St. Wendel - Lohmühle?
1 C ___
1786
Von wegen Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zu Trier Unseres Gnädigsten Herren usw wird auf unterthänigstes Anstehen des Joann Knoll und Sebastian Riefer beeden von St. Wendel die Erlaubnis einer neuen auf ihre Kösten zu erbauenden Lohemühlen unter nachfolgenden Bedingnissen gnädigst hiermit gestatt, daß die
1mo an Wasserlauf Gebühr termino Martini Episcopi zur Kellnerey St. Wendel drey florin rheinische entrichten, und sich sowohl
2do der wasserleitung halber, mit Lotharingien abstimden, als auch
3tio denen übrigen Mühlen keinen Schaden zufügen, und zu endlicher
4to auf Verlangen ersagter Kellnerey in Einsicht der WasserlaufsGebühr hinlängliche Caution leisten sollen.
Urkund des hieobig gedruckten Hofkammer Insiegels, und des Secretarii Unterschrift gegeben
Coblenz in Caa Eliden 12ten September 1786