Schriftzug
18. Jahrhundert -> 1779 Geschichte des neuen Friedhofs in St. Wendel -> Geschichte des neuen Friedhofs, eingesegnet zu St. Wendel im Jahre 1779, am 29. Juli.

Übersetzung

 

Geschichte des neuen Friedhofs, eingesegnet zu St. Wendel im Jahre 1779, am 29. Juli.

 

Im Jahr 1773, als der hochwürdigste und erlauchte Johann Nikolaus von Hontheim, Trierer Weihbischof des gnädigsten Erzbischofs und Kurfürsten Clemens Wenzeslaus, in St. Wendel zugegen war, unter meinem Vorgänger Heinrich Joseph Braun seligen Angedenkens, Pfarrer zu St. Wendel,

waren bezüglich des alten Friedhofs, der an die Pfarrkirche grenzt, verschiedene Klagen von verschiedenen Seiten vorgetragen worden, unter denen folgende gewiß die wichtigste war: Weil dieser ganze Friedhof mit Leichen überbelegt, für die täglich wachsende Zahl der Pfarrangehörigen zu klein und durch seine üblen Ausdünstungen gesundheitsgefährlich ist, schloss sich der hochwürdigste Weihbischof der Meinung jener Bürger an, die – mit Zustimmung des Pastors und der meisten Synodalen – verlangten, dass die Anlage eines neuen Friedhofs beschlossen werde.

 

Zu diesem Zweck wurde ein hinlänglich großes Feld außerhalb des oberen Stadttors benannt und gewählt, das links an die Stadtmauer grenzt. Es wurde innerhalb von zwei Jahren auf allen Seiten von einer Mauer umgeben, die schlecht zementiert und teilweise auf Sand errichtet war; bei meiner Übernahme der Pfarrei St. Wendelinus am Fest des heiligen Johannes des Täufers im Jahre 1775 schien es fast bereit zu sein. Aber verschiedene Schwierigkeiten verhinderten weitere Fortschritte, und zuvor waren Fragen zu klären, damit die Kirche nicht einen kostspieligen Streit mit den Pfarrangehörigen eingehen musste.

 

Erstens: Wer kauft und bezahlt das Grundstück von den Besitzern?

 

Zweitens: Wer trägt die Last, den neuen Friedhof später in seinem Zustand zu erhalten?

 

Als ich diese Schwierigkeiten und Fragen, die das hochwürdigste Trierer Konsistorium entscheiden sollte, in wiederholten Schreiben und Bitten vorgetragen hatte, zog sich die Sache in die Länge, und nachdem inzwischen mehr als zwei Jahre vergangen waren, wurde der Hochwürdige Herr Wagener, Pastor in Neunkirchen, in dieser Sache als Kommissar eingesetzt, aber es war ein vergeblicher Versuch.

 

Als daher der alte Friedhof schließlich neuen Gräbern keinen geeigneten Platz mehr bot, wurde die ganze Angelegenheit in einer Bittschrift (die auf allgemeinen Beschluss der adlige Herr Joseph Damian D’Hame, Amtmann (satrapa) in St. Wendel, und ich nach Coblenz richteten) dem gnädigsten Herrn Erzbischof übermittelt, damit sie durch dessen letztendliches Urteil entschieden werde; und sie wurde wenig später durch einen Beschluss vom 20. Juli 1779 folgenden Inhalts erledigt:

 

„Den Aufwand für den Bau eines neuen Friedhofs, sowohl für die Grundstücksbeschaffung als auch für die Umfassungsmauer und weitere solche bisherige und eventuelle spätere Ausgaben sollen zu einem Drittel die Kirchenfabrik, zu einem weiteren die Stadt aus ihren Einkünften und zum letzten Drittel die Pfarrangehörigen begleichen. Die künftige Instandhaltung aber dieses neuen Friedhofs obliegt allein (wie es hier von Alters her Brauch ist) der Kirchenfabrik.“ Die Ausführung dieses Dekrets wurde dem Pfarrer des Orts und dem Amtmann aufgetragen.

 

Hinzugefügt wurde, nach dem besonderen Auftrag Seiner Gnaden, die Erlaubnis mit dem Beschluss, die Segnung des neuen Friedhofs unverzüglich vorzunehmen.

 

Als dieses mir am 25. Juli 1779 überbracht worden war, setzte man für die feierliche Einsegnung den folgenden Donnerstag an, den 29. Juli desselben Jahres; an diesem Tag wurde der neue Friedhof, nach dem in der neuesten Agende vorgeschriebenen Ritus, in Gegenwart von Klerus, Magistrat und viel Volk, von mir, Martin Bender, derzeit Pfarrer zu St. Wendel, eingeweiht und folgende drei chronographische (s. das lat. Original) Inschriften erstellt:

 

1.      „Die Fabrik des neuen Friedhofs errichtet (ihn) dem Heiligen, der Wendelinus-Stadt und dem Volk.“

2.      „Auf Befehl des Trierer Erzbischofs und Kurfürsten Clemens Wenzeslaus, des königlichen Fürsten.“

3.      „Dort, spricht der Geist, werden sie von ihren Mühen ruhen.“ Offb 14,13.

 

Außerdem ist in der gütigsten Anweisung des gnädigsten Erzbischofs und Kurfürsten zum Begräbnis der Toten und den entsprechenden Feierlichkeiten, gedruckt im Jahr 1778 und verkündet in St. Wendel am Fronleichnamsfest desselben Jahres, in § 26 angeordnet, dass in neuen Friedhöfen, die angelegt sind oder werden, die Gräber in fortlaufender und ungestörter Reihe, wie sie sich aus den Sterbefällen ergibt, erstellt werden; senkrecht zu den Gräbern sind ordentlich nummerierte Leichensteine in Kreuzform anzubringen, diese Nummern müssen auf Weisung des Gnädigsten zusammen mit Vor- und Familiennamen der begrabenen Personen in das Totenregister eingetragen werden.

 

Daher habe ich das Totenregister in die Form, die hier ab Seite 41 folgt, gebracht.

Martin Bender, Pastor zu St. Wendel, eigenhändig.

 

NB:

1. Der Anfang der Erwachsenengräber erfolgte auf der Seite, die rechts liegt, wenn man den Friedhof betritt; und weil die Erde um das Kreuz an der unteren Mauer ziemlich steinig ist, wurde etwa in der Mitte des Friedhofs begonnen, und die Gräber wurden vom Mittelweg zur Seitenmauer hin angelegt, wobei jedes sieben Fuß lang und drei Fuß breit ist.

2. Die Kindergräber beginnen links beim unterhalb liegenden Kreuz und ziehen sich geradlinig zur Stadtmauer hin. Diese Gräber erhalten weder Kreuz noch Zahl.

 

Hinzufügung (s.o. S. 124):

Zehn Jahre später, nämlich im Jahr 1789, entstand ein Streit, weil die Mauer zum großen Teil eingestürzt war, zwischen den Bauunternehmern, die sie erstmals errichtet hatten, und wurde vom hiesigen Gericht dahingehend geschlichtet, dass die Unternehmer entweder zur Errichtung der Mauer nach den Regeln der Kunst oder zu diesbezüglichen Verhandlungen mit Kirche, Stadt und Pfarrei verurteilt wurden.  Als daher mit ihnen verhandelt wurde, wurde die Mauer neu errichtet, außer auf der Seite, wo sie das übrige Gelände sehr hoch überragt und sich geradewegs der Stadtmauer anschließt, wo der Friedhof auf einer Seite etwa 18 Fuß, in der Breite etwa 12 Fuß, auf der anderen —?— breit war. Diese Erweiterung wurde von mir eingesegnet, nachdem ich die Genehmigung erhalten hatte, am 3. Dezember 1789.

M. Bender, Pastor, eigenhändig.

Siehe oben S. 124.

 

Hinzufügung

zur Geschichte des neuen Friedhofs, beschrieben auf S. 38-40 dieses Buchs.

 

Als die Erweiterung des neuen Friedhofs am 3. Dezember 1789 (entsprechend dem auf S. 41 Gesagten) von mir eingesegnet wurde, erhielt dessen oberster Teil, wo die kleinere die größere Mauer und die höhere Mauer nach der Stadt zu berührt, 12 Fuß lang und 12 breit, keinen Segen, weil er Kindern vorbehalten ist, die ungetauft gestorben sind, welche vorher, was sehr unschicklich war, in der Krypta der Kapelle dieser Stadt begraben wurden und dort nicht selten zur Beute von Hunden oder Katzen wurden.                    Martin Bender, Pastor, eigenhändig.

Historische Forschungen · Roland Geiger · Alsfassener Straße 17 · 66606 St. Wendel · Telefon: 0 68 51 / 31 66
E-Mail:  alsfassen(at)web.de  (c)2009 hfrg.de

Diese Website durchsuchen

Suchen & Finden  
erweiterte Suche