Urweiler-Herisweiler - Mahlmühle
US 22. 11.5.1383.
Ensfrid von Esch und seine Frau Margarete verkaufen eine Wiese bei Heriswilre (Wüstung bei Baltersweiler) mit Wassergang und Mühlenstatt für 200 fl der Kirche zu St. Wendel.
Ritter Ensfried von Esch und seine Frau Margarethe verkaufen an den Pastor Nikolaus und die Brudermeister der Kirche von St. Wendel im Bistum Metz ihre Wiese genannt "der Brühl" bei Herisweiler in der Pfarrei St. Wendel, einschließlich dem Wassergang, der Mühle und allem Zubehör, wie sie und ihre Vorfahren das alles bisher besessen haben, für 200 schwere Mainzer Gulden, die bereits bezahlt worden sind vor Ausfertigung dieser Urkunde.
Die verkauften Besitzungen sollen dem St. Nikolaus-Altar in St. Wendel und seinem Kaplan zugute kommen; sie sind zwar lehnsfrei und unbeschwert von Diensten und anderen Belastungen, wurden jenem Pastor Nikolaus und den Brudermeistern schon zur Sicherheit verpfändet für den Zehnten zu Heisterberg in der Pfarrei Wolfersweiler im Bistum Trier bei der Burg Liebenberg, laut darüber ausgestelltem Brief (siehe US 20, 7. Juli 1379).
Als Pfand für den vorstehenden Verkauf bezeichnen Ensfried und seine Frau ihr Eigendorf Herisweiler, in dem die verkaufte Wiese liegt. Die Verkäufer versprechen Gewähr, insbesondere betont Margarete, keine Rechte in Form von Witwengut an dem Besitz zu haben. In die Bücher der Bruderschaft soll eingetragen werden, daß für die Eheleute Einsfried und Margarete sowie für ihre Vorfahren künftig ein Jahrgedächtnis in der Kirche zu St. Wendel gefeiert wird.
Die Aussteller kündigen ihr Siegel an und bitten den Offizial zu Trier, den Abt Boemund von Tholey, den Abt Bertram von Mettlach als Bruder des Ensfried, Ritter Siegfried vom Stein, Burggraf von St. Wendel, und Hesso von Randeck, Neffe des Ensfried, um Mitbesiegelung. Der Trierer Offizial gibt sein Siegel, nachdem er sich durch Johann Aquia, Kanoniker zur St. Simeon, die Rechtmäßigkeit des Vertrages hat bestätigen lassen, weil die Aussteller persönlich nicht an der Kurie erscheinen konnten.
Gegeben 1383 Mai 11 (dez eylfften dages dez Meyes).
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Die Haris
Am westlichen Fuße des Kesselberges auf der Gemarkung Baltersweiler liegt die "Haris". Über die Herkunft dieses Flurnamens hat sich schon mancher Bauersmann, der dort eine Wiese besitzt, Gedanken gemacht. Der Volksmund berichtet, dort habe in alter Zeit ein Dorf gestanden, das in einem Kriege verschwunden sei. Viele Bewohner des Dorfes sollen bei der Zerstörung umgebracht worden sein und die feindlichen Söldnertruppen hätten die Toten in einen bei dem Dorfe gelegenen Sumpf geworfen, den man seither "Totenpfuhl" nennt. Es wird ferner erzählt, daß seit der Zerstörung des Dorfes der dort fließende Bach Todbach heiße. Tatsächlich stand hier einmal das Dorf Herisweiler, aus dessen Namensklang sich die "Haris" in der Volkssage also bildete.
Quelle: Karl Lohmeyer "Die Sagen der Saar von ihren Quellen bis zur Mündung", Saarbrücken 1976, Seite 119, Nr. 99).
Anmerkungen dazu im Nachspann des gleichen Buches: "Aufgezeichnet durch Hans Klaus Schmitt, St. Wendel, der darzu bemerkt: "Die betr. Flur lautet in der topographischen Grundkarte "Harras" und im Volksmund hat sich die Bezeichnung "Haris" erhalten. Bei dem in der Volkssage erwähnten Dorfe handelt es sich um Herisweiler (1352 Heriswilre), das im Jahre 1677 während des holländischen Krieges (1672-79) zerstört wurde. Das Dorf stand auf römischem Urbare - "Totenpfuhl" ist heute noch Flurbezeichnung unmittelbar bei der Gewanne Harras" - vgl. St. Wendeler Heimatbuch 1948, S. 152.
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Kaufprotokoll der Stadt und des Amtes St. Wendel 1595-1661 LHAK 1 C 18406
Seite 279 . Anno 1643.
Christman Thill von Krügerlborn sein heisters Weiller Land nun nichts Güetter Wegen hirt nickels und seinem geschwistert zu empfangen wie auch wegen seines schwehr(Schwager) seelig münichts 2 heistersweiler 2 Jutie - 4.
Seite 280 (270). Uff Heut den 10. Januarii Anno 1643 hat Hanß Karst und sein zweite ehliche Fraue margredta einen erblichen Tausch mit Hanß Schnariahn Schweitzern von Krugelborn und seiner ehlichen Haußfrau Cattarina getahn und getroffen mit erbgüetteren.
Erstlich so gibt Hanß Schweitzer und sein Fraw Cattarein Hanß Karsten und seiner Frauen margaretten all ihr liegente güetter so sie Cattarin von ihrer Mutter Zum hoff ererbt hat nichts außgeschieden mit aller beschwerniß her gegen so gibt Hanß Karst und sein Frauw margredt Hanß Schwitzer und seiner Frauw alles das Jenige so sein Frauw margrett Zu Krugelborn, Roßberg, Furschweiller uff Trierrischen Bodem gelegen, es sei heidersweiller nun nuchts und Sottrisch gut nichts auß geschieden alß Nämlich waß sie von Kolben Jacobs Kindern und ein Kelern her er erbt hat im selben gantzen gut anderthalbe viette Theil gegen Nau Hanßen und, den andern erben. Also hat sich befunden daß ein Teil besse ist als dß andere so hat Hanß Schweitzer und sein Frauw Hanß Carsten heraußgeben 24 Reichs Tahler und dar neben ...auß richten müeßen und ist geerbt vor gericht under dem uffnen Tathauß mit Halm und Mundt in Tag und iahr wie oben stet.