jährliche Einnahme der revunuen erst
im Monath Decembre statt haben :) und zwar
für's erste mal in der letzten woche dieses 1809ten
Jahres an die Casse der Hebamen Schule bezahlt
werden solle.
Also beschlossen St. Wendel Tag Monath und Jahr
wie oben.
Ruffetty        J.N. Riotte
Henrich Hallauer
Anton Kirsch

---------------------------------

Auszug aus einem Brief des Präfekten des Saar-Departements an den Auditor des Staatsrats, Unterpräfekt zu Saarbrücken vom 1. April 1809.
Die Verwaltungsratsmitglieder des Hospitals von St. Wendel wurden zu einer Abgabe von 150 Franken jährlich aufgefordert. Sie bieten jedoch lediglich an jährlich 25 Franken zu zahlen. Als Gründe hierfür nennen sie:
1. Das Hospital zu Trier zahlt trotz jährlicher Einkünfte von 70.000 Franken nur 1200 Franken Abgaben.
2. Die Ausgaben in St. Wendel entsprechen etwa den Einnahmen von 3000 Franken.
Weiterhin wird argumentiert, dass in Trier auch die Schule und andere Gebäude vom Einnehmer des Hospitals verwaltet werden.
Andere ärmere Hospitäler haben schon das Doppelte der Summe geboten, die St. Wendel zu zahlen bereit ist. Im Sinne der Verordnung und in Anbetracht der Situation, ist eine jährliche Abgabe in Höhe von 50 Franken für St. Wendel zu veranschlagen.


Pag: 283
Brief des Verwaltungsrates an den Unterpräfekten zu Saarbrücken. 1809 April 14
Mitteilung, dass der Verwaltungsausschuss von St. Wendel bereit ist die Hebammenschule zu Trier mit 50 Franken jährlich zu unterstützen.

Sitzung den 1ten May 1809
Welcher beigewohnt die Herrn Herrn J.N. Riotte President
Anton Ruffety, Henrich Hallauer, Anton Resch und Adam Demuth

Erschiene die Wittib Bouré stellt ihren 16Jährigen Sohn
Peter Bouré Vor, mit Bitte denselben das wollenweber
Handwerck auf kosten des Hospitals lernen zu lassen

pag: 283'
und Ihn auch während der lehrzeit die Nothwendige
kleidung zu geben.

Commissio beschließt das nie üblich gewesen daß das Hospital
Lehrgeld für die arme Kinder gezahlt hat, sondern
bloß dasselbe während der lehrzeit an den höchstnoth-
dürfftigen Kleidungs stüken unter halten hat.
So wurde der Riotte bedeutet daß Sie mit einem
braven meister rücksichtlich der lehrzeit abrede nehmen
ein schriftlichen accord über die Daur der Jahre errichten
und solchen dem Hospital zur genehmigung Vorlegen
solle, woenach als dann dem minderJährigen die
Kleidungs stüke welche höchst nothwendig sind
bestimmt und zugewiesen werden sollen.

2do
Johann Schwirz der ältere stehet an daß ihm der
fehlende Hauszins Von seinen Lehnsmann Sebast.
Thomas mit fünf gulden aus der Hospitals Casa
zahlt werden sollen.
Die Commissio Erwägend daß es sich for den Haus zins des
Sebastian Thomas nicht Verbindlich gemacht hat
auch es nicht üblich ist bey dem Hospital daß der
ganze Hauszins für irgend einen armen bezahlt
worden, und man an einem Subject wie Sebastian
Thomas der ein bekannter Spiele rund Nachtschwärmer
ist, und mann an einem Subject wie deien auch
nicht den anfang machen will.
Daß jedoch in rücksicht des Verlehners Johann Schwirz
demselben ein Beitrag zum Hauszins gegeben
werden soll.

pag: 284
beschließt
Daß den Johann Schwirz Se. zu den fünf gulden des
Ihm Von Sebast. Thomas schuldigen Hauszins zwey
gulden oder 4 frs 20 Cts. von der Hospitals Cassa
mit dem anfügen angwiesen werden sollen daß
bei fort dauernder über aufführung des Sebastian
Thomas derselbe auf keine fernere unter stützung
Von Seithen des Hospitals zu erwarten habe.

3tio
Jacob Schwaan Von Baltersweiler steht an daß Jhm die
hundert gulden welche die Kinden Erben und Berwangers
wtb. Von born und Heisterberg gemäs Vergleich Vom
16ten hornung letzthin zu zahlen übernommen zum
Empfang angewiesen werden mögten, sich erbiethend
Eine hypothecke in gehöriger form zu errichten.

Comsio beschließt das den Petide (???) gewillfart
und dden anstehenden Supplicant die befragliche
100 g. unter ausfertigung einer hypotecke gegen
den Vierfachen einsatz am fernere güthern gewärt
werden solle. Also beschlossen St. Wendel
tag Monath und Jahr wie oben.
Ruffetty    J.N. Riotte
Henrich Hallauer
Anton Kirsch   Adam Demuth

(118) Sitzung Vom  7ten Juny 1809.
Welcher beigewohnt die Hrn Hrn J.N. Riotte President
Anton Kirsch, Henrich Hallauer. und adam demuth

pag: 284'
Wurde der auszug des Registers der Beschluss des
Herrn Prefect Vom Saardepartement Vom 24ten May
letzthin Vorgelegt Inhalts wessen das Hospital
Jährlich 50 Frs. und zwar jede 6 mal Vor dem 1ten
July unter Persönlicher Verhaftung des Einnehmers
in die Casse der Arrouchements Schule nach Trier
Versieren soll. und diesem nach Von der Commission
beschlossen.
1.) daß der Hospitals Einnehmer zu ende dieses Monaths
und Vor dem ersten des künftigen Julyus die
im besagten Beschluß festgesezte 50 Frs. in die
Casse der Hebamen schule nach Trier bezahlen solle.
2do solle der auszug des beschluses den Vero(r)dnungen
beigelegt werden.

Die Begebung zweyen ledigen Plätze
Jn dem Hospital

Da durch den Tod der Wtb. Sirker derselben ja__es
im Hospitals gebäude ledig worden, und durch
das absterben der anna Maria Riefer auch platz
für eine pfründnerin bei derselben noch lebender
Schwester übrig geblieben, hierzu sich auch Peter
Schor und Anna Maria Gebel beide los ledig
gemeltet haben mit bitte Jhnen die ledigen
Pfründner stellen zu übertragen und geniesen
zu lassen, so wurde beschlossen
1) daß Peter Schor alt ungefehr 56 Jahr in
hiesiger Stadt gebürtig der sich Stets auf
eine untadelhafte art betragen

pag: 285
und durch zu schwere Arbeithen gegenwärtig ausser stand
ist sich ferner zu ernähren, der endlich gar kein Ver-
mögen besitzt, daß durch den Tod der Wtb Sirker erledig-
te zimmer zur wohnung erhalten, und künftig=
hin alle Vortheil als pfründner des Hospitals ge-
niesen solle.

2) Daß die Anna Maria gebel das durch absterben
der anna Maria Riefer erledigte Pflatz um so eher
erhalten solle auch diese Person schon zwischen 60 und
70 Jahren bei immer guter aufführung weder
Vermögen noch an Verwand(ten) besitzt welche die
dieselbe unterstützen könnten, mit dem Versprechen
daß Sie ansprüche haben, soll auf ein allein zu bewohn-
nendes zimmer so sich hier zu gelegenheit finden würde.
3.) Ein Mitglied truge Vor daß es erforderlich seye das Hos-
pital soubern und weisen zu lasssen, indem es in
einem äussert unsaubern zustand sich fände.
wurde beschlossen daß der Hospitals Einnehmer be-
auftragt wird desfals mit einem Steinmetz einen
accord zu schliesen und selbigen der Commission zur
genehmigung Vor zu legen, woenach sodann das
weislen des innern Hospitals gebäude Vorzu
nehmen wäre.
Also beschlossen St. Wendel Tag, Monath und Jahr
wie oben.      J.N. Riotte
Anton Kirsch
Adam Demuth
Henrich Hallauer

pag: 285'
(119) Sitzung d 22ten July 1809.

Welcher beigewohnt die Hrn Hrn J.N. Riotte
President. Anton Kirsch und Adam Demuth.
Ward Verlesen ein schreiben des Hrn Sous Prefect
Von Sarrbrüken Vom 7ten dieses. des Jnhalts
daß der Hr Prefect die Transaction welche
Von den Verwaltern des Hospitals unterm
16ten Feb. letzthin mit dem becker, kind
und Weisgerbers Erben eingegangen ist,
genehmigt und approbiert hat, jedoch
unter den darinnen bemerkten bedingnissen
wurde beschlossen daß der b rief unter die
anlagen Einregistriert werden soll.
Also beschlossen St. Wendel Tag, Monath und
Jahr wie oben.         J.N. Riotte
Anton Kirsch  Adam Demuth

(120) Sitzung d 24ten aug. 1809
Welcher beigewohnt die Hrn Hrn J.N. Riotte President
Henrich Hallauer, Anton Kirsch und Adam
Demuth.
Wurde vorgetragen, daß das Hospital an Stadt und
Ehemaliges Amt St: Wendel folgende Obligationen zu fordern
habe.
1) Von Haus_ütgen übernommen im Jahr 1675 ad 76 f 30 xr = 164 frs 85 Ct
2.) zu erbauung des neuen Kirchhofs im Jahr 1778 = 228 - 50 = 493 = 12
3.) zur Erbauung einer brük. Vor dem untern thor
im Jahr 1785  100 - (0) = 215 - 49
4.) die Von Stadt und Amt übernommene schuld
Von Johann Wassenich <s>fell: 1786 ad</s>         197 - (0) = 424 - 51
also zusammen an Capitalien         602 - 20 = 1297 97

pag: 286
Und da hiervon die zinsen ausstehen Vom ersten Posten
seit dem 1ten Jänner 1783 bis 1809 mit 82 f 52 xr
Vom 2ten Posten nämlich dem Kirch hofs Geld
seit dem 1ten Jänner 1788 bis dahin
1809   187 = 17
Vom 3ten Posten, oder geld zum brüken=
bau seit dem 1ten Jänner 1785 bis dahin
1809   100
Endlich vom 4ten Posten oder den Von
Johann Wassenich Sr. Vom 1ten Jänner
1786 bis dahin 1809 mit 188 = 17
so bestehet dessen zinsen forderungen 565 f 56 xr
und wird dahir zur Erwägung gegeben, ob es nicht
rathsam und dienlich wäre, wegen dieser zinsen
forderung so wohl als Capitolien die Mairerie
St. Wendel und Wallhausen und Oberkirchen
zu schreiben, um zu erfahren ob die Hrn Maire
etwa zur zahlung der gantzen zinsen oder
wenigstens eines theils der selben geneigt
seyen, damit Mann im nichtfall die anzeige an
den Hrn Prefect des Saardepartements machen
kann, und es dessen Verfügung überläst
was so wohl über zinsen als auch Spital Vor
zu nehmen ist, woenach die Hospitals Commission
auf künftige zeiten ausser aller Verant-
wortlichkeit ist.
Commission beschließt daß der antrag gut
gefunden, und Hr. President ersucht wird
darüber das gehörige Vorzunehmen.
2do
Die erneuerung der Hypotecken Bordereaux betreffent

pag: 286'
Wurde erinnert daß da der größte theil der
alten obligation welche im Monath 8ber 1799
im Hypotecken Bureaux zue Saarbrüken einge-
schrieben, in dem Monath 8ber dieses Jahres
z ende geht, so müssen alle Hypotecken
welche im Jahre 1799 eingeschrieben seyen in
diesem Jahr. Vor ablauf der einschreibungs
eit nochmalen auf zehn Jahre erneuert
werden.
Commission beschliest das Hrn President und
Einnehmer Steininge rhier das nöthige be-
sorgen sollen.

3tio
Johann Egler Junior und dessen Ehefrau Von
urweiler stehen an um eine darleihe Von
drey hundert gulden.
So dann Michael März von da selbst, um
Sechszig gulden zu erbauung eines neuen
Hauses. Commissio beschließt dass obigen
beiden gegen hinlängliche Sicherheit die Ver-
langten gelder gegeben werden sollen. mit
dem beding jedoch das vorher ein Verzeichnis
der einzusezenden güther bezeichnet nach der
lange der gewännen, den Jnhalt und größe
des stükes, der neben läger und anstösser
und der abschätzung nach dem ungefähren
werh gefertigt und Presendiert werden
solle. Woezu für beide oblig. Jacob
Merz und Johann Friedrich ernennt
werden. Also beschlossen

pag: 287
St. Wendel Tag Monath und Jahr wie oben
         J.N. Riotte
         Henrich Hallauer
         Anton Kirsch
         Adam Demuth

(121) Sitzung zu St. Wendel d 14ten 9ber 1809
Welcher beigewohnt die Hrn Hrn J.N. Riotte, President, Henrich
Hallauer und Adam Demuth

Erschiene Jacob Schwendeler, blinder pfründener im Hospital
begleitet von seinem Bruder Johann Nachtwächter dahier.
Erklärt da seine Frau vor langem gestorben, und Er
daher der stütze beraubt wäre, welche ihn geführt und ge-
leidet habe. Er aber noch seinen Bruder dahier habe, welchen
nebst seiner Frau ihm Versprochen hätten die nöthige sorg-
falt für Jhn zu tragen, wenn Er zu Ihnen ins Haus
Wohnen kommen wolle, wobey Sie sich jedoch bedngen
hätten daß Von Hospitals wegen ihnen einiger Lohn des-
wegen zugestanden werden mögte, als wolle Er hiermit
die Commission bitten ihm sein gesuch zu willfahren
sofort mit seinem brüder wegen des Lohns zu accordieren
und ihn zu demselben ziehen zu lassen wobei Er sich jedoch
aus drüklich mit begnehmigung der Commission vorbehalte
daß r wieder in das Hospital rückkehren dörfe im Fall
Todtes seines bruders oder dessen Frau oder sonstiger
wichtiger ursachen und zugleich bitte Er ihm alle die Vortheile
auch ausser dem Hospital angedeyhen zu lassen, welche
die Hospitals Pfründner geniesen. <s>nach</s>
Nach dem die Commission den antrag in erwägung genommen
und dabey beherzigt hätte daß der Supplicante Pfründner
bessere pflege bei seinem bruder als im Hospital zu
gewarten habe wo Er keine angehörigen hat die sich
seiner annehmen,

pag: Und nach dem Mann mit dem miterschienen bruder Johann
Schwendler des lohns halb er dahin einig geworden war
daß Er für jeden Monath zwey gulden für kost, wohnung
und Verpflegung erhalten solle, so wurde Von
Commissions wegen

beschlossen

Daß der pfründener Jacob Schwendeler zu seinem bruder
Johannes, Nacht wächter dahier, um Kost Verpflegung
und Wohnung kommen soll gegen Monathlich zwey
gulden lohn welchen der Hospitals Einwohner
Wöchentlich mit dreisig Kreuzer an Johann
Schwendler anzuzahlen hat.

2do. Soll sogleich ein neue Banckbettlade zum billigsten
Preise accordiert und gemacht sofort dem Johann
Schwendeler zum gebrauch seines brüders gegeben
werden. jedoch Vorbehaltlich das Eigenthums
recht Von Seiten des Hospitals

etio Soll dem pfründener Jacob Schwendeler das Vor=
recht bleiben in das Hospital wieder rück kehren
zu dörfen, jedoch erst nach Vorgängiger Er-
laubnis der Commission, ebenso soll derselben alle
Vortheile gleich den andern pfründnern geniesen

4to Solle ihm das Bettzeug welches Er im Hospital
gehabt mitgegeben werden, worüber der Hospitals
Einnehmer ein Verzeichnis zu errichten und selbes
Von Johann Schwendeler und dessen Ehefrau zu be-
scheinigen zu lassen hat. welche auch für die
rükgabe zu garantieren haben.

5to. Da nunmehr dieses pfründners groses zimmer im zweiten
stockwerck zum Stall gelegen leer geworden ist,
und das selbe wohl drey einzelnen Personen in
sich fasset um daselbst wohnen zu können, so soll diese

pag: 288
unter der Hand bekannt gemacht, und demnach die Condition (???)
in einer neuen Sitzung angenommen werden.

Also geschlossen St. Wendel Tag, Monath und Jahr wie oben

         J.N. Riotte
         Henrich Hallauer
         Adam Demuth

(122) Sitzung zu St. Wendel d 24ten 9ber 1809
Welcher beigwohnt die Hrn Hrn J.N. Riotte President, Anton Ruffetty
Henrich Hallauer und Adam Demuth

Da sich zu folg dem letzten Act des Beschlusses auf vorstehender
Seithe mehrere Personen mit der bitte gemeltet hatten
um als pfründener in das Hospital aufgenommen zu werden
so hat Commissio damit beschlossen.
Das in das Zimmer welches vor dem Jakoben Schwendeler be-
sessen nunmehr als pfründener einziehen sollen
1) die Wittib Weber nebst ihren zweyen Töchtern Clara und
Marguerite
2.) die wtb des Peter Kockler, Johanna neé Katharin.
Das in das untere Zimmer zum Stalle gelegen, welches
Von der Wtb Dörrenbächer und Barbara Riefer occupiert
ist, wegen genugsameren raum und größe die Anna Maria
Jung neuerdings als pfründenerin einziehen solle.
Welche Sämtliche die Vortheile der Hospitals pfründener
geniesen Sollen.

Erhöhung der Interessen aller Obligationen dem Hospital
gehörig Von 4 1/6 auf 5 PCto.

Da die Commission erwogen daß durch die auf 4 1/6 gestellte
Obligationen zu zahlende zinsen dem Hospital an Jährlichen
einkünften wenigstens 100 Frs. schaden bringe zu dem
es ach billig scheine daß ein schuldener des Hospitals
so Viel zinsen zahle wie der andere. dieses aber
der Fall nicht ist, als wurde beschlossen.

Daß ein bericht über diesen gegenstand aufgesezt, und darüber
bei dem Hrn Prefecten angefragt werden soll. Ob man

pag: 288'
Ob man die zu 4 1/6 bestehende Obligationen bestehen oder
selbe auf Jährlich zu zahlende 5 PCto Versezt werden sollen.
Also beschlossen St. Wendel Tag Monath und
Jahr wie oben.         J.N. Riotte
Ruffetty  Henrich Hallauer
         Adam Demuth

(123) Sitzung zu St. Wendel d 22ten Xber 1809
Welcher beigewohnt die Hrn Hrn J.N. Riotte president
Henrich Hallauer, Anton Kirsch, und adam
Demuth dann Hr. Anton Ruffety.

1) Wittib Matheis Werle, stehet an um kleidungs-
stüke für Jhren Sohn, welcher in diesen Weynachts
Feyer tagen zur ersten Hl: Communion gehet.

Rstum
Sollen dem selben ein Par schu auf Kosten des
Hospitals als gemacht werden. Jedoch ohne
prejudice für die zu kunft, da Sie keine bürgerin
ist.

2) Barbara Riefer Pfründner im Hospital seit
langer zeit krank und ohne Hofnung zur genesung
bittet um anweisung, damit Sie auf einige Tage
der Woche Speise und unter halt bekomme.

Rstum
Da diese Person sehr hülfs bedürftig, so soll
Jhr beim Metzger Gonther, für 3 Tage
jeder Woche, jedes mal Suppe, ein wenig
fleisch und brod bis auf weitere order
gereicht werden.

pag: 289
3) Henrich Linxweiler, stehet an um Jhme mit seinen
rükständen Von Vergangenen Jahren eine zeit
Frist gestattet werden möge, binnen welche Er
zahlung leisten könne.

Rstum
Wenn derselbe seinen Sohn Peter binnen acht
Tag als zahler für den schulden rückstand
darstelle und derselbe ein schuldschein darüber
ausstellen wird, so sollen Jhnen zwey
Monath Zeit frist zu erkannt werden,
wiedrigens soll mit der execution Voran
gefahren werden. St. Wendel Tag
Monath und Jahr wie oben.
Henrich Hallauer   Ruffetty  J.N. Riotte
Anton Kirsch   Adam Demuth

(124) Sitzung zu St. Wendel d 27ten Jänner 1810
Welcher beigwohnt die Hrn Hrn Joh: Niklas Riotte president
Anton Ruffety, Anton Kirsch, Henrich Hallauer, und
Adam Demuth.

zeigte Förster Thiery an, daß Er auf seinen touren
diesen Morgen in dem Hospitals wältgen gefunden
habe daß zwey bäume der größten Gattung
durch unbekannte gehauen und schon __ gefelt
worden wären. Ja das erschiene als ob die Freveler
noch im Sinne hätten, noch mehrere derselben zu fällen
Jn dem selbst einige von denen die noch stehen
gleichsam zum hauen bezeichnet wären.

pag: 289'
Er frage daher an was Er bei dieser lage
der Sache thun solle, indem Er keinen thäter ertappt
und daher keinen Verbal proces dressieren könne.

Nach dem Commissio den angetragenen Fall erwogen
hatte so hat Sie daher

resolviert

1) daß die bereits gehauene bäume übermorgen
den 29ten dieses morgens 9 uhr im Wald selbst
aus freyer hand an den meist biethenden
gegen gleich baare zahlung zu Verlassen wären
Jndem wegen der gefahr des wegnehmens der
Verkauf der bäume nicht gezögert werden darf
wozu einige Mitglieder der Commission beauftragt
werden um dieser Verlassung bei zu wohnen.

2) wird der Förster Thiery beauftragt all möglichen
Fleiß an zu wenden, um dergleichen holtz fällungen
Vorzubeugen, oder wenigstens die Thäter zu ent-
decken, damit daß was rechtens gegen Sie Ver-
fügt werden könne.
Also beschlossen zu St. Wendel tag Monath und
Jahr wie oben.
Ruffetty        J.N. Riotte
Henrich Hallauer       Adam Demuth
Anton Kirsch

pag: 290
(125) Sitzung d 9ten März 1810
Welcher beigewohnt die Hrn Hrn J.N. Riotte President
Henrich Hallauer Adam Demuth

Wurde Vorgelesen der Brief des Hrn Prefect dieses Depart.
Vom 10 Feb. letzthin empfangen den 1ten dieses Monaths
enthaltent das rüksichtlich des Jhantls eines gut-
achtens Vom Staatsrath= approbiert Von Sr. Majest
des Kaysers und König. künftighin kein Eigenthum
Von Hospitäler durch die Verwaltungs Commissionen
Verwaltet werden könne ohne darzu förmlich autorisiert
zu seyne.

1tens durch den Prefect wenn die Revenuen
tausend und darunter gehen
2) durch den Minister Vom innern, wenn der
revenue Von 1000 bis 2000 gehet.
3) durch seine Mejestät im Staatsrathe
wenn das Einkommen 2000 frs übersteigt.

Das Ferner die Verwaltungen der Hospitäler durch eine
Requette (???) gehörig Modèriert darum anstehen müsten
umd die güther forthin Verwalten zu können.
Das endlich die Jährliche Product der güter in den Budget
unter der Rubrique der Einnahm und ausgab der ord-
nung gebracht werden soll.
Commissio beschliest in gefolg dieses daß da die güther des
hiesigen hospitals nicht selbst Verwaltet sondern in
ferme gegeben sind wie dies noch unterm 11ten 9ber 1808
durch Hrn Röchling Notaire Nomene ad hoc geschehen
ist.

pag: 290' und 291

so soll dem Herrn Prefect in antwort dieses unverhalten
bekannt gemacht werden, Jedoch der general Etat der
tout nature des Biens so wie Er gefordert ist durch den
oben besagten nämlich brief auf exacteste gefertigt
und über macht werden.

Also beschlossen zu St. Wendel Tag monath und Jahr
wie oben       J.N. Riotte
         Henrich Hallauer
Adam Demuth

(126) Brief des Verwaltungsrates an den Unterpräfekten zu Saarbrücken. 1810 März 12
Unter Bezug auf ihren Brief vom 22. Februar und das Schreiben des Präfekten vom 13. Februar wird mitgeteilt, dass alle Güter des Hospitals durch von Notar Röchling gefertigte Pachtverträge auf 4 Jahre verpachtet wurden. Es wurde eine Steigerung um 1000 Franken bezüglich der Erträge erreicht.


pag 291' - 297
(Tabellen mit dem Ergebnis des o.a.)

Pag: 297
Öffentliche Sitzung vom (7. April GESTRICHEN) 1810
Anwesende: Karl Cetto, Bürgermeister von St. Wendel, Mitglied der Ehrenlegion, geborener Vorsitzender des Verwaltungsrates; Nikolaus Riotte, Vizevorsitzender, Heinrich Hallauer und Adam Demuth.

Pag: 298-300
(127) Sitzung des Verwaltungsrates vom 7. April 1810
Durch den Tod von Nikolaus Steininger ist die Position des Hospitaleinnehmers vakant. Ebenso ist durch den Tod des Anton Kirsch ein Platz im Verwaltungsrat vakant. Gemäß den Vorschriften und Gesetzen müssen beide Stellen umgehend neu besetzt werden.
Als Nachfolger des Hospitaleinnehmers wird der Kirchenrechner der Kantonalspfarrei St. Wendel Johann Steininger vorgeschlagen.
Als Kandidaten für den Verwaltungsrat werden aufgestellt:
1. Johann Jörg, Organist
2. Friedrich Eschrich, Notar
3. Jakob Hastenteufel
4. Heinrich Demuth
5. Michael Heyl
Man teilt Johann Steiniger die Nomination mit. Dieser kommt zur Sitzung hinzu und erklärt sich zur Übernehme des Hospitalrechneramtes bereit. Er unterschreibt im Beschlussbuch. Er wird vereidigt und erklärt 500 Franken Amtskaution zu stellen. Dem Unterpräfekten wird der Vorgang zur Kenntnisnahme mitgeteilt.
Adam Demuth wird beauftragt, im Hause des verstorbenen Hospitalrechners alle einschlägigen Papiere sicher zu stellen.

Pag: 300-301
Sitzung vom 18. April 1810
Anwesende: Nikolaus Riotte, Vizevorsitzender, Heinrich Hallauer und Adam Demuth
Herr Riotte trägt den Fall des in St. Wendel geborenen Anton Knoll vor. Dieser hat 14 Jahre in der Armee Napoleons unter den glorreichen Fahnen und siegreichen Adlern gedient und ist nun durch Verletzungen geschlagen Invalide und Rentner. Durch die Freigebigkeit Napoleons hat er ein Geldgeschenk von 600 Franken erhalten.
Beschluss: Knoll hat besondere Vorrechte bezüglich der Leistungen des Hospitals.

(129) Sitzung Vom 15ten 9bris 1810. Jn beiseyn des Herrn
Präsident Joh. Nikla Riotte Henrich Hallaer Vater,
und adam Demuth dann Johann Jörg.

Wurde Ein Schreiben des Herrn Su Präfekt Vom
7ten Septemb. letzthin nebst einem Etad Von Renten
Vorgelegt welche die Hospitäler Vom Depardement
der Saar schuldig sind mit der bemerkung daß die-
se taxirern verlegt, und daher ehender nicht prae-
dicirt werden konten.
Die Commission nach dem sie Erwogen hatte,
daß das Hospital St. Wendel keine renten an irgend
jemand schuldig sey.

beschließt
1. daß der besagte Edat soll negativ be-

pag: 302
d 15ten 9bris 1810
andwordet. und
2.) derselbe mit einem entschuldigungs Brief dem
Herrn SuPräfect über bracht werden soll.

Die Erbauung mehrer Zimmer im Hospitalsgebäude
betrefent.

Da schon längst die commission die nothwendigkeit
Eingesehen hat, daß wegen zu nehmenter beVöl-
kerung hiesiger Stadt, entweder das bestehente
Hospitals gebäud dergestalt ein gerichdet werden
soll, daß darin wenigstens die doppelte anZahl
Menschen wie bisher, wohnen können, worüber
auch schon im Vorigen Jahre ein Plan entworfen
und die abschatzung der darüber entstehenden
unkosten geferdiget worden; oder ob die Com-
mission mit Bewilligung höherer obrigkeit ein
neues Hospital gebäude auf dem sogenannten
Freylein bau Platz erbauen lassen sollen, so
hat die Commission

Jn erwegung daß durch den neuen bau bei jetzigen
kostspieligen zeiten ein zu bedrächtliches Kapi-
tal erforderet werden welches den durch die
Sparsamkeit so Vieler Jahre Erunngenen Kapi-
tal fond wenigstens um ein drittel Verminderen
würde, woedurch die folge seyn würde, daß man
den bedürfnißen Einer grossen anzahl hiesiger
Armer bürger nicht entsprechen könnte, und das
Hospital also genöthigt wäre bei mangel an hinreich-
enten Einkün ften, die grank werdente bürger

pag: 302'
d 15ten 9bris 1810

und ihre famielien, so wie den Verlaßenen
Kinder Ver storbener Eltern, Jhrem schick salle
zu überlassen, welches um so gewisser seyn
würde als das Hospital gar sehr mit Vixen
besolldenen belästiget ist, wodurch schon gegen
wärdig mehr dann ein drittel seiner Einkünfte
beschwerd ist.

Jn Erwegung daß bei Voll führung des entworfen
Plans das alte Hospitals gebäud dorch erbauung
mehrerer zimmer nicht  nur gesunden sondern auch
zur auf nahme der doppelter anzahl Von bewohnern
zweck mäßig zu machen, der allgemeine wunsch der
noch vor richt wird, nämlich mehrere bürger und
bürgerinnen als bisher auf nehmen zu können
und solches in ein der gesundheit dienliches gebäd
um zu schaffen, um so mehr als die Kösten eines
solchen unänderung und erbauung neuer zim-
mer <s>sich</s> füglich entweder mit den Einkünfte
zweyer Jahre oder doch nur einem kleinen Kapi-
tal Vorschuß gedeckt werden kännen.

beschlossen

Daß Sie die Erbauung eines neuen Hospital
gebätes als den Grund (???) des halben sehr
nach theilig finde, und daher ihre meinung
dahin gehen das alte Hospital gebäud dem ent-
worfenen Plan gemäß in künftigen Sommer
er bauen zu lasen, und damit alle Vorkehrung-
en beizeit getroffen werden mögen so wird
Herr Sign Präsident Ersucht das nothwendige
Vor zu nehmen.

pag: 303 - 303' (oben)
d 15ten 9bris 1810

die lehnung
Eines Zimmers zur Versammlung der Commission

da durch den todt des Vorigen Einnehmers der Ver-
sammlungs ort für die Commission auf hört, so
kam selbe mit dem jetzigen Einnehmer Johann
Steini nger überein und lehnte dessen oberes
Zimmer um ihr Sitzungen werend einem Jahr
darin zu halten, ihren schranck zur aufbewahrung
der Papieren dareinzustellen und versprach da-
für demselben zehen francs fünfzig Centimes = 10 frs 50 C
Geschehen St. Wendel am Tag, Monath und Jahr wie oben
J.N. Riotte
Henrich Hallauer
Adam Demuth
Joh. Jörg

(130) Sitzung vom 22. Dezember 1810
Anwesend: Nikolaus Riotte, Anton Rufetti, Heinrich Hallauer und Adam Demuth
Johann Jörg, Organist zu St. Wendel soll neues Mitglied des Verwaltungsrates werden.

pag: 303'
d 21ten Jänner 1811
(131) Sitzung d 21ten Jänner 1811. Jn beyseyn des Herrn
Präsident Johann Nickla Riotte, Henrich Hallauer Vater
Anton Ruffetty, und adam demuth.

die
bestimmung des Sarliums für den Neuen Vor-
schlag gebrachten Einnehmer Hrn Johann Steininger dahier.
Da die Ernennung des neuen Einnehmer Hrn
Johann Steininger Von der Präfektur wieder zu-
rück geschickt worden war damit die berathschlagung
der Commision, soll Von dem betrag der einnahm
jeder qu(i)ttung meltung thun die das Hospital hat
so wie auch Von den remissen die dem besagten
Einnehmer bewilligt und zugestanden sind,m

So hat die Commision nach einsicht Ihrer berath-
schlagung Vom 20ten Germinal 12 Jahres wodurch dem
Verstorbenen Einnehmer seyn Salarium festgesetzt
worden.
In Erwegung daß schon im Jahr 180. die Commison
bei bestimmung des Salariums des Vorigen Einnehmers
diese quotam auf Fünf Vom hundert gesetzt hat, daß
dann nach seither die Einnahm sich um Sechs hndert
francs Vermehrt hat, die arbeiten und bemühungen
für den Einnehmer sich hingegen Ebenfals

pag: 304
d 21ten Jänner 1811

sich Vergrössert haben;

Die Commission ist daher der meinung daß die <s>Jahr</s>
besoltung des Einnehmers aus künfte Theil Vom hundert
der Jährlichen Einnahm bestehend im ganzen Jahre

a.) an Interesse Von aus zu leihenen Kapitalien Er-
         Francs Cent.
tragent         2516   34
b.) an ErbZinß                   40
c.) die Verlehnte Ecker       460     9
d.) Verlehnte Gärten 150     78
e.) die Verlehnte Wießen     487     20
f.) Vom Hospitals Stall und Speicher         21
also in Summa         3635   81
Ertragen woll, welches so Vort, sogleich Ex pidirt und
an die behörte abgesendet werden soll.


Henrich Demuth ansteigerer der dem Hospital gehör-
igen geselwieß Verlangt, daß ihm für den Erlittenen
Schaden so er durch aufgrabung, zum legen der Teich-
len gehabt habe, eine Vergüthung von zehn gulden 50 xr
oder zwey und zwanzig francs, Fünfzig Sechs Centims
gegeben werde.

Die Commission in Erwegung, daß die übrige Eigen-
thümmer der Wiesen durch welche die teiglen gelegt
wruden, dem V ernehmen nach kein entschädigung
erhalten haben, daß das Hospital auch diese kleine
Entschädigung gern ertragen will, jedoch mit Vorbe-
halt, daß dadurch kein Recht gegen das Hospital auf
die Zukunft erwachse.

Beschließt daß die entschädigung Summa zwanzig
zwey francs, Fünfzig Sechs Centims dem Heinrich

pag: 304'
d 21ten Jänner 1811
Demuth beständer der gesel weiß jedoch ohne Zahlung
der abschätzungs Kösten gewäret werden sol, woVon
demselben zu seiner Bemäßng sowie dem Herrn
Maire dahier, nachricht zugetheilt werden solle,
wobei jedoch gegenwärtiges keine Praejoditz auf
die Zukünft haben soll.

Die
Veränderungen im Hospitalsgebäude betrefent.
Herr Riotte las den Bericht Vor welchen er Vermöge
Aftrag Vom 15ten November letzthin ertheilt, welcher
bericht an den Herrn Präfekt gesand werden solle
m die Erlaubniß zu den Vorzunehmenten Ver-
änderungen zu erhalten.

Die Commission Einverstanden mit den grün-
den für und gegen so der auf satz enthält, beschließt

Beschluss
daß die schrift ins Französische übersetzt, und nebst
den gehörigen belägen an die behörde abgesand
werden solle.

Die Gleichstellung der Zinsen so aus Hospital
bezahlt werden betrefent.

Ein Mitglid der Commission macht den Antrag, daß
schon seit einigen Jahren die Hospitalschulden,
welche nur Vier und ein Sechstel procent bezahlen
wegen der gleichförmigkeit so wohl als dem
nutzen den es für die armen gewären wird,
hjätten sollten angehalten werdenthun in Vier
und ein Sechstel bestehenden Zinsen auf Fünf

pag: 305
d 21ten Jänner 1811
zu erhöhen, die dieses bisher aber nicht geschehen sei
so wäre die Frage ob mann beim alten bleiben, oder
die zinsen alle auf fünf procent erhöhen, oder Endlich
ob mann noch zuvor darüber an den Herrn Präfekt
berichten soll, um von demselben Verhaltungs befehl
zu erhalten.

Die Commission beschließt auf diesen antrag, daß
beso(n)ders ein detaillirter Bericht an den Herrn Prä-
fekt abgestattet, und darin angefragt werden solle,
ob mann die Sache beim alten lassen soll oder nicht.

Der
Von Herrn Adam Demuth Vorgeschlagene Tausch eines
Stück Landes.

Herr Demuth übergibt eine pedition Vom
20ten December 1809. worin derselben dem Hospital
einen Tausch Vorschlägt, daß derselbe für ein (?) Stück
land beim Saurenbaum zwischen Franz Zangerle
und henrich Demth gelegen, dem Hospital gehörig,
ein anderes Ihm gehoriges Stück land bei St. Annen
gelegen in Tausch geben wolle, welches letztere stück
zwischen Johann Deutscher und Peter Lieb gelegen
Ein und ein Viertel Morgen 26 ¾ ruthen enthält; zum
grund des tausches gibt er Vor, daß das seinige Stück
um Jährlich um Vier Francs, 20 Centims höher Vermüthet
werde als jenes Vom Hospital.

Die Commission beschlüßt auf obigen Antrag, daß Sie
zu Vodrigst die beide fragliche Stücker beagen schädigen
und als dann das zweckmässige Vornehmen will.
Also beschlossen St. Wendel am Tag, Monat, und Jahr wie oben
J.N. Riotte  Ruffetty Henrich Hallauer
Adam Demuth
Joh. Jörg

Pag: 305-308'
Beschluss des Verwaltungsrates beschließt auf Anregung des Vizevorsitzenden im Hospitalgebäude mehrere Zimmer neu einzubauen. 27. April 1811

Das Hospital besitzt ein Hospitalgebäude in der oberen Straße der Stadt St. Wendel, das zwischen zwei weiteren Häusern steht. Das Gebäude ist mehre hundert Jahre alt. Es hat gute Mauern und Zimmermannswerk. Es kann deshalb leicht ohne große Kosten und Zerstörungen im Inneren zum Vorteil der Armen von St. Wendel umgebaut werden.

Das Gebäude beinhaltet derzeit nur 5 bewohnbare Zimmer, einen Speicher, mehrere große Korridore und einem kleinen unnützen Pferdestall. Durch den beigefügten Plan wird klar, wie die Anzahl der Räume ausgebaut werden kann. Seit über 20 Jahren beschäftigt sich der Verwaltungsrat mit dem Problem der ungünstigen Raumnutzung. Man wollte zur Unterbringung der Armen ein großes Gebäude, Frauleinbau genannt, kaufen, das sich in der dahinter liegenden Straße befindet. Das Gebäude aber gehörte zum Fideikommis der Familie der Grafen von Sötern-Dagstuhl. Daher konnte dieses hervorragende Projekt aufgrund der damaligen Verhältnisse nicht umgesetzt werden.

Später verhinderte der Krieg die Umsetzung des Planes. Mangelnde Unterhaltung ließ das Gebäude verkommen. Seine Reste wurden 1801 abgerissen.

Der Verwaltungsrat sieht weiterhin die Notwendigkeit, die Anzahl der Zimmer zu erhöhen. Erstens wächst die Anzahl der Bedürftigen mit den Einwohnern der Stadt. Die Zahl der Einwohner hat sich in den letzten 15 Jahren um 600 Seelen erhöht. Zweitens hat sich der Wohnraum in St. Wendel extrem verteuert. Aus dem jetzigen Gebäude aber zieht man so keinen Vorteil. Es verfehlt damit seine Aufgabe.

Mehrere der führenden Bürger wollen daher das Hospitalgebäude verkaufen und ein neues und schöneres auf dem Platz des Fräuleinbaus errichten. Dieser Bau hätte zwei Ziele: den Vorteil für die Bedürftigen der Stadt und die Verschönerung der Stadt.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates könnten dem nur zustimmen, wenn größere Geldmittel zur Verfügung stehen würden. Der Neubau würde mindestens ein Drittel des Stiftungsvermögens verschlingen. Den Bedürftigen würde dann zwar ein guter Neubau zur Verfügung stehen, das Geld für den laufenden Betrieb würde aber zu gering vorhanden sein.

Die Verwaltung kann den Bedürftigen nur freie Wohnung, Heizung und Bettzeug sowie zweimal im Jahr eine Geldzahlung bereitstellen. Ihre Nahrung müssen sie mit ihrer Hände Arbeit verdienen. Nur im Falle der Erkrankung wird kostenlos Verpflegung gewährt.

Die Bewilligung der Verpflegung der Armen im Hospital wäre unbillig gegenüber den andren Hilfsbedürftigen, die keine Aufnahme im Hospital finden.

Der Ausschuss unterstützt nur Bürger und Bürgerinnen, die aufgrund ihres Alters oder Krankheit nicht mehr arbeiten können. Sie gewährt den Familienvätern armer Familien Unterstützung und hilft im Schul- und Erziehungsbereich.

Der Ausschuss kann seine Aufgaben nur erfüllen, wenn er zusätzliche Gelder für einen Neubau erhält oder die Gefahr der Unterversorgung der Hilfsbedürftigen eingeht.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse im Bereich der Einnahmen stehen im Widerspruch zum raschen Bevölkerungswachstum.

Aus all diesen Gründen sieht der Ausschuss den Umbau des alten Hospitals nach beigefügtem Plan als einzig mögliche Alternative an. Man kann dann 16 Personen mehr als heute unterbringen. Man würde so 350 Franken zu dem jetzigen Zustand sparen, da die Hilfsbedürftigen nicht Außerhaus versorgt werden müsste.

Das ganze Gebäude würde durch den Umbau gewinnen. Die neuen und alten Zimmer wären vergleichbar und besser als zuvor zu ihrem Zweck geeignet.

Die Kosten für die Baumaßnahme würden sich auf 3300 Franken belaufen. Es bedarf der Erlaubnis des Innenministers. Eine Geldrückstellung ist bereits geschehen.

Der Ausschuss bittet den Präfekten den Antrag wohlwollen prüfen zu lassen. 


pag: 309
Les membres composant la
Commission administrative.
Henrich Hallauer 
F: Riotte
Ruffetty
Adam Demuth
Joh. Jörg

den 21ten August 1811
(133) Sitzung d 21ten August 1811. Jn beseyn des Herrn Präsidenten
Johann Nicklas Riotte, Henrich Hallauer, adam Demuth und
Johann Jörg.

Die
Rückstände Von Zinsen betreffend

Da H. Hospitals Einnehmer zu folg geschehener
Aufforderung das Verzeichnis der Hospitals Rück-
stände laut Rechnung von  1810. und nach abzug
der seit her geschehener Zahlungen Vorlegte, so
ergab sich, daß das Hospital gut hat  3164 Francs
40 Cent. und wenn mann hieVon abzieht die
zinsen der Stand und amt schulden mit 1267 fr.
74 Cent., so bleibt das gut haben des Hospitals in
1896 fr 66 Cent. bestehend, welche Summe der
ordnung nach ausgezogen und Von gehörender Stelle
Executorisch deklarirt werden solle, damit der
Einzug dieses Starcken ausstandes bewirket wer-
den möge, welches um so nothwendiger ist, als
bereits die Kasse Ganz Erschöpft befindet.

Den
Neuen Schanck des Hospitals betrefent.
Jn gemäsheit der geschehenen Berathschlagung

pag: 309'
21ten August 1811
über die Verferdigung eines neuen Schankes, zum
Aufbewahren der Hospitalsrechnngen, obligationen
Veränderungen, und sonstiger dem Hospital gehör-
igen Papieren wurde heude dieser Schranck ge-
mäß accord mit Johann Steiniger dem Jüngern
Schreinermeister dahier im birau präsen-
dirt, und nach dem derselbe Von den anwessen
ten Herrn Verwaltern genau untersucht, und
gut befinden war, nach dem auch so wohl mit
besagtem Steininger junior als dem Schlossermstr
Wendel Weisgerber über die gedachten Schlosser-
arbeit acordirt worden war.

Nachdem auch der alte ganz unbrauchbare
Schrank dem HospitalsEinnehmer Herrn Stein-
inger umd ie Summe von neun Francs 45 Cent.
überlassen worden war, so hat die Hospitals
Commission

beschlossen
1) daß der besagte Neue Schrank in jedes-
mahlige Birau auf gestellt werden soll, wo
die Commission ihre Sitzung hält
2. da in dem obern und untern (?) aufsatz alle alten
rechnungen, und Verordnungen Sistem-
matisch und dem Jahr nach aufgestellt, und
im mitlern theil die obligationen deponirt
werden sollen, Von dessen doppelten Schlosse
der jedesmahlige räsident eine, und
das älteste mitglied den andern Schlüssel bekom-
men soll

Pag: 310-312

3.) Da seine Zahlungsanweisung an den Schreinermeister
Johann Steininger jun. über den betrag seiner Arbeit
und darzu gegebene Holz bestehet in Siebenzig fünf francs
75 fr. Sechzig Cent. /: 36 fl :/ und vier anderen an den
Schlossermstr Wendel Weisgerber, bestehend in zwanzig
zwey francs, fünf Centimes /: 10 fl 30 xr aus geferdigt werden soll

4.) hat Verrechner den betrag des Verkäuften alten
Schranckes mit neune francs 45 Cent. ebenfals in kün-
ftige Rechnung in Einnahm zu bringen

5.) Wird derselbe angewiessen den Neuen Schranck gelb=
firnißen zu lassen.

Also beschlossen am Tag, Monat, und Jahr wie oben

J:N: Riotte     Henrich Hallauer
         Adam Demuth
         Johann Jörg

(134) Sitzung vom 28. August 1811
Anwesend: Nikolaus Riotte, Anton Rufetti, Johann Jörg, Heinrich Hallauer und Adam Demuth
Der Vizepräsident erinnert an die Aufforderung des Unterpräfekten vom 24.11.1810 den verstorbenen Hospitaleinnehmer durch einen neuen zu ersetzen und ab den Brief des Präfekten eine Aufstellung aller Einnahmen, Rückstellungen und Steuerlasten zu übersenden.

Bezüglich des Einnehmers wird auf den Beschluss vom 7. April 1810 verwiesen mit dem Johann Steininger, bisheriger Kirchenrechner zu St. Wendel zum Hospitaleinnehmer ernannt wurde. Eine Bestätigung durch den Innenminister steht noch aus. Die Amtskaution in Höhe von 500 Franken kann in Bar oder als Grundstückshypothek geleistet werden.
Bezüglich der Einkünfte wird folgende Aufstellung gefertigt:
Kapitalszinsen aus Darlehn  2610 F  58 Cen.
Pacht von Gärten, Wiesen und Äckern      1098 F  49 Cen.
Ewige Renten       0 F  48 Cen.
Total   3709 F  55 Cen

Der alte Einnehmer erhielt 5 Cen. Von jedem Franken als Entschädigung.
Johann Steiniger führt seit 13 Jahren als Kirchenrechner von St. Wendel seine Geschäfte tadellos. Ebenso ist er als Hospitaleinnehmer seit dem 7. April 1810 zur vollsten Zufriedenheit des Verwaltungsausschusses tätig.

Seine Zuverlässigkeit, moralische Lebensführung und exakte Arbeit zeichnen ihn in seinem Amt als Hospitaleinnehmer aus.

Auch seine Verhältnisse in materiellen Dingen sind günstig. Er kann die Kaution in Geld oder in Grundhypotheken leisten.

Die Entschädigung von 5 Cent pro Franken erscheinen nicht zu hoch angesichts der Verwaltungsarbeit.

Der Verwaltungsrat beschließt also formal bei den verschiedenen Stellen Johann Steininger als Hospitaleinnehmer zur Kenntnis bzw. zur Bestätigung zu bringen.

Brief des Herrn Riotte an den Unterpräfekten. 1811 September 2
Begleitschreiben zu einer Aufstellung der fälligen Renten zugunsten der Hospitalkasse., darunter Kapitalzinsen und Pachteinnahmen. Riotte bitte um Weiterleitung an den Vorsitzenden des Gerichts erster Instanz zu Saarbrücken sowie um Rücksendung des Papiers nach Beendigung des Vorganges.

(135) Brief des Verwaltungsrates an den Innenminister. 1811 September 2
Bezug nehmend auf einen Brief des Innenministeriums vom 24.November 1810 werden Papiere und Beschlüsse betreffs des neuen Einnehmers Johann Steininger und dessen Entschädigung übersendet.

(136) Sitzung d 3ten Septemb. 1811. Jn beiseyn des Herrn
Präsident Johann Nicka Riotte, Henrich Hallauer, und
Johann Jörg, dann Adam demuth.

Da sich Viele gränz steine Von den Hospitalsfeldern,

pag: 312'
d 3ten September 1811
Wiesen, und gärter Verlohren haben, und es noth-
wendig gefunden worden war, diesen zu stand der
Sache zu besichtigen, theils umzusehen wie Viele
Kränzsteine manglen, theils auch ob die güther in
gehörigem Bau und besserung unterhalten, und
die Wiesen nicht Vernachläsigen werden, so hat
die Commission beschlossen sämtliche güter ge-
legen auf den bännen St. Wendel Alzfassen
und urweile rzu besichtigen, da Ihr solche grö
sten Theils unbekant waren, und hatten in dieser
Hinsicht den H. Henrich Demuth von St. Wendel
und Jacob Marx Sen. Von Urweiler beigezogen
welche Von der Lage der Stücker genaue Kenntniss
haben.

Nachdem die Commission zu dieser güter-
besichtigung die nachmittage Vom 28ten 29ten 30ten
und 30ten august lezthin Verwand hatte, so
fand sie, daß nach dem in loco gemachten Verzeich-
nis 113 Steine fehlen, Ohn Einbegriffen der Roth-
hecken und wildland, welches erst besichtiget werden
soll, und wurde Verordnet, daß desfals mit
Wendel Marx Steinmetz Von Urweiler zu fertig-
ung der Neuen Kränzsteine ein acord gemacht,
welche diesen Winter über gebrochen und gehauen
und im kommenten Frieling gesetzt werden
sollen.

Und weil bei dieser besichtigung
der Commission und beiden begleidern eine kleine
Ergätzlichkeit gegeben wurde stadt den gebühren

pag: 313
für ihre Versäumniß so wurde Hospitals Einnerhmer angewie-
sen den betrag derselben mit zweyundzwanzig francs,
zu bezahlen. Geschehen St. Wendel am Tag, Monat und
Jahr wie oben.         J.N. Riotte
Adam Demuth         Henrich Hallauer
J. Jörg

d 7ten 9bris 1811
(137) Sitzung d 7ten 9bris 1811. In beseyn des Herrn Präsidenten
Johann Nicklas Riotte, Henrich Hallauer, Adam Demuth und Johann
Jörg.

Erschiene Wendel Marx Von urweiler und offerirte sich die
113 gränzSteine zu verfertigen und zu liefern, wenn ihm für
jeden derselben zwanzig Kreutzer, oder Siebenzig Centims gege-
ben würde.

Mann kam darnechst mit demselben überein daß er Sech-
zehen Kreuzer Rheinisch, oder sechs und fünfzig Centims für jeden
Erhalten solle,daß aber alle Steine von guter g_rter gattug
gebrochen oder seyn sollen, daß jeder derselben 2 ½ Schuh, oder
lang woVon
ein Schuh behauen, und 1 Schu unbehauen bleibt, das die
Breite so weit sie behauen Neun bis zehen zoll, und unterhalb
wenigstens ein Schuh seyn soll, daß die dicke Sieben Zoll, und
jeder mit einem H bezeichnet seyn soll, daß entlich diese
Steine bis d 1ten kündigen Monat Werth (???) seyn sollen, zu
beurkundigung dieses hat er sich alhier Eigenhändig
unterschrieben    Wendel Marx.

Der Einnehmer Erinnert, daß Henrich Linxweiler von dahier
auf seinem Rückstand der in acht Tagen 253 Francs betragt noch
nichts bezahlt habe, und daß er die Commission desfals auf
fordere, die gesetzliche pourfecèten (?) Vorzunehmen, damit das
Hospital nicht gefordert, und die Mitglieder der Commission
nicht desfals Verandwortlich gemacht werden.

pag: 313'
d 7ten 9bris 1811
Die Commission nach den Sie Erwogen hatte, das alle
gütliche sowohl als zwangs mittel nicht Vermögent waren
eine zahlung zu bewircken, daß auch Vom Huissier
schon die levePaisis (?) schon lange gemacht worden
über die Moebel, daß der Schuldner auch kein
Handwerck, und keinen Handel treibt wodurch
zu hoffen ware, daß er in Stand gesetzt wür-
de etwas zu zahlen, daß er noch Vor zwey mo-
nat mündlich der Commission Versprochen hat in
acht Tagen zahlung zu leisten, und dennoch bis
her nicht wort gehalten, daß daher nichts über-
ig bleibt als die prefuite auf die Jnmöbelgü-
ter der Hypodek, und der gezwungenen Versteiger-
ung Vorzunehmen.

beschließt
daß die Acten betrefent besagtem Schuldner
Henrich Linxweiler dem aevogat Herrn Schwind
nach Saarbrücken geschickt, und derselbe Von Hospi-
tals wegen bevollmächdiget werden soll, das nöth-
ige der Versteiger der Jnmöbel güter Vorzuneh-
men, Wes halb dem Herrn Präfekt die anzey-
ge gemacht werden soll.

Den Rückstand der Cettoischen Obligation Von
Zweybrücken bedrefent.

Weil noch der apostille der rechnung vom 13ten
Merz letzthin in betref der Ergänzung des Cetto-
ischen Kapitals Von zweybrücken nicht genug gethan
worden, so wurde heude Herr Demth Corator der
Weisgerbers Kinder beigeladen und ersucht den
Rückstand Von 200 fr 37 Cent. welcher den Weisgerbers

pag: 314
d 7ten 9bris 1811
Erben zukombt nebst den Zinsen seit zwey Jahr acht Monat mit
26 Fr 63 Cent zu bezahlen.

Gedachter Herr Demuth Erklärte sich dahin, daß die Hälfte
binnen 14 Tagen, und der überrest nebst Zinsen bis kommente
Ostern bezahlt werden wird.

Commission begnüegt sich mit dieser Erklärung
zugleich wurde dem Einnehmer aufgegeben die Kindern
Erben zu beruffen und wegen dem Rückstande derselben
ad 51 Fr 63 Cent. die Rücksprach zu halten und den Einzug
zu bewircken.

Also beschlossen St. Wendel am Tag, Monat, und Jahr wie o ben
J.N. Riotte
Henrich Hallauer
Adam Demuth
J. Jörg

d 21ten 9bris 1811
(138) Sitzung d 21ten 9bris 1811. Jn beiseyn des Herrn Präsident
Johann Nickla Riotte, Henrich Hallauer, Anton Ruffetty, und
Adam Demuth.

Erschiene Johann Diessinger Blaufärber dahier Erklärent
daß er das Stück land auf der blatt b ei Knigsborn No 535 des
Lagerbuchs für drey gulden Jährlich in genuß habe, und
dieser preiß sich Michäly 1812 sich endige; Weil er geson-
nen sua dieses Stück im kommenten Jahr mit Hafer, und
Klee zu besahmen so Verlange er, daß ihm das selbe
auf Vier fernere Jahre, nämlich von 1812 bis 1816.
Einschließlich Verlehnet werde, wofür er all Jährlich die
Summe von Sechs gulden rheinisch, oder zwölf Francs
Sechzig Centims. 12 Fr. 60 Cent. nebst den sich ergebenten
Kösten bezahlen wolle.

Die Commission in Erwegung, daß sie

pag: 314'
dieses geboth Von 12 fr 60 Cent. Jährlich, in Ver-
hältniß des Vorigen Preises annehlich findet.

beschließt
daß das Geboth des Johann Diessinger auf
das fragliche Geld angenommen, so von dem
selben die Zusicherung hier dorch ertheilet wird
daß das besagte Stück bei der im künftigen
Johre Vorzunehmender Versteigerung der güter
für den besagten Preis von 12 fr 60 Cent. in
das Steig Protokoll Ein geschrieben werden soll
mit dem beding daß derselbe die desfalsige
Kösten, ohne abzug am Steigschilling eben-
fals bezahlen soll.

Auf die gemachte Einladung
erschienen die ankäufer der Nicklas Schmits gü-
ter von Alzfassen, welche dem Hospital Vursetzt
sind, nänmlich

1) Johann Thomann Schneider dahier wegen einem
Stück land auf st. Annen Steinbrch oder lanzenberg ad 33 fl ge-
kauft.
2) Michelel Krämer von Breiten wegen der Langwieß
gekauf um 20 fl
3.) Peter Grein von Breiten wegen einem Stück auf
Gebenbruch Alzfasser Wilterung gekauft um 15 fl
4.) Thomas und Johann Diessinger von St. Wendel
wegen einem Stück in den Emmesfhülen Alz-
fasser wilterung, gekauft um 37 fl.
5.) Wendel Müller Von Breiten wegen einem Stück
auf der Salzheck Alz. Will. gekauft um 10 fl
6.) Henrich Gerhardt von St. Wendel, wegen einem

pag: 315
Stück oben an der HungerPful=Dell Alz. Wilt. gekauf aum 28 fl
7.) Joh. Nick. Hahn in Bliesen, wegen einem Stück am Rothen Stein
am Barthen Kreutz, Alz. Wilt. gekauft um 33 fl
und nach dem die Commission denselben Vorgestellt hatte
daß sie anhier  Erschiene wegen den gekauften Stücker
Von Nicklas Schmitt Rückgreiffen würde im Falle sie ihr
Kapital und Zinsen nicht bei der zu Saarbrücken Vorzu-
nehmendter Vorsirten Versteigerung der Schmitschen
güter und Hauß erhalten werde, weshalb  Commission
Vor kösten waren, so erklärten sämtlich erschienen
mit aus nahm des Hahn von bließen - welcher Krankheits
halber nicht erschienen, daß sie Erböthig seyn das jenige
dem Hospital ohne Kösten zu zu legen, was selbes
nicht Von der gezwungenen Versteigerung Erhalten werden.

Die
dem Peter Schorr von dahier bewilligte Unterstützung
Peter Schorr, ein Bürgers kind von dahier, der stands sehr
fleisig und rechtschaffen betragen hat, übrigens aber
sehr arm ist, und sich gegen wärdig solchen kränklichen
umständen befindet, daß er seyn brod mit handarbeit
nicht mehr Verdienen kann, steht an, daß ihm die
Commission eine wöchentliche unterstützung zu seinem
Unterhalt bewilligen möge.

Nach dem man Erwogen, daß dieser Mensch wegen
seiner braffen aufführung einer unterstützung sehr
würdig ist,

So wurde beschlossen
1.) daß dem bittsteller Peter Schorr wöchentlich die Summe
von zwanzig Vier Kreuzer rheinisch oder achtzig Vier
Centims zur unterstützung solang gegeben werde
bis dahin derselbe, Etwa durch umstände

Pag: 315-317
entweder besser oder Schlimmer werden
würde, wo als dan nach befund der sache
das zweck dienliche Vorgenommen werden
soll.

2) soll demselben das erste freye Platz im
Hospital aufbewahrt werden.

Also beschlossen St: Wendel am Tag, Monat,
und Jahr wie oben.

J. Riotte        Ruffetty
         Adam Demuth
         Henrich Hallauer

(139) Brief an den Unterpräfekten zu Saarbrücken. 1811 Dezember 6
Bezug nehmend auf den Brief vom 11. November 1811 wird mitgeteilt:
1. Das Ziel der Stiftung des Hospitals ist seit vier Jahrhunderten dasselbe. Den armen, Kranken, Alten und Hilfsbedürftigen von St. Wendel soll soziale Sicherheit und Barmherzigkeit zuteil werden. Die Wohltaten sollen sowohl den im Hospital aufgenommenen als auch den in der Stadt wohnenden Armen zugute kommen. Insbesondere für die Krankenpflege zahlt die Stiftung einen bedeutenden Geldbetrag, um einen Mediziner zu besolden.
2. Im Hospital gibt es derzeit 8 Betten. Aus diesem Grund müssen die Hilfsbedürftigen nicht nur im Hospital, sondern auch in den Häusern der Stadt versorgt werden. Im Vergleich zu Hospitälern in größeren Städten mit bedeutenderen Einnahmen reicht das Geld in St. Wendel nicht zur umfänglichen Lebensmittelversorgung aller Armen aus
3. Die Einnahmen und Ausgaben decken sich fast.
Einnahmen    3600 F
Ausgaben      3400 F
Überschuss      200 F
Der Überschuss wird gegen Zins neu verliehen um die Einkünfte zu steigern. Dies ist notwendig, da die Einwohnerzahl von 1300 Personen im Jahre 1798 auf 1650 im Jahre 1811 gestiegen ist.
Abschließend wird gebeten die Ernennung des Einnehmers des Hospitals zu befürworten.

Brief an den Unterpräfekten zu Saarbrücken. 1811 Dezember 7
Betrifft en Zinssatz der vergebenen Kredite. Dieser betrug früher 4 Prozent und seit einer französischen Reform im Jahre 1799 nun 5 Prozent. Es wurden auch Kredite zu 6 Prozent vergeben. Nun herrscht aufgrund unterschiedlicher Zinssätze Verwirrung bei den Kreditnehmern und den Kreditwilligen. Nun sollen alle künftigen Kredite zu 5 Prozent abgeschlossen werden.

Brief an den Unterpräfekten zu Saarbrücken. 1811 Dezember 20
Der Verwaltungsrat schildert, dass die Stadt und das ehemalige Amt Geld beim Hospital geliehen hatten. Seit der Revolution und den Kriegen werden keine Zinsen gezahlt. Dem Verwaltungsrat ist nicht klar, warum keine Zahlungen mehr erfolgen. Zur Abklärung des Sachverhaltes wird nun detailliert berichtet:
Aufstellung des schuldigen Gemeinden des ehemaligen Amtes St. Wendel:
1. St. Wendel, heute Mairie St. Wendel
2. Alsfassen und Breiten, heute Mairie St. Wendel
3. Urweiler, heute Mairie St. Wendel
4. Rosberg, heute Mairie Oberkirchen
5. Reidscheid, heute Mairie Oberkirchen
6. Baltesweiler, heute Mairie Walhausen
7. Gehweiler, heute Mairie Walhausen
8. Furschweiler und der Borner Hof, heute Mairie Walhausen
9. Hofeld und Mauschbach, heute Mairie Walhausen
10. Eisweiler, heute Mairie Walhausen
11. Pinsweiler, heute Mairie Walhausen
12. Heisterberg, heute Mairie Walhausen

Das Hospital hat folgende Ansprüche gegenüber dem ehemaligen Amt St. Wendel:
1. Die Zinsen aus einem Kredit von 1684 über 76 Gulden 30 Kreutzer, gleich 164 F 85 Cen, welche vom 1. Januar 1783 bis zum 1. Januar 1812 nicht gezahlt wurden       194 F 01 Cen.
2. Zur Errichtung des neuen Friedhofs 1774 wurde ein Kredit von 228 Gulden 50 Kreutzer (493 F 12 Cen.) gewährt. Die Zinsen wurden vom 1. Januar 1788 bis zum 1. Januar 1812 nicht gezahlt       480 F 72 Cen.
3. Darlehen des Amtes St. Wendel vom 31. Januar 1786 über 197 Gulden (424 Gulden 51 Cen.) , das aus der Stiftung des verstorbenen Johann Wassenich herrührt. Die Zinsen wurden vom 1. Januar 1786 bis zum 1. Januar 1812 nicht gezahlt   449 F 67 Cen.         
Total:            1124 F 40 Cen.

(140) Sitzung d 7ten Xbris 1811. Jn beyseyn des Herrn Präsident
Johann Nickla Riotte, Henrich Hallauer, Anton Ruffetty
und Adam Demuth.

Weil die Commission daß dem Hospital gehörige Stückland
gelegen am Bosenberg unterm 22ten 0bris letzthin des Nach-
mittags besichtiget hatte um zu Erkennen, ob es dien-
licher sey das besagte Stück zum ackren zu Verlehnen
oder zu einer Hecke an zu legen, so fand sie nach
Erwegung des umstandes, weil im folgenten Jahre
dieses land so wie das dabei gelegene Von den
Urweiler Erben aufgemacht und geackeret wird,
Es für rathsammer daß noch zu Voderst der Nutzen
aus diesem Wildland werenten Vier Jahren gezogen
werden soll, welchen das Hospital da Von Ziehen kann
weshalb die Verlehnung fürs künftige Jahr in urweiler
bekand gemacht und alles darzu nothwendige Vorge-
nommen werden soll, dabei wurde beschlossen, daß
nach Verlauf dieser zeit wenn das land brachliegen bleibt
berathschlagt werden soll ob solches land zur Hecke ange-
legt werde.

Für die desfalsige Versäumniß Von einem halben Tag jedem
Wert gleich - Siebenzig fünf Centims, Ebenso Viel dem Ver-
rechner, und dem Experten Jacob Marx Sen. Von urweiler zwey
francs, zehen Centims gezahlt werden soll.

pag 317'
die
Verlassung des Hospitals Stall und d. 6. dung-
Platz betreffend.

Wurde der Hospitals  Stall und d. 8 Dun Platz
dem  Michel Keller jun. Von hier für ein Jahr, näm-
lich von Martiny 1811 bos d 11ten November 1812-
und an zinsen Von Sieben gulden zehen Kreuzer rheinisch
oder 15 francs Verlehnet, worüber ein Act Errichdet
werden soll.

Geschehen St. Wendel am Tag, Monat, und Jahr
wie oben
Ruffetty        J.N. Riotte
Henrich Hallauer       Adam Bemuth.

Brief an den Unterpräfekten zu Saarbrücken. 1811 Dezember 20
Der Verwaltungsrat schildert, dass die Stadt und das ehemalige Amt Geld beim Hospital geliehen hatten. Seit der Revolution und den Kriegen werden keine Zinsen gezahlt. Dem Verwaltungsrat ist nicht klar, warum keine Zahlungen mehr erfolgen. Zur Abklärung des Sachverhaltes wird nun detailliert berichtet:
Aufstellung des schuldigen Gemeinden des ehemaligen Amtes St. Wendel:
1. St. Wendel, heute Mairie St. Wendel
2. Alsfassen und Breiten, heute Mairie St. Wendel
3. Urweiler, heute Mairie St. Wendel
4. Rosberg, heute Mairie Oberkirchen
5. Reidscheid, heute Mairie Oberkirchen
6. Baltesweiler, heute Mairie Walhausen
7. Gehweiler, heute Mairie Walhausen
8. Furschweiler und der Borner Hof, heute Mairie Walhausen
9. Hofeld und Mauschbach, heute Mairie Walhausen
10. Eisweiler, heute Mairie Walhausen
11. Pinsweiler, heute Mairie Walhausen
12. Heisterberg, heute Mairie Walhausen

Das Hospital hat folgende Ansprüche gegenüber dem ehemaligen Amt St. Wendel:
Die Zinsen aus einem Kredit von 1684 über 76 Gulden 30 Kreutzer, gleich 164 F 85 Cen, welche vom 1. Januar 1783 bis zum 1. Januar 1812 nicht gezahlt wurden        194 F 01 Cen.
Zur Errichtung des neuen Friedhofs 1774 wurde ein Kredit von 228 Gulden 50 Kreutzer (493 F 12 Cen.) gewährt. Die Zinsen wurden vom 1. Januar 1788 bis zum 1. Januar 1812 nicht gezahlt                 480 F 72 Cen.
Darlehen des Amtes St. Wendel vom 31. Januar 1786 über 197 Gulden (424 Gulden 51 Cen.) , das aus der Stiftung des verstorbenen Johann Wassenich herrührt. Die Zinsen wurden vom 1. Januar 1786 bis zum 1. Januar 1812 nicht gezahlt    449 F 67 Cen.
Total:            1124 F 40 Cen.

fehlt hier etwas?

pag: 319
d 11 Jänner 1812
geschriebenen brief über die Nützlichkeit und
die anschafung eines geburts-stuhles, Erwie-
dert derselbe durch anliegenten Brief, Vom 30ten
Xbris letzthin, daß erforderliche.

Die Commission
No 1.) beschlüßt nach einsicht des  briefes, daß an
Herrn Doctor und acco_cher lobenstein in
Straßburg eine freundliche anfrage geschehen
soll, wie Viel ein guther geburts-stuhl in
Strasburg koste desgleichen soll auch bei Herrrn
Proressor Weitmann in Maynz desfals
angefragt werden, ob solche Stühle fertig
zu haben sind, und bei wem, und zu welchem
Preiß.

No 2.) Die Zinsen zu 5 pcto betrefent!

Af die delieberation der Commission vom 7ten
Xbris letzthin über die Simplificirung der
Zinsen zu 5 pCto Von allen Kapitalien dem
Hospital zu gehörig, langde das Schreiben
des Herrn SuPräfekt vom 30ten Xbris letzt-
hin, an wordurch derselbe der Commission be-
fiehlt sich den Neuen gesezen über die Inter-
esse zu 5 pCto zu fügen und Vom 1ten Jänner
1812. diesen neuen zinß für alle pfarte Kuli. (???)
an zu fangen die ans Hospital schuldig sind.

Die Commission beschließt
daß in künftiger Woche angefangen werden soll
die Hospitals schuldener zu 4 1/6 pCto Von der Com-
mission zu briefen (?), und mi8t denselben wegen
den schuldigen Zinsßen zu 5 pCto über ein zu-

pag: 320 (es gibt keine Seite 319')
kommen, und damit soll bis zur gänzlichen beendigen
Vort gefahren werden.

Also beschlossen St. Wendel am Tag, Monat, und Jahr
wie oben.      J.N. Riotte
Ruffetty
Adam Demuth         Henrich Hallauer

d 5ten Hornung 1812
(142) Sitzung zu St. Wendel d 5ten Hornung 1812. Jn beiseyn
des Herrn Präsident Johann Nicklas Riotte, Henrich Hallauer
Vater, Adam Demuth und Johann Jörg,

Die
Anlegung Neuer Kapitalien betrefent.
Weil einige Gelder Vorräthig seyn und mehrere Bürger sich
zur lehnung Neuer Kapitalien gemeldet haben, worunter
Vorzüglich Vollmann von Hasborn, Peter Wahl von Breiten,
Johann Marx Von urweiler, Andreas Schmit Von Mauschbach,
Jacob Marx jun. von Urweiler, Nicklas Follmann von da,
Michel Zeyer von Breiten, Wendel Schmit von da, und
Adreas Heil von St. Wendel, so wurde von Commissions
wegen Jn Erwegung, daß die Verlehnung der gelder
nach der Zeit des anstehens derselben an die bedrefen
te Personen geschehen soll.

beschlossen
daß Follmann von Hsborn Vorzüglich und zu erst
ein hundert fünfzig gulden oder 315 Fr lehnbar erhalten soll,
daß dem Andreas Heil von dahier Ebenfals gegen
hinlängliche Sicherheit Fünfzig gulden oder 105 fr. Dem
Peter Wahl von  Breiten zur Vollmachung von 100 fl noch 70 fl
oder 147 fr. gegebem werden soll, welch letztere die von
seinem Eltern übernommenen oblig. von 30 fl mit der

pag: 320'
Neu angeschlagenten Obligation zu Verbinden hat
damit die Künftige neue Obligation 210 Fr aus
machen wird.
Daß endlich dem Johann Marx Sen. Von Urweiler,
ein hundert 20 fl oder 252 Fr - gegeben werden
soll, welche ihre einzusetzenden güter der Commis-
sion vorlegen sollen.
daß die übrigen noch abwarten sollen bis auf
weitere Verfügung.
Den
Von Herrn Maire von dahier übersanden brief betre-
fend.
Herr Maire Wirft der Commission nachlässig-
keit vor in Hinsicht der noch nicht auf 5 pCto ge-
setzte Kapitalien welche schon seit dem Nivose
12 Jahrs hätten auf diesen Fuß gesetzt werden
sollen, so dann Empfiehlt er die Jnstruktion
für die Maire Vom Herrn Präfekt der Seyn und
Maire in hinsicht dessen war die Hospitälen
betrifft.

No. 1
Die Commission beschließt daß dieser brief
den Acten beigelegt werden soll.
2.) und daß die Jnstruktion dem Register der
Verordnung EinVerleibt werden soll.

Die
Verfertigung der Acten über die Erhöhung der
Zinsen.
In gemäsheit des Beschlusses der Commission Vom
12ten Jänner wurde zur Versendigung des alten

pag: 321
unter Privatunterschrift geschickten Vermög welchen die
sämtlich Hospitals schuldner der Zinsen zu 4 1/6tel procent
sich Verbindlich machten Vom ersten Jänner anfangent bis
zur abtragung des Kapitals allJährlich 5 Vom hundert
zu entrichten, und bei diesem geschäft, welches die
Einkünfte des Hospitals mit 335 francs vermehrt, wurden
die Mittage vom 28ten und 31ten Jänner letzthin, und
zwar vom 1ten und 5ten Hornung zu gebracht, da bei
wurde von Commission wegen Herrn Vice Präsidenten beauf-
traget diese Acten zu Ottweiler Einregistriren zu lassen
Also beschlossen St. Wendel am Tag, Monat, und Jahr
wie oben.      J.N. Riotte
         Henrich Hallauer
Joh. Jörg
Adam Demuth

d 20ten Hornung 1812
(143) Sitzung zu St. Wendel d 20ten Hornung 1812. Jn beiseyn
des Herrn Präsident Johann Nickla Riotte, Henrich Hallauer
Anton Ruffetty, und Johann Jörg

dem
Nicklas Schmit von Alzfassen und dessen angesteigte güter
betrefend.

um zu unterschen in wie weit die Commission mit
den Steig Preiß der Schmittischen güter gleich steht, und
um so wohl im unzulänglichen Falle die jenige Mittel
an zu wenden, welche zur Deckung des Hospitals so
wohl als der überigen gläubiger nothwendig sind
/: in dem die Commission fest gesetzet hat, daß
sie nur dann das übrigbleibende Vermögen

pag: 321'
an die Kinder des Kolleten (?) abgeben wird,
wenn dessen rechtmässige gläubiger befriedigt
seyn werden :/ als auch einzusehen wie Viel
die ausgaben des Hospitals und jene der Einnahme
ist, welche aus den schon Versteigten gütern her-
rühret ward folgente berechnung gestellt.

1.) Die Hospitals Schuld bestehet mit Kösten und Zinsen
                   Francs Cent
aus ungefehr           300     --
Kosten          660     --
2.) dem Jud Jacob Koblenz Von Ottwiler             400     --
                   ----     --
                   1360   --
Dagegen wurde Versteigt durch Herrn No-
taire Eschrich für     1056
noch mahl Verkauft die Wiesen auf
der Klockenvogtey, an Anton Marck
jun. von Alzfassen für        420
         ----
         1476   1476
                   ------  --
wäre daher an Überschuß               116
dabei ist zu bemerken
a) daß die bemelte Wiesen auf Klocken-
Vogtey Vorher Verkauft an Anton Kirsch
dahier, Von demselben unterm heudigen
Tag abgedretten und derselbe eine Zahlungs-
Anweissung auf ein hundert dreysig zwey
guld, Vierzig Kreuzer Martiny dieses
Jahr fällig Erhalten hat, welches geld dem
Hospital durch übertrag einer Steigung von
gütern bei Patrols-Eich Vergüthet wurde
welche güter nicht in dem ad 1)ischen begriffen

pag: 322
2.) sind die in dem ad 1)ischen bestelt Stücke auf bohrmanns Mauer
gelegen noch nicht Versteigt, und stehen noch dem Hospital zur
Verfügung.
3.) wird Nicklas Schmit angewiessen mit seine Gläubiger nämlich
1.) Johann Langendörfer von Urweiler
2.) Jacob Engel von Alsfassen
3.) Herr Georg Bickung von hier
4.) Wittib Engel von Hofeld
5.) Herr Nicklas Demuth von hier
5½.) Niklas Volz und Jung wegen Börgschaft
6.) Jacob Rammacher von Baltersweiler
7.) Peter Gerdong von Breiten
8.) Jacob Schmitts Kind, Wobedos ehefrau inRoschberg. modo Joseph
Pack von Breiten      84 f 45 xr
9.) Anton Kirsch von hier wegen Kösten
10.) Herr Adam Demth gastwirth von hier
binnen Vier wochen sich zu Vereinbaren und von denselben
Vorzulegen, daß sie ihme entweder länger warten, oder
befriedigt sind, in dessen Ermanglung die Commission
genöthigt seyn wird andere Maaßreglen zu Ergreifen.

Also beschlossen St. Wendel am Tag, Monat, und Jahr
wie oben.      J.N. Riotte
         Ruttetty        Henrich Hallauer
Joh. Jörg


pag: 322'
d 28ten Fevrier 1812
(144) Sitzung zu St. Wendel d 28ten Hornung 1812
Jn Beisein Herrn President Johann Nickla Riotte, Henrich
Hallauer, Anton Ruffetty, und Adam Demuth

No 1.
von H. SuPräfect an Verlangte Betten betreffend
langte gestern abent ein brief von Herrn SuPräfekt in Saar-
brücken, vom 17ten dieses hier an, worin derselbe die
Commission auffordert zur aufnahm der kranken
Soldaten so viele Betten zu liefern als die Mittel des
Hospitals erlauben.

Worauf die Commission

Jn Erwegung daß zwar in dem hiesigen Hospital
keine Betten sich befinden, die ganz dem Hospital
gehören, daß die Commission daher keine Von die-
sen Betten abgegen kann, in dem sie keine besitzt
fer(ner) daß ach der geist der Stiftung des Hospitals
keine andere unterstützungen zuläßt als solche
die an hiesige arme Bürger, Wittwen und Waissen
gegeben werden
daß jedoch in bedracht der dringenten Noth-
wendigkeit die betten in dem Hospital Saarbrücken
zu Vermehren, um noch mehr kranke Soldaten
auf zu nehmen zu können, und um den Herrn
Su'Präfekt einen beweis von willkürlichkeit
zu zeigen, womit die Commission sein ansehen
beEhret

beschließt
das für den gegenwärdigen Fall jedoch

pag: 323
ohne allen nachtheil zwey betten sogleich angeschaft sind
nach Saarbrücken geschickt werden sollen, jedoch Vorbehalt-
lich des Eigentumsrecht wenn solche betten nicht noth-
wendig sind, über solches alles der Einnehmer Herr Steininger
beauftragt wird alles genau zu besorgen.

Also beschlossen St. Wendel am Tag, Monat und Jahr wie oben.
Ruffetty        J.N. Riotte
Adam Demuth         Henrich Hallauer

d 27ten Aprill 1812
(145) Sitzung zu St. Wendel d 27ten Aprill 1812. Jn beiseyn
des Herrn Präsident Johann Nicklas Riotte, Henrich Hallauer,
Adam Demuth und Johann Jörg.

Herr Präsident
tragt Vor, da gegen wärdig die nöthigste Nahrungsmittel
nämlich das brodt zu einem sehr hohen Preiß gestiegen, und
nicht Voraus zu sehen wäre, daß Vor der Korn Ernde der
Preiß fallen würde, Vielmehr zu befürchten stehe,
daß der Preis täglich höher steigen, und dadurch das
Elend der ärmeren Menschen classe sich Vermehren
würde /: da selbst Seine Käyserliche Mayestädt die
jetzige seltenheit der Früchten und lebensmittlen
und die dadurch zu befürchnete Hungers noth an-
erkannt und daher kumfortische (?) Suppen in jedem
K(a)nton des Reiches Verordnet hat

das Es daher bei den jetzigen umständen die heiligste
Pflicht der Commission sey, dahin zu sorgen, daß
kein allgemeiner Mangel und Noth für die Armen
ein dretten sondern bis zur Ernde für dieselbe Woch-
entliche unterstützung an brod ausgetheilt werden
solle.
Daß es aber für den Nutzen des Hospitals wenig

pag: 323'
gesorgt seyn würde, wenn mann das Wöchentliche
brodt bey den beckern um den laufenten Preiß
ankaufen müßte.
So schlage er der Commission vor damit dieselbe
entweder mit einigen beckern hiesiger Stadt einen
acort dahin abschließen mögen, daß dieselben wöch-
entlich eine quandidät von fünfzig Stück brodt,
Von drey Kilo gramm, oder Sechs pfund liefern
und dieses bis zur neuen ärrnde, oder im fall
dieser Vorschlag nicht anständig sey, daß eine
bedrächtliche guantität Korn so Viel zur noth-
durft Erfordert aufgekauft, das selbe Vermahlen,
Verbacken, und wöchentlich ausgetheilet würde.

Herr Prosbrect fügt bey, daß dieser Vorschlag
auch den fölichen beifall des Herrrn Mär habe
dem er solchen erofnet habe.

Nach dem die Commission den Vorschlag nach reif-
er Überlegung gutgefunden und gegnämigt hatte,
so ließ sie so gleich jene becker hiesiger Stadt beruf-
ten welche brodt backen, und traf demnach mit
Adam Demth dem jungen eine schriftliche über-
Einkunft wie der darüber ein dupplo geferdigte
Ackt unter privat unterschrift belehret.
Also beschlossen St. Wendel am Tag, Monat und
Jahr wie oben J.S. Riotte
         Henrich Hallauer
         A. Demuth
         J. Jörg

pag: 324
d 17ten April 1812

Catharina Schmit Pfründenerin im Hospital steht an damit
Ihr eingetragen in der woche die beköstigung eingereicht würde.

die Commission
Jn Erwegung daß die bittstellerin eine Person von
ungefehr fünf und achtzig Jahren ist, dieselbe gar
kein Vermögen hat, und auch Völlig unvermögent ist
sich einiche Nahrung mit ihren Händen zu Verdienen

beschließt
daß die Catharina Schmit Von künftiger Woche angerechnet
dreymahl jede woche nämlich Montags, Dienstags
und mitwochs ihre beköstigung gleich einigen andern
Hospitals pfründener bekommen soll.


Herr Adam Demth beschwert sich, daß er für den bis-
herigen Preiß nicht mehr die Beköstigung für die armen
liefern könne, und steht daher an, daß ihm eine erhöhung
bei jetzigem teuren brod und mehl speisse angedeien
solle.

Die Commission
Nach dem sie Erwogen hatte, daß wircklich brod und
sonstige lebens mittel beinah um die Hälfte teurer
als Vorhin sind,

beschließt
daß zwey Kreuzer für jedes mittag Essen nebst b rodt
demselben täglich zu gelegt werden solle, jedoch nur
m so lange als der erhöhte Preiß daurert, woenach
fernere Verfügung getroffen wird.

Geschehen St. Wendel am Tag, Monat und Jahr wie oben
         J.N. Riotte
         J. Jörg   Henrich Hallauer
         A. Demuth


pag: 324'
May 1812
den 24ten
(146) Sitzung zu St. Wendel d. 24ten May 1812. Jn bei-
seyn des Herrn Mär Carl Cetto, Herrn Präsident
Johann Nickla Riotte, Henrich Hallauer, Adam Demuth
und Johann Jörg.

Die Erneuerung
Eines Neuen Mitgliedes für Herrn Ruffetty der als
Adjunkt nicht zu gleich Verwalter des Hospiciums
seyn kann.

Zufolg beigehenten Schreiben des Herrn SuPrä-
fekt Vom 27ten Aprill letzthin, Erhalten den 12ten
dieses, wurde zur neuen Ernennung eines 5ten
Mitglied für Herrn Ruffetty geschritten, der als adjunkt
nicht zu gleich Verwalter seinkann, und daher aus
gedretten ist,
Nach dem Mann beratschlagt hatte über die
Vorzuschlagende fünf Canditaten, so wurde folgen-
de ernannt.

1. Herr Nickla Demuth
2. Wendel Wassenich
3. Joseph Rittersdorf
4. Johann Franck
5. Nicklas Marschall.

Also geschehen St. Wendel am Tag, Monat und
Jahr wie oben Charles Cetto
         J.N. Riotte
         Henrich Hallauer
         A. Demuth
         J. Jörg  

pag: 325-328
(147) Sitzung vom 19. Mai 1812
Anwesende: Anwesend: Johann Nikolaus Riotte, Vizevorsitzender, Johann Jörg, Heinrich Hallauer und Adam Demuth
Es wird ein Brief des Unterpräfekten verlesen und Antworten zu den dort gestellten Fragen zum Hospital verfasst.
1. Wer ist heute für die Ernährung der Greise, Behinderten und Kinder im Hospital zuständig?
Es gibt 14 Personen im Hospital, darunter Witwen und Greise. Alle die noch arbeiten können tun dies, nur in Ausnahmen wird die Nahrung komplett gestellt. Die Insassen haben freies Wohnen, Brennholz sowie einen Gemüsegarten zur Nutzung frei. Zu gewissen Zeiten im Jahr erhalten sie Geldzuwendungen. Das Hospital hat keinen eigenen Wirtschaftsbetrieb. Die Nahrungsmittel werden zu einem günstigen Preis von einem bürgerlichen Haushalt erworben. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Hospitals lassen es nicht zu, eine komplette Versorgung mit Essen zu ermöglichen. Auch außerhalb des Hospitalgebäudes werden Arme und Kranke unterstützt. Das Hospital kann nur etwa 14 Personen beherbergen, es gibt aber 50 bis 60 Hilfsbedürftige in der Stadt. Das ist das, was wir zur ersten Frage ausführen können.
2. Wie viel Brot wird pro Person und Tag verteilt?
Auch diese Frage ist in Bezug auf unser Hospital wegen der besonderen Umstände, siehe Frage 1, nicht zu beantworten. Das Brot ist jedoch im Vergleich zu den Vorjahren im Preis um 3/5 teurer geworden.
3. Wie ist das Brot zusammengesetzt?
Keine Antwort
4. Wie viel kostete die betreffende Brotqualität in den vorhergehenden Jahren, 1811 und jetzt?
Keine Antwort.
5. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um hier Ersatz zu finden?
Es wird vermehrt Suppe an die Bedürftigen verteilt. Die Brotpreise steigen. Die Situation bezüglich der Brotpreise und Qualität ist aber besser als in umliegenden kleinen Städten.
Diese Antworten wurden durch Schreiben vom 25. Mai 1812 an den Unterpräfekten übermittelt.

Weiteres Schreiben an den Unterpräfekten vom 25. Mai 1812.
Gemäß dem Brief vom 27. April haben wir über die Neubesetzung eines fünften Mitgliedes des Verwaltungsausschusses beraten. Unter Erwägung der verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der erfolgten Korrespondenz wird Her Rufetti als geeignet erachtet.

pag: 328'
den 27. May 1810 (muß 1812 heißen)

(148) Sitzung zu St. Wendel d. 27ten May 1812. Jn beiseyn
seyn des Herrn Präsident Johann Nickla Riotte, Henrich Hal-
lauer, Adam Demuth und Johann Jörg.

Der Herr Mär bersand anliegenten Bericht Vom
20ten dieses wodurch Er zu erkennen gibt, daß die
zahlung einer geburts hülfe für die Hebammen
auf zwey francs bestimmt worden seye, und daher
Wünscht daß die Commission Vorkehrung treffen
möge damit für die armen die nothwendige zah-
lung durch die Commission geschehen möge.

No 1
Die Commission Jn Eregung daß sie Stadt
willig und bereit ist das loos der ärmener Klasse
so Viel möglichzu lindern;
beschließt
das künftig hin die zahlung der gebürtshilfe
für die Armen hiesiger Stadt geschehen solle,
daß daher Von Monat zu Monat jene armen und un-
zahlbare Bürger sich entweder bei Herrn VicePräsi-
dent, oder bey Hospitals Einnehmer melten mögen
woenach auf Vorhergegangenen Berathschlagung der
Commission Verfügung ergehen wird.

------------

No 2
Der Herr Supräfect Von Saarbrücken
übermacht anliegenten Brief vom 28ten aprill letzt-
hin, Erhalten d 24ten (?) dieses Monats
worin Er die Commission einladet, sich zu Ver-
sammlen und über die mittel zu berathschlagen

pag: 329
wodurch den Armen des Cantons bei jetzenen Theuren und
brodlossen Zeiten Hülfe geschafft werden möge durch Verfer-
tigung Von Rumfortischen Suppen.

Die Commission
Kn Erwegung daß seit mehrerem Jahr hunderten blos die
Arme Einwohner hiesiger Stadt an den unterstützungen dieser
Anstalt theil genommen haben, daß aber niemahl arme
von auswendigen gemeinden etwas erhalten haben,
daß dieser obsurVanz gemäß auch in neren Zeiten
cit__rr ist nach gehaldet worden, welche Beobachtung ganz dem geiste der
Stiftung gemäß ist, daß daher die Commission für die
Armen des Cantons nicht beschäftigen, Vielweniger zu geben
kann, daß aus den Einkünften hiesigen Hospitals
irgend eine unterstützung an auswendige gegeben werde
als wodurch sie ganz gegen ihren pflichten handlen würde.

Jn Erwegung, daß selbst auf den Fall wennd ie Com-
mission dem an sie gemachten ansinnen nach___
wollte dieses die Kräften des Hospitals gänzlich Er-
schöpfen würde, um so mehr da diese anstalt
schon durch die Versorgung der Armen hiesiger Stadt
durch Ankaf von Korn für die Summe Von Sechs
hundert fünfzig Franken Eine bedrohliche und
bis her fomable ausgabe für dieses Tuhn in Rechnng
bringen wird wobei die gewöhnlichen Revenüen nicht Ein-
gerechnet, sondern so gar an Kapitalssummen gegrif-
fen werden muß.

Jn Erwegung, daß die Commission glaubt ihren
Pflichten völig genügen geleistet zu haben da durch
daß sie für hundert zwey und dreisig arme jede
Woche Einhundert fünfzig Kilogramm brodt
austheilen läßt, und dieses seit dem 17ten April

pag: 329'
letzthin, und welches bis zur Ernde dauren soll wie
dieses in beigehenten beantwordungen unserer
Sitzung vom 19ten dieses Monats weitläufiger
zu ersehen ist.
Beschließ und ist der Meinung, daß sie
den gerechtsammen der ärmeren Bürger Klasse
Von St. Wendel auf den alleinigen und ausschließ-
enten genuß der Hospitals Einkünften
keine beEintrachtigung thun darf Vielmehr
Ihrem Eid gemäß und tragenten Pflichten gemäß
darauf zu sehen hat, daß sie diese gerechtsame
nur jederzeit beobachtet und alle auswertigen
Arme Von den unterstützungen des Hospitals
abweissen müße, daß sagen (?) wir der Herr Su-
Präfect gebetten wird der Commission nicht zu
zumuthen etwas Vorzurechnen und zu thun
was dem geiste dieser anstalt entgegen wäre
Also beschlossen zu St. Wendel am Tag, Monat, und Jahr
wie oben       J.N. Riotte
         Henrich Hallauer
         Adam Demuth
         J. Jörg

(es folgt ein französischer Text, der sich auf pag. 330 oben fortsetzt)

pag: 330
(obere Hälfte: französischer Text)

(149
d. 25ten August 1812

Sitzung zu St. Wendel d 25ten august 1812. Jn beiseyn
des Herrn Präsident Johann Nickla Riotte, Henrich Hallauer,
Adam Demuth, und Johann Jörg.

Wurde Vorgetragen, daß bei herannahenten zeit
der Hospitals güter Versteigerung Vorsichts Maaßregeln
getroffen werden sollen damit die großsse Stücker
nicht unVertheilt an einzeln gegeben werden mögen
wordurch das Hospital grossen Schaden erleit, daß
es daher nützlich wäre die jenige güter Stücke in so
Viele einzelnen Stücke zu Vertheilen als in dem solches
füglicher Wieße geschehen lassen kann, daß ferner
Neue weege entweder gekauft oder auf Hospitals
land angelegt werden sollen, um zu jenen Feldern
zu gelangen welche bis her brach gelegen, oder
wegen mangel, eines weeges sehr wenig eingetragen
haben,
Die Commission in dem sie diesen Vortrag des

pag: 330'
Herrn Vice (?) Präsidenten beidrit
beschließt
daß folgende güter Vertheilt, und Respective
Weege darzu angeschaft werden solln

1, die Die unterste Kleewies, oder so genannte Hinter-
wies, welche in Vier gleiche Theile getheilt, und jedes Stück
mit Schlitzgräben abgesondert werden soll.

2, Die gärten im Wingert sollen auf den Plaz ein gesehen
und dann gehörig Vertheilet werden.

3, die gärten auf der Wingerts Hohl sollen in acht
gleiche Theil jeden Von 22 Ruthen 1½ Schu. getheilet werden

4., Auf der Wolfs scherr No 337 des lagerbuch Enthaldent
6 3/7 Morgen 10 ruthen, soll nach eingenommenem aug-
enschein in so Viele theile getheilet werden als es
für zweckmässig gefunden wird.

5., Am Stein Hübel No 354 enthaldent 5 Morgen 9 ruthen
soll ebenfals in loco besehen und demnach in die
gehörige theile repardirt werden.

6) auf gessel graben No 570 enthalt 2 Morg 2 Vier 13 Ruthen
soll auf dem Plaz eingesehen werden, was damit
Vorzunehmen ist.

7. Jn der obersten Fauth No 680 enthalt 1 Mrogen 28 Ruthen
12 Schu.

8. Jm langen feld No 865. enthält 2 Morgen 18 Ruthen 8 Schu
wegen diesen dreyen stückern soll auf die peDecion
der Herrn Gebrüder Cetto wegen Vertauschung derselben
gegen anderes land abgewardet werden.

pag: 331
Die Commission Ernännt ferner den Herrn Adam Demuth
und Johann Jörg Ihre Mitglieder welche mit zu ziehung
des landmesser die Vertheilung Vornehmen sollen.

-------------

Da nun kein geld in der Kasse Vorräthig ist, so sahe sich
die Commission genöthiget zu beschließen, <s>daß</s> gegen alle Schuld-
ner welche auf dem ausstand gezeichnet sind die Execution
angehen zu lassen. Also beschlossen St. Wendel am Tag
Monat, und Jahr wie oben.   J.N. Riotte
         Adam Demuth
         Henrich Hallauer
         J. Jörg.

(150) Sitzung zu St. Wendel d. 5ten Septembr. 1812. Jn beiseyn
des Herrn Präsident Johann Nickla Riotte, Henrich Hallauer.
Adam Demuth und Johann Jörg.

Wurde Vorgetragen, daß die Hospitals Pfründnerin
Anna Maria Gebel bereits ein hohes alter erreicht hatte,
daß sie nicht mehr arbeiten könne, und daher eine
unterstützung in beköstigung nothwendig seye

Die Commission
Jn Erwegung daß die besagte Anna Maria Gebel
stets sich untatelhaft betragen, gegenwärtig
alters halben ihr brodt zu Verdienen gänzlich unVer-
mögent seye und als Pfründnerin des Hospitals
Vor zieglich berechdiget wäre, daß ihr eine thätige
ünterstützung angedeien werden soll,
beschließt
Es soll der Anna Maria Gebel für drey tage in jeder

pag: 331'
woche ein Mittag Essen nebst brodt bey dem persöhn-
lichen Speisenwirth Herrn Adam Demuth bezahlt
werden, welches die nechst Woche ihren Anfang
nimbt.

-------------------------

Der Sohn der Wittib Schwert nahmens Georg
bitted um die nothwendige Kleidungs Stücke
werend seinen VierJährigem LehrJahren bey Johann
Joseph Weber Wollenweber dahier.

Die Commission
Jn Erwegung, daß der Vater dieses Kindes Ver-
storben, dessen Mutter äusserst arm von ihrem
zweyten Mann Verlaßen, nicht instand ist ihrem
Sohn das Handwerck lernen zu laßen, dieser
Junge Mensch auch von sehr guter aufführung ist

beschließt
daß dem Georg Schwert in der lehre bei dem
Wollenweber mstr Johann Joseph Weber die nothwen-
dige Kleidungs stücke werent seinen Vier lehr Jahren
auf Kösten des Hospitals Verabreicht werden sollen

----------------------------

Das nämliche hat statt auf die bitte
Peter Werle Sohn der armen wittib des Verstorbenen
Mathias Werle dahier.

Also beschlossen St. Wendel am Tag, Monat, und Jahr
wie oben.   J.N. Riotte
         Adam Demuth
         Henrich Hallauer
         J. Jörg.

pag: 332
(151) Sitzung zu St. Wendel d. 12ten 9bris 1812. Jn beseyn des Herrn
Präsident Johann Nickla Riotte, Henrich Hallauer Sen, Adam
Demuth und Johann Jörg.

Beschluß
des Herrn Präfekt Vom Saardepartement über die ge-
fundenen Kinder betrefent.

Wurde der besagte Beschluß vom 7ten Oct. letzthin Vorgelesen,
sinem ganzen Jnhalt nach, und nach erwogenem umstän-
den Von der Commission

beschlossen
das dem Herrn SubPräfect die bescheinigung über den
Empfang dieses Beschlusses zu gesandt
2) der besagten Beschluß den übrigen Gesetzen und reglement
beygefügt werden soll
3) da zu gleicher Zeit gemeldet werden soll, daß in hiesiger Stadt
keine gefundene noch auch Verlassene Kinder sich Vor-
fänden, welche Vom Hospital unterhalten worden
waren.

Die
Versteigerung der Güter bedrefent
Jn gemeßheit des Beschlusses der Commission Vom 25ten
august letzthin wurden 1tens die Hirtenwies, 2.) die gärten
auf der Wingertshohl, 3. jene im Wingert, 4. das acker-
land auf der Wolfsscherr, 5. jenes am Steinhübel, durch
die Commission mit zuziehung des geomeder Hern Winzweiler
begangen am 2ten dieses, und Vertheilt wie dieses die dar-
über zuständigte Pläne beziehen, und weil auch das
Stück auf dem hindersten Berzberg No 39. drey Morgen
enthält, also zu groß für einen Einzlen ist, so wurde

pag: 332'
festgesetzt, daß bey der Versteigerung den lieb-
habern Vorgeschlagen werden soll ob mann
solches in Vier, zwey, oder Ein Stück Versteig-
ren solle.

Des gleichen soll das Stück am hindersten Berz-
berg No 92. in zwey gleiche Theil der Längen nach
getheilt, und auch Versteigt werden.

Auch soll die gesselwieß noch abgephelt (?) und
in drey theil gesetzt werden.

Die Commission in dem sie den Hospitals Ein-
nehmer beaufdragt dem Herrn Roechling Nodair
zu sagen, daß die Versteigerung der Hospitals
güter dinstags d 15ten Xbris Stadt haben wird
und Er daher die gehörigen affischen dieses Jour-
nals des Departements machen lassen soll
beaufdragt den beßagten Einnehmer auch
öffentlich bekannt machen zu lassen mit der
Scehll, und Sonntags nach dem hohen Amt
das die besagte Versteigerung unter den
Veränderungs <s>Conditionen</s> stadt haben wird, welche die
obige Stücke Erleiden, worüber Ein affisch
an die Mairi gehefdet werden soll.
Also beschlossen St: Wendel am Tag, Monat
und Jahr wie oben    J.N. Riotte
Henrich Hallauer
J. Jörg
Adam Demuth

pag: 333
Brief an den Unterpräfekten vom 18. November 1812
Der Verwaltungsrat mahnt die fehlende Bestätigung der Ernennung von Johann
Steiniger zum Hospitaleinnehmer an. Seit August 1811 über er dieses Amt
kommissarisch aus. In Sinne geordneter Verhälnisse ist die amtliche Bestätigung
umgehend erforderlich

(152) Sitzung zu St: Wendel d 8ten Xbris 1812. Jn beisyn des
Herrn Präsident Johann Nickla Riotte, Henrich Hallauer Sen.,
Adam Demuth, und Johann Jörg.

(Randbemerkung: Dieser extract liegt im Archiv)

Wurde Vlerlassen der auszug des Herrn Stadtraths über
die Jährliche Erneuerung der Hospitalsmitglieder welche
jedes Jahr d 15ten august statthaben sol und darüber
ResolVieret.
Daß diesen auszug den überigen Hospitals Acten bei-
gelegt, und der inhalt befolgt werden soll

Ausstand:
begehrt Von Nicklas Schmit Von Alzsfassen zur zahlung seiner

pag: 334
Güter Vorschlagen:
a) Ein Stück ackerland aufem langen feld No 862.
des lagerbuchs, enthaldent 2 Morg 18 Ruthen 8 Schu
b) Ein dito gelegen unter Eichbösch No 931. Enthaltend
3 Viertel 12 ruthen 4 Schu.
d) Ein dito bei Wendel brunnen No 929, ent-
halt 3 Viertel - 8 Schu
d) Ein dito No 570 in der Fauth gelegen enthalt
2 Morg. 2 Vieltel 13 ruthen
d) Ein dito No 680. daselbst enthaldent 1 Morg.
28 Ruthen 12 Schu.

Alle diese Stücker Ertragen laut Versteiger-
ung Vom 12ten 9bris 1808. 28 fl 80 Cent.
Jn der Vorigen Versteigerung Vom Merz 1805. Ertrug
die nämliche stücke 19 fr 20 Cent
dagegen Erbieden die Herrn Cetto zum gegen Tausch
a. zwey äcker stücken gelegen auf der Schlicht No 2313
und 2314. Enthaldent 1 Morgen 9 ruthen
b. Ein dito auf der Schmalwies gelegen No 2082 Ent-
haldent 1 Morgen 3 Viertel und 9 ruthen
welche beide Stücke zu 39 fr 90 Cent Verlehnt
sind. Woraus also bei Volbrachtem Tausch
ein Jährliche gewinst Von 11 Fr 7 8 Cent fürs Hospi-
tal erscheinen wörde.

Die Commission
Nachdem sie Erwogen hette, daß der ProVit fürs
Hospital augenscheinlich ist, beschlüßt

pag: 335
daß Sie des tausches föllig zufrieden sey, und, daß deshalb
das gesetzlich Vorgenommen werden soll, um die nothwen-
dige Expertisen Vorzunehmen.
2.) daß die zum Tausch verlangte 4 stücken aus der nechsten
Dienstag Vorzunehmenden Versteigerung der Hospitalsgüter
auf blumenzinß herde (???) gelassen werden sollen, jedoch
mit dem beding, daß im Fall der projectirte Tausch aus
nicht Vorzösehenten ursachen nicht zu stande kommen soll
diese Stücker noch Vor anfang des ackerbaues, Verlassen
werden sollen.

güter tausch

Vorschlagend Von Herrn Adam Demuth

Herr Adam Demuth übergab ebenfalls eine Pedicion
Vom heudigen Tag worin er für das Stück auf der gewand
beim Sauren Baum unter No 264. des lagerbuchs Enthaltend
2 Morgen 24 Ruthen 12 Schu und S_l hat Zu 10 fr 50 Cent
zwey andere stücke land zum Tausche erbiedent Nämlich
eins auf derselben zu wand Enthaldent 1 Morgen 3 Viertel
29 ruthen 8 schu, das 2te bei Scheidborn gelegen und
enthaldent 1 Viertel 37 ruthen 12 Schu, und zugleich offeriert
jährlich einen Canon von 50 francs, Von diesen beiden stücke
auf 12 Jahr zu geben.

Die Commission
Weil Sie die Zum tausch Vorgeschlagene güter nicht kennt
kann gegenwärdig nicht bestimmen  ob Sie den Tausch an-
nehmen kann oder nicht, denoch acceptdirt die Pedici-
non und Verfügt, daß das fraglich Stück am Sauren baum
aus der Versteigerung gelaßen, und Experten ernannt wer-
den sollen um den Verhältnißmässigen Wert der
Stücke abzuschätzen, da bei behalt sich die Commission

pag: 335'
beVor, das recht, das Stück im Monat Februar oder
Merz zu Versteigeren, welches der Herr Demuth
Zum Tausch Verlangt hat.
Also berathschlagt und beschlossen St. Wendel
am Tag Monat und Jahr wie oben.
J: N: Riotte
Henrich Hallauer
Adam Demuth
J: Jörg
N. Demuth

(154) Sitzung zu St. Wendel d 28ten Xbris 1812. Jn
beiseyn des Herrn Präsident Johann Nickla Riotte,
Henrich Hallauer Sen. Johann Jörg, und Nicklas Demuth.

Die wittib des Peter Volz schneiderin im Hospital
bittet um eine wöchentliche steuer zu ihrem
lebens unterhalt in dem sie altershalben nicht
mehr spinnen und arbeiten kann.

Die Commission
Erwegend, daß wircklich diese bittstellerin
unVermögent ist sich den unterhald durch ihre
Hände arbeit zu Verschaffen, und auch als
Pfründnerin des Hospitals anspriche auf dessen
wohltaten zu machen hat

beschließt
daß der wittib Volz künftig pru jede woche acht
zehen Kreuzer rheinisch oder Sechszig drey Cen 8 (???)

pag: 336
ausgezahlt werden soll bis auf weitere Verfügung, und
soll die erste zahlung den Nächsten Samstag d 2ten Jänner
stadt haben.

Die Verlehnung
des Stücks feldes am SteinHübel gelegen betreffent
Da bei der letzten Versteigerung der Hospitalsgüter das Stück
Feld am Steinhübel gelegen, und fünf Morgen, Neun Ruthen
enthaldent nicht an seinen Werth gekommen, sondern aus-
gesetzt worden war, so ließ die Commission zu der heu-
digen Sitzung diejenigen Bürger beruffen welche
sich seit der Versteigerung für annehme des besagten
Stückes Meldeten
Es erschienen daher Christoph Jung Furmann,
Johann Auer, wollenweber, stadt seines Tochtermann
Adrian greif, und Joh. Georg Schmit Scheinhirdt sämt-
lich Von hier.

Mann setzte das Stück um 14 francen an, und
zwar unter folgenten bedingnissen
1.) daß die lehnung jetzt anfangen, und Martiny
1820 sich endigen soll
3.) daß der lehner dieses Stück Feld zwey mahl, näm-
lich 1813 und 1817. düngen. und besseren auch dasselbe
dergestalt ackern, be arbeiden und in den Stand
stellen soll, daß die jetzt darin befindliche gräben
zugefahren, und dieses Feld gleich anderem
guthen Feldland in stand gestellt werden soll.
3.) daß der lehner alle andern bedingnißen Erfüllen
muß welche in dem SteigVorlesungs Protokoll
Vom 15ten dieses enthalten sind

Nach mehreren Erbiethen Von den Erschienen

pag: 336' fehlt.
(155. Sitzung fehlt)

pag: 337 fehlt (vermutlich)


pag: 337'
(156) Sitzung zu St. Wendel d 19ten Jänner 1813. Jn bei-
seyn des Herrn Präsident Johann Nickla Riotte, Henrich
Hallauer Senior, Nickla Demuth, und Johann Jörg.

Peter Joseph Recktenwald Von Niederweiler steht
an, daß er die abzutragende Obligation der Johann Greg-
orius Erben von dahier übernehmen und ihm noch ein
zuschuß an Geld bis auf 200 th - oder 420 francs -
gegen ein Nau zu Errichdente Hypothecke geliehen
werden solle

Die Commission
gestund dem bittsteller die Summe Von Ein hundert
und achtzig gulden, oder 378 francs, zu fünf p Cto
lehnbar zu, Jndem Sie ihm das abzutragende Kapi-
tal Von den Johann Gregorius Erben, zum Empfang
anweist, und soll das fehlende Vom Hospitals
Einnehmer bezahlt werden, Vorher aber soll bitt-
stellen einen neuen auszug aus dem Hypotheken Bureau
Voregen, um zu bescheinigen, daß keine Hypothe-
ken auf seine güter Ein geschrieben sind, und als
dann die jenige güter schriftlich zu prodociren
welche Verstrickt werden sollen.

Also beschlossen St. Wendel am Tag Monat und
Jahr wie oben.
J: N: Riotte
Henrich Hallauer
J: Jörg
N. Demuth

pag: 338
(157) Sitzung zu St. Wendel d 8ten Hornung 1813.
Jn beiseyn des Herrn Präsident Johann Nickla Riotte, Adam
Demuth, Johann Jörg, und Nickla Demuth.

Erschien Herr Hospitals artz Reiß Von hier berichten ___ (???)
der Commission und legte der aussag der beschluß des
Herrn Präfekten Vom Saardepardement Vom 6ten Hornung
1810 Vor, Vermög welchem dem Erschienen die Summe
Von zweyhundert Franken auf die Kasse des Hospitals
alljährlich zu beziehen angewissen wurde.

Die Commission in dem sie sich Ihr Recht resorviert
beschließt
daß dem Beschluß des Herrn Präfekten nachgekom-
men werden soll.

Also beschlossen St. Wendel am Tag Monat und
Jahr wie oben.         J: N: Riotte
J: Jörg
A: Demuth
N. Demuth

(158) Sitzung zu St. Wendel d 3ten Mertz 1813.
Jn beiseyn des Herrn Präsint Johann Nickla Riotte, Johann
Jörg, und Nickla Demuth.

Nicklas Tholey Von hier steht an um Eine lehn Von Fünfzig gulden
rheinisch zur Nöthigen Verbauung an seinem Hauß
Die Commission
Jst zufrieden, daß dem Verlangen des bittsteller gewillfart
werde, vorausgesetzt, daß es die Einkünfte des Hospitals in
diesem Jahr Ertragen, und soll zu diesem End, der spätere

pag: 338'
Vorsatz zur Hälfte Vond iesem Nicklas Tholey, und
zur andern Hälfte Von Franz Marx Von urweiler in
einer und derselben obligation gemacht werden welche
letztere schon im Vorigen Jahr lehn baar erhaltene 50 _a
in die nämliche obligation Eingetragen werden.

Die Ernennung.

Von dreyen experten über den Von  den Herrn Gebrüder
Cetto Vorgeschlagenen gütertausch.

Da nunmehr die Erde Von dem langwirigen
winter Schnee entbloßt ist und die besichtigung und
abschätzung der güter so wohl jener die Von Hrn gebrü
der Cetto Vorgeschlagen sind, als auch jenen die das
Hospital dagegen geben soll nun mehr geschehen kann
so schritte die Commission zur ernennung dreyer
Experten.
und in Erwegung, daß hirr zu Männer Von recht-
schaffenem Caracter sowohl als auch Von gründlicher
Einsicht über den hiesigen bann boden
Ernannt werden sollen, so hat die
Commission
hierzu Ernannt erstens Henrich Demuth, 2do Johannes
Frank (?) und 3tio Nicklas Marschall, welche nach Vorher
abgelegtem Ed in die Hände des Herrn Mär, Vorschrift
mässig zur Expertis der in der pedicion der H.n
gebrüder Cetto gemelten stücker Felder Vorschreiten sollen

pag: 339
der Einnehmer des Hospitals
frägt an ob er die Vom Einnehmer der Vereinigten Hospit-
thäler in Trier zur Entbindung=schule angeforderte 50 francs
fürs Jahr 1912 zahlen soll.

Die Commission
Jn Erwegung, daß ihr auf alle gemachten Demarchen
den noch Von der obern Administrations stell noch keine aud-
vont Ertheilt wörde über ihr aus Stadt und amt St. Wendel
habendes Guthaben bestehent bis Ende des Verflossenen
Jahres in 1373 francs, 16 cent. und Jährlich in 52 Fr 71 Cent

Daß dorch nicht zahlung dieses groschen rückstandts sowohl
als auch der Jährlich Verfallenen Zinßen Vn 52 fr 71 Cent
das Hospital ein beträchtliches Kapital und Jährliche
Einnehm Verliehret, welche letztere nach dem alten
beim Hospital Eingeführten Hußaur zu 4 1/6 pCto berechnet
sind, und welche zu 5 pCto 68 Fr 25 Cent. all Jährlich betragen
wodurch also die Commission sich genügsam berechdigt
glaubt Neue Vorstellung zu dieser Einsicht bey dem Herrn
Präfekt zu machen um zu bewircken, daß entweder
der rückstand als zu den alten schulden gehörig dem
Hospital bezahlt und die Jährlichen Zinnßen Entweder
Jn Mobilisirt oder die Kapitalien daVon als alte
schulden abgezahlt, oder im fall dieses obligati-
onen unter der cathegorie derjenigen schulden
begriffen sind woVon weter Kapital noch zinßen be-
zahlt werden soll,  daß in diesem fall auch der Jähr-
liche obige betrag wegen Erlittenem Verlust dem
Hospital künftig zu erlassen werden soll.

pag: 339'
beschlißt
daß eine nochmahlige Vorstellung über die selbige
der Sache dem Herrn Präfekt Vorgelegt und dessen
entscheidung erwardet werden soll, woezu Herr
VicePräsident Commudirt wird,

zweytens,  daß der Einnehmer des Hospitals
bis zur rück künft dieser Entscheidung, die angeforderte
50 fr nicht zahlen, wohla ber dem selben rückmel-
den soll, daß bis nach ausgemachtem Sachen
gewartet werden möge.

Das Ableben
der Hospitals pfründnerin Anna Maria Gebel
Hospitals Einnehmer übergab ein Verzeich-
nis Von den Möbelen und Kleidungsstücken der
Verstorbenen Pfründnerin Anna Maria Gebel mit
der anfrage was damit zu machen, und wem
das Zimmer gegeben werden soll, worin dieselbe ge-
storben ist.

Die Commission
Nach erworgenen umständen
beschließt
daß die in der Anlage Verzeichnete Möbel und
Kleidungsstücke durch den Hospitals Notarie Herrn
Roechling in beiseyn des Einnehmers Versteigt und
der betrag kommenten Martiny in die Kasse des
Hospitals Verwendet werden soll, das aber
nach der Steigung der betrag der Commission mit-

pag: 340
getheilet, und darüber Verfügung erwardet werden soll

Zweytens soll das leere zimmer dem Peter Serr unge-
fehr 60 Jahr alt, unehelicher Sohn Einer hiesigen börgers-
tochter, auf lebzeit bewilligt, und derselben als Hospitals-
pfründnerr angenommen seyn, Jn der er wegen seinem
seltenem fleiß, guter aufführung und jetzigen kränk-
lichen umständen, diese wohldath Vor anden Verdiendt.

Hospitals Einnehmer übergang auch ein Ver-
Zeichniß Von Mögel der im Hospital gestern Verstorbenen
pfründnerin wittib Volz wie die anlag belehret.

Die Commission
Nach erwegneten umständen
beschließt
1.) daß die wittib Thul hospitals pfründnerin binnen
24 Stund die erhaltene Kleidungsstück wiederum zu-
rück bringen soll
2.) soll das Von dieser Pfründnerin rückgelassene Zimmer
der wittib agnes Burka Von hier zu gestanden, und die-
selbe als Pfründnerin angenommen seyn.

Also beschlossen St. Wendel am Tag, Monat und Jahr
wie oben       J.N. Riotte
         N. Demuth
         J: Jörg

pag: 340' (Text bestrichen und Blattzählung wiederholt)
Sitzung zu St. Wendel d 15ten May 1813. Jn bei-
seyn des Herrn Präsident Johann Nickla Riotte, Nicklas
Demuth, Adam Demuth.

Definitive Ernennung des  ProVisorischen Einnehmer
Herr Johann Steininger betreffent.

Da die Ernennung des bisherigen ProVisorischen
Einnehmer Von Sr. Excellenz des Ministers des
Inern Reis graffen zu Paris unterm 14ten aprill
geschehen war und solche der Commission dürch ab-
schrift Von der hiesigen Märie mit getheilt worden
so wurde diese Ernennung dem Herrn Steininger
nunmehrigen Einnehmer übergeben, um sich
darnach zu benehmen.

Befehl des Herrn Präfekt Vom hiesige depardement
in rücksicht der Kuhpocken Imfung bedrefent
(Randvermerk: voyès die Einlage von diesem Tage)

Wurde das aret_ des Herrn Präfekt Vom 20ten
Merzg letzhin in bedref der Vorbereitung der
Schutz-Pocken Vorgelassen, und darauf nach einsicht
dieses Beschlusses und besonders der artikel 29.
30. 31. 32. und 33 Von der

Commission
beschlossen, daß diesem beschluß des Herrn Prä-
fekten in allen dem jenigen was die Hospitäler
bedrift aufs strengste nach ge kommen werden
soll, und damit Commission instand ist

pag: 341 (Text bestrichen und Blattzählung wiederholt)
urtheile zu können, welche Eltern sich den Verfügungen
des vaccine wietersetzen und danach für sich und ihre
Kinder ansprüche auf die unterstützung des Hospitals
machen, so soll an den Hospitals artz Herrn Reiß, der
zu gleich Cantons Inspder ist, die aufforderung ergehen
die jenige Eltern hiesiger Stadt bekant zu machen
welche sich der vaccinierung wietersetzen, damit die
Commission ihre maasregeln darnach nehmen kann.

pag: 340/341
Sitzung vom 4. März 1813
Anwesende: Anwesend: Johann Nikolaus Riotte, Vizevorsitzender, Johann Jörg, Nikolaus Demuth und Adam Demuth
Beratung des Antrages der Brüder Cetto bezüglich Grundstückstausches mit dem Hospital. Wegen des schlechten Wetters, Eis und Schnee, war noch kein Ortstermin möglich. Bei einem potentiellen Tausch sind die Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen zu beachten.
Beschluss:
Vor einer Entscheidung ist eine detaillierte Aufstellung der betroffenen Grundstücke und deren Qualität nötig.


pag: 341'-347
(60) Sitzung vom 11. März 1813
Anwesende: Anwesend: Johann Nikolaus Riotte, Vizevorsitzender, Johann Jörg, Nikolaus Demuth und Adam Demuth
Am Vortag wurden alle für den Landtausch vorgesehen Grundstücke in Augenschein genommen.
Die gewünschten Flächen liegen auf der Gemarkung von St. Wendel und Alsfassen. Sie wurden als Pachtflächen mit Vertrag vom 26 April 1809 für 30 Franken 30 Cent. vergeben. Es handelt sich dabei um:
1. einen Acker, Nr. 465 des Bannbuches, in der Flur Langenfeld, Größe: 74,78 ar. Pächter ist Heinrich Demuth, Bäcker und Ackerer zu St. Wendel, Pachtzins: 4,20 F
2. einen Acker, Nr. 931 des Bannbuches, in der Flur Unter Eichbösch, gelegen zwischen Stücken von Johann Adam Eyler, Ackerer zu Urweiler, und Johann Greiff, Ackerer zu St. Wendel, Größe: 29,22 ar. Pächter ist der Gendarme Schneider, Pachtzins: 12,60 F
3. einen Acker, Nr. 939 des Bannbuches, in der Flur Bey Wendels Brunnen, gelegen zwischen Stücken der Gebrüder Cetto, und Nikolaus Rieffer, Schneider zu St. Wendel, Größe: 26,63 Ar. Pächter ist Johann Kieffer, Bäcker zu St. Wendel, Pachtzins: 7,88 F
4. einen Acker, Nr. 570 des Bannbuches, in der Flur Untern Fauth, gelegen zwischen Stücken der Brüder Cetto, Größe: 91,24 ar. Pächter ist Heinrich Demuth, Pachtzins: 2,80 F
5. einen Acker, Nr. 931 des Bannbuches, in der Flur Untern Fauth, gelegen zwischen Stücken der Brüder Cetto, Größe: 41,70 ar. Pächter ist Heinrich Demuth, Pachtzins: 0,70 F
Die Pachterträge der 5 Stücke betragen also 28,18 Franken.
Der Verwaltungsausschuss hat sich im Steuerregister erkundigt und so erfahren, dass die Grundsteuer für die 5 Stücke jährlich 4,04 Franken beträgt.
- Der Ausschuss überzeugt sich von der Güte der Tauschflächen:
- 2 Ackerstücke, Nr. 2313 und 2314 des Bannbuches, in der Flur Auf der Schlicht, gelegen neben der Erbengemeinschaft Coenen Ackerer zu St. Wendel, Größe: 37,22 ar. Schätzwert: 462,00 F
- ein Acker, Nr. 2082 des Bannbuches, in der Flur Auf der Schmalwies, gelegen zwischen der Parzelle des Joseph Moritz, Wundarzt, und der des Philipp Volz, Maler, Größe: 63,83 ar. Schätzwert: 421,00 F
- Gesamtwert der Ländereien: 883,00 Franken
Die Grundsteuer für diese Fläche betragen jährlich 2,80 Franken.

Der Ausschuss stellt folgende Überlegungen an:
- Das Feld des Hospitals in der Flur Auf dem Langenfeld ist vom Besitz der Brüder Cetto umgeben. Es führt kein Weg dorthin, was es fast wertlos macht.
- Das Stück in der Flur Fauth hat keinen brauchbaren Zugang. Seit langer Zeit wird es nicht mehr kultiviert. Es liegt öde und dient zur Weide für Tiere.
- Das zweite Stück in der Flur Fauth liegt ziemlich hoch auf dem Berg. Es hat keine gute Zufahrt. Eine Graben, der bei Regen Wasser führt zerteilt es.
Aus den genannten Gründen konnten diese drei Stücke bei Verpachtung zu nur sehr geringen Zinsen vergeben werden.
- Auch die beiden Stücken in den Fluren Wendelsbrunnen und Eichboesch sind nur schwer zu erreichen. Das Gelände ist kaum ertragreich.
- Alle fünf Stücke liegen im Westen der Gemarkung. Der Boden ist von sehr geringer Güte. Ihr Wert ist deshalb nicht hoch.
- In Zukunft werden diese Stücke noch weniger wert sein, da die Gebrüder Cetto fast das gesamte Umland esitzen. Die Zugänglichkeit ist kaum noch gegeben.
Es ist somit im Interesse des Hospitals diese Grundstücke zu verkaufen oder einzutauschen.
- Die durch Tausch in Aussicht stehenden Felder sind von besserer Güte. Die Flur Auf der Schlicht gehört zu den besten Lagen. Es ist der Anbau von Weizen und Roggen möglich. Das zweite Stück in der Flur Schmalwies ist etwas schlechter aber immer noch von guter Qualität. Beide Stücke gehören also zu den von der örtlichen Bevölkerung gesuchten Lagen.
- Der Ausschuss hält nach dem Ortstermin die Schätzung der zu ertauschenden Grundstücke auf 883 Franken für etwas zu hoch und schätzt diese auf 780 Franken. Der 20fache Pachtertrag der 5 Stücke des Hospitals beträgt hingegen 563,60 Franken. Der Vorteil des Hospitals liegt damit bei etwa 216,40 Franken und ergibt eine jährliche Besserung der Einnahmen um 10,82 Franken.

Der Ausschuss beschließt deshalb:
1. Man stimmt dem von den Brüdern Cetto vorgeschlagenem Landtausch wegen offensichtlichem Vorteil für das Hospital zu. Die Zustimmung der Regierung bleibt vorbehalten.
2. Es wird eine Expertenkommission zur Beschreibung der einzutauschenden und zu ertauschenden Güter aus vertrauenswürdigen Personen gebildet. Diese sollen auch die Werte überprüfen und festsetzen sowie die vertraglichen Details vorbereiten.
3. Den Brüdern Cetto ist über die Entscheidung Bericht zu erstatten.

Brief des Verwaltungsrates des Hospitals zu St. Wendel an die Brüder Cetto. 1813 März 12
Der Verwaltungsrat teilt seinen positiven Beschluss bezüglich des vorgeschlagenen Geländetausches mit. Außerdem berichtet er über die Einsetzung einer Expertenkommission. Seitens des Hospitals wird Heinrich Demuth, Wirt zu St. Wendel, benannt. Die Brüder Cetto werden aufgefordert ihrerseits ebenfalls einen Experten zu benennen.

(161) Sitzung zu St: Wendel den 15ten May 1813, Jn
beiseyn des Herrn Präsident Johann Nicklas Riotte,
adam Demuth, und Nicklaus Demuth.

Die
definitive Ernennung des Provisorischen Einnehmers
Herr Johann Steininger betreffend.

Da die Ernennung des bisherigen Provisorischen
Einnehmers von Sr. Excellenz des Ministers des Innern
Reichsgraffen zu Paris unterm 14ten Aprill letzthin
geschehen war, und solche der Commission durch Abschrift von
der hiesigen Mairie mitgetheilt worden, so wurde diese
Ernennung dem Herrn Steininger nunmehrigen Einnehmer
übergeben, und sich darnach zu benehmen.

Den
Befehl des Herrn Prefeckt vom hiesigen Department
in Rücksicht der Kuhpocken Impfung betreffent.

pag: 347' (gleicher Text wie auf pag. 340'-341)

Wurde das arrete des Herrn Präfeckt vom 20ten
Merz letzhin im betref der Verbreitung der
Schutz=Hecken vorgelesen, und darauf nach
einsicht dieses beschlusses und besonders der
Artickel 29.30.31.32 und 33 von der
Commission
beschlossen, daß diesem beschluß des Herrn Präfekten
in allen dem jenigen was die Hospitäler
bedrift aufs strengste nach gekommen werden soll,
und damit Commission instand ist urtheilen
zu können, welche Eltern sich den Verfügungen
des vaccine wietersetzen und danach für sich
und ihre Kinder ansprüche auf die unterstützung
des Hospitals machen, so soll an den Hospitals
artz Herrn Reiß, der zu gleich Cantons Inspter ist, die
aufforderung ergehen, die jenige Eltern hiesiger
Stadt bekant zu machen welche sich der vaccinie-
rung wietersetzen, damit die Commission ihre
maasregeln darnach nehmen kann.

Also beschlossen St. Wendel am Tag
Monatund Jahr wie oben.

N. Demuth J. Riotte
J: Jörg    A. Demuth

pour remplir la page Riotte

pag: 348
(162) Sitzung zu St. Wendel d 21ten Junius 1813. Jn beiseyn
des Herrn Präsident Johann Nickla Riotte, Adam Demuth,
Nicklas Demuth, und Johann Jörg.

Die Wittib Schwert, und Peter Busch stehen
an um eine unterstützung zu Kleidungsstücke für
ihre Kinder welche nechsten Sonntag zur Hl. Commu-
nion kommen sollen.

Die Commission
Jn Erwegung, daß die wittib Schwert sich in der grösten
armuth befindet auch nicht im stand ist aus eigenen
Kräften etwas zu erwerben zu dem auch der Sohn
dieser wittib sehr fleißig gelernet, sich braf betragen
und daher einer unterstützung würdig ist.

daß der Peter Busch ungeachdet er ein eigenes Hauß, und
auch einige güter besitzet, dnoch als armer mann
mit grosser arbeit und mühe seine Haushaltung er-
nehrt, aber eine Familien von acht Kindern hat, welche
noch nichts Verdienen können, daß er übrigens ein
braffer Mann ist, seyne zur Communion ausgestellte
Tochter auch fleissig gelernet hat, und doch ebenfals
einer Unterstützung wert ist.

beschließt
daß dem Sohn der Wittib Schwert ein blau Wollentuche-
nen Rock, nebst Hosen, dann ein Siammassene
Weste, Ein paar Strümpf und Schu.

daß der Tochter des Peter Busch Von hier ein Siammas-
sen Rock, Mützchen und Schu gegeben werden soll,
wozu der Hospitals Einnehmer beauftragt wird

pag: 348'
Herr Johann Demuth gerber Von hier übergibt
anliegente Vorstellung mit bitte wie folgt.

An den Herrn Präsidenten und Mitglieder
der Hospitals Commission
Von St. Wendel

Meine Herrn
Jn der dringende lage worinn ich mich befinde
und um etc.

Die Commission
Nach einsicht der Erwehnten bittschrift Vom
heudigen Tag
Nach einsicht der MöbelSteigerung vom 3ten
Merz 1813 Vor Herrn Roechling Notarie dahier
und zu Ottweiler d 12ten Merz Einregistriert

Nach einsicht der Pacht Versteigerung über
die Verliehene güter des bittsteller Vom 3ten
Merz letzt hin Ein registriert d 17ten Merz
letzthin

Nach einsicht eines Möbel Steig Akts
Vor Herrn Notarie Eschrich durch besagten
Johann Demuth Vom
Einregistrirt zu Ottweiler __

Nach einsicht der berechnung, gestellt über
die zuzahlente Summe bis zu Ende kommenten
November, und dem Ertrag der drey genante
Steigakten fällig in Vierzehen

pag: 349
Nach abzug der Hebegebühren und berechnung der zinßen
für jedes Jahr, woraus sich ergibt, daß noch 247 francs
69 Cent dem Hospital zu zahlen bleibt wenn dasselbe
dem Vorlangen des bittstellers entspricht.

Jn Erwegung daß der besagte Johann Demuth sich in
der lage befindet, daß er ohne schleinige Unterstütz-
ung einen grossen theil seines Vermögens durch die
Kösten Verliehren würde welche seyn Creditor
Saender Kuhn Von Saargemind Vermittels anlegung
von affischen noch machen wird.

Daß besagter bittsteller Vermögen genug hat
um diese schuld zu zahlen wenn ihm nur etwas
zeit gelassen wird, daß daher die Commission
weil im künftigen winter durch rückzahlung
des Nicklas Schmitischen Kapital Von Alsfassen
und der Vorgelegte Kösten eine Summe von
ungefehr 1200 Francen in Einnahm erhält
welche doch wieter ausgeliehen werden müssen.
In Beherzigung der tringenten umständen des
hiesigen bürger Johann demuth, ferner zahl-
reichen Familien der genügsam Vorhandenen
Mittel sich Verbunden glaubt einen Bürger hie-
siger Stadt Vom untergange zu retten welcher
bei jetzigen grossen unkösten so leicht entstehen kann.

Jn Erwegung daß auch durch abdrettung der
oben bemelten dreyen Steigungen das Hospital
bis auf eine kleine Summe schon an nechstem
Herbst theils seyn geld erhalten, theils

pag: 340'
durch die Cession der besagten Steigakten
genugsam gesichert ist bis auf die Summe
Von 247 Francs 69 Cent.

Jn Erwegung, daß jedoch Von Seiten der
Commission noch alle Vorsichts maßreglen
angewendet werden sollen - um ihr dargelich-
tes geld zu sichern.
beschließt

1) daß dem Johann Demuth Von dahier
die Summe von 1839 Fr 58 Cent bis d 30ten
künftigen Novemb. aus der Hospitals Kasse
Vorgeschossen werden soll, worüber demselben
Eine Bescheinigung Vermittels
auszug dieser berathschlagung zu seinener
bemeßung zu gestellt werden soll.
2.) daß dagegen derselbe auf seine Kösten,
und beVor er den auszug erhatlen wird dem
Hospital über liefern soll
   a) die drey Expeditomen der obigen
Steig Akten
   b) einen Notariats Akt Von ihm und
seiner Frau unterschrieben wordurch sie dem
Hospital die Bescheinigung geben das sie
demselben den Wehrt und Jnhalt der Er-
wehnten drey Steigungen übergeben,
daß siue aber für diejenigen ansteigerer

(pag: 341 bis 349' fehlen im Original => Fehler bei der Originalpaginierung)

pag: 350
haften und gut stehn müssen, welche unVermögens
oder anderer umständen halber nicht zahlen
werden oder können.
3. daß sie, diese Eheleude dem Hospital einen
PriVat akt, unterschrieben Von allen steigern
geben sollen, um als bekanntmachung
zu diesen, daß die Steigerer an einen andern
davon als an das Hospital zahlen sollen.

4). daß besagter bittsteller für die rück stehende
247 fl 69 Cent wohl annehmliche bürgen und zahler
oder im fall einer bald zu haltenen Versteiger-
ung liegenter güter eine an weissung auf den
Werth derselben zu geben wordurch dieser rück-
stand bei der nechsten Höbung bezahlt wird.
Also beschlossen St. Wendel den
Tag Monath und Jahr wie oben

N. Demuth   A. Riotte
A. Demuth
J: Jörg

(163) Sitzung zu St. Wendel d 11ten Julius 1813 Jn beiseyn
des Herrn Präsident Johann Nickla Riotte, Johann Jörg,
Nicklas Demuth und Adam Demuth.

Herr Präsident trug an, daß der Margareta Sch-
hammer, die sich durch braves redlich und fleissiges
betragen ausgezeichnet hat, und itzt alters halben
nicht mehr ernähren kann, in jeder Woche - achtzig Vier
Centimes zur unterstützung gegeben werden, worüber

pag: 350'
Er schona m 5ten dieses eine anweis gegeben
habe.

2) Trug Herr Präsident darauf an, daß (der) armen
losledigen Susanna Angel welche alt und zur
arbeit unvermögend, in jeder woche - Sechzhig
drey centims zur unterstützung gegeben wer-
den möge, worüber gestern als d 10ten
dieses, auch eine anweis gegeben habe.

Die Commission
Jn Erwegung, daß die losledige Scherhammer
bereits sehr alt und durch beständiges Arbeiten
das augentlicht beinah ganz Verlohren, so das
sie nicht mehr imstande ist etwas durch arbeit
zu Verdienen, daß sie auch gar keine Vermögen
hat woVon sie leben kann.

Jn Erwegung, daß die Susanna Angel
über Siebenzig Jahre alt, kein Vermögen hat
und auch nicht mehr imstande ist, sich durch
Arbeit zu Verdienen.

Beite Personen auch durch ihre auf führ-
ung und betragen einer unterstützung wohl wör-
dig.

beschlißt
daß der margretha Scherhammer, und der
Susanna Angel die Eingangs gemelte unter-

pag: 351
stützung, wöchentlich gereicht werden soll.

Also beschlossen St. wendel am Tag, Monat und
Jahr wie oben

J:N: Riotte
N. Demuth Adam Demuth
J: Jörg

(164) Sitzung zu St. Wendel d 4ten August 1813. Jn beiseyn des
Herrn Präsident Johann Nickla Riotte, Adam Demuth, Nicklas
Demuth, und Johann Jörg.

Die
Vor der wittib Burga Verlagte wöchentliche unterstütz-
ung bedrefent

Die wittib burga Hospitals Pfründnerin bittet
um eine wöchentliche understützung an baarem geld
in dem Sie bekantlich schons ehr alt, Vona llem Ver-
mögen gänzlich entblößt und auch ihr Sohn als Taglähner
nicht im Stand sey ihr etwas zu geben.

Die Commission
Jn Erwegung, daß die Bittstelerin eine arme Von
allem Vermögen Entblößte bürgers wittib ist, die sich
stedt gut betragen

beschlißt
daß der wittib burga wöchentlich - achtzig Vier Centim
gegeben, und damit nechsten Samstag den anfang
zu machen

2.) Stehen die Hospitals Pfründener an um ihr Wohnungen
Weißlen und repariren zu lassen.

Die Commission
Jn Erwegung, daß, das Hospital schon in zwey Jahren

pag: 351'
nicht mehr geweißlet worden, und das Weißlen
sehr nöthig ist.

beschließt
daß das Hospitals gebäude Einwendig ausge-
weißlet, und reparirt werden soll, und zwar alles
was höchst nöthig ist.

Die Commission
3.) In Erwegung, daß die wittib des Michel greif
Vonhier kein Vermögen hat, WoVon sie mit ihren
sechs Kindern leben kann, und doch auch ihre Kinder
nicht zum betlen anhält sondern selbe aus ordnung
und dätigkeit nach ihren greften zu ernehren
sucht.
Daß derselben daher eine wöchentliche unter-
stützung an geld, auf einige Jahre gereicht werden
soll, um ihre Kinder ordentlich erziehen zu können
bis dahin ihr äldester Sohn ein handwerck gelernt
und im stand seyn wird seine Mutter und geschwister
zu Ernehren.

beschließt
daß der besagten Wittib Greif wöchentlich Ein franc
zwanzig Sechs Centims bis auf wiederruf gegeben
werden soll, womit der nechste Samstag der anfang
gemacht werden soll.

Also beschlossen St. Wendel am Tag, Monat und Jahr wie
oben

J.N. Riotte N. Demuth  A: Demuth
J: Jörg

pag: 352
(165) Sitzung zu St. Wendel d 15ten August 1813
Jn beiseyn des Herrn Mär Carl Cetto, Herrn Vice Psäeident
Johann Nickla Riotte,  Adam Demuth, Johann Jörg, und
Nicklas Demuth

Die Ernennung
Eines Neuen Mitglieds für den Verstorbenen Henrich
Hallauer.

Da in gemäsheit des Cirkulars des Herrn Stadt
rathen general directors des rechnungs wessens
der gemeinden und der Hospitäler Vom 10ten Julius
1812. Heude zur ernennung eines Mitgliedes der Ver-
waltung geschritten werden soll, welcher entweder
Verstorben oder durch looß aus gedretten ist, so schritt
man heude Jn gefolg des obigen Circulars zur
Vorstellung eines Neuen Mitgliedes für den in diesem
Jahr Verstorbenen Herrn Henrich Hallauer, und
nach dem mann über diejenige Personen berathschlagt
hatte welche den hierzu erfroderliche Fäigkeiten
haben so würde hiezu folgende fünf börger
Vorgeschlagen
1. Nicklas Hallauer des Henrich Sohn
2. Jacob Hasdenteufel
3. Nicklas Marschall
4. Wendel Wassenich
5. Friederich Eschrich.

Also geschehen St. Wendel am Tag, Monath, und Jahr wie
oben.

J.N. Riotte, Charles Cetto, N. Demuth
A. Demuth
J: Jörg

pag: 352'
(166) Sitzung zu St. Wendel d 30ten Septembr. 1813
Jn beiseyn des Herr Präsident Johann Nickla Riotte
Adam Demuth, Nicklas demuth, und Johann Jörg

Die
Von Joseph Tridentano nach gesuchte Erlaubniß
die Nicklas Blumische Ob ligation Von St. Wendel
zu übernehmen.

Josefph Tridentano und dessen Ehfrau anna
barbara blum stunden schon unterm 10ten July
letzthin an, daß Ihnen als Erben Ihrer Eltern
der nicklas blumischen Eheleuden Erlaubt sein
möge eine Neue obligation auf ihre güter und
Hauß zu errichten, Weil bei der Vermögens
theilung Ihnen Eheleuden diese Schuld wegen
übernehmung des Haußes zugefallen wär.

Die Commission
Nachdem Sie das Verzeichniß der güter Ein
gesehen hatte welche die bitt stellende Eheleude
zum Einsatz in die Hypotheke zu geben offer-
irten.
Jn Erwegung, daß der Einsatz mehr als
den dreyfachen werth der Kapitals Summe
übersteigt.
Daß jedoch alle mögliche Vorsichts maaßreglen
zur Sicherheit des Hospital genommen werden
sollen.

pag: 353
1. Es ist dem Joseph Tridentano und seiner Ehefrau
Erlaubt eine Neue obligation statt der Nicklas Blum-
ischen zu Errichten, gegen Einsatz der dem Hospital
in beiliegentem Verzeichniß übergebenen in möbel
stücken
2. daß ein auszug aus dem Hypotheken bureau
Von Saarbrücken Vorgelegt werden soll, um daraus
abzunehmen ob keine Vor hypotheken auf die Einzu-
setzenten güter Ein geschrieben sind
3. daß in der zu errichtenten Hypothek so wohl die
Nicklas Blumische wittib als deren Kinder mit Erben
der bittstellenten Eheleuden sich zu dem Ende
Einschreiben sollen, das die güther und Hauß wirck-
liches Eigentum der besagten obigen Eheleuden seyn
und, daß sie keine ansprüche darauf zu machen hätten

die
Gränzstein Setzung auf mehren Hospitals Stück
ern betreffent

Da schon Vor zwey Jahren die begränzniß auf den Hospi-
tals ländereien gehalten und damahls 113. Kränzstein
gemangelt selbe Steine werent der Zeit ge brochen und
nunmehr auf die fehlende Pläze gefahren worden sind,
gegenwärdig aber die höchste Zeit ist bei herannähern-
ten winter diese steine zu setzen, und da durch
das Eigentum der Hospitals ländereien gesichert werden

pag: 353'
so hat die
Commission beschlossen
1. das morgen mittag um Ein uhr mit Vermessung
der längereien und sätzen der Kränzsteinen
der anfang gemacht, und so Vort bis ans Ende
continuirt werden soll.

2. daß jed4s malhl ein Mitglied der Commis-
sion nebst dem Einnehmer derselben noch zwey
Taglöhner nebst dem landmesser zugegen sein
soll.

Also beschlossen St. Wendel am Tag, Monat
und Jahr wie oben.     J.N. Riotte
A. Demuth
J. Jörg              N. Demuth

Sitzung zu St. Wendel d 16ten Xbris 1813
Jn beiseyn des Herrn Präsident Johann Nickla
Riotte, Adam Demuth, und Johann Jörg.

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(167) Sitzung zu St. Wendel d 27ten Hornung 1814.
Jn beiseyn des Herrn Präsident Johann Nicklas Riotte,
Johann Jörg, und Nicklas Demuth.

Da Henrich Volz Fuhrmann von dahier unterm
15ten Jänner letzthin gestorben, dessen Ehefrau
Catharina Hallauer, ungefehr 14 tag Vorher eben
fals mit Todt abgegangen,und neun Kinder hitner
lassen, wovon Johann Volz zwischen 9 und 10 Jahr

pag: 354
alt, 2tens Michael Volz zwischen 7 und 8 Jahr, 3tens Peter
Volz zwischen 4 und 5 Jahren alt sind, und wegen unmündig-
keit noch in Kost und Verpflegung gethan werden müssen,
bis ddahin sie fehig sind durch dienen ihr brod bei andern
leuthen zu Verthienen, die gesagte Eltern dieser Kinder
kein Vermögen hinterlaßen haben, um diese Kinder
zu erziehen, und die Von gericht ernannte Vormünder
Henrich Hallauer der Jüngere und Jacob Noß daher
anstehen, und bitten damit Von Hospitals wegen
der unterhalt dieser Kinder bezahlt werden möge
so hat sich die Commission diesem Ende Versamm-
elt
Erwegung das es notorisch ist, daß die Kinder
des Henrich Volz gar kein Vermögen von ihren Eltenr
zu erben haben
daß es immer das Herkommen bei der Hospitals
Commission war die armen unVermögente Kinder
Verstorbener hiesiger bürger auf Kösten des Hos-
pitals Erziehen und ein Handwerck Erlernen zu laßen.

daß bei diesen Kindern daß bisher übliche
Herkommen um so nothweniger beobachdet wer-
den mus, als selbe keine Vermögende Verwanden
und niemand haben, der für Sie im unterlaßungs
falle sorgen und sie ordentlichen laßen würde.

beschließt,
daß die drey oben genannte Kinder der Henrich
Volzen seeligen Eheleuden nochmals Joh, Michael,
und Peter Volz auf unkosten des Hospitals
bis dahin erzogen werden sollen, wo sie

pag: 354'
nach empfangener erster Hl. Kommunion
im stande seyn werden, entweder ein Handwerck
zu erlernen, oder ihr brodt durch dienen zu
gewinnen.

Hospitals Einnehmer wird daher beauf-
dragt mit zuziehung der Vormünder
einen schriftlichen acord mit einem ordentlichen
hiesigen bürger über die beköstigung eines
jeden dieser Kinder abzuschließen, wobei
demselben besonders aufgegeben wird, daß
der Preiß dieser jährlichen Beköstigung so
gering als möglich gemacht werden, und daß
demnechst diese acorde der Commission zur
radification Vorgelegt werden.

zweytens
Da die Wittib des längst Verstorbenen Theodor
Müller hiesigen bürger, ebenfalls am 11ten dieses
Monaths gestorben, und auch drey unmündige
Kinder ohne das geringste Vermögen hinterlassen
hat, nämlich Peter Joseph Müller so zwischen 12 und
13 Jahr alt, 2tens Catharina Müller zwixschen 8 und
9 Jahr alt ist, dann 3tens Christina Müller zwischen 7 und
87 Jahr at ist, und wegen unmündigkeit noch in Kost
und Verpflegung gethan werden müssen, bis dahin
sie fehig sind ihr brodt zu Verdienen, die besagte
Eltern dieser Kinder aber kein Vermögen hinterlassen
haben, um diese Kinder zu erziehen, und die Von
gericht ernannte Vormünder Joh. Georg gerber, und
Johann Freyberger junior daher anstehen, und

pag: 355
bitten, damit Von Hospitals wegen der unterhalt dieser
Kinder bezahlt werden möge, so hat die Commission
sich zu diesem Ende berathschlaget, und in
Erwegung daß es notarisch ist, daß die Kinder der
Theodor Müller wittib auch gar kein Vermögen Von ihrem
Eltern zu erErben haben.
daß bei dießen Kindern ebenfals das bis her
üblige Herkommen beoachtet werden soll,

So hat die Commission
beschlossen

daß die drey obige Kinder der Theodor Müller wittib
nahmens Peter Joseph Müller, Catharina Müller, und
Chrsitina Müller auf Kösten des Hospitals bis dahin
erzogen werden sollen, wo sie nach empfangener erster
Hl. Communion in stand sein werden, entweder
ein Handwerck zu erlernen, oder ihr Brodt durch
dienen zu gewinnen.

Hospitals Einnehmer wird daher beaufdragt
mit zuziehung der Vormünder einen schriftlichen
acord mit einem ordentlichen hiesigen bürger über
die beköstigung eines jeden dieser Kinder abzuschließen,
wobei demselben besonders aufgegeben wird, daß
der Preiß dieser jährlichen Beköstigung so gering
als möglich gemacht werden, und daß demnechst
diese acorde der Commission zur radification
Vorgelegt werden.

Also beschlossen St. Wendel am Tag, Monat
und Jahr wie oben.     J.N. Riotte
J. Jörg              N. Demuth

pag: 355'
(168) Sitzung zu St. Wendel d 15ten Junius 1814.
Jn beiseyn des Herrn Präsident Johann Nickla Riotte,
Johann Jörg, und Nicklas Demuth.

Die
Verfertigung Von Kleidern für einige arme Kin
der hiesiger Stadt betrefent

Da den nechstkommenden Sonntag die Kinder
hiesiger Stadt zur ersten Heiligen Communion geführt
werden so stünde
1. die Wittib des Michael greif für ihren Sohn
2. Johann Breininger für den seinigen, und
3. Johann Schwirz junior für seine Tochter an, damit
sie die nothwendige Kleidungs Stücke auf Kösten des
Hospitals bekommen mögten, welche sie ar-
mutshalber nicth anschaffen können.

Nach dem die Commission Erwogen hatte,
daß die Eltern dieser Kinder sehr arm und un
Vermögent seyn die Nothwendige Kleidungs Stücke
für ihre Kinder anzuschaffen, Es auch immer dahier
üblich war, daß bei dergleichen Festlichkeit den
armen Kindern hiesiger Stadt die nöthige Kleid-
ungsstücke Vom Hospital angeschafft wurden
so wurde beschlossen

daß den beiden Söhnen der wittib Greif, und des
Johann Breiningers Ein neuen dunkel blauen
Rock und Hossen, und ein paar Schu, dann

pag: 356
der tochter des Johann Schwirz Ein Rock und Mützchen
Schütz, und Schue, angeschaft und fertig gemacht, so dan
der betrag Von Hospitals Einnehmer bezahlt, und
zur Zeit in rechnung gebracht worden.

Die Unterhaltung
der Hospitals Pfründnerin Anna Maria Jung
betrefent.

Da die oben benannte Persohn durch augenschwäche
der gestalt Erblindet ist, daß sie beinah gar nichts mehr
sieht, und daher ihre nahrung nicht mehr Verdienen
kann, so stehet sie an um einen wöchendliche unter-
stützung ihres lebens unterhalt

Nachdem die Commission
berathschlaget, und befunden hatt, daß die besagte Pfrün-
dnerrin sich wirklich in einem so übelen zustand befindet

daß sie der unterstützung höchstbedürftig ist, so hat
Sie     beschlossen
daß der Anna Maria Jung Vom nechsten Samstag an,
bis zum wieter ruf wöchentlich - zwanzig Vier kreuzer
zur unterstützung gegeben werden sollen.

auf antrag eines mitglieds
daß der hießige bürger und Strumpfstricker Nicklas Riotte
um eine unterstützung ansteht wegen haltung seiner
lange krank gelegenen Schwester Elisabetha Riotte
so wurde
beschlossen
daß dem besagten Nicklas Riotte Sieben gulden zur
unterstützung gegeben werden sollen

Also beschlossen St. Wendel am Tag, Monat und Jahr wie oben
J.N. Riotte
N. Demuth
J: Jörg

pag: 356'
(169) Sitzung zu St. Wendel d 5ten Julius 1814.
Jn beiseyn des Herrn Präsident Johann Nickla Riotte
Adam Demuth, Johann Jörg, und Nicklas Demuth

Die Versorgung und Verpflegung des alten bruder Hen-
rich Vom Wendes brunnen bedrefent.

Der Heinrich schmitt Eremitt Vom Wendelsbrunnen,
zur hiesigen Stadt gehörig, ist bereits starck in die achtzig
Jahre Vorgerückt, hat bekanntlich nichts, woVon er seinen
lebens unterhalt zieht, weil die Wendels Kapelle ihm abge-
nommen worden, und geht in hiesiger Stadt als Bettler
zur Schande der Polizey, und allen braVen Menschen zum
Eckel und Ärgernis herum. Ja er aht nicht einmahl
ein Bett Viel weniger ein zimmer in welchem er Schlaffen
kann, und mus daher meistens seine Nächte auf einem
Stuhl Schlaf, und bald da bald dorten zu bringen.

Da dieser mensch schon Vierzig Jahre dahier wohnt
und sein weniges Vermögen zum ankauf des bruder Hauses
auf dem Wendels brunnen hergegeben, daher gegründete
Ansprüche auf die Wohlthat der unterhaltung durch das
Hospital in einem Alter hat, wo er nicht das mindigste
Eigenthum besitzt, woVon er leben kann, und wo er Von
dem Allmosen gutherziger Menschen seine Existenz dürf-
tig fristen mus.

Als hat die Kommission des Hospitals, durch diese
Gründe bewogen
Verordnet
1.) daß der Henrich Schmitt, vulgo Bruder Henrich genannt,
eine Schlafstelle in hiesigem Hospital auf dem obern

pag: 357
gang /: wie kein Zimmer frei ist :/ erhalten, und auch
auf Kösten desselben ernähret, und Verpflegt werden
soll,

2. daß des halbe eine banck bet lade so gleich Verferdigt
und ihm ein Flocken bett gleich dem blinden Schwendler
gegeben werden soll
3. daß derselbe Jeden morgen zum Frühstück für zwey Kre-
uzer brandewein und ein kreuzer brodt, denn Mittags
das gewöhnliche Essen gleich der Barbara Riefer, woVon er
auch des Abends sein Essen bestreiten soll, bekommen
soll; im Flal dersebe nicht mit dieser Portion auskom-
men sollte, so wird auf ferneres anstehen das nöthige
Verfügt werden.
4. Wird Herr Einnehmer Steininger beauftragt, alles obige
zu besorgen, den betrag in Rechnung zu bringen und
dem bruder Henrich demnach diese Verfügung mit der
warnung bekannt zu machen, daß mann erwarte, daß
derselbe nunmehr in seinem angewiesenen Logis Ver-
bleiben, und nicht mehr in den Wirths- und andern Bürgers
= häusern bettelen, auch dieser seinen Kirchen gang nicht
mehr auf der Straße herum gehen soll, widrigens mann
maasreglen dagegen nehmen werde.

Also beschlossen St. Wendel am Tag, Monat, und Jahr
wie oben                J.N. Riotte, N. Demuth J: Jörg

<s>Die
von Michel Blum Schumacher dahier
verlangte Schadloshaltung betreffend
Unterm 27ten May dieses Jahrs am Pfingst
Sonntag wurde die Gegend in der Fauth

</s>pag: 357'
(170) Sitzung zu St. Wendel d 21ten Novembr. 1814
Jn beiseyn des Herrn Präsident Johann Nickla
Riotte, und Nicklas Demuth dann Johann Jörg

Die Hauß Zinß fordrung bedrefent
Weil bei der Jm November Vorigen Jahres geschehenen
Räumung des Hjosptials gebäudes die Pfründener
anderwerts untergebracht werden musten um
das Hospital erst in der Mitte
des Monats Aprill wieder bezogen; mit den jenigen
Bürgern aber, welche die Pfründener werät diesen
5 Monaten die Wohnung gaben, und noch bis her
kein acord wegen dem guthabenten lehnzinß
gemacht worden war, /: welche bestimmung des
Zinßes keine aus dretten der Pfründener Vor
zu nehmen wegen der Kürze der Zeit unmöglich
ware :/ als bieß mann heude diese bürger nämlich
Joh. Joseph Wassenich, Joses Weber, Jakob
Bernard, und Wendel Duckro berufen
und nachdem man mit Ihnen reverirt (?)
hatte, so wurde fesgesetzt, daß
1. Johann Joseph Wassenich         9 f
2. Johann Joseph Weber     7 f
3. Jacob Bernard      7 f
4. Henrich Duckro erben     7 f
bekommen sollen     30 f

Welche dreysig gulden Von Hospital Einnehmer
an die bedrefente Personen bezahle werden sollen.

Also beschlossen St. Wendel am Tag, Monat, und Jahr wie
oben   J.N. Riotte
         N. Demuth
         J. Jörg

pag: 358
(171) Sitzung zu St. Wendel d 2ten December 1814.

Jn beiseyn des Herrn Präsident Johann Nickla Riotte, Johann
Jörg und Nicklas Demuth.

Die
Von Michel Blum dahier Verlangte Entschädigung
und respective abgabe des Wießen bestandes in der geselwies
betrefend.

Unterm 29ten May letzthin am Pfingst Sonntag würde
die süd östliche Seite des St. Wendeler Bannes, nehmlich die
gewannen, Faut, Pflat, Königsbrunnen etc. etc. durch einen
grossen Wockenbruch überschwemment, und weil das ganze ge-
wässer durch den Geselwies graben seinen Ausflus nahm
so wurde die an diesem graben gelegene dem Hospital
gehörige Wieße genannt die Geselwies durch den darinn
geführten Schlamm und Steine auf eine sehr Verderbliche
weise überschwemt, und ein groser Theil der Wiese nicht
nur für das laufende, sondern auch für künftige Jahre
Verdorben.

Die ansteigerer der Wiese Michel Blum, und Henrich
Demuth zeigten diesen Schaden an, und bathen um ab-
schätzung und Vergüthung des Erlittenen Verlustes, beson-
ders Verlangte ersterer die Aufhebung des Bestandes, weil
ohne sehr grosse Arbeiten und wegräumen der Steine und Schla-
mmes sein weisen Theil nicht zu mähen seie, zu dem
Verlangten sie die besichtigung und abschätzung des Schadens
und zwar mit Verzichtleistung auf den ihnen durch den
8ten Artk. der Steig Conditionen zustehenden Vergünstig-
ung, einen Experten zu nennen, daß zwey Hospitals glieder

pag: 358'
dieses thun sollen.

Diesem zufolg wurde die besichtigung durch
Herrn Präsidenten Johann Nickla Riotte, Herrn Nicklas
Demuth und dem Hospktals Einnehmer nachmittags
d 2ten Junius in beiseyn der lehener Vorgenommen, 
und nach dem der zustand der überschwemmung
und Verflötzung eingesehen, und der dardurch den
lehneren zugewachsener Schaden wohl examinirt
worden war, so wurde die Entschädigung oder
der Nachlaß für Michel Blum auf 17 f 15 xr für
dieses Jahr, dann für den Henrich demuth
ein Nachlaß Von 5 fl - für dieses Jahr erachtet,
und darüber ein besonderes Protokoll errichtet
damit selbes auf betreffen den Fall diesen soll.

Weil aber heute Michel Blum seine schon getha-
nnne Erklärung wiederholdte, daß er die Wieße
gar nicht mehr für die zwey folgende Jahre haben
könen noch wolle, und er sich daher der ihm durch
den oben angeführten Art. 8. ihm zugestandenen
Vergünstigung bedienen wolle, so hat die
Commission
Jn Erwegung, daß wircklich die Von Michel Blum
ersteigten Wieß auf eine solche Art Verwüstet ist,
daß selbe in der lage wie sie itzt ist, ncith könne
benutzet, und daher demselben ohne die größte
ungerechtigkeit nicht kann zugemuthet werden,
daß er selbe behalten solle.

pag: 359
Jn Erwegung aber ferner, daß es der Nutzen des
Hospitals anfoderdert (?), daß die in die Wieße geschlemte
Steine so Viel möglich heraus geführt, die graben damit
zu geworfen, auch nach geschehener Erkenntnis durch
Kunstverständige benannten umständen nach ein oder
einige Dämen oder Wehre im graben anzulegen wären,
um künftigen überschwemmungen so Viel möglich Vorzubeugen.

So hat die Commission einstimmig beschlßen
1) daß dem Michel Blum an seinem dies Jährigen WiesenZinß
ein Nachlaß Von 17 g 15 xr wegen erlittenem Schaden, und
dem Henrich Demuth 5 g wegen nehmlicher ursache zuge-
standen werden sollen.
2) daß der bestand der Von Michel Blum in Lehnung gehabter
Wiese hiemit auf hören, und selbe im künftigen Monath
Junius Vor der Heuwendte dem Meistbietenten überlassen
werden soll.
3. daß zur Besichtigung so wohl über die etwa aufzuführende
Wehre als auch Räumung der Wieße Vom Schutt und
Steinen Samstag d 10ten dieses, Mittags 1 uhr bestimt wird,
wo die Commission mit zuziehung des baumeister Herr Benzel
in Ottweiler das nöthige besehen und ferner bestimmen
wird.

Also beschlossen St. Wendel am Tag, Monat, und Jahr
wie oben.      J.N. Riotte
Michel Blum   N. Demuth
         J. Jörg

pag: 359'
(172) Sitzung zu St. Wendel d 15ten December 1814.
Jn beiseyn des Herrn Präsident Johann Nicklas Riotte,
Adam Demuth, Johann Jörg und Nicklas Demuth.
1. dann dem
Nicklas Schmit Von Alzfassen weiter gegebenen aus-
stnad bedrefent.

Da mehrere gläubiger des rebecirten Schmit sich
beschweren das der schuldner ihnen bisher noch nichts
auf ihre Forderungen bezahlt, sondern sie nur Last-(?)
en zu haben scheine, so wurde derselbe anheud zur
Kommission Vorgeladen, Erschiene aber nicht; sondern
statt seiner, dessen Ehefrau, welche mit leeren
Worten, so wohl die Nicht Erscheinung ihres Mannes
als auch die unterlaßung der Schulden zahlung
zu beschönigen suchte; und welcher daher bedeutet
wurde, daß wenn bis zum ersten Februar 1815
nicht sie sämtliche schulden gezahlt seyn werden
als dann das Hauß ohne weitere Nachsicht Ver-
steigeret werde.

II. die geselwies bedrefent.
Herr Präsident Riotte referirte, daß er unterm
10ten dieses Monaths in begleidtung der Herrn Nicklas
Demuth Mitglied der Commission und Einnehmer
Steininger dann berufenen Herrn Bentzel bau und
WerckVerständigen von Ottweiler in die geselwieß
zur Erfüllung des in der berathschlagung vom 2ten dieses
Verordneten Aufftrags gegangen seie, und nach dem
sie alles eingesehen und wohl untersucht hatten,

pag. 360
auf welche Art durch ein im Graben oberhalb der wieße anzu-
legendes groses Wehr oder Damm, den künftigen Überschwemmungen
und Verflözungen so Viel möglich Vorgebeugt, auch die auf
der Wiese liegende Steine, und der geflözte Sand weggeschaft
endlich der in der Wiese durch die Gewalt des Wassers einge-
rissene an einigen orten 6 Schu tiefe graben ausgefült
und derselbe graben wieder dergestalt erhöhet werden soll,
daß er der Wiese gleich stehe, dann auch die Wieße an dem dar-#
neben gegen Vor den gelegenenen Hospitals Feld nicht nur Ver-
grösert, sondern auch zur Wässerung besser angelegt werden
soll, so hätten sie nach reifer überlegung folgendes in dieser
Wieße zu thun für nöthig gefunden und dabei auch die un-
gefährliche Abschatzung bei gesetzt.

1) Soll ein damm Von Stein obig der Wieß in den graben gemacht
werden, ungefehr 46 Schu lang, 6 Schu dick, und 5 Schu hoch, nach
der Höhe Von 5 Schu soll er 6 Schu Schief hinauf anlaufen.

2. Diesen Damm zu Verfertigungen und die Stein darzu zu brechen
und beizufüren betragt ungefehr 40 g
3. Soll der Wasserungsgraben oben an dem Damm in der Höhgt
Von dem Damm nach auf dem Bley, das Wasser eingeführet werden,
so daß alle Flotzen in dem Damm müßen liegen bleiben, um
die Wiese nicht zu Verflötzen.
4. Die in die Wieße geflötzte Stein und Schlamm müssen sauber her-
aus in den grossen graben geführet werden, und die Wieße gereinig-
et werden, betragt ein Taglohn      18 g
5. Sollen Fünf Damen in den alten mittleren graben gemacht
werden, mit dem ausgestockten Dörner (?), Stein und Pfehl
und etwas Schutt darauf, bedragt das ausstocken und
die dämmen zu Verfertigen Arbeitslohne 20 g
6. Der Wässerungsgraben neu aufzuhöben und zu Verfertigen

pag 360'
97 ruthen lang, oben am Einlauf 3 Schu breit 1½ Schu
dief, und unten 1½ Schu breit und 1 Schu dief, thut
Arbeits-lohn   26 g

Nach dem die Commission in Vollige Kenntnis ge-
setzt über die lage der Wieße und die noth wendig-
keit der Vorzunehmenden Verbesserungen, und Vor-
beugungen künftiger Verwüstungen

Jn Erwegung, daß ohne diese Vorkehrungen
diese Wieße jeder überschwemmung ausgesetzt, und
am Ende der bereits tiefe graben die Wieße ganz
unbrauchbar machen, und daher einen Schaden Von
Jährlich einigen 100 fr dem Hospital zuziehen würde.

Jn Erwegung, daß es die pflicht der Commission
ist, Alles zur Verbesserung der güter des Hospitals
und der dadurch Vermehrten Jährlichen Einnehmen der-
selben Vorzunehmen

beschließt die Commission
1. daß die in dem Vorgelegten Plane bestimte
Dämme und Säuberungen unVerzüglich Vorgenom-
men, die ausstockung der Hecken und wegschaffung
der Steine Vermittels Verlassung an den wenigst neh-
menden, die anlegung der dämme aber auf den
Taglohn Vorgenommen und Verferdigt werden sollen
worüber Herr Einnehmer die accorden und Taglohns
gebühren dem Herrn Präsident zur Anweisung Vorzu-
legen hat.

2. daß Herr Nicklas Demuth besonders mit der Auf-
sicht und Vollziehung alles dessen beauftragt wird.

pag: 361
3. daß nach Verfertigung des ganzen eine letzte besichtigung
Vorgenommen, und über das wie es geschehen, ein besonderes
Protokoll geführt werden soll.
Geschehen St. Wendel am Tag, Monat und Jahr wie oben.
J. Jörg     N. Demuth      J.N: Riotte


(173) Sitzung zu St. Wendel d 13ten Jänner 1815
Jn beiseyn des Herrn Präsident Johann Nickla Riotte, Adam
Demuth und Johann Jörg, dann Nicklas Demuth

der
Von Johann Clomen dem älteren bedrefenten HaußZinß
der hiesige bürger
Johann Clomen Senior bittet, da er bereits ein alter Von 63 Jahren
Erreicht und gar kein Vermögen mehr besitzet, daß ihm
die Commission den Jährlichen HaußZinß zahlen möge
in dem er so viel ihm seine gräften zulassen, sich mühe
geben wolle sein brodt durch seiner Hände arbeit Verdie-
nen wolle

Die Commission
Jn Erwegung, daß der bittsteller würcklich ein alter und
<s>brafer</s> Armer Mann <s>ist</s> auch aus hiesiger Stadt gebohren ist
und stedts dahier gelebt hat
beschließt
daß dem selben der Jährliche Hauß zinß mit Vierzehn gulden
Von Weihnachten letzthin anfangent, bezahlt werden soll
woVon der Einnehmer in Kentnis zu setzen wäre.

Also beschlossen St. Wendel am Tag, Monat und Jahr wie oben.

N: Demuth    J:N: Riotte    A: Demuth
         J. Jörg

pag: 361'

(174) Sitzung zu St. Wendel d 27ten Jänner 1815
Jn beiseyn des Herrn Präsident Johann Nickla
Riotte, Johann Jörg

Die
Abtragung des Wittib deutscherischen Kapitals
dahier bedrefent
Erschiene die wittib des Joseph deutscher, und
Erklärte, daß sie gesonnen sey Von ihnen in
400 t reihnisch bestehenten Kapital, 200 f
abschläglich abzutragen, und zwar so bald es
der Commission geliebig sey, weshalb sie an-
stedt die des falsige Erklärung ad Protokoll
um zu nehmen

Die Commission
nimbt die abtragung dieses Kapitals in 200 f
bestehend mit dem beding an, daß selbes an den sich
Meldenten mathias Blum Schumacher dahier, so
bald derselbe ein gehörige Hypotheke wird der Com-
mission Vorgelegt haben, durch anweissung an die
Schuldnerische wittib gegeben und der überrest Von
200 f - Nach wie Vor der Schuldnerin zu last liegen
und die über das ganze bestehente Hypothek bis
zu Abtragung des ganzen Kapitals in Kräften
bleiben soll.

(ab hier neue Sauklaue - sehr schlecht lesbar)

Der
von Johann Zängerle verlangte
Ausstand betreffend

Der _________s sich a___seits

pag: 362
Johann Zangerle Müller auf der Göckel-
mühle stehet an um einen Ausstand seines
Interessen Rückstandes bis kom-
mende Ostern, wo er durch eine
mit den wollenweber dahier zu
haltende Berechnung über Tücher
walcken seine Schuldigbleibende
zuführen hoffe

Die Kommission
Nach Einsicht des Zinnsen Rück
standes, der mit Einbegriff
der Zustellung der Execution
der Summe von 375 fr 8 c bis
verflossenen Martini berech-
net beträgt

Jn Erwägung, daß schon aus bewegen-
den Ursachen und aus öfters __rhalten-
den Schuldner mehrere Jahre Aus
stand bewilligt worden, ohn e daß
derselbe bis hierher dieser Nachsicht
sich verdient gemacht,

Jn Erwägung, daß wenn der Commission
gerne Jedem braven Schuldner
eine annehmliche Ausstands Zeit bewilligt
wie sie dieses dem Ausstehenden Zängerle
öfter bewiesen hat, es doch auch ihre
heilige Pflicht erfordert, darauf zu
rechnen, daß das wohl der milden
Anstalt nicht gefährtet, und durch
zu langen Ausstand dieselbe keinen
zu grosen Schaden leidet.

Das es aber auch  anderseits
der Kommission bekannt ist, daß

pag: 362'
der Schuldner in gegenwärtiger Zeit und
Lange ganz unvermögend ist, die Zinsen
Forderung abzuführen und daher
der Kommission blos die 2 wahl
bleibt, entweder durch die starkste
Ececutiven Mittel denselben ganz
übern Haufen zu werfen, oder
gegen Errichtung einer neuen
Obligation dem Hospital hin
längliche Sicherheit zu stellen,
welches derselben bei der
Stärke seines Jmmobi-
liar Vermögens zu thun
wohl im Stande ist.

Beschließt:
daß der Schuldner sich darüber
binnen 5 Tagen erklären
soll, ob er eine neue Hypothek
über den Rückstand errichten
oder dder Zwangs Notte
zur Zahlung des  selben
angehalten, oder endlich
auf gütliche wege dasselbe
abtragen wolle, w___

Also geschlossen St. Wendel
wie ferner

N. Riotte
N. demuth J: Jörg

pag. 363
St. Wendel d 16ten Februar 1815

Die
Von Michel Kirch dahier begehrte Unter-
stützung betreffend.

Der hiesige Bürger und Seiler Michel
Kirch erschiene und stelte vor; Er seie durch
den Todt seiner Frau in die übelste Lage
versetzt, in dem selbe ihm fünf Kinder
hinterlassen, er selbst aber wegen
Engigkeit auf der Brust dergestalt
beschwehret seie, daß er seinem Hand-
werck gar nicht nachkomen, und daher
die zur Erziehung seiner besagten
Kinder /: wovon das älteste 11, und
das jüngste erst 1 ¼ Jahr alt sei :/
nöthige Nahrungs Mittel phy-
sich unmöglich sich ferner ver-
schaffen könne, da er auch bekannt-
lich kein eigenes Vermögen weder
von sich, noch von seiner Frau besitze
so wisse er keine Hilfe ausser zu
der Wolthätigkeit der Hospitals
Kommission zu nehmen, weshalb
er dieselbe bitte, ihm in seiner
Noth zu Hilfe zu komen, und für
wohlthätige Vorsehung für ich
und seine Kinder zu treffen, die
derselben am zweckmäsigsten
zu dienen scheint. Unterschriebe sich
Michel Kirch

Die Kommission
Erwägend, daß die angeführte Lage
des Bittstellers wircklich wahr ist.

daß derselbe auch stets ein braver
stiller und fleisiger bürger war,

pag: 363'
der allgemeine Wohlgefallen mit sich
Zog von Obrig keiten sowohl, als von
andern Bürgern,

das derselbe daher wohl verdient
daß ihm eine Unterstützung wöchent-
lich zur Erziehung seiner Kinder
gegeben werden solle,

beschließt

Es wird dem Bittsteller dann
aus den angeführten Ursachen
eine wöchentliche Steuer von 48 xr
oder einen Franken siebenzig Centimes
bewilligt, und dieses so lange
bis es widerrufen wird.

Weshalb eine Abschrift dieser
Beratschlagung dem Hospitals
Einnehmer zur Befolgung dieses
Beschlusses zugestelt worden
und nechtsen Sonntag der
Anfang gemacht werden
solle

Die
Von Michel Bernard dahier gutha-
bende Entschädigung

Da Michel Bernard Fuhrmann
dahier wegen dem gedüngten Stück
Feld am Sauren Baum, welches der
Michel Demuth um einen Sehr
erhöheten Preis /: eben wegen der
Düngung :/ überlassen worden,
eine Entschädigung zu fordern
berechtigt ist, und ihm dieselbe

pag: 364
von der Kommission auch versprochen wurde
wegen dem grosen Schaden, den derselbe
erlitten hat, so hat die Kommission
heute beschlossen

daß dem besagten Bernard eine Ent-
schädigung von zwölf Fracken zugestanden
welche aus der Kasse bei dem
Einnehmer bezahlt werden soll.

Geschehen zu St. Wendel wie oben
J. Jörg   N. Demuth   J.N. Riotte

(176) St. Wendel 25ter May 1815
Jn beisein
der Herrn Herrn riotte President, Nikla Demuth, Joh: Jörg

Die
Bitte um neue Kleider von mehreren
armen Eltern für ihre Kinder, so zur
H. Kommission kommen.

Erschienen bei der Kommission die
Wittib des Nicklaus Back, des Math.
Hell, Michel Greif, und der arme
Bürger und Schmidtermeister Karl (?)
und bathe, da ihre Söhne zur ersten
H: Kommunion komen, daß Ihnen
von der Kommission mögte die
nöthige Kleidungs Stücke gegeben werden
indem sie zu arm wären, um solche
aufzubringen.

Die Kommission
Nachdem sie über das Gesuch berath-
schlagt, und erworgen hatte, daß die
Wittiben und der hiesige Bürger

pag: 364'
Paul wirklich zu arm seien, um ihren
kindern die nöthige Kleidungsstücke
anschaffen zu können, daß aber
die Eltenr der Kinder dieser
wohlthat wohl werth sind, dieser
Gebrauch auch immer bei dem
Hospital üblich war

hat beschlossen

das jedem der 4 Kinder vorsteh-
enden Eltern ein blauthuchener
Rock, und Hosen, eben ein Paar
Schuh gemacht, und vom Hospi-
tals Einnehmer bezahlt werden
soll
dequo ditum
St: Wendel wie oben
         J.N. Riotte
N. Demuth
J: Jörg

(wieder bessere Schrift)

(177) Sitzung zu St. Wendel d 27ten Octob 1815.
Jn beiseyn der Herrn Herrn Johann Nicklas Riotte
Präsident, Adam Demuth, Johann Jörg, und
Nicklas Demuth.

Peter Lion übergibt anliegende bittschrift, be-
drefent, ihm das Feld fand am Kesselberg
gegen ein Jährlichen Canon Von 11 fran. 60 Cent
in Erb Pacht zu geben.

Die Kommission Erwegend, daß zuVor die Lage
und Güte des fraglichen landes in genauen Augen-
schein genommen, dadurch nachforschung über den itzigen
Werth der güter auf dordiger gewandt gethan werden
soll,         beschließt
daß der Herr Präsident und Nicklas

pag: 365
Demuth beaufdragt werden, auf dem Plaz des landes
den augenschein zu nehmen, sich daselbst Von der güte des
bothums, und dem itzen werth zu Vergewissagen, und
überhaubt alles dasjenigen einzusehen, und dem Hospital
zu berichten.

2. Wurde die Anweisung Vom 15ten dieses procucirt Vermög welche
der Catharina Riefer Wittib Hary von hier wöchendlich Vier und
zwanzig Kreutzer, und der Barbara Meyer Von hießselbst
ein zusatz von Sechs Kreuzer zu denen ihr bei der im Ver-
flossenen Sommer angewießenen zwölf Kreuzer per Woch
bewilliget wurde damit diese unterstützung Von der ganzen
Kommission genehmiget werde.

Die Kommisssion Erwegend hinsichtlich der wittib Hary, daß
dieselbe inhiesiger Stadt geboren, erzogen und immer
gewohnt, sich auch stedts untadelhaft aufgeführt, und
nun mehr bei einem alter Von beinah 70 Jahren ohne
Vermögen zu haben, ohne eine unterstützung von Seiten
des Hospitals Ihrem Tochtermann Röchling zu last fallen
würde, der selbst bei wenigem Vermögen seine zahlreiche
familien kaum zu ernehren im stande ist.

Erwegend hinsichtlich der Barbara Meyer, das dieselbe
auch in hiesiger Stadt gebohren, nicht das mündigste
Vermögen besitzt, auch sich durch ihre Hände Arbeit nicht
mehr Verdienen kann.

drit dem Jnhald der anweisung fällig sei.

3. die Vergröserung der Geselwies betrefend.

Herr Präsident trug vor:

Bey der unterm 10ten December Vorigen Jahr mit zuziehung

pag: 365'
des Baumeisters Benzel in Ottweiler in der Gesel-
wies Vorgenommenen Besichtigung /: um durch an-
legung eines oberhalb der Wiese im Graben anzu-
legenden Dammes die Flotzen für die Wieße un-
schädlich zu machen :/ habe besagter Baumeister
die wohlgegründete bemerkung gemacht, daß die
geselwiese sehr vergrösert und verbessert werden
könne, wenn das Hospital den auf die wieße steh-
enden Theil des dem Johann Greif Wirth gehörigen
Feldes entweder durch Tausch oder Kauf an sich brächte,
und diesen Theil Fed, zum Theil Vermittels des
wassers, so durch den anzulegenden Damm höher
gestelt, als neue Wiese bewässern könnte, als
auch an dern theils und besonders durch den brunnen
welcher in der Hospitals Wieße oben am gesel=graben
sich befindet, welcher niehmal zu fliesen aufhöret,
und der sich warhscheinlich in die höhe treiben lasse, so-
wohl das zur Wies gemachte Feld, als auch den grö-
sten Theil der daranstosenden und sich daneben
herabziehenden Theil der Geselwies zu Jederzeit, be-
wässert, und dadurch diese Wiese in wenig Jahren
auf ein Drittheil höhern Einkommens gebracht
werden könnte.

Da Er deklarant nebst dem ihn begleiten-
den Mitglied Herrn Demuth und Hospitals Kellner
Herrn Steininger sich Von der Nützlichkeit dieser Unternehm-
ung gleich überzeugt hätten, so trage er Vor
1) das die sämtliche Kommissions glieder sich Von der […]




[1] wird eigentlich nur mit 1 "n" geschrieben

[2] auch im Original doppelt

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