1753 kein neuer Kirchenstuhl für Pfarrer Braun
Decretum Satrapae pto Eines Von H. Pastoren bestellten Neuen Kirchen Stuhl 1753
Demnach angezeiget werdten, daß H. pastor authorita=
tive Einen Newen Kirchen stuhl für an Simon
Mellingers Stuhl nechst an den Chor für seine Mutter
und schwester zu setzen willens, mithinn hierdurch
nicht allein der Kirchen selbsten die gröste unziehrde
thue, sondern anbey meine daselbst habende gräber
damit bestellen, und besitzen will, ein solches aber
zu verfügen er umb so weniger einseithig berechtiget,
als Zuvörderst mit gesambten Kirchen provisoren, was
die Kirch für diesem Stuhl haben solte, zu reguliren, und
ohne dem durch einen frembden, meine einmahl
acquirirte gräber besetzen= und bestellen zu lassen
mich nicht schuldig erkenne, da ich, wann es der
Kirchen Ziehrde erforderte einen stuhl dahien zu
setzen, solchen selbst machen laßen wollte, alß
wirdt der schreinerei Dominic schwirtzen wittib
hiemit bey nahmhaffter straff aufgegeben, und
befohlen diesen stuhl nicht auff dieser platz auff
zuschlagen sondern bis dahin hierunter Seine
bischoffliche Hochwürden gnaden Decision
erfolget, damit einzuhalten, und in ihrer
werckstath zu verwahren, woenach sie sich, und
die ihrige zu achtenwißen werden. St Wendell
d 17te Aprilis 1753
D’hame ppa
Pfarrarchiv St. Wendel, B8, Seite 8