Beerdigungsverordnung für den angeordneten neuen Friedhof.
Kostenvoranschlag für die Friedhofsmauer.
(1)
ad Regimen
Unterthänigst-pflichtmäßiger Bericht samt Anlagen Nr. 1.2. et 3. des Amts St. Wendel pto der neueren gnädigsten Beerdigung-Verordnung dahier angeordneten neuen Kirchhofs.
Die Erneuerte und Verbesserte gnädigste Verordnung, wie Es in Zukunft bei denen Beerdigungen gehalten werden solle, habe dahier und in angehörigen Ortschafften Gehörend Verkünden zu laßen gehorsamst nicht Ermangelt, Jedennoch wird diedselbe keinesweegs befolgt und Zwaren aus folgenden Ursachen:
Der hiesige Pfarrer Entschuldiget sich, daß der Befehl, sich darauf zu fügen, von dem Consistorio zu Trier ihme noch zur Zeit nicht Zugekommen, und biß dahin Ein solcher ihme würde zugegangen seyn, Er die neue ordnung Einzuführen Abstand halte, zumahlen er an seinen Jura Stola einen jährlichen Verlust ad 100 Reichtsthaler Erleyden würde.
Zum anderen ist zwar der dafür in Mitten der Stadt gelegene alter Kirchhof nach Einer durch den Weybischof zu Trier vor einigen Jahren selbst eingenohmenen augenschein für das hiesige Kirchspiel worzu nebst der stadt noch 9 Dörfer gehören, Viel zu Eng und klein ware Erkan[n]t, und die Verfügung getroffen worden, daß umb poena Interdicti in Jahreszeit Ein neuer Kirchhof angeordnet werden solle, zufolg dessen wurde auch die erforderliche anstalt gemacht, und Ein neuer Kirchhof vor der statt längst die stattmaueren Eingerichtet, dergestalten, daß es nunmehro nur darauf ankommt, daß solcher gewöhnlicher maaßen Eingesegnet werden sollen, welche Veranstaltungen Von Kurfürstl. Regierung auch begnehmigt worden laut anlag Nr. 2 und Es konnte umb da weniger Mißbilligt werden, als die Von dem alten Kirchhof aufsteigenden Dünste gleich einem dicken Nebel darüber alle morgen hangen und solchen Gestank von sich geben, daß die innwohnenden bürgern sich heftig beschwerten, und es vast nicht mehr erdulden können, zumahlen die Todten wie die härung über einander liegen und wann Einer begraben wird, frisch begrabene laden gefunden werden, welche zum Eckel zerschnitten werden müssen, umb platz zu machen. Zudem ist die Kirch selbst so mit Toden angefüllt, daß der Ekelhafteste geschmack (2. Blatt) zu Zeiten die Kirch anfüllet und Viele ohnmachten Verursachet, all diesem unwesen würde der gebrauch des neuen Kirchhofs und die schuldigste Befolgung der neueren Gnädigsten Verordnung abhelfen. (Das ist die Verordnung vom 30.03.1778)
Allein der erste anstand [Aufschub], so sich erhoben, entstünde zwischen denen Vernünftigen und aberwitzigen Pfarrgenossen, Jene belobeten die gute Veranstaltung, diese aber wollten den neuen Kirchhof Verwüsten und den alten wider alle Vernunft beybehalten, ohngeachtet sie täglich vor Augen sehen, wie die Tode Coerper auf einander gequetscht werden.
Der zweite anstand Erweckte die Frag, auf wessen Kösten - der Pfarrkirchenfabrique oder der Pfarrgemeinde - der neue Kirchhof erbauet werden solle. Inzwischen wurde mit Einrichtung des neuen Kirchhofs vorgefahren und die Kösten aus denen städtischen Renten Vorgeschossen. Der neue Kirchhof ist also bereits vor 2 Jahren fertig geworden, und die gnädigste Verordnung gebietet, denselben Hof zu bedienen, dieses kann jedoch nicht geschehen ohne Vorhergegangene Einsegnung, welche der hiesige Pfarrer nicht nachsuchen will, biß die frag, wer die Baukosten zahlen solle, entschieden seye, deswegen hat derselbe auch bereits vor 2. Jahren bey Ewer Churfürstlichen Durchlaucht ohnmittelbahr die unterthänigste Anfrage gethan, seine Vorstellung wurde dem Consistorio zu Trier zu unterth. Bericht (…)
Quelle: Stadtarchiv St. Wendel, A21