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1842 Baumholder (aus Julius Bettingen, „Beiträge zur Geschichte des Kreises St. Wendel“)

[aus: Wochenblatt für die Kreise St. Wendel, Ottweiler und die umliegende Gegend, 19/1842. Diese Ausgaben sind im Original nur schwer lesbar. Ich hätte gerne die anderen Teile auch gebracht, aber der Jahrgang 1840 ist nicht verfügbar, vermutlich verloren.]

(Vergl. Wochenbl. 1840, Nr. 12.-46.)
In der Voraussetzung, daß den Lesern des Wochenblattes die zuweilen in denselben erschienenen Aufsätze über die geschichtlichen Verhältnisse einzelner Gegenden, Orte und Burgen nicht ohne Interesse gewesen sind, wird die Mittheilung von Beiträgen Geschichte des Kreises St. Wendel von Zeit zu fortgesetzt werden. An das bereits abgehandelte Amt Naumburg und die Burg Frauenberg möge sich zunächst anreihen:

III. Die Stadt Baumholder
Zu den bedeutenden Besitzungen, welche schon früh das Bisthum Verdun zwischen der Mosel und dem Glan erwarb, gehörte auch die Umgegend von Baumholder, an der südwestlichen Grenze der Winterhauch. Es ist ungewiß, wann diese Erwerbung geschah, namentlich ob gleichzeitig mit der Burg Veldenz und Mülheim an der Mosel, welche schon im 6. Jahrhundert der fränkische König Childebert dem Bisthume Verdun mit vielen andern Orten geschenkt haben soll, oder später vielleicht durch den mit dem Königshause verwandten Geistlichen Adalgiselus oder Grimo, welcher in seinen Testamente 634 dem Bisthume u. A. das Kloster Tholey, mit seinem Zubehör vermachte; doch ist eher des Erstere zu vermuthen, da, wie wir sehen werden, Baumholder stets mit Veldenz gleiches Schicksal hatte. Unter den Gütern, welche Kaiser Friedrich I. im J. 1156 dem Bischof Albert von Verdun bestätigte, werden ausdrücklich neben der Burg Velden und dem Hofe Mülheim, Wolfersweiler, Baumholder (Bemondulum) mit Bann, Vogtei und allem Zubehör, und der Hof St. Medard am Glan genannt.
Die weite Entfernung dieser Güter von dem Bischofsitze war Anlaß gewesen, daß dieselben frühe den mächtigen Grafen des Nahegaues zu Lehen gegeben wurden. Als des Grafen Emich V. Söhne ihr Erbe theilten, wurde - wie schon im Wochenblatte, 1840, S. 46, erwähnt ist, - der ältere Stammvater der Wild= und Raugrafen, und der Jüngere, Gerlach, erhielt jene Verdunschen Lehen und nannte sich (zuerst 1132) Graf von Veldenz. Außerdem besaßen er und seine Nachfolger unter anderem Cusel und Lichtenberg, Lauterecken, Meisenheim, Obermoschel, Odernheim und Nohfelden mit allen dazu gehörigen Orten, und gehörten sowohl durch ihre ausgedehnten Besitzungen, als durch ihre Abstammung und ihre Verbindungen mit andern Fürstenhäusern zu den angesehensten und mächtigsten Herrn des Landes. Die Verdunschen Lehen blieben ein Hauptbestandtheil ihrer Grafschaft; dieselben bestanden nach einer alten, im Provinzialarchiv zu Coblenz befindlichen Uebersetzung des vom Bischof Heinrich von Verdun dem Grafen Heinrich von Veldenz im Jahre 1334 ertheilten Lehnbriefes, aus der Burg zu Veldenz, der Vogtei des Hofs zu Mülheim und des Hofs St. Medard, aus der „faugdie (?) des boiffes zu Beymolder mit seinen zugebörden,“ der Vogtei des Hofes zu Wolfersweiler, zu Freisen, zu St. Wendel, Tholey und Neunkirchen Ein späterer Lehnbrief vom Jahre 1408 erwähnt dieselben Orte, jedoch ohne St. Wendel und Tholey, deren Verbindung mit den Grafen von Veldenz überhaupt gänzlich im Dunkeln liegt, und näher zu beleuchten der kundigen Feder überlassen werden muß, die uns früher mit den schätzbaren Abhandlungen über St. Wendel, Offenbach, Burg Liebenberg etc. in diesem Blatte beschenkte.

Der Letzte der Grafen von Veldenz war Friedrich III., welcher 1444 starb, nachdem er- wie bereits im Wochenblatt 1840, S. 49 erzählt ist,- gemeinschaftlich mit dem Markgrafen von Baden die Lande des letzten Grafen von Sponheim ererbt hatte. Sein Nachlaß fiel an die Söhne seiner mit dem Pfalzgrafen Stephan von Simmern und Zweibrücken, dem dritten Sohn des Kaisers Ruprecht von der Pfalz, vermählten Tochter Anna, von denen der ältere Friedrich den Antheil in der Grafschaft Sponheim nebst Simmern, der jüngere aber, Ludwig mit dem Beinamen der Schwarze, Zweibrücken und die Grafschaft Veldenz erhielt und der Stifter der Herzoge von Pfalz=Zweibrücken wurde. Nach dem Erlöschen der Grafen von Veldenz wollte das Bisthum Verdun seine Lehen als eröffnet einziehen, indessen behaupteten sich Herzog Ludwig und seine Nachfolger in deren Besitz. Als nach dem Westphälischen Frieden das Bisthum an Frankreich viel, 10. dies seine Hoheitsansprüche auch auf jene Lehen aus und zog sie unter die Reunionskammer zu Metz, bis durch den Ryswick’schen Frieden 1697 die Rechte des Herzogs für immer sicher gestellt wurden.

Im Laufe der Zeit war der alte Oberhof Baumholder, zu welchem die umliegenden, auch später daselbst eingepfarrten Orte gehörten, zu einem bedeutenden Dorfe herangewachsen, und seine Beherrscher ließen es sich angelegen sein, es nach und nach mit städtischen Privilegien zu begnadigen, und wenn es dabei auch nur den Namen eines Fleckens erhielt, doch seine dereinstige Aufnahme in den Stand der Städte vorzubereiten. Die Reihe dieser Privilegien eröffneten des Herzogs Ludwig Söhne, Caspar und Alexander mit einer zu Lichtenberg auf Sonntag nach Lamberti 1490 ausgestellten Urkunde, worin sie ihrem Dorfe Baumholder das Umgeld oder Ohmgeld (eine Abgabe von Wein und andern Getränken), welches ihr Vater dort eingeführt und dem Flecken, damit er „von Jahren zu Jahren in besetzlichem baw desto daß gefördert und gebracht möge werden,“ überwiesen hatte, bestätigten, um zur Besserung des Dorfs angelegt und verbaut zu werden, worüber jährlich Rechnung gelegt werden sollte. Herzog Alexander verlieh hierauf zu Zweibrücken am Donnerstage nach dem Sonntag Quasimodo. 1491 dem Dorfe Baumholder guch einen freien Wochenmarkt auf Samstag und das Recht einer eigenen Frohnwaage, wie in der Stadt Meisenheim.

Im Herzogthume Zweibrücken waren selbst die Einwohner der Städte der Leibeigenschaft unterworfen und wurden erst durch besondere Privilegien befreit. Ein solches erhielt der Flecken Baumholder gleichzeitig mit den Städten Meisenheim, oder anheim, Obermuschel, Bergzabern, Hornbach, Cusel und dem Flecken Odenbach durch Herzog Johann I zu Zweibrücken am 10. Februar 1579, worin dieser erklärt, daß er, „angesehen den getreuen und gutderzigen gehorsamb undt unterthänige gutwilligleit, so Schultheiß, gericht undt gantze gemeind des Fleckens nicht allein unseren Voreltern geleistet undt erzeiget, sondern auch jetzt, nachdem Wir zu intrettung unserer Regierung mit einem großen übermäßigen Schuldenlast beschweret befunden, sich gegen unß auff unser gnediges ersuchen mit über sich nehmung undt bezahlung einer ansehnlichen Summen geldes - also unterthänig, gutwillig undt gehorsamlich sich erzeigt, - ihnen auß vorerzehlten ursachen, auß freyan gnädigen willen und gemeines fleckens und desselben Inwohrern zu gutem und mehrerm auffnehmen undt damit ihnen gegen der übernommenen beschwerung wiederumb, eine Ergötzlichkeit wieder fahre, ihnen auch solche zu tragen desto leidsicher seie,“ - alle Bürger und Einwohner der Leibeigenschaft gänzlich erledige und freilasse. Bereits im folgenden Jahre 1580 erschien auch eine Verordnung für die in Baumholder gebildete Schützengesellschaft.

Derselbe Herzog Johann I. bewilligte am 1. Januar 1590 dem Flecken Baumholder, nachdem seit der Concessien von 1490 das Ohmgeld, das anfangs nur 15 Albus vom Fuder betrug, zu Gunsten der Landeskasse bedeutend erhöht worden, die Hälfte der ganzen Abgabe zur Besserung des Orts, Erhaltung des Pflasters und künftiger Aufbauung einer Mauer, welche damals noch nicht bestanden zu haben scheint. Ferner bestätigte Herzog Johann unterm 12. April 1592 der Gemeinde auf deren Vorstellung, daß ihr die Erhaltung der Pforten und Thürme, des Rathhauses, der Häge um den Flecken und „des weil sie jährlich hundert Malter Schirmhafer zu liefern schuldig sei, die von unbedenklichen Jahren hergebrachte Freiheit von fuhren oder der Landfrohnden gleich den Bürgern zu Cusel; eine Begünstigung, welche der Herzog am 29. Dezember 1595,“ „weil die Urkunden darüber im jüngst erlittenen Brand verloren gegangen,“ mit dem Beifügen wiederholte, daß die Gemeinde bei etwaigem Bau des Weihers handfrohnen, und mit den zur Schultheißerei gehörigen Dörfern, wenn es die Nothdurft erfordere, einen Reiß- oder Heerwagen mit Gespann und allem Zubehör nach altem Herkommen stellen müsse.

Alle diese Freiheiten bestätigte Herzog Johann II. zu Zweibrücken am 36. April 1607, und Herzog Friedrich am 9. Juni 1653, ferner Herzog Friedrich Ludwig in einer zu Landsberg am 1. August 1662 ausgestellten Urkunde, worin ausdrücklich und wiederholt von: „Schultheiß, Bürgermeister, Rath und gantzer Gemeindt vnserer Statt Baumholder“ die Rede ist; sodann Herzog Gustav Samuel Leopold am 27. Februar 1720, wobei jedoch Baumholder wieder nur Flecken genannt wird. Diese beiden Bezeichnungen wurden auch fernerhin abwechselnd gebraucht; so beurkundet derselbe Herzog Gustav Samuel am 17. März 1727, daß die Städte Cusel und Baumholder, welche gleich den mit der Leibeigenschaft behafteten Unterthanen ihr Contingent zur Landmiliz stellen sollten, in Erwägung, daß sie ihre Thore selbst bewachen mußten und sonst weiter niemals concurrirt hätten, vorbehaltlich der hergebrachten Reihenfolge und Musterung von jener neuen Auftage zu befreien seien.

Während der Coburgischen Regierung wurde Baumholder stets als Stadt behandelt und bezeichnet, jedoch ist erst seit der Preußischen Besitznahme durch die Oberpräsidial=Verfügung vom 24. Dezember 1835 (Amtsbl. Nr. 59) und definitiv durch die Allerhöchste Verordnung vom 26. März 1839 (Gesetzsammlung, S. 103), wonach Baumholder mit St. Wendel im Stande der Städte am Rheinischen Provinzial=Landtage Theil nimmt, diese Qualität förmlich anerkannt.

Ueber die frühern statistischen und sonstigen Verhältnisse des Fleckens und Gerichts Baumholder belehrt uns eine auf Befehl der Herzogischen Regierung durch Johann Schlemmer verfasste Beschreibung vom Jahre 1571, aus welcher wir, unter Benutzung anderer urkundlicher Nachrichten, auszugsweise Folgendes mittheilen:

1. Was zunächst Baumholder selbst betrifft, so fanden sich in dem jetzt 185 Feuerstellen und etwa 1260 Einwohner zählenden Städtchen im Jahre 1571 um 81 Familien vor, von welchen 8 außerhalb der – kürzlich abgebrochenen – sogenannten Frohnpforte wohnten; wird die Familie zu 6 Köpfen durchschnittlich angenommen, so ergibt sich nur eine Bevölkerung von 5.30 Seelen,- ein neuer Beweis, wie gering die Population um jene Zeit in unserer Gegend war, obgleich die Zahl der bewohnten Ortschaften, von denen viele seitdem eingegangen sind, damals größer war als jetzt- Zur Zeit des dreißigjährigen Krieges, wo namentlich 1635 Baumholder von den Kroaten angezündet und bis auf 27 Häuser eingeäschert wurde, somit die Zahl der Bürger von 80 bis auf etwa 20, deren Noth, wie allenthalben im Lande, auf das höchste stieg. Im Jahr 1650 wurde der Flecken noch von Lothringischen Truppen geplündert und großer Schaden verübt. Erst von da an habe der Ort sich wieder erholt und mit der steigenden Landes___ [nicht lesbar] nahm die Bevölkerung und der Wohlstand zu. –

Die Einwohner waren um 1570 der Leibeigenschaft noch nicht entlassen; sie mußten dem Herzog zweimal jährlich, im Mai und im Herbste, eine Beede liefern und zum Hause Lichtenberg frohnden, auch wenn die Herrschaft zu Nohfelden, Meisenheim, Landsberg oder Kirkel lag, zuweilen Fuhren dorthin leisten; sonst waren sie, da sie dafür jährlich 100 Malter Hafer, nach Lichtenberg lieferten, von den Landfrohnden frei und nur zu einigen Handfrohnden bei Bestellung herrschaftliche Grundstücke verbunden. Das Ohmgeld (Umgeld) vom Weinschank, das der Flecken mit 15 Albus vom Fuder bezog, um damit öffentliche Bauten zu bestreiten, ertrug jährlich ungefähr 26 Gulden und die Abgabe von Maß und Gewicht etwa 4 Gulden.-

Die drei Jahrmärkte, welche damal bestanden, fielen auf Donnerstag nach Walpurgis, auf Johannis Bapt. und auf Simon Judä (28 Oct), das Standgeld auf denselben erhob Junker Johann von Hunolstein, den Vorkauf hatte der Herzog. Außerdem fanden jeden Donnerstag zwischen Lichtmeß und Halbfasten Pferdemärkte statt, wo ebenfalls obiger Junker den Zoll erhob, dagegen waren die Wochenmärkte damals in Abgang gekommen; der Versuch, sie zu erneuern, welcher zuletzt im Jahre 1836 gemacht wurde, scheint keinen bessern Erfolg zu haben, und ob die Pferdemärkte vielleicht mit Hilfe der seit vorigem Jahre angeordneten Remontemärkte wieder in Aufnahme kommen, muß die Zukunft lehren.

Die Kirche zu Baumholder bestand seit den frühesten Zeiten und umfasste alle Orte, welche ursprünglich zum dasigen, vom Bisthum Verdun an die Grafen von Veldenz verliehenen Oberhofe gehörten, namentlich Ruschberg, Aulenbach, Frohnhausen, Mambächel, Grünbach, Ronnenberg, Mettweiler, Fohren und Linden, Berschweiler, Eckersweiler, Berglangendach, einen Theil von Heimbach und Breungenborn, von Erzweiler, Denweiler, Oberalben und von Thallichtenberg. Sie gelangte zu bedeutendem Vermögen, besaß namentlich das zwischen Freisen und Eizweiler gelegene Dörfchen Laudesweiler, welches auf Montag nach St. Margarithen=Tag 1451 Junker Baldewein von Zweibrücken und dessen Gattin Jutta mit Gericht, Leibeignen, Zinsen, Gülten, Wald und Feld und anderm Zubehör für 125 Goldgulden erkaufte; dasselbe schmolz später zu einem Hofe zusammen, welcher kurz vor 1570 abbrannte, worauf die zinspflichtigen Lehnsleute in die benachbarten Orte verzogen. Im Jahre 1481 vermachte nach einer Archivalnotiz Herrmann von Alpich und dessen Ehefrau Adelheid der Kirche zu Baumholder 4/8 des Dorfs St. Georg=Weierbach zu einer ewigen Messe, welches nachher von derselben an Philipp Ulner (?) von Dieburg und 1541 von diesem an die Wild= und Rheingrafen Johann und Thomas von Kirburg verkauft wurde. Um die nämliche Zeit requirirte die Kirche den sogenannten Kuchen– oder Buchwald in der Winterhauch, worüber indessen viele Streitigkeiten mit dem Grafen von Oberstein entstanden, bis durch einen Vergleich von 1539 dieser sich verpflichtete, das Bauholz zur Kirche, Ofenholz für den Pfarrer, usw. abzugeben.

Wahrscheinlich eine Folge der Beziehungen zum Bisthum Verdun war die altübliche Procession von Baumholder nach dem Kloster Tholey am Freitag nach Pfingsten: wegen der zu großen Entfernung ward im Jahre 1501 Vergleich geschlossen, daß statt der Procession nur 4 Brudermeister (Kirchenvorsteher) nach Tholey gehen und 10 Goldgulden erlegt werden sollten. Nach der Reformation fungierten an der Kirche ein Pfarrer und ein Diaconus oder Kaplan, deren Geschäfte durch den sonntäglichen Gottesdienst in den vielen auswärtigen Kapellen, deren namentlich 1570 in dem dem Junker Heinrich Baldewein zugehörigen Dorfe Eckersweiler, zu Berschweiler, Ruschberg, Aulenbach, Mambächel und Grünbach sich befanden, allerdings sehr gehäuft waren; dies war wohl die Veranlassung, daß später in Berschweiler eine besondere Pfarrei errichtet ward und nur die zur Schultheißerei Baumholder gehörigen Orte in der dortigen Kirche eingepfarrt blieben.

Die Besetzung dieser Letztern stand der Abtei Werschweiler zu und ging mit dieser nach der Reformation auf den Landesherrn über; davon bezog jene 1/3 des Fruchtzehnten im ganzen Pfarrbezirke. Von den übrigen zwei Theilen stand 1570 in Baumholder 1/3 dem Junker Johann von Hunolstein, das andere dem Junker von Brauneberg und das dritte dem Junker Cuno von Dürkheim zu; der kleine Zehnte gehörte zu 1/3 dem Pfarrer, welcher auch den Zehntantheil der Abtei Werschweiler auf dem Banne von Baumholder in Genuß hatte, und zu 2/3 der Familie Glocke zu St. Wendel. Das dem Pfarrer zustehende Drittel des großen Zehnten wurde 1570 durchschnittlich zu 22 Malter Korn, eben so viel Hafer und 9 Malter Gerste berechnet; dies würde auf einen jährlichen Fruchtertrag des ganzen Bannes von 669 Malter Korn, eben so viel Hafer und 270 Malter Gerste schließen lassen.

Was die Verpflichtung zum Bau der Kirche betrifft, so hatte der Abt zu Werschweiler den Chor, die Zehnt= und Zinsherrn im Bezirke des Kirchspiels das Schiff und letzteres den Thurm zu unterhalten; der Bau des Kirchhofs und des Pfarrhauses lag dem Kirchspiel ob. Als die jetzige Kirche zwischen 1742 bis 1752 erbaut ward, verweigerten die Grafen von Leiningen zu Oberrhein die Abgabe des Bauholzes aus dem obengedachten Kirchen= oder Buchwald, und es wurde deshalb der Zehnte zu Mettweiler mit Arrest belegt und so lange versteigert, bis der Betrag des nöthigen Holzes erlöset war. Die Orgel wurde erst 1789 angekauft.

Zur Zeit der Französischen Reunion, 1684, erlangten auch die Katholiken den Mitgebrauch der Kirche, welcher später auch den Lutherischen zu theil ward; im Jahr 1722 trafen die Geistlichen der drei Culte eine Uebereinkunft über die Zeit der Haltung des Gottesdienstes.

Zu dem einen Theil des Oberamts Lichtenberg dienenden, mit einem Schultheißen und 14 Scheffen besetzten Gerichte Baumholder gehörten ferner

2. Ruschberg, in der Beschreibung von Rulsperg genannt, ein Dorf mit 450 Einwohnern, das jetzt 72 und damals 22 Häuser zählte, wovon 3 von Leibeigenen der Herrschaft Werdenstein besessen wurden, die außer der landesherrlichen Beede und Schatzung ihrem Leibherrn frohnden und zinsen mußten, dafür aber ein Gut desselben am Wallenberg zu genießen hatten. Vom Zehnten bezog hier 1/3 die Abtei Werschweiler und 1/3 das Kloster Wolf an der Mosel; besondere Gülten und Gefälle besaßen der Herzog, der eine solche von der Familie Gentersberg zum Hause Nohfelden erkauft hatte, dann das Kapitel zu Cusel, das Haus Werdenstein und die Herrn von Hunolstein zu Züsch.

3. Aulenbach, jetzt mit fast 200 Einwohnern in 33 Feuerstellen, zählte 16 Häuser, worunter 10 mit Obersteinischen Leibeignen, welche ihrem Herrn frohnden und Gehorsam sein mußten und dabei die landesherrliche Schatzung zahlten. Vom Zehnten besaßen die von Stein 1/3 und die Abtei Werschweiler eben so viel, Fruchtgülten aber Junker Heinrich Baldewein, die beiden Blick von Lichtenberg, Johann von Hunolstein,, Junker Mauchenheimer zu Odenbach und der Graf zu Oberstein.

4. Der Hof Bärborn, jetzt eine zur Gemeinde Frohnhausen gehörende Feldflur. Diese beiden Orte gedenkt schon eine Urkunde von 1349, wonach Graf Georg von Veldenz dieselben von Johann von Bliesen erkauft hatte. Berborn war früher ein Dorf, wovon jedoch 1570 nur 2 Häuser mehr standen; die alte Landstraße ging vorbei, und es wurde Weggeld hier erhoben. Das Volk spricht von einem hier gestandenen Kloster Barborn, doch sicherlich ohne allen Grund. Der Hof bildete stets eine Gemeinde mit:

5. Frohnhausen, einem Dörfchen mit 132 Einwohnern in 22 Feuerstellen, welches 1571 nur 6 Häuser zählte, worunter das eine Sponheimschen, nach Naumburg gehörigen Leibeigenen; zum nämlichen Gemeindeverbande gehörte auch der Zweibrückische Theil von:

6. Breungenborn, mit 2 Häusern. Den größeren Theil dieses jetzt 120 Einwohner enthaltenden Dorfs besaß früher die Familie Mülenstein von Grumbach, angeblich als Mainzisches Lehen, nachher die von Widemolen, bis Johann von Widemolen, seine Gattin Margaretha und sein Schwager Johann von Ingas ihn im Jahr 1418 an die Herrschaft Oberstein verkaufte, bei welcher er bis zur Französischen Operation verblieb. Es stand hier einst eine alte, dem heiligen Michael geweihte Kirche, deren Thurm als ein Grenzpunkt des Nahegaues und des Bannforstes Winterhauch galt; die hier gegründeten Vieh= und Krammärkte gehörten stets zu den bedeutendsten der Gegend, namentlich der Jahrmarkt auf Michaelis, auf welchem der Herzog von Zweibrücken den Zoll, das Ohm= und Standgeld erhob.
Am Zehnten waren in Frohnhausen die Abtei Werschweiler, der Junker Christoph von Metternach und Heinrich Baldewein betheiligt; einige Gülten besaßen Hunolstein und der Graf von Oberstein.

7. Mambächel, ein Dorf mit 24 Häusern (gegenwärtig 69 mit 460 Einwohnern), war ganz von Zweibrückischen Leibeignen bewohnt, die gen Lichtenberg Brennholz fuhren und frohnden mußten. Einzelne Güter besaß Heinrich Blick von Lichtenberg und den Zehnten zu 1/3 die Pfarrei Baumholder, 1/3 die Abtei Werschweiler und zu 1/3 die beiden Blick, denen sowie den Junkern von Hunolstein zu Merxheim und dem Junker Heinrich Baldewein auch Fruchtgülten hier zustanden."

8. Grünbach, mit 46 Feuerstellen und 320. Seelen, enthielt damals nur 7 Häuser und [nicht lesbar] Bewohner, die Lichtenberg und dem Junker Blick [nicht lesbar] zu frohnden hatten, welcher Letztere noch 2/3 des Zehnten [nicht lesbar] besaßen, vielleicht als Erbe eines adeligen Geschlechtes, das sich von Grünbach nannte, und aus welchem 1265 ein Ritter Bertold, 1290 dessen Sohn Jakob, 1275 ein Ritter Thielmann und 1301 Ritter Heinrich in Urkunden vorkommen.

9. Ronnenberg, mit 11 Häusern, die sich bis jetzt auf 36 mit 214 Einwohnern vermehrten; vom Zehnten hatte hier, wie im ganzen Kirchspiel, die Abtei Werschweiler, 1/3 und Johann von Hunolstein, und der Junker von Braunsberg zu Merxheim 2/3 Gülten besaßen, Heinrich Baldewein, die von Soetern, die Blick von Lichtenberg und Cuno von Dürkheim. Auch hier soll ein alter Ritter sich befunden, dessen adeliges Geschlecht sich __thest [nicht lesbar] genannt haben, dessen Veldenzische Lehen an die gedachten Familien gefallen sein mögen.

10. Erzweiler oder Urzweiler: Nur der diesseits der durchfließenden Alb gelegene Theil dieses Dorfs gehörte zum Gericht und Kirchspiel Baumholder, der andere Theil nach Ulmet (Ulmuth), auch in die Cappeler Pfarrei; die Einwohner beider, um 1570 nur 12 Häuser enthaltenden Theile bildeten jedoch eine Gemeinde, welche auch noch das damals 6 Familien zählende Dörfchen Heuffersweiler in sich schloß; jetzt zählt Erzweiler 68 Feuerstellen und 444 Einwohner. Zwei andere Dörfchen, zwischen Baumholder und Erzweiler, deren Namen der Auersbacher Vonn und die Wattweiler Hube und Mühle bewahrten, scheinen durch unbekannte Zufälle noch früher verlassen worden zu sein: von obigem Heuffersweiler erhielt wahrscheinlich die Hubertsweiler Mühle bei Erzweiler den Namen.

Die Einwohner von Erzweiler mußten nach Lichtenberg frohnden; vom Zehnten diesseits des Baches 1/3 an die Abtei Werschweiler und 2/3 an die Junker von Hunolstein und Phon Braunsberg zu Merxheim; am Zehnten von Wein, welcher damals ebenfalls hier gebaut wurde, war ein Matthias Glock aus St. Wendel betheiligt, und einzelne Gülten besaßen die Propstei zu Offenbach und die Kirche zu Baumholder.

11. Fronbach und Benweiler, eine Gemeinde bildend, Ersteres mit 3 Häusern dem Herzog und Letzteres mit 8 Häusern den Blick von Lichtenberg gehörig. Vom Zehnten hatte der Landesherr 1/3 die Abtei Werschweiler und 1/3 Franz Conrad von Sickingen zu Landstuhl. In der Nähe, im sogenannten Blicken oder Baumholder Loch, lag vor Alters ein Dörfchen Runertsweiler.

12. Oberalben. Von diesem 12 Häuser zählenden Dorfe gehörten zwei nach Baumholder, die übrigen jenseits des Bachs nach Ulmet; unter den Einwohner waren 2 Blicksche Leibeigenen. Den Zehnten im Gerichte von Baumholder bezog die dortige Kirche in 2/3 und die Abtei Werschweiler in 1/3; auf einem gewissen Distrikte hatte ihn der Landesherr.

13. Thallichtenberg gehörte mit 14 Häusern nach Baumholder und mit den andern 14 jenseits des Bachs nach Cusel; unter jenen befanden sich drei Blicksche. Der Zehnte fiel zu 1/3 an die Abtei Werschweiler, zu 1/3 an den Herzog und mit 1/3 an die Herrn von Sickingen; jene auf dem Banne des alten eingegangenen Dörfchens Berweiler erhob der Herzog allein. Im Lichtenberger Burgfrieden lagen außerdem noch die Dörfer Bistert, Körborn und Rückweiler (jetzt Ruthweiler).

=> Wochenblatt für die Kreise St. Wendel, Ottweiler und die umliegende Gegend, 5/1842]

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